Forum: Haus & Smart Home Sicherungskasten mit FI-Schalter direkt neben der Dusche ohne Tür


von Gertrud (Gast)


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Guten Abend,

habe folgendes Problem: Im September hat mein Vermieter mein Bad 
renoviert und jetzt sitzt direkt neben der Dusche und über dem WC der 
Sicherungskasten mit FI-Schalter. Er erklärte mir, dass er den Strom vom 
Hausflur gezogen hat, sonst wäre es noch teurer geworden.
Jetzt waren zwei Freunde von mir zu Besuch, einer hat einen 
Hausmeister-Service und der andere ist gelernter Elektriker. Sie waren 
entsetzt als sie dies sahen und sagen mir, dies wäre so nicht erlaubt 
wegen Spritzwasser. Die Dusche selbst hat keine Tür und ist nach vorne 
offen Richtung Sicherungskasten der sich etwa 40 cm neben der offenen 
Dusche befindet.
Ich habe dann das Bauamt angerufen und das E-Werk, die fühlen sich nicht 
zuständig und rieten mir zur Anzeige. An wen kann ich mich wenden? 
Handwerkskammer oder Elektroinnung?
Mein Vermieter meine, die hätten keine Ahnung und es dürfte sein, da ja 
eine Klappen drauf wäre. Es ist eine normale graue Bleckklappe drauf und 
auch keine Dichtung.Allerdings glaube ich nicht, dass dies von einem 
Elektriker abgenommen wurde, da er viel schwarz gemacht hat.
Jetzt habe ich natürlich Angst, dass etwas passiert.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

: Verschoben durch User
von ---> (Gast)


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von Murx (Gast)


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Den Murks sofort beheben lassen und zwar auf Kosten des Vermieters. Du 
kannst ihm ja klar machen, dass du es von einem Elektriker abgenommen 
haben willst.
Wenn er es schwarz eingebaut hat wird er schnell nachgeben, denn sonst 
bekommt er ein großes Problem.
Wenn er nichts tut kannst du einen Elektriker mit der Prüfung 
beauftragen, die Kosten dafür musst du erst mal selber tragen, können 
aber an den Vermieter weitergereicht werden.

Deine Bedenken sind durchaus angebracht!

von Niemand (Gast)


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Schreib deinem Vermieter sofort eine Mangelanzeige, am Besten schriftl. 
per Einschreiben mit Fritsetzung 2 Tage, da du ja nun deine Dusche nicht 
mehr benutzen kannst oder besser darfst. Teile ihm auch mit, dass wenn 
Nichts von seiner oder der Elektriker-Seite passiert, du die zuständige 
Stelle bei der Gewerbeaufsicht und den Mieterschutzbund anrufst, die 
würden dass dan schon richtig klären. Mache Fotos davon, so erledigen 
sich vllt. schon per eMail ein paar aufwändige Wege. Auch den HInweis 
der Mietkürzung da die Sache ja nun nicht mehr dem vollen Zweck 
entspricht. Oder ruf den Pfuscher an und gib ihm den Wink mit der 
Gewerbeaufsicht, ist vllt. der schnellste und einfachste Weg.

von Walter S. (avatar)


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Niemand schrieb:
> gib ihm den Wink mit der
> Gewerbeaufsicht

die hat ja nun damit gar nichts zu tun ...

von Peter II (Gast)


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Gertrud schrieb:
> Die Dusche selbst hat keine Tür und ist nach vorne
> offen Richtung Sicherungskasten der sich etwa 40 cm neben der offenen
> Dusche befindet.

hast du mal die 40cm gemessen? Das kommt mir recht schmal vor, da würde 
ja einige Leute gar nicht in die Dusche kommen.

mach mal eine Zeichnung.

Wenn der Sicherungskasten mehr als 60cm von der Dusche weg ist, dann ist 
das zwar unschön aber zulässig.

von Schreiber (Gast)


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Gertrud schrieb:
> Im September hat mein Vermieter mein Bad
> renoviert und jetzt sitzt direkt neben der Dusche und über dem WC der
> Sicherungskasten mit FI-Schalter. Er erklärte mir, dass er den Strom vom
> Hausflur gezogen hat, sonst wäre es noch teurer geworden.
> Jetzt waren zwei Freunde von mir zu Besuch, einer hat einen
> Hausmeister-Service und der andere ist gelernter Elektriker. Sie waren
> entsetzt als sie dies sahen und sagen mir, dies wäre so nicht erlaubt
> wegen Spritzwasser. Die Dusche selbst hat keine Tür und ist nach vorne
> offen Richtung Sicherungskasten der sich etwa 40 cm neben der offenen
> Dusche befindet.

Schlag ihm doch einfach vor einen Spritzwassergeschützten 
Sicherungskasten zu verwenden

von oszi40 (Gast)


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Schreiber schrieb:
> einen Spritzwassergeschützten

Ich kenne zwar das Bad nicht, aber bei der möglichen Feuchtigkeit und 
Kondenswasserbildung im Bad würde ich mir niiie freiwillig so einen 
Platz für diesen Kasten aussuchen, weil alles in einiger Zeit alles 
verrottet ist.

von Peter II (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Ich kenne zwar das Bad nicht, aber bei der möglichen Feuchtigkeit und
> Kondenswasserbildung im Bad würde ich mir niiie freiwillig so einen
> Platz für diesen Kasten aussuchen, weil alles in einiger Zeit alles
> verrottet ist.

Bad zählt nicht mal als Feuchtraum.

Und ich habe noch keine Lampe oder Schalter im Bad gesehen die verrottet 
ist.

von Dominik J. (d-r-j)


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Peter II schrieb:
> Wenn der Sicherungskasten mehr als 60cm von der Dusche weg ist, dann ist
> das zwar unschön aber zulässig.

Es wäre nur zulässig, wenn auch die Leitung zum Sicherungskasten über FI 
geschützt wäre.
Da der FI aber im Sicherungskasten ist wird davor keiner mehr sein.


Schreiber schrieb:
> Schlag ihm doch einfach vor einen Spritzwassergeschützten
> Sicherungskasten zu verwenden

Wassergeschützt oder nicht macht keinen unterschied.

von Gertrud W. (lydia)


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Der Kasten sitzt rechts neben der Dusche, die selbst keine Tür hat. Es 
ist eine modern offene Dusche mit nur einer Glastrennwand.

Es gibt hier so unterschiedliche Meinungen, dass ich trotzdem immer noch 
nicht durchsteige.

Also ich kann das Gewerbeamt informier? Und wie sieht es mit der 
Handwerkskammer und Innung aus? Könnte ja sein, dass trotzdem ein 
Elektriker dies gemacht hat.

Vielen Dank für die vielen Antworten.

von Schreiber (Gast)


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Gertrud W. schrieb:
> Also ich kann das Gewerbeamt informier?

nutzlos

Gertrud W. schrieb:
> Und wie sieht es mit der
> Handwerkskammer und Innung aus? Könnte ja sein, dass trotzdem ein
> Elektriker dies gemacht hat.

einfach mal bei der Elektrikerinnung nachfragen, ob das so in Ordnung 
ist. Die HWK kann dir da sicher nicht weiterhelfen.
Ansprechpartner ist für dich der Vermieter, nicht der Elektriker!

von Peter II (Gast)


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Dominik J. schrieb:
> Es wäre nur zulässig, wenn auch die Leitung zum Sicherungskasten über FI
> geschützt wäre.
> Da der FI aber im Sicherungskasten ist wird davor keiner mehr sein.

außerhalb von Schutzbereich 2 dürfen auch Leitungen für fremde Räume 
ohne FI verlegt werden. Auch braucht ein Durchlauferhitzer keinen FI der 
im Bad ist.

