Forum: Haus & Smart Home BGV A3 Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel - Dokumentationspflicht ?


von klaus (Gast)


Lesenswert?

Wir müssen hier jährlich sehr viele Geräte nach BGV A3 / VDE0100 
überprüfen

Alle Geräte sind in einem ERP-System erfasst, dort ist Hersteller, 
Seriennr. usw hinterlegt.

Momentan erfolgt die Prüfung mit mehreren Prüfgeräten von 
Gossen-Metrawatt, jeweils mit eigenem zugehörigen Rechner mit Datenbank, 
die Daten werden dann von Zeit zu Zeit zusammen gefasst.

Wir überlegen jetzt, die erfolgte Prüfung mit im ERP-System abzubilden.

Frage: reicht es, wenn dort ausser Prüfdatum ein ok hinterlegt ist, bzw. 
wenn grundsätzlich nur bei jedem Gerät das Datum der letzten Prüfung 
hinterlegt ist?
Darf, falls ja, dieses Prüfungsergebnis händisch eingetragen werden ?

Oder müssen für jedes Gerät die gemessenen Werte hinterlegt werden ?

Unten ein Text den ich gefunden habe, aber was bedeutet Prüfergebnis ?

Viele Grüße
Klaus








Dokumentation der Prüfungen
Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu 
gestalten, dass
eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Hierzu kann die Wiedergabe 
von Messergebnissen
und Messverfahren wesentlich beitragen.
Der Nachweis kann z.B. durch Registrierung in einer Gerätekartei, in 
einem Prüfprotokoll,
in einer PC-Datei oder in einem Prüfbuch erfolgen. Mit der Erfassung 
sämtlicher
Prüflinge erreicht man gleichzeitig eine Inventarisierung der 
ortsveränderlichen
elektrischen Arbeitsmittel.
Die Dokumentation in Prüfprotokollen ist sinnvoll, weil die Ergebnisse 
der zurückliegenden
mit der jetzigen Prüfung verglichen werden können und eine Übersicht
über sich verändernde Zustände ermöglicht wird.
Eine Dokumentation sollte folgende Informationen beinhalten:
• Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, Inventar-Nr. o. 
Ä.),
• Verwendungs-/Einsatzort,
• Datum und Umfang der Prüfung,
• verwendetes Prüf-/Messgerät,
Durchführung der Prüfung
45
• Prüfergebnis,
• Prüffrist,
Gemäß Abschnitt 4.2.2 der TRBS 1201 können Prüfungen auch in 
elektronischen Systemen
und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden. Muster 
siehe
Abschnitt 10 „Prufprotokolle“.Muster siehe Abschnitt 10 
„Prüfprotokolle“.

von Hans (Gast)


Lesenswert?

> Darf, falls ja, dieses Prüfungsergebnis händisch eingetragen werden ?

Solange immer nachvollziehbar ist wer es eingetragen hat und wer im Fall 
der Fälle dafür gerade steht.

> Oder müssen für jedes Gerät die gemessenen Werte hinterlegt werden ?

Natürlich. Das Prüfergebnis besteht aus den notwendigen Messwerten und 
zusätzlich aus der Dokumentation der Sichtprüfung. Was alles zur 
Sichtprüfung gehört liegt etwas im Ermessensspielraum des 
verantwortlichen Prüfers und sollte deshalb vor der Prüfung vereinbart 
werden. Der Prüfer vor Ort kann in Einzelfällen davon abweichen, muss 
das dann aber begründen können und auch dokumentieren.

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

klaus schrieb:
> Wir müssen hier jährlich sehr viele Geräte nach BGV A3 / VDE0100
> überprüfen

Die BGV A3 heisst wohl mittlerweile DGUV Vorschrift 3 
(http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/dguv_vorschrift_3_a11-2014.pdf), 
nach VDE0100 wird nicht geprüft eher nach VDE 0702 
(http://www.euronorm.net/content/getfile.php?public=true&fileID=1191965805-503c3b90-0001-6ae7ced25ce204f7d964c57bba0b202d), 
mal jedenfalls wenn es ortsveränderliche Geräte sind.

VDE 0100 T610 und 0105 bezeiehn sich auf elektrische Analgen 
(http://www.gmc-instruments.ch/src/download/dFlyer_ABC-0100_d.pdf)


Für Maschinen gilt VDE 0113 
(http://www.iv-krause.de/media/pdf/Kataloge/AmprobeBeha/Wissenswertes-Maschinen.pdf)

Zur eigentlichen Frage:
klar kann man seine Ergebnisse im ERP ablegen, hat den Vorteil, man 
sieht, wann eine Prüfung fällig ist und kann sicher erinnern lassen, 
aber irgendwie sollte halt sichergstellt werden, das diese nicht 
manipuliert werden können, die geht am besten mit Papier.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.