Guten Abend, habe folgendes Problem: Im September hat mein Vermieter mein Bad renoviert und jetzt sitzt direkt neben der Dusche und über dem WC der Sicherungskasten mit FI-Schalter. Er erklärte mir, dass er den Strom vom Hausflur gezogen hat, sonst wäre es noch teurer geworden. Jetzt waren zwei Freunde von mir zu Besuch, einer hat einen Hausmeister-Service und der andere ist gelernter Elektriker. Sie waren entsetzt als sie dies sahen und sagen mir, dies wäre so nicht erlaubt wegen Spritzwasser. Die Dusche selbst hat keine Tür und ist nach vorne offen Richtung Sicherungskasten der sich etwa 40 cm neben der offenen Dusche befindet. Ich habe dann das Bauamt angerufen und das E-Werk, die fühlen sich nicht zuständig und rieten mir zur Anzeige. An wen kann ich mich wenden? Handwerkskammer oder Elektroinnung? Mein Vermieter meine, die hätten keine Ahnung und es dürfte sein, da ja eine Klappen drauf wäre. Es ist eine normale graue Bleckklappe drauf und auch keine Dichtung.Allerdings glaube ich nicht, dass dies von einem Elektriker abgenommen wurde, da er viel schwarz gemacht hat. Jetzt habe ich natürlich Angst, dass etwas passiert. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
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Den Murks sofort beheben lassen und zwar auf Kosten des Vermieters. Du kannst ihm ja klar machen, dass du es von einem Elektriker abgenommen haben willst. Wenn er es schwarz eingebaut hat wird er schnell nachgeben, denn sonst bekommt er ein großes Problem. Wenn er nichts tut kannst du einen Elektriker mit der Prüfung beauftragen, die Kosten dafür musst du erst mal selber tragen, können aber an den Vermieter weitergereicht werden. Deine Bedenken sind durchaus angebracht!
Schreib deinem Vermieter sofort eine Mangelanzeige, am Besten schriftl. per Einschreiben mit Fritsetzung 2 Tage, da du ja nun deine Dusche nicht mehr benutzen kannst oder besser darfst. Teile ihm auch mit, dass wenn Nichts von seiner oder der Elektriker-Seite passiert, du die zuständige Stelle bei der Gewerbeaufsicht und den Mieterschutzbund anrufst, die würden dass dan schon richtig klären. Mache Fotos davon, so erledigen sich vllt. schon per eMail ein paar aufwändige Wege. Auch den HInweis der Mietkürzung da die Sache ja nun nicht mehr dem vollen Zweck entspricht. Oder ruf den Pfuscher an und gib ihm den Wink mit der Gewerbeaufsicht, ist vllt. der schnellste und einfachste Weg.
Niemand schrieb: > gib ihm den Wink mit der > Gewerbeaufsicht die hat ja nun damit gar nichts zu tun ...
Gertrud schrieb: > Die Dusche selbst hat keine Tür und ist nach vorne > offen Richtung Sicherungskasten der sich etwa 40 cm neben der offenen > Dusche befindet. hast du mal die 40cm gemessen? Das kommt mir recht schmal vor, da würde ja einige Leute gar nicht in die Dusche kommen. mach mal eine Zeichnung. Wenn der Sicherungskasten mehr als 60cm von der Dusche weg ist, dann ist das zwar unschön aber zulässig.
Gertrud schrieb: > Im September hat mein Vermieter mein Bad > renoviert und jetzt sitzt direkt neben der Dusche und über dem WC der > Sicherungskasten mit FI-Schalter. Er erklärte mir, dass er den Strom vom > Hausflur gezogen hat, sonst wäre es noch teurer geworden. > Jetzt waren zwei Freunde von mir zu Besuch, einer hat einen > Hausmeister-Service und der andere ist gelernter Elektriker. Sie waren > entsetzt als sie dies sahen und sagen mir, dies wäre so nicht erlaubt > wegen Spritzwasser. Die Dusche selbst hat keine Tür und ist nach vorne > offen Richtung Sicherungskasten der sich etwa 40 cm neben der offenen > Dusche befindet. Schlag ihm doch einfach vor einen Spritzwassergeschützten Sicherungskasten zu verwenden
Schreiber schrieb: > einen Spritzwassergeschützten Ich kenne zwar das Bad nicht, aber bei der möglichen Feuchtigkeit und Kondenswasserbildung im Bad würde ich mir niiie freiwillig so einen Platz für diesen Kasten aussuchen, weil alles in einiger Zeit alles verrottet ist.
oszi40 schrieb: > Ich kenne zwar das Bad nicht, aber bei der möglichen Feuchtigkeit und > Kondenswasserbildung im Bad würde ich mir niiie freiwillig so einen > Platz für diesen Kasten aussuchen, weil alles in einiger Zeit alles > verrottet ist. Bad zählt nicht mal als Feuchtraum. Und ich habe noch keine Lampe oder Schalter im Bad gesehen die verrottet ist.
Peter II schrieb: > Wenn der Sicherungskasten mehr als 60cm von der Dusche weg ist, dann ist > das zwar unschön aber zulässig. Es wäre nur zulässig, wenn auch die Leitung zum Sicherungskasten über FI geschützt wäre. Da der FI aber im Sicherungskasten ist wird davor keiner mehr sein. Schreiber schrieb: > Schlag ihm doch einfach vor einen Spritzwassergeschützten > Sicherungskasten zu verwenden Wassergeschützt oder nicht macht keinen unterschied.
Der Kasten sitzt rechts neben der Dusche, die selbst keine Tür hat. Es ist eine modern offene Dusche mit nur einer Glastrennwand. Es gibt hier so unterschiedliche Meinungen, dass ich trotzdem immer noch nicht durchsteige. Also ich kann das Gewerbeamt informier? Und wie sieht es mit der Handwerkskammer und Innung aus? Könnte ja sein, dass trotzdem ein Elektriker dies gemacht hat. Vielen Dank für die vielen Antworten.
Gertrud W. schrieb: > Also ich kann das Gewerbeamt informier? nutzlos Gertrud W. schrieb: > Und wie sieht es mit der > Handwerkskammer und Innung aus? Könnte ja sein, dass trotzdem ein > Elektriker dies gemacht hat. einfach mal bei der Elektrikerinnung nachfragen, ob das so in Ordnung ist. Die HWK kann dir da sicher nicht weiterhelfen. Ansprechpartner ist für dich der Vermieter, nicht der Elektriker!
