Forum: Offtopic Vertragsbruch durch Verlag ?


von Jürgen H. (jdhenning)


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Moin, ab Weihnachten letzten Jahres haben wir hier im Forum über ein 
Manuskript von mir über den ATmega (kontrovers) diskutiert. Vieles habe 
ich aufgegriffen und eingearbeitet. Anfang März wurde der Vertrag mit 
O'Reilly unterschrieben und der Abgabetermin wurde auf Ende Mai 
festgesetzt.

Kurz vor Ablauf meiner Frist beschloss die amerikanische Mutter, dass 
O'Reilly seine Aktivitäten in Deutschland einstellt, dass mein 
Manuskript aber noch unter dem Namen O'Reilly veröffentlicht werden 
solle. Die ganze Abwicklung würde vom dpunkt-verlag übernommen werden. 
Auch von dort kam die Nachricht, dass man den Vertrag mit allen Rechten 
und Pflichten übernehmen werde.

Jetzt will man es plötzlich nicht mehr; damit sich jeder ein eigenes 
Bild machen kann, habe ich mal die ausgetauschten Mails in einer 
pdf-Datei zusammen gefasst. Die kann man sich von ----------- 
herunterladen. Ein paar Infos zum Verlag selbst gibt es hier: 
de.wikipedia.org/wiki/Dpunkt.verlag

Mein Problem ist jetzt schlicht folgendes: Ich bin der Meinung, dass es 
einen Vertrag zwischen mir und dpunkt gibt, der Verlag also verpflichtet 
ist, Korrekturlesung, Satz und graphische Gestaltung (ist nicht so meine 
Welt) zu machen und das Buch auch den Markt zu bringen.

Oktober 2014 hatte ich mich auf die Suche nach einem Verlag gemacht, 
weil ich das Buch nicht selbst verlegen wollte und war schnell bei 
O'Reilly fündig geworden. Die Arbeiten, die ich ab da bis Februar 
gemacht habe, habe ich in der Hoffnung auf den Vertrag gemacht; die 
ganzen anschließenden Arbeiten hätte ich ohne einen Vertrag mit einem 
Verlag sicherlich nicht geleistet und das sind 4 ½ Monate halbtags (auch 
an Sonn- und Feiertagen). Wenn ich für meine Arbeit so viel verlange wie 
ein Klempner, dann sind das über 20.000 Tacken.

Wie seht ihr die Situation und wie würdet ihr euch verhalten? Bin für 
jeden Tipp offen.


P.S. Der Multitasking-Kernel ist fast fertig (Größe ~ 1,5 kByte) und 
wird jetzt auf echtzeitfähig aufgebohrt (spätere Größe voraussichtlich 
1,6 - 1,7 kByte). Wenn er fertig getestet ist, werde ich mal anfragen, 
ob mikrocontroller.net eine Heimat für den Sourcecode und die Doku sein 
kann (Lizenz für nicht kommerzielle oder gering kommerzielle Nutzung 
frei).

--

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du Dich juristisch in sehr ungesundes 
Fahrwasser begibst, wenn Du weiterhin diesen Schriftverkehr öffentlich 
zugänglich machst.

Deswegen habe ich den Link in Deinem Beitrag unkenntlich gemacht -- wenn 
Du Dir wirklich ganz sicher bist, daß Du das veröffentlichen willst, 
und Dich auch mit Deinem Rechtsanwalt entsprechend besprochen hast, 
schreib den Link nochmal in einen neuen Beitrag in diesem Thread hier.

Wie ich schon darlegte -- wir sind hier alle juristische Laien mit 
bestenfalls gesundem Menschenverstand. Daher muss manchmal auch so ein 
Bauchgefühl wie meines hier für derartige "Eingriffe" herhalten.
Denn das sagt mir, daß das ungesund ist, was Du da machst.

-rufus

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jürgen Henning schrieb:
> Ich bin der Meinung, dass es einen Vertrag zwischen mir und dpunkt gibt

Frag Deinen Rechtsanwalt.

Es ist zwar schön, daß Du dem Forum entsprechenden Sachverstand 
zutraust, aber wir sind hier keine Juristen und bestenfalls mit 
"gesundem Menschenverstand" ausgestattet. In Rechtsangelegenheiten aber 
versagt der "gesunde Menschenverstand".

Ich bin mir auch nicht sicher, ob es für Dich opportun ist, Deine 
Vertragsunterlagen zu veröffentlichen -- die möglicherweise gegnerische 
Rechtsabteilung kann darauf durchaus unerfreut reagieren.

von Joachim R. (jorath)


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Nabend,

Hast du einen verbindlichen Vertrag oder ein "Letter of Intent" sprich 
Absichtserklährung unterschrieben?

MfG
J.Rath

von Robert B. (robertb)


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Er hat wahrscheinlich gar nix. Ein netter Briefwechsel, in dem der 
Verlag zusagt die Veröffentlichung zu prüfen. Der Verlag fragt einen 
Fachmann, der freundlich aussagt: Das Manuskript ist Käse. Die 
(uneinsichtige, aber Diskussion freudige) Antwort des Authors. Ein 
Verlag, der erkennt das nicht jeder zum Authos geboren ist und aus Sicht 
des Verlages rechtzeitig den Stecker zieht. Die enttäuschten Erwartungen 
des Authors welche sich nun in rechtlich fragwürdiger Form in diesem 
Forum Raum suchen.

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Ich las gerade vom Geschäftsführer des dpunkt-Verlag:
> Ihre Antwort lässt auch nicht erwarten, dass wir mit akzeptablem Aufwand
> zu einem aus unserer Sicht guten Ergebnis kommen werden.

Man muss bedenken, dass eine Publikation nur aus einer guten 
Zusammenarbeit aus Verlag und Autor hervor gehen kann. Falls es dafür 
keine Basis (mehr) gibt, macht alles weitere keinen Sinn.

Der Verlag wird bestenfalls auf "Schadensbegrenzung" aus sein.

Ich weiss nicht, ob sich solche Querelen in der Branche herum sprechen. 
Die Anzahl der guen Technik-Verlage ist endlich.

Durch Posts im Internet und Diskussionsforen sprechen sich solche 
Querelen in der Branche natürlich noch viel schneller herum.

Jürgen Henning schrieb:
> wie würdet ihr euch verhalten?

Ich würde nichts machen. Entweder mein Buch ist gut, dann gehts auch 
im Selbstverlag oder ich betrachte den Versuch als „Lehrgeld zahlen“.

PS:
Rufus Τ. Firefly schrieb:
> die möglicherweise gegnerische
> Rechtsabteilung kann darauf durchaus unerfreut reagieren

Entweder das oder: Den Namen der "Editorial Managerin" (A. H.) zusammen 
mit ihrer E-Mail zu veröffentlichen, ist keine gute Idee. Das könnte als 
Eingriff in ihren Lebens- und Freiheitsbereich 
Schmerzensgeld-Forderungen erzeugen.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ich habe den Link auf das Dokument mit dem Schriftverkehr unkenntlich 
gemacht -- meine Begründung habe ich an den ersten Beitrag angehängt.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Hallo,

also zunächst: Ich habe in der Tat einen Vertrag mit O'Reilly. Oben auf 
der Seite steht "Verlagsvertrag für Buchprojekte". Ich bekam den Vertrag 
(8 Seiten)in zwei Ausfertigungen zugeschickt und unterschrieb am 
2.3.2015 und schickte die Ausfertigungen zurück. Eine Ausfertigung 
erhielt ich ein paar Tage später wieder, die von der Lektoratsleitung 
und von der Geschäftsführung unterschrieben war. Es handelt sich also 
nicht um die enttäuschte Anfrage von mir an den dpunkt-verlag, ob sie 
mein Manuskript veröffentlichen wollen.

Ich hatte die letzte Mail am Freitagabend erhalten und mir über das 
Wochenende ausgiebig Gedanken über mein weiteres Vorgehen gemacht. 
Hierbei kam ich zu dem Ergebnis, dass so oder so eine vertrauensvolle 
Zusammenarbeit mit dem dpunkt-verlag rein psychologisch nicht mehr 
möglich ist, denn ich müsste jetzt ständig davon ausgehen, dass man mir 
wieder einen reinwürgen will. Der Brunnen wurde also gründlich vergiftet 
und wenn ich da einen Kanister Zyanid hinterher werfe, ändert das auch 
nichts mehr.

Zum Vertrag:
§1 legt fest, was ich zu liefern habe/hatte; dem bin ich nachgekommen. 
Ich war in der ganzen Zeit vorher (also praktisch seit Ende Oktober) im 
ständigen Kontakt mit meinem Betreuer bei O'Reilly; es war also sehr 
genau bekannt, was und in welchem Umfang ich abliefern würde und man 
fand nichts an meinem etwas flapsigen Stil auszusetzen (oder zumindest 
so wenig, dass man das als leicht korrigierbar einstufte).

§2 legt fest, dass der Verlag Herstellung und Verbreitung auf eigene 
Kosten übernimmt, was Ausstattung, Layout, Werbemaßnahmen etc umfasst. 
Da verweigert sich der dpunkt-verlag.

Sorge machte mir §11, der eine Geheimhaltungsverpflichtung beinhaltet. 
Bis mir aufging, dass der dpunkt-verlag sich nicht darauf beziehen kann, 
denn er weigert sich ja, das Buch zu verlegen. Entweder er ist 
vertragsbrüchig, dann war mein Vergehen nachrangig. Oder es besteht kein 
Vertrag und dann kann ich über den dpunkt-verlag alles veröffentlichen, 
was der Wahrheit entspricht.

Alle von mir benannten Akteure sind in öffentlich zugänglichen Quellen 
mit Namen und Funktion auffindbar; also da kann eigentlich auch nichts 
schief gehen.

Und zur Not habe ich da noch eine gute Bremse: Sollen sie doch mal 
versuchen, einem nackten Neger in die Taschen zu packen!

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Frag Deinen Rechtsanwalt.

Gute Idee. Rechtsanwälte haben mit beratungsresistenten Leuten kein 
Problem: Sie verdienen mit denen noch mehr Geld als mit den anderen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Jürgen H. (jdhenning)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Ich habe den Link auf das Dokument mit dem Schriftverkehr unkenntlich
> gemacht -- meine Begründung habe ich an den ersten Beitrag angehängt.

Das ist in Ordnung und nachvollziehbar. Wer den Link haben möchte, 
schicke mir bitte eine PN.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jürgen Henning schrieb:
> Bis mir aufging, dass der dpunkt-verlag sich nicht darauf beziehen kann,
> denn er weigert sich ja, das Buch zu verlegen. Entweder er ist
> vertragsbrüchig, dann war mein Vergehen nachrangig. Oder es besteht kein
> Vertrag und dann kann ich über den dpunkt-verlag alles veröffentlichen,
> was der Wahrheit entspricht.

Diese Rechtsauffassung mag Dir der "gesunde Menschenverstand" mitteilen, 
aber ob das Rechtsanwälte auch so sehen, kannst Du nur mit einem 
Gespräch mit Deinem Rechtsanwalt klären.

Und das solltest Du auch dringend tun.

von Harald W. (wilhelms)


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Jürgen Henning schrieb:

> also zunächst: Ich habe in der Tat einen Vertrag mit O'Reilly.

Ich kann nur noch mal wiederholen was schon andere gesagt haben:
Die Materie ist derart komplex, das da nur ein Anwalt weiterhelfen
kann. Es wäre allerdings gut, wenn es ein Anwalt wäre, der sich
speziell im Verlagswesen auskennt. Vielleicht gibts ja hier im
Forum Leute, die da passende Anwälte kennen. Eine Kontaktaufnahme
mit Dir sollte dann aber besser per email und nicht übers Forum
laufen.

von Karl H. (kbuchegg)


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> Die ganze Abwicklung würde vom dpunkt-verlag übernommen werden.
> Auch von dort kam die Nachricht, dass man den Vertrag mit allen
> Rechten und Pflichten übernehmen werde.

Also eine Absichtserklärung.
Meinem 'gesunden Menschenverstand' nach ist das nicht viel wert.
Solange du von dpunkt kein unterschriebenes Papier hast, hast du nach 
wie vor einen Vertrag mit O'Reilly und nicht mehr.

von Paul B. (paul_baumann)


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Ich habe das Gefühl, daß es gleichgültig ist, ob man heute einen 
Vertrag schließt oder es läßt -gebrochen werden wird er in jedem Fall.
:-((
Trotzdem wünsche ich Dir Erfolg und wenn es hart auf hart geht, auch 
Durchhaltevermögen.
MfG Paul

von Jan H. (j_hansen)


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Jürgen Henning schrieb:
> Kurz vor Ablauf meiner Frist beschloss die amerikanische Mutter, dass
> O'Reilly seine Aktivitäten in Deutschland einstellt, dass mein
> Manuskript aber noch unter dem Namen O'Reilly veröffentlicht werden
> solle. Die ganze Abwicklung würde vom dpunkt-verlag übernommen werden.
> Auch von dort kam die Nachricht, dass man den Vertrag mit allen Rechten
> und Pflichten übernehmen werde.
>
> Mein Problem ist jetzt schlicht folgendes: Ich bin der Meinung, dass es
> einen Vertrag zwischen mir und dpunkt gibt, der Verlag also verpflichtet
> ist, Korrekturlesung, Satz und graphische Gestaltung (ist nicht so meine
> Welt) zu machen und das Buch auch den Markt zu bringen.

