Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eigenen Code der Firma zur Verfügung stellen


von Programmer (Gast)


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Hallo,

ich möchte mal eure Meinungen zu folgender Problematik hören.
Folgende Story:

Ich programmiere privat viel mit µC herum, deswegen erstellt man über 
die Jahre zwangsläufig Codeschnipsel welche man immer mal wieder für 
Standard 08/15 Probleme benutzt.
Jetzt gibt es in der Firma gewisse Abläufe die man komplett 
automatisieren könnte, dafür wäre ich bereit meinen privaten Code der 
Firma zur Verfügung zu stellen.
Es geht nicht darum, dass ich etwas erfunden habe worauf die Welt 
wartet, aber ich bin am überlegen ein paar private Projekte für 
interessierte kostenlos auf meiner Homepage zu veröffentlichen. 
Demzufolge habe ich keine Lust, dass mir vorgeworfen wird der Firma den 
Code geklaut zu haben.

Wie würdet ihr vorgehen?

von Bürovorsteher (Gast)


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Entweder bei der Firma kündigen oder die Veröffentlichung sein lassen.
Dann bist du immer auf der sicheren Seite.

von Alex W. (a20q90)


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Du kannst auch den Code auf deiner Seite veröffentlichen und deiner 
Firma mitteilen das die ihn nutzen kann!

Was glaubst du wie viele Programmierer sich Code aus dem Netz ziehen und 
firmenintern für Projekte verwenden? Hacking-Team ist so ein Beispiel! 
Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf. 
Nicht einmal den Quellcode vom Urheber haben sie diese Hinweise 
entfernt...

von Ursus P. (unwichtig)


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Programmer schrieb:

> dafür wäre ich bereit meinen privaten Code der
> Firma zur Verfügung zu stellen.
> Es geht nicht darum, dass ich etwas erfunden habe worauf die Welt
> wartet, aber ich bin am überlegen ein paar private Projekte für
> interessierte kostenlos auf meiner Homepage zu veröffentlichen.
> Demzufolge habe ich keine Lust, dass mir vorgeworfen wird der Firma den
> Code geklaut zu haben.
>
> Wie würdet ihr vorgehen?

Erst veröffentlichen, dann an die Firma geben und drauf hinweisen das 
alles in Netz steht, ob die das nehmen oder nicht ist ihre Sache.

von Stephan (Gast)


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Hi,
ERST selbst veröffentlichen!

Dann gehst du zum Chef und sagst du hast einen Verbesserungsvorschlag.
(Diese werden in einigen Firmen mit mehr als nur einen feuchten 
Händedruck, begrüßt)
Wenn er dir keine Unterstützung gewährt, musst du es wieder entscheiden.

Was wichtig ist, ist zu reden: was hast du was er will, er aber noch gar 
nicht weiß das er es will. Auch sagen das es veröffentlicht wurde!!!

Aber lass dich nicht über den Tisch ziehen!!!
Ich hab damals nur einen Tag frei bekommen(für 3Wochen Arbeit), war aber 
damals so stolz wie Oska. (Chef hatte es nicht lösen können,lol)

Was besser ist, wenn du Potential siehst was man ändern kann, sprich 
erst mit den Leuten und versuche dann so eine Art Nebentätigkeit raus 
zuschlagen, so kannst du auch besser 'bezahlt' werden(Geld, 
Material(Lötkolben), Urlaub).

von Kaj (Gast)


Angehängte Dateien:

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[offtopic]
Alex W. schrieb:
> Hacking-Team ist so ein Beispiel!
> Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf.
Das ist falsch. Der Urheber des entsprechendes Codestueckes sucht eine 
Lizenz oder denkt ueber einen Lizenzzusatz nach, der die Nutzung fuer 
Spoinagezwecken zukuenftig ausschliessen soll! Solch eine Klausel ist 
aber in dem verwendeten Code nicht enthalten.

Zu lesen hier: 
http://www.heise.de/security/meldung/Super-Spion-Android-Ueberwachungssoftware-von-Hacking-Team-nutzt-allerhand-schmutzige-Tricks-2759365.html
[/offtopic]

von acc (Gast)


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Programmer schrieb:
> Wie würdet ihr vorgehen?

