Forum: Offtopic Pedition gegen Vorratsdatenspeicherung


von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

Hallo,

echte Verbrechen müssen natürlich verfolgt werden, das steht außer 
Frage. Sobald ein Anfangsverdacht vorliegt, kann jetzt schon auf Antrag 
das Quick-Freeze Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird die 
Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht.

Die massenhafte Vorratsdaten-Speicherung bietet dagegen kaum Vorteile, 
greift jedoch in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte jeden 
Bürgers ein. Während die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig eingeführt 
war, stieg die Aufklärungsquote kaum an (in der zweiten 
Nachkommastelle).

Erst durch die Rechenleistung heutiger Computer und das Vorhalten 
möglichst umfassender Daten wird eine kontinuierliche Rasterfahndung 
aller Bürger ermöglicht, wodurch jedoch die Unschuldsvermutung umgekehrt 
wird.

Wem die Schnüffelei auch auf den Sack geht, bitte mitzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_04/_15/Petition_58459.nc.html

Gruß,
Bernd

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Das ist mal wieder ne künstliche Aufregung. Die Geheimdienste aus 
anderen Ländern sammeln die Daten schon sein eh und je und wenn bei uns 
dann "offiziell" auch offiziell war eingeführt werden soll - DANN regen 
sich auf einmal die Leute auf.

Ähnlich wie der Typ, der sich gegen die Post-Reklame stark macht. Nicht 
etwa, weil die 8 Werbeprospekte die reinste Papier- und 
Ressourcenverschwendung sind und die eh niemamand liest - nein, es ist 
das ganz dünne Plastiktütchen, in dem die Prospekte drinnen sind, was 
den Zorn des Herrn aufregt.

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

> Das ist mal wieder ne künstliche Aufregung.

Das Problem ist nicht künstlich, das sind auch keine Plastiktütchen.

Die Gefahr, die von den Überwachungsfanatikern droht, ist "real" und 
betrifft alle Bürger! Mir ist jedenfalls Freiheit wesentlich wichtiger, 
als Salamitaktik und vollumfängliche Überwachung. Wehret den Anfängen!

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
https://www.campact.de/vorrat/appell2014/teilnehmen/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Abruf-auch-bei-Internetstraftaten-2651524.html
https://www.akvorrat.at/about
https://netzpolitik.org/2015/das-sind-die-neuen-plaene-zur-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung/

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> kann jetzt schon auf Antrag
> das Quick-Freeze Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird die
> Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht.

Nach welcher Rechtgrundlage soll es einen Quick-Freeze geben? IMHO ist 
das Unfug. Es gibt derzeit nur die §§100a,b StPO für die 
Live-Überwachung, 100g für die Verkehrsdatenauskunft (wer mit wem, ohne 
Inhalte) und 100j für Bestandsdaten (wer ist das), dazwischen noch 
Paragrafen für den Einsatz von IMSI-Catchern usw. durch die Polizei 
selbst. Bitte selbst nachlesen.

Quick-Freeze sollte mal nach der Idee von Frau 
Leutheusser-Schnarrenberger den §100g StPO ergänzen, damit die Daten 
beim Provider nicht schon nach wenigen Tagen gelöscht werden, das wurde 
aber nie verabschiedet.

Diese wenigen Tage bereiten den Ermittlern Probleme. Wenn jemand 
beispielsweise erpresst wird, dann überlegt der erst mal ein paar Tage, 
ob er überhaupt zur Polizei gehen soll. Dann ist er nach drei Tagen 
endlich soweit. Am vierten Tag spricht der Polizist beim zuständigen 
Staatsanwalt vor, am fünften Tag war der (in diesem Fall außerordentlich 
schnelle) Staatsanwalt beim Richter und am sechsten Tag liegt der 
100g-Beschluss zum Mitteilen des Anrufers endlich beim Provider. Da sind 
die Daten längst weg. Mit Quick-Freeze brauchen die Strafverfolger nur 
noch vier Tage bis zum Einfrieren der Daten, aber das nützt auch nix, 
wenn beim Provider die Daten schon nach drei Tagen weg sind. Weg ist weg 
und kommt nicht wieder.

Ob man nun dafür oder dagegen ist, das muss jeder selbst durchdenken. 
Bei der Argumentation für oder wider wird von beiden Seiten viel Unsinn 
erzählt...

Mit Terrorabwehr hat das beispielsweise ganz wenig zu tun, sondern viel 
mehr mit Strafverfolgung. Und mit Geheimdiensten auch nicht - andere 
Baustelle.

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

Hallo Matthias

> Quick-Freeze sollte mal nach der Idee von Frau Leutheusser-Schnarrenberger

https://de.wikipedia.org/wiki/Quick_Freeze

Du hast Recht, Quick-Freeze wäre eine akzeptable Alternative gewesen, 
welche anscheinend den Hardlinern nicht weit genug geht. Die Frau 
Leutheusser-Schnarrenberger war aber auch die einzigste Person aus der 
FDP, um die es mir Leid tut.

Um die Vorratsdatenspeicherung mit dem "richtigen Leben" zu vergleichen:

Jeder hat einen eigenen Blitzer auf dem rechten Kotflügel. Einmal aus 
Versehen 1km zu schnell? Flash -> Ticket kommt automatisch. Daß das ab 
und zu jedem mal passieren würde, kann kann keiner verhindern.

Das wäre als wenn jeder Bürger eine Fussfessel mit Blackbox mit sich 
herumtragen müsste, welche Ort und Zeit erfasst und alle Gespräche 
aufzeichnet. Damit kann noch zwei Wochen später der konspirative 
Kneipenbesuch exakt nachvollzogen werden. Aber sorry, das geht keinen 
was an.

Warum sollten wir im Internet stärker überwacht werden, als im richtige 
Leben? Einem Phlegma ist das vermutlich egal, aber ich spüre schon 
wieder diese besagte "Schere im Kopf" und das macht mich wütend.

Gruß,
Bernd

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
>> Das ist mal wieder ne künstliche Aufregung.
>
> Das Problem ist nicht künstlich, das sind auch keine Plastiktütchen.
>
> Die Gefahr, die von den Überwachungsfanatikern droht, ist "real" und
> betrifft alle Bürger! Mir ist jedenfalls Freiheit wesentlich wichtiger,
> als Salamitaktik und vollumfängliche Überwachung. Wehret den Anfängen!

Die Gefahr droht nicht! Du kannst davon ausgehen, dass du ohnehin vom 
Kopf bis Fuß überwacht wirst. Von Anfängen kann also gar nicht die Rede 
sein.

