Forum: Offtopic Farnell-Bestellung, Rechnung drei Jahre später


von Roland E. (seahood)


Lesenswert?

Ich habe heute eine Rechnung eines Inkassobüros bekommen für eine 
Bestellung im Jahr 2013 über 300€, davon waren 240€ Gebühren für den 
Einzug Die Rechnung stammte aus dem Jahr 2013, ich habe keine 
Zwichenrechnung bekommen ! Ich fand dies ein starkes stück und habe bei 
Farnell angerufen. Die Begründung war das Sie nicht verpflichtet sind 
auf offene Rechnungen hin zu weisen ! Hammer finde ich.

: Verschoben durch Moderator
von John D. (Gast)


Lesenswert?

Was hat das mit Mikrocontrollern und Digital-Elektronik zu tun? Sollte 
das nicht lieber nach Offtopic?

Und zu deiner Frage: Nein, ich finde da war Farnell sehr geduldig! Die 
Rechnung und die folgenden Mahnungen (diese versendet Farnell mehrmals) 
haben dich offensichtlich nicht erreicht. Probleme mit dem Postempfang? 
Check das mal.

von Felix A. (madifaxle)


Lesenswert?

Moinsen,

als Freiberufler weiß ich, dass dem nicht ganz so ist. Es müssten 
Mahnungen zugestellt worden sein und zwar so, dass sichergestellt ist, 
dass diese den Empfänger auch sicher erreichen. Das scheint nicht der 
Fall.
Bist du zwischenzeitlich umgezogen oder hat sich die Adresse etwas 
geändert? Jedenfalls könnte hier der Gang zu einem Anwalt lohnen ... 
scheint aber eine Kostenfrage zu sein. Eine Nachfrage beim Anwaltsbüro, 
was das kosten könnte, würde daher Sinn machen.

Nachtrag: wenn es um eine Rechnung aus 2013 geht, kann diese aktuell 
nicht 3 Jahre alt sein. Wenn innerhalb von drei Jahren keine Rechnung 
gestellt wurde, muss diese (angeblich, noch nicht nachgeforscht) nicht 
mehr bezahlt werden.

: Bearbeitet durch User
von Rolf (Gast)


Lesenswert?

Wenn du Privatkunde bist, kannst du mit sowas prinzipiell auch zur 
Verbraucherberatung (kostet, glaube ich, 10€).

Ansonsten würde ich erst mal nur den bei F. offenen Betrag zahlen mit 
dem Hinweis, dass keine Mahnung eingetroffen ist etc.
Nach meiner Erfahrung lassen es die Geldhaie dann nicht mehr auf ein 
gerichtliches Mahnverfahren ankommen.

(alles Gesagte ist meine persönliche Meinung, bin kein Jurist)

von Stefan M. (derwisch)


Lesenswert?

Aber du hast irgendwann eine Rechnung bekommen, und diese nicht 
beglichen?
Was wundert dich dann?

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Wenn wirklich 3 Jahre lang nichts passiert ist, ist die Forderung 
sowieso verjährt. Ob nun am Anfang mal eine Rechnung kam oder nicht.

Für eine Hemmung müsste Farnell bzw. das Inkassobrüo nachweisen dass die 
Mahnungen ankamen (Rückschein vom Einschreiben z.B.).

Eine Zahlung der Rechnung an Farnell bringt wenig, da die Forderung 
komplett an das Inkassobüro abgetreten wurde. Farnell fängt mit dem Geld 
nichts mehr an. Das Inkassobüro interessiert nicht was noch an Farnell 
gezahlt wird.

Wähnt man sich hier im Recht, sollte man nichts tun. Max. ein Schreiben 
in welchem man kurz darlegt warum man nicht zahlt (Verjährung z.B.).
Danach auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten. Meist kommt der nicht, 
weil er kosten verursacht. Wenn er kommt, dann kann man immer noch zum 
Anwalt.

von Johann L. (radiostar)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:

> Wähnt man sich hier im Recht, sollte man nichts tun.

Das ist so ziemlich das dümmste, was man tun kann: nichts. Kuck-zuck 
steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür - und den interessiert 
nicht, daß man nichts getan hat, er vollzieht einfach nur die Forderung.

Korrekt wäre: Widersprechen, per Einschreiben. Rechtsberatung suchen. 
Und natürlich mal nachforschen, ob man nicht selbst den Fehler gemacht 
hat.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

J. L. schrieb:
> Cyblord ---- schrieb:
>
>> Wähnt man sich hier im Recht, sollte man nichts tun.
>
> Das ist so ziemlich das dümmste, was man tun kann: nichts. Kuck-zuck
> steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür

Humbug. Dazu brauchsts einen Vollstreckbaren Titel. Woher soll der 
kommen? Aus der Luft? Nein der kommt z.B. durch einen ger. Mahnbescheid 
zustande. Sonst natürlich nicht.

> Korrekt wäre: Widersprechen, per Einschreiben. Rechtsberatung suchen.
> Und natürlich mal nachforschen, ob man nicht selbst den Fehler gemacht
> hat.

Widersprechen ist nur bei einem ger. Mahnbescheid nötig. Man KANN 
natürlich auch jeder Rechnung und Mahnung widersprechen. Habe ich oben 
auch schon empfohlen. Aber einmal reicht.

Erzähl bitte nicht so einen Stuss, andere glauben das womöglich.

