Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Equipment-Kauf bei eigener Firma von Privat. Vorteile wenn über Fa statt priv ?


von ennen (Gast)


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Hallo da.

Ich möchte mir etwas Equipment für meine Firma zulegen.
Eines kommt aber evtl. von einem Privatmann.

Ist es nun sinnvoller dieses auch privat zu kaufen und in der Fa. so zu 
nutzen, oder lieber über Firma kaufen?

1) MwSt bekomme ich ja in dem Fall eh keine zurück
2) Aber als privat kann ich es irgendwann auch nochmal günstiger 
hergeben, da ich ja dann auch keine MwSt drauf rechnen muss.

Bitte gebt mir hier einmal einen Tip.

Danke erst einmal und Euch nen schönen Abend!

von X4U (Gast)


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Geht es um 100, 1000 oder 10.000 € Investition?

von Dumdi D. (dumdidum)


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Abschreibungen nach AfA berücksichtigt?

von Michael H. (mha1)


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Mit Kaufvertrag und Quittung kannst Du es trotzdem von der Steuer 
absetzen (nur kein Vorsteuerabzug). Allerdings wird dann beim Verkauf 
Umsatzsteuer fällig (eventuell nur Differenzbesteuerung).

von ennen (Gast)


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Es geht um 900€

von Rudi Radlos (Gast)


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z.B. Idealo.de weiß mehr. Vergleiche selbst.

Interessanter ist, wie spätere Reklamationen abgewickelt werden.

von blop (Gast)


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Michael H. schrieb:
> Mit Kaufvertrag und Quittung kannst Du es trotzdem von der Steuer
> absetzen (nur kein Vorsteuerabzug). Allerdings wird dann beim Verkauf
> Umsatzsteuer fällig (eventuell nur Differenzbesteuerung).

Quatsch. Er ist doch kein Unternehmer. Höchstens muss er den Gewinn 
eines Verkaufs über die Einkommensteuer versteuern, aber nicht 
Umsatzsteuer zahlen. Sonst müsste das der aktuelle Privatverkäufer auch 
und die Firma bei der er arbeitet könnte sich die Vorsteuer ziehen.

von Niemand (Gast)


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blop
> Quatsch. Er ist doch kein Unternehmer.

der To nennen (Gast)
>> Ich möchte mir etwas Equipment für meine Firma zulegen.

> Höchstens muss er den Gewinn eines Verkaufs über die Einkommensteuer
> versteuern, aber nicht Umsatzsteuer zahlen.
erklär das mal bitte? Welcher Privatmensch würde das so machen?

> Sonst müsste das der aktuelle Privatverkäufer auch und die Firma bei der
> er arbeitet könnte sich die Vorsteuer ziehen.
zu so noch früher Spät-Std. nicht mehr klare Gedanken?

@ T0
> Ist es nun sinnvoller dieses auch privat zu kaufen und in der Fa. so zu
> nutzen, oder lieber über Firma kaufen?
den Aufwand über privaten Kauf und dann Überführung in gewerbl. Mittel 
kennst du schon?

> 1) MwSt bekomme ich ja in dem Fall eh keine zurück
richtig
> 2) Aber als privat kann ich es irgendwann auch nochmal günstiger
> hergeben, da ich ja dann auch keine MwSt drauf rechnen muss.
die 19 % weniger interessieren bitte wen?
Wenn der nächste Käufer ein gewerbl. ist und die MwSt. dazu ausgwiesen 
haben will, machst du dann bitte was?
Entweder als BM für die Firma dann über Firma einkaufen, oder sich mehr 
ans Bein binden und am Ende es eh nicht losbekommen!
Der Verkaufspreis bestimmst doch du, wenn du es über die Fa. gekauft 
hast. Genauso wie wenn du es privat gekauft hast. Noch dazu mußt du auch 
einen Käufer finden, der dir den Preis dann auch zahlt!
Rede mit deiner Buchhaltung oder dem Steuerberater, einer hat dich hier 
schon falsch verstanden!

von Amateur (Gast)


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Frag Deinen Steuerverbrater!

