Hallo, ich bin umgezogen und habe heute Lampen aufgehängt. Also Sicherung raus, Lampen angeschlossen, Sicherung rein und... nichts. Fahrlässig wie ich nunmal bin, habe ich nur nach Farben agiert und nichts gemessen. Steige auf die Leiter, fasse ans Metall von der Lampe und... BAAAAAM.... fetten Schlag bekommen. Gelb grün führt die Phase, Schwarz ist der Nullleiter, Blau die Erde.... :-( Würde das gerne von einem Fachmann korrigieren lassen, deshalb die Frage: Muss ich das selber bezahlen oder ist der Farbcode standardisiert und mein Vermieter muss dafür aufkommen? Anderes Problem am Rande: Im gleichen Zimmer hauta den FI raus wenn der Staubsauger mit voller Leistung eingeschaltet wird. Sollte ich das auch untersuchen lassen?
Geschlagener schrieb: > Anderes Problem am Rande: Im gleichen Zimmer hauta den FI raus wenn der > Staubsauger mit voller Leistung eingeschaltet wird. Sollte ich das auch > untersuchen lassen? dann ist irgendwo N und PE verbunden. > Würde das gerne von einem Fachmann korrigieren lassen, deshalb die > Frage: Muss ich das selber bezahlen oder ist der Farbcode standardisiert > und mein Vermieter muss dafür aufkommen? selbstverständlich ist es Festgelegt wie es sein muss. Die Frage ist ob das als Instandsetzung zählt, dann musst du es selber bezahlen weil es vermutlich nicht viel kostet.
Die Elektroinstallation ist mit der Wohnung mitgemietet und der Vermieter haftet für den ordnungsgemäßen Zustand. So etwas wie der beschriebene Lampenanschluss ist lebensgefährlich und daher unverzüglich zu beseitigen - durch ein vom Vermieter zu beauftragendes Elektroinstallationsunternehmen. Auch wenn das kriminelle Gebastel durch einen Vormieter verursacht wurde, haftet der Vermieter.
Peter II schrieb: > [...] weil es vermutlich nicht viel kostet. Ich denke mal die Leitungen liegen unterputz, ich halte den Arbeits- und Kostenaufwand für nicht unerheblich ...
John schrieb: > Peter II schrieb: >> [...] weil es vermutlich nicht viel kostet. > > Ich denke mal die Leitungen liegen unterputz, ich halte den Arbeits- und > Kostenaufwand für nicht unerheblich ... ich denke nicht das die Leitung unterputz ihre Farbe getauscht hat, demzufolge ist der Fehler mehr in einer Dose und der Verteilung zu suchen.
Ich habe den Lichtschalter im Verdacht, aber keine Erfahrung mit Hausverkabelungen, deswegen will ichs nicht selber analysieren oder reparieren. Danke jedenfalls für euer Feedback, ich werde mit meinem Vermieter darüber reden.
Geschlagener schrieb: > ich werde mit meinem Vermieter darüber reden. Du kannst sagen, dir sind Probleme in der Elektrik aufgefallen, er kann von einem Elektriker einen e-Check machen lassen dem du dabei erzählst was dir aufgefallen ist, und Probleme werden dann behoben auf Kosten des Vermieters, der sie mit der Miete wieder von dir reinholt.
Dein Vermieter hat Glück gehabt, dass dir "vermutlich" nichts passiert ist. Im Zweifel solltest du noch zum Artzt gehen und prüfen lassen, ob mit deiner Pumpe noch alles OK ist, denn sonst haftest du und nicht der Vermieter für Spätfolgen. Es gibt nicht umsonst Strenge Vorschfiften in diesem Lande zu dem Thema und genauso Streng darfst du diese Einfordern.
wie Alt ist das Haus? Altbau, Neubau, saniert?
Gero schrieb: > wie Alt ist das Haus? > > Altbau, Neubau, saniert? Spielt doch eingentlich in diesem Zusammenhang gar keine Rolle. Die Verkabelung ist Bestandteil der Wohnung und sie ist lebensgefährlich. Die (spannungsführende) Phase liegt auf Grün/Gelb! Das muß man sich mal vorstellen. Jedes Gerät mit Schutzleiteranschluß würde demzufolge auf dem Gehäuse die Netzspannung führen! Unglaublich. Das ist ganz eindeutig Sache des Vermieters, das in Ordnung zu bringen.
Ellen Moore schrieb: > Dein Vermieter hat Glück gehabt, dass dir "vermutlich" nichts passiert Naja, den derzeitig gueltigen Verordnungen und Gesetzen folgend, darfst du als Otto-Normalverbraucher ja noch nicht mal mehr deine Deckenlampe selbst anschliessen wenn du keine Elektrofachkraft sein solltest. Das anschliessen von Lampen gehoert da auch dazu, nicht nur der Tausch von Schalter oder das setzten von Steckdosen, etc. Auch wenn da Fehler vorliegen sollten kannst du im Falle eines Schadens nicht ohne weiters hier auf den Vermieter zeigen, kannst du nat. schon aber man dir wohl sagen haetteste mal lieber einen geholt ...
npn schrieb: > Die (spannungsführende) Phase liegt auf Grün/Gelb! Das muß man sich mal > vorstellen. Jedes Gerät mit Schutzleiteranschluß würde demzufolge auf > dem Gehäuse die Netzspannung führen! Unglaublich. Das ist ganz eindeutig > Sache des Vermieters, das in Ordnung zu bringen. das ist die Meinung von Geschlagener (Gast). Was wirklich vorliegt wissen wir nicht. Eventuell hat er nur einen Lügenstift benutzt und dieser hat halt wirklich mal gelogen. Und warum er eine schlag bekommen hat wissen wir auch nicht. Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L vertauschen sollte.