Dominik J. schrieb: > Es wäre nur zulässig, wenn auch die Leitung zum Sicherungskasten über FI > geschützt wäre. > Da der FI aber im Sicherungskasten ist wird davor keiner mehr sein. außerhalb von Schutzbereich 2 dürfen auch Leitungen für fremde Räume ohne FI verlegt werden. Auch braucht ein Durchlauferhitzer keinen FI der im Bad ist. Und bei einer Verteilung handelt es sich um ein Schutzklasse II Gerät, wüsste nicht so stehen soll das hier ein FI Pflicht ist auch, wenn es im Bad ist. (Natürlich außerhalb von Schutzbereich 2)
Gertrud W. schrieb: > Der Kasten sitzt rechts neben der Dusche, die selbst keine Tür hat. Es > ist eine modern offene Dusche mit nur einer Glastrennwand. bitte mal eine Zeichnung, noch kann sie niemand genau vorstellen welche Abstände jeweils vorhanden sind.
Dominik J. schrieb: > Es wäre nur zulässig, wenn auch die Leitung zum Sicherungskasten über FI > geschützt wäre. > Da der FI aber im Sicherungskasten ist wird davor keiner mehr sein. nachtrag: Es sind auch Steckdose mit eingebauten FI zulässig.
Bild muss nach rechts gedreht werden. Da wo die höheren Fliesen enden, endet auch die Dusche und gleich daneben befindet sich der Kasten
Gertrud W. schrieb: > Bild muss nach rechts gedreht werden. Da wo die höheren Fliesen enden, > endet auch die Dusche und gleich daneben befindet sich der Kasten ich kann mir immer noch kein Bild vom Raum machen, ist es wirklich so schwer einfach mal den Grundriss mit ein paar maßen zu zeichnen? Auf dem Zollstock (Gliedermaßstab) sind es doch mindestens 60cm - damit außerhalb von Schutzbereich. Hat du dusche eine Duschwanne? Wenn nein, gilt 120cm von Duschkopf als Schutzbereich.
Vielen Dank, werde mich um ein Zeichnung kümmern
Bilder sagen mehr als Worte. Mir würde ein Foto gefallen, wo der Duschkopf bis zum Kasten reicht .-) Dann freundliche Mail an Vermierter.
oszi40 schrieb: > Bilder sagen mehr als Worte. Mir würde ein Foto gefallen, wo der > Duschkopf bis zum Kasten reicht .-) Dann freundliche Mail an Vermierter. nur spielt das für die VDE keine rolle, du kannst auch mit dem Gartenschlauch den Zähleschrank ausspülen wenn man will.
> außerhalb von Schutzbereich 2 dürfen auch Leitungen für fremde Räume > ohne FI verlegt werden Nein. Bzw. nur, wenn eine bestimmte Verlegetiefe (6cm, wenn ich mich richtig erinnere) gegeben ist.
Martin S. schrieb: > Nein. Bzw. nur, wenn eine bestimmte Verlegetiefe (6cm, wenn ich mich > richtig erinnere) gegeben ist. gilt nur innerhalb von Schutzbereich, außerhalb darf man machen was man will, weil es kein Schutzbereich mehr ist.
Für alle, die den Kopf nicht abknicken können.
So wie das auf dem Bild aussieht vermute ich, dass es sich um eine Bodengleiche Dusche handelt (also ohne Wanne). Da sind 60cm kaum zulässig. So oder so, wohl fühlen würde ich mich dabei nicht. Grüsse, René
Rene H. schrieb: > So wie das auf dem Bild aussieht vermute ich, dass es sich um eine > Bodengleiche Dusche handelt (also ohne Wanne). > Da sind 60cm kaum zulässig. dann gilt 120cm vom Duschkopf.
> gilt nur innerhalb von Schutzbereich, außerhalb darf man machen was man > will, weil es kein Schutzbereich mehr ist. Hast du eine Quelle? Wuerde mich interessieren. Meine Wissens nach ist das unabhaengig von Schutzbereichen und gilt für alle Räume mit Badewannen oder Duschen.
Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen. Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort nützlich wäre). Und meistens im Bad. Dürfen sogar im Schutzbereich installiert werden. Nicht immer kommt das Kabel direkt von hinten durch die Wand.
Wird wohl unkritisch sein. Kommt Spritzwasser an die Verteilung, ist es wichtig, dass Wasser abfließen kann. Behelfsmäßig kann auch ein Duschvorhand neben oder vor der Verteilung montiert werden, der Spritzwasser abhält. Man kann sich eine Expertise von einem Elektromeister holen/machen lassen, dann trägt der auch die Verantwortung über die Einhaltung von Vorschriften. Die Innungen sind nur Zusammenschlüsse lokaler Meisterbetriebe und werden hier kaum vom Nutzen sein. Die Handwerkskammern sind für die Ausbildung und Ausarbeitung von Regelwerken zuständig. Ansonsten haben die nicht viel zu sagen. Die Gewerbeaufsicht ist nur für Selbständige und für Schwarzarbeit interessiert sich nur der Zoll und dann auch nur für den Sozialbetrug und nicht für möglichen Pfusch der da dann gemacht wird. Kommt jemand dabei zu Schaden, könnte die Staaatsanwaltschaft Ansprechpartner sein.
Sind Badezimmer ohne Duschwanne nicht Nasszellen und damit keine "Zimmer" mehr ?! Bei mir wurde das vor etlichen Jahren auch mal umgebaut. Da kamen dann alle Fliesen runter, Estrich wurde abgetragen und eine wasserdichte Folie eingeschweisst. Darauf dann die Fliesen. Man sagte mir das man die Fliesen nur im Notfall oeffen / entfernen kann / darf, weil es jetzt eben eine Nasszelle ist und kein Badezimmer mehr. Vom Duschkopf ist das naechste Elektrische die Deckenlampe und die ist locker 2m weg. Und meine Guete, wenn ich das Drama hier so lese. Warum denn nicht einfach einen "Fachmann" / Meister kommen lassen, dem seinen Stundenlohn abdruecken und gut. Wenn ich solch ein Quatsch wie Gerwerbeamt, Innung oder IHK lese, was haben die denn damit zu tun und selbst wenn, man will doch vor dem Sommer nochmal duschen, oder nicht ? Zudem ist man als Mieter IMMER im Mieterschutzbund. Dafuer gibt es den naemlich.
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MaWin schrieb: > Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen. > Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort > nützlich wäre). Was willst du da mit einem FI? Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat!
michael_ schrieb: > Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat! Watt ? Wie soll denn das gehen ? Kannst das mal etwas genauer erklaeren ? Heisst ich stelle den Toaster in die Badewanne und hab' heiss' Wasser. Das das theoretisch gehen kann, wissen wir, nennt man Mopped. Nur wie das praktisch und auch sicher gehen soll, was Du da schreibst, ist mir ein Raetsel. Da kann man ja gleich eine 32A CEE Verlaengerung in die Wanne schmeissen und sich den Durchlauferhitzer sparen. Der 100.- FI faellt da nicht in's Gewicht. Vor allem so, das man das Haende waschen auch ueberlebt. Nee, treiben sich hier nur noch Trolls rum !