Und bei einer Verteilung handelt es sich um ein Schutzklasse II Gerät, 
wüsste nicht so stehen soll das hier ein FI Pflicht ist auch, wenn es im 
Bad ist. (Natürlich außerhalb von Schutzbereich 2)

von Peter II (Gast)


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Gertrud W. schrieb:
> Der Kasten sitzt rechts neben der Dusche, die selbst keine Tür hat. Es
> ist eine modern offene Dusche mit nur einer Glastrennwand.

bitte mal eine Zeichnung, noch kann sie niemand genau vorstellen welche 
Abstände jeweils vorhanden sind.

von Peter II (Gast)


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Dominik J. schrieb:
> Es wäre nur zulässig, wenn auch die Leitung zum Sicherungskasten über FI
> geschützt wäre.
> Da der FI aber im Sicherungskasten ist wird davor keiner mehr sein.

nachtrag:

Es sind auch Steckdose mit eingebauten FI zulässig.

von Gertrud W. (lydia)


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Bild muss nach rechts gedreht werden. Da wo die höheren Fliesen enden, 
endet auch die Dusche und gleich daneben befindet sich der Kasten

von Peter II (Gast)


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Gertrud W. schrieb:
> Bild muss nach rechts gedreht werden. Da wo die höheren Fliesen enden,
> endet auch die Dusche und gleich daneben befindet sich der Kasten

ich kann mir immer noch kein Bild vom Raum machen, ist es wirklich so 
schwer einfach mal den Grundriss mit ein paar maßen zu zeichnen?

Auf dem Zollstock (Gliedermaßstab) sind es doch mindestens 60cm - damit 
außerhalb von Schutzbereich.

Hat du dusche eine Duschwanne? Wenn nein, gilt 120cm von Duschkopf als 
Schutzbereich.

von Gertrud W. (lydia)


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Vielen Dank, werde mich um ein Zeichnung kümmern

von oszi40 (Gast)


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Bilder sagen mehr als Worte. Mir würde ein Foto gefallen, wo der 
Duschkopf bis zum Kasten reicht .-) Dann freundliche Mail an Vermierter.

von Peter II (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Bilder sagen mehr als Worte. Mir würde ein Foto gefallen, wo der
> Duschkopf bis zum Kasten reicht .-) Dann freundliche Mail an Vermierter.

nur spielt das für die VDE keine rolle, du kannst auch mit dem 
Gartenschlauch den Zähleschrank ausspülen wenn man will.

von Martin S. (tungl)


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> außerhalb von Schutzbereich 2 dürfen auch Leitungen für fremde Räume
> ohne FI verlegt werden

Nein. Bzw. nur, wenn eine bestimmte Verlegetiefe (6cm, wenn ich mich 
richtig erinnere) gegeben ist.

von Peter II (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Nein. Bzw. nur, wenn eine bestimmte Verlegetiefe (6cm, wenn ich mich
> richtig erinnere) gegeben ist.

gilt nur innerhalb von Schutzbereich, außerhalb darf man machen was man 
will, weil es kein Schutzbereich mehr ist.

von michael_ (Gast)


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Für alle, die den Kopf nicht abknicken können.

von Rene H. (Gast)


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So wie das auf dem Bild aussieht vermute ich, dass es sich um eine 
Bodengleiche Dusche handelt (also ohne Wanne).
Da sind 60cm kaum zulässig. So oder so, wohl fühlen würde ich mich dabei 
nicht.

Grüsse,
René

von Peter II (Gast)


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Rene H. schrieb:
> So wie das auf dem Bild aussieht vermute ich, dass es sich um eine
> Bodengleiche Dusche handelt (also ohne Wanne).
> Da sind 60cm kaum zulässig.

dann gilt 120cm vom Duschkopf.

von Martin S. (tungl)


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> gilt nur innerhalb von Schutzbereich, außerhalb darf man machen was man
> will, weil es kein Schutzbereich mehr ist.

Hast du eine Quelle? Wuerde mich interessieren. Meine Wissens nach ist 
das unabhaengig von Schutzbereichen und gilt für alle Räume mit 
Badewannen oder Duschen.

von MaWin (Gast)


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Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen.
Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort 
nützlich wäre).
Und meistens im Bad.
Dürfen sogar im Schutzbereich installiert werden.
Nicht immer kommt das Kabel direkt von hinten durch die Wand.

von Klaro (Gast)


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Wird wohl unkritisch sein. Kommt Spritzwasser an die Verteilung, ist
es wichtig, dass Wasser abfließen kann. Behelfsmäßig kann auch ein
Duschvorhand neben oder vor der Verteilung montiert werden, der
Spritzwasser abhält. Man kann sich eine Expertise von einem
Elektromeister holen/machen lassen, dann trägt der auch die
Verantwortung über die Einhaltung von Vorschriften.
Die Innungen sind nur Zusammenschlüsse lokaler Meisterbetriebe
und werden hier kaum vom Nutzen sein.
Die Handwerkskammern sind für die Ausbildung und Ausarbeitung von
Regelwerken zuständig. Ansonsten haben die nicht viel zu sagen.
Die Gewerbeaufsicht ist nur für Selbständige und für Schwarzarbeit
interessiert sich nur der Zoll und dann auch nur für den Sozialbetrug
und nicht für möglichen Pfusch der da dann gemacht wird.
Kommt jemand dabei zu Schaden, könnte die Staaatsanwaltschaft
Ansprechpartner sein.

von Barney G. (fuzzel)


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Sind Badezimmer ohne Duschwanne nicht Nasszellen und damit keine 
"Zimmer" mehr ?!
Bei mir wurde das vor etlichen Jahren auch mal umgebaut. Da kamen dann 
alle Fliesen runter, Estrich wurde abgetragen und eine wasserdichte 
Folie eingeschweisst. Darauf dann die Fliesen.
Man sagte mir das man die Fliesen nur im Notfall oeffen / entfernen kann 
/ darf, weil es jetzt eben eine Nasszelle ist und kein Badezimmer mehr.
Vom Duschkopf ist das naechste Elektrische die Deckenlampe und die ist 
locker 2m weg.

Und meine Guete, wenn ich das Drama hier so lese. Warum denn nicht 
einfach einen "Fachmann" / Meister kommen lassen, dem seinen Stundenlohn 
abdruecken und gut. Wenn ich solch ein Quatsch wie Gerwerbeamt, Innung 
oder IHK lese, was haben die denn damit zu tun und selbst wenn, man will 
doch vor dem Sommer nochmal duschen, oder nicht ?

Zudem ist man als Mieter IMMER im Mieterschutzbund. Dafuer gibt es den 
naemlich.

: Bearbeitet durch User
von michael_ (Gast)


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MaWin schrieb:
> Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen.
> Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort
> nützlich wäre).

Was willst du da mit einem FI?
Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat!

von Barney G. (fuzzel)


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michael_ schrieb:
> Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat!

Watt ?

Wie soll denn das gehen ? Kannst das mal etwas genauer erklaeren ?
Heisst ich stelle den Toaster in die Badewanne und hab' heiss' Wasser. 
Das das theoretisch gehen kann, wissen wir, nennt man Mopped.
Nur wie das praktisch und auch sicher gehen soll, was Du da schreibst, 
ist mir ein Raetsel. Da kann man ja gleich eine 32A CEE Verlaengerung in 
die Wanne schmeissen und sich den Durchlauferhitzer sparen. Der 100.- FI 
faellt da nicht in's Gewicht.

