Forum: Offtopic Frequenznutzungsgebühren 8 Jahre rückwirkend erheben ?


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

erhalte die Tage Post von der Bundesnetzagentur. So wie es aussieht, 
wollen die rückwirkend ca. 500 EUR von mir haben.

Vorgeschichte:

Um die Jahrtausendwende habe ich mir ein sog. Luftsportgerät gebaut und 
zugelassen. Um selbiges ordnungsgemäss betreiben zu können, brauchte es 
noch eine sog. Luftfunkstelle. Selbige habe ich ebenfalls ordnungsgemäss 
angemeldet. Ende 2007 habe ich alles (Luftsportgerät incl. Funkgerät) 
verkauft, weil mir der ganze unnötige bürokratische Wust über den Kopf 
gewachsen ist.

Ebenfalls um die Jahrtausendwende kam irgendein Amtsschimmel auf die 
glorreiche Idee, eine sog. "Frequenznutzungsgebühr" zu erheben. Dies kam 
bei den Fliegern und deren Verbänden (DaeC/DULV) gar nicht gut an, die 
Verbände empfahlen, die Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten und 
Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung des Amtsschimmels wurde 2006 
vom Oberverwaltunggericht Münster aufgehoben, die bisher gezahlten 
Beträge wurden mir im Jahr 2007 zurück überwiesen. Da ich Ende 2007 eh 
alles verkauft und der Fliegerei den Rücken gekehrt habe, war für mich 
damit der Fall erledigt.

Scheinbar habe ich es wohl versäumt, beim Verkauf Ende 2007 eine 
Verzichtserklärung an die Bundesnetzagentur zu übermitteln, so dass 
diese Luftfunkstelle wohl immer noch besteht. Scheinbar hat man auch für 
diese damals unsinnige Frequenznutzungsgebühr ein neues Etikett gefunden 
und eine neue Gebührennote vergeben. Die Bundesnetzagentur will nun 
aktuell für das Jahr 2011 diese Gebühren kassieren. Warum gerade 2011 
ist mir ein Rätsel, denn ich habe nachweislich seit 2007 keine Zahlungen 
mehr geleistet und seit 2007 auch nichts mehr von denen gehört.

Auf mein jetziges Schreiben an die Bundesnetzagentur, dass das 
Luftsportgerät incl. Funkgerät Ende 2007 verkauft wurde, (nachweisbar 
durch Kaufvertrag), erhalte ich die schriftliche Antwort, dass die 
Luftfunkstelle bis zum heutigen Tag besteht und die Gebühren bis zum 
heutigen Tag zu bezahlen sind. Die Rechnungen für 2012, 2013, usw. 
würden mir jeweils in den nächsten Jahren zukommen.

Meine Frage an die rechtskundige Gemeinde:

Können Gebühren derart zeitversetzt erhoben werden? Seit ich auf der 
Welt bin, werden Gebühren jährlich erhoben und ich erhalte eine Rechnung 
oder ein Schreiben über den Einzug der Gebühren. Dann kann es 
schlimmstenfalls passieren, dass man ein Jahr überzahlen muss, wenn man 
eine Kündigung versäumt hat. Aber 8 Jahre? Die hätten sich auch noch 100 
Jahre Zeit lassen können, um dann zehntausende von Euro von meinen Erben 
zu kassieren.

Gustav

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> Warum gerade 2011 ist mir ein Rätsel, denn ich habe nachweislich seit
> 2007 keine Zahlungen mehr geleistet und seit 2007 auch nichts mehr von
> denen gehört.

Vermutlich sind die Gebühren aus den Jahren davor verjährt, deshalb
werden sie sie nur ab 2011 erheben.

Ja, im Amateurfunk habe ich auch schon lange nichts mehr davon gehört,
hatte mich schon gewundert.

Die BNetzA hat dabei meiner Erinnerung nach immer mal wieder das 
Problem,
dass sie für die Höhe der Gebühren ja ihre im Rahmen der Beseitigung
von Funkstörungen entstandenen Aufwände glaubhaft nachweisen müssen.
Von denen wiederum trägt die Hälfte (so ich mich erinnere) der
Steurzahler als hoheitliche Tätigkeit, die andere Hälfte die Summe der
Frequenznutzer.  Mit eben dieser Aufwandsermittlung haben sie immer
wieder mächtig zu tun, denn da praktisch immer jemand dagegen klagen
wird, muss der ganze Kram natürlich auch gerichtsfest nachweisbar sein,
sonst drehen sie die Runde anschließend nochmal … dadurch kommen sie
immer so ins Hängen.

