Forum: Ausbildung, Studium & Beruf EAR Gesetz in Kraft - was bedeutet das in der Praxis ?


von tf1973 (Gast)


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Hallo,

seit letzter Woche ist ja das EAR Gesetz in Kraft was für jeden
Hersteller bedeutet das er seine Geräte registrieren muss um sie in
Verkehr bringen zu dürfen.
Doch was bedeutet das genau in der Praxis? So wie ich das verstanden
habe kann ein Kunde X dem ich z.B. eine Steuerung baue diese irgendwann
zur Entsorgung bei mir zurückgeben und ich muss mich um die Entsorgung
kümmern und diese nachweisen (richtig verstanden?)
Wie sieht es aus mit der Registrierung, ist das unkompliziert oder gar
mit immensen Kosten verbunden ?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten


Thomas

von Dirk (Gast)


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von tf1973 (Gast)


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Hallo,

die Seite kenne ich schon, ich hatte gehofft das mir jemand das
Amtsdeutsch kurz und knapp in einem oder wenigen Sätzen erklären kann
:-)


Thomas

von Unbekannter (Gast)


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> ich hatte gehofft das mir jemand das Amtsdeutsch kurz und
> knapp in einem oder wenigen Sätzen erklären kann

Na, das ist einfach:

Du musst viel Geld bezahlen, so oder so, egal ob Du nur 10 Gramm oder
100 Tonnen im Jahr in Umlauf bringst.

So kostet die Registrierung Deiner Stammdaten (also Adresse plus Kram)
so um die 200,- Euro, und dann kommen noch die jährlichen Gebühren
dazu.

Dann musst Du nochmals für ein insolvenzsicherer Treuhandkonto etc.
bezahlen.

Als Belohnung für die hohen Ausgaben darfst der Stiftung regelmäßig
mitteilen, wieviel Elektronik Du verkaufst hast und nimmst automatisch
an der Container-Lotterie teil.

Sprich: Irgendwann gewinnst Du einen Container mit Elektroschrott den
Du dann abholen und entsorgen musst (innerhalb weniger Tage).

von Dirk (Gast)


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Nix für ungut, aber das ist da eigentlich prima erklärt.
Auch in vielen Beispielen.
Zum Beispiel die Kosten, etc.

von Unbekannter (Gast)


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Ach, habe ich noch ganz vergessen: So als Kleinst-Kleinst-Unternehmer
kannst Du mit ca. 1.000,- Euro pro Jahr rechnen.

von tf1973 (Gast)


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Hallo,

na das ist doch schon mal was - mal sehen wie das die Kunden aufnehmen
wenn ich Ihnen erkläre warum Elektronik jetzt teurer ist...


Thomas

von Mike (Gast)


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wurde der 1. April vorferlegt?

Bedeutet das wirklich, daß als Hersteller (Kleinst-Klein-Hersteller)
und in Betriebbringer von Elektronik (Modellbau, KFZ, Sicherheitszeug
etc) sich kostenvoll registriert werden lassen muß, nur weil 30-40
Teile im Jahr verkauft werden um die Miete zahlen zu können?

Oder wie ist das zu verstehen? Würde mich mal interessieren, was die
ganzen Tuning/Modellbau-Läden jetzt machen...

von Heinz (Gast)


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Fakt ist:

- Anmelden einer GbR
- In Verkehr bringen von 2 Kg Elektroschrott pro Jahr
durch Import oder Selbstherstellung
- Business zu Business, kein Privatverkauf
- Besorgen von Aufklebern (Mülltonne durchgestrichen)

Bedeutet:

Kunde kann den alten Kram zurücksenden oder an Sammelstellen
entsorgen.
Das Entsorgen an der Sammelstelle ist durch den erhobenen Beitrag
abgegolten.

Kosten : keine 200.- Euro im Jahr

Allerdings:

Business zu Endkunde ist viel teurer, mind. noch mal 500.- obendrauf
und immer bedenken : Es kommt auf die angemeldete Menge Schrott an.

Viel Spaß beim Diskutieren, das oben beschriebene habe ich jetzt selber
durchgezogen - wer Infos braucht etc. sollte bei der EAR anrufen, die
geben Auskunft :-)


PS:
Bei der Anmeldung ein Schreiben anfügen das man doch auf Ermäßigung
hofft weil man nur eine extrem geringe Menge Schrott in Verkehr bringt
wirkt Wunder.

von hab_die_nase_voll (Gast)


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und somit ist von der lieben alten regierung wieder mal was gegen klein
und mittelbetriebe getan worden - zusatzkosten bis zum abwinken - wen
wundert es da noch, das mit der zeit alle ins ausland abhauen.
schlußfolgerung => mehr arbeitslose => noch höhere belastungen für die,
die zufällig noch arbeit haben!

gruß
hab_die_nase_voll

von Heinz (Gast)


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Genau das - und welchen Endverbraucher interessierts?

Die Sachen kommen nach wie vor in den Hausmüll oder in die Botanik.

Mir ist eben noch ein schöner alter Fernseher im Wald aufgefallen g

... mal abgesehen das Maut MwSt etc. das nötige Andere zur
Preiserhöhung beitragen.

von Iltis (Gast)


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Mir persönlich als Kleinhersteller ist das jetzt egal.
Ich melde mich an - gezahlt wird nicht (d.h. für die Entsorgung schon -
aber nicht für die Anmeldung). 500 EUR Bürokratiekosten stehen bei mir
ca 20 EUR Entsorgungskosten gegenüber.
Und somit ist das nach §2 Gebührenordung unverhältnismäßig. Aber laut
Chef der EAR ist es ja nur unverhältnismäßig wenn die betreffende Firma
dadurch insolvent werden würde.
Vieleicht hängen die mir ja da ein Verfahren an den Hals, das ich wohl
oder übel gewinner werde.

mfg
Flo

von Thomas (Gast)


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Seh ich das richtig, das reine B2B Hersteller sich eigentlich nur
registrieren lassen müssen , bzw. es reicht, eine Mengenmendung pro
Jahr durchzuführen ?

Gruß Thomas

von Andi (Gast)


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Hi!

Ich bin Techniker in einer PC-Firma.
Wir bauen hier aus Einzelkomponennten und Barebones PCs und Notebooks.
Was bedeutet die ElektroG für uns?
Müssen wir jedes Produkt registrieren und Gebühren zahlen?
Gibt es dann Unterschiede zwischen Händler und Endanwender als Kunde?
Wir sind ja weder Hersteller noch Entwickler und kaufen nur von den
Distris in Deutschland ein (INGRAM, Actebis, etc.).

MfG
Andi

von Iltis (Gast)


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Hallo Andi,

ja das wird Euch betreffen.
Hier
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11&sid=e9598c8389fed17636474d0d1a169e2e
gibts dazu ein interessantes Forum.


mfg
Flo

von Kai (Gast)


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@Andi:

Kommt drauf an. Wenn die von dir gebauten Geräte AUSSCHLIESSLICH
Komponenten von in Deutschland registrierten Herstellern enthalten
musst du dich nicht registrieren. Für weitere Infos klickst du:

http://www.stiftung-ear.de/content/stiftung_ear/fragen_und_antworten/hersteller/#fragen1024

von Dmitri (Gast)


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Als ob es nicht ausreichen würde, wenn der Endkunde das Recht bekäme,
das Gerät zur Entsorgung zurückzusenden. Dieses Recht geniesst er ja
schon in vollen Zügen. Aber nein, ohne ein Beamtenschar am Fressnapf
ist es bei weitem noch kein "Gesetz" im Sinne des "Gesetzes".

Das ist doch alles hirnamputiert. Finde ich doooooof.

Gruss
Dmitri

von Jörg (Gast)


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Ich habe die Diskussion gespannt mitverfolgt....die meisten meiner
Fragen haben sich damit schon erübrigt :) Eine Frage habe ich
allerdings noch...

Der Importeur muss nachweisen dass er sich registriert hat. Was ist
aber mit einem Großhändler der nicht selbst importiert ? Da weiss ich
ja garnicht ob die Komponenten die ich von ihm kaufe registriert sind ?
Oder ist das nicht mein Problem ?

von Mike (Gast)


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wenn du als privat-kunde kaufst ist es egal.
wenn du aber als wiederverkäufer kaufst mußt du dich eh registrieren
lassen und es ist dein vergnügen von wem du kaufst...so sehe ich das

von vornüber (Gast)


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1. Wenn Du ein GERÄT verkaufst, welches Du selbst zusammenstellst, dann
bist Du der Hersteller, also registrierungspflichtig.
2. Wenn Du ein Gerät verkaufst, welches Du exakt so von Deinem
Großhändler hast und auf diesem nicht die Herstellernummer vermerkt
ist, dann hast Du ein Problem und auch Dein Großhändler (wenn man Euch
draufkommt)!

von Jörg (Gast)


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aber in der FAQ der Stitung EAR steht das folgendermaßen....Wenn ich als
Widerverkäufer für die Herstellung eines PC der Eigenmarke nur
Komponenten benutze die bereits registriert sind brauche ich mich nicht
nochmal zu registrieren. Das wäre dann ja doppelt-gemoppelt.....Laut FAQ
bin ich dann kein Hersteller sondern ein Assemlber der sich nur dann
registrieren muss wenn er Waren importiert.

von Netbandit (Gast)


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kann man als Privatmann auch so einen Schrottcontainer gewinnen? Sind
bestimmt eine menge Bauteile dabei die man abstauben kann oder als
Überraschungspaket bei EBay versteigert ;)

von Unbekannter (Gast)


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Die Meinug der EAR ist juristisch überhaupt nicht relevant.

Die EAR, die massig Kohle mit der Container-Lotterie verdienen will,
wird wohl niemanden erzählen, dass er sich bei ihnen nicht registrieren
lassen muss...

Die ersten Verfahren vor irgendwelchen Gerichten werden sowieso bald
anlaufen.

von vornüber (Gast)


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Bis das Gesetz vernünftig umgeändert wird, hat man viele
Kleinunternehmer schon ordentlich ausgenommen (entweder die EAR oder
die Abmahnanwälte).
Fein, auf diese Art wird das Verwaltungsgeschwür (bösartig wuchernd)
noch eine gute Zeit weiter ernährt. Wenn das Geschwür dann auch die
Restwirtschaft erreicht hat und diese ebenfalls ausgemergelt hat, dann
wird das Geschwür selbst auch aushungern (oder etwa sich selbst
fressen???)und die Welt wird wieder eine bessere.
Ich jedenfalls träume weiter...

von Jörg (Gast)


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mir geht es eigentlich um folgende Aussage ind er FAQ

Zitat : .."Verwendet der Assembler ausschließlich Komponenten in
Deutschland registrierter Hersteller, müsste .. als Differenz Null
herauskommen. In diesem Fall ist er kein Hersteller im Sinne des
ElektroG und dementsprechend auch nicht zur Registrierung
verpflichtet"..

Mit Differenz ist der Unterschied zwischen registrierter und
unregistrierter Ware gemeint...aber das sollte klar sein ;)

Was meint ihr dazu ?

von Martin (Gast)


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Ebenso idiotisch ist die Tatsache, dass jedes EU-Land eigene
Gesetze hat. Wenn also einer seine Produkte ins EU-Ausland
verkaufen will, so muss er für jedes Land den Bürokratenwahnsinn
einzeln durchführen.

Martin

von Michael (Gast)


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Jeder registrierte Inverkehrbringer muß ja seine Reg.-Nr. irgendwo
angeben. Mich würde interessieren, wie denn solch eine Nummer aussehen
muß (aussieht). Nur zur Information, versteht sich.

von someone (Gast)


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Hallo,

wie ist denn die Vorgehensweise, wenn man nur Module verkauft, die auf
eine Platine aufgelötet bzw. gesteckt werden?
Muss man dafür auch Gebühren zahlen oder Sicherheiten erbringen?

Bei Stecken ist das Inbetriebnehmen ja recht einfach, und darauf kommt
es meiner Meinung nach an, oder?

Solche Module (z.B. Bluetooth oder GPS) werden zwar zum großen Teil B2B
verkauft, da aber auch immer wieder Bastler usw. anfragen dürfte man
diesen ja nichts verkaufen, da man dann B2C vertreibt?!?

Das würde für alle Bastler und Schüler usw. in vielen Bereichen
praktisch das "Aus" bedeuten, oder liege ich mit meiner Meinung, das
nur noch B2B verkauft wird, falsch?

MfG

someone

von mmerten (Gast)


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Die Angabe einer Registriernummer ist nicht erforderlich. Eindeutige
Identifikation des Inverkehrbringers reicht. Bei Modulen und Baugruppen
die dem PC Bereich zuzuordnen sind z.b. Bluetooth wird man wohl eine B2B
Registrierung bekommen, hier wird automatisch B2C angenommen.

von Jörg Schiller (Gast)


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hallo an alle.

Wie sieht es denn mit einer Elektronikvertreibenden Privatperson aus
die dieses nicht als Gewerbe sondern als Hobby so nebenbei macht?

Ich erstelle Bausätze für Modelleisenbahnsteuerungen und vertreibe
diese.
muss ichh denn derzeit jeglichen Vertrieb einstellen wegen diesem
Shit?

Meine Abnehmer können es doch zurücksenden. die Adresse steht bei mir
auf der Platine.

tschau jörg

von Unbekannter (Gast)


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Du musst Deinen Vertrieb nicht einstellen. Du musst nur zahlen, dann ist
alles in Butter.

von Mike (Gast)


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es gibt kein "hobby so nebenebei" bei sowas. das ist astreines gewerbe
und unterliegt den entsprechenenden bedingungen.
du kannst auch nicht nur ein bißchen schwanger oder ein bißchen tot
sein. genau so ist es mit dem "hobby so nebenbei"

von Jörg Schiller (Gast)


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wenn ich zahlen muss, habe ich nur 2 möglichkeiten.
entweder stur weiterreichen oder vertrieb einstellen.

wie soll es da in deutschland wieder aufwärtsgehen, wenn einem dauernd
hürden in den weg geschmissen werden.

von cazy horse (Gast)


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du kannst immer noch gegen eine einmalige Gebühr verleihen, dann müssen
deine Kunden dir den Kram zurückgeben (wenn sie wollen :-)

Thema Deutschland: ich glaube nicht, dass es ohne einen wirklich
grossen Knall jemals wieder voran gehen kann, als da wären:
-komplette Anarchie, die die gegenwärtige Selbstfesselung wird ad
absurdum geführt
-Krieg, was hoffentlich nicht kommen wird, aber viel Potential für
einen Wiederanfang hat
Regen oder Jauche, wenn es nicht so traurig wäre, wäre es schon wieder
lustig.

Ich habe den Glauben verloren, dass hierzulande irgendwas wirklich
reformfähig und zukunftsfähig ist, es wird immer weiter gewurschtelt
und dabei immer schlimmer statt besser. Repressalien und Beschneidung
von Rechten, ein ständig wachsendes Heer von Überwachern und
Kontrolleuren, eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, die nicht mal
mehr die Herrn Beamten kennen oder überschauen, deren Nichtbeachtung
aber erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. Normalerweise
wird direkt Vorsatz unterstellt. Versucht mal, irgendeinen beliebigen
Gesetzestext zu lesen und auch zu verstehen, so gut wie aussichtslos,
hinter den eigentlichen Sinn zu kommen. Wenn ich solche Beschreibungen
zu meinen Geräten schreiben würde, könnte es gut sein, dass meine
Kunden die Gerätschaften äusserst argwöhnig beäugen, die persönlich
bekannten wahrscheinlich diskret einen Arzt informieren.
Die Staatsfinanzen sind komplett im A...., inzwischen werden Schulden
gemacht, um Zinsen zu bezahlen. Jede Bank würde dazu sagen: bankrott.
Trotzdem wird weiter rumgeeiert, von Wahlversprechen bleibt nichts. Ich
wollte dieses Mal nicht mehr zur Wahl gehen, habe mir dennoch einen Rück
gegeben, natürlich völlig sinnlos. Im Prinzip ist kein Unterschied mehr
zwischen CDU und SPD, alles dasselbe Politiker-Gelabere, ich kann es
nicht mehr hören. Eine Frage der Zeit, wann es links- oder
rechtsradikal wird.
Da wird jahrelang in den Sand gesetzt - schade, hat nicht funktioniert,
lehnen wir uns eben mit satten Pensionen (übrigens unabhängig von
Einkünften jeder anderen Art, Aufsichtsratposten z.B.) zurück und
lassen andere das wieder und wieder probieren. Steuererhöhung hier,
Steuererhöhung dort, davon machen wir später dies und das, fällt aber
regelmässig aus und keiner merkts. Irgendwie sind wir schon wie die
Opferlämmer geworden, jeder schimpft, aber es passiert einfach so gut
wie gar nichts.
Interessante Seite zu diesem Thema: http://www.bwl-bote.de/

So, musste ich mal los werden, sorry für den offtopic.

von Beobachter (Gast)


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Ei, ei, das Pferd setzt auf Untergangsstimmung. Und das noch bevor die
neue Chemiekalien-Richtlinie in Kraft is. Vielleicht hilft das vorerst
ein wenig:

Elektronische Bauteile wie Widerstände, Transistoren, Dioden usw.
fallen nicht unter das ElektroG. So steht es zumindest unter "Hinweise
zum Anwendungsbereich des ElektroG", hier zu finden:
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/35687.php bzw. dort im
PDF
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads/application/pdf/elektrog_hinweise.pdf
unter Punkt 3 genauer 3.1 "spezielle Abgrenzungsfälle" nachzulesen.

Z.B. Grafikkarten für PCs werden nach Maßgabe des Textes sehr wohl als
"Geräte" mit eigenständiger Funktion bezeichnet und Geräte wiederrum
haben ja einen Hersteller (sie sind ja wortgemäß "Hergestellt"
worden).

Also scheint die Lösung für Jörg doch naheliegend. Er vertreibt eine
Tüte voll Bauelemente + Platine UND KEIN GERÄT und sollte damit auch
nicht Hersteller im Sinne des ElektroG und somit auch nicht
registrierungspflichtig sein. Hersteller wäre dann gewissermaßen der
Endverbraucher. Da dieser aber keinen Handel mit der dann
möglicherweise als "Gerät" zu bezeichnenen Platine treibt, ist auch
dieser nicht registrierungspflichtig. Es ist so als ob wir uns mit
unseren beim Conrad gekauften Elektronikbauteilen selbst was zuhause
zusammenlöten, das wir natürlich nach Ablauf der Lebenszeit als
privaten Elektronikschrott kommunal entsorgen.

Der Konjunktiv im letzten Absatz ("sollte") verrät freilich die
leichte Restunsicherheit meiner Aussage :). Sollte aber keinen Wundern,
der Bericht in der c't gibt die Begriffsverwirrung in der gesammten
Branche ja ebenso wieder. Ein verlässlicher Rat muss also her. Am
besten bei der Stiftung selbst nachfragen.

Vermutlich kann sogar ein Teil des Bausatzes schon vorbereitet (sprich
verlötet) sein, ohne dass bereits ein "Gerät" daraus geworden ist.
Auch wenn hier demnächst wohl die RoHS greift (also kein Bleilot
verwenden) - eine erforderliche CE-Kennzeichnung für "Geräte" wäre
als gelegenheits-Kleinstunternehmer eh ein KO-Kriterium, weil praktisch
nicht bezahlbar.

Ein Beobachter

von Jörg Schiller (Gast)


Angehängte Dateien:

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vielen vielen dank das hilft schon ungemein weiter.

jetzt treiben wir es mal noch etwas höher.
wie sieht es aus wenn es eine fertig augebaute schaltung ist die zum
korrekten betreiben eines weiteren NICHT AUFGEBAUTEN BAUTEILES sprich
Jumper benötigt.

Ohne diesen einen Jumper arbeitet diese Schaltung nicht. das müsste
dann eigentlich genauso anzusehen sein wie ein bereits montierter
transistor der ohne weitere bauteile auch nichts macht.

von E_D (Gast)


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Ist es so, wie Jörg sagt ??
Dann hat ab jetzt jede meiner Entwicklungen einen Jumper.
Oder könnte es auch eine steckbare SMD-Sicherung sein ?
Viele Grüße
ED

von wayne (Gast)


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Mahlzeit

@carzy horse: Es ist schon so, daß es wahrscheinlich eines Krieges
bedarf, damit es wieder einigermaßen bergauf geht. Es ist bloß nicht
möglich mehr als zwei Deutsche unter einen Hut zu kriegen.
Solange wird alles weiter in Ausland verlegt (AEG, Continental,...)
Ich predige schon seit Jahren, daß man Dachau und Co wieder anfahren
sollte, damit man dort die Politiker und Beamten verheizen und zur
Stromgewinnung nutzen kann. So bringen die mal Geld, statt nur welches
zu Kosten.
Falls jemand Beziehungen zu Herrn Bin Laden hat: Berlin hat einen
schönen Flughafen, und auch schöne Ziele, das primäre ist das mit der
großen Glaskuppel.

@Jörg: Das mit dem Jumper haut nicht ganz hin: Ein "Nutzbares Gerät"
ist es auch, wenn die Inbetriebnahme erst nach kleineren Maßnahmen, die
von "jedem" ohne Kenntnis von EMV-Richtlinien, erfolgen kann.
Ich nehme an, daß das setzen eines Jumpers mit zu diesen kleinen
Maßnahmen gehört.
http://europa.eu.int/comm/enterprise/electr_equipment/emc/guides/german.pdf
Ist zwar schon etwas älter, aber dient auf
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/anwendungsbereich_elektrog/
als Referenz.

von cazy horse (Gast)


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Was mich an der ganzen Sch... besonders ärgert, ist, dass von
Politiker-Seite immer auf die Unternehmen geschimpft wird und damit
Stammtisch-Parolen schürt. Natürlich, um vom eigenen Versagen
abzulenken. Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter
gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung ist
gequirlte Kacke.
Aufgabe der Politik ist es, dafür zu sorgen, dass das Geld verdienen
hier möglich ist - keiner geht freiwillig woanders hin. Und genau da
versagt unser Bürokratenstaat auf der ganzen Linie.
Eine Lösung sehe ich allerdings nicht, freiwillig geben die Parasiten
jedenfalls nicht auf.

von wayne (Gast)


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Die Politik schiebt die soziale Verantwortung immer gern auf die
Wirtschaft, damit sie selbst nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Politiker dient nur sich selbst und nicht "dem Deutschen Volke",
auch wenn er mal so etwas geschworen hat.
Auch daß das Registrierungsverfahren so kompliziert ist, hat einen
Grund: Die Registrierung kostet ca. 200 €, wer jetzt noch nicht
registriert istweil er es nicht verstanden hat, oder Garantien nicht
erbringen konnte, muß 50000€ Bußgeld zahlen. Warum wohl wurde die
Thematik nicht publik gemacht (Radio, Fernsehen, Tageszeitung) ?
Ich arbeite in einem kleinen Elektronikshop, und ich glaube mein Chef
weiß von der ganzen Materie nichts.
Erst kam Conrad, jetzt kommt EAR, ...
Ich werde mich schonmal nach einem neuen Job umschauen, denn wenn mein
Chef sich jetzt registriert, heißt das er hat seit dem 24.11.
unangemeldet gehandelt -> 50000€ Strafe -> 3 Arbeitslose mehr
Aber was sind schon drei Arbeitslose, wenn man Millionen davon hat.
Vielleicht bekomme ich dann ja Hartz IV, dann hab ich 300€ mehr
als für 44 Stunden/Woche.
Hartmut Thesner sagt in c´t 24/06 daß ein Betrieb, der durch 700€
bedroht ist, sich gedanken über die Wirtschaftliche Grundlage machen
sollte, aber wir sind in Deutschland da gibt es keine Wirtschaftliche
Grundlage, sollten alle diese Leute ihre Läden schließen, ohne vorher
zu versuchen zu überleben?
700€ ist für einen Kleinstbetrieb durchaus bedrohlich, da dieses
Geld auf einmal gezahlt werden muß, das heißt im Zahlungsmonat für
Bestellungen nicht zur Verfügung steht (ein kleiner Betrieb hat nicht
den immensen Kredit bei Zulieferern). Als Folge könnte es zu einem
Engpaß im Lagerbestand und zur Abwanderung der Kundschaft zu einem der
Großen kommen, die am Stadtrand mit riesigen kostenfreien Parkplätzen
auf Kundschaft warten. Wir haben nur eine Parkbucht mit 3 Plätzen, an
der auf jeder Seite eine Dame der SA/Hilfspolizei mit gezücktem
Notizblock lauert.