Dass das ganze ne Riesensauerei ist, da gebe ich dir vollkommen Recht! 
Zu Zeiten der ersten Volkszählung hätten die aktuellen 
BND-NSA-Vorratsetc.-Geschichten zu Aufständen und Hunderttausenden auf 
den Straßen geführt.

Heute bleibt nur ein Schulterzucken, weil a) wir ohnehin überwacht 
werden und b) wir ohnehin willfährig unserer Daten im Internet hergeben, 
gughle lässt grüßen,

Wer also jetzt nach einer Erlaubnis zur Datenspeicherung fragt, gleicht 
einem Lebe-Mädchen, welches bei Ausgehen die Mutter fragt, ob sie sich 
schminken darf...l

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:

> Das wäre als wenn jeder Bürger eine Fussfessel mit Blackbox mit sich
> herumtragen müsste, welche Ort und Zeit erfasst und alle Gespräche
> aufzeichnet. Damit kann noch zwei Wochen später der konspirative
> Kneipenbesuch exakt nachvollzogen werden. Aber sorry, das geht keinen
> was an.

Zum Glück ist es nicht so weit! Es wäre schlimm, wenn wir unsere 
Smartphones am Bein festgebunden hätten - dann müssten einige noch 
weiter gebückt gehen.

Wann du wo warst, wissen dein Provider, Google etc. Und ob das Micro 
abgeschaltet war...

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

> Zu Zeiten der ersten Volkszählung

Die Volkszählung 1987? Da hab ich gerade studiert und war natürlich 
dagegen. Damals war es den Behörden verboten, massenhaft Informationen 
untereinander zu tauschen, aus Datenschutz-Gründen. Heute sind sie 
vernetzt und führen vermutlich regelmäßig einen internen Zensus durch.

Beim Datensammeln sehe ich drei Stufen:

1. Falls Google, facebook und Co. Daten sammeln, dann primär zum Zwecke 
der Werbung. Die können einen erheblich nerven, mir aber nicht an den 
Karren fahren.

2. Sie geben Daten an die NSA weiter bzw. NSA und BND sammeln die Daten 
selber oder die Geheimdienste tauschen sie unter sich aus. Da kommen die 
Treffer schon näher, aber selbst unsere Geheimdienste gehen primär nicht 
gegen die eigene Bevölkerung vor.

3. Die Begehrlichkeiten bei unseren Behörden fangen beim BKA und der 
Polizeigewerkschaft an und zum Schluss gehts inflationär wie bei den 
Bank- oder Bestandsdaten.

> Von Anfängen kann also gar nicht die Rede sein.
Das Ganze bekommt aber mit der Legalisierung eine andere Qualität.

Werden später die Vorratsdaten zusammengeführt, dann gute Nacht. Das 
sind u.A.: Gesundheitsdaten, Flugdaten, Swift, INDECT, Handy, Internet, 
eCall, Smart-Meter, vernetzte Autos und die Abschaffung von Bargeld wird 
auch schon wieder gefordert.

Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die 
Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die
> Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?

Doch, das fällt schon auf. Allerdings mischt sich das mit einem anderen 
Trend: Es gibt ein paar Leute zu viel, denen Freiheit mächtig auf den 
Geist geht. Diese Leute wollen rigide Beschränkungen der Freiheit für 
all jene, deren Ansichten sie für unzumutbar halten - also alle, mit 
denen sie nicht genau einer Meinung sind.

Es nützt auch nichts, die Methoden zu erkennen, das ist egal. Irgendeine 
Parteitrompete bläst ja garantiert spätestens einige Stunden nach jedem 
noch so unpassenden Ereignis zur Vorratsdatenspeicherung. Häufig selber 
wissend, dass das kompletter Unsinn ist, aber ist halt eine auf Dauer 
vermutlich erfolgreiche Strategie. Da kommen dann auch Gesetze raus, die 
je nach Interpretation völlig inkompetent formuliert sind, oder von 
vorneherein ein Scheitern vor BVerfG/EuGH einkalkulieren, damit man nach 
dem nächsten Ereignis wahlweise die Hände in Unschuld waschen oder die 
Verfassung passend zurecht biegen kann.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Diese Leute wollen rigide Beschränkungen der Freiheit für
> all jene, deren Ansichten sie für unzumutbar halten - also alle, mit
> denen sie nicht genau einer Meinung sind.

... und dann gibt es Leute die fordern das Gleiche (rigiede 
Beschränkungen)  für alle, angeblich um diese Freiheiten zu verteidigen 
nur bringt das wenig wenn ich sie dafür zerstöre.

Es sind also zwei Seiten der gleichen Medallie die Machtgierigen dieser 
Welt sind sich einig und bekämpfen die Freiheit im Namen derselben. Und 
jeder zeigt mit dem Finger auf den Anderen.
 Unter Fünfjährigen ist das Altersgerecht, unter Erwachsenen 
unangemessen. Zwischen Staaten aber ein Verbrechen an der Menschheit, 
bei welchem Niemand für sich beanspruchen kann im Recht zu sein und noch 
weniger das Rechte zu tun.

Namaste

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:

> Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die
> Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?

Du hast vollkommen Recht, heute erzeugt selbst ein "no-spy-Abkommen" mit 
den USA (auf gut deutsch: Wir helfen euch beim Spionieren, schauen aber 
nicht selbst in die Daten sondern reichen sie freundlichst durch) 
allenfalls Kopfschütteln.

von Jürgen S. (jurs)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die
> Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?

Vor 10 Jahren saß eine F.D.P. mit 47 Abgeordneten im Bundestag und hat 
das schlimmste verhindert, obwohl es stets eine kleine Partei war.

Irgendwann war diese Partei vom Volk aber nicht mehr gewünscht und sie 
wurde abgewählt. Seitdem: F.D.P.: 0 Abgeordnete.

Das Volk hat gewählt!

Die Zeiten für Vorratsdatenspeicherung sind so wie sie sind, die 
Mehrheitsverhältnisse sind so wie gewählt wurde, und diejenigen, die 
dagegen sind, sind abgewählt worden. So what?

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Du hast Recht, Quick-Freeze wäre eine akzeptable Alternative gewesen,
> welche anscheinend den Hardlinern nicht weit genug geht.

Nein, wäre es nicht - Quick-Freeze ist Unsinn.

Matthias L. schrieb:
> Mit Quick-Freeze brauchen die Strafverfolger nur
> noch vier Tage bis zum Einfrieren der Daten, aber das nützt auch nix,
> wenn beim Provider die Daten schon nach drei Tagen weg sind. Weg ist weg
> und kommt nicht wieder.

Ub die Daten nun nach ein paar Tagen gelöscht werden und schon weg sind, 
wenn der Gerichtsbeschluss fertig ist, oder ob sie schon gelöscht sind, 
wenn der Anstoß zum Einfrieren kommt, ist völlig egal - weg ist weg.