Vor allem so, das man das Haende waschen auch ueberlebt.

Nee, treiben sich hier nur noch Trolls rum !

: Bearbeitet durch User
von wendelsberg (Gast)


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Barney Geroellheimer schrieb:
> Wie soll denn das gehen ? Kannst das mal etwas genauer erklaeren ?

http://www.stiebel-eltron.de/warmwasser/informieren-planen/wissen/grundlagen/heizsysteme-bei-durchlauferhitzern/

Barney Geroellheimer schrieb:
> Nee, treiben sich hier nur noch Trolls rum !

Das ist zwar so, aber in diesem Fall mal nicht.

wendelsberg

von Peter II (Gast)


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Martin S. schrieb:
>> gilt nur innerhalb von Schutzbereich, außerhalb darf man machen was man
>> will, weil es kein Schutzbereich mehr ist.
>
> Hast du eine Quelle? Wuerde mich interessieren. Meine Wissens nach ist
> das unabhaengig von Schutzbereichen und gilt für alle Räume mit
> Badewannen oder Duschen.

man kann keine Quelle für eine nicht vorhanden Vorschrift angeben.

Wo soll denn stehen, das im Bad außerhalb von Schutzbereich keine 
anderen Leitungen verlegt werden dürfen?

> Sind Badezimmer ohne Duschwanne nicht Nasszellen und damit keine
> "Zimmer" mehr ?!

scheinbar nicht: http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0205/020506.php

> Bei mir wurde das vor etlichen Jahren auch mal umgebaut.
> Da kamen dann alle Fliesen runter, Estrich wurde abgetragen und eine
> Wasserdichte Folie eingeschweisst.
ist aber keine Pflicht, wird nur wegen vorbeugender Vorsicht gemacht.

> Vom Duschkopf ist das naechste Elektrische die Deckenlampe und die ist
> locker 2m weg.
120cm sind Plicht, weiter weg ist ja kein Problem.

von Martin S. (tungl)


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> man kann keine Quelle für eine nicht vorhanden Vorschrift angeben.
>
> Wo soll denn stehen, das im Bad außerhalb von Schutzbereich keine
> anderen Leitungen verlegt werden dürfen?

DIN VDE 0100-701: Errichten von Niederspannungsanlagen (Räume mit 
Badewanne oder Dusche), konkret 0100-701.52. Da ist auch die Frage nach 
dem DLE geklaert, denn fuer Leitungen, die der Versorgung von el. 
Betriebsmitteln des Raumes dienen, gilt die Mindestverlegetiefe nicht.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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In Großbritannien ist es üblich, elektrische Durchlauferhitzer direkt 
in der Duschkabine zu montieren. Die Betätigung der Dusche erfolgt 
über am Durchlauferhitzer angebrachte Bedienelemente, auch der 
Duschschlauch ist direkt am Durchlauferhitzer angebracht.

http://www.buymirashowers.co.uk/mira-sport-shower.htm

Das Bild von Fliesen, Deckel und Zollstock weiter oben ist hingegen 
völlig sinnlos, da dort nicht zu erkennen ist, wo da eine Dusche sein 
soll.

Wie wäre es, statt dieses nichtssagenden Detailbildes mal eines zu 
posten, auf dem man die Gesamtsituation erkennen kann -- also die 
Duscharmatur und den Deckel des Installationskastens?

von Stefan F. (Gast)


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Ich würde einen Kasten drumherum bauen und gut ist - ist ja schon da.

Lass deinen Vermieter damit besser in Ruhe. Wenn du dem auf die Nerven 
gehst, wird er Dir ganz normal kündigen. Und das ist sicher nicht in 
deinem Interesse.

Ich sag immer: Leben und leben lassen.

Nachtrag: VDI Richtlinien sind Richtlinien, keine Gesetze! Wenn du sie 
einhälst, kann Dir niemand vorwerfen, du hättest gepfuscht. Das bedeutet 
aber umgekehrt nicht, dass jede Mißachtung dieser Richtlinien gleich 
Strafbar ist. Bestrafe deinen Vermieter nicht wegen so einer 
Kleinigkeit.

von Peter II (Gast)


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Martin S. schrieb:
>> Wo soll denn stehen, das im Bad außerhalb von Schutzbereich keine
>> anderen Leitungen verlegt werden dürfen?
>
> DIN VDE 0100-701: Errichten von Niederspannungsanlagen (Räume mit
> Badewanne oder Dusche), konkret 0100-701.52. Da ist auch die Frage nach
> dem DLE geklaert, denn fuer Leitungen, die der Versorgung von el.
> Betriebsmitteln des Raumes dienen, gilt die Mindestverlegetiefe nicht.

und was steht dort, welche Leitungen außerhalb von Schutzzone 2 Verlegt 
werden dürfen?

von Fabian F. (fabian_f55)


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In unserer alten Wohnung hatten wir auch so eine Konstruktion mit 
Sicherungskasten im Bad. Das war allerdings ein Installationskasten mit 
IP66 (Strahlwasser-geschützt), Der hatte 2 Dichtungsringe und saugte 
sich richtig fest. Bei uns war auch mal ein Techniker um die 
Schmelzsicherungen durch rückstellbare zu ersetzen und der sah wohl kein 
Problem darin.

von Erich (Gast)


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Ich nehme an, es handelt sich hier um einen ganz normalen Sichungskasten 
Unterputz, der wandbündig eingebaut ist.
Sowas wie hier 
http://www.ebay.de/itm/Siemens-unterputz-Verteilerkasten-Sicherungskasten-Kleinverteiler-UP-/201238045741

Wenn das Türchen zu ist, kann man doch mit einwas breiterem/stärkerem 
Tesaband umlaufend das Türchen (die Ritze) zukleben.
Es kommt ja eher selten vor daß 'ne Sicherung rausfliegt, und dann zieht 
man das Klebeband eben ab und erneuert es ggf. wieder.

Gruss

von gummidichtung (Gast)


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Google -> suche nach -> Gummidichtung Türen Sicherungskasten

und einkaufen. Für ca. 5 EUR ist alles wieder gut

von Klaro (Gast)


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Stefan us schrieb:
> wird er Dir ganz normal kündigen.

Wie kündigt denn ein Vermieter wegen so was die Wohnung?
Wenn man die Miete mindern würde und später dann wenigstens
zwei Monatsmieten aufgelaufen wären, dann vielleicht, aber sonst
kaum möglich.

Barney Geroellheimer schrieb:
> Zudem ist man als Mieter IMMER im Mieterschutzbund. Dafuer gibt es den
> naemlich.

Der Verein hat seine Daseinsberechtigung mit dem Einzug des
Internets in deutsche Haushalte längst verloren.
Früher hatte man durch Beitritt ja wenigstens selbst mit einem
aktuellen Problem auch gleich Miet-Rechtsschutz. Aber das war
einmal, weil heute eine Karenzzeit nötig ist, wie bei allen
Versicherungen mittlerweile üblich.

Ein Mietrechtsschutz, bevor es zu Problemen kommt, wäre ein guter Rat,
aber sicher nicht der Beitritt für mindestens zwei Jahre in diesem
Verein. Das ganze hab ich nämlich längst durch.

von Carsten R. (kaffeetante)


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michael_ schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen.
>> Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort
>> nützlich wäre).
>
> Was willst du da mit einem FI?
> Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat!

