hallo liebe Forengemeinde, ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Hausanschlussumbaus. Also ich wohne in einem kleinen Bauernhaus von anno dazumal. Nun wird bei uns im Dorf die Stromzufuhr der Häuser von Dachanschluss auf Erdkabel umgestellt, jedes Haus bekam einen Verteilerkasten in den Garten und die Leitungen auf dem Dach sollen gekappt werden. Den Anschluss vom Kasten im Garten zur Panzersicherung soll der Eigentümer selbst herstellen lassen. Nun hat mein Hausbesitzer 2 Fimen mit einem Kostenvoranschlag beauftragt aber die Kosten waren Ihm wohl zu hoch den er verweigert nicht nur die Ausführung der Arbeiten als auch die Ausknft über die Kosten. Er hat auf lau versucht die Kosten auf uns abzuwälzen ( kostet nuir 200 Euro könnt Ihr von der Miete abziehen ). Kann mir jemand sagen was da ungefähr Kosten anfallen ? Die Entfernung Kasten bis Sicherung auf dem Dach ca. 12-15 Meter. Es handelt sich um ein älteres Einfamilienhaus welches mit einer Hei´ztherme von Junkers mit seperatem Booiler beheizt und mit Warmwasser versorgt wird. Therme ist ca. 4 Jahre alt. Ansonsten im Haus der übliche Wahnsinn wie Herd, Mikro, Pc, Waschmaschine, Trockner usw. also nichts was aus der Reihe fällt wie eine Werkstatt oder so. Leider hüllt sich der Energieversorger in Schweigen was die Kosten betrifft. Mir würde eine ungefähre Hausnummer schon genügen. Vielen Dank für Eure Mühe.
moby schrieb: > Den Anschluss vom Kasten im Garten zur Panzersicherung soll der > Eigentümer selbst herstellen lassen. Das ist doch ein Problem vom EVU. Die wollen doch auf Erdleitung gehen. Als bei uns vor 25 Jahren die Umstellung war hat das EVU die Leitung in den Keller gelegt, dort die Hauptsicherung installiert und ein Kabel bis zum Zaehlerkasten im Flur gelegt. Alles auf denen ihre Kosten. Da wuerde ich mit dem EVU aber mal in ernstes Wort reden und eventuell mal einen Anwalt damit beauftragen.
Helmut Lenzen schrieb: > Da wuerde ich mit dem EVU aber mal in ernstes Wort reden und > eventuell mal einen Anwalt damit beauftragen. Als Mieter? Er weiß dorch garnicht was der Besitzer mit dem EVU abgesprochen hat.
Helmut Lenzen schrieb: > moby schrieb: >> Den Anschluss vom Kasten im Garten zur Panzersicherung soll der >> Eigentümer selbst herstellen lassen. > > Das ist doch ein Problem vom EVU. Die wollen doch auf Erdleitung gehen. > Als bei uns vor 25 Jahren die Umstellung war hat das EVU die Leitung in > den Keller gelegt, dort die Hauptsicherung installiert und ein Kabel bis > zum Zaehlerkasten im Flur gelegt. Alles auf denen ihre Kosten. Da wuerde > ich mit dem EVU aber mal in ernstes Wort reden und eventuell mal einen > Anwalt damit beauftragen. Naja, Zeiten ändern sich...
150-200 Euro dürften etwa die Mehrkosten sein für einen Abschluß der Kabeleinführung gegen Grundwasser mit verstärkter Abdichtung. Kabel neu legen "mit alles" ist mit Sicherheit viel teurer und ist, glaube ich, Sache des Netzbetreibers. Denn von dem geht ja die Modernisierung aus, oder?
Helmut Lenzen schrieb: > Das ist doch ein Problem vom EVU. Die wollen doch auf Erdleitung gehen. Der Versorger (hier EnBW) stellt den Anschluss, das ist klar. Das Stueck zum Sicherungskasten ist aber nicht seines. Hat bei mir rund 800.- geskostet. Wo der Anschluss hin sollte konnte man selbst festlegen. Sitzt jetzt innen unter der Kellertreppe. Haetten die aber auch drauss an die Wand gesetzt. Laenge der Zuleitung schaetze ich mal 8-9m einmal durch eine Wand einaml durch die Decke und vielleicht einen Meter Schlitz stemmen. 2 Mann, 3-4 Std. Arbeit + Material. Von der Gemeinde gab es einen Zuschuss, um 300,- muessten das gewesen sein. Also so um 500.- hat diese Massnahme gekostet. Da kann man nichts dran aendern.
