Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Rechtliches zu Reverse Engineering


von Michael S. (rbs_phoenix)


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Hallo zusammen. Ich hab mir die letzten Tage gedanken gemacht, etwas 
"reverse zu engineeren". Das Thema kam bei mir auf, als ich ein Video 
vom EEVblog gesehen habe, in dem Dave ein Oszi auseinander genommen hat 
und die Eingangsstufe versucht hat, reverse zu engineeren.

Als Beispiel nehme ich mal den ICD3 von Microchip. Im Gegensatz zum 
PICKIT3 wurden also keine Schematics veröffentlicht. Es soll hier nicht 
um die Sinnhaftigkeit der Unternehmung gehen. Das ist noch ein anderes 
Thema.

Direkt gefragt. Darf ich:
- mir von einem Freund den ICD3 ausleihen und so abfotografieren, dass 
ich die Platine nachbauen könnte?
- die Platine dann nachbauen, also Bestellen, Bestücken und inbetrieb 
nehmen?
- die Fotos und die Schematic und Board Dateien auf einer Homepage 
veröffentlichen, also als Dokumentation der Aktion?
- solche Nachbauten auch an andere Freunde verschenken bzw. für die 
zusammenbauen?

Wo sind da Grenzen, wenn es denn welche gibt?

Ich habe auch so mal gegoogled und hier im Forum gesucht. Da findet man 
ja von "Du darfst nichts" bis "deine reverse-Arbeit ist dein Werk, also 
hast du die Rechte daran".

Es wäre deswegen also auch hilfreich, Quellen für die Antworten 
anzugeben. Es ist zwar nett mit zu diskutieren, aber mich interessiert 
die Rechtliche Seite und nicht "wie es sein sollte". Das ist ja nicht 
selten nicht das gleiche.

Danke schonmal an alle.

von Max (Gast)


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Du fragst echt, ob du ne Platine für dich nachbauen und in Betrieb 
nehmen darfst??

von MaWin (Gast)


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Einzig kritisch wäre die Veröffentlichung von Schaltplan und Platine, 
auch beide selbstgezeichnet, nicht wegen Urheberrecht, sondern wegen 
Wettbewerbsrecht:

Ein Richter könnte der Meinung sein, daß dem Originalhersteller, hier 
Microchip, ein Gewinn entgeht, weil du den kostenlosen (oder zumindest 
deutlich preiswerteren) Nachbau ermöglichst.

Erfahrungsgemäss sehen Richter das aber nur als Problem, wenn ein 
direkter Konkurrent das im grossen Massstab macht mit der 
Wahrscheinlichkeit, das gesamte Geschäft des anderen tatsächlich zu 
ruinieren.

Du hast also kein Problem, all das zu machen, was du vor hast.

von foo (Gast)


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Michael Skropski schrieb:
> solche Nachbauten auch an andere Freunde verschenken bzw. für die
> zusammenbauen?

Das darfst du jedenfalls schon nicht mehr, wenn du die Teile mit 
bleihaltigem Lot zusammengekleistert hast!

von Soul E. (Gast)


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Michael Skropski schrieb:

> Direkt gefragt. Darf ich:
> - mir von einem Freund den ICD3 ausleihen und so abfotografieren, dass
> ich die Platine nachbauen könnte?

Selbstverständlich, zumindest wenn Dein Freund nichts dagegen hat. Das 
Gleiche gilt für sein Auto und seine Freundin ;-)

> - die Platine dann nachbauen, also Bestellen, Bestücken und inbetrieb
> nehmen?

Für Deine privaten Zwecke darfst Du bauen was Du willst.

> - die Fotos und die Schematic und Board Dateien auf einer Homepage
> veröffentlichen, also als Dokumentation der Aktion?

Selbst erstellte Fotos von Gegenständen darfst Du veröffentlichen (mit 
Personen sieht's schon anders aus). Selbst gezeichnete Schaltpläne 
darfst Du ebenfalls veröffentlichen.

Ein Leiterplatten-Layout gilt als schützenswertes "Kunstwerk" (ebenso 
wie die graphische Darstellung des Schaltplanes). D.h Layouts darfst Du 
nur veröffentlichen, wenn Du die Leiterbahnen selber verlegt und nicht 
1:1 das Kupfer abgemalt hast.

Softwarecode darfst Du ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt nicht 
verteilen. Auch keine Firmware-Updates, "die man ja woanders auch 
herunterladen kann".

> - solche Nachbauten auch an andere Freunde verschenken bzw. für die
> zusammenbauen?