Peter II schrieb: > Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L > vertauschen sollte. Ahm, du hast keine Schwiegermutter ? :)
Geschlagener schrieb: > Würde das gerne von einem Fachmann korrigieren lassen, deshalb die > Frage: Muss ich das selber bezahlen oder ist der Farbcode standardisiert > und mein Vermieter muss dafür aufkommen? Nein, Du musst das nicht selbst bezahlen und ja, der Vermieter hat dafür aufzukommen. Wie schon geschrieben wurde ist er für den einwandfreien Zustand der Mietsache verantwortlich. Er muss es aber auch selbst beauftragen können. Du als Mieter hast grundsätzlich nicht das Recht, irgendwelche Reparatur- oder gar Bauarbeiten an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Selbst wenn Du es selbst bezahlen wolltest müsste der Vermieter zustimmen, sonst kann er gegebenenfalls die Wiederherstellung des Originalzustandes verlangen. (Ob das auch in diesem Fall gilt sei einmal dahin gestellt.) Abgesehen davon hast Du ohnehin die Pflicht, den Vermieter umgehend über Mängel an der Mietsache zu informieren. Anders sieht es aus, wenn Dein Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht reagiert hat. Dann darfst Du auch selbst aktiv werden (Ersatzvornahme), musst die Rechnung aber zunächst selber bezahlen – denn Du bist jetzt Vertragspartner des Handwerkers – und die Kosten dann bei Deinem Vermieter einfordern. Auf die Einhaltung einer Frist kannst Du nur im Notfall verzichten. Dann aber ist Streit fast vorprogrammiert und auch wenn ich diesen lebensgefährlichen Zustand schon als Notfall einstufen würde so ist es doch fraglich, ob ein Gericht das im Zweifel auch so sieht. Also den Schaden schnellstmöglich anzeigen, am Besten auch schriftlich. Sollte der Vermieter sich nicht kooperativ zeigen eine Frist setzten mit der Ankündigung von Konsequenzen. Ich würde aber eher eine Mietminderung androhen als selbst die Reparatur einzuleiten, denn wenn Dir bei der Abwicklung ein Fehler unterläuft könnte der Vermieter Dich für die Folgen haftbar machen.
Wenn man als Mieter seine berechtigten Ansprüche gegen Vermieter durchsetzen will, dann sollte man äussert umsichtig vorgehen. Besonders in Grossstädten kennt die Gier vieler Eigentümer keine Grenzen. Sie warten förmlich darauf, dass der Mieter den kleinsten Fehler macht, um ihn mit Hilfe skrupelloser Anwälte loszuwerden. Die Wohnung lässt sich dann meist wesentlich teurer vermieten. http://mediathek.rbb-online.de/tv/was/Zwangsr%C3%A4umungen/rbb-Fernsehen/Video?documentId=29070874&topRessort=tv&bcastId=3914816
A. H. schrieb: > Nein, Du musst das nicht selbst bezahlen und ja, der Vermieter hat dafür > aufzukommen. Wie schon geschrieben wurde ist er für den einwandfreien > Zustand der Mietsache verantwortlich. Er muss es aber auch selbst > beauftragen können. Du als Mieter hast grundsätzlich nicht das Recht, > irgendwelche Reparatur- oder gar Bauarbeiten an der Mietsache > vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. so einfach ist da aber nicht. einen Tropfenden Wasserhahn muss auch auf eigenen Kosten ersetzen. Das zählt zu den Kleinreparaturen die ein Mieter machen muss. [...] Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss die Wohnung instand halten. Nur kleine Reparaturen darf er auf die Mieter abwälzen, muss sich dabei aber an Grenzen halten. Gerichte halten in der Regel Kosten von maximal 100 Euro für zumutbar. [...]
Peter II schrieb: > einen Tropfenden Wasserhahn muss auch auf eigenen Kosten ersetzen. Das > zählt zu den Kleinreparaturen die ein Mieter machen muss. Muss ich das als Leihe wirklich? Wass passiert, wenn ich es nicht fachgerecht mache und es deshalb zu einem großen Schaden am Haus kommen könnte? Denn es sind nur Reparaturen durchzuführen die ein Leihe durchführen kann und ein Wasserhahn ist da meiner Meinung nach schon sehr Grenzwertig. Einen Handwerker deswegen kommen zu lassen sprengt definitiv 100€. Mal von der anderen Seite betrachtet: Theoretisch darf jeder eine Lampe wechseln, solange er die Norm VDE 0100 beachtet. Und da die Installation ja immer schon vorhanden ist (Kabel + Klemme) reichen folgende Sicherheitsregeln: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf_Sicherheitsregeln#Freischalten Ja, Spannungsfreiheit ist nur durch eine Elektrofachkraft / Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten möglich. Aber wer die Regel beachtet keine Metallteile zu behrühren und in der Lage ist ein Multimeter richtig zu bedienen wird wohl kaum von einem Gericht dafür verurteilt, wenn er durch Anwendung der Regel einen Fehler entdeckt. Interessant ist dabei eher die Frage ... wenn ein Fehler festegestellt wird, darf man eigentlich trotzdem keine Metallteile berühren. Schon garnicht im eingeschalteten Zustand. Dennoch würde ich 1. zum Arzt. 2. Umstand den Vermieter melden und 3. niemals niemals niemals mehr eine Metallfläche Anfassen von einem Gerät, das offensichtlich nicht funktioniert.
Peter II schrieb: > npn schrieb: > Die (spannungsführende) Phase liegt auf Grün/Gelb! Das muß man sich mal > vorstellen. Jedes Gerät mit Schutzleiteranschluß würde demzufolge auf > dem Gehäuse die Netzspannung führen! Unglaublich. Das ist ganz eindeutig > Sache des Vermieters, das in Ordnung zu bringen. > > das ist die Meinung von Geschlagener (Gast). Was wirklich vorliegt > wissen wir nicht. Eventuell hat er nur einen Lügenstift benutzt und > dieser hat halt wirklich mal gelogen. Und warum er eine schlag bekommen > hat wissen wir auch nicht. > Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L > vertauschen sollte. Ich hab das mit dem Multimeter durchgemessen. Die Lampe funktioniert jetzt auch 1a, gelbgrün ist definitiv Phase! Das Haus wurde in den 60er Jahren gebaut.
Nachschlag schrieb: > Naja, den derzeitig gueltigen Verordnungen und Gesetzen folgend, > darfst du als Otto-Normalverbraucher ja noch nicht mal mehr deine > Deckenlampe selbst anschliessen wenn du keine Elektrofachkraft sein > solltest. Und wie Beispiel zeigt, aus gutem Grund. Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt wird.
Tom E. schrieb: > Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten > erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt > wird. Das haette hier aber nicht geholfen, schliesslich hat er nach dem EINschalten drangefasst. wendelsberg
Ellen Moore schrieb: > Theoretisch darf jeder eine Lampe wechseln, Ja komm, druecke dich deutlicher aus. Das anbringen einer 'Lampe' ist eine Installation am Stromnetz. Das wechseln des Leuchtmittels einer installierten 'Lampe' ist es nicht. Egal wie man dazu steht, faellt das unter die Niederspannungsanschlussverordnung. http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html ... Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden .... Das ist wirklich wenns Hart auf Hart kommt, eine Arbeit an der elektrischen Anlage. Selbst als befaehigte Person ist man noch lange nicht zu Durchfuehrung, das anbringen der Lampen, berechtigt.
