Hallo, ich möchte mal eure Meinungen zu folgender Problematik hören. Folgende Story: Ich programmiere privat viel mit µC herum, deswegen erstellt man über die Jahre zwangsläufig Codeschnipsel welche man immer mal wieder für Standard 08/15 Probleme benutzt. Jetzt gibt es in der Firma gewisse Abläufe die man komplett automatisieren könnte, dafür wäre ich bereit meinen privaten Code der Firma zur Verfügung zu stellen. Es geht nicht darum, dass ich etwas erfunden habe worauf die Welt wartet, aber ich bin am überlegen ein paar private Projekte für interessierte kostenlos auf meiner Homepage zu veröffentlichen. Demzufolge habe ich keine Lust, dass mir vorgeworfen wird der Firma den Code geklaut zu haben. Wie würdet ihr vorgehen?
Entweder bei der Firma kündigen oder die Veröffentlichung sein lassen. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.
Du kannst auch den Code auf deiner Seite veröffentlichen und deiner Firma mitteilen das die ihn nutzen kann! Was glaubst du wie viele Programmierer sich Code aus dem Netz ziehen und firmenintern für Projekte verwenden? Hacking-Team ist so ein Beispiel! Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf. Nicht einmal den Quellcode vom Urheber haben sie diese Hinweise entfernt...
Programmer schrieb: > dafür wäre ich bereit meinen privaten Code der > Firma zur Verfügung zu stellen. > Es geht nicht darum, dass ich etwas erfunden habe worauf die Welt > wartet, aber ich bin am überlegen ein paar private Projekte für > interessierte kostenlos auf meiner Homepage zu veröffentlichen. > Demzufolge habe ich keine Lust, dass mir vorgeworfen wird der Firma den > Code geklaut zu haben. > > Wie würdet ihr vorgehen? Erst veröffentlichen, dann an die Firma geben und drauf hinweisen das alles in Netz steht, ob die das nehmen oder nicht ist ihre Sache.
Hi, ERST selbst veröffentlichen! Dann gehst du zum Chef und sagst du hast einen Verbesserungsvorschlag. (Diese werden in einigen Firmen mit mehr als nur einen feuchten Händedruck, begrüßt) Wenn er dir keine Unterstützung gewährt, musst du es wieder entscheiden. Was wichtig ist, ist zu reden: was hast du was er will, er aber noch gar nicht weiß das er es will. Auch sagen das es veröffentlicht wurde!!! Aber lass dich nicht über den Tisch ziehen!!! Ich hab damals nur einen Tag frei bekommen(für 3Wochen Arbeit), war aber damals so stolz wie Oska. (Chef hatte es nicht lösen können,lol) Was besser ist, wenn du Potential siehst was man ändern kann, sprich erst mit den Leuten und versuche dann so eine Art Nebentätigkeit raus zuschlagen, so kannst du auch besser 'bezahlt' werden(Geld, Material(Lötkolben), Urlaub).
[offtopic] Alex W. schrieb: > Hacking-Team ist so ein Beispiel! > Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf. Das ist falsch. Der Urheber des entsprechendes Codestueckes sucht eine Lizenz oder denkt ueber einen Lizenzzusatz nach, der die Nutzung fuer Spoinagezwecken zukuenftig ausschliessen soll! Solch eine Klausel ist aber in dem verwendeten Code nicht enthalten. Zu lesen hier: http://www.heise.de/security/meldung/Super-Spion-Android-Ueberwachungssoftware-von-Hacking-Team-nutzt-allerhand-schmutzige-Tricks-2759365.html [/offtopic]
Programmer schrieb: > Wie würdet ihr vorgehen? Interessant Frage, die mich auch interessiert. Nur etwas andere Sichtweise: Wie kann ich private Erfindungen, möglichst für maximalen Cash, an meinen Arbeitgeber verschachern, so dass das rechtlich sauber ist? Da er gewinnorientiert arbeitet, möchte ich ihm natürlich nichts schenken.
