Forum: PC Hard- und Software Internetzugang für Gäst/Untermieter?


von NSA (Gast)


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Meine Fritzbox kann ein zweites WLAN als Gastzugang anbieten. Lässt sich 
dieses separat über IP6 führen, oder gibt es eine bessere Möglichkeit, 
so dass bei Problemen durch die Internetnutzung der verantwortliche User 
"hinter" dem Anschluss ermittelt werden kann?

Ich möchte vermeiden, dass ich eine dicke Rechnung oder eine 
Durchsuchung bekomme, wenn bei mir ein anderer etwas unrechtes tut..

Vermutlich gibt es auch Lösungen zur privaten Vorratsdatenspeicherung, 
aber erstens möchte ich keinen Aufwand, und zweitens dürfte dies auch 
nicht ganz rechtens sein (abgesehen von einer vermutlich erforderlichen 
Einverständniserklärung, dass ich in den Verbindungsdaten schnüffeln 
könnte).

von Freifunk (Gast)


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von NSA (Gast)


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Da sehe ich nur:
"Haftung – Aus unserer Sicht gilt: verantwortlich ist immer, wer die 
unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt, 
dagegen spricht die sogannte Mitstörerhaftung, die wir ablehnen."

Meintest du das?

von xyz (Gast)


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So wie ich das verstanden habe, ist "freifunk" auf 2 Arten abgesichert:

1. Freifunk zählt als Povider. D.h. es gibt keine Störerhaftung für 
denjenigen der den Freifunk-Router betreibt.

2. Die Verbindung wird verschlüsselt via VPN an einen Server in ein 
Ausland getunnelt wo es keine Störerhaftung gibt.

von Guest (Gast)


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xyz schrieb:
> Die Verbindung wird verschlüsselt via VPN an einen Server in ein
> Ausland getunnelt wo es keine Störerhaftung gibt.

Genu, Du leihst Dir hier ein Auto und verkaufst es in Polen. Dann kann 
man Dich hier nicht bestrafen weil Du es ja im Ausland unterschlagen 
hast.

Das einzige was das ändert ist, daß es aufwändiger wird den 'Täter' zu 
ermitteln und es sich dadurch für die Abmahnanwälte nicht mehr lohnt.An 
der eigendlichen Haftung ändert es nichts.

Wenn Du Dein Netzwerk mit einem Gast teilst und ihm mitteilst, daß er 
damit keinen Unsinn bauen darf reicht es für die 'Störerhaftung' in der 
Regel aus, wenn Du jederzeit sagen kannst wer das Netz mitbenutzt hat.
Du hast trotzdem erstmal den Aufwand und die Anwaltskosten, solche 
Freundlichkeit lohnt sich in Deutschland nicht.

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Aktuelle Fritzboxen bieten einen Gast-WLAN-Zugang. Habe selber noch 
nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist - ist also nur 
ein Denkanstoß ...

: Bearbeitet durch User
von Rene H. (Gast)


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Naja, wenn ein Gast scheisse baut, wie etwa mit K*****po***s hat er erst 
mal den Ärger.

Deshalb: Gäste bei mir != wlan

von Moderator (Gast)


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Frank E. schrieb:
> Aktuelle Fritzboxen bieten einen Gast-WLAN-Zugang. Habe selber noch
> nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist - ist also nur
> ein Denkanstoß ...

Ja lies dazu den Eingangspost

von Freifunk (Gast)


