Forum: Markt [V]erkaufe - STM32 F1, F2, F4 Breakoutboard V2


von C. H. (hedie)


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Hallo zusammen

Hier ist nun der ofizielle Verkaufsthread für das neue Breakoutboard V2

Hier ist der Thread zur V1: Beitrag "[V] STM32 Breakoutboard passend für Breadboard, tolle sache!"
Hier ist der vorangegangene Thread zur V2: 
Beitrag "Re: Interesse an einer Sammebestellung STM32 Breakoutboards?"


Was ist neu im Vergleich zum V1:

- Kompatibel mit F2 und F4 Serie, da nun die VSS Pins mit Kondensator 
nach GND gelegt werden können.
- USB Buchse
- Alle Pins herausgeführt (zusätzliche Stiftleiste in der Mitte)
- Neues Speisungskonzept (LDO für >3.4V und StepUp von 0.8V-3.3V) somit 
neu auch Batteriebetrieb mit einer einzelne Zelle (1.5V) möglich!
- Beschriftung der Pins auf dem Board (nicht perfekt geworden, bei V3 
wirds besser :)
- RTC Quarz ist nun auch vorhanden!
- Unnötige PullUps am JTAG sind weggefallen!


Das Design wurde bereits getestet und es funktioniert!


Preis: 2.50 EUR /stk.
Versand:
- EUROPA 1.40EUR für Priority
- SCHWEIZ: 1.10 CHF

Bestellen:

- Am liebsten im Shop, dies erleichtert das Handling ungemein!
http://shop.endasmedia.ch, man kann als Gast auschecken, keine 
Registrierung notwendig!

- Wem dies nicht gefällt, der kann mir eine PN senden!


Bauteile:
Es gibt einen Reicheltwarenkorb, bitte zuerst prüfen ob alles was Ihr 
braucht (je nach Bestückungsvariante) vorhanden ist!

https://secure.reichelt.de/index.html?&ACTION=20&AWKID=968416&PROVID=2084

Mikrocontroller, STM32F105RBT6 habe ich ebenfalls noch für 2.50EUR/stk.



Anbei findet ihr Bilder sowie ein "Manual" mit Schema, Bestückungsplan 
und vielem mehr!


Schönes Wochenende....

von Peter Z. (hangloose)


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Hallo Claudio, schönes Board!
Eine bestückte Variante bietest Du nicht zufällig an oder?

von C. H. (hedie)


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Peter Z. schrieb:
> Hallo Claudio, schönes Board!
> Eine bestückte Variante bietest Du nicht zufällig an oder?

Hallo Peter

Ich könnte dir anbieten, den Mikrocontroller zu bestücken.
Aber vollständig bestückte Leiterplatten hatte ich nicht vor anzubieten.

Der Aufwand dafür wäre einfach zu hoch.
Aber nur den Mikro zu bestücken ist kein Problem.

von Daniel K. (epyx)


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Moin hätte Interesse an 3 Boards, nur die 1,27 mm Stiftleiste lässt mich 
zögern. Gibt es da, entweder von dir oder Reichelt, eine Möglichkeit auf 
2,54 mm zu kommen?

Hab bei Reichelt das Sortiment kurz überflogen, aber mir scheint die 
haben keine Pfostenstecker im Angebot.

Grüße
Daniel

von Holger K. (holgerkraehe)


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Board ist heute angekommen!

Alles wunderbar danke!

von C. H. (hedie)


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Ich habe heute noch den StepUp getestet!

Funktioniert einwandfrei!

Wiederstände: R118: 470k     R117: 820k



Noch eine wichtige Information!
Es hat sich herausgestellt, das der vorgesehene LDO (MCP1754)
ein falsches Pinlayout hat (Danke an den Hinweis aus der Community)

Es gibt jedoch einen anderen passenden LDO: MC78FC33HT1G
Bitte diesen anstelle des Microchip LDOs verwenden!

von Daniel K. (epyx)


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Hmm, ärgerlich mit dem LDO. Vom Pinout müsste ein MCP1703 doch auch 
passen oder? Den hätte auch Reichelt im Sortiment.

von Dennis S. (sixeck)


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Wäre es möglich das Board mit einem STM32F4 zu bestücken ? Und was wären 
dann die Mehrkosten ?

von C. H. (hedie)


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Daniel K. schrieb:
> Hmm, ärgerlich mit dem LDO. Vom Pinout müsste ein MCP1703 doch auch
> passen oder?

