Hallo, echte Verbrechen müssen natürlich verfolgt werden, das steht außer Frage. Sobald ein Anfangsverdacht vorliegt, kann jetzt schon auf Antrag das Quick-Freeze Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird die Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht. Die massenhafte Vorratsdaten-Speicherung bietet dagegen kaum Vorteile, greift jedoch in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte jeden Bürgers ein. Während die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig eingeführt war, stieg die Aufklärungsquote kaum an (in der zweiten Nachkommastelle). Erst durch die Rechenleistung heutiger Computer und das Vorhalten möglichst umfassender Daten wird eine kontinuierliche Rasterfahndung aller Bürger ermöglicht, wodurch jedoch die Unschuldsvermutung umgekehrt wird. Wem die Schnüffelei auch auf den Sack geht, bitte mitzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_04/_15/Petition_58459.nc.html Gruß, Bernd
Das ist mal wieder ne künstliche Aufregung. Die Geheimdienste aus anderen Ländern sammeln die Daten schon sein eh und je und wenn bei uns dann "offiziell" auch offiziell war eingeführt werden soll - DANN regen sich auf einmal die Leute auf. Ähnlich wie der Typ, der sich gegen die Post-Reklame stark macht. Nicht etwa, weil die 8 Werbeprospekte die reinste Papier- und Ressourcenverschwendung sind und die eh niemamand liest - nein, es ist das ganz dünne Plastiktütchen, in dem die Prospekte drinnen sind, was den Zorn des Herrn aufregt.
> Das ist mal wieder ne künstliche Aufregung. Das Problem ist nicht künstlich, das sind auch keine Plastiktütchen. Die Gefahr, die von den Überwachungsfanatikern droht, ist "real" und betrifft alle Bürger! Mir ist jedenfalls Freiheit wesentlich wichtiger, als Salamitaktik und vollumfängliche Überwachung. Wehret den Anfängen! http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ https://www.campact.de/vorrat/appell2014/teilnehmen/ http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Abruf-auch-bei-Internetstraftaten-2651524.html https://www.akvorrat.at/about https://netzpolitik.org/2015/das-sind-die-neuen-plaene-zur-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung/
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B e r n d W. schrieb: > kann jetzt schon auf Antrag > das Quick-Freeze Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird die > Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht. Nach welcher Rechtgrundlage soll es einen Quick-Freeze geben? IMHO ist das Unfug. Es gibt derzeit nur die §§100a,b StPO für die Live-Überwachung, 100g für die Verkehrsdatenauskunft (wer mit wem, ohne Inhalte) und 100j für Bestandsdaten (wer ist das), dazwischen noch Paragrafen für den Einsatz von IMSI-Catchern usw. durch die Polizei selbst. Bitte selbst nachlesen. Quick-Freeze sollte mal nach der Idee von Frau Leutheusser-Schnarrenberger den §100g StPO ergänzen, damit die Daten beim Provider nicht schon nach wenigen Tagen gelöscht werden, das wurde aber nie verabschiedet. Diese wenigen Tage bereiten den Ermittlern Probleme. Wenn jemand beispielsweise erpresst wird, dann überlegt der erst mal ein paar Tage, ob er überhaupt zur Polizei gehen soll. Dann ist er nach drei Tagen endlich soweit. Am vierten Tag spricht der Polizist beim zuständigen Staatsanwalt vor, am fünften Tag war der (in diesem Fall außerordentlich schnelle) Staatsanwalt beim Richter und am sechsten Tag liegt der 100g-Beschluss zum Mitteilen des Anrufers endlich beim Provider. Da sind die Daten längst weg. Mit Quick-Freeze brauchen die Strafverfolger nur noch vier Tage bis zum Einfrieren der Daten, aber das nützt auch nix, wenn beim Provider die Daten schon nach drei Tagen weg sind. Weg ist weg und kommt nicht wieder. Ob man nun dafür oder dagegen ist, das muss jeder selbst durchdenken. Bei der Argumentation für oder wider wird von beiden Seiten viel Unsinn erzählt... Mit Terrorabwehr hat das beispielsweise ganz wenig zu tun, sondern viel mehr mit Strafverfolgung. Und mit Geheimdiensten auch nicht - andere Baustelle.
Hallo Matthias > Quick-Freeze sollte mal nach der Idee von Frau Leutheusser-Schnarrenberger https://de.wikipedia.org/wiki/Quick_Freeze Du hast Recht, Quick-Freeze wäre eine akzeptable Alternative gewesen, welche anscheinend den Hardlinern nicht weit genug geht. Die Frau Leutheusser-Schnarrenberger war aber auch die einzigste Person aus der FDP, um die es mir Leid tut. Um die Vorratsdatenspeicherung mit dem "richtigen Leben" zu vergleichen: Jeder hat einen eigenen Blitzer auf dem rechten Kotflügel. Einmal aus Versehen 1km zu schnell? Flash -> Ticket kommt automatisch. Daß das ab und zu jedem mal passieren würde, kann kann keiner verhindern. Das wäre als wenn jeder Bürger eine Fussfessel mit Blackbox mit sich herumtragen müsste, welche Ort und Zeit erfasst und alle Gespräche aufzeichnet. Damit kann noch zwei Wochen später der konspirative Kneipenbesuch exakt nachvollzogen werden. Aber sorry, das geht keinen was an. Warum sollten wir im Internet stärker überwacht werden, als im richtige Leben? Einem Phlegma ist das vermutlich egal, aber ich spüre schon wieder diese besagte "Schere im Kopf" und das macht mich wütend. Gruß, Bernd
B e r n d W. schrieb: >> Das ist mal wieder ne künstliche Aufregung. > > Das Problem ist nicht künstlich, das sind auch keine Plastiktütchen. > > Die Gefahr, die von den Überwachungsfanatikern droht, ist "real" und > betrifft alle Bürger! Mir ist jedenfalls Freiheit wesentlich wichtiger, > als Salamitaktik und vollumfängliche Überwachung. Wehret den Anfängen! Die Gefahr droht nicht! Du kannst davon ausgehen, dass du ohnehin vom Kopf bis Fuß überwacht wirst. Von Anfängen kann also gar nicht die Rede sein. Dass das ganze ne Riesensauerei ist, da gebe ich dir vollkommen Recht! Zu Zeiten der ersten Volkszählung hätten die aktuellen BND-NSA-Vorratsetc.-Geschichten zu Aufständen und Hunderttausenden auf den Straßen geführt. Heute bleibt nur ein Schulterzucken, weil a) wir ohnehin überwacht werden und b) wir ohnehin willfährig unserer Daten im Internet hergeben, gughle lässt grüßen, Wer also jetzt nach einer Erlaubnis zur Datenspeicherung fragt, gleicht einem Lebe-Mädchen, welches bei Ausgehen die Mutter fragt, ob sie sich schminken darf...l
B e r n d W. schrieb: > Das wäre als wenn jeder Bürger eine Fussfessel mit Blackbox mit sich > herumtragen müsste, welche Ort und Zeit erfasst und alle Gespräche > aufzeichnet. Damit kann noch zwei Wochen später der konspirative > Kneipenbesuch exakt nachvollzogen werden. Aber sorry, das geht keinen > was an. Zum Glück ist es nicht so weit! Es wäre schlimm, wenn wir unsere Smartphones am Bein festgebunden hätten - dann müssten einige noch weiter gebückt gehen. Wann du wo warst, wissen dein Provider, Google etc. Und ob das Micro abgeschaltet war...
