Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zwei Vollzeitarbeitsstellen möglich?


von Jan (Gast)


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Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?
Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern 
ob es überhaupt erlaubt ist.

Hintergrund ist folgender, in unserem Betrieb haben wir einen recht 
jungen Mitarbeiter der jetzt seit einem Jahr in dem Betrieb arbeitet und 
seit gut 3 Monate sieht man und hört man nichts mehr von dem.
Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Aber da die 
Krankmeldungen so lückenhaft sind hat er auch schon eine Abmahnung 
hierfür bekommen.
Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus, 
dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur 
heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde 
sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.

von Hauptsache schnell (Gast)


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von Rudi Radlos (Gast)


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Jan schrieb:
> Finanziell würde
> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.

Interessant wäre seine Steuerkarte.

von Sebastian S. (amateur)


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Eigentlich: Ja
Eigentlich: Nein

Mal davon abgesehen, wenn einer Deiner Chefs das erfährt...

Es gibt so etwas, dass nennt sich Berufsgenossenschaft. Das sind die, an 
die Du Dich wendest, wenn Du z.B. einen Unfall, auf dem Weg von/zur 
Arbeit, hast. Die werden Dir dann erklären, was Ruhepausen sind und was 
nicht...

von Nemesis (Gast)


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Jan schrieb:
> Finanziell würde
> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.

Damit würde er wahrscheinlich vertragsbrüchig werden, weil er die
vollständige Arbeitskraft schon dem einen Arbeitgeber zugesichert
hat. Damit wäre das andere Arbeitsverhältnis wohl schwarz sein.
Das müsste sich über die Sozialsysteme feststellen lassen.
Ein gefundenes Fressen für den Zoll. Anzeige reicht da schon.

von NN (Gast)


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> Ein gefundenes Fressen für den Zoll. Anzeige reicht da schon.

Denunziation im Kulturvergleich. Deutschland vs Frankreich.
Ein französischer Journalist über das Volk der Denunzianten:

http://www.arte.tv/magazine/karambolage/de/Karambolage%20379%20-%2024.%20Januar%202016

von Felix Adam (Gast)


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Dieses D-Wort wird viel zu oft benutzt. Meist passt es auch einfach 
nicht. Aber warum schon nachlesen, was es denn bedeutet:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Denunziant

Hier wird der Arbeitgeber womöglich betrogen. Sowie die Sozialsysteme 
sowie Krankenkasse besch..sen. Da ist das D-Wort völlig daneben.

von sz (Gast)


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Felix Adam schrieb:
> Hier wird der Arbeitgeber womöglich betrogen. Sowie die Sozialsysteme
> sowie Krankenkasse besch..sen. Da ist das D-Wort völlig daneben.

Die Krankenkasse und Sozialsystem aber zum Guten, wenn beide Jobs nicht 
schwarz sind. (Selbst wenn einer der beiden jobs schwarz ist, ist's noch 
kein Nachteil)

Lediglich die Arbeitgeber haben Nachteile, und die haben die Freiheit, 
den Typ rauszuschmeissen?

von Felix Adam (Gast)


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Die Krankenkasse deshalb, weil sie für die ersten 6 Wochen dem AG ... 
Prozent des AN-Lohnes zurück zahlt (zwischen 50 und 80 Prozent) und 
danach dem AN ... Prozent des letzten Gehaltes auszahlt.

Wo also gewinnt die KK? Die erhöhen doch gerade die Kosten durch 
Zusatzbeiträge.

von Oliver S. (oliverso)


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Bei zwei normalen Arbeitsstellen auf zwei Steuerkarten ist überhaupt 
kein Betrug dabei. Steuer, Sozialversicherung, etc. wird ja für beide 
ganz normal gezahlt.

Was dagegen spricht:
1. Beide Arbeitgeber müssen zustimmen, wenn diese Zustimmungspflicht im 
Vertrag steht. Das tut sie garantiert.

2.
Arbeitszeitgesetz  (ArbZG)

Darin so ziemlich alle Paragraphen, u.a.:
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit 
eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Oliver

von Michael K. (Gast)


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Jan schrieb:
> ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,
> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur
> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird.

Vieleicht hat er auch einfach nur Probleme von denen Ihr keine Ahnung 
habt.
Es wäre Aufgabe der Geschäftsführung das Gespräch zu suchen und 
herauzufinden ob eine weitere Beschäftigung noch Sinn macht.