Interessant Frage, die mich auch interessiert. Nur etwas andere 
Sichtweise:

Wie kann ich private Erfindungen, möglichst für maximalen Cash, an 
meinen Arbeitgeber verschachern, so dass das rechtlich sauber ist? Da er 
gewinnorientiert arbeitet, möchte ich ihm natürlich nichts schenken.

von Coder (Gast)


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In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:

"Ohne dass dem Mitarbeiter hierfür eine gesonderte Vergütung 
zustünde, hat der Arbeitgeber die in obigem Absatz ... beschriebenen 
Rechte auch ... sowie für Computerprogramme, die der Mitarbeiter zwar 
außerhalb seiner Arbeitszeit, aber mit Bezug zu seinen 
arbeitsvertraglichen Aufgaben entwickelt."

"Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit 
und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung 
von
Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder 
betrieblicher Kenntnisse entwickelt, wird er dies unverzüglich dem 
Arbeitgeber melden und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar 
wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches 
Nutzungsrecht daran anbieten."

von Pandur S. (jetztnicht)


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Und was wenn die Software vorher geschrieben wurde ?

von Coder (Gast)


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Dafür gilt so eine Regelung nicht, das sollte ja klar sein. Aber es kann 
dich natürlich trotzdem niemand daran hindern die Software dem 
Arbeitgeber anzubieten, was soll da auch dagegen sprechen?

von Toni Tester (Gast)


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Coder schrieb:
> In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:
>
> [...]

Papier ist geduldig, und üblicherweise gestalten Unternehmen ihre 
Verträge nach dem Motto "probieren kann man es ja mal; vielleicht finden 
wir ja einen Doofen, der unsere Wünsche (legal oder nicht) ohne zu 
Murren schluckt" bzw. auch "wo kein Kläger, da kein Richter".

Bin gerade zu faul zum Suchen; wenn ich mich jedoch richtig erinnere, 
widerspricht die aktuelle Rechtsprechung hier deinem Arbeitsvertrag.

von Alex W. (a20q90)


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Kaj schrieb:
> [offtopic]
> Alex W. schrieb:
>> Hacking-Team ist so ein Beispiel!
>> Die nutzen sogar Code der nicht für Spionagezwecke genutzt werden darf.
> Das ist falsch. Der Urheber des entsprechendes Codestueckes sucht eine
> Lizenz oder denkt ueber einen Lizenzzusatz nach, der die Nutzung fuer
> Spoinagezwecken zukuenftig ausschliessen soll! Solch eine Klausel ist
> aber in dem verwendeten Code nicht enthalten.
>
> Zu lesen hier:
> http://www.heise.de/security/meldung/Super-Spion-A...
> [/offtopic]

Selbst wenn, hacking team it does not matter ;-)
1
Mulliner erklärt in seinem Blog, dass er "ziemlich wütend und traurig darüber ist", dass seine "Open-Source-Tools von Hacking Team genutzt werden, um Produkte zur Überwachung von Aktivisten zu entwickeln".

Wie naiv der Typ doch ist! Er stellt Quellcode in die Öffentlichkeit und 
regt sich dann auf das sie genutzt wurde! Er hat wohl aus der 
NSA-Vergangenheit wohl nichts gelernt! Also ob die Firmen offener 
Quellcode nur für "tolle" Zwecke einsetzen! Unglaublich! Aber wenigstens 
haben die Gutmenschen nun wieder etwas zu meckern :-D

: Bearbeitet durch User
von Holger B. (aeson2000)


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Toni Tester schrieb:
> Papier ist geduldig, und üblicherweise gestalten Unternehmen ihre
> Verträge nach dem Motto "probieren kann man es ja mal; vielleicht finden
> wir ja einen Doofen, der unsere Wünsche (legal oder nicht) ohne zu
> Murren schluckt" bzw. auch "wo kein Kläger, da kein Richter".
>
> Bin gerade zu faul zum Suchen; wenn ich mich jedoch richtig erinnere,
> widerspricht die aktuelle Rechtsprechung hier deinem Arbeitsvertrag.

Das wurde allerdings bereits von Gerichten bestätigt. Nutzungsrecht an 
geistigem Eigentum, welches ein Arbeitnehmer entwickelt hat und welches 
in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers 
steht, steht als erstes dem Unternehmen zu. Unabhängig davon, ob die 
Entwicklung in der Firma oder woanders geschah. Wenn man solche Dinge 
veröffentlichen oder kommerziell nutzen will, muss man zunächst seinen 
Arbeitgeber fragen. Hat der kein Interesse daran, kann der Arbeitnehmer 
alles machen.
Der Arbeitnehmer muss natürlich entsprechend vergütet werden, wenn der 
Arbeitgeber die Arbeit nutzen möchte. Allerdings sagen manche 
Arbeitgeber einfach, dass die Vergütung mit dem Gehalt erledigt ist, was 
auch nicht Rechtens ist.

