Forum: Offtopic Vernetzung von Geschwindigkeitsregelanlagen


von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Woher bekommt man Informationen über die Funktion und Vernetzung von 
Geschwindigkeitsregelanlagen?

Es geht um Folgendes:

An einem Autobahnteilstück mit Zufahrten und Abfahrten stehen mehrere 
Brücken mit elektronischen Schildern, die der Regelung des Verkehrs 
dienen. Diese bewerkstelligen (vermutlich mit Induktionsschleifen) auch 
eine Messung der Fahrzeuggeschwindigkeiten und damit der Verkehrsdichte 
und melden das dem Leitwerk. Soweit klar.

Nun ist es so, dass ich an einer solchen Anlage angeblich zu schnell 
gewesen sein soll. Konkret soll ein Limit angezeigt worden sein, was 
aber definitiv nicht der Fall war, da es dunkel war und man die Schilder 
hätte sehen müssen. Auf welchem Schild die Anzeige erfolgt sein soll, 
wurde mir nicht mitgeteilt. Die Schilder, die real zu sehen waren, waren 
weiße Beendigungszeichen.

Interessant ist, daß die Geschwindigkeitsmessung mit einer Laserpistole 
erfolgt ist. Da frage ich mich natürlich, wieso man dazu nicht die 
Induktionsschleifen nimmt, die ja naturgemäss genauer sind.

Und vor allem beschäftigt mich die Frage:

Woher "weiss" die Blitzeinrichtung, die ja indirekt von der Laserpistole 
die Geschwindigkeit mitgeteilt bekommt, um sie einzublenden, was das 
Schild vorher angezeigt hat?  Der Polizist kann dies ja nicht sehen, um 
sein Messgerät jeweils schnell umzuschalten.

Sind die elektronisch über Funk verbunden?

Wie funktionieren die überhaupt? Gibt es in jeder Brücke eine 
Steuereinheit oder sind die zentral pro Anlage gesteuert? Oder wird 
jedes Schild von der Leitstelle aus gesteuert?

Was ist über das Bussystem zwischen den Anlagen und der Leitstelle / den 
Brücken bekannt?

Wie sicher ist die Anzeige im Bezug auf Kommunikationsfehler?  Werden 
die angezeigten Schilder zurückgelesen?


Die an der besagten Anlage aufgestellten Schilder zeigen meist sehr 
unterschiedliche Sachverhalte an, die auch nicht immer logisch sind. Da 
wird z.B. auf einer Teilstrecke mal was angezeigt, was dem davor und 
dahinter eine Zeitlang widerspricht. Sieht mir so aus, als ob da 
manchmal die Brücken nicht immer alles mitkriegen, was sie machen 
sollen.

: Verschoben durch Moderator
von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Um nochmal meine eigentliche Fragestellung zu präzisieren:

Wie ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Informationszirkel 
konsistent arbeiten? Ist das zentral gesteuert oder eine Kette?

Eine Kette wäre für mich: Leitstelle konfiguriert Anlage, Anlage meldet 
an Brücken, Brücken melden an Schilder, Schild meldet an "Radargerät". 
Dann wäre das Radar immer darauf eingestellt, was das Schild angezeigt 
hat.

Ich nehme aber an, dass das Radar nicht das Schild auslesen kann.

Was passiert in einem Fall eines Kommunikationsfehlers? Meldet das 
Schild das dem Radar oder der Leitstelle? Kriegt es die Leitstelle mit 
und meldet das dem Radar? Was zeigt das Schild an, bei 
Kommunikationsfehler?

Ich habe nämlich die Vermutung, dass das Vorhandensein der weissen 
Zeichen darauf schließen lässt, dass kurz zuvor noch was anderes 
angezeigt worden sein muss.

von A5 Runner (Gast)


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Also an der A5 im Bereich Frankfurt gibt es auch diese schönen 
Schilderbrücken.

Eigentlich weiss ich über die Technik nichts aber ich darf jeden morgen 
und Abend deren "Verhalten" erforschen...

Ich habe schon erlebt das ich dem "neuen" Zeichen (z.B. das 
Frittenschild) hinterher gefahren bin. Das Feld wird quasi von hinten 
aufgerollt und die vor einem fahrenden fragen sich warum man sich nicht 
an die 120km/h hält.

Es kommt manchmal vor das abwechselnd 120km/h und "Ende aller 
Streckenverboten" signalisiert wird.

Hilfreich könnte dieser link sein : 
http://www.feig.de/produkte/sensors/anwendungsbereiche/verkehrsleittechnik.html

von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Das ist genau das Problem!

Wenn die so dicht und schnell umschalten, wie will man dann im 
Nachhinein wissen, wer was wann gesehen haben muss?

Ich habe nämlich den Eindruck, dass bei der munteren Umschalterei ein 
Schild irgendwas nicht kapiert hat und sich aus der Kette verabschiedet 
haben könnte. Das wird nämlich in einem Forum vermutet, wo es ebenfalls 
Leute gibt, die sich sicher sind, kein Schild gehabt zu haben.

von A5 Runner (Gast)


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Damit die Blitzerei rechtens ist müssen sie doch alles dokumentieren, 
nachvollziehbar !

Bin gespannt wie sie das machen wollen...

von A5 Runner (Gast)


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Wo ist es denn passiert ?

von Klaus (Gast)


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Ich denke auch, dass es, zumindest für eine gewissen Zeitraum, ein 
Protokoll gibt, wann welche Anzeige was angezeigt hat. Wenn man darlegen 
kann, dass die Messung gerade im Moment der Lasermessung umgeschaltet 
wurde, oder zeitlich nahe genug, dass man einen begründeten Zweifel beim 
Richter hervorrufen kann, dann kommt man vielleicht davon.

von Richard H. (richard_h27)


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Die am besten nachvollziehbare Erklärung, wie diese Verkehrsleitsysteme 
gesteuert werden, ist eindeutig diese:

https://www.youtube.com/watch?v=4e5ozvE6yOo&index=56&list=PLmkHk_BNlsvLAknU3KtdPHMEobRGrN2QN

von A5 Runner (Gast)


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Naja, ein Logfile was sich irgendjemand irgendwann mal runterkopiert hat 
wird wohl wenig rechtskräftig sein ;)

von -gb- (Gast)


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Verkehrsteilnehmer68 schrieb:
> Wie ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer im Informationszirkel
> konsistent arbeiten? Ist das zentral gesteuert oder eine Kette?