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Barney Geroellheimer schrieb: > Wie soll denn das gehen ? Kannst das mal etwas genauer erklaeren ? http://www.stiebel-eltron.de/warmwasser/informieren-planen/wissen/grundlagen/heizsysteme-bei-durchlauferhitzern/ Barney Geroellheimer schrieb: > Nee, treiben sich hier nur noch Trolls rum ! Das ist zwar so, aber in diesem Fall mal nicht. wendelsberg
Martin S. schrieb: >> gilt nur innerhalb von Schutzbereich, außerhalb darf man machen was man >> will, weil es kein Schutzbereich mehr ist. > > Hast du eine Quelle? Wuerde mich interessieren. Meine Wissens nach ist > das unabhaengig von Schutzbereichen und gilt für alle Räume mit > Badewannen oder Duschen. man kann keine Quelle für eine nicht vorhanden Vorschrift angeben. Wo soll denn stehen, das im Bad außerhalb von Schutzbereich keine anderen Leitungen verlegt werden dürfen? > Sind Badezimmer ohne Duschwanne nicht Nasszellen und damit keine > "Zimmer" mehr ?! scheinbar nicht: http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0205/020506.php > Bei mir wurde das vor etlichen Jahren auch mal umgebaut. > Da kamen dann alle Fliesen runter, Estrich wurde abgetragen und eine > Wasserdichte Folie eingeschweisst. ist aber keine Pflicht, wird nur wegen vorbeugender Vorsicht gemacht. > Vom Duschkopf ist das naechste Elektrische die Deckenlampe und die ist > locker 2m weg. 120cm sind Plicht, weiter weg ist ja kein Problem.
> man kann keine Quelle für eine nicht vorhanden Vorschrift angeben. > > Wo soll denn stehen, das im Bad außerhalb von Schutzbereich keine > anderen Leitungen verlegt werden dürfen? DIN VDE 0100-701: Errichten von Niederspannungsanlagen (Räume mit Badewanne oder Dusche), konkret 0100-701.52. Da ist auch die Frage nach dem DLE geklaert, denn fuer Leitungen, die der Versorgung von el. Betriebsmitteln des Raumes dienen, gilt die Mindestverlegetiefe nicht.
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In Großbritannien ist es üblich, elektrische Durchlauferhitzer direkt in der Duschkabine zu montieren. Die Betätigung der Dusche erfolgt über am Durchlauferhitzer angebrachte Bedienelemente, auch der Duschschlauch ist direkt am Durchlauferhitzer angebracht. http://www.buymirashowers.co.uk/mira-sport-shower.htm Das Bild von Fliesen, Deckel und Zollstock weiter oben ist hingegen völlig sinnlos, da dort nicht zu erkennen ist, wo da eine Dusche sein soll. Wie wäre es, statt dieses nichtssagenden Detailbildes mal eines zu posten, auf dem man die Gesamtsituation erkennen kann -- also die Duscharmatur und den Deckel des Installationskastens?
Ich würde einen Kasten drumherum bauen und gut ist - ist ja schon da. Lass deinen Vermieter damit besser in Ruhe. Wenn du dem auf die Nerven gehst, wird er Dir ganz normal kündigen. Und das ist sicher nicht in deinem Interesse. Ich sag immer: Leben und leben lassen. Nachtrag: VDI Richtlinien sind Richtlinien, keine Gesetze! Wenn du sie einhälst, kann Dir niemand vorwerfen, du hättest gepfuscht. Das bedeutet aber umgekehrt nicht, dass jede Mißachtung dieser Richtlinien gleich Strafbar ist. Bestrafe deinen Vermieter nicht wegen so einer Kleinigkeit.
Martin S. schrieb: >> Wo soll denn stehen, das im Bad außerhalb von Schutzbereich keine >> anderen Leitungen verlegt werden dürfen? > > DIN VDE 0100-701: Errichten von Niederspannungsanlagen (Räume mit > Badewanne oder Dusche), konkret 0100-701.52. Da ist auch die Frage nach > dem DLE geklaert, denn fuer Leitungen, die der Versorgung von el. > Betriebsmitteln des Raumes dienen, gilt die Mindestverlegetiefe nicht. und was steht dort, welche Leitungen außerhalb von Schutzzone 2 Verlegt werden dürfen?
In unserer alten Wohnung hatten wir auch so eine Konstruktion mit Sicherungskasten im Bad. Das war allerdings ein Installationskasten mit IP66 (Strahlwasser-geschützt), Der hatte 2 Dichtungsringe und saugte sich richtig fest. Bei uns war auch mal ein Techniker um die Schmelzsicherungen durch rückstellbare zu ersetzen und der sah wohl kein Problem darin.
Ich nehme an, es handelt sich hier um einen ganz normalen Sichungskasten Unterputz, der wandbündig eingebaut ist. Sowas wie hier http://www.ebay.de/itm/Siemens-unterputz-Verteilerkasten-Sicherungskasten-Kleinverteiler-UP-/201238045741 Wenn das Türchen zu ist, kann man doch mit einwas breiterem/stärkerem Tesaband umlaufend das Türchen (die Ritze) zukleben. Es kommt ja eher selten vor daß 'ne Sicherung rausfliegt, und dann zieht man das Klebeband eben ab und erneuert es ggf. wieder. Gruss
Google -> suche nach -> Gummidichtung Türen Sicherungskasten und einkaufen. Für ca. 5 EUR ist alles wieder gut
Stefan us schrieb: > wird er Dir ganz normal kündigen. Wie kündigt denn ein Vermieter wegen so was die Wohnung? Wenn man die Miete mindern würde und später dann wenigstens zwei Monatsmieten aufgelaufen wären, dann vielleicht, aber sonst kaum möglich. Barney Geroellheimer schrieb: > Zudem ist man als Mieter IMMER im Mieterschutzbund. Dafuer gibt es den > naemlich. Der Verein hat seine Daseinsberechtigung mit dem Einzug des Internets in deutsche Haushalte längst verloren. Früher hatte man durch Beitritt ja wenigstens selbst mit einem aktuellen Problem auch gleich Miet-Rechtsschutz. Aber das war einmal, weil heute eine Karenzzeit nötig ist, wie bei allen Versicherungen mittlerweile üblich. Ein Mietrechtsschutz, bevor es zu Problemen kommt, wäre ein guter Rat, aber sicher nicht der Beitritt für mindestens zwei Jahre in diesem Verein. Das ganze hab ich nämlich längst durch.