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu: "Ohne dass dem Mitarbeiter hierfür eine gesonderte Vergütung zustünde, hat der Arbeitgeber die in obigem Absatz ... beschriebenen Rechte auch ... sowie für Computerprogramme, die der Mitarbeiter zwar außerhalb seiner Arbeitszeit, aber mit Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben entwickelt." "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung von Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder betrieblicher Kenntnisse entwickelt, wird er dies unverzüglich dem Arbeitgeber melden und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht daran anbieten."
Und was wenn die Software vorher geschrieben wurde ?
Dafür gilt so eine Regelung nicht, das sollte ja klar sein. Aber es kann dich natürlich trotzdem niemand daran hindern die Software dem Arbeitgeber anzubieten, was soll da auch dagegen sprechen?
Coder schrieb: > In meinem Arbeitsvertrag steht dazu: > > [...] Papier ist geduldig, und üblicherweise gestalten Unternehmen ihre Verträge nach dem Motto "probieren kann man es ja mal; vielleicht finden wir ja einen Doofen, der unsere Wünsche (legal oder nicht) ohne zu Murren schluckt" bzw. auch "wo kein Kläger, da kein Richter". Bin gerade zu faul zum Suchen; wenn ich mich jedoch richtig erinnere, widerspricht die aktuelle Rechtsprechung hier deinem Arbeitsvertrag.
Kaj schrieb: > [offtopic] > Alex W. schrieb: >> Hacking-Team ist so ein Beispiel! >> Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf. > Das ist falsch. Der Urheber des entsprechendes Codestueckes sucht eine > Lizenz oder denkt ueber einen Lizenzzusatz nach, der die Nutzung fuer > Spoinagezwecken zukuenftig ausschliessen soll! Solch eine Klausel ist > aber in dem verwendeten Code nicht enthalten. > > Zu lesen hier: > http://www.heise.de/security/meldung/Super-Spion-A... > [/offtopic] Selbst wenn, hacking team it does not matter ;-)
1 | Mulliner erklärt in seinem Blog, dass er "ziemlich wütend und traurig darüber ist", dass seine "Open-Source-Tools von Hacking Team genutzt werden, um Produkte zur Überwachung von Aktivisten zu entwickeln". |
Wie naiv der Typ doch ist! Er stellt Quellcode in die Öffentlichkeit und regt sich dann auf das sie genutzt wurde! Er hat wohl aus der NSA-Vergangenheit wohl nichts gelernt! Also ob die Firmen offener Quellcode nur für "tolle" Zwecke einsetzen! Unglaublich! Aber wenigstens haben die Gutmenschen nun wieder etwas zu meckern :-D
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Toni Tester schrieb: > Papier ist geduldig, und üblicherweise gestalten Unternehmen ihre > Verträge nach dem Motto "probieren kann man es ja mal; vielleicht finden > wir ja einen Doofen, der unsere Wünsche (legal oder nicht) ohne zu > Murren schluckt" bzw. auch "wo kein Kläger, da kein Richter". > > Bin gerade zu faul zum Suchen; wenn ich mich jedoch richtig erinnere, > widerspricht die aktuelle Rechtsprechung hier deinem Arbeitsvertrag. Das wurde allerdings bereits von Gerichten bestätigt. Nutzungsrecht an geistigem Eigentum, welches ein Arbeitnehmer entwickelt hat und welches in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers steht, steht als erstes dem Unternehmen zu. Unabhängig davon, ob die Entwicklung in der Firma oder woanders geschah. Wenn man solche Dinge veröffentlichen oder kommerziell nutzen will, muss man zunächst seinen Arbeitgeber fragen. Hat der kein Interesse daran, kann der Arbeitnehmer alles machen. Der Arbeitnehmer muss natürlich entsprechend vergütet werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeit nutzen möchte. Allerdings sagen manche Arbeitgeber einfach, dass die Vergütung mit dem Gehalt erledigt ist, was auch nicht Rechtens ist. In dem Fall hier wäre ich vorsichtig. Ich würde lieber mal vorher mit der Firma Rücksprache halten. Nur weil man etwas in seiner Freizeit anfertigt, heißt das nicht, dass der Arbeitgeber keine Rechte daran hat. Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.
