Forum: Haus & Smart Home Hausanschluss von Dachleitung auf Erdkabel


von moby (Gast)


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hallo liebe Forengemeinde,

ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Hausanschlussumbaus.
Also ich wohne in einem kleinen Bauernhaus von anno dazumal.
Nun wird bei uns im Dorf die Stromzufuhr der Häuser von Dachanschluss 
auf Erdkabel umgestellt, jedes Haus bekam einen Verteilerkasten in den 
Garten und die Leitungen auf dem Dach sollen gekappt werden.
Den Anschluss vom Kasten im Garten zur Panzersicherung soll der 
Eigentümer selbst herstellen lassen.
Nun hat mein Hausbesitzer 2 Fimen mit einem Kostenvoranschlag beauftragt 
aber die Kosten waren Ihm wohl zu hoch den er verweigert nicht nur die 
Ausführung der Arbeiten als auch die Ausknft über die Kosten.
Er hat auf lau versucht die Kosten auf uns abzuwälzen ( kostet nuir 200 
Euro könnt Ihr von der Miete abziehen ).
Kann mir jemand sagen was da ungefähr Kosten anfallen ? Die Entfernung 
Kasten bis Sicherung auf dem Dach ca. 12-15 Meter.
Es handelt sich um ein älteres Einfamilienhaus welches mit einer 
Hei´ztherme von Junkers mit seperatem Booiler beheizt und mit Warmwasser 
versorgt wird. Therme ist ca. 4 Jahre alt.
Ansonsten im Haus der übliche Wahnsinn wie Herd, Mikro, Pc, 
Waschmaschine, Trockner usw. also nichts was aus der Reihe fällt wie 
eine Werkstatt oder so.
Leider hüllt sich der Energieversorger in Schweigen was die Kosten 
betrifft.
Mir würde eine ungefähre Hausnummer schon genügen.

Vielen Dank für Eure Mühe.

von Helmut L. (helmi1)


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moby schrieb:
> Den Anschluss vom Kasten im Garten zur Panzersicherung soll der
> Eigentümer selbst herstellen lassen.

Das ist doch ein Problem vom EVU. Die wollen doch auf Erdleitung gehen.
Als bei uns vor 25 Jahren die Umstellung war hat das EVU die Leitung in 
den Keller gelegt, dort die Hauptsicherung installiert und ein Kabel bis 
zum Zaehlerkasten im Flur gelegt. Alles auf denen ihre Kosten. Da wuerde 
ich mit dem EVU aber mal in ernstes Wort reden und eventuell mal einen 
Anwalt damit beauftragen.

von Oliver R. (orb)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Da wuerde ich mit dem EVU aber mal in ernstes Wort reden und
> eventuell mal einen Anwalt damit beauftragen.

Als Mieter?
Er weiß dorch garnicht was der Besitzer mit dem EVU abgesprochen hat.

von Reinhard S. (rezz)


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Helmut Lenzen schrieb:
> moby schrieb:
>> Den Anschluss vom Kasten im Garten zur Panzersicherung soll der
>> Eigentümer selbst herstellen lassen.
>
> Das ist doch ein Problem vom EVU. Die wollen doch auf Erdleitung gehen.
> Als bei uns vor 25 Jahren die Umstellung war hat das EVU die Leitung in
> den Keller gelegt, dort die Hauptsicherung installiert und ein Kabel bis
> zum Zaehlerkasten im Flur gelegt. Alles auf denen ihre Kosten. Da wuerde
> ich mit dem EVU aber mal in ernstes Wort reden und eventuell mal einen
> Anwalt damit beauftragen.

Naja, Zeiten ändern sich...

von Helge A. (besupreme)


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150-200 Euro dürften etwa die Mehrkosten sein für einen Abschluß der 
Kabeleinführung gegen Grundwasser mit verstärkter Abdichtung. Kabel neu 
legen "mit alles" ist mit Sicherheit viel teurer und ist, glaube ich, 
Sache des Netzbetreibers. Denn von dem geht ja die Modernisierung aus, 
oder?

von ---- (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Das ist doch ein Problem vom EVU. Die wollen doch auf Erdleitung gehen.