> Zu Zeiten der ersten Volkszählung Die Volkszählung 1987? Da hab ich gerade studiert und war natürlich dagegen. Damals war es den Behörden verboten, massenhaft Informationen untereinander zu tauschen, aus Datenschutz-Gründen. Heute sind sie vernetzt und führen vermutlich regelmäßig einen internen Zensus durch. Beim Datensammeln sehe ich drei Stufen: 1. Falls Google, facebook und Co. Daten sammeln, dann primär zum Zwecke der Werbung. Die können einen erheblich nerven, mir aber nicht an den Karren fahren. 2. Sie geben Daten an die NSA weiter bzw. NSA und BND sammeln die Daten selber oder die Geheimdienste tauschen sie unter sich aus. Da kommen die Treffer schon näher, aber selbst unsere Geheimdienste gehen primär nicht gegen die eigene Bevölkerung vor. 3. Die Begehrlichkeiten bei unseren Behörden fangen beim BKA und der Polizeigewerkschaft an und zum Schluss gehts inflationär wie bei den Bank- oder Bestandsdaten. > Von Anfängen kann also gar nicht die Rede sein. Das Ganze bekommt aber mit der Legalisierung eine andere Qualität. Werden später die Vorratsdaten zusammengeführt, dann gute Nacht. Das sind u.A.: Gesundheitsdaten, Flugdaten, Swift, INDECT, Handy, Internet, eCall, Smart-Meter, vernetzte Autos und die Abschaffung von Bargeld wird auch schon wieder gefordert. Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf?
B e r n d W. schrieb: > Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die > Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf? Doch, das fällt schon auf. Allerdings mischt sich das mit einem anderen Trend: Es gibt ein paar Leute zu viel, denen Freiheit mächtig auf den Geist geht. Diese Leute wollen rigide Beschränkungen der Freiheit für all jene, deren Ansichten sie für unzumutbar halten - also alle, mit denen sie nicht genau einer Meinung sind. Es nützt auch nichts, die Methoden zu erkennen, das ist egal. Irgendeine Parteitrompete bläst ja garantiert spätestens einige Stunden nach jedem noch so unpassenden Ereignis zur Vorratsdatenspeicherung. Häufig selber wissend, dass das kompletter Unsinn ist, aber ist halt eine auf Dauer vermutlich erfolgreiche Strategie. Da kommen dann auch Gesetze raus, die je nach Interpretation völlig inkompetent formuliert sind, oder von vorneherein ein Scheitern vor BVerfG/EuGH einkalkulieren, damit man nach dem nächsten Ereignis wahlweise die Hände in Unschuld waschen oder die Verfassung passend zurecht biegen kann.
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A. K. schrieb: > Diese Leute wollen rigide Beschränkungen der Freiheit für > all jene, deren Ansichten sie für unzumutbar halten - also alle, mit > denen sie nicht genau einer Meinung sind. ... und dann gibt es Leute die fordern das Gleiche (rigiede Beschränkungen) für alle, angeblich um diese Freiheiten zu verteidigen nur bringt das wenig wenn ich sie dafür zerstöre. Es sind also zwei Seiten der gleichen Medallie die Machtgierigen dieser Welt sind sich einig und bekämpfen die Freiheit im Namen derselben. Und jeder zeigt mit dem Finger auf den Anderen. Unter Fünfjährigen ist das Altersgerecht, unter Erwachsenen unangemessen. Zwischen Staaten aber ein Verbrechen an der Menschheit, bei welchem Niemand für sich beanspruchen kann im Recht zu sein und noch weniger das Rechte zu tun. Namaste
B e r n d W. schrieb: > Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die > Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf? Du hast vollkommen Recht, heute erzeugt selbst ein "no-spy-Abkommen" mit den USA (auf gut deutsch: Wir helfen euch beim Spionieren, schauen aber nicht selbst in die Daten sondern reichen sie freundlichst durch) allenfalls Kopfschütteln.
B e r n d W. schrieb: > Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die > Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf? Vor 10 Jahren saß eine F.D.P. mit 47 Abgeordneten im Bundestag und hat das schlimmste verhindert, obwohl es stets eine kleine Partei war. Irgendwann war diese Partei vom Volk aber nicht mehr gewünscht und sie wurde abgewählt. Seitdem: F.D.P.: 0 Abgeordnete. Das Volk hat gewählt! Die Zeiten für Vorratsdatenspeicherung sind so wie sie sind, die Mehrheitsverhältnisse sind so wie gewählt wurde, und diejenigen, die dagegen sind, sind abgewählt worden. So what?
