Ich hatte in den letzten Wochen mehrere Vorstellungsgespräche bei unterschiedlichen Unternehmen. Die Termine wurden jeweils über Personalberater organisiert und eingeladen, die Gespräche fanden dann immer in den Unternehmen selbst statt, also bei den Auftraggebern der Personalberater. Es handelte sich jeweils um konkret ausgeschriebene Stellen durch die Personalberatungen. Ich würde die Fahrtkostenabrechnungen nun jeweils direkt an den Kontakt in den Unternehmen schicken, ist das so richtig? Danke.
Franz schrieb: > Die Termine wurden jeweils über > Personalberater organisiert und eingeladen Dann hat der Personalberater auch die Fahrtkosten zu bezahlen. Es besteht ja zwischen den Unternehmen und dir noch kein Rechtsverhältniss, sondern nur ein Erfüllungsgehilfeverhältnis zwischen Personalberater und dir. Ansonsten frag einen Anwalt.
Nemesis schrieb: > Franz schrieb: >> Die Termine wurden jeweils über >> Personalberater organisiert und eingeladen > > Dann hat der Personalberater auch die Fahrtkosten zu bezahlen. > Es besteht ja zwischen den Unternehmen und dir noch kein > Rechtsverhältniss, sondern nur ein Erfüllungsgehilfeverhältnis > zwischen Personalberater und dir. Ansonsten frag einen Anwalt. Unsinn. Fahrtkosten muss der Arbeitgeber bezahlen.
Ja Fahrtkosten zahlt der Arbeitgeber, gerade bei weiten Anreisen ist es besser das vorher zu klären. Gute Unternehmen weisen gleich bei der Einladung auf die Kostenübernahme bzw. Regelungen hin. Wenn Du auf Deinen Kosten sitzen bleibst kannst Du sie immer noch als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen (ebenso die Kosten für Erstellung und Versenden Deiner Unterlagen) -> Google hilft...
Franz schrieb: > Ich würde die Fahrtkostenabrechnungen nun jeweils direkt an den Kontakt > in den Unternehmen schicken, ist das so richtig? Ein Anruf bei deinem Personalberater hilft Dir bestimmt alle Klarheiten zu beseitigen. Ich hatte vor 8 Jahren ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen, Direkteinstellung, vermittelt über einen Personalberater. Die Fahrtkostenabrechnung lief über den Kunden, 2 Klasse DB. Fahrtkosten lagen bei 180€.
sadx schrieb: > Ja Fahrtkosten zahlt der Arbeitgeber, gerade bei weiten Anreisen > ist es > besser das vorher zu klären. Gute Unternehmen weisen gleich bei der > Einladung auf die Kostenübernahme bzw. Regelungen hin. Wenn Du auf > Deinen Kosten sitzen bleibst kannst Du sie immer noch als Werbungskosten > in der Steuererklärung geltend machen (ebenso die Kosten für Erstellung > und Versenden Deiner Unterlagen) -> Google hilft... Stimmt nicht ganz. Wenn keine andere Regelung getroffen wurde muss grundsätzlich immer der Arbeitgeber zahlen, s § 670 BGB. Also nur wenn der AG vorher ausdrücklich erklärt, dass er keine Kosten übernimmt, bleibt der Bewerber auf den Kosten sitzen. Hat der Arbeitgeber nichts erklärt kann man die Kosten bei ihm geltend machen.
Franz schrieb: > Ich hatte in den letzten Wochen mehrere Vorstellungsgespräche bei > unterschiedlichen Unternehmen. Die Termine wurden jeweils über > Personalberater organisiert und eingeladen, die Gespräche fanden dann > immer in den Unternehmen selbst statt, also bei den Auftraggebern der > Personalberater. > Es handelte sich jeweils um konkret ausgeschriebene Stellen durch die > Personalberatungen. > Ich würde die Fahrtkostenabrechnungen nun jeweils direkt an den Kontakt > in den Unternehmen schicken, ist das so richtig? > Danke. Hatte ich auch schon, hat dann der Vermittler mir gezahlt, nicht das Unternehmen direkt... würde aber erst auf die Absage warten, kommt ansonsten sehr Pfennigfuchsermässig rüber...
