Hi Ich hab for etwa 18 Monaten ein Gerät gekauft, in dem u.A. ein Akku (liPo) verbaut ist. Der Akku ist nun defekt (aufgebläht). Der Hersteller meint, dass der Akku von der 2jährigen Gewährleistung ausgeschlossen ist. Ist dies rechtens?
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Verschoben durch User
Seinfeld schrieb: > Der Hersteller meint Ansprechpartner für Gewährleistung ist dein Händler / der Verkäufer, nicht der Hersteller.
Gewährleistung und garantie sind eh zwei unter Dinge. Zudem wird das korrekt sein, wäre der Akku nach wenigen Wochen defekt gewesen, hättest du noch eher eine Chance gehabt. Klaus.
Die Gewährleistung gilt 2 Jahre. Innerhalb der ersten 6 Monate wird aitomatisch angenommen, daß der Artikel schon beim Kauf einen Fehler hatte. danach mußt Du das nachweisen.
Viele Antworten, keine zum Thema... Hier ist ein Link, in dem es beschrieben ist, wei bei Akku-Problemen verfahren wird: http://www.philippinenhof.net/2014/04/der-ewige-streit-um-die-gewahrleistung---wann-sie-gilt-wie-lange-sie-gilt.html
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