Rennst du immer sofort zu einem Anwalt, weil dir irgendwer einen Brief 
schreibt und irgendwas von dir fordert? Glückwunsch. Dann hast du Stress 
und Kosten für nichts. Briefe schreiben kann jeder. Und du rennst dann 
wie das Duracell Häschen los, schickst Einschreiben und rennst zum 
Anwalt. Lächerlich.

: Bearbeitet durch User
von Johann L. (radiostar)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:
> Humbug. Dazu brauchsts einen Vollstreckbaren Titel.

Und wo soll der vollstreckbare Titel herkommen? Eben. Wenn Du einfach 
nur stillhältst, dann kommt's genau dazu. Glaub mir's, ich hab's schon 
miterlebt.

und bitte:

> Erzähl bitte nicht so einen Stuss, andere glauben das womöglich.

Halte Dich selber dran.

von Roland E. (seahood)


Lesenswert?

Ich habe mich verschrieben, es sind keine drei Jahre, sonder 2. Die 
Rechnungen stammen von März 2013. Also es ist so das ich ende letzten 
Jahres umgezogen bin, deswegen wahrscheinlich die Post nicht bei mir 
ankam.    Meine eMail Adresse und meine Telefonnummer habe sich aber 
nicht geändert.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

J. L. schrieb:
> Cyblord ---- schrieb:
>> Humbug. Dazu brauchsts einen Vollstreckbaren Titel.
>
> Und wo soll der vollstreckbare Titel herkommen? Eben. Wenn Du einfach
> nur stillhältst, dann kommt's genau dazu. Glaub mir's, ich hab's schon
> miterlebt.

Humbug. Dann erzähl mal genauer. Vorher muss Post vom Gericht kommen, 
weil das Gericht den GERICHTSvollzieher beauftragt. Weil er, wie der 
Name sagt, einen Beschluss/Titel des GERICHTS vollzieht.
Dieser muss erst mal vorliegen. Bevor das passiert, bekommst du eine 
Möglichkeit dich zu Äußern. Mehrmals.

Wenn also z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid ignoriert wird, dann 
entsteht ein solcher vollstreckbarer Titel. Dann kommt der 
Gerichtsvollzieher.

Also wenn das bei dir anders gewesen sein sollte (was ich nicht glaube), 
dann rück mal raus. Ansonsten ist das kompletter Stuss.

: Bearbeitet durch User
von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Roland Emmerisch schrieb:
> Ich habe heute eine Rechnung eines Inkassobüros bekommen für eine
> Bestellung im Jahr 2013 über 300€, davon waren 240€ Gebühren für den
> Einzug Die Rechnung stammte aus dem Jahr 2013, ich habe keine
> Zwichenrechnung bekommen !

Hast du denn 2013 die Ware bestellt und bekommen? Dann hätte dir doch 
auffallen müssen/können, dass da keine Rechnung mit dabei war.

Und wenn du deine Steuererklärung machst (falls du das Zeugs für die 
Firma gekauft hast), dann bräuchtest du ja auch die Rechnung wg. 
Vorsteuerabzug und Ablage.


Ist natürlich im Nachhinein schlau dahergeredet. Ich hoffe, dass du 
damit durchkommst, dass du kein Einschreiben etc. bekommen hast.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Roland Emmerisch schrieb:
> Ich habe mich verschrieben, es sind keine drei Jahre, sonder 2. Die
> Rechnungen stammen von März 2013. Also es ist so das ich ende letzten
> Jahres umgezogen bin, deswegen wahrscheinlich die Post nicht bei mir
> ankam.    Meine eMail Adresse und meine Telefonnummer habe sich aber
> nicht geändert.

Das ist eher schlecht. Wenn du Umziehst musst du natürlich dafür sorgen 
dass deine Post nach kommt. Geht ja nun dank Nachsendeantrag bei der 
Post auch einfach.

Wenn also Rechnungen oder Mahnungen kamen, dann sieht deine Position 
nicht gut aus. Dann bist du selbst schuld und solltest darüber 
nachdenken das Lehrgeld zu zahlen.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Zahlungsverzug und Inkasso ohne Mahnung
1
In Zahlungsverzug kann der Schuldner auch ohne Mahnung geraten. Auf
2
der Rechnung oder der vertraglichen Vereinbarung kann bereits eine
3
feste Zahlungsfrist oder ein fixer Zahlungstermin vereinbart sein.
4
Wenn der Schuldner bis zu diesem Termin bzw. vor Ablauf dieser Frist
5
nicht bezahlt hat, befindet er sich in Verzug; dazu bedarf es keiner
6
gesonderten Zahlungserinnerung durch seinen Geschäftspartner. Die 
7
Folge kann Inkasso ohne Mahnung sein.
8
9
Des Weiteren gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Erhalt der
10
Rechnung in Verzug. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, greift
11
diese gesetzliche Regelung. Auch in dieser Situation kann es mit
12
Beginn des Verzuges zum Inkasso ohne Mahnung kommen. Verbraucher
13
müssen auf diesen Umstand in der Rechnung allerdings explizit
14
hingewiesen werden.

Quelle: https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung

von John D. (Gast)


Lesenswert?

Irrelevant. Farnell verschickt Mahnungen!

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

John Drake schrieb:
> Irrelevant. Farnell verschickt Mahnungen!

Außerdem hat der TE ja 2 Jahre gar nichts bekommen. Auch nichts vom 
Inkasso. DAS ist ja der interessante Punkt zwecks Verjährung. Aber wenn 
da nun ein Umzug der Grund ist, dann ist das alles wiederum nicht so 
verwunderlich und der TE selbst Schuld.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

John Drake schrieb:
> Irrelevant. Farnell verschickt Mahnungen!

