Hallo, wahrscheinlich ist das eine naive Frage, deswegen Entschuldigung schonmal... Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann? Akzeptieren AG in der Regel so etwas? Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere Chancen eine gute Stelle zu kriegen. Man könnte beim neuen AG zB behaupten, man hätte gekündigt, um eine mehrmonatige Reise zu machen. Ich habe wirklich keine Ahnung von sowas, sorry. Danke für eure Meinung, Maxi
Maxi_ schrieb: > Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst > gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere > Chancen eine gute Stelle zu kriegen. Kommt wahrscheinlich darauf an ab man schuldhaft gekündigt wurde oder nicht.
Niemand kann Dir das Recht auf eine Kündigung nehmen! Eine "Doppelkündigung" lässt sich am einfachsten dadurch verhindern, dass Du Deinen Termin früher ansetzt. Dumm ist nur, wenn Ihr beide die Gleichen Fristen einhalten müsst. Die Sache mit dem Arbeitsamt hat hiermit Garnichts zutun.
ob du kündigst oder gekündigst wird lässt sich meines erachtens beides gleich einfach/schwer beim nächsten AG verkaufen. musst halt ne passende geschichte haben, aber misstrauisch wird der neue AG so oder so... wichtiger ist daher, wie dein arbeitszeugnis aussieht und wie dort die trennung dargestellt wird. wenn ihr im guten auseinander geht, kannst du dir ja was passendes reinschreiben lassen. wenn ihr im schlechten auseinandergeht musst du sowieso das nehmen was kommt oder einen längeren klageweg einschlagen. besser ist also vorher nen neuen job zu finden... wenn das nicht geht lieber kuendigen lassen und keine sperre vom amt kassieren lg
Ja, ob schuldhaft oder nicht spielt sicher eine Rolle. Die letzten Kündigungen meines AG waren alle Änderungskündigungen von Voll- auf Teilzeit. Also nicht schuldhaft. Wahrscheinlich macht es dann keinen Sinn, den AG zu bitten, die eigene Kündigung zu akzeptieren. Meine Kündigung wäre eine nur eine Reaktion auf die Kündigung des AG, um eine AG-Kündigung zu vermeiden. Vor der Kündigung des AG selbst kündigen, geht also nicht.
Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist.
Maxi_ schrieb: > Kündigungen meines AG waren alle Änderungskündigungen von Voll- auf > Teilzeit. was willst du mehr... das ist einer der besten gründe um gut beim nächsten ag anzukommen. nicht deine schuld, alter ag will dich eigentlich behalten, aber kann nicht... und jeder versteht dass du ne vollzeitstelle haben willst. besser gehts nicht
Sina A. schrieb: > was willst du mehr... das ist einer der besten gründe um gut beim > nächsten ag anzukommen. nicht deine schuld, alter ag will dich > eigentlich behalten, aber kann nicht... und jeder versteht dass du ne > vollzeitstelle haben willst. besser gehts nicht Danke für Deine Einschätzung!
Hallo, Task7812 schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft > und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben > wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist. das ist eine Mär, wenn überhaupt kommt das sehr selten vor. Mit freundlichen Grüßen Selbsternannter Weltverbesserer
Maxi_ schrieb: > Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG > unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann? > Akzeptieren AG in der Regel so etwas? Irre, so eine Frage!
Task7812 schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen > anruft und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig > gegeben wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist. So ein BLÖDSINN!
Task7812 schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft > und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben > wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist. In welcher Branche? Wozu sollte denn die Personalverwaltung des einen Betriebs bei der Personalverwaltung des anderen Betriebs anrufen? Und falls doch: was würden die schon über die tatsächliche Arbeit des Kandidaten wissen? Ich habe es auf jeden Fall noch nie so erlebt. Weder habe ich selbst irgendwo angerufen, noch wurde ich angerufen. Nicht mal innerhalb des eigenen Konzerns fragt einer nach, wie sich jemand bei mir im Praktikum angestellt hat (da wird kein Zeugnis ausgestellt, genau deshalb wäre ein Nachfragen hilfreich gewesen)...
> Cha-woma M. schrieb: >> axi_ schrieb: >>> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG >>> unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann? >>> Akzeptieren AG in der Regel so etwas? >> >> Irre, so eine Frage! > > Warte ab bis du in so einer Situation bist Welche Situation? Also zum Nachdenken: Ich werde gekündigt, und mir sollte es in den Sinn kommen dann selbst zu kündigen! Ähh?