Sorry falls ich etwas von der Thematik abgeschwiffen bin, aber die
ganze Politik in diesem Land kotzt mich an, nur Vetternwirtschaft und
Schmarotzertum.

von Beobachter (Gast)


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@Jörg

Mit einem bloßen "Jumper setzen" ist es vermutlich nicht getan (PC
E/A-Karten enthalten auch Jumper und fallen unter das EAR). Ich denke
da eher z.B. an bereits aufgelötete SMD-IC (alles was für Otto Normalos
Lötkolben zu klein ist) und ein paar Widerstände die der Endkunde dann
einlöten muss und damit die Funktion herstellt. Dazwischen gibt es
sicher eine Grauzone. Möglicherweise ist dass auch gar nicht bis ins
letzte Detail geregelt (in den EAR-FAQ taucht ja auch öfter mal ein
Satz auf wie ".. das bleibt den Herstellern überlassen ..". Ich kann
mir auch nicht vorstellen, dass für ein paar Platinchen die geballte
Armada der Gesetzeskeule aktiviert wird, zumal wenn es sich wie
angedeutet nicht um eindeutige Verstöße gegen das ElektroG handelt. Ich
würde trotzdem alle Hebel in Bewegung setzen, um mich schlau zu machen.
Ich denke aber nach wie vor, dass ein Beutel Bauteile nebst
Bauanleitung gegen Entgeld versandt kein Gerät im Sinne des ElektroG
darstellt (bleibt ja auch dem Endabnehmer überlassen, ob er das Ganze
zur Funktion bringt oder lieber die Bauteile anderweitig verwendet).

Vielleicht hilft auch das Stichwort Prototypen weiter. Hab allerdings
in den EAR-FAQ noch nichts darüber gefunden.

Ein Beobachter

von Jörg Schiller (Gast)


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naja
es muss ja nicht gleich ein extra jumper sein.
vielleicht geht es ja auch wenn man den DIL- gleichrichter sockelt und
als zurüstteil beilegt.

der phanthasie sind keine grenzen gesetzt.

tschau jörg

von Tobias S. (tobias)


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Also mit einfachen Steckverbindungen ist bestimmt kein Bausatz
durchzubringen, da ja jeder dann das Geraet in Betrieb nehmen kann
ohne jegliche Kenntnisse der Materie. Es muss also wohl schon geloetet
oder wo anderst hinzugekauft(wobei das wohl auch wieder kritisch ist)
werden nehme ich an.


Gruss Tobias

von Unbekannter (Gast)


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@crazy horse:

> Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter
> gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung
> ist gequirlte Kacke.

Nicht ganz. Einige Auszüge aus dem Grundgesetz:


   Artikel 14:

   [...]

   (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
       Wohle der Allgemeinheit dienen.

   [...]


   Artikel 20:

   (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
       und sozialer Bundesstaat.

   [...]


Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl
eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.

von Jochen (Gast)


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hier sieht man wie wieder einmal unsere Politiker richtig zugeschlagen
haben. Da fragt man sich wirklich ob man so dumm sein kann. Wiedermal
ein Gesetz entwerfen, dass minimum x Millionen Paragraphen hat, statt
einfach nur zu schreiben jeder Hersteller/Händler/... ist verpflichtet
seine Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen.(Ist natürlich noch in
Paragraphen Deutsch zu übersetzen)
Nein man braucht eine Stiftung, die alleiniges recht hat das sehr
komplexe hoch inovative und teuere Rücknahmeverfahren durchzuführen.
lächerlich und das in einem land mit freier Marktwirtschaft.

wie sieht es eigentlich aus:
entwickel grad ein kleines Gerät und möchte dies dann auch später
vertreiben - kleine Stückzahlen. ich rechne vielleicht mit 500€
im Jahr also mehr als kleiner zusatz verdienst(Hobby). Hab mir gedacht,
damit alles seine Richtigkeit hat meldest dann halt eine Gewerbe an über
die ich das gerät vertreiben will.
1. war ich erstmal geschockt über die ganze EMV Gesetze - CE
Kennzeichnung - OK ist halt viel doku arbeit
jetzt kommt dann auch noch dieser scheiß, wo ich dann 1000euro im jahr
zahlen soll.
gibt es da keine Ausnahmen für solche Fälle, in dem xMillionen Seiten
langem Gesetz

außerdem würd mich interessieren ob ich dann irgendwann wenn ich mich
registrieren konnte(bezahlen konnte) alte fernseher, ... zugeschickt
bekomme von deren Entsorgung ich natürlich keinerlei ahnung hab da ich
ja nur ein kleines Zeitmessgerät vertreibe????

von crazy horse (Gast)


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du kannst alles bekommen, was dazu gehört, dafür gibts Gerätegruppen.
(Autoradio z.B. gehört nicht dazu, weil Teil eines Autos).
Das wirklich schlimme daran ist, dass es dir passieren kann, dass du
schon im 1. Jahr einen 30t-Container zugewiesen bekommst. Wie gesagt,
zugewiesen, die EAR sagt dann, der gehört jetzt dir. Du musst ihn
abholen lassen und entsorgen.
Das ganze ist riesengrosser Blödsinn. DIe Grundidee ist ja an sich
nicht schlecht, die Ausführung ist eine Katastrophe, die viele kleine
Hersteller in den Ruin treiben wird. Der ganze EAR-Zauber verschlingt
Unsummen. Wäre doch viel einfacher, jedem Gerät nach Gewicht eine
"Ökosteuer" aufzubraten und diese wird fällig, wenn was verkauft
wird,  ähnlich wie die Umsatzsteuer, fertig. Gerecht, einfach. Das Geld
bekommen die Entsorger.
Bezahlen müssen das Ganze sowieso die Kunden, es wird auf den Preis
aufgeschlagen, letzten Endes also trotz allem Gequatsche mehr oder
weniger Allgemeinkosten. Die EAR braucht jedenfalls niemand, ausser das
wieder viel Geld vernichtet wird (Registrierungskosten, jährliche
Kosten) und sich ein weiterer Parasit nach Belieben den Bauch
vollschlägt.
Noch schlimmer finde ich, dass der ganze Mist in jedem europ. Land
anders geregelt ist - das nenne ich lebendiges Europa. Aber da haben
wir ja wieder Potential für eine grosse
Elektroschrott-Harmonisierungs-Komission....
Übrigens: wer was nach Holland oder Belgien oder oder oder verkaufen
will, muss sich dort auch registrieren.

von crazy horse (Gast)


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@Unbekannter:
Und daran glaubst du noch?

Artikel 14:

   [...]

   (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
       Wohle der Allgemeinheit dienen.

"Soll" ist ja ein Freifahrtsschein....


   Artikel 20:

   (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
       und sozialer Bundesstaat.

Das erinnert mich irgendwie an die gute alte DDR-Dogmenzeit.
"Der Kommunismus ist allmächtig, weil er wahr ist" diese interessante
und mit Inbrunst verbreitete These hätte mich damals fast das Abi
gekostet.




Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl
eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.

von Mike (Gast)


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"Also mit einfachen Steckverbindungen ist bestimmt kein Bausatz
durchzubringen, da ja jeder dann das Geraet in Betrieb nehmen kann
ohne jegliche Kenntnisse der Materie."

wer schreibt denn vor, daß nicht jeder das gerät in betriebnehmen
darf?
Ein conrad-bausatz für ne lichtampel kann auch jeder löten, und sogar
nur gesteckt läuft ist.
gibt es denn eine klare, rechtsverbindliche definition, was ein bausatz
ist und was nicht? oder ist das wie so viele auslegungssache eines
richters?

von Beobachter (Gast)


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Die Elektor hat nach eigenen Angaben bei den zuständigen Stellen
angefragt ob Bausätze unter das ElektroG fallen oder nicht (steht in
der Januar Ausgabe auf Seite 4) und hat (wie sollte es auch anders sein
:-() bis jetzt keine Antwort bekommen.

Das ist eben auch das Dilemma, in das man sich begibt, wenn man eine
derart weitreichede Regelung auflegt. Man kommt dann kaum hinterher all
die Spezialfälle zu regeln und zwar solange, bis keine mehr ohne
tagelanges Studium des Kleingedruckten mehr durchblickt.

Die Idee einfach eine Rückname aller verkauften Elektrogeräte
gesetzlich festzuschreiben wäre kaum besser. Das war schon bei den
Pappverpackungen ein Chaos (schon mal bemerkt, dass praktisch niemand
mehr seine Umverpackung (wie anfänglich noch) im Laden belässt - ich
jedenfalls sehe keinen mehr). Und wo sollte der Staubsauger nach 5 bis
15 Jahren hin, wenn im ehemaligen Elektrofachgeschäft jetzt Wellness im
Angebot ist?!

Bestimmt gäbe es bessere Wege. Gering ist das Problem sicher nicht. Und
wenn wir ehrlich sind, hört unsere Denke am eigenen Mülleimer auf.
Handlungsbedarf bestand/besteht also bestimmt.

Die wirklich gelackmeierten scheinen mir derzeit nur die Klein- und
Kleinstunternehmer zu sein. Auch dafür scheint es eine
Härtefallregelung zu geben (Freistellung von den Kosten auf Antrag UND
NACHWEIS). Anscheinend wird man bei der Stiftung EAR aber mit wenigen
100 Euro Monatsumsatz nicht ernst genommen (sie c't Interview) - ein
Schlag ins Gesicht für alle, die wirklich klein anfangen wollen (oder
müssen), ohne sich von vorneherein über Kredite zu verschulden.

Im Moment bleibt da nur Prinzip Hoffnung (vielleicht erkennt die große
Koa noch Nachbesserungsbedarf. Bei der neuen Chemierichtlinie
jedenfalls ist durchaus eine Entschärfung erreicht worden (keine
befristeten Genehmigungen etc.)

Warten wir mal ab. Alles ist im Fluss!

Ein Beobachter

von Kleinunternehmer (Gast)


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Dein Wort in Gottes Gehörgang....
Wenn sich da nichts ändert, wird es mittelfristig wohl keine
One-Man-Shows mehr geben.

von Hoffmann Peter (Gast)


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Lese in den Beiträgen immer von der mögliche Kostenbefreiung.
Die Hürden die dafür errichtet werden sind unzumutbar.
Folgendes wird verlangt: Die Menge der in Verkehr gebrachten Geräte,
der wirtschaftliche Wert der Registrierung für das Unternehmen,
die voraussichtlichen Entsorgungskosten und die abfallwirtschaftliche
Relevanz, was immer das auch ist, die wirtschaftlichen Ergebnisse
des Unternehmens in den vergangenen 2 Jahren mit den dazugehörigen
Aufzeichnungen Darstellung des Anteils der betroffenen Produkte
in den beiden letzten Geschäftsjahren, sowie aktueller Aufzeichnungen
mit Ausblick dazu.
Vorgelegt werden muss weiterhin die Produktkalkulation mit ein und
Verkaufspreisen, Stückzahlentwicklung für die betroffenen Produkte
in den letzten 2 Jahren, sowie aktuelle Aufzeichnungen mit Ausblick.
Eine Abschätzung der voraussichtlichen Entsorgungsmengen un Kosten.
Das alles für jährliche Entsorgungskosten von ca 1-2 € gemäß der
Berechnungsformel.
Werde meine Fa. schließen. Bin bereits Rentner.

von Unbekannter (Gast)


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Bitte die Gründe für die Schließung per öffentlichen Brief in der
Lokalzeitung an zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Du bist übrigens nicht der einzige, der bis morgen schließt. Ich kenne
inzwischen fast ein Dutzend Kleinstfirmen die es morgen nicht mehr
gibt.

von Mike (Gast)


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und was machen die leute dann, wenn man nicht das glück hat rentner zu
werden?

kann doch irgendwie nicht angehen, oder?

von Iltis (Gast)


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Zum Thema Firmen-Schließung bitte auch Spuren in diesem Forum
hinterlassen:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11

Speziell meine ich diesen Thread:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=306

von Gerd (Gast)


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Als kleiner Unternehmer (Herstellung elektronischer Komponenten
für Musiker) werde ich ebenfalls schließen.
Dies ist keine leichtfertige Entscheidung, sondern die einzig mögliche
Konsequenz aus den immer größer werdenden Lasten die wir als
Kleinunternehmer zu tragen haben.

Habe mich (nachdem ich betriebsbedingt arbeitslos geworden bin)
5 Jahre bemüht dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
Verfüge inzwischen über ein Patent und produziere diverse eigene
Entwicklungen in Kleinserie.
RoHS habe ich noch mitgemacht (neue Lötstationen usw.), aber
EAR ist mein Ende.

Die Entwicklung eines Moduls (wäre ein wichtige tragende Säule meines
Portfolios geworden) habe ich bereits eingestellt. Der laufende
Geschäftsbetrieb wird ende des Montats offiziell beendet.

Mitteilung an Presse, MdB, Datenschutzbeauftragten und BMU erfolgt
zeitgleich.
Darin werde ich mich auch für die zukünftigen Zahlungen aus Harz IV
bedanken.

Gute Nacht Deutschland - schlafe weiter gut und fest!

Gerd

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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von Malte _. (malte) Benutzerseite


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Nur so als Idee:
Wäre es möglich dass sich mehrere Mini-Unternehmen/Einzelpersonen
zusammenschließen und dann gegenüber der EAR als ein Unternehmen
auftreten, so dass sich die Kosten aufteilen ließen?

von Hoffmann Peter (Gast)


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Ein Zusammenschluß mehrerer Firmen wird in den Bedingunge der "ear"
ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gründe liegen auf der Hand

P:H

von Manuel B. (Gast)


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(entfernt)

von keks (Gast)


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Na dann füllt doch ein kleines Behältnis innerhalb eurer Geräte mit
Cola. Dann greift vielleicht das Dosenpfand, und die Sache ist vom
Tisch.

:-)

von Gerd (Gast)


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@keks, wenn es nicht so traurig wäre, wär’s ja schon wieder lustig.

"Ein Zusammenschluß mehrerer Firmen wird in den Bedingunge der
"ear"
ausdrücklich ausgeschlossen."

Ja da haben Sie wohl recht, das liegt auf der Hand!

Ich bin zutiefst enttäuscht von diesem Land!
Leistung und Engagement zählen hier nichts mehr.
Da erinnere ich mich doch mit Kopfschütteln an die Neujahrsansprache
unsere Frau Dr. Angela Merkel.
War da nicht so etwas wie "jeder kleine Innovation zählt..." oder so
ähnlich!?

Großartig!

von E_D (Gast)


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Ich bin auch Kleinunternehmer, und ich bin sehr verunsichert, mit
steigender Tendenz. Hauptsächlich mache ich Software, aber gelegentlich
auch Hardware, aber leisten kann und will ich mir diese Abzocke wirklich
nicht. Die Gebühren, die ich entrichten müßte, stehen in keinem
Verhältnis zur veräußerten Menge ! Aber alles hinschmeißen will ich
auch nicht.
Es geht doch 'nur' um die ordnungsgemäße Entsorgung. Zählt denn nicht
vielleicht auch der gute Wille, das ich z.B. jedem verkauftem Gerät ein
Returenschein beilege, mit der Bitte, mir das Gerät zur Entsorgung
zurückzusenden ? Dieses entsorge ich dann gegen Gebühr
bei einem Verwerter ? Das ist bestimmt allemal wirtschaftlicher, und
habe ein reines Gewissen ! Kann man mir dann wirklich an die Karre
fahren, und den Gesetzeshammer schwingen ?
Das Thema ist echt total demotivierend !!
Vielleicht muß man ja demnächstpotentiell zu benutzende Bytes eine
Programms irgendwo registrieren...? In der richtigen Zusammenstellung
bestimmt auch eine Gefahr für die Umwelt

VG ED

von Beobachter (Gast)


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Es braucht viel mehr Öffentlichkeit, Politiker lesen nicht in
Elektronikforen

http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/07/456328.html

Gute Beiträge von der Elektorseite, besonders der Teil ab "Ein
europäischer Skandal!"
http://www.elektor.de/Portals/0/WEEE/ElektroG-Auswirkungen.pdf

und natürlich das gute PDF von Guido Körber von Code Mercenaries (das
sind die mit dem USB-I/O-Warrior Baustein), besonders Informativ der
Teil "Sicherheitsrückstellung für den Insolvenzfall" und die
"Kostenaufstellung"

http://www.elektor.de/Portals/0/WEEE/Überblick%20zu%20ElektroG.pdf

Alles hinschmeissen ist jedenfalls auch keine Lösung. Vielleicht ist
die Kostenbefreiung für den Kleinstunternehmer doch ein gangbarer Weg.
Es gibt doch sinngemäß den schönen alten Spruch "wer kämpft kann
verlieren, wer es unterlässt hat schon vorher verloren".

http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=317&sid=af23d5ec9a8891598e7da5f84d57c097

Es bleibt abzuwarten ...

Ein Beobachter

von dkm (Gast)


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Beim Stöbern in den Links zu diesem Thema gefunden:

http://www.reed-electronics.com/electronicnews/article/CA6249645?nid=2736

dkm

von Dirk T. (nachtfalke1974)


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Hallo...

Auch ich habe bis zum Inkrafttreten des Gesetzes einigermassen
erfolgreich elektronische Schaltung für den Modellbaubereich
(hauptsächlich Flugmodellbau) entwickelt, hergestellt und vertrieben.
Leider sind bei diesen "Nischenprodukten" die Verkaufszahlen nicht so
hoch, und Preisanpassungen nach oben sind auch nicht zu machen.

Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen privat
verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze
einzuhalten sind !

Nur als "Gewerblicher" kommt man um soetwas leider nicht drum rum.

Folge des Ganzen war also, dass ich nun alle elektr. Produkte aus
meinem Programm nehmen musste, da die Kosten für EAR mit den zu
erwartenden Verkaufszahlen und Gewinnen in keinem Verhältnis standen.

Glücklicherweise trifft es mich nicht so, wie einige andere, da ich das
ganze nur als "Nebenjob" gemacht hab.

Ein Hoch auf dei Bundesregierung !

Dirk

von Gerhard Kropf (Gast)


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Nachdem sich diese EAR Geschichte ja doch bei etlichen Kleinunternehmern
als existenzbedrohend erweißt, hier ein kleiner Tipp ohne Gewähr, der
evtl. einigen hilft, das EAR bis auf Weiteres zu umgehen.

Laut EAR sind Bausätze von diesemm Gesetz ausgenommen. Nun, was ist
aber ein Bausatz? Ändern Sie einfach Ihre Module dahingehend ab, daß
der Enduser dieses komplettieren muß, damit das Gerät betrieben werden
kann. Da nirgends festgelegt ist, wie tiefgreifend diese "Endmontage"
sein muß, reicht es einfach, ggf. Teile wie den Stromanschlusstecker,
den ISP Stecker oder den Schnittstellenstecker separat mitzuliefern,
damit der Käufer diesen selbst einlöten kann.
Dies ist zwar keine perfekte Lösung, bewahrt jedoch ggf. davor, sein
Betrieb zu schließen oder Produkte einzustampfen.

Gerhard

von Stefan (Gast)


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Nur so ein Gedanke: Kann man die bisher verkauften Geräte nicht einfach
vermieten. Einamlige Mietgebühr statt Kaufpreis. Mietdauer: unbegrenzt.

von Adrei (Gast)


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Hallo,

mir ist der ganze EAR-Aufwand unbegreiflich. Entsorgen muss sein, aber
wenn ich ein Gerät kaufe möchte ich gleich für die Entsorgung
mitbezahlen und fertig. Der Verkäufer führt den Betrag wie eine Steuer
ab und da die Entsorgung bereits bezahlt wurde nimmt es später die
Müllabfuhr mit, fertig.

Keiner müsste dann noch wissen wer das Gerät gebaut hat und ob es die
Firma noch gibt.

Grüße Alex

von holgerz (Gast)


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Das ist ja ein richtig tolles Gesetz/Verordnung.
Eine Konjunkturbremse (und Inflationstreiber?) sondergleichen.


@ bin laden:
Hier sind alle neuralgischen Punkte eingezeichnet ;o)

http://userpage.chemie.fu-berlin.de/diverse/doc/berlin-reg.html

Kann man nicht folgendes machen:
Der Kunde kauft einen Bausatz über Firma A.
Wenn er wünscht, dass das Teil zusammengebaut wird, schliesst er einen
Vertrag mit der Firma B. Der Zusammenbau als Dienstleistung ...

Firma A und Firma B haben den gleichen Inhaber ?

von Gerd (Gast)


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@holgerz, der ist gut! ;-)

Auf diese Idee bin ich auch schon gekommen.
Nur habe ich es mit professionellen Musikern zu tun.
Die zahlen gutes Geld für meine Produkte und sind nicht bereit
irgendwelche "Sonderwege" zu beschreiten nur damit ich am Leben
bleibe. Bei mir ging so was vielleicht bei ein paar Kunden (meist
den jüngeren), die "ältere" Kundschaft würde den Aufwand und die
dahinter stehenden Probleme nicht verstehen oder nachvollziehen
können.
Da ich in direkter Konkurrenz mir einem Japanischen Hersteller
Stehe, muss ich jeden einzelnen Kunden von den Vorteilen meiner
Produkte überzeugen. Das geht nur, wenn eine reibungslose und
Schnelle Abwicklung gewährleistet ist. Alles andere führt dazu,
das der Interesent auf das bewährte Konkurrenzprodukt zurück
greift und ich leer ausgehe.

@Adrei: Genau das ist ja das Problem - die mangelhafte Umsetzung
des ganzen. In Deutschland geht nichts ohne eine schönen dicken
und fetten Wasserkopf!


@Dirk: Und genau das hast Du wirklich glück!
Meiner-Einer macht das seit Jahren Hauptberuflich und in meinem
Fall ist die Existenzgrundlage nun komplett entzogen.
Ich habe nie die großen Gewinne gemacht, aber es hat zum Leben
gereicht. Eine weitere finanzielle Belastung (und das Kostenrisiko
das EAR auch noch in sich birgt) kann ich mir aber nicht leisten,
dafür ist meine Kapitaldecke zu dünn.

Meine Intension war immer: Dem Staat nicht auf der Tasche liegen.
Selber etwas tun war mein Motto

@Gerhard: Das mit den Bausätzen wird mit Sicherheit schneller
nachgebessert wie wir schauen können.
Die EAR wird schnell darauf reagieren und die restlichen Lücken
schließen. Statt eine Einstiegsschwelle wir kleine Unternehmer zu
schaffen, wird das Konsortium die Lücken schließen.
Die Regierung sieht zu, denn ändern lässt sich nichts mehr.
Diesen Scheißdreck (sorry für den Ausdruck) kennen wir ja schon
vom Dosenpfand. Dieses System ist ein einziges Chaos, aber es ist
wie es ist! Berlin kümmert es scheine Dreck über den Aufwand den der
Verbraucher jetzt hat.