BobbyX schrieb: > Fahrtkosten muss der Arbeitgeber bezahlen. Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber nur im Idealfall, wenn der Arbeitgeber auch tatsächlich nachweislich einlädt, also den Auftrag erteilt. Hier lädt der Personalberater ein. Ob der sich beim Kunden förmlich aufgedrängt hat, oder eine Einladung des Kunden vorliegen hat, wird der kaum offen legen. Also sollte man sich Kostenmässig immer an den halten, der nachweislich der Auftraggeber ist. Die Firma kann sich da wahrscheinlich zu recht heraus reden und ob der Personalberater die Kosten sich beim Kunden wiederholen kann, hängt von seiner AGB ab. Ich habe da Zweifel, dass sich der Personalberater auf den § 670 BGB berufen kann, weil der ja nicht der Arbeitnehmer ist, oder sein wird. § 640 BGB: Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Jetzt mal eine speziele Frage zu der Thematik: 1.- der potentielle zukünftige AG schlägt die Übernahme der Fahrtkosten zum VG im Vornherein auf expliziete Nachfrage aus, 2.- in seiner Stellenauschreibung macht er aber Zusagen, die er beim VG dann nicht mehr einhalten will oder kann (egal wieso)! Damit war der Anlass des VG im Nachgang als absolut betrügerisch durch den AG anzusehen, und daraus resultierend sollte er doch dafür sicherlich die Kosten auch tragen? Oder wie darf man sowas verstehen, wenn in der öffentl. Ausschreibung gewisse Prinzipien > Lohn nach Tarif als Verhandlungsgrundlage genannt werden, und beim VG dann zu erkennen ist, dass dem gar nicht so geplant war? Das Prinzip scheint dieser AG über Monate bis Jahre so zu tätigen, weil er schon über mind. 2 Jahre diese eine und nun noch mehr Stellen ausgeschrieben hat. Wenn noch dazu tlws. verdeckt (inkognito) über die Agentur f. Arbeit > AG-Service, und nun auch direkt auf seiner HP diese Stellen platziert wurden / werden, zeugt das eigentl. vom "Erfolg" dieser Methode! Oder gibt es dazu ganz klar eine anderweitige Aussage, wie Angebotsanpassung im Speziellen?
Vorstellungsgespräch, über welche Kosten reden wir? 20€ für eine DB-Fahrkarte oder 300€ Fahrkarte + Taxi, weil das Unternehmen außerhalb liegt + ggf. Hotel, da die Anfahrt sehr weit ist?
Niemand schrieb: > 1.- der potentielle zukünftige AG schlägt die Übernahme der Fahrtkosten > zum VG im Vornherein auf expliziete Nachfrage aus, Wenn der Kontakt über den Personalberater lief, wie soll der Bewerber wissen, was da abgesprochen wurde? > 2.- in seiner Stellenauschreibung macht er aber Zusagen, die er beim VG > dann nicht mehr einhalten will oder kann (egal wieso)! Stellenausschreibungen sind ja keine verbindlichen Willenserklärungen, Arbeitsverträge schon, wenn sie denn so ausführlich ausgeführt sind, was aber meist(gut, die paar die ich bisher abgeschlossen habe, sind eigentlich nicht so repräsentativ, aber von der Aussagekraft doch recht markant, d.h. Vorteilhafter für den Arbeitgeber, als für den Arbeitnehmer, oft am Rand der Legalität, manchmal sogar teilweise darüber)grenzwertig ist. Wems nicht passt, kann ja weiter suchen). ;-( Die wenigsten Jobs sind für die Firmen wirklich so wichtig, dass die dann auch einen entsprechenden Wert haben, wenns um die Bezahlung geht bzw. daran kann man den Wert bemessen. > Damit war der Anlass des VG im Nachgang als absolut betrügerisch durch > den AG anzusehen, und daraus resultierend sollte er doch dafür > sicherlich die Kosten auch tragen? Kannst ja mal sehen wie weit du mit einer Strafanzeige kommst. Die Firmen werden sich eher einen Ast darüber lachen. > Oder wie darf man sowas verstehen, wenn in der öffentl. Ausschreibung > gewisse Prinzipien > Lohn nach Tarif als Verhandlungsgrundlage genannt > werden, und beim VG dann zu erkennen ist, dass dem gar nicht so geplant > war? Vertrags-und Verhandlungsfreiheit vielleicht? Da wird immer ein Dummer gesucht. Nur das Finden ist wohl schwieriger geworden, was einigen Leuten gar nicht gefällt. > Das Prinzip scheint dieser AG über Monate bis Jahre so zu tätigen, weil > er schon über mind. 2 Jahre diese eine und nun noch mehr Stellen > ausgeschrieben hat. Mal bis auf die Einhaltung des AGG gibts da auch so gut wie keine gesetzlichen Beschränkungen. Letztens las ich einen Blog wo jemand sich freute wieder Arbeit zu haben, bei einer Regelarbeitszeit von täglich 10 Stunden, mit einem Stundenlohn von 8,50. > Wenn noch dazu tlws. verdeckt (inkognito) über die Agentur f. Arbeit > > AG-Service, und nun auch direkt auf seiner HP diese Stellen platziert > wurden / werden, zeugt das eigentl. vom "Erfolg" dieser Methode! Das ist ja politisch so gewollt, soziale und tarifliche Errungenschaften wieder zu verschlechtern um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Das hat das Land doch wieder aufblühen lassen. Allerdings sind dabei natürlich einige auf der Strecke geblieben, die da nicht mithalten konnten. Das Spiel wird halt von anderen besser gespielt bzw. geführt und die möchten sicher keine Verlierer sein. > Oder gibt es dazu ganz klar eine anderweitige Aussage, wie > Angebotsanpassung im Speziellen? Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich diese Frage werten soll, aber das Firmen durchaus sehr viele Freiheiten haben, sollte einem doch wohl klar sein. Jobs auf dem Arbeitsmarkt haben da ein gewisses Eigenleben. Garantien gibts da keine, zu keinem Zeitpunkt.