In dem Fall hier wäre ich vorsichtig. Ich würde lieber mal vorher mit 
der Firma Rücksprache halten. Nur weil man etwas in seiner Freizeit 
anfertigt, heißt das nicht, dass der Arbeitgeber keine Rechte daran hat.
Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle 
übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.

von Alex W. (a20q90)


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Holger B. schrieb:
> Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle
> übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.

Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen!
Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!

von Cyblord -. (cyblord)


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Alex W. schrieb:
> Holger B. schrieb:
>> Und wenn man das angefertigt hat, bevor man diese Arbeitsstelle
>> übernommen hat, muss man das auch erst einmal beweisen können.
>
> Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen!
Äh Zivlrecht vs. Strafrecht. Schuld, Unschuld usw. existiert im 
Zivilrecht nicht.

> Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!
Grundsätzlich muss derjenige der klagt bzw. Ansprüche durchsetzen will, 
beweisen dass seine Ansprüche gerechtfertigt sind. Er hat die 
Beweislast. Das ist schon korrekt. Hat aber mit der Unschuldsvermutung 
nichts zu tun.

von Holger B. (aeson2000)


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Alex W. schrieb:
> Nein! In Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen!
> Der AG muss es beweisen das die Daten nicht vorher schon existierten!

OK, beweisen muss der AN es nicht.
Dann hat aber der Richter das letzte Wort. Und das kann im Einzelfall 
teuer werden. Das ist also ein Risiko, welches ich persönlich nicht 
eingehen würde.

Ich durfte in meiner Schulzeit bei einigen Verhandlungen dabei sein, da 
ich Rechtskunde im Unterricht hatte. Einige Dinge habe ich nicht 
nachvollziehen können, da es aus meiner sicht keine Beweise gab, sondern 
der Richter eher nach Gefühl entschieden hat.

von Kaj (Gast)


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Coder schrieb:
> "Ohne dass dem Mitarbeiter hierfür eine gesonderte Vergütung
> zustünde, hat der Arbeitgeber die in obigem Absatz ... beschriebenen
> Rechte auch ... sowie für Computerprogramme, die der Mitarbeiter zwar
> außerhalb seiner Arbeitszeit, aber mit Bezug zu seinen
> arbeitsvertraglichen Aufgaben entwickelt."
>
> "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit
> und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung
> von
> Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder
> betrieblicher Kenntnisse entwickelt, wird er dies unverzüglich dem
> Arbeitgeber melden und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar
> wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches
> Nutzungsrecht daran anbieten."
Das faellt unter: Arbeitnehmererfindung
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmererfindung

von ;-) (Gast)


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In jeder guten Firma ist es so, dass der Arbeitnehmer, wenn er etwas 
erfunden oder ein Gebrauchsmuster geschaffen hat, in der Patentrolle 
oder im Gebrauchsmusterschutz der AN steht und meist der AG dies dann 
über eine Vereinbarung nutzt.

Siehe mal folgende Beispiele:
http://patents.justia.com/inventor/leonard-dobos

Dräxlmeier ist Zulieferer im Fahrzeugbau z.B. BMW
die genannten Mitarbeiter sind dann in der Rolle mit eingetragen.

oder hier:
https://www.google.com.ar/patents/DE102005006119A1?cl=un

oder auch hier:
http://patents.justia.com/inventor/wolfgang-schrader
http://www.freshpatents.com/Lothar-Miller-Burgriedenrot-invdxm.php


Bei Software / Codeschnippsel sieht das anders aus:
http://derstandard.at/2102932/Software-Patente---Der-Code-bleibt-frei-in-der-EU

von MaWin (Gast)


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;-) schrieb:
> In jeder guten Firma

Es gibt aber wenige gute Firmen, siehe:

Coder schrieb:
> In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:

Leibeigenschaft ist wieder "in".

von ich (Gast)


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Hallo, gerade bei SW ist es schwer Arbeit und Hobby inhaltlich zu 
trennen. Du hast ein Problem A in der Arbeit und ein Problem B daheim. 
Jetzt löst du Problem A auf Arbeit und Problem B daheim. Jetzt kommt 
Chef und sagt ich hab Problem C. Das blöderweise in einem Teilaspekt dem 
Problem B ähnlich ist. Eigentlich musst du dir den Bisher geschriebenen 
Code für daheim signieren lassen. Damit du beweisen kannst das das noch 
nichts mit der Arbeit zu tun hast. Wenn aber dein Chef eine Aufrechte 
Person ist. sagt er dir mach dein Hobby weiter und wenn du es auf arbeit 
anwenden kannst, sparts ihm Geld und du lässt ihn kostenlos dran 
teilhaben. Anders sieht es aus wenn du damit "reich" werden willst. 
Wird's schwierig. Aber normal veröffentlichen, wenn es nicht der 
Zentralpunkt vom neuen Projekt/Produkt ist, dann würde ich es mir 
abkaufen lassen. Aber so dass man sich gegenseitig ins Gesicht sehen 
kann.
Mfg
ich

von ;-) (Gast)