@Alle: Hat eigentlich schon mal jemand über den Datenschutz
nachgedacht?
Ist Euch allen bewusst, dass die Stifter "die Industrie" ist, und
Ihr Euere Unternehmensdaten (insbesondere beim Antrag auf Härtefall)
direkt an dieses Konsortien übermittelt?
Ich halte das für sehr problematisch, denn man ist gezwungen seine
Daten direkt an IN- UND AUSLÄNDISCHE Mitbewerber zu liefern.

Die EAR hat nicht mal einen Datenschutzbeauftragten!!!

Ich habe diesbezüglich bereits eine Beschwerde beim Bundesdatenschutz-
beauftragten Herrn Schaar eingereicht. Die Reaktion war (wie zu
erwarten) NULL!

Das ganze ist eine ganz große Sauerei!

Gruß
Gerd

von Gerd (Gast)


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Ach ja, für den Fall das es jemanden interessiert was ich eigentlich
so treibe bzw. was dank EAR nun den Bach runter geht...

www.mige.de

Grüße
Gerd

von kleiner Angestellter (Gast)


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Hallo zusammen!

Auch wenn die Regierung viel Mist macht.
Schuld an diesem (EAR) Problem sind die Wirtschaftstreibenden denn die
haben den Inhalt fabriziert!

mfg

von Gerd (Gast)


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Bei Guido Körder ist zu lesen, dass von den ElektroG betroffenen
Unternehmen (10.000 bis 30.000!) in Deutschland 120 davon ca. 90%
des Elektro-Mülls produzieren - Die Konzerne also!
Und genau von den 120 sind die "wichtigsten" die Stifter.

Ich kann mich nicht erinnern, dass mich jemand danach gefragt hätte
wie das Gesetzt bzw. die Umsetzung auszusehen hat.

Und wenn schon von "Schuld" gesprochen wird: Sowohl die Umsetzung
der EU Richtlinie in nationales Recht als auch der Gebührenkatalog
wurde von Herrn Jürgen Trittin so genehmigt.
Darin wurde sogar erkannt das es zu einer erheblichen Belastung
für Klein und Mittelstand kommen wird. Aber das wurde von genau
diesen Saftsäcken hingenommen.
Mich würde mal interessieren wo die Herrn Trittin und Co. überall
Konten haben...

von G. Schlomka (Gast)


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@Gerd:

Sie haben mit der Beobachtung, daß die Großindustrie bei der EAR die
Feder führt, vollkommen Recht. Hier finden Sie eine Liste der Stifter,
und eine Kommentierung unsererseits:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/20/die_akteure_hinter_der_ear~402792

Auch von Interesse könnte sein, daß in der Begründung zum
Gesetzesentwurf durch die alte Bundesregierung schwarz auf weiss
dokumentiert ist, daß man sich über die negativen Wirkungen auf
'Hersteller' und 'Handel' absolut im Klaren war, und das mindestens
gebilligt hat. Näheres hier:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/15/vorsatz_oder_billigende_inkaufnahme~389767

von tex (Gast)


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<< Mich würde mal interessieren wo die Herrn Trittin und Co. überall
Konten haben... >>

Besser nicht. Du würdest das Bedürfnis bekommen zu töten.

Es gibt in der EAR noch einen Haufen Probleme und Ausnahmen. Wer nicht
an den Endkunden vertreibt, ist meines Wissens nicht betroffen.

Diverse Anlagen sind auch ausgenommen. Gerade habe ich eine mehrseitige
Broschüre die die Thematik zur Haustechnik beschreibt, Schalter,
Steckdosen, Gefahrenmeldeanlagen, Steuerungstechnik...

Die Idee hinter dem Gesetz sind Tonnen von Elektronikschrott, die
überwiegend aus Fernost importiert werden und zu Spottpreisen auf den
Markt geworfen werden. Die Umsetzung ist natürlich mal wieder typisch
deutsch, aber ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen.
Ich mache erst einmal weiter wie bisher und warte, bis jemand kommt.
Dann sehen wir weiter.

von TravelRec. (Gast)


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@ Gert:
>>Ach ja, für den Fall das es jemanden interessiert was ich eigentlich
>>so treibe bzw. was dank EAR nun den Bach runter geht...

>>www.mige.de

Scheiße Mann, Du hast mein Mitgefühl! Ich kann´s nicht fassen! Woll´n
wir demonstrieren gehen, oder hast Du keinen Bock mehr?!

TravelRec.
www.travelrec.de

von Fly (Gast)


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Auch von mir kriegst du Mitgefühl!

Als Schweizer kann ich nur anmerken: Was für Bürokratische EU-Deppen.
Typisch, warum einfach wenns auch kompliziert geht?
In der Schweiz zahlt man auf alle Elektronischen Geräte eine Steuer in
% (weiss grad ned wieviel), welche meist im Kaufpreis inbegriffen ist
und an den Staat geht. Der Käufer bringt dann den Elektroschrott
zurück.
Dort wo ich arbeite, haben wir als Händler vor 2 Wochen ca. 700 kg
Schrott fachgerecht gratis entsorgt.
Die Deppen hätten lieber unser System kopieren sollen (Hab bei uns noch
keinen mekern gehört)

von G. Schlomka (Gast)


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@tex

> Wer nichtan den Endkunden vertreibt, ist meines Wissens nicht
betroffen. <


Das ist nicht korrekt. Betroffen ist jeder, der unter das Gesetz
fallende Geräte in Deutschland in Verkehr bringt, oder unregistrierte
Ware weiterverkauft.

Die Einstufung, ob ein Gerät gekennzeichnet und gemeldet werden muss,
ist losgelöst davon, an wen das Gerät verkauft wird. Die EAR nimmt den
Standpunkt ein, daß jedes Gerät, bei dem eine Nutzung durch
Privatpersonen möglich und nicht völlig unplausibel ist, gekennzeichnet
und gemeldet werden muss.

Doch selbst wenn man eine Einstufung der Geräte als b2b-Geräte bei der
EAR durchbekommt, sind die mit diesem Status verbundenen Pflichten auch
sehr problematisch. Näheres zur Rücknahmepflicht findet sich in §10
ElektroG - das wird auch nicht billig.

Doch es kommt noch schlimmer: Auch Geräte, die als b2c Geräte gemeldet
und gekennzeichnet sind, können zur Rücknahmepflicht nach § 10 ElektroG
führen. Wahrscheinlich ein sog. "handwerklicher Fehler", aber trotzdem
geltendes Recht. Wir haben dazu einen Artikel unter:

http://elektrog.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/06/unkalkulierbare_kosten_rollen_auf_kleinb~365095

von Wolf4124 (Gast)


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abo

von Beobachter (Gast)


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Der Weg über den Bausatz ist eine gute Möglichkeit der EAR aus dem Weg
zu gehen falls die Kunden entsprechend mitspielen. Bausätze kann die
EAR bzw. das ElektroG nicht so einfach miteinbeziehen, dann müssten
jegliche Bauteile miterfasst werden und jeder Einzelne bereits beim
Verkauf eines einzigen Widerstandes oder Kondensators EAR-pflichtig
werden. Bis jetzt geht es jedenfalls nur um Geräte und ein Säckchen
Bauelemente ist nun mal kein Gerät.

Kommen Bausätze nicht in Frage, bleibt immer noch der Weg über die
Härtefallregelung. Ob alles was da gefordert ist auch wirklich verlangt
wird, kommt auf den Versuch an. Vielleicht sind die Anforderungen auch
deshalb so hoch, um möglichst viele vom Gebrauch dieser Ausnahme
abzuhalten. Es gibt immer Ermessensspielräume und Auslegungen von
Gesetzestexten. Wie ernst soll man eigentlich einen Kleinunternehmer
nehmen, der schon hinschmeißt, noch bevor er überhaupt von dieser
Möglichkeit gebrauch gemacht hat?

Und ausserdem: MACHT EUCH DOCH JETZT NICHT SCHON GEDANKEN WAS IM
ELEKTROG MAL IRGENDWANN NOCH MITERFASST WIRD ODER NICHT.WAS SOLL DAS?
Geht vom Istzustand aus, alles andere ist nicht hilfreich! Opferrolle
annehmen a' la "So, ich hab jetzt dicht gemacht! Jetzt hab ich's
euch aber gegeben! Das habt ihr jetzt davon! Basta!" bringt den
Einzelnen nicht weiter. Und dann? Wieviele Firmen machen täglich dicht?
Kein Hahn kräht danach im harten Unternehmeralltag.

Wenn die EAR badauerlicherweise Klein- und Kleinstunternehmer aufgrund
ihrer geringen in Verkehr gebrachten Mengen nicht erst nimmt, also
ihnen die Ernsthaftigkeit einer unternehmerischen Tätigkeit abspricht,
warum sollte sie sich dann sofort genau auf diese Gruppe einschiessen?
Die EAR ist so überlastet, dass sie sich um diesen "Kleinkram"
erstmal keine Gedanken macht. Bei der LKW-Maut läuft es doch ähnlich.
Die Einnahmen fliessen erstmal, die Maut ist ein Erfolg. Bis die
restlichen Mautpreller alle erfasst sind dauert es geraume Zeit und ein
paar Lücken werden immer bleiben.

Dem Gesetz fehlt eine Kleistmengenregelung, und die ließe sich bestimmt
auch noch nachträglich einbringen, wenn man nur wollte. Unter
Mittelstand verstehe ich jedenfalls keine Ein-Mann-Unternehmung mit
geringen Umsätzen. Dass sich der Mittelstand mal wieder benachteiligt
sieht, wird uns doch täglich in Talkrunden und der Presse kundgetan.
Der Fokus gehört vielmehr auf die vielen einsam und enthusiastisch
agierenden Mini-Unternehmen (die würden sich nie Mittelstand nennen),
auf die "Beginner am Markt", die Ich-AGs, die Einzelkämpfer, aus
denen vielleicht irgend wann mal Mittelstand werden könnte. Potentielle
Unternehmensgründer und Nebenerwerbler sind hier hauptsächlich bedroht.

Ein Beobachter

von Martin H. (martin_h)


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abo

von Unbekannter (Gast)


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@Beobachter:

Naja, die EAR mag überlastet sein und deswegen recht friedlich. Viel
lustiger wird es aber, wenn Du als Kleinunternehmer eine Abmahnung von
irgendeinem dubiosen Verbaucherschutzverein auf dem Tisch liegen hast.
Dass diese diversen Gelddruck-Verbrecher da aktiv werden wollen, haben
sie ja schon alle durch Presseerklärungen verlauten lassen. Die wollen
die Abmahngebühren kassieren. Denen ist's egal, ob Du zu den
EAR-Horror-Gebühren auch noch Abmahn-Abzock-Gebühren abdrücken kannst.

Und genau das ist doch das Problem in Deutschland: Steine, Steine,
Steine und nochmals Steine. Sobald Du etwas unternimmst, bist Du der
Arsch vom Dienst. Das ist hier echt zum kotzen. Es ist inzwischen
wirklich wirtschaftlicher und vor allem nervenschonender, einen auf
Hartz-IV zu machen.

Dieses Land ist echt am Ende. Leider.

Aber mal eine ganz andere Idee, wie man der EAR evtl. an den Karren
fahren könnte: Wäre eigentlich §315, BGB nützlich, wegen vermuteter
Unbilligkeit? Ich bin kein Jurist, aber was ich so von der Anwendung
dieses Paragrafen kenne, könnte er doch hier zutreffen?!

Hmm.

von Mike (Gast)


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"Der Weg über den Bausatz ist eine gute Möglichkeit der EAR aus dem
Weg
zu gehen falls die Kunden entsprechend mitspielen."
Wir holen den titel *sing
jetzt nicht nur mit spitzen produkten, sondern auch mit
spitzenprodukten zum selberbauen: der dvd-spieler in 100 einzelteilen,
mit einer 30seitigen bauanleitung...aber leider können wir keine
garantie auf ihr gebaue geben und fachkundisch muß man für den aufbau
auch sein
wir holen den titel *sing


"Ob alles was da gefordert ist auch wirklich verlangt
wird, kommt auf den Versuch an. "

genau, und da sie ja dann deine daten haben, brauchen sie sich auch
keinen kopf mehr machen, wie sie dich aus der anonymen masse rausfinden
können. "hallo herr polizist, ich hab hunger und wollte mal fragen, ob
sie ein auge zudrücken können, wenn ich da vorne den
imbiss-laden überfalle"..."danke, daß sie sich gemeldet haben, so
erspare ich mir die mühe und brauche nicht in 5 minuten die fahndung
nach unbekanntem täter wegen überfall einzuleiten"

"Die EAR ist so überlastet, dass sie sich um diesen "Kleinkram"
erstmal keine Gedanken macht."
und in 2 jahren, wenn alles läuft, dann kommen sie auf dich zu "sagen
sie mal, seit über 2 jahren machen sie schon an der ear vorbei...wissen
sie was das heißt?"

"Dem Gesetz fehlt eine Kleistmengenregelung, und die ließe sich
bestimmt auch noch nachträglich einbringen, wenn man nur wollte."
na dann los, beweise, daß es so einfach ist, wie du es hier
hinstellst.


ich frage mich echt, wie einige leute es geschaft haben, unverprügelt
die kita hinter sich gebracht zu haben und nun die i-net foren
tyranisieren....

von wayne (Gast)


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@Fly: Die Deutschen sind die "Herrenrasse", die kopieren nicht. Schon
garnicht von einem demokratischen Land, in dem das Volk etwas zu sagen
hat. Stattdessen steckt unsere Regierung soweit im Arsch von G.W.
"Adolf" Bush, daß nur noch die Füße raushängen.
Ich hoffe, daß bei mir in diesem Jahr alles glatt läuft, und ich
spätestens 2007 in einem nicht-EU-Staat mit stattfindender Wirtschaft
lebe. Ich habe dieses Land satt mit seinen ewig steigenden Abgaben bei
gleichzeitig sinkenden Einkommen.
Das einzige was mich eventuell in diesem Land halten könnte wäre die
Einführung der Demokratie.

@Beobachter : Die EAR ist nicht überlastet, die haben noch genug
reserven um immer mehr Scheiße zu fabrizieren.

@holgerz : Die Idee mit den zwei Firmen ist gut. Den Feind mit den
eigenen Waffen schlagen. Die EAR arbeitet ja ähnlich :
Firma a (EAR) erfindet Gesetze, Firma b (z.b. AEG) zahlt seine Beiträge
(ein paar Euro). Da Fa. a aber zum Teil Fa. b gehört (wenn man Leute im
Vorstand sitzen hat, ist das für mich eine Teilhaberschaft), kann Fa. b
 Gewinne abschöpfen.

@bin Laden : Falls du Flugzeuge brauchst, Airbus mach schön große, die
machen große Löcher in Hochhäuser.

Wer die Möglichkeit hat, sollte sein gesamtes Geld in Ausland bringen,
und am besten mitgehen. In einigen Jahren kann man dann von außen
zusehen, wie in jeder Stadt 15 Mediamärkte völlig frei von Kunden sind,
weil in der BRD 98% Arbeitslosigkeit herrscht.

Die ganze Situation in diesem Land wird immer beschissener, das ist
seit Jahrzehnten so. Aber es wird Zeit gegen den Feind anzukämpfen, und
der größte Feind der Deutschen ist die deutsche Regierung.
So wie man hier von seien gewählten Vertretern behandelt wird...

Ich wär´ stolz kein Deutscher zu sein !

von Gerd (Gast)


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"Der Weg über den Bausatz ist eine gute Möglichkeit der EAR aus dem
Weg
zu gehen falls die Kunden entsprechend mitspielen."

Klar! Ich verkaufe meine E-Drums in Zukunft als Bausatz.
Ist auch nicht weiter schlimm, denn ich habe mich "nur" gegen
japanische
und US Konkurrenz durchzusetzen die fertige Produkte liefern können...

"Kommen Bausätze nicht in Frage, bleibt immer noch der Weg über die
Härtefallregelung."

Dazu habe ich meine Bedenken bezüglich Datenschutz hinreichend
geschildert
(siehe Beitrag oben).
Ich liefere keine Daten an einen privat organisierten "Verband",
schon gar
nicht sensible Daten wie Jahresabschluss, Einkaufsquelle und
Absatzvolumen/Märkte.
Was soll das?

"Und ausserdem: MACHT EUCH DOCH JETZT NICHT SCHON GEDANKEN WAS IM
ELEKTROG MAL IRGENDWANN NOCH MITERFASST WIRD ODER NICHT."

Ah! So etwas nennen wir aber Planungssicherheit.
Neue Entwicklungen kosten Geld und ZEIT. Wäre schon schön zu wissen,
ob wir unser Produkt zum Zeitpunkt der Fertigstellung dann überhaupt
noch
verkaufen können (und dürfen!).

Das ganze Gesetzt ist Humbug und die EAR eine gigantische Geld-
vernichtungsmaschine! 120 Unternehmen von durchschnittlich 20.000
produzieren 90% des E-Schrotts.
Aber 19.880 weitere Unternehmer haben dieselben Einstiegskosten zu
tragen wie die 120.

Bei mir kommt noch erschwerend hinzu, dass ich einen großen Teil
meiner
Kunden im EU Ausland habe. Vornehmlich in Österreich, Italien, Spanien
und
in den Niederlanden. Vereinzelt auch Monaco, Schweiz und  Frankreich.
Ich bin froh und dankbar um jeden Kunden – egal woher er kommt oder wie
viel
oder wenig er von mir haben will.

Hier „jammert“ mich Sicherheit niemand grundlos, lieber Beobachter!

Noch eine dumme Frage:
Was bedeuten die Beiträge mit dem Inhalt abo ?

Grüße

von Bruno Pisarek (Gast)


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Moin Gerd,

abo heißt nur, dass der entsprechende Leser bei neuen Postings zu
diesem Thema per Mail informiert werden möchte.

LG,
Bruno

von Beobachter (Gast)


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@Unbekannter
Wenn das Land wirklich am Ende ist, wozu dann noch die Angst vor
Abmahnungen? In dieser Logik wäre dann doch alles scheiss egal, oder
etwa nicht? Natürlich scheint alles immer schwieriger zu werden, aber
befrage mal einige 78-jährige nach dem täglichen Überlebenskampf im
Nachkriegsdeutschland. Für das Beschaffen von Lebensmitteln auf dem
Schwarzmarkt gab es damals nicht nur eine Abmahnung mit Kostennote
sondern Gefängnis. Und in der alten DDR gab es für eine amtlich
festgestellte oder auch nur unterstellte staatskritische Haltung auch
nicht nur eine Abmahnung, sondern einen mehrjährigen Gratisurlaub in
Bauzen und die eigenen Kinder durften Bekanntschaft mit neuen Eltern
machen, die "auf Linie" waren. Die Ölkrise in den 70er Jahren führte
bei uns zu einem Sontagsfahrverbot. Was wäre los wenn man das heute
machen würde? Zeter und Mordio würde geschrien, die Termine für das
Event oder den aprè Ski müßten verschoben werden oder der
Reitunterricht für klein Anna-Marie würde ausfallen. Schreckliche
Vorstellung, nicht wahr?! :)
Hartz-IV gemütlich? Demnächst auf dem Acker auf Nachbars Feld?


@Mike
Du hast leider überhaupt nichts verstanden oder willst alles
mißverstehen und wirst zudem noch beleidigend. Ich tyrannisiere kein
Forum, sondern suche nach Wegen mit dem ElektroG umzugehen. Wenn
dumpfes, allgemeines Misstrauen gegen alles größer ist als die
Bereitschaft das ein oder andere Risiko einzugehen, dann bessr das
Ganze sein lassen. "Einfach" ist jedenfalls gar nichts und ich muss
auch rein gar nichts beweisen (das hast du völlig falsch verstanden).
Ich will es dir deswegen nochmal nahebringen. Ich habe einen Apell,
eine Forderung (wegen mir auch einen Wunsch) formuliert, öffentlich
dafür einzutreten, diesem von der EU uns aufgepfropften Gesetz eine
Ausnahmeregelung zu erwirken, welche die Klein- und Kleinstunternehmer
wegen geringer in Verkehr gebrachter Mengen Elektroschrotts von dieser
Regelung wegen unzumutbaren Kosten ausnimmt. Ein einzelner kann da gar
nichts ausrichten! Nur wenn genügend Leute (was sind genügend? ich weiß
es nicht!) sich "mukieren" gibt es überhaupt eine Chance zu einer
Änderung. Ob deine Postings jemandem etwas gebracht haben oder meine
soll mal jeder selber beurteilen.


@Gerd
Was die Bausätze betriff, hatte ich ja meinen Satz konditional
gestaltet (soll heißen, für dich kommt die Bausatzlösung wohl nicht in
Frage, es ist ja auch eine spezielle und keine allgemeine Lösung).
Damit wir uns hier nicht mißverstehen, natürlich ist es eine absolute
Sauerei wie die EAR die Kosten aufgeteilt hat, das steht doch völlig
außer Frage. Die Frage ist doch aber, wie gehen wir (oder wer davon
betroffen ist) damit um?

Du hast weiter oben geschrieben, dass du als Konsequenz des ElektroG
als Kleinunternehmer aufhörst. Dann schreibst du weiter unten, du
würdest der Stiftung doch nicht deine sensiblen Daten nennen wollen.
Sorry, aber diese Logik erschließt sich mir nicht. Vor was hast du denn
eigentlich Angst, wenn du den Laden eh dicht machst?

Möchstest du lieber deine Daten mit ins Grab nehmen oder damit nach
China auswandern? Nützt es dir persönlich wirklich mehr die Brocken
hinzuschmeißen, nur um es "denen" zu zeigen, dass du mit deren
Rahmenbedingungen nicht einverstanden bist?

Wo an welcher Stelle bitte hast du persönlich dabei dann etwas
erreicht? Das würde mich wirklich interessieren!

Planungssicherheit war angesprochen. Wer hätte das nicht gerne, aber
allein die RoHS Verordnung ist bis heute mehrfach überarbeitet worden.
Wieviel Planungssicherheit hat ein Arbeitsplatzbesitzer heutzutage? Wer
weiß wieviel Rente es zukünftig real gibt? Wie werden sich die Zinsen
entwickeln? Wie hoch ist der Bundeshaushalt in 3 Jahren? Welchen
Mehrwertsteuersatz haben wir in 5 Jahren? Werden wir Weltmeister? OK,
die letzte Frage könnte man wahrscheinlich beantworten, aber auch gilt:
erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.

Ein Beobachter

von Mike (Gast)


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"Du hast leider überhaupt nichts verstanden oder willst alles
mißverstehen und wirst zudem noch beleidigend. Ich tyrannisiere kein
Forum, sondern suche nach Wegen mit dem ElektroG umzugehen."

du bist es, der nichts verstanden hat und obwohl du von 2 leuten
annähernd die selben argumente bekommst,machst du dennoch weiter.
das ist beleidigend und tyrannisierend.
wenn du in der realität und im 21jh angekommen bist, dann sage
bescheid.

von G. Schlomka (Gast)


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@Alle

Ich bin auch nur Gast in diesem Forum, aber dennoch möchte ich an alle
Teilnehmer apepllieren, den Ton und Inhalt sachlich zu halten. Als
Betroffene muss es unser Interesse sein, auch den Nicht-Betroffenen,
Politikern, der Presse, der hoffentlich interessierten Allgemeinheit
die Probleme, die uns entstehen, nahezubringen. Ich bezweifle, daß die
teilweise niveauarmen Beiträge helfen, daß wir ernstgenommen werden.
Natürlich ist das für uns Betroffene ein sehr emotionales Thema, aber
auch das kann man sachlicher darstellen.