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Bearbeitet durch Moderator
Lothar M. schrieb: > Task7812 schrieb: >> Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft >> und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben >> wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist. > In welcher Branche? > Wozu sollte denn die Personalverwaltung des einen Betriebs bei der > Personalverwaltung des anderen Betriebs anrufen? Und falls doch: was > würden die schon über die tatsächliche Arbeit des Kandidaten wissen? > > Ich habe es auf jeden Fall noch nie so erlebt. Weder habe ich selbst > irgendwo angerufen, noch wurde ich angerufen. Nicht mal innerhalb des > eigenen Konzerns fragt einer nach, wie sich jemand bei mir im Praktikum > angestellt hat (da wird kein Zeugnis ausgestellt, genau deshalb wäre ein > Nachfragen hilfreich gewesen)... Von AG zu AG werden solchen Telefonate nicht geführt. Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen missliebige Konkurrenten sammeln! Oft genug erlebt! Und die Info´s laufen ned von Persa zuz Persa, da ist die Dame in der Rezeption oft die Plaudertasche, die gerne mal anderen was auswischen will.
Cha-woma M. schrieb: > Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen > missliebige Konkurrenten sammeln! Oft genug erlebt! Habe ich auch noch nie erlebt. Ich war anscheinend zum Glück (oder mit Absicht) in Firmen, wo das "Miteinander" soweit ganz ordentlich funktioniert hat.. > Und die Info´s laufen ned von Persa zuz Persa, da ist die Dame in der > Rezeption oft die Plaudertasche, die gerne mal anderen was auswischen > will. Ich habe auch nicht erlebt, dass der künftige Chef mit der Dame von der Rezeption geredet hat...
Am Ende meines Studiums hatte ich mich bei Airbus beworben und da hat man tatsächlich bei meinem Chef und Betreuer nachgehakt. Es gab zu dem Zeitpunkt natürlich auch noch kein Arbeitszeugnis. Sonst wüsste ich nicht, warum die der neue Arbeitgeber beim alten anrufen sollte.
Wenn gekündigt wird, ohne das die entsprechende Person eine neue Stelle, oder sonst einen guten Grund hat, wird man automatisch die frage wieso stellen. Da es im Normalfall so ist, das der Person die Kündigung nahegelegt wurde, werden die allermeisten Personal-heinis wohl auch davon ausgehen, sollten sonst keine plausiblen Gründe vorliegen. Sehe also keinen Unterschied...
Cha-woma M. schrieb: > Von AG zu AG werden solchen Telefonate nicht geführt. Herzlichen Glückwunsch: damit führst du den aktuellen Rekord im Tatsachenverdrehen. Grund: Genau darum ging es nämlich; der TO hatte explizit deutlich gemacht, dass bei ihm ein Arbeitgeberwechsel ansteht. Aber Hauptsache, so lange drehen und winden und die Fakten verbiegen, bis man definitiv Recht hatte. Einfach mal zugeben zu können, Blödsinn verzapft zu haben, ist ja heute leider out, gelle? > Aber ein interner Kandidat kann auf diese Weise Informationen gegen > missliebige Konkurrenten sammeln! ... und hier kommt Teil 2 der typischen Verfahrensweise: Die Rahmenbedingungen nun so hinzubiegen, dass nicht nur die Tatsache, dass man ja schon immer Recht hatte nicht nur noch untermauert wird, sondern jetzt auch endlich (hoffentlich) unumstößliche Fakten für die eigene Größe und Herrlichkeit geschaffen sind. Zum Thema: Kann sein, dass sowas vorkommt; selbst habe ich so etwas noch nicht erlebt, und auch habe ich von so etwas aus zuverlässiger Quelle noch nicht gehört. Als Arbeitnehmer würde ich jedoch schnellstens die Füße in die Hand nehmen, wenn ich so etwas mit bekomme - wer will schon ernsthaft freiwillig mit solchen Kollegen arbeiten, zumal dann das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich beschädigt ist.