Solange die danach auch Deine Freunde bleiben dürfte da wenig 
passieren...


> Wo sind da Grenzen, wenn es denn welche gibt?

Für Software, Zeichnungen, Layouts, Bilder, Töne und Design gilt das 
Urheberrecht.
Die äussere Erscheinung eines Produktes kann als Geschmacksmuster 
geschützt sein.
Die technische Funktion eines Produktes kann patentiert sein.
Der Firmenname oder die Produktbezeichnung kann als Marke eingetragen 
sein.

Große Firmen klagen manchmal auch dann, wenn sie wissentlich im Unrecht 
sind. Der Prozess ist teuer, und mancher Gegner gibt halt eher auf.

von Michael S. (rbs_phoenix)


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Max schrieb:
> Du fragst echt, ob du ne Platine für dich nachbauen und in Betrieb
> nehmen darfst??

Ja, offenbar. Ich finde auch, dass da nichts bei is und ich mit meinem 
Eigentum (oder dem des Freundes mit dessen Einverständnis) machen kann, 
was ich will. Die Suchresultate sagten aber teils was anderes.


foo schrieb:
> Das darfst du jedenfalls schon nicht mehr, wenn du die Teile mit
> bleihaltigem Lot zusammengekleistert hast!

Wieso? Ich dachte, bleihaltiges Lot darf ich nur nicht verkaufen. Wozu 
kann man es denn dann noch kaufen, wenn man es nicht nutzen darf?


soul eye schrieb:
> Selbst erstellte Fotos von Gegenständen darfst Du veröffentlichen (mit
> Personen sieht's schon anders aus). Selbst gezeichnete Schaltpläne
> darfst Du ebenfalls veröffentlichen.

Heißt das auch, dass man die, in einer Entwicklungsabteilung geschossen, 
Fotos auch veröffentlichen darf? Dachte das darf man nicht? Ob jemand 
einen davon abhält ist natürlich noch die andere Sache.
Das mit den Schaltplänen habe ich auch schon gelesen. Aber auch, dass es 
nur solange geht, wie man keine speziellen Bauteilwerte zuschreibt.


soul eye schrieb:
> Ein Leiterplatten-Layout gilt als schützenswertes "Kunstwerk" (ebenso
> wie die graphische Darstellung des Schaltplanes). D.h Layouts darfst Du
> nur veröffentlichen, wenn Du die Leiterbahnen selber verlegt und nicht
> 1:1 das Kupfer abgemalt hast.

Also könnte ich auch einfach ein paar Winkel verschieben und schon ist 
es meins? So wie von Adidas zu Adadis? ;)


soul eye schrieb:
> Softwarecode darfst Du ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt nicht
> verteilen. Auch keine Firmware-Updates, "die man ja woanders auch
> herunterladen kann".

Was ist mit Hex-Files? Also wenn jemand doch nicht den µC Lesegeschützt 
hat? Ich denke normalerweise kommt man eh nicht dran, wenn die Firmware 
nicht beim Hersteller zu laden ist.

von Soul E. (Gast)


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Michael Skropski schrieb:

> Heißt das auch, dass man die, in einer Entwicklungsabteilung geschossen,
> Fotos auch veröffentlichen darf? Dachte das darf man nicht? Ob jemand
> einen davon abhält ist natürlich noch die andere Sache.

Wenn es Deine eigene Entwicklungsabteilung ist, darfst Du die dort 
geschossenen Fotos selbstverständlich veröffentlichen. (Auf fremdem 
Gelände darfst Du nur mit Genehmigung fotografieren und veröffentlichen 
-- aber darum ging es ja nicht).


> Also könnte ich auch einfach ein paar Winkel verschieben und schon ist
> es meins? So wie von Adidas zu Adadis? ;)

Wenn die Gerichte da eine ausreichende Schöpfungshöhe als Abgrenzung von 
dem anderen Produkt sehen, ja. Es gibt ja auch Trainingsanzüge mit zwei 
oder vier Streifen.


> Was ist mit Hex-Files? Also wenn jemand doch nicht den µC Lesegeschützt
> hat? Ich denke normalerweise kommt man eh nicht dran, wenn die Firmware
> nicht beim Hersteller zu laden ist.

Das ist Softwarecode, der unterliegt dem Urheberrecht. Du darfst den 
Controller deines eigenen Gerätes natürlich auslesen (sofern dafür kein 
Kopierschutz umgangen wird). Dan Code darfst Du aber ohne Genehmigung 
des Rechteinhabers nicht weitergeben.

von MaWin (Gast)


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foo schrieb:
> Das darfst du jedenfalls schon nicht mehr, wenn du die Teile mit
> bleihaltigem Lot zusammengekleistert hast!