Um beispielsweise die Anrufer bei Erpressungen, Morddrohungen oder bei 
bandenmäßigem Enkeltrickbetrug zu ermitteln, dabei hilft die 
Vorratsdatenspeicherung. Bei der Abwehr von Terroranschlägen hingegen 
eher nicht.

Man kann dafür oder dagegen sein, man muss dabei nur konsequent sein und 
akzeptieren, dass jemand der einen selbst bedroht, stalkt oder erpresst 
dann eben auch nicht ermittelt werden kann...

B e r n d W. schrieb:
> Werden später die Vorratsdaten zusammengeführt, dann gute Nacht. Das
> sind u.A.: Gesundheitsdaten, Flugdaten, Swift, INDECT, Handy, Internet,
> eCall, Smart-Meter, vernetzte Autos und die Abschaffung von Bargeld wird
> auch schon wieder gefordert.

Hm, da bist du aber schon diverse Schritte weiter als die Gesetzgebung. 
Momentan sind wir bei den Verkehrsdaten von Telefon und Handy sowie der 
Zuordnung von IP-Adressen zu Benutzerkennungen. Das ist schon 
ernstzunehmen, keine Frage - aber von der skizzierten Rasterfahndung wie 
beim "Staatsfeind No.1" sind wir doch noch ein ganzes Eckchen weit weg.

Momentan ist die gegenseitige Abschottung der Daten von 
unterschiedlichen Stellen eher dergestalt, dass die Schulbehörden jedes 
Jahr aufs neue überrascht sind, wie viele Kinder in diesem Bezirk oder 
jener Gemeinde denn im Sommer eingeschult werden - obwohl die fast alle 
schon seit Jahren im jeweiligen Wohnort gemeldet sind...

von Joerg W. (joergwolfram)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die
> Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?

Den meisten fällt es nicht auf, da es für sie keine Hiobsbotschaften 
sind bzw. es ihnen sowieso am Arsch vorbeigeht. Und das wird auch dabei 
einkalkuliert. Wenn der "Aufschrei" zu groß ist, wird rasch dementiert 
und umgedeutet während schon an Plan B weitergearbeitet wird.
Es geht letztendlich um die Zemetierung des gegenwärtigen Mächte- und 
Kräfteverhältnisses, und dafür wird im Zweifelsfall irgendwann JEDES 
Mittel recht sein.

PS: Danke für die Info mit der Petition

von G. C. (_agp_)


Lesenswert?

Jürgen S. schrieb:
> Vor 10 Jahren saß eine F.D.P. mit 47 Abgeordneten im Bundestag und hat
> das schlimmste verhindert, obwohl es stets eine kleine Partei war.

Die fordern gerade ein Recht auf Rausch durch Cannabis:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fdp-parteitag-zu-haschisch-cannabis-soll-legal-werden-a-1034143.html
Wahrscheinlich, weil man damit die VDS, das angebliche (Lügen) 
"no-spy-Abkommen", das sich selber Zerlegen der Afd und die allgemeine 
Bürgerverarsche bei Petitionen, die nach Abschluss niemand mehr 
beachtet, besser ertragen kann.

A. K. (prx) schrieb:
> Allerdings mischt sich das mit einem anderen
> Trend: Es gibt ein paar Leute zu viel, denen Freiheit mächtig auf den
> Geist geht. Diese Leute wollen rigide Beschränkungen der Freiheit für
> all jene, deren Ansichten sie für unzumutbar halten - also alle, mit
> denen sie nicht genau einer Meinung sind.

Den anderen "Trend" gibt es in der Tat. Nämlich eine kaum in der 
Öffentlichkeit wahrgenommene, aber längst eröffnete Diskussion, von 
Ökonomen und Vertreter von Notenbanken und Banken, über die Abschaffung 
des Bargeldes in der gesamten EU. Während also Lieschen Müller immer 
fleißig mit dem Kärtchen im Supermarkt und an der Tanke die Rechnung 
begleicht (weils ja sooo bequem ist) und sich allabendlich zur Primetime 
dann übers pöse Bespitzeln der Geheimdienste echauffiert, droht der 
Gesellschafft der EU-Bürger mittelfristig die echte volle Kontrolle 
oder der Entzug selbiger - je nach Blickwinkel. Bargeld futsch - 
anonymes Zahlen pas­sé. Das wäre dann der größte Eingriff ins 
Privateste, den man sich überhaupt vorstellen kann. 100%ige 
elektronische Kontrolle über sämtlichen Zahlungsverkehr der Bürger bis 
ins Kleinste hinein. Naja, vielleicht belassen sie uns ja noch ein paar 
Münzen für den Klingelbeutel zur Beruhigung unseres Gewissens, weil die 
Bequemlichkeit der Bürger mit dem Kärtchen alles zu begleichen ja 
schließlich Grundlage des Vorantriebes solcher bürgerfeindlichen 
Entscheidungen ist.

Fazit: Eine gescheite Ladung FDP-Cannabis für alle + gelegentlich ein 
paar Placebo-Petitiönchen und der Laden läuft wie geschmiert für die 
paar Prozent der Bevölkerung, denen sowieso fast alles gehört. Der Rest 
kloppt sich um das was übrigbleibt und sorgt dafür das alles so bleibt 
wie es ist.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Jürgen S. schrieb:
> B e r n d W. schrieb:
>> Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die
>> Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?
>
> Vor 10 Jahren saß eine F.D.P. mit 47 Abgeordneten im Bundestag und hat
> das schlimmste verhindert, obwohl es stets eine kleine Partei war.
>
> Irgendwann war diese Partei vom Volk aber nicht mehr gewünscht und sie
> wurde abgewählt. Seitdem: F.D.P.: 0 Abgeordnete.
>
> Das Volk hat gewählt!
>
> Die Zeiten für Vorratsdatenspeicherung sind so wie sie sind, die
> Mehrheitsverhältnisse sind so wie gewählt wurde, und diejenigen, die
> dagegen sind, sind abgewählt worden. So what?

Stimmt, mit der FDP wäre die Vorratsdatenspeicherung für Hotelbesitzer 
sicherlich  nicht durchsetzbar gewesen.

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

>> Mit Quick-Freeze brauchen die Strafverfolger nur noch vier Tage
>> wenn beim Provider die Daten schon nach drei Tagen weg sind.

> wenn der Anstoß zum Einfrieren kommt, ist völlig egal - weg ist weg.