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Vorweg:
Man muss schon unterscheiden, hat 'Coder' etwas erfunden, wärend seiner 
Arbeitszeit und zuhause daran auch weitergetüfftelt ( 
Arbeitnehmererfindung) oder hat er zuhause etwas 'erfunden' was er jetzt 
ganz gut in der Firma einsetzen könnte. ( spez. Fachwissen )


MaWin schrieb:
> Leibeigenschaft ist wieder "in".

Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige 
einem Tarifvertrag unterstellt ist, wenn ihm 'ausserhalb' seiner 
beruflichen Tätigkeit das 'Coden' untersagt wäre - das fällkt für mich 
unter 'Weiterbilden', 'Bereitschaft zum Lernen von Neuem' usw.
Anders sieht es aus bei Arbeitsverträgen mit Geheimhaltung etc.
Aber 'coder' schrieb ja nicht, dass er für den BND oder NSA oder 
sonstiges arbeitet..

Ich kann mir aber vorstellen, dass 'Coder' in einer Firma arbeitet,
in der er sich mit 'Code' in Zusammenhängen nehmen wir einmal an, z.B. 
'Photovoltaik Ausfall' beschäftigt.

Wenn er dann für kleine Mess Module die Software erstellt, in denen die 
Ausfallsicherheit überprüft, Leistungseinschnitte protokolliert, ..
wird, und dabei Algos zu trage kommen, die er durch sein 'Hobby' und 
'Sammelwerk' von zuhause in die Firma einbringt - ist das nichts anderes 
als 'Fachwissen' - 'geistiges Eigentum' für das er ja einen Lohn eben 
als Programmierer erhält, das zeichnet ihn ja dann aus.

Er könnte sich auch 'dumm' stellen, und dieses Fachwissen nicht in die 
Firma einbringen, nur, welchen Nutzen hat dann die Firma an ihm als 
Programmierer auf Dauer und Zeit?

Wenn 'Coder' meint einen eigenen 'Algo' für das Firmenprojekt , zu Hause 
'erfunden' zu haben, ist es besser, mit dem Chef zu sprechen und ihm von 
dem Besseren im Allgemeinen ( nicht im Detail ) zu erzählen und sich mit 
ihm darüber zu einigen, eventuell eine Gehaltserhöhung oder bessere 
Position in der Firma, um das vorantreiben zu können.

Reagiert der Chef überhaupt nicht, würde ich mich fragen, ob ich bei der 
richtigen Firma arbeite?!.

btw:
Schwierig wird es, wenn der Algo in die andere Richtung geht, wenn die 
Sachen, die dann veröffentlicht werden, mit dem Firmenprojekt eben zu 
tun haben (PCB Messmodul Photovoltaik mit Wifi ). Ob Zufall oder gewollt 
egal.

Und dann auch noch kostenlos. Das wird heikel mit der Firma und Streit 
ist da vorprogrammiert. Daher würde ich das vorher abstimmen, wie sich 
der Chef im allgemeinen verhält.

Wie gesagt, gute Firmen leisten einen Beitrag zum AN, andere beuten aus.
Aber das muss 'Coder' beurteilen können, wie das Firmenklima ist.

nice weekend!

von Kolophonium (Gast)


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Und wieder einer der selbst ernannten Experten:

>Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige
>einem Tarifvertrag unterstellt

http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html und
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__19.html

von ;-) (Gast)


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Sorry -
Programmer & Coder scheinen nicht die gleichen zu sein.
Programmer -> TO
Coder -> TS

@Programmer
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Gibt es dazu eine Klausalität?


Coder schrieb:
> In meinem Arbeitsvertrag steht dazu:
>
> "Sofern der Mitarbeiter Computerprogramme außerhalb seiner Arbeitszeit
> und außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben und ohne Benutzung
> von
> Mitteln des Arbeitgebers und ohne Nutzung betrieblicher Erfahrungen oder
> betrieblicher Kenntnisse entwickelt,

Kommentar:
Wenn du interene Weiterbildung in der Firma hast, ist das ein ganz 
anderes Thema, denn der AG fördert dich dann, daher sehe ich den Satz 
mal als berechtigt 'dahingeschrieben' an.