Natürlich darf er das, RoHS gilt nur für GEWERBLICHES in Verkehr 
bringen, nicht für Hobbyisten aus Liebhaberei, und die ist es, so lange 
es nicht meht als 400 EUR im Monat einbringt.

von Easylife (Gast)


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Michael Skropski schrieb:
> - die Fotos und die Schematic und Board Dateien auf einer Homepage
> veröffentlichen, also als Dokumentation der Aktion?

Das ist das einzige an deinen Punkten, von denen ich Abstand nehmen 
würde.
Alleine schon das Nennen eines Firmen-/Markennamens oder gar Abbilden 
eines Firmen-/Marken-Logos auf deiner Homepage kann Unterlassungsklagen 
nach sich ziehen (->Markenrecht).
Reverse-Engineering ist auch sicherlich nicht etwas, was einem viel Fame 
einbringt, insofern, mach' privat was du magst, aber häng's nicht an die 
große Internet-Glocke.

von Schreiber (Gast)


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Michael Skropski schrieb:
>> Das darfst du jedenfalls schon nicht mehr, wenn du die Teile mit
>> bleihaltigem Lot zusammengekleistert hast!
>
> Wieso? Ich dachte, bleihaltiges Lot darf ich nur nicht verkaufen. Wozu
> kann man es denn dann noch kaufen, wenn man es nicht nutzen darf?

Natürlich darf man bleihaltiges Lötzinn kaufen und auch damit 
hergestellte Geräte verkaufen. Die Rohs-Vorschriften gelten nicht in 
allen Fällen, Instandsetzungsarbeiten sind auch mit bleihaltigem Lot 
zulässig.
Auch heute noch dürfen mit bleihaltigem Lätzinn gelötete Geräte verkauft 
werden, Herzschrittmacher und Luftfahrtzubehör etwa.

Und bei Geräten die nicht in verkehr gebracht werden, gilt die 
Vorschrift sowiso nicht.

von Bürovorsteher (Gast)


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Ich habe einige Jahre meines Berufslebens mit Reverse Engineering 
zugebracht. Es ist zwar ganz interessant, wie die Konkurrenz das Problem 
gelöst hat, Freude kommt bei solcherart Entwicklungsarbeit jedoch 
mitnichten auf. Am Ende stellst du fest, dass du gar nicht viel Zeit 
gegenüber einer Eigenentwicklung gespart hast, weil du zwar nicht allen, 
aber doch einigen Abwegen des Ursprungsentwicklers hinterhergelaufen 
bist.

Geistige Anleihen sind i.O.
Komplettes Reverse Engineering ist Scheiße.

von Schreiber (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Komplettes Reverse Engineering ist Scheiße.

nicht immer. Manchmal MUSS man halt 1:1 nachbauen, etwa weil der 
Lieferant pleite ist/unverschämt wird und der ganze Kram so zertifiziert 
ist.

von Andreas (Gast)


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Bischen OT.
Bei meinem ersten Chef früher, hiess das immer "nachentwickeln"

von Soul E. (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:

> Geistige Anleihen sind i.O.
> Komplettes Reverse Engineering ist Scheiße.

Du willst ja nicht reverse engineeren(tm), um dann 1:1 nachzubauen. Oder 
bist Du Chinese?

Du willst wissen,
* wie der Mitbewerber die technische Aufgabe gelöst hat,
* ob das geschickter war als die eigene Lösung,
* ob spezielle Patente verwendet oder umgangen wurden,
* ob das andere Fertigungsverfahren erfordert hätte,
* wieso das kostengünstiger produziert werden kann, etc.

Produkte weiterentwickeln heisst auch den Wettbewerb verstehen.


Dem TO ging es aber um was anderes. Der will ein gekauftes Teil 
auseinanderbauen, darüber berichten, und es später vielleicht für den 
eigenen Bedarf nachbauen. An ersterem ist nichts auszusetzen, derartige 
"tear downs" sind auf Youtube zu Dutzenden zu bewundern. Letzteres ist 
in Ordnung für private Nutzung und zu Lehrzwecken, und wäre bei dem 
genannten Beispiel (ICD3) höchstwahrscheinlich illegal bei kommerzieller 
Verwertung.

von Easylife (Gast)