In einem Falle hat die Firma Unkosten also etwas zum Absetzen vom 
Gewinn.

Im anderen hat eine Privatperson, die offiziell nichts mit der Firma zu 
tun hat, ein leeres Portemonnaie.

Übrigens oft, im Nachhinein, schlecht zu ändern. Wegen der getrennten 
Umsatzsteuer. Manche Verkäufer wollen sogar die U-ID.

von ennen (Gast)


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Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Ich glaube, ich habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Ich habe eine eigene Firma.
Hierfür möchte ich bisschen Equipment kaufen.
Eines kommt nun jedoch von einem Privaten Verkäufer.
Jetzt ist die Frage, ob ich es bei diesem Verkäufer besser privat kaufe, 
um es später evtl. günstiger wieder Verkaufen zu können, oder besser 
über meine Firma, damit ich irgendwelche Vorteile nutzen kann.

von Fakrae (Gast)


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Was die Firma kauft, darfst du als Verlust absetzen (900€ -> entweder im 
Pool oder über die Nutzungsdauer, je nach Wahl), was du privat kaufst, 
kannst du nirgendwo absetzen.

Im Endeffekt ist die Frage: Musst du Gewerbesteuern zahlen? 
(Krankenkassenbeiträge abhängig vom Gewinn etc.) - falls ja wird es über 
die Firma günstiger sein, selbst wenn du nachher beim Verkauf nur 
weniger dafür bekommst.

von Fakrae (Gast)


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Vergiss das "Gewerbe" bei der Steuer - das ganze zählt natürlich auch 
bei der normalen Einkommenssteuer als Verlust der Firma

von Bürovorsteher (Gast)


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> Was die Firma kauft, darfst du als Verlust absetzen

Alles klar. Schön wäre es ja.
Was du für Firma kaufst, steht erstmal als Sachanlage in der Bilanz.
Damit ist es in ersten Moment egal, ob die 900 € auf dem Konto sind oder 
als Sachanlage in der Firma.
Über n Jahre können allerdings AfA berechnet werden.
War das mit dem Verlust gemeint?

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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Hallo,

ennen schrieb:
> 2) Aber als privat kann ich es irgendwann auch nochmal günstiger
> hergeben, da ich ja dann auch keine MwSt drauf rechnen muss.

Das Stichwort wurde schon genannt: Differenzbestuerung 
(https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Differenzbesteuerung).

Wenn Du das Gerät ohne Gewinn weiter verkaufst, must Du auch keine 
Umsatzsteuern zahlen. Es gibt also kaum einen Grund sich das Gerät 
privat zuzulegen.

mfg Torsten

von ennen (Gast)


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Hi da :)

@Fakrae: Gewerbesteuer muss ich nicht zahlen. Btw. habe ich ein 
Einzelunternehmen, also keine Bilanz usw.

@Bürovorsteher: Und die Abschreibung nach AfA ist auch gänzlich ohne 
Rechnung des gegenübers möglich, oder?

@Torsten: Oha, das war mir gänzlich neu. D.h. wenn ich es irgendwann für 
den gleichen Preis verkaufe, wie ich es von privat gekauft hatte, kann 
ich es ohne MwSt weiter geben? Uff.

Man merkt, dass ist nun wirklich nicht mein Hobby ;)

Offtopic:
Mein derzeitiger Steuer"berater" ist hier nur im nötigsten Notfall 
anzusprechen. Irgendwie habe ich bei diesen Leute immer pech...
Die Frage danach per Email würde konsequent einen horrenden Stundenlohn 
in Rechnung stellen.
Habt Ihr eigentlich anständige Steuerberater gefunden?
Mein letzter und dieser hatten urplötzlich unausstehliche Macken 
bekommen und halten sich nicht an abgemachte Vereinbarungen in Sachen 
Kosten bei Jahresabschluss usw.

von Nemesis (Gast)


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ennen schrieb:
> Jetzt ist die Frage, ob ich es bei diesem Verkäufer besser privat kaufe,
> um es später evtl. günstiger wieder Verkaufen zu können, oder besser
> über meine Firma, damit ich irgendwelche Vorteile nutzen kann.