Bei einem langjährigen guten Mitarbeiter sollte man sich darüber hinaus 
noch ein wenig mehr Mühe geben den zurück ins Team zu holen.

Das Getuschel im Kollegenkreis und insgeheime Unterstellungen taugen 
sicherlich überhaupt nicht um ein Menschen zu motivieren sich an einen 
Ort zu begeben an dem er sich nicht wohl fühlt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jan schrieb:
> Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?

a) nenn mir die arbeitsrechtliche Definition "Volzeitstelle".
b) ja, man kann mehrer Arbeitsverträge haben.
c) vertragswidrig ist das nur, wenn im Arbeitsvertrag wg. 
Zweitbeschäftigung was stehen würde.
d) im ÖD sind oft Stellen mit 15h, 24h, 33,75h, oder auch mal 39h und 
42h.
Da gibt`s  halt hatl Leute die haben zwei Stellen.

Jan schrieb:
> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,
> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur
> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde
> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.

Ich sag dir mal was:
DU hast vor, so deinen AG zu linken!
Und willst hier im Forum dir die Bauanleitung liefern lassen.

So sehe ich DAS!

von Karl (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> a) nenn mir die arbeitsrechtliche Definition "Volzeitstelle".

Es gibt eine Definition von Teilzeit:
§ 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
"Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige 
Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren 
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers."

Alles was also nicht Arbeitslos oder Teilzeit ist, ist Vollzeit.

Cha-woma M. schrieb:
> c) vertragswidrig ist das nur, wenn im Arbeitsvertrag wg.
> Zweitbeschäftigung was stehen würde.

es muss etwas rechts konformes im Arbeitsvertrag stehen, Stichwort 
"Berufsfreiheit"

Ansonsten: Es ist rechtlich nicht möglich zwei Vollzeitjobs zu haben, 
ganz einfach weil es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jan schrieb:
> Finanziell würde sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu
> haben.
Er hat ja nicht gearbeitet und bekommt kein Geld dafür. Bestenfalls hat 
er eine Klage an der Backe, weil er seinen unterschreibenen 
ArbeitsVERTRAG nicht eingehalten hat.

> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein.
Woher wisst ihr das?
Das hat euch nicht zu interessieren.

> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus
Ja, und?
Ist es euer Job, sich um Personalangelegenheiten zu kümmern? Arbeitet 
ihr im Personalbüro?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Es gibt Duzende Gruende nicht zur Arbeit zu erscheinen, muss nicht ein 
anderer Job sein.

zB depressiv, zb Spieler/Zocker, ..
Der Chef sollte eben mal persoenlich dort zuhause reinschauen.

von Ich (Gast)


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Den Kollegen einfach mal ansprechen, wenn er wieder da ist.
"Moin, alles fit bei Dir?" etc.

von Martin S. (sirnails)


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Jan schrieb:
> Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?
> Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern
> ob es überhaupt erlaubt ist.

Nein, das ist auf Grund des Bundesarbeitszeitgesetz nicht möglich. Rein 
Steuer- und Sozialrechtlich spricht jedoch nichts dagegen.

> Hintergrund ist folgender, in unserem Betrieb haben wir einen recht
> jungen Mitarbeiter der jetzt seit einem Jahr in dem Betrieb arbeitet und
> seit gut 3 Monate sieht man und hört man nichts mehr von dem.
> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Aber da die
> Krankmeldungen so lückenhaft sind hat er auch schon eine Abmahnung
> hierfür bekommen.

Na dann soll der Chef halt die fristlose Kündigung aussprechen. Wenn er 
schon abgemahnt wurde, und dennoch kein Attest beibringt, dann gilt es 
als unentschuldigtes Fernbleiben und ist ein Kündigungsgrund.

> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,
> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur
> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde
> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.

Finanziell lohnt sich das gar nicht, da er für eine Leistung bezahlt 
wird, die er nicht erbracht hat. Im schlimmsten Falle wäre das dann der 
Tatbestand des Betruges, weil dann auch der Vorsatz erfüllt ist.

Ob das aber so ist... darum soll sich euer Chef kümmern. Man neigt 
schnell zur Vorverurteilung und weiß nicht, ob es auch wirklich stimmt.

von Christian (Gast)


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Jan schrieb:
> Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?
> Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern
> ob es überhaupt erlaubt ist.

Das was Du schilderst, ist natürlich nicht erlaubt. Denn er betrügt ja 
den einen Arbeitgeber, wenn er behauptet er sei krank und in 
Wirklichkeit woanders arbeitet, wodurch er ja beweist, dass er nicht 
krank ist.