michael_ schrieb: > MaWin schrieb: >> Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen. >> Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort >> nützlich wäre). > > Was willst du da mit einem FI? > Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat! @ Michael Das ist aber keine allgemeingültige Bauart. Auch wenn es solche Geräte gibt, es sind nicht alle Geräte so gebaut. Zur Frage: Aus dem Wikiartikel der schon genannt wurde, mit dem Hinweis auf die DIN-Norm DIN VDE 0100-701:2008-10: "In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen." Der Sicherungskasten liegt nach deiner Bschreibung im Schutzbreich, auch wenn man das den Bildern selbst icht entnehmen kann (siehe Anmerkung von Rufus) und ein Sicherungskasten ohne Kabel und Leitungen macht kaum einen Sinn. ;-)
Carsten R. schrieb: > @ Michael > > Das ist aber keine allgemeingültige Bauart. Auch wenn es solche Geräte > gibt, es sind nicht alle Geräte so gebaut. aber ein Großteil der Geräte. Damit kann man wohl sagen das es allgemeingültig ist. > Der Sicherungskasten liegt nach deiner Bschreibung im Schutzbreich, auch > wenn man das den Bildern selbst icht entnehmen kann (siehe Anmerkung von > Rufus) und ein Sicherungskasten ohne Kabel und Leitungen macht kaum > einen Sinn. ;-) Wenn die Kabel tiefer als 6cm verlegt sind spielen die Kabel keine rolle.
Peter II schrieb: > aber ein Großteil der Geräte. Damit kann man wohl sagen das es > allgemeingültig ist. Seine Aussage war aber "nützlich wäre". Nicht daß es in jedem Fall realisierbar ist. Ich sehe dort ebenfalls einen FI als nüztlich an, auch wenn das die Auswahl an kompatiblem DLEs einschränkt. Peter II schrieb: > Wenn die Kabel tiefer als 6cm verlegt sind spielen die Kabel keine > rolle. Ich würde einen Feld- Wald- und Wiesen-Unterputzkasten nicht als Wand bezeichnen. Nur notwendige Leitungen, fest installiert ohne Steckdose oder Schalter die die Isolation unterbrechen, oder 6 cm Wand zwischen "der isolierten Leitung" und der Schutzzone. Da wäre es an dem Elektriker zu belegen, daß der Kasten eine berechtigte Ausnahme darstellt. Ansonsten könnte man den Sicherungskasten auch gleich in der Duschkabine anbringen wenn er mit 6 cm Wand gleichgesetzt wird.
Carsten R. schrieb: > michael_ schrieb: >> MaWin schrieb: >>> Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen. >>> Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort >>> nützlich wäre). >> >> Was willst du da mit einem FI? >> Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat! > > Das ist aber keine allgemeingültige Bauart. Auch wenn es solche Geräte > gibt, es sind nicht alle Geräte so gebaut. Ist doch egal, auch bei Blankdraht-DLE fliesst kein übermässiger Fehlstrom, auch 30mA FI sind dabei in Ordnung und würden schützen, wenn mal doch (wegen verunreinigtem versalzenem Wasser) zu hohe Ableitströme fliessen würden.
Hast auch wieder recht. Es sei denn er duscht generell mit Salzwasser. Dann würde ich dort aber nicht duschen wollen. ^^
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Hallo an alle Diskussionsfreudige, jetzt ein Bild, das hoffentlich mein Problem zeigt. L.G. an alle
Sieht doch nett aus - ist technisch dennoch nicht korrekt. Kleb den Deckel einfach mit Isolierband zu und gut ist.
Gertrud W. schrieb: > Da wo die höheren Fliesen enden, > endet auch die Dusche und gleich daneben befindet sich der Kasten Auf den Fotos sieht das aber nicht nach Fliesen aus, sondern nach Sichtbeton. ;-) Vom ersten optischen Eindruck her wirkt das Bad auf mich übrigens nicht wie Handwerkerpfusch.
Ich behaupte mal, selbst wenn du mit Vollstrahl auf den geschlossenen Sicherungskasten hältst, wird da nicht genug Wasser rein kommen, um einen elektischen Schlag zu bekommen. (Das der Kasten durch solche Aktionen möglicherweise verrottet steht auf einem anderen Blatt) Es gibt übrigens auch noch andere Durchlauferhitzer, bei dem der Draht direkten Kontakt zum Wasser hat: https://www.google.de/search?q=durchlauferhitzer+duschkopf&tbm=isch Hier würde ich mir schon Sorgen machen. LG Roland
Vielleicht steht im Bad auch noch eine angeschlossenen Waschmaschine in der Nähe der Dusche (auf der man sich beim Wannenausstieg mit der Hand abstützt), da wird kein Theater wie bei einem hoch angebrachten Verteilkasten gemacht. Etwas mehr Disziplin beim Duschen und nicht die Wände vollspritzen! > ... jetzt sitzt direkt neben der Dusche und über dem WC der > Sicherungskasten mit FI-Schalter Um Gottes Willen, da steigen die Darmwinde direkt in den Verteilerkasten: Da muss eine explosionsgeschützte Ausführung rein...
Dirk J. schrieb: > Um Gottes Willen, da steigen die Darmwinde direkt in den > Verteilerkasten: Da muss eine explosionsgeschützte Ausführung rein... Danke für den Lacher am Morgen :D
Gertrud W. schrieb: > jetzt ein Bild, das hoffentlich mein Problem zeigt. Miss den Abstand von der Mitte der Thermobatterie bis zur linken Seite der Unterverteilung und von der Glasabtrennung bis zur Unterverteilung. Ist der Abstand kleiner 1,20m ist die Installation nicht in Ordnung.
Aber nicht direkten Weg messen sondern Rechtwinklig.
Also ich hab nicht mal ein Bild dazu gebraucht: 40 cm außerhalb des Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich. Ist völlig zulässig. Wo man da ein Problem sehen will ist mir schleierhaft sofern man kein Zwerg/Hobbit ist. In diesem Falle bräuchte man wohl nur ne Leiter um den FI oder ne Sicherung wieder rein zu drücken.
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Ich habe auch direkt neben der Badewanne so einen Verteiler. Und der wurde von meinem Elektriker sogar dorthin empfohlen. Man flutet das Ding ja nicht, oder nimmt es mit in die Badewanne...
Michael Köhler schrieb: > 40 cm außerhalb des > Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich. 40 cm sind nicht weit, selbst mit Wanne, es sei denn Du heißt Bernd (das Brot). ;-) Die 60 cm stehen für die durchschnittliche Handreichweite von Otto Normalverbraucher. Wenn dort weder Steckdose noch Lichtschalter zulässig sind bedarf es zumindest einer Begründung warum dort dann ein Sicherungskasten völlig ok sein soll.