@ Michael

Das ist aber keine allgemeingültige Bauart. Auch wenn es solche Geräte 
gibt, es sind nicht alle Geräte so gebaut.

Zur Frage:

Aus dem Wikiartikel der schon genannt wurde, mit dem Hinweis auf die 
DIN-Norm DIN VDE 0100-701:2008-10:

"In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen 
verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel 
dienen."

Der Sicherungskasten liegt nach deiner Bschreibung im Schutzbreich, auch 
wenn man das den Bildern selbst icht entnehmen kann (siehe Anmerkung von 
Rufus) und ein Sicherungskasten ohne Kabel und Leitungen macht kaum 
einen Sinn. ;-)

von Peter II (Gast)


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Carsten R. schrieb:
> @ Michael
>
> Das ist aber keine allgemeingültige Bauart. Auch wenn es solche Geräte
> gibt, es sind nicht alle Geräte so gebaut.

aber ein Großteil der Geräte. Damit kann man wohl sagen das es 
allgemeingültig ist.

> Der Sicherungskasten liegt nach deiner Bschreibung im Schutzbreich, auch
> wenn man das den Bildern selbst icht entnehmen kann (siehe Anmerkung von
> Rufus) und ein Sicherungskasten ohne Kabel und Leitungen macht kaum
> einen Sinn. ;-)

Wenn die Kabel tiefer als 6cm verlegt sind spielen die Kabel keine 
rolle.

von Carsten R. (kaffeetante)


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Peter II schrieb:
> aber ein Großteil der Geräte. Damit kann man wohl sagen das es
> allgemeingültig ist.

Seine Aussage war aber "nützlich wäre". Nicht daß es in jedem Fall 
realisierbar ist. Ich sehe dort ebenfalls einen FI als nüztlich an, auch 
wenn das die Auswahl an kompatiblem DLEs einschränkt.

Peter II schrieb:
> Wenn die Kabel tiefer als 6cm verlegt sind spielen die Kabel keine
> rolle.

Ich würde einen Feld- Wald- und Wiesen-Unterputzkasten nicht als Wand 
bezeichnen. Nur notwendige Leitungen, fest installiert ohne Steckdose 
oder Schalter die die Isolation unterbrechen, oder 6 cm Wand zwischen 
"der isolierten Leitung" und der Schutzzone. Da wäre es an dem 
Elektriker zu belegen, daß der Kasten eine berechtigte Ausnahme 
darstellt. Ansonsten könnte man den Sicherungskasten auch gleich in der 
Duschkabine anbringen wenn er mit 6 cm Wand gleichgesetzt wird.

von MaWin (Gast)


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Carsten R. schrieb:
> michael_ schrieb:
>> MaWin schrieb:
>>> Wie willst du denn sonst eine Leitung zum Durchlauferhitzer legen.
>>> Die sind oft ohne FI (obwohl das meiner Meinung nach gerade dort
>>> nützlich wäre).
>>
>> Was willst du da mit einem FI?
>> Wo doch der Heizdraht direkten Kontakt mit dem Wasser hat!
>
> Das ist aber keine allgemeingültige Bauart. Auch wenn es solche Geräte
> gibt, es sind nicht alle Geräte so gebaut.

Ist doch egal, auch bei Blankdraht-DLE fliesst kein übermässiger 
Fehlstrom, auch 30mA FI sind dabei in Ordnung und würden schützen, wenn 
mal doch (wegen verunreinigtem versalzenem Wasser) zu hohe Ableitströme 
fliessen würden.

von Carsten R. (kaffeetante)


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Hast auch wieder recht. Es sei denn er duscht generell mit Salzwasser. 
Dann würde ich dort aber nicht duschen wollen. ^^

: Bearbeitet durch User
von Gertrud W. (lydia)


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Hallo an alle Diskussionsfreudige,

jetzt ein Bild, das hoffentlich mein Problem zeigt.

L.G. an alle

von Stefan F. (Gast)


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Sieht doch nett aus - ist technisch dennoch nicht korrekt.

Kleb den Deckel einfach mit Isolierband zu und gut ist.

von Heimwerker (Gast)


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Gertrud W. schrieb:
> Da wo die höheren Fliesen enden,
> endet auch die Dusche und gleich daneben befindet sich der Kasten

Auf den Fotos sieht das aber nicht nach Fliesen aus, sondern nach
Sichtbeton.  ;-) Vom ersten optischen Eindruck her wirkt das Bad
auf mich übrigens nicht wie Handwerkerpfusch.

von Roland P. (pram)


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Ich behaupte mal, selbst wenn du mit Vollstrahl auf den geschlossenen 
Sicherungskasten hältst, wird da nicht genug Wasser rein kommen, um 
einen elektischen Schlag zu bekommen. (Das der Kasten durch solche 
Aktionen möglicherweise verrottet steht auf einem anderen Blatt)

Es gibt übrigens auch noch andere Durchlauferhitzer, bei dem der Draht 
direkten Kontakt zum Wasser hat:
https://www.google.de/search?q=durchlauferhitzer+duschkopf&tbm=isch
Hier würde ich mir schon Sorgen machen.

LG
Roland

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Vielleicht steht im Bad auch noch eine angeschlossenen Waschmaschine in 
der Nähe der Dusche (auf der man sich beim Wannenausstieg mit der Hand 
abstützt), da wird kein Theater wie bei einem hoch angebrachten 
Verteilkasten gemacht. Etwas mehr Disziplin beim Duschen und nicht die 
Wände vollspritzen!
> ... jetzt sitzt direkt neben der Dusche und über dem WC der
> Sicherungskasten mit FI-Schalter
Um Gottes Willen, da steigen die Darmwinde direkt in den 
Verteilerkasten: Da muss eine explosionsgeschützte Ausführung rein...

von Dominik S. (dasd)


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Dirk J. schrieb:
> Um Gottes Willen, da steigen die Darmwinde direkt in den
> Verteilerkasten: Da muss eine explosionsgeschützte Ausführung rein...

Danke für den Lacher am Morgen :D

von ... (Gast)


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Gertrud W. schrieb:
> jetzt ein Bild, das hoffentlich mein Problem zeigt.

Miss den Abstand von der Mitte der Thermobatterie bis zur linken Seite 
der Unterverteilung und von der Glasabtrennung bis zur Unterverteilung. 
Ist der Abstand kleiner 1,20m ist die Installation nicht in Ordnung.

von ... (Gast)


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Aber nicht direkten Weg messen sondern Rechtwinklig.

von M. K. (sylaina)


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Also ich hab nicht mal ein Bild dazu gebraucht: 40 cm außerhalb des 
Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich. Ist völlig zulässig. Wo 
man da ein Problem sehen will ist mir schleierhaft sofern man kein 
Zwerg/Hobbit ist. In diesem Falle bräuchte man wohl nur ne Leiter um den 
FI oder ne Sicherung wieder rein zu drücken.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Ich habe auch direkt neben der Badewanne so einen Verteiler. Und der 
wurde von meinem Elektriker sogar dorthin empfohlen. Man flutet das Ding 
ja nicht, oder nimmt es mit in die Badewanne...

von Carsten R. (kaffeetante)


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Michael Köhler schrieb:
> 40 cm außerhalb des
> Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich.

40 cm sind nicht weit, selbst mit Wanne, es sei denn Du heißt Bernd (das 
Brot). ;-) Die 60 cm stehen für die durchschnittliche Handreichweite von 
Otto Normalverbraucher.