Danke für Eure schnellen Antworten. Da ist mir schon etwas geholfen, ich werde da nochmal mit dem Vermieter sprechen müssen, denn die ENBW war wiederholt da und macht Druck. Laut EnbW kann ich als Mieter diese Arbeiten nicht in Auftrag geben. Mir gings nur drum mal ungefähr zu wissen was da für Kosten entstehen. Die 200 Euro die er da in den Raum geworfen hat kamen mir doch sehr wenig vor.
---- schrieb: > Von der Gemeinde gab es einen Zuschuss, um 300,- muessten das gewesen > sein. Könntes Du mir sagen, wie das lief mit der Gemeinde, musstest einen Antrag stellen oder kamen die von selber auf Dich zu.
moby schrieb: > Danke für Eure schnellen Antworten. > Da ist mir schon etwas geholfen, ich werde da nochmal mit dem Vermieter > sprechen müssen, denn die ENBW war wiederholt da und macht Druck. > Laut EnbW kann ich als Mieter diese Arbeiten nicht in Auftrag geben. > Mir gings nur drum mal ungefähr zu wissen was da für Kosten entstehen. > Die 200 Euro die er da in den Raum geworfen hat kamen mir doch sehr > wenig vor. moby schrieb: > Leider hüllt sich der Energieversorger in Schweigen was die Kosten > betrifft. Was soll der auch sagen. Der Hausbesitzer ist dessen Ansprechpartner. Der muss sich um den Elektriker kuemmern. Also bei uns waren die flexibel, waere auch ohne Zusatzkosten, also mit dem Gemeindezuschuss den der Buergermeister ausgehandelt hatte, zu machen gewesen. Nur wer will schon so einen "huebschen" Kasten direkt vor der Nase sitzen haben, sprich neben den Sicherungskasten setzen oder Aussen an Fassade damit der Leitungsweg kurz bleibt, dann lieber ein paar Euro und man muss sich nicht dauernd aergern wenn man drauf schaut. Gut, frueher oder spaeter landet ein Teil der Kosten dann auch beim Mieter ob es ihm gefaellt oder nicht. Aber erstmal ist es das zweifelhafte Vergnuegen des Eigentuemers. Wenn du mit dem evtl. umgaenglich reden kannst?
---- schrieb: > Nur wer will schon so einen "huebschen" Kasten direkt > vor der Nase sitzen haben, der " hübsche Kasten " sitzt schon, da war ich noch nicht Mieter als der gesetzt wurde. Der Vermieter ist in Insolvenz gegangen, d.h. da ist nichts mehr zu machen, ich werde mich wohl mit dem Inso Verwalter herumstreiten müssen. Hat jemand einen Plan was für ein Kabel das ist, eventuell leg ich das selber und lass es nur vom Fachmann anklemmen. 3 x 16mm ² kann das sein ?
Also HAK muss dir das Evu ins Haus setzte n. Wenn im Keller eine Zähleranlage montiert ist, müssen die in diesem Fall den HAK Max 8m leitungslänge vom Zähler montieren. EVUs geben Max 8m ungezählte Leitungslänge nach dem HAK an. Wenn man die Querschnitte übertrieben hoch wählt dann dulden die auch mehr... aber is Risikohaft. Hsuseinführung solltest du lebenslange dichtheit gewährleistet bekommen. Leitung von HAK zum Zähler muss evu nicht legen. Ist vermieter Sache. Und sollte min. 5*16mm2. Betragen. Mehr ist immer besser hier :) ACHTUNG: die genannten Punkte treffen hier zu PLZ:76*** Jedoch meine ich: sollte überall gleich sein.
Wie zuvor von Michael gesagt, bis zum HAK ist EVU Sache, dachte ich zumindest bisher. In der TAB kann allerdings stehen: "(3) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage." (Auszug VDN). Wie das zu interpretieren ist weiss hier (fundiert) vielleicht jemand anderes? Bis zum Zählerkasten will dieser dann max x% Spannungsfall (0.5% soweit ich mich erinnere, je nach Leistung), steht auch in der TAB. Diese Verluste muß ja das EVU tragen. Danach richtet sich dann der Querschnitt. Für deine Frage ist das allerdings das falsche Forum, dafür gibt es bessere.