Ja du hast vollkommen recht! Dieser geht auch :)

Dennis S. schrieb:
> Wäre es möglich das Board mit einem STM32F4 zu bestücken ? Und was wären
> dann die Mehrkosten ?

Die Mehrkosten wären:

+ STM Controller
+ 2.50EUR fürs Löten :)

von Lars R. (lrs)


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Claudio H. schrieb:
> Peter Z. schrieb:
>> Hallo Claudio, schönes Board!
>> Eine bestückte Variante bietest Du nicht zufällig an oder?
>
> Hallo Peter
>
> Ich könnte dir anbieten, den Mikrocontroller zu bestücken.
> Aber vollständig bestückte Leiterplatten hatte ich nicht vor anzubieten.
>
> Der Aufwand dafür wäre einfach zu hoch.
> Aber nur den Mikro zu bestücken ist kein Problem.

Und wie wäre es ohne JTAG, Button, Leds, Stepup sowie deren Widerstände?

von Dennis S. (sixeck)


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Claudio H. schrieb:
> Daniel K. schrieb:
>> Hmm, ärgerlich mit dem LDO. Vom Pinout müsste ein MCP1703 doch auch
>> passen oder?
>
> Ja du hast vollkommen recht! Dieser geht auch :)
>
> Dennis S. schrieb:
>> Wäre es möglich das Board mit einem STM32F4 zu bestücken ? Und was wären
>> dann die Mehrkosten ?
>
> Die Mehrkosten wären:
>
> + STM Controller
> + 2.50EUR fürs Löten :)

Würdest du dann den STM besorgen oder müsste man ihn dir schicken ?

von MWS (Gast)


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Hallo Mod, ich hab' gesehen, dass Du einen meiner Beiträge (#3896241) 
gelöscht hast, in dem ich auf die ungenügende Website des TO im Hinblick 
auf dessen gewerbliches Handeln hinwies.

Mein Hinweis erfolgte dabei aus einem durchaus freundlichen Motiv 
heraus, wäre es nicht so, so würde ich dem TO keine Gelegenheit zur 
Behebung geben.

Dabei verwies ich per Link auf eine öffentlich zugängliche Seite eines 
Rechtsanwaltes, der zur Impressumspflicht in der Schweiz Stellung nahm.

Dürfte ich also erfahren, was Dich dazu bewogen hat, hier zu löschen?

Alternativ weise ich Dich darauf hin, dass mit Verlinkung:

Claudio H. schrieb:
> _ttp://shop.endasmedia.ch, man kann als Gast auschecken, keine

auf eine möglicherweise nicht rechtskonforme Webseite, das Forum zur 
Mithaftung herangezogen werden kann. Zumindest tut es das, wenn es 
Kenntnis davon erhält und nicht handelt.

Hiermit hat das Forum diese Kenntnis erhalten, ggf. möchtest Du also 
besagten Link entfernen. Danach darfst Du auch dieses Post hier von mir 
wieder löschen.

von C. H. (hedie)


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MWS schrieb:
> Hallo Mod, ich hab' gesehen, dass Du einen meiner Beiträge
> (#3896241)
> gelöscht hast, in dem ich auf die ungenügende Website des TO im Hinblick
> auf dessen gewerbliches Handeln hinwies.
>
> Mein Hinweis erfolgte dabei aus einem durchaus freundlichen Motiv
> heraus, wäre es nicht so, so würde ich dem TO keine Gelegenheit zur
> Behebung geben.


Auf beiden Webseiten (endasmedia.ch, shop.endasmedia.ch) befindet sich 
die Angabe der vollständigen Adresse, E-Mail wie auch Telefonnummer von 
mir.

Insofern frage ich mich, wass ich denn noch tun sollte?

von MWS (Gast)


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Claudio H. schrieb:
> Insofern frage ich mich, wass ich denn noch tun sollte?

Hast Du Dir meinen Link wenigstens angesehen?

Ich sehe auf Deiner Webseite lediglich eine Kontaktadresse, dort steht 
nicht Impressum, wie's üblich ist. Damit ist der Claudio Hediger eben 
genau das: ein Kontakt und man kann nicht darauf schließen, dass Du der 
Inhaber bist.