Habe gerade einen alten Forumsbeitrag in einem Afu-Forum gelesen, da
war im Jahr 2009 die Rede davon, dass die BNetzA gerade die
Beitragsbescheide für 2006 und 2007 fertigstellen wollte.  Das könnte
ja zeitlich ungefähr zu deinem Zeitraum passen.

Formalrechtlich wirst du keine großen Chancen haben, als Betreiber
einer Funkstelle bist du halt verpflichtet, eine Außerbetriebsetzung
gegenüber der BNetzA anzuzeigen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Claus M. (energy)


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Ich dachte immer so Forderungen sind nach 3 Jahren verjährt?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ist ja kein Zivilrecht, sondern Verwaltungsrecht.

p.s.:

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/GebuehrenBeitraege/Verjaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die vier Jahre „Festsetzungsverjährung“ finde ich auch an anderen
Stellen, und die würde zur Forderungserhebung für das Jahr 2011 gut
dazu passen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Gustav K. (hauwech)


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Jörg W. schrieb:
> Die vier Jahre „Festsetzungsverjährung“ finde ich auch an anderen
> Stellen, und die würde zur Forderungserhebung für das Jahr 2011 gut
> dazu passen.
Wäre eine Erklärung, schliesslich wären noch paar Jahre mehr 
abzukassieren.

Da nach eigenen Erfahrungen mit Behörden kein vernünftiger Dialog zu 
führen ist (verplemperte Zeit), habe ich die Angelegenheit heute meinem 
Rechtsanwalt übergeben.

von Asko B. (dg2brs)


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Jörg W. schrieb:
> Habe gerade einen alten Forumsbeitrag in einem Afu-Forum gelesen, da
> war im Jahr 2009 die Rede davon, dass die BNetzA gerade die
> Beitragsbescheide für 2006 und 2007 fertigstellen wollte.  Das könnte
> ja zeitlich ungefähr zu deinem Zeitraum passen.

Ich weiss ehrlich gesagt gar nicht, wann ich die letzte
Zahlungsaufforderung von der Bundeskasse in Trier bekommen hatte.
Das ist jedenfalls "gefuehlt" schon ewig her.


Gruss Asko.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Gustav K. schrieb:
> erhalte die Tage Post von der Bundesnetzagentur. So wie es aussieht,
> wollen die rückwirkend ca. 500 EUR von mir haben.

Dann zahl halt und lebe dein Leben in Ruhe weiter.


Gustav K. schrieb:
> Da nach eigenen Erfahrungen mit Behörden kein vernünftiger Dialog zu
> führen ist (verplemperte Zeit), habe ich die Angelegenheit heute meinem
> Rechtsanwalt übergeben.

Damit sparst du weder Geld noch Zeit.

Der Anwalt freut sich daran verdienen zu können, obwohl er 
wahrscheinlich alles andere als ein Spezialist für 
Frequenznutzungsgebühren ist.

Zeitlich sparst du auch nichts. "die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt 
übergeben" ist ja nur so ein Angeberspruch aus dem Fernsehen. Entweder 
überwachst du deinen Anwalt und kommunizierst regelmäßig mit ihm, oder 
er schmeißt erst einmal dein Geld zum Fenster raus.

Ja, das ist dein Geld, sogar wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. 
Ob und wie lange die das mitmacht wirst du erst im Laufe der Zeit sehen.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Asko B. schrieb:
> Ich weiss ehrlich gesagt gar nicht, wann ich die letzte
> Zahlungsaufforderung von der Bundeskasse in Trier bekommen hatte.
> Das ist jedenfalls "gefuehlt" schon ewig her.

Ja, leider. Das bedeutet, das man irgendwann wieder für 5 Jahre am Stück 
zahlen muss, ohne das die Jungs irgendeine Leistung erbracht haben. Da 
sie sich auch für die eigentliche Frequenznutzung meinerseits nicht 
interessieren (etwa 10 Minuten pro Jahr mit 150mW/70cm Handfunke), ist 
das m.E. immer unverhältnismässig viel.
DC7UR

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias S. schrieb:
> Das bedeutet, das man irgendwann wieder für 5 Jahre am Stück zahlen
> muss, ohne das die Jungs irgendeine Leistung erbracht haben.