Michael P. schrieb: > Also HAK muss dir das Evu ins Haus setzte n. Wenn im Keller eine > Zähleranlage montiert ist, müssen die in diesem Fall den HAK Max 8m > leitungslänge vom Zähler montieren. kann so nicht sein. Ich glaube es sind 8m nach der Grundstückgrenze. Sie werden wohl bei einen großen Grundstück nicht die Erdarbeiten komplett übernehmen, da muss an dann immer Mitzahlen.
Wenn der Kasten vor dem Haus, eine Hausanschlusssäule ist, den den HAK beinhaltet, dann ist alles was nach den oberen Klemmen kommt das Problem des Hauseigentümers. Die abgehenden Klemmen Sind die Grenze des Zuständigkeitsbereiches des EVU. Auch hier wären eventuell Bilder hilfreich!
Also, eigentlich kann das dir komplett egal sein. Du bist Mieter und der Vermieter bzw. der Insolvenzverwalter haben sich um die Mietsache zu kümmern. Kläre ab wer genau dein Ansprechpartner ist, und weise Ihn darauf hin das dies zu erledigen ist. Auf dich werden wahrscheinlich in Zukunft unabhängig von der Sache mit dem Strom folgende Dinge zukommen: A) Der Insoverwalter verkauft, dann kann es sein, das du entweder einen neuen Vermieter bekommst, oder evtl. eine Eigenbedarfskündigung. B) Der Insoverwalter wird dir die Miete erhöhen. C) Es bleibt alles beim Alten Ohne Strom gibt es eine Mietkürzung um 100% (Vermutung, bitte selber rechtssicher abklären) Wenn dein Vermieter noch dein Ansprechpartner ist, würde ich höchstens darauf eingehen, das ich die Sache vorstrecke, und diesen Betrag von der Miete einbehalte, aber ohne irgendwelche Pauschalen. (Rechnung + Zins = Minderungsbetrag / schriftlich) Aber aufpassen, nicht das der Vermieter behauptet es sei kein Problem, obwohl die Sache eigentlich vom Insolvenzverwalter abgesegnet werden muß. Deine Elektrokenntnisse kannst du eigentlich komplett im Schrank lassen, du bezahlt Mieter und fertig! Gruß Gast
Sven L. schrieb: > Wenn der Kasten vor dem Haus, eine Hausanschlusssäule ist, den den HAK > beinhaltet, dann ist alles was nach den oberen Klemmen kommt das Problem > des Hauseigentümers. Bei einem Neuanschluss gebe ich dir recht, aber hier handelt es sich um eine Umbaumassnahme seitens des EVU von Dach auf Erdanschluss. Also wollen die ja etwas umbauen was vorher schon mal bezahlt worden ist und weiter funktionieren würde. Also ist das ein Problem vom EVU.
Helmut Lenzen schrieb: > Also ist das ein Problem vom EVU. Vermutlich nicht, wenn der T-Com auf VoIP umstellt, muss man auch bezahlen( neuer Router)
Wenn der Vermieter in Insolvenz gegangen ist, muss das Haus nicht sowieso verkauft werden? Ich würde da als Mieter nichts machen! Der EVU muss deine Grundversorgung sichern. Da wird dir niemand das kabel abklemmen. Und Druck machen können sie auch nicht, du bist ja der völlig falsche Ansprechpartner. Gruß Max
Peter II schrieb: > Vermutlich nicht, wenn der T-Com auf VoIP umstellt, muss man auch > bezahlen( neuer Router) Ich kann dir nur sagen wie es bei uns gelaufen ist, und wir haben nix bezahlt.
