Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Schaden auf Dienstreise, absetzbar?


von Patrick (Gast)


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Hallo Forum,

Ich habe in der Forensuche so ein ähnliches Problem gefunden, aber 
meines ist etwas anders gelagert. Und zwar hatte ich einen kleinen 
Unfall mit einem Mietwagen auf Dienstreise. Der Mietwagen hatte leider 
eine Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und der Schaden belief 
sich auf 500 Euro. Diese musste ich leider zahlen. Mein Arbeitgeber 
übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht. Ich gab die Rechnung 
meiner Haftpflichtversicherung, diese weigerte aber die Zahlung, da 
Mietwägen explizit nicht über diese Police gedeckt sind.

Nun bin ich dabei meine Steuern zu machen und überlegte, ob man diesen 
Schaden vielleicht irgendwie von der Steuer absetzen könnte?

der Schaden ist ja berufsbedingt, hätte ich keinen Job und würde keine 
Steuern zahlen, wäre dieser Schaden ja nie entstanden. Hat da jemand 
eine Idee?

von ttl (Gast)


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Wenn dein Arbeitgeber das nicht übernimmt, würde ich ab sofort 
Dienstreisen nur noch mit dem Taxi machen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Patrick schrieb:
> Mein Arbeitgeber
> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.

Wieso verständlicherweise?

Eigentlich müßte er selbstverständlicherweise diese Kosten übernehmen!

von asdf (Gast)


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Patrick schrieb:
> Mein Arbeitgeber
> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.

Dann lass ihm die Rechtslage von Deinem Anwalt erlaeutern.

asdf

von Max B. (theeye)


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Cha-woma M. schrieb:
> Patrick schrieb:
> Mein Arbeitgeber
> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.
>
> Wieso verständlicherweise?
>
> Eigentlich müßte er selbstverständlicherweise diese Kosten übernehmen!

+1

Gruß Max

von Till (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Patrick schrieb:
>> Mein Arbeitgeber
>> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht.
>
> Wieso verständlicherweise?
>
> Eigentlich müßte er selbstverständlicherweise diese Kosten übernehmen!

Warum sollte der AG das tun? Der AG hat den Schaden ja nicht 
verursacht...

Wenn der AN eine Teilschuld bekommt, ist der AN auch zum Teil schuld. 
Warum sollte also der AG das bezahlen? Ist ja quasi "fahlässig", weil 
"nicht aufgepasst", passiert.

Das würde "Sinn" machen wenn der AN keine Schuld an dem Unfall hätte, 
aber dann würde ja der AN auch nicht belangt werden. Von daher ist die 
Kostenübernahme dann wieder sinnfrei...

Aber back to Topic:

Frag doch mal jemand kompetentes* beim Finanzamt.

*Bitte nicht lachen, es soll solche Beamten geben. Habe ich gehört... :D

von NN (Gast)


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Till schrieb:
> Frag doch mal jemand kompetentes* beim Finanzamt.
>
> *Bitte nicht lachen, es soll solche Beamten geben. Habe ich gehört... :D

Soweit mir bekannt ist, müssen Finanzbeamte grundsätzlich den "Kunden"
wahrheitsgemäss und korrekt deren Anfragen beantworten. Selbst, wenn sie
dadurch Steuern sparen können. :-)

von P. M. (o-o)


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Till schrieb:
> Wenn der AN eine Teilschuld bekommt, ist der AN auch zum Teil schuld.
> Warum sollte also der AG das bezahlen? Ist ja quasi "fahlässig", weil
> "nicht aufgepasst", passiert.

So ist die Rechtslage nunmal nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 
der Arbeitgeber für deine Schäden. Und ein Autounfall gehört in diese 
Kategorie, so lange der Verursacher nicht verantwortungslos handelte 
(betrunken, massiv zu schnell, Handy am Steuer, usw.).

von Fabian F. (fabian_f55)


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Patrick schrieb:
> Hallo Forum,
>
> Ich habe in der Forensuche so ein ähnliches Problem gefunden, aber
> meines ist etwas anders gelagert. Und zwar hatte ich einen kleinen
> Unfall mit einem Mietwagen auf Dienstreise. Der Mietwagen hatte leider
> eine Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und der Schaden belief
> sich auf 500 Euro. Diese musste ich leider zahlen. Mein Arbeitgeber
> übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht. Ich gab die Rechnung
> meiner Haftpflichtversicherung, diese weigerte aber die Zahlung, da
> Mietwägen explizit nicht über diese Police gedeckt sind.