Michael Köhler schrieb: > Also ich hab nicht mal ein Bild dazu gebraucht: 40 cm außerhalb des > Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich. Ist völlig zulässig. nein ist es nicht. Wenn keine Duschwanne vorhanden ist, dann müssen es 120cm von Duschkopf sein. Wenn eine Duschwanne vorhanden ist dann müssen es davon 60cm weit weg sein. Beides dürfte nicht eingehalten sein, damit ist es nicht zulässig. > Wo man da ein Problem sehen will ist mir schleierhaft sofern man kein > Zwerg/Hobbit ist. in direkte Gefahr sehe ich dort auch nicht, aber ich würde es so nicht installieren. Denn wenn etwas passiert haftet man persönlich als Elektriker.
Na ja, die 60cm seitlich vom Fliessenspiegel sind nicht eingehalten. Also dürfte das nach VDE noch Schutzzone 2 sein und damit nicht zulässig. Man sieht nicht den Grundriss, ich hätte zumindest versucht zwischen Toilette, Sicherungskasten und Dusche eine feste Trennwand aus Glas zu machen, aber wie gesagt man kann nicht sehen was die Grundfläche so hergibt. Akute Gefahr für Leib und Leben kann ich so nicht sehen, aber ich verstehe nicht, dass da keinerlei Duschvorhang oder ähnliches richtung Toilette und Sicherungskasten existiert. Wenn die gute Gertrud hier gleich mit Anwalt und Mieterschutzbund kommt, dann darf sie sich zweierlei gewiss sein: 1. Das Bad muss umgebaut werden, sie wird also eine Zeitlang ohne Bad auskommen und dafür Dreck und Handwerker in der Wohnung haben 2. Sie wird ein Suuuper Verhältnis zu ihrem Vermieter haben
Peter II schrieb: > in direkte Gefahr sehe ich dort auch nicht, aber ich würde es so nicht > installieren. Denn wenn etwas passiert haftet man persönlich als > Elektriker. Volle Zustimmung.
Michael Köhler schrieb: > 40 cm außerhalb des Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich. > Ist völlig zulässig. Die Aussage ist doch Quatsch. Ob der Fliesenspiegel irgendwo endet ist völlig schnurz. Die DIN VDE 0100-701 beschreibt eindeutig die Schutzbereiche 0, 1 und 2. Zitat: 701.30.2 Beschreibung von Bereich 0 Der Bereich 0 ist das Innere der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Wanne gibt es mithin keinen Bereich 0. 701.30.3 Beschreibung von Bereich 1 Der Bereich 1 ist begrenzt: a) durch die Oberfläche des Fertigfußbodens und durch die waagerechte Fläche – in Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder des höchsten fest angebrachten Wasserauslasses oder – in 225 cm Höhe über der Oberfläche des Fertigfußbodens, je nachdem was höher ist, b) durch die senkrechten Flächen: – an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne (siehe Bild 701.1), – in einem Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt des fest angebrachten Brausekopfes oder des fest angebrachten Wasserauslasses an der Wand oder an der Decke bei Duschen ohne Wanne (siehe Bild 701.2). ANMERKUNG Als „fest angebrachter Wasserauslass“ gilt der Anschlusspunkt, der Bestandteil der fest angebrachten Wasserrohrinstallation ist; demzufolge gehören flexible Brauseschläuche nicht zum fest angebrachten Wasserauslass. 701.30.4 Beschreibung von Bereich 2 Der Bereich 2 ist begrenzt: a) durch die Oberfläche des Fertigfußbodens und durch die waagerechte Fläche – in Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder des höchsten fest angebrachten Wasserauslasses oder – in 225 cm Höhe über der Oberfläche des Fertigfußbodens, je nachdem was höher ist, b) durch die senkrechten Flächen an der Grenze des Bereichs 1 und die dazu parallelen senkrechten Flächen in 60 cm Abstand von der Grenze des Bereichs 1 (siehe Bild 701.1). Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. In diesem Fall ist der Bereich 1 in seiner waagerechten Abmessung auf 120 cm vergrößert, wie im zweiten Aufzählungsstrich von 701.30.3 b) angegeben.
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf Seite 14. Dort schauen ob die Schutzart des Unterverteilers der geforderten Schutzart entspricht.
Helmut Lenzen schrieb: > http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf > > Seite 14. > > Dort schauen ob die Schutzart des Unterverteilers der geforderten > Schutzart entspricht. nein, denn im Schutzbreich 2 ist es egal, dort darf nichts installiert werden egal welcher Schutzart. [...] In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen. [...]
Peter II schrieb: > nein, denn im Schutzbreich 2 ist es egal, dort darf nichts installiert > werden egal welcher Schutzart. http://www.elektropraktiker.de/ep-2002-02-108-112.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=56385&hash=b4105100a53882cadbab0798e95415ce Hier auf Seite 5 etwas genauer beschrieben: Bereich2: Es sind zugelassen: Verbindungs und Anschlussdosen die der Versorgung der Verbrauchsmittel dienen. Verbrauchsmittel Bereich 2: Es duerfen alle Verbauchsmittel unter der Beachtung der Abschnitte xx errichtet werden. Also wenn die Unterverteilung der Versorgung von Durchlauferhitzer etc. dient.... und im Kasten sehe ich 3 Automaten...
Helmut Lenzen schrieb: > Also wenn die Unterverteilung der Versorgung von Durchlauferhitzer etc. > dient.... und im Kasten sehe ich 3 Automaten... welchen Grund sollte es geben, eine extra Verteilung für EIN Gerät einzubauen? Es wird wohl die gesamte Wohnung darüber laufen. Und wenn es 3 Automaten für den DHL sind, wo ist das Licht angeschlossen?
Udo Schmitt schrieb: > Akute Gefahr für Leib und Leben kann ich so nicht sehen, aber ich > verstehe nicht, dass da keinerlei Duschvorhang oder ähnliches richtung > Toilette und Sicherungskasten existiert. Das wäre die Lösung wie der Sicherungskasten dort bleiben könnte. Man zieht dort eine Wand ein. Dann endet die Zone 6 cm tief in der Wand.^^
Peter II schrieb: > welchen Grund sollte es geben, eine extra Verteilung für EIN Gerät > einzubauen? Es wird wohl die gesamte Wohnung darüber laufen. Weil Getrud sagte das er nur das Bad renoviert hatte und deshalb da einen Sicherungskasten setzen muste. Welchen Grund sollte es geben dann die ganze Wohnung da anzuschliessen? Zumal 3 Automaten dann etwas wenig waeren. Peter II schrieb: > Und wenn es 3 Automaten für den DHL sind, wo ist das Licht > angeschlossen? An dem Automaten wo es auch vor der Renovierung angeschlossen war?