Das Leitsystem protokolliert alle Anweisungen an die Brücken. Ob es aber 
eine Möglichkeit gibt, die einzelnen Schilder auf korrekte Anzeige hin 
zu prüfen, wage ich zu bezweifeln. Das sind ziemlich dumme Dinger. 
Meines Wissens gibt es da nicht einmal irgendwelche Sicherheits- oder 
Funktionsstandards für. Das ist auch nicht notwendig, wenn diese Anlagen 
nur den Verkehr grob beeinflussen sollen und keine individuellen Autos 
überwachen müssen. Und weil die nie zur Geschwindigkeitsüberwachung 
gedacht wurden, hat sich auch keiner Gedanken darum gemacht.

In der Industrie ist sonst natürlich durchaus üblich, den geschriebenen 
Zustand eines Systems zurückzulesen und zu damit verifizieren, schon 
wegen der FMEA. Bei allen Komponenten, die über virtuelle Leitungen und 
Busssysteme verbunden sind, muss zumindest der Empfang der Nachricht 
bestätigt werden. Bei wichtigen Nachrichten, muss die Information 
zurücklesbar sein oder aber man kann die Reaktion auf die Nachricht 
überwachen.

Bei sicherheitskritischen Anzeigen werden z.B. die Anzeigen überwacht 
und zurückgemeldet. Bei Lampen oder LEDs z.B. mit einer einfachen 
Strommessung, indem man berechnet, welcher Strom fließen muss, wenn z.B. 
12 LEDs von 15 an sind und schaut, ob es stimmt.

Damit bekommt man sogar raus, wenn in einem LED-Pool von 100 LEDs eine 
ausgefallen ist und welche und kann dann entscheiden, ob das tragisch 
ist oder nicht und ob man das System weiterbetreiben kann. Oft reicht 
es, einfach einen Spannungsteiler an die Verbraucher-Leuchten 
anzuschließen und hat einen hochohmigen R2R-ADC, der Infos über die 
echte Aussteuerungen gibt. Bei Flugzeugen hat man so festgestellt, dass 
rund 20% der Umschaltkommandos gar nicht oder verspätet ankommen, wenn 
der Bus vollgeknallt ist.

Bei allen moderneren Ampelanlagen wird z.B. die Birne oder die 
LED-Gruppe überwacht, damit man sofort merkt, wenn die Anzeigen nicht 
mehr arbeiten und man die Ampel ausschalten muss. Wäre blöd, wenn einer 
grün kriegt, und die von links haben kein Rot. Gab es ja immer wieder 
mal, mit tragischen Folgen.

Ein Problem sind generell alle Anlagen, in denen keine Elektrik werkelt, 
sondern Mikcocontroller am Arbeiten sind, also Software drin ist.

Verkehrsteilnehmer68 schrieb:
> Ich nehme aber an, dass das Radar nicht das Schild auslesen kann.
Das ganz sicher nicht.

von W.A. (Gast)


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Klaus schrieb:
> Ich denke auch, dass es, zumindest für eine gewissen Zeitraum, ein
> Protokoll gibt, wann welche Anzeige was angezeigt hat.

Zumindest ein Protokoll, was welche Anzeige wann eingezeigt haben 
soll, wird es geben und sollte als Beweismittel beigefügt sein.

von Carpe diem (Gast)


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Verkehrsteilnehmer68 schrieb:
> Wie sicher ist die Anzeige im Bezug auf Kommunikationsfehler?  Werden
> die angezeigten Schilder zurückgelesen?

Garnicht sicher, irgendwo hab ich mal gelsesen das an diesen aus genau 
diesem Grund nicht wegen Überschreitung Limit abgemahnt werden kann.

von Jay (Gast)


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Du hast ein rechtliches, kein technisches Problem.

Um das rechtliche Problem zu lösen gibt es sehr krumme, auf 
Verkehrsrecht spezialisierte Winkeladvokaten der üblen Sorte. Die wissen 
wie man rechtlich mit/gegen technische Aspekte der 
Geschwindigkeitsmessung argumentiert. Anders ausgedrückt, die wissen was 
man wie einem Richter, der kein Techniker ist, aufs Brot schmieren muss. 
Die wissen wo man wie welche Gutachter findet, in Stellung bringt und 
welche technischen Daten, Protokolle etc. es gibt und welche als Beweise 
anerkannt werden.

Aber ehrlich gesagt, wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach die 
Strafe und lebst dein Leben ohne langen Rechtsstreit weiter. 
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland sind lächerlich billig. 
Man muss nicht immer recht bekommen auch wenn man vermeintlich recht 
hat, denn das Leben ist kein Ponyhof.

von mh (Gast)


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Ich dachte, in den Schilderbrücken würden üblicherweise "klassische 
Blitzdinger" (also Radar) eingesetzt. Laserpistole klingt doch eher nach 
Bolizei am Straßenrand.
Letztere ist natürlich nicht mit der Verkehrsregelanlage vernetzt, da 
müssten ja zwei verschiedene Behörden zeitnah miteinander sprechen...

von B e r n d W. (smiley46)


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> wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach

Komisches Gedankengut!

Die Frage ist doch, falls du Recht bekommst, werden dann Anwaltskosten 
und Gutachterkosten ersetzt?. Hast du eine Rechtsschutz-Versicherung?
Falls nicht, ist es wahrscheinlich billiger, zu bezahlen.

Andererseits machen die dann mit den illegalen Messungen weiter und es 
gibt weitere "Opfer".

von Pandur S. (jetztnicht)


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Das waer dann so ein Fall, wo man eine Dashcam haette gehabt haben 
sollen ...

von Der Andere (Gast)


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Oder D. schrieb:
> Das waer dann so ein Fall, wo man eine Dashcam haette gehabt haben
> sollen ...

Wenn du nicht sofert merkst dass du "geblizt" worden bist nützt dir das 
auch nix. Bis der Strafbescheid kommt sind die Daten längst 
überschrieben.

von Karl (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Wenn du nicht sofert merkst dass du "geblizt" worden bist nützt dir das
> auch nix. Bis der Strafbescheid kommt sind die Daten längst
> überschrieben.