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Kann man ja u.U. auch viel dabei lernen, wenn es sich um gut gemachte 
Geräte handelt. Oder man stößt auf das ein oder andere Bauteil, an das 
man noch nie gedacht hat, das aber für eigene Entwicklungen ziemlich 
kostensparend sein kann...
Trotzdem muss man sich wirklich bewusst sein, dass hier vielerlei Rechte 
im Spiel sind (Urheberrecht, Markenrecht, u.U. Patentrecht...), daher 
ist eine gewisse Vorsicht und Zurückhaltung nie falsch.
Viele Auftraggeber sichern sich ihrerseits explizit vertraglich ab, dass 
nicht wissentlich irgendwo abgekupfert wurde. Da kann man schnell in 
Teufels Küche kommen...

von Michael S. (rbs_phoenix)


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soul eye schrieb:
> Letzteres ist
> in Ordnung für private Nutzung und zu Lehrzwecken

Nur dafür würde ich es auch machen wollen.


soul eye schrieb:
> und wäre bei dem genannten Beispiel (ICD3) höchstwahrscheinlich
> illegal bei kommerzieller Verwertung.

Verkaufen will ich es auf keinen Fall. Ich dachte eher halt an eine Art 
Dokumentation, sodass man a) sieht, wie ich ein Teil "reverse 
engineered" habe (also das eigentliche Vorgehen) und b) auch noch das 
Teil für sich selbst nachbauen kann.

Daraus könnte sogar eine Art Community entstehen, wo die Member ihre 
Hardware zusammentragen und jemand entweder direkt mit Schaltplan und 
allem anbietet/ins Forum o.ä. stellt oder aber eher ein Nutzer ist, der 
sagt "Ok, ich will von dem und dem den Schaltplan und Boarddateien von 
Gerät xy, dafür schicke ich ihm Bilder von Gerät yz und messe vielleicht 
nochmal ein paar Leitungen nach".
Doch DAS wäre nach meiner Auffassung der Antworten eher nicht legal.

von Hans (Gast)


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das ICD3 kostet wieviel ?

wie hoch wird der zeitaufwand für das reverse engineeren etwa sein ?

der Stundensatz ist etwa ?

von Easylife (Gast)


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Michael Skropski schrieb:
> Doch DAS wäre nach meiner Auffassung der Antworten eher nicht legal.

Ein kleiner Restfunken Unrechtsbewusstsein scheint bei dir ja noch 
vorhanden zu sein.
Eine solche Community ist mit Sicherheit genauso nicht in Ordnung, wie 
Filmtauschbörsen (natürlich auch zu rein privaten Zwecken).
Um Schadensersatzklagen vorzubeugen könntest du dir ja einfach von den 
Rechteinhabern schriftlich das Okay geben lassen, die 
Reverseengineering-Ergebnisse veröffentlichen zu dürfen.
Achso, werden die nicht machen? Warum nur...

von foo (Gast)


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MaWin schrieb:
> foo schrieb:
>> Das darfst du jedenfalls schon nicht mehr, wenn du die Teile mit
>> bleihaltigem Lot zusammengekleistert hast!
>
> Natürlich darf er das, RoHS gilt nur für GEWERBLICHES in Verkehr
> bringen, nicht für Hobbyisten aus Liebhaberei, und die ist es, so lange
> es nicht meht als 400 EUR im Monat einbringt.

Ach?
Dann lies mal den Gesetzestext:

>Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes ist die entgeltliche oder 
>unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs,
>des Verbrauchs oder der Verwendung.

von MaWin (Gast)


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foo schrieb:
> Dann lies mal den Gesetzestext

Habe ich, du zitierst (absichtlich oder aus Dummheit) nur den hinteten 
Teil.

Davor steht GEWERBLICG und ich lieferte die behördliche Definition 
vonbgewerblich.

von Rolf M. (rmagnus)


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foo schrieb:
> Ach?
> Dann lies mal den Gesetzestext:
>
>>Inverkehrbringen im Sinne dieses Gesetzes ist die entgeltliche oder
>>unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs,
>>des Verbrauchs oder der Verwendung.

Wer sind eigentlich diese ominösen "Dritten"? Ist es ok, wenn man es nur 
an einen "Zweiten" weitergibt? ;-)

von Schreiber (Gast)


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soul eye schrieb:
> Du willst wissen,
> * ob spezielle Patente verwendet oder umgangen wurden,

noch Interessanter ist beim gewerbsmäßigen Reverse-Engineering meist die 
Frage ob eigene Patente verletzt wurden. Dem lästigen Konkurenten 
endlich mal ein Verkaufsverbot verpassen zu können, kann dem eigenen 
Geschäft durchaus zuträglich sein. Dem des Konkurenten ist es allerdings 
stark abträglich...