Der Versorger (hier EnBW) stellt den Anschluss, das ist klar.
Das Stueck zum Sicherungskasten ist aber nicht seines.


Hat bei mir rund 800.- geskostet.

Wo der Anschluss hin sollte konnte man selbst festlegen.
Sitzt jetzt innen unter der Kellertreppe.
Haetten die aber auch drauss an die Wand gesetzt.

Laenge der Zuleitung schaetze ich mal 8-9m einmal durch eine Wand einaml 
durch die Decke und vielleicht einen Meter Schlitz stemmen.

2 Mann, 3-4 Std. Arbeit + Material.

Von der Gemeinde gab es einen Zuschuss, um 300,- muessten das gewesen 
sein.


Also so um 500.- hat diese Massnahme gekostet.
Da kann man nichts dran aendern.

von moby (Gast)


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Danke für Eure schnellen Antworten.
Da ist mir schon etwas geholfen, ich werde da nochmal mit dem Vermieter 
sprechen müssen, denn die ENBW war wiederholt da und macht Druck.
Laut EnbW kann ich als Mieter diese Arbeiten nicht in Auftrag geben.
Mir gings nur drum mal ungefähr zu wissen was da für Kosten entstehen.
Die 200 Euro die er da in den Raum geworfen hat kamen mir doch sehr 
wenig vor.

von moby (Gast)


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---- schrieb:
> Von der Gemeinde gab es einen Zuschuss, um 300,- muessten das gewesen
> sein.

Könntes Du mir sagen, wie das lief mit der Gemeinde, musstest einen 
Antrag stellen oder kamen die von selber auf Dich zu.

von ---- (Gast)


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moby schrieb:
> Danke für Eure schnellen Antworten.
> Da ist mir schon etwas geholfen, ich werde da nochmal mit dem Vermieter
> sprechen müssen, denn die ENBW war wiederholt da und macht Druck.
> Laut EnbW kann ich als Mieter diese Arbeiten nicht in Auftrag geben.
> Mir gings nur drum mal ungefähr zu wissen was da für Kosten entstehen.
> Die 200 Euro die er da in den Raum geworfen hat kamen mir doch sehr
> wenig vor.

moby schrieb:
> Leider hüllt sich der Energieversorger in Schweigen was die Kosten
> betrifft.

Was soll der auch sagen.

Der Hausbesitzer ist dessen Ansprechpartner.
Der muss sich um den Elektriker kuemmern.

Also bei uns waren die flexibel, waere auch ohne Zusatzkosten, also mit 
dem Gemeindezuschuss den der Buergermeister ausgehandelt hatte, zu 
machen gewesen. Nur wer will schon so einen "huebschen" Kasten direkt 
vor der Nase sitzen haben, sprich neben den Sicherungskasten setzen oder 
Aussen an Fassade damit der Leitungsweg kurz bleibt, dann lieber ein 
paar Euro und man muss sich nicht dauernd aergern wenn man drauf schaut.

Gut, frueher oder spaeter landet ein Teil der Kosten dann auch beim 
Mieter ob es ihm gefaellt oder nicht.

Aber erstmal ist es das zweifelhafte Vergnuegen des Eigentuemers.
Wenn du mit dem evtl. umgaenglich reden kannst?

von moby (Gast)


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---- schrieb:
> Nur wer will schon so einen "huebschen" Kasten direkt
> vor der Nase sitzen haben,

der " hübsche Kasten " sitzt schon, da war ich noch nicht Mieter als der 
gesetzt wurde.