Die Umstellung ist bei uns auch gerade anhängig. Eigentlich ist die Situation unproblematisch denn das EVU will ja was vom Anlageneigentümer. Vorausgesetzt der Anlageneigentümer ist auch unproblematisch. Der Hausanschluss im Einfamilienhaus nach TAB besteht aus der Zuleitung und einem Hausanschlusskasten. Früher mit Diazed-Sicherungen, heute üblicherweise mit NH-Sicherungen, im Volksmund auch Panzersicherung genannt. Einschließlich dieses Kastens ist das Eigentum des Versorgers. Danach kommt eine mehr oder weniger lange Zählerzuleitung und je nach Ausführungszeitraum eine Zählertafel oder ein Zählerschrank. Die Leitung und Zählertafel/schrank sind bereits Eigentum des Anlagenbetreibers, also des Gebäudeeigentümers. In deinem Fall des Vermieters. Allerdings hat das EVU hier noch die Hoheit und verlangt üblicherweise dass alles vor dem Zähler verplombt wird und Hauptleitungen ungeschnitten und sichtbar oder komplett unzugänglich zu verlegen sind. Muss doch mal geklemmt werden (oder bei Steigleitungen in größeren Anlagen) muss das ebenfalls verplombt werden. Wie genau man es mit den Plomben nimmt ist Abhängig vom EVU. RWE (vormals VEW) interessiert das praktisch kein Stück, Bayernwerk (eon) achtet da bei der Inbetriebnahme drauf, N-ergie ist da wohl richtig pedantisch. Was nach dem Zähler kommt interessiert das EVU nicht, wenn nicht gerade Gefahr für Leib und Leben besteht. Für einen Neuanschluss wird normalerweise gefordert dass die Anlage dem aktuellen technischen Stand entspricht. D.h. Zählertafel und Verteilung im Holzkasten ist nicht mehr zulässig. Im Bestand sind die da allerdings kulanter, und wenn die Drähte nicht gerade blank raushängen wird da nichts gemacht. Bei einer Erdverkabelung trägt der Eigentümer die Kosten für die Anpassung seiner Anlage. Da bei Dachständern der Hausanschlusskasten in der Regel direkt am Standrohr montiert ist, kann man also von einer Verlegung in den Keller ausgehen und muss selbst einen Elektriker beauftragen der die Leitung vom neuen HAK zum Zähler legt. Wenn die Leitung am Standort des neuen HAK vorbeikommt kann man die natürlich auch einfach schneiden und dort anschließen. Es gibt nun auch noch die Konstellation dass ein HAK nicht IM Haus montiert wird sondern an der Außenwand ggf. in einer Nische (ist in Wien wohl durchaus üblich so.) oder eben in einer Hausanschlusssäule. Die ist für den Versorger toll, denn er kann die irgendwo am Grundstücksrand setzen und der Rest ist ja nicht mehr sein Problem. Der Ablauf ist wie folgt: Das EVU kündigt die Umstellung auf Erdverkabelung an und bittet die betroffenen Hausbesitzer um einen Ortstermin. Bei uns kam da auch nur ein Subunternehmer, der hatte aktuelle Lagepläne dabei und man hat sich auf eine Position für den HAK geeinigt und das hat der so aufgenommen und grob eingemessen. Es kam noch eine Rückfrage weil in Zukunft eine Außentreppe gebaut werden soll und die Leitung zugänglich bleiben muss. (Zugänglich = Nicht überbaut). Wir haben uns dann darauf verständig sie unter dem Pflaster der Einfahrt 3m weiter einzuführen. Schon mit der Ankündigung schrieben sie auch dass uns dadurch keine Kosten entstehen bis auf die Anpassung unserer eigenen Anlage. Da genug Leitungsreserve ist, beschränkt sich das darauf ein ziemlich fettes Kabel aus einem Rohr zu ziehen und 3m an der Wand lang zu legen sowie das anschließen zu lassen. Wenn man natürlich auf Bauern-Stur schaltet und sagt "ich will keine Veränderung, das ist immer schon so gewesen", dann muss das EVU irgendwann mal was machen. Und dann kann auch schonmal ein Kasten an der Grundstücksgrenze (ich gehe davon aus dass du keinen Kabelverzweiger meinst) sein. Dann ein Kabel bis zum Haus zu legen kostet natürlich Geld. Wenn bereits eine Hausanschlusssäule gesetzt wurde ist das natürlich alles zu spät. Auf eigene Kosten umsetzen wird das EVU so eine Säule eher nich mehr. Es gab aber auch schon die Variante dass das EVU die Leitung außen am Haus hoch geführt hat und an den alten Hausanschlusskasten am Dachständer angeschlossen. Nicht besonders hübsch aber