Heyho, selber kündigen bringt ja mal garnichts, es sei denn du hast einen neuen Job. Mach aus der Gesamtsituation einfach keinen Hehl draus (ist leichter gesagt als getan). Bleib bei der Wahrheit. Überlege was du gelernt hast? Was du ändern musst? Die Schuld für "irgendetwas" niemals "wegdrücken", zu stehen! Ehrlich auf Rückfragen antworten und für dich auch eine Lösung finden, solltest du wieder in diese Situation kommen. beste grüße public
Selbsternannter Weltverbesserer schrieb: > das ist eine Mär, wenn überhaupt kommt das sehr selten vor. Ulli-B schrieb: > So ein BLÖDSINN! Komisch nur, dass die gesamte Arbeitsmarktkultur darauf ausgerichtet ist. Von einstellenden Firmen wird ein zeitnahes Anstellungsverhältnis heutzutage VERLANGT. Mit freier Wahl des Arbeitsplatzes ist da nicht mehr viel. Wenn ordentlich Zaster auf dem Spiel steht, dann rufen die Firmen auch an und erkundigen sich. Das kann jeder verleugnen, so viel er mag. Allein die Möglichkeit ist durch die Anschrift im Arbeitszeugnis doch gegeben und weil die nach gesetzlichen Vorschriften inhaltlich geschönt sind und das auch jeder weiß, haben die keine Aussagekraft mehr.
Ich denke, ein Arbeitnehmer, der kündigt, OHNE bereits einen neuen Arbeitsplatz sicher zu haben, wird viel kritischer gesehen, als ein Arbeitnehmer, dem vom Betrieb gekündigt wird, vor allem, falls es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Viel wichtiger als an der Kündigung zu werkeln sind jetzt Bewerbungen, damit kein großer Leerlauf entsteht. Gruß, Stefan
Maxi_ schrieb: > Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG > unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann? > Akzeptieren AG in der Regel so etwas? Einen von AN angebotenen Auflösungsvertrag der ihm gestattet die Stelle schneller neu zu vergeben, könnte er akzeptieren. Ansonsten sehe ich keinen Grund für ihn neuen papierkram aufzusetzen und den hausjustitar wegen einer AN-Sonderlocke zu belästigen.
Nemesis schrieb: > Komisch nur, dass die gesamte Arbeitsmarktkultur darauf ausgerichtet > ist. Von einstellenden Firmen wird ein zeitnahes Anstellungsverhältnis > heutzutage VERLANGT. Selber schuld wenn man sich als AN darauf einlässt. Ich kenn Absolventen die haben noch während des Studiums eine Festanstellung angenommen und damit den Studienabschluß riskiert.
Die Eingangsfrage sehe ich als in der Tat berechtigt an : So manch einer hadert mit den Verhältnissen beim Arbeitgeber - da der Wahnsinn und die Unfähigkeit dort immer schlimmer werden - und mancher ist auch : 1.) finanziell so abgesichert, dass zeitlicher/ finanzieller Leerlauf möglich ist 2.) sowieso schon ein Plan B oder eine Weltreise in der Schublade liegt und vor allem : 3.) möchte (u.a. fürs Ego / Außenwirkung) keine Kündigung durch den AG in seiner Vita haben. Also kann man so eine Kündigung rechtlich sauber korrigieren - falls diese durch den AG bereits ausgesprchen wurde - (bevor man z.B. aus Anstand di noch laufende Arbeiten sauber abgewickelt hat) ? vg
Naja schrieb: > 3.) möchte (u.a. fürs Ego / Außenwirkung) keine Kündigung durch den AG > in seiner Vita haben. > > Also kann man so eine Kündigung rechtlich sauber korrigieren ??? Da wird nix korregiert, der AG hat die Kündigung ausgesprochen, dir schriftlich zugestellt ggf den betriebsrat informiert und Du hast den Empfang quittiert. Ferner findet sich eine entsprechende Formulierung im Arbeistzeugnis, nicht das der gekündigte Vollpfosten sich während des Urlaubs des Personalchefs neu bewirbt und eingestellt wird. Da kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, bestenfalls für die dümmeren der Personallschefs als Eigenkündigung kaschiert werden. Wobei es für einen Neuanfang besser ist sich das eigene scheitern einzugestehen und aus der Kündigung zu lernen.
Task7812 schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft > und sich Auskunft erteilen lässt Und das soll was bringen? Ohne dein ausdrückliches Einverständnis dürfen die keine Auskunft geben. Ich würde sowas auch nur unter der Bedingung zustimmen, dass ich an dem Gespräche teilnehmen. Da das aber wenig praktikabel ist, hat sich die Sache damit schon ereldigt.