Der Vermieter ist in Insolvenz gegangen, d.h. da ist nichts mehr zu 
machen, ich werde mich wohl mit dem Inso Verwalter herumstreiten müssen.
Hat jemand einen Plan was für ein Kabel das ist, eventuell leg ich das 
selber und lass es nur vom Fachmann anklemmen.
3 x 16mm ² kann das sein ?

von Michael P. (mpl)


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Also HAK muss dir das Evu ins Haus setzte n. Wenn im Keller eine 
Zähleranlage montiert ist, müssen die in diesem Fall den HAK Max 8m 
leitungslänge vom Zähler montieren. EVUs geben Max 8m ungezählte 
Leitungslänge nach dem HAK an. Wenn man die Querschnitte übertrieben 
hoch wählt dann dulden die auch mehr... aber is Risikohaft. 
Hsuseinführung solltest du lebenslange dichtheit gewährleistet bekommen.

Leitung von HAK zum Zähler muss evu nicht legen. Ist vermieter Sache. 
Und sollte min. 5*16mm2. Betragen. Mehr ist immer besser hier :)

ACHTUNG: die genannten Punkte treffen hier zu PLZ:76***

Jedoch meine ich: sollte überall gleich sein.

von Hups (Gast)


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Wie zuvor von Michael gesagt, bis zum HAK ist EVU Sache, dachte ich 
zumindest bisher.
In der TAB kann allerdings stehen:

"(3) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise 
auf Kabelbauweise) sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende 
Anpassung seiner Anlage." (Auszug VDN).
Wie das zu interpretieren ist weiss hier (fundiert) vielleicht jemand 
anderes?

Bis zum Zählerkasten will dieser dann max x% Spannungsfall (0.5% soweit 
ich mich erinnere, je nach Leistung), steht auch in der TAB. Diese 
Verluste muß ja das EVU tragen. Danach richtet sich dann der 
Querschnitt.


Für deine Frage ist das allerdings das falsche Forum, dafür gibt es 
bessere.

von Peter II (Gast)


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Michael P. schrieb:
> Also HAK muss dir das Evu ins Haus setzte n. Wenn im Keller eine
> Zähleranlage montiert ist, müssen die in diesem Fall den HAK Max 8m
> leitungslänge vom Zähler montieren.

kann so nicht sein. Ich glaube es sind 8m nach der Grundstückgrenze. Sie 
werden wohl bei einen großen Grundstück nicht die Erdarbeiten komplett 
übernehmen, da muss an dann immer Mitzahlen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Wenn der Kasten vor dem Haus, eine Hausanschlusssäule ist, den den HAK 
beinhaltet, dann ist alles was nach den oberen Klemmen kommt das Problem 
des Hauseigentümers.

Die abgehenden Klemmen Sind die Grenze des Zuständigkeitsbereiches des 
EVU.

Auch hier wären eventuell Bilder hilfreich!

von  Gast (Gast)


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Also,


eigentlich kann das dir komplett egal sein.

Du bist Mieter und der Vermieter bzw. der Insolvenzverwalter haben sich 
um die Mietsache zu kümmern. Kläre ab wer genau dein Ansprechpartner 
ist, und weise Ihn darauf hin das dies zu erledigen ist.


Auf dich werden wahrscheinlich in Zukunft unabhängig von der Sache mit 
dem Strom folgende Dinge zukommen:

A) Der Insoverwalter verkauft, dann kann es sein, das du entweder einen 
neuen Vermieter bekommst, oder evtl. eine Eigenbedarfskündigung.
B) Der Insoverwalter wird dir die Miete erhöhen.
C) Es bleibt alles beim Alten


Ohne Strom gibt es eine Mietkürzung um 100% (Vermutung, bitte selber 
rechtssicher abklären)


Wenn dein Vermieter noch dein Ansprechpartner ist, würde ich höchstens 
darauf eingehen, das ich die Sache vorstrecke, und diesen Betrag von der 
Miete einbehalte, aber ohne irgendwelche Pauschalen. (Rechnung + Zins = 
Minderungsbetrag / schriftlich) Aber aufpassen, nicht das der Vermieter 
behauptet es sei kein Problem, obwohl die Sache eigentlich vom 
Insolvenzverwalter abgesegnet werden muß.