Nicht Irrelevant:

- Ein Zahlungsziel auf der Rechnung macht eine Mahnung überflüssig.
- Zahlungsverzug tritt seit der letzten Rechtsänderung automatisch nach
  30 Tagen ein. Ist Zahlungsverzug eingetreten, ist keine Mahnung mehr
  nötig.

Da es wohl kaum noch Firmen gibt, die kein Zahlungsziel auf ihren 
Rechnungen angeben, sind Mahnungen nur noch ein (entbehrlicher) Dienst 
am Kunden, den man natürlich auch nicht gerade verprellen will.

: Bearbeitet durch User
von John D. (Gast)


Lesenswert?

Logik war nie deine Stärke...

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Du hast es noch immer nicht kapiert: auf die Mahnung kommt es nicht an.

von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

Roland Emmerisch schrieb:
> Ich habe mich verschrieben, es sind keine drei Jahre, sonder 2. Die
> Rechnungen stammen von März 2013. Also es ist so das ich ende letzten
> Jahres umgezogen bin, deswegen wahrscheinlich die Post nicht bei mir
> ankam.

Das wird teuer, keinen Nachsendeantrag gestellt?


Roland Emmerisch schrieb:
> davon waren 240€ Gebühren für den Einzug

240 Euro Aufwand für Formbriefe erscheint mir ziemlich hoch. Da kannst 
du evtl. ansetzen.  Farnell hat aber auch mehr als 2 Jahre gewartet 
bevor Sie die Geduld verloren haben.

von Kaj G. (Firma: RUB) (bloody)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:
> Das ist eher schlecht. Wenn du Umziehst musst du natürlich dafür sorgen
> dass deine Post nach kommt.
Mag ja sein, aber:

Roland Emmerisch schrieb:
> Die Rechnungen stammen von März 2013.

Roland Emmerisch schrieb:
> es ist so das ich ende letzten
> Jahres umgezogen bin

Also von Maerz 2013 bis Ende 2014 ist aber mehr als genug Zeit mal ne 
Rechnung zu schicken, so ungefaehr 1 1/2 bis 1 3/4 Jahre. Wenn in der 
Zeit nichts gekommen ist...
Umzug und Nachsendeantrag sind fuer diese Geschichte voellig wurst.

von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

Kaj G. schrieb:
> Also von Maerz 2013 bis Ende 2014 ist aber mehr als genug Zeit mal ne
> Rechnung zu schicken, so ungefaehr 1 1/2 bis 1 3/4 Jahre. Wenn in der
> Zeit nichts gekommen ist...

Farnell hatte vor einiger Zeit die wahnsinnig tolle Idee das der Kunde 
die Rechnungen selber herunterladen soll. Da gab es zwar ständig 
Erinnerungen wenn man das nicht machte aber die Rechnung selbst wurde 
nie zugestellt.

Falls das auch in diesem Fall so ist kannst du da evtl. ansetzen da die 
Rechnung ja nie wirksam "zugestellt" wurde.

Roland Emmerisch schrieb:
> Also es ist so das ich ende letzten Jahres umgezogen bin

Mal Hand aufs Herz, das war Ende 2014. Da warst du schon 1 1/2 Jahre im 
Verzug

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:
> John Drake schrieb:
>> Irrelevant. Farnell verschickt Mahnungen!
>
> Außerdem hat der TE ja 2 Jahre gar nichts bekommen. Auch nichts vom
> Inkasso. DAS ist ja der interessante Punkt zwecks Verjährung. Aber wenn
> da nun ein Umzug der Grund ist, dann ist das alles wiederum nicht so
> verwunderlich und der TE selbst Schuld.

...wäre natürlich auch mal ein schönes Geschäftsmodell:

1. Die Waren mit Lieferschein verschicken, aber ohne Rechnung.
2. Nach 20 Jahren das Inkasso-Büro losschicken um einen Mega-Betrag 
einzutreiben.
3. Ab und zu mit dem Inkasso-Büro treffen und halbe-halbe machen.

Meine Frage wäre, wo denn die Originalrechnung abgeblieben ist. Die 
liegt doch normalerweise mit dabei. Bzw. ich such die Rechnung dann, 
wenn sie in so einer Plastik-Bordtasche auf den Karton geklebt ist.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Jens Martin schrieb:

> Farnell hatte vor einiger Zeit die wahnsinnig tolle Idee das der Kunde
> die Rechnungen selber herunterladen soll. Da gab es zwar ständig
> Erinnerungen wenn man das nicht machte aber die Rechnung selbst wurde
> nie zugestellt.

Ich hab da noch das Finanzamtklingeln im Ohr, wohnach pdf-Rechnungen 
nicht anerkannt werden sonder nur "Originale".

Hat sich da was geändert? Vielleicht schon, weil amaz nun auch keine 
Rechnungen mehr beilegt.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

J. Ad. schrieb:
> 1. Die Waren mit Lieferschein verschicken, aber ohne Rechnung.
> 2. Nach 20 Jahren das Inkasso-Büro losschicken um einen Mega-Betrag
> einzutreiben.
> 3. Ab und zu mit dem Inkasso-Büro treffen und halbe-halbe machen.

Darum gibt's ja Verjährung.

