Forum: Ausbildung, Studium & Beruf "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich


von Freiberufler (Gast)


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Ich bin Freiberufler seit >10 Jahren für embedded SW-Entwicklung und 
bekam überraschend einen Brief vom "Bayerischen Landesamt für 
Statistik", wo ich über meine Auskunftspflicht zur Strukturerhebung im 
Dienstleistungsbereich (SiD) informiert wurde.

Rechtsgrundlagen waren auf einem Beiblatt erläutert.
So unbekannte Dinge wie Dienstleistungsstatistikgesetz (DIStatG) oder 
Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Wenn man gegen die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht verstößt, 
kann das mit einer Geldbuße von bis zu 5.000€ geahndet werden.

Man soll die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereithalten, und seine Daten 
auf der Internetseite https://idev.bayern.de eintippen.

Mir kommt das sehr merkwürdig vor.
Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso.
Ich war noch nicht auf der Internetseite und werde vorerst nicht 
hingehen,
da ich vermute, dass man damit eine Vertrag mit dieser "Behörde" 
eingeht, und dadurch auskunftspflichtig wird.
(Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann 
schon durch einen Anruf passieren)

Was soll diese Nummer? Hat jemand anders so merkwürdige Post bekommen?

von vs_vertraulich (Gast)


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"Landesamt für Statistik" aka BND  :-(

von ??? (Gast)


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Die werden schon echt sein, glaubst du nicht?

https://www.statistik.bayern.de/erhebungen/00704.php

von ??? (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso.

Zum Glueck halt erstmal nur das Finanzamt, andere duerfen da ja nicht 
ohne weiteres ran, im Prinzip jdf.

Hattest eben Pech ausgewaehlt zu werden.

https://www.statistik.bayern.de/statistik/finanzen/00098.php
1
Daten zum Dienstleistungssektor werden einerseits im Rahmen der jährlichen
2
Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich erhoben. Damit soll die
3
 Struktur sowie die strukturelle Entwicklung der wirtschaftlichen 
4
Tätigkeit im Dienstleistungsbereich dargestellt werden. Zusätzlich wird 
5
vierteljährlich die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich 
6
durchgeführt. Sie dient der Ermittlung der konjunkturellen Entwicklung in 
7
diesem Sektor. Beide Erhebungen schaffen eine Grundlage für zahlreiche 
8
wirtschaftspolitische Entscheidungen.
9
10
Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
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12
Die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich ist eine jährliche 
13
Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Befragt werden im 
14
Dienstleistungsbereich tätige Unternehmen bzw. Einrichtungen zur Ausübung 
15
einer freiberuflichen Tätigkeit mit Hauptsitz in Deutschland, die einen 
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Gesamtumsatz (Summe aus Umsatz und sonstigen betrieblichen Erträgen ohne 
17
Subventionen) von 17 500 Euro und mehr im Berichtsjahr erzielt haben. 
18
19
....

von TK (Gast)


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Hallo,
ich war vor ca. 5Jahren auch mit dem Thema konfrontiert. Die haben mich 
dann die nächsten drei Folgejahre damit belästigt. Und jetzt ist auch 
wieder gut.
Interessant war nur, dass die verschlüsselte Nummer für das 
Tätigkeitsfeld von denen vorgegeben war (hatte was mit Bauing. zu tun). 
Das hatte dann auch etwas gedauert, bis ich denen klar machen konnte, 
dass ich Freiberufler im Bereich HW/SW Entwicklung bin. Trotzdem kamen 
in den Folgejahren immer wieder die Formulare mit der Nummer als Bauing. 
Zum Schluß habe ich das dann aufgegeben und irgendwo im Bemerkungsfeld 
geschrieben, was ich von behördlicher Verfälschung halte.

Gruß
TK

von Bernd G. (Gast)


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Ich war auch schon dran. Irgendwann wurde ich zugelost. Dreimal habe ich 
die Meldung abgegeben und in diesem Jahr wurde damit wieder Schluss 
gemacht.
Aus irgendeinem Grunde wurde der Nettoumsatz verlangt. Da ich auf die 
Schnelle nur den Bruttoumsatz hatte, habe ich diesen angegeben.
Hat keine Sau interessiert oder bemerkt.
Dass ich keine Dienstleistung, sondern Produktion mache, war auch egal.
Aber ein Ingenieurbüro ist eben nun mal Dienstleistung...

von genervt (Gast)


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Das "Landesamt für Statistik" gibs in Baden-Württemberg auch, die 
Methoden sind die selben... immer schön mit Strafandrohung und Abgefragt 
wird jeder Sch.... damit man eine Datengrundlage fürs fälschen von 
Statistiken hat.

Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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genervt schrieb:
> Das "Landesamt für Statistik" gibs in Baden-Württemberg auch, die
> Methoden sind die selben... immer schön mit Strafandrohung und Abgefragt
> wird jeder Sch.... damit man eine Datengrundlage fürs fälschen von
> Statistiken hat.
>
> Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten.

wird man dieses ewige Rumgestänkere nicht irgendwann leid?

von genervt (Gast)


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Timm R. schrieb:
> wird man dieses ewige Rumgestänkere nicht irgendwann leid?

Das ist eben das einzige, was bleibt, gegen diesen Beamtenterrorismus.

von Schreiber (Gast)


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genervt schrieb:
> Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten.

Ja, wenn man nach der Ankunft im Büro erstmal den Beamtenmarathon 
überstehen muss. Bis die Blumen gegossn, der Computer hochgefahren und 
die Kollegen begrüßt sind, ist es erstmal Zeit für die erste 
Kaffeepause. gegen 11 Uhr kann man dann endlich mit der eigentlichen 
Arbeit beginnen, sollte aber nicht vergessen, sich bereits um 11:30 auf 
den Weg zur Kantine zu machen, damit am auch wirklich prünktlich um 
12:00 dort ankommt. Nach Mittagessen (13:00) Verdauungspause (jetzt ist 
schon 14:00) kann man dann nochmal eine halbe Stunde arbeiten bis man 
den Arbeitstag mit Kaffeepause und Teambesprechung zu den wichtige 
Themen, Familie, Freizeitgestaltung und die subventionierten 
Urlaubsangebote vom Beamtensozialwerk (Sylt für 30€/Nacht für zwei 
Personen) beenden kann.

von Justus S. (jussa)


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Freiberufler schrieb:
> (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann
> schon durch einen Anruf passieren)

mit diesem Mist wird doch der ganze Eröffnungspost schon wieder als 
Querulanten-Gelaber entlarvt...

- gibt es keine GEZ
- besteht die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühren per Gesetz, dazu 
muss man keinen eigenen Vertrag eingehen...

von genervt (Gast)


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Justus S. schrieb:
> - gibt es keine GEZ

Ja, is denn heit scho Weihnachten?

von nicht "Gast" (Gast)


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genervt schrieb:
>
> Das ist eben das einzige, was bleibt, ...

Keineswegs! Suizid würde noch bleiben.

von Jürgen D. (poster)


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nicht "Gast" schrieb:
> Suizid würde noch bleiben.


Hast du schon mal die entsprechenden Antragformulare dafür gesehen?
Las es lieber :)

von Freiberufler (Gast)


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Danke für die Rückmeldungen.
Lust hätte ich schon, es einfach nicht abzugeben, und 5000€ Bußgeld 
einfach riskieren.
Ich fand das Anschreiben einfach daneben und das rote Blatt mit den 
Rechtsbelehrungen.
Aber die Vernunft sagt natürlich was anderes als der Bauch, nämlich 
"nichts riskieren".
Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das 
Aufspüren von Scheinselbständigen.

von TK (Gast)


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>Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das
>Aufspüren von Scheinselbständigen.

Na, das wird doch direkt vom Finanzamt übernommen.

von Bernd G. (Gast)


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> Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das
> Aufspüren von Scheinselbständigen.

OMG, ich hab eine GmbH, da wird wohl niemand eine Scheinselbständigkeit 
vermuten.
Man sollte nicht aus jeglicher Wunderlichkeit unseres Gemeinwesens eine 
Verschwörungstheorie basteln.

von J. W. (nuernberger)


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Justus S. schrieb:
> - besteht die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühren per Gesetz, dazu
> muss man keinen eigenen Vertrag eingehen...

Sehen manche anders, z.B. A. Merkel.
Im Internet/youtube ist eine entsprechende Aussage von ihr auf einer 
Podiumsdiskussion vom 10.6. sehr stark verbreitet, wo sie sinngemäß die 
Argumente der GEZ-Gegner bestätigt.

von Freiberufler (Gast)


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Bernd G. schrieb:
> OMG, ich hab eine GmbH, da wird wohl niemand eine Scheinselbständigkeit
> vermuten.

So viel ich weiß, hilft auch das nicht immer.
Wichtig ist die Unabhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Das kann 
man auch nicht per GmbH aushebeln.

von Bernd G. (Gast)


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> Wichtig ist die Unabhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Das kann
> man auch nicht per GmbH aushebeln

Stimmt schon, aber es wäre schön blöd, für eine Scheinselbständigkeit 25 
k€ Stammkapital einzubringen.

von Jo S. (Gast)


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TK schrieb:
>>Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das
>>Aufspüren von Scheinselbständigen.
>
> Na, das wird doch direkt vom Finanzamt übernommen.

Die Sozialversicherungspflicht wird von der Rentenversicherung geprüft.

@ Freiberufler
Mach die Angaben wahrheitsgemäß, eb gibt keinen Datenabgleich mit 
anderen Behörden.

Der Staat braucht für Planungen Datengrundlagen - das ist doch 
nachvollziehbar.

von Jo S. (Gast)


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Bernd G. schrieb:
>> Wichtig ist die Unabhängigkeit von einem einzigen Arbeitgeber. Das kann
>> man auch nicht per GmbH aushebeln
>
> Stimmt schon, aber es wäre schön blöd, für eine Scheinselbständigkeit 25
> k€ Stammkapital einzubringen.