Deine Elektrokenntnisse kannst du eigentlich komplett im Schrank lassen, 
du bezahlt Mieter und fertig!


Gruß
Gast

von Helmut L. (helmi1)


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Sven L. schrieb:
> Wenn der Kasten vor dem Haus, eine Hausanschlusssäule ist, den den HAK
> beinhaltet, dann ist alles was nach den oberen Klemmen kommt das Problem
> des Hauseigentümers.

Bei einem Neuanschluss gebe ich dir recht, aber hier handelt es sich um 
eine Umbaumassnahme seitens des EVU von Dach auf Erdanschluss. Also 
wollen die ja etwas umbauen was vorher schon mal bezahlt worden ist und 
weiter funktionieren würde. Also ist das ein Problem vom EVU.

von Peter II (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Also ist das ein Problem vom EVU.

Vermutlich nicht, wenn der T-Com auf VoIP umstellt, muss man auch 
bezahlen( neuer Router)

von Max B. (theeye)


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Wenn der Vermieter in Insolvenz gegangen ist, muss das Haus nicht 
sowieso verkauft werden? Ich würde da als Mieter nichts machen! Der EVU 
muss deine Grundversorgung sichern. Da wird dir niemand das kabel 
abklemmen. Und Druck machen können sie auch nicht, du bist ja der völlig 
falsche Ansprechpartner.

Gruß Max

von Helmut L. (helmi1)


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Peter II schrieb:
> Vermutlich nicht, wenn der T-Com auf VoIP umstellt, muss man auch
> bezahlen( neuer Router)

Ich kann dir nur sagen wie es bei uns gelaufen ist, und wir haben nix 
bezahlt.

von P. W. (deneriel)


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Die Umstellung ist bei uns auch gerade anhängig. Eigentlich ist die 
Situation unproblematisch denn das EVU will ja was vom 
Anlageneigentümer. Vorausgesetzt der Anlageneigentümer ist auch 
unproblematisch.


Der Hausanschluss im Einfamilienhaus nach TAB besteht aus der Zuleitung 
und einem Hausanschlusskasten. Früher mit Diazed-Sicherungen, heute 
üblicherweise mit NH-Sicherungen, im Volksmund auch Panzersicherung 
genannt.
Einschließlich dieses Kastens ist das Eigentum des Versorgers.
Danach kommt eine mehr oder weniger lange Zählerzuleitung und je nach 
Ausführungszeitraum eine Zählertafel oder ein Zählerschrank.
Die Leitung und Zählertafel/schrank sind bereits Eigentum des 
Anlagenbetreibers, also des Gebäudeeigentümers. In deinem Fall des 
Vermieters.
Allerdings hat das EVU hier noch die Hoheit und verlangt üblicherweise 
dass alles vor dem Zähler verplombt wird und Hauptleitungen 
ungeschnitten und sichtbar oder komplett unzugänglich zu verlegen sind. 
Muss doch mal geklemmt werden (oder bei Steigleitungen in größeren 
Anlagen) muss das ebenfalls verplombt werden.
Wie genau man es mit den Plomben nimmt ist Abhängig vom EVU. RWE 
(vormals VEW) interessiert das praktisch kein Stück, Bayernwerk (eon) 
achtet da bei der Inbetriebnahme drauf, N-ergie ist da wohl richtig 
pedantisch.

Was nach dem Zähler kommt interessiert das EVU nicht, wenn nicht gerade 
Gefahr für Leib und Leben besteht.

Für einen Neuanschluss wird normalerweise gefordert dass die Anlage dem 
aktuellen technischen Stand entspricht. D.h. Zählertafel und Verteilung 
im Holzkasten ist nicht mehr zulässig. Im Bestand sind die da allerdings 
kulanter, und wenn die Drähte nicht gerade blank raushängen wird da 
nichts gemacht.