Ich weiß nicht ob ihr schon so alt seit, dass ihr nicht mehr lesen könnt, aber dieser Satz der Norm ist doch eindeutig: "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. In diesem Fall ist der Bereich 1 in seiner waagerechten Abmessung auf 120 cm vergrößert, wie im zweiten Aufzählungsstrich von 701.30.3 b) angegeben." DAS IST BEREICH 1 . Außerdem, der Link auf den ihr euch immer bezieht: http://www.elektropraktiker.de/ep-2002-02-108-112.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=56385&hash=b4105100a53882cadbab0798e95415ce zitiert eine Alte, nicht mehr gültige Norm von 2002. Die wurde ersetzt durch: "DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 Beginn der Gültigkeit Diese Norm gilt ab 2008-10-01. Für am 2008-10-01 in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 2009-09-01."
... schrieb: > "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. Nur hat Gertrud niergends gesagt das sie keine Wanne hat.
" Die folgenden Schaltgeräte, Steuergeräte und Installationsgeräte sind in den Bereichen erlaubt: Bereich 0: – keine. Bereich 1: – Abzweigdosen und Anschlussdosen für die Versorgung von elektrischen Verbrauchsmitteln, die in den Bereichen 0 und 1 nach 701.55 erlaubt sind; – Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, von Stromkreisen, die geschützt sind durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV mit einer Nennspannung, die AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet. Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein." "701.55: Im Bereich 1 dürfen elektrische Verbrauchsmittel nur errichtet werden, wenn diese ortsfest angebracht und fest angeschlossen sind. Diese elektrischen Verbrauchsmittel müssen für die Errichtung nach Herstellerangaben für die Verwendung und Montage im Bereich 1 geeignet sein. Solche elektrischen Verbrauchsmittel sind: – Whirlpooleinrichtungen, – Duschpumpen, – Verbrauchsmittel, geschützt durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV mit einer Nennspannung, die AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet; – Verbrauchsmittel für Lüftung; – Handtuchtrockner; – Wassererwärmer." Eine Unterverteilung ist kein elektrisches Verbrauchsmittel.
Helmut Lenzen schrieb: > ... schrieb: >> "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. > > Nur hat Gertrud niergends gesagt das sie keine Wanne hat. Laber doch nicht so einen Scheiß. Schau dir das Foto an. Siehst du da eine Badewanne oder Duschtasse??
Ich weiß ja nicht wie groß bei so manch einem hier der Fließenspiegel ist aber bei normalen Abmessungen ist der Kasten locker 120 cm gemäß VDE weit weg vom Duschanschluss. Sieht man auch gut am Bild. Ich geh mal davon aus, dass das keine Dusche für Hobbits und Zwerge ist sondern für Menschen.
... schrieb: > Laber doch nicht so einen Scheiß. Schau dir das Foto an. Siehst du da > eine Badewanne oder Duschtasse?? Stimmt, ich kann leider auch nicht auf dem Foto bis zum Boden schauen. Leider gibt es hier noch keine 3D Fotos... Und du siehst die aber auch nicht ob vorhanden oder nicht also laber du am besten keinen solchen Schei....
... schrieb: > Laber doch nicht so einen Scheiß. Schau dir das Foto an. Siehst du da > eine Badewanne oder Duschtasse?? Entweder du bist Hellseher und siehst auch ausserhalb des Bildes, oder du hast einfach nur ein freches Mundwerk!
Michael Köhler schrieb: > Ich weiß ja nicht wie groß bei so manch einem hier der Fließenspiegel > ist aber bei normalen Abmessungen ist der Kasten locker 120 cm gemäß VDE > weit weg vom Duschanschluss. Sieht man auch gut am Bild. dann must du anderen Augen haben, oben ist ein Bild mit Zollstock. Daran kann man abschätzen das es kaum mehr als 60cm sind. Es zählt ja nicht die Luftlinie sondern die Entfernung auf einer ebene bis zu einer höhe von 225cm.
Wie immer hier, wenn man keine Argumente mehr hat, wirds persönlich. Manche stehen eben auf Elektroschocks...manche bräuchten sie auch... Ich bin raus.
…eine Horde von Paragraphenreiter. Die Zukunft gehört (leider) sterilen Bürokraten ;-(
... schrieb: > Wie immer hier, wenn man keine Argumente mehr hat, wirds persönlich. sagte vorher ... schrieb: > Laber doch nicht so einen Scheiß. Also wer hier direkt persoenlich wird.....
Helmut Lenzen schrieb: > ... schrieb: >> Laber doch nicht so einen Scheiß. > > Also wer hier direkt persoenlich wird..... Ist das anonyme Pünktchen, das uns immer noch nicht mitteilen kann aus welcher göttlichen Fügung heraus er weiss, dass keine Duschwanne verbaut ist. Aber hauptsache Pünktchen wird persönlich und behauptet genau das dann von anderen. Solche Tatsachenverdreher liebe ich.
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"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." http://www.karl-valentin.de/zitate/zitate.htm
Udo Schmitt schrieb: > dass keine Duschwanne verbaut ist. Spritzt das Wasser mit oder ohne Duschwanne in diesem konkreten Fall hier dann weiter oder weniger weit? Ist die konkrete Gefahrenlage genau hier mit oder ohne Duschwanne besser oder schlechter? Es ist hier doch wie mit der grünen Plakette: es gibt ein Gesetz, ich habe sie drangeklebt und mein Auto ist dadurch trotzdem kein bisschen säuberer geworden... :-( Ich (als Mieter) würde es ganz pragmatisch so machen wie vorgeschlagen: Klebeband über die Fugen der Kiste und fertig. Oder einen Spiegel davor hängen, dann kommt auch kein Spritzwasser ran...
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Lothar Miller schrieb: > Spritzt das Wasser mit oder ohne Duschwanne in diesem konkreten Fall > hier dann weiter oder weniger weit? Ist die konkrete Gefahrenlage > genau hier mit oder ohne Duschwanne besser oder schlechter? Natürlich nicht, aber der Sicherungskasten ist nach geltender Richtlinie in beiden Fällen nicht zulässig. Klebeband über den Fugen hat mehrere Nachteile: 1. Sieht Scheiße aus 2. Jedes Klebeband lässt sich nach spätestens 1 Jahr, oft sogar schon nach einigen Tagen nicht mehr rückstandsfrei entfernen. Bei hoher Luftfeuchte (Wasserdampf durch die Dusche) gilt das noch mehr. Ich denke wir sind uns einig, der Sicherungskasten bedeutet so keine akute Gefahr, aber irgendein Trollo (oder Kind) kann natürlich so auch mal direkt draufspritzen oder ein anderer Trollo macht das Teil mal auf während jemand anderes duscht. Aber Anlass zur Panik einiger hier besteht auch nicht.