Das hat mit der Rechtsform oder Haftkapital nun mal gar nix zu tun.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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das kenn ich auch
müssen Strom-/Gas-/Wasserversorger regelmäßig ausfüllen

Die größte Frechheit jedoch ist, dass da zusätzlich zum sowieso 
aufzustellenden und zu veröffentlichenden Jahresabschluss noch weitere 
Firmeninterna wie Personalzusammensetzung, verkaufte Mengen, usw. 
abgefragt werden. Pro Bereich also Umsatz, Kosten und Menge.

Fremde Controller dürfte sowas brennend interessieren...

Aber die Daten sind ja beim Statistikamt sicher.

Sicher...! (bis einer die richtige Summe bietet)

von ab nach /dev/null (Gast)


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Mike B. schrieb:
> Sicher...! (bis einer die richtige Summe bietet)


Kannst ja ganz einfach die 5000.- anbieten,
und im Voraus ueberweisen.

Oder gleich 15k dann hast du Ruh.
Sicherheit muss einem etwas Wert sein, heisst es doch immer.

von Klaus (Gast)


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In meiner Jugend mußte ich sogar jedes Jahr Meldung an das 
Stat.Landesamt machen. Einmal rief ein Mitarbeiter dieses Amtes an, und 
wollte wissen, wieso ein 1- Mann- Betrieb in der E- Branche (ACHTUNG: 
Die checken gegen mit Vergleichszahlen aus ähnlichen Betrieben)so hohe 
Umsätze macht.
Sagte ihm die reine Wahrheit: Mit 60h Woche , kein Wochenende, kein 
Urlaub usw. Konnte er als Beamter wohl kaum nachvollziehen, gab sich 
jedoch damit zufrieden.

von Freiberufler (Gast)


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Klaus schrieb:
> In meiner Jugend mußte ich sogar jedes Jahr Meldung an das
> Stat.Landesamt machen. Einmal rief ein Mitarbeiter dieses Amtes an, und
> wollte wissen,

Wie kann das sein? Wo leben wir?
Da ruft irgendjemand an und will sensible Daten wissen.

Es war juristisch nicht leicht, vor etlichen Jahren das Bankgeheimnis zu 
kippen. Aber dazu gab es starke Gründe (Steuerflucht, Geldwäsche).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus "statistischen Gründen" 
geheime Daten der Bürger abgreifen darf (es sei es, man bekommt H4 
Aufstockung oder hat eine AG wo man die Bilanz sowieso veröffentlich 
muss).
Es mag die Gesetze geben, aber ich glaube nicht, dass sie hier im 
Geltungsbereich sind.

von Lalala (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus "statistischen Gründen"
> geheime Daten der Bürger abgreifen darf

Die Volkszählung damals ist an Dir vorbeigegangen, oder?

von Klaus (Gast)


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Lieber Freiberufler,

Du mußt seit noch nicht allzu langer Zeit als GmbH die Daten Deiner GmbH 
für jedermann einsehbar im Internet (Zentralregister) offen legen, wenn 
Deine Bilanzsumme einen bestimmten Wert übersteigt.

von Freiberufler (Gast)


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Klaus schrieb:
> offen legen, wenn
> Deine Bilanzsumme einen bestimmten Wert übersteigt.

Ja, aber da liege ich weit darunter



Lalala schrieb:
> Die Volkszählung damals ist an Dir vorbeigegangen, oder?

Harmlose Fragen. Sie dienten dazu festzustellen, wieviele Menschen 
dieses Land aufnehmen kann (vorhandener Wohnraum)
In diesen Tagen wird es klar warum wir den Zensus 2011 brauchten.

von Manfred Bockenhauer (Gast)


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In unserer Familie hat mal jemand einige Jahre lang Umfragen für das SLA 
gemacht und da kamen regelmässig solche Sachen vor. Solange man nichts 
Außergewönhliches anzubieten hat, haken die dortigen Beamten nur alles 
schön brav ab. Nur Auffälliges wird hinterfragt.

Einfach normale Werte eintragen.

von Freiberufler (Gast)


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Manfred Bockenhauer schrieb:
> Einfach normale Werte eintragen.

Die sollten aber der Wahrheit entsprechen, ansonsten winkt ein Bußgeld 
von 5000€.
Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar keine Angaben.
Man kann ja immer noch sagen, man hat den Brief nicht bekommen.

von Manfred Bockenhauer (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar keine Angaben.

Den Satz durchdenken wir aber nochmal, gelle :-)

von Freiberufler (Gast)


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Manfred Bockenhauer schrieb:
> Freiberufler schrieb:
>> Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar keine Angaben.
>
> Den Satz durchdenken wir aber nochmal, gelle :-)

Keine Angaben sind i.A. ungefährlicher als gar falsche Angaben.
Man kann ja immer noch sagen, man hat den Brief nicht bekommen.

von oszi40 (Gast)


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Manfred Bockenhauer schrieb:
> Den Satz durchdenken wir aber nochmal, gelle :-)

Guter Ansatz. 0,0 ist besser als gar nichts. Da Statistiker es gerne 
genauer haben wollen, wäre noch über die Anzahl der Stellen hinter dem 
Komma beim Amt nachzufragen.

von Manfred Bockenhauer (Gast)


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ok, das macht Sinn.

Was ich mich frage: Wie stellen die falsche Angaben fest? Wenn sie es 
mit dem FA abgleichen könnten, dann könnten sie die Daten doch von da 
direkt beziehen.

von oszi40 (Gast)


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Manfred Bockenhauer schrieb:
> mit dem FA abgleichen könnten

Nehmen wir an, sie könnTEN es in den nächsten Jahren. Dann ist es 
trotzdem wie beim TÜV. AM TAG der Prüfung war es dieser Wert, am Tag der 
FA-Meldung jener, der zu einem anderen Zeitpunkt entstand als der Kunde 
x zahlte ...

von TK (Gast)


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freiberufler schrieb:
>Ich frage mich eher, ob da was anderes dahintersteckt: Nämlich das
>Aufspüren von Scheinselbständigen.
Hier mal ein Link mit Kriterien für/gegen die Scheinselbständigkeit
http://www.akademie.de/wissen/scheinselbststaendigkeit-gegenargumente-kriterien/kriterien-scheinselbstaendigkeit

TK

von Freiberufler (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Manfred Bockenhauer schrieb:
>> mit dem FA abgleichen könnten
>
> Nehmen wir an, sie könnTEN es in den nächsten Jahren. Dann ist es
> trotzdem wie beim TÜV. AM TAG der Prüfung war es dieser Wert, am Tag der
> FA-Meldung jener, der zu einem anderen Zeitpunkt entstand als der Kunde
> x zahlte ...

Das FA hat nur die Info, welche Geldflüsse von wo nach wo flossen.
Die Art der Dienstleistung können sie zwar vermuten aus der 
Berufsbezeichnung des Freiberuflers, aber nicht genaus wissen.

Vermutlich will das das Landesamt wissen, um Arbeitskräfte besser zu 
planen.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Freiberufler schrieb:
> Klaus schrieb:
>> In meiner Jugend mußte ich sogar jedes Jahr Meldung an das
>> Stat.Landesamt machen. Einmal rief ein Mitarbeiter dieses Amtes an, und
>> wollte wissen,
>
> Wie kann das sein? Wo leben wir?
> Da ruft irgendjemand an und will sensible Daten wissen.
>

auch gut ist in dem Zusammenhang der automatische Anrufbeantworter der 
ING-DIBA-Hotline
Der kräht dir als erstes ungefragt deinen Kontostand durch die 
öffentliche Telefonleitung...
erst Authentifizierung über PIN-Abfrage, bei der man zufällig zwei von 6 
Stellen angeben muss und dann einfach jedem Mithörer die wichtigste Zahl 
überhaupt verraten

Auf meine Beschwerde hin kam ein Brief in etwa "Wir haben ihre 
Beschwerde zur Kenntnis genommen..."

von Zocker_45 (Gast)


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> Re: "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich

Bist du sicher das die sind für wen sie sich halten ?

Zuckerle würde die Angelegenheit mit einem berühmten Zitat von Götz von 
Berlichingen zum Abschluß bringen.

von Freiberufler (Gast)


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Ich habe im Impressum nachgeschaut. Passt alles wie im Anschreiben.
Auffallend ist die UST-Nummer, es ist also eine Firma.
Ist eigentlich auch normal, da in den letzten Jahren viele staatlichen 
Behörden zu Firmen gemacht wurden. Z.b. Zulassungsstelle, Kfz-Steuer 
treibt seitdem das Zollamt ein.
Und da frage ich mich schon, ob staatliche Gesetze mich zu einer 
"Zusammenarbeit" mit einer anderen Firma zwingen können.
Merkel sagte auf einer Podiumsdiskussion über die GEZ (10.6.2015), das 
das nicht geht. "Es müßte freiwillig sein".
D.h. ich vermute, dass der ganz Schrieb belanglos ist und mich nicht 
verpflichten kann, Angaben zu machen.
Aber wüsste nicht, an wem ich mich wenden könnte, um 100% Gewissheit zu 
haben.

von Achim H. (anymouse)


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Freiberufler schrieb:
> Auffallend ist die UST-Nummer, es ist also eine Firma.

Nein, auch andere juristische Personen können eine USt haben.
Und da das LdS auch Dienstleistungen für Unternehmen anbietet -- als 
Behörde! --, wie etwa Auftragauswertungen etc., muss das LdS auch 
Rechnungen schreiben können, und dafür dürfte es dann eine USt brauchen 
(oder zumindest macht es das für die nachfragenden Unternehmen 
leichter).

von Freiberufler (Gast)


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man müsste jetzt bei Dr. Anna Terschüren nachlesen, wie man das (Amt 
oder Firma) feststellt. Aber was soll's. Es gibt wichtigeres im Leben 
...

von Freiberufler (Gast)


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https://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen 
Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe 
und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt 
sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein 
Datenschutz-Grundrecht


Damit könnte man doch die ganze Sache abweisen?!
Beim FA muss ich zwar auch meine Unternehmensdaten abliefern, aber da 
besteht bei Staatsebene auch ein berechtigtes Interesse 
(Steuergerechtigkeit).
Während bei der Statistik-Sache ohnehin nur per Los entschieden wird, 
wer sein Daten preisgeben muss.

von Bürovorsteher (Gast)


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Du nimmst dich selbst zu wichtig.

von Freiberufler (Gast)


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Wenn sich jemand nicht wichtig nimmt, kommt er nicht weiter.
Besonders für Akademiker halte ich es für wichtig, nicht grundsätzlich 
alles zu befolgen und brav zu machen, was man aufgetragen bekommt, 
sondern die Dinge zu hinterfragen und konstruktive Gegenvorschläge zu 
machen.
Man kann das in einem respektvollem Ton machen und habe in den Firmen 
nie Nachteilen deswegen eingesteckt.

von anderer Freiberufler (Gast)


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Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man Dinge hinterfragen sollte. 
Allerdings ist das Forum dafür der falsche Adressat. Das muss direkt 
passieren.