Niemand schrieb: > Jetzt mal eine speziele Frage zu der Thematik: > > 1.- der potentielle zukünftige AG schlägt die Übernahme der Fahrtkosten > zum VG im Vornherein auf expliziete Nachfrage aus, > > 2.- in seiner Stellenauschreibung macht er aber Zusagen, die er beim VG > dann nicht mehr einhalten will oder kann (egal wieso)! > > Damit war der Anlass des VG im Nachgang als absolut betrügerisch durch > den AG anzusehen, und daraus resultierend sollte er doch dafür > sicherlich die Kosten auch tragen? zu 1) Wenn der potentielle AG in seiner schriftlichen Einladung die Übernahme der Fahrtkosten nicht abgelehnt hat, dann ist die Erstattung doch per Gesetz gegeben. Warum sollte man dann noch explizit danach fragen? zu 2) Ich finde es sehr hilfreich, wenn man seine Erfahrungen mit Arbeitgebern, egal ob aus Arbeitsverhältnis oder nur Bewerbung, auf Plattformen wie kununu, glassdoor etc. sachlich! niederschreibt.
Autor: Rick McGlenn (rick-nrw) Datum: 29.08.2015 13:02 > Vorstellungsgespräch, über welche Kosten reden wir? Es geht erstmal um das Prinzip, da ist es doch schei_ egal um welchen Aufwand, es sei denn du willst damit einen RA beauftragen, denn den interessiert sowas i.d.R. zuerst! > 20€ für eine DB-Fahrkarte oder 300€ Fahrkarte + Taxi, weil das > Unternehmen außerhalb liegt + ggf. Hotel, da die Anfahrt sehr weit ist? Es waren ca. 35 km hin per Pkw, also 70 km gesamt, und der Chef sagte noch mit einem beiläufigen Lächeln: um solchen Peanuts würde er sich nicht scheren! @ Nemesis, wo liest du bei mir was von einem Personaler? > Stellenausschreibungen sind ja keine verbindlichen Willenserklärungen, > Arbeitsverträge schon, genau das ist die Frage, schriftl. Angebote sind als verbindlich zu betrachten, und auf der Grundlage kommt ein VG zustande, den Rest den du da immer hereininterpretierst interessiert erstaml gar Keinen in dem Moment! > Wems nicht passt, kann ja weiter suchen). ;-( wenn ich dir die Details hier aufzähle machst du daraus doch wieder eine öffentl. Hinrichtung für alle ähnl. gearteten AG! > Die wenigsten Jobs sind für die Firmen wirklich so wichtig, dass > die dann auch einen entsprechenden Wert haben, wenns um die > Bezahlung geht bzw. daran kann man den Wert bemessen. ach ne, aber mal etwas weiter denken > von wegen nicht so wichtig .... warum eigentl. nicht so wichtig? Weil die Stammbelegschaft ja schon alles schön mitmacht und wegbügelt! Das angebl. Angebot war eher ein absoluter Witz, nur weiß man das auch erst wenn man es persönl. vorgelegt bekommt. Mit solchen "Größen" als zukünftiger Chef muß man dann nicht wirkl. vorlieb nehmen, die können ihr Geschäft auch nur über den Dumpingpreis bei den eigentl. AG durchboxen, zu mehr sind die nicht wirkl. fähig. Also auch nur mehr oder weniger Sub-Unternehmer, ohne wirkl. eigene Projekte oder Aufträge. > Kannst ja mal sehen wie weit du mit einer Strafanzeige kommst. > Die Firmen werden sich eher einen Ast darüber lachen. wo schreibe ich etwas von einer Strafanzeige? > Vertrags-und Verhandlungsfreiheit vielleicht? gibt es nicht im Angestelltenverhältnis, die Freiheit vllt. schon, nur der Inhalt und die Rahmenbedingungen sind gesetzl. festgelegt. > Da wird immer ein Dummer gesucht. Nur das Finden ist wohl schwieriger > geworden, was einigen Leuten gar nicht gefällt. Weiß jetzt nicht ob Sicherheitstechniker unter Dumme fallen, wenn er einen frisch ausgelernten Elektriker oder Hilfsarbeiter sucht, muß er das auch so ausschreiben! Gefunden hat er wohl schon einige Probekandidaten, nur sind die dann wohl ganz schnell wieder abgezogen. Also wer da der Dumme war, fragt sich eigentl. nicht wirklich, was den Endeffekt angeht! > Mal bis auf die Einhaltung des AGG gibts da auch so gut wie keine > gesetzlichen Beschränkungen. weil Vater Staat genauso ein Kaliber ist > Letztens las ich einen Blog wo jemand sich freute wieder Arbeit zu > haben, bei einer Regelarbeitszeit von täglich 10 Stunden, mit einem > Stundenlohn von 8,50. Deine Vergleiche sind immer wieder Bsp.gebend! > Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich diese Frage werten soll, aber > das Firmen durchaus sehr viele Freiheiten haben, sollte einem doch wohl > klar sein. wenn du da oben was von Unverbindlichkeit bzgl. Willenserklärung sagst u. hier dann wieder am Rumrätseln bist, was auf dem Arbeitsmarkt hier in dem Land los ist, muß man aus deiner hoffnungslosen Sichtweise nicht laufend wiederholen. Es geht um den Fakt, dass solche Firmen mit solchen Chefs es hoffentl. nicht mehr weit bringen, und eher gestern als morgen zumachen sollten! Öffentl. darf man solche Praktiken ja nicht publizieren mit Name und Anschrift, wobei man das wohl auch nur auf kununu versuchen kann! Autor: Franz (Gast) Datum: 29.08.2015 13:55 > zu 1) Wenn der potentielle AG in seiner schriftlichen Einladung die > Übernahme der Fahrtkosten nicht abgelehnt hat, dann ist die Erstattung > doch per Gesetz gegeben. Warum sollte man dann noch explizit danach > fragen? Du hast solche Fälle wohl noch nicht bis zum bitteren Ende durchgezogen, stimmts? Per Gesetz kannst den dort mal lecken wo die Sonne nicht hinkommt! > zu 2) Ich finde es sehr hilfreich, wenn man seine Erfahrungen mit > Arbeitgebern, egal ob aus Arbeitsverhältnis oder nur Bewerbung, auf > Plattformen wie kununu, glassdoor etc. sachlich! niederschreibt. das wäre eine Möglichkeit, die hilft aber weder dem nächsten Bewerber, weil die sowas vorher meist gar nicht ansehen oder danach suchen. Noch dazu weiß ich nicht ob das überhaupt zulässig oder publizierbar bei kununun ist, denn die Fragen dort sind eigentl. ganz anders gefasst!