Peter II schrieb: > ich denke nicht das die Leitung unterputz ihre Farbe getauscht hat, Auch sowas kann man nicht ganz ausschliessen (Reparatur einer angeborten Leitung und anschliessendes Zuputzen der defekten Stelle).
Ellen Moore schrieb: > Muss ich das als Leihe wirklich? "Auf eigene Kosten" heißt nicht selbermachen. Übrigens heißt es "Laie".
Ellen Moore schrieb: > Muss ich das als Leihe wirklich? Nein, Du sollst Dir einen Fachmann dazu laien. :-)
Peter II schrieb: > einen Tropfenden Wasserhahn muss auch auf eigenen Kosten ersetzen. Das > zählt zu den Kleinreparaturen die ein Mieter machen muss. Nein, der Mieter muss grundsätzlich gar nichts ersetzten und darf das in der Regel auch nicht. Wie so oft bei Rechtsfragen kommt es hier sehr genau auf jedes Wort an. Zwar darf der Vermieter unter bestimmten Umständen bestimmte Kosten abwälzen, das Beauftragen der Reparatur ist aber nach wie vor Sache des Vermieters, nicht die des Mieters. Abgesehen davon gilt die Bagatellklausel nur für Schäden an Teilen der Mietsache, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen (und dadurch verursacht wurden). Das dürfte hier nicht der Fall sein. PS: Natürlich würde ich einen tropfenden Wasserhahn auch selbst reparieren wenn ich weiß wie es geht und die neue Dichtung für ein paar Cent oder Euro im Baumarkt zu bekommen ist. Wo kein Kläger ist ist schließlich kein Richter und was der Vermieter nicht weiß mach ihn nicht heiß. Rechtlich bin ich damit aber ganz eindeutig auf ganz dünnem Eis und wenn der Vermieter doch Wind davon bekommt könnte es für mich ungemütlich werden. Könnte! Muss nicht. Hängt immer davon ab, wie beide Seiten so drauf sind.
H. Oster schrieb: > Egal wie man dazu steht, faellt das unter die > Niederspannungsanschlussverordnung. > > http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html > > ... Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein > Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes > Installationsunternehmen durchgeführt werden .... Schön weiterlesen: "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." Demnach darf man gemäß der NAV auch eine defekte Steckdose austauschen. Oder eine defekte Leuchte... Wenn man dabei allerdings Mist baut, dann haftet man auch selbst dafür - wer auch sonst?
Hallo Matthias, so Gesetzestexte "pfeiffen als rein" :), als habe man an die falsche Dose gegriffen. Satz 4: (4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen. Ich sehe jetzt nicht wie mir das den Anschlauss meiner 'Lampen' gestattet.
Ich denke, eher wird es so sein, dass der Null-Leiter der Lampe geschalten wird, an dem Gehäuse doch die Erdung anliegt, und damit ist die Lampe zwar ausgeschaltet, aber beim Herumfummeln hat man dann das Gehäuse in einer Hand und kommt dann auf die nicht geschaltete Phase... Denn auf einer Leiter stehend im Innenbereich wird es kaum eine Erdverbindung geben...
Oster Hase schrieb: > Satz 4: > > (4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem > Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke > der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen. was du zitierst ist Absatz 4 Abs.(2) Satz 4 lautet: Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Wird man wohl durchzaehlen muessen, > Satz 4: > > (4) In den ..... das ist wohl Absatz Vier. > Ich sehe jetzt nicht wie mir das den Anschlauss meiner 'Lampen' > gestattet. Das wuerde ich aber doch stehen lassen wollen, schlicht weil es sich nicht um Instandhaltungsarbeiten sondern um eine Installation handelt.
Earl Sinclair schrieb: > was du zitierst ist Absatz 4 Ja ist mir dann auch aufgefallen, dennoch s.O.
Um ne Deckenlampe anzuklemmen einen eingetragenen Elektriker holen? Am besten noch mit europaweiter Ausschreibung. Bis der kommt, hab ich mich so ans Petroleumlicht gewöhnt, daß ich die Lampe garnicht mehr will. MfG Klaus
Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die komplette Elektroinstallation überprüfen? Der Vormieter könnte ja irgendwo dran rumgefummelt haben, muss ich da jeden Schalter rausnehmen und prüfen (oder lassen)? Scheint mir ein wenig realitätsfremd. Ich kenns teilweise aus Altbauten auch, da hat man eben wenig Platz und wenn dann 2mal PE ankommt ist natürlich die Versuchung groß mit dem einen PE nochmal irgendwas zu schalten oder mit Strom versorgen zu wollen. Gibt es eigentlich Elektriker, oder ist sowas erlaubt, als Leihe ne komplette Elektroinstallation zu machen, oder sagen wir mal alles bis hin zu 230V und der Elektriker guckt dann nur noch drüber, um Geld zu sparen, oder machen die sowas generell nicht, oder kann mir die Versicherung dann noch doof kommen irgendwann? Komm mit als ET Ing. manchmal dämlich vor was man alles nicht darf, aber genau weiß wie man es zu machen hat eigentlich, zumindest das technische Wissen ist da, das jursitische eher weniger.
Peter II schrieb: > das ist die Meinung von Geschlagener (Gast). Was wirklich vorliegt > wissen wir nicht. Eventuell hat er nur einen Lügenstift benutzt und > dieser hat halt wirklich mal gelogen. Und warum er eine schlag bekommen > hat wissen wir auch nicht. > > Es gibt keinen sinnvollen Grund warum man die Farben von PE und L > vertauschen sollte. Ich würde jetzt nicht jede Darstellung ins Fragwürdige verfrachten. Und: Es gibt einen guten Grund: Von grün/gelb waren bei der Montage noch mehr übrig als von braun oder blau. So eine Sauerei hatten wir in unserer Tiefgarage bei den Lampen auch. Dank e-check ist man dahintergekommen. Das Dumme ich, dass ich mich bereit erklärt habe, im Falles eines Lampenausfalls auch mal ne neue Röhre einzusetzen. Da kommt man zwar nicht mit den Innereien der Lampe in Berührung, aber der Teufel steckt ja wie so oft im Detail.
