Hallo, für ein kleines Projekt soll eine Applikation erstellt werden, die am Stromnetz hängt und über eine 2,4GHz Funkstrecke kommuniziert. Ich würde dafür gerne den ATmega256RFR2 verwenden. Laut Datenblatt hat der eine maximale Sendeleistung von 3,5dBm ~ 2,3mW und wäre damit unter den "speziellen" 10mW. Frage 1: Ich darf mit dieser Sendeleistung einen Kanal beliebig belegen, richtig? Frage 2: Ist es für den Nachweis der Konformität ausreichend im EMV Labor zusätzlich zur normalen Abstrahlmessung eine weitere einfache Messung durchzuführen um sicherzustellen, dass die 10mW und die Kanalbreite nicht überschritten werden? Gruß
king-crash schrieb: > Frage 1: Ich darf mit dieser Sendeleistung einen Kanal beliebig belegen, > richtig? Ja, da bei 2,4 GHz ohnehin keine Kanalbelegungsdauern vorgeschrieben sind. In dieser Hinsicht ist das 868-MHz-Band speziell, da es von vornherein als SRD-Band mit möglichst geringer gegenseitiger Beeinflussung konzipiert worden ist. > Frage 2: Ist es für den Nachweis der Konformität ausreichend im EMV > Labor zusätzlich zur normalen Abstrahlmessung eine weitere einfache > Messung durchzuführen um sicherzustellen, dass die 10mW und die > Kanalbreite nicht überschritten werden? Du musst eigentlich nur entweder gestrahlt oder direkt messen. Im Prinzip kannst du, wenn du dich an die Atmel-Angaben hälst (und natürlich an die zulässigen Frequenzen ;-), mit dem ATmega256RFR2 ein Gerät aufbauen, bei dem du sogar ohne Messung völlig ruhigen Gewissens die Konformitätserklärung ausstellen kannst. Bei maximaler Leistung solltest du dabei ein zusätzliches Filter im Ausgangsbereich haben (bspw. den von Atmel empfohlenen Filterbalun), für den Bereich der FCC ist das Filter Pflicht (die ETSI-Regelungen gestatten ca. 10 dB mehr Oberwellenabstrahlung).
Jörg Wunsch schrieb: > bei dem du sogar ohne Messung völlig ruhigen > Gewissens die Konformitätserklärung ausstellen kannst. Meiner Meinung nach stimmt das in dem Fall doch nicht. Wenn es Funk ist, fällt das ganze doch unter die R&TTE, und da muss man für Sender doch eine benannte Stelle involvieren (Modul A = Selbsterklärung ist nicht zulässig).
Wenn die komplette Entwicklung des Geräts entsprechend den Richtlinien erfolgte, geht's meines Wissens auch ohne „benannte Stelle“. Man muss sich dann natürlich seiner Sache sicher sein.
Ich such die naechsten Tage mal nen Quelle raus. Sind wir uns soweit einig dass die R&TTE Richtlinie angewendet werden muss?
Dumdi Dum schrieb: > Ich such die naechsten Tage mal nen Quelle raus. Sind wir uns soweit > einig dass die R&TTE Richtlinie angewendet werden muss? Ich würde auch sagen R&TTE > „benannte Stelle“. die heißen jetzt soweit ich weiß "Notifizierte Stelle".
Besten Dank für die Antworten. Die Idee ist einfach das Referenzschaltbild mit Balun und Antennenbuchse zu übernehmen und an das Gehäuse eine zugekaufte Antenne anzuschrauben. "Notifizierte Stelle" würde bedeuten ich muss bei einer speziell akkreditierten Stelle Messungen durchführen lassen?
FYI: Die Anwendung der R&TTE wird in einem Jahr (ab 16.6.2016) nicht mehr zulässig sein. Der Nachfolger ist die RED (Radio Equipment Directive) mit einigen Änderungen. Siehe http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/radio-equipment-directive/index_en.htm
HF-Werkler schrieb: > Die Anwendung der R&TTE wird in einem Jahr (ab 16.6.2016) nicht mehr > zulässig sein. Der Nachfolger ist die RED (Radio Equipment Directive) > mit einigen Änderungen. Hast du eventuell irgendwo einen groben Überblick über die Veränderungen?
Nein, nicht noch nicht konkret. Allerdings gibt es viele Infos von Testhäusern, wenn man nach "R&TTE RED Differences" sucht.
Man sollte dabei auch beachten, dass die Testhäuser, insbesondere wenn sie selbst auch als Benannte Stelle registriert sind, primär ihre Leistungen verkaufen wollen. Und das führt durchaus auch zu Fehlberatungen, indem die Zuständigkeit auch für Anwendungsbereiche behauptet wird, in denen die EInschaltung einer Benannten Stelle nicht erforderlich wäre. Seit 2015 muss man übrigens die ETSI EN 300 328 V1.8 beachten. Mit einer Sendeleistung von weniger als 10mW fällt man aber unter die Ausnahmeregelung, bei der man keinen Medienzugriffsmechanismus implementieren muss.
:
Bearbeitet durch Moderator
... die wiederum schon alt ist und ein ablaufdatum (EN 300 328) hat... 1.9.1 wäre die aktuelle.... 73
king-crash schrieb: > Frage 1: Ich darf mit dieser Sendeleistung einen Kanal beliebig belegen, > richtig? Neben den rechtlichen Reglungen wird mancher Kanal auf 2,4GHz schon von anderen Geräten wie WLAN und anderen Mikrowellengeräten ausreichend zugestopft sein. Das könnte Deine Freude "etwas" trüben, falls Zuverlässigkeit gefragt ist.
@oszi40 Das ist natürlich richtig. Es geht mir allerdings nur um die Zulassung, bzw Konformität. Da ist es natürlich bedeutend einfacher, wenn ich ein Kanalhopping nicht nachweisen muss, sondern nur das Spektrum vermessen lassen kann welches einfach nicht zu "breit" und zu "hoch" sein darf. Ich habe dazu noch einen Aufschlussreichen Artikel gefunden: http://www.elektroniknet.de/kommunikation/wireless/artikel/111846/?folgen=ibx Mit Sendeleistung <10mW ist man wohl auf der sicheren Seite. Besten Dank nochmals für die vielen Beiträge. Um das Ganze etwas zu konkretisieren: Ich habe <10mW und bin daher von meinem Übertragungsprotokoll vollkommen frei. Gibt es außer Mittenfrequenz, Bandbreite und Leistung zu beachtende Größen? Muss eine benannte Stelle Messungen durchführen?
king-crash schrieb: > Ich habe <10mW und bin daher von meinem Übertragungsprotokoll vollkommen > frei. Es sind ja sogar nur eher 2 mW. (3 bis 4 dBm) > Gibt es außer Mittenfrequenz, Bandbreite und Leistung zu beachtende > Größen? Nebenaussendungen, also insbesondere Oberwellen. > Muss eine benannte Stelle Messungen durchführen? Meiner Meinung nach genügt es als Basis für die Konformitätserklärung, wenn dein Entwicklungsprozess nach den harmonisierten Regelungen erfolgt (dieser Passus findet sich auch in der genannten Radio Equipment Directive wieder), aber das ist wohl wie mit den Rechtsanwälten: frag zwei, und du wirst drei Meinungen bekommen. ;-)
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.