Vier Jahre, wie wir nun wissen. ;-)  Aber „gefühlt“ dürfte es schon
länger her sein, dass sie das letzte Mal kassiert haben, insofern
also sehr wahrscheinlich schon mal ein, zwei Jahre gespart.

Hannes J. schrieb:
> Damit sparst du weder Geld noch Zeit.

Sehe ich ganz genauso.  Das geltende Recht ist da ziemlich eindeutig.
Wer eine Funkstelle betreibt, hat halt bestimmte Pflichten, und die
Abmeldung einer solchen bei Außerbetriebsetzung gehört dazu.

Man riskiert also bestenfalls noch ein zusätzliches Ordnungsgeld,
da man ja selbst einräumt, dieser Pflicht nicht nachgekommen zu sein.

von Peter D. (peda)


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Gustav K. schrieb:
> habe ich die Angelegenheit heute meinem
> Rechtsanwalt übergeben.

Damit ist Deine Luftfunkstelle aber immer noch nicht abgemeldet.
D.h. es können weiterhin Gebühren anfallen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Damit ist Deine Luftfunkstelle aber immer noch nicht abgemeldet.

Ach, gegen ein geringes Entgelt gemäß Honorarverordnung erledigt der
Rechtsver^H^H^H^H^H^H^Hnette Herr das gewiss gleich noch mit. ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Gustav K. (hauwech)


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Hannes J. schrieb:
> Dann zahl halt und lebe dein Leben in Ruhe weiter.

Ah ja, gute Empfehlung: Wenn also morgen jemand an deiner Haustüre 
klingelt und will mal eben einen Tausender haben (sonst gibts Ärger), 
dann wird man dich hören: Emma, schnell hol den Geldbeutel ...

Von meinem Rechtsanwalt erhalte ich mittlerweile die Auskunft, dass die 
Beträge zu zahlen sind. Ob die Luftfunkstelle seit 8 Jahren nicht mehr 
besteht und das Funkgerät längst verkauft ist, interessiert niemand. 
Dagegen vorzugehen sei aussichtlos. Sich 8 Jahre lang nicht zu rühren 
sei rechtlich ebenfalls abgedeckt.

Laut meinem Rechtsanwalt gibt es im Verwaltungsrecht eine Unmenge 
solcher Regelungen zu Lasten des Bürgers. Mich wundert, dass sich (wie 
auch hier) immer eine Menge Leute finden, die das so OK finden. Man sei 
entweder selber Schuld, oder beugt sich eben (dann zahl halt ...).

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> Mich wundert, dass sich (wie auch hier) immer eine Menge Leute finden,
> die das so OK finden.

Etwas nicht OK zu finden ist das eine.  Die rechtliche Situation
anzuerkennen, ist das andere.  Gegen diese Situation könntest du
höchstens politisch ankämpfen, aber nicht juristisch, denn Gerichte
entscheiden auf der Basis geltender Gesetze.  Das, was dir dein
Rechtsanwalt mitgeteilt hat (vermutlich nicht für lau) ist ja genau
das, was wir dir vor knapp einem Monat auch schon aufgeschrieben haben.

Klar kann man sich andere Lösungen vorstellen als die, wie die
Frequenznutzungsgebühr derzeit geregelt ist.  Offenbar ist diese
Lösung ja auch hochgradig ineffizient.

> Sich 8 Jahre lang nicht zu rühren sei rechtlich ebenfalls abgedeckt.

Ist ja nur die halbe Wahrheit: vier der acht Jahre sind nun auch für
die BNetzA „gelaufen“ und gehen nicht mehr zu deinen Lasten.

von Timm T. (Gast)


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Gustav K. schrieb:
> Mich wundert, dass sich (wie
> auch hier) immer eine Menge Leute finden, die das so OK finden.

Es gibt auch eine Menge Leute, die Zwangsgebühren der Gez nicht ok 
finden. Zahlen müssen sie trotzdem, wenn sie nicht dem Stuhl unterm 
Hintern weggpfändet haben wollen.

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