Andy K. schrieb: > Gibt es eigentlich Elektriker, oder ist sowas erlaubt, als Leihe ne > komplette Elektroinstallation zu machen, oder sagen wir mal alles bis > hin zu 230V und der Elektriker guckt dann nur noch drüber, um Geld zu > sparen, oder machen die sowas generell nicht, oder kann mir die > Versicherung dann noch doof kommen irgendwann? wird schon gemacht. Der Elektriker übernimmt damit der Verantwortung. Ellen Moore schrieb: > Einen Handwerker deswegen kommen zu lassen sprengt > definitiv 100€. Ich weiß ja nicht in welchen Nobelviertel du wohnst. 40€ Anfahrt 30min arbeit 40€/stunde 20€ neue Dichtung.
Andy K. schrieb: > Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein > muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die > komplette Elektroinstallation überprüfen? Wenn er nicht ausschließen kann, daß der Vormieter an der Elektroinstallation herumgebastelt hat: Ja, selbstverständlich. Schließlich haftet der Vermieter (resp. Eigentümer) dafür, wenn durch von der Mietsache ausgehenden Gefährdungen Mieter oder andere Menschen zu Schaden kommen.
Habe ich übrigens neulich für die Waschmaschine gemacht: Handwerker kommen lassen aus versicherungstechnischen Gründen. Hat 120 euro genommen für 10 Minuten Arbeit. Ernsthaft, bei den Preisen würde mich die Montage von 5 Lampen wahrscheinlich so 300 euro kosten. Das ist ne Menge Holz und ehrlich gesagt für viele Leute gar nicht bezahlbar.
Geschlagener schrieb: > Ernsthaft, bei den Preisen würde mich die Montage von 5 Lampen > wahrscheinlich so 300 euro kosten. Das ist ne Menge Holz und ehrlich > gesagt für viele Leute gar nicht bezahlbar. Zumal der natuerlich nicht zum bestellten Zeitpunkt kommt und man deswegen midestens stundenlang im Dunklen auspacken muss... wendelsberg
Andy K. schrieb: > Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein > muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die > komplette Elektroinstallation überprüfen? Der Vormieter könnte ja > irgendwo dran rumgefummelt haben, muss ich da jeden Schalter rausnehmen > und prüfen (oder lassen)? Also die Gagfah macht das teilweise in Ihren Wohnungen. Da gehört es zur Wohnungsübergabe dazu, dass ein Elektriker am Ende der Mietzeit vorbeikommt, und die Elektrik prüft. Ich schätze da wird schonmal einer Hops gegangen sein, wegen falscher oder manipulierter Verkabelung. Und Dank Knebelverträge werden sich die Kosten in Grenzen halten.
@Oster Hase: Der Austausch einer defekten Steckdose ist wohl fraglos eine Instandhaltung und keine Installation, oder? Der Austausch einer defekten Leuchte ist wohl ebenfalls eine Instandhaltung und keine Installation, oder? Das Abhängen einer Leuchte wegen Renovierungsarbeiten und das anschließende Wiederanschließen soll deiner Ansicht nach etwas Anderes sein - warum?? Ja, dass in der NAV keine eindeutige Definition von "Instandhaltung" drinsteht, ist schon blöd...
Geschlagener schrieb: > Habe ich übrigens neulich für die Waschmaschine gemacht: Handwerker > kommen lassen aus versicherungstechnischen Gründen. > > Hat 120 euro genommen für 10 Minuten Arbeit. das ist heftig. Ich habe hier gerade die Rechnung einer Reparatur eines Warmwasserspeichers, da wurde eine Dichtung und ein Rohrbogen gewechselt. Material 10,72 Lohnkosten 1,5 Std à 52€ = 78€ Fahrzeugkosten 5€ gesamt 93,72 + MwSt. = 111,53€ bevor Fragen aufkommen, die 1,5 Std. waren berechtigt, ich stand daneben.
>> Hat 120 euro genommen für 10 Minuten Arbeit. Earl Sinclair schrieb: > das ist heftig. Ich war mal bei einem Notar. Der hat für 10 Minuten Arbeit fast 200 Euro sehen wollen. Dann war ich mal im Forum "Ausbildung und Beruf" Da gab es einen Ingenieur, der wollte für eine Stunde Arbeit auch 100 Euro. Eben so Einen traf ich im Forum "Markt". Der wollte für 2 Zeilen Code auch 100 Euro. Das ist natürlich nicht heftig.
Andy K. schrieb: > Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein > muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die > komplette Elektroinstallation überprüfen? Der Vormieter könnte ja > irgendwo dran rumgefummelt haben, muss ich da jeden Schalter rausnehmen > und prüfen (oder lassen)? Eigentum verpflichtet nun mal und für Dein Eigentum bist Du verantwortlich, auch dafür was mit und durch Dein Eigentum geschieht. Weil Du aber selbst bei maximaler Kontrolle nie ganz sicher sein kannst, dass alles in Ordnung ist, gibt es ja Haftpflichtversicherungen. Die sollten Dich wenigstens vor den finanziellen Forderungen des neuen Mieters schützen, falls ihm durch Dein Eigentum ein Schaden entstanden ist. Natürlich kannst Du – bzw. Deine Versicherung – den Schaden dann beim Vormieter gelten machen, falls er in unberechtigter Weise an der Installation herumgefummelt haben sollte. Allerdings hast Du immer das Problem, dass die Beweislast dann bei Dir liegt und das Problem könnte schnell erheblich werden. Ich habe dazu mal ein Urteil gelesen, bei dem ging es darum, dass während des Einzugs Wasser aus dem Anschluss einer noch nicht angeschlossenen Spüle gezapft und der Hahn dann nicht wieder richtig geschlossen wurde. Über das darauf folgende Wochenende liefen dann erhebliche Mengen Wasser in die Wohnung und in die darunter liegenden Geschäftsräume. Das Gericht lehnte eine Kostenübernahme durch die neuen Mieter nur deshalb ab, weil der Vermieter auch nach der Übergabe noch einen Schlüssel für die Wohnung hatte und damit auch prinzipiell die Möglichkeit, die Wohnung zu betreten. Da er nicht nachweisen konnte, dass er nach der Übergabe nicht noch einmal in der Wohnung war, war die Schuld der Mieter nicht zweifelsfrei erwiesen und der Vermieter blieb auf den Kosten sitzen.