Bei behörden etwas zu hinterfragen, wird aber schwer, weil dort nicht 
die Entscheider sitzen. Da müsste man an die Politik ran oder eben per 
KLage.

Mir ist das zuviel!

Ich habe heute in der Post auch so ein Schreiben gehabt. Komisch ist, 
dass ich meine Daten nach NRW melden soll, obwohl ich da gar nicht 
wohne. Seltsam.

Zum Sinn der Statistik kann man nur sagen, dass ich den Schwerpunkt 
meiner Tätigkeit geändert habe und sich daher auch der Umsatz verändert. 
Schon wenn man nicht mehr bom Kunden ist sondern nur noch vin daheim 
arbeitet, ändert sich der Umsatz und die Kostenstruktur.

Ziemlich aussagenfrei dass Ganze!

Egal, die Politik passt mir in D eh nicht mehr, daher baue ich mir ja 
schon seit Jahren ein zweites Standbein auf.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Wenn sich jemand nicht wichtig nimmt, kommt er nicht weiter.

Das kann man so oder so sehen. Mir erscheint der Zeitaufwand für das 
Gelaber hier im Forum ziemlich groß zu sein. Die fünf oder sechs Punkte, 
die von dir in dem Quiz abgefragt werden, sind in ca. 5 min inklusive 
Ein- und Ausloggen erledigt. Außerdem sind die abgefragten Informationen 
für Rückschlüsse auf dein soziales Verhalten absolut irrelevant.

von Freiberufler (Gast)


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> Das kann man so oder so sehen. Mir erscheint der Zeitaufwand für das
> Gelaber hier im Forum ziemlich groß zu sein. Die fünf oder sechs Punkte,

Man muss aber nicht am Gelaber teilnehmen.
Ich selbst lese viele Threads gar nicht, weil ich schon am Thread-Name 
lesen kann, dass dies mich wahrscheinlich nicht interessiert. Ist doch 
nicht schlimm.

von m.n. (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Man kann ja immer noch sagen, man hat den Brief nicht bekommen.

Freiberufler schrieb:
> D.h. ich vermute, dass der ganz Schrieb belanglos ist und mich nicht
> verpflichten kann, Angaben zu machen.

Manno, bist Du bescheiden im Kopf!

Den Brief hast Du bekommen, da der Zusteller quittiert hat, ihn Dir in 
den Kasten geworfen zu haben. Damit ist das Schreiben amtlich 
zugestellt.

Du wirst Dich wundern, wozu man Dich verpflichten kann. Falls es dann 
mal um die Strafzahlung gehen sollte, wird man sie einfach bei Deiner 
Bank pfänden oder Dir Luft in Deiner Wohnung verschaffen. Da haben 
Behörden so ihre Möglichkeiten.

von Freiberufler (Gast)


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m.n. schrieb:
> Bank pfänden oder Dir Luft in Deiner Wohnung verschaffen. Da haben
> Behörden so ihre Möglichkeiten.

Das sind keine Behörden, sondern Angestellte einer Firma.
Diese Firma simuliert eine Behörde, aber hat dann doch nicht die 
Befugnisse.

Die Information über diese Firma läßt sich von der Datenbank
http://www.dnb.com/
abrufen.

von Michael W. (Gast)


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m.n. schrieb:
> Damit ist das Schreiben amtlich
> zugestellt.

Nein, das gilt nur bei persönlicher Zustellung. Er muss es bei 
geöffneter Haustüre reinwerfen. Ansonsten gilt nur Einschreiben mit 
Rückschein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Markus W. schrieb:
> m.n. schrieb:
>> Damit ist das Schreiben amtlich
>> zugestellt.
>
> Nein, das gilt nur bei persönlicher Zustellung. Er muss es bei
> geöffneter Haustüre reinwerfen. Ansonsten gilt nur Einschreiben mit
> Rückschein.

Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was? Das sind so gelbe 
Umschläge, die liegen einfach im Briefkasten und darauf steht in etwa 
sinngemäß: "Gilt als zugestellt". Da gibts dann kein rausreden wenn du 
Fristen versäumst. Kannst ja dem Richter dann was von Rückschein 
erzählen.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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genervt schrieb:
> Was muss das für ein erfüllender Job sein, dort zu arbeiten.

Da würden sich hier etliche die Finger abschlecken.
Nix Können und Leitungsfunktion?
Ja bitte! Mit Parteibuch möglich.
So läufts!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Cyblord -. schrieb:
> Markus W. schrieb:
>> m.n. schrieb:
>>> Damit ist das Schreiben amtlich
>>> zugestellt.
>>
>> Nein, das gilt nur bei persönlicher Zustellung. Er muss es bei
>> geöffneter Haustüre reinwerfen. Ansonsten gilt nur Einschreiben mit
>> Rückschein.
>
> Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was? Das sind so gelbe
> Umschläge, die liegen einfach im Briefkasten und darauf steht in etwa
> sinngemäß: "Gilt als zugestellt". Da gibts dann kein rausreden wenn du
> Fristen versäumst. Kannst ja dem Richter dann was von Rückschein
> erzählen.

Oder ein Beauftragter der Stele/Firma schmeist dir das rein in den 
Postkasten!

Mann oh Mann, was hier Leute rumturnen und keine ahnung von wirklich 
wichtigen Rechtszusammenhängen haben!

von Freiberufler (Gast)


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Das war ein ganz normaler Brief.
Ich werde diesen beantworten, etwa
1
Sehr geehrte Frau XXXXX,
2
Das Papier mit Ihrer Nummer 505.xxxxxxx habe ich als Vertragsangebot erkannt und weise es
3
hiermit ausdrücklich zurück. Dies ist kein Widerspruch und kein Einspruch sondern eine Zurückweisung,
4
somit bin ich auch kein Widerspruchsführer.
5
Ich stelle fest, daß ich weder mit Ihnen noch mit der Firma "Statistisches Landesamt Bayern" einen Vertrag habe und
6
dieses Schreiben daher meinerseits als rein privat angesehen werden muß...

Ich denke ein gesundes Maß an "zivilem Ungehorsam" ist richtig und gut.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Freiberufler schrieb:
> Ich denke ein gesundes Maß an "zivilem Ungehorsam" ist richtig und gut.

Wart`s ab, wie das "Imperium" auf solchen Ungehorsam reagiert!

von Freelancer (Gast)


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Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma?

von Freiberufler (Gast)


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Das Imperium empfiehlt selbst den zivilen Ungehorsam.
Z.B.  Grünen-Staatsrätin Gisela Erler: Leitfaden zur Umgehung der 
Abschiebung abgewiesener Asylanten

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Freiberufler schrieb:
> Das Imperium empfiehlt selbst den zivilen Ungehorsam.
> Z.B.  Grünen-Staatsrätin Gisela Erler: Leitfaden zur Umgehung der
> Abschiebung abgewiesener Asylanten

Wer als "Einheimischer" aufmuckt, hat  aus der politischen Ecke aber was 
ganz anderes zu erwarten.

http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62623/stammwaehler

"Die stärkste Gruppe bei den Wählerinnen und Wählern der Grünen waren 
Beamte und gewerkschaftlich gebundene Angestellte."

Wart`s also ab, bis die grün gesinnte Beamtenschaft (incl. 
CSU-Parteibücher) mal dir klar macht, das "bürgerlicher" Ungehorsam 
nicht für die "Grundhörigen" gemeint war.

P.S.
Wenn`s dir noch nicht aufgefallen ist:
Wir sind  in der Winkemännchen Demokratie aller DDR!

von Freiberufler (Gast)


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Freelancer schrieb:
> Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma?

Dass die öffentliche Verwaltung/Schulen in Teilbereichen privatisiert 
werden soll (neben Bundesautobahnen und Schiene) wurde ja vor ein paar 
Jahren sehr kontrovers in TV-Talks dargestellt und diskutiert.
Offensichtlich entstehen nur Nachteile.
Seit ca 2 Jahren wird nur noch ein Thema diskutiert und die Politik 
kümmert sich nur noch um dieses Thema.
Warum die Privatisierung gemacht wird, weiß ich nicht. Kann nur 
feststellen dass es so ist.

von Horst (Gast)


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Ja, jetzt gebt doch dem Stat. Landesamt die Daten, die es wünscht.

Wie soll unser Staat ohne solche Daten die Zukunft gestalten und z.B.
den Fachkräftemangel richtig einschätzen?

Da muß er doch vorsichtshalber mal 1 Million Arbeitskräfte importiert 
wie derzeit, damit er genügend Arbeitskräftereserven hat, wenn er sich 
auf die mangelhaften Datenangaben seiner Bürger nicht verlassen kann.

von Freiberufler (Gast)


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Horst schrieb:
> Da muß er doch vorsichtshalber mal 1 Million Arbeitskräfte importiert

:-)  :-)  :-)

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


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Hallo zusammen,

ich habe den Thread jetzt nicht ganz gelesen.

@ Freiberufler:
Du wirst nicht umhin kommen, so ein Teil zumindest einmal
auszufüllen.

Schicken sie dir diese Anfrage per Post oder E-Mail?

Falls Post:

Keine Antort von dir -> Sie meckern
Wenn du es zumindest 1 mal gemacht hast, kannst du beim nächsten
Mal immer noch behaupten, du hättest es gemacht. Warum sie
es nicht erhalten haben, weisst du auch nicht. Du könntest
ihnen gerne eine Kopie zukommenlassen. Dann musst du es
eben nochmal machen.