Wer ist also Inhaber, bzw. Verantwortlicher des Shops? Außerdem sehe ich 
keine Rechstform, welche z.B. durch die Bezeichnung "Inhaber" oder 
"Einzelunternehmen" klar würde. Wo ist Deine UID-Nummer, bzw. 
USt-Ident-Nr., da Du nach Europa liefern willst?

Ich erkenne ja an, dass es ein kleiner Shop ist und Dein Materialeinsatz 
und damit die Gewinnerwartung vielleicht noch nicht so hoch ist, 
trotzdem kannst Du den selben Ärger, wie der Betreiber eines großen 
Shops bekommen. Lass Dich einfach unabhängig beraten oder such' Dir 
zumindest Information im allwissenden Internet zur Sache.

von Lars R. (lrs)


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MWS schrieb:
> Wo ist Deine UID-Nummer, bzw.
> USt-Ident-Nr., da Du nach Europa liefern willst?

Das verstehe ich nicht.

Wenn der Threadersteller die Möglichkeit zur Lieferung in die Schweiz 
deaktiviert, ist alles ok, oder?

von Dennis S. (sixeck)


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MWS schrieb:
> Claudio H. schrieb:
>> Insofern frage ich mich, wass ich denn noch tun sollte?
>
> Hast Du Dir meinen Link wenigstens angesehen?
>[..]

So, jetzt siehst du warum dein Thread gelöscht wurde. Ab jetzt wird der 
ganze Thread mit Beiträgen zugemüllt, die nichts mit dem Startthema zu 
tun haben. Jetzt kommt jeder mit seinem Halbwissen und gibt seinen Käse 
dazu.
Es ist sein Shop, er kann damit machen was er will.

          -->HIER findet KEINE Rechtsberatung statt!!!<--

Und jetzt nochmal zu meiner Frage, besorgst du den Chip oder soll man 
ihn dir schicken ?

**Es wäre sehr freundlich wenn ein Mod die ganzen 'Rechtsberaterei' 
Beiträge löschen könnte, Übersichtshalber. Danke.**

von Lars R. (lrs)


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Aber vorher nochmal kurz den Beitrag #3897390 wiederherstellen. Wer den 
wohl geschrieben hat und was da drin stehen mag?

Wirklich gut gemeinte Hinweise an Anfänger halte ich für sinnvoll. Die 
Mods löschen schon im eigenen Ermessen.

von Dennis S. (sixeck)


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Lars R. schrieb:
> Aber vorher nochmal kurz den Beitrag #3897390 wiederherstellen. Wer den
> wohl geschrieben hat und was da drin stehen mag?
>
> Wirklich gut gemeinte Hinweise an Anfänger halte ich für sinnvoll. Die
> Mods löschen schon im eigenen Ermessen.

Den habe ich geschrieben, weil ich mich zurzeit auch mit einer 
Onlineshop eröffnung rumschlage und auf die Impressumspflicht eingehen 
wollte. Habe dann allerdings gemerkt das es
1. Nicht in den Thread passt
2. Der Shop aus der Schweiz kommt- die Rechte da kenn ich nicht
3. Ich gemerkt habe wie egal es mir ist ob er ein Impressum hat oder 
nicht.

von MWS (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Wenn der Threadersteller die Möglichkeit zur Lieferung in die Schweiz
> deaktiviert, ist alles ok, oder?

Er deaktiviert das weder im Shop noch hier.

Claudio H. schrieb:
> Preis: 2.50 EUR /stk.
> Versand:
> - EUROPA 1.40EUR für Priority
> - SCHWEIZ: 1.10 CHF

Außerdem, irgendwohin muss er ja liefern wollen und dann braucht er eine 
der Nummern.

von Lars R. (lrs)


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MWS schrieb:
> Lars R. schrieb:
>> Wenn der Threadersteller die Möglichkeit zur Lieferung in die Schweiz
>> deaktiviert, ist alles ok, oder?
>
> Er deaktiviert das weder im Shop noch hier.
>
> Claudio H. schrieb:
>> Preis: 2.50 EUR /stk.
>> Versand:
>> - EUROPA 1.40EUR für Priority
>> - SCHWEIZ: 1.10 CHF
>
> Außerdem, irgendwohin muss er ja liefern wollen und dann braucht er eine
> der Nummern.