Außerdem, wie soll sich, auch nach 20 Jahren, der "Mega-Betrag" 
zusammensetzen? Wenn dann gehen ja nur Zinsen. Und die sind sowieso der 
Witz. Wenn du 20 Jahre nichts machst, wird es schwer dafür horrende 
Gebühren zu berechnen ;-)

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> 1. Die Waren mit Lieferschein verschicken, aber ohne Rechnung.
>> 2. Nach 20 Jahren das Inkasso-Büro losschicken um einen Mega-Betrag
>> einzutreiben.
>> 3. Ab und zu mit dem Inkasso-Büro treffen und halbe-halbe machen.
>
> Darum gibt's ja Verjährung.
>
> Außerdem, wie soll sich, auch nach 20 Jahren, der "Mega-Betrag"
> zusammensetzen? Wenn dann gehen ja nur Zinsen. Und die sind sowieso der
> Witz. Wenn du 20 Jahre nichts machst, wird es schwer dafür horrende
> Gebühren zu berechnen ;-)

Du kannst die Zinsen ja selber gerne ausrechnen. Nimm aber z. B. 6% 
p.a., wie sie z. B. das Finanzamt verlangt und nicht die 0,06%, die man 
dir für dein Festgeld zahlt.

Und das Inkassobüro Calabrese wird sich schon die entsprechenden 
Gebührenposition zusammensuchen..

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

J. Ad. schrieb:
> Hat sich da was geändert?

Aus dem Begleitschreiben zu einer Strato-Rechnung:
1
Wichtig: Bitte bewahren Sie Rechnungen für mögliche Nachweise 
2
(z.B. für das Finanzamt) nicht ausschließlich als Papier-Ausdruck auf, 
3
sondern archivieren Sie sie auch immer elektronisch. Es werden keine 
4
Signaturen für elektronische Rechnungen mehr erzeugt. Die STRATO AG 
5
erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen lt. § 14 Absatz 1 und 3 UStG, 
6
um diese Vereinfachung anwenden zu können.

von Gerry L. (Gast)


Lesenswert?

1. Ein Rechnungsversand/erhalt muss nachgewiesen werden! Gerichte 
Akzeptieren ein Erhalt nur als Einschreiben mit Rückschein.
Beispiel:
Ich arbeite mit einem Inkassobüro zusammen und versende einfach mal 
keine Rechnungen.... na alles klar?

2. Es muss auf nichts außer einem gerichtlichem Mahnbescheid reagiert 
werden. Alles andere ist eine Vermeidung dessen.

3. Solange dir niemand nachweisen kann das du eine ordentliche 
Rechnung/Mahnungen erhalten hast (siehe Punkt 1) bist du auf der 
sicheren Seite was die Zusatzkosten angeht. Das entbindet dich natürlich 
nicht, für erbrachte Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Das 
heißt, alle Kosten welche außer der Zahlungspflichtigen Leistung (Ware / 
Dienstleistung etc.) entstehen gehen dich einen feuchten Dreck an.

Alles andere was so geschrieben wird kann mann gerne vergessen.

Wichtig ist auf den Amtlichen Mahnbescheid zu reagieren.

"Sofern der Schuldner hiergegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, 
wird der Mahnbescheid vollstreckbar, indem das Zentrale Mahngericht auf 
Antrag einen sog. Vollstreckungsbescheid erlässt. Das Mahnverfahren 
ermöglicht somit die Vollstreckung einer Geldforderung ohne 
Klageerhebung, also auch ohne Urteil."


Hinweis:
Das ist keine Rechtsanwaltliche Beratung/Hinweis!

von Michael K. (aemkai)


Lesenswert?

Jens Martin schrieb:
> 240 Euro Aufwand für Formbriefe erscheint mir ziemlich hoch. Da kannst
> du evtl. ansetzen.

Da könnten die Gebühren für eine Adressermittlung mit drin sein (der TE 
hat die Änderung ja nicht bei Farnell gemeldet, trotzdem hat ihn die 
jetzige Rechnung scheinbar an der neuen Adresse erreicht.)

Inwieweit so was haltbar ist, da ja mehrere Kommunikationskanäle zur 
Verfügung standen (Anruf, Mail zur Nachfrage, ob Adresse noch stimmt) 
kann ich nicht sagen, zumal es ja auch eine Pflicht gibt, dies von 
selbst mitzuteilen.

Gerry L. schrieb:
> 1. Ein Rechnungsversand/erhalt muss nachgewiesen werden!
Echt, wo hast du das her?

I.d.R. liegt die Rechnung aber deshalb auch der Sendung bei.
Außerdem könnte es auch sein, dass ein Einschreiben mit 
"nichtzustellbar" zurückkam, dann ist es denke ich auch Problem des TE.

: Bearbeitet durch User
von A. H. (ah8)


Lesenswert?

Nach meinen Erfahrungen ist es in solchen Situationen immer das Beste, 
erst einmal miteinander zu reden. Viele Probleme lassen sich durch 
gütliche Einigung lösen. Insofern ist nichts tun in der Tat sicherlich 
erst einmal die schlechteste aller Optionen.

Wenn Du Waren bestellt und erhalten hast solltest Du diese auch 
bezahlen. Dann ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen aus dem 
Dir Pflichten erwachsen, die Du zu erfüllen hast, und zwar Farnell 
gegenüber, denn mit denen hast Du den Vertrag. Diese Pflichten verjähren 
auch nicht. Verjähren kann nur die Möglichkeit, den Anspruch auf 
Pflichterfüllung gerichtlich durchzusetzen.