Udo Schmitt schrieb: > Aber hauptsache Pünktchen wird persönlich und behauptet genau das dann > von anderen. > Solche Tatsachenverdreher liebe ich. FACK!
Peter II schrieb: > Michael Köhler schrieb: >> Ich weiß ja nicht wie groß bei so manch einem hier der Fließenspiegel >> ist aber bei normalen Abmessungen ist der Kasten locker 120 cm gemäß VDE >> weit weg vom Duschanschluss. Sieht man auch gut am Bild. > > dann must du anderen Augen haben, oben ist ein Bild mit Zollstock. Daran > kann man abschätzen das es kaum mehr als 60cm sind. Es zählt ja nicht > die Luftlinie sondern die Entfernung auf einer ebene bis zu einer höhe > von 225cm. Tja, der Abstand zum Fließenspiegel ist aber egal, wichtig ist nur der Abstand zum Duschanschluss wie man oben auch nachlesen kann. Und das sind gewiss 120 cm
Michael Köhler schrieb: > Und das > sind gewiss 120 cm nein sind es nicht. Das sind nicht mal Luftlinie 100cm und so sollte man es nicht mal messen.
Also wo hier einige den Sicherheitsabstand von 120cm erkennen ist mir nicht klar.
Da sind ja wirklich nur 3 Sicherungen und ein FI drin?! Nicht, dass der Kasten doch nur für den DLE ist.
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Simon K. schrieb: > Da sind ja wirklich nur 3 Sicherungen und ein FI drin?! Nicht, dass der > Kasten doch nur für den DLE ist. Wenn es auch noch ein 3 poliger FI ist und ich meine wenn genau hinsieht erkennt man einen 3 poligen Automaten spricht alles fuer einen DLE
Simon K. schrieb: > Da sind ja wirklich nur 3 Sicherungen und ein FI drin?! Nicht, dass der > Kasten doch nur für den DLE ist. wie schon oben geschrieben, für ein DLE ist FI keine Pflicht. Außerdem gibt es keine Grund gleich eine Verteiler zu setzen. Da kann man die Sicherungen auch dort reinmachen woher das Kabel kommt. Dort muss das Kabel ja auch abgesichert sein. Und wenn der Verteiler fürs Bad ist, dann würde man auch die Steckdose für WM und Licht dort hinführen.
Natürlich wird man sich als Elektriker an die die tausend, sich regelmäßig ändernden Vorschriften halten um nicht der Gelackmeierte zu sein. Aber oft sind solche Vorschriften auch deutlich praxisfern (z.B. Duschtasse oder nicht?!). Aber auf jeden Fall ist das hier ein Super-Thread für die ganzen selbsternannten Experten, man sich wie unter Juristen um die Auslegung von Gesetzen streiten. Ich würde mich wegen so einer Lappalie nicht mit dem Vermieter streiten, wenn Du danach mal was vom Vermieter willst auf dass Du keinen Anspruch hast, wird er dich mit Sicherheit abblitzen lassen.
Es wurde ja viel über Vorschriften und evtl. Verbote geschrieben und bisher herrscht keine Einigkeit über dieselben. Was Gertrud eigentlich am Herzen lag war: Gertrud schrieb: > Jetzt habe ich natürlich Angst, dass etwas passiert. Und da muss man eindeutig sagen: Keine Angst, das ist sicher so! Wenn man die Dusche normal nutzt wird kein Tropfen Wasser an den Kasten kommen. Sonst würde das Wasser ja an der Wand runterlaufen. Und die ist nur gestrichen. Jeder normale Mensch wird sich etwas vorsehen daß dies nicht passiert. Und wenn ein paar Tropfen Wasser außen an den geschlossenen Kasten kommen passiert auch nichts. Da müsste man den Duschkopf schon direkt reinhalten und das ist grober Unfug! Also Gertrud, keine Angst, weiterduschen!
Peter II schrieb: > Wenn der Sicherungskasten mehr als 60cm von der Dusche weg ist, dann ist > das zwar unschön aber zulässig. Und wie ist das mit einem Radius von 120 cm um den Duschkopf zu vereinbaren, der als Schutzbereich 1 gilt. ... schrieb: > "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. In diesem Fall ist der > Bereich 1 in seiner waagerechten > Abmessung auf 120 cm vergrößert, wie im zweiten Aufzählungsstrich von > 701.30.3 b) angegeben." Leider sind die Abmaße dort nur auf einen fest montierten Duschkopf bezogen. Aus Sicht des Feuchtebereiches müßte bei einem beweglich Duschkopf mit Schlauch dessen Länge zusätzlich berücksichtigt werden und der Schutzbereich I noch weiter reichen. Eine derartige Installationsart scheint aber bei der Verordnung nicht offensicht in Betracht gezogen worden zu sein. Ein Maßbezug auf den Duschanschluss trifft unter Sicherheitsaspekten den Sachverhalt jedenfalls nicht.
Peter II schrieb: > Da kann man die > Sicherungen auch dort reinmachen woher das Kabel kommt. Da die Sicherungen eh nur Leitungsschutz sind ist das sogar sehr sinnvoll ;)
Walter S. schrieb: > Aber oft sind solche Vorschriften auch deutlich praxisfern (z.B. > Duschtasse oder nicht?!). was ist daran praxisfern? Ist doch eindeutig definiert. Und den Verteiler 30cm nach rechts verschieben und schon ist man auf der sicheren Seite kann ja wohl nicht das Problem sein. > Aber auf jeden Fall ist das hier ein Super-Thread für die ganzen > selbsternannten Experten, man sich wie unter Juristen um die Auslegung > von Gesetzen streiten. nein, es wurde schon mehrfach gesagt das es keine unmittelbare Gefahr ist, aber es ist so nicht zulässig.
Vielleicht könnte Gertrud noch Foto einstellen, das sie in der Dusche zeigt ;)
Dirk J. schrieb: > Vielleicht könnte Gertrud noch Foto einstellen, das sie in der Dusche > zeigt Um dann zu sehen dass Gertrud Gert ist :-)
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> Verordnung
Ich dachte es seien Richtlinien. Daran kann man sich ausrichten, aber
man muss es nicht.