MaWin schrieb: > Ohne dein ausdrückliches Einverständnis dürfen > die keine Auskunft geben. Und wer soll das kontrollieren? Ein Hinweis in deiner Bewerbung ist todsicher ein Indiz um auf Ablage P zu landen. Da lassen sich die Firmen gar nichts vorschreiben, schon gar nicht von Bewerbern. MaWin schrieb: > Und das soll was bringen? Das bringt insoweit etwas, ob ein Bewerber über den grünen Klee gelobt wurde, weil man ihn los werden wollte, oder ob man tatsächlich jemand Fähigen einstellt. Ob es am AN oder an der Firma lag ist in der Regel nicht transparent und selbst wenn, würde das eh keiner glauben, weil sich Firmen quasi einen eigenen Heiligenschein geben. Denk mal an Käufe in der Bucht, wo viel nicht dem entspricht was angeboten und verkauft wird. Wenigstens gibts da Bewertungen, damit man sehen kann, ob so was öfter bei einem Verkäufer vorkommt oder nur mal eine Ausnahme war. Ähnlich werden sich wohl auch die Personaler fühlen. Allerdings geht es den Bewerbern auch nicht viel besser, weil hinter einem Pseudo-Jobangebot nachhaltig oft nicht das dahinter steckt was da ausgelobt wird. Da wurden schon öfters die Werbebotschaften "unbefristet, gute Bezahlung, fester Arbeitsplatz" benutzt und irgendwann stellte sich dann heraus, dass das alles gar nicht wahr war. Ich hab noch keinen getroffen, der zu seinem Wort gestanden hat. Häufig mehr Schein als Sein.
Task7812 schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft > und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben > wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist. Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst.
Mark B. schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst. Die Welt ist klein. Man trifft sich öfter 2x. Maxi_ schrieb: > ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG Wenn man ganz dringend weg will gibt es auch Aufhebungsverträge. Falls man noch keinen neuen Vertrag in der Tasche hat und eine Sperre beim AA bekommt, finde ich diese Idee freiwillig auf Geld zu verzichten, bekloppt.
Ich hatte ähnliches mal bei einer Paraktikumsstellenbewerbung. Überschaubare Niederlassung eines Hochtechnologiekonzerns, sehr positives Vorstellungsgespräch - jedoch Aufgabengebiet doch nicht meiner zukünftigen Ausrichtung entspechend. Absage durch mich am nächsten Tag telefonisch - nach einigen Tagen Eintreffen einer schriftlichen Absage des Unternehmens ohne Bezugnahme auf meine vorhergegangene Absage... . Hat mich geärgert, steht bei Denen bestimmt noch in der EDV...
Maxi_ schrieb: > aber wenn man selbst gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche > vielleicht bessere Chancen eine gute Stelle zu kriegen. Nein, hat man nicht. Wer von sich aus kündigt, der tut dies in aller Regel dann wenn er bereits eine andere Stelle gefunden hat. Das ist der übliche Ablauf. Wer den üblichen Ablauf nicht einhält, der verbessert seine Chancen nicht sondern er verschlechtert sie.
Wie ist es, wenn man kündigt und sich dann - wenn auch nur zum Schein - selbständig macht? Dann hat man auch keine "Arbeitslos"-Lücke im Lebenslauf.
Trau keinem schrieb: > wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht? Kostet Geld. Du kannst gerne einen Existenzgründerlehrgang besuchen. Das macht schlau, bringt aber noch keine Kunden.
oszi40 schrieb: > Trau keinem schrieb: >> wenn auch nur zum Schein -> selbständig macht? > > Kostet Geld. Du kannst gerne einen Existenzgründerlehrgang besuchen. Das > macht schlau, bringt aber noch keine Kunden. Ja. Ich meinte, man macht sich nur scheinbar selbständig, will also gar keine Kunden. Einfach Gewerbeschein holen für 40 Euro (oder auch keinen, als Freiberufler, Unternehmensberater, Schamane (Spaß) usw.). Vorteil: Man hat beim Bewerben keine "Arbeitslosigkeit" im Lebenslauf (was signalisieren könnte: den will keiner, also muss mit dem was faul sein). Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will.