Wenn du das 3-7mal gemacht hast, lassen sie gewöhnlich von dir ab.
Dann ist Ruhe.
So habe ich es gemacht in den 90er Jahren mit dem Landesamt für
Statistik in NRW. Was sie damals wissen wollten, weiss ich nicht mehr.
Ob das heute noch klappt..., versuchen.

Viel Glück

73
Wilhelm

von Freiberufler (Gast)


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Wilhelm S. schrieb:
> Schicken sie dir diese Anfrage per Post oder E-Mail?

ich habe einen Brief bekommen mit der Aufforderung mich mit dem 
angegebenen Username/Passwort einzuloggen und meine Angaben zu machen.

Das habe ich nicht gemacht. Das Einloggen verstehen die als Annahme des 
Vertragsangebot und dann habe ich einen Vertrag mit denen zu deren 
Bedingungen und muss diesen erfüllen, d.h. Angaben machen.

Wilhelm S. schrieb:
> Du wirst nicht umhin kommen, so ein Teil zumindest einmal
> auszufüllen.

Glaube ich nicht, da das Landesamt einen Firma ist, und eine Firma immer 
dem Handelsrecht unterliegt und beim Handelsrecht erst durch einen 
Vertrag irgendwelche Pflichten entstehen.
Ein Vertrag kann ganz unauffällig entstehen: wenn man einen Kaugummi auf 
das Förderband legt und sprachlos bei der Kassiererin bezahlt, hat man 
einen Vertrag geschlossen mit entsprechenden Verpflichtungs- und 
Erfüllungsgeschäften nach §433 BGB.

von Bernd G. (Gast)


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> Ich denke ein gesundes Maß an "zivilem Ungehorsam" ist richtig und gut.

Dein anderer Name ist Michael S.?

von ??? (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Das Einloggen verstehen die als Annahme des
> Vertragsangebot und dann habe ich einen Vertrag mit denen zu deren
> Bedingungen und muss diesen erfüllen, d.h. Angaben machen.

Mit der Nummer kannst du im Zirkus auftreten.

Selten so einen Unsinn gelesen. Wenn es hier ein Angebot gibt dann 
besteht das daraus dass du der, auf der Art deiner Taetigkeit 
begruendeten, Auskunftpflicht auf unkompliziertere Weise als es frueher 
moeglich war nachkommen kannst.

Vor einigen Jahren haette man dir einfach Frageboegen geschickt.
An dem was einem nichtnachkommen der Aufforderung folgt wird sich wenig 
geandert haben. Probiers halt, viel Spass dabei.

von Freiberufler (Gast)


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Habe mittlerweile schon insgesamt 3 Schreiben bekommen (ohne 
Einschreiben, aufkopierte Unterschrift), aber nicht reagiert.
Im letzten Schreiben erwähnten sie, dass sie dann die Justizabteilung 
einschalten, wenn ich ihrer Forderung nicht nachkommen.

Habe es nochmal genau durchgelesen:
die schrieben, dass Unternehmer und Institutionen zur .... verpflichtet 
sind.
Habe in Gulp-Seiten nachgelesen, dass zwischen Unternehmer, Freiberufler 
und Selbständige schon Unterschiede bestehen, und dass ich nach 
Gulp-Definition kein Unternehmer bin.
Dann wäre ich aus dieser Nummer raus.

In den letzten Monaten habe ich mich hin- und wieder mit 
Staatsrechtlichen Fragen beschäftigt, ein paar Bücher aber meistens 
Youtube-Videos.
Gut ist es allemal, in rechtlichen Fragen sein Wissen zu erweitern.

von Cyblord -. (cyblord)


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Freiberufler schrieb:

> Gut ist es allemal, in rechtlichen Fragen sein Wissen zu erweitern.

Dein Wissen erweitern wird dann auch der Richter. Als juristischer Laie 
der sich über YouTube Videos bildet, wird man dir vor Gericht den A.. 
aufreißen. Geh zu einem Rechtsverdreher.

von Freiberufler (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Geh zu einem Rechtsverdreher.

So weit ist es noch lange nicht.

Cyblord -. schrieb:
> Als juristischer Laie der sich über YouTube Videos bildet

ich weiß, das ist nicht optimal.
Aber schnell mal ein Jura-Studium zu machen, kann ich nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Freiberufler schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Geh zu einem Rechtsverdreher.
>
> So weit ist es noch lange nicht.
Das kommt schneller als man denkt.

>
> Cyblord -. schrieb:
>> Als juristischer Laie der sich über YouTube Videos bildet
>
> ich weiß, das ist nicht optimal.
> Aber schnell mal ein Jura-Studium zu machen, kann ich nicht.

Eben. Und vor Gericht läuft das alles wirklich ein bisschen anders als 
man sich das gemeinhin so vorstellt.

von Nemesis (Gast)


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Wenn die in Ihren Schreiben keinen Paragraphen des entsprechend
geltenden Gesetzes benennen, was Behörden gewöhnlich tun, dann
könnte das auch Beschiss sein. Selbst das Finanzamt verliert da
jeden Biss wenn da kein Rechtsbezug vorgenommen wird.
Es spricht eigentlich nichts dagegen, weitere Erkundigungen, z.B.
über die örtliche IHK einzuholen.

von geerth (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Ich bin Freiberufler seit >10 Jahren für embedded SW-Entwicklung
> und
> bekam überraschend einen Brief vom "Bayerischen Landesamt für
> Statistik", wo ich über meine Auskunftspflicht zur Strukturerhebung im
> Dienstleistungsbereich (SiD) informiert wurde.
>
> Rechtsgrundlagen waren auf einem Beiblatt erläutert.
> So unbekannte Dinge wie Dienstleistungsstatistikgesetz (DIStatG) oder
> Bundesstatistikgesetz (BStatG).
> Wenn man gegen die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht verstößt,
> kann das mit einer Geldbuße von bis zu 5.000€ geahndet werden.
>
> Man soll die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereithalten, und seine Daten
> auf der Internetseite https://idev.bayern.de eintippen.
>
> Mir kommt das sehr merkwürdig vor.
> Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso.
> Ich war noch nicht auf der Internetseite und werde vorerst nicht
> hingehen,
> da ich vermute, dass man damit eine Vertrag mit dieser "Behörde"
> eingeht, und dadurch auskunftspflichtig wird.
> (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann
> schon durch einen Anruf passieren)
>
> Was soll diese Nummer? Hat jemand anders so merkwürdige Post bekommen?

Das geht nicht nur in Bayern so. Auch in die Niederlande!
Ich hatte dieselbe Erfahrung. Auch drohte mann mit Bussgeld, damals etwa 
€3500. Ich fühlte mich aufgetragen die Statistiken mit vielen Daten zu 
füllen, nur weil es ja ein Büro mit vielen Reichsbeambten gibt die Daten 
verarbeiten sollen.
Ich habe es verweigert und bin damit weg gekommen.

von Freiberufler (Gast)


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Interessant.
Das Statistische Bundesamt ist aus dem (US) "Statistische Amt des 
Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Bizone" von 1948 entstanden,
ich vermutete daher eine Außenstelle der NSA.

von Dirk (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Habe es nochmal genau durchgelesen:
> die schrieben, dass Unternehmer und Institutionen zur .... verpflichtet
> sind.
> Habe in Gulp-Seiten nachgelesen, dass zwischen Unternehmer, Freiberufler
> und Selbständige schon Unterschiede bestehen, und dass ich nach
> Gulp-Definition kein Unternehmer bin.
> Dann wäre ich aus dieser Nummer raus.


https://www.statistik.bayern.de/statistik/finanzen/00098.php

[...] Der Erfassungsbereich der Erhebung umfasst die 
Wirtschaftsabschnitte H, J, L, M, N und die Abteilung S/95 der 
Klassifikation der Wirtschaftszweige, [...]

J – Information und Kommunikation
.
.
M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen 
Dienstleistungen
N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
S/Abteilung 95 – Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und 
Gebrauchsgütern.


Freiberufler schrieb:
> Ich bin Freiberufler seit >10 Jahren für embedded SW-Entwicklung

damit fällst Du mindestens in die Kategorie M, ggf. noch J und S

von Freiberufler (Gast)


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>damit fällst Du mindestens in die Kategorie M, ggf. noch J und S

Ja, die schreiben hier, dass sie freiberufliche Tätigkeiten erfassen.
Das heißt aber nicht, dass Freiberufler Auskunft geben müssen.

Laut ihren Schreiben müssen das nur Unternehmer und Institutionen.

Aufgrund §14 BGB habe ich mich als Unternehmer gesehen, aber das kann 
man hier nicht anwenden.

von Christian (Gast)


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Kurz vorweg: Ich bin selber für ein Landesamt für Statistik tätig, 
allerdings in einem anderen Bundesland.

Freiberufler schrieb:
> Mir kommt das sehr merkwürdig vor.

Das dürfte daran liegen, dass Du bisher keine Berührung mit dem Thema 
hattest. Es gibt in Deutschland sehr viele Statistiken mit 
Auskunftspflicht, nur ist das weitgehend unbekannt, wenn man nicht 
gerade selbst betroffen ist. Auch im privaten Bereich gibt es sowas 
(Zensus, Mikrozensus etc.), aber Geachäftsleute sind natürlich besonders 
betroffen. Wenn es einen erstmalig trifft, ist die Verwunderung zu Recht 
oft groß.


> Meine Daten haben die Behörden (Finanzamt) sowieso.

"Die Behörden" gibt es nicht. Es gibt tausende Behörden in Deutschland, 
die alle unabhängig voneinander sind, nichts miteinander zu tun haben 
und nur dort zusammenarbeiten dürfen, wo dies genau vom Gesetz 
vorgegeben ist. Schon mal was von Datenschutz gehört? Das Landesamt für 
Statistik kann und darf keineswegs auf individuelle Steuerdaten beim 
Finanztamt zugreifen. Zudem werden im Rahmen der Statistik auch Daten 
erhoben, die nicht beim Finanzamt vorliegen. Und außerdem können die 
beim Finanzamt vorliegenden Daten ja auch falsch sein.