Privat kaufen, sofern du von den Beschränkungen für Insichgeschäfte
befreit bist. Ein Gedanke, der hier noch gar genannt wurde, ist die
Gewährleistung. Gesetzlich greift die nach meinem Kenntnisstand nur
für Verbraucher, allerdings, nur wenn der Verkäufer die nicht rechts-
wirksam ausgeschlossen hat. Eine Firma als Käufer hätte also so oder
so das volle Risiko. Ansonsten fällt mir kein anderer Grund, als wie
die vorgenannten, die einem den Kauf vermiesen können, ein.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Und die Abschreibung nach AfA ist auch gänzlich ohne
> Rechnung des gegenübers möglich,... ?

Nein, die Rechnung weist ja schließlich den Preis aus, auf dessen 
Grundlage die AfA berechnet wird.
Und nur die Rechnung schreiben lassen, geht auch nicht. Auf deinem Konto 
oder im Kassenbuch muss auch eine entsprechender Zahlungsvorgang 
abgelaufen sein.

von ennen (Gast)


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Ich glaube ich werde es privat kaufen.
Rechnung werde ich keine bekommen denke ich.
Er müsste diese Ausgabe ja dann auch bei seiner Steuerbescheinigung 
einsetzen wie ich gelesen habe.
Die PayPal-Überweisung mit passenden Verwendungszweck wird hier ja nicht 
relevant sein.

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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ennen schrieb:
> Ich glaube ich werde es privat kaufen.
> Rechnung werde ich keine bekommen denke ich.
> Er müsste diese Ausgabe ja dann auch bei seiner Steuerbescheinigung
> einsetzen wie ich gelesen habe.
> Die PayPal-Überweisung mit passenden Verwendungszweck wird hier ja nicht
> relevant sein.

Du kannst das Gerät dann ja immer noch in Dein Betriebsvermögen 
übernehmen und dann abschreiben. Die PayPal-Überweisung dient dann als 
Nachweis über den Wert.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Du kannst das Gerät dann ja immer noch in Dein Betriebsvermögen
> übernehmen und dann abschreiben. Die PayPal-Überweisung dient dann als
> Nachweis über den Wert.

Geht leider auch nicht, sonst würden die Abschreibungsartisten gnadenlos 
zuschlagen. Deshalb muss der Wert von einem anerkannten Sachverständigen 
ermittelt werden, der aber auch die Hand aufhält.
Einbringung von Sachwerten in die Firma ist deshalb immer ein guter 
Ansatzpunkt des FA für eine Beanstandung bis hin zur Betriebsprüfung und 
wird vom Steuerberater meist als problematisch angesehen.

von Bürovorsteher (Gast)


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> > Du kannst das Gerät dann ja immer noch in Dein Betriebsvermögen
> übernehmen und dann abschreiben.

Geht sowieso nicht, weil die Abschreibung den Kauf bzw. die Einbringung 
einer Sachleistung voraussetzt.
Der TO ist mit seiner Betriebsform nicht vom Selbstkontrahierungsverbot 
befreit und kann deshalb auch keine Sachwerte aus seinem Besitz 
abschreibungswirksam in das Betriebsvermögen einbringen.

von ennen (Gast)


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Oha, da hier gibt es echt Leute, die bei den Sachen ganz schön durch 
blicken :)

von Nemesis (Gast)