Trau keinem schrieb: > Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der > Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will. Eben. Wenn das eigentliche Ansinnen ist, von einem Angestelltenverhältnis in ein anderes Angestelltenverhältnis zu wechseln, dann bringt das nichts. Macht die Sache eher noch komplizierter.
Trau keinem schrieb: > Man müsste dann halt noch irgendwie argumentieren, weshalb man aus der > Selbstständigkeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln will. Ex-Selbständige sollen es noch schwerer haben, weil ihnen ein Flair anhaftet, sich nicht mehr unterzuordnen zu können und das ist nun mal schwer zu entkräften. Außerdem muss man dann noch überzeugender mit seiner Legende sein, also mit was man Geld verdient hat, denn echte Nachweise, wie ein Arbeitszeugnis eines Arbeitgebers, gibts dann ja nicht.
Lothar M. schrieb: > Ich habe auch nicht erlebt, dass der künftige Chef mit der Dame von der > Rezeption geredet hat... Erst lesen, dann schreiben!
Trau keinem schrieb: > Wie ist es, wenn man kündigt und sich dann - wenn auch nur zum Schein - > selbständig macht? Dann hat man auch keine "Arbeitslos"-Lücke im > Lebenslauf. Wie wär`s, wenn du dich einfach zum Buffti meldest? Da haste ein Handgeld und Kost und Logis frei!
Ich habe schon mehrfach gekündigt, ohne bereits den nächsten Job zu haben. Es ging immer wieder weiter, z.T. auch in einer verbesserten Funktion. Es hilft allerdings, wenn man einerseits keine nennenswerten finanziellen Verpflichtungen, andererseits großzügige Rücklagen hat, sonst könnte man schnell etwas nervös werden. Wenn man das dann mal wieder erfolgreich durchgezogen hat, erzeugt es ein verdammt gutes Gefühl, dazu war man ggfs. noch ein paar Wochen/Monate im Urlaub, und die Steuerbelastung in diesem Jahr ist auch deutlich geringer.
> wahrscheinlich ist das eine naive Frage, deswegen Entschuldigung > schonmal... allerdings, man merkt, daß Du noch nicht lange gearbeitet hast. > Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee, den Ex-AG > unmittelbar zu fragen, ob man stattdessen auch selbst kündigen kann? Kommt auf Deine Verfehlungen an - ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen, d.h. Du brauchst nicht zu betteln, Du kündigst einfach nach Vertrag zum Zeitpunkt x. > Natürlich kriegt man dann kein Arbeitslosengeld, aber wenn man selbst > gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere > Chancen eine gute Stelle zu kriegen. zahlt Dir Mami und Papi die Kohle oder ist das alles total egal ? > Wer von sich aus kündigt, der tut dies in aller Regel dann wenn er > bereits eine andere Stelle gefunden hat. Das ist der übliche Ablauf. Wer > den üblichen Ablauf nicht einhält, der verbessert seine Chancen nicht > sondern er verschlechtert sie. na wenigstens einer, der hier den Durchblick hat! Ansonsten gibt es noch die Variante des Aufhebungsvertrages.
Mark B. schrieb: > Task7812 schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass fast jeder neue AG den vorherigen anruft > und sich Auskunft erteilen lässt, welche übrigens bereitwillig gegeben > wird, selbst wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist. > > Man kann davon ausgehen, dass du Unsinn erzählst. Man kann davon ausgehen, dass Task7812/Nemesis früher (TM) mal als Michael S. bekannt war. Der hat schon seit Jahren diesen Verfolgungswahn. Zu Thema.: Es kann tatsächlich auch hilfreich sein, wenn man selbst kündigt, auch wenn man noch keinen Folgejob hat. Mein jetziger AG hatte vollstes Verständnis dafür, dass ich bei Bosch selbst gekündigt habe. Und ich muss sagen: Vom Bosch weg zu kommen war das Beste was mir in meinem Berufsleben je passiert ist. Fur die dies interessiert: Abteilung war ATMO. Meines Wissens kann man nach einer vom AG ausgesprochenen Kündigung zwar auch selbst noch "hinterher-kündigen", bringen tut es einem jedoch garnichts. Der exAG heftet die Kündigung ab und das wars. Sagt man hinterher bei einem Bewerbungsgespräch man hätte selbst gekündigt, dann ist das trotzdem gelogen. Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos. Gekündigt ist gekündigt. Ulli
Ulli-B schrieb: > Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos. > Gekündigt ist gekündigt. Eben, genauso könnte man Fragen: "Nachdem man getötete wurde Selbstmord begehen?"