> Ich war noch nicht auf der Internetseite und werde vorerst nicht
> hingehen,
> da ich vermute, dass man damit eine Vertrag mit dieser "Behörde"
> eingeht, und dadurch auskunftspflichtig wird.

Das ist Unsinn. Durch den Besuch einer Internetseite geht man keinen 
Vertrag ein und auskunftspflichtig bist Du sowieso schon, daher hast Du 
ja diesen Brief bekommen.

> (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann
> schon durch einen Anruf passieren)

Auch wenn es die GEZ nicht mehr gibt, sondern jetzt einen 
Beitragsservice, mit keinem von beidem konnte man/kann man Verträge 
eingehen. Die Gebührenpflicht bzw. jetzt Beitragspflichtz ergibt sich 
allein aufgrund gesetzlicher Regelungen und erfüllter Tatbestände. Du 
hast ja auch keinen Vertrag mit dem Finanzamt, dass Du Summe x Steuern 
zahlen musst, sondern das ergibt sich aus dem Gesetz und Deinem 
Einkommen, ganz ohne Vertrag.

Übrigens: Ich gehe davon aus, dass Du noch nichts davon gehört hast, 
daher möchte ich Dir das Statistikgeheimnis vorstellen. Das ist sowas 
wie die ärztliche Schweigepflicht, nur deutlich schärfer. Es bedeutet, 
dass die Statistikbehörden und ihre Mitarbeiter mit den erhobenen Daten 
sehr vertraulich umgehen müssen und sie keineswegs an Dritte, schon gar 
nicht an andere Behörden weitergeben dürfen. Du kannst also offen 
zugeben, dass Du in Wahrheit 3x so viel verdienst, wie Du beim Finanzamt 
angibst oder scheinselbständig bist oder Dich illegal in Deutschland 
aufhältst oder was weiß ich sonst noch, Konsequenzen brauchst Du nicht 
zu befürchten!

von Michael W. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was?

Nein habe ich nicht. Ich habe ein Postfach und wenn dort nichts 
einsoritert ist, ist nichts einsortiert. Da gilt gar nichts als 
zugestellt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Markus W. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Hast wohl noch nie Post vom Gericht bekommen was?
>
> Nein habe ich nicht. Ich habe ein Postfach und wenn dort nichts
> einsoritert ist, ist nichts einsortiert. Da gilt gar nichts als
> zugestellt.

Ja das findest du dann da drin schon. Aber du musst für Post vom Gericht 
nichts unterschreiben o.ä. Das liegt einfach im Briefkasten oder halt 
Postfach. Und das gilt dann als zugestellt.

von Freiberufler (Gast)


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Ich habe von denen seit Febr nichts mehr gehört.

Der letzte Brief war eine Androhung, dass sie meinen Fall der 
Rechtsabteilung übergeben, wenn ich nicht meine Daten preisgebe auf 
deren Website innerhalb einer bestimmten Zeit.
Habe ich natürlich nicht gemacht.

Das "statistisches Landesamt" ist eine gewerbliche Firma und wird in den 
Gewerberegistern mit entsprechender Nummer geführt.
Damit stehen die auf der Basis des HGB, aber sie führen sich auf, als 
hätten sie staatliche Vollmachten und könnten mir ohne meine Zustimmung 
"Befehle erteilen"

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Freiberufler schrieb:
> Das "statistisches Landesamt" ist eine gewerbliche Firma und wird in den
> Gewerberegistern mit entsprechender Nummer geführt.
> Damit stehen die auf der Basis des HGB, aber sie führen sich auf, als
> hätten sie staatliche Vollmachten und könnten mir ohne meine Zustimmung
> "Befehle erteilen"

da liegt das Problem beim Handelsregister: die Eigentümer werden nicht 
eingetragen
was vielleicht bei einer AG mit frei gehandelten Aktien ein Problem sein 
könnte aber z.B. nicht bei einer GmbH, deren Gesellschafter nur ab und 
an mal wechseln

wieso die Gesellschafter da nicht eingetragen sind weiß ich nicht

und wenn, dann würdest du sehen, wem die Statistik-Gesellschaften 
gehören
es dürften AöR, Anstalten des öffentlichen Rechts sein, die alle den 
einzelnen Bundesländern gehören

die staatlichen Vollmachten über die Erhebung der Daten kann man den 
Impressums (wie is da die Mehrzahl?) auf den HPs der einzelnen Ämter 
entnehmen

von Paul B. (paul_baumann)


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Mike B. schrieb:
> Impressums (wie is da die Mehrzahl?)

Um Dir eine Impression von mehreren Impressen zu geben:
Es heißt: Die Impressen

MfG Paul

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Paul B. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> Impressums (wie is da die Mehrzahl?)
>
> Um Dir eine Impression von mehreren Impressen zu geben:
> Es heißt: Die Impressen
>
> MfG Paul

Danke!

jetzt bin ich impressed!

von Freiberufler (Gast)


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> wieso die Gesellschafter da nicht eingetragen sind weiß ich nicht

Ich schon. Damit manche sowas glauben:

> es dürften AöR, Anstalten des öffentlichen Rechts sein,

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Freiberufler schrieb:
>> wieso die Gesellschafter da nicht eingetragen sind weiß ich
> nicht
>
> Ich schon. Damit manche sowas glauben:
>
>> es dürften AöR, Anstalten des öffentlichen Rechts sein,

Lesen bildet
https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/inhalt/inhalt-impressum.asp
"Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts"

von Freiberufler (Gast)


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Normalerweise treiben ja staatliche Stellen offene Rechnungen gnadenlos 
ein. Jeder kennt das vom Finanzamt. Wenn man da nur ein bisschen später 
zahlt, kommen brutale Verspätungszuschläge drauf.

Da bleibt die Frage, warum das statistische Landesamt mich nun 6 Monate 
in Ruhe lässt, obwohl sie bis zu 5000€ holen könnten ?
Haben die vielleicht keine gesetzliche Grundlage, weil beim HGB alle 
Rechte und Pflichten erst durch einen beiderseitigen freiwilligen 
Vertrag entstehen?

von grml... (Gast)


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Die warten nur damit sie noch höhere Aufschläge draufschlagen können.

Deutschland wär so schön ohne den Staat und die Bürokratie.

Ein Bericht der Berlin schon sehr nahe kommt:
https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

Bin derzeit auch wieder am Kämpfen gegen die Bürokratie, ich weigere 
mich diverse englische Dokumente auf Deutsch übersetzen zu lassen, wir 
leben in der Europäischen Union mit über 20 Ländern und man will nicht 
mal englisch verstehen.

Die beglaubigte Übersetzung wird übrigens für eine englische 
Geburtsurkunde verlangt!
Date of Birth, Name, etc. sind ja zu schwer zu verstehen.
Da die Zeit nicht drängt kann ich mich glücklicherweise darauf 
einlassen.

von Christian (Gast)


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Freiberufler schrieb:

> Da bleibt die Frage, warum das statistische Landesamt mich nun 6 Monate
> in Ruhe lässt, obwohl sie bis zu 5000€ holen könnten ?

Die Statistischen Landesämter haben kein Interesse an der Verhängung von 
Zwangsgeldern, was haben die davon? Die wollen Daten für ihre Statistik, 
mehr nicht. Das versuchen die erstmal ohne Zwangsmaßnahmen 
hinzubekommen.

von Christian (Gast)


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Freiberufler schrieb:

> Das "statistisches Landesamt" ist eine gewerbliche Firma und wird in den
> Gewerberegistern mit entsprechender Nummer geführt.
> Damit stehen die auf der Basis des HGB, aber sie führen sich auf, als
> hätten sie staatliche Vollmachten und könnten mir ohne meine Zustimmung
> "Befehle erteilen"

Das Landesamt für Statistik ist wie der Name schon sagt keine Firma (die 
dürfte sich nicht so nennen), sondern eine Landesoberhörde, die als 
solche hoheitliche Tätigkeiten ausübt. Wie z.B. die Führung von 
Statistiken auf Basis entsprechender Bundes- und Landesgesetze inkl. der 
Durchsetzung der dort festgelegten Auskunftspflichten, notfalls im 
Verwaltungszwangsverfahren.

Man muss sich als Bürger nicht für alle Gesetze interessieren bzw. sie 
kennen, ändert aber nichts daran, dass sie für einen gelten.
Du hast ja eingangs ein paar Gesetze (BStatG etc.) erwähnt, bevor man 
die Rechtmäßigkeit von Handlungen einer Behörde in Frage stellt, sollte 
man sich die vielleicht mal durchlesen, könnte helfen ;-)

von Karl (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen
> Recht das Recht des Einzelnen,

Frag mal den nächsten juristen, was ein personenbezogenes Recht mit 
einer Unternehmung zu tun hat.

von Freiberufler (Gast)


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Schon wieder Post bekommen vom Landesamt für Statistik. Sie wollen 
wieder meine Daten, diesmal vom Jahr 2015.
Wenn ich schon letztes Jahr deren Post ignorierte und meine Daten nicht 
weitergab, warum sollte ich es heuer tun?
Exakt die gleiche Post, nur Jahreszahl 2014 durch 2015 ausgetauschrt und 
mit aktuellem Datum versehen.

von Freiberufler (Gast)


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Doch noch einen Unterschied zum Vorjahr entdeckt: Sie wollen auch den 
Steuerbescheid von 2015. (!!!)
Da sind man ganz deutlich, wie unseriös dieser Verein ist.
Nächstes Jahr wollen sie bestimmt auch noch alle Kontoauszüge...

von Balab Babn Duda Balab Beng Bum (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Doch noch einen Unterschied zum Vorjahr entdeckt: Sie wollen auch den
> Steuerbescheid von 2015. (!!!)
> Da sind man ganz deutlich, wie unseriös dieser Verein ist.
> Nächstes Jahr wollen sie bestimmt auch noch alle Kontoauszüge...


Unseriös...

Ha,ha...