Ja aber warum nochmal? In der Schweiz tritt er dann nicht als Verkäufer 
auf. Auf seine Einkäufe führt er schweizer Umsatz-Steuer ab und bekommt 
die eben nicht wieder. Eventuelle Gewinne aus Auslandsgeschäften gehören 
in seine Steuererklärung. Bzgl. Lieferung nach Europa ist es ein Import 
des Käufers. Die Schweizer Webseite unterliegt nicht den deutschen 
Gesetzen. Eine europäische Ust-Nr. zur Vereinfachung der USt-Handhabung 
braucht er nicht. Oder beziehst Du Dich auf ein Schweiz-EU-Abkommen? 
Falls ja, auf welches?

: Bearbeitet durch User
von MWS (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Eine europäische Ust-Nr. zur Vereinfachung der USt-Handhabung
> braucht er nicht.

Das hier ist der Link, der im Zug der Löschaktion verloren ging:
http://www.it-recht-kanzlei.de/schweiz-impressum.html

Die dort unter "Mindestinhalt" gegebene Info ist m.E. recht eindeutig.

Ob er nun für den Fall, dass er vorgäbe, ausschließlich in die EU 
liefern zu wollen, sich vor der Angabe der geforderten Informationen 
drücken kann, bezweifle ich. Genauso, ob er auf die Angabe einer UStID 
verzichten kann, auch wenn er bei seinen Exporten keine USt ausweist.

Eine Suche bei einigen Schweizern Elektronikversendern zeigt dann, dass 
entweder die Schweizer UID oder die UStID angegeben wird. Da diese 
Unternehmen einigermaßen rechtsicher auftreten werden, dürfte damit eine 
der Anforderungen klar sein. Dass der TO da rum kommt, glaube ich nicht.

Unbenommen davon, ob er eine Firma angemeldet hat. Hat er eine, so 
besitzt er diese Angaben bereits, die sind kein Geheimnis und gehören 
in's Impressum rein, hat er nicht, ist sowieso dünnes Eis.

von Lars R. (lrs)


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Man sollte bei Deinem Link berücksichtigen, dass sich ein freier 
Mitarbeiter auf der Seite eines deutschen Rechtsanwaltes zu Schweizer 
Recht äußert und dabei deutsche Unternehmen addressiert mit dem Ziel 
Kundschaft zu gewinnen. Über die allgemeine Handhabung von Fällen wie 
denen des Threaderstellers innerhalb der Schweiz ist damit noch nichts 
gesagt. In der Schweiz ist das Losgehen auf kleine Leute nicht ganz so 
selbstverständlich wie hier.

Ebenso sind Schweizer Elektronikversender,
. die Gewinnorientiert arbeiten,
. definitiv in gewerblichen Umfang arbeiten,
. natürlich nicht die Ust beim EK verschenken,
. für Ihre europäischen Kunden den außer-gemeinschaftlichen Erwerb
  vereinfachen wollen
nicht als Referenz für den Hobby-Elektronikbastler geeignet.

Deinen Hinweis im Allgemeinen fand ich gut aber viele Deiner Äußerungen 
sind nicht korrekt. Insbesondere bzgl. Verkauf Schweiz nach EU, die 
Erfordernis europäischer Ust-Nr. sowie Gerichtsbarkeit/jurisdiction.

Falls nicht in die Schweiz verkauft wird, so ist dies zunächst eine 
Privatperson (oder kleines Unternehmen), die ein paar Sachen ins Ausland 
verkauft und zwar ein PCB und einen zugekauften uC zu jeweils 2,50EUR. 
Ob man dafür in der Schweiz schon zwingend eine Gewerbeanmeldung 
erwartet und ob zwingend das Wort Impressum genutzt werden muss, weiß 
ich nicht. Du jedoch scheinbar schon. Dann wäre es auch nett, wenn Du 
dies entsprechend ausführst. Sonst verschreckst Du nur unnötig einen 
ausländischen Hobby-Bastler, der etwas gutes tun wollte.

Rechtsberatung kann ich auch nicht bieten. Hier mal ein Link aus der 
Schweiz:
http://www.hochheuser.ch/2014/04/besteht-eine-homepage-impressum-pflicht-der-schweiz/

von MWS (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Ob man dafür in der Schweiz schon zwingend eine Gewerbeanmeldung

Es gibt keine Gewerbeanmeldung.

> erwartet und ob zwingend das Wort Impressum genutzt werden muss, weiß
> ich nicht.