Zudem gibt es in den meisten Arbeitsverträgen eine Anzeigepflicht für 
Nebentätigkeiten und durch das Unterlassen der Mitteilung verletzt er 
seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Vielmehr verletzt er sie aber 
natürlich dadurch, dass er diese Zweittätigkeit überhaupt annimmt, weil 
dies es ihm quasi unmöglich macht, seinen Pflichten beim ersten 
Arbeitgeber nachzukommen, insbesondere unter Berücksichtigung des 
Arbeitszeitgesetzes.

Wenn das rauskommt, droht ihm eine fristlose Kündigung und er muss auch 
damit rechnen, dass zu Unrecht bezogenes Gehalt zurückgefordert wird.

von Pete K. (pete77)


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Als Firma würde ich
1) Das persönliche Gespräch mit dem MA suchen
2) Eine Detektei beauftragen (geht ja schon um 3 Monatsgehälter)
3) Krankenkasse fragen, ob hier etwas bekannt ist

und dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
z.B. fristlose Kündigung falls Nachweis über Tätigkeiten während 
Abwesenheit oder Krankheit vorliegt

Würde mich wundern, wenn der AG Punkt 1) noch nicht umgesetzt hätte.

Ich halte das hier für Getrolle.

Zwei Vollzeitstellen geht nicht wg. Arbeitszeitgesetz.

von Nemesis (Gast)


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Michael K. schrieb:
> Es wäre Aufgabe der Geschäftsführung das Gespräch zu suchen und
> herauzufinden ob eine weitere Beschäftigung noch Sinn macht.

So würde vielleicht ein verständiger Richter argumentieren, aber...
Die Gesellschaftskultur kennt zwei Gruppen von Menschen:
-Das eine sind die unabhängigen Könige, wie Chefs und
Grundstücksbesitzer mit Vermietungen, also quasi die Vermögenden. ;-b
-Das andere sind die Abhängigen, wie Beschäftigte oder Mieter,
quasi das Proletariat.

Die Vermögenden sind aufgrund gewachsener Kultur in der gesamten
Menschheitsgeschichte gar nicht mehr dazu fähig gegenüber dem
Proletariat das Gespräch zu suchen, denn der Schuß könnte (was
auch oft passiert) nach hinten los gehen. Das tun sich diese
Säcke gar nicht an und spielen lieber Gott, lassen das Problem
eskalieren und irgendwann kommt es dann zur Katastrophe.
Hab das schon zigmal erlebt (sogar hier, gehe darauf aber nicht
weiter ein ;-b).

Karl schrieb:
> Ansonsten: Es ist rechtlich nicht möglich zwei Vollzeitjobs zu haben,
> ganz einfach weil es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Das Arbeitszeitgesetz greift aber nur im Geltungsbereich eines
Arbeitgebers. Da der eine AG nichts vom anderen AG (im Idealfall)
weiß, kann jeder nicht auf Einhaltung diese Gesetzes pochen.
Das sind im Juristenjargon zwei getrennte Innenverhältnisse.
Für den Arbeitnehmer ist das dann aber ein verschmolzenes
Außenverhältnis, dass nur dann problematisch wird, wenn es
aufgedeckt würde und die beiden Arbeitgeber gemeinsam rechtlich
Partei ergreifen würden. Sammelklagen sind aber in D gar nicht
zulässig.

Oder D. schrieb:
> Der Chef sollte eben mal persoenlich dort zuhause reinschauen.

..und eine Anzeige wegen Nachstellung(Stalking) erhalten? Früher
mag das ja noch einfach gewesen sein, aber heute?

Martin S. schrieb:
> Finanziell lohnt sich das gar nicht, da er für eine Leistung bezahlt
> wird, die er nicht erbracht hat. Im schlimmsten Falle wäre das dann der
> Tatbestand des Betruges, weil dann auch der Vorsatz erfüllt ist.