:))

Was denkst Du, was man erst von Dir an Dokumenten und Unterlagen 
verlangt, wen Du z.B. Wohngeld oder ALG 2 beantragst? Da sind die 
Kontoauszüge das Geringste.
:((

von Cyblord -. (cyblord)


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Balab Babn Duda Balab Beng Bum schrieb:

> Was denkst Du, was man erst von Dir an Dokumenten und Unterlagen
> verlangt, wen Du z.B. Wohngeld oder ALG 2 beantragst? Da sind die
> Kontoauszüge das Geringste.
> :((

Ist ja auch gar kein Unterschied. Hoffentlich werden die Leute 
ordentlich durchleuchtet wenn sie Hand aufhalten.

von Freiberufler (Gast)


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> wen Du z.B. Wohngeld oder ALG 2 beantragst?

Da ist ein riesergroßer Unterschied. Beim Statist. Landesamt bekomme ich 
nichts, bei ALG2 bekomme Geld-Leistung von der Allgemeinheit.

von Balab Babn Duda Balab Beng Bum (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Hoffentlich werden die Leute
> ordentlich durchleuchtet wenn sie Hand aufhalten.

Ja, das werden sie. Selbst der Zeitwert des genutzten Fahrzeuges muß 
(auf Kosten des Delinquenten) geschätzt werden. Das Zauberwort heißt 
"Mitwirkungspflicht". Die gibt es aber eben auch, wenn das Landesamt für 
Statistik Auskunft erheischt. Da muß man sich doch nicht über 
Datenschutz echauffieren. Wenn man selbst nicht gewillt (oder in der 
Lage)ist, die Daten zu liefern, beschaffen sich diese Stellen die Daten 
eben auf andere Weise.

von Georg A. (georga)


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> Da ist ein riesergroßer Unterschied. Beim Statist. Landesamt bekomme ich
> nichts, bei ALG2 bekomme Geld-Leistung von der Allgemeinheit.

Aber dann die Klappe aufreissen, wenn "die da oben keine Ahnung davon 
haben, was im echten Leben los ist"...

von noch ein Freiberufler (Gast)


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Das finde ich aber seltsam, dass die einen Steuerbescheid haben wollen. 
Ich musste den nicht abliefern! Ich hatte nur einen login auf deren 
Seite und habe dann grob die Angaben gemacht, wie ich sie aus der EÜR 
entnommen hatte.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Freiberufler schrieb:
> Wenn ich schon letztes Jahr deren Post ignorierte und meine Daten nicht
> weitergab, warum sollte ich es heuer tun?

Weil ganz empfindliche Bußgelder drohen, wenn man bei denen nicht 
mitspielt. Meine Unternehmen wurden vor einigen Jahren dummerweise auch 
zur Teilnahme an der statistischen Erhebung verpflichtet. Wenn da die 
Meldungen nicht fristgerecht eingingen, gab es dann gleich einen 
amtlichen Bescheid mit Ankündigungen der rechtlichen und finanziellen 
Konsequenzen. Das ist aber immer noch besser als beim Bundesanzeiger. 
Der Laden verhängt sofort Bußgelder.

von Freiberufler (Gast)


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von Freiberufler (Gast)


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Aus obigen Link:

    Heranziehung zur Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich - 
Speicherung im Unternehmensregister für statistische Zwecke

Leitsatz
    Die dauerhafte Speicherung der Angaben zu den Erhebungsmerkmalen 
zusammen mit einer Ident-Nr., welche zugleich im Unternehmensregister 
für statistische Zwecke zusammen mit Name und Anschrift des 
Auskunftspflichtigen gespeichert ist, verletzt das Grundrecht auf 
informationelle Selbstbestimmung.(Rn.28)(Rn.40)

Orientierungssatz
    Vergleiche zur wiederholten Heranziehung zur Strukturerhebung im 
Dienstleistungsbereich im Rahmen der Dienstleistungsstatistik: BVerwG, 
Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 -.(Rn.30)




In Bad-Wü werde diese "Auskunftspflicht" sogar von einem Gericht als 
unzulässig erklärt.
Da brauche ich keine Angst vor den Bußgeldern zu haben.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Da brauche ich keine Angst vor den Bußgeldern zu haben.

Und warum gehst du dann allen auf den Sack?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Freiberufler schrieb:
> 
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bu%C3%9Fgeld-bayrisches-Landesamt-fuer-Statistik--f280756.html
>
> Da wurde von einem Anwalt der Fall erörtert.

Vielen Dank für diesen sehr wertvollen Hinweis! Wenn das Statistische 
Landesamt demnächst wieder bei uns vorstellen wird, werde ich denen die 
betreffenden Gerichtsurteile unter die Nase halten.

von Freiberufler (Gast)


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> Wenn das Statistische
> Landesamt demnächst wieder bei uns vorstellen wird,

Wie haben sie das gemacht? Brief? Einschreiben? Persönliches Erscheinen? 
Anruf?

von -thh (Gast)


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Freelancer schrieb:
> Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma?

Das ist - eine - der üblichen Argumentationslinien der sog. Reichsbürger 
/ Selbstverwalter. Wahlweise wird behauptet, die Bundesrepublik 
Deutschland sei kein Staat, sondern eine GmbH, nämlich die 
"Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH", oder staatliche 
Institutionen seien Firmen, weil sie in Internetauskunftsdiensten als 
solche bezeichnet werden. Die - bspw. - "Firma Polizei" habe aber nur 
dann Befugnisse, wenn man mit ihr einen Vertrag abschließe. Weise man 
das als "Bußgeldbescheid" oder "Haftbefehl" o.ä. bezeichnete 
Vertragsangebot zurück, sei die Sache damit erledigt.

Daher kommen die hier vertretenen Argumentationslinien, das Statistische 
Landesamt sei eine Firma oder der Aufruf der entsprechenden Webseite 
führe zu einem Vertragsschluss.

Diese "Argumentation" lässt sich beliebig ausdehnen und mit den 
buntesten Versatzstücken versehen: über den Unterschied zwischen 
"natürlicher Person" und "juristischer Person", über Name und 
Familienname, die Bedeutung einer Unterschrift in Großbuchstaben und den 
Unterschied zwischen Dienst- und Amtsausweisen bis hin zu der 
Erkenntnis, warum kein Richter sich traut, ein Urteil zu unterschreiben 
usw. usf. Unter http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon findet sich 
bspw. eine dieser Argumentationslinien, die durchaus vielfältig 
variieren und sich regelmäßig widersprechen. Für lange Winterabende mag 
das eine ganz erheiternde Lektüre sein; darüber hinaus verschafft es den 
Vorteil, solche Argumentationsmuster wiedererkennen zu können und damit 
auch zu erkennen, wes Geistes Kind diejenigen sind, die so 
argumentieren.

Dass diese Form der Auseinandersetzung mit behördlichen Schreiben selten 
einen erfolgversprechenden Gang geht - es sei denn, der Sachbearbeiter 
ist genervt genug, die Sache im Sande verlaufen zu lassen -, bedarf 
vermutlich keiner weiteren Erwähnung. Problematisch kann das Geschehen 
dann werden, wenn der Betreffende mit der Zeit selbst an diese 
Hirngespenste glaubt und sich ungerecht behandelt fühlt und der 
zwangsweisen Durchsetzung und dem staatlichen Gewaltmonopol eigene 
(Waffen-)Gewalt entgegensetzt, was in jüngster Zeit mehrfach unschöne 
Schlagzeilen (und damit das seit mehr als 10 Jahren bestehende, aber 
beständig zunehmende Phänomen damit weithin bekannt) gemacht hat.

von Freiberufler (Gast)


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-thh schrieb:
> Freelancer schrieb:
>> Wieso nochmal war das Statistische Landesamt eine Firma?
>
> Das ist - eine - der üblichen Argumentationslinien der sog. Reichsbürger
> / Selbstverwalter. Wahlweise wird behauptet, die Bundesrepublik

Kann sein.
Das steht aber so in der Dun & Bradstreet Datenbank.
www.dnb.com/duns-number.html

Wenn das "Landesamt" nun unter internationalen Handelsrecht agiert, 
brauchen sie immer freiwillige Verträge mit ihren Kunden (Antrage und 
Annahme nach BGB).
So ähnlich hat mir das auch eine Leitungsperson im Jobcenter erklärt, 
welches ebenso von der Behörde "Arbeitsamt" zur Firma gemacht wurde.

von CyberSeibert (Gast)


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Die statistischen Landesämter sind schon echte Kotzbrocken-Vereine.

Mich trifft es bald wieder mit dem sogenannten "Mikrozensus" - ein über 
60 DIN A4-Seiten und 170 Fragen umfassender Fragebogen, der von 
Siegfried Koller, einem der schlimmsten Nazi-Verbrecher eingeführt 
wurde, nachdem er wenige Jahre zuvor im dritten Reich noch ein Vordenker 
und Verantwortlicher der Euthanasieprogramme und Zwangssterilisationen 
der Nazis war. Die ersten Mikrozensus-Fragebögen waren denn auch 
verfeinerte Volkszählungsbogen der NS-Zeit, mit denen Leute wie Koller 
wenige Jahre zuvor noch "Asoziale", "Gemeinschaftsunfähige" etc. 
identifizieren und entsprechend "behandeln" wollten.

Beantworten müssen den Mikrozensus jedes Jahr angeblich nur (Zitat) "1% 
der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen 
Zufallsverfahren ausgewählt werden."
Aber hier gilt offenbar: Manche Zufälle sind halt zufälliger als andere 
- denn trotz meiner vermeintlichen geringen 1%-Chance muss ich den 
Mikrozensus-Fragebogen bald zum achten(!!!) Mal alleine seit der 
Jahrtausend-Wende beantworten. Jeder Andere, den ich bisher gefragt 
habe, hat den noch nie beantworten müssen, oder kennt auch nur Jemanden, 
bei dem das so gewesen wäre.
Aber das ist halt das "tolle" an einer so schwammigen Formulierung wie 
"festgelegtes statistisches Zufallsverfahren" - das kann letztlich alles 
mögliche bedeuten, und bedeutet keineswegs, dass absolut alle 
Personen/Haushalte genau die gleiche Wahrscheinlichkeit haben ausgewählt 
zu werden etc...

von Freiberufler (Gast)


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> denn trotz meiner vermeintlichen geringen 1%-Chance muss ich den
> Mikrozensus-Fragebogen bald zum achten(!!!)