Holger B. schrieb: > Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle > übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können. Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen! Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!
Alex W. schrieb: > Holger B. schrieb: >> Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle >> übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können. > > Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen! Äh Zivlrecht vs. Strafrecht. Schuld, Unschuld usw. existiert im Zivilrecht nicht. > Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten! Grundsätzlich muss derjenige der klagt bzw. Ansprüche durchsetzen will, beweisen dass seine Ansprüche gerechtfertigt sind. Er hat die Beweislast. Das ist schon korrekt. Hat aber mit der Unschuldsvermutung nichts zu tun.
Alex W. schrieb: > Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen! > Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten! OK, beweisen muss der AN es nicht. Dann hat aber der Richter das letzte Wort. Und das kann im Einzelfall teuer werden. Das ist also ein Risiko, welches ich persönlich nicht eingehen würde. Ich durfte in meiner Schulzeit bei einigen Verhandlungen dabei sein, da ich Rechtskunde im Unterricht hatte. Einige Dinge habe ich nicht nachvollziehen können, da es aus meiner sicht keine Beweise gab, sondern der Richter eher nach Gefühl entschieden hat.
Coder schrieb: > "Ohne dass dem Mitarbeiter hierfür eine gesonderte Vergütung > zustünde, hat der Arbeitgeber die in obigem Absatz ... beschriebenen > Rechte auch ... sowie für Computerprogramme, die der Mitarbeiter zwar > außerhalb seiner Arbeitszeit, aber mit Bezug zu seinen > arbeitsvertraglichen Aufgaben entwickelt." > > "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit > und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung > von > Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder > betrieblicher Kenntnisse entwickelt, wird er dies unverzüglich dem > Arbeitgeber melden und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar > wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches > Nutzungsrecht daran anbieten." Das faellt unter: Arbeitnehmererfindung https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmererfindung
In jeder guten Firma ist es so, dass der Arbeitnehmer, wenn er etwas erfunden oder ein Gebrauchsmuster geschaffen hat, in der Patentrolle oder im Gebrauchsmusterschutz der AN steht und meist der AG dies dann über eine Vereinbarung nutzt. Siehe mal folgende Beispiele: http://patents.justia.com/inventor/leonard-dobos Dräxlmeier ist Zulieferer im Fahrzeugbau z.B. BMW die genannten Mitarbeiter sind dann in der Rolle mit eingetragen. oder hier: https://www.google.com.ar/patents/DE102005006119A1?cl=un oder auch hier: http://patents.justia.com/inventor/wolfgang-schrader http://www.freshpatents.com/Lothar-Miller-Burgriedenrot-invdxm.php Bei Software / Codeschnippsel sieht das anders aus: http://derstandard.at/2102932/Software-Patente---Der-Code-bleibt-frei-in-der-EU
;-) schrieb: > In jeder guten Firma Es gibt aber wenige gute Firmen, siehe: Coder schrieb: > In meinem Arbeitsvertrag steht dazu: Leibeigenschaft ist wieder "in".