Möglicherweise sind die Daten von letzter Woche weg, aber der 
Verdächtige ist bekannt und mit ein wenig Willen kann innerhalb eines 
Tages die Überwachung beginnen. Auch könnte bei Gefahr im Verzug die 
Aufzeichnung beim Provider sofort starten und nach dem Eintreffen des 
Richterbeschlusses werden die Daten herausgegeben. Wo ein Wille ist, ist 
auch ein Weg. Mit Mausschubsen alleine wird der Täter nicht geschnappt, 
wir hatten doch seither eine gute Aufklärungsquote.

Ohne extreme Einschränkungen verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen 
das Grundgesetz. Mit Inkrafttreten wird sofort geklagt, das haben schon 
einige Leute angekündigt. Geklagt werden kann leider erst, wenn jemand 
betroffen ist. Das geht dann wieder den gewohnten Gang zum 
Bundesverfassungsgericht und anschließend zum EU-Gerichtshof.

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Möglicherweise sind die Daten von letzter Woche weg, aber der
> Verdächtige ist bekannt und mit ein wenig Willen kann innerhalb eines
> Tages die Überwachung beginnen.

Die Vorratsdaten sind aber gerade dann interessant, wenn der Verdächtige 
eben nicht bekannt ist - ich hab' die Beispiele doch oben geschrieben. 
Und wen willst du dann überwachen??

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Das perfide ist natürlich, dass die richtig bösen Buben sicherlich schon 
herausgefunden haben, wie man kommuniziert OHNE dass es Spuren 
hinterlässt.

Die Attentate in Frankreich haben ja gezeigt, dass die Überwachung nix 
bis gar nix bringt.

Aber das scheint so die Methode zu sein: Aktionismus vorschützen ohne 
wirklich etwas verändern zu wollen.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

...trotz ständig laufender Überwachung durch den BND (Benutz Nen Duden) 
fällt mir jetzt erst auf dass es Petition heißt und nicht Pedition...

Pedition wäre wohl was wie ein Fußmarsch. Na ja, auch nicht schlecht.

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Ich möchte jetzt nicht den Eindruck erwecken, der großer Verfechter der 
Vorratsdatenspeicherung zu sein - dass sie schon deutlich an den 
Grundrechten kratzt und dehalb ja auch beim vorherigen Anlauf vom 
Verfassungsgericht gekippt wurde, ist klar. Und deshalb ist die 
kritische Diskussion auch gut und richtig.

Nur - diese Diskussion sollte nicht mit Schlagworten und falschen 
Behauptungen geführt werden, deshalb sitzt mir das Ursprungsposting so 
quer.

B e r n d W. schrieb:
> Sobald ein Anfangsverdacht vorliegt, kann jetzt schon auf Antrag
> das Quick-Freeze Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird die
> Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht.

Dass heute schon ein Quick-Freeze vorgenommen werden kann ist falsch 
(s.o.). Dass bei einem Quick-Freeze die Kommunikation eines Verdächtigen 
mit seinem Umfeld überwacht wird, ist auch falsch - eine Überwachung 
richtet sich in die Zukunft (und enthält i.d.R. auch die 
Kommunikationsinhalte), der Quick-Freeze kann aber nur einfrieren, was 
in der Vergangenheit liegt und das umfasst nie die 
Kommunikationsinhalte. Quick-Freeze und Überwachung sind zwei 
verschiedene Dinge.

B e r n d W. schrieb:
> Die massenhafte Vorratsdaten-Speicherung bietet dagegen kaum Vorteile,
> greift jedoch in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte jeden
> Bürgers ein. Während die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig eingeführt
> war, stieg die Aufklärungsquote kaum an (in der zweiten
> Nachkommastelle).

Das ist ein Reklame-Absatz mit unbelegten Behauptungen. Als 
Meinungsäußerung völlig legitim, keine Frage, aber da steht kein "Ich 
meine", "Ich denke", "Ich finde". Und dieses "Das ist so, basta!", ist 
ja gerade das, was unseren Spitzenpolitikern vorgeworfen wird. Wenn die 
Kritiker aber auch nicht besser sind, ist eine inhaltliche Diskussion 
kaum möglich.

B e r n d W. schrieb:
> Erst durch die Rechenleistung heutiger Computer und das Vorhalten
> möglichst umfassender Daten wird eine kontinuierliche Rasterfahndung
> aller Bürger ermöglicht, wodurch jedoch die Unschuldsvermutung umgekehrt
> wird.

Da die Vorratsdaten bei den verschiedenen Providern gespeichert werden 
und nicht bei einer zentralen Behörde, ist eine "kontinuierliche 
Rasterfahndung aller Bürger" eben nicht möglich - dazu müsste der 
gesamte Datenpool ja am Stück gescannt werden können.

Lasst in solchen Diskussionen doch mal die Buzzwords und Nebelkerzen 
weg!

B e r n d W. schrieb:
> Das wäre als wenn jeder Bürger eine Fussfessel mit Blackbox mit sich
> herumtragen müsste, welche Ort und Zeit erfasst und alle Gespräche
> aufzeichnet. Damit kann noch zwei Wochen später der konspirative
> Kneipenbesuch exakt nachvollzogen werden. Aber sorry, das geht keinen
> was an.

Die Gespräche wurden aber bei der letzten Vorratsdatenspeicherung nicht 
aufgezeichnet und davon ist auch diesmal keine Rede.

>
> Warum sollten wir im Internet stärker überwacht werden, als im richtige
> Leben? Einem Phlegma ist das vermutlich egal, aber ich spüre schon
> wieder diese besagte "Schere im Kopf" und das macht mich wütend.

Also, ich habe im Internet kein zweites Leben. Es gibt für jeden nur ein 
Leben, und das ist das "richtige". Und gerade von der 
Internet-Kommunikation wurde schon bei der letzten 
Vorratsdatenspeicherung nur gespeichert, welche Nutzerkennung wann 
welche IP-Adresse zugewiesen hatte. Keine Inhalte, keine besuchten 
Seiten. Die Schere im Kopf hat mit der Speicherung also nichts zu tun.


B e r n d W. schrieb:
> Ohne extreme Einschränkungen verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen
> das Grundgesetz. Mit Inkrafttreten wird sofort geklagt, das haben schon
> einige Leute angekündigt. Geklagt werden kann leider erst, wenn jemand
> betroffen ist. Das geht dann wieder den gewohnten Gang zum
> Bundesverfassungsgericht und anschließend zum EU-Gerichtshof.