B e r n d W. schrieb: > Du hast Recht, Quick-Freeze wäre eine akzeptable Alternative gewesen, > welche anscheinend den Hardlinern nicht weit genug geht. Nein, wäre es nicht - Quick-Freeze ist Unsinn. Matthias L. schrieb: > Mit Quick-Freeze brauchen die Strafverfolger nur > noch vier Tage bis zum Einfrieren der Daten, aber das nützt auch nix, > wenn beim Provider die Daten schon nach drei Tagen weg sind. Weg ist weg > und kommt nicht wieder. Ub die Daten nun nach ein paar Tagen gelöscht werden und schon weg sind, wenn der Gerichtsbeschluss fertig ist, oder ob sie schon gelöscht sind, wenn der Anstoß zum Einfrieren kommt, ist völlig egal - weg ist weg. Um beispielsweise die Anrufer bei Erpressungen, Morddrohungen oder bei bandenmäßigem Enkeltrickbetrug zu ermitteln, dabei hilft die Vorratsdatenspeicherung. Bei der Abwehr von Terroranschlägen hingegen eher nicht. Man kann dafür oder dagegen sein, man muss dabei nur konsequent sein und akzeptieren, dass jemand der einen selbst bedroht, stalkt oder erpresst dann eben auch nicht ermittelt werden kann... B e r n d W. schrieb: > Werden später die Vorratsdaten zusammengeführt, dann gute Nacht. Das > sind u.A.: Gesundheitsdaten, Flugdaten, Swift, INDECT, Handy, Internet, > eCall, Smart-Meter, vernetzte Autos und die Abschaffung von Bargeld wird > auch schon wieder gefordert. Hm, da bist du aber schon diverse Schritte weiter als die Gesetzgebung. Momentan sind wir bei den Verkehrsdaten von Telefon und Handy sowie der Zuordnung von IP-Adressen zu Benutzerkennungen. Das ist schon ernstzunehmen, keine Frage - aber von der skizzierten Rasterfahndung wie beim "Staatsfeind No.1" sind wir doch noch ein ganzes Eckchen weit weg. Momentan ist die gegenseitige Abschottung der Daten von unterschiedlichen Stellen eher dergestalt, dass die Schulbehörden jedes Jahr aufs neue überrascht sind, wie viele Kinder in diesem Bezirk oder jener Gemeinde denn im Sommer eingeschult werden - obwohl die fast alle schon seit Jahren im jeweiligen Wohnort gemeldet sind...
B e r n d W. schrieb: > Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die > Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf? Den meisten fällt es nicht auf, da es für sie keine Hiobsbotschaften sind bzw. es ihnen sowieso am Arsch vorbeigeht. Und das wird auch dabei einkalkuliert. Wenn der "Aufschrei" zu groß ist, wird rasch dementiert und umgedeutet während schon an Plan B weitergearbeitet wird. Es geht letztendlich um die Zemetierung des gegenwärtigen Mächte- und Kräfteverhältnisses, und dafür wird im Zweifelsfall irgendwann JEDES Mittel recht sein. PS: Danke für die Info mit der Petition
Jürgen S. schrieb: > Vor 10 Jahren saß eine F.D.P. mit 47 Abgeordneten im Bundestag und hat > das schlimmste verhindert, obwohl es stets eine kleine Partei war. Die fordern gerade ein Recht auf Rausch durch Cannabis: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fdp-parteitag-zu-haschisch-cannabis-soll-legal-werden-a-1034143.html Wahrscheinlich, weil man damit die VDS, das angebliche (Lügen) "no-spy-Abkommen", das sich selber Zerlegen der Afd und die allgemeine Bürgerverarsche bei Petitionen, die nach Abschluss niemand mehr beachtet, besser ertragen kann. A. K. (prx) schrieb: > Allerdings mischt sich das mit einem anderen > Trend: Es gibt ein paar Leute zu viel, denen Freiheit mächtig auf den > Geist geht. Diese Leute wollen rigide Beschränkungen der Freiheit für > all jene, deren Ansichten sie für unzumutbar halten - also alle, mit > denen sie nicht genau einer Meinung sind. Den anderen "Trend" gibt es in der Tat. Nämlich eine kaum in der Öffentlichkeit wahrgenommene, aber längst eröffnete Diskussion, von Ökonomen und Vertreter von Notenbanken und Banken, über die Abschaffung des Bargeldes in der gesamten EU. Während also Lieschen Müller immer fleißig mit dem Kärtchen im Supermarkt und an der Tanke die Rechnung begleicht (weils ja sooo bequem ist) und sich allabendlich zur Primetime dann übers pöse Bespitzeln der Geheimdienste echauffiert, droht der Gesellschafft der EU-Bürger mittelfristig die echte volle Kontrolle oder der Entzug selbiger - je nach Blickwinkel. Bargeld futsch - anonymes Zahlen passé. Das wäre dann der größte Eingriff ins Privateste, den man sich überhaupt vorstellen kann. 100%ige elektronische Kontrolle über sämtlichen Zahlungsverkehr der Bürger bis ins Kleinste hinein. Naja, vielleicht belassen sie uns ja noch ein paar Münzen für den Klingelbeutel zur Beruhigung unseres Gewissens, weil die Bequemlichkeit der Bürger mit dem Kärtchen alles zu begleichen ja schließlich Grundlage des Vorantriebes solcher bürgerfeindlichen Entscheidungen ist. Fazit: Eine gescheite Ladung FDP-Cannabis für alle + gelegentlich ein paar Placebo-Petitiönchen und der Laden läuft wie geschmiert für die paar Prozent der Bevölkerung, denen sowieso fast alles gehört. Der Rest kloppt sich um das was übrigbleibt und sorgt dafür das alles so bleibt wie es ist.
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Jürgen S. schrieb: > B e r n d W. schrieb: >> Vor zehn Jahren gab es max. ein Ereignis pro Jahr, momentan kommen die >> Hiobsbotschaften Schlag auf Schlag. Fällt das sonst niemandem auf? > > Vor 10 Jahren saß eine F.D.P. mit 47 Abgeordneten im Bundestag und hat > das schlimmste verhindert, obwohl es stets eine kleine Partei war. > > Irgendwann war diese Partei vom Volk aber nicht mehr gewünscht und sie > wurde abgewählt. Seitdem: F.D.P.: 0 Abgeordnete. > > Das Volk hat gewählt! > > Die Zeiten für Vorratsdatenspeicherung sind so wie sie sind, die > Mehrheitsverhältnisse sind so wie gewählt wurde, und diejenigen, die > dagegen sind, sind abgewählt worden. So what? Stimmt, mit der FDP wäre die Vorratsdatenspeicherung für Hotelbesitzer sicherlich nicht durchsetzbar gewesen.