Wenn dort weder Steckdose noch Lichtschalter zulässig sind bedarf es 
zumindest einer Begründung warum dort dann ein Sicherungskasten völlig 
ok sein soll.

von Peter II (Gast)


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Michael Köhler schrieb:
> Also ich hab nicht mal ein Bild dazu gebraucht: 40 cm außerhalb des
> Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich. Ist völlig zulässig.

nein ist es nicht. Wenn keine Duschwanne vorhanden ist, dann müssen es 
120cm von Duschkopf sein. Wenn eine Duschwanne vorhanden ist dann müssen 
es davon 60cm weit weg sein.

Beides dürfte nicht eingehalten sein, damit ist es nicht zulässig.

> Wo man da ein Problem sehen will ist mir schleierhaft sofern man kein
> Zwerg/Hobbit ist.
in direkte Gefahr sehe ich dort auch nicht, aber ich würde es so nicht 
installieren. Denn wenn etwas passiert haftet man persönlich als 
Elektriker.

von Udo S. (urschmitt)


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Na ja, die 60cm seitlich vom Fliessenspiegel sind nicht eingehalten. 
Also dürfte das nach VDE noch Schutzzone 2 sein und damit nicht 
zulässig.

Man sieht nicht den Grundriss, ich hätte zumindest versucht zwischen 
Toilette, Sicherungskasten und Dusche eine feste Trennwand aus Glas zu 
machen, aber wie gesagt man kann nicht sehen was die Grundfläche so 
hergibt.

Akute Gefahr für Leib und Leben kann ich so nicht sehen, aber ich 
verstehe nicht, dass da keinerlei Duschvorhang oder ähnliches richtung 
Toilette und Sicherungskasten existiert.

Wenn die gute Gertrud hier gleich mit Anwalt und Mieterschutzbund kommt, 
dann darf sie sich zweierlei gewiss sein:
1. Das Bad muss umgebaut werden, sie wird also eine Zeitlang ohne Bad 
auskommen und dafür Dreck und Handwerker in der Wohnung haben
2. Sie wird ein Suuuper Verhältnis zu ihrem Vermieter haben

von Udo S. (urschmitt)


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Peter II schrieb:
> in direkte Gefahr sehe ich dort auch nicht, aber ich würde es so nicht
> installieren. Denn wenn etwas passiert haftet man persönlich als
> Elektriker.

Volle Zustimmung.

von ... (Gast)


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Michael Köhler schrieb:
> 40 cm außerhalb des Fließenspiegels, also weit weg vom Nassbereich.
> Ist völlig zulässig.

Die Aussage ist doch Quatsch.
Ob der Fliesenspiegel irgendwo endet ist völlig schnurz.

Die DIN VDE 0100-701 beschreibt eindeutig die Schutzbereiche 0, 1 und 2.

Zitat:

701.30.2 Beschreibung von Bereich 0
Der Bereich 0 ist das Innere der Bade- oder Duschwanne.
Bei Duschen ohne Wanne gibt es mithin keinen Bereich 0.

701.30.3 Beschreibung von Bereich 1

Der Bereich 1 ist begrenzt:
a) durch die Oberfläche des Fertigfußbodens und durch die waagerechte 
Fläche
– in Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder des höchsten 
fest angebrachten
Wasserauslasses oder
– in 225 cm Höhe über der Oberfläche des Fertigfußbodens,
je nachdem was höher ist,
b) durch die senkrechten Flächen:
– an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne (siehe Bild 701.1),
– in einem Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt des fest angebrachten 
Brausekopfes oder des fest
angebrachten Wasserauslasses an der Wand oder an der Decke bei Duschen 
ohne Wanne (siehe
Bild 701.2).
ANMERKUNG Als „fest angebrachter Wasserauslass“ gilt der Anschlusspunkt, 
der Bestandteil der fest angebrachten
Wasserrohrinstallation ist; demzufolge gehören flexible Brauseschläuche 
nicht zum fest angebrachten Wasserauslass.

701.30.4 Beschreibung von Bereich 2

Der Bereich 2 ist begrenzt:
a) durch die Oberfläche des Fertigfußbodens und durch die waagerechte 
Fläche
– in Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes oder des höchsten 
fest angebrachten
Wasserauslasses oder
– in 225 cm Höhe über der Oberfläche des Fertigfußbodens,
je nachdem was höher ist,
b) durch die senkrechten Flächen an der Grenze des Bereichs 1 und die 
dazu parallelen senkrechten
Flächen in 60 cm Abstand von der Grenze des Bereichs 1 (siehe Bild 
701.1).

Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. In diesem Fall ist der 
Bereich 1 in seiner waagerechten
Abmessung auf 120 cm vergrößert, wie im zweiten Aufzählungsstrich von 
701.30.3 b) angegeben.

von Helmut L. (helmi1)


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http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf

Seite 14.

Dort schauen ob die Schutzart des Unterverteilers der geforderten 
Schutzart entspricht.

von Peter II (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf
>
> Seite 14.
>
> Dort schauen ob die Schutzart des Unterverteilers der geforderten
> Schutzart entspricht.

nein, denn im Schutzbreich 2 ist es egal, dort darf nichts installiert 
werden egal welcher Schutzart.

[...]
In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt 
werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen.
[...]

von Helmut L. (helmi1)


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Peter II schrieb:
> nein, denn im Schutzbreich 2 ist es egal, dort darf nichts installiert
> werden egal welcher Schutzart.

http://www.elektropraktiker.de/ep-2002-02-108-112.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=56385&hash=b4105100a53882cadbab0798e95415ce

Hier auf Seite 5 etwas genauer beschrieben:

Bereich2:

 Es sind zugelassen:
 Verbindungs und Anschlussdosen die der Versorgung der Verbrauchsmittel 
dienen.

Verbrauchsmittel Bereich 2:
Es duerfen alle Verbauchsmittel unter der Beachtung der Abschnitte xx 
errichtet werden.

Also wenn die Unterverteilung der Versorgung von Durchlauferhitzer etc. 
dient.... und im Kasten sehe ich 3 Automaten...

von Peter II (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Also wenn die Unterverteilung der Versorgung von Durchlauferhitzer etc.
> dient.... und im Kasten sehe ich 3 Automaten...

welchen Grund sollte es geben, eine extra Verteilung für EIN Gerät 
einzubauen? Es wird wohl die gesamte Wohnung darüber laufen.

Und wenn es 3 Automaten für den DHL sind, wo ist das Licht 
angeschlossen?

von Carsten R. (kaffeetante)


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Udo Schmitt schrieb:
> Akute Gefahr für Leib und Leben kann ich so nicht sehen, aber ich
> verstehe nicht, dass da keinerlei Duschvorhang oder ähnliches richtung
> Toilette und Sicherungskasten existiert.

Das wäre die Lösung wie der Sicherungskasten dort bleiben könnte. Man 
zieht dort eine Wand ein. Dann endet die Zone 6 cm tief in der Wand.^^

von Helmut L. (helmi1)


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Peter II schrieb:
> welchen Grund sollte es geben, eine extra Verteilung für EIN Gerät
> einzubauen? Es wird wohl die gesamte Wohnung darüber laufen.

Weil Getrud sagte das er nur das Bad renoviert hatte und deshalb da 
einen Sicherungskasten setzen muste.

Welchen Grund sollte es geben dann die ganze Wohnung da anzuschliessen?
Zumal 3 Automaten dann etwas wenig waeren.