Geschlagener schrieb: > Anderes Problem am Rande: Im gleichen Zimmer hauta den FI raus wenn der > Staubsauger mit voller Leistung eingeschaltet Strom kennt keine Freunde. Da scheint einer gebastelt zu haben. Besprich die Lage mit Deinem Vermieter und je nach Ausgang der Sache kannst Du wenn er keinen Fachmann schickt, wie oben zu lesen ist, sofort schriftlich weiter verfahren. Sonst hat Du beim Auszug das nächste Problem. Dann zahlst Du für die verbastelte Elektrik.
Geschlagener schrieb: > Ernsthaft, bei den Preisen würde mich die Montage von 5 Lampen > wahrscheinlich so 300 euro kosten. Das ist ne Menge Holz und ehrlich > gesagt für viele Leute gar nicht bezahlbar. Must Du ja auch nicht. Bezahlt Dein Vermieter. Aber das wurde ja schon hinreichend diskutiert. Hast Du schon mit Deinem Vermieter gesprochen?
Pete K. schrieb: > Must Du ja auch nicht. Bezahlt Dein Vermieter. Aber das wurde ja schon > hinreichend diskutiert. Der Vermieter bezahlt dir das aufhaengen deiner Lampen bestimmt nicht. Das war hier gemeint. Selbstverstaendlich wird er die die Kosten einer ggf. anfallenden Insatandsetzung der Elektrik tragen falls eine ueberpruefung einen Defekt oder falschverdrahtung bestaetigt, das ist ja Teil des Vertrags, die Maengelfreiheit. Das kommt dann auf die Liste seiner Kosten und findet sich in den kommenden Jahren in deiner Miete wieder.
Earl Sinclair schrieb: > Material 10,72 > Lohnkosten 1,5 Std à 52€ = 78€ > Fahrzeugkosten 5€ > gesamt 93,72 + MwSt. = 111,53€ Münchner Preise halt. Ich habs jetzt nicht genau im Kopf, aber 30 euro für Anfahrt oder so, mindestens eine Stunde muss man bezahlen, unnötiges Ersatzteil für 20 euro (kostet im Baumarkt 5 Euro) + MwSt.
Vielleicht hilft dies hier ja auch weiter: http://www.juraforum.de/forum/t/mindestanforderungen-elektrik-in-mietswohnungen-mietminderung.487701/ Die Horrovorstellung, dass allfällige Reparaturkosten dann wieder in der Miete auftauchen, soll natürlich die Mieter klein und gefügig halten und dass sie ja nix melden. Doch heute dürften die Vermieter eh draufpacken was eben so geht und der Mieter muss zahlen. Ein "ich habe damals die Fenster selber repariert" wird da nicht helfen, KEINE Mieterhöhung hinnehmen zu müssen.
J. Ad. schrieb: > klein und gefügig hal Hat doch damit nichts zu tun Das sind doch reale Kosten, gleichgueltig wer sie verursacht hat. Die werden eben verteilt. Private Vermietung ist doch kein sozialer Wohnungsbau, und auch kein privates Hobby das auf Null ausgeht oder man gar gern noch etwas drauflegt weil es Spass macht. Wenn das ein Nullsummenspiel wird laesst man eben die Wohnung leerstehen, bevor man am ende noch draufzahlt. Das ist ganz normale Lebenswirklichkeit. Die lieben Vorschriften zur Erhaltung von Leben und Gesundheit, die wir alle so toll und sinnvoll finden, treiben eben auch die Kosten.
Ich lasse bei unseren Mietobjekten auch mittlerweile vor jeder Neuvermietung die Elektroanlage von einem Fachbetrieb prüfen. Wir hatten mal so einen Experten (so einen typischen Märchenonkel) als Mieter, bei dessem Gelaber musste man sich wirklich zusammenreissen - nur sachlich falsches - aber der große Handwerkerkönig... . Beim Auszug verwies er stolz auf die selbst erneuerten Schukosteckdosen (in dem Gebäude mit klassischer Nullung). Da gingen bei mir alle Alarmlampen an. Ein schneller Blick danach hinter ein der Abdeckungen : keine Brücke für die Nullung gesetzt. Seitdem: nur noch Elektriker - da schläft man besser. Ich als Vermieter würde in so einem Fall sofort handeln, wäre aber über nette Ansprache erfreut - es könnte ja vom Vormieter oder Vorbesitzer sein. Ein Gegenbeispiel war die Dusche in der Studentenbude einer Bekannten. Dort kribbelte es, wenn man den Duschablauf anfasste. Erinnerte mich irgendwie an die Erzählungen vom VDE Seminarleiter über den Tatortkrimi - bei dem der Mord durch einschieben einer Leitung in den Duschabfluss ausgeführt wurde... . Hier waren es unbelehrbare Immobilienbastler. Sie ist recht schnell wieder ausgezogen. vg
Gealtertes Bastelkind schrieb: > Ein Gegenbeispiel war die Dusche in der Studentenbude einer Bekannten. > Dort kribbelte es, wenn man den Duschablauf anfasste. Erinnerte mich > irgendwie an die Erzählungen vom VDE Seminarleiter über den Tatortkrimi > - bei dem der Mord durch einschieben einer Leitung in den Duschabfluss > ausgeführt wurde... Das klingt hochinteressant! :-) Ist der Titel des Tatortkrimis bekannt? Auch der Name der ermittelnden Kommissare oder der Schauspieler könnte bei der Recherche weiterhelfen. Viele Tatorte sind ja auf YT verfügbar.
Mieter schrieb: > Ist der Titel des Tatortkrimis bekannt? "Die Phase des Todes", "Das Geheimnis des FI", ;-) MfG Paul
Oder vielleicht "Der Null-Leiter des Grauens" "Erde des Todes" "Phase ohne Wiederkehr"
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Andy K. schrieb: >> Aber in wiefern kann man den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein >> muss ich jetzt jedesmal wenn ein neuer Mieter einzieht erst die >> komplette Elektroinstallation überprüfen? > > Wenn er nicht ausschließen kann, daß der Vormieter an der > Elektroinstallation herumgebastelt hat: > > Ja, selbstverständlich. > > Schließlich haftet der Vermieter (resp. Eigentümer) dafür, wenn durch > von der Mietsache ausgehenden Gefährdungen Mieter oder andere Menschen > zu Schaden kommen. Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der Mieter auszieht? Ich mein theoretisch kann ein böswilliger Mieter ja auch einfach mal ne defekte Leitung einziehen. Zieht die Leitung raus, manipuliert sie, zieht sie wieder ein. Sorry aber es ist weltfremd zu sagen dass man wirklich ALLES da als Vermieter kontrollieren muss. Weil dann läuft es wirklich darauf hinaus dass du die Wohnung komplett sanieren muss, alle Kabel, auch die IN der Wand kontrollieren musst usw. Auch nen Elektriker wird sich nicht jeden eizelnen cm jeder einzelnen Elektroleitung in der Wohnung/Haus ansehen.