Ulli-B schrieb: > Ausserdem: Die ganze Diskusion ist ziemlich sinnlos. > Gekündigt ist gekündigt. Eine Kündigung vom AG kann von einem Arbeitsgericht noch kassiert werden. Bei einer Kündigung vom AN sehe ich keine Möglichkeit einen AN zum Arbeiten zu zwingen. Da besteht eher das hohe Risiko, dass die Firma Opfer von Schäden, z.B. durch Sabotage oder schlimmeres wird. "Gekündigt ist gekündigt" ist also nicht immer so verbindlich oder endgültig. Ulli-B schrieb: > Man kann davon ausgehen, dass Task7812/Nemesis früher (TM) mal als > Michael S. bekannt war. > Der hat schon seit Jahren diesen Verfolgungswahn. Bei dir nennt man das wohl Paranoia, oder? Ulli-B schrieb: > Vom Bosch weg zu kommen war > das Beste was mir in meinem Berufsleben je passiert ist. Ach ne? Ich denke, alle AG sind alle Nett und Lieb zu ihren Mitarbeitern? Von wegen Verfolgungswahn.
Maxi_ schrieb: > Wenn man gekündigt wird, sollte man zunächst an die "3 A" denken: Arzt - Anwalt - Arbeitsagentur. 1. Arzt: Krankschreiben lassen 2. Anwalt: Wichtig, dass es ein "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist. Du kannst vielleicht gegen die Kündigung klagen und noch ein wenig Abfindung herausschlagen etc. Das besprichst Du mit dem Anwalt. 3. Arbeitsagentur: wegen Anspruch auf das Arbeitslosengeld sofort dort melden Von Vorteil ist es, wenn man in der IG Metall ist. Zumindest bekam ich vom dortigen Rechtsanwalt noch am selben Tag eine erste Einschätzung; beim Anwalt bekam ich erst 2 Tage später einen Termin. Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können.
Trau keinem schrieb: > Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim > Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber > krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können. Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit doch kein Einkommen hat?
Trau keinem schrieb: > Maxi_ schrieb: >> Wenn man gekündigt wird, > > sollte man zunächst an die "3 A" denken: Arzt - Anwalt - Arbeitsagentur. > 1. Arzt: Krankschreiben lassen Blaumachen auf Kosten der Sozialkasse - das sind mir die richtigen. Oder ist "gekündigt worden" inzwischen ein anerkannte Krankheit?!?
Nemesis schrieb: > Eine Kündigung vom AG kann von einem Arbeitsgericht noch kassiert > werden. Du meinst also es macht Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen und wenn die Kündigung vom AG als nichtig festgestellt wurde sofort anschliessend selbst zu kündigen? > Bei dir nennt man das wohl Paranoia, oder? Also bist du es tatsächlich. Hallo Michael! > Ach ne? Ich denke, alle AG sind alle Nett und Lieb zu ihren > Mitarbeitern? Also Bosch war nett und lieb zu mir. Da kann und konnte ich nicht klagen. Bezahlung war auch okay. Ich habe ja nicht gesagt, dass Bosch eine furchtbare Firma ist. Mich haben vor allem die ewig langen Entscheidungswege gestört. Da ist alles so unglaublich unflexibel. Da wurden dann viele offensichtliche Fehlentscheidungen einfach hingenommen, weil man einfach nicht die Kraft hatte um eine bessere Lösung zu "kämpfen". Also wurden Projekte sehenden Auges gegen die Wand gefahren. Nur hat das niemand gestört. Das habe ich nicht ausgehalten. Jetzt habe ich kurze Entscheidungswege und kann sehr viel selbst entscheiden und bestimmen. Manchmal "darf" ich auch Projektleitung machen. Es ist ein schöner Mix. > Von wegen Verfolgungswahn. Ja Micha, da kennst du dich aus. Ulli
Frager schrieb: > Trau keinem schrieb: >> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim >> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber >> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können. > > Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an > Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit > doch kein Einkommen hat? Weil du das beweisen mußt!