Peter II schrieb:
> Und wenn es 3 Automaten für den DHL sind, wo ist das Licht
> angeschlossen?

An dem Automaten wo es auch vor der Renovierung angeschlossen war?

von ... (Gast)


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Ich weiß nicht ob ihr schon so alt seit, dass ihr nicht mehr lesen 
könnt, aber dieser Satz der Norm ist doch eindeutig:

"Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. In diesem Fall ist der
Bereich 1 in seiner waagerechten
Abmessung auf 120 cm vergrößert, wie im zweiten Aufzählungsstrich von
701.30.3 b) angegeben."

DAS IST BEREICH 1 .

Außerdem, der Link auf den ihr euch immer bezieht:
http://www.elektropraktiker.de/ep-2002-02-108-112.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=56385&hash=b4105100a53882cadbab0798e95415ce

zitiert eine Alte, nicht mehr gültige Norm von 2002.

Die wurde ersetzt durch:

"DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10

Beginn der Gültigkeit
Diese Norm gilt ab 2008-10-01.
Für am 2008-10-01 in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine 
Übergangsfrist bis 2009-09-01."

von Helmut L. (helmi1)


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... schrieb:
> "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2.

Nur hat Gertrud niergends gesagt das sie keine Wanne hat.

von ... (Gast)


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" Die folgenden Schaltgeräte, Steuergeräte und Installationsgeräte sind 
in den Bereichen erlaubt:
Bereich 0:
– keine.

Bereich 1:
– Abzweigdosen und Anschlussdosen für die Versorgung von elektrischen 
Verbrauchsmitteln, die in den
Bereichen 0 und 1 nach 701.55 erlaubt sind;
– Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, von Stromkreisen, die 
geschützt sind durch
Kleinspannung mittels SELV oder PELV mit einer Nennspannung, die AC 25 V 
oder DC 60 V nicht überschreitet.
Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein."

"701.55:

Im Bereich 1 dürfen elektrische Verbrauchsmittel nur errichtet werden, 
wenn diese ortsfest angebracht und
fest angeschlossen sind. Diese elektrischen Verbrauchsmittel müssen für 
die Errichtung nach
Herstellerangaben für die Verwendung und Montage im Bereich 1 geeignet 
sein. Solche elektrischen
Verbrauchsmittel sind:
– Whirlpooleinrichtungen,
– Duschpumpen,
– Verbrauchsmittel, geschützt durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV 
mit einer Nennspannung, die
AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet;
– Verbrauchsmittel für Lüftung;
– Handtuchtrockner;
– Wassererwärmer."

Eine Unterverteilung ist kein elektrisches Verbrauchsmittel.

von ... (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> ... schrieb:
>> "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2.
>
> Nur hat Gertrud niergends gesagt das sie keine Wanne hat.

Laber doch nicht so einen Scheiß. Schau dir das Foto an. Siehst du da 
eine Badewanne oder Duschtasse??

von M. K. (sylaina)


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Ich weiß ja nicht wie groß bei so manch einem hier der Fließenspiegel 
ist aber bei normalen Abmessungen ist der Kasten locker 120 cm gemäß VDE 
weit weg vom Duschanschluss. Sieht man auch gut am Bild. Ich geh mal 
davon aus, dass das keine Dusche für Hobbits und Zwerge ist sondern für 
Menschen.

von Helmut L. (helmi1)


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... schrieb:
> Laber doch nicht so einen Scheiß. Schau dir das Foto an. Siehst du da
> eine Badewanne oder Duschtasse??

Stimmt, ich kann leider auch nicht auf dem Foto bis zum Boden schauen. 
Leider gibt es hier noch keine 3D Fotos...

Und du siehst die aber auch nicht ob vorhanden oder nicht also laber du 
am besten keinen solchen Schei....

von Udo S. (urschmitt)


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... schrieb:
> Laber doch nicht so einen Scheiß. Schau dir das Foto an. Siehst du da
> eine Badewanne oder Duschtasse??

Entweder du bist Hellseher und siehst auch ausserhalb des Bildes, oder 
du hast einfach nur ein freches Mundwerk!

von Peter II (Gast)


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Michael Köhler schrieb:
> Ich weiß ja nicht wie groß bei so manch einem hier der Fließenspiegel
> ist aber bei normalen Abmessungen ist der Kasten locker 120 cm gemäß VDE
> weit weg vom Duschanschluss. Sieht man auch gut am Bild.

dann must du anderen Augen haben, oben ist ein Bild mit Zollstock. Daran 
kann man abschätzen das es kaum mehr als 60cm sind. Es zählt ja nicht 
die Luftlinie sondern die Entfernung auf einer ebene bis zu einer höhe 
von 225cm.

von ... (Gast)


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Wie immer hier, wenn man keine Argumente mehr hat, wirds persönlich.
Manche stehen eben auf Elektroschocks...manche bräuchten sie auch...

Ich bin raus.

von wartemal (Gast)


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…eine Horde von Paragraphenreiter.
Die Zukunft gehört (leider) sterilen Bürokraten ;-(

von Helmut L. (helmi1)


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... schrieb:
> Wie immer hier, wenn man keine Argumente mehr hat, wirds persönlich.

sagte vorher

... schrieb:
> Laber doch nicht so einen Scheiß.

Also wer hier direkt persoenlich wird.....

von Udo S. (urschmitt)


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Helmut Lenzen schrieb:
> ... schrieb:
>> Laber doch nicht so einen Scheiß.
>
> Also wer hier direkt persoenlich wird.....

Ist das anonyme Pünktchen, das uns immer noch nicht mitteilen kann aus 
welcher göttlichen Fügung heraus er weiss, dass keine Duschwanne verbaut 
ist.

Aber hauptsache Pünktchen wird persönlich und behauptet genau das dann 
von anderen.
Solche Tatsachenverdreher liebe ich.

: Bearbeitet durch User
von Erich (Gast)


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"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."


http://www.karl-valentin.de/zitate/zitate.htm

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Udo Schmitt schrieb:
> dass keine Duschwanne verbaut ist.
Spritzt das Wasser mit oder ohne Duschwanne in diesem konkreten Fall 
hier dann weiter oder weniger weit? Ist die konkrete Gefahrenlage 
genau hier mit oder ohne Duschwanne besser oder schlechter?

Es ist hier doch wie mit der grünen Plakette: es gibt ein Gesetz, ich 
habe sie drangeklebt und mein Auto ist dadurch trotzdem kein bisschen 
säuberer geworden...  :-(

Ich (als Mieter) würde es ganz pragmatisch so machen wie vorgeschlagen: 
Klebeband über die Fugen der Kiste und fertig. Oder einen Spiegel davor 
hängen, dann kommt auch kein Spritzwasser ran...

: Bearbeitet durch Moderator
von Udo S. (urschmitt)


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Lothar Miller schrieb:
> Spritzt das Wasser mit oder ohne Duschwanne in diesem konkreten Fall
> hier dann weiter oder weniger weit? Ist die konkrete Gefahrenlage
> genau hier mit oder ohne Duschwanne besser oder schlechter?

Natürlich nicht, aber der Sicherungskasten ist nach geltender Richtlinie 
in beiden Fällen nicht zulässig.
Klebeband über den Fugen hat mehrere Nachteile: 1. Sieht Scheiße aus 2. 
Jedes Klebeband lässt sich nach spätestens 1 Jahr, oft sogar schon nach 
einigen Tagen nicht mehr rückstandsfrei entfernen. Bei hoher Luftfeuchte 
(Wasserdampf durch die Dusche) gilt das noch mehr.