Und in diesem Sinne insbesondere @ Beobachter:

> Unter
Mittelstand verstehe ich jedenfalls keine Ein-Mann-Unternehmung mit
geringen Umsätzen. Dass sich der Mittelstand mal wieder benachteiligt
sieht, wird uns doch täglich in Talkrunden und der Presse kundgetan.
Der Fokus gehört vielmehr auf die vielen einsam und enthusiastisch
agierenden Mini-Unternehmen (die würden sich nie Mittelstand nennen),
auf die "Beginner am Markt", die Ich-AGs, die Einzelkämpfer, aus
denen vielleicht irgend wann mal Mittelstand werden könnte.
Potentielle
Unternehmensgründer und Nebenerwerbler sind hier hauptsächlich
bedroht.<

Es ist doch müßig, definieren zu wollen, was 'Mittelstand' ist. Fakt
ist, daß die finanziellen, rechtlichen und organisatorischen
Belastungen aus dem ElektroG um so härter sind, je weniger Einheiten
einer Ware in Verkehr gebracht werden. Dabei macht es keinen
Unterschied, ob beispielsweise eine Ich-AG dahintersteht, oder ein
100-Mann Unternehmen - der Wettbewerbsnachteil für das betroffene
Produkt, welches in kleineren Stückzahlen in Verkehr gebracht wird, ist
in beiden Fällen gleich. Vielleicht lebt ja die 100-Mann Firma davon,
eine grosse Vielzahl unterschiedlicher Produkte mit jeweils kleinen
Stückzahlen herzustellen?

Eine Kleinstmengenregelung würde nur dann etwas bringen, wenn eine
Freistellung vom gesamten Prozedere des ElektroG erfolgen würde, denn
nur eine Befreiung von den Registrierungsgebühren ist nicht mal die
halbe Miete. Langfristig schlimmer sind doch die Entsorgungs- und
Rücknahmepflichten. Vom binneneuropäischen Export ganz zu schweigen.

>Dass sich der Mittelstand mal wieder benachteiligt sieht..<

Es wird erkennbar, daß Sie, lieber Beobachter, offenbar nicht zu den
KMU im Lande zählen. Wir sehen uns nicht benachteiligt, wir sind es,
und zwar in nahezu jeder gesetzlichen Regelung, die Wirtschaft und
Arbeit betrifft. Ohne eine schier endlose Liste aufführen zu wollen,
ergibt sich aus diesem traurigen Sachverhalt ein von uns KMU immer
stärker wahrgenommenes Klima der Gängelung, Bedrohung und Anfeindung.
Das sind emotionale Reaktionen, die nun mal da sind, und es spielt
nicht mal eine Rolle, ob diese Reaktionen im Einzelnen berechtigt oder
angemessen sind, denn die Frage, ob sich jemand in seiner Tätigkeit
wohl fühlt, ob er eine Perspektive sieht, ob er sich auf die Zukunft
freut, ist das entscheidende Kriterium ob, und wie erfolgreich, er
selbst seine unternehmerische Tätigkeit ausübt.

Egal ob man Sympathie für Selbstständige und Unternehmer hat oder
nicht, die Allgemeinheit hat ein objektives Interesse an diesen
Menschen - die Volkswirtschaft braucht Leute wie uns. Mehr als eine
solche Einstellung würde ich persönlich mir nicht wünschen - ich will
weder bewundert noch bemitleidet werden, aber ich möchte fair behandelt
werden.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine objektivere und sachlichere
Diskussion.

Georg Schlomka

von TravelRec. (Gast)


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@ G. Schlomka: Okay - soweit, sogut. Was nun? Demonstrieren, offene
Briefe, Zeitung und Fernsehen?! Wie wollen wir am besten vorgehen gegen
solchen abgesprochenen Unternehmenskrieg, der die freie Marktwirtschaft
im Einzelnen und die Demoratie im Gesamten in Frage stellt?! Ohne
Zusammenschluß haben wir wohl keine Chance, oder? Irgendwo muß es doch
gegen dieses Gesetz auch ein anderes Gesetz aus der Vorzeit geben (wie
weiter oben schon bemerkt wurde) - schließlich sind wir doch hier in
Deutschland...

von Mike (Gast)


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ich bin, so so sehe ich das, ein betroffener, der versucht hat in den
letzten jahren etwas aufzubauen, und jetzt, da erste früchte dieser
harten arbeit ( von 0Ahnung in der mc-electronik bis hin zu fertigen
produkten) ersichtlich werden, werde ich ausgesperrt dank EAR.
und als ob das nicht genug ist, kommt so ein beobachter und fängt in
bester waldorf-manier an hier an der realität vor rumzureden - und hört
nicht auf

Wenn DAGEGEN nichts unternommen wird von der seite der betroffenen,
DANN wird man nicht für vollgenommen. deswegen ist es das wichtigste
gegen solche "streikbrecher" (ist doch alles nicht so schlimm),
voll-verpeiler (einfach mal nachfragen, mal sehen was passiert/ Dem
Gesetz fehlt eine Kleistmengenregelung, und die ließe sich
bestimmt auch noch nachträglich einbringen, wenn man nur wollte)
strikt vorzugehen. geschlossen und alle. denn dann wird ersichtlich,
daß diese leute keine basis für ihre unrealistischen und inhaltslosen
sprüche haben.
erst dann kann man an die öffentlichkeit gehen, wenn man geeint ist.

von TravelRec. (Gast)


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@ Mike: Soweit sind wir uns einig! Wer macht noch mit?

von Jochen (Gast)


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Aussage von Tritin(Tritt ihn):
"Selbst unter der Annahme, dass nur ein Teil der Kosten an den
Endverbraucher weitergegeben werden kann, dürfte sich die Verringerung
der Gewinne der Hersteller bzw. des Handels durch die Erhöhung der
Umsätze und die damit verbundene Gewinnsteigerung der
Entsorgungsunternehmen weitgehend ausgleichen."

Hier sieht man, dass Tritin(Tritt ihn) das ganze sieht, es werden
einbußen bei den Elektro-Firmen geben, der eine oder andere wird sein
job verlieren, aber kein Problem, diese nehmen dann einfach einen job
bei neu gegründeten Entsorgungsfirma an.

Ich will das System aus der Schweiz!!!!!!!

von Bruno (Gast)


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Moin,

viel weiter oben hatte Jemand folgendes geschrieben:

"..du kannst immer noch gegen eine einmalige Gebühr verleihen, dann
müssen deine Kunden dir den Kram zurückgeben (wenn sie wollen :-).."

Wäre das rechtlich Ok, wenn ich meine Gerätchen einfach verleihe? ;)

LG,
Bruno

von Gerd (Gast)


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@Bruno: Danke für den Hinweis!

@Beobachter: Schalte mal einen Gang zurück!

@G. Schlomka: So ist es!

@Mike: Du scheinst denselben Weg zurückgelegt zu haben wie ich.
Habe die ersten 2 Jahre keinen Cent verdient und versucht das ganze
System in eine vermarktbare Lösung zu bringen. Dabei habe ich verdammt
schwere Zeiten hinter mich gebracht die mich nicht nur finanziell
sondern auch nervlich an die Grenzen getrieben haben.
Wäre da nicht meine Frau und mein Sohn, die mir immer wieder Mut zu
gesprochen haben und mir in jeder Lage eine Stütze gewesen sind, dann
hätte ich es vielleicht nicht soweit geschafft
Umso stärker trifft es uns der Familie jetzt, dass die ganzen Mühen
offensichtlich für’n Arsch gewesen sind.

Wir haben erst gestern Abend wieder darüber diskutiert, ob wir uns EAR
nicht doch irgendwie leisten können oder wir mit alternativen Produkten
eine gewisse Zeit überbrücken könne. Ergebnis: Nein, können wir nicht!
Wir haben ein Haus mit Rest-Belastung und aus dem Gewerbe noch eine
kleinere (aber nicht unerhebliche) Finanzierung. Jede weitere Belastung
bedeutet für uns ein unkalkulierbares Risiko das wir nicht mehr eingehen
können (und möchten).
Uns bliebe im Moment nur der illegal Weg. Soll heißen: Weiter verkaufen
was das Zeug hält um eine zu erwartende Strafe oder Abmahnung damit
bezahlen zu können.
Aber das liegt nicht in unserem Interesse und ist auch nicht sinn der
Sache!
Außerdem liegt hier noch unser Black-Box Projekt,  das (wie oben
bereits angesprochen) in Zukunft eine tragende Rolle spielen sollte.
Aber die Weiterentwicklung unter derzeitigen Bedingungen macht wenig
Sinn und birgt ebenfalls ein zu hohes Kostenrisiko.
Fazit: Mir sind die Hände gebunden, ich kann im Moment überhaupt NICHTS
tun!
Kein Verkauf, keine Produktion – alles was ich im Moment ausliefern
würde wäre illegal!

@TravelRec: Eine Demo mit 3 Mann ;-)
Ich habe in den letzten Jahren sehr genau beobachtet wie sich der
Deutsche verhält, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt oder glaubt
dass im Unrecht getan wird.
Erkenntnis: Maul aufreisen - 2 Tage lang Berichte in der Bild - wie ein
Lamm die Ohren nach unten geklappt und Maul wieder zu – alles
hingenommen – Ende!

Mehr passiert hier nicht – egal was uns widerfährt! Eine Revolte wirst
Du in Deutschland (mit Deutschen) nicht erleben.

Aber das soll nicht heißen dass ich nicht bereits bin etwas dagegen zu
tun. Wenn wir aus eigener Kraft irgendetwas organisieren können was
auch Hand und Fuß hat, dann werde ich mich auch daran beteiligen.

Grüße
Gerd

von vorbeigeschlendert (Gast)


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@Bruno

"..du kannst immer noch gegen eine einmalige Gebühr verleihen, dann
müssen deine Kunden dir den Kram zurückgeben (wenn sie wollen :-).."

Ich denke gestern im ElekroG gelesen zu haben, dass auch der Verleih
ein 'In Verkehr bringen' darstellt... also leider verloren (ich hatte
daran auch schon gedacht)
Ich muss mir/dir/uns das nochmal raussuchen

von vorbeigeschlendert (Gast)


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wieder da...


http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/b2b_geraete/#fragen804

<Zitat>
F: Können Geräte, die von Vertreibern oder dem Hersteller selbst an
Nutzer in privaten Haushalten lediglich verliehen und nach Ende der
Leihfrist zurückgenommen werden, als b2b-Geräte eingeordnet werden?

A: Bei diesen Geräten handelt es sich grundsätzlich um b2c-Geräte. Sie
werden auch tatsächlich in privaten Haushalten genutzt, so das der zu
der vorigen  Frage diskutierte Tatbestand von dual-use-Geräten hier
nicht zutrifft.Dabei ist unerheblich, auf welcher Rechtsgrundlage die
Geräte dem privaten Haushalt überlassen werden, durch Verkauf,
Vermietung, Leasing, Schenkung oder auf einer anderen Basis.Für diese
Geräte gelten daher die Bestimmungen des ElektroG für Geräte, die in
privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte).
</Zitat>

von Bruno (Gast)


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Danke Dir "vorbeigeschlendert",

dann hat sich das erledigt. Dann geht auch Tausch nicht :))
Habe mir gerade das Java-Applet reingezogen -> Cool - auch der
Ori**-Versand ist registriert.
Also Männers - beste Chancen bei der Container-Lotterie ein paar Tonnen
benutzte Dildos zu gewinnen ;)

LG,
Bruno

von vorbeigeschlendert (Gast)


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ja leider, ich hatte schon daran gedacht ein zweites Gewerbe anzumelden,
mich dann als B2B-Kunde zu beliefern und die Sächelchen dann eben gegen
diese einmalige Leihgebühr temporär auser Haus zu geben...

aber es muss einen Weg geben...

von holgerz (Gast)


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Kann es verboten sein, den Politiker, Parteien ... Jeden Tag Mails zu
schicken und in dieses MAils seinen Unmut kund zu tun?

Trttin ist bestimmt dankbar, wenn er erfährt, dass seine Ideen völlig
sch... sind.

Man muesste halt nur die emailadressen sammeln, und verteilen!

Ich will ja nix strafbares machen, nur die Politker informieren.

Ich hatte auch daran gedacht mit AVRs was zu basten und zu verkaufen.
Auch wenn ich in diesem Feld noch keine Ahnung hat.
Politiker haben  auch keine Ahnung von nix.
Bestimmen über 80 Millionen Peoples.
Regieren am "gemeinen Volke" vorbei.
Gehen vor den Wahlen auf Stimmenfang und verarschen nacher das
Völkchen...
Und bekommen eine dicke Pension.

Scheisse mit der Scheisse.

von Gerd (Gast)


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Hallo zusammen!

Das darf doch wohl alles nicht wahr sein!

Ich habe gerade ein bisschen durch eBay geblättert und dabei ist mir
eingefallen, dass ja praktisch alle der vielen tausend Angebote illegal
sein dürften.
DVD Player z.b., 80% asiatische Ware und wohl kaum mit WEEE Reg-Nr.
Oder wie sieht es mit den PC Bastlern aus - die dürften doch alle
betroffen sein!?
Fernseher, Stereoanlagen und und und... Praktisch der ganze Billigkram
in eBay kommt doch irgendwo aus China, Taiwan oder Korea - und wohl so
ziemlich alles ohne WEEE.

Was passiert mit den Leuten/Händlern?

Haben die es noch nicht geschnallt, oder verkaufen die bewusst weiter?

Hier sind doch hunderte von Händlern unterwegs die sich eine
Registrierung bei EAR mit großer Wahrscheinlichkeit nicht leisten
können. Schon allein bei der Gerätevielfalt von der solche Händler
leben, dürfte die EAR so teuer werden lassen, dass eine Registrierung
praktisch unmöglich wird.

Wie soll das alles weiter gehen???

Sind das alles bedrohte Existenzen???

Das ist doch der pure Wahnsinn und stinkt zum Himmel!!!

von G. Schlomka (Gast)


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@ Alle - Stichwort Verleih

Wir lassen im Moment ziemlich genau diese Fragestellung durch unseren
Justitiar prüfen. Die von 'vorbeigeschlendert' zitierte EAR-FAQ geht
etwas an der Sache vorbei, da dort die Frage von b2c vs. b2b erörtert
wird, was nicht den Kern der Sache trifft.

Ganz allgemein sollte man nicht zuviel auf die Äußerungen der EAR
geben, denn die sind nicht rechtsverbindlich. Siehe dazu unseren
Artikel:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/12/kann_man_sich_auf_die_auserungen_der_ear~380513

Der wirkliche Knackpunkt ist, wann eine Ware als in Verkehr gebracht
gilt. Leider hat sich in Deutschland für einen eigentlich klaren
Terminus (sowohl juristisch als auch sprachlich) eine Vielzahl von
Detaildefinitionen ergeben, die in verschiedenen Anwendungsbereichen
verwendet werden. Für das ElektroG, und das ist juristisch wichtig,
gibt es bisher keine rechtsverbindliche Definition des Terminus. Der
Verweis der EAR auf den Leitfaden zur EMV-Richtlinie stellt im Moment
nicht mehr als ein Handlungsempfehlung nach aussen und eine
Handlungsanweisung nach innen (in die EAR) dar.

Doch gehen wir einmal davon aus, daß der EMV-Leitfaden auch von den
Gerichten herangezogen wird, dann wäre das Verleihen eines Gerätes
tatsächlich eine Inverkehrbringung. Aber: Wir sehen relistische
Chancen, das vor Gericht zu kippen.

Grund: Zielsetzung des ElektroG Bereich b2c ist, die Sammlung und
Entsorgung der Altgeräte der Endnutzer sicherzustellen. Ein Gerät,
welches auf einer vertraglichen Basis verliehen wird, welche die
Rückgabe des Gerätes nach Leihende oder bei Defekt an den Verleiher
sicherstellt, kann (regulär) nicht in den Entsorgungscontainern landen.
Eine Bejahung der Melde-und Registrierungspflicht würde somit der
Grundintention des ElektroG zuwiderlaufen.

Hinzu kommt, daß ein 'in Verkehr bringen' eindeutig die Möglichkeit
der Weitergabe der Ware einschließt - was sonst sollte ein Warenverkehr
sein. Sofern ein Leihvertrag aber eine Weitergabe ausschließt, kann die
Ware nicht in Verkehr sein.

Insoweit besteht eine Chance - aber ganz sicher nicht bei
'Leihverträgen' über einen MP3-Player mit 99-jähriger Laufzeit und
ohne klare Rückgaberegelung insbesondere im Defektfall; dies würde wohl
zu Recht von einem Gericht als Umgehungskonstruktion ausgelegt.

Fazit: Es wäre töricht, sein Geschäftsgebaren auf diese Hoffnung
aufzusetzen, aber Leihverträge könnten durchaus ausserhalb der
Registrierungs/Melde/Kennzeichnungspflicht eingestuft werden. Solange
sich die Gerichte aber nicht damit beschäftigen, sollte man keinesfalls
darauf bauen und sich nicht zur Zielscheibe von Bußgeldern und
Abmahnungen machen.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von vorbeigeschlendert (Gast)


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'...Wir lassen im Moment ziemlich genau diese Fragestellung durch
unseren Justitiar prüfen. Die von 'vorbeigeschlendert' zitierte
EAR-FAQ geht etwas an der Sache vorbei, da dort die Frage von b2c vs.
b2b erörtert wird, was nicht den Kern der Sache trifft....'

Ja/Nein/Jein...  nun das war die einzige Stelle die ich auf die
Schnelle gefunden habe die sich darüber auslässt ob denn der Verleih
eines Gerätes ein 'In Verkehr bringen' im Sinne des ElektroG ist.
Aber ich bin für jede weiterführende Darstellung offen...

überhaupt, kann eigentlich mal jemand erklären wann denn ein Gerät ein
Gerät ist

von G. Schlomka (Gast)


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@ Alle: Was kann man denn tun???

Eine - nicht nur hier - immer wieder gestellte Frage, oft auch mit
erkennbarer Wut und Verzweiflung ausgesprochen.

Wir verstehen diese Reaktionen sehr gut. Mir persönlich kommt auch
immer wieder die Galle hoch, insbesondere wenn man dann in den
Abendnachrichten einen unserer (ich bitte diese bei mir sonst unübliche
Verwendung von Schimpfwörtern zu verzeihen) Politiker das übliche
Geschwalle von 'Mittelstand stärken' von sich gibt, und im
Folgebeitrag gezeigt wird, wie man als Ex-Kanzler ganz
locker-legal-frech aus Gas Kohle macht.

Die Antwort ist ganz sicher nicht Bin Laden, Sturm auf den Reichstag,
Schmähbriefe, etc.

Gerade die ungeheure Vielzahl Betroffener, von denen den wohl
Allermeisten noch gar nicht klar ist, was für ein schönes
Weihnachtsgeschenk sie da bekommen haben, kann Handlungsmöglichkeiten
eröffnen.


Wir selbst haben eine Vereinigung gegründet, die sich zum Ziel gesetzt
hat, solche Benachteiligungen der KMU zu bekämpfen, natürlich nur mit
legalen Mitteln. Schwerpunkte unserer Arbeit sind dabei die
Öffentlichkeitsarbeit, z.B. hier, oder auf unserem Blog
http://elektrog.blog.de , mit der Presse, mit den IHKs, sogar mit der
EAR, aber auch auf juristischer Ebene - wir haben einen sehr guten und
engagierten Justitiar.

Jeder Betroffene oder Interessierte kann unserer Vereinigung beitreten;
das kostet nichts. Je mehr Menschen und Unternehmen wir zusammenbringen,
desto mehr Gewicht bekommen wir. Natürlich werden früher oder später
auch Gelder erforderlich sein; unsere Satzung sieht dafür aber
freiwillige Zuwendungen vor. Bei Interesse einfach mal unsere Satzung
ansehen:

www.vereinigung-mb.de

Eine andere Person, die sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt
und für unsere Rechte engagiert, ist Herr Guido Körber, im codemercs
forum:

http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11


Also - nicht verzweifeln. Der Widerstand formiert sich, an Lösungen
wird gearbeitet. Macht mit!!! Wir haben endlich mal reale Chancen, denn
das ElektroG ist dermaßen schlecht gemacht, daß es selbst, und seine
Implementierung angreifbar sind. Wenn Greenpeace Shell stoppen konnte,
sollten doch ein paar zehntausend Unternehmer (wir sind Macher!) einen
Herrn Theusner auch stoppen können.

In diesem Sinne

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Zum Thema Bausätze:
Die Elektor hat bis heute noch nicht herausfinden können, ob Bausätze
jetzt auch vom ElektroG betroffen sind oder nicht. Angeblich Ja - aber
das gilt nur für Deutschland. Quellen kann ich leider nicht nennen, da
ich keine kenne. Somit also nur ungenaues gewäsch.

Also angenommen die Bausätze fallen bei uns nicht unters ElektroG, dann
darf man also solche verkaufen. Das Problem ist aber, dass das
"niveau" der Bausätze dann sehr stark eingeschränkt wird. Welcher
Kunde kann schon seinen LQFP208 selber auf die Platine löten? Unklar
ist bisher, ob man kritische Teile vormontieren darf. Ich kann es mir
aber nicht vorstellen, weil dann keine klare Grenze mehr gezogen werden
kann. So Sachen wie "50% dürfen bestückt sein" sind quatsch.

Ich als Kunde hätte auch eher keine Lust eine SMD-Lötstation zu einem
noch nicht zusammengebauten Gerät dazuzukaufen. Zumal es fertige Geräte
ohne SMD-Lötstation mit viel weniger Aufwand und Kosten auch fertig zum
Kaufen gibt.

Die Bausatzlösung ist also schmarrn und ist vielleicht nur bei wirklich
einfachen Sachen durchführbar.

Aber ich hab schon etwas Erfahrung mit Bausätzen und kann bezeugen,
dass absolut ungeahnte Probleme bei Bausätze auftreten. Völlig
selbstverständliche Sachen werden vermurkst. Der Supportaufwand ist
ennorm und für das, dass man für ein Gerät, welches man auch noch
selber zusammenbauen muss, unglaublichen Support leisten muss, lohnt
sich das auf keinen Fall mehr. Und dann ist natürlich auch noch
selbstverständlich, dass ein Bausatz günstiger ist als ein
Fertiggerät.

Bausatz scheidet aus - es muss also definitiv eine andere Lösung her.

Zum Thema EAR und Geldstrafen: Die EAR ist zur Zeit absolut überlastet
und das lustigste ist, dass die überhaupt keine Ahnung haben was ein
Gerät ist und was nicht. Die EAR ist nicht für die Geräte-Definition
verantwortlich. Sie hat alleinig die Aufgabe die Registrierung
durchzuführen und die Gelder zu kassieren. Anrufe bei der EAR sind
deshalb total sinnlos. Wenn man mal durchkommt - und ich kenne
jemanden, der kennt jemanden der hat es geschafft - heißt es nur, dass
die keine Ahnung haben.

So schnell sind nicht mit Geldstrafen zu rechnen - das einzige was mir
Angst macht sind die Abmahngeilen Anwälte. Das ist der Grund, warum es
bei mir (www.pcb-dev.com) jetzt nicht einmal mehr einen selbstgebauten
AVR-Programmer gibt.

Welche Ironie des Schicksals: Ich hab letzten Oktober ein Gewerbe
angemeldet, damit ich irgendwas verkaufen darf (damals wusste ich noch
nichts vom EAR, obwohl das angeblich schon seit Kohl diskutiert wurde)
und dann stell ich fest: Ich darf garnichts verkaufen und bin einer der
armen, die sich das nicht leisten können.