Handwerker schrieb: > Blaumachen auf Kosten der Sozialkasse - das sind mir die richtigen. > Oder ist "gekündigt worden" inzwischen ein anerkannte Krankheit?!? Die AG haben aber auch kein Problem auf Kosten der Sozialkassen (Probearbeit von Arbeitslosen für 4 Wochen "umsonst") sich ihre Kosten zu optimieren! Ansonsten war vor Gerd/Joschka, der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Kündigung zuständig. Hat auch Gerd/Joschka zu Gunsten der AG geändert. Also, warum noch die Sozen wählen?
Frager schrieb: > Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an > Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit > doch kein Einkommen hat? Wenn dann noch auch kein Vermögen vorhanden ist kann das Jobcenter mit seinem Hartz 4 einspringen, was ja nichts anderes als Sozialhilfe ist. Man kann nämlich Alg 1 und Alg 2 gleichzeitig einen Rechtsanspruch haben aus den unterschiedlichsten Gründen und bei Alg 2 ist man gewöhnlich gesetzlich Krankenversichert. Ulli-B schrieb: > da kennst du dich aus. Ich erkenne die an deinen Aussagen. Ulli-B schrieb: > Du meinst also es macht Sinn vors Arbeitsgericht zu ziehen und wenn die > Kündigung vom AG als nichtig festgestellt wurde sofort anschliessend > selbst zu kündigen? Die Sinnhaftigkeit lasse ich mal außen vor. Auf die Strategie kommt es an und wer keine Kündigung in seinen Arbeitszeugnissen stehen haben will, muss halt so vorgehen. Die AG sind und müssen in ihrer personellen Willkür gehemmt und gebremst werden. Die freie Wahl eines AN nach Lust und Laune zu kündigen ist dagegen ein Grundrecht. Wen interessiert da dann schon das was AG für Bedürfnisse haben? Die leben doch sowieso in ihrer eigenen Welt.
Cha-woma M. schrieb: > Frager schrieb: >> Trau keinem schrieb: >>> Außerdem: wenn Du selber kündigst, bekommst Du eine Sperre beim >>> Arbeitslosengeld UND musst Dich in der Zeit auch selber >>> krankenversichern, was auch an die 2200 Euros sein können. >> >> Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an >> Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit >> doch kein Einkommen hat? > > Weil du das beweisen mußt! Du meinst beweisen gegenüber der Krankenkasse? Das sollte ein leichtes sein, denn für die dreimonatige Sperre gibt es ja ein Dokument von der Arbeitsagentur.
Maxi_ schrieb: > aber wenn man selbst > gekündigt hat, hat man bei der anschließenden Suche vielleicht bessere > Chancen eine gute Stelle zu kriegen. Warum? Kannst Du kein Photoshop bedienen?
Nemesis schrieb: > Die AG sind und müssen in ihrer personellen > Willkür gehemmt und gebremst werden. Die freie Wahl eines AN nach > Lust und Laune zu kündigen ist dagegen ein Grundrecht. Wen interessiert > da dann schon das was AG für Bedürfnisse haben? Die leben doch sowieso > in ihrer eigenen Welt. Wuuuhahahahahahah! Wenn der AG kündigt ist es Willkür und das muss bekämpft werden. Wenn ein AN kündigt ist es ein Grundrecht. Micha, du hast die letzten 6 Jahre kein Bisschen dazu gelernt. Wunderst du dich eigentlich immer noch, weshalb dich keiner einstellen möchte? Ulli
Frager schrieb: > Warum sollte man bei der dreimonatigen Sperre den Höchstsatz an > Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen, wenn man während dieser Zeit > doch kein Einkommen hat? Frag Deine Krankenkasse.
Für diejenigen, die nicht lesen können:
> Wenn man gekündigt wird, ist es dann eine gute Idee,...
da steht "wird" und nicht "wurde". Mit "wird" ist die Zukunkft gemeint -
ob fern oder nah weiß keiner, insofern ist die Diskussion "nicht
sinnlos"; denn wenn feststehen würde (man beachte den Konjunktiv - das
weiß nämlich nur der TO), daß z.B. die Kündigung Ende 2016 erfolgen
wird, dann kann man sich sehr wohl Gedanken über eine eigene Kündigung
machen.
Wenn man nur lesen könnte ... und genauso sind einige Ratschläge hier.
> TO Headline: "Nach Kündigung selbst kündigen?"
Gut, ich nehme einiges zurück ... allerdings sollte man den TO fragen,
was das für ein seltsamer Vertrag ist (befristet?).
Wahrscheinlich dann wieder Trollalarm. reingefallen ):
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