Hallo, gerade bei SW ist es schwer Arbeit und Hobby inhaltlich zu trennen. Du hast ein Problem A in der Arbeit und ein Problem B daheim. Jetzt löst du Problem A auf Arbeit und Problem B daheim. Jetzt kommt Chef und sagt ich hab Problem C. Das blöderweise in einem Teilaspekt dem Problem B ähnlich ist. Eigentlich musst du dir den Bisher geschriebenen Code für daheim signieren lassen. Damit du beweisen kannst das das noch nichts mit der Arbeit zu tun hast. Wenn aber dein Chef eine Aufrechte Person ist. sagt er dir mach dein Hobby weiter und wenn du es auf arbeit anwenden kannst, sparts ihm Geld und du lässt ihn kostenlos dran teilhaben. Anders sieht es aus wenn du damit "reich" werden willst. Wird's schwierig. Aber normal veröffentlichen, wenn es nicht der Zentralpunkt vom neuen Projekt/Produkt ist, dann würde ich es mir abkaufen lassen. Aber so dass man sich gegenseitig ins Gesicht sehen kann. Mfg ich
Vorweg: Man muss schon unterscheiden, hat 'Coder' etwas erfunden, wärend seiner Arbeitszeit und zuhause daran auch weitergetüfftelt ( Arbeitnehmererfindung) oder hat er zuhause etwas 'erfunden' was er jetzt ganz gut in der Firma einsetzen könnte. ( spez. Fachwissen ) MaWin schrieb: > Leibeigenschaft ist wieder "in". Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige einem Tarifvertrag unterstellt ist, wenn ihm 'ausserhalb' seiner beruflichen Tätigkeit das 'Coden' untersagt wäre - das fällkt für mich unter 'Weiterbilden', 'Bereitschaft zum Lernen von Neuem' usw. Anders sieht es aus bei Arbeitsverträgen mit Geheimhaltung etc. Aber 'coder' schrieb ja nicht, dass er für den BND oder NSA oder sonstiges arbeitet.. Ich kann mir aber vorstellen, dass 'Coder' in einer Firma arbeitet, in der er sich mit 'Code' in Zusammenhängen nehmen wir einmal an, z.B. 'Photovoltaik Ausfall' beschäftigt. Wenn er dann für kleine Mess Module die Software erstellt, in denen die Ausfallsicherheit überprüft, Leistungseinschnitte protokolliert, .. wird, und dabei Algos zu trage kommen, die er durch sein 'Hobby' und 'Sammelwerk' von zuhause in die Firma einbringt - ist das nichts anderes als 'Fachwissen' - 'geistiges Eigentum' für das er ja einen Lohn eben als Programmierer erhält, das zeichnet ihn ja dann aus. Er könnte sich auch 'dumm' stellen, und dieses Fachwissen nicht in die Firma einbringen, nur, welchen Nutzen hat dann die Firma an ihm als Programmierer auf Dauer und Zeit? Wenn 'Coder' meint einen eigenen 'Algo' für das Firmenprojekt , zu Hause 'erfunden' zu haben, ist es besser, mit dem Chef zu sprechen und ihm von dem Besseren im Allgemeinen ( nicht im Detail ) zu erzählen und sich mit ihm darüber zu einigen, eventuell eine Gehaltserhöhung oder bessere Position in der Firma, um das vorantreiben zu können. Reagiert der Chef überhaupt nicht, würde ich mich fragen, ob ich bei der richtigen Firma arbeite?!. btw: Schwierig wird es, wenn der Algo in die andere Richtung geht, wenn die Sachen, die dann veröffentlicht werden, mit dem Firmenprojekt eben zu tun haben (PCB Messmodul Photovoltaik mit Wifi ). Ob Zufall oder gewollt egal. Und dann auch noch kostenlos. Das wird heikel mit der Firma und Streit ist da vorprogrammiert. Daher würde ich das vorher abstimmen, wie sich der Chef im allgemeinen verhält. Wie gesagt, gute Firmen leisten einen Beitrag zum AN, andere beuten aus. Aber das muss 'Coder' beurteilen können, wie das Firmenklima ist. nice weekend!