In Deinem Link:

Lars R. schrieb:
> 
http://www.hochheuser.ch/2014/04/besteht-eine-homepage-impressum-pflicht-der-schweiz/

stehst's doch eindeutig:

Zitat: "Es bedeutet, dass eine Impressumspflicht besteht, sobald man im 
Internet auf seiner Homepage Waren, Werke oder Leistungen anbietet."

Wenn er ein Impressum braucht, dann kann er auch Impressum hinschreiben, 
statt zu verschleiern.

Dass er dieses Wort vermeidet, dass der wirtschaftlich Verantwortliche, 
als auch die Gesellschaftsform nicht hervorgeht, macht's doch nicht 
besser, da ist doch 'ne fehlende UID oder Ust-ID noch das Geringere.

Hier noch die steuerliche Definition, auch da würd' ich sagen, das 
trifft's eindeutig, selbst wenn's kleine Beträge sind:

http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/00154/00589/index.html?lang=de

Lars R. schrieb:
> nicht als Referenz für den Hobby-Elektronikbastler geeignet.

Seine Webseite ist eindeutig wirtschaftlich aufgezogen, Rechtliches, 
AGB, Lieferbedingungen, Shop usw., da kann man nicht mehr von einer 
Hobby-Elektronikbastler Seite sprechen. Und so wie er sich darstellt, 
wird er gesehen und eingestuft.

> Deinen Hinweis im Allgemeinen fand ich gut aber viele Deiner Äußerungen
> sind nicht korrekt.

Nun, ich denke hingegen, dass ich's ganz gut treffe.

Aber nochmal: es kräht kein Hahn danach, wenn er hier über's Forum ein 
paar Sachen verkauft, aber der große Unterschied ist das Insnetzstellen 
einer gewerblichen Webseite. Und das könnte Mitbewerber zu 
kostenträchtigen Aktionen ermutigen. Aber möglicherweise kocht man in 
der Schweiz weniger heiß, als in Deutschland.

von Lars R. (lrs)


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MWS schrieb:
> Lars R. schrieb:
>> Ob man dafür in der Schweiz schon zwingend eine Gewerbeanmeldung
>
> Es gibt keine Gewerbeanmeldung.

"Anmeldung"

>> erwartet und ob zwingend das Wort Impressum genutzt werden muss, weiß
>> ich nicht.
>
> In Deinem Link:
>
> Lars R. schrieb:
>>
> 
http://www.hochheuser.ch/2014/04/besteht-eine-homepage-impressum-pflicht-der-schweiz/
>
> stehst's doch eindeutig:
>
> Zitat: "Es bedeutet, dass eine Impressumspflicht besteht, sobald man im
> Internet auf seiner Homepage Waren, Werke oder Leistungen anbietet."

Die nachfolgenden 3 Absätze bitte auch noch lesen.

> [Bewertung der steuerlichen Situation und der Gewerbetätigkeit]

Ich kenne mich mit der Schweizer Handhabung nicht aus.

>> Deinen Hinweis im Allgemeinen fand ich gut aber viele Deiner Äußerungen
>> sind nicht korrekt.
>
> Nun, ich denke hingegen, dass ich's ganz gut treffe.
>
> Aber nochmal: es kräht kein Hahn danach, wenn er hier über's Forum ein
> paar Sachen verkauft, aber der große Unterschied ist das Insnetzstellen
> einer gewerblichen Webseite. Und das könnte Mitbewerber zu
> kostenträchtigen Aktionen ermutigen. Aber möglicherweise kocht man in
> der Schweiz weniger heiß, als in Deutschland.

Kann das in der Schweiz zu "kostenträchtigen Aktionen" führen oder eher 
nicht? Und wenn er gar nicht in der Schweiz verkauft (war mein 
Vorschlag)? Warum braucht er eine europäische Ust-ID? Gegen welches 
deutsche Recht kann seine Seite verstoßen, weswegen die Verlinkung 
seiner Seite hier im Forum entfernt werden sollte?

von Gerd E. (robberknight)


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Sachte mal könnt ihr diesen ganzen Impressumsquark nicht in einen extra 
Thread ins Offtopic verlagern? Wenn jemand Claudios Boards für privates 
Basteln für ein paar Euro kaufen will, ist dem doch Impressum, USt-Id 
und sonstwas vollkommen egal. Und was die Abmahner evtl. mit Claudio 
machen könnten oder nicht ist sein Problem.