Niemand schrieb: > Es waren ca. 35 km hin per Pkw, also 70 km gesamt Da wäre nicht echt die Zeit zu schade von irgendjemandem die Fahrtkosten zurückzuholen.
Anton T. (Gast) > Da wäre nicht echt die Zeit zu schade von irgendjemandem die Fahrtkosten > zurückzuholen. das praktizierst du wahrscheinlich aber nur 1x nach dem Motto > mir doch egal, bei mehr als 2x solcher Versuche und gehäufter Veräppelung möchte ich dein Gesicht und Gemüt danach sehen. Wenn dazu noch dir das so viel Zeit in Anspruch nimmt, dann machst du wahrscheinl. dabei auch noch etwas verkehrt? Deine Ausgangslage ist aber wahrscheinl. auch eine ganz andere, mit sich mal Umhören, ob man irgendwo besser abschneidet als aktuell ganz gut bedient! Die Methode der AG scheint ja sehr oft zu ziehen, es muß aber schon genügend Fälle gegeben haben, weil aktuell sehr viele hier in den Stellenaus- schreibungen expliziet darauf hinweisen! @ Anton noch etwas, wenn du in eine Verhandlung gehst, die dir einen gewissen Aufwand zur Vorstellung aufzwingt, von der du vorneweg nichts plausibel ahnst, dass du veräppelt wirst: dem Verhandlungspartner schenkst du dann großzügigerweise natürlich alle deine Aufwendungen und dazu noch deine Visitenkarte?
Niemand schrieb: >> zu 1) Wenn der potentielle AG in seiner schriftlichen Einladung die >> Übernahme der Fahrtkosten nicht abgelehnt hat, dann ist die Erstattung >> doch per Gesetz gegeben. Warum sollte man dann noch explizit danach >> fragen? > Du hast solche Fälle wohl noch nicht bis zum bitteren Ende durchgezogen, > stimmts? > Per Gesetz kannst den dort mal lecken wo die Sonne nicht hinkommt! Ein gerichtliches Mahnverfahren und die Folgeschritte waren bei mir bisher nicht notwendig, das ist richtig. Ich musste allerdings im Lauf der letzten zehn Jahre schon mehrfach mahnen, teilweise weil zunächst auf meine Forderung gar nicht reagiert wurde, teilweise weil einfach lieber eine fiktive Bahnfahrkarte erstattet wurde. Nach der ersten Mahnung hatte ich aber immer den Gesamtbetrag meiner Forderung zügig auf dem Konto. > >> zu 2) Ich finde es sehr hilfreich, wenn man seine Erfahrungen mit >> Arbeitgebern, egal ob aus Arbeitsverhältnis oder nur Bewerbung, auf >> Plattformen wie kununu, glassdoor etc. sachlich! niederschreibt. > das wäre eine Möglichkeit, die hilft aber weder dem nächsten Bewerber, > weil die sowas vorher meist gar nicht ansehen oder danach suchen. > Noch dazu weiß ich nicht ob das überhaupt zulässig oder publizierbar bei > kununun ist, denn die Fragen dort sind eigentl. ganz anders gefasst! Doch, genau das hilft dem nächsten Bewerber. Natürlich nur, wenn er diese Informationsquelle auch nutzt. Es gibt dort viele Möglichkeiten für Freitext in unterschiedlichen Rubriken, da kann man seine Erfahrungen präzise schildern. Auf Realnamen von Kontaktpersonen sollte man eher verzichten, man kann aber auch mit "(Name geändert, Name ähnlich)" arbeiten. Ganz interessant ist auch, dass viele Unternehmen mittlerweile ihre Mitarbeiter in der Firmenzeitschrift dazu auffordern, ihren Arbeitgeber bei Kununu zu bewerten. Das kann schonmal ins Knie gehen... :-)
Die ersten 5 Antworten waren noch sinnvoll und haben die Eingangsfrage auch beantwortet. Alle danach sollten sich dringend ein richtiges Hobby suchen. So viel Spaß kann das doch gar nicht machen, anonym in einem Mikrocontroller-Forum über Arbeitsrecht zu streiten xD
Ein kleiner Trittbrettfahrer ohne eigene Meinung und Erfahrung zum Thema muß wieder mal seinen nicht gewünschten Senf dazugeben - nicht war blop? Oder willst du dich hiermit als Blockwart bewerben? Wenn du lange Weile und keine sozialen Kontakte hast, dann versuch es mal bei Kontaktforen zum anderen Geschlecht? Mal sehen wie lange die beiden letzten Beiträge, einschl. meiner, hier noch sichtbar sind?