In meinen Augen ist die EAR eine absolute Inovationsbremse ... :-(

Aber ich bin auch gespannt, wie sich das mit dem EAR noch entwickelt.
Scheinbar gibt es ja keine brauchbare Lösung :-(

Mfg
Thomas Pototschnig

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Ersetzt bitte die letzten zwei "EAR"s durch "ElektroG"s. :-)

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Ah nochwas hab ich vergessen:
Autoradios fallen NICHT unter's ElektroG.

Ich wollte schon immer mal so eine BlackBox, die Gerd anbietet für's
Auto haben :-) Mit einem +12V Netzteil lässt sich das bei bedarf sogar
zuhause auf den Schreibtisch aufbauen g

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Und nochwas:
2.5.1 Beispiel Autoradio
Da Transportmittel nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen
(vgl. Prüfschritt 3), sind auch Geräte, die eigens zum Einbau in
Flugzeugen, Schiffen, Bahnen, Kraftfahrzeugen oder anderen
Transportmitteln (z.B. Fahrrädern) bestimmt sind, nicht vom
Anwendungsbereich des ElektroG erfasst.

Autoradios, Freisprechanlagen o.ä. werden eigens für den Betrieb in
Fahrzeugen in Verkehr gebracht; sie fallen daher nicht in den
Anwendungsbereich des ElektroG. Als in PKW eingebaute Geräte
unterfallen sie der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und
umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen" (AltfahrzeugV).

Also mein nächstes Projekt ist definitiv ein Autoradio. Das war aber eh
schon lange geplant :-)

von Gerd (Gast)


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@Thomas, meine "BlackBox" hat aber nichts mit Autos zu tun ;-)

Die BlackBox ist eine 32 Kanal Trigger-To-Midi Schnittstelle für den
Musiker (genauer Schlagzeuger). Dazu gehört die BlackBox, Treiber und
Software (Sampler).

Das diese Teil ja zu 100% der ElektroG unterliegt, ist das Projekt
vorerst gestorben.
Mit meinem Triggersystem bin ich mir noch nicht so ganz sicher. Aber
nachdem was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, ist wohl auch
dies EAR Pflichtig.
Tja, und damit also auch meine E-Drum Pads, der Trigger-Schlegel Mesh
One Aktiv (ist auch Elektronik drin) und der NHC HiHat-Controller dann
sowieso...

Und nun!?

Das sind alle meine Produkte die ich in 5 Jahren harter Arbeit
entwickelt und auf den Markt gebracht habe. Ohne Hilfe vom Staat, ohne
Fördermittel (ich habe nämlich keine bekommen)
und ohne einen Tag Arbeitslos gewesen zu sein!

Danke EAR kann ich diese Produkte nun nicht mehr verkaufen und bin
dadurch bis spätestens zum Monatsende mittellos!

Ich habe noch jede Menge Material hier, vor allem Drum Kessel,
Modulträger, Controllergehäuse usw. Das sind alles Teile die speziell
für uns gefertigt wurden und vom Lieferanten immer in größeren
Stückzahlen bezogen werden müssen.
Das sind enorme (zumindest für mich) Vorlaufkosten die jetzt vor sich
hin Schimmeln...

Ich kann wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln was hier in
Deutschland abgeht.

Muss nur aufpassen dass ich mich nicht zu sehr über das ganze aufrege
(meine Frau muss ich auch ständig bremsen). Schließlich wollen wir
wegen dieser Scheiße nicht auch noch an Herzinfarkt sterben... ;-)

Ich werde den Verein www.vereinigung-mb.de beitreten.

Mache mir zwar keine großen Hoffnungen (schon gar nicht auf eine
kurzfristige Lösung, denn nur die würde MIR helfen). Aber vielleicht
hilft es anderen, wenn man sich formiert und gemeinsam etwas dagegen
unternimmt.
Ich kann den Aufruf von Herrn Schlomka also nur unterstützen und Euch
alle bitte sich
anzuschließen.

Selbst wenn es dem einen oder anderen nicht mehr helfen kann, so bitte
ich doch um Mitwirkung. Wenn wir genug sind, dann wird sich vielleicht
etwas bewegen lassen.
Und wer weiß, vielleicht kann der eine oder andere von uns dann doch
sein geplantes Vorhaben realisieren oder einen Neubeginn wagen…

Helft mit!

Viele Grüße
Gerd

von Bruno (Gast)


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"(vgl. Prüfschritt 3), sind auch Geräte, die eigens zum Einbau in
Flugzeugen, Schiffen, Bahnen, Kraftfahrzeugen oder anderen
Transportmitteln (z.B. Fahrrädern) bestimmt sind, nicht vom
Anwendungsbereich des ElektroG erfasst."


Hi Thomas Pototschnig,

wo bitte finde ich denn das oben gequotete zum Nachlesen?
Bitte um Hilfe - danke!

LG,
Bruno

von Guest4321 (Gast)


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von Gast (Gast)


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Wäre es eigentlich möglich, dass eine Firma die ganze Registrierung
macht und dann das Recht, Elektrogeräte in Verkehr zu bringen, an
Kleinunternehmen verkauft? Die Kleinunternehmen müssten dann nur
regelmäßig die verkaufte Menge mitteilen und ein paar Euro pro
Kilogramm zahlen. Der Dienstleister würde dann die gesamte Menge der
Behörde mitteilen und sich um die Rückgabe und Entsorgung der Container
kümmern. Wäre eine solche Dienstleistung nach dem Gesetz möglich? Gibt
es so etwas vielleicht schon?

von Bruno (Gast)


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Danke Thomas - das ja witzig.

Bei mir gehts um Modell-Elektronik.
Sind Modellboote nicht auch Schiffe?
Ok - es geht um Transportmittel. Aber ist es irgendwo definiert was man
transportieren muss um ein Transportmittel zu haben?
Schiff ist Schiff - oder?

LG,
Bruno

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Hmm ... da kann ich dir leider nicht helfen.

Es gibt ja leider soviele Auslegungsmöglichkeiten des ElektroG, die
dann doch am Ende in einer Abmahnung enden :-(

von wayne (Gast)


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@Herrn Schlomka und andere :

Daß Kollege Ossi bin Laden nicht die Lösung des Problems ist, ist hier
wohl jedem klar. Aber wir sind nicht mehr in den 80ern, wo Leute noch
Großdemos veranstaltet haben, wenn was schief lief. Wenn man heute
Reaktionen will, muß es vorher einen Knall geben, und offene Briefe und
Presse rascheln nur.
In Deutschland muß erst ein Kind vom Zug überrollt werden, bevor eine
Schranke am Bahnübergang installiert wird. Bei Schulwegen sind es
Autos, die Kinder überfahren, bevor ein Ampel gebaut wird.
Kampfhund frisst Kind -> Gesetz gegen Kampfhunde
Eislaufhalle killt 15 Leute -> "Gebäude-TÜV"
usw.
generell Aktion mit irgendeiner Todesfolge bewirkt Reaktion der
"Regierenden" (eigentlich sind es nur Gierende)
Die in Berlin denken sich bloß "ach wie niedlich, die Leutchen bei
mikrocontroller.net regen sich aber ganz schön auf. Aber solange BASF
und Co die Schmiergelder noch zahlen können, sind alle Gesetze
gerechtfertigt."
Politiker dienen nicht "dem Deutschen Volke", sondern "dem besten
Zahler". Wenn man einen Politiker treffen will, dann entweder zwischen
die Augen, oder finanziell.
Zweites wird schwer, da die sich bei finanziellen Engpässen einfach die
Diäten verdoppeln, es kontrolliert ja keiner, oder bei VW anklopfen, ob
die nicht ein paar Schmiegelder abzugeben haben, dafür dürfen die sich
dann auch ein Gesetz wünschen.

@Beobachter: Deine Vergleiche sind ein wenig daneben. In der DDR und im
Nachkriegsdeutschland, hatten die Leute Hoffnung, daß es wieder besser
wird.
Diese Hoffnung besteht bei vielen Leuten heute nicht mehr, und bei den
meisten anderen schwindet sie auch.
Wenn Deutschland am Boden ist, gräbt unsere Politik ein Loch, damit es
noch weiter bergab gehen kann.
Die Erhöhung der Tabaksteuer bewirkte einen Verlust von ca. 5%. Um
diese wieder einzotreiben, wurde die Tabaksteuer nochmals angehoben.
Das ist Politikerlogik. Die Krankenkassen freuts, weniger
Krebskandidaten heißt weniger Ausgaben, also erhöhten sie die
Beiträge.
Die immensen Spritpreise führten zu Verkaufsminderungen von bis zu 15 %
(Superbenzin). So kommt zwar die Kohle vom Sprit rein, aber weil wenigen
gefahren wird, werden weniger Autos verkauft und repariert.
Also Werkstattauflösungen und Arbeitslose.

>Hartz-IV gemütlich? Demnächst auf dem Acker auf Nachbars Feld?

Hast du mal einen Hartz-IVer arbeiten sehen? Die stellen sich so doof
an, daß die Landwirte am Ende auch Pleite sind.
Und Hartz-IV ist gemütlich. So viel Kohle hätte ich auch gern, dann
hätte ich monatlich 300 Euro mehr. Ich muß 44 Std/Woche dafür arbeiten
und meine Miete, Strom, Telefon und GEZ übernimmt nicht das Amt.
Auf Anfrage beim Sozialamt auf Hilfe sagte man mir nur "...dann müssen
sie ihre Arbeit kündigen."
So soll Politik zur Verringerung der Arbeitslosigkeit aussehen?
Entweder 106 cm Plasma vom Sozi oder 55 cm Aldi vom eigenen Geld?
Mein beschissener Stolz macht mir das Leben echt schwer, aber ich gehe
lieber mit Würde unter, als anderen auf der Tasche zu liegen.
Anders wäre es mir trotzdem lieber.

Ich nehme mal an, daß aufgrund von EAR und ähnlichem auch in diesem
Jahr viele in den Genuß eines neues Plasma-TV kommen, um die
Fachgerechte Entsorgung wird sich schon gekümmert.

Sorry, daß ich etwas vom Thema abgekommen bin, aber solche Themen, die
langsam Überhand gewinnen, versetzen mich immer in solche verbale
Kotzerei.

von Sebastian (Gast)


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Mir kam da grad so ne Idee. Weiss net obs funktioniert, aber ich
schreibs einfach mal:

b2b kostet doch nichts, oder weniger oder so, nicht?

Es wurde (viel) weiter oben ja schon angeregt sich als Firmen
zusammenzuschließen und gemansam einmal EAR zu zahlen, was ja nicht
geht.

Könnte man nicht gemeinsam ein Unternehmen Gründen. Alle beteiligten
verkaufen ihre Produkte an diese Unternehmen b2b. Vermarktet wird dann
alles über dieses eine Unternehmen. Die EAR Kosten würden sich
verteilen und wären für den einzelnen ehr tragbar.

Sebastian

von Gerd (Gast)


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@wayne, wenn auch keinen nützt... aber schön formuliert! ;-)

106 cm Plasma klingt verlockend! Galgenhumor

"Mein beschissener Stolz macht mir das Leben echt schwer, aber ich
gehe
lieber mit Würde unter, als anderen auf der Tasche zu liegen."

Genau so ist es!

Aber was hat es (mir) bisher gebracht?
- viel verlorene Zeit (die Erfahrung hat mich nicht wirklich
bereichter)
- schlechtere Nerven
- Verbindlichkeiten
- Falten
- Imageverlust (wer in Deutschland „scheitert“ gilt als Versager)
- und vieles mehr…

EAR ist für viele von uns eine Hürde die wir allein durch unsere
Leistung und durch unser Engagement nicht mehr überwinden können.
Persönlich bin ich an einem Punkt angelangt, an dem ich einfach nicht
mehr weiter weiß.

Die Konsequenz ist aufhören zu existieren!?

Langsames abgleiten in die Illegalität?
(was tut man nicht alles wenn Heim und Familie bedroht sind)

Deutschland den rücken kehren?
(hilft im falle EAR nur auch nicht wirklich weiter)

@Sebastian: Wie willst Du so etwas realisieren?
Versuch mal nur 2 Deutsche unter einen Hut zu bekommen…

von Buddy (Gast)


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Das mit den "mobilen Geräten" ist ja interessant. Wenn ich nun Geräte
mit einem zusätzlichen 12V Anschluss für den Zigarettenanzünder
versehe, fällt dieses Gerät dann auch in diese Kategorie?

von Beobachter (Gast)


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@Mike
Beleidigungen, Unterstellungen,  Verleumdungen (kaum zu glauben!)

@wayne
Für das Nachkriegsdeutschland stimmt das. Trotzdem waren die
Belastungen damals ungleich größer wie heute. Junge Leute von heute
können sich das überhaupt nicht vorstellen, unter welchen existentiell
bedrohlichen Zuständen die meisten gelebt, gewirtschaftet und
wiederaufgebaut haben. Für die DDR hat das schon anders ausgesehen.
Nach Ullbricht gings den Leuten erstmal besser. Später dann unter
Honecker wiederum wurde es zusehens schlechter und wenn Strauss damals
nicht den Milliardenkredit lockergemacht hätte, wäre der Laden noch
früher Bankrott gegangen. Wirkliche Existenzangst braucht heute keiner
zu haben. Damals (Nachriegszeit) konnte man locker verhungern. Heute
haben die Leute Angst um ihren erwirtschafteten Wohlstand. Sie haben
Angst nach unten durchgereicht zu werden und die Politik hat mit den
Hartz-Gesetzen und der Anrechnung des Eigentums den freien Fall
ermöglicht. Lebensleistung gilt nichts mehr und das ist eine Schande
für unser Land. Ich sehe an deinen Texten dass du immer die Politiker
für alles verantwortlich machst (ich vermute, du meinst da
hauptsächlich unsere bekannten Spitzenpolitiker) und ihnen immer gerne
Käuflichkeit vorwirfst. Ich glaube wayne, dass du da nicht ins Schwarze
triffst. Dann müßten ja deutsche Politiker in Ruhestand in Saus und
braus leben, quasi Millarden besitzen. Kennst du welche, auf die das
zutrifft? Etwa Norbert Blüm oder Theo Waigel oder Ingrid Matthäus Meier
oder sogar Joschka? Sind das jetzt alles Multimillionäre, die ihre Kohle
bis zum Lebensende auf den Bahamas verprassen, so geheim, dass es
niemand merkt? Sind alle Zeitungen gekauft, weil niemand darüber
berichtet? Wohl kaum! Die wahren Mächtigen sind schon lange nicht mehr
unsere Volksvertreter. Internationale Großkonzerne und
Kapitelvereinigungen beherrschen uns und unsere Volksvertreter und die
sind so mächtig, dass sie nicht einmal jemanden schmieren müssen, um
ihre Interessen durchzusetzen. Sie müssen höchstens ab und zu mal mit
ein paar tausend Arbeitsplätzen drohen und schon wird alles getan was
verlangt wird. Aber das weicht zu sehr vom Thema ab, wie du ja selbst
festgestellt hast.


@G. Schlomka
Es bleibt ja jedem unbenommen sich über einen bestimmten Teil der
Betroffenen etwas mehr Gedanken zu machen, nicht wahr? Wenn Sie eher
den Mittelstand bedroht sehen und sich dafür einsetzen, dann ist
überhaupt nichts dagegen zu sagen. Ich finde es sogar gut und wichtig
dass es Fürsprecher wie Sie gibt, bitte glauben Sie mir das. Ich
persönlich glaube aber nicht, dass ein Ein-Mann-Unternehmen im gleichen
Boot wie eine Unternehmung mit 100 Mitarbeitern sitzt. Selbst wenn deren
Produktpalette viele unterschiedliche Produkte aufwiesen, die EAR würde
ihnen schnell vorrechnen, dass die darauf anfallenden Gebühren für
solch ein Unternehmen keine größere Belastung darstellt (wohlgemerkt,
die EAR und NICHT ich). Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass mit dem
Argument "weitere Belastung für den Mittelstand" dieses Gesetz zu
Fall gebracht oder eine Neufassung veranlasst werden könnte. Die für
dieses Gesetz Verantwortlichen werden auf Zeit spielen und damit
argumentieren "man müsse erst mal abwarten und Erfahrungen mit der
neuen Verordnung sammeln". Argumentativ könnte man da vielleicht eher
die  "Verhinderung neuer Existenzen" ins Feld führen. Gerade auch im
Hinblick auf die als recht erfolgreich anerkannte Ich-AG Förderung (so
jedenfalls nach eigenem Wortlaut der BA), ließe sich nach meiner
Einschätzung vielleicht eine großzügigere Auslegung der
Härtefallregelung einfordern. Aber mit dem Argument der weiteren
Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen werden Sie (leider) bei den
Verantwortlichen abprallen wie ein Gummiball an der Wand. Schon in 12
Monaten kommt die nächste weitere Belastung in Form einer 3 prozentigen
Mehrwertsteuererhöhung. Und dann? Erneut über noch weitere Belastungen
klagen füllt die Podien zahlreicher Hörsäle. Da sitzen dann im
Halbkreis Vertreter der Wirtschaft, unsere bekannten Politiker und der
professurale Sachverstand. Irgendwie immer die gleichen Leute und
gleichzeitig immer die Verkehrten (schonmal aufgefallen?). Anstatt der
wirklich Betroffenen spricht mal wieder ein hochdotierter
landesbekannter Unternehmensberater über das deutsche Untugenden. Ich
könnte wetten Sie werden kein einziges gescheites Hearing über die
Folgen des ElektroG im gesamten deutschen Fernsehen bis zum 24 März
sehen und nur dort erreicht man wirklich die Massen. Ein paar Tage
vorher wird es die ein oder andere Meldung in den Nachrichten geben und
man wird ähnlich wie es bei dem W2K-Problem wahr von vereinzelten Firmen
berichten die sich auf das neue Gesetz noch nicht eingestellt hätten (20
Sekunden Meldung, danach Wettervorhersage und dann der
Musikantenstadel). Vielleicht nimmt sich auch die Blödzeitung der Sache
an, aber ob das hilfreich ist?
 Ich jedenfalls glaube, beim Thema Unternehmensgründungen bekommt man
vielleicht noch ein wenig Aufmerksamkeit. Beim Thema Lasten und
Belastungen stöhnen eher alle auf und bei Pleiten und Schliessungen
schauen die Leute weg, weil sie es nicht mehr ertragen können.

@Gerd
Die "illegalen" Verkäufe die du beim Auktionshaus festgestellt hast
sind wohl noch nicht illegal. Die Kennzeichnungspflicht nach §7
ElektroG aus dem Bundesgesetzblatt ist nach §24 Übergangsvorschriften
anscheinend noch bis zum 23. März 2006 ausgesetzt, es gibt also noch
etwas Schonfrist. Anscheinend spielen alle auf Zeit und warten erst
einmal ab. Vielleicht nicht die schlechteste Idee. Vielleicht gibt es
bis dahin mehr Klarheit darüber, wie mit Kleinstmengen-Inverkehrbringer
umgegangen wird. Man kann nur hoffen, dass sich Leute melden
(codemercs-Forum), die die Härtefallregelung bekommen haben. Diese
könnten vielleicht als Vorbild dienen. Bei der eigentlichen
Containerzuweisung sollte man Hartmut Theusner (Vorstand Stiftung EAR
für die Mitleser) beim Wort nehmen, der ja im c't-Interview sagte, es
dauere Äonen bis jemand einen Container entsorgen muss, falls er
jährlich 10 kG in den Markt einbringt. Das große Ärgernis mit den
Registrierungsgebühren, der insolvenzfreien Versicherung usw. bleibt
natürlich, es sei denn, man wird befreit oder findet einen akzeptable
Dienstleister der das für einen abwickelt.

Ein Beobachter

von Sebastian (Gast)


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Wieso sollte es unmöglich sein 2 deutsche unter einen Hut zu bekommen?
Schwer, das schon, aber wenn man sonst seine Existenz bedroht sieht
sollte man doch zu etwas kooperation bereit sein.
Ich weiss natürlich nicht ob soetwas in der Praxis tatsächlich machbar
ist. Hab weder mit BWL noch mit Juristik irgendetwas am Hut. Nen
eigenes Unternehmen hab ich auch nicht. Aber ich wollte einfach mal
meine Idee kundtun, weil sie im Zweifelsfall doch einige Existenzen
retten kann.

Hab eben mal etwas auf der EAR setie gesöbert, und festgestellt dass es
leider nicht ganz so einfach ist wie ich dachte:

Zur Begründung [dass ein gerät nur als b2b verwendet werden kann]können
u. a. dienen:

    * Art und Beschaffenheit des Geräts
    * Nutzungsart und -zweck
    * besondere Voraussetzungen für die Nutzung (z. B.
Betriebsgenehmigung, Qualifikation des Bedienungspersonals)
    * Preis

Die Geräte also einfach an die gemeinsame Firma zu verkaufen und dann
zu vermarkten geht also nicht.

"Art und Beschaffenheit des Geräts", "Nutzungsart und -zweck" und
"besondere Voraussetzungen für die Nutzung (z. B. Betriebsgenehmigung,
Qualifikation des Bedienungspersonals)" fallen auch weg, da man das
Produkt dann ja schlecht einfach an einen Endverbraucher
weiterverkaufen könnte, wenn der laut begründung das gerät garnicht
bedienen kann.
Bleibt noch der Preis. Auch schwer, da das gemeinsame Unternehmen ewig
miese machen würde. Man will dem Endkunden ja nicht mehr abverlangen.

Was vielleicht machbar wäre ist, dass die Produkte offiziell erst beim
gemeinsamen Unternehmen zusammengebaut werden. Dadurch wären sie ja für
den Endverbraucher erstmal nicht zugebrauchen.

Vielleicht kann ja mal jemand mit mehr ahnung von der sache drüber
nachdenken ob das funktionieren würde.

MfG Sebastian

von Gast (Gast)


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Der Verkauf von dem gemeinsamen Unternehmen an den Endverbraucher hat
den Nachteil, dass das gemeinsame Unternehmen dann Gewährleistung geben
müsste (auch wenn das entsprechende Kleinunternehmen insolvent ist). Das
würde den Service möglicherweise deutlich verteuern. Vielleicht wäre es
aber möglich, dass die Geräte von dem gemeinsamen Unternehmen nach der
Registrierung wieder zurück an den Hersteller verkauft werden.

von Thomas Pototschnig (Gast)


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>Das mit den "mobilen Geräten" ist ja interessant. Wenn ich nun
Geräte
>mit einem zusätzlichen 12V Anschluss für den Zigarettenanzünder
>versehe, fällt dieses Gerät dann auch in diese Kategorie?

Man kann ja irgendwelche Sachen als Autozubehör anbieten - und ein
zusätzlichen Anschluss für ein Steckernetzteil vorsehen.

Ich meine, wenn es wie ein Autoradio aussieht und als Autozubehör
angeboten wird, dann glaub ich nicht, dass man dann Jemanden
unterstellen kann, dass er nur das ElektroG umgehen wollte. Und selbst
wenn das Ding dann eine Funktion hat, die für ein Auto sehr untypisch
ist - es gibt halt verrückte Leute, die sich sowas ins Auto einbauen
:-)

von Gerd (Gast)


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"Die "illegalen" Verkäufe die du beim Auktionshaus festgestellt hast
sind wohl noch nicht illegal."

@Beobachter, damit wir uns nicht falsch verstehen:
Ich habe das nicht festgestellt sondern mich (und Euch) gefragt, ob das
nun "illegal" ist.

Danke an dieser Stelle für den Hinweis auf die Schonfrist!
Das konnte mir bisher noch niemand so konkret sagen und heißt in meinem
Fall, dass ich jetzt mit Hochdruck versuchen werde meine Bestände noch
an den Mann zu bringen.