Du bist dir also nicht sicher, ob du mit dpunkt einen Vertrag hast. Aber 
du hast einen Vertrag mit O'Reilly. Warum fragst du nicht bei O'Reilly 
nach und lässt die sich darum kümmern?

Ansonsten: Rechtsanwalt fragen.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Moin Jan, Rechtsanwalt fragen steht auf jeden Fall an!

Ich war eben noch mal durch den Schriftverkehr gegangen und auf folgende 
Passage gestoßen: "O'Reilly and dpunkt have reviewed O'Reillys current 
publishing plan, and dpunkt is willing to publish your book under the 
original terms and schedule, as an O'Reilly title. However, there will 
be a simple amendment that we will need you to sign to transfer 
O'Reilly's publishing rights to dpunkt."

Wenn meine Einverständniserklärung dafür, dass das Publikationsrecht von 
O'Reilly auf den dpunkt-verlag, das einzige mögliche Hindernis 
darstellt, damit Publikationsrecht und Publikationspflicht auf dpunkt 
übergehen, dann werde ich morgen gemein sein und an beide Verlage (per 
Einwurfeinschreiben) meine Einverständniserklärung abgeben. Mal schaun, 
was wird.


@Torsten C.
Wen meinst du mit beratungsresistent und aus welchem Grund?

von Gerd E. (robberknight)


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Ist es nicht normal üblich daß der Verlag bei Vertragsabschluss und bei 
Manuskriptabgabe einen Vorschuss zahlt? Haben die den bezahlt?

Wenn Du keinen Vorschuss kriegst, sondern nur Tantiemen pro verkauftem 
Buch, bist Du quasi in deren Hand: Du hast keinen Einfluss wie aufwendig 
die den Vertrieb und die Marketingmaßnahmen für Dein Buch gestalten. 
Wenn die wollen, könnten die es nur für nen Jahr in ihren Gesamtkatalog 
aufnehmen und dann, wenn sich tatsächlich mal eine Bestellung zu denen 
verirrt, per Print-on-Demand rauslassen.

Genaue Vorgaben für den Umfang der Marketingmaßnahmen vertraglich 
festzulegen und kontrollierbar zu gestalten ist sehr sehr schwer. Da ist 
die Variante mit dem Vorschuss für beide Seiten klarer und einfacher und 
daher in der Buchbranche eigentlich üblich.

von Klaus I. (klauspi)


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Jürgen Henning schrieb:
Naja, und steht in Deinem Vertrag auch etwas relevantes zu deinem Fall?

Ganz spontan (und als Laie im Rechtswesen) würde ich aber behaupten, 
dass Du hier mit Anwälten auch nicht weiterkommst.

Eigentlich solltest Du einfach Dein Buch so gut machen, dass sich die 
Verlage bei Dir die Türe einrennen und der Käse ist gegessen.

Achja, hier war die sogenannte "kontroverse" Diskussion:
Beitrag "Re: ATmega8: Das Buch"

von Klaus I. (klauspi)


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Gerd E. schrieb:
> Ist es nicht normal üblich daß der Verlag bei Vertragsabschluss und bei
> Manuskriptabgabe einen Vorschuss zahlt? Haben die den bezahlt?

Vielleicht wenn man schon fünf Krimis/Zauberer-Geschichten für den 
Massengeschmack erfolgreich auf den Markt gebracht hat...

Welches Marketing oder Vertrieb stellst du dir für so ein Buch vor?
Also mein Briefkasten läuft nicht über von Flyern die ein Atmega-Buch 
preissen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Klaus I. schrieb:
> Also mein Briefkasten läuft nicht über von Flyern die ein Atmega-Buch
> preissen.

Vielleicht, weil die Leser von technischer Literatur dünner gesät sind, 
als die von Herz/Schmerz-Romanen? Eine alte Frau, di sonst Rosamunde 
Pilcher Romane liest, wird sich nicht sagen: "Och, ein schönes Buch über 
AVR-Kontroller wünschte ich mir. Wenn dann so die Fuse-Bits 
aneinanderschlagen und die der Taktgenerator seinen Vorteiler 
kennenlernt -Herz, was willst Du mehr?"

MfG Paul

von Gerd E. (robberknight)


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Klaus I. schrieb:
> Vielleicht wenn man schon fünf Krimis/Zauberer-Geschichten für den
> Massengeschmack erfolgreich auf den Markt gebracht hat...

Ich kenne 2 Autoren aus den Bereichen Gesundheitsratgeber und 
Geschichte. Die verdienen mit Ihrer Arbeit keine Reichtümer und haben 
keine Bestseller mit Auflagen > 10.000 Stück geschrieben. Dennoch 
bekommen die für jedes Buch ihren Vorschuss bei Abgabe und hinterher, 
wenn der Vorschuss mit den Tantiemen erreicht ist, die Tantiemen pro 
verkauftem Buch ausgezahlt.

> Welches Marketing oder Vertrieb stellst du dir für so ein Buch vor?
> Also mein Briefkasten läuft nicht über von Flyern die ein Atmega-Buch
> preissen.

Das fängt mit ganz simplen Sachen an: Titel, Coverbild, Klappentext, 
Inhaltsverzeichnis,Probekapitel auf der Webseite des Verlages posten, 
Buch bei Amazon etc. reinstellen. Bei Ebooks Auswahl der Vertriebswege 
(Kindle ja/nein, Epub ja/nein, DRM ja/nein,...).

Dann haben die Verlage Newsletter, Kataloge,... mit denen sie ihre neuen 
Titel anpreisen. Da muss das Buch rein (oder es kommt eben nicht rein). 
Wenn es um den stationären Buchhandel geht, dann die Vertreter die den 
Buchhändlern die neuen Titel vorstellen und besprechen, welche sie 
empfehlen auf Lager oder in Kommission zu nehmen. Auch die Konditionen 
hierfür können unterschiedlich gestaltet werden.

Dann kannst Du für das Zielpublikum relevante Zeitschriften und Blogger 
für den Bereich identifizieren und dort anfragen, ob sie ein kostenloses 
Musterexemplar haben wollen und einen Review schreiben.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen H. (jdhenning)


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Gerd E. schrieb:
> Wenn Du keinen Vorschuss kriegst, sondern nur Tantiemen pro verkauftem
> Buch, bist Du quasi in deren Hand: Du hast keinen Einfluss wie aufwendig
> die den Vertrieb und die Marketingmaßnahmen für Dein Buch gestalten.
Da hast du leider wahr, es waren nur Tantiemen vereinbart. Allerdings 
hatte ich bei meinem Betreuer bei O'Reilly definitiv nicht das Gefühl, 
dass da mit falschen Karten gespielt wurde.

Bei dpunkt habe ich das Gefühl, dass das Übernahmeangebot sehr 
unverhofft für die kam und die personell gar nicht breit genug 
aufgestellt sind, um das alles sauber abzuwickeln. Also machen sie 
Rosinenpickerei und wollen mich als angedetschte Traube beiseite legen. 
Betriebswirtschaftlich in gewisser Weise nachvollziehbar, aber davon, 
dass ich da Verständnis aufbringe, habe ich leider nichts.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Klaus I. schrieb:
> Eigentlich solltest Du einfach Dein Buch so gut machen, dass sich die
> Verlage bei Dir die Türe einrennen und der Käse ist gegessen.

Das ist alles eine Frage des Marketing und was meinst du, was ich hier 
mache ;-). Vielleicht liest ja irgendein 'Senior Editor' mit und fragt, 
ob er mal einen Blick auf das Manuskript werfen darf. Ersatzweise bleibt 
mir natürlich etwa die Veröffentlichung über BoD (Book on Demand, 
Hamburg), nur muss ich da auch noch alle anderen Arbeiten machen, also 
Layout, hübschere Graphiken, Umschlaggestaltung und was da alles dazu 
gehört, was aber alles nicht meine Stärken sind.

Und das alles kann ich nicht machen, solange die juristische Situation 
nicht absolut klar ist (Horrorszenario: Ich kratze noch ein paar 
Groschen zusammen und hau' noch jede Menge Arbeit rein und dann sagt 
dpunkt "Unser Buch!" und lässt es ein Jahr lang unbearbeitet liegen, 
weil sie wegen diesem Thread hier sauer sind. Das will und werde ich 
nicht riskieren.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Torsten C. schrieb:
> Ich weiss nicht, ob sich solche Querelen in der Branche herum sprechen.
> Die Anzahl der guen Technik-Verlage ist endlich. Durch Posts im Internet
> und Diskussionsforen sprechen sich solche Querelen in der Branche
> natürlich noch viel schneller herum.
Ich gehe davon aus, dass dieses Forum durchaus auf dem Radarschirm von 
Verlagen als auch von Autoren ist (zumindest sporadisch).

> PS: Rufus Τ. Firefly schrieb:
>> die möglicherweise gegnerische
>> Rechtsabteilung kann darauf durchaus unerfreut reagieren
Sie wird unerfreut reagieren (dafür werden sie bezahlt), allerdings 
werden die sich auch fragen müssen, ob sie aus einer PR-Peinlichkeit 
eine PR-Katastrophe machen wollen. Wenn ich in dieser Angelegenheit 
beispielsweise eine Abmahnung bekommen sollte (kann ja lange dauern, 
denn die Post streikt), dann steht das eine Stunde später mit allen 
Details hier im Forum. Ich habe arge Zweifel, ob dpunkt/heise da ein 
erhöhtes Interesse dran haben.

von Harald W. (wilhelms)


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Paul Baumann schrieb:

> der Taktgenerator seinen Vorteiler
> kennenlernt -Herz, was willst Du mehr?"

In diesem Fall schreibt man Hertz mit "tz".:-)

von Harald W. (wilhelms)


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Jürgen Henning schrieb:

> Ersatzweise bleibt
> mir natürlich etwa die Veröffentlichung über BoD (Book on Demand,
> Hamburg),

Das wirst Du vermutlich nicht machen können, da Du ja einen
Vertrag mit O'Reilly hast.

von Gerd E. (robberknight)


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Jürgen Henning schrieb:
> Da hast du leider wahr, es waren nur Tantiemen vereinbart. Allerdings
> hatte ich bei meinem Betreuer bei O'Reilly definitiv nicht das Gefühl,
> dass da mit falschen Karten gespielt wurde.

Tja, Gefühl, schnelle Umstrukturierungen beim Vertragspartner und 
Vertragstext sind halt leider verschiedene Dinge.

Die beiden Autoren die ich kenne arbeiten beide mit Agenten. Die kosten 
sie glaube ich so um die 20% rum von den Umsätzen, aber dafür haben die 
Erfahrung mit den Vertragsinhalten und haben natürlich auch einen engen 
Draht zu den Einkäufern bei den für ihr Thema relevanten Verlagen. Ist 
für Dich jetzt natürlich zu spät, aber ein Agent hätte Dich sicher vor 
Vertragsunterzeichnung auf das Problem hingewiesen (er möchte ja auch 
seinen Teil vom Vorschuss haben).

von Purzel H. (hacky)


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Ein Bekannter von mir wollte auch mal ein Buch verlegen. Ein 
freundlicher Verlag stellte den Editor und das Verlegen. Gegen eine 
Vorauszahlung von mehreren 1000 Euro. Dann kamen irgendwann ein paar 
Testexemplare fuer Freunde und so. Und die Notiz, er bekaeme Tantiemen. 
Der Verlag hat auf seinen Namen, ein groesseres, oder auch kleineres 
Palett, vielleicht auch nur ein Packet mit 50 Stueck irgendwo rumstehen. 
Er hat's nicht kontrolliert. War ihm auch egal. Seither kommen 
quartalsmaessig Einladungen, das Buch an Rezensionen, dh 
Zusammenfassungen zun Buechern teilnehmen zu lassen. Kostenpflichtig 
fuer 150E pro Quartal, oder so. Von Tantiemen habe ich nie was 
gehoert...

Er wollte unbedingt ein Papierbuch. Ich versucht ihn dahingehend zu 
beraten, dass er besser ein Blog fuehrt. Das kann jeder Lesen, und die 
Kosten fuer ihn sind geringer....