Beim klassischen Lasern gibt es keinen Blitz. Allerdings ist das auch 
kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen?

Der TO sollte nochmal genau angaben machen. Wurde er von einem festen 
Blitzer im System erfasst oder von einer mobilen Polizeieinheit. Bei 
einer mobilen Einheit bezweifel ich, dass die die aktuellen Daten der 
Brücken hat. Ferner kann man auch nicht einfach unter einer Brücke mit 
z.B. 120 stehen sofort abkassieren, da gibt es gewisse Mindestabstände.

Juristisch kann man sich nur einen Anwalt nehmen, weil nur der 
Akteneinsicht erhält.

von Oliver S. (oliverso)


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Vsrkehrsrechtsanwalt nehmen, Einspruch einlegen, fertig. Der Anwalt wird 
dir sagen, was geht, und was nicht.

Alles andere Geschwafel wie "illegale Messungen" oder "schon gelöschte 
Daten" kannst du vergessen. Gerade bei Messungen per Laaerpistole gibt 
es so viele Möglichkeiten, Fehler zu machen, da kennt sich in guter 
Anwalt aus. Genauso ist allerdings auch die Rennleitung bestrebt, alle 
Fehler zu vermeiden, und nur möglichst wasserdichte Fälle zu haben.

Und ansonsten gilt halt: Vor Gericht und auf hoher See...

Oliver

von Paul B. (paul_baumann)


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Karl schrieb:
> Allerdings ist das auch
> kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen?

Aus dem Graben?

MfG Paul

von Jay (Gast)


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B e r n d W. schrieb:
>> wenn du ein Mann bist, dann zahlst du einfach
>
> Komisches Gedankengut!

Nein, überhaupt nicht. Man sollte zu seinen Fehlern stehen. Man sollte 
sich seine Kämpfe sorgfältig aussuchen. Man sollte mit kleinen 
Niederlagen und Ungerechtigkeiten leben lernen.

Dieses "ich habe aber recht" ist kindisch, besonders wenn es bedeutet 
Geld und Lebenszeit mit fiesen Anwälten und vor Gericht zu verschwenden. 
In Deutschland sind die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen so 
lächerlich gering, dass der mögliche zu erringende Sieg in keinem 
Verhältnis zur verschwendeten Zeit, Nerven und Geld steht. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg

Zahlen, sich den Staub aus den Sachen schütteln, sich die Energie für 
einen lohnenden Kampf aufheben, weiter sein Leben leben. Shit happens.

> Andererseits machen die dann mit den illegalen Messungen weiter und es
> gibt weitere "Opfer".

Wir haben nur die Aussage des OP, der den üblichen Wind macht wie 
furchtbar Unrecht ihm getan wurde.

von Paul B. (paul_baumann)


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Jay schrieb:
> Wir haben nur die Aussage des OP, der den üblichen Wind macht wie
> furchtbar Unrecht ihm getan wurde.

Verkehrsteilnehmer68 schrieb:
> An einem Autobahnteilstück mit Zufahrten und Abfahrten stehen mehrere
> Brücken mit elektronischen Schildern...

Er müßte mal präzisieren, um welchen Ort es sich an welcher Autobahn 
handelt und könnte dann im Netz nach Anderen suchen, denen das ebenfalls 
so gegangen ist. Wenn das ein technisches Problem ist, dann sind da ja 
auch noch Andere betroffen und werden das auch kundtun.

MfG Paul

von B e r n d W. (smiley46)


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> Man sollte zu seinen Fehlern stehen.
> Man sollte mit kleinen Niederlagen und Ungerechtigkeiten leben lernen.

Ja was jetzt, Fehler oder Ungerechtigkeit? Das hört sich so an als soll 
er die andere Wange hinhalten, obwohl ihm übel mitespielt wird.

> Dieses "ich habe aber recht" ist kindisch
> die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen so lächerlich gering

Zwischen einer ausgeschalteten Geschwindigkeitsanzeige und Tempo 120 
kann eine deftige Strafe drohen, einschließlich Punkte und Führerschein 
weg. Zumindest würde ich von einem Anwalt/Verkehrsrecht die Beweise 
prüfen lassen. Ob es sich dagegen zu klagen lohnt, muss 
Verkehrsteilnehmer68 selbst entscheiden. Es könnte auch ein 
Grundsatzurteil dabei rauskommen, welches eine manuelle Lasersmessung 
bei solchen Anlagen untersagt. Sowas gabs schon mal bei 
Abstandsmessungen. Zumindest scheint es Lücken in der Beweisführung zu 
geben.

von J.-u. G. (juwe)


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B e r n d W. schrieb:
> Es könnte auch ein
> Grundsatzurteil dabei rauskommen, welches eine manuelle Lasersmessung
> bei solchen Anlagen untersagt.

Zunächst müsste mal geklärt werden, ob denn tatsächlich eine manuelle 
Lasermessung stattgefunden hat. Anhand der bisherigen Schilderungen 
(Messung an Autobahn, Foto) erscheint mir das unplausibel.

von Ingo (Gast)


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Hello,

die Anzeigen prüfen sich selbst und deren tatsächliche Anzeige wird 
protokolliert. Sowas kann man nachher noch nachvollziehen.
Abgesehen davon gibt es Verkehrsfachanwälte und technische Gutachter, 
die solche Fälle unabhängig prüfen.
ich bin soeiner.

Mit der bisherigen Information kann man nix anfangen, die Angaben sind 
widersprüchlich. Wenn Du tatsächlich zweifelst, such Dir einen Anwalt 
und dann klappt das schon ...

Gruss, ingo.

von meckerziege (Gast)


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Karl schrieb:
> Beim klassischen Lasern gibt es keinen Blitz. Allerdings ist das auch
> kaum auf der Autobahn möglich, wo will man die Autos rausziehen?

Auf der Autobahn wird teils auch mit (zivilen) Fahrzeugen 
hinterhergefahren.
Ansonsten gibts noch die stationären Blitzer in den Schilderbrücken oder 
am Straßenrand. Die Blitzen, verwenden aber in der Regel keinen Laser.