@ Franz, danke für deine zügige Rückmeldung.
Einer hat es schon angesprochen, man macht sich damit zu viel Arbeit und
es macht eigentl. auch keinen wirkl. Sinn.
Man kann es nur als Denkzettel zurückgeben, muß dabei aber etwas
vorsichtig umgehen.
Wenn, wie du meinst, alle anderen potentiellen Bewerber oder ähnlich
gearteten Fachkräfte die gleiche Vorgehensweise, nicht nur bzgl.
Fahrtkosten durchziehen würden - der "Saft"laden könnte jetzt schon sein
Testament schreiben!
Auf der Bewertungsplattform habe ich das jetzt mal so platziert, obweohl
es ja eigentl. schon von Hause aus ersichtlich ist, was dort schief
läuft.
Zu Weihnachten sollte man dem Chef vllt. mal eine EMail schicken, ob er
auf seinem Wunschzettel auch wirklich alles richtig bedacht hat?
Es ist eigentl. nur noch fraglich ob die anderen Firmen in dem
Fachbereich ähnlich abartige Vorstellungen haben?
Von einer NL aus EF konnte ich sowas auch schon offen lesen, die suchen
auch schon seit Jahresanfang. Allerdings keine spez. Kräfte, dafür ein
bundesweit und großes Unternehmen.
Doch deren Bewertungen, v.a. der Partner-Firmnen lassen einen auch von
Bewerbungen dort absehen.
Man kann ja nicht vornweg den Std.Lohn per tel. Nachfrage abfragen!
Das hat bei der Fa. aus EF auch schon eine sehr komische Antwort gegeben
> ich kenne Sie ja gar nicht, wie war nochmal Ihr Name?
Jetzt suchen die schon im 2. Anlauf über Personal-DL, also das Geld für
die gesuchten FK ist massig vorhanden, es muß an was anderem liegen >
Geiz ist geil u. int. Querelen u. Inkompetenzen sowieso.
Niemand schrieb: > Es waren ca. 35 km hin per Pkw, also 70 km gesamt, und der Chef sagte > noch mit einem beiläufigen Lächeln: um solchen Peanuts würde er sich > nicht scheren! Na, dann kann er Dich doch zu SEINEM Gehalt einstellen. Dann brauchst DU Dich auch nicht mehr um solche Peanuts scheren. Pay Peanuts get monkeys.
Zu einem Sachverhalt bzgl. derMethoden div. AG und dem Ratschlag und den Erfahrungen vom anonymen User Franz hätte ich da noch eine rechtl. Verbesserung der Ausgangslage für den am Ende gepeinigten Bewerber. Fällt eigentlich niemandem dazu noch etwas Hilfreiches ein, wenn der AG so im Endeffekt dann von oben herab sich als Herrüber sein Reich und damit Recht darstellt? Vorschlag von mir: Bei einem VG hat der potentielle AG wie der Bewebrer daran ja ein gößeres Interesse, wenn es nicht gerade ein Leihbude ist! Im Vorfeld da etwas von Kosten der Vorstellung zu reden ist meist nicht sehr dienlich, das sieht so nach Kleinkariertheit aus! Der Bewerber kennt den AG und dem seinen Firmenstatus nicht, wie auch der AG den Beweber höchstens durch die Anschrift einordnen kann, und dem was er geschrieben hat. Jetzt kommt das Problem: beim VG sieht der Bewerber das Flair der zukünftigen Firma und muß sich dazu schon einiges denken > Reihen-EFHs, der AG sieht > optisch seinen Bewerber und denkt sich dabei auch seinen Teil. Es kommt zu einem positiven Anfang, der AG möchte eine Arbeitsprobe vom Bewerber, also praktisch einen Beweis oder Umsatnd seines Könnens, das nennt sich dann Projekt-Probe. Also mit den beiden Fakten in der Hand, braucht man sich als Bewerber doch nicht veräppeln oder abspeisen lassen? Wie bekommt man trotz dann vllt. doch sehr ungünstigen Umständen seine Vorstellung und Erscheinen zur Arbeitsprobe ohne großes Hickhack eingetrieben? Bis jetzt konnte ich nichts da oben lesen, wie man taktisch klug vorgeht beim VG im Abgang oder vllt. sogar vor dem VG! Wie beweist man z.B. wenn nötig, bei einem dann vllt. doch kommenden Rechtstreit, dass man nicht einfach selber aus Initiative beim AG vorsprach, und der sich dann darauf herausredet, den Bewerber einfach in Empfang und sich die Zeit zu einem Gespräch genommen zu haben? In der Richtung der schriftl. Absicherung kam hier eigentl. noch gar nichts. Denn Arbeitgeber, in Form von Chefs einer Firma, die diese leiten und sich auch noch um die Arbeit und ums Personal kümmern, sind meist ein besonderes Kaliber Gutherrenmensch! Wenn die dann noch eine Arbeitsprobe brauchen, weil deren Fachverstand und Menschenkenntnis wohl doch nicht mehr dazu ausreicht, ... wenn ich jetzt noch mehr zu dem spez. Fall schreibe weiß der Mitleser ganz sicher um was es sich genau handelt! Tarifverträge und damit die Eingruppierung der Firma in einem Fachbereich vorzunehmen, der aber absolut gar nichts mit der wirkl. Arbeit zu tun hat! Weshalb macht man sowas dann überhaupt, sicher nicht um sich lächerlich zu machen? Das ist doch förmlich schon der pure Beschiß ggü. den Mitarbeitern, und dem Neuzugang sowieso! Als ich mir den Traifvertrag zu dem Bereich durchlaß fragte ich mich dazu, wieso alles über den Mindestlohn bei 8,50 diskutiert, es gibt Mindesttariflöhne die liegen ein ganzes Stück darunter. Da wurde mir dann auch klar warum man seine Firma in diesen Bereich platziert > Dumpinglöhe per Traifvertrag! Na ja, mit solch einem AG ist langfristig nicht gut Kirschen essen - mit solchen Tricksern macht man lieber keine AV! Nun stehen nur noch die Einforderung der beiden Termine zur Debatte. Na dann mal los über eien Einschätzung was da noch kommen wird!