Naja, das Bundesverfassungsgericht hat ja schon mal formuliert, was beim 
letzten Anlauf der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig war. Wenn 
der neue Gesetzesentwurf (der IIRC noch gar nicht veröffentlicht ist, 
also niemand hier weiß, was drinsteht) diese Kritik berücksichtigt, dann 
dürfte er somit nicht mehr gegen das Grundgesetz verstoßen - aber das 
wird tatsächlich das BVerfG auch diesmal wieder im Detail durchleuchten 
dürfen. Dass man nicht gegen Gesetze klagen kann, die es noch gar nicht 
gibt, das hat nichts mit Betroffenheit zu tun. Im Gesetzgebungsverfahren 
kommt das Verfassungsgericht nun mal nicht vor, sondern nur 
Bundesregierung, Bundestag, ggf. Bundesrat und der Bundespräsident...

Die EU ist aber diesmal IMHO 'raus aus dem Spiel, was soll die denn 
damit noch zu tun haben? Es gibt ja keine EU-Richtlinie zur 
Vorratsdatenspeicherung mehr!

J. Ad. schrieb:
> Die Attentate in Frankreich haben ja gezeigt, dass die Überwachung nix
> bis gar nix bringt.

Zur Prävention taugen Daten aus der Vergangenheit natürlich eher nicht. 
Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr ist 
wieder so eine Buzzword-Nebelkerze, diesmal von den Befürwortern.

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

Hallo  Matthias

>> Während die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig eingeführt war,
>> stieg die Aufklärungsquote kaum an (in der zweiten Nachkommastelle).

> Das ist ein Reklame-Absatz mit unbelegten Behauptungen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html

> Dass heute schon ein Quick-Freeze vorgenommen werden kann ist falsch
> Quick-Freeze und Überwachung sind zwei verschiedene Dinge.

Das ist korrekt, das hab ich auch oben so beantwortet. Aber man könnte, 
wenn man denn wollte. Die Vorratsdaten sind unnötig. Quick-Freeze würde 
die Massenüberwachung vermeiden. Man braucht nicht 10 Wochen rückwärts 
alles durchsuchen zu können. Es gibt allerdings Leute, die das gerne 
hätten.

> Da die Vorratsdaten bei den verschiedenen Providern gespeichert werden
> und nicht bei einer zentralen Behörde, ist eine "kontinuierliche
> Rasterfahndung aller Bürger" eben nicht möglich

https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf

Ein Richtervorbehalt ist jedenfalls nahezu wertlos, wenn er so wie 
seither gehandhabt wird. Typischerweise haben Richter nicht ausreichend 
Zeit, den Fall ordentlich zu überprüfen.

>> wieder diese besagte "Schere im Kopf" und das macht mich wütend.
> Also, ich habe im Internet kein zweites Leben.

Es kommt nicht nur davon, aber die Vorratsdatenspeicherung wird dieses 
Gefühl weiter verstärken. Es schränkt meinen Lebensstil ein, das ist 
definitiv die Schere.

> Keine Inhalte, keine besuchten Seiten.

Keine Inhalte, aber besuchte Seiten. Im Prinzip ist da kein großer 
Unterschied mehr. Informier Dich mal, was Greewald über Metadaten 
erzählt.
https://www.youtube.com/watch?v=q2Gnr38biKA
Was er über die Metadaten erzählt, trift hier auch auf die 
Vorratsdatenspeicherung zu.

Nachtrag
Im Entwurf steht: Ein Aufzeichnen der im Internet aufgerufenen Adressen 
(URL) findet nicht statt.

Trotzdem bleibt die IP-Adresse, daraus kann man immer noch einiges 
nachvollziehen.

> Die Gespräche wurden aber bei der letzten Vorratsdatenspeicherung
> nicht aufgezeichnet und davon ist auch diesmal keine Rede.

Beim aktuellen Entwurf der Vorratsdatenspeicherung ist eine 
Gesprächsaufzeichung zwar nicht geplant. Aber bei anderen Gelegenheiten 
ist ein Mitlauschen möglich, so kann man z.B. beim eCall von außerhalb 
das Mikrofon aktivieren, beim Handy geht das per stiller SMS. Das sind 
die ersten paar Scheiben der Salami und die Vorratsdatenspeicherung ist 
nur eine davon.

> Im Gesetzgebungsverfahren kommt das Verfassungsgericht nun mal
> nicht vor, sondern nur Bundesregierung, Bundestag,
> ggf. Bundesrat und der Bundespräsident...

Das Gesetz sollte aber Grundgesetzkonform sein und spätestens der 
Bundespräsident sollte seine Unterschrift gegebenenfalls nicht 
druntersetzen. Am momentan Amtierenden wird die VS jedenfalls nicht 
scheitern, der unterschreibt alles.

@  J. Ad.
> fällt mir jetzt erst auf dass es Petition heißt und nicht Pedition...

Danke für den Hinweis!

Gruß,
Bernd

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Bin von Datensammelwütigen Behörden natürlich auch nicht begeistert, 
aber...

wenn Ihr, die Ihr alle gegen Datenerfassung seid, Euch auch genauso über 
unser Rentensystem aufregen würdet...

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

☞ J-A von der Heyden ☜ schrieb:
> wenn Ihr, die Ihr alle gegen Datenerfassung seid, Euch auch genauso über
> unser Rentensystem aufregen würdet...

Da wirds gleich viel schwieriger. Beim Thema Schnüffelstaat besteht in 
Foren meist eine sonst eher seltene Einigkeit fast aller Teilnehmer. Bei 
den Renten wird das schon schwieriger, auch weil dabei das eigene Alter 
eine nicht unmassgebliche Rolle spielt. Und aufgrund von 
Bevölkerungsentwicklung und Umgang mit IT-Gerätschaft wird der Anteil 
Rentner an Forendiskussionen Jahr um Jahr grösser. ;-)

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Vor allem: Da sitzen wir in der EU alle einem Boot. Die Glühbirnen sind 
schon verboten, die starken Staubsauger auf, Gurkenkrümmungsradien sind 
genormt.

Doch wenn es um WIRKLICH wichtige Dinge geht wie Verbrechensbekämpfung 
(von der Steuerflucht nach Luxemburg bis hin zum Terrorismus) - ja DA 
kocht jeder seine eigene Suppe.

Ich sach mal: Ein böser Bube, der sich vor der Vorratsdatenspeicherung 
in D fürchtet, wird seine Untaten dann eben aus dem benachbarten Ausland 
organisieren.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

J. Ad. schrieb:
> ja DA
> kocht jeder seine eigene Suppe.

bleiben wir doch nur mal in D und schauen wir uns auf Bundesland-Ebene 
um,
wieviele Suppen alleine da gekocht werden.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

☞ J-A von der Heyden ☜ schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> ja DA
>> kocht jeder seine eigene Suppe.
>
> bleiben wir doch nur mal in D und schauen wir uns auf Bundesland-Ebene
> um,
> wieviele Suppen alleine da gekocht werden.

Du bringst es auf den Punkt.