Deine Beschreibung verwundert mich also auch. Beschreibe doch bitte mal 
genau, um welche Geschwindigkeitsmessanlagen es sich handelt usw.

Meines Wissens nach werden aber die aktuellen Zustände der 
Geschwindigkeitsanzeigen irgendwo mitprotokolliert.

Ich würde dir empfehlen, mal zu einem Anwalt zu gehen. Der weiß genau 
was jetzt zu tun ist bzw. welche Stellen er um welche Informationen 
bitten kann.

von Einwand (Gast)


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Es gibt solche und solche Schilderbrücken. Bei einigen weiss man, dass 
sie schon mal falsch schalten, ohne dass es die Leitstelle mitbekommt. 
Sowas aber zu beweisen, wird schwer, wenn man keine Kamera hat. Das ist 
eben die schöne neue Welt. Passt mal auf, was da alles noch kommt in 
Zukunft!

Dann:  Eine der Brücken haben festinstallierte Blitzer und andere nicht. 
Besonders bei denen, die das nicht haben, gibt es immer wieder Ärger, 
weil nicht wirklich bekannt ist, was die Schilder zeigen. Wenn es ein 
mobiler Blitzer war, dann muss ja irgendwie sichergestellt werden, daß 
das Blitzgerät die Geschwindigkeit kennt. Und das ist meist nicht der 
Fall und nicht dokumentiert. Je nach Richter werden da schon mal 
Bescheide gekippt! Suche mal nach dem Stichwort "Blitzer am Hirschberg"!

Genrell kann ich nicht empfehlen, gegen die Behörden anzugehen! Die sind 
sture Beamtenkoeppe, uneinsichtig und selbstherrlich. Wenn Du Pech hast, 
kommst Du, wie ein Bekannter von mir an einen alten Richter, der noch 
eine Absicht reininterpretiert, die Strafe verdoppelt und wegen der 
Uneinsichtigkeit noch eine MPU ansetzt. Das wurde dann erst in der 
nächsten Instanz gekippt. Problem: Man hat massig Stress und Aufwand und 
es kostet so oder so viel Geld.

von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Das heisst auch Deutsch, man muss sich alles bieten lassen?

Nochmal zur Klarstellung:

1) Laut Anhörungsbogen und nun auch im Bescheid war es ein 
"Lasermessgerät". Zeuge ist ein Polizist mit erwähntem Namen. Also 
nichts festinstalliertes, sondern eine Person mit offenbar mobilem 
Messgeräte.

2) Im Bild bin ich von etwa einem 45 Grad-Winkel aus geschätzt 15m 
Distanz zu sehen.

3) Es waren keine Anzeigen mit einem Limit sichtbar. Gesehen habe ich 
nur weisse Zeichen. Die waren sehr hell und hoben sich vom Nachthimmel 
ab. Es gibt dort aber kein Nachtlimit und auch sonst kein Schild. Die 
Anzeigen sind meistens aus.

4) Laut Bescheid war ich mit gemessenen 125km/h im Vergleich zu den 
angeblichen 80k/h nach Abzug 41k/hm zu schnell und soll den Führerschein 
abgeben! Es geht dummerweise nun auch noch um 1 km/h.

5) Aus den Unterlagen geht nirgends hervor, wie man zu den 80 gelangt 
ist. Die sind nur um Blitzerbild als Wert eingeblendet. Es gibt zwar 
online Fotos von mir zu sehen, aber keinerlei Schalttafelprotokoll.

6) An dem Teilstück stehen gleich mehrere Brücken und ich kann noch 
nicht genau zuordnen, welche Brücke relevant war. Erwähnt ist das nicht.

Mich würde interessieren, ob die wirklich ein Schild auslesen können und 
dem Blitzer übermitteln und wie da die Zuordnung ist.


Der Hammer: Im Bussgeldbescheid steht wörtlich "Die Geschwindigkeit 
beträgt dort 80km/h", als sei das ein permanenter Zustand, was definitiv 
nicht stimmt. Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für 
die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt. Meine 
diesbezügliche Nachfrage im Anhörungsbogen haben sie einfach ignoriert 
und nur lapidar geantwortet, "das Messgerät ist geeicht".

von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Ingo schrieb:
> die Anzeigen prüfen sich selbst und deren tatsächliche Anzeige wird
> protokolliert. Sowas kann man nachher noch nachvollziehen.
Wie funktioniert diese Selbstprüfung? Ich Entwickler u.a. 
Flugzeugtechnik, Radare und andere Sicherheitstechnik und weiß um die 
Möglichkeiten, Anzeigen sicher zu machen und zu checken. Aber da gibt es 
halt einschlägige Normen.

> Abgesehen davon gibt es Verkehrsfachanwälte und technische Gutachter,
> die solche Fälle unabhängig prüfen.
Wie kann man das Prüfen? Wie wird sichergestellt, dass das finale Gerät 
nicht nur den vom Radar kommenden Wert sondern auch den Schilderwert 
hat?

(Wie) wird erkannt, wenn ein Schild ausfällt? Wir hatten z.B. Probleme 
mit selbstkonfigurierenden Displays, die spontan und ohne 
nachvollziehbaren Grund hängen blieben und nach einer Weile neu gebootet 
hatten. Die blieben dann so lange dunkel, bis der regelmässige update 
Wert wieder eintraf. In unserer Anwendung kein Problem, aber als sichere 
Anzeige im Dauerbetrieb nicht geeignet.

von B e r n d W. (smiley46)


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> Der Hammer: Im Bussgeldbescheid steht wörtlich "Die Geschwindigkeit
> beträgt dort 80km/h", als sei das ein permanenter Zustand
> und nur lapidar geantwortet, "das Messgerät ist geeicht"

Der Schriftverkehr kommt von einem Sachbearbeiter z.B. im Landratsamt. 
Der weiß möglicherweise gar nichts von der Anlage. Andererseits wird 
auch manchmal frech probiert, ob der Beschuldigte doch noch bezahlt, 
denn es geht um Kohle. Manchmal kann man sich noch das Foto auf der 
Polizeiwache anschauen, aber echten Einblick in die 
Beweisführung/Unterlagen bekommt nur ein Anwalt.

von dfIas (Gast)


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Und, Strecke nochmal abgefahren? Gerade zu dieser Jahreszeit finden sich 
wegen noch nicht behobener Straßenschäden viele gewöhliche 
Begrenzungsschilder an der Straßenseite wieder, auch abschnittsweise 
inmitten von Schilderbrücken. Wenn dort Widersprüchliches angezeigt 
wird, Verwirrung inklusive.

von Andi (Gast)


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Es gibt auch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, die mit Laser 
arbeiten. In Deutschland sind das Vitronic Poliscan Speed und jenoptik 
traffistar s350.