Niemand schrieb: > Zu einem Sachverhalt bzgl. derMethoden div. AG und dem Ratschlag und den > Erfahrungen vom anonymen User Franz hätte ich da noch eine rechtl. > Verbesserung der Ausgangslage für den am Ende gepeinigten Bewerber. > Fällt eigentlich niemandem dazu noch etwas Hilfreiches ein, wenn der AG > so im Endeffekt dann von oben herab sich als Herrüber sein Reich und > damit Recht darstellt? Alles ist irgendwie hilfreich, nur Mister Borniertheit weiß es doch grundsätzlich besser, aber es fehlt schlicht an überzeugenden Argumenten. ;-b Auf Arbeitgeberseite werden die eigenen Interessen halt rücksichtslos ausgereizt und fertig. Wenns mal nicht klappt wird gejammert. > Vorschlag von mir: > Bei einem VG hat der potentielle AG wie der Bewebrer daran ja ein > gößeres Interesse, wenn es nicht gerade ein Leihbude ist! Wieso? Der Arbeitgeber macht Vorgaben, die er vor einem Bewerber gar nicht erst erwähnen darf, sonst gäbe es ja Ärger und das nicht zu knapp. Wenn der Dienstleister nicht das anbietet, was der AG will, kann der DL schneller aus dem Geschäft sein, als der Tschüss sagen kann. Hab selbst eine Selbständigen in der Familie und bis zu 10 mal wird da pro Woche von DL mit Angeboten, persönlicher Vorsprache und was weiss noch so alles aufgeschlagen, obwohl z.Zt. gar kein Personalbedarf besteht. > Im Vorfeld da etwas von Kosten der Vorstellung zu reden ist meist nicht > sehr dienlich, das sieht so nach Kleinkariertheit aus! Wie was aussieht ist völlig egal. Es ging beim Startthread darum ob Fahrkosten von einem Arbeitgeber oder von einem involvierten DL erstattet werden muss. > Der Bewerber kennt den AG und dem seinen Firmenstatus nicht, wie auch > der AG den Beweber höchstens durch die Anschrift einordnen kann, und dem > was er geschrieben hat. Der AG und auch der Personalberater haben ja die Vita vom Bewerber, also reichlich Informationen. > Jetzt kommt das Problem: beim VG sieht der Bewerber das Flair der > zukünftigen Firma und muß sich dazu schon einiges denken > Reihen-EFHs, > der AG sieht > optisch seinen Bewerber und denkt sich dabei auch seinen > Teil. Flair würde ich das nicht nennen, eher eine aufgemotzte Fassade die mehr Schein als Sein suggeriert. > Es kommt zu einem positiven Anfang, der AG möchte eine Arbeitsprobe vom > Bewerber, also praktisch einen Beweis oder Umsatnd seines Könnens, das > nennt sich dann Projekt-Probe. Was hat das jetzt mit dem Threadthema zu tun? Schweifst wohl gern vom Thema ab? > Also mit den beiden Fakten in der Hand, braucht man sich als Bewerber > doch nicht veräppeln oder abspeisen lassen? Natürlich kannst du auch absagen, aber gewöhnlich wirst du immer in einer Art erniedrigender Bettelhaltung gehalten. Wenn du da wie ein Souverän auftrittst wird man dir schnell das Loch in der Wand zeigen das ein Maurer hinterlassen hat. ;-b > Wie bekommt man trotz dann vllt. doch sehr ungünstigen Umständen seine > Vorstellung und Erscheinen zur Arbeitsprobe ohne großes Hickhack > eingetrieben? Arbeitsproben stehen hier gar nicht zur Diskussion. > Bis jetzt konnte ich nichts da oben lesen, wie man taktisch klug vorgeht > beim VG im Abgang oder vllt. sogar vor dem VG! Weil das ohnehin vergebliche