Von der Globalisierung ist auf politischer Ebene nur die Klo-balisierung 
übrig geblieben.


amazon & co lachen sich ins Steuerfäustchen und sparen Milliarden an 
Steuer, derweil sich der Maut-Minister um mickrige 500 Millionen 
kümmert.

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Mir scheint das Gezeter etwas uebertrieben. Da schauen zuviele Leute 
zuviel Filme mit Hackern, die alles koennen.

Die technischen Moeglichkeiten sind nicht da. Die Speicherkapazitaet ist 
nicht da. Die Infrastruktur zum Durchsuchen ist nicht da, der Willen zur 
Vernetzung ist nicht da. Das Koennen ist nicht da.

Ja, es gibt grosse Platten, guenstige Speicherkapazitaet. Wenn man die 
Technik heute einfrieren wuerde, dann ein paar Jahre Zeit haette, waere 
man vielleicht da, mit viel Glueck, viel Kooperation und Willen. Geht 
aber so nicht. Eine Webseite, die ich besuche, ist nicht einfach eine 
Webseite mehr. Da kommen noch 200 Widgets, Tracker, Werbung mit, die 
nicht einfach so ohne Aufwand erkannt wird, die wird also mit 
abgespeichert, als Link, und ist nicht mehr reproduzierbar. Das Web ist 
heute interaktiv. Was ich sehe ist von der Vorgeschichte abhaengig. Bei 
einer php Seite koennen alle folgenden Seiten - URL gleich aussehen, 
alles ist von den POST Parametern abhaengig. Das bedutet der Content, 
den der Benutzer gesehen hat ist nicht per URL reproduzierbar. Das 
bedeutet man muss den gesammten Traffic aufzeichnen. Mittlerweile sind 
viele Seite auf HTTPS umgestiegen. Da ist dann nichts mehr mit 
aufzeichnen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

J. Ad. schrieb:
> Gurkenkrümmungsradien sind genormt.

Du hängst etwas. Die Verordnung 1677/88 wurde bereits 2009 gegen den 
Widerstand etlicher Mitgliedsstaaten und der Handels- und Bauernverbände 
wieder abgeschafft. Wobei der Handel sie weiterhin faktisch erzwingt, 
was auch zeigt, woher dabei der Wind weht.

Wie so oft war das nämlich nicht die Idee der EU selbst, sondern in 
diesem Fall die Übernahme einer rechtlich bindenden Empfehlung der 
Uno-Wirtschaftskommission für Europa und die basierte auf einen Wunsch 
des Handels.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kruemmungsverordnung-aus-bruessel-gerechtigkeit-fuer-die-gurke-1.1695150
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EWG)_Nr._1677/88_(Gurkenverordnung)

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Die Vorratsdaten sind unnötig. Quick-Freeze würde
> die Massenüberwachung vermeiden. Man braucht nicht 10 Wochen rückwärts
> alles durchsuchen zu können. Es gibt allerdings Leute, die das gerne
> hätten.

Die ständige Wiederholung macht eine Behauptung nicht stärker. Die 
Ermittlung eines unbekannten Anrufers ist derzeit nahezu unmöglich und 
wird auch mit dem Quick-Freeze nicht besser, wie oben begründet - in den 
wenigen Tagen, die die Provider heute Daten vorliegen haben, ist die 
Ermittlungs-Maschinerie nur schwer in Gang zu setzen. Mit der 
Vorratsdatenspeicherung ginge das hingegen schon, bis zu zehn Wochen 
sind bestimmt genug Zeit. Dieses Ermittlungsinstrument muss man nicht 
mögen, man kann und sollte auch hinterfragen, ob es die 
Grundrechts-Bedenken wert ist - aber einfach zu behaupten, dass man 
damit gar nichts anfangen kann, ist zu platt, sorry.

B e r n d W. schrieb:
>> Da die Vorratsdaten bei den verschiedenen Providern gespeichert werden
>> und nicht bei einer zentralen Behörde, ist eine "kontinuierliche
>> Rasterfahndung aller Bürger" eben nicht möglich
>
> Ein Richtervorbehalt ist jedenfalls nahezu wertlos, wenn er so wie
> seither gehandhabt wird. Typischerweise haben Richter nicht ausreichend
> Zeit, den Fall ordentlich zu überprüfen.

Dass die Richter zu wenig Zeit für eine ordentliche Prüfung haben, sehe 
ich genauso - aber was hat das mit der Speicherung bei den Providern vs. 
Rasterfahndung zu tun?? Nix!

> Trotzdem bleibt die IP-Adresse, daraus kann man immer noch einiges
> nachvollziehen.

Ja - was denn?

> Es kommt nicht nur davon, aber die Vorratsdatenspeicherung wird dieses
> Gefühl weiter verstärken. Es schränkt meinen Lebensstil ein, das ist
> definitiv die Schere.

OK, Gefühle sind nicht diskutierbar. Wenn du dich durch die 
Vorratsdatenspeicherung in deinem Lebensstil eingeschränkt fühlst, dann 
ist das so.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> B e r n d W. schrieb:
>
> Die ständige Wiederholung macht eine Behauptung nicht stärker. Die
> Ermittlung eines unbekannten Anrufers ist derzeit nahezu unmöglich und
> wird auch mit dem Quick-Freeze nicht besser, wie oben begründet - in den
> wenigen Tagen, die die Provider heute Daten vorliegen haben, ist die
> Ermittlungs-Maschinerie nur schwer in Gang zu setzen.

Die Rufnummernübertragung bzw. ihre Blockierung ist lediglich eine 
Softwarefunktion in der Vermittlungsstelle, die z. B. bei Polizei oder 
den Rettungsstellen meines Wissens sowieso abgeschaltet ist. Wenn Du die 
112 wählst, können die immer deine Nummer sehen, schon weil mancher, der 
anruft  nicht mehr in der Lage ist, die Adresse mitzuteilen.

Und der Quick Freeze hat bei den ganzen Abmahnwellen wegen Filesharing 
problemlos funktioniert, warum das bei wirklichen Straftaten ein Problem 
sein soll, ist fraglich.

Gruss
Axel

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

> Dass die Richter zu wenig Zeit für eine ordentliche Prüfung haben, sehe
> ich genauso - aber was hat das mit der Speicherung bei den Providern vs.
> Rasterfahndung zu tun?? Nix!

Beim Redtube-Skandal wurden ca. die Hälfte der Anfragen einfach 
durchgewunken. Dies führte zu zehntausenden unberechtigten Abmahnungen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung wird es auch zu unberechtigten 
Datenzugriffen kommen.

