Forum: PC Hard- und Software Softwarefehler -> Wer haftet?


von Kalter (Gast)


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Hallo Leute,

Habe mir eine aktive Kellerbelüftung zugelegt (LogiDry).
Diese hat einen kleinen Softwarebug drinnen.
Ich will nun einen Servicetechniker haben, welcher mir die neue Software 
einspielt.
Der Hersteller weigert sich, weil man das selbst erledigen kann und 
damit keinen Servicetechniker benötigt.

Ich finde, das fällt doch in die Gewährleistung, oder?

von Guest (Gast)


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Wieso machst dus nicht einfach selber?

von Kalter (Gast)


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Wie sieht es rechtlich aus?
Bin ich dazu verpflichtet, es selbst auszuprobieren?

von Joe (Gast)


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Was steht denn im Vertrag?

Schicke doch das Gerät oder die Platine an den Hersteller.

von Guest (Gast)


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Ist doch völlig egal, machs einfach selber, das geht schneller als hier 
rumzustaenkern.

Ich denke nicht dass sie dir nen servicetechniker schicken muessen, oder 
meinst du dass auch Microsoft fuer jedes Windows Update jemand 
vorbeischicken muss?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Kalter schrieb:
> Ich finde, das fällt doch in die Gewährleistung, oder?

So etwas definiert sich nicht darüber, was Du "findest", sondern 
darüber, was im Softwarelizenzvertrag und den 
Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. dessen AGB 
drinsteht.

Mit dem Abschluss des Kaufvertrags hast Du die akzeptiert.

von Nico (Gast)


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Kalter schrieb:
> Wie sieht es rechtlich aus?
> Bin ich dazu verpflichtet, es selbst auszuprobieren?

Wenn Du die Steuerung selbst gekauft und eingebaut hast, dann musst Du 
Sie auch selbst ausbauen und zurück schicken. Wenn ein 
Installationsbetrieb die Steuerung Dir verkauft und eingebaut hat, dann 
muss er dafür sorgen.

von Max D. (max_d)


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Wenn du das Update wirklich selbst enispielen kannst, dann mach es 
einfach. Das geht tausendmal schneller als sich mit dem Hersteller zu 
streiten.
Solltest du asu irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, dann erklär 
diesen Grund dem Hersteller.

von Jürgen S. (jurs)


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Kalter schrieb:
> Wie sieht es rechtlich aus?

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der 
Nacherfüllung Dir am liebsten ist.

Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für 
den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas 
anderes anbieten.

Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen.

Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen 
Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die 
Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen 
kannst, im Recht.

Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei, 
das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es 
richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest!

von Oliver S. (oliverso)


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Jürgen S. schrieb:
> Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der
> Nacherfüllung Dir am liebsten ist.

Du kannst dir aber nicht aussuchen, WER die Nacherfüllung liefern muß. 
Und das ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer.

Oliver

von Rudi (Gast)


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Wenn ich Nachteile hatte, dann würde ich den Anbieter verklagen.
Wird dann nicht die bste Firma sein.

von Zahnfee (Gast)


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> Re: Softwarefehler -> Wer haftet?

Kukident.

von Axel (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Kalter schrieb:
>> Wie sieht es rechtlich aus?
>
> http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
>
> Du als Käufer einer Sache kannst Dir zwar aussuchen, welche Art der
> Nacherfüllung Dir am liebsten ist.
>
> Aber wenn Du Dir was aussuchst, das unverhältnismäßig hohe Kosten für
> den Verkäufer verursacht, kann der Verkäufer ablehnen und Dir etwas
> anderes anbieten.
>
> Der Fall scheint bei Dir vorzuliegen.
>
> Also nach Recht und Gesetz sehe ich Dich mit Deiner überzogenen
> Forderung nach dem Einsatz eines Servicetechnikers im Unrecht und die
> Firma mit dem Anbieten eines Firmware-Updates, das Du selbst ausführen
> kannst, im Recht.
>
> Aber: Jeder Einzelfall liegt anders. Und es steht Dir jederzeit frei,
> das gerichtlich nachprüfen zu lassen. Verklag die Firma doch, wenn Du es
> richterlich und auf Deinen Einzelfall geklärt haben möchtest!

Ich muss ein defektes Gerät in der Gewährleistungzeit doch nicht selbst 
reparieren. Wir reden ja hier nicht von einem Firmwareupdate, um ein 
paar neue Funktionen zu haben, sondern um ein gewährleistungsrelevantes 
Bugfix.

Im Zweifel wird es dann wohl auf Einschicken der Gerätes hinauslaufen.

Das Problem wird allerdings sein, dass man am Ende weniger Ärger damit 
hat, mal eben das Update einzuspielen, als das Gerät einzuschicken.

Den Servicetechniker wird man wohl kaum einfordern können.

Gruss
Axel

von mpl (Gast)


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Wie hoch ist der Aufwand? Ne Datei aufn USB Stick und rein stecken oder 
wie läuft das ab?

von Heiliger Bimbam (Gast)


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Zahnfee schrieb:
> -> Wer haftet?
>
> Kukident.

Absolut richtig.
.-))

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