Hallo, Als ich noch arbeitete gab es Lonsteuerkarten, dann Studium seither nicht mehr gearbeitet. Jetzt steht der erste Job an, Lohnsteuerkarte ist nicht mehr. Soweit ich das jetzt ergoogeld habe reicht die SteuerID und Geburtsdatum. Sozialversicherungsnummer brauchen die nicht?
Siehe FAQ unter https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) Wie erhält der Arbeitgeber die für den ELStAM-Abruf erforderliche IdNr. des Arbeitnehmers? Die IdNr. kann der Arbeitgeber ausschließlich vom Arbeitnehmer erhalten. Eine Anforderung der IdNr. durch den Arbeitgeber (z. B. beim Finanzamt) ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Was muss der Arbeitgeber tun, wenn der Arbeitnehmer seine vorhandene IdNr. nicht mitteilen möchte? Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine IdNr. nicht mitteilt ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Steuerklasse VI anzuwenden, da er ohne IdNr. die ELStAM nicht abrufen kann. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die IdNr. des Arbeitnehmers beim Finanzamt zu erfragen. Die Weigerung zur Herausgabe der IdNr. und die Anwendung der Steuerklasse VI ist zu dokumentieren, darüber hinaus besteht keine gesonderte Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto.
Paul Wintersocke schrieb: > Als ich noch arbeitete gab es Lonsteuerkarten, dann Studium seither > nicht mehr gearbeitet. ???????????? > Jetzt steht der erste Job an, Lohnsteuerkarte ist > nicht mehr. Soweit ich das jetzt ergoogeld habe reicht die SteuerID und > Geburtsdatum. Sozialversicherungsnummer brauchen die nicht? Was hast die letzten 10 Jahre dann alles getan?
Mal wieder die Faktenlage nicht recherchiert? ELStAM wurde nicht 2005 eingeführt, sondern 2013.
Trefft Euch doch (fast) in der Mitte, die letzten Lohnsteuerkarten wurden 2010 ausgestellt...
aber die 2010er war 2013 noch gültig. Bei meinem Wechsel 2013 brauchte ich noch die alte. Jetzt in 2015 habe ich einfach den Bescheid für die Steuer-Id nochmal angefordert. Das dauert jedoch so 2 bis 4 Wochen, bis man Post bekommt. Alternativ, kommt natürlich auf den Arbeitgeber an, reicht vielleicht eine handschriftliche Notiz mit der Nummer, wenn man sie denn weiß. Sozialversicherungsnummer wird auch immer gebraucht, schließlich wird man dort "angemeldet" vom Arbeitgeber.
Meinem AG reichte auch die alte Lohnsteuerkarte von 2010 :-).
Informatiker0815 schrieb: > wenn man > sie denn weiß. Die sollte man wissen und nicht verschlampen. Braucht man auch für Steuererklärung, Freistellungsaiftrag, etc... Dann braucht man auch nicht: Informatiker0815 schrieb: > einfach den Bescheid für die > Steuer-Id nochmal angefordert.
Claus M. schrieb: > Die sollte man wissen und nicht verschlampen. Meine kam wahrscheinlich so um 2008 per Post und dann bis vor ein paar Wochen nicht ein einziges mal gebraucht. Hab halt, was Unterlagen betrifft, keine so tolle Ordnung.
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