Kopier von: Beitrag "Re: Wie verbindlich sind eigentlich VDE-Normen?" Die DIN-VDE-Bestimmungen an sich sind keine Gesetze, sondern eben solche anerkannten Regeln der Technik. Viele Gesetze und Verordnungen beziehen sich auf die DIN-VDE-Bestimmungen als anerkannte Regeln der Technik, so dass ihnen in der Praxis größte Bedeutung zukommt. Nach herrschender Rechtsauffassung ist der Errichter und Betreiber in jedem Fall für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Elektrotechnik selbst verantwortlich. Wer sich dabei nach den DIN-VDE-Bestimmungen richtet, liegt auf der sicheren Seite. Quelle: http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Elektr...
Was für ein Kino mal wieder hier. Einfach Spitze. Wie viele hier der Meinung sind, zu wissen, was richtig ist, ich glaube, irgendwann gibts ein Installationsthemenverbot, wie das Politikverbot im Offtopic. Eigentlich sollte man den ganzen Thread löschen, wenn das hier ein unbedarfter liest nimmt er vielleicht die falschen Beiträge ernst. Bloß gut, dass die Bad-Norm ansich selbst bei Wikipedia nachzulesen ist. Da kann keiner von den üblichen kommen und meckern, das die VDE's ja nicht öffentlich zugänglich sind, das "Argument" habe ich hier bisher vermisst... :-) Dennis
Dennis H. schrieb: > gut, dass die Bad-Norm ansich selbst bei Wikipedia nachzulesen ist. Da > kann keiner von den üblichen kommen und meckern, das die VDE's ja nicht > öffentlich zugänglich sind, das "Argument" habe ich hier bisher > vermisst... :-) Wikipedia ist keine Rechtsgrundlage. Ob die da was schreiben oder in Hamburg geht ne Flasche auf....und die Norm kannst du da auch nicht nachlesen,, sondern nur Interpretationen, die häufig genug falsch sind.
Selbst das Missachten der Norm ist nicht automatisch eine Straftat.
Ich selbst hätte es nie so gebaut unabhängig von dem was in VDI steht. Wenn da mal Kinder unter der Dusche stehen und eine Wasserschlacht machen, will ich gar nicht daran denken, was passieren kann.... Ich möchte da nicht die Schuld bekommen. Ich habe das Foto mal dem Elektromeister meines Vertrauens geschickt. Hier seine Antwort: Falsche Montage ! VDE 011 Teil 701 legt für Räume mit Badewannen und Duschen fest in welchem Bereich welche elektrischen Betriebsmittel sitzen dürfen. Davon ausgehend das die senkrechte Fliesenkante in der selben Achse wie die feste Trennwand liegt beginnt hier der Bereich 2. Der Bereich 2 ist 60cm breit, und in ihm dürfen keine Leitungen auch UP, keine Schalter und Steckdosen sowie andere elt. Betriebsmittel montiert werden.
Atomion schrieb: > Der Bereich 2 ist 60cm breit, und in ihm dürfen keine Leitungen auch UP, Dann erzähl mal Deinem Elektromeister das dieser Teil leider von ihm nicht korrekt verstanden wurde. Da fehlt nämlich die Tiefenvorgabe. Und somit dürfen in diesem Bereich sehr wohl Leitungen verlegt UP ausreichend tief werden. Wäre auch kaum anders möglich, da ein Badezimmer selten allein steht, sondern Nachbarräume angrenzen .-) Im übrigen: Ganz großes Kino dieser Thread .-))
Andrew Taylor schrieb: >> Der Bereich 2 ist 60cm breit, und in ihm dürfen keine Leitungen auch UP, > > Dann erzähl mal Deinem Elektromeister das dieser Teil leider von ihm > nicht korrekt verstanden wurde. > Da fehlt nämlich die Tiefenvorgabe. > Und somit dürfen in diesem Bereich sehr wohl Leitungen verlegt UP > ausreichend tief werden. sie dürfen auch flach verlegt werden, wenn sie zu einen Betriebsmitteln in diesem Bereich führen.
... schrieb: > Wikipedia ist keine Rechtsgrundlage. Das habe ich auch nicht geschrieben. Aber bei Google nach Bad-Norm suchen sollte jeder hinbekommen. Und da gibt es schon genügend Quellen, die auch verlässlich sind. Nur diesen Thread hier würde ich nicht als verlässliche Quelle hinstellen, auch wenn hier doch einige Beiträge völlig richtig und fachlich exakt sind.. Dennis
Mal eine ganz andere Frage: Wenn zwei Dutzend Leute -denen ich in diesem Forum allen ein gewisses Grundverständnis von Elektroinstallationen unterstelle- sich selbst nach langer Diskussion nicht wirklich über die korrekte Installation des Sicherungskastens und die Auslegung von Normen und Richtlinien einigen können, wie soll das dann der Elektromeister um die Ecke gewährleisten? Der steht ja jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis?!?!? (okay, tut jeder Selbständige, davon mal ab)
Matthias schrieb: > Wenn zwei Dutzend Leute -denen ich in diesem Forum allen ein gewisses > Grundverständnis von Elektroinstallationen unterstelle- sich selbst nach > langer Diskussion nicht wirklich über die korrekte Installation des > Sicherungskastens und die Auslegung von Normen und Richtlinien einigen > können, wie soll das dann der Elektromeister um die Ecke gewährleisten? eventuell gibt es nur eine Einigkeit, weil niemand sieht ob eine Duschwanne vorhanden ist und es an genauen Maßangaben fehlt.
Matthias schrieb: >.. wie soll das dann der Elektromeister um die Ecke gewährleisten? Der schickt den Gesellen vor, der muß es wissen. In der Not fragt der den Lehrling, denn der bekommt in der Berufsschule die neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung gelehrt. (Der Beitrag kann geringe Mengen Ironie und Sojaschrot enthalten) ;-) MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Der schickt den Gesellen vor, der muß es wissen. In der Not fragt der > den Lehrling, denn der bekommt in der Berufsschule die neuesten > Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung gelehrt. Nö, der macht "wie man schon immer gemacht hat". Da sich der VDE die Richtlinien vergolden lässt hat der wenn überhaupt welche von vor 30 Jahren, gelesen hat es sie sowiso nie: "da steht eh nur Blödsinn von Theoretikern drin". Und man nimmt was man daheim im Lager noch rumliegen hat und was "weg muss". Ausserdem ist man ja Fachmann, und der Kunde Laie, also hat der eh gefälligst nix auszusetzen. Alles schon erlebt, nicht nur beim Elektriker :-( Wobei zu klären wäre ob das oben der Vermieter selber gemacht hat. Dickköpfige Laien sind des öfteren durchaus noch wesentlich schlimmer als grantlige Handwerker, und ja es gibt auch gute Handwerker, das sind meist die die einen Termin erst in 2 Jahren freihaben.
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