Forum: HF, Funk und Felder maximale Sendeleistung des RFM12B


von Mikro M. (mikromaier)


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Hi,

laut Datenblatt hat das Funkmodul RFM12B Pmax bei 433MHz 5dBm.
Soweit ich weiß sind auf dieser Frequenz 10mW erlaubt.

5dBm umgerechent in mW ergibt: ca. 3.16mW...

Fragen:
1) Ist die Annahme richtig?
2) Sind die 5dBm ohne Antenne gemeint?
3) Was muss ich noch beachten bei der Inbetriebnahme des Moduls 
(Gesetze)?

Grüße

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Walter M. schrieb:

> Fragen:
> 1) Ist die Annahme richtig?

Ich habe nicht im Datenblatt nachgesehen, aber die Rechnung passt
auf jeden Fall.

> 2) Sind die 5dBm ohne Antenne gemeint?

Wenn es der reine Funkmodul ist: klar, er hat ja dann schließlich
keine Antenne.

Wenn es ein Modul mit Antenne ist, müsste dagegen die (maximale)
Strahlungsleistung angegeben sein, typischerweise als ERP oder EIRP
(der Unterschied zwischen diesen beiden Werten ist 2,15 dB, der
Gewinn eines Dipols gegenüber dem Isotropstrahler).

> 3) Was muss ich noch beachten bei der Inbetriebnahme des Moduls
> (Gesetze)?

Die Regelungen der EN300220 sowie der zuständigen Allgemeinzuteilung.

Als derjenige, der damit ein Gerät aufbaut, bist du der
„Inverkehrbringer“ und damit zuständig für das Anbringen des CE-Symbols
(einfach ;) und das Erstellen der Konformitätserklärung.  Das trifft
streng genommen auch dann zu, wenn du es für die Eingenverwendung
aufbaust (du bringst es dann gewissermaßen für dich selbst in Verkehr),
wenngleich sehr wahrscheinlich keiner danach fragen wird, solange du
nicht gerade durch grobe Verstöße gegen diese Regelungen auffällst.

Prinzipiell sind die Gedanken, die du dir da gemacht hast, aber die
Grundlage für deine Konformitätserklärung, egal, ob du sie nun
schriftlich verfasst oder nicht: du hast einen Funkmodul, für den
der Hersteller bestimmte Eigenschaften zusichert (auf diese darfst
du dich erstmal verlassen, du musst daher eben nicht nochmal neu
messen gehen), und machst dir Gedanken, wie sich dein damit
aufgebautes Gerät hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen verhält.
Die maximale Strahlungsleistung ist ein (wesentlicher) Teil, aber
gegenüber den zulässigen 10 mW ERP hast du noch etwas Reserve, deine
Antenne dürfte also sogar noch mehr Gewinn haben als ein Dipol. Ein
anderer wesentlicher Punkt wären unerwünschte Aussendungen, aber
sofern du nichts grundlegend falsch machst mit dem Aufbau
(beispielsweise Nutzung einer Antenne, die die erste Oberwelle extrem
stark abstrahlt ;) kannst du da kaum was versauen.  Blieben noch die
Belange der elektromagnetischen Verträglichkeit, die für jedes Gerät
gefordert sind, also dass das Teil nicht anfängt, wild um sich zu
schießen, wenn du es neben dein Mobiltelefon legst :) oder draußen
ein Blitz einschlägt.  Das ist aber der Teil, bei dem dir wohl,
solange du es nicht verkaufen willst, am wenigsten jemand ans Bein
pullern wird, denn du schießt dir ja schlimmstenfalls selbst ins Knie.

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