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Besorge dir einen Freifunk Router, dann brauchst du dir um die 
Störerhaftung keine Gedanken machen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Frank E. schrieb:
> Habe selber noch nicht nachgeforscht, was da wie genau eingeschränkt ist
1
Angemeldete Geräte nutzen lediglich den Internetzugang, haben aber
2
keinen Zugriff auf Ihr Heimnetz. Die Nutzung kann protokolliert 
3
und auf bestimmte Internetanwendungen beschränkt werden.
4
5
Wichtige Hinweise
6
Über Ihren Hotspot / Gastzugang gestatten Sie Ihren Gästen den 
7
Zugang zum öffentlichen Internet. Da Sie Anschlussinhaber bzw. 
8
Betreiber des Hotspot / Gastzugangs sind, kann nicht ausgeschlossen 
9
werden, dass Sie für eventuelle Rechtsverletzungen verantwortlich 
10
gemacht werden können, die über Ihren Hotspot / Gastzugang erfolgen 
11
könnten. 
12
Die Nutzung der oben genannten Kontroll- und Dokumentationsmöglichkeiten 
13
kann Ihnen möglicherweise helfen, dieses Risiko zu reduzieren. 
14
Generell empfehlenswert ist auch eine regelmäßige Änderung des Kennworts, 
15
wobei stets ein hinreichend sicheres Kennwort gewählt werden sollte. 
16
Wir empfehlen, zusätzlich Ihre Gäste darauf hinzuweisen und möglichst 
17
zu verpflichten, dass der Hotspot/Gastzugang nicht für rechtswidrige 
18
Zwecke (z.B. Urheberrechtsverletzungen) genutzt werden darf.
19
20
Mit den oben genannten Kontroll- und Dokumentationsmöglichkeiten 
21
bietet FRITZ!Box weitreichende technische Schutzmaßnahmen, kann Ihnen 
22
aber auch mit diesen Konfigurationsoptionen keine vollständige technische
23
Sicherheit vor Missbrauch Ihres Hotspot / Gastzugangs bieten. 
24
Sie können die Nutzungsmöglichkeit Ihres Hotspot / Gastzugangs auf 
25
"Surfen & Mailen" technisch einschränken. Wir weisen daraufhin, das 
26
diese technischen Einschränkungen in der Regel die Nutzung von 
27
Standardsoftware für Tauschbörsen blockiert, jedoch aus technischen 
28
Gründen keinen allumfassenden Schutz dagegen bieten kann. 
29
Mit der Protokollierung erhalten Sie als Betreiber Anmeldezeiten und 
30
MAC-Adressen Ihrer Gäste. Erweiterte Filter können von Ihnen individuell
31
eingerichtet werden.

von Moderator (Gast)


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Tolle Leistung die Doku von AVM hier hin zu kopieren -und das ohne 
Quellenangabe!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Dann trag' das doch nach.

von Gerd (Gast)


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Neulich im Hotel einer größeren Hotelkette: Kostenloses WLAN. Mußte 
jedoch einen Wisch unterschreiben, in dem ich damit einverstanden bin, 
daß sämtlicher WLAN- Zugriffe protokolliert werden. Ob die die Zugriffe 
wirklich protokolliert und speichern (wie lange?) für eventuelle 
Mitstörerhaftung, oder nur zur Abschreckung des Gastes?
Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht 
möglich?

von Der holde Molger (Gast)


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Gerd schrieb:
> Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht
> möglich?

Warum nicht? Meine Bank (und wahrscheinliche jede andere Bank auch) 
sichert die Nutzdaten per TLS. Selbst wenn das Hotel also die Nutzdaten 
aufzeichnet (was ich stark bezweifle) kann es mit deinen 
Banktransaktionen nichts anfangen, da sie verschlüsselt sind. Das Hotel 
kann also lediglich ermitteln, wann du mit deiner Bank kommuniziert 
hast, für mich persönlich ist diese Informationen dann aber ehrlich 
gesagt eher weniger kritisch.

von Rolf M. (rmagnus)


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Gerd schrieb:
> Neulich im Hotel einer größeren Hotelkette: Kostenloses WLAN. Mußte
> jedoch einen Wisch unterschreiben, in dem ich damit einverstanden bin,
> daß sämtlicher WLAN- Zugriffe protokolliert werden. Ob die die Zugriffe
> wirklich protokolliert und speichern (wie lange?) für eventuelle
> Mitstörerhaftung, oder nur zur Abschreckung des Gastes?
> Onlinebanking vom Hotel aus ist unter diesem Vorbehalt wohl nicht
> möglich?