Darüber hinaus kann Farnell Kosten geltend machen, die zur Durchsetzung 
eines berechtigten Anspruches entstanden sind, aber nur in Höhe der 
tatsächlich angefallenen Kosten. Dabei haben sie eine 
Kostenminimierungspflicht. Haben sie die nicht erfüllt kannst Du die 
Übernahme ungerechtfertigt hoher Kosten ablehnen.

Eine Mahnung ist zwar aus schuldrechtlicher Sicht in der Tat nicht 
notwendig, aus Gründen der Kostenminimierung aber fast immer angezeigt. 
Die Kosten dafür beschränken sich im Wesentlichen auf Material- und 
Porto, wir reden also über einen Betrag im unteren einstelligen 
Euro-Bereich. Dazu hat es jüngst mehrere Gerichtsurteile gegeben (z.B. 
gegen Vodafon), die in der Presse auch diskutiert wurden.

Wenn eine Mahnung aber unzustellbar war und Deine Adresse erst ermittelt 
werden musste, dann können die tatsächlich angefallenen Kosten in der 
Tat deutlich höher gewesen sein. Welche Höhe hier als noch angemessen 
gilt kann Dir nur ein Fachmann sagen. Gleiches gilt für die Frage, ob 
Farnell hätte versuchen müssen, Dich per Email oder Telefon zu 
kontaktieren wenn das nicht der Standardweg ist, denn schließlich hätte 
auch das Kosten für Farnell verursacht und kann daher unzumutbar sein.

Meiner Ansicht nach kannst Du Dich auch nicht darauf berufen, dass 
Farnell sich zwei Jahre nicht gemeldet hat. Die Verpflichtung zur 
Zahlung des Kaufpreises und gegebenenfalls zur Aktualisierung Deiner 
Adressdaten lag bei Dir. Diese Pflicht verjährt auch nicht und der 
Anspruch auf Durchsetzung der Pflichterfüllung verjährt typischerweise 
erst nach drei Jahren.

Ich würde den Kaufpreis direkt bei Farnell bezahlen und gegen die 
Mahngebühren Widerspruch einlegen verbunden mit der Aufforderung, die 
Kosten sachlich und in ihrer Höhe zu begründen. Können die Kosten 
plausibel begründet werden (oder liegt eine solche Begründung bereits 
vor) wäre es wohl besser, sie zu bezahlen. Kann eine solche Begründung 
nicht geliefert werden kannst Du es auf ein gerichtliches Mahnverfahren 
ankommen lassen. Meistens kommt eine solche Mahnung nicht. Sollte sie 
kommen hast Du immer noch die Möglichkeit zu zahlen (dann zuzüglich der 
Kosten für die gerichtliche Mahnung, ich würde mit einem Betrag im 
unteren zweistelligen Bereich rechnen) oder einen Anwalt zu Rate zu 
ziehen.

Hinweis: Ich bin kein Jurist. Ich habe die rechtliche Lage aus meiner 
Sicht nach bestem Wissen und Gewissen dargestellt. Dieser Beitrage ist 
keine rechtliche Beratung und kann diese nicht ersetzen.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


Lesenswert?

>Rechnung drei Jahre später

Für uns 2 ist die Ewigkeit 3 Jahre lang:
https://www.youtube.com/watch?v=-7e7lJhbAaM

MfG Paul

von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

A. H. schrieb:
> Nach meinen Erfahrungen ist es in solchen Situationen immer das Beste,
> erst einmal miteinander zu reden.

Denke ich auch.  Nach meiner Erfahrung ist das Mahnwesen bei Farnell 
eher rudimentär vorhanden. Das ich Rechnungen nicht bezahlt habe ist mir 
erst aufgefallen als Sie eine Bestellung nicht mehr ausgeführt haben. Da 
waren die schon 1/2 Jahr fällig.

Andere schaffen es selbst aus den USA mal eine mail zu schicken an die 
ein "statement" attached ist.

Der Inkassokram ist wohl der gleichen Ungeschicklichkeit zuzuschreiben 
wie deren Idee das sich der Kunde seine Rechnungen selbst abholt.


Michael K. schrieb:
> I.d.R. liegt die Rechnung aber deshalb auch der Sendung bei.
Bei den meisten Distris ist das nicht der Fall. Weil die Sendungen von 
allen möglichen Standorten kommen.

Fast alle schicken die per mail und pfeifen auf die Rechtslage. 
Zustellnachweis, wozu? Das bekommt man mit einem funktionierenden 
Mahnwesen besser hin.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Was die Zahlungsverpflichtung angeht:

Was ist eigentlich, wenn ich mit der Kreditkarte bezahle, das 
Unternehmen es dann aber vergisst oder verschlampt, den Betrag auch 
wirklich abzubuchen?

Muss ich da meine Quittungen aufheben und jeden Monat nachsehen ob nicht 
einer das Abbuchen vergessen hat?

Nicht dass die Unternehmen dann Jahre später mit Inkasso kommen...?

von A. H. (ah8)


Lesenswert?

J. Ad. schrieb:
> Was ist eigentlich, wenn ich mit der Kreditkarte bezahle, das
> Unternehmen es dann aber vergisst oder verschlampt, den Betrag auch
> wirklich abzubuchen?
>
> Muss ich da meine Quittungen aufheben und jeden Monat nachsehen ob nicht
> einer das Abbuchen vergessen hat?