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Moin,

Um das Boch fertig zu stellen, müßen beide Seiten wieder an dem Buch 
arbeiten - also  von der juristischen Vertragsebene auf die Arbeitsebene 
stellen.

Arbeitsumfange genau umreissen. "Qualitätsunterschiede" ist reichlich 
nebulös, damit kann man nicht mit arbeiten anfangen. Ich hab mal ein 
O'Reilley und ein dpunkt nebeneinandergelegt: ersteres Bleiwüste , 
zweiteres auf mindestens jeden zweiter Seite ein Bild/Schema/Textbox.

Demnach würde ich ableiten das man das Layout und Gliederung 
überarbeiten muß und das x Tage/Wochen dauert.

Wenn der Arbeitsumfang steht dann das ganze zwischen Autor und Verlag 
verteilen, wer ist bereit was zu machen. Arbeiten die keiner machen will 
werden genau definiert. Die fallen dann entweder als nicht 
überlebenswichtig raus, werden auf später verschoben oder lassen das 
Projekt sterben.

Daraus kann man nun klar eine Kosten/Nutzung Rechnung aufmachen: 
Entweder
man macht die y Tage ungeliebte Arbeit oder man kloppt die y Tage + n 
Monate in die Tonne. -> meist bewegt sich dann an dieser Stelle doch 
noch was.

Qualität kommt nicht von allein sondern resultiert aus der Arbeitsweise. 
Vielleicht daran was Grundlegend ändern -> der Verlag ermöglicht dir 1 - 
4 Wochen Vollzeit in seinen Verlagsräumen zu arbeiten. Oder 1- 4 Wochen 
irgendwo und irgendwie anders als bisher. Eine Alternative 
Vorgehensweise lernen zu Können wäre für mich Grund genug es anzugehen 
ein Neulerneffekt bleibt auf jeden Fall.

Ansprechpartner wechseln hat auch schon oft geholfen manchmal stimmt 
einfach die Chemie nicht. Oder man wechselt von Email-duell zum 
Kaffeklatsch im Eck-Cafe.

----
Man kann auch dem Verlag vorschlagen das Buch so im Programm zu 
platzieren das es den Marken-Eindruck nicht ändert. Manchmal genügt es 
dafür das Cover schnell und radikal zu ändern.

Oder bei anderen Verlagen ("Galileo Computing", Franzis, Pearson 
Studium) nachfragen. Zeitschriftenverlage machen auch mal Sonderhefte 
warum nicht in der Amateurfunkecke anfragen.

Oder als eBook bei amazon etc. publizieren, das spart auch den Brocken 
Arbeit für die Konvertierung nach Papier:
http://www.ebookboss.de/ein-buch-als-ebook-veroeffentlichen-die-zehn-haeufigsten-fragen/
http://www.literaturcafe.de/amazon-kindle-10-tipps-wie-sie-ihr-eigenes-e-book-veroeffentlichen/



MfG,

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb:
> Ein Bekannter von mir wollte auch mal ein Buch verlegen. Ein
> freundlicher Verlag stellte den Editor und das Verlegen. Gegen eine
> Vorauszahlung von mehreren 1000 Euro.

Das ist eine besondere Schmuddelecke des Verlagswesens, der 
Selbstverlag.

So etwas wird von Buchautoren aus ... Eitelkeit und Unwissenheit 
verwendet. Ein richtiger Buchverlag funktioniert anders und will vor 
allem keine Vorauszahlungen vom Autor.
Allerdings verlegt ein richtiger Buchverlag auch nur Bücher, bei denen 
eine gewisse Chance der Verkaufbarkeit besteht; der Selbstverlag 
verlegt alles. Er geht ja keinerlei wirtschaftliches Risiko ein, das 
Opfer, äh, der Autor bezahlt ja.

von Paul B. (paul_baumann)


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Paul Baumann schrieb:
> Ich habe das Gefühl, daß es gleichgültig ist, ob man heute einen
> Vertrag schließt oder es läßt -gebrochen werden wird er in jedem Fall.
> :-((
> Trotzdem wünsche ich Dir Erfolg und wenn es hart auf hart geht, auch
> Durchhaltevermögen.

Was ist denn hier los? Für o.g. Text bekomme ich 6x "nicht lesenswert"
Sind hier nur Traumtänzer zu Gange, die das wahre Leben nicht kennen?
:-(

Er muß sich wehren -wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

-Paul-

von John D. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
>
> Was ist denn hier los? Für o.g. Text bekomme ich 6x "nicht lesenswert"
> Sind hier nur Traumtänzer zu Gange, die das wahre Leben nicht kennen?

Wohl weil es Blödsinn ist. Die allermeisten Verträge werden eingehalten. 
Neben den "Großen" auch die vielen kleinen, mündlichen Verträge, die man 
im täglichen Leben eingeht.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
> Paul Baumann schrieb:
>> Ich habe das Gefühl, daß es gleichgültig ist, ob man heute einen
>> Vertrag schließt oder es läßt -gebrochen werden wird er in jedem Fall.
>> :-((

> Was ist denn hier los? Für o.g. Text bekomme ich 6x "nicht lesenswert"
> Sind hier nur Traumtänzer zu Gange, die das wahre Leben nicht kennen?
> :-(


Könnt Ihr Paulchens Weltsicht von "alles VERtragsBRECHER um mich" bitte 
in einem Xtra Thread diskutieren. Streit um Paules Bewertungspünktchen 
bringt den TO bei seinem Problem der Lösung kein Stück näher.

MfG,

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Paul Baumann schrieb:
> Was ist denn hier los? Für o.g. Text bekomme ich 6x "nicht lesenswert"
> Sind hier nur Traumtänzer zu Gange, die das wahre Leben nicht kennen?
> :-(

Es hat wohl eher mit dem Thread aus dem Dez/Januar zur Jahreswende zu 
tun, als der TO Auszüge aus seinem "Buch" öffentlich machte und hier zur 
Diskussion stellte. Den Link findest Du auch hier in diesem Thread.

Jedenfalls hat er damals ziemlichen Unmut der Leser hier 
heraufbeschworen, welcher nicht nur mit dem Inhalt des "Buches" zu tun 
hatte. Ich könnte mir vorstellen, dass sich einige wünschen, dass dieses 
"Buch" besser niemals gedruckt wird.

Nichtsdestotrotz: Wir lesen hier nur eine einseitige Darstellung der 
Fakten, die nicht unbedingt mit der Realität zu tun haben muss. Zudem 
erscheint die ursprüngliche Art des TOs, sämtlichen (vertraulichen) 
Schriftverkehr zwischen den Verlagen und ihm hier einfach so 
reinzukippen, nicht gerade vertrauenerweckend.

: Bearbeitet durch Moderator
von Paul B. (paul_baumann)


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John Drake schrieb:
> Wohl weil es Blödsinn ist. Die allermeisten Verträge werden eingehalten.

Der, den der TO abgeschlossen hat, offenbar nicht. Einige, die ich 
abgeschlossen hatte, auch nicht -oder sie wurden einseitig zu meinen 
Ungunsten geändert.

Man kann überlegen, ob es sich um Lappalien handelt und es hinnehmen, 
oder man kann dagegen unternehmen, was in seinen Kräften steht. Wie Du 
lesen konntest, hat der TO erhebliche Zeit und Mühe in das Manuskript 
seines Buches gesteckt und hat nun das Problem, daß man ihn offenbar 
"auf die Rolle nehmen" will.

Dazu kann er klein beigeben oder einen Rechtsanwalt beauftragen, seine 
Interessen durchzusetzen. Dazu habe ich ihm Erfolg und 
Durchhaltevermögen gewünscht. Das wird man ja wohl noch dürfen.

mfG Paul

Fpga Kuechle schrieb:
> Könnt Ihr Paulchens Weltsicht von "alles VERtragsBRECHER um mich" bitte
> in einem Xtra Thread diskutieren. Streit um Paules Bewertungspünktchen
> bringt den TO bei seinem Problem der Lösung kein Stück näher.

Kümmer Dich um Deinen Mist und nöl Deine Schrankwand voll!
:-(

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:

>  Dazu habe ich ihm Erfolg und
> Durchhaltevermögen gewünscht. Das wird man ja wohl noch dürfen.

Klar darf man das, man darf auch davon trööten das alles Vetragsbrecher 
sind -
Freunde macht man sich aber nicht damit
und Hilfreich ist das auch nicht.

Dein Beitrag ist eindeutig "Nicht lesenswert". Da drüber beleidigt 
polemisieren ändern auch nichts daran.

MfG,

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:

> Kümmer Dich um Deinen Mist und nöl Deine Schrankwand voll!
> :-(

Danke gleichfalls.

MfG,

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen Henning schrieb:
> also zunächst: Ich habe in der Tat einen Vertrag mit O'Reilly. Oben auf
> der Seite steht "Verlagsvertrag für Buchprojekte".

Verlagsvertrag für Buchprojekte?

Das ist offenbar ein Vertrag, der nichts mit Deinem konkreten Buch zu 
tun hat, sondern allein den Umgang für zukünftige Buchverträge regelt. 
Wie hier schon geschrieben wurde: Mehr als eine Absichtserklärung kann 
das eigentlich nicht sein.

Oder die Überschrift des Vertrags ist komplett falsch gewählt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Harald W. (wilhelms)


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Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb:

> Ein Bekannter von mir wollte auch mal ein Buch verlegen.

Ich verlege meine Bücher dauernd
und muss dann oft tagelang danach suchen...
SCNR

von Jürgen H. (jdhenning)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Oder bei anderen Verlagen ("Galileo Computing", Franzis, Pearson
> Studium) nachfragen.

Das Problem ist, dass ich nicht frei bin. Entweder habe ich einen 
Vertrag mit O'Reilly oder einen mit dpunkt. Folglich wäre es 
vertragswidrig, wenn ich mich aktiv nach einem anderen Verlag umsehen 
würde. Ich muss erstmal warten, bis auf der Front absolute Klarheit 
besteht.

Auch daran, unbeliebte Arbeiten zu machen, könnte ich mich gewöhnen. 
Aber ich habe es noch nie hinbekommen, mit Gimp Graphiken zu erzeugen, 
die auch nur halbwegs professionell aussehen (was wahrscheinlich mehr an 
meinen mangelnden künstlerischen Fähigkeiten denn an dem Programm liegt; 
habe ich noch nicht ausprobieren können).

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jürgen Henning schrieb:
> Fpga Kuechle schrieb:
>> Oder bei anderen Verlagen ("Galileo Computing", Franzis, Pearson
>> Studium) nachfragen.
>
> Das Problem ist, dass ich nicht frei bin. Entweder habe ich einen
> Vertrag mit O'Reilly oder einen mit dpunkt. Folglich wäre es
> vertragswidrig, wenn ich mich aktiv nach einem anderen Verlag umsehen
> würde. Ich muss erstmal warten, bis auf der Front absolute Klarheit
> besteht.

Hast du einen exlusiv oder einfachvertrag abgeschlossen? Weiter oben 
wird diskutiert ob es überhaupt Vertrag oder Absichtserklärung ist. Dann 
wäre noch zu klären ob der "Vertrag" auch die elektronische Publikation 
einschliesst. Andernfalls könntest Du unter Eigen-regie ein Ebook 
erstellen.

https://www.bibliothek.kit.edu/cms/autorenrechte-und-autorenvertrag.php

> Auch daran, unbeliebte Arbeiten zu machen, könnte ich mich gewöhnen.
> Aber ich habe es noch nie hinbekommen, mit Gimp Graphiken zu erzeugen,
> die auch nur halbwegs professionell aussehen

Um Graphiken zu erzeugen ist Gimp als Fotobearbeitungsprogramm eher 
ungeeignet. Für Blockbilder oder Stromlaufpläne könnte man sich an 
KiCad, fritzing ode auch Inkscape etc versuchen. Gimp braucht man  für 
Screenshoots und Fotos, für mich persönlcih war Gimp erst mit einen 
guten Buch (damals 978-3-8362-1184-0) zu beherschen.

MfG,

von Jürgen H. (jdhenning)


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Frank M. schrieb:
> Nichtsdestotrotz: Wir lesen hier nur eine einseitige Darstellung der
> Fakten, die nicht unbedingt mit der Realität zu tun haben muss.
In diesem Punkt hast du völlig recht, ich könnte noch nicht einmal 
beweisen, dass diese Mails tatsächlich mit diesem Inhalt ausgetauscht 
wurden. Also muss die Plausibilität aushelfen. Ich wäre ja absolut 
bescheuert, wenn ich hier erfundene Inhalte bringen würde oder 
wesentliche Inhalte ausgelassen hätte. Ich stand zwar noch nie als 
Angeklagter vor Gericht, stelle mir das aber nicht besonders nett vor; 
richtig mies stelle ich mir das vor, wenn man schon anfangs weiß, dass 
man keine Chance hat, weil der Kläger nicht nur recht hat, sondern das 
auch sauber beweisen kann. Da ich selbst eine Mail mit dem Link auf 
diesen Thread an dpunkt geschickt habe (kann ich auch nicht beweisen), 
wäre das sozusagen formaljuristischer Selbstmord. Nee, so doof bin ich 
nicht!