Einfach auf blitzer.de auf der Karte die Stelle suchen wo man geblitzt 
wurde.

Schönen Gruß!
Andi

von Michael W. (Gast)


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Ich hatte auch schon mal so einen Fall: Geblitzt und weit und breit kein 
Schild angezeigt. Die Schilderbrücke war aus, wie sich im Nachhinein 
herausstellte, was ich aber nicht wusste. Trotzdem haben sie abkassiert. 
Ich habe das zunächst nicht groß hinterfragt und einfach gezahlt, weil 
es nicht viel war. Später kam dann was in der Presse. Die Säcke haben 
den Bescheid aber nicht zurückgenommen, obwohl es offenbar falsch war, 
weil ich ja gezahlt hatte und damit die Sache erledigt war.

Die Frage ist halt ob es sich überhaupt lohnt:

Renne extra zum Anwalt, mache Widerspruch, gehe zu Gericht und, und und. 
Selbst wenn du es abbiegen kannst und nix bezahlen musst, hast du einen 
immensen Zeitschaden.  Es ist einfacher, zu zahlen. Kommt billiger.

Ist natürlich böde, wenn man den Führerschein abgeben soll.

Rechtschutzversicherung anrufen!

von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Der Stand:

Habe einen Widerspruch eingelegt und telefonisch nachgefragt, was es 
sich mit dem besagten Schaltprotokoll verhält. Ergebnis:

1. Der Bescheid ist angeblich nicht eingegangen. Ich habe ihn noch in 
der Frist nochmal hingefaxt.

2. Schaltprotokoll haben sie keines. Der wusste nicht, wovon ich rede. 
Fragt sich also, woher man sowas bekommt?

Offenbar handelt es sich nur um ein Sekretariat im Amt, das die Fälle 
auf den Tisch kriegt und nach Schema-F abarbeitet.

von dfIas (Gast)


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Verkehrsteilnehmer68 schrieb:

> 2. Schaltprotokoll haben sie keines. Der wusste nicht, wovon ich rede.
> Fragt sich also, woher man sowas bekommt?


Über'n Anwalt.

von Autofahrer (Gast)


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dfIas schrieb:
> Verkehrsteilnehmer68 schrieb:

> Über'n Anwalt.

Und an wen wendet sich der Anwalt, wenn selbst die Behörde nix von einem 
Protokoll weiß?

Ich plädire hierfür:
Beitrag "Re: Dashcam ständig mitlaufen lassen"

von Hp M. (nachtmix)


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Verkehrsteilnehmer68 schrieb:
> Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für
> die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt.

Vermutlich die Vorladung vom Amtsgericht.

von A. F. (chefdesigner)


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Sehr interessantes Thema! Ich war auch schon von einem solchen Vorgehen 
betroffen. In meinem Fall war es eine abgebaute Baustelle, die nicht 
mehr als solche erkennbar war, wo aber angeblich noch Schilder standen, 
weil es irgendwo eine Ausfahrt gab und die Leitplanke fehlte. Da hatte 
die Polizei geblitzt. Die Behörde behauptete, die Geschwindigkeit sei 
durch ein mobiles beleuchtetes Baustellenschild auf einem Wagen 
angezeigt worden, das fährt oder steht, je nachdem und eine 
programmierte Geschwindigkeit anzeigt.

Ich sollte für einen Monat den Führerschein abgeben und bin zu einem 
befreundeten Anwalt. Laut seiner Aussage gibt es Fälle, wo der 
Führerscheinentzug "unbillig" ist, wenn dadurch die Existenz gefährdet 
wird oder umgekehrt, wenn keine echte Gefährdung vorlag. Ich habe 
Widerspruch eingelegt und daraufhin ging das direkt zur 
Staatsanwaltschaft, ohne dass die überhaupt reagiert haben. Von dort 
ging es an Amtsgericht und es gab einen Anhörungstermin.

Der Anwalt hat dann vorgetragen, dass die Beweise unsicher seien und ich 
in unverhältnismäßiger Weise beruflich beeinträchtigt werde und zudem 
niemand da war, der gefährdet wurde. Es gibt nämlich einen Fall, wo 
jemand trotz 145 auf der Landstraße den Führerschein behalten durfte, 
weil es morgens um 5.00 war, wo niemand fährt. Isst auch im Internet 
recherchierbar

In meinem Fall war es aber tagsüber und es war ein Landstrassenabschnitt 
mit 40, wo theoretisch schon jemand rübergehen könnte. Trotzdem hätte 
man das eigentlich nicht so entscheiden dürfen, weil es keinen Beweis 
gab, dass ein Schild da war und ob es auch angeschaltet war. Das kam 
jedenfalls später bei einem ähnlichen Fall raus. Jeder Richter macht das 
anders.

Der Richter hat sich in meinem Fall keine Mühe gemacht und das trotzdem 
bejaht. Ich musste einen Monat den Führerschein abgeben! War eine 
10min-Sache! Der hatte dort einen riesen Aktenberg und wollte einfach 
fertig werden. Meinem Anwalt hat er gesagt, er könne ja widersprechen, 
wenn es ihm nicht gefällt.  Der Anwalt hat dann mit Hinweis auf die 
unbillig hohe Bestrafung auch angekündigt, in die Berufung zu gehen, wir 
haben das dann aber anders gemacht (Der Tipp kam von einem Typ im 
Audifoum) :

Gleich vorweg: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Schilderung 
privater Erfahrungen. Eine Nachahmung liegt in der Verantwortung des 
Lesers :-)

Ich habe mich einfach von meiner Tochter, die Semesterferien hatte, zu 
den wichtigen Terminen hinfahren lassen und sie dafür bezahlt! Sie hat 
eine Aufwandsentschädigung bekommen und 30 Cent Kilometergeld. Da sind 
pro Termin bis zu 200,- Euro zusammengekommen, von denen sie aber nur 
die Aufwandsentschädigung versteuern muss, was aber so ziemlich nix ist, 
weil sie kaum verdient. Ich selber ziehe aber den vollen Betrag als 
Geschäftsausfgaben ab und zahle rund 100,- weniger Steuern! Vom 
Finanzamt her geht das klar, haben wir gecheckt.