Danke.

von Lars R. (lrs)


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Einerseits geht es darum, dass sich Claudio nicht ruiniert, weil er ein 
paar Boards anbietet (auch wenn Dir das nicht so wichtig ist). 
Andererseits geht es darum, dass dies nicht der Fall ist, bzw. wie man 
das etwas geschickter machen kann. Es scheint ja aber nun fast 
ausdiskutiert zu sein. Und falls Claudio das liest (bevor es gelöscht 
wird), hat er auch was dabei gelernt.

: Bearbeitet durch User
von MWS (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Die nachfolgenden 3 Absätze bitts auch noch lesen.

Das geschah bereits.

> Kann das in der Schweiz zu "kostenträchtigen Aktionen" führen oder
> eher nicht?

Klar, es kônnten sich Schweizer Mitbwerber gestört fühlen.

> Und wenn er gar nicht in der Schweiz verkauft (war mein
> Vorschlag)? Warum braucht er eine europäische Ust-ID?

Weil er eben nicht in die Schweiz verkauft? Das genaue "Warum" kann ich 
im Übrigen mit den vorhandenen Informationen nicht schlüssig 
beantworten, hatte mich daher am Verhalten von Schweizer 
Elektroniklieferanten orientiert, was auch den TO auf die sichere Seite 
bringen würde.

> Gegen welches
> deutsche Recht kann seine Seite verstoßen, weswegen die Verlinkung
> seiner Seite hier im Forum entfernt werden sollte?

Das UWG.

von Lars R. (lrs)


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MWS schrieb:
> Lars R. schrieb:
>> Die nachfolgenden 3 Absätze bitts auch noch lesen.
>
> Das geschah bereits.

Im Vergleich mit dem von Dir geposteten Link des deutschen 
Rechtsanwaltes fallen enorme Unterschiede auf hinsichtlich des 
Anwendungsbereiches, der Ausgestaltung, ob das Wort Impressium Pflicht 
ist, usw. Wir sollten daher den Schweizer Gesetzestext zu Grunde legen 
und nicht aufgrund von Texten aus Webseiten mit unterschiedlichen 
Motivationen Dinge behaupten (wenigstens nicht von Deutschen, wenn es um 
Schweizer Recht geht).

>> Kann das in der Schweiz zu "kostenträchtigen Aktionen" führen oder
>> eher nicht?
>
> Klar, es kônnten sich Schweizer Mitbwerber gestört fühlen.

Ich habe nur noch einmal gefragt, weil Du geschrieben hattest: "Aber 
möglicherweise kocht man in der Schweiz weniger heiß, als in 
Deutschland." Es klingt so, als ob Du unsicher bist. Deutschland kann 
für ihn nicht der Maßstab sein. Er muss sich an den Schweizer Gesetzen 
und Gegebenheiten orientieren.

>> Und wenn er gar nicht in der Schweiz verkauft (war mein
>> Vorschlag)? Warum braucht er eine europäische Ust-ID?
>
> Weil er eben nicht in die Schweiz verkauft? Das genaue "Warum" kann ich
> im Übrigen mit den vorhandenen Informationen nicht schlüssig
> beantworten, hatte mich daher am Verhalten von Schweizer
> Elektroniklieferanten orientiert, was auch den TO auf die sichere Seite
> bringen würde.

Die machen das freiwillig ihren Kunden zu Liebe. Kaum eine Lieferung aus 
China oder USA kommt mit europäischer Ust-ID. Ausnahme: Beispielsweise 
Digikey. War aber nicht immer so. Bevor die eine hatten, gab's häufig 
Zoll-Theater. Einem kleinen ausländichen Unternehmer die Beschaffung 
einer europäischen Ust vorzuschlagen, ist zunächst nicht sinnvoll. Dies 
aufgrund der Beobachtung von Großunternehmen zu tun, ist wie gesagt 
nicht korrekt.

>> Gegen welches
>> deutsche Recht kann seine Seite verstoßen, weswegen die Verlinkung
>> seiner Seite hier im Forum entfernt werden sollte?
>
> Das UWG.

Eine ausländische Webseite wegen Verstoßes gegen das deutsche UWG? Wie 
verstößt er gegen das deutsche UWG?

von Oh mei God (Gast)


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MWS (Gast) schrieb:

> Alternativ weise ich Dich darauf hin, dass mit Verlinkung:

> Claudio H. schrieb:
>> _ttp://shop.endasmedia.ch, man kann als Gast auschecken, keine

> auf eine möglicherweise nicht rechtskonforme Webseite, das Forum zur
> Mithaftung herangezogen werden kann. Zumindest tut es das, wenn es
> Kenntnis davon erhält und nicht handelt.