> Zudem erscheint die ursprüngliche Art des TOs, sämtlichen (vertraulichen)
> Schriftverkehr zwischen den Verlagen und ihm hier einfach so
> reinzukippen, nicht gerade vertrauenerweckend.
Ich hatte das ganze Wochenende darüber nachgedacht, ob ich das mache 
oder nicht. Hätte ich es nicht gemacht, dann hätte ich mir den Thread 
auch gleich ganz sparen können. Den Beweis haben wir im vorhergehenden 
Absatz, denn sogar so wird unterstellt, dass ich nicht unbedingt 
glaubwürdig bin.


Noch ein Wort zu dem Unmut, den ich Angfang des Jahres hier teilweise 
ausgelöst hatte. Verglichen mit dem Stil einiger, die damals gepostet 
haben, war ich moderat. Provokativ, aber moderat (zumindest fast immer). 
Die Mods hatten keinen meiner Beiträge als derartig schlimm angesehen, 
dass auch nur einer gelöscht worden wäre. Das war bei anderen Schreibern 
durchaus der Fall. Falls das Unmut ausgelöst hat, kann ich nur sagen: 
War mir eine Ehre!

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Sowohl in den Debatten mit dem Verlag (Browser-Chronik) als auch in den 
Debatten hier im Forum gewinne ich den Eindruck, dass Dir Debatten 
(nicht Diskussionen) mehr liegen als Bücher im gewünschten Stil: 
Weniger persönliche Meinungen, weniger Selbstdarstellung, bessere 
Ausdrucksweise usw.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Könnt Ihr Paulchens Weltsicht von "alles VERtragsBRECHER um mich" bitte
> in einem Xtra Thread diskutieren. Streit um Paules Bewertungspünktchen
> bringt den TO bei seinem Problem der Lösung kein Stück näher.
Ich habe die starke Vermutung, dass die negativen Bewertungspünktchen 
bei dir und Paulchen damit zusammen hängen, dass der Inhalt der Posts 
mich unterstützt. Dürft ihr nicht persönlich nehmen!

P.S. Nettes Wortspiel!

von Jürgen H. (jdhenning)


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Frank M. schrieb:
> Oder die Überschrift des Vertrags ist komplett falsch gewählt.

O.k., ich hatte nicht den gesamten Inhalt wiedergegeben. Weiter unten 
steht "Arbeitstitel: AVR-Programmierung"
"Manuskriptumfang: ca. 250 Seiten"
"Abgabetermin: 31.5.2015"

Der Titel mag falsch gewählt sein, aber es ist eindeutig ein Vertrag 
über ein einzelnes Buch. Mehr will/darf ich über den Inhalt des 
Vertrages aber nicht sagen.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Hast du einen exlusiv oder einfachvertrag abgeschlossen?

Abtretung aller Rechte inklusive Nebenrechte.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Torsten C. schrieb:
> Sowohl in den Debatten mit dem Verlag (Browser-Chronik) als auch in den
> Debatten hier im Forum gewinne ich den Eindruck, dass Dir Debatten
> (nicht Diskussionen) mehr liegen als Bücher im gewünschten Stil:
> Weniger persönliche Meinungen, weniger Selbstdarstellung, bessere
> Ausdrucksweise usw.

Wahrscheinlich hast du den Beitrag übersehen, in dem ich geschrieben 
habe, dass ich in recht engem Kontakt mit meinem Betreuer bei O'Reilly 
war. Er, ausgebildeter Verlagsbuchhändler und Senior Editor, hatte mit 
meinem Stil etc keine Probleme.

Wenn mich jemand bezahlt etwas zu tun und ich mich damit einverstanden 
erkläre, dann habe ich die Sachen so zu machen, wie es mir 
vorgeschrieben wird. So war aber die Situation nicht. Ich hatte mit 
Einverständnis und ohne Bezahlung etwas fertig gemacht und jetzt wurde 
gesagt, ich solle größere Anteile aussortieren und nicht mehr C sondern 
Assembler usw. usw. und die ganze Extraarbeit wieder ohne Bezahlung. Da 
sagst du also "Klasse, ich liebe unbezahlte Mehrarbeit, darf ich sonst 
noch was ändern?" Wohl kaum.

Debatten entstehen, wenn jemand glaubt, er könne/dürfe anderen 
vorschreiben, was sie zu tun hätten und nicht dafür bezahlt. Von daher 
gab es im Frühjahr hier durchaus Debatten, aber nicht weil ich sie mag, 
sondern weil einige Leute hier sie mir aufgezwungen haben. Wenn du 
aufhörst (oder besser gar nicht erst anfängst) mir vorschreiben zu 
wollen, was 'gewünschter Stil' und so weiter ist, dann gibt es zu diesem 
Thema auch keine Debatte. So einfach!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Alternativ zum Rechtsanwalt kannst du es mit dem Spezialisten für 
Publikationen an der Uni versuchen. Da Promotionen publizierten werden 
müßen drücken die regelmäßig mehrer Werke über die Verlagspressen.

Tu könntest auch versuchen aus den Vertrag rauszukommen. Da gibt es 
sicher eine Austrittsklausel im Vertragswerk. Wenn nicht dann kann man 
mit dem Verlag um eine Vertragsauflösung reden. Als dritte variante 
bleibt der spitzfindige Anwalt der ungültige Passagen findet. Enthält 
der Vertrag keine salvatorische Klausel ist der ganze Vertrag ungültig 
wenn eine einzelne Passage nicht passt.

Jürgen Henning schrieb:
> Ich hatte mit
> Einverständnis und ohne Bezahlung etwas fertig gemacht und jetzt wurde
> gesagt, ich solle größere Anteile aussortieren und nicht mehr C sondern
> Assembler usw. usw. und die ganze Extraarbeit wieder ohne Bezahlung.

Das ist auch bei Masterarbeiten etc nicht ungewöhnlich. Im Job begegnet 
man solchen Situationen in dem die  zu erledigen Arbeiten schriftlich 
fixiert werden und paketweise abgenommen werden. Als freiberufler regelt 
man auch Teilzahlungen nach Arbeitspaketen. Hier Wäre sinnvoll ein paar 
Kapitel abzuschliessen als vom lektor als fertig quittieren zu lassen 
dann ist der Aufwand für den "Rest" besser abschätzbar.
Buchprojekte sind ideele Projekte das macht man zur Eigenwerbung 
bezahlt man sich das so gut wie nie.

C-Compiler werfen in der Regel Assembler code automatisch raus beim gcc 
sollte es die Option -S sein. Da brauchst du die sourcen nicht komplett 
neu zu schreiben.

Für Autoren hier mit Buch-veröffentlichungen schau mal 
https://www.mikrocontroller.net/articles/AVR_CP/M und 
http://www.amazon.de/Peter-Sieg/e/B0045AU0JW/ref=sr_ntt_srch_lnk_2?qid=1435211961&sr=1-2

MfG,

von Pandur S. (jetztnicht)


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Oh. Ja, da waere einfach mal abzusprechen, ob der Vertrag existiert oder 
nicht. Und zwar durch Kommunikation mit dem Verlag. Dazu braucht's erst 
mal keinen Rechtsanwalt.
Ein Vertrag bedeutet Geld, kein Vertrag bedeutet, die Rechte sind beim 
Autor.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jetzt Nicht schrieb:
> Ja, da waere einfach mal abzusprechen, ob der Vertrag existiert oder
> nicht. Und zwar durch Kommunikation mit dem Verlag.

Nein. Mit dem Verlag ist gar nicht zu kommunizieren, insbesondere bei 
einem sich möglicherweise anbahnenden Rechtsstreit.

Hier ist ausschließlich ein Rechtsanwalt gefragt, der sich sämtliche 
Unterlagen (Schriftverkehr, Dinge, die aussehen wie Verträge etc.) 
ansehen sollte.

Und erst dann können, sofern überhaupt nötig, weitere Schritte 
unternommen werden.

Das Thema hier breitzutreten war bereits sehr ungeschickt (es ist 
durchaus nicht auszuschließen, oder eher sogar anzunehmen, daß jemand 
von der "gegnerischen" Seite hier mitliest), und wie ich bereits zu 
Anfang erwähnte:

In Rechtsfragen entscheidet nicht der "gesunde Menschenverstand", 
sondern die Rechtslage.

Wir hier in diesem Forum aber verfügen bestenfalls über "gesunden 
Menschenverstand", aber weder kennen wir die Rechtslage noch können wir 
sie so einschätzen, daß daraus irgendwelche Ratschläge abgeleitet werden 
könnten,
außer dem, sich an jemanden zu wenden, /der sich mit der Materie 
auskennt/.

Und das ist ein Rechtsanwalt.

Ja, der kostet Geld, aber hier geht es auch um Geld.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Siebzehn Für Fuenfzehn schrieb:
> Ein Bekannter von mir wollte auch mal ein Buch verlegen. Ein
> freundlicher Verlag stellte den Editor und das Verlegen. Gegen eine
> Vorauszahlung von mehreren 1000 Euro. Dann kamen irgendwann ein paar
> Testexemplare fuer Freunde und so. Und die Notiz, er bekaeme Tantiemen.
> Der Verlag hat auf seinen Namen, ein groesseres, oder auch kleineres
> Palett, vielleicht auch nur ein Packet mit 50 Stueck irgendwo rumstehen.
> Er hat's nicht kontrolliert. War ihm auch egal. Seither kommen
> quartalsmaessig Einladungen, das Buch an Rezensionen, dh
> Zusammenfassungen zun Buechern teilnehmen zu lassen. Kostenpflichtig
> fuer 150E pro Quartal, oder so. Von Tantiemen habe ich nie was
> gehoert...
>
> Er wollte unbedingt ein Papierbuch. Ich versucht ihn dahingehend zu
> beraten, dass er besser ein Blog fuehrt. Das kann jeder Lesen, und die
> Kosten fuer ihn sind geringer....

Ja, so kenne ich das auch, man sagt, daß die Mehrzahl der Autoren für 
ihre Bücher bezahlt, und viele Verlage an ihren Autoren ihr Geld 
verdienen und nicht am Verkauf der Bücher.

Da schreibt der Autor das Manuskript und sucht dann verzweifelt einen 
Verlag. Der seriöseren lehnen ihn ab, aber das gibt ihm immer noch 
keinen Hinweis, er scht weiter. Bis er an einen windigen verlang (oder 
Unterhändler) gerät, der ihm sagt:

"Super Buch, das kommt bestimmt ganz gross raus, aber die erste Auflage 
kostet Geld, du als Autor muss den Druck bezahlen, das Marketing 
bezahlen, den Lektor bezahlen, den Satz bezahlen, und gehst erst mal mit 
mehreren tausend Euro in Vorleistung. Aber bei der zweiten Auflage 
verdienst du dann ganz viel Geld."

Natürlich gibt es keine zweite Auflage.

Der Druck eines Buches ist, wenn man ein PDF hat, ein Kinderspiel dank 
BoD (und dutzender ähnlicher billigerer Anbieter, aber achte auf ISBN), 
aber das Marketing ist der casus knacksus. Was nicht auf den Spiegel 
Bestsellerlisten landet, wird eher ein Verlust als ein Gewinn.

Jürgen Henning schrieb:
> Sorge machte mir §11, der eine Geheimhaltungsverpflichtung beinhaltet.

Allgemeine Geheimhaltungsverpflichtungen in Verträgen sind immer 
nichtig, denn das würde bedeuten, daß du dich über den Vertrag auch 
nicht mit deinem Anwalt auseinandersetzen könntest und somit keine 
rechtliche Prüfung des Vertrages durchführen könntest. Das hindert 
natürlich Regierungen/Kommunalpolitiker nicht daran, mit 
Privatunternehmen Verträge abzuschliessen, und hinterher dem Volk 
gegenüber zu erwähnen, daß man leider über den Vertrag in dem die 
Bestechungsgelder und dafür eingegangenen unvorteilhaften Bestimmungen 
nichts sagen könne, weil ja eine Geheimhaltungsvereinbarung drin steht, 
obwohl die Regierung immer nur ein VERTRETER des Volkes ist, also den 
Vertrag im Auftrag des Volkes schliesst. Alles hochkriminelle Ausreden.

von Jürgen H. (jdhenning)


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So, erst einmal ein Update zur Lage der Dinge. Ich bekam gestern eine 
Mail von dpunkt:
> Hallo Herr Henning:
> Ich kann Ihre Enttäuschung verstehen.
> Leider ändert das nichts an unserer Einschätzung, wonach das Manuskript
> inhaltlich nicht unseren Anforderungen entspricht.
> Ich würde empfehlen, das Manuskript einem anderen Verlag anzubieten.
> Vielleicht passt das dort eher ins Portfolio.
> Mit besten Gruessen
> Michael Barabas

Coole Antwort von jemandem, dem man Vertragsbruch vorwirft. Ich habe 
daraufhin an den O'Reilly-Verlag geschrieben und darum gebeten mir 
mitzuteilen, wer denn jetzt die Rechte an dem Buch hat. Mal sehen, was 
kommt.