Gratuliere. Du hast den miesesten Arbeitgeber unter der Sonne. Der AG 
muss für den Schaden aufkommen. (Auch jetzt noch)
http://www.schramm-assekuranz.de/firmen-assekuranz/newsletter/der-schaden-auf-dienstreise.html
Du wirst das nicht von der Steuer absetzten können, weil du es nicht 
zahlen musst!
Verklag ihn zur not einfach.

von Purzel H. (hacky)


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Zum Bezahlen hat man eh die Kreditkarte vom Arbeitgeber...

von klausi (Gast)


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Hi

Aber ist es nicht so,  dass immer etwas Selbstbehalt dem Arbeitnehmer in 
Rechnung gestellt wird?

Da es ja sonst zum Missbrauch kommen könnte und die Fahrer dann nicht 
aufs Auto aufpassen, kenne die Rechtslage nicht genau ob sowas zulässig 
ist, aber ich glaube in meiner letzten Firma wars auch so..

Hast du das auch so unterschrieben?

von Axel L. (axel_5)


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Im Zweifel schreib es doch einfach rein in die Steuererklärung. Mehr als 
ablehnen können Sie es nicht.

Gruss
Axel

von Fabian F. (fabian_f55)


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klausi schrieb:
> Hi
>
> Aber ist es nicht so,  dass immer etwas Selbstbehalt dem Arbeitnehmer in
> Rechnung gestellt wird?

Grob fahrlässig oder vorsätzlich => Selbstbehalt
Fahrlässig, höhere Gewalt oder unbeteiligt => Kein Selbstbehalt

> Da es ja sonst zum Missbrauch kommen könnte und die Fahrer dann nicht
> aufs Auto aufpassen, kenne die Rechtslage nicht genau ob sowas zulässig
> ist, aber ich glaube in meiner letzten Firma wars auch so..

Was in der Firmenrichtline steht ist irrelevant, wenn es gegen geltendes 
Gesetz verstößt.

von P. M. (o-o)


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klausi schrieb:
> Da es ja sonst zum Missbrauch kommen könnte und die Fahrer dann nicht
> aufs Auto aufpassen

Was zur Hölle?!? Stelle es doch mal in den Kontext: Der Arbeitgeber 
traut dir Gerätschaften, Produktionsanlagen oder Aufträge an, wo du ohne 
weiteres einen Millionenschaden für die Firma anrichten kannst. Wenn er 
dir auch nur im geringsten unterstellen würde, dass du zu "Missbrauch" 
neigst oder "nicht aufpasst" dann müsste er dich sofort feuern und dann 
wäre ein Kratzer an einem Mietwagen noch das allgergeringste Problem.

Ansonsten: Die Rechtslage ist völlig klar. So nur leichte Fahrlässigkeit 
vorliegt, zahlt der Arbeitgeber. Da gibts nichts zu diskutieren.

von Chefentwickler (Gast)


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Bei so einem Laden wuerde ich nicht Arbeiten!

von Jürgen S. (jurs)


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Fabian F. schrieb:
> Verklag ihn zur not einfach.

Das könnte problematisch werden, wenn man den Grad seiner Fahrlässigkeit 
an dem Unfall nicht kennt.

Soweit mir bekannt ist, hängt die Beteiligung des Arbeitnehmers am 
Schaden vom Grad seiner Fahrlässigkeit ab, wobei in diesem Fall der 
Schaden die zu zahlende Selbstbeteiligung ist.

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ==> AN haftet voll für den Schaden
Bei normaler Fahrlässigkeit ==> AN und AG teilen sich den Schaden
Bei leichter Fahrlässigkeit ==> Der AN zahlt nichts und der AG zahlt den 
Schaden

In jedem Fall: Wenn die Kosten tatsächlich vom Arbeitnehmer bezahlt 
wurden, dürfte es sich ziemlich sicher um "Werbungskosten" handeln, d.h. 
die Kosten sind mit Beleg und ggf. Zahlungsnachweis in der 
Steuererklärung als "Sonstige Werbungskosten" anzusetzen.

von Thomas Glass (Gast)


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Tja, ich habe zwei ähnliche Fälle, was leichte und normale 
Fahrlässigkeit ist, gehen die Meinungen weit auseinander....

von P. M. (o-o)


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Thomas Glass schrieb:
> was leichte und normale
> Fahrlässigkeit ist, gehen die Meinungen weit auseinander....