Andy K. schrieb: > Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der > Mieter auszieht? > Ich mein theoretisch kann ein böswilliger Mieter ja auch einfach mal ne > defekte Leitung einziehen. Zieht die Leitung raus, manipuliert sie, > zieht sie wieder ein. > > Sorry aber es ist weltfremd zu sagen dass man wirklich ALLES da als > Vermieter kontrollieren muss. Niemand sagt, dass Du es kontrollieren musst. Haften tust Du trotzdem dafür. Deshalb solltest Du ja eine Haftpflichtversicherung haben, die die zivilrechtlichen Ansprüche abdeckt. Strafrechtlich wird man Dir nur etwas vorwerfen können, wenn Du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast und Deiner „normalen“ Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist.
Andy K. schrieb: > Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der > Mieter auszieht? Ich würde sie prüfen lassen, wenn der Verdacht besteht, daß der Mieter sich daran zu schaffen gemacht hat. Und die Erneuerung/Reparatur geschieht dann logischerweise auf dessen Kosten.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Andy K. schrieb: >> Du würdest also die komplette Elektroinstallation erneuern wenn der >> Mieter auszieht? > > Ich würde sie prüfen lassen, wenn der Verdacht besteht, daß der Mieter > sich daran zu schaffen gemacht hat. > > Und die Erneuerung/Reparatur geschieht dann logischerweise auf dessen > Kosten. Aber nur, wenn Du auch nachweisen kannst, dass der Schaden bei Einzug noch nicht bestand. Die Beweislast dafür liegt beim Vermieter. Nur beim Auszug zu prüfen genügt also nicht. Es muss auch vor Einzug geprüft worden sein und zwar von einem unabhängigen Dritten und so, dass eine Manipulation der Anlage nach der Prüfung durch jemand anderen als den neuen Mieter ausgeschlossen ist. (Siehe den Beitrag oben.)
A. H. schrieb: > Es muss auch vor Einzug geprüft worden sein und zwar von einem > unabhängigen Dritten und so, dass eine Manipulation der Anlage nach der > Prüfung durch jemand anderen als den neuen Mieter ausgeschlossen ist. Kommt drauf an. Wenn sich die Art und Anzahl der Steckdosen verändert hat, (was durch ein entsprechendes Wohnungsübergabeprotokoll nachgewiesen werden kann), oder wenn irgendwo neue Deckenauslässe auftauchen, der Sicherungskasten anders aussieht, dann sieht die Situation etwas anders aus. Und warum, außer um etwas zu verändern (zusätzliche Steckdose irgendwo o.ä.), sollte ein Mieter an der Elektroinstallation herumspielen? Ansonsten klingt Deine Forderung etwas ... merkwürdig.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Und warum, außer um etwas zu verändern (zusätzliche Steckdose irgendwo > o.ä.), sollte ein Mieter an der Elektroinstallation herumspielen? weil er z.b. ein Kabel angebohrt hat.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > A. H. schrieb: >> Es muss auch vor Einzug geprüft worden sein und zwar von einem >> unabhängigen Dritten und so, dass eine Manipulation der Anlage nach der >> Prüfung durch jemand anderen als den neuen Mieter ausgeschlossen ist. > ... > Ansonsten klingt Deine Forderung etwas ... merkwürdig. Das sind nicht meine Forderungen, das sind die Forderungen der Gerichte, siehe das zitierte Beispiel oben. Mir wären andere Regelungen manchmal auch lieber.
OK, das ist ein Argument. Wie auch immer: Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für den korrekten Zustand der Elektroinstallation, wie er den sicherstellt, bleibt ihm natürlich selbst überlassen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Wenn sich die Art und Anzahl der Steckdosen verändert > hat, (was durch ein entsprechendes Wohnungsübergabeprotokoll > nachgewiesen werden kann) Na, Du bist ja gut drauf - hast Du schon mal ein Übergabeprotokoll mit Anzahl Steckdosen, Anzahl Schalter, Anzahl Türklinken, Anzahl Schrauben in Fussleiste, Anzahl ... gesehen? Ich nicht :-) Aber ich habe schon gesehen, wie Mieter ihre Lampe angeschlossen haben - und sich wunderten, warum beim Einschalten die Sicherung "angesprochen hat" ...
Dieter Frohnapfel schrieb: > hast Du schon mal ein Übergabeprotokoll mit > Anzahl Steckdosen, Anzahl Schalter, Anzahl Türklinken, Anzahl Schrauben > in Fussleiste, Anzahl ... gesehen? Wichtig ist vor Allem die Anzahl der Fenster. Wenn zwischenzeitlich Eines davon zugemauert wurde, braucht man nämlich einen zusätzlichen Lampenanschluß. MfG Paul
Dieter Frohnapfel schrieb: > Na, Du bist ja gut drauf Kommt drauf an, wie paranoid der Vermieter ist und wie sehr er sich gegenüber seinem Vertragspartner absichern will. Als Mieter jedenfalls erwarte ich, daß die Mietsache in einem benutzbaren und mich nicht gefährdenden Zustand ist -- eine verbastelte Elektroinstallation würde ich bei Bezug einer Wohnung vom Vermieter instandsetzen lassen. Der Hinweis an den Vermieter, daß er schließlich für den Kram haftet, sollte etwaige Verhandlungen vereinfachen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Der Hinweis an den Vermieter, daß er schließlich > für den Kram haftet, sollte etwaige Verhandlungen vereinfachen. Der Vermieter haftet für den Kram, wenn der Mieter an dem Kram haftet. MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Wichtig ist vor Allem die Anzahl der Fenster. Wenn zwischenzeitlich > Eines davon zugemauert wurde, braucht man nämlich einen zusätzlichen > Lampenanschluss Hatte ich vergessen, war aber in den "..." enthalten :-) Dann muss man aber auch die geschlossenen Wandflächen mit aufnehmen (in m²), falls jemand Fenster und Türen vergrößert hat (-> ggf. weniger Beleuchtung erforderlich). Was mich auf das Thema Sturz / Statik bringt ... etc. Kurz (und im Ernst): Vermieter (auch schriftlich) informieren, der soll entscheiden. Wenn das tatsächlich so ist wird der Maßnahmen ergreifen. Falls der das nicht macht, mit Frist anmahnen und nach Fristablauf die Angelegenheit ggf. einem RA übergeben.