Mit meinem Rechtsanwalt habe ich noch nicht reden können (vielleicht 
macht er Urlaub?), weshalb ich die Frage der Zulässigkeit der 
Veröffentlichung von E-Mails selbst recherchiert habe und es gibt eine 
eindeutige Antwort (zu finden hier: 
http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html).

Zitat:"Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Sozial- Privat- und 
Intimsphäre..... Die Sozialsphäre genießt den geringsten Schutz, die 
Intimsphäre den höchsten.

In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wonach die Äußerung wahrer 
Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre regelmäßig hingenommen werden 
muss (BVerfG, NJW 1988, 2889; NJW 1999, 1322)."

Der Link auf die gelisteten Mails kann also wieder rein!

von Pandur S. (jetztnicht)


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Nur nicht zuviel Aufwand in Rechtsvertreter stecken. Wenn O'Reilly 
"leider nichts machen kann", war's das. Denn dpunkt hat einen Vertrag 
nicht offiziell uebernommen, ond O'Reilly ist draussen.

Dann heisst es Selbstverlegen.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Fpga K. schrieb:
> Du könntest auch versuchen aus den Vertrag rauszukommen. Da gibt es
> sicher eine Austrittsklausel im Vertragswerk. Wenn nicht dann kann man
> mit dem Verlag um eine Vertragsauflösung reden. Als dritte variante
> bleibt der spitzfindige Anwalt der ungültige Passagen findet. Enthält
> der Vertrag keine salvatorische Klausel ist der ganze Vertrag ungültig
> wenn eine einzelne Passage nicht passt.

Es gibt eine Klausel über die Vertragsbeendigung, allerdings nur für den 
Verlag. Wenn er von dem Buch kein Exemplar mehr auf Lager hat und nicht 
beabsichtig, innerhalb einer angemessenen Frist das Buch nachzudrucken 
.... dann fallen alle Rechte....an den Autor....
Pingelig gesagt kann der Vertrag nur in gegenseitigem Einvernehmen 
aufgelöst werden, denn das Buch wurde ja überhaupt noch nicht gedruckt. 
Eine salvatorische Klausel hat es auch, da kann ich also auch nicht 
hebeln.

Mit irgendjemandem habe ich einen Vertrag und ich vermute ganz stark, 
dass es der dpunkt-Verlag ist (Anfrage bei O'Reilly läuft aktuell). Der 
dpunkt-Verlag behauptet ja noch nicht einmal, dass er keinen Vertrag mit 
mir hat; er will schlicht das Buch nicht verlegen. Das geht nach meinem 
Verständnis frei nach dem Motto: Dann klage doch gegen uns! Der 
Rechtsanwalt kostet Geld und die Klage wird dann in ein paar Jahren 
entschieden; anschließend geht es in die nächste Instanz.

Anscheinend bleibt mir nur, so lange und laut zu nerven, bis man mir 
eine Vertragsauflösung anbietet, mit der ich auch leben kann und will. 
dpunkt will das Geld für die vertraglich zugesicherten Leistungen 
sparen; ich würde sogar problemlos darauf verzichten, dass sie das Buch 
drucken. Layout mache ich zur Not auch noch selber, aber wozu sollte ich 
das jetzt machen, wenn ich keine Rechte mehr an dem 'Werk' habe?

von Cyblord -. (cyblord)


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> Wen meinst du mit beratungsresistent und aus welchem Grund?
Ach wer ist da wohl gemeint?

Das Buch welches wir hier bereits als Konzept lesen durften, war einfach 
grottig. Richtig schlecht. Didaktisch übel. Fachlich zum weinen. Aber du 
warst anderer Meinung.

Der Verlag findet es auch grottig. Schreibt dir das durch die Blume. 
Aber du bist anderer Meinung. Willst die Realität nicht sehen.

Der Verlag wird kaum einen Vertrag mit dir haben. Das sollte inzwischen 
klar geworden sein. Aber du bist natürlich anderer Meinung.

Sorry wenn das nicht beratungsresistent ist, was dann?

> Mit irgendjemandem habe ich einen Vertrag
Meist steht das deutlich IM Vertrag. Hast den verlegt (haha Wortspiel) 
oder wie? Da gibt's nichts zu vermuten. Da steht auch meist noch mehr 
drin, nämlich der Vertragsinhalt. Und wenn du alle Rechte abgetreten 
hast, steht das da drin, und da steht drin, welche Gegenleistung du 
dafür bekommst.

Nur niemand hier glaubt an einen solchen Vertrag. Es gibt da 
Absichtserklärungen oder allgemeine Buchverträge oder so. Du steigest 
dich da in eine Art Wahn hinein. Wie mit deinem Buch selbst.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen H. (jdhenning)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> In Rechtsfragen entscheidet nicht der "gesunde Menschenverstand",
> sondern die Rechtslage.

Leider oftmals noch nicht einmal die. In Spanien gibt es ein schönes 
Sprichwort: "Un mál aquerdo es mejor que un buen juicio" (Ein mieser 
Vergleich ist besser als ein gutes Urteil). Also wird das die Richtung 
sein, in die ich gehen muss. Abgesehen davon will ich mit dpunkt auch 
keinen Vertrag mehr haben (ich habe mir gestern abend bei Amazon per 
'Blick ins Buch' mal die Maker-Serie von denen angeschaut; lieber 
vergrabe ich das Manuskript im Wald).

Ich werde auf jeden Fall zusehen, in den nächsten Tagen einen 
Beratungstermin beim Anwalt zu bekommen; und dass hier ausgebildete 
Juristen im Forum sind, ist bei der Thematik des Forums eigentlich auch 
nicht zu erwarten. Trotzdem waren schon einige gute Hinweise dabei. 
Mercie!

von Jürgen H. (jdhenning)


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Michael B. schrieb:
> Allgemeine Geheimhaltungsverpflichtungen in Verträgen sind immer
> nichtig, denn das würde bedeuten, daß du dich über den Vertrag auch
> nicht mit deinem Anwalt auseinandersetzen könntest und somit keine
> rechtliche Prüfung des Vertrages durchführen könntest.

Danke für den Hinweis, so hatte ich das noch gar nicht betrachtet.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Jürgen H. schrieb:

> Mit irgendjemandem habe ich einen Vertrag und ich vermute ganz stark,
> dass es der dpunkt-Verlag ist (Anfrage bei O'Reilly läuft aktuell).

Also wenn du oben eine Email des GF von dpunkt zitierts in dem er Dir 
rät einen anderen Verlag zu suchenklingt das nicht nach einem Vertrag
a) der dpunkt verpflichtet das Werk tu publizieren
b) alle Rechte dpunkt überträgt
c) Dich daran hindert das Werk anderwertig zu publizieren.

Persönlich würde ich mir bevor ich zu einem Anwalt gehe ein Limit für 
Rechstkosten etc. setzen. Und abschätzen ob ich die aus dem Prozess 
herausholen kann. Persönlich würde ich bestenfalls von einer 
dreistelligen Anzahl an verkauften AVR-Büchern ausgehen - da ist der 
Kreis der Interessenten zu gering und die möglichen Alternativen (Bücher 
namhafter Autoren, Tutorials, datasheets) zahlreich. Daher würde ich 
mich persönlich zu
einer Publikation mit geringen Aufwand entscheiden also ebook.

MfG,

von Jürgen H. (jdhenning)


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Jetzt N. schrieb:
> Nur nicht zuviel Aufwand in Rechtsvertreter stecken. Wenn O'Reilly
> "leider nichts machen kann", war's das. Denn dpunkt hat einen Vertrag
> nicht offiziell uebernommen, ond O'Reilly ist draussen.
>
> Dann heisst es Selbstverlegen.

Ein Problem ist, dass es O'Reilly-Deutschland in einem Jahr nicht mehr 
geben wird; also muss ich jetzt zusehen, dass ich von denen die Info 
bekomme, ob dpunkt die ganzen Verträge mit allen Rechten und Pflichten 
übernommen hat. Wenn O'Reilly mir nicht antwortet, dann muss eben der 
Rechtsanwalt 'freundlich' anfragen.

Dann muss ich die Rechte an meinem Manuskript wiedererlangen und erst 
dann kann ich mich entweder auf die Suche nach einem anderen Verlag 
machen oder den Weg des Selbstverlegen gehen. Das hätte auch den Charme, 
dass ich die vielen kleinen Gemeinheiten, die ich im letzten halben Jahr 
gelöscht hatte, alle wieder rein packen kann.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen H. schrieb:
> Das hätte auch den Charme,
> dass ich die vielen kleinen Gemeinheiten, die ich im letzten halben Jahr
> gelöscht hatte, alle wieder rein packen kann.

Du meinst sowas wie:

> char * strncpy(char * dest, const char * src, size_t len)
>
> [...] Diese Funktion ist Schrott, [...] Lieber selber etwas
> Vernünftiges programmieren.

wo Du den libc-Referenzteil im Buch mit persönlichen Meinungen 
"garnierst", die Dich selbst disqualifizieren? Nur zu.

: Bearbeitet durch Moderator
von Jürgen H. (jdhenning)


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Cyblord -. schrieb:
>> Mit irgendjemandem habe ich einen Vertrag
> Meist steht das deutlich IM Vertrag. Hast den verlegt (haha Wortspiel)
> oder wie? Da gibt's nichts zu vermuten. Da steht auch meist noch mehr
> drin, nämlich der Vertragsinhalt. Und wenn du alle Rechte abgetreten
> hast, steht das da drin, und da steht drin, welche Gegenleistung du
> dafür bekommst.
Du solltest die Posts anderer Leute deutlich langsamer lesen, vielleicht 
verstehst du dann zumindest ansatzweise, was sie schreiben. Den 
Verlagsvertrag habe ich nicht verlegt, der liegt hier neben der 
Tastatur. Auf der ersten Seite steht ganz groß O'Reilly drauf und auf 
Seite 7 von 8 befindet sich meine Unterschrift sowie die der 
Lektoratsleiterin und die von jemanden aus der Geschäftsführung von 
O'Reilly. Und auf den Seiten 2 bis 6 sind die Vertragsinhalte. Also 
alles da, was man so von einem ordentlichen Vertrag erwarten würde.

Ich versuche es mal mit einem Beispiel: Wenn jemand ein Mietshaus 
besitzt und das verkauft, dann gehen automatisch alle Rechte und 
Pflichten aus den Mietverträgen auf den Käufer über. Der neue Besitzer 
kann nicht einfach sagen, deine Nase gefällt mir nicht, du ziehst jetzt 
aus.

Da man mir den Vertrag zwischen O'Reilly und dpunkt nicht gezeigt hat, 
kann ich nur davon ausgehen, dass es dort genauso geregelt wurde (stand 
ja auch so in einer der Mails und ist auch allgemein so üblich). Dem 
Herrn Bombien, Senior Editor bei O'Reilly, hatte sowohl Stil als auch 
der Inhalt des Manuskriptes gefallen und ich gehe mal davon aus, dass 
der mehr Ahnung von Büchern hat als du. Hätte es ihm nicht gefallen, 
dann hätte er wohl nicht auf der Verlagskonferenz vorgeschlagen, einen 
Vertrag mit mir abzuschließen. Hat er aber.

Wenn dpunkt also den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen 
hat und aus dem Vertrag heraus will, etwa weil ihnen Stil und Inhalt 
nicht gefällt, dann ist der übliche Weg, dass man Verhandlungen darüber 
aufnimmt, unter welchen Bedingungen der Vertrag aufgelöst werden kann. 
Hat dpunkt aber nicht, sondern verweigert einfach die Einhaltung des 
Vertrages. Das nennt man gemeinhin einen Vertragsbruch.