Mein Anwalt hat das extra nochmal abgeklärt: Die Rechtslage ist die, 
dass zwar infolge eines Führerscheinentzuges ein Vermögensschaden 
entstehen darf, sofern er sich im Rahmen hält, man darf aber nicht 
grundsätzlich an der Berufsausübung gehindert werden. Das wäre aber der 
Fall, wenn ich nicht schnell reagieren und zeitnah beim Kunden 
auftauchen könnte. Daher ist mir die Benutzung öffentlicher 
Verkehrsmittel nicht zuzumuten. Ich könnte und dürfte ansonsten ja auch 
ein Taxi nehmen und auch das wären dann reguläre Geschäftsausgaben.

Wir haben dann in den 4 Wochen insgesamt 15 Termine gefunden, wo mich 
das liebe Töchterlein begleitet hat. Sie ist dann jeweils dort einkaufen 
gegangen und hat facebook Freunde getroffen. Alles schön vom Finanzamt 
bezahlt. Da die echten Kosten fürs Benzin aber viel niedriger sind, als 
die 30 Cent, macht man bei vielen Kilometern noch einen positiven 
Schnitt!

Wichtig ist natürlich, dass es echte Geschäftsfahrten in Städte zu den 
Kunden sind. Privatfahrten kann man nicht absetzen! Und es muss das 
eigene Auto der Tochter sein, damit man die 30 Cent bezahlen kann. 
Netter Nebeneffekt: Meinen Geschäftswagen kann ich während der Zeit 
trotzdem absetzen, weil er über die Gesamkosten im Jahr und die 
Abschreibung steuermindernd wirkt. Ich muss sogar für den einen Monat 
keine 1% Nutzung oder eigene Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 
anrechnen lassen, weil ich den Wagen ja nicht selber nutzen kann. 
(Versicherungstechnisch darf ich den Wagen nur alleine fahren).

Wichtig ist auch, dass das Geld echt nachvollziehbar fließt. Also aufs 
Konto des Töchterleins überweisen.

Also:

Wenn man euch den Führerschein abnimmt, lasst euch von jemandem 
chauffieren und setzt die ganze Geschichte von der Steuer ab. Alles 
legal.

Und nicht mit den Behörden anlegen. Dort arbeiten Leute, die mit Logik 
wenig im Sinn haben und die sich auch nicht überzeugen lassen wollen. 
Die ziehen nur ihr Ding durch und sind zufrieden.

: Bearbeitet durch User
von Verkehrsteilnehmer68 (Gast)


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Hp M. schrieb:
> Verkehrsteilnehmer68 schrieb:
>> Habe Widerspruch eingelegt und nochmals einen Beweis für
>> die 80 eingefordert. Mal schauen, ob diesmal was kommt.
>
> Vermutlich die Vorladung vom Amtsgericht.

Nicht ganz! Nachdem sich nun länger nichts getan hat, flatterte unlängst 
folgender Bescheid herein:

Das Verfahren wird wegen eines sogenannten "Verfahrenshindernisses" 
gemäß § 206a wegen Verjährung eingestellt.

Mir steht das Grinsen so breit im Gesicht, daß Ich fast versucht bin, 
eine Kopie hier reinzuposten :-)

Offenbar hat da jemand kurz vor Weihnachten mit den anstehenden 
Verfahren reinen Tisch machen wollen und/oder die auf der Kippe 
stehenden Prozesse hergeschenkt. Gfs war es den Behörden aber auch 
einfach nicht gelungen, ein solches Schaltprotokoll - so es denn je 
eines gab - beizubringen. Der letzte Schrieb eben jenes Amtgerichtes 
hiess ja noch, daß es zur Hauptverhandlung kommen soll, sofern Ich nicht 
einlenke oder Entlastendes vorbringen kann - was Ich ja nicht konnte 
(wie auch ???).

Was nicht mehr ganz so grinsenswert ist:

Kann auch sein, daß die da alle an Überlastung laborieren, wie man 
letzterdings im TV sehen konnte und deshalb die kleinen Geschichten alle 
nach hinten geschoben werden, bis sie platzen. Im TV-Bericht war auch 
jenes Amtgericht erwähnt worden und es war zu vernehmen, daß da selbst 
Drogenhändler straffrei wieder aus der U-Haft kommen, weil sie mit den 
Prozessen nicht nachkommen. In der Tat scheint sich die unterzeichnende 
Person ansonsten mit durchaus schweren Verkehrssachen zu befassen, wie 
man im Internet per Namensrecherche leicht nachlesen kann: Es gibt 
etliche Berichte über Prozesse mit Toten infolge von jugendlichen 
Rasern, schlecht abgesicherten Baustellen und Omas, die Gas und Bremse 
verwechseln und in einer Fussgängergruppe knallen.

Für mich ist die Sache damit juristisch erledigt. Es bleibt natürlich 
die Frage, wie es sich mit der Zuverlässigkeit solcher Anzeigen (gemeint 
sind die elektronischen!) verhält und wie man sich wiederum "verhält", 
wenn man daraufhin angeschuldigt wird. Bei der Technikgläubigkeit 
mancher Behördianer muss man durchaus befürchten, daß sie irgendwelchen 
Logdateien mehr Glauben schenken, als den Aussagen des Betroffenen.

Offen bleibt damit auch, welcher Art die Beweisführung dann vor Gericht 
seitens der SA gewesen wäre: Wie Ich inzwischen recherchieren konnte, 
wird in den Zentralen der Anlagen lediglich das Steuerkommando zur 
Umschaltung der Schilder protokolliert - also im Wesentlichen das, was 
der Verkehrscomputer oder manuelle Bediener jeweils meinte, anzeigen 
lassen zu müssen, um die Verkehrslage zu verbessern. Ob die Schilder es 
auch kapiert haben und tatsächlich umgeschaltet haben, oder es zu einer 
Fehlfunktion kommt oder nicht, wird nicht - oder nicht vollständig 
protokolliert. Das heisst, im Protokoll ist nicht beweisbar ersichtlich, 
daß das Schild geschaltet hat, weil die Zentrale gar keine Erfolgmeldung 
/ Nichterfolgsmeldung bekommt.