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Auch sollte man, wie bei Erbschaften in der Rechtsfolge ähnlich,
beachten, dass die Firma insolvent werden kann. Dann wird aus
dem Equipment Masse, die verwertet werden kann. Hat schon einen
Sinn, dass es die Rechtsform der GmbHs gibt. Wenn das Equipment
dann nicht zum Betriebsvermögen zählt, kann man es selbst zu
einem Preis verhökern, den man will, anstatt zum Schleuderpreis
auf einer Auktion.
Ein Gedanke der mir da gerade kommt: Kann man das privat gekaufte
Equipment nicht an die eigene Firma vermieten oder verleasen?
Die eigene Firma ist dann Besitzer, aber kein Eigentümer, also
wäre das Equipment vor der Insolvenz geschützt.
Die Miete wäre dann, sofern Belege vom FA anerkannt werden,
voll absetzbar. Allerdings würden wohl auf Inhaberebene
dann Einkommensteuern anfallen. Problem mit möglichen unzulässigen
Insichgeschäften müsste man klären, wie das viele GmbHs ja
auch machen, indem sie sich von dieser Beschränkung befreien
lassen.

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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Bürovorsteher schrieb:

> Geht leider auch nicht, sonst würden die Abschreibungsartisten gnadenlos
> zuschlagen. Deshalb muss der Wert von einem anerkannten Sachverständigen
> ermittelt werden, der aber auch die Hand aufhält.

Klingt absurt. Hast Du irgend welche Quellen dazu?

> Der TO ist mit seiner Betriebsform nicht vom Selbstkontrahierungsverbot
> befreit und kann deshalb auch keine Sachwerte aus seinem Besitz
> abschreibungswirksam in das Betriebsvermögen einbringen.

Selbstkontrahierungsverbot besteht aber nur für Vertreter (z.B. GmbH 
Geschäftsführer, die eine GmbH vertreten). Er ist Einzelunternehmer!

> Einbringung von Sachwerten in die Firma ist deshalb immer ein guter
> Ansatzpunkt des FA für eine Beanstandung bis hin zur Betriebsprüfung und
> wird vom Steuerberater meist als problematisch angesehen.

Wegen der Abschreibung auf 900€ wird kein FA extra eine Prüfung 
ansetzen! Und selbst dann: wenn er plausibel machen kann dass der Wert 
nicht zu hoch angesetzt wurde, sollte das wohl keine Probleme machen.

von Nemesis (Gast)


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ennen schrieb:
> Oha, da hier gibt es echt Leute, die bei den Sachen ganz schön durch
> blicken :)

Da steckt ja rechtlich auch viel Brisanz dahinter, wenn man eine
Firma gründet und betreibt. Viel kann man bei so genannten
Existensgründerseminaren bei der IHK darüber lernen.

von ennen (Gast)


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Ja, da hast Du schon recht.
Ich investiere da aber lieber in eine gute Wawi, die Fehler aus Unwissen 
möglichst vermeidet.
Einmal im Jahr muss der Steuerberater dann nochmal drüber schauen und 
Fehler, wenn vorhanden, korrigieren.
Ich möchte meine Zeit eigentlich nicht mit sowas "nervigem" belasten - 
dafür gibt es Leute die das können/denen das Spaß macht.
Man muss sich ja bei dem Thema theoretisch ständig auf dem laufenden 
halten wenn man alles beachten möchte. Da ändert sich ja jährlich 
vieles...

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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Nemesis schrieb:
> Auch sollte man, wie bei Erbschaften in der Rechtsfolge ähnlich,
> beachten, dass die Firma insolvent werden kann. Dann wird aus
> dem Equipment Masse, die verwertet werden kann.

Er ist aber Einzelunternehmer und da haftet er auch mir seinem 
Privatvermögen.

> Ein Gedanke der mir da gerade kommt: Kann man das privat gekaufte
> Equipment nicht an die eigene Firma vermieten oder verleasen?