> Nur niemand hier glaubt an einen solchen Vertrag. Es gibt da
> Absichtserklärungen oder allgemeine Buchverträge oder so. Du steigest
> dich da in eine Art Wahn hinein. Wie mit deinem Buch selbst.
In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, also darfst du glauben, was 
du möchtest. Und ich glaube, dass du das warst, der letztes Weihnachten 
das Buch "Der kleine Hobby-Psychater" geschenkt bekommen hatte. So, und 
jetzt troll dich (haha Wortspiel).

von Cyblord -. (cyblord)


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Frank M. schrieb:
> Jürgen H. schrieb:
>> Das hätte auch den Charme,
>> dass ich die vielen kleinen Gemeinheiten, die ich im letzten halben Jahr
>> gelöscht hatte, alle wieder rein packen kann.
>
> Du meinst sowas wie:
>
>> char * strncpy(char * dest, const char * src, size_t len)
>>
>> [...] Diese Funktion ist Schrott, [...] Lieber selber etwas
>> Vernünftiges programmieren.
>
> wo Du den libc-Referenzteil im Buch mit persönlichen Meinungen
> "garnierst", die Dich selbst disqualifizieren? Nur zu.

Da dachte ich auch grade dran. Jetzt hat der Verlag wahrscheinlich solch 
abstruse Dinge rausgestrichen, aber Jürgen ist ja Beratungsresistent und 
macht sie wieder rein.

Ich glaube nach allem was man so von ihm liest, er scheint wirklich 
psychisch ein Problem zu haben. Anders kann ich mir das nicht mehr 
erklären.

von Karl H. (kbuchegg)


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Jürgen H. schrieb:


> Ich versuche es mal mit einem Beispiel: Wenn jemand ein Mietshaus
> besitzt und das verkauft, dann gehen automatisch alle Rechte und
> Pflichten aus den Mietverträgen auf den Käufer über. Der neue Besitzer
> kann nicht einfach sagen, deine Nase gefällt mir nicht, du ziehst jetzt
> aus.

Es ist aber normal, dass man die Mieter verständigt, dass es eine 
Vertragsübernahme gegeben hat.

Das hier
> ...
> Die ganze Abwicklung würde vom dpunkt-verlag übernommen werden.
> ...
ist aber keine Information darüber, dass ein Vertrag verkauft wurde. Das 
ist die Information darüber, dass eine andere Firma als die, mit der du 
den Vertrag geschlossen hast, die Ausführung übernehmen wird. 
Vertragspartner ist nach wie vor O'Reilly

> Wenn dpunkt also den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen
> hat

Haben sie das?

Hast du eine Information, aus der genau das hervorgeht, dass O'Reilly 
den Vertrag an dpunkt verkauft hat? 'Die Abwicklung würde von ....' 
zählt nicht.

Du gehts immer von Annahmen aus. Das zählt nicht. In Rechtsgeschäften 
zählt das, was man schwarz auf weiss nachweisen kann. Solange du keine 
Auskunft hast, in der klipp und klar steht, dass der Vertrag an dpunkt 
verkauft wurde oder von denen übernommen wurde, hast du keinen Vertrag 
mit dpunkt.

Darum würde ich mich mal als erstes kümmern: Wer jetzt eigentlich mein 
Vertragspartner ist. Und zwar ehe ich mich bei dpunkt unbeliebt mache.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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@Jürgen

Laß es hier gut sein. Du verschwendest hier Deine Kraft auf 
Scheingefechte,
die Du für die Durchsetzung Deines Vertrages dringender brauchst und 
besser einsetzen kannst. Hier kann und wird Dir niemand helfen können, 
Du schaffst Dir mit jeder Antwort nur neue Baustellen und manch Einer 
macht sich einen Spaß draus, Dich zum Narren zu halten. Das mußt Du 
sicher nicht haben.
------------------------------------------------------------------------ 
-

So, jetzt knallt mir Eure Minusse nach Herzenslust um die Ohren, das 
wird mich nicht von meiner Meinung abbringen, daß man für die korrekte 
Erfüllung geschlossener Verträge kämpfen soll, ja MUSS.

-Paul-

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Paul B. schrieb:
> Laß es hier gut sein. Du verschwendest hier Deine Kraft

Ich bin gespannt, ob Jürgen viel zu gern debattiert, um sich dieser 
Beratung anzunehmen. Ich sehe das übrigens auch so.

Natürlich gab es auch viele, die wirklich ernsthaft helfen wollen, aber 
am Ende … (Rechtsanwalt wurde oft genug gesagt).

von Jürgen H. (jdhenning)


Lesenswert?

Frank M. schrieb:
> wo Du den libc-Referenzteil im Buch mit persönlichen Meinungen
> "garnierst", die Dich selbst disqualifizieren? Nur zu.
Ja, solche Stellen meine ich. Jetzt steht da:
> Diese Funktion kopiert einen String von 'src' nach 'dest', wobei
> maximal 'len' Zeichen übertragen werden. Da diese Funktion einem
> keinerlei Information darüber liefert, was sie tatsächlich gemacht
> hat, sollte man sich lieber selber etwas passendes programmieren.
Das ist doch voll langweilig ;-)

von Karl H. (kbuchegg)


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Jürgen H. schrieb:
> Frank M. schrieb:
>> wo Du den libc-Referenzteil im Buch mit persönlichen Meinungen
>> "garnierst", die Dich selbst disqualifizieren? Nur zu.
> Ja, solche Stellen meine ich. Jetzt steht da:
>> Diese Funktion kopiert einen String von 'src' nach 'dest', wobei
>> maximal 'len' Zeichen übertragen werden. Da diese Funktion einem
>> keinerlei Information darüber liefert, was sie tatsächlich gemacht
>> hat, sollte man sich lieber selber etwas passendes programmieren.
> Das ist doch voll langweilig ;-)

Vor allen Dingen würde mich interessieren, wie deiner Meinung nach das 
'selbst passend programmierte' aussieht.

Aber ok. Lassen wir das. Führt zu nix und gehört nicht hier her.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen H. (jdhenning)


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Karl H. schrieb:
> ist aber keine Information darüber, dass ein Vertrag verkauft wurde. Das
> ist die Information darüber, dass eine andere Firma als die, mit der du
> den Vertrag geschlossen hast, die Ausführung übernehmen wird.
> Vertragspartner ist nach wie vor O'Reilly

Es gibt im Juristensprech etwas, das nennt sich konkludentes Handeln. 
Beispiel: Man zieht einfach in eine leere Wohnung ein und drückt dem 
Vermieter die Miete in die Hand (mit Zeugen). Wenn der Vermieter die 
zweite Miete annimmt, dann hat man einen Mietvertrag nach BGB, denn der 
Vermieter hat durch die Annahme des Geldes stillschweigend sein 
Einverständnis gezeigt.

O'Reilly teilt mir mit, dass sie ihren Laden in Köln dicht machen werden 
und dass dpunkt alle Aktivitäten übernimmt; für diesen Übergang wäre nur 
noch meine Einverständniserklärung erforderlich. Die ist gestern per 
Einwurfeinschreiben an beide Verlage rausgegangen (kann ja jetzt ein 
bisschen dauern wegen dem Streik bei der Post).

dpunkt mailt:
> Wichtig für Sie: Ihr Buch wird wie geplant als O'Reilly-Buch erscheinen,
> und wir werden es auch als solches bewerben und vertreiben. Die Rechte
> und Pflichten aus dem bestehenden Verlagsvertrag werden wir
> übernehmen.....

Wenn man schon mit konkludentem Handeln einen Vertrag abschließen kann, 
dann müsste ich jetzt, nach diesen Worten des Geschäftsführers, einen 
Vertrag mit dem dpunkt-Verlag haben.

> Darum würde ich mich mal als erstes kümmern: Wer jetzt eigentlich mein
> Vertragspartner ist. Und zwar ehe ich mich bei dpunkt unbeliebt mache.

Hier der Link zur Presseerklärung von O'Reilly:
http://www.oreilly.de/presse/PM-oreilly-dpunkt.html
Es könnte alles wie von mir vermutet zusammen passen. Um sicher sein zu 
können habe ich gestern abend noch eine Mail an die Geschäftsleitung von 
O'Reilly geschickt mit Bitte um Auskunft. Die Hoffnung schon binnen 
eines Arbeitstages eine Antwort zu erhalten war wohl etwas zu 
ambitioniert.

Ich war einige Jahre oberster Gewerkschaftsbonze in einem Laden mit ein 
paar hundert Mitarbeitern. Folglich sehe ich das Thema 'sich unbeliebt 
machen' etwas anders. dpunkt hat sich bei mir unbeliebt gemacht und ich 
bin bisweilen etwas nachtragend!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Ist das Manuskript vom Verlag abgenommen worden?

"Die Abnahme ist Kernelement jedes Vertrages, da der Verlag mit Abnahme
das gelieferte Manuskript grundsätzlich als die Erfüllung der vertrags-
gemäß geschuldeten Leistung akzeptiert.
...
Vor Erklärung der Abnahme muss das Manuskript daher sorgfältig geprüft
und im Fall von Fehlern und Mängeln die Abnahme verweigert werden."

Zitat aus:

https://books.google.de/books?id=FtDmBQAAQBAJ&pg=PA96&lpg=PA96&dq=manuskript+nach+Vertrag+ablehnen&source=bl&ots=l04OYZfqTJ&sig=R6it9KapZunTn3X1iV08YSK6IOs&hl=de&sa=X&ei=JjKMVaGGGMewsQGByYDoDA&ved=0CFkQ6AEwCA#v=onepage&q=manuskript%20nach%20Vertrag%20ablehnen&f=false

MfG,

PS:

Ist das Dein zweites Buch? Da gibbets schon was von J. D. Heening auf 
dem Buchmarkt:
http://www.amazon.de/J%C3%BCrgen-D.-Henning/e/B00MVDNIXA/ref=ntt_dp_epwbk_0

von Jürgen H. (jdhenning)


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Moin Paul, solange ich hier noch Aspekte aufgabeln kann, an die ich noch 
nicht gedacht habe, mache ich mal weiter.

> ...und manch Einer macht sich einen Spaß draus, Dich zum Narren zu halten.

Normalerweise könnte man sich darüber aufregen oder sogar ärgern, nur in 
diesem Fall ist es so, dass ich ihnen sogar dankbar bin. Das hat den 
einfachen Grund, dass "dpunkt" und "O'Reilly" im Ranking der 
Suchmaschinen gepusht werden, je öfter diese Namen hier erscheinen. Sie 
tun mir also ausdrücklich einen Gefallen.

Dabei fällt mir ein, dass ich vorhin (nach der Klärung der Zulässigkeit 
der Veröffentlichung) vergessen hatte, den Link zu der E-Mail-Sammlung 
noch mal zu setzen: www.jdhenning.de/dpunkt

von Paul B. (paul_baumann)


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Jürgen H. schrieb:
> Moin Paul, solange ich hier noch Aspekte aufgabeln kann, an die ich noch
> nicht gedacht habe, mache ich mal weiter.

Dann mach, was Du meinst, machen zu müssen. Ich bin, genau wie Hape 
Kerkeling, dann mal weg.

mfG Paul

von Jürgen H. (jdhenning)


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Fpga K. schrieb:
> Zitat aus:
> 
https://books.google.de/books?id=FtDmBQAAQBAJ&pg=PA96&lpg=PA96&dq=manuskript+nach+Vertrag+ablehnen&source=bl&ots=l04OYZfqTJ&sig=R6it9KapZunTn3X1iV08YSK6IOs&hl=de&sa=X&ei=JjKMVaGGGMewsQGByYDoDA&ved=0CFkQ6AEwCA#v=onepage&q=manuskript%20nach%20Vertrag%20ablehnen&f=false
>
Danke für den Link. Hat mich erst einmal ins Grübeln gebracht. Falls das 
der Ablehnungsgrund ist, dann war dpunkt zumindest sehr unprofessionell; 
eine Vertragserfüllung zu verweigern, ohne den Grund zu nennen, ist ja 
wohl ziemlich daneben. Und ein "Hiermit übertragen wir Ihnen die an uns 
abgetretenden Rechte an dem Manuskript wieder auf Sie zurück; Sie 
erhalten in Kürze per Post eine rechtsverbindliche Erklärung 
unsererseits hierzu." wäre ja wohl das Mindeste, was ein Autor erwarten 
darf.

Dann bin ich in mein Datenarchiv getaucht und habe festgestellt, dass 
ich am 11.2.2015 das zu dem Zeitpunkt aktuelle Manuskript an O'Reilly 
geschickt habe. Darin fehlten nur zwei Themen, nämlich das 
Multitasking-Betriebssystem und die Informationen, die man braucht, um 
vom ATmega8 zum ATmega328 (oder anders herum) zu wechseln. Als der 
Vertrag unterschrieben wurde, war O'Reilly also klar, was und wie ich 
schreibe und was in dem Buch drin ist (oder es hätte ihnen klar sein 
können und müssen; und zumindest ihrem Senior Editor war es klar und er 
wusste es, denn er hat damals die Diskussion hier im Forum verfolgt und 
auch zumindest wesentliche Teile des Manuskripts gelesen).