Grundsätzlich gilt: jeder, der einen Anspruch geltend macht, muss diesen 
auch nachweisen. Bei klassischer Bezahlung mit einer Kreditkarte ist 
dieser Nachweis Deine Unterschrift auf dem Beleg. Diesen muss der 
Gläubiger vorlegen können, nicht Du. (Trotzdem ist es ratsam, seine 
Belege mindestens drei Jahre aufzubewahren.) Aus dem Beleg geht dann 
auch zweifelsfrei die vereinbarte Zahlungsweise hervor. Solange Deine 
Karte nicht gesperrt wird hast Du also nichts zu befürchten.

Schwieriger wird es im Internet. Da kommt der Vertrag mit der Annahme 
der Warensendung zustande, wenn nicht innerhalb der gesetzliche Frist 
dem widersprochen wird. Der einzige rechtssichernde Nachweis ist Deine 
Unterschrift beim Paketdienst, denn bestellt haben kann ja jeder, der 
Deine Adresse kennt. Aus dieser Unterschrift gehen die vereinbarten 
Zahlungsmodalitäten aber ebenso wenig hervor wie die sonstigen 
Vertragsbedingungen. Daher ist es eigentlich unerlässlich, dass der 
Sendung ein Dokument beiliegt, das solche Fragen klärt, etwa ein 
Lieferschein oder eine Rechnung. Die solltest Du dann aber aufheben, 
denn die sind Dein Nachweis der Vertragsbedingungen. Mit der Annahme 
einer Sendung ohne schriftliche Vertragsbedingungen begibst Du Dich auf 
sehr dünnes Eis, denn Du könntest im Zweifel ja nicht einmal den 
vereinbarten Preis nachweisen. Dein Gegenüber allerdings auch nicht, 
denn mit dem Empfang der Sendung bestätigst Du ja noch nicht 
zwangsläufig auch das Beiligen eines Vertrages. Ich kann Dir nicht 
sagen, wer in einem solchen Fall welche Beweislast trägt. Es kann aber 
auf keinen Fall Schaden, sich die Auftragsbestätigung aufzuheben, sei es 
die Email, die kommt, oder einen Screenshot der Bestellung. Daraus 
sollte dann möglichst viele der vereinbarten Bedingungen hervorgehen. 
Ein solches Dokument kann Dir im Zweifel eine Menge Ärger sparen.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Jens Martin schrieb:
> Nach meiner Erfahrung ist das Mahnwesen bei Farnell
> eher rudimentär vorhanden.

Grad so wie deine Zahlungsmoral. ;-)

> Das ich Rechnungen nicht bezahlt habe ist mir erst aufgefallen
> als Sie eine Bestellung nicht mehr ausgeführt haben. Da
> waren die schon 1/2 Jahr fällig.

: Bearbeitet durch User
von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Grad so wie deine Zahlungsmoral. ;-)

Es ist zwar sehr Offtopic, aber den weitaus größeren Teil der Farnell 
Rechnungen habe ich auch damals innerhalb der Zahlungsziele beglichen.

Die einzigen Zahlungen zu denen man mich zwingen muss sind die 
Zwangsabgaben für staatliche Propaganda- und Verblödungssender.

Da dort Seitens der Nutznießer keinerlei Moral gezeigt wird sehe ich 
mich hier aber in einer anderen Situation.

Das ist aber noch mehr Offtopic, aber ich bin auch nicht persönlich 
geworden.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

A. H. schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Was ist eigentlich, wenn ich mit der Kreditkarte bezahle, das
>> Unternehmen es dann aber vergisst oder verschlampt, den Betrag auch
>> wirklich abzubuchen?
>>
>> Muss ich da meine Quittungen aufheben und jeden Monat nachsehen ob nicht
>> einer das Abbuchen vergessen hat?
>
> Grundsätzlich gilt: jeder, der einen Anspruch geltend macht, muss diesen
> auch nachweisen. Bei klassischer Bezahlung mit einer Kreditkarte ist
> dieser Nachweis Deine Unterschrift auf dem Beleg. Diesen muss der
> Gläubiger vorlegen können, nicht Du. (Trotzdem ist es ratsam, seine
> Belege mindestens drei Jahre aufzubewahren.) Aus dem Beleg geht dann
> auch zweifelsfrei die vereinbarte Zahlungsweise hervor. Solange Deine
> Karte nicht gesperrt wird hast Du also nichts zu befürchten.
>

Meine Frage war, was ist wenn der Abbucher NICHT abbucht, obwohl er lt. 
unterschriebenem Beleg etc. dazu berechtigt wäre.

Meine Belege schmeiß´ich weg, wenn ich die Abrechnung kriege und dann 
alles übereinstimmt.

von A. H. (ah8)


Lesenswert?

J. Ad. schrieb:
> Meine Frage war, was ist wenn der Abbucher NICHT abbucht, obwohl er lt.
> unterschriebenem Beleg etc. dazu berechtigt wäre.

Dann macht er einen berechtigten Anspruch nicht geltend und Du kannst 
Dich über das gesparte Geld freuen. Zwar hast Du grundsätzlich immer 
noch die Pflicht, eine bezogenen Leistung zu bezahlen, bei einer 
Kreditkartenzahlung ist ja aber auch vereinbart, dass sich der Gläubiger 
das Geld selbst von Deinem (Kreditkarten-)Konto abbucht. Solange Du 
dafür sorgst, dass dem von Deiner Seite aus nichts entgegen steht, hast 
Du Deinen Teil der Vereinbarung erfüllt. Erfüllt Dein Vertragspartner 
seinen Teil der Vereinbarung zu seinem eigen Nachteil nicht kann Dir das 
egal sein. Da gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. So jedenfalls 
würde ich argumentieren.