>> Mit Quick-Freeze brauchen die Strafverfolger nur noch vier Tage >> wenn beim Provider die Daten schon nach drei Tagen weg sind. > wenn der Anstoß zum Einfrieren kommt, ist völlig egal - weg ist weg. Möglicherweise sind die Daten von letzter Woche weg, aber der Verdächtige ist bekannt und mit ein wenig Willen kann innerhalb eines Tages die Überwachung beginnen. Auch könnte bei Gefahr im Verzug die Aufzeichnung beim Provider sofort starten und nach dem Eintreffen des Richterbeschlusses werden die Daten herausgegeben. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Mit Mausschubsen alleine wird der Täter nicht geschnappt, wir hatten doch seither eine gute Aufklärungsquote. Ohne extreme Einschränkungen verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz. Mit Inkrafttreten wird sofort geklagt, das haben schon einige Leute angekündigt. Geklagt werden kann leider erst, wenn jemand betroffen ist. Das geht dann wieder den gewohnten Gang zum Bundesverfassungsgericht und anschließend zum EU-Gerichtshof.
B e r n d W. schrieb: > Möglicherweise sind die Daten von letzter Woche weg, aber der > Verdächtige ist bekannt und mit ein wenig Willen kann innerhalb eines > Tages die Überwachung beginnen. Die Vorratsdaten sind aber gerade dann interessant, wenn der Verdächtige eben nicht bekannt ist - ich hab' die Beispiele doch oben geschrieben. Und wen willst du dann überwachen??
Das perfide ist natürlich, dass die richtig bösen Buben sicherlich schon herausgefunden haben, wie man kommuniziert OHNE dass es Spuren hinterlässt. Die Attentate in Frankreich haben ja gezeigt, dass die Überwachung nix bis gar nix bringt. Aber das scheint so die Methode zu sein: Aktionismus vorschützen ohne wirklich etwas verändern zu wollen.
...trotz ständig laufender Überwachung durch den BND (Benutz Nen Duden) fällt mir jetzt erst auf dass es Petition heißt und nicht Pedition... Pedition wäre wohl was wie ein Fußmarsch. Na ja, auch nicht schlecht.
Ich möchte jetzt nicht den Eindruck erwecken, der großer Verfechter der Vorratsdatenspeicherung zu sein - dass sie schon deutlich an den Grundrechten kratzt und dehalb ja auch beim vorherigen Anlauf vom Verfassungsgericht gekippt wurde, ist klar. Und deshalb ist die kritische Diskussion auch gut und richtig. Nur - diese Diskussion sollte nicht mit Schlagworten und falschen Behauptungen geführt werden, deshalb sitzt mir das Ursprungsposting so quer. B e r n d W. schrieb: > Sobald ein Anfangsverdacht vorliegt, kann jetzt schon auf Antrag > das Quick-Freeze Verfahren eingeleitet werden. Dabei wird die > Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht. Dass heute schon ein Quick-Freeze vorgenommen werden kann ist falsch (s.o.). Dass bei einem Quick-Freeze die Kommunikation eines Verdächtigen mit seinem Umfeld überwacht wird, ist auch falsch - eine Überwachung richtet sich in die Zukunft (und enthält i.d.R. auch die Kommunikationsinhalte), der Quick-Freeze kann aber nur einfrieren, was in der Vergangenheit liegt und das umfasst nie die Kommunikationsinhalte. Quick-Freeze und Überwachung sind zwei verschiedene Dinge. B e r n d W. schrieb: > Die massenhafte Vorratsdaten-Speicherung bietet dagegen kaum Vorteile, > greift jedoch in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte jeden > Bürgers ein. Während die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig eingeführt > war, stieg die Aufklärungsquote kaum an (in der zweiten > Nachkommastelle). Das ist ein Reklame-Absatz mit unbelegten Behauptungen. Als Meinungsäußerung völlig legitim, keine Frage, aber da steht kein "Ich meine", "Ich denke", "Ich finde". Und dieses "Das ist so, basta!", ist ja gerade das, was unseren Spitzenpolitikern vorgeworfen wird. Wenn die Kritiker aber auch nicht besser sind, ist eine inhaltliche Diskussion kaum möglich. B e r n d W. schrieb: > Erst durch die Rechenleistung heutiger Computer und das Vorhalten > möglichst umfassender Daten wird eine kontinuierliche Rasterfahndung > aller Bürger ermöglicht, wodurch jedoch die Unschuldsvermutung umgekehrt > wird. Da die Vorratsdaten bei den verschiedenen Providern gespeichert werden und nicht bei einer zentralen Behörde, ist eine "kontinuierliche Rasterfahndung aller Bürger" eben nicht möglich - dazu müsste der gesamte Datenpool ja am Stück gescannt werden können. Lasst in solchen Diskussionen doch mal die Buzzwords und Nebelkerzen weg! B e r n d W. schrieb: > Das wäre als wenn jeder Bürger eine Fussfessel mit Blackbox mit sich > herumtragen müsste, welche Ort und Zeit erfasst und alle Gespräche > aufzeichnet. Damit kann noch zwei Wochen später der konspirative > Kneipenbesuch exakt nachvollzogen werden. Aber sorry, das geht keinen > was an. Die Gespräche wurden aber bei der letzten Vorratsdatenspeicherung nicht aufgezeichnet und davon ist auch diesmal keine Rede. > > Warum sollten wir im Internet stärker überwacht werden, als im richtige > Leben? Einem Phlegma ist das vermutlich egal, aber ich spüre schon > wieder diese besagte "Schere im Kopf" und das macht mich wütend. Also, ich habe im Internet kein zweites Leben. Es gibt für jeden nur ein Leben, und das ist das "richtige". Und gerade von der Internet-Kommunikation wurde schon bei der letzten Vorratsdatenspeicherung nur gespeichert, welche Nutzerkennung wann welche IP-Adresse zugewiesen hatte. Keine Inhalte, keine besuchten Seiten. Die Schere im Kopf hat mit der Speicherung also nichts zu tun. B e r n d W. schrieb: > Ohne extreme Einschränkungen verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen > das Grundgesetz. Mit Inkrafttreten wird sofort geklagt, das haben schon > einige Leute angekündigt. Geklagt werden kann leider erst, wenn jemand > betroffen ist. Das geht dann wieder den gewohnten Gang zum > Bundesverfassungsgericht und anschließend zum EU-Gerichtshof. Naja, das Bundesverfassungsgericht hat ja schon mal formuliert, was beim letzten Anlauf der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig war. Wenn der neue Gesetzesentwurf (der IIRC noch gar nicht veröffentlicht ist, also niemand hier weiß, was drinsteht) diese Kritik berücksichtigt, dann dürfte er somit nicht mehr gegen das Grundgesetz verstoßen - aber das wird tatsächlich das BVerfG auch diesmal wieder im Detail durchleuchten dürfen. Dass man nicht gegen Gesetze klagen kann, die es noch gar nicht gibt, das hat nichts mit Betroffenheit zu tun. Im Gesetzgebungsverfahren kommt das Verfassungsgericht nun mal nicht vor, sondern nur Bundesregierung, Bundestag, ggf. Bundesrat und der Bundespräsident... Die EU ist aber diesmal IMHO 'raus aus dem Spiel, was soll die denn damit noch zu tun haben? Es gibt ja keine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mehr! J. Ad. schrieb: > Die Attentate in Frankreich haben ja gezeigt, dass die Überwachung nix > bis gar nix bringt. Zur Prävention taugen Daten aus der Vergangenheit natürlich eher nicht. Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr ist wieder so eine Buzzword-Nebelkerze, diesmal von den Befürwortern.