Kann gut sein, daß man dann kurzerhand behaupten wird, dass die Schilder 
grundsätzlich funktionieren und man verdonnert wird, obwohl es keinen 
echten Beweis gibt - so wie es damit auch keine Entlastungsmöglichkeit 
gibt. Man muss also selber für Entlastung sorgen und alle Fahrten mit 
Video aufzeichnen, um den Behörden dann nachweisen zu können, daß die 
Schilder ab und an falsch schalten, obwohl es keiner mitbekommen hat.

Das Problematische, das ich aus juristischer Sicht sehe ist, daß hier 
Anlagen zur Beweisführung beigezogen werden, die zunächst zur 
Verkehrsbeeinflussung gedacht sind, aber in Kombination mit einer 
manuellen Lasermessung weder technisch qualifiziert noch geeicht wurden. 
Der Polizist stellt sich ja irgendwo hin, stellt sein Gerät ein und 
misst dann munter drauf los und das Gerät blitzt anhand des Wertes 
alles, was darüber ist. Das Beweisfoto enthält zwar einen Hinweis auf 
diesen eingestellten Wert, woher der Polizist den hat und wo er 
hingeschaut hat, ist nicht dokumentiert. Die Anlagenschilder zeigen ja 
alle was anders an, wobon ich mich kürzlich erst wieder überzeugen 
konnte.

Es gibt aber noch einen ganz anderen Aspekt, der betrachtenswert ist:

Das Problematische, das Ich aus technischer Sicht hier sehe, ist, daß 
man sich durch das Nutzen elektronischer Schilder von deren Funktion 
total abhängig macht, da in der Regel darauf verzichtet wird, noch 
normale Blechschilder aufzustellen. An Stellen, die etwas 
unübersichtlich sind, stünden unter normalen Umständen auf der BAB 
wenigstens 120er Schilder oder gar 100er Schilder, die zu hohes Tempo 
verhindern würden. So aber ist gar kein Schild da und es kann passieren, 
dass einer mit 200 hinten ankommt, wenn er sich nicht auskennt und die 
Elektronik mal ausgefallen ist.

Mir ist das aufgefallen, weil hier in der Nähe inzwischen eine weitere 
Anlage aufgebaut wird und an zwei Stellen, die zuvor 100er Limits 
hatten, momentan gar kein Limit ist, weil die Blechschilder weg sind und 
die zwischenzeitlich montieren elektronischen, die ihrerseits immer 100 
oder weniger anzeigten, jetzt teilweise ausser Betrieb sind. Man hat 
nämlich direkt vor einigen existenten Brücken, neue Brücken hingestellt 
z.T. im Abstand von unter 1m - sodass die Schilder gar nicht mehr zu 
sehen sind. Manchmal sind die Alten noch an, aber nicht zu lesen, 
während die Neuen noch aus sind und gar nicht leuchten. Zu bewundern auf 
der A66 im Bereich Langenselbold Richtung Hanau. Was soll man davon 
halten? Selbst wenn man sich den Hals verrenkt, ist das Schild kaum zu 
lesen und in den Fällen, in denen es aus ist, könnte man 250 fahren, 
weil es gar kein Limit mehr gibt.

Ein weitererer Problemfall dieser Art sind die Tunnel in Aschaffenburg: 
Die haben gar kein Blechschild mehr und arbeiten nur mit Elektronik. Die 
Limits sind in der Regel 100, manchmal 120 und bei starkem Verkehr 80. 
Es gibt aber immer ein Limit. Was aber soll man fahren, wenn die 
Schilder mal defekthalber aus sind? Es weiß ja kein Ortsunkundiger, dass 
die sonst immer an sind.

Und dass Elektronik gerne mal ausfällt, hat man ja beim BWM X6 und dem 
Tesla gesehen, wo es Tote und Fasttote gegeben hat und dies bei jeweils 
getester Elektronik, die von den Strassenverkehrsbehörden freigegeben 
war, also alle Sicherheits- und Redundanzfunktionen integriert waren, 
die solche Fälle ausschließen sollen!!!  Nach inoffiziellen Aussagen 
eines Entwicklungsingenieurs bei einem Hersteller von u.a. 
Verkehrstechnik, der bereits mit solchen e-Schildern zu tun hatte, aber 
keine offizielle Aussage dazu machen darf und will, und den man daher im 
doppelten Wortsinn als "Feig-ling" bezeichnen könnte, reicht ein 
Blitzschlag irgendwo in der Nähe, um einen Spannungshub auszulösen, daß 
Controller abstürzen und die Schilder erstmal gar nix mehr zeigen, bis 
sie sich berappelt haben. Selbiges gilt auch für andere 
Sicherheitstechnik am- und um das Auto herum sowie für die in den KFZ 
und auch Ampelanlagen eingesetzte Sensorik und Steuertechnik, deren 
Fehlfunktionen ebenfalls nicht protokolliert werden, weil der Hersteller 
da kein Interesse daran hat, dass der Kunde das schwarz auf weiss hat, 
wie oft ein Gerät Macken hat. Dass hier der Kunde obendrein eine Behörde 
ist, die Geld eintreiben möchte und selber dem Verfolgten ungern 
Gegenargumente in die Hand geben möchte, trifft sich da bestens.