Ich denke wir sind uns einig, der Sicherungskasten bedeutet so keine 
akute Gefahr, aber irgendein Trollo (oder Kind) kann natürlich so auch 
mal direkt draufspritzen oder ein anderer Trollo macht das Teil mal auf 
während jemand anderes duscht.

Aber Anlass zur Panik einiger hier besteht auch nicht.

von Helmut L. (helmi1)


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Udo Schmitt schrieb:
> Aber hauptsache Pünktchen wird persönlich und behauptet genau das dann
> von anderen.
> Solche Tatsachenverdreher liebe ich.

FACK!

von M. K. (sylaina)


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Peter II schrieb:
> Michael Köhler schrieb:
>> Ich weiß ja nicht wie groß bei so manch einem hier der Fließenspiegel
>> ist aber bei normalen Abmessungen ist der Kasten locker 120 cm gemäß VDE
>> weit weg vom Duschanschluss. Sieht man auch gut am Bild.
>
> dann must du anderen Augen haben, oben ist ein Bild mit Zollstock. Daran
> kann man abschätzen das es kaum mehr als 60cm sind. Es zählt ja nicht
> die Luftlinie sondern die Entfernung auf einer ebene bis zu einer höhe
> von 225cm.

Tja, der Abstand zum Fließenspiegel ist aber egal, wichtig ist nur der 
Abstand zum Duschanschluss wie man oben auch nachlesen kann. Und das 
sind gewiss 120 cm

von Peter II (Gast)


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Michael Köhler schrieb:
> Und das
> sind gewiss 120 cm

nein sind es nicht. Das sind nicht mal Luftlinie 100cm und so sollte man 
es nicht mal messen.

von Peter II (Gast)


Angehängte Dateien:

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Also wo hier einige den Sicherheitsabstand von 120cm erkennen ist mir 
nicht klar.

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Da sind ja wirklich nur 3 Sicherungen und ein FI drin?!  Nicht, dass der 
Kasten doch nur für den DLE ist.

: Bearbeitet durch User
von Helmut L. (helmi1)


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Simon K. schrieb:
> Da sind ja wirklich nur 3 Sicherungen und ein FI drin?!  Nicht, dass der
> Kasten doch nur für den DLE ist.

Wenn es auch noch ein 3 poliger FI ist und ich meine wenn genau hinsieht 
erkennt man einen 3 poligen Automaten spricht alles fuer einen DLE

von Peter II (Gast)


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Simon K. schrieb:
> Da sind ja wirklich nur 3 Sicherungen und ein FI drin?!  Nicht, dass der
> Kasten doch nur für den DLE ist.

wie schon oben geschrieben, für ein DLE ist FI keine Pflicht. Außerdem 
gibt es keine Grund gleich eine Verteiler zu setzen. Da kann man die 
Sicherungen auch dort reinmachen woher das Kabel kommt. Dort muss das 
Kabel ja auch abgesichert sein. Und wenn der Verteiler fürs Bad ist, 
dann würde man auch die Steckdose für WM und Licht dort hinführen.

von Walter S. (avatar)


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Natürlich wird man sich als Elektriker an die die tausend, sich 
regelmäßig ändernden Vorschriften halten um nicht der Gelackmeierte zu 
sein.
Aber oft sind solche Vorschriften auch deutlich praxisfern (z.B. 
Duschtasse oder nicht?!).
Aber auf jeden Fall ist das hier ein Super-Thread für die ganzen 
selbsternannten Experten, man sich wie unter Juristen um die Auslegung 
von Gesetzen streiten.
Ich würde mich wegen so einer Lappalie nicht mit dem Vermieter streiten, 
wenn Du danach mal was vom Vermieter willst auf dass Du keinen Anspruch 
hast, wird er dich mit Sicherheit abblitzen lassen.

von Gutmensch (Gast)


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Es wurde ja viel über Vorschriften und evtl. Verbote geschrieben und 
bisher herrscht keine Einigkeit über dieselben.
Was Gertrud eigentlich am Herzen lag  war:

Gertrud schrieb:
> Jetzt habe ich natürlich Angst, dass etwas passiert.

Und da muss man eindeutig sagen: Keine Angst, das ist sicher so!
Wenn man die Dusche normal nutzt wird kein Tropfen Wasser an den Kasten 
kommen. Sonst würde das Wasser ja an der Wand runterlaufen. Und die ist 
nur gestrichen. Jeder normale Mensch wird sich etwas vorsehen daß dies 
nicht passiert.
Und wenn ein paar Tropfen Wasser außen an den geschlossenen Kasten 
kommen passiert auch nichts. Da müsste man den Duschkopf schon direkt 
reinhalten und das ist grober Unfug!

Also Gertrud, keine Angst, weiterduschen!

von Wolfgang (Gast)


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Peter II schrieb:
> Wenn der Sicherungskasten mehr als 60cm von der Dusche weg ist, dann ist
> das zwar unschön aber zulässig.

Und wie ist das mit einem Radius von 120 cm um den Duschkopf zu 
vereinbaren, der als Schutzbereich 1 gilt.

... schrieb:
> "Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2. In diesem Fall ist der
> Bereich 1 in seiner waagerechten
> Abmessung auf 120 cm vergrößert, wie im zweiten Aufzählungsstrich von
> 701.30.3 b) angegeben."

Leider sind die Abmaße dort nur auf einen fest montierten Duschkopf 
bezogen. Aus Sicht des Feuchtebereiches müßte bei einem beweglich 
Duschkopf mit Schlauch dessen Länge zusätzlich berücksichtigt werden und 
der Schutzbereich I noch weiter reichen. Eine derartige Installationsart 
scheint aber bei der Verordnung nicht offensicht in Betracht gezogen 
worden zu sein. Ein Maßbezug auf den Duschanschluss trifft unter 
Sicherheitsaspekten den Sachverhalt jedenfalls nicht.

von M. K. (sylaina)


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Peter II schrieb:
> Da kann man die
> Sicherungen auch dort reinmachen woher das Kabel kommt.

Da die Sicherungen eh nur Leitungsschutz sind ist das sogar sehr 
sinnvoll ;)

von Peter II (Gast)


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Walter S. schrieb:
> Aber oft sind solche Vorschriften auch deutlich praxisfern (z.B.
> Duschtasse oder nicht?!).

was ist daran praxisfern? Ist doch eindeutig definiert. Und den 
Verteiler 30cm nach rechts verschieben und schon ist man auf der 
sicheren Seite kann ja wohl nicht das Problem sein.

> Aber auf jeden Fall ist das hier ein Super-Thread für die ganzen
> selbsternannten Experten, man sich wie unter Juristen um die Auslegung
> von Gesetzen streiten.

nein, es wurde schon mehrfach gesagt das es keine unmittelbare Gefahr 
ist, aber es ist so nicht zulässig.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Vielleicht könnte Gertrud noch Foto einstellen, das sie in der Dusche 
zeigt ;)

von Udo S. (urschmitt)


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Dirk J. schrieb:
> Vielleicht könnte Gertrud noch Foto einstellen, das sie in der Dusche
> zeigt

Um dann zu sehen dass Gertrud Gert ist :-)

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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> Verordnung

Ich dachte es seien Richtlinien. Daran kann man sich ausrichten, aber 
man muss es nicht.

von Stefan F. (Gast)


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Kopier von: Beitrag "Re: Wie verbindlich sind eigentlich VDE-Normen?"