Unklare Klauseln, Offene Hintertüren
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-Rechtsunsicherheit-per-Ansage-2651931.html

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Lesenswert?

netter kleiner Schreibfehler in der Überschrift
lat. petere = zu erlangen suchen, erstreben
lat. pedere = f*rzen

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

B e r n d W. schrieb:
> Bei der Vorratsdatenspeicherung wird es auch zu unberechtigten
> Datenzugriffen kommen.

Da im neuen Entwurf praktisch alle Zugriffe berechtigt zu sein scheinen, 
bei deren Fällen Telekommunikation beteiligt ist, kann es zu 
unberechtigten Zugriffen auf Telekommunikationsdaten nur noch kommen, 
wenn Telekommunikation nicht nennenswert beteiligt ist. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Georg W. (gaestle)


Lesenswert?

Matthias L. schrieb:
> Die Vorratsdaten sind aber gerade dann interessant, wenn der Verdächtige
> eben nicht bekannt ist - ich hab' die Beispiele doch oben geschrieben.
> Und wen willst du dann überwachen??

Braucht man gar nicht, da das Opfer überwacht wird. Der Klassiker ist 
die Telefonfangschaltung.

Um unseren Schutz geht es doch gar nicht. In unserer Gegend nehmen 
generalsstabsmäßig organisierte Einbrüche (wir waren auch betroffen) zu, 
in den wenigsten Fällen werden die Täter ermittelt und aus dieser Gruppe 
wird auch nur ein kleiner Teil verurteilt. Alles wird peinlich genau 
dokumentiert und verwaltet (hauptsächlich das, der Streifenpolizist ist 
fast ganz aus dem Stadtbild verschwunden, dafür haben sie immer mehr 
Personal am Schreibtisch). Sie hatten sogar eine Anzeige auf dem Tisch, 
jemandem in der Straße war ein verdächtiges Fahrzeug aufgefallen, sehr 
wahrscheinlich beim Auskundschaften lohnender Objekte. Dieser Spur (sie 
führte zu einem weiteren Diebstahlfall) sind sie dann erst nachdem der 
Schaden da war gefolgt. Natürlich waren die Täter da schon über alle 
Berge.

Langer Rede, kurzer Sinn: Bereits jetzt kommen sie mit der Auswertung 
ihrer Daten nicht hinterher.

von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

Ich verstehe euch nicht.

Die "Vorratsdatenspeicherung" (allein das verlogene Wortungetüm zeigt 
doch schon wo die Reise hingeht) wurde von Verfassungsgericht untersagt.

Die sog. Regierung (ein Gebilde das aufs engste mit dem Geldadel 
verkehrt) interessiert das einen Dreck. So wie alle anderen BVG Urteile 
die ihnen nicht passen auch. Z.B. die Selbstbedienung der Politiker im 
Staatsfunk.

Eine nachweisbar kriminelle Bande die jeden Vertrag bricht (Maastricht, 
Lissabon usw. usf.), vorbestrafte in höchsten Ämtern duldet, Hehlerware 
kauft (Steuer-CDs) und auch sonst keine Möglichkeit auslässt sich selbst 
zu bereichern (z.B. EU Gehälter jenseits von Gut und Böse).

Sie kommen immer wieder mit dem Thema, trotz glasklarer Urteile. Es ist 
auch zu bequem vom Sessel aus die gesamte Kommunikation der Bürger zu 
überwachen.

Denen willst du eine Petition schicken? Warum nicht gleich der Mafia?

Des weiteren ist sowieso alles auf den Servern von Facebook WhatsApp, 
Gogglemail uvam. gespeichert. Mit Vollzugriff der "US-Behörden".

Wenn du Verfügungsgewalt über deine Daten haben willst dann erzeuge 
keine.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Auszug aus dem Amtseid:

>>dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
>>von ihm wenden

aber dann kommt auch gleich die Einschränkung:

>>und die Gesetze des Bundes wahren

-noch Fragen?

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Axel Laufenberg schrieb:
> Die Rufnummernübertragung bzw. ihre Blockierung ist lediglich eine
> Softwarefunktion in der Vermittlungsstelle, die z. B. bei Polizei oder
> den Rettungsstellen meines Wissens sowieso abgeschaltet ist. Wenn Du die
> 112 wählst, können die immer deine Nummer sehen, schon weil mancher, der
> anruft  nicht mehr in der Lage ist, die Adresse mitzuteilen.
>
> Und der Quick Freeze hat bei den ganzen Abmahnwellen wegen Filesharing
> problemlos funktioniert, warum das bei wirklichen Straftaten ein Problem
> sein soll, ist fraglich.

Rufnummernübertragung und Verkehrsdatenspeicherung haben so überhaupt 
nichts miteinander zu tun. Im Netz werden immer die Nummer des 
Anrufers und die des Angerufenen übertragen. Nur was davon auch auf 
den Anschluss des Angerufenen übertragen wird, das kann konfiguriert 
werden. Das hat aber absolut nichts mit der Speicherung der Daten zu 
tun?!

Dass die Abmahn-Anwälte deutlich flinker sind als die Strafverfolger, 
ja, die Beobachtung ist auffällig. Allerdings haben die Abmahner nichts 
mit Telefonie zu tun, sondern ausschließlich mit der 
IP-Adress-Zuordnung. Und die IP-Daten sind je nach Provider entweder ein 
paar Tage länger gespeichert oder gar nicht. Und die haben nix anderes 
zu tun, weil die Abmahnerei ihr Geschäftsmodell ist, mit dem sie Geld 
verdienen. Das Geschäft der Strafverfolger ist doch etwas vielfältiger.

Ja, wenn man die Speicherfrist nicht gleich auf 10 Wochen, sondern 
vielleicht auf zwei Wochen setzen würde und gleichzeitig die 
Strafverfolger und Gerichte personell verstärkt, damit die in dieser 
Frist auch ordentlich vorermitteln und dann ggf. Daten anfordern können, 
dann wäre das aus Sicht der Ermittler sicher eine gleichwertige 
Alternative. Aber mehr Personal im öffentlichen Dienst ist ja auch 
wieder eine unpopuläre Maßnahme...

Georg W. schrieb:
> Braucht man gar nicht, da das Opfer überwacht wird. Der Klassiker ist
> die Telefonfangschaltung.

Nochmal - die Überwachung, auch die Fangschaltung geht nur in die 
Zukunft, Verkehrsdatenauskünfte aber in die Vergangenheit. Das ist nicht 
das selbe.

Ansonsten hast du schon Recht, die Personaldecke bei der Polizei ist 
über die Jahre immer dünner geworden und das merkt man an der einen oder 
anderen Stelle durchaus.

Jens Martin schrieb:
> Die "Vorratsdatenspeicherung" (allein das verlogene Wortungetüm zeigt
> doch schon wo die Reise hingeht) wurde von Verfassungsgericht untersagt.