Leichte Fahrlässigkeit ist, wenn du nach bestem Wissen und Gewissen dich 
an die (Sicherheits-)Vorschriften hälst, und dir trotzdem ein Fehler 
passiert. Für höhere Fahrlässigkeit musst du in irgend einer Weise 
bewusst ein gewissses Risiko auf dich genommen haben.

von Harald W. (wilhelms)


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P. M. schrieb:

> Stelle es doch mal in den Kontext: Der Arbeitgeber
> traut dir Gerätschaften, Produktionsanlagen oder Aufträge an, wo du ohne
> weiteres einen Millionenschaden für die Firma anrichten kannst.

Ich habe mal ein Gerät meines Arbeitgebers im Werte von immerhin
200 k€ in meinem Privatwagen zur Reparatur gebracht. Natürlich
habe ich mich da vorher in der Rechtsabteilung über die Rechts-
lage bei einem Unfall informiert. Die Auskunft war folgende: Bei
Fremdverschulden hätte der Unfallgegner die 200k€ voll bezahlen
müssen. Bei Eigenverschulden müsste meine Kaskoversicherung den
Schaden ausgleichen. Die Selbstbeteiligung hätte dann der AG
bezahlt. Die folgende Fahrt quer durch D habe ich natürlich betont
defensiv gemacht. :-)
Gruss
Harald

von P. M. (o-o)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Bei Eigenverschulden müsste meine Kaskoversicherung den
> Schaden ausgleichen.

Deine Versicherung hätte da vermutlich eine ziemlich andere Meinung 
gehabt. Du bezahlst denen also Prämien, die sich nach dem 
Haftpflicht-Risiko einer Privatperson bemessen und gurkst dann mit 
200'000 EUR Gerätschaften beruflich quer durch Deutschland. Das wäre ja, 
also müsste die Versicherung des Piloten für einen 
200-Millionen-Euro-Flieger aufkommen...

von Purzel H. (hacky)


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Zum Glueck wird Telephonieren mit dem Mobiltelephon am Ohr als 
Grobfahrlaessig eingestuft. .. aehlich wie bei Rotlicht ueber die 
Kreuzung, Alkohol, Essen und Trinken am Steuer ..

von Alex W. (a20q90)


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Wenn Du den Mietwagen mit einem Visa/Mastercard bezahlt hast (diese 
haben im Vertrag soetwas damals drinn gehabt) welche bei einem 
selbstverschuldeten Schaden die SB übernimmt, kannst Du die SB von denen 
übernehmen lassen (war bei mir damals auch so).

Du musst aber prüfen ob das bei Dir drinnsteht (bei mir wars drinn)

von Fabian F. (fabian_f55)


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Harald Wilhelms schrieb:
> P. M. schrieb:
>
> Ich habe mal ein Gerät meines Arbeitgebers im Werte von immerhin
> 200 k€ in meinem Privatwagen zur Reparatur gebracht. Natürlich
> habe ich mich da vorher in der Rechtsabteilung über die Rechts-
> lage bei einem Unfall informiert. Die Auskunft war folgende: Bei
> Fremdverschulden hätte der Unfallgegner die 200k€ voll bezahlen
> müssen. Bei Eigenverschulden müsste meine Kaskoversicherung den
> Schaden ausgleichen. Die Selbstbeteiligung hätte dann der AG
> bezahlt. Die folgende Fahrt quer durch D habe ich natürlich betont
> defensiv gemacht. :-)
> Gruss
> Harald

Inkompetente Rechtsabteilung. Wenn dich die Firma auffordert Waren im 
Privatfahrzeug zu transportieren, müssen sie eine 
Dienstreisekaskoversicherung abschließen, oder selber für den Schaden 
aufkommen.

von Marx W. (Gast)


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Fabian F. schrieb:
> wenn es gegen geltendes
> Gesetz verstößt.

falsch:
es heißt richtig:
"....wenn es gegen geltendes Recht verstößt. ..."
Den die Rechtsprechung regelt solche Sachverhalte aus der 
Ableitung/Auslegung aus geltenden Gesetzen.

von Marx W. (Gast)


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Fabian F. schrieb:
> Inkompetente Rechtsabteilung.