> Meine Belege schmeiß´ich weg, wenn ich die Abrechnung kriege und dann
> alles übereinstimmt.

Das muss jeder selber wissen, ich halte es für keine gute Idee. Aber 
abgesehen davon, so lange es keine Buchung gibt kann es ja auch keine 
Übereinstimmung mit Deinem Beleg geben und so lange es keine 
Übereinstimmung gibt solltest Du ihn schon aufbewahren.

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:
> Roland Emmerisch schrieb:
>> Ich habe mich verschrieben, es sind keine drei Jahre, sonder 2. Die
>> Rechnungen stammen von März 2013. Also es ist so das ich ende letzten
>> Jahres umgezogen bin, deswegen wahrscheinlich die Post nicht bei mir
>> ankam.    Meine eMail Adresse und meine Telefonnummer habe sich aber
>> nicht geändert.
>
> Das ist eher schlecht. Wenn du Umziehst musst du natürlich dafür sorgen
> dass deine Post nach kommt. Geht ja nun dank Nachsendeantrag bei der
> Post auch einfach.

Wenn er Ende 2014 umgezogen ist ist das trotzdem noch verdammt viel 
Zeit, wo gar nichts von Farnell bei ihm ankam.

von K. L. (Gast)


Lesenswert?

Cyblord ---- schrieb:
> umbug. Dazu brauchsts einen Vollstreckbaren Titel. Woher soll der
> kommen? Aus der Luft? Nein der kommt z.B. durch einen ger. Mahnbescheid
> zustande. Sonst natürlich nicht.

Den kann jeder beantragen, wenn er das Mahnverfahren durch hat.

von K. L. (Gast)


Lesenswert?

Roland Emmerisch schrieb:
> Ich habe mich verschrieben, es sind keine drei Jahre, sonder 2. Die
> Rechnungen stammen von März 2013. Also es ist so das ich ende letzten
> Jahres umgezogen bin, deswegen wahrscheinlich die Post nicht bei mir
> ankam.    Meine eMail Adresse und meine Telefonnummer habe sich aber
> nicht geändert.

Dann wirst Du das wohl zahlen müssen. Allerdings sind die Gebüren 
ziemlicher Wucher! Keine Ahnung, ob man da was machen kann. Wenn die 
nicht nachweisen können, dass sie Mahnungen geschickt haben, ist das 
unverhältnismässig. Klingt nach Abzocke!

Schreibe mal weiter, wie es weiter geht.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Vielleicht noch als Ergänzung:

J. Ad. schrieb:
> Ich hab da noch das Finanzamtklingeln im Ohr, wohnach pdf-Rechnungen
> nicht anerkannt werden sonder nur "Originale".
>
> Hat sich da was geändert? Vielleicht schon, weil amaz nun auch keine
> Rechnungen mehr beilegt.

Ja, da hat sich einiges geändert. Die alte Regelung (Vorsteuerabzug nur 
bei Papierrechnung oder elektr. Signatur) ist glücklicherweise 
hinfällig.

Die neue Regelung ist deutlich praxisnäher: die Rechnung muss nur 
glaubhaft sein (passende Zahlung, passender Aussteller) und kann also 
auch ein PDF sein, das per E-Mail verschickt wird. Oder die E-Mail 
selbst kann die Rechnung sein.

Wichtig: dann ist dieser Anhang / diese E-Mail auch das Original - 
der Ausdruck davon nicht! Man muss also die entsprechende E-Mail 
unbedingt archivieren.

Selbst eine Kopie des angehängten PDF ist dann nur eine Kopie und nicht 
das Original.

Auf meine Frage, ob dann bei POP nicht schon die vom Server 
heruntergeladene E-Mail eine Kopie darstelle, konnte der Dozent auf der 
IHK-Veranstaltung keine befriedigende Antwort geben ;-)

Also: grundsätzlich hat sich das entspannt - nur der Blödsinn mit den 
"ungültigen" Kopien bleibt.

: Bearbeitet durch Moderator
von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Chris D. schrieb:
> Vielleicht noch als Ergänzung:
>
> J. Ad. schrieb:
>> Ich hab da noch das Finanzamtklingeln im Ohr, wohnach pdf-Rechnungen
>> nicht anerkannt werden sonder nur "Originale".
>>
>> Hat sich da was geändert? Vielleicht schon, weil amaz nun auch keine
>> Rechnungen mehr beilegt.
>
> Ja, da hat sich einiges geändert. Die alte Regelung (Vorsteuerabzug nur
> bei Papierrechnung oder elektr. Signatur) ist glücklicherweise
> hinfällig.
>
> Die neue Regelung ist deutlich praxisnäher: die Rechnung muss nur
> glaubhaft sein (passende Zahlung, passender Aussteller) und kann also
> auch ein PDF sein, das per E-Mail verschickt wird. Oder die E-Mail
> selbst kann die Rechnung sein.

Danke für den Hinweis. Dann kann ich mir das Ausdrucken, auf Brief 
falten, etwas verknittern und wieder auffalten und dann abheften jetzt 
sparen...


> Wichtig: dann ist dieser Anhang / diese E-Mail auch das Original -
> der Ausdruck davon nicht! Man muss also die entsprechende E-Mail
> unbedingt archivieren.
>
> Selbst eine Kopie des angehängten PDF ist dann nur eine Kopie und nicht
> das Original.