Und wieder einer der selbst ernannten Experten: >Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige >einem Tarifvertrag unterstellt http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html und http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__19.html
Sorry - Programmer & Coder scheinen nicht die gleichen zu sein. Programmer -> TO Coder -> TS @Programmer was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es dazu eine Klausalität? Coder schrieb: > In meinem Arbeitsvertrag steht dazu: > > "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit > und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung > von > Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder > betrieblicher Kenntnisse entwickelt, Kommentar: Wenn du interene Weiterbildung in der Firma hast, ist das ein ganz anderes Thema, denn der AG fördert dich dann, daher sehe ich den Satz mal als berechtigt 'dahingeschrieben' an. > wird er dies unverzüglich dem > Arbeitgeber melden sowas steht auch in normalen AV wie z.B. einer Arzthelferin die sich zum Heilpraktiker weiterbildet und dann anfangen will, auf eigene Rechnung von zuhause aus zu arbeiten, in der Zeit, in der sie nicht auf Arbeit sein muss, aber sich eigentlich von der Arbeit erholen soll ( Ruhepausen Arbeitsschutz ect ) und dann unausgeruht auf der Arbeit erscheint. > und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar > wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches > Nutzungsrecht daran anbieten." ..na ja - das wäre in meinen Augen aber mit Sicherheit fast nicht durchzusetzen; denke nicht dass der AN 'muss' - aber immerhin ist der Chef dann an dem interessiert und eine angemessene Vergütung wird hier schon erwähnt. Neugierig wäre ich, wer die 'Angemessenheit' bestimmt und was, wenn es dem AN zu wenig ist ;-)
Kolophonium schrieb: > http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html und "..eine freie Erfindung gemacht .." > Und wieder einer der selbst ernannten Experten: Und wieder einer der verlinkt und rein gar nichts verstanden hat. > >>Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige >>einem Tarifvertrag unterstellt > > http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html und "..eine freie Erfindung gemacht .." > http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__19.html "..wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. "
>Und wieder einer der verlinkt und rein gar nichts verstanden hat.
Ach ja:
"Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über
ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber
beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist."
Das Verständnis selbst solcher kurzen Sätze fällt dir offenbar schwer.
Aber das gleichst du locker mit längerem Geschwafel deiner persönlichen
aber leider irrelevanten Rechtsauffassung aus.
Das was in meinem Arbeitsvertrag steht entspricht im Grunde 1:1 dem was im ArbnErfG steht, nur das Wort "Erfindung" durch "Software" ersetzt - vermutlich wollte man da einfach nochmal auf Nummer sicher gehen. Der Arbeitsvertrag ist außertariflich.
Ist es überhaut eine "Erfindung" oder vielleicht nur eine Arbeit ohne Erfindungshöhe sondern stattdessen nur das Ergebnis von reiner Arbeit. Also zum beispiel ein umfangreicher API-Wrapper für irgendeinen Zweck desen Verwendung einfach nur pure Zeit, bzw Geld (aber kein Gehirnschmalz) sparen würde? Also keine Erfindung sondern nur Fleißarbeit? Wenn ich also zum Beispiel beruflich bei einem Obst- und Gemüsehändler arbeite und privat meine Freizeit in einen ganzen Garten voll wunderschöner Tomaten investiert habe (keine revolutionäre neue Züchtung sondern ganz normale Tomaten einfach nur mit viel Arbeit angebaut und gepflegt), hätte dann mein Arbeitgeber vorrangigen Anspruch auf die exKlusive Verwertung meiner privaten Tomaten die ich normalerweise selbst gegessen und an Freunde und Verwandte verschenkt hätte?
Die Frage stellt sich immer, egal ob Erfindung im Sinne des ArbnErfG oder Software, und letztendlich ist es Auslegungssache. Wenn man für jede Kleinigkeit eine Erfindungsmeldung schreiben müsste, dann würde man mancherorts nicht mehr zum Arbeiten kommen. Denn: > Das lateinische Wort ingenium heißt „sinnreiche Erfindung“ oder „Scharfsinn“. https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur
> Das lateinische Wort ingenium heißt „sinnreiche Erfindung“ >oder „Scharfsinn“. Das beißt sich aber eklatant mit dem gesammelten Stuss, der in diesem Unterforum verbreitet wird.
Coder schrieb: > Der Arbeitsvertrag ist außertariflich. Dachte ich mir. Wäre jetzt noch interessant, was im Arbeitsvertrag des Thread Erstellers steht.
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