Die DIN-VDE-Bestimmungen an sich sind keine Gesetze, sondern eben solche
anerkannten Regeln der Technik. Viele Gesetze und Verordnungen beziehen
sich auf die DIN-VDE-Bestimmungen als anerkannte Regeln der Technik, so
dass ihnen in der Praxis größte Bedeutung zukommt. Nach herrschender
Rechtsauffassung ist der Errichter und Betreiber in jedem Fall für die
Einhaltung der anerkannten Regeln der Elektrotechnik selbst
verantwortlich. Wer sich dabei nach den DIN-VDE-Bestimmungen richtet,
liegt auf der sicheren Seite.

Quelle:
http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Elektr...

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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Was für ein Kino mal wieder hier. Einfach Spitze. Wie viele hier der 
Meinung sind, zu wissen, was richtig ist, ich glaube, irgendwann gibts 
ein Installationsthemenverbot, wie das Politikverbot im Offtopic. 
Eigentlich sollte man den ganzen Thread löschen, wenn das hier ein 
unbedarfter liest nimmt er vielleicht die falschen Beiträge ernst. Bloß 
gut, dass die Bad-Norm ansich selbst bei Wikipedia nachzulesen ist. Da 
kann keiner von den üblichen kommen und meckern, das die VDE's ja nicht 
öffentlich zugänglich sind, das "Argument" habe ich hier bisher 
vermisst... :-)


Dennis

von ... (Gast)


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Dennis H. schrieb:
> gut, dass die Bad-Norm ansich selbst bei Wikipedia nachzulesen ist. Da
> kann keiner von den üblichen kommen und meckern, das die VDE's ja nicht
> öffentlich zugänglich sind, das "Argument" habe ich hier bisher
> vermisst... :-)

Wikipedia ist keine Rechtsgrundlage. Ob die da was schreiben oder in 
Hamburg geht ne Flasche auf....und die Norm kannst du da auch nicht 
nachlesen,, sondern nur Interpretationen, die häufig genug falsch sind.

von Stefan F. (Gast)


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Selbst das Missachten der Norm ist nicht automatisch eine Straftat.

von Atomion (Gast)


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Ich selbst hätte es nie so gebaut unabhängig von dem was in VDI steht.
Wenn da mal Kinder unter der Dusche stehen und eine Wasserschlacht 
machen, will ich gar nicht daran denken, was passieren kann.... Ich 
möchte da nicht die Schuld bekommen.

Ich habe das Foto mal dem Elektromeister meines Vertrauens geschickt. 
Hier seine Antwort:

Falsche Montage ! VDE 011 Teil 701 legt für Räume mit Badewannen und 
Duschen fest in welchem Bereich welche elektrischen Betriebsmittel 
sitzen dürfen. Davon ausgehend das die senkrechte Fliesenkante in der 
selben Achse wie die feste Trennwand liegt beginnt hier der Bereich 2. 
Der Bereich 2 ist 60cm breit, und in ihm dürfen keine Leitungen auch UP, 
keine Schalter und Steckdosen sowie andere elt. Betriebsmittel montiert 
werden.

von Andrew T. (marsufant)


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Atomion schrieb:
> Der Bereich 2 ist 60cm breit, und in ihm dürfen keine Leitungen auch UP,

Dann erzähl mal Deinem Elektromeister das  dieser Teil leider von ihm 
nicht korrekt verstanden wurde.
Da fehlt nämlich die Tiefenvorgabe.
Und somit dürfen in diesem Bereich sehr wohl Leitungen verlegt UP 
ausreichend tief werden.

Wäre auch kaum anders möglich, da ein Badezimmer selten allein steht, 
sondern Nachbarräume angrenzen .-)

Im übrigen: Ganz großes Kino dieser Thread .-))

von Peter II (Gast)


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Andrew Taylor schrieb:
>> Der Bereich 2 ist 60cm breit, und in ihm dürfen keine Leitungen auch UP,
>
> Dann erzähl mal Deinem Elektromeister das  dieser Teil leider von ihm
> nicht korrekt verstanden wurde.
> Da fehlt nämlich die Tiefenvorgabe.
> Und somit dürfen in diesem Bereich sehr wohl Leitungen verlegt UP
> ausreichend tief werden.

sie dürfen auch flach verlegt werden, wenn sie zu einen Betriebsmitteln 
in diesem Bereich führen.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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... schrieb:
> Wikipedia ist keine Rechtsgrundlage.

Das habe ich auch nicht geschrieben. Aber bei Google nach Bad-Norm 
suchen sollte jeder hinbekommen. Und da gibt es schon genügend Quellen, 
die auch verlässlich sind. Nur diesen Thread hier würde ich nicht als 
verlässliche Quelle hinstellen, auch wenn hier doch einige Beiträge 
völlig richtig und fachlich exakt sind..


Dennis

von Matthias (Gast)


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Mal eine ganz andere Frage:

Wenn zwei Dutzend Leute -denen ich in diesem Forum allen ein gewisses 
Grundverständnis von Elektroinstallationen unterstelle- sich selbst nach 
langer Diskussion nicht wirklich über die korrekte Installation des 
Sicherungskastens und die Auslegung von Normen und Richtlinien einigen 
können, wie soll das dann der Elektromeister um die Ecke gewährleisten?
Der steht ja jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis?!?!? (okay, tut jeder 
Selbständige, davon mal ab)

von Peter II (Gast)


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Matthias schrieb:
> Wenn zwei Dutzend Leute -denen ich in diesem Forum allen ein gewisses
> Grundverständnis von Elektroinstallationen unterstelle- sich selbst nach
> langer Diskussion nicht wirklich über die korrekte Installation des
> Sicherungskastens und die Auslegung von Normen und Richtlinien einigen
> können, wie soll das dann der Elektromeister um die Ecke gewährleisten?

eventuell gibt es nur eine Einigkeit, weil niemand sieht ob eine 
Duschwanne vorhanden ist und es an genauen Maßangaben fehlt.

von Paul B. (paul_baumann)


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Matthias schrieb:
>.. wie soll das dann der Elektromeister um die Ecke gewährleisten?

Der schickt den Gesellen vor, der muß es wissen. In der Not fragt der
den Lehrling, denn der bekommt in der Berufsschule die neuesten
Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung gelehrt.

(Der Beitrag kann geringe Mengen Ironie und Sojaschrot enthalten)
;-)

MfG Paul

von Udo S. (urschmitt)


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Paul Baumann schrieb:
> Der schickt den Gesellen vor, der muß es wissen. In der Not fragt der
> den Lehrling, denn der bekommt in der Berufsschule die neuesten
> Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung gelehrt.

Nö, der macht "wie man schon immer gemacht hat".
Da sich der VDE die Richtlinien vergolden lässt hat der wenn überhaupt 
welche von vor 30 Jahren, gelesen hat es sie sowiso nie: "da steht eh 
nur Blödsinn von Theoretikern drin".
Und man nimmt was man daheim im Lager noch rumliegen hat und was "weg 
muss".
Ausserdem ist man ja Fachmann, und der Kunde Laie, also hat der eh 
gefälligst nix auszusetzen.
Alles schon erlebt, nicht nur beim Elektriker :-(

Wobei zu klären wäre ob das oben der Vermieter selber gemacht hat. 
Dickköpfige Laien sind des öfteren durchaus noch wesentlich schlimmer 
als grantlige Handwerker, und ja es gibt auch gute Handwerker, das sind 
meist die die einen Termin erst in 2 Jahren freihaben.

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