Eine Zeit (6 Wochen)lang gibts ja Lohnfortzahlung und wenn ein Betrieb
nicht mal eine Zeiterfassung pflegt, können daraus auch mal Monate
werden, bis es auffällt und rechtmäßig gekündigt wird.
Mag zwar unwahrscheinlich sein, aber würde ich nicht für unmöglich
halten. Ich hab mal so einen Fall als Unbeteiligter erlebt, wo sein
noch bei ihm unter Vertrag Beschäftigter von Chef lautstark rund
gemacht wurde, weil er noch eine andere Stelle zeitgleich hatte.
Kam durch eine Zufall raus(Cheffe kannten sich).
Von Unrechtsbewusstsein keine Spur. Weil aber auch der Arbeitgeber
wohl gepennt hatte, weiß ich nicht wie die Sache ausging. War wohl
Cheffe zu peinlich. ;-b

von Michael K. (Gast)


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Nemesis schrieb:
> -Das eine sind die unabhängigen Könige, wie Chefs und
> Grundstücksbesitzer mit Vermietungen, also quasi die Vermögenden. ;-b
> -Das andere sind die Abhängigen, wie Beschäftigte oder Mieter,
> quasi das Proletariat.

Das ist mir zu schwarzweis.
Ich habe lange für ein inhabergeführtes Unternehmen gearbeitet.
Der Mann war unglaublich fleissig und obwohl manchmal ein wenig eigen 
immer bemüht seine Mitarbeiter wie Menschen zu behandeln.
Ja, er ist vermögend geworden und ausgesteigen als er die Chance dazu 
sah, aber das hat er wirklich verdient.

Die schlimmsten Chefs die ich hatte gehörten zu den nicht vermögenden.
Kleine Geister die sich benommen haben als hätten die Krebs geheilt.

Ich hatte häufiger mit denen zu tun die Du wohl herrschende Klasse 
nennen würdest und ausser das die zielstrebiger sind und sich wenig mit 
Unterwerfungsgesten und Rumpalaver aufhalten sind das ganz normale 
Menschen.
Den Dünkel haben eher die kleinen Lichter die endlich auch mal 
auftrumpfen können.

Du siehst es doch an diesem Beispiel.
Wer macht den hier Rufmord und hetzt wie ein altes Waschweib über 
Kollegen her ?
Der Chef ?
Nee, der sitzt das aus und trifft irgendwann seine Entscheidung.
Vieleicht hat er schon mit dem MA geredet aber schweigt darüber so wie 
es sein sollte.
Der kleinen Geister die dir nicht die Butter auf dem Brot gönnen und 
sich profilieren wollen sind das Problem.

von Nemesis (Gast)


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Michael K. schrieb:
> Vieleicht hat er schon mit dem MA geredet aber schweigt darüber so wie
> es sein sollte.

Dann wird das Problem aber nicht aufgearbeitet, ein Betroffener erhält
einen möglicherweise ungerechtfertigten schlechten Ruf, mal von der
Möglichkeit sich zu rechtfertigen oder zu verteidigen ganz abgesehen
und schon hat die Karriere einen Knick. Da hab ich auch so ein paar
Luschen kennen gelernt die von Grundrechten anderer noch nie was
gehört haben oder einfach nichts wissen wollen.

Michael K. schrieb:
> Das ist mir zu schwarzweis.

Ist aber häufig so. Wenn man die Arbeitsmarktmechanismen mal betrachtet,
ist das gar nicht so abwegig.

von M.N. (Gast)


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Vielleicht sitzt er im Knast und bekommt nur selten Freigang?

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Jan schrieb:
> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,
> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur
> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde
> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.

Lange Rede, kurzer Sinn:
1. Ihr stellt erst mal nur haltlose Vermutungen an.
2. Es geht euch nichts an.

von Thomas Z. (thomas_z41)


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Im Arbeitszeitgesetz steht dass man maximal 10 Stunden am Tag und 6 Tage 
die Woche arbeiten darf, sind also maximal 60 Stunden pro Woche und das 
auch nur in Ausnahmefällen.

Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was 
mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...

von Jan (Gast)


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Lothar M. schrieb:

>> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein.
> Woher wisst ihr das?
> Das hat euch nicht zu interessieren.

Weil mein Vorgesetzter ständig zu mir kommt und das mir sagt.
Montag früh:
„Der Herr XXX hat sich heute nochmal krank gemeldet seine Krankmeldung 
geht bis einschließlich Mittwoch, Bitte mach weiterhin seine Vertretung“
Donnerstag früh: Der Herr XXX hat sich heute nochmal krank gemeldet 
seine Krankmeldung geht bis einschließlich Freitag“ Bitte mach weiterhin 
seine Vertretung“
So geht das dann Woche für Woche, Monat für Monat.
Ich habe ja nichts dagegen wenn man mal länger krank ist , aber wenn man 
wirklich krank ist (z.B. Depression)dann schreibt einen der Arzt direkt 
für 4 oder 8 Wochen krank. Und nicht Stück für Stück für nur 2 bis 3 
Tage.