Hallo Matthias >> Während die Vorratsdatenspeicherung kurzzeitig eingeführt war, >> stieg die Aufklärungsquote kaum an (in der zweiten Nachkommastelle). > Das ist ein Reklame-Absatz mit unbelegten Behauptungen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Vorratsdatenspeicherung-verbessert-die-Aufklaerungsquote-nicht-1423035.html > Dass heute schon ein Quick-Freeze vorgenommen werden kann ist falsch > Quick-Freeze und Überwachung sind zwei verschiedene Dinge. Das ist korrekt, das hab ich auch oben so beantwortet. Aber man könnte, wenn man denn wollte. Die Vorratsdaten sind unnötig. Quick-Freeze würde die Massenüberwachung vermeiden. Man braucht nicht 10 Wochen rückwärts alles durchsuchen zu können. Es gibt allerdings Leute, die das gerne hätten. > Da die Vorratsdaten bei den verschiedenen Providern gespeichert werden > und nicht bei einer zentralen Behörde, ist eine "kontinuierliche > Rasterfahndung aller Bürger" eben nicht möglich https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf Ein Richtervorbehalt ist jedenfalls nahezu wertlos, wenn er so wie seither gehandhabt wird. Typischerweise haben Richter nicht ausreichend Zeit, den Fall ordentlich zu überprüfen. >> wieder diese besagte "Schere im Kopf" und das macht mich wütend. > Also, ich habe im Internet kein zweites Leben. Es kommt nicht nur davon, aber die Vorratsdatenspeicherung wird dieses Gefühl weiter verstärken. Es schränkt meinen Lebensstil ein, das ist definitiv die Schere. > Keine Inhalte, keine besuchten Seiten. Keine Inhalte, aber besuchte Seiten. Im Prinzip ist da kein großer Unterschied mehr. Informier Dich mal, was Greewald über Metadaten erzählt. https://www.youtube.com/watch?v=q2Gnr38biKA Was er über die Metadaten erzählt, trift hier auch auf die Vorratsdatenspeicherung zu. Nachtrag Im Entwurf steht: Ein Aufzeichnen der im Internet aufgerufenen Adressen (URL) findet nicht statt. Trotzdem bleibt die IP-Adresse, daraus kann man immer noch einiges nachvollziehen. > Die Gespräche wurden aber bei der letzten Vorratsdatenspeicherung > nicht aufgezeichnet und davon ist auch diesmal keine Rede. Beim aktuellen Entwurf der Vorratsdatenspeicherung ist eine Gesprächsaufzeichung zwar nicht geplant. Aber bei anderen Gelegenheiten ist ein Mitlauschen möglich, so kann man z.B. beim eCall von außerhalb das Mikrofon aktivieren, beim Handy geht das per stiller SMS. Das sind die ersten paar Scheiben der Salami und die Vorratsdatenspeicherung ist nur eine davon. > Im Gesetzgebungsverfahren kommt das Verfassungsgericht nun mal > nicht vor, sondern nur Bundesregierung, Bundestag, > ggf. Bundesrat und der Bundespräsident... Das Gesetz sollte aber Grundgesetzkonform sein und spätestens der Bundespräsident sollte seine Unterschrift gegebenenfalls nicht druntersetzen. Am momentan Amtierenden wird die VS jedenfalls nicht scheitern, der unterschreibt alles. @ J. Ad. > fällt mir jetzt erst auf dass es Petition heißt und nicht Pedition... Danke für den Hinweis! Gruß, Bernd
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Bin von Datensammelwütigen Behörden natürlich auch nicht begeistert, aber... wenn Ihr, die Ihr alle gegen Datenerfassung seid, Euch auch genauso über unser Rentensystem aufregen würdet...
☞ J-A von der Heyden ☜ schrieb: > wenn Ihr, die Ihr alle gegen Datenerfassung seid, Euch auch genauso über > unser Rentensystem aufregen würdet... Da wirds gleich viel schwieriger. Beim Thema Schnüffelstaat besteht in Foren meist eine sonst eher seltene Einigkeit fast aller Teilnehmer. Bei den Renten wird das schon schwieriger, auch weil dabei das eigene Alter eine nicht unmassgebliche Rolle spielt. Und aufgrund von Bevölkerungsentwicklung und Umgang mit IT-Gerätschaft wird der Anteil Rentner an Forendiskussionen Jahr um Jahr grösser. ;-)
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Vor allem: Da sitzen wir in der EU alle einem Boot. Die Glühbirnen sind schon verboten, die starken Staubsauger auf, Gurkenkrümmungsradien sind genormt. Doch wenn es um WIRKLICH wichtige Dinge geht wie Verbrechensbekämpfung (von der Steuerflucht nach Luxemburg bis hin zum Terrorismus) - ja DA kocht jeder seine eigene Suppe. Ich sach mal: Ein böser Bube, der sich vor der Vorratsdatenspeicherung in D fürchtet, wird seine Untaten dann eben aus dem benachbarten Ausland organisieren.
J. Ad. schrieb: > ja DA > kocht jeder seine eigene Suppe. bleiben wir doch nur mal in D und schauen wir uns auf Bundesland-Ebene um, wieviele Suppen alleine da gekocht werden.