> Hiermit hat das Forum diese Kenntnis erhalten,

Klingt für mich wie eine versteckte Drohung!

Hast du nichts besseres zu tun als hier herumzustänkern?

von C. H. (hedie)


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In der Schweiz gibt es die Rechtsform "Einzelfirma" "Einzelunternehmen"
Dies wird automatisch gegründet, mit der ersten Aufnahme der 
Geschäftstätikeit.

Für mich ist dieser shop jedoch nicht mehr als eine erleichertung der 
bearbeitung eurer bestellungen.


Bei uns in der Schweiz ist eine Anmeldung des Unternehmens zusammen mit 
einem Handelsregistereintrag erst ab einem Jährlichen Umsatz von 100000 
CHF notwendig. Erst ab diesem Zeitpunkt erhält man eine UID. Zuvor gibt 
es nichts dergleichen!


Ich werde, um diesem ganzen Theater ein ende zu setzen, das gewünnschte 
Impressum auf der Webseite integrieren.

Da es hier ja einige angebliche Experten dafür gibt, wäre es noch 
freundlich, wenn jemand noch ein Beispiel posten könnte.


@ Dennis: Ja ich kann dir den uC organisieren und auflöten :)

von MWS (Gast)


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Lars R. schrieb:
> ist, usw. Wir sollten daher den Schweizer Gesetzestext zu Grunde legen
> und nicht aufgrund von Texten aus Webseiten mit unterschiedlichen
> Motivationen Dinge behaupten (wenigstens nicht von Deutschen, wenn es um
> Schweizer Recht geht).

Du verwechselst da was, die verlinkten Seiten sind Auslegungen von 
Anwälten, keine Gesetzestexte.

> für ihn nicht der Maßstab sein. Er muss sich an den Schweizer Gesetzen
> und Gegebenheiten orientieren.

Damit sprach ich an, wie "vergebend", bzw. welcher Konkurrenzdruck unter 
Schweizer Mitbewerbern herrscht.

> Die machen das freiwillig ihren Kunden zu Liebe.

Dann könnte es auch für ihn gute Praxis sein.

> Eine ausländische Webseite wegen Verstoßes gegen das deutsche UWG? Wie
> verstößt er gegen das deutsche UWG?

Nach Schweizer Recht ist das Impressum m.E. ungenügend, nach deutschem 
Recht, dem er zwar nicht untersteht, erst recht. MC.net untersteht 
dagegen deutschem UWG. Wie war das nochmal mit der Mithaftung auf 
verlinkte Websites?

von C. H. (hedie)


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Das Impressum ist angepasst.

Entspricht dies nun den entsprechenden Gesetzen?

http://shop.endasmedia.ch/index.php?id_cms=5&controller=cms

: Bearbeitet durch User
von MWS (Gast)


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Claudio H. schrieb:
> Das Impressum ist angepasst.
>
> Entspricht dies nun den entsprechenden Gesetzen?
>
> http://shop.endasmedia.ch/index.php?id_cms=5&contr...

Wo ist Deine UID? Wenn Du in die Schweiz verkaufen willst, dürfte die 
obligatorisch sein. Haben solltest Du eine, wenn Du Deine Firma 
angemeldet hast. Wurde die noch nicht zugeteilt?

Man könnte aus der Darstellung schließen, dass es sich bei Deiner Firma 
um ein Einzelunternehmen handelt, würdest Du dieses oder "Inhaber" vor 
Deinen Namen setzen, kennen Deine Kunden auch die Gesellschaftsform.

Da Du einen Versandhandel betreiben willst, würde ich das Ganze schon 
sehr genau handhaben. Denn würdest Du jetzt nur eine Gaststätte 
betreiben, so sind Deine Mitwerber im 10-20km Umkreis zu suchen und 
damit recht überschaubar. Versendest Du, noch dazu in die EU, hast Du 
viel mehr Kunden, aber auch viel mehr "Freunde".

von C. H. (hedie)


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MWS schrieb:
> Haben solltest Du eine, wenn Du Deine Firma
> angemeldet hast

Wurde nie angemeldet, da:

In der Schweiz die Anmeldung im Handelsregister erst ab einem jährlichen 
Umsatz von 100000 CHF pflicht ist!