Paul Baumann schrieb: > Der Vermieter haftet für den Kram, wenn der Mieter an dem Kram > haftet. In Bezug auf die Elektroinstallation nur, wenn der Mieter nicht direkt an Drähte in Steckdosen ... fasst. In Bezug z. B. auf die Betonplatte vor dem Haus stimmt das aber aber überhaupt nicht! ;-)
... kann ich nicht mehr bearbeiten. Zwischen "Drähte" und "in Steckdosen" kommt ein Schrägstrich "/".
Rufus Τ. Firefly schrieb: > eine verbastelte > Elektroinstallation würde ich bei Bezug einer Wohnung vom Vermieter > instandsetzen lassen Mal im Ernst - das Übergabeprotokoll wird VOR Bezug einer Wohnung erstellt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Mal abgesehen davon , dass sicher nicht die Anzahl Steckdosen etc. enthalten ist - misst Du vor Bezug alles durch und checkst die Installation? Wenn sich (versteckte) Mängel herausstellen, dann muss man sich einigen - notfalls vor Gericht.
Dieter Frohnapfel schrieb: > misst Du vor Bezug alles durch und checkst die Installation? Sicherlich nicht; aber ich sehe mir die Installation an. Wenn ich da 50er-Jahre-Aufputz-Steckdosen entdecke, Steckdosen, Lichtschalter etc. an unerwarteten Orten (uneinheitliche Höhe) oder von unterschiedlichen Herstellern, dann werde ich etwas aufmerksamer. Und wenn der Sicherungskasten ein buntes Mischmasch verschiedenster Sicherungen verschiedenster Hersteller anbietet, die Abdeckungen schief hängen (oder gar ganz fehlen), dann werde ich noch aufmerksamer. Und wenn es teilverputzte, auf die Scheuerleisten gemumpfte* Kabel mit Metallmantel, und die dazugehörigen Lichtschalter und Steckdosen den Eindruck machen, älter zu sein als ich ... dann erst recht. Ich kenne Altbauinstallationen. Brr...brrbbzzzt.
Das ist das Geräusch, wenn man einen Stecker in eine solche 50er-Jahre-Altbausteckdose hält. "Stecken" kann man den Vorgang nicht nennen, die Kontaktbleche sind so ausgeleiert, daß der Stecker bei leichtesten Erschütterungen wieder rausfällt.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das ist das Geräusch, wenn man einen Stecker in eine solche > 50er-Jahre-Altbausteckdose hält. Aha! Mache die Last nur groß genug, dann brennt sich der Stecker schon in der Steckdose fest... Das ist doch kein schlechtes Gesellschaftsspiel: Statt mit Dart-Pfeilen zu werfen, wirft man Stecker in Steckdosen. ;-) MfG Paul
Hat denn mal einer gefragt, ob es nicht auch die Lampe sein kann ? Interne Verschaltung falsch ? Weiter oben steht Lampe läuft jetzt.. an einem anderen Anschluss ? Nachgemessen mit MM überzeugt nicht wirklich, wenn man nicht weiß was was ist. Hm. Warum ist die Fehlfunktion dem Vormieter nicht aufgefallen ? seltsam,seltsam..
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das ist das Geräusch, wenn man einen Stecker in eine solche > 50er-Jahre-Altbausteckdose hält. "Stecken" kann man den Vorgang nicht > nennen, die Kontaktbleche sind so ausgeleiert, daß der Stecker bei > leichtesten Erschütterungen wieder rausfällt. Relativ - ich wohne Baujahr 1886 - und habe gelernt, flexibel zu sein. Brrrrssschllurrrrzzz z.B. begrenzt den Anlaufstrom des Bügeleisens optimal :-) Zum Ausgleich habe ich hohe Decken und ein angenehmes Wohngefühl. Sch... auf DIN-Steckdosen :-)
wc schrieb im Beitrag #4172721: > kamen dann zwei > Spezialisten, die nach einigem erfolglosen Gebastel den Nullleiter > einfach abgekniffen haben. Und jetzt geht wieder alles, ohne Stromschlag?
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das ist das Geräusch, wenn man einen Stecker in eine solche > 50er-Jahre-Altbausteckdose hält. "Stecken" kann man den Vorgang nicht > nennen, die Kontaktbleche sind so ausgeleiert, daß der Stecker bei > leichtesten Erschütterungen wieder rausfällt. Mann koennte schon sagen das manches zu alt ist als das es guten Gewissens vermietet werden sollte, andererseits besteht aber auch Bedarf an billig(st)em Wohnraum, was sich dann aber auch wieder schlecht mit den bestaendig umfangreicher werden Anforderungen vertraegt. Aber wenn du dir heute im "Baumarkt" Steckdosen kaufst sind die nicht nach 60 Jahren ausgeleiert sondern nach drei. Rufus Τ. Firefly schrieb: > Wie auch immer: Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für den > korrekten Zustand der Elektroinstallation, wie er den sicherstellt, > bleibt ihm natürlich selbst überlassen. Aber das muss man dann eben aber auch mitteilen. Das kommt fuer meine Begriffe weit vor der Eingangs gestellten Frage, ob der Vermieter das bezahlen muss. Zustaendigkeiten sollten wirklich beachtet werden, gibt einfach weniger Stress. Denn wer gleich einen Elektriker bestellt der muss ihn auch erstmal bezahlen. Wer bestellt, der bezahlt. Hat der Mieter den Auftrag erteilt dann ist er fuer den ausfuehrenden der Ansprechpartner und auch derjenige an den der sich haelt wenn sich die Bezahlung verzoegert oder gar ausbleibt und nicht der Vermieter. Aber warum sollte der Vermieter das, die Kosten fuer den entdeckten Mangel uebernehnem, nicht wollen? Es besteht ja schliesslich ein Interesse am zustandekommen des Vertrags. Zwar eine wohl eher seltene Begebenheit aber in gleicher Weise wie der Mieter zuruecktreten koennte falls es sich heraustellt das da weitere gravierende Maengel vorhanden seien sollten die man als solche nicht erkannte, > Ich kenne Altbauinstallationen. Brr...brrbbzzzt. ist ja ein Neubezug, kein waehrend eines bestehendes Mietverhaeltisses zu Tage getretener Defekt, koennte es auch zu einem Ruecktritt vom Vertrag seitens des Vermieters kommen wenn er zum Beispiel feststellen muesste das die zurecht angemahneten erforderlichen Massnahmen auf Grund der sich laufe der Zeit geanderten Vorschriften sehr umfangreich ausfallen sollten und es sich nicht mit einer einfachen Reparatur bewenden laesst. Da gibts dann auch wieder Zumutbarkeitsgrenzen, geht halt alles in beiden Richtungen.