Mir sieht es so aus als sammelt er sich irgendwo die Atteste zusammen. 
Einmal Migräne, einmal Schnupfen, beim nächsten Arzt Stuhl, dann 
Zahnschmerzen, dann wieder mal 3 Tage kein Attest usw.

>>Ist es euer Job, sich um Personalangelegenheiten zu kümmern? Arbeitet
>ihr im Personalbüro?
Nein, aber es ist unserer Job (Ich und noch 2 andere Kollegen) die 
Vertretung für Ihn zu machen.

von Marx W. (Gast)


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Thomas Z. schrieb:
> Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was
> mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...

Wo steht das?

von Rick M. (rick-nrw)


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Marx W. schrieb:
> Thomas Z. schrieb:
>> Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was
>> mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...
>
> Wo steht das?

Hier:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht 
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, 
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im 
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden

Werktäglich: Mo-Sa. = 6 Tage x max. 10 Stunden = 60 Stunden

von Carsten S. (dg3ycs)


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Rick M. schrieb:
>> Wo steht das?
>
> Hier:
> Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
> § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
> Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
> überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,
> wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
> Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
>
> Werktäglich: Mo-Sa. = 6 Tage x max. 10 Stunden = 60 Stunden

JA könnte man meinen...
Wenn man verpennt das wichtigste am ganzen Gesetz zu lesen.
Nämlich die Straf & und Bußgeldvorschriften...
Also was passiert wenn jemand zuwiederhandelt:

Und der §22 (Ordnungswidrigkeiten) fängt dann so an:
Zitat (ArbZG)
> (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder
> fahrlässig ...

Der § 23 (Straftaten) bezieht sich dann auf Dinge die im §22 stehen wenn 
diese eine ernsthafte Gefährdung des AN herbeiführen oder der AG die 
Taten Beharrlich wiederholt
(Beharrlich: Trotz Warnschuss wie Bußgeld einfach weitermachen)

Damit wird klar, das es DEM ARBEITGEBER zwar verboten ist dich länger 
als die oben genannten Zeiten zu beschäftigen, aber es ist dem 
ARBEITNEHMER nicht verboten so lange zu Arbeiten.
Wenn der Arbeitgeber nun aber keine Info darüber erhält wie lange der AN 
bei jemand anderem Arbeitet oder von dem Nebenerwerb überhaupt nichts 
weiß, so verstösst er auch nicht gegen das Gesetz.

Erst wenn der AG erfährt, oder auch nur vermutet, das die 
Gesamtarbeitszeit beider Jobs über die Grenze hinausgehen muss dieser 
handeln und sich davon überzeugen (beim AN nachfragen reicht) das dies 
nicht der Fall ist. Andernfalls wäre es dann zumindest Fahrlässig.
Lügt der AN aber hier ist das Thema damit auch erledigt. Ausser das ihm 
das den Job kosten kann.

Aber davon abgesehen:
In einem Fall wie im Ursprungsbeitrag vermutet spielt das aber keine 
Rolle. Denn solch ein Verhalten ist ganz klar verboten.
Zivilrechtlich macht sich der Arbeitnehmer der sich so verhält auf jeden 
Fall Schadensersatzpflichtig. Und dieser Schadensersatz kann dabei 
durchaus DEUTLICH höher ausfallen aus nur den zu Unrecht bezogenen Lohn 
(BRUTTOLOHN inkl. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und BG!) 
zurückzahlen zu müssen. Kommt halt darauf an ob der Arbeitgeber einen 
weitergehenden Schaden begründen kann. Z.B: Kosten für die 
Überstundenzuschläge der Kollegen, Extern vergebene Arbeiten oder 
Leiharbeitnehmer als Vertretung. Aber auch geplatze Aufträge oder 
Konventionalstrafen sofern man dies in VErbindung bringen könnte.
(Der Bruttolohn + Abgaben wird aber in jedem Fall vom Arbeitnehmer 
ersetzt werden müssen. Selbst wenn es also beim Lohn bleibt ist es schon 
ein massives Minusspiel! Denn man hat ja nur den Netoolohn ausgezahlt 
bekommen, der REst ist beim Staat und der BG versackt! Die zahlen aber 
nichts zurück, deshalb muss man das auch noch ersetzen)

Strafrechtlich wird es in Richtung Betrug laufen!

