Hallo Leute, Habe mir eine aktive Kellerbelüftung zugelegt (LogiDry). Diese hat einen kleinen Softwarebug drinnen. Ich will nun einen Servicetechniker haben, welcher mir die neue Software einspielt. Der Hersteller weigert sich, weil man das selbst erledigen kann und damit keinen Servicetechniker benötigt. Ich finde, das fällt doch in die Gewährleistung, oder?
Wie sieht es rechtlich aus? Bin ich dazu verpflichtet, es selbst auszuprobieren?
Was steht denn im Vertrag? Schicke doch das Gerät oder die Platine an den Hersteller.
Ist doch völlig egal, machs einfach selber, das geht schneller als hier rumzustaenkern. Ich denke nicht dass sie dir nen servicetechniker schicken muessen, oder meinst du dass auch Microsoft fuer jedes Windows Update jemand vorbeischicken muss?
Kalter schrieb: > Ich finde, das fällt doch in die Gewährleistung, oder? So etwas definiert sich nicht darüber, was Du "findest", sondern darüber, was im Softwarelizenzvertrag und den Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. dessen AGB drinsteht. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags hast Du die akzeptiert.
Kalter schrieb: > Wie sieht es rechtlich aus? > Bin ich dazu verpflichtet, es selbst auszuprobieren? Wenn Du die Steuerung selbst gekauft und eingebaut hast, dann musst Du Sie auch selbst ausbauen und zurück schicken. Wenn ein Installationsbetrieb die Steuerung Dir verkauft und eingebaut hat, dann muss er dafür sorgen.
Wenn du das Update wirklich selbst enispielen kannst, dann mach es einfach. Das geht tausendmal schneller als sich mit dem Hersteller zu streiten. Solltest du asu irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, dann erklär diesen Grund dem Hersteller.
Kalter schrieb: > Wie sieht es rechtlich aus? http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der Nacherfüllung Dir am liebsten ist. Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas anderes anbieten. Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen. Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen kannst, im Recht. Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei, das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest!
Jürgen S. schrieb: > Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der > Nacherfüllung Dir am liebsten ist. Du kannst dir aber nicht aussuchen, WER die Nacherfüllung liefern muß. Und das ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer. Oliver
Wenn ich Nachteile hatte, dann würde ich den Anbieter verklagen. Wird dann nicht die bste Firma sein.
Jürgen S. schrieb: > Kalter schrieb: >> Wie sieht es rechtlich aus? > > http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html > > Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der > Nacherfüllung Dir am liebsten ist. > > Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für > den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas > anderes anbieten. > > Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen. > > Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen > Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die > Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen > kannst, im Recht. > > Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei, > das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es > richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest! Ich muss ein defektes Gerät in der Gewährleistungzeit doch nicht selbst reparieren. Wir reden ja hier nicht von einem Firmwareupdate, um ein paar neue Funktionen zu haben, sondern um ein gewährleistungsrelevantes Bugfix. Im Zweifel wird es dann wohl auf Einschicken der Gerätes hinauslaufen. Das Problem wird allerdings sein, dass man am Ende weniger Ärger damit hat, mal eben das Update einzuspielen, als das Gerät einzuschicken. Den Servicetechniker wird man wohl kaum einfordern können. Gruss Axel
Wie hoch ist der Aufwand? Ne Datei aufn USB Stick und rein stecken oder wie läuft das ab?
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