Liebesmüh ist. > Wie beweist man z.B. wenn nötig, bei einem dann vllt. doch kommenden > Rechtstreit, dass man nicht einfach selber aus Initiative beim AG > vorsprach, und der sich dann darauf herausredet, den Bewerber einfach in > Empfang und sich die Zeit zu einem Gespräch genommen zu haben? Schriftlich natürlich. Was glaubst du warum mündlich so ein wichtiges Medium der Unternehmenskultur ist? Keiner kann Verbales beweisen. Die beste Methode jemanden über den Tisch zu ziehen. Der AG hat ja deine schriftliche Vita. Du dagegen nichts, wenn du es nicht verlangst. > In der Richtung der schriftl. Absicherung kam hier eigentl. noch gar > nichts. > Denn Arbeitgeber, in Form von Chefs einer Firma, die diese leiten und > sich auch noch um die Arbeit und ums Personal kümmern, sind meist ein > besonderes Kaliber Gutherrenmensch! Ist das jetzt ein Geistesblitz von dir oder nur der Versuch für Unterhaltung zu sorgen? > Wenn die dann noch eine Arbeitsprobe brauchen, weil deren Fachverstand > und Menschenkenntnis wohl doch nicht mehr dazu ausreicht, ... wenn ich > jetzt noch mehr zu dem spez. Fall schreibe weiß der Mitleser ganz sicher > um was es sich genau handelt! Eine Arbeitsprobe sagt so gut wie gar nichts aus, weil man einerseits in dieser Situation noch gar nicht auf Resourcen zurückgreifen kann, andererseits man erst mal langwierig eingearbeitet werden muss. So was ist eher geeignet um mal in den Betrieb rein zu schnüffeln ob die Firma Anhaltspunkte für Machbarkeit und Nachhaltigkeit bietet. Stellenanzeigen sind da nie Aussagekräftig genug. > Tarifverträge und damit die Eingruppierung der Firma in einem > Fachbereich vorzunehmen, der aber absolut gar nichts mit der wirkl. > Arbeit zu tun hat! Auch hier wieder: Was hat das mit dem Threadthema zu tun? > Weshalb macht man sowas dann überhaupt, sicher nicht um sich lächerlich > zu machen? > Das ist doch förmlich schon der pure Beschiß ggü. den Mitarbeitern, und > dem Neuzugang sowieso! Na, die Mitarbeiter haben sich ja längst akklimatisiert. Ob das dem Neuen gelingen kann, kann man so kurzfristig gar nicht abschätzen. > Als ich mir den Traifvertrag zu dem Bereich durchlaß fragte ich mich > dazu, wieso alles über den Mindestlohn bei 8,50 diskutiert, es gibt > Mindesttariflöhne die liegen ein ganzes Stück darunter. Entweder ist der Tarifvertrag noch nicht auf die aktuelle Rechtslage angepasst worden, oder du täuscht dich einfach. Man kann mit Tarifverträgen bessere Kriterien als gesetzlich vorgeschrieben sind, vereinbaren. Schlechtere Kriterien zum Nachteil der Arbeitnehmer sind grundsätzlich unzulässig. > Da wurde mir dann auch klar warum man seine Firma in diesen Bereich > platziert > Dumpinglöhe per Traifvertrag! Halte ich für totalen Quatsch. > Na ja, mit solch einem AG ist langfristig nicht gut Kirschen essen - mit > solchen Tricksern macht man lieber keine AV! Manche Leute haben keine Wahl, wenn deren Bildung unterirdisch ist. > Nun stehen nur noch die Einforderung der beiden Termine zur Debatte. > > Na dann mal los über eien Einschätzung was da noch kommen wird! Die einzige Einschätzung ist, dass du mal wieder aus reiner Langeweile wieder ziemlichen Blödsinn verzapfst.