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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MWS schrieb:
> Mein Hinweis erfolgte dabei aus einem durchaus freundlichen Motiv
> heraus, wäre es nicht so, so würde ich dem TO keine Gelegenheit zur
> Behebung geben.
Er hat aber dazu geführt, dass dieser Thread sich in eine absolut 
dubiose "Rechtsberatung" umgewandelt hat. Und da das Forum hier "Markt" 
heißt, passt der ganze Thread in seiner jetzigen Form eigentlich nicht 
mehr hierher.
Wie schon Gerd E. schrieb:
> Sachte mal könnt ihr diesen ganzen Impressumsquark nicht in einen extra
> Thread ins Offtopic verlagern?
Die Antwort darauf lautet: Nein, ich kann keinen Thread auftrennen. Ich 
würde am liebsten die ganze Impressumsdiskussion nach Offtopic 
verlagern, dann kann Claudio hier einen Neuanfang wagen, ohne 3 e in den 
Widerständen und mit Impressum auf seiner HP.

von Soul E. (Gast)


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Claudio H. schrieb:

> Das Impressum ist angepasst.

Du musst nur aufpassen, dass es nicht wie eine Firma aussieht. Denn in 
den Nutzungsbedingungen dieses Forums steht "keine Ebay-Links. Keine 
gewerblichen Angebote."

SCNR

von MWS (Gast)


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Claudio H. schrieb:
> In der Schweiz die Anmeldung im Handelsregister erst ab einem jährlichen
> Umsatz von 100000 CHF pflicht ist!

Ok. Ich hab' die Informationen so gelesen, dass jedem Einzelunternehmer 
eine UID zuteil wird.

Lothar Miller schrieb:
> Er hat aber dazu geführt, dass dieser Thread sich in eine absolut
> dubiose "Rechtsberatung" umgewandelt hat. Und da das Forum hier "Markt"
> heißt, passt der ganze Thread in seiner jetzigen Form eigentlich nicht
> mehr hierher.

Dann lösch' halt den Rest der nicht passt, den TO hat's ja erreicht, für 
jemand anders war's eh' nicht gedacht, zumindest von meiner Seite. Oder 
mach' den Thread zu und einen neuen, mit identischem Eröffnungspost auf.

Außerdem: was ist daran "dubios", wenn jemand in seinem Interesse auf 
mögliche Probleme hingewiesen wird, noch dazu er mit einem gewerblichen 
Angebot hier auftritt?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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MWS schrieb:
> Oder mach' den Thread zu
Das werde ich machen, wenn Claudio das getan hat:
> und einen neuen, mit identischem Eröffnungspost auf.

MWS schrieb:
> Außerdem: was ist daran "dubios", wenn jemand in seinem Interesse auf
> mögliche Probleme hingewiesen wird, noch dazu er mit einem gewerblichen
> Angebot hier auftritt?
Lies mal alle die konträren Ansichten zum Thema hier und dann streich 
meinetwegen das "dubios" und ersetze es durch ein "verwirrend".

: Bearbeitet durch Moderator
von MWS (Gast)


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Lothar Miller schrieb:
> Lies mal alle die konträren Ansichten zum Thema hier und dann streich
> meinetwegen das "dubios" und ersetze es durch ein "verwirrend".

"Verwirrend" liest sich gleich viel besser als "Dubios".

Jeder Thread ist in diesem Sinne verwirrend, weil eben die Ansichten 
meistens konträr sind. Da es hier jedoch um das Angebot eines Produktes 
geht, mögen die anderen Posts ein wenig vom Interesse des TO's abgelenkt 
haben.

Andererseits war es m.E. nicht zu seinem Schaden und aufgrund der 
Gewerblichkeit des Angebotes durchaus im Rahmen.

Ich halte das Angebot für günstig und das Forum lässt seinem 
langjährigen Mitglied entsprechendes Wohlwollen und damit eine weiche 
Auslegung der Forenregeln, wie z.B. "Keine gewerblichen Angebote" 
angedeihen. Das ändert aber nichts daran, dass nach Einbringung des 
gewerblichen Links durch den TO, seine Webseite zum legitimen Thema 
wurde, das lag also in seiner Verantwortung.

von Daniel K. (epyx)


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Kurze Info für alle die den Reichelt-Warenkorb benutzen wollen:

Der Taster ist etwas zu groß. Müsste (glaube ich) TASTER 9313 sein.

von Zo Z. (Gast)


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