Dazu ist es durchaus üblich, dass die µCs auch bei gesetzten Lockbits 
ausgelesen werden, Platinen werden (wenn Multilayer) geröntgt und manch 
einer lässt sogar ASICs lagenweise abschleifen und untersuchen. Alles 
legal...

von Michael S. (rbs_phoenix)


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Hans schrieb:
> das ICD3 kostet wieviel ?
>
> wie hoch wird der zeitaufwand für das reverse engineeren etwa sein ?
>
> der Stundensatz ist etwa ?

Wieviel ist einem Spaß, Zeit fürs Hobby und ggf ein Lerneffekt Wert?
Das Argument wird hier im Forum recht oft aufgeführt und nur selten 
macht es Sinn. Oder anders gesagt: in den meisten Fällen (wie hier) ist 
die Wirtschaftlichkeit nicht in den Top10 der Ziele.


Easylife schrieb:
> Eine solche Community ist mit Sicherheit genauso nicht in Ordnung, wie
> Filmtauschbörsen (natürlich auch zu rein privaten Zwecken).

Da möchte ich aber widersprechen. Auf eine Filmtauschbörse kann jeder 
zugreifen und etwas herunterladen und angucken. Dazu ist der Inhalt für 
den privaten "Mann" gemacht. Wenn Das legal wäre, hätten die Filmemacher 
durch weniger Kinobesuche und DVD/BluRay Käufe bestimmt 80%-90% weniger 
Umsatz.
Bei einer von mir genannten Seite wäre ein Schaden vermutlich recht 
gering, denn
1. Werden die ganzen Firmen ihr Vertrauen bestimmt nicht in 
irgendjemanden setzen, der da mal was aufgeschraubt hat
2. Sind der bedeutend kleinere Teil Privatleute, wovon aber auch nicht 
viele soetwas Nachbauen wollen (tun sie beim PICKIT3 ja auch nicht)
3. Sind bestimmt auch Nachbauer dabei, die das Produkt so oder so nicht 
gekauft hätten. Auch wenn es etwas unmoralisch ist, bedeutet das: Kein 
Verlust, dafür mehr Verbreitung.

Wäre der Vergleich eine Softwaretauschbörse ohne jegliche Spiele, würde 
ich eher zustimmen. Aber auch da kann jeder die Software laden und 
nutzen. Bei dem was ich meinte muss man die Platine bestellen und 
bestücken können. Das bedeutet auch, dass im Gegensatz zum 
Softwaredownload kosten entstehen, die keiner "einfach mal so" macht, 
wie bei einer Software, um damit "einfach mal n bisl rumzudaddeln".

Ich hatte mit einem Kollegen mal eine Unterhaltung. Er war der Ansicht, 
dass die großen Firmen nicht soo viel Zeit in die Vermeidung von 
Raubkopien stecken, weil es auch eine Art Werbung ist. Wenn (ich weiß 
nicht in wiefern das stimmt) Eagle leicht zu beschaffen und zu hacken 
ist, bedeutet das zwar potentiellen Kundenverlust, doch alle Firmen 
werden das Risiko nicht eingehen und wollen nebenbei bestimmt noch deren 
Support. Also betrifft was wohl nur die wenigeren privaten Kunden. 
Zusätzlich werden die, die das Programm illegal haben, an das Programm 
gewöhnt. Wenn diese jetzt Selbstständig werden oder vom Chef gefragt 
werden, womit man denn umgehen kann (um z.B. eine solche Software 
einzuführen), führt das wieder zu mehr Kunden. Die Frage die bleibt: 
Wieviel Verlust hat man an den Raubkopienutzern und wieviel Gewinn macht 
man an daraus entstandenen Entscheidungen.
Doch das ist ein anderes Thema


Easylife schrieb:
> Um Schadensersatzklagen vorzubeugen könntest du dir ja einfach von den
> Rechteinhabern schriftlich das Okay geben lassen, die
> Reverseengineering-Ergebnisse veröffentlichen zu dürfen.
> Achso, werden die nicht machen? Warum nur...

Na weil sie es nicht wollen. Aber das bedeutet nicht, das ich es 
wirklich nicht darf. Das müsste wenn woanders festgelegt sein und darum 
ging es mir in diesem Thread.

Ich hab mir nur gedacht: Wenn ich ein Gerät von meinem Freund 
aufschrauben und nachbauen darf, warum dann nicht von einem 
nicht-Freund/dann-Bekannten oder das er das gleich "für mich" macht und 
ich was für ihn (spart Porto).

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