der Foren-Weltkenner und -Verbesser meinte > Alles ist irgendwie hilfreich, ein bischen genauer ging es um die Uhrzeit bei dir wohl nicht? > nur Mister Borniertheit weiß es doch grundsätzlich besser, hast du bei der Textzeile in den Spiegel gesehen, oder hast du neuerdings hier einen Kontrahenten wie dich selbst? > aber es fehlt schlicht an überzeugenden Argumenten. > ;-b die du auch nicht liefern kannst! >> Im Vorfeld da etwas von Kosten der Vorstellung zu reden ist meist nicht >> sehr dienlich, das sieht so nach Kleinkariertheit aus! > Wie was aussieht ist völlig egal. Es ging beim Startthread darum ob > Fahrkosten von einem Arbeitgeber oder von einem involvierten DL > erstattet werden muss. dir gehen so langsam die Argumente aus, oder war es wieder mal ein sehr schwerer Freitag? Im Startposting ging es um ganz andere Umstände, oder meinst du jetzt, ich mache extra wegen dir einen neuen Thread auf? Das Thema heißt trotzdem "Abrechnung Kosten Vorstellungsgespräch"! > Der AG und auch der Personalberater haben ja die Vita vom Bewerber, > also reichlich Informationen. Lesen u. Verstehen war gestern Abend nicht so deine Stärke? >> Jetzt kommt das Problem: beim VG sieht der Bewerber das Flair der >> zukünftigen Firma und muß sich dazu schon einiges denken > Reihen-EFHs, >> der AG sieht > optisch seinen Bewerber und denkt sich dabei auch seinen >> Teil. > Flair würde ich das nicht nennen, eher eine aufgemotzte Fassade die > mehr Schein als Sein suggeriert. nächster Minuspunkt > Reihen-EHFs hast du dann wohl überlesen? Es sah so aus wie in einer zwei Mann Firma, wo keine wirkliche Substanz vorhanden ist. Der AG hat aber einen Maschinenpark und mehr als nur 5 Leute > jetzt kapiert? >> Es kommt zu einem positiven Anfang, der AG möchte eine Arbeitsprobe vom >> Bewerber, also praktisch einen Beweis oder Umsatnd seines Könnens, das >> nennt sich dann Projekt-Probe. > Was hat das jetzt mit dem Threadthema zu tun? Schweifst wohl gern vom > Thema ab? Ja ich weiß, solche Fakten sind für dich absolutes Neuland Micha, bei dir war schon im VG Ende der Debatte > da ist dir Tür Herr Bewerber! Dir zur Erklärung wenn du dazu fähig bist: aus einer Bewerbung kommt es nicht immer gleich zu einem AV! Bei solch ausgeschlafenen AG wie in dem Fall war mir das auch etwas neu. Man hätte auch mit der Probezeit argumentieren können, für dich aber schon wieder zu kompliziert! > Natürlich kannst du auch absagen, aber gewöhnlich wirst du immer in > einer Art erniedrigender Bettelhaltung gehalten. Wenn du da wie ein > Souverän auftrittst wird man dir schnell das Loch in der Wand zeigen > das ein Maurer hinterlassen hat. ;-b danke für deine Erfahrungen, aber hier lief das etwas anders ab! Damit hast du wohl deine eigenen VerhaltensProbleme ganz gut erkannt! >> Bis jetzt konnte ich nichts da oben lesen, wie man taktisch klug vorgeht >> beim VG im Abgang oder vllt. sogar vor dem VG! > Weil das ohnehin vergebliche Liebesmüh ist. es geht um die problemlose Geltendmachung u. Durchsetzung der Kosten beim VG u. danach > Arbeitsprobe, nicht um was du dir wieder dabei alles denkst! >> Wie beweist man z.B. wenn nötig, bei einem dann vllt. doch kommenden >> Rechtstreit, dass man nicht einfach selber aus Initiative beim AG >> vorsprach, und der sich dann darauf herausredet, den Bewerber einfach in >> Empfang und sich die Zeit zu einem Gespräch genommen zu haben? > Schriftlich natürlich. da wäre ich jetzt von selber nicht wirklich drauf gekommen? > Was glaubst du warum mündlich so ein wichtiges Medium der Unternehmens- > kultur ist? Keiner kann Verbales beweisen. Zeugenaussagen Beteiligter Dritter gibt es bei dir nicht, gelle!? > Die beste Methode jemanden über den Tisch zu ziehen. Der AG hat ja > deine schriftliche Vita. Du dagegen nichts, wenn du es nicht verlangst. das war nicht die Frage! Eine Stellenausschreibung bekommt man auch ohne Verlangen, die gibt es meist online vom AG erstellt! Wie wüßte ich sonst wer was sucht? >> In der Richtung der schriftl. Absicherung kam hier eigentl. noch gar >> nichts. >> Denn Arbeitgeber, in Form von Chefs einer Firma, die diese leiten und >> sich auch noch um die Arbeit und ums Personal kümmern, sind meist ein >> besonderes Kaliber Gutherrenmensch! > Ist das jetzt ein Geistesblitz von dir oder nur der Versuch für > Unterhaltung zu sorgen? man merkt ganz deutlich, dass das Forum für dich Selbstdarstellung und Unterhaltung ist! Dir braucht man ja nichts erzählen oder mit dir zu diskutieren, die bist der Größte, weißt + kannst und berätst Alles und Jeden. Mit dir selber hast du dann wohl aber ein Problem erster Klasse, daraus schöpfst du deine Weisheiten!? Noch weiter auf deine geistigen Ergüsse einzugehen fehlt mit leider die Zeit und der Antrieb! Ach das noch - dein Abschlußstatement > Die einzige Einschätzung ist, dass du mal wieder aus reiner Langeweile > wieder ziemlichen Blödsinn verzapfst. wie waren eigentlich deine letzten VG, oder was ist dabei rausgekommen? Kommt eigentlich im Blöd-TV um die Zeit gestern Abend nichts für dich, weil du dich hier so gelangweilt wieder auslassen mußt?
Ich nochmal, mit dem derzeitigen Stand. Es ging um Gespräche bei vier Firmen, jeweils organisiert über Personalberater. Abgerechnet habe ich bei den Firmen direkt. Zwei haben zeitnah überwiesen, bei der dritten warte ich jetzt bald vier Wochen, da werde ich nächste Woche mal erinnern und eine Frist setzen. Bei Firma Nr.4 habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, da werde ich nicht abrechnen. Alle anderen Gespräche ohne Beteiligung einer Personalberatung wurden problemlos erstattet. Meine letzte große Bewerbungsaktion lag fünf Jahre zurück, und es war mal wieder sehr interessant, was einem in Vorstellungsgesprächen so alles geboten wird. :-)
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