☞ J-A von der Heyden ☜ schrieb: > J. Ad. schrieb: >> ja DA >> kocht jeder seine eigene Suppe. > > bleiben wir doch nur mal in D und schauen wir uns auf Bundesland-Ebene > um, > wieviele Suppen alleine da gekocht werden. Du bringst es auf den Punkt. Von der Globalisierung ist auf politischer Ebene nur die Klo-balisierung übrig geblieben. amazon & co lachen sich ins Steuerfäustchen und sparen Milliarden an Steuer, derweil sich der Maut-Minister um mickrige 500 Millionen kümmert.
Mir scheint das Gezeter etwas uebertrieben. Da schauen zuviele Leute zuviel Filme mit Hackern, die alles koennen. Die technischen Moeglichkeiten sind nicht da. Die Speicherkapazitaet ist nicht da. Die Infrastruktur zum Durchsuchen ist nicht da, der Willen zur Vernetzung ist nicht da. Das Koennen ist nicht da. Ja, es gibt grosse Platten, guenstige Speicherkapazitaet. Wenn man die Technik heute einfrieren wuerde, dann ein paar Jahre Zeit haette, waere man vielleicht da, mit viel Glueck, viel Kooperation und Willen. Geht aber so nicht. Eine Webseite, die ich besuche, ist nicht einfach eine Webseite mehr. Da kommen noch 200 Widgets, Tracker, Werbung mit, die nicht einfach so ohne Aufwand erkannt wird, die wird also mit abgespeichert, als Link, und ist nicht mehr reproduzierbar. Das Web ist heute interaktiv. Was ich sehe ist von der Vorgeschichte abhaengig. Bei einer php Seite koennen alle folgenden Seiten - URL gleich aussehen, alles ist von den POST Parametern abhaengig. Das bedutet der Content, den der Benutzer gesehen hat ist nicht per URL reproduzierbar. Das bedeutet man muss den gesammten Traffic aufzeichnen. Mittlerweile sind viele Seite auf HTTPS umgestiegen. Da ist dann nichts mehr mit aufzeichnen.
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J. Ad. schrieb: > Gurkenkrümmungsradien sind genormt. Du hängst etwas. Die Verordnung 1677/88 wurde bereits 2009 gegen den Widerstand etlicher Mitgliedsstaaten und der Handels- und Bauernverbände wieder abgeschafft. Wobei der Handel sie weiterhin faktisch erzwingt, was auch zeigt, woher dabei der Wind weht. Wie so oft war das nämlich nicht die Idee der EU selbst, sondern in diesem Fall die Übernahme einer rechtlich bindenden Empfehlung der Uno-Wirtschaftskommission für Europa und die basierte auf einen Wunsch des Handels. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kruemmungsverordnung-aus-bruessel-gerechtigkeit-fuer-die-gurke-1.1695150 http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EWG)_Nr._1677/88_(Gurkenverordnung)
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B e r n d W. schrieb: > Die Vorratsdaten sind unnötig. Quick-Freeze würde > die Massenüberwachung vermeiden. Man braucht nicht 10 Wochen rückwärts > alles durchsuchen zu können. Es gibt allerdings Leute, die das gerne > hätten. Die ständige Wiederholung macht eine Behauptung nicht stärker. Die Ermittlung eines unbekannten Anrufers ist derzeit nahezu unmöglich und wird auch mit dem Quick-Freeze nicht besser, wie oben begründet - in den wenigen Tagen, die die Provider heute Daten vorliegen haben, ist die Ermittlungs-Maschinerie nur schwer in Gang zu setzen. Mit der Vorratsdatenspeicherung ginge das hingegen schon, bis zu zehn Wochen sind bestimmt genug Zeit. Dieses Ermittlungsinstrument muss man nicht mögen, man kann und sollte auch hinterfragen, ob es die Grundrechts-Bedenken wert ist - aber einfach zu behaupten, dass man damit gar nichts anfangen kann, ist zu platt, sorry. B e r n d W. schrieb: >> Da die Vorratsdaten bei den verschiedenen Providern gespeichert werden >> und nicht bei einer zentralen Behörde, ist eine "kontinuierliche >> Rasterfahndung aller Bürger" eben nicht möglich > > Ein Richtervorbehalt ist jedenfalls nahezu wertlos, wenn er so wie > seither gehandhabt wird. Typischerweise haben Richter nicht ausreichend > Zeit, den Fall ordentlich zu überprüfen. Dass die Richter zu wenig Zeit für eine ordentliche Prüfung haben, sehe ich genauso - aber was hat das mit der Speicherung bei den Providern vs. Rasterfahndung zu tun?? Nix! > Trotzdem bleibt die IP-Adresse, daraus kann man immer noch einiges > nachvollziehen. Ja - was denn? > Es kommt nicht nur davon, aber die Vorratsdatenspeicherung wird dieses > Gefühl weiter verstärken. Es schränkt meinen Lebensstil ein, das ist > definitiv die Schere. OK, Gefühle sind nicht diskutierbar. Wenn du dich durch die Vorratsdatenspeicherung in deinem Lebensstil eingeschränkt fühlst, dann ist das so.