Nein, die war clever!
Die wollten den Aufwand für die Prämie sparen und die eventuel 
leistenden Versicherungen schröpfen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Patrick schrieb:
> Der Mietwagen hatte leider eine Vollkasko mit 1000 Euro
> Selbstbeteiligung und der Schaden belief sich auf 500 Euro.
Sei doch froh, dass der Schaden nicht 1500€ war.

> Mein Arbeitgeber übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht
Wer sollte das verstehen? Dein Arbeitgeber hat dich auf die Reise 
geschickt, und solange du nichts falsch gemacht hast, übernimmt er die 
Kosten für die Reise. die fallen jetzt eben etwas höher aus. Und vor 
Allem: dein AG hätte für den Mietwagen einfach eine Versicherung ohne 
SB abschließen können. Das kostet pro Tag nicht mal einen Zwanziger 
zusätzlich...

> Mein Arbeitgeber übernimmt diese Kosten verständlicherweise nicht
Das ist ein lausiger Laden.
Ich habe mal das Gegenteil erlebt: für eine stehende Anlage Feuerwehr 
spielen müssen, das Auto vom GF bekommen (der war gerade im Urlaub), auf 
der fast leeren Autobahn mit 140 am 100er Schild geblitzt, 
Bußgeldbescheid über 150DM und 3 Punkte bekommen und vom GF gedeckt 
worden (der brauchte für sein Auto nämlich kein Fahrtenbuch und hat 
sich dumm gestellt).

von Biatch (Gast)


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Kenne den Kollegen der Schuld des Rückrufs von 800 Autos bei VW war und 
der musste gewiss keine 24 Mio. Schadenersatz zahlen. Wurde danach aber 
gegangen war eh nen komischer Vogel :P

Das muss deine Firma zahlen solange du nicht absichtlich gegen die Wand 
gefahren bist xD

von Thomas (Gast)


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Generell ist das ziemlich einfach und eindeutig.
Wer hat die Rechnung für den Mietwagen erhalten? Wer hat gebucht?
Ich kenne solche Fälle auch. Es ist Risiko des AGs wenn er um Prämie zu 
sparen oder aus Unachtsamkeit einen Selbstbehalt bucht. Dann trägt er 
auch das Risiko der Selbstbeteiligung.
Normale Firmen tragen sowas auch. In meinem Bekanntenkreis gab es aber 
auch so einen Fall. Nach Einspruch hat da der AG dann doch die Kosten 
übernommen.

Thomas

von Sebastian C. (basti79)


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Hi,

ich sehe das auch so, dass der Arbeitgeber das zahlen sollte. War bei 
mir bei Dienstfahrten auch so, auch dann wenn die nicht mit einem 
Firmen- oder Mietwagen, sondern mit dem privaten Auto gemacht wurden.

Sollte der AG das wirklich nicht zahlen, kannst du das meiner Meinung 
nach bei der Steuererklärung angeben, ggf. brauchst du einen Nachweis 
das der Unfall wirklich auf einer Dienstfahrt passiert ist.

Meiner Erfahrung nach geht das sogar dann wenn du einen Unfall mit 
deinem privaten Wagen auf dem Arbeitsweg hattest. Das muss der AG 
selbstverständlich nicht zahlen, aber ich konnte das durchaus in der 
Steuererklärung absetzen.

Greets
  Sebastian.

von Zocker_42 (Gast)


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> Autor: Biatch (Gast)
> Datum: 07.12.2014 07:50

> Kenne den Kollegen der Schuld des Rückrufs von 800 Autos bei VW war und
> der musste gewiss keine 24 Mio. Schadenersatz zahlen. Wurde danach aber
> gegangen war eh nen komischer Vogel :P

Ja was erwarten die denn wenn der Subunternehmer des Unterlieferanten 
über eine polnische Leihfirma in der inneren Mongolei sogenannte " 
Fachkräfte ",
was immer das auch sein mag, mit dem Lasso eingefangen hat ?

Da ist nichts zu holen !

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