Falsch. Hier der Wortlaut des Verfassungsgerichts:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html

Man muss gar nicht weit lesen. Schon im ersten Leitsatz steht:

Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von 
Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie 
die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: 
Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin 
unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es 
daher nicht an.

Nicht unvereinbar, das ist eine doppelte Verneinung - also ist's 
grundsätzlich schon mit dem Grundgesetz vereinbar auszugestalten. Ob der 
aktuelle zweite Anlauf nun den Segen des BVerfG bekommt oder nicht, 
bleibt abzuwarten - ich kann und mag's nicht abschätzen.

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?

Dann geht IMO das Urteil des EU-Gerichtshofs ein Stück weiter:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/12/c-293-12.php

Entweder wird sich Karlsruhe an dieses Urteil anlehnen oder sich für 
nicht zuständig erklären und den Fall an den EU-Gerichtshofs 
weiterreichen.

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Aber nein, warum sollte Karlsruhe das tun? Das deutsche 
Bundesverfassungsgericht wird die Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes 
zur Vorratsdatenspeicherung mit dem deutschen Grundgesetz prüfen, warum 
sollte es irgendetwas mit der EU zu schaffen haben??

Eine Europäische Verfassung gibt's halt nicht...

Der Spruch des EU-Gerichtshofes hat die EU-Richtline zur 
Vorratsdatenspeicherung gekippt, nicht weniger, aber auch nicht mehr - 
die nationale Gesetzgebung ist davon weitgehend unberührt. Ja, es gibt 
eine europäische Charta der Grundrechte, immerhin, und auf die hebt das 
Urteil des EU-Gerichtshofes ja auch ab.

In dem Urteil stehen aber auch interessante Formulierungen drin. Schau 
dir mal den Leitsatz 4 an und wundere dich, wie er wohl mit den anderen 
Leitsätzen zusammenpasst - da steht nämlich auch drin, dass die 
Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich schon akzeptabel wäre.

Leitsatz 8 stellt die recht konkret genannten Kritikpunkte zusammen, die 
in Summe (!) zum Kippen der EU-Richtlinie geführt haben. Als da wären:

> keine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der
> Bekämpfung schwerer Straftaten

Nun, diese Einschränkung soll jetzt ja wohl drin sein.

> Erfassung aller Personen, die Kommunikationsdienste nutzen, auch wenn
> diese gar nicht in Berührung mit Straftaten kommen

Den Kritikpunkt gibt's wohl weiterhin.

> keinerlei Ausnahme, so dass sie auch für Personen gilt, deren
> Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem
> Berufsgeheimnis unterliegen

Die Berufsgeheimnisträger sollen jetzt ausgeschlossen werden

> keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung
> vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit nötig

Der Kritikpunkt bleibt

> kein objektives Kriterium für die Schwere der verfolgten Straftat

Das ist mit einem definierten Straftatenkatalog erschlagen, wie es ihn 
auch für die Überwachung gibt

> keine materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den
> Zugang der zuständigen nationalen Behörden

Ist durch den Richtervorbehalt zumindest formal geregelt

> 6 Monate Speicherdauer

10 Wochen sind weniger.

Also, ich weiß nicht - selbst wenn die Chose vor den EU-Gerichtshof käme 
(was ich wie oben geschrieben nicht glaube), dann sind von 6 
Kritikpunkten vier erledigt und das Endergebnis keineswegs eindeutig 
vorhersehbar.

Na, wir werden's ja erleben....

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Nun ja, die Maut-Daten werden ja auch gespeichert. Damit man weiß, wann 
die Panzerknacker losgefahren sind...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

habe gestern Altpapier zum Container gebracht.

was ich da alles an Adressen mit zugehörigen Kundennummern diverser 
Versandhäuser gesehen hatte...
ob sich von solchen Leute die das so wegwerfen selbige auch über 
Datensammlungen im Web aufregen?

von A. B. (funky)


Lesenswert?

auch sehr schön:

http://blog.fefe.de/?ts=aba48000

Da muss man sich wirklich an den Kopf greifen...die wissen zum Teil 
selber nichtmal was sie da eigentlich fordern und was überhaupt möglich 
ist

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

Na, Vorsicht - da schreibt die Bild-Zeitung, der Polizeigewerkschafter 
hätte gesagt...

Ob der schon weiß, was er da angeblich gesagt haben soll, ist die Frage 
- die Bild-Zeitung als seriöse Quelle?

Aber grundsätzlich ist jede größere Personengruppe ein Spiegel der 
Gesamt-Bevölkerung und muss ihren Anteil an seltsamen Gestalten 
mittragen, da ist die Polizei keine Ausnahme.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

☞ J-A von der Heyden ☜ schrieb:
> habe gestern Altpapier zum Container gebracht.
>
> was ich da alles an Adressen mit zugehörigen Kundennummern diverser
> Versandhäuser gesehen hatte...
> ob sich von solchen Leute die das so wegwerfen selbige auch über
> Datensammlungen im Web aufregen?

Drum mag ich auch keine zugesandten Kataloge mit Adress-Angabe. Die 
reiße ich vor dem Wegwerfen immer extra ab und stecke sie in den 
Aktenvernichter.

Gut, bei großen amazon-Kartons, die ich direkt zum Wertstoffhof und dort 
in die Presse werfe mache ich das nicht.

Aber Steuererklärung etc. => NUR Aktenvernichter.

von B e r n d W. (smiley46)


Lesenswert?


von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Lesenswert?

Bernd, na endlich korrekt...

aber defaultmäßig kommt wieder die alte Überschrift. Ich war mir meiner 
Aussage nicht so ganz sicher, aber im guten alten Handwörterbuch 
Latein-Deutsch steht es genau wie geschrieben.

Im französischen wird es aber anscheinend mit "t"  geschrieben, wie ich 
aus Grimmelshausen entnehme ›Je pète‹:
http://gutenberg.spiegel.de/buch/simplicius-simplicissimus-5248/29
http://gutenberg.spiegel.de/buch/simplicius-simplicissimus-5248/32

aber ich lenke vom Thema ab, macht weiter.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


Lesenswert?

DANKE!

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Lesenswert?

war das DANKE eine Zustimmung oder ein Rauswurf?

"Das seindt fürstliche conversationen"
http://gutenberg.spiegel.de/buch/briefe-der-herzogin-von-orleans-691/3

duck und weg

von Matthias L. (limbachnet)


Lesenswert?

He, warum ist das wieder zurückgeändert? Jammer, heul...

Ich find's gut, wenn ein Vertipper im Topic nachträglich korrigiert 
wird, allein schon wegen der Suchfunktion.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.