Bei deinem Provider mußt du diesen "Wisch" auch unterschreiben. 
Abgesehen davon weißt du eh nie, wer die Daten überall sehen kann. 
Letztendlich kannst du auch nicht davon ausgehen, daß nur diejenigen 
deine Daten lesen, die deine Einverständniserklärung haben. Also ist das 
im Hotel genauso (un)sicher, wie überall anders auch.
Wobei: Einen Unterschied gibt es, der aber nicht speziell für Hotels mit 
"Wisch" gilt, sondern generell für alle öffentlichen WLANs: Jeder 
andere, der am gleichen WLAN angeschlossen ist, kann ebenfalls deinen 
kompletten Traffic sehen und mitschneiden.

von NSA (Gast)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Mit der Protokollierung erhalten Sie als Betreiber Anmeldezeiten und
> MAC-Adressen Ihrer Gäste. Erweiterte Filter können von Ihnen individuell
> eingerichtet werden.

Danke, seh ich mir mal genauer an. Hilft im Problemfall aber auch nur 
evtl., wenn ich nicht im Netz bin.

von Gerhard (Gast)


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Wow! WLAN im Hotel! In Deutschland! Schon im Jahr 2015! Und fast ohne 
Einschränkung. Man muss nur einen Zettel unterschreiben und es werden 
halt die Daten mitgelesen und abgespeichert. Aber ansonsten völlig 
unproblematisch.

Manchmal frage ich mich echt, wie andere Länder auf der Erde uns noch 
ernst nehmen können. In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet 
keiner einen Gedanken an so etwas. WLAN-Passwörter hängen in der 
Rezeption aus und jeder darf. Auch der Hipster draußen vor der Tür, der 
seinen Kaffee schlürft.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Gerhard schrieb:
> In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet keiner einen Gedanken
> an so etwas.

Da gibt es dann die "Störerhaftung" für Betreiber von WLANs nicht.

von Rolf M. (rmagnus)


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Gerhard schrieb:
> Manchmal frage ich mich echt, wie andere Länder auf der Erde uns noch
> ernst nehmen können. In der sonstigen zivilisierten Welt verschwendet
> keiner einen Gedanken an so etwas.

Das habe ich schon sehr unterschiedlich erlebt. In den USA reicht das 
ganze von freiem WLAN ohne jegliche Identifizierung über horrende Summen 
für stundenweises WLAN mit genau einem Gerät pro Zimmer bis hin zu 
ausschließlich kabelgebundenem Internet ganz ohne WLAN.
In einem Hotel hatte sogar jedes Zimmer seinen eigenen Accesspoint, mit 
eigenem WLAN-Passwort, so daß nicht sämtliche anderen Hotelbewohner auch 
meinen Traffic mitlesen können.

von (prx) A. K. (prx)


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Das relevante Gesetz wird grad renoviert, d.h. es gibt bereits Entwürfe. 
Folglich sind Aussagen zu bisherigen Situation nicht mehr lange von 
Nutzen. Zumal es m.W. keine einheitliche Linie gibt, sondern 
widersprüchliche Urteile.

Da man hierzulande freilich zum Prinzip neigt, Gesetze möglichst 
zweideutig zu formulieren, damit pro forma allen Seiten das geboten wird 
was gefordert wird, wird voraussichtlich auch nach Gültigkeit der neuen 
Regelung niemand so recht wissen, was man darf und was nicht - wer das 
für einen Witz hält, der möge den letzten Entwurf lesen.

Soll heissen: Es zählt nicht was im Gesetz steht, sondern es zählt was 
Gerichte daraus machen. Das kann dann aus Laiensicht schon mal das 
Gegenteil dessen sein, was man selber rausliest.

Die Frage lässt sich also erst in 5-10 Jahren beantworten, anhand der 
Rechtspraxis inklusive Prozessen, die evtl. bis hoch zum EuGH gehen. 
Wenn der EU nicht irgendwann der Kragen platzt, weil sie beim Aufenthalt 
in Deutschland jedes Mal so einen Zirkus mit WLANs haben.

: Bearbeitet durch User
von alf (Gast)


Angehängte Dateien:

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Warum braucht man dazu einen neuen Thread?
Das Thema gibts schon hier: Beitrag "Oeffentlich WLAN anbieten"


Zur rechtlichen Frage siehe Datei im Anhang

von r_u_d_i (Gast)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Dann trag' das doch nach.

die antwort merke ich mir wenn es wieder mal darum geht,
bildquellnachweise anzugeben beim posten oder auf nicht eigene texte
mit link angabe zu verweisen.

rufus rufus - du lässt nach ;-)

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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