ALLERDINGS: Wie schon mehrfach geschrieben kann es auch eine ganz andere 
Begründung für dieses Verhalten geben.
Wobei ich allerdings nicht der MEinung bin das es die Arbeitskollegen 
überhaupt nichts angeht. Zumindest die unmittelbar betroffenen Kollegen 
die dann die Arbeit des Kollegen auch noch mitübernehmen müssen haben 
wenn schon nicht nach dem GEsetz, so doch moralisch das recht sich auch 
Gedanken zu machen.
Allerdings gehört es sich dann nicht diese ohne Beleg in die weite Welt 
(restliche Belegschaft) hinauszuschreien, sondern man spricht in kleinem 
KReis mit einem Verantwortlichen darüber, der dann evtl. den Verdacht 
entkräften kann weil er weitere Informationen hat. (Muss die wahren 
Gründe ja nicht preisgeben, reicht ja das er sagt das er soetwas sicher 
Ausschließen kann) oder das als Anregung für weitere Ansatzpunkte nehmen 
kann.

Und JA: Soetwas ist voll berechtigt! Denn auch wenn manche hier 
Arbeitgeber immer als die BÖSEN darstellen deren Einzige Lebensaufgabe 
es ist Ihre Angestellten zu piesacken, so gibt es sicher genausoviele 
Ars****cher unter den Arbeitnehmern die sich zu Lasten der Firma und vor 
allem Ihrer Kollegen einen faulen Lenz machen!

Sitzt der Kollege dann auch nicht an einer besonderen Position kann ein 
solches Verhalten bei kleineren Firmen durchaus MASSIVEN Einfluss auf 
die Ergebnisse haben und wenn es langfristig so geht sogar die 
Arbeitsplätze der Kollegen gefärden. (Und nochmals JA- ich kenne solche 
Fälle in der Realität)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Nemesis (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> allem Ihrer Kollegen einen faulen Lenz machen!

Das kommt in der Praxis erfahrungsgemäß ziemlich selten vor.
Ein Kollege, der hier die Arbeit mit machen muss, wird in der
Regel ja nicht schlechter gestellt, denn er wird eher selten
das doppelte Pensum leisten (können).

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Carsten S. schrieb:
> Und der §22 (Ordnungswidrigkeiten) fängt dann so an:
> Zitat (ArbZG)
>> (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder
>> fahrlässig ...

Nur, welcher von den beiden AG handelt Fahrlässig?

von Nemesis (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Nur, welcher von den beiden AG handelt Fahrlässig?

Man könnte argumentieren: Die eine Hand weiß nicht...
aber da es sich um zwei Personen bzw. Firmen handelt, greift
das wohl nicht. Da wird man kaum einem einen Vorwurf machen
können. Also hat der Arbeitnehmer den schwarzen Peter, aber
der wird vom Gesetz anscheinend gar nicht in die Pflicht
genommen, sondern die Arbeitgeber. Scheint wohl so eine klassische
Gesetzeslücke zu sein.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Wer sagt denn, dass dem was der Arbeitgeber sagt auch so ist ?
Hat sich der Arbeitnehmer tatsaechlich krank gemeldet, oder kommt er 
sowieso nicht mehr, der AG, will aber nicht damit rausruecken ? Weshalb 
auch immer.

von Karl (Gast)


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Nemesis schrieb:
> Das Arbeitszeitgesetz greift aber nur im Geltungsbereich eines
> Arbeitgebers.

Falsch:

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum 
Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren 
Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

von Zocker_49 (Gast)


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> Re: Zwei Vollzeitarbeitsstellen möglich?

Haste auf IBN auch. Da sind 80 Std./Woche nichts ungewöhnliches.

Sonst eher nur beim Staat möglich.

von Bimbo (Gast)


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Der zweite Job muss ja kein Angestelltenverhältnis sein. Vielleicht ist 
er nebenberuflich selbstständig (geht bis 15 h/Woche).

Vielleicht hilft er auch ehrenamtlich in so einem Flüchtlingsheim und 
steckt sich da dauernd mit allen möglichen Krankheitserregern an, was 
die vielen kurzen Krankschreibungen erklären würde.

von 5hTtag (Gast)


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Warum reitet Ihr überhaupt auf der täglichen Arbeitszeit herum?
Er arbeitet doch gar nicht mehr als 8h pro Tag, auch wenn er dies 
vertraglich müsste.

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