funktioniert auch. Das dürfte die billigste Lösung sein. Die Leitung zwischen HAK und Zähler ist in der Länge auch nicht auf 8m begrenzt, aber da die im einfachsten Fall für 63A auszulegen ist bei maximal 0,5% Spannungsfall kommst du da schnell auf ernsthafte Querschnitte. Wir haben statt 4x25qmm Cu daher 4x35qmm Alu gelegt - die Leitung kostet ca. ein Drittel der Kupferausführung, man braucht allerdings im Zählerschrank andere Klemmen damit kein direkter Kontakt zwischen Alu und Kupferschiene entsteht. In deinem Fall kommt jetzt erschwerend die Insolvenz des Vermieters dazu. Wenn es einen Insolvenzverwalter gibt muss der ALLE Ausgaben absegnen. Der Eigentümer kann da so viel erzählen und versprechen wie der Tag lang ist. Daher wäre die einzig richtige Auskunft für das EVU auch: "Ich bin hier nur Mieter. Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer x bzw. dessen Insolvenzverwalter y." Du bist zwar der Stromkunde, die Anlage gehört aber eben nicht dir sondern ist mit der Wohnung/dem Haus gemietet. Weiß der Insolvenzverwalter überhaupt von der Aktion? Natürlich kannst du ihm anbieten die Leitung zu legen sodass er ggf. Elektrikerkosten sparen kann - aber als Mieter ist das absolut nicht deine Aufgabe, zwingen kann dich dazu keiner und wenn du es nicht tust wird er das wohl zahlen müssen. Die Maßnahme wäre also eindeutig etwas um gut Wetter zu machen. Zu den Kosten: Die Leitung als Material wurde ja schon genannt. Das EVU bekommt da natürlich andere Meterpreise ;-) Eine Hauseinführung mit aufgraben, Loch Bohren, Abdichtung mit Leitung rein und wieder verschließen dürfte je nach Anbieter und Kunde so zwischen 200 und 500€ liegen. Die Elektrikerstunde zwischen 50 und 80€, für den Anschuss mit an und Abfahrt kannste 1-2 Stunden rechnen, dafür ist die Leitung aber noch nicht gezogen. Brandschottung dürfte bei dir ja keine Rolle spielen, die kostet extra. Für Kabelkanal/Rohr incl. Verlegung rechne mal 10€ den Meter. Wanddurchbrüche dauern etwas, kosten daher extra. Pflasterarbeiten sind teuer. Wenn das EVU das macht kanns dir egal sein, sonst rechne mal 50-100€ pro qm je nach Pflaster. Kopfstein ist besonders teuer. Die obige Schätzung mit 800€ ist daher nicht mal so abwegig wenn ein paar Meter zusammen kommen. BTW: Bei der Gelegenheit hätten wir auch ein "super-duper-Schnäppchen-Angebot" für eine Erschließung mit Erdgas wahrnehmen können. Lediglich 2.500 Euro, und man bot sogar großzügige 90€ Erstkundenrabatt an... Da war der Propan-Tank im Garten aber gerade mal eine Woche alt. Eine Erschließung wäre ja laut Versorger ein halbes Jahr vorher nicht absehbar gewesen. Also ähh, lass mich überlegen... ähhh - NÖ!
Ok, Leute. Ich danke Euch für Eure Zeit und Mühe und wünsche Euch allen ein geruhsames WE. Ich denke die beste Lösung ist die, dass ich das Ganze denm Inso Verwalter auf´s Auge drücken werde. Besser ist das. Zum technischen Aufwand, kann ich jetzt auch etwas beitragen, habe gestern mit einem entfernteren Nachbarn gesprochen ( die direkte Nachbarin ist 93 J. die wusste nicht was ich meine )bei dem hat der Elektriker aus diesem " hübschen Kasten " per Kabelkanal aussen am Haus ein Kabel auf´s Dach gezogen und dort angeschlossen. Sieht nicht wirklich toll aus, aber er sagte, es wäre mit 480 Euro die günstigste Variante. Ich werde mich aus der Sache raushalten, den Inso informieren und dem Knilch der letztes mal da war ( EnbW ) sagen er soll sich mit dem Herren ins Benehmen setzen. Meine Idee mit der Verlegung habe ich verworfen, das wirf zu viele Wenn´s und Aber´s auf und ich hab keine Lust nachher auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber ein gutes hat die Sache trotzdem, ich habe ein tolles Forum gefunden mit tollen Menschen die fundierte Antworten geben und nicht so von oben herab agieren wie das leider in vielen anderen Foren üblich zu sein scheint, von daher Hut ab und nochmals Danke an alle. Ich werde auf jeden Fall hier bleiben und es wird sicher noch das eine oder andere Thema anfallen. Grüße von der Ostalb
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