Bin nur ziemlich erschrocken, als mir beim blättern in eBay der Gedanke
gekommen ist, dass ja vermutlich keins der Geräte über eine WEEE
Registrierung verfügt.

Da wurde mir so richtig bewusst, welche Auswirkungen das ElektroG noch
haben wird...
Und das ist Erschreckend!

Man kann fast den Eindruck gewinnen das mit ElektroG auch ein versucht
unternommen wird genau diesen Handel im Internet (eBay, tausende von
Webshops usw.) einzudämmen,
schließlich stehlen sie in der Masse den „Großen“ die Show (und die
Kunden).

Wenn vielleicht auch nicht beabsichtigt, wird es aber darauf
hinauslaufen dass sich hunderte oder gar tausende von der Handelsbühne
mit Importwaren verabschieden werden.

Es ist einfach traurig anzusehen, dass eine gewissen „Handelskultur“
dich sich durch das Internet und des EU freien Binnenhandels gebildet
hat wieder platt gemacht wird.

Sicherlich ist es manchmal ärgerlich wenn man mit Waren aus China und
Korea konfrontiert wird und selbst (Standort Germany) nicht in der Lage
ist dagegen zu halten.

Aber davon abgesehen hat gerade dieser freie Handel und das Zeitalter
des Internets hunderdtausenden die Möglichkeit gegeben sich eine eigene
Existenz aufzubauen.

Wenn man sich das Trauerspiel (EAR) nun in seiner ganzen Tragweite
bewusst macht dann ist das ziemlich niederschmetternd!

von G. Schlomka (Gast)


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@Gerd, Sebastian, aber auch andere Betroffene :

Wir prüfen derzeit, ob es nicht doch möglich ist, ein eigenständige
Kapitalgesellschaft, möglicherweise im EU-Ausland, zu errichten, die
für andere Unternehmen in die Herstellerrolle schlüpfen kann. Das Ganze
ist aber sehr trickreich; die angedachten Lösungen wie erst b2b, dann
b2c greifen nicht. Ich kann noch nichts versprechen, aber wir sind
dran. Das Gute an einer solchen Konstruktion ist, daß sie der Intention
des ElektroG völlig entspricht; nur die EAR wäre 'geschädigt' indem
ihr die Gebühren-Abzocke vermasselt würde. Aber es wird sich ein paar
Wochen dauern, bis ich mich traue, hierzu etwas halbwegs rechtsfestes
zu verkünden.


Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von G. Schlomka (Gast)


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@ Beobachter, Gerd: KEINE SCHONFRIST!

>Die "illegalen" Verkäufe die du beim Auktionshaus festgestellt hast
sind wohl noch nicht illegal. Die Kennzeichnungspflicht nach §7
ElektroG aus dem Bundesgesetzblatt ist nach §24 Übergangsvorschriften
anscheinend noch bis zum 23. März 2006 ausgesetzt, es gibt also noch
etwas Schonfrist.<


Nein!!!! Es gibt keine Schonfrist.

Es ist zwar richtig, daß die Kennzeichnungspflicht bis März ausgesetzt
ist, aber die Verpflichtung der sog. Hersteller, sich bei der EAR zu
registrieren und die in Verkehr gebrachten Mengen zu melden, besteht
seit November.

Durch die Aussetzung der Kennzeichnungspflicht ergibt sich lediglich
die Situation, daß die illegale Ware nicht leicht zu erkennen ist, und
daher die illegal Handelnden nicht auffallen oder verfolgt werden
können.

Lieber Beobachter, ich bitte Sie inständig, sehr vorsichtig mit
Äußerungen dieser Art zu sein. Betroffene könnten sich nach
gutgemeinten Ratschlägen und Interpretationen richten und dadurch
schwere Fehler begehen. Auch für unsere eigenen Äußerungen gilt das:
Wir können unsere Sichtweisen darstellen, aber, und das haben wir immer
wieder gesagt, jeder ist selbst dafür verantwortlich, sich
gesetzeskonform zu verhalten. Rechtlich bindend ist z.Zt.
ausschließlich der Wortlaut des ElektroG. Alles, was sich nicht aus
dem ElektroG ergibt, kann rechtssicher nur durch den Instanzenzug der
Gerichte, oder durch Erlasse und Verordnungen des BMU bestimmt werden -
nicht durch uns, aber auch nicht durch die EAR, denn die ist nur einen
Quasi-Behörde, deren Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben sehr
beschränkt ist und insbesondere die Rechtsetzungsbefugnis nicht
beinhaltet. (Also das Recht, z.B. bindende Durchführungserlasse zu
begeben.)

Siehe auch diesen Artikel:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/12/kann_man_sich_auf_die_auserungen_der_ear~380513

Diskussion gerne, aber Obacht mit Interpretationen und Meinungen zu
rechtlichen Fragen. Die Abmahner warten nur auf die
Kennzeichnungspflicht....

Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von G. Schlomka (Gast)


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@Gerd, Alle

Um Gottes willen, man kann abstrakt über alles reden, aber ihr dürft
niemals öffentlich schreiben, was ihr konkret z.B. mit Lagerware tun
wollt, denn das könnte ja illegal sein. Bei der herrschenden
Rechtunsicherheit ist das immer möglich. Sollte dann ein Bußgeld-
oder Abmahnverfahren in die Gänge kommen, könntet ihr sogar des
Vorsatzes bezichtigt werden.

Gerade zum Thema Lagerware ist dieser Artikel interessant:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/01/05/abverkauf_unregistrierter_lagerware_ille~443027

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Gerd (Gast)


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@Georg,

Keine Schonfirst?

-> Ich habe meinen Verkauf ohnehin eingestellt und werde es bis auf
weiteres dann auch so belassen.

Frage:
Sollte ich auf unserer Homepage einen Vermerk anbringen dass der
Verkauf innerhalb Deutschland und der EU bis auf weiteres eingestellt
wurde?
(ich denke da an die Problematik der Abmahn-Anwälte usw.)

Keine Ahnung wie das alles weiter gehen soll...

Werde mich in der kommenden Woche beim VMB einschreiben.

Grüße
Gerd

von Beobachter (Gast)


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@G. Schlomka und Gerd
Die Schonfrist bezog sich nur auf die Pflicht zur Kennzeichnung und
nicht auf die eigentliche Registrierung, die seit dem November
gesetzlich vorgeschrieben ist. Einen Paragrafen sollte man schon noch
mal öffentlich nennen dürfen, ohne Angst zu haben, dass die Meute von
Rechtsbewahrern über einen herfällt. Ich achte da schon auf meine Texte
(Danke für den Hinweis). Ich bezweifel aber sehr stark dass die im
Auktionshaus angebotene Ware sich schon auf die neue Situation
eingestellt hat. Ich bin mir sogar sicher dass die meisten bisher rein
gar nichts dergleichen gemacht haben. Warum sollten uns ansonsten die
schon (mal unterstellten) vorhandenen Registrierungen nicht gezeigt
werden. Könnte doch jeder für sich auch als einen gewissen momentanen
Wettbewerbsvorteil werten. Mein Eindruck ist eher ale ducken sich weg
und warten ab.

Ein Beobachter

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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hab diesen langen Thread komplett durchgearckert und bin genauso schlau
wie vorher.

Heisst das also: das alle Hersteller diverser Geräte , von Stückzahl 1
angefangen, diese Registrierung durchziehen müssen??
Gibt es Ausnahmen ,in bestimmten Arten der Gerätegruppen? bei Rohs ist
zb Steuerungstechnik bislang vom PB-Verbot ausgenommen, genauso
Medizintechnik.

Was ist mit 1 oder 2 privat hergestellten und evt auf einer
Inetplattform vetrickten Gerätte???
Beispiel: ein Bastler schraubt meinetwegen irgendwas ausgefallenes
zusammen und vertickt das privat zb e..ay ?? Was ist das Resultat.
Diese Frage wurde w.o. mehrmals angesprochen aber nicht richtig
beaantwortet.

Werden hier private Bastler und kommerzielle Gewerbe über einen Kamm
gezogen?

von Gerd (Gast)


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"Diese Frage wurde w.o. mehrmals angesprochen aber nicht richtig
beaantwortet."

@Teilchenbeschleuniger (netter Name ;-)), das hat auch seinen Grund.

Es gibt keine "privaten Bastler" die mal so ein "bisschen" was über
das Internet verkaufen.
Diese Argumentation zieht nicht!

Ergo: Es kann auch keine (EAR) Ausnahmen dafür geben.

Wenn Du aber als Privatmann Deinen alten Kram verkaufst, dann hast Du
mit EAR nichts zu tun. Lese noch mal nach, hier heißt es „Hersteller“…
;-)

Überlege doch mal, wo würde da die Abgrenzung zwischen "privaten
Bastler" und Gewerbebetreibenden anzusetzen sein?

An der Menge?
Am Preis?
An der ehrbaren Absicht jemand etwas Gutes zu tun?

Ich hatte einen bekannte der wurde angezeigt weil er innerhalb von 6
Monaten 3 Autos über ein lokales Wochenblatt angeboten hat.
Man hat ihm den gewerbsmäßigen Handel mit Fahrzeugen unterstellt und er
konnte es auch (trotz nachweislicher Eigennutzung) nicht revidieren.

von Mike (Gast)


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@Manuel B. (Xitara)
nun ja, also ich weiß nicht so genau, was du mit deinem HarzIV meinst,
aber das was ich kenne und wohl auch bald nutzen werde sieht so aus:
(natürlich immer auf den jungdynamischen single-haushalt bezogen *g)
Miete:   350
Bargeld: 345
GEZ:      15
Kranke´: 150
Rente:    40

Macht zusammen ca 900 Nettomonatseinkommen vom Staat, pünktlichst jeden
ersten. incl irgendwelcher nebenleistungen.

Und nun ziehst du diese 900€ vom nettolohn vom wayne ab, dazu noch die
kosten für kleidung, fahrten zur arbeit und dann bist du leicht bei 100
oder 200 euro "preisvorteil" bei einem arbeitnehmer.
das ist auch der 1-€-Job.

Kurzfassung: es gibt viele leute, die für 1100 netto jeden morgen um 6
aufstehen, und es gibt viele leute, die für 900€ 10 bewerbungen im
monat schreiben und dafür die kosten wiederbekommen.....

ps: ich werde recht oft von bekannten belächelt warum ich eigentlich
versuche etwas aufzubauen, wenn ich es auch so bekommen könnte.
gut, dank EAR habe ich bald auch gesicherte 900€ einkommen. und nicht
einmal ein schlechtes gewissen dabei



steuerungssysteme sind von ROHS befreit? stimmt das?

von G. Schlomka (Gast)


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@Beobachter:

Es geht einfach um folgendes: Es herrscht bei den Betroffenen eine
große Verunsicherung hinsichtlich der Pflichten aus dem ElektroG. Die
kommen zum Teil aus Unkenntnis der Betroffenen, zum Teil aber auch aus
der Lückenhaftigkeit des ElektroG selbst. Daher sind zwangsläufig
Interpretationen der Sachlage erforderlich. Rechtsverbindlich sind
diese Interpretation aber nie, egal von wem sie kommen.

Deswegen sollte jeder, der eine Interpretation abgibt, ganz klar
machen, daß es -im weitesten Sinne- eine Meinung ist. Man tut, alle
Hilfsbereitschaft in Ehren, niemandem einen Gefallen, wenn man durch
seine Äußerungen Dritte dazu verleiten könnte, sich in einer Art und
Weise zu verhalten, die für diesen Dritten negative Konsequenzen
hätte.


Einzige Ausnahme: Wenn der Betroffene eine entsprechende Interpretation
/ Handlungsanweisung seines eigenen Rechtsanwaltes erhält. Die kann
zwar auch falsch sein, aber dann kann man in vielen Fällen den RA in
Regress nehmen, und ausserdem wird einem vor Gericht sicher keine
Fahrlässigkeit o.ä. vorgeworfen, wenn man sich anwaltlich hat beraten
lassen. Der Verweis auf Äußerungen irgendwelcher, unter Pseudonym
schreibenden Menschen in einem Forum wird dem Richter nur ein müdes
Lächeln abringen.

@Teilchenbeschleuniger

Die Menge und die Art, wie in eine Ware in Verkehr gebracht wird,
spielt keine Rolle. Auch wenn Sie Ihre Bastel-Einzelstücke verschenken,
können Sie unter die Registrierungs / Meldepflichten fallen. Wichtig ist
die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Bei echten Einzelstücken, und ohne
klare, nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht, kann ich mir eigentlich
eine Unterstellung der Gewerbsmäßigkeit nicht vorstellen, aber in
Deutschland ist oft mehr möglich, als ich mir vorstellen kann. Also
ohne Gewähr!

Diese Frage ist zumindest aus steuerrechtlicher Sicht sehr oft und wohl
auch höchstinstanzlich betrachtet und beurteilt worden. Die genauen
Abgrenzungskriterien sind mir im Moment nicht parat, werde das aber
auch nachforschen. Wobei dann immer noch die Frage bleibt, ob ein
Gericht (die EAR hat das nicht zu entscheiden) sich an die
steuerrechtlichen Definitionen anlehnen wird. Ich kann mir aktuell aber
keinen Grund vorstellen, der dagegen spräche.

@Wayne, Manuel B.

Bitte lasst das doch. Was hat Hartz IV mit dem ElektroG oder anderen
Mittelstandsschikanen zu tun? Lasst uns doch einfach darauf einigen,
daß jede Behinderung gerade der KMU die Anzahl der Menschen, die Hartz
IV in Anspruch nehmen müssen, vergrößert. Sei es, weil Arbeitsplätze
abgebaut oder nicht geschaffen werden, sei es weil Existenzgründer den
Sprung in die Selbstständigkeit nicht mehr schaffen.

Für diejenigen Hartz IV Empfänger, die gar nichts anderes wollen, ist
das Thema sowieso uninteressant (und die für uns), und ich bezweifle,
das solche sich hier im Forum amüsieren.

Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von NorbertLieven (Gast)


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Hallo Herr Schlomka,

Ihre Überlegung mit der ausländischen Kapitalgesellschaft ist
lobenswert, aber ich fürchte, sie führt nicht weiter.

Diese Gesellschaft käme als Importeur in Deutschland, bei, z.B. 1000
Mitgliedern, wesentlich öfter in den "Genuss" Schrott zuverwerten,
als eine einzelne Firma. Die Mitgliedsfirmen müssten dann ihre
Gebühren, statt an ear, an diese Kapitalgesellschaft zahlen.

Ich glaube es ist der falsche Weg, die ear-Stiftung auf diesem Weg
schädigen zu wollen.

Diese Stiftung ist nur Handlanger und Parasit der Politiker, ohne
eigene Innovation.

Wenn man ear schädigen will, dann mit Argumenten, die die
Stiftungsmitglieder verstehen.

Was spricht gegen offene Briefe an alle Stiftungsfirmen, die Stiftung
zu verlassen, da sonst die Gefahr besteht, daß wesentliche Teile der
Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe die Produkte der Mitgliedsfirmen
bykottieren werden.


Zu Ihrer Öffentlichkeitsarbeit:

In den kommenden Monaten finden einige bedeutende Messen statt(cbit,
Hannover Messse, embeddedWorld in Nürnberg).

Es müsste eine Möglichkeit gefunden werden, die ausstellenden Firmen
und die Messebesucher am Protest gegen das ElektroG mit zubeteiligen.
Das kann auf dem Messegelände nur dezent geschehen, da die
Messegesellschaft politische Demonstrationen auf deren Gelände nicht
dulden wird. Ich denke z.B. an Flyer oder Anstecknadel die zwar
auffallen sollen, aber nicht aufdringlich das Messegeschehen
beherrschen.

Texte für Flyer und Anstecknadeln könnten z.B. so aussehen:

- ElektroG, so nicht!

- ElektroG = kein innovatives Wachstum!

- ZVEI und Bitkom, schämt euch!

- Trittin, Clement, Gabriel und Glos, die Totengräber der Innovation!


Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten.



So, Herr Schlomka, jetzt werde ich erstmal Ihrer Vereinigung
beitreten.


Schönen Gruß   NorbertLieven

von Sebastian (Gast)


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"Diese Gesellschaft käme als Importeur in Deutschland, bei, z.B. 1000
Mitgliedern, wesentlich öfter in den "Genuss" Schrott zuverwerten,
als eine einzelne Firma."

Ich meine mich erinnern zu können dass das nach Lotterie zugewiesen
wird. Ausserdem, hieß es hier nicht irgendwo dass man sich gegen so
eine Zuweisung versichern kann? Auf einige Mitglieder aufgeteilt sollte
das doch finanzierbar sein.

Sebastian

von Juergensa (Gast)


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Hallo,

auch ich bin vom ElektroG betroffen (25kg/Jahr). Werde Wohl oder Uebel
zahlen muessen. Mach ich ja auch der Umwelt zu liebe recht gerne, aber
nicht nach der hiesigen Methode.


Nur mal so:
Schoen waere es, wenn ich nicht nur per Lotterie auf eine
Containerzuweisung warten muss, sondern diese auch dierekt für sofort
beantragen koennte.

In diesem Falle koennte ich fuer die naechsten Äonen sehr gut
Wirtschaften. Rechnen muss ich dann nur mit den einmaligen
Anmeldeskosten und die fuer mich einmalig anfallenden Entsorgungskosten
eines Containers. Die Kosten fuer Garantie- und Treuhand, monatlichen
Mengenmeldung, jährliche Aktualisierung der Garantie etc. wuerden fuer
Äonen entfallen.

Da es dem Hersteller ja unterliegt zu entscheiden, ob es sich um ein
Geraet handelt oder nicht, kann ihm auch zugesprochen werden, dass
seine kalkulierten Monats-Kleinstmenge korrekt berechnet wurden.
Ansonsten muss er eben nicht nach Äonen, sondern schon nach (Äonen - 1)
einen neune Container beantragen.



JuergenS

von Nope (Gast)


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Ich habe den Thread hier mal durchgelesen und bin mir immer noch nicht
sicher - bzw. kann es nicht glauben.

Ich hatte vor, für eine bestimmte Software ein Elektronik-Modul
(Adapter-Platine) zu entwickeln und diese zu verkaufen. Wenn ich Pech
habe, verkaufe ich keine einzige, wenn ich glück habe, 1000 Stück.

Aber solche "Unternehmensgründungen" sind ab jetzt nicht mehr
möglich, weil allein die Kosten für EAR den zu erwartenden Gewinn
auslöschen können ?

von Unbekannter (Gast)


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@Nope:

Genau das ist der springende Punkt an ElektroG mit EAR. So etwas kannst
Du nun total vergessen.

von Stephan (Gast)


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Ich für meinen Teil habe dem Herrn Trittin eine eMail geschrieben; mal
sehen, wie die Antwort aussieht.

Stephan.

von Thomas Pototschnig (Gast)


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Stellt euch vor, das hättes damals zu Bill Gate's Zeiten schon gegeben
... die wären wohl auch nie zu Microsoft geworden ...

von Gerd (Gast)


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@Stephan, den Pflastersteinschmeisser Trittin geht das am Arsch (sorry)
vorbei, der Mann ist politische Geschichte!

Im Übrigen dürfte das "...am Arsch (sorry) vorbei..." auf wohl alle
unsere Politiker zutreffen.

Ich habe bezüglich meiner bedenken zum Datenschutz (die Stifter =
private Wirtschaft) an den Bundesdatenschutzbeauftragten Herrn Scharr
geschrieben. Antwort bis heute: NULL!

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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@ Herr Schlomka
danke für die Antwort.
Mir ging es darum, ob ich ältere Einzelstücke (Computersteuerungen,
selbst gefertigt) bei Nichtbedarf später gefahrlos verticken kann,
sofern ich diese nicht mehr will oder mir was neues baue. Quasi als
Gegenfinanzierung für neue selbstbenötigte Produkte.

@ Mike
Das industrielle Steuerungstechnik und Medizintechnik Vom RohS
ausgenommen ist, kannst du bei Google/Rohs nachlesen.
das liegt daran, das noch keine Langzeiterfahrungen mit diesen
zwangsverodneten bleifreilötzinn vorliegen.
Wäre doch peinlich, wenn plötzlich wegen kalter Lötstellen die
Herz-Lungen-Maschine ausfällt und der darin befindliche Patient
plötzlich und unerwartet..., oder eine Werkzeugmaschine nur noch
Schrott anstelle Präzisionsteile produziert.
Bei einen Haushaltsgerät ohne "lebenserhaltende" oder
sicherheitsrelevanten Funktion gilt rohs voll.

von G. Schlomka (Gast)


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Hallo Herr Lieven,

wir freuen uns besonders über Beitritte von Menschen, die eigene Ideen
einbringen wollen. Ich kann mir schließlich nicht alles selbst aus den
Fingern saugen :)

Also - herzlich willkommen.

Ich möchte aber eines klarstellen: Es ist überhaupt nicht unsere
Intention, "die EAR zu schädigen". Das wäre fruchtlos und
kontraproduktiv. Der Ansatz mit der Kapitalgesellschaft, die für
Kleinunternehmen den Hersteller spielen soll, hat vor allem den Zweck,
die Kleinunternehmer von den hohen Sockelkosten sowohl bei EAR als auch
den Entsorgungsunternehmen zu befreien, indem man die Sache bündelt. Für
ein Unternehmen, daß wirklich mehr als 1 Tonne Geräte p.a. in Verkehr
bringt, wäre der Vorteil eher gering.

Doch für ein Kleinunternehmen mit ein paar Kilo im Jahr könnte das eine
Kostenreduzierung von ca. 90% bedeuten - damit wäre die Sache wieder
handhabbar. Aber wie gesagt, das ist noch völlig unausgegoren, und ich
kann nichts versprechen. Aber wir versuchen, einen Weg zu finden - es
gibt gute Ansätze.

Die Idee mit Messeauftritten finde ich grundsätzlich gut -
vorrausgesetzt, man bekommt genug Leute zusammen. Meine persönliche
Stärke liegt eher im mehrwinkligen juristischen Denken, und im der
Handhabung der Sprache. Doch vielleicht wollen Sie eine Arbeitsgruppe
'Publikumsaktionen' innerhalb der VMB ins Leben bringen?

Dies auch als Aufruf an alle Betroffenen - macht mit, mit Euren Ideen,
euren Konzepten. Klar müssen wir das alles etwas koordinieren, aber
gerade die Vielfalt der beteiligten Menschen verleiht uns Stärke.

Allerdings bitte nicht im Stil von  'Bin-Laden' oder 'geht am Arsch
vorbei', etc. Jedenfalls nicht öffentlich und im Namen der VMB, ok?

Noch eine Anmerkung zur EAR: Wir sehen nur zwei Möglichkeiten, uns
diesbezüglich zu positionieren:

a) Gesprächssuche (immerhin hatte ich schon persönlich Mail von Herrn
Theusner), Einflussnahme über unsere Mitspracherechte innerhalb der
EAR, im konstruktiven Sinne.

b) formaljuristisches Vorgehen gegen das ElektroG selbst, und in Folge
auch gegen die EAR. Das ist allerdings sehr heikel, und nicht unser
erklärtes Ziel. Gleichwohl sind wir bereits intensiv damit beschäftigt,
zu prüfen, inwieweit und auf welchen Ebenen aussichtsreiche
Klagemöglichkeiten bestehen könnten.

Was wir allerdings keinesfalls gutheißen sind Dinge wie Boykottaufrufe
o.ä. Wir dürfen den Rahmen des Legalen nicht verlassen, keine Sekunde
lang.