Kann also gut sein, daß die heilvolle Elektronik, mit der wir gerne 
spielen und auf die wir uns auch gerne verlassen, die Gerichte in 
Zukunft stärker beschäftigen wird und daß an besagtem Amtsgericht sich 
dann öfters mal Fahrzeugführer dafür verantworten müssen, daß nicht etwa 
ihnen - sondern der im Auto verbauten Elektronik der Gasfuss oder das 
Steuer "ausgerutscht" ist oder er eine Ampel überfahren haben soll, die 
laut Protokoll rot war. Bin sehr gespannt, sich das alles entwickeln 
wird und wie man dann damit umgehen wird. Eine Kurzrecherche meinerseits 
ergab, daß es wohl öfters mal Probleme mit Radsensoren und ESP gibt und 
sich Leute in den Strassengraben gebremst haben sollen. Da aber solche 
Sensorfehler im CAN-Protokoll - anders übrigens, als bei Flugzeugen, wo 
das vorgeschrieben ist, nicht aufgezeichnet und ausgewertet werden, weil 
es dafür keine Verpflichtung gibt, hat der Fahrer keine Möglichkeit, 
sich zu verteidigen. Zudem kommt niemand auf die Idee, der Hersteller 
Dampf zu machen, das System zu überprüfen und zu verbessern! Der 
Insider, von dem Ich das habe, fährt im Übrigen aus genau dem Grund 
stets mit ausgeschaltetem ESP - obwohl er selber urspünglich an dessen 
Entwicklung mit beteiligt war! Er hat sich sogar extra einen Sportwagen 
zugelegt, bei dem das ESP abschaltbar ist, weil man es bei vielen 
Fahrzeugen gar nicht mehr abschalten kann!

Soweit also Nachdenkliches zur Jahreswende.

Ich wünsche trotzdem noch schönes Neues von meiner Seite in die Runde.

von -gb- (Gast)


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Andreas F. schrieb:
> Wir haben dann in den 4 Wochen insgesamt 15 Termine gefunden, wo mich
> das liebe Töchterlein begleitet hat. Sie ist dann jeweils dort einkaufen
> gegangen und hat facebook Freunde getroffen. Alles schön vom Finanzamt
> bezahlt. Da die echten Kosten fürs Benzin aber viel niedriger sind, als
> die 30 Cent, macht man bei vielen Kilometern noch einen positiven
> Schnitt!

Der Tipp ist echt der Hammer! So habe Ich das noch nicht gesehen: Wenn 
Du mal 3Monate Fahrverbot hast, kannst Du so ja Hunderte Euro gut 
machen. Irgendwie nicht unbedingt der Sinn der Sache, aber zeigt, wie 
wenig unserer Verkehrsstrafsystem durchdacht ist.

Es begünstigt die Gutverdiener, weil ein paar Hunderter an Strafe für 
die nicht viel sind und sie sich sogar Geld zurückholen können.

von Michael W. (Gast)


Lesenswert?

Mit der ...

>Vernetzung von Geschwindigkeitsregelanlagen
kann es soweit nicht her sein, oder die Regelung ist komplett konfus!

Bin die Woche von der A5 kommend nach Norden über die A45 und dann 
weiter die A66 in Richtung Fulda gefahren und im Bereich Langenselbolder 
Dreieck hat es dann geblitzt. Die Situation war kurios:

Zunächst hatte die von links kommende Doppelspur der A45 eine Baustelle 
mit Tempo 80, dann mit 100 und schließlich etwa 200m vor der 
Zusammenführung mit der Spur aus Hanau keine Begrenzung mehr. Durch die 
Bäume konnte man sehen, dass die Hanauer 120 auf der Zufahrt hatten.

Ich fuhr bei Einfahrt in das Dreieck mit 130 ganz links, wechsle auf die 
3. Spur (also die rechte der Doppelspur, die weiter nach Frankfurt 
führt) um mich langsam rechts einzuordnen. Dabei fahre Ich auf ein 
Schild zu, das 100 zeigt.

Über der gesamten Breite des Autobahndreieicks haben sie jetzt über alle 
4 Spuren elektronisch umschaltbare Schilder, wie ich sehe, die jetzt 
seit einiger Zeit wohl aktiv zu sein scheinen. Die rechten Schilder 
zeigen in dem Moment immer noch 120.

Die Situation zu Beginn ist also 100, 100, 120, 120.

Ich bremse etwas ab, will in die 2. Spur rein. Dabei sehe Ich, dass von 
rechts hinten einige Schnelle kommen und lasse sie noch vorbei, obwohl 
ich eigentlich Vorfahrt habe.

An der nächsten Brücke, so etwa auf einem Drittel der Distanz im 
Dreieck, schalten die Schilder jetzt um und zeigen kurzzeitig: 80,80, 
120,120 (??)

Als Ich auf die 2. Spur rüberfahre, mit etwa 100, schaltet die Brücke 
jetzt  wieder um, auf 100,100, 120,120 - die weiter vorne hingegen auf 
100,100,100,100.

Sofort sehe Ich, wie sich einige Fahrzeuge, die sich vor und nach mir in 
die rechte Spur gequetscht hatten, wieder rausgehen, nach links fahren 
und dort auch blieben. Offenbar hatten die nur die kurzzeitigen 120 
nutzen wollen!!!  Ich selber habe von den 120 erlaubten, die Ich zuletzt 
auf meiner Spur gesehen habe noch 110 drauf, als es auf des 100er Schild 
zugeht.

Ich fahre weiter auf der zweiten Spur, werde von hinten ein- und 
überholt, da schaltet die Brücke plötzlich um auf 120,120,80,80.

Sofort schiessen noch ein paar aus der 1. und 2. Spur nach links, wohin 
sie sich eigentlich viel früher hätten einordnen müssen, wohl auch, um 
schneller fahren zu können. Zusätzlich kommen von ganz links noch eingie 
Späteinschwenker, die bis zuletzt Vollgas fahren und dann erst kurz vor 
Toresschluss in die abbiegende Autobahnspur wechseln.
Die müssen jetzt natürlich von 120 auf 80 runter.

Ich werde also von 2 Seiten rechts und links überholt und traue mich mit 
der Geschwindigkeit nicht weiter runter, weil hinten noch mehr drängeln.
Ich bin dann mit etwa 100, als frei war, in die rechte Spur. Da hat es 
dann deutlich rot blitzt. Dürfte voll im Bild gewesen sein.

Jetzt frage Ich mich:

Wer stellt die Schilder ein? Automatisch, Computerstrategie? Oder ein 
Verkehrspraktikant?

Was soll so eine dämlich wechselnde Beschilderung auf einer gemeinsamen 
Strecke, die unterschiedlich ist und zudem noch ständig wechselt?

Mir ist das schon mehrfach aufgefallen, dass auf Autobahnen mit mehreren 
Spuren stark unterschiedliche Limit geschaltet werden.

?

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