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Matthias L. schrieb: > B e r n d W. schrieb: > > Die ständige Wiederholung macht eine Behauptung nicht stärker. Die > Ermittlung eines unbekannten Anrufers ist derzeit nahezu unmöglich und > wird auch mit dem Quick-Freeze nicht besser, wie oben begründet - in den > wenigen Tagen, die die Provider heute Daten vorliegen haben, ist die > Ermittlungs-Maschinerie nur schwer in Gang zu setzen. Die Rufnummernübertragung bzw. ihre Blockierung ist lediglich eine Softwarefunktion in der Vermittlungsstelle, die z. B. bei Polizei oder den Rettungsstellen meines Wissens sowieso abgeschaltet ist. Wenn Du die 112 wählst, können die immer deine Nummer sehen, schon weil mancher, der anruft nicht mehr in der Lage ist, die Adresse mitzuteilen. Und der Quick Freeze hat bei den ganzen Abmahnwellen wegen Filesharing problemlos funktioniert, warum das bei wirklichen Straftaten ein Problem sein soll, ist fraglich. Gruss Axel
> Dass die Richter zu wenig Zeit für eine ordentliche Prüfung haben, sehe > ich genauso - aber was hat das mit der Speicherung bei den Providern vs. > Rasterfahndung zu tun?? Nix! Beim Redtube-Skandal wurden ca. die Hälfte der Anfragen einfach durchgewunken. Dies führte zu zehntausenden unberechtigten Abmahnungen. Bei der Vorratsdatenspeicherung wird es auch zu unberechtigten Datenzugriffen kommen. Unklare Klauseln, Offene Hintertüren http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesetzentwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-Rechtsunsicherheit-per-Ansage-2651931.html
netter kleiner Schreibfehler in der Überschrift lat. petere = zu erlangen suchen, erstreben lat. pedere = f*rzen
B e r n d W. schrieb: > Bei der Vorratsdatenspeicherung wird es auch zu unberechtigten > Datenzugriffen kommen. Da im neuen Entwurf praktisch alle Zugriffe berechtigt zu sein scheinen, bei deren Fällen Telekommunikation beteiligt ist, kann es zu unberechtigten Zugriffen auf Telekommunikationsdaten nur noch kommen, wenn Telekommunikation nicht nennenswert beteiligt ist. ;-)
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Matthias L. schrieb: > Die Vorratsdaten sind aber gerade dann interessant, wenn der Verdächtige > eben nicht bekannt ist - ich hab' die Beispiele doch oben geschrieben. > Und wen willst du dann überwachen?? Braucht man gar nicht, da das Opfer überwacht wird. Der Klassiker ist die Telefonfangschaltung. Um unseren Schutz geht es doch gar nicht. In unserer Gegend nehmen generalsstabsmäßig organisierte Einbrüche (wir waren auch betroffen) zu, in den wenigsten Fällen werden die Täter ermittelt und aus dieser Gruppe wird auch nur ein kleiner Teil verurteilt. Alles wird peinlich genau dokumentiert und verwaltet (hauptsächlich das, der Streifenpolizist ist fast ganz aus dem Stadtbild verschwunden, dafür haben sie immer mehr Personal am Schreibtisch). Sie hatten sogar eine Anzeige auf dem Tisch, jemandem in der Straße war ein verdächtiges Fahrzeug aufgefallen, sehr wahrscheinlich beim Auskundschaften lohnender Objekte. Dieser Spur (sie führte zu einem weiteren Diebstahlfall) sind sie dann erst nachdem der Schaden da war gefolgt. Natürlich waren die Täter da schon über alle Berge. Langer Rede, kurzer Sinn: Bereits jetzt kommen sie mit der Auswertung ihrer Daten nicht hinterher.
Ich verstehe euch nicht. Die "Vorratsdatenspeicherung" (allein das verlogene Wortungetüm zeigt doch schon wo die Reise hingeht) wurde von Verfassungsgericht untersagt. Die sog. Regierung (ein Gebilde das aufs engste mit dem Geldadel verkehrt) interessiert das einen Dreck. So wie alle anderen BVG Urteile die ihnen nicht passen auch. Z.B. die Selbstbedienung der Politiker im Staatsfunk. Eine nachweisbar kriminelle Bande die jeden Vertrag bricht (Maastricht, Lissabon usw. usf.), vorbestrafte in höchsten Ämtern duldet, Hehlerware kauft (Steuer-CDs) und auch sonst keine Möglichkeit auslässt sich selbst zu bereichern (z.B. EU Gehälter jenseits von Gut und Böse). Sie kommen immer wieder mit dem Thema, trotz glasklarer Urteile. Es ist auch zu bequem vom Sessel aus die gesamte Kommunikation der Bürger zu überwachen. Denen willst du eine Petition schicken? Warum nicht gleich der Mafia? Des weiteren ist sowieso alles auf den Servern von Facebook WhatsApp, Gogglemail uvam. gespeichert. Mit Vollzugriff der "US-Behörden". Wenn du Verfügungsgewalt über deine Daten haben willst dann erzeuge keine.
Auszug aus dem Amtseid: >>dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden >>von ihm wenden aber dann kommt auch gleich die Einschränkung: >>und die Gesetze des Bundes wahren -noch Fragen?
Axel Laufenberg schrieb: > Die Rufnummernübertragung bzw. ihre Blockierung ist lediglich eine > Softwarefunktion in der Vermittlungsstelle, die z. B. bei Polizei oder > den Rettungsstellen meines Wissens sowieso abgeschaltet ist. Wenn Du die > 112 wählst, können die immer deine Nummer sehen, schon weil mancher, der > anruft nicht mehr in der Lage ist, die Adresse mitzuteilen. > > Und der Quick Freeze hat bei den ganzen Abmahnwellen wegen Filesharing > problemlos funktioniert, warum das bei wirklichen Straftaten ein Problem > sein soll, ist fraglich. Rufnummernübertragung und Verkehrsdatenspeicherung haben so überhaupt nichts miteinander zu tun. Im Netz werden immer die Nummer des Anrufers und die des Angerufenen übertragen. Nur was davon auch auf den Anschluss des Angerufenen übertragen wird, das kann konfiguriert werden. Das hat aber absolut nichts mit der Speicherung der Daten zu tun?! Dass die Abmahn-Anwälte deutlich flinker sind als die Strafverfolger, ja, die Beobachtung ist auffällig. Allerdings haben die Abmahner nichts mit Telefonie zu tun, sondern ausschließlich mit der IP-Adress-Zuordnung. Und die IP-Daten sind je nach Provider entweder ein paar Tage länger gespeichert oder gar nicht. Und die haben nix anderes zu tun, weil die Abmahnerei ihr Geschäftsmodell ist, mit dem sie Geld verdienen. Das Geschäft der Strafverfolger ist doch etwas vielfältiger. Ja, wenn man die Speicherfrist nicht gleich auf 10 Wochen, sondern vielleicht auf zwei Wochen setzen würde und gleichzeitig die Strafverfolger und Gerichte personell verstärkt, damit die in dieser Frist auch ordentlich vorermitteln und dann ggf. Daten anfordern können, dann wäre das aus Sicht der Ermittler sicher eine gleichwertige Alternative. Aber mehr Personal im öffentlichen Dienst ist ja auch wieder eine unpopuläre Maßnahme... Georg W. schrieb: > Braucht man gar nicht, da das Opfer überwacht wird. Der Klassiker ist > die Telefonfangschaltung. Nochmal - die Überwachung, auch die Fangschaltung geht nur in die Zukunft, Verkehrsdatenauskünfte aber in die Vergangenheit. Das ist nicht das selbe. Ansonsten hast du schon Recht, die Personaldecke bei der Polizei ist über die Jahre immer dünner geworden und das merkt man an der einen oder anderen Stelle durchaus. Jens Martin schrieb: > Die "Vorratsdatenspeicherung" (allein das verlogene Wortungetüm zeigt > doch schon wo die Reise hingeht) wurde von Verfassungsgericht untersagt. Falsch. Hier der Wortlaut des Verfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html Man muss gar nicht weit lesen. Schon im ersten Leitsatz steht: Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an. Nicht unvereinbar, das ist eine doppelte Verneinung - also ist's grundsätzlich schon mit dem Grundgesetz vereinbar auszugestalten. Ob der aktuelle zweite Anlauf nun den Segen des BVerfG bekommt oder nicht, bleibt abzuwarten - ich kann und mag's nicht abschätzen.