> wird er dies unverzüglich dem
> Arbeitgeber melden

sowas steht auch in normalen AV wie z.B. einer Arzthelferin die sich zum 
Heilpraktiker weiterbildet und dann anfangen will, auf eigene Rechnung 
von zuhause aus zu arbeiten, in der Zeit, in der sie nicht auf Arbeit 
sein muss, aber sich eigentlich von der Arbeit erholen soll ( Ruhepausen 
Arbeitsschutz ect ) und dann unausgeruht auf der Arbeit erscheint.


> und ihm dann, wenn die Software betrieblich nutzbar
> wäre, gegen eine angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches
> Nutzungsrecht daran anbieten."

..na ja - das wäre in meinen Augen aber mit Sicherheit fast nicht 
durchzusetzen; denke nicht dass der AN 'muss' -
aber immerhin ist der Chef dann an dem interessiert und eine angemessene 
Vergütung wird hier schon erwähnt.

Neugierig wäre ich, wer die 'Angemessenheit' bestimmt
und was, wenn es dem AN zu wenig ist

;-)

von ;-) (Gast)


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Kolophonium schrieb:

> http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html und

"..eine freie Erfindung gemacht .."


> Und wieder einer der selbst ernannten Experten:

Und wieder einer der verlinkt und rein gar nichts verstanden hat.



>
>>Ich zweifle stark, ob dieser Arbeitsvertrag so rechtens ist geschwaige
>>einem Tarifvertrag unterstellt
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html und

"..eine freie Erfindung gemacht .."

> http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__19.html

"..wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder 
vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. "

von Kolophonium (Gast)


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>Und wieder einer der verlinkt und rein gar nichts verstanden hat.

Ach ja:

"Dabei muß über die Erfindung und, wenn dies erforderlich ist, auch über 
ihre Entstehung so viel mitgeteilt werden, daß der Arbeitgeber 
beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist."

Das Verständnis selbst solcher kurzen Sätze fällt dir offenbar schwer.

Aber das gleichst du locker mit längerem Geschwafel deiner persönlichen 
aber leider irrelevanten Rechtsauffassung aus.

von Coder (Gast)


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Das was in meinem Arbeitsvertrag steht entspricht im Grunde 1:1 dem was 
im ArbnErfG steht, nur das Wort "Erfindung" durch "Software" ersetzt - 
vermutlich wollte man da einfach nochmal auf Nummer sicher gehen. Der 
Arbeitsvertrag ist außertariflich.

von Bernd K. (prof7bit)


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Ist es überhaut eine "Erfindung" oder vielleicht nur eine Arbeit ohne 
Erfindungshöhe sondern stattdessen nur das Ergebnis von reiner Arbeit. 
Also zum beispiel ein umfangreicher API-Wrapper für irgendeinen Zweck 
desen Verwendung einfach nur pure Zeit, bzw Geld (aber kein 
Gehirnschmalz) sparen würde?

Also keine Erfindung sondern nur Fleißarbeit?

Wenn ich also zum Beispiel beruflich bei einem Obst- und Gemüsehändler 
arbeite und privat meine Freizeit in einen ganzen Garten voll 
wunderschöner Tomaten investiert habe (keine revolutionäre neue Züchtung 
sondern ganz normale Tomaten einfach nur mit viel Arbeit angebaut und 
gepflegt), hätte dann mein Arbeitgeber vorrangigen Anspruch auf die 
exKlusive Verwertung meiner privaten Tomaten die ich normalerweise 
selbst gegessen und an Freunde und Verwandte verschenkt hätte?

von Coder (Gast)


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Die Frage stellt sich immer, egal ob Erfindung im Sinne des ArbnErfG 
oder Software, und letztendlich ist es Auslegungssache. Wenn man für 
jede Kleinigkeit eine Erfindungsmeldung schreiben müsste, dann würde man 
mancherorts nicht mehr zum Arbeiten kommen. Denn:
> Das lateinische Wort ingenium heißt „sinnreiche Erfindung“ oder „Scharfsinn“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur

von Kolophonium (Gast)


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> Das lateinische Wort ingenium heißt „sinnreiche Erfindung“
>oder „Scharfsinn“.

Das beißt sich aber eklatant mit dem gesammelten Stuss, der in diesem 
Unterforum verbreitet wird.

von ;-) (Gast)


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Coder schrieb:

> Der Arbeitsvertrag ist außertariflich.

Dachte ich mir. Wäre jetzt noch interessant, was im Arbeitsvertrag des 
Thread Erstellers steht.

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