Da bist wohl irgendwo negativ aufgefallen. Vielleicht die falsche 
Google-Suchanfrage, oder in bestimmte Länder verreist.

von Walter K (Gast)


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Autor: Christian (Gast)
Datum: 05.02.2016 09:52
Kurz vorweg: Ich bin selber für ein Landesamt für Statistik tätig,
allerdings in einem anderen Bundesland.

Hallo,

Frage an dich Christian.
Wie komme ich von der Erhebung weg? Wie kann ich das veranlassen das ich 
bei der IDEV Amt für Statistik gelöscht werde?

von Bürovorsteher (Gast)


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> Wie komme ich von der Erhebung weg? Wie kann ich das veranlassen das ich
> bei der IDEV Amt für Statistik gelöscht werde?

Du kannst dort gar nichts veranlassen und wirst auch nicht gelöscht. Du 
hast den Opferstatus und zu warten, bis man dir mitteilt, dass von dir 
keine Daten mehr erhoben werden.

von Yolo (Gast)


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Hab heute ne "Mahnung" vom statistischen Bundesamt bekommen. Mich regt 
diese ganze Daten Erfassung total auf. Ich hab weder Zeit noch Lust 
irgendeiner scheiß Behörde meine Daten zu übermitteln. Beim Finanzamt 
sehe ich es ja durchaus ein aber ich sträube mich dagegen, diesen 
Arschlöchern vom Bundesamt irgendwas mitzuteilen.
Datenschutz scheint auch nur so lange zu gelten, wie es der Staat für 
richtig hält.

Zusätzlich regt mich die ganze Formulierung des ersten und zweiten 
Schreiben auf, auf überheblichen Befehlston reagiere ich allergisch.
Gibt es dazu nicht irgendwelche Urteile, daß diese Datenerhebung 
rechtswidrig oder ähnliches ist?

von Michael W. (Gast)


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Auch bei mir scheint das jetzt zur Dauereinrichtung zu werden. Jahrelang 
nichts, jetz bin Ich ständig im Boot! :-(

von Freelancer (Gast)


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Bei www.frag-einen-anwalt.de
gibt es einige Urteile.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bu%C3%9Fgeld-bayrisches-Landesamt-fuer-Statistik--f280756.html
Das von Sigmaringen ist bekannt geworden


zudem kommt es wie so oft auf die Feinheiten an - das VG Sigmaringen · 
Urteil vom 30. November 2011 · Az. 1 K 2307/10 - hielt nämlich die 
Erhebung für schlichtweg rechtswidrig und hob die Bescheide und 
Widerspruchsbescheide auf, da die Daten dauerhaftgespeichert werden 
sollten.


Das ist das Problem:
In ihren neuen Anschreiben betonen die Landesämter SEHR STARK, dass 
keine dauerhafte Speicherungen vorliegt.

von Statistiker (Gast)


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Markus W. schrieb:
> Auch bei mir scheint das jetzt zur Dauereinrichtung zu werden. Jahrelang
> nichts, jetz bin Ich ständig im Boot! :-(

Das ist doch logisch und vernünftig. Man muß sich doch schließlich eien 
Überblick über die verschaffen, die die Menschen mit > 10 Identitäten 
kleiden, ernähren und bespaßen sollen.

von Ausgewählter (Gast)


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Komisch, hier scheint jemand den schwarzen Peter einfach den 
leidtragenden unterjubeln zu wollen. Ist mal wieder typisch für wenig 
Intelligenz und Wissen.

von Christian (Gast)


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Walter K schrieb:

> Hallo,
>
> Frage an dich Christian.
> Wie komme ich von der Erhebung weg? Wie kann ich das veranlassen das ich
> bei der IDEV Amt für Statistik gelöscht werde?

Gar nicht. Einfach die gewüschten Auskünfte erteilen und gut is.

von Freelancer (Gast)


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Ich ignoriere die Sache seit 2,5 Jahren. Letzte Mahnung kam im Februar 
2017.
Ich habe ganz zu Anfang (Frühjahr 2015) angerufen und darauf 
hingewiesen, dass ich kein Unternehmer (steht so in der 
Rechtsbelehrung), sondern eine freiberufliche Einzelperson bin und ich 
mich somit nicht verpflichtet fühle. Die Antwort war, das sei egal. 
Keine weiteren Gründe... Ziemlich dürftig.

Die ganze Sache scheint mir nicht auf rechtlich einwandfreien Füssen zu 
stehen. Trotz Strafandrohung bekam ich immer nur Mahnungen. Wenn eine 
Behörde wirklich Gelegenheit hat, 5000€ zu kassieren, hätte sie es 
längst getan. Also ist iwas faul, denn ich würde mir für dieses Geld 
erstmal einen Anwalt nehmen.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Alle wollen öffentliche Statistikken nutzen, nur keiner will die Daten 
liefern.
Dein Finanzamt darf die Daten nicht weitergeben und auch nur dazu nutzen 
wofür sie in die Welt gesetzt wurden. Es gibt da soetwas wie die 
Datenschutz.

Freelancer schrieb:
> Ich ignoriere die Sache seit 2,5 Jahren. Letzte Mahnung kam im Februar
> 2017.
Freundliche und beharrliche Leute sind das.
Jetzt weiss du warum öffentliche Statistikken immer so alte Daten haben.

> Ich habe ganz zu Anfang (Frühjahr 2015) angerufen
Anrufen ist immer dumm. Du bist wahrscheinlich beim jüngster 
SachbearbeiterIN im unterstem Ressort am fernsten Standort gelandet.

> und darauf
> hingewiesen, dass ich kein Unternehmer (steht so in der
> Rechtsbelehrung), sondern eine freiberufliche Einzelperson bin und ich
> mich somit nicht verpflichtet fühle. Die Antwort war, das sei egal.
> Keine weiteren Gründe... Ziemlich dürftig.
als freiberufliche Einzelperson hast du eine Unternehmung und bist 
Unternehmer. Ist beim Architekten und Zahnarzt nicht anders.

> Die ganze Sache scheint mir nicht auf rechtlich einwandfreien Füssen zu
> stehen.
Dann mach dich mal schlauer. fang z.B. beim BGB §14 an.

> Trotz Strafandrohung bekam ich immer nur Mahnungen. Wenn eine
> Behörde wirklich Gelegenheit hat, 5000€ zu kassieren, hätte sie es
> längst getan.
nein, die sind einfach nur nett.
Jede IHK würde sturmlaufen wenn Buss- und Ordnungsgelder bei soetwas 
verhängt werden. Der Landeswirtschaftminister würde ne Frikadelle ans 
Ohr gelabert. Die Behörde soll ja Kleinstunternehmer wie dich ja nicht 
ruinieren oder sonstwie ersticken. Die wollen nur ein paar Daten damit 
du selber aggregierte Daten nutzen kannst.
Du hast halt verloren.

> Also ist iwas faul, denn ich würde mir für dieses Geld
> erstmal einen Anwalt nehmen.
Na dann -  bezahl an Kasse 1 (oder wenn du eine Rechtsschutzversicherung 
für soetwas hast an Kasse 2)

von Freelancer (Gast)


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Danke für die Aufklärung und den Hinweis auf meine Dummheit.

Schön, dass alle so nett sind... und erwarten, dass ich für irgendeine 
Statistik den Arbeitsaufwand in der Größenordnung einer Steuererklärung 
zwangsweise erbringen soll.

Obendrein möchtest Du mir weiß machen, ich würde von der daraus 
folgenden Statistik iwie profitieren. Das erkläre mir mal bitte.

BGB 14 ist mir bekannt und findet bei Künstlern zwar Anwendung, wird 
aber nicht überall gleich durchgeführt. Die Frage, inwieweit ich damit 
Unternehmer im Sinne des Gesetztes bin, hat immer noch Klärungsbedarf.

Dein Beitrag klingt wie der eines Mitarbeiters der Behörde. Mich 
erinnert die Geschichte mit der Erhebung an die Volkszählung. Jeder 
Bürger war bei Strafandrohung zur Auskunft verpflichtet, doch 
letztendlich wurde kein Verweigerer bestraft.

von Zocker_52 (Gast)


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> Re: "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich

Am besten den Götz von Berlichingen zittieren.

von Christian (Gast)


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Freelancer schrieb:

> Schön, dass alle so nett sind... und erwarten, dass ich für irgendeine
> Statistik den Arbeitsaufwand in der Größenordnung einer Steuererklärung
> zwangsweise erbringen soll.

Ist aber nun mal so. Als Freiberufler/Selbständiger/Unternehmer hat man 
ein paar Pflichten mehr, als der "normale" Bürger. Wusstest Du, dass 1 % 
aller Bürger beim Mikrozensus mitmachen müssen? Der Zeitaufwand dafür 
ist auch nicht zu unterschätzen und das betrifft alle Bürger (nicht nur 
Selbständige).

> Obendrein möchtest Du mir weiß machen, ich würde von der daraus
> folgenden Statistik iwie profitieren. Das erkläre mir mal bitte.

Die Diskussion ist müßig. Du bist zur Auskunft verpflichtet. Du kannst 
Dir nun ein-/oder ausreden, dass Du von der Statistik profitierst oder 
damit was gutes tust, kannst es aber auch lassen.

> Dein Beitrag klingt wie der eines Mitarbeiters der Behörde. Mich
> erinnert die Geschichte mit der Erhebung an die Volkszählung. Jeder
> Bürger war bei Strafandrohung zur Auskunft verpflichtet, doch
> letztendlich wurde kein Verweigerer bestraft.

Beim Zensus 2011 wurden sehr wohl viele Zwangsgelder und auch Bußgelder 
verhängt.

von another freelancer (Gast)


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Was ist nun aus der Geschichte geworden @ Freelancer?

Beitrag #5594026 wurde vom Autor gelöscht.
von Datenschützer (Gast)


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Wie sieht es mit dem DS-GVO beim statistischen Landesamt aus?
Der OP ist ein Freiberufler ohne Gewerbe, und sein 
"Firmen"-Anschriftsadresse ist seine Privatadresse.