Macht nur Sinn, wenn er und die Firma nicht das selbe sind (z.B. bei 
einer GmbH). Wenn er eine GmbH hätte, dann könnte er sich in den 
Gesellschaftsvertrag schreiben, dass der Geschäftsführer vom Verbot der 
"Insichgeschäft" laut §181 BGB befreit ist.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Selbstkontrahierungsverbot besteht aber nur für Vertreter (z.B. GmbH
> Geschäftsführer, die eine GmbH vertreten). Er ist Einzelunternehmer!

Unsinn, das Selbstkontrahierungsverbot nach §181 BGB besteht 
grundsätzlich für alle.
Einzig der GF einer GmbH (AG sicherlich auch, da auch 
Kapitalgesellschsft) kann sich im vom Notar aufgesetzen 
Gesellschftsvertrag vom Selbstkontrahierungsverbot befreien lassen.

> Wegen der Abschreibung auf 900€ wird kein FA extra eine Prüfung
> ansetzen! Und selbst dann: wenn er plausibel machen kann dass der Wert
> nicht zu hoch angesetzt wurde, sollte das wohl keine Probleme machen.

Das sieht das FA ganz anders. Da geht es nur nach den Buchstaben des 
Gesetzes und nicht nach dem sog. gesunden Menschenverstand.

> Ein Gedanke der mir da gerade kommt: Kann man das privat gekaufte
> Equipment nicht an die eigene Firma vermieten oder verleasen?

Du darfst das nicht. Ich schon, da ich Verträge mit mir selbst 
abschließen darf (GmbH-GF mit entsprechendem Passus im 
Gesellschaftsvertrag).

> Klingt absurt. Hast Du irgend welche Quellen dazu?

Wenn du deine GmbH mit Sachgründung machen willst, wird dich der Notar 
darüber aufklären.

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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Bürovorsteher schrieb:
>> Selbstkontrahierungsverbot besteht aber nur für Vertreter (z.B. GmbH
>> Geschäftsführer, die eine GmbH vertreten). Er ist Einzelunternehmer!
>
> Unsinn, das Selbstkontrahierungsverbot nach §181 BGB besteht
> grundsätzlich für alle.

Nein, es besteht nur für "Vertreter". Steht übrigens ganz am Anfang des 
Paragraphen: "Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet 
ist..."

Wenn sollte der OP Deiner Meinung nach vertreten? Noch mal zur 
Erinnerung, der OP ist Einzelunternehmer.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__181.html

> Einzig der GF einer GmbH (AG sicherlich auch, da auch
> Kapitalgesellschsft) kann sich im vom Notar aufgesetzen
> Gesellschftsvertrag vom Selbstkontrahierungsverbot befreien lassen.

Das gibt §181 BGB so aber nicht her, kannst Du das irgend wie belegen?

>
>> Wegen der Abschreibung auf 900€ wird kein FA extra eine Prüfung
>> ansetzen! Und selbst dann: wenn er plausibel machen kann dass der Wert
>> nicht zu hoch angesetzt wurde, sollte das wohl keine Probleme machen.
>
> Das sieht das FA ganz anders. Da geht es nur nach den Buchstaben des
> Gesetzes und nicht nach dem sog. gesunden Menschenverstand.

Es gibt ein Gesetzt, in dem steht, dass wegen Abschreibungen auf 900€, 
die vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen gewandert sind, eine Prüfung 
zu machen ist? Kennst Du Fälle, in denen das so passiert ist?

>> Klingt absurt. Hast Du irgend welche Quellen dazu?
>
> Wenn du deine GmbH mit Sachgründung machen willst, wird dich der Notar
> darüber aufklären.

Der OP möchte keine GmbH gründen, sondern ist Einzelunternehmer, der 
ggf. ein paar Erdnüsse von seinem Privatvermögen in sein 
Betriebsvermögen schieben möchte.

von Bürovorsteher (Gast)


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Ich habe das mit dem Einzelunternehmer voll realisiert, deshalb erkläre 
ich dem TO, was in seinem speziellen Fall nicht geht.

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