Es war also nicht die Situation "Sie schreiben ein Buch über xyzwv und 
haben folgende Qualitätskriterien/Randbedingungen einzuhalten.....", 
sondern von einigen Erweiterungen abgesehen lag das fertige Werk vor! 
Wenn man unter solchen Voraussetzungen nicht davon ausgehen darf, dass 
es nicht plötzlich heißt "Das Werk entspricht nicht unseren Erwartungen 
und es wäre ein nicht zumutbarer Aufwand das entsprechend zu ändern", 
dann wären die Verträge mit Verlagen noch nicht einmal das Papier wert, 
auf dem sie ausgedruckt wurden! Und das würde in diesem Falle für 
sämtliche Verlage gelten!

Das würde bedeuten, dass die Autoren absolut rechtlos sind (völlig 
unabhängig davon, ob es einen Vertrag gibt oder nicht) und der Verlag zu 
jedem beliebigen Zeitpunkt die Spielregeln ändern darf. Wenn das 
rechtlich wirklich so sein sollte, dann sehe ich die Schwierigkeiten der 
Verlage nicht darin, dass sie mit Online-Angeboten konkurrieren müssen, 
sondern darin, dass sie nur noch Deppen finden, die für sie schreiben 
wollen!


> PS: Ist das Dein zweites Buch? Da gibbets schon was von J. D. Henning auf
> dem Buchmarkt:> 
http://www.amazon.de/J%C3%BCrgen-D.-Henning/e/B00MVDNIXA/ref=ntt_dp_epwbk_0

Yepp, das bin ich! Allerdings muss ich in diesem Forum dringend vom 
Erwerb dieses Buches abraten, denn der Stil ist noch deutlich flapsiger, 
als in meinem AVR-Manuskript. Manche Passagen triefen sogar vor Ironie. 
Wer (trotz des Tites) ein erhabenes Lehrbuch erwartet, wird bitterlich 
enttäuscht werden! Andererseits steht alles drin, was man an Grundlagen 
braucht. Auch wenn mir einige Leute hier überhaupt nichts glauben: Ich 
bekam schon Fan-Mails aus Panama, Uruguay, Pakistan und Bayern.

von Cyblord -. (cyblord)


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> www.jdhenning.de/dpunkt

Die letzte Einschätzung des Lektor in deinen hochgeladenen E-Mails 
trifft es leider genau auf den Punkt. Ähnliches hast du hier ja schon 
genug zu hören bekommen, nicht?

Warum die vorherigen Aussagen eher positiv sind erschließt sich mir 
nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass hier entweder gar nicht, oder nur 
von fachfremden Personen überflogen wurde. Der erste "echte" Lektor bzw. 
Reviewer hat dann natürlich sofort die Notbremse gezogen.

Ich finde in den E-Mails auch bemerkenswert, wie du, wie üblich, 
Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge rigoros vom Tisch fegst.

Auch geht aus den Mails doch genau hervor, dass dPunkt schaut, was sie 
übernehmen und was nicht. Und dein Buch wollen sie nicht übernehmen. Ich 
kann da nirgends rauslesen dass die Übernahme schon gelaufen sein soll.

von Purzel H. (hacky)


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.. veraltet, flappsig, banal ...
Gemaess den zugreifbaren Unterlagen hat sich der Autor und der Verlag 
auseinandergelebt. Der Autor hatte seine Ideen und Ziele, der Verlag 
auch. Als Autor der Geld sehen will muss man spuren. Voll reinhaengen.
Das ist nicht der Fall.

Also entweder in die Tonne und vergessen, oder Selbstverlag. Einfach als 
Webseite hochladen. Vielleicht interessiert es ja jemanden. Allenfalls 
mit Blog und Facebook inszenieren, aufpeppen, und bewerben.

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Wie war das nochmals ... von einem toten Pferd sollte man absteigen ...

von Michael K. (aemkai)


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Cyblord -. schrieb:
> Warum die vorherigen Aussagen eher positiv sind erschließt sich mir
> nicht.

Weil der Verlag da noch Hoffnung auf die Mitarbeit des TO hatte:

O'Reilly/dpunkt wollten mit dem Buch eine Lücke in ihrem Portfolio 
füllen, der TO hatte eine etwas andere Vorstellung von der Platzierung 
deines Buches.

Nachdem dpunkt diplomatisch ein Gespräch über "Nachbesserungen" 
angeboten hat ("Was meinen Sie? Wäre eine Überarbeitung in diesem Sinne 
aus Ihrer Sicht
sinnvoll und machbar?") hast der To m.M.n. relativ energisch seine 
Position durchgesetzt (3x "Also eine absolut begründete Entscheidung.")

Damit hat er gezeigt, dass von seiner Seite aus keine Überarbeitung des 
Konzeptes erfolgen wird und darauf hat dpunkt verständlicherweise mit 
der Einstellung des Projektes geantwortet ... denn ein Buch, welches nur 
um den Autor zufriedenzustellen nicht in die Produktreihe passt lohnt 
sich kaum.

Nachtrag: Ob der Verlag damit Vertragsbrüchig wurde kann man hier sicher 
schwer beurteilen, allerdings haben Sie dir alle Gründe für Ihren 
Rücktritt genannt:

Jürgen H. schrieb:
> [...] dann war dpunkt zumindest sehr unprofessionell;
> eine Vertragserfüllung zu verweigern, ohne den Grund zu nennen, ist ja
> wohl ziemlich daneben.

Im Gegensatz zu:
dpunkt schrieb:
> Nach Prüfung [...] sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das
> Projekt nicht bei dpunkt weiterführen werden.
> Insbesondere ist aus meiner Sicht entscheidend, dass es an praktischen
> (Programm-)Beispielen fehlt.
> Ihre Antwort lässt auch nicht erwarten, dass wir mit akzeptablem Aufwand
> zu einem aus unserer Sicht guten Ergebnis kommen werden. Da Sie sich
> anscheinend noch nicht näher mit dem Arduino beschäftigt haben, ist ein
> Konzept, wie wir es uns vorgestellt haben - und wir es der Titel des
> Buchs zunächst nahe legte -, wohl nicht umzusetzen.
> Es tut mir leid, aber ich habe das Projekt zunächst anders eingeschätzt.
> Mit der Bitte um Verständnis.

: Bearbeitet durch User
von Robert L. (lrlr)


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interssanter thread
für alle (wie mich) die den alten thread nicht kannten:
Beitrag "ATmega8: Das Buch"

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Michael K. schrieb:
> Jürgen H. schrieb:
>> eine Vertragserfüllung zu verweigern, ohne den Grund zu nennen, ist ja
>> wohl ziemlich daneben.
>
> Im Gegensatz zu:
> dpunkt schrieb:
>> [fundierte Begründung]

So ist das, wenn man nicht sieht, was man nicht sehen will. Nicht 
umsonst wurde der TO bereits im Buch-Thread und auch in diesem als lern- 
bzw. beratungsresistent bezeichnet. Das hat schon seinen Grund. Es 
scheint offenbar eine Art Lebensphilosophie zu sein.

von Thomas E. (thomase)


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Michael K. schrieb:
> Ob der Verlag damit Vertragsbrüchig wurde kann man hier sicher
> schwer beurteilen

Das kann hier keiner beurteilen. Ich kann mir allerdings schwer 
vorstellen, dass sich ein Verlag kein Hintertürchen offen lässt. Durch 
das sind sie jetzt geschlüpft.

Michael K. schrieb:
> allerdings haben Sie dir alle Gründe für Ihren Rücktritt genannt

Genau die Dinge, die hier im Weihnachtsprogramm von diversen Leuten 
genannt und rigoros abgebürstet wurden.

Frank M. schrieb:
> So ist das, wenn man nicht sieht, was man nicht sehen will. Nicht
> umsonst wurde der TO bereits im Buch-Thread und auch in diesem als lern-
> bzw. beratungsresistent bezeichnet. Das hat schon seinen Grund. Es
> scheint offenbar eine Art Lebensphilosophie zu sein.

Und dazu arrogant:

Jürgen H. schrieb:
> Noch ein Wort zu dem Unmut, den ich Angfang des Jahres hier teilweise
> ausgelöst hatte. Verglichen mit dem Stil einiger, die damals gepostet
> haben, war ich moderat. Provokativ, aber moderat (zumindest fast immer).
> Die Mods hatten keinen meiner Beiträge als derartig schlimm angesehen,
> dass auch nur einer gelöscht worden wäre. Das war bei anderen Schreibern
> durchaus der Fall. Falls das Unmut ausgelöst hat, kann ich nur sagen:
> War mir eine Ehre!

mfg.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas E. schrieb:
> Genau die Dinge, die hier im Weihnachtsprogramm von diversen Leuten
> genannt und rigoros abgebürstet wurden.

Er hat ja den Lektor genauso rigoros abgebürstet. Jedem (meiner Meinung 
nach konstruktiven) Vorschlag, der vom Verlag gemacht wurde, hat der TO 
ziemlich kaltschnäuzig widersprochen. Wenn man so mit seinen Partnern 
umspringt, wundert mich gar nichts mehr.

Mit diesem Satz im abschließenden Schreiben wurde alles (aber auch 
wirklich alles) gesagt:

"Ihre Antwort lässt auch nicht erwarten, dass wir mit akzeptablem 
Aufwand zu
einem aus unserer Sicht guten Ergebnis kommen werden."

von Cyblord -. (cyblord)


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Der Vorschlag des Verlages war ja sogar wirklich sinnvoll:

Ein Buch für Arduino-Umsteiger. Hier könnte und müsste man (wie ja 
einige male vom Verlag vorgeschlagen) fundamentale Unterschiede 
aufzeigen, und die Grenzen des Arduino-System sichtbar machen und die 
Vorteile der direkten Programmierung herausstellen. Programmbeispiele 
gegenüber stellen usw.
Ein solche Buch würde echtes Wissen und Erfahrung erfordern und weit 
über das Studium des Datenblattes hinausgehen.
Natürlich ist Jürgen deshalb niemals in der Lage ein solches Buch zu 
schreiben. Da der bisherige Inhalt nichts mehr ist, als das Datenblatt 
und die libc Doku und einige halbgare unlustige Anmerkungen.

Wie groß der Markt für ein solches Buch wäre, weiß ich nicht, aber es 
würde sich deutlich von vorhandenen Büchern abheben.

von Thomas E. (thomase)


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Robert L. schrieb:
> interssanter thread
> für alle (wie mich) die den alten thread nicht kannten:
> Beitrag "ATmega8: Das Buch"

Der hat auch noch eine Vorgeschichte:

Beitrag "ATmega8, OCR2, Fehler in Tabelle?"

mfg.

von Kaiser F. (chrisr)


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Man hätte zunächst einfach per Einschreiben Aufklärung über die 
Vertragslage von O'Reilly einfordern können. Irgendwelche 
Absichtserklärungen auf irgendwelchen Webseiten haben vermutlich keine 
rechtliche Relevanz.

a) Besteht der Vertrag mit O'Reilly noch und wenn ja, bis wann?
b) Ist es garantiert, das dpunkt diesen zu gleichen Konditionen 
übernimmt? Wenn ja, ab wann?
c) Muss ich den Vertrag mit dpunkt weiterführen, oder kann ich mir einen 
anderen Verleger suchen?

Da dpunkt nun offenbar bereits entschieden hat, das Buch nicht zu 
verlegen, wäre der nächste Schritt ein Einschreiben mit der Bitte um 
Aufklärung zur Sachlage, ob damit die Rechte am Buch wieder zum Author 
zurückgehen.

Dazu braucht man keinen Anwalt und kein Forum und die Sache wäre 
vermutlich bereits geklärt.

In keiner Weise ist eine Kommunikation mit seinem "Arbeitgeber" (also 
dem Verlag) auf diese Weise und dazu noch in einem öffentlichen Forum 
besonders zielführend. Es ist davon auszugehen, das dpunkt vom Author 
auch zukünftig kein einziges Buch verlegen wird und da sich die Verlage 
untereinander durchaus kennen, auch vielleicht andere nicht. Es wäre 
sicher einfacher gewesen, die Argumente des Verlags nicht zu widerlegen 
sondern gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Das das Buch nun nicht verlegt wird, ist unternehmerisches Risiko. Würde 
AVR die Herstellung der Prozessoren einstellen, würde kein Mensch dieses 
Buch kaufen, wenn es verlegt würde. Wie der Author trägt auch der Verlag 
ein solches Risiko und muss entscheiden, ob sich die Produktion 
überhaupt lohnen kann.

In Erwartung von vielleicht 2000 Euro Umsatz vor Steuer für den Author 
für dieses Buch würde ich sicherlich nicht einmal über einen 
Rechtsstreit nachdenken.

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Jürgen H. schrieb:
> Das hat den einfachen Grund, dass "dpunkt" und "O'Reilly" im Ranking der
> Suchmaschinen gepusht werden, je öfter diese Namen hier erscheinen.