In diesem Sinne

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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hier ist oft die Rede von einer "containerlotterie".
Angenommen, ein Kleinstunternehmer zieht im ersten Jahr gleich das
Glückslos mit 30 cbm Inhalt. Weiter angenommen, die Entsorgungskosten
liegen bei ca 500 Teuro pro Tonne, was dann summarisch für die 30 kubik
edelschrott 15ooo Teuros ausmacht.
Muß der Kleinstunternehmer diese 15tausend zusätzlich zu den ca 2000
laufende Kosten in Jahr berappen?
oder sehe ich was falsch?

Da der EAR-Verein die Grundlagen des Lottospiels nicht offenlegen will,
kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß die Empfänger solcher
beglückenden Sendungen immer die kleinsten Unternehmer sind und
Großkonzerne von solchen hauptgewinnen verschont werden.
So kann man elegant Kosten auf andere abwälzen.
Man sehe sich nur mal die Liste der Gründungsmitglieder an, und
weiterhin die Aussagen zu der Zuteilung solcher Container.das sagt
einiges aus.

von Nope (Gast)


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Ich kann immer noch nicht glauben, dass das wirklich wahr ist. Da muss
sich doch einer irren :)

Wieviele große Unternehmen mal klein angefangen haben - mit geringen
Stückzahlen. Gerade bei ungewissen Vermarktungschancen kann ich doch
keinen großen Kredit für "Müll" aufnehmen.

Langsam wundert mich echt nix mehr.

Wie ist das für (Nicht-EU) ausländische Anbieter, z.B. in den USA ?
Kann ich die Hardware halt nur im Ausland verkaufen/produzieren lassen.
Nur die Frage, wer das bei geringen Stückzahlen macht.

Naja, bin gespannt wie sich das entwickelt. Das kann alles nur ein
Scherz sein.

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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@ Nope

soviel wie ich hier rausgelesen habe, nützt dir ein Produktionsstandort
zb USA oder sonstwo in der Nicht-EU garnichts.
Denn , wenn du in DE verkaufen willst, musst du dich hier registrieren
lassen. Und schon kann das Kostenspielchen mit dir beginnen...

ich bin nur gespannt, wieviel Firmen bis zum 23.3. noch dichtmachen.
Alleine schon durch dieses Rohs haben viele Leiterplattenbestücker
aufgegeben, jetzt kommt der kleine Mann dran.
Das sich die Wirtschaft durch dieses EAR-Gesetz selbst stranguliert,
ist in Berlin noch nicht erkannt worden, oder liegt hier Absicht vor?
Könnte ja auch eine Ausschaltung der Konkurenz und eine neuaufteilung
des Marktes unter den Großen sein.
Nur wer kauft dann noch die Produkte? Die kleinen arbeitslosen
ehemaligen Selbstständigen mit Hartz 4 bestimmt nicht.

Eine gewichtsabhängige Kostenpauschale auf ein Entsorgungskonto
eingezahlt, hätte voll genügt. Und jeder bezahlt damit seinen
tatsächlichen in der Zukunft zu erwartenden Schrottanfall.
Dazu hätten 3 Gestze genügt, ein EAR-Verein, der ca 40 Mille Gebühren
pro Jahr einnimmt, wäre somit völlig überflüssig.

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht.

von Ulrich (Gast)


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weil:
"Wir sind Deutschland"

von The Daz (Gast)


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"Eine gewichtsabhängige Kostenpauschale auf ein Entsorgungskonto
eingezahlt, hätte voll genügt."

Und wie will man das kontrollieren ? Jeder Hersteller bringt seinen
Schrott zu ner Abgabestelle, an der dann gewogen wird ? An dieser
Stelle duerfte die Sache dann personalintensiv und damit teuer werden.
Der Vorschlag versucht ja die Durchfuehrung durch eine Pauschale zu
vereinfachen. Leider hat man mal wieder nicht das Gehirn bei der
Berechnung der Pauschale benutzt. Als einzigen Ausweg sehe ich
gestaffelte Pauschalen abhaengig vom Umsatz. Aber Herr Tritt-Ihn hat
sich ja schon in die Rente verabschiedet und unser neuer
Umwelt-Minister schlaegt sich gerade mit der Atompolitik rum. Mir tut
Gerd echt leid - so verarscht zu werden (der Wegfall von
Arbeitsplaetzen in der Elektronikindustrie wird durch neue Stellen in
der Recycling-Industrie kompensiert. Haha, bin Eletroingenieuer und
darf mir jetzt nen Job als Muell-Sortierer suchen, oder wie ?) treibt
Menschen regelmaessig in extreme Lager.

von Gerd (Gast)


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@Teilchenbeschleuniger (gefällt mir immer wieder ;-))
@The Daz

Siehe Lösungsansatz "Schweiz"

Aber wie von Euch schon erwähnt wurde: "Warum einfach, wenns auch
kompliziert geht."

von G. Schlomka (Gast)


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Hallo Leute,

es werden ja immer wieder einige Fragen gestellt, die bisher nicht oder
nicht erschöpfend genug beantwortet sind. Für die nötige Tiefe ist
einiges an Recherche nötig, was Zeit und Aufwand bedeutet. Wir haben
auf unserem Blog http://elektrog.blog.de eine Fragen/Themenliste
zusammengestellt und bitten hiermit alle Interessierten, über die
Kommentarfunktion des Beitrags abzustimmen, welches die 3 nächsten
Themen sind, die wir ausarbeiten sollen.



Wir werden das Endergebnis in einer Woche veröffentlichen und uns an
die 3-Topthemen ranmachen.

Natürlich könnt Ihr auch weitere Themenvorschläge machen!

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Peter (Gast)


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Noch eine Frage, was passiert wenn eine Firma in Deutschland sich zum
Eigenbedarf ein Elektronik Gerät im Ausland bestellt?
Ist die Firma dann Endkunde oder Importeur?
Meiner Meinung nach Endkunde, ein Importeur will ja wohl die
importierten Waren weiterverkaufen, oder ?

von G. Schlomka (Gast)


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@Peter:

Das ist ein Spezialfall unserer Themenliste
(http://elektrog.blog.de/index.php/elektrog/2006/01/08/was_sind_die_brennendsten_fragen_zum_ele~451183)
Eintrag b), der im Übrigen nicht einfach zu  beantworten ist. Ich bitte
um Wiederholung der Frage im Kommentar zu der Themenliste, damit wir
das hinterher gesammelt vorliegen haben und nicht alles
'zusammenklauben' müssen.

Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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@ the Daz

Zitat:..Und wie will man das kontrollieren ...

eine ganz einfache Möglichkeit wäre:
Jeder Gewerbetreibende muß ja seine entsprechenden Angaben ans
Finanzamt machen. Dabei kann einfach die abgesetzte Menge erkannt und
daraus die Schrottpauschale gleich vom FA eingezogen und auf ein
Schrottgeldkonto gebunkert werden.
ALternativ ginge es auch über einen gewissen Prozentsatz von den
erzielten Einnahmen, welches ebenso gleich vom FA kassiert werden
könnte.

von Peter (Gast)


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Ich beantworte hier einmal meine Frage selbst:

http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/hersteller/
Wer ist entsprechend ElektroG "Hersteller"?

Nach § 3 Abs. 11 ElektroG jeder, der unabhängig von der
Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne
des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gewerbsmäßig, Elektro-
und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in
Deutschland in Verkehr bringt (s. dort), Geräte anderer Anbieter unter
seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft, wobei der
Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der
Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint,
Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in
Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt (sog.
Fernkommunikation - s. dort).
Die unter Nr. 1. bis 4. Genannten werden zusammenfassend als
"Hersteller" bezeichnet.
--<Zitat ende

Mein Kommentar und Meinung:
....,erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt.....
Bedeutet meiner Meinung nach, wenn Eigennutzung, wird es nicht in den
Verkehr gebracht. In den Verkehr bringen bedeutet für mich, in die
Handelkette zum Verkauf einfügen.

Siehe auch:
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/in_verkehr_bringen_erstmals/

Gelten Geräte, die für den Eigenbedarf hergestellt oder importiert
werden, als in Verkehr gebracht?

Importe für den Eigenbedarf gelten im Allgemeinen nicht als in den
Verkehr gebracht. Voraussetzung ist, dass der Abnehmer die Geräte
selbst nutzen und nicht gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen
will.

Dasselbe gilt für Geräte, die für den Eigenbedarf selbst hergestellt
wurden.

Etwas anderes könnte gelten, wenn jemand z.B. im Zuge von
Projektarbeiten auch einmalig Gerätschaften einführt mit dem Ziel, sie
weiterzuverkaufen. Dann hätte er als Hersteller i.S.d. ElektroG zu
gelten mit den daraus resultierenden Pflichten.
--<Zitat ende

Das bedeutet doch, wenn einer meiner Kunden das Gerät von einer Firma
im nicht-europöischen Ausland zum Eigenbedarf importiert, ist er weder
Hersteller noch Vertreiber im Sinne der EAR.
Das wollte ich doch nur wissen.

Ich habe Kontakte zu einer Firma im Ausland, die meine Geräte auf
direkte Bestellung des Endkunden zum Endkunden verschickt, inklusive
Abwicklung aller Zollformalitäten.
Nachteil hierbei ist, dass:
a. Versand kostet
b. Es werden abhängig vom Gerät eventuell Zölle anfallen.

Wer Interesse hat, soll mich anmailen. Das kann eine Möglichkeit sein
weiterhin seine Produkte zu verkaufen ohne diesem Irrsinn beizutreten.

von dkm (Gast)


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Gibt es eigentlich auch in anderen Bereichen so ein aufgeblasenes
Entsorgungsgesetz, welches es den Klein/Mittelunternehmern so schwer
macht ?

Warum sollten nicht Hersteller von Spielzeug, Büchern, Baustoffen,
egalwas, nicht auch für die Entsorgung aufkommen müssen ?
Ich finde regelmässig eimerweise Bauschutt im Wald, weil die Entsorgung
in unserer Gemeinde kostet.
Fernseher hingegen finde ich nie, die kann man kostenlos abgeben.

von G. Schlomka (Gast)


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@Peter:

>Mein Kommentar und Meinung:
....,erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt.....
Bedeutet meiner Meinung nach, wenn Eigennutzung, wird es nicht in den
Verkehr gebracht. In den Verkehr bringen bedeutet für mich, in die
Handelkette zum Verkauf einfügen.<

Für das ElektroG aber nicht, das ist (wie sollte es auch anders sein?)
viel, viel komplexer.

Genau das sind ja die Dinge, die der Ausarbeitung bedürfen, weswegen
wir die Abstimmung machen. Wir gehen bei einem solchen Thema sehr in
die Tiefe, zusammen mit unserem Justitiar. Das kann beispielsweise für
nur eine einzige Frage bedeuten:

1) Deutscher Gesetzestext
2) dazu ergangene Erlasse und Verordnungen
3) dazu erfolgte Rechtsprechung
4) Protokolle des Auschussitzungen, in denen das Gesetz erarbeitet
wurde
5) Von zuständigen Behörden gemachte Äußerungen
6) von zuständigen Behörden referenzierte andere Gesetze und
Verordnungen
7) die deutsche Übersetzung der original-EU Richtlinie
8) die Kommentierung der deutschen Übersetzung der original-EU
Richtlinie
9) die EU-Richtlinie im Original

Das ist - bei so schlechten Gesetzen wie dem ElektroG - die einzige
Möglichkeit, zu halbwegs verläßlichen Aussagen zu kommen. Es reicht
niemals, etwas einfach zu vermuten, z.B. die Bedeutung von 'in Verkehr
bringen'.

Teilweise sind die Gesetze so schlecht, daß sogar die Richter z.B. die
Ausschussprotokolle heranziehen müssen, um herauszubekommen, was der
Gesetzgeber von der Wirkung eigentlich gewollt hat.

Gerade die EAR-FAQs sind dabei mit Vorsicht zu genießen, denn die
scheinen oft 'aus dem Ärmel geschüttelt', ohne die nötige Tiefe.
Fallbeispiel:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/12/kann_man_sich_auf_die_auserungen_der_ear~380513


Deshalb die Bitte: Verwirrt die Leute nicht mehr, als sie es ohnehin
schon sind.

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Peter (Gast)


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Ich will keinen verwirren, aber....
die Internetseite der EAR beantwortet Fragen. EAR ist die das Gesetz
durchführende Stelle. Wenn die Antworten da falsch sind, was soll man
tun? Jahrelang warten bis man mal irgendwann eine BGH Entscheidung
hat?
Das gibt doch wieder den gleichen Müll wie die Steuergesetze, 3 Leute,
5 Meinungen.
Ich schliesse mich der hier vorherrschen Meinung an, als Mini
Kleinstunternehmer ist eine Aufrechterhaltung eines Betriebs kaum
möglich, weil:
1. Krankenkasse, als selbstständiger Minimalbeitrag ca. 500 Euro im
Monat
2. IHK
3. Berufsgenossenschaft
4. EAR
5. Papierkrieg mit dem Finanzamt und die Undurchschaubarkeit der
Gesetze und Verordnungen. Alternative Steuerberater, aber der kostet
auch wieder.
6. ROHS
7. CE Verordnung
8. Kampf mit dem Finanzamt wegen Vorauszahlungen, falschen Bescheiden,
Widersprüchen, ........
9. Hab ich was vergessen?

Wenn man sich dann anschaut was im Monat noch überbleibt, dann ist
Hartz IV eine lohnende Alternative und spart Nerven.
Unser Land wird grösstenteils von Leuten regiert die nicht wissen was
es bedeutet auf eigenen Beinen zu stehen, weil sie, egal was für einen
Mist sie verzapfen und wieviel Steuergelder sinnlos herausgehauen
werden, monatlich ihre fürstlichen Diäten inklusive Rentenanspruch
bekommen. Monatelangen Urlaub wollen wir auch mal nicht vergessen.
Wer einmal mit dem Finanzamt zusammengescheppert ist, hat sowieso keine
Lust mehr.

Ich habe in Deutschland aufgegeben und den Betrieb ins Ausland
verlagert. Und wahrlich - ich sage euch - ich habe das Paradies
gesehen.

Ich bin nicht Deutschland, und ich hoffe es knallt bald, damit es hier
wieder vorangehen kann. Aber ernsthaft glaube ich daran nicht, die
Leute die etwas ändern könnten sind alles Weicheier die nur bis zur
nächsten Wahl schauen. Aber auch nach der Wahl gilt, der gleiche Trog
nur andere Schweine.
Deutschland wird kaputt geregelt.

von G. Schlomka (Gast)


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@Peter:

>die Internetseite der EAR beantwortet Fragen. EAR ist die das Gesetz
durchführende Stelle. Wenn die Antworten da falsch sind, was soll man
tun? Jahrelang warten bis man mal irgendwann eine BGH Entscheidung
hat?<

Im Prinzip ja. Leider. Die EAR hat in der Beleihung nicht die sog.
Rechtsetzungsbefugnis erhalten. Die wäre aber nötig, damit die EAR
statt rechtsunverbindlicher FAQs Erlasse oder Verordnungen zum
ElektroG machen könnte. Diese Befugnis (und Aufgabe!) ist beim BMU
verblieben, wo sich eben niemand darum zu kümmern scheint.

Unter Rechtskundlern ist die Auffassung einhellig, daß wenn die
Rechtssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, die Rechtsstaatlichkeit
automatisch verloren geht. Daraus folgend muss man konstatieren, daß in
weiten Bereichen Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist.

Ich wünschte, ich könnte Ihnen betreffend die Gesamtlage in Deutschland
widersprechen - ich kann es nicht. Aber auch das europäische Ausland ist
nur bedingt und temporär besser, denn der meiste Regelungsschrott, der
über uns ausgegossen wird, hat seinen Ursprung in Brüssel.

Von welchem paradiesischen Land reden Sie?

Ich glaube auch nicht, daß man von Politikern positive Veränderungen
erwarten kann. Gar nicht mal wegen der oft unterstellten
Bestechlichkeit, sondern wegen der furchtbaren Inkompetenz dieser
Menschen. Die haben Ihre ganze Intelligenz und Energie in das Erlernen
von Erfolgsstrategien in Parteiapparaten gesteckt. Das können sie
perfekt. Von den Aufgaben, die sie zu lösen haben, haben sie meist
keinen blassen Schimmer. Wenn sich das noch mit ideologischem
Eiferertum paart.....

Manchmal kann man aber eben von ausserhalb der Politik Dinge verändern.
Das versuchen wir. Manche können oder wollen eben nicht fliehen.

Georg Schlomka

PS: Nachtrag zur den EAR-FAQs: Betreffend Bußgelder bzw
Ordnungswidrigkeitsverfahren darf man sich schon auf alle Äußerungen
der EAR stützen. Für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gilt das aber
nicht, und das ist das Hauptproblem.

von Peter (Gast)


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@Georg
-->Von welchem paradiesischen Land reden Sie?

Irgendwo in Asien....

-->Manchmal kann man aber eben von ausserhalb der Politik Dinge
verändern.
Das versuchen wir. Manche können oder wollen eben nicht fliehen.

Das wollte ich auch nicht, aber hier gibt es geschäftlich kein
Überleben. Ausserdem k....zt es mich immer mehr an, wenn ich sehe wie
hier alles totreguliert wird, und dann sehe wie es anderswo gehen kann.
Jedes bißchen Regulierung kostet wieder weiß Gott wie viele
Arbeitsplätze.

von Iltis (Gast)


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Das mit dem 'in Verkehr bringen' hört sich wirklich interessant an.
Ich kaufe also zukünftig mein Zeugs ganz legal und unregistriert aus
dem nicht-europäischen Ausland ein, dem Internet sei Dank, und schmeiße
es dann, wenn es kaputt ist, in die von Euch bezahlten Container.

Nachdem die kleinen Hersteller die Pforten geschlossen haben, könnte
man dann auch prima die Händler über die Klinge springen lassen. Die
braucht doch kein Mensch mehr, wenn man sowieso direkt einkaufen muß,
um an die Produkte zu gelangen.

Was bin ich froh, daß ich (noch) nicht direkt betroffen bin...

von high_speed (Gast)


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Hallo Iltis

Sind Sie sicher?

Es sollte erstmal geprüft werden, was mit 'in Verkehr bringen' im
Sinne der ElektroG gemeint ist. Spätestens mit der Entsorgung würde
das Gerät 'in Verkehr gebracht'. Des weiterem sollte geklärt werden,

was ein Gerät im Sinne der ElektroG ist.

Fallen EVA-Boards (Evolution) auch darunter?
Was ist mit einer Platine, die alleine kein Gerät sein kann, sondern
von Elektronikbastlern in ihr Projekt integriert wird?
Dürfen Bastler / Funkamateure Eigenbauten untereinander weitergeben?
Was ist, wenn ich mir ein FPGA-Board für die eigene Nutzung aus der
USA bestelle? Ändert sich daran etwas, wenn ich für einen Bekanten
gleich eins mitbestelle?

Vieles kann man nicht kontrollieren, weil es nicht öffentlich ist.
Aber was ist, wenn zum Beispiel beim Zoll ein Arbeitswütiger Beamter
sitzt?

MfG
Holger

von Iltis (Gast)


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Hmm, ich konnte mich nicht daran erinnern, das Posting (2 nach oben)
geschrieben zu haben. Kommt vieleicht daher, dass gerade ein neuer
Iltis aufgetaucht ist, der nicht ich bin.

von Mike (Gast)


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@  Manuel B. (Xitara)
zu 1.) jeder normale (im sinne von verdienen) mensch muß GEZ bezahlen,
hat also monatlich ca 15€ weniger in der tasche. außer du bist
harzter,dann zahlt das der staat. ergo hat der normale ein minus von
15€. ist doch ganz logisch.
zu 2.) ein normaler muß von seinem geld die krankenkasse bezahlen. ist
er AN hat er das "glück" dieses geld nie zu sehen (bruttogehalt)
-aber dennoch wird es von seinem gehalt abgezogen. beim unternehmer ist
es sogar noch schlimmer: er hat das geld schon in händen und muß es sich
wieder von der kasse "wegnehmen" lassen. ein hartzer hat damit keine
probleme, da bezahlt der staat es...
zu 3.)eine freundin, um mal einen extremfall zu nehmen, ist alleine mit
2 kindern, weit unter 30 und bekommt locker ihre schöne 4zimmer-wohnung
zu ca 540 monatlich bezahlt. sie kann nie wieder arbeiten gehen, weil
sie nie wieder soviel netto verdienen würde, um sich so eine wohnung
leisten zu können. du bekommst deine nebenkosten nicht bezahlt? dann
nutzt du deine zustehenden rechte nicht richtig aus. einfach mal
beraten lassen. ausser strom übernimmt das amt die kosten, so kenne ich
das zumindest.
zu 4.) es gibt erst-ausstattung und auch umzugskosten-beihilfe. einfach
mal beraten lassen.

du siehst, ich habe da schon ganz recht, was das finanzielle angeht...
und ich kenne leute, die weit weniger verdienen als ein hartzer, dafür
aber jeden tag um 6 aufstehen müssen und über 10h aus dem haus sind...

bäck to topic, obwohl bei einigen (wie bei mir) ein hartz-kurs wohl
unausweilich nötig sein dürfte:

was ist wenn sich einfach ein produkt geteilt wird?
Also Firma A verkauft ein unvollständiges objekt, Firma B genauso.
Erst durch das zusammensetzten (egal in welcher form) wird daraus etwas
nutzbares.
wäre das was?

von Peter (Gast)


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Auch bei euch fängt schon das paranoide Denken an, wie abstruse Gesetze
vom Einzelnen unter welche eventuellen Gegebenheiten zu umgehen sind.
Und wie viele Faktoren (zB übereifriger Zollbeamter) das ganze ad
absurdum in Bezug auf die Rechtssicherheit führen können.
Und das schlimmste, keiner was was genaues nicht.
Armes Deutschland.

von Mike (Gast)


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naja, wir müssen uns halt den tatsachen stellen und anpassen *g
es sei denn du verräts uns dein patentrezept mit firma im sicheren
ausland und kunden, die bei dir trotz ausland geld geben und deine
produkte kaufen....

von Mitleser (Gast)


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Immerhin ist der ElektroBlog auf der ersten Seite bei google gelandet.
Den müßte man jetzt noch an die erste Stelle bekommen ;)

http://www.google.de/search?hl=de&q=ElektroG&meta=

von Mitleser (Gast)


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ebenfalls ganz aufschlussreich, besonders der Teil ".. Abmahnwelle"

http://www.hellmann-shop.de/magazin/magazin.php?menuid=133&topmenu=73&keepmenu=inactive

von Peter (Gast)


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Ich kann euch nur anbieten, mit mir zusammen zu arbeiten. Es lässt sich
sicherlich ein vernünftiger Weg finden.
Vielleicht gibt es ja wirklich irgendwann eine Ausnahme für Mini
Unternehmen. Bis dahin gilt es, zu überleben. Ich habe einen gangbaren
Weg.

von Peter (Gast)


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@Mike
-->naja, wir müssen uns halt den tatsachen stellen und anpassen *g

Sorry, mit dieser Arschkriecherei werden uns die Oberen mehr und mehr,
falls das überhaupt noch zu toppen ist, unterdrücken.
Es muss doch mal irgendwo Widerstand gegen unpraktikable Gesetze
geben.