Mani W. schrieb: > wc schrieb im Beitrag #4172721: >> kamen dann zwei >> Spezialisten, die nach einigem erfolglosen Gebastel den Nullleiter >> einfach abgekniffen haben. > > Und jetzt geht wieder alles, ohne Stromschlag? Es kamen ja dann nur noch zwei Draehte aus der Decke an die man die Lampe anschliessen konnte. Einer zwar gruen/gelb, aber was solls. Spaetere Wohnungen hatten aehnliche Ueberaschungen (z.B. Spannung am Schutzkontakt einer Steckdose, wenn man im Nachbarzimmer das Licht einschaltet).
Beitrag #7356485 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7356500 wurde von einem Moderator gelöscht.
Tom E. schrieb: > Nachschlag schrieb: >> Naja, den derzeitig gueltigen Verordnungen und Gesetzen folgend, >> darfst du als Otto-Normalverbraucher ja noch nicht mal mehr deine >> Deckenlampe selbst anschliessen wenn du keine Elektrofachkraft sein >> solltest. > > Und wie Beispiel zeigt, aus gutem Grund. > > Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten > erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt > wird. Ich bin kein Elektrofachkraft nicht mal Fachelektroniker. Aber die 3 Mal die ich einem Elektriker bei seiner Arbeit über die Schulter geschaut habe, hat da keiner wenigstens einmal per Sicherungschalter spannungsfrei gemacht. Da war mir immer mulmig beim Zuschauen. Die Fachkräfte meistern das schon und auf Nachfrage sagten sie mir immer, das ist normaler Arbeitsablauf. Theorie und Praxis.... Und wenn Grüngelb Phase ist, dann legt man die eben nicht auf die Schutzkontakte der Steckdosen, das wäre ja nun wirklich dämlich und macht keiner. Lustig ist natürlich die Möglichkeit das Phase und PE unter Putz tauschen. Aber vielleicht ist ja nur eine Schraube an schlechter Stelle in der Wand und dann ist im Zählerschrank noch was anderes im Argen,dass da nichts auslöst und die Verbraucher trotzdem lustig funktionieren. In anderen Ländern funktioniert grottige Elektrik auch und die haben trotzdem großes Bevölkerungswachstum ;-)
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Mark L. schrieb: > Ich bin kein Elektrofachkraft nicht mal Fachelektroniker. Und scheinbar auch nicht in der Lage ein Datum zu lesen...der Thread ist 8 Jahre alt. Alles was du getan hast ist deine persönliche Geschichte ohne hilfreiche Antworten runterzuschreiben, nach der keiner gefragt hat. Falls du sowas gern machst, melde dich doch lieber hier an: https://www.esoterikforum.de/ Da ist auch alles möglich und nichts real. VG Paul
Beitrag #7356531 wurde von einem Moderator gelöscht.
> Ich war mal bei einem Notar. Der hat für 10 Minuten Arbeit fast 200 > Euro sehen wollen. Der TÜV von unserem Aufzug ist weniger als eine Stunde im Haus und die Rechnung für Durchsicht und Prüfplakette beträgt regelmässig über 700 Euro. Wenn ich die Lampen schon selbst anschliesse, würde mir einen Durchgangspiepser beschaffen und den Fehler selbst suchen. Je nachdem was man dann für einen Frevel vorfindet kann man dann noch immer den Vermieter anschwärzen. Zum Suchen von Leitungen die in der Luft hängen (Abgeschaltete Schutzleiter) eignet sich sowas z. Bsp. besonders gut: https://taco-nauert.de/epages/c0a40364-bcd3-4ea5-9b31-55c7b995f4b1.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/c0a40364-bcd3-4ea5-9b31-55c7b995f4b1/Categories/Leitungssucher
Mark L. schrieb: > Tom E. schrieb: >> >> Jede Elektrofachkraft wüßte (hoffentlich), dass man nach dem Abschalten >> erstmal auf Spannungsfreiheit zu prüfen hat, bevor daran rumgeschraubt >> wird. > > Ich bin kein Elektrofachkraft nicht mal Fachelektroniker. Aber die 3 Mal > die ich einem Elektriker bei seiner Arbeit über die Schulter geschaut > habe, hat da keiner wenigstens einmal per Sicherungschalter > spannungsfrei gemacht. Da war mir immer mulmig beim Zuschauen. > Mir wäre ein Elektriker sehr suspekt der zum anschließen einer Lampe losrennt um die Sicherung auszuschalten. Und was ich schon an Bastelleien gesehen habe. Bei einigen habe ich gleich die Finger davon gelassen. Da die Besitzer sich geweigert haben die Sache neu machen zu lassen.
AlterEli E. schrieb: > Mir wäre ein Elektriker sehr suspekt der zum anschließen einer Lampe > losrennt um die Sicherung auszuschalten. Stimmt, es wäre sicherer zu gehen.
J. V. schrieb: > Der TÜV von unserem Aufzug ist weniger als eine Stunde im Haus und die > Rechnung für Durchsicht und Prüfplakette beträgt regelmässig über 700 > Euro. > Die regelmäßigen Schulungen und Zertifizierungen des Personals sind nicht umsonst.
J. V. schrieb: > Der TÜV von unserem Aufzug ist weniger als eine Stunde im Haus und die > Rechnung für Durchsicht und Prüfplakette beträgt regelmässig über 700 > Euro. Ja, die Preise sind so unverschämt, dass sie sich auf den Immobilienbau auswirken: Maximal 3 Stockwerke weil man ab 4 einen Fahrstuhl installieren müsste und dessen Kosten die Sache unwirtschaftlich machen. So ähnlich wie hohe KFZ Steuer zu Kleinwagen a la 2CV und Fiat500 führten, um unter massiv steigenden Steuergrenzen zu bleiben.
Michael B. schrieb: > Maximal 3 Stockwerke weil man ab 4 einen Fahrstuhl installieren müsste > und dessen Kosten die Sache unwirtschaftlich machen. Blödsinn, die Kosten für den Aufzug lassen sich sogar den EG-Mietern aufdrücken BGH VIII ZR 103/06 https://openjur.de/u/80471.html
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