Und was soll das bringen? Gerade aus den kürzlichen Posts geht doch 
hervor, dass die alles richtig gemacht haben. Also Werbung für die 
beiden Verlage, oder wie?

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Geiler Thread. Sehr unterhaltsam. Ich finde, der Verlag hat alles in 
einem Satz zusammengefasst:

"Ihre Antwort lässt auch nicht erwarten, dass wir mit akzeptablem 
Aufwand zu
einem aus unserer Sicht guten Ergebnis kommen werden."

Mehr gibt es nicht zu sagen.

von Axel L. (axel_5)


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Wolfgang R. schrieb:
> Geiler Thread. Sehr unterhaltsam. Ich finde, der Verlag hat alles in
> einem Satz zusammengefasst:
>
> "Ihre Antwort lässt auch nicht erwarten, dass wir mit akzeptablem
> Aufwand zu
> einem aus unserer Sicht guten Ergebnis kommen werden."
>
> Mehr gibt es nicht zu sagen.

Würdest Du das von Deinem Arbeitgeber auch akzeptieren ?

Der würde sich sicher freuen, sich so einfach von Deinem Arbeitsvertrag 
lösen zu können.

"Wir glauben nicht, dass das noch was wird" per E-Mail an Deine private 
Mail Adresse. Mit einem unterschwellingen: "Bitte behellligen Sie uns 
nicht mehr."

Gruss
Axel

von Michael K. (aemkai)


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Axel L. schrieb:
> Würdest Du das von Deinem Arbeitgeber auch akzeptieren ?

Wenn der Arbeitgeber mehrmals freundlich sagt, dass die Arbeit so 
inakzeptabel ist und er es etwas anders als ausgeführt wünscht, man dann 
aber immer antwortet: "Das mach ich nicht, so wie ich es gemacht habe 
ist es "eine absolut begründete Entscheidung", dann wird man auf kurz 
oder lang wohl die Kündigung azeptieren müssen.

Und letztendlich weiß hier keiner, inwieweit der TO zur 
Änderung/Mitwirkung aus seinem Vertrag heraus verpflichtet ist, insofern 
hinkt das Beispiel Buchvertrag <-> Arbeitgeber etwas.

> Mit einem unterschwellingen: "Bitte behellligen Sie uns
> nicht mehr."
Diesen Tonfall kann ich aus den Mails von dpunkt nicht herauslesen, wohl 
eher aus denen des TO.

Ich kann zwar den Ärger des TO nachvollziehen, dass scheinbar erstmal 
seine ganze Arbeit umsonst war, aber ein Vertrag ist eben eine 
beiderseitige Sache und ich denke, als Autor zu einem Verlag zu gehen 
mit der Einstellung:
"Schießt mal alle Kosten vor und dann produziert das so wie ICH es will" 
funktioniert nicht.
Der Verlag muss das Produkt auch attraktiv gestalten und - wie oben 
schon geschrieben - in sein Portfolio einfügen. Dazu ist eben die die 
Mitarbeit des Autors gefragt und wenn der das nicht will sehe ich das 
als Vertragsverletzung seinerseits.
Und aufgrund der resoluten Antwort/Abweisung des TO ist die Aussage
> "Ihre Antwort lässt auch nicht erwarten, dass wir mit akzeptablem
> Aufwand zu einem aus unserer Sicht guten Ergebnis kommen werden."
einfach nur eine verständliche Konsequenz.

: Bearbeitet durch User
von Ralf G. (ralg)


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Thomas E. schrieb:
> hier im Weihnachtsprogramm

:-)

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Michael K. schrieb:
> Ich kann zwar den Ärger des TO nachvollziehen, dass scheinbar erstmal
> seine ganze Arbeit umsonst war, [...]

Man muss dazu sagen, dass er erst das Buch (jedenfalls in wesentlichen 
Teilen) geschrieben hat und sich dann einen Verlag gesucht hat.

Über "Arbeit umsonst" kann er sich also nicht direkt beschwereren. Er 
hat es nur nicht an den Mann bringen können. Bei seiner Art wird es auch 
schwierig, einen anderen Verlag zu finden. Warum sollte/wollte man mit 
jemandem, der keinerlei Einsicht zeigt und ausschließlich sein Ding 
durchziehen will, zusammenarbeiten?

Über den (schwachen) Inhalt des Buches braucht man da gar nicht erst zu 
reden.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Wenn ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber mehrfach weigere, die Arbeit 
im Sinne des Auftraggebers zu erledigen, dann werde ich mehrere 
Abmahnungen und in Folge die Kündigung erhalten. Stichwort: 
Arbeitsverweigerung.

Und dass, obwohl ich definitiv einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe, 
der die Rechte und Pflichten genau regelt.

Die vertragliche Lage des hiesigen Threaderstellers ist nebulös und 
erschließt sich mir nicht. Mir fällt nur auf, dass er nicht das machen 
will, was sein Auftraggeber fordert, und auch nicht, was im 
Diskussionsthread vorgeschlagen wurde. Beratungsresistent halt. Ich 
würde ihn auch alsbald aus dem Vertrag entlassen.

von Jürgen H. (jdhenning)


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Michael K. schrieb:
> als Autor zu einem Verlag zu gehen mit der Einstellung:
> "Schießt mal alle Kosten vor und dann produziert das so wie ICH es will"
> funktioniert nicht.

Du bringst hier ein paar Dinge durcheinander. Ich habe mich nicht mit 
einer derartigen Einstellung an einen Verlag gewendet. Ich hatte 
O'Reilly einen kurzen Abriss von dem geschickt, was ich machen wollte. 
Danach hatten wir telefoniert, ich das Rohmanuskript geschickt und im 
Laufe der Zeit wurden rund ein Dutzend Telefonate geführt und es gingen 
etwa 60 Mails hin und her. In Bezug auf O'Reilly gab es keinerlei 
Probleme und wir hatten uns eigentlich immer sehr schnell darüber 
geeinigt, was sinnvoll ist und was nicht. Und die ganzen Kosten bisher 
habe ich getragen.

Da hier einige anscheinend die Situation immer noch nicht verstehen 
(wollen), versuche ich es mal mit einer Analogie. Ich habe ein Auto zu 
verkaufen und inserierte es. O'Reilly sagte, das könnte mich 
interessieren. Man führt das Auto vor und O'Reilly sagt: "O.k., da sind 
noch ein paar Reparaturen zu machen, aber wir nehmen das Auto." Also 
macht man einen Vertrag und als alles am Auto gerichtet war sagt 
O'Reilly, dass sie das Auto doch nicht mehr haben wollen, weil sie aus 
Deutschland wegziehen; sie hätten jedoch einen anderen Käufer für das 
Auto klar gemacht und auch schon einen Abtretungsvertrag mit ihm 
geschlossen. Also bringe ich das Auto zum neuen Käufer und der sagt: 
"Das Auto ist ja grün, also das geht gar nicht, das müsssen sie auf ihre 
Kosten umlackieren." Und dann kommt noch ein. "Wie, das Auto hat ja ein 
Schaltgetriebe; das müssen sie auf ihre Kosten auf Automatik umbauen, 
sonst können wir damit nichts anfangen!"

In diesem Punkt bin ich tatsächlich beratungsresistent. Extra Leistungen 
gibt es nur gegen extra Geld! Und behalten dürfen sie das Auto auch 
nicht, ohne dafür bezahlt zu haben; das geht gar nicht!

von Robert L. (lrlr)


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um bei deiner Analogie zu bleiben,

>"O.k., da sind
>VERMUTLICH noch ein paar Reparaturen zu machen, das lassen wir erstmal den 
>ÖAMTC/ARBÖ/ADAC anschauen,  aber wenn das passt nehmen wir nehmen das Auto

der Punkt ist eher, dass der ADAC gesagt hat, das auto taugt nix, dass 
du dich geweigert hast das Auto zu reparieren..

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (aemkai)


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Jürgen H. schrieb:
> Du bringst hier ein paar Dinge durcheinander.
Nö, oder steht in deinem Vertrag, dass das Manuscript ohne nderungen 
gedruckt wird? Vermutlich nicht.
Und sonst gilt wie so oft: der Ton macht die Musik.
Und da spricht dein Schriftverkehr für Außenstehende eine deutliche 
Sprache.
Nicht immer nur die Schuld bei anderen suchen.
Und auch dpunkt hatte Kosten, schließlich haben sich u.A. die Lektoren 
das ganze zu Gemüte geführt, das werden die sicher nicht in ihrer 
Freizeit gemacht haben.

Aber wenn du dir sicher bist alles richtig gemacht zu haben und das der 
verlag "die Bösen" sind dann ist das deine Meinung und in Ordnung.

Bin dann mal weg.

von Kaiser F. (chrisr)


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Jürgen, jetzt mal Klartext: wieso versuchst du, die Leute hier im Forum 
totzudiskutieren? Keiner hier hat irgendwas mit deinem Problem zu tun. 
Wieso also versuchst du dich hier zu rechtfertigen? Allen hier 
ausnahmslos ist es völlig egal, was aus deinem Buch wird oder aus der 
Sache mit dem Verlag.

Was versprichst du dir von dieser sinnlosen Diskussion und 
Zeitverschwendung? Egal, wie oft du hier noch konterst, am Ende wird die 
niemand sagen: ja, du hast recht und dpunkt ist schei**e. Wird nicht 
passieren. Ganz im Gegenteil, wenn hier jemandem Recht gegeben wird, 
dann dpunkt.

Sieh zu, dass du die Rechte am Buch schriftlich zurück bekommst und 
verlege es woanders oder selbst. Du solltest dann die Mods hier darum 
bitten, deine Threads zu löschen. Wenn jemand ein Buch von einem völlig 
unbekannten Buchautor kauft, sieht der meist zuerst im Netz nach. Und 
nachdem jemand DAS hier (oder die anderen Threads) gelesen hat, wird er 
den Teufel tun und dein Buch kaufen. Auch wenn du meinst, Ironie und 
Sarkasmus und Lästern ist cool: ist es nicht. Fachbücher schreibt man 
sachlich. Die großen Verlage, die Hunderte Bücher verlegt haben, wissen 
es besser als du, da kannst du dir sicher sein.

Um Kosten zu sparen mach ein Ebook draus und biete es günstig an. Wenn 
du 100-200 davon verkaufst, kannst du immer noch überlegen, ob du es 
lektorieren lässt und eine Druckversion erstellst. Vor allem solltest du 
dir Gedanken machen, ob die Reviewer und Lektoren beim dpunkt nicht 
vielleicht Recht haben und die Kapitel entsprechend anpassen. Ich sehe 
das eher noch als Rettung für ein verpatztes Projekt. Als völlig 
unerfahrener Author die Expertise eines großen Fachbuchverlags und 
seiner Lektoren anzuzweifeln (und dann noch all derer, die sich hier 
stringent negativ zu deiner Idee geäußert haben) zeugt von wenig 
Sachverstand. Da ist es völlig irrelevant ob du mal großer 
Gewerkschaftsbonze warst oder nicht. Meinst du eigentlich, dass das hier 
jemanden beeindruckt? Anfangs wollten dir die Leute hier sogar noch 
konstruktiv helfen, aber mittlerweile sind alle offen gegen dich. Ich 
ziehe mich hier auch wieder raus, mehr guten Rat kann dir hier keiner 
mehr geben.

von Torsten C. (torsten_c) Benutzerseite


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Kaiser F. schrieb:
> wieso versuchst du, die Leute hier im Forum totzudiskutieren?

Du fragst nach dem Ziel?
Klug ist, das eigene Verhalten am Ziel zu orientieren.

   Ich kenne jemanden, nennen wir ihn Herrn Dr. B..

   Ein Kollege sagte mal zu mir: Herr Dr. B. hat so oft Recht, weil
   keiner Lust hat, mit ihm zu diskutieren.

   Nach langen Kaugummi-Debatten hat nämlich keiner mehr Lust gehabt,
   weiter mit Dr. B. zu debattieren. Folglich hatte er in allen Punkten
   das letzte Wort und er hat sich innerlich gesagt:

   Na Also! Ich hatte doch Recht!

Zurück zum Ziel: Wenn man vom Verhalten Rückschlüsse auf das primäre 
Ziel ziehen wollte, wäre das Ziel "gutes Buch veröffentlichen" offenbar 
sekundär.

Dass auch 'jdhenning' gern debattiert, ist offensichtlich.

Aber was ist das primäre Ziel?

Und wie nennt man dieses "Na Also, ich hatte doch Recht" Syndrom?

: Bearbeitet durch User
von Da D. (dieter)


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Ich musste beim Lesen dieses Artikels irgendwie an das AtMega-Buch 
denken:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/lektor-hobby-schriftsteller-haben-kaum-chance-auf-vertrag-a-1042434.html

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