Bei einer Erdverkabelung trägt der Eigentümer die Kosten für die 
Anpassung seiner Anlage. Da bei Dachständern der Hausanschlusskasten in 
der Regel direkt am Standrohr montiert ist, kann man also von einer 
Verlegung in den Keller ausgehen und muss selbst einen Elektriker 
beauftragen der die Leitung vom neuen HAK zum Zähler legt. Wenn die 
Leitung am Standort des neuen HAK vorbeikommt kann man die natürlich 
auch einfach schneiden und dort anschließen.

Es gibt nun auch noch die Konstellation dass ein HAK nicht IM Haus 
montiert wird sondern an der Außenwand ggf. in einer Nische (ist in Wien 
wohl durchaus üblich so.) oder eben in einer Hausanschlusssäule.
Die ist für den Versorger toll, denn er kann die irgendwo am 
Grundstücksrand setzen und der Rest ist ja nicht mehr sein Problem.


Der Ablauf ist wie folgt:
Das EVU kündigt die Umstellung auf Erdverkabelung an und bittet die 
betroffenen Hausbesitzer um einen Ortstermin. Bei uns kam da auch nur 
ein Subunternehmer, der hatte aktuelle Lagepläne dabei und man hat sich 
auf eine Position für den HAK geeinigt und das hat der so aufgenommen 
und grob eingemessen.
Es kam noch eine Rückfrage weil in Zukunft eine Außentreppe gebaut 
werden soll und die Leitung zugänglich bleiben muss. (Zugänglich = Nicht 
überbaut). Wir haben uns dann darauf verständig sie unter dem Pflaster 
der Einfahrt 3m weiter einzuführen.
Schon mit der Ankündigung schrieben sie auch dass uns dadurch keine 
Kosten entstehen bis auf die Anpassung unserer eigenen Anlage. Da genug 
Leitungsreserve ist, beschränkt sich das darauf ein ziemlich fettes 
Kabel aus einem Rohr zu ziehen und 3m an der Wand lang zu legen sowie 
das anschließen zu lassen.


Wenn man natürlich auf Bauern-Stur schaltet und sagt "ich will keine 
Veränderung, das ist immer schon so gewesen", dann muss das EVU 
irgendwann mal was machen. Und dann kann auch schonmal ein Kasten an der 
Grundstücksgrenze (ich gehe davon aus dass du keinen Kabelverzweiger 
meinst) sein. Dann ein Kabel bis zum Haus zu legen kostet natürlich 
Geld.
Wenn bereits eine Hausanschlusssäule gesetzt wurde ist das natürlich 
alles zu spät. Auf eigene Kosten umsetzen wird das EVU so eine Säule 
eher nich mehr.

Es gab aber auch schon die Variante dass das EVU die Leitung außen am 
Haus hoch geführt hat und an den alten Hausanschlusskasten am 
Dachständer angeschlossen. Nicht besonders hübsch aber funktioniert 
auch. Das dürfte die billigste Lösung sein.
Die Leitung zwischen HAK und Zähler ist in der Länge auch nicht auf 8m 
begrenzt, aber da die im einfachsten Fall für 63A auszulegen ist bei 
maximal 0,5% Spannungsfall kommst du da schnell auf ernsthafte 
Querschnitte. Wir haben statt 4x25qmm Cu daher 4x35qmm Alu gelegt - die 
Leitung kostet ca. ein Drittel der Kupferausführung, man braucht 
allerdings im Zählerschrank andere Klemmen damit kein direkter Kontakt 
zwischen Alu und Kupferschiene entsteht.