Die Postadressen von natürlichen Personen sind aber durch die DS-GVO 
geschützt.
Für die Erhebung von statistisches Daten ist die genaue Anschrift gar 
nicht erforderlich (eventuell Angabe von Landkreis, um Erhebungsdaten 
geolokal zuzuordnen), das Einreichen der Daten erfolgt sowieso digital 
ohne Formblatt.
Die genaue postalische Adresse ist also nicht notwendig für die 
Datenverarbeitung bei den "Angaben im Dienstleistungsbereich" und man 
darf deren Löschung fordern. (?)

von Zocker_55 (Gast)


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> Autor: Datenschützer (Gast)
> Datum: 31.03.2019 15:52

> und man darf deren Löschung fordern. (?)

Glaubst du das interessiert jemanden ?

von datenschützer (Gast)


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Zocker_55 schrieb:
>
> Glaubst du das interessiert jemanden ?

Ja.
Seit Mai 2018 haben die Öffentlichen Firmen die selben 
Datenschutz-Richtlinien.
Davor hatten die Ämter ihre eigenen Regularien zum Datenschutz.

A

von Selbi (Gast)


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Nun haben sie aber schon die Daten.

Wer glaubt, dass sie es löschen, wenn man es verlangt?

Man kommt dort nur auf die schwarze Liste!

von Freiberufler (Gast)


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Es geht ja nicht darum, ob sie die Daten tatsächlich haben oder nicht,
sondern ob sie die Daten offiziell haben dürfen oder nicht.

D.h., der TE muss laut Gesetz seine Finanz-/Umsatz-daten bekanntmachen 
zur statistischen Auswertung, das ist Gesetz. Da wird er nicht drum'rum 
kommen.

Aber er darf laut DS-GVO bestimmen, mit welcher Methode er den Kontakt 
zum Amt freigibt, da wird er wahrscheinlich E-Mail oder DE-mail wählen.
(Das Einreichen der Daten macht der Befragte sowieso digital, da besteht 
kein Grund mehr, dem Befragten ein bestimmtes Formblatt zu verschicken.)

Die Rechtmäßigkeit der "Verarbeitung" der Postalischen Adresse besteht 
also nicht zur Erfüllung des Gesetzes zur statistischen Erhebung, die 
Verarbeitung der Wirtschaftsdaten aber schon. Siehe unten Artikel 5.

Da die Ämter auf diese neue Flexibilität durch die DS-GVO noch nicht 
eingerichtet sind, werden sie vermutlich noch darauf verzichten, so 
einen "Freiberufler" zu durchleuchten. Irgendwann machen das alle.


https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001R0045
KRITERIEN FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Artikel 5

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine der 
folgenden Voraussetzungen erfuellt ist:

a) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, 
die aufgrund der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften 
oder anderer aufgrund dieser Verträge erlassener Rechtsakte im 
öffentlichen Interesse oder in legitimer Ausübung öffentlicher Gewalt 
ausgeführt wird, die dem Organ oder der Einrichtung der Gemeinschaft 
oder einem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, übertragen wurde; 
oder

b) die Verarbeitung ist für die Erfuellung einer rechtlichen 
Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche 
unterliegt; oder

c) die Verarbeitung ist für die Erfuellung eines Vertrags, dessen 
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung 
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen 
Person erfolgen; oder

d) die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung 
gegeben; oder

e) die Verarbeitung ist für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der 
betroffenen Person erforderlich.

von Zocker_55 (Gast)


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> Autor: Freiberufler (Gast)
> Datum: 04.04.2019 05:54

> Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine der
> folgenden Voraussetzungen erfuellt ist:

Glaubst du das interessiert jemanden. Das wird alles gespeichert, da 
wird nichts gelöscht !

Du darfst auch nicht bei Rot über die Ampel fahren, trotzdem macht es 
fast jeder.

Wie willst du das kontrollieren ?

von Alugiesser (Gast)


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Bei der Amtsstatistik ist doch nur wichtig, ob das Zwangsgeld überhaupt 
richtig angedroht und rechtlich duchsetzbar ist + dagegen gibts -zig 
kreative Möglichkeiten, mit Ignoranz, Verzögerungen, (Ausreden, 
Wiedereinsetzungsanträge) Formfehler zu provozieren bis zur Verjährung.

von Kerstin Rocktäschel (Gast)


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Aber dann bitte nicht mehrere Jahre hintereinander von denselben, zumal 
die Auskunftspflicht ein und derdelben Person mehrere Jahre 
hintereinander laut Urteil 8 C 6.16 vom Bundesverwaltungsgericht 
unrechtmäßig ist.

Ich bin nämlich auch schon wieder das dritte Jahr in Folge dran, aber in 
Betlin-Brandenburg.

von Elektrofan (Gast)


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>> "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich

> Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt.

Wichtig und völlig zeitlos bleibt, dass die offiziellen Statistiken
nicht-diskriminierend-gender-gerecht, Bio-und Öko-neutral
solange proaktiv ugedated werden, bis sie passen...

von Felix (Gast)


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Kerstin Rocktäschel schrieb:
> Aber dann bitte nicht mehrere Jahre hintereinander von denselben, zumal
> die Auskunftspflicht ein und derdelben Person mehrere Jahre
> hintereinander laut Urteil 8 C 6.16 vom Bundesverwaltungsgericht
> unrechtmäßig ist.
>
> Ich bin nämlich auch schon wieder das dritte Jahr in Folge dran, aber in
> Betlin-Brandenburg.

Du beziehst dich wohl hierauf:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-8c6-16-statistik-totalschicht-anwaltskanzlei-ermessensfehler/

Ich darf den Kram dieses Jahr ein zweites mal machen. Mal sehen, was im 
nächsten Jahr passiert. Allerdings ist es bei mir nicht viel, was 
abgefragt wird.

von *** (Gast)


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Selbi schrieb:
> Man kommt dort nur auf die schwarze Liste!

Mit weißen Buchstaben auf schwarzen Blatt?
Schwarz auf Schwarz wäre natürlich ideal. Dann würde man wenigstens
den "Vergessen werden"-Paragraphen der DSGVO beachten. ;)

Ist die Aufforderng mit einfacher Post gekommen und war in dem
Schreiben ein Verweis auf das Beiblatt(Rechtsfolgebelehrung)?
Wenn nicht, kann man das Zeug wohl ignorieren. Eine ordnungsgemäße 
Rechtsfolgebelehrung läge dann auch nicht vor. Man kann es ja
vorsichtshalber archivieren mit ein paar Notizen, was man sich dabei
dachte. Im Worst-Case-Fall kann man es ja wieder raus kramen.

Zocker_55 schrieb:
> Wie willst du das kontrollieren ?

Bei Ampeln muss man schon mal damit rechnen geblitzt zu werden.
Bei einer Polizei- oder Zivilstreife, die zufällig den Verstoß
beobachtet hat, reichen die Zeugenaussagen der Beamten. ;(

von Max (Gast)


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Hallo Leute,
Jetzt habe ich auch einen Brief mit Ubergabe erhalten, Strukturerherbung 
Handel und Dienstleistung. Ein Heranziehungsbescheid.

Hat sich in den letzten Jahren was ergeben, daß man diesen sinnlosen 
Mist verhindern kann, bzw abmindern kann? Es muss doch eine Handhabe 
gegen diese Kontrolle und Überwachung geben. Vielen Dank.

von Jörg E. (jackfritt)


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Nein kommst nicht drumrum. Ist wie Gesetz! Wird nur schlimmer mit der 
Größe des Unternehmens. Kannst ja ins Ausland gehen, da is alles 
einfacher 😊. Mich wurmt das es nicht mal eine komfortable API zu 
Datenübergabe bei denen gibt. Würde so vieles einfacher machen.

von Zocker_62 (Gast)


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> von Max (Gast)
> 09.02.2023 15:29

> Hat sich in den letzten Jahren was ergeben, daß man diesen sinnlosen
> Mist verhindern kann, bzw abmindern kann? Es muss doch eine Handhabe
> gegen diese Kontrolle und Überwachung geben. Vielen Dank.

Zuckerle hat eine individuelle Methode entwickelt derartigen Mist 
problemlos abzuarbeiten und zu erledigen. Vor einiger Zeit kam auch was 
von "Zensus" was mit der gleichen Methode erledigt wurde.

Grundlagen waren die Lebensweisheiten des Götz von Berlichingen.

von Jörg E. (jackfritt)


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Zocker_45 schrieb:
>> Re: "Landesamt für Statistik" verlangt Angaben im Dienstleistungsbereich
>
> Bist du sicher das die sind für wen sie sich halten ?
>
> Zuckerle würde die Angelegenheit mit einem berühmten Zitat von Götz von
> Berlichingen zum Abschluß bringen.


https://www.heise.de/news/Google-Bard-Fehlerhafte-Antwort-der-KI-laesst-Experten-und-Anleger-zweifeln-7489896.html

von Zoomer (Gast)


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Justus S. schrieb:
> Freiberufler schrieb:
>> (Vgl. GEZ. Man muss erst einen Vertrag mit ihnen eingehen, das kann
>> schon durch einen Anruf passieren)
>
> mit diesem Mist wird doch der ganze Eröffnungspost schon wieder als
> Querulanten-Gelaber entlarvt...
>
> - gibt es keine GEZ
> - besteht die Beitragspflicht für die Rundfunkgebühren per Gesetz, dazu
> muss man keinen eigenen Vertrag eingehen...

Die BRD GmbH hat fertig!

Max schrieb:
> Hallo Leute,
> Jetzt habe ich auch einen Brief mit Ubergabe erhalten, Strukturerherbung
> Handel und Dienstleistung. Ein Heranziehungsbescheid.
>
> Hat sich in den letzten Jahren was ergeben, daß man diesen sinnlosen
> Mist verhindern kann, bzw abmindern kann? Es muss doch eine Handhabe
> gegen diese Kontrolle und Überwachung geben. Vielen Dank.

Kann man denen den Scheiß nicht einfach in Rechnung stellen? Stundensatz 
1590€.

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