Irgendwas ist ja immer.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Chris D. schrieb:
> Auf meine Frage, ob dann bei POP nicht schon die vom Server
> heruntergeladene E-Mail eine Kopie darstelle, konnte der Dozent auf der
> IHK-Veranstaltung keine befriedigende Antwort geben ;-)

Bei POP3 ist die Argumentation noch einfach: das kann man ja als
letzten Teil der Auslieferungskette ansehen, gewissermaßen so, wie
wenn du deine Sackpost in ein klassisches Postfach eingeliefert
bekommst, aus dem du sie dann selbst abholen musst.

Aber wie ist das denn bei IMAP?  Musst du sie dann zwingend auf dem
IMAP-Server belassen und der ist verpflichtet, sie steuerrechtlich
relevant zu archivieren, oder ist die zu dir runtergeladene Kopie
noch „original genug“, als dass du diese archivieren darfst? ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Roland E. (seahood)


Lesenswert?

Ich habe heute die Rechnungen von dem eintreiber bekommen, es sind 
51,98€ offen. Die Post ist wohl nicht mehr bei mir angekommen. Aber 240€ 
Gebühren, dazu noch ohne Rechnung finde ich echt happig.

von J. A. (gajk)


Lesenswert?

Roland Emmerisch schrieb:
> Ich habe heute die Rechnungen von dem eintreiber bekommen, es sind
> 51,98€ offen. Die Post ist wohl nicht mehr bei mir angekommen. Aber 240€
> Gebühren, dazu noch ohne Rechnung finde ich echt happig.

Warst du denn mal bei der Verbraucherzentrale?

von Roland E. (seahood)


Lesenswert?

Gute Idee...

von K. L. (Gast)


Lesenswert?

Ich würde den Betrag bezahlen, samt Zinsen und eine angemessene Gebühr 
und sonst nix. Den Rest müssen sie sich erstreiten. Dann hast du gute 
Chancen, dass sich runterhandeln lassen. Schicke denen 100,- und Du bist 
den Kram los, wette ich.

von Roland E. (seahood)


Lesenswert?

Ja ich habe mittlerweile heraus gefunden Wie das ganze Funktioniert. Die 
kaufen ausstehende Rechnungen ein, wie die zustande gekommen Sind 
interessiert die nicht, dann wird probiert mit möglichst viel Angst die 
Ausbeute zu maximieren, also zum Beispiel regelmäßig alle 4 Wochen 
melden und Drohen. Der Verkäufer (Farnel) hat mit der Sache dann 
abgeschloßen (reagieren auch nicht mehr auf eMails).

Hier kann man nachlesen wie das vorgehen ist:
http://www.focus.de/finanzen/experten/thomas_hollweck/zweifelhafte-abmahnungen-so-wehren-sie-sich-gegen-inkassounternehmen_id_4563953.html

Ich habe dann um eine Rechnung gebeten für di 60€ pro ausstehenden 
Betrag, worauf die Richtig stinkig wurden. Aber ohne Rechnung keine 
Buchung. Die andere Rechnung habe ich Ihnen aber überwiesen. Auf der nun 
offiziell erhaltenen Farnel Rechnung stand übrigens die Bankverbindung 
des Eintreibers.

Was mich am aller meisten Ärgert ist die Tatsache das die vier 
nachgelieferten Bauteile ingesamt 2€ Gesamtwert hatten und ich keine 
Mahnung erhalten habe. Das das werde ich wohl mit dem Anwalt klären 
müssen weil die sich sicherlich wieder melden werden.

: Bearbeitet durch User
von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


Lesenswert?

Es gab/gibt ne Klitsche die haben das mit nicht bezahlten Abmahnungen 
gemacht. Soll wohl was bei rumkommen. Ich frag mich nur, was die für 
eine rechtliche handhabe haben.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Roland Emmerisch schrieb:
> Ja ich habe mittlerweile heraus gefunden Wie das ganze Funktioniert. Die
> kaufen ausstehende Rechnungen ein, wie die zustande gekommen Sind
> interessiert die nicht, dann wird probiert mit möglichst viel Angst die
> Ausbeute zu maximieren, also zum Beispiel regelmäßig alle 4 Wochen
> melden und Drohen. Der Verkäufer (Farnel) hat mit der Sache dann
> abgeschloßen (reagieren auch nicht mehr auf eMails).

Hab ich weiter oben schon genau so beschrieben.

von Georg W. (gaestle)


Lesenswert?

J. L. schrieb:
> Das ist so ziemlich das dümmste, was man tun kann: nichts. Kuck-zuck
> steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür - und den interessiert
> nicht, daß man nichts getan hat, er vollzieht einfach nur die Forderung.

Dummes Geschwätz! Farnell und Inkassobüro sind nicht IHK oder 
Gebührenservice, ohne Mahnbescheid geht hier gar nichts. Erst wenn ein 
solcher kommt muss man auf alle Fälle fristgerecht tätig werden. Erst 
nach Ablauf der Einspruchsfrist kann die Vollstreckung beantragt werden.

J. Ad. schrieb:
> Ich hab da noch das Finanzamtklingeln im Ohr, wohnach pdf-Rechnungen
> nicht anerkannt werden sonder nur "Originale".
Wenn die Rechnung z.B. als Emailanhang kam sind Email und Rechnung 
zusammen das Original. Du musst dann beides archivieren und bei einer 
Prüfung vorweisen können. Von ihren ursprünglichen Maximalforderungen 
sind sie zum Glück abgekommen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.