In deinem Fall kommt jetzt erschwerend die Insolvenz des Vermieters 
dazu. Wenn es einen Insolvenzverwalter gibt muss der ALLE Ausgaben 
absegnen. Der Eigentümer kann da so viel erzählen und versprechen wie 
der Tag lang ist.
Daher wäre die einzig richtige Auskunft für das EVU auch: "Ich bin hier 
nur Mieter. Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer x bzw. dessen 
Insolvenzverwalter y."
Du bist zwar der Stromkunde, die Anlage gehört aber eben nicht dir 
sondern ist mit der Wohnung/dem Haus gemietet.
Weiß der Insolvenzverwalter überhaupt von der Aktion? Natürlich kannst 
du ihm anbieten die Leitung zu legen sodass er ggf. Elektrikerkosten 
sparen kann - aber als Mieter ist das absolut nicht deine Aufgabe, 
zwingen kann dich dazu keiner und wenn du es nicht tust wird er das wohl 
zahlen müssen. Die Maßnahme wäre also eindeutig etwas um gut Wetter zu 
machen.

Zu den Kosten: Die Leitung als Material wurde ja schon genannt. Das EVU 
bekommt da natürlich andere Meterpreise ;-)
Eine Hauseinführung mit aufgraben, Loch Bohren, Abdichtung mit Leitung 
rein und wieder verschließen dürfte je nach Anbieter und Kunde so 
zwischen 200 und 500€ liegen. Die Elektrikerstunde zwischen 50 und 80€, 
für den Anschuss mit an und Abfahrt kannste 1-2 Stunden rechnen, dafür 
ist die Leitung aber noch nicht gezogen. Brandschottung dürfte bei dir 
ja keine Rolle spielen, die kostet extra. Für Kabelkanal/Rohr incl. 
Verlegung rechne mal 10€ den Meter. Wanddurchbrüche dauern etwas, kosten 
daher extra.
Pflasterarbeiten sind teuer. Wenn das EVU das macht kanns dir egal sein, 
sonst rechne mal 50-100€ pro qm je nach Pflaster. Kopfstein ist 
besonders teuer.
Die obige Schätzung mit 800€ ist daher nicht mal so abwegig wenn ein 
paar Meter zusammen kommen.


BTW: Bei der Gelegenheit hätten wir auch ein 
"super-duper-Schnäppchen-Angebot" für eine Erschließung mit Erdgas 
wahrnehmen können. Lediglich 2.500 Euro, und man bot sogar großzügige 
90€ Erstkundenrabatt an...
Da war der Propan-Tank im Garten aber gerade mal eine Woche alt. Eine 
Erschließung wäre ja laut Versorger ein halbes Jahr vorher nicht 
absehbar gewesen.
Also ähh, lass mich überlegen... ähhh - NÖ!

von moby (Gast)


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Ok, Leute.
Ich danke Euch für Eure Zeit und Mühe und wünsche Euch allen ein 
geruhsames WE.
Ich denke die beste Lösung ist die, dass ich das Ganze denm Inso 
Verwalter auf´s Auge drücken werde.
Besser ist das.
Zum technischen Aufwand, kann ich jetzt auch etwas beitragen, habe 
gestern mit einem entfernteren Nachbarn gesprochen ( die direkte 
Nachbarin ist 93 J. die wusste nicht was ich meine )bei dem hat der 
Elektriker aus diesem " hübschen Kasten " per Kabelkanal aussen am Haus 
ein Kabel auf´s Dach gezogen und dort angeschlossen.
Sieht nicht wirklich toll aus, aber er sagte, es wäre mit 480 Euro die 
günstigste Variante.
Ich werde mich aus der Sache raushalten, den Inso informieren und dem 
Knilch der letztes mal da war ( EnbW ) sagen er soll sich mit dem Herren 
ins Benehmen setzen.
Meine Idee mit der Verlegung habe ich verworfen, das wirf zu viele 
Wenn´s und Aber´s auf und ich hab keine Lust nachher auf den Kosten 
sitzen zu bleiben.
Aber ein gutes hat die Sache trotzdem, ich habe ein tolles Forum 
gefunden mit tollen Menschen die fundierte Antworten geben und nicht so 
von oben herab agieren wie das leider in vielen anderen Foren üblich zu 
sein scheint, von daher Hut ab und nochmals Danke an alle.
Ich werde auf jeden Fall hier bleiben und es wird sicher noch das eine 
oder andere Thema anfallen.
Grüße von der Ostalb

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