Dann geht IMO das Urteil des EU-Gerichtshofs ein Stück weiter: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/12/c-293-12.php Entweder wird sich Karlsruhe an dieses Urteil anlehnen oder sich für nicht zuständig erklären und den Fall an den EU-Gerichtshofs weiterreichen.
Aber nein, warum sollte Karlsruhe das tun? Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird die Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit dem deutschen Grundgesetz prüfen, warum sollte es irgendetwas mit der EU zu schaffen haben?? Eine Europäische Verfassung gibt's halt nicht... Der Spruch des EU-Gerichtshofes hat die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, nicht weniger, aber auch nicht mehr - die nationale Gesetzgebung ist davon weitgehend unberührt. Ja, es gibt eine europäische Charta der Grundrechte, immerhin, und auf die hebt das Urteil des EU-Gerichtshofes ja auch ab. In dem Urteil stehen aber auch interessante Formulierungen drin. Schau dir mal den Leitsatz 4 an und wundere dich, wie er wohl mit den anderen Leitsätzen zusammenpasst - da steht nämlich auch drin, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich schon akzeptabel wäre. Leitsatz 8 stellt die recht konkret genannten Kritikpunkte zusammen, die in Summe (!) zum Kippen der EU-Richtlinie geführt haben. Als da wären: > keine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der > Bekämpfung schwerer Straftaten Nun, diese Einschränkung soll jetzt ja wohl drin sein. > Erfassung aller Personen, die Kommunikationsdienste nutzen, auch wenn > diese gar nicht in Berührung mit Straftaten kommen Den Kritikpunkt gibt's wohl weiterhin. > keinerlei Ausnahme, so dass sie auch für Personen gilt, deren > Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem > Berufsgeheimnis unterliegen Die Berufsgeheimnisträger sollen jetzt ausgeschlossen werden > keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung > vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit nötig Der Kritikpunkt bleibt > kein objektives Kriterium für die Schwere der verfolgten Straftat Das ist mit einem definierten Straftatenkatalog erschlagen, wie es ihn auch für die Überwachung gibt > keine materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den > Zugang der zuständigen nationalen Behörden Ist durch den Richtervorbehalt zumindest formal geregelt > 6 Monate Speicherdauer 10 Wochen sind weniger. Also, ich weiß nicht - selbst wenn die Chose vor den EU-Gerichtshof käme (was ich wie oben geschrieben nicht glaube), dann sind von 6 Kritikpunkten vier erledigt und das Endergebnis keineswegs eindeutig vorhersehbar. Na, wir werden's ja erleben....
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Nun ja, die Maut-Daten werden ja auch gespeichert. Damit man weiß, wann die Panzerknacker losgefahren sind...
habe gestern Altpapier zum Container gebracht. was ich da alles an Adressen mit zugehörigen Kundennummern diverser Versandhäuser gesehen hatte... ob sich von solchen Leute die das so wegwerfen selbige auch über Datensammlungen im Web aufregen?
auch sehr schön: http://blog.fefe.de/?ts=aba48000 Da muss man sich wirklich an den Kopf greifen...die wissen zum Teil selber nichtmal was sie da eigentlich fordern und was überhaupt möglich ist
Na, Vorsicht - da schreibt die Bild-Zeitung, der Polizeigewerkschafter hätte gesagt... Ob der schon weiß, was er da angeblich gesagt haben soll, ist die Frage - die Bild-Zeitung als seriöse Quelle? Aber grundsätzlich ist jede größere Personengruppe ein Spiegel der Gesamt-Bevölkerung und muss ihren Anteil an seltsamen Gestalten mittragen, da ist die Polizei keine Ausnahme.
☞ J-A von der Heyden ☜ schrieb: > habe gestern Altpapier zum Container gebracht. > > was ich da alles an Adressen mit zugehörigen Kundennummern diverser > Versandhäuser gesehen hatte... > ob sich von solchen Leute die das so wegwerfen selbige auch über > Datensammlungen im Web aufregen? Drum mag ich auch keine zugesandten Kataloge mit Adress-Angabe. Die reiße ich vor dem Wegwerfen immer extra ab und stecke sie in den Aktenvernichter. Gut, bei großen amazon-Kartons, die ich direkt zum Wertstoffhof und dort in die Presse werfe mache ich das nicht. Aber Steuererklärung etc. => NUR Aktenvernichter.
Grundrechte zähneknirschend geachtet? http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-2-0-Grundrechtsverletzung-mit-Zuckerguss-2655649.html
Bernd, na endlich korrekt... aber defaultmäßig kommt wieder die alte Überschrift. Ich war mir meiner Aussage nicht so ganz sicher, aber im guten alten Handwörterbuch Latein-Deutsch steht es genau wie geschrieben. Im französischen wird es aber anscheinend mit "t" geschrieben, wie ich aus Grimmelshausen entnehme ›Je pète‹: http://gutenberg.spiegel.de/buch/simplicius-simplicissimus-5248/29 http://gutenberg.spiegel.de/buch/simplicius-simplicissimus-5248/32 aber ich lenke vom Thema ab, macht weiter.
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war das DANKE eine Zustimmung oder ein Rauswurf? "Das seindt fürstliche conversationen" http://gutenberg.spiegel.de/buch/briefe-der-herzogin-von-orleans-691/3 duck und weg
He, warum ist das wieder zurückgeändert? Jammer, heul... Ich find's gut, wenn ein Vertipper im Topic nachträglich korrigiert wird, allein schon wegen der Suchfunktion.
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