Hat einer gestern Sabine Christiansen gesehen, Ex-Finanzminister Theo
Waigl hat gesagt es müsse mehr Freiheiten als Unternehmer in
Deutschland geben. Wissen die eigentlich noch was sie reden, und wie
die Wirklichkeit aussieht?

von Mike (Gast)


Lesenswert?

peter, das hat nichts mit arschkriecherei zu tun, eher mit der
erkenntnis, daß ein auflehnen gegen das system es nicht bringt.
so ist nunmal die realität. ich kann mich chancenlos gegen einen gegner
auflehnen, der mir um unendliche dimensionen überlegen ist oder
versuchen das beste draus zu mache.
bedenke, das mit david gegen goliath war nur ein zufall. wäre der stein
ein paar mm weiter daneben gegangen, wäre es essig gewesen...
das heißt aber noch lange nicht, daß es uns allen gefällt und wir uns
beugen...

von G. Schlomka (Gast)


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@Alle:

Wenn Sie eine Frage zum ElektroG haben....

Uns erreichen viele Emails mit Einzelfallschilderungen und konkreten
Fragen, z.B. ob ein bestimmtes Gerät unter das ElektroG fällt, oder ob
man gegen die EAR klagen kann, und, und, und, und.

In Deutschland darf nach dem RBerG nur ein zugelassener Anwalt eine
(geschäftsmäßige) Rechtsberatung durchführen. Daher dürfen und wollen
wir solche Einzelanfragen nicht beantworten.

Auch unsere Äußerungen in diesem Forum sind lediglich unsere
Auffassungen und Meinungen. Für viele Betroffene sind die Themen ja
wirklich wichtig, z.B. wenn es um Geschäftsaufgabe geht. Es ist sicher
nicht verkehrt, hier Meinungen einzuholen, aber für eine Entscheidung
eures eigenen Verhaltens solltet ihr in eurem Interesse immer einen
Anwalt konsultieren!

Mehr in unserem neuen Blog-Eintrag:
http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/01/09/wenn_sie_eine_frage_zum_elektrog_haben~454003

Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Peter (Gast)


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@Georg

Hallo Georg,
das sind sicher wahre Worte, aber hier wird ein Anwalt nicht
weiterhelfen können.
Das Gesetz ist zu neu, es gibt noch keine Urteile und Anwälte haben von
dieser Materie keine Ahnung. Im schlimmsten Fall bekommt man Rat gegen
viel Geld vom Anwalt und muss im Zweifelsfall, natürlich wieder gegen
viel Geld, sich mit einem Abmahner oder der EAR rumschlagen.
Bevor ich das Geld für einen Anwalt zum Fenster rausschmeissen würde,
würde ich mich lieber registrieren.

von Betroffener (Gast)


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>  Hat einer gestern Sabine Christiansen gesehen, Ex-Finanzminister Theo
Waigl hat gesagt es müsse mehr Freiheiten als Unternehmer in
Deutschland geben. Wissen die eigentlich noch was sie reden, und wie
die Wirklichkeit aussieht?


Dem Waigel glaube ich die Worte noch.

Aber, eine Stunde vorher hat Clement, der dieses Gesetzt mit verbrochen
hat, auf n-tv sinngemäß erklärt: ...die Eindämmung der Gesetztesflut und
der Verordnungen muss oberste Priorität haben..

Ich habe mich geschämt, daß ich von solchen Politikern regiert werde.

von tex (Gast)


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@Mike
<<bedenke, das mit david gegen goliath war nur ein zufall>>
Da irrst Du.
David gegen Goliath ist nur so lange her, dass sich keiner mehr daran
erinnern kann. Es gab immer Menschen, die alleine die Welt bewegt
haben, mal dahingestellt, in welche Richtung und ohne moralische
Wertung ihres Schaffens.

Spartacus
Julius Cäsar
Götz von Berlichingen
Napoleon Bonapart
Alfred Nobel
Adolf
Nelson Mandela
George Adamson
Mohamed Ali
Fidel Castro
Lech Wa&#322;&#281;sa
...
Es kommt darauf an, es zu wollen,
den Konflikt nicht zu scheuen,
und mit allem Einsatz für seine Überzeugung einzutreten.
Dann schaffst Du es vieleicht auch, dass die Duckmäuser und Feiglinge
aus den Löchern gekrochen kommen. Wenn sich die Mitarbeiter aller
gefährdeten Betriebe einig wären, wäre das Gesetz schon lange weg.

Es sind Verräter und Duckmäuser, wie z.B. Frank Hellberg, die statt
sich dem Protest anzuschließen und für ihre Interessen einzutreten, dem
Amtsschimmel in den Allerwertesten kriechen um privat Gewinn aus dem
Unrecht zu schlagen.

Nur, wenn sich die Kleinhersteller organisieren und gemeinsam gegen das
Unrecht vorgehen, ohne sich von den Schergen einschüchtern oder
bestechen zu lassen werden sie gegen das System bestehen.

von Mike (Gast)


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du weißt wie das mit spartacus zu ende ging?
auch wenn ich einige auf deiner listen in keinem zusammenhang zur
thematik sehe, so haben die zur thematik gehörenden eins gemeinsam:
nichts, aber auch gar nichts hatten sie, und die aussicht auf noch mehr
nichts.
und das ist hier in deutschland nicht der fall, als wird auch niemals
so ein aufopferungsvoller kampf stattfinden.
und, es kommt erschwerend hinzu, daß durch bildung (so klein sie auch
sein mag) und die ganze gesellschaftsentwicklungen genug wissen
besteht, daß gerade nicht gekämpft wird. das leben geht auch so weiter,
und im deutschland des jahres 2006 sogar ganz gut..(im verhältnis zu
anderen ländern, wo es nichts gibt an sozialer grundsicherung)

von tex (Gast)


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@Mike
Nun ja, Deuschland ist ein schwieriges Pflaster und keiner der o.g. hat
sich mit der EAR rumschlagen müssen, das ist wohl richtig.
Die Frage ist aber nicht das Gesetz, sondern die Frage was wir alles
dulden oder wogen wir bereit sind anzukämpfen.
Wenn Du davon überzeugt bist, dass Du nichts ändern kannst, dann wirst
Du auch nichts ändern.
Inzwischen geht es den Menschen nicht mehr so gut, Spekulanten und
Politiker tun ihr übriges um die Stimmung im Land zu vergiften.

von G. Schlomka (Gast)


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@Peter:

Natürlich ist mir (uns) bewußt, daß die meisten Anwälte von der Materie
wahrscheinlich weniger Ahnung haben als z.B. meine Wenigkeit und auch
etliche andere Betroffene, die seit Wochen oder Monaten tief in der
Materie stecken. Das ändert aber nichts an dem RBerG und dem
Beratungsverbot. Im Übrigen hätte ich selbst auch gar kein Interesse
eine ofizielle Rechtsberatung zu geben (unentgeltlich!) um dann ggfs.
für Fehler in Regress genommen zu werden. Genau dafür gibt es ja
zugelassene Anwälte, die für das Haftungsrisiko auch, soweit ich weiß,
versicherungspflichtig sind.

Als Vereinigung haben wir ein Eigeninteresse an der Thematik, arbeiten
uns da hinein, eben auch in Zusammenarbeit mit zugelassenen Anwälten,
und versuchen insbesondere unseren Mitgliedern, aber auch der
Öffentlichkeit unseren Kenntnisstand kundzutun. Nicht mehr und nicht
weniger. Ob ein Betroffener einen Anwalt hinzuzieht oder nicht, ist
seine eigene Sache. Ich werde aber ganz sicher niemandem empfehlen,
sich nur auf unsere oder sonstige Äußerungen zu stützen, daß wäre weder
fair gegenüber den Betroffenen, noch mir selbst gegenüber.

@tex:

Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht - man sollte nicht zu schnell
aufgeben. Einzelne können etwas bewegen, Mengen von Einzelnen erst
recht. Man denke nur an den Werdegang der Grünen (unabhängig davon, was
die nun heute als etablierte Partei darstellen). Hätte sich jemand
vorstellen können, daß dieselben Leute, die in den 80er Jahren die
Anti-Atomkraftaufkleber verteilt haben, tatsächlich den Atomausstieg
erzwingen konnten? (Wiederum unabhängig davon, ob man das für eine
Leistung oder für Schwachsinn hält.)

Ich würde mich allerdings sehr freuen, und ich glaube manch andere
auch, wenn Schimpfworte und Beleidigungen unterbleiben. Ich stehe
sowieso schon kurz davor, den Link unseres Blog auf dieses Forum zu
kappen, da nach aktueller Rechtsprechung ein Haftungsrisiko
meinerseits für die verlinkten Inhalte besteht, obwohl ich ja gar
nicht die Möglichkeit habe, z.B. rechtswidrige Äußerungen hier zu
löschen, da dies nicht mein Forum ist und ich hier keinerlei
Sonderrechte habe.

Denkt doch auch mal an den Betreiber dieses Forums, dem legt ihr mit
bestimmten Äußerungen ganz schöne Tretminen in den Hintergarten.

Euer Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Gerd (Gast)


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Hallo Zusammen!

Wir haben heute die "Notbremse" gezogen und offiziell den Vertrieb
innerhalb Deutschland und der EU eingestellt.

Das ist wohl das Ende, denn mehr als 4 Wochen werden wir den Zustand
nicht durchhalten (wenn überhaupt).

Viele Grüße
Gerd

PS: Unabhängig meiner weiteren beruflichen Zukunft werde ich diesen
Schwachsinn bekämpfen und mich anderen betroffenen anschließen. Wer
weiß, vielleicht tut sich was...

von Peter (Gast)


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-->Denkt doch auch mal an den Betreiber dieses Forums, dem legt ihr mit
bestimmten Äußerungen ganz schöne Tretminen in den Hintergarten.

Daran kann ich auch nur appelieren, es wäre schade wenn Diskussionen
wie diese aufgrund Aüsserungen einzelner nicht mehr weitergeführt
werden könnten.

-->Genau dafür gibt es ja zugelassene Anwälte, die für das
Haftungsrisiko auch, soweit ich weiß, versicherungspflichtig sind.

Schon mal versucht? Das kann, wenns denn überhaupt was wird, Jahre
dauern.

@Gerd
Verschick deine Waren aus dem Ausland. Bei Fragen mail mich an.

von DOODOO (Gast)


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in polen gibts büros für 50€ im monat zu mieten. Wie wärs damit?

von Betroffener (Gast)


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Weiss jemand, ob in Österreich solch ein Gesetz auch schon existiert?
Wie heißt das dort? Kennt einer einen Link?

Ich habe eine Anftage aus Austria. Bei einen Gerätepreis von
EUR 128,- muss ich abwägen, ob es sich lohnt zu liefern.


Mein Gott, sind wir tief gesunken!



Die Frage mit einem Importeur aus Nicht-EU-Mitgliedern treibt mich
jetzt auch um.

Vielleicht wird mein Traum von der Schweiz, als Produktionsstandort
doch noch wahr.

von Mike (Gast)


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polen gehört auch zu eu.....

von Gerd (Gast)


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@DOODOO, gerne!
Ich habe keine Probleme mit unseren Nachbarn. Aber das Büro allein
macht noch keine Lösung, zumal Polen ja zur EU gehört…

Das mit dem Ausland (@Peter) hört sich schon interessant an.
ABER:
Wir haben hier hohe Standortkosten (Kostennachteil Produktion).
Wenn wir unsere Waren jetzt erst nach außerhalb der EU bringen müssten
(Zoll, Transportkosten) und das ganze dann wieder zurück (an den
Endkunden), dann könnte das niemand mehr bezahlen. Insbesondere die
Versandkosten würden das Produkt enorm verteuern. Vom Aufwand und der
Zeit mal abgesehen…

Wohl gemerkt: Ich bin keine Massenhersteller der seine Erzeugnisse
Containerweise über den Ozean schippert. Ich habe einen kleinen
Handwerksbetrieb und bediene Einzelkunden mit ganz speziellen
Produkten. Wir fertigen nach Auftrag und in kleinen Mengen.

Unsere Produkte sind, damit wir überhaupt mit USA und Japan
konkurrieren können, ohnehin sehr straff kalkuliert. Weitere Kosten
würden unsere Produkte soweit verteuern, dass wir keine Chance mehr
hätten uns weiter durchzusetzen (fällt so schon schwer genug).

Wir haben zwar gerade im letzten halben Jahr eine spürbare Verbesserung
erfahren (was wohl auch an vielen Presseberichten über unsere Produkte
liegt), aber trotzdem sind wir noch lange nicht in einer Position, die
uns ein Alternative (insbesondere im Vertriebsweg) ermöglichst.

Qualität allein zählt leider nicht.
Fast alle unsere Kunden kaufen zunächst über den Preis (Geiz ist geil)
und sind dann völlig überrascht von der Qualität. Aber das hilft uns
leider im Moment überhaupt nicht weiter.

Wir haben von Deutschland aus gesehen die denkbar schwierigste
Ausgangssituation (was die Kosten betrifft). Das ist leider so!

Anders wäre es vielleicht(!), wenn wir die Teile zu anderen Bedingungen
produzieren könnten, also direkt in einem "Billig-Land". Aber dann ist
die Qualität mehr als fragwürdig und "made in Germany" nicht mehr
"made in Germany".
Erschwerend kommt hinzu, dass sich unsere Produkte nicht so einfach
reproduzieren lassen. Da steckt eine menge Know-how und Individualität
drin die man nicht so einfach an andere „abgeben“ kann.

Was also tun!?

von tex (Gast)


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<< Was also tun!? >>
Schwer zu sagen.

Kröte schlucken und bezahlen?

Wehren, Rechtsschutzversicherung bemühen, guten Anwalt suchen nd klagen
bis vors Verfassungsgericht?

Abwarten und der Dinge harren die da kömmen?

Zweckgemeinschaft oder Organisation bilden und dem Wahnsinn den Kampf
ansagen?

EAR überlasten und jede Menge falsche Registrierungen,
Registrierungsänderungen ... schicken die alle bearbeitet werden müssen
und den Laden auf Trab halten?

Protestnoten an das Umweltministerium schicken?

Auswandern und Europa als Markt von der Lieferliste streichen?

von Peter (Gast)


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@Gerd
War bei mir genauso, aber ich hatte eine andere Ausgangsposition.
Ich habe einen gangbaren Weg gefunden, was nicht bedeuten muss, dass er
auch für andere Sinn macht.
So wie du es beschrieben hast, ist es leider richtig. Das Produkt muss
erst einmal ins Ausland und dann wieder zurück. Da ist über die Menge
gesehen registrieren eine Alternative.
Oder im Ausland herstellen. Man sollte nicht glauben, wie preiswert das
sein kann. Ich habe mir bis jetzt noch keine Gedanken über Lohnfertigung
gemacht, wir bauen nur unsere eigenen Produkte, aber vielleicht sollte
man das mal.
Es sei denn man hat die gleiche Einstellung wie ich, ich zahle lieber
das doppelte und lass mich hier nicht mehr bevormunden von jedem
Hansel. Mich trifft das nicht so sehr, das meisste liefern wir sowieso
nicht in die EU.

Ich habe einfach die Nase voll von der Unterdrückung in Deutschland,
siehe oben, was einem hier alles für Muss-Kosten aufgedrückt werden.
Ein kleiner Einzelkämpfer zahlt erst einmal einen Haufen Geld um den
Laden überhaupt am Leben zu halten.
Zum Beispiel IHK, kassieren Geld und wenn man Sie mal braucht sind sie
nicht da. Schaut euch mal die Seite an von der IHK Hannover, die
reissen den Pelikan auf, wo alles zu spät ist. Wo waren die als das
Gesetz ausgeküngelt wurde?
Das macht mich alles so wütend, jeder kassiert irgenwo mit, aber keiner
macht was dafür, bzw sitzt im Elfenbeinturm und denkt sich total
unpraktikablen Irrsinn aus. Und bekomt am Monatsende sein Gehalt -
sicher.
GEZ, Kirchensteuer, alles staatlich finanzierte Abzocker.
Und dann kommt in aller Regel irgendwann das Finanzamt und erzählt dir
was du alles falsche gemacht hast, und dann darfst du noch einmal
zahlen.
Am Ende hast du zwar viel gelernt, irgendwie gelebt, alle Besserwisser
durchgefüttert, aber kein Geld verdient. Das kann es nicht sein.
Rechnet doch einmal aus, was ein Selbstständiger, der sagen wir mal nur
ein Minigehalt von 1000 Euro übrig haben will, umsetzen und verdienen
muss um das überzuhaben.

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


Angehängte Dateien:

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Das Ganze scheint mir eine gut gemeinte aber wenig durchdachte Idee zu
sein, die sich zu einem weiteren Sargnagel der deutschen Wirtschaft
entwickeln könnte. Für mich ist das alles einfach nur noch
abschreckend:

Ich bin seit Jahren dran, neben meinem Hauptberuf eine eigene
Audiohardware zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Technisch bin
ich eigentlich soweit und ich denke, daß sich der Zeitaufwand den ich
investieren müsste, lohnen wird, zumal vieles aus zahlreichen
Vorprojekten fertig wäre. Wenn ich mir aber all die Regularien
durchlese, die ich erfüllen muss, um einen Berieb mit richtiger
Produktionsstätte zu gründen und mir ansehe, welche Zahlungen ich im
gewerblichen Bereich zu leisten hätte, dann kann ich nur sagen: Blos
nicht!

Heute ist es unglaublich problematisch, etwas auf die Beine zustellen
und es wird von Tag zu Tag schlimmer! Früher haben sich innovative
Ingenieure in die Garage verzogen und was zusammengebastelt. So sind
gerade nach dem Krieg hier in D viele Kleinfirmen groß geworden. Die
gesamte Energie floss in die Erstellung des vermarktbaren Knowhows und
es war noch möglich, als Einzelperson oder zu zweit zu satrten. Heuten
steigen dir die Gewerbeaufsicht, die IHK, die Steuer und das
Ordnungsamt aufs Dach, die man sich nur durch fachkundiges
Büropersonal, Steuerbeamte und Anwälte vom Hals halten kann. Die aber
verursachen Kosten, die sich kaum erwirtschaften lassen und das
Einarbeiten in die Problematik erfordert Zeit, die niemals wieder
zurückkommt. Aufgrund einer immer weiter steigenden Zahl europäischer
und inländischer Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und vielem mehr,
ist selbst der Betrieb einer einfachen Landwirtschaft oder einer
Pommesbude ein Drahtseilakt geworden.

Einzelunternehmer zu sein ist einfach immer unwirtschaflticher und
gleichsam mit mehr Risiko behaftet. Die hiesige Diskussion über weitere
drohende Abgaben für das Inverkehrbriungen von Produkten, von denen ich
bis dato noch garnichts wusste, zeigt mir, daß da noch tausende
unkalkulierbarer Fallen auf mich warten. Da bleibe ich doch besser ein
bestellbarer Ingenieur, handle nur mit meinem Knowhow und arbeite
weiter im vermittelten Sklavenverhältnis. Wenn ich irgendwelche
Produkte der Elektronik benötige, dann bestelle ich welche aus China.
Dort gibt es weder Abgaben, noch Umweltauflagen und wenn, dann halten
sich die Chinesen nicht dran. So und nur so sind die Preise zu halten,
zu denen deren Waren auf dem Weltmarkt vertickt werden.

Anbei das Design eines Studiogerätes das es wohl nie geben wird :x

von Peter (Gast)


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@Jürgen
Ganz deiner Meinung.
Aber ich bleibe immer noch bei meinem Vorschlag, sucht euch jemand im
Ausland der es baut und nach Europa schickt.
Es lohnt sicherlich nicht für Produkte bei denen kaum Gewinn drauf ist,
aber es gibt ja auch welche bei denen Geld hängenbleibt.

von Nope (Gast)


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Wie sieht es eigentlich mit dem Shop hier auf Mikrocontroller.net aus ?

Die Ware stammt ja z.B. auch aus dem Ausland (Olimex, Bulgarien) ?

von Gerd (Gast)


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@Jürgen Schuhmacher,

so weit bin ich auch gekommen...
Neben meinen Drum Pads und diversen kleinern Entwicklungen hatte ich
bis vor kurzen noch ein größeres Projekt in arbeit. Eine Triggerbox für
Studio und Live Musiker (Schlagzeuger).

Bei 70% der Wegstecke bin ich über EAR gestolpert und musste mit
entsetzen feststellen das nicht nur mein neues Projekt, sondern mein
gesamtes Portfolio davon betroffen ist.

Ein Schock, zumal ich das hauptberuflich mache und mit der Einstellung
des Verkaufs meine gesamte Existenz lahm gelegt wird.

Das ist die traurige Realität die ElektroG und EAR mir (uns) gebracht
hat!

@Peter, die Gewinne sind nicht einmal das Problem.
Ich könnte nur das Know-how nicht transportieren und aus "der Hand"
geben. So blöd sich das anhört, aber viele Dinge sind zu Individuell!
Anders wäre das bei meiner Triggerbox, die könnte nach Fertigstellung
problemlos irgendwo in China gefertigt werden.
Aber dazu fehlt mir das nötige Kapital für Massenfertigung und
Mengenvertrieb.
Außerdem ist es leider so, dass dieses eine Produkt die entgangenen
Gewinne der anderen nicht wettmachen kann.

Ich habe mir über das ganze sehr intensiv Gedanken gemacht, wirklich
dreimal ums Eck gedacht und wieder zurück. Eine gangbare Lösung für
mein Problem gibt es derzeit nicht.
Einzige Möglichkeit (und Chance) die ich hätte wäre, die Sache an einen
Generalvertrieb abzutreten (der bereits EAR Registriert ist) und im
Hintergrund nur noch als „Lohnfertiger“ aufzutreten.
Aber war das mein Ziel, als ich vor 5 Jahre aus meiner plötzlichen
eingetretenen Arbeitslosigkeit mit vollem Risiko und ohne jegliche
Unterstützung meinen Betrieb gegründet habe, meine gesamte Kohle in
diesen Laden gesteckt habe und all die Jahre alle Höhen und Tiefen
durchschritten (und meiner Familie zugemutet) habe?

Umso länger ich darüber nachdenke, umso klarer wird mir die Erkenntnis,
dass ElektroG für viele wohl ein endgültiges Ende setzen wird. Ganz
davon abgesehen dass tausende erst überhaupt gar nicht mehr starten
können (und wollen).

Grüße
Gerd

von Peter (Gast)


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@Gerd
Wenn die Gewinne nicht das Problem sind, dann kannst du dich doch
registrieren. Oder verstehe ich etwas falsch hier?
Knowhow Transfer? Eine Fertigungsfirma ist nicht an Knowhow Transfer
interessiert.
Ich sehe eher ein Problem bei der Fertigung durch Dritte. Bei vielen
Mini-Firmen haperts mit der Dokumentation.

Ich sollte wirklich einmal darüber nachdenken, ob wir nicht
Lohnfertigung in Einzel- und Kleinstückzahlen anbieten sollten. Nicht
um damit reich zu werden, sondern um Einzelkämpfern, wie ich es auch
einmal war, eine Chance zu geben weiter zu "existieren".

von Gerd (Gast)


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@Peter, ich spreche von Gewinn/Stück.
Die Absatzmenge ist allerdings eher gering.

"Knowhow Transfer? Eine Fertigungsfirma ist nicht an Knowhow Transfer
interessiert"

Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Sorry!

Ich meinte damit, dass die Fertigung an sich sehr individuell ist
(zumindest bei den Drum Pads) und ich das nicht ohne Probleme
irgendwohin verlagern könnte.
Zumal das "verlagern" eine gewisse Absatzmenge voraussetzt die mir
aber fehlt.

Ich fertige im Kundenauftrag und nicht auf Lager!
Eine Lagerfertigung wäre für mich bei diesen Produkt (Vorlaufkosten)
nicht finanzierbar.

Ich fertige (wie viele Handwerksbetriebe) in Auftrag – und nur so kann
ich das alles finanzieren und am Leben bleiben. Mein Produkt ist kein
Massenprodukt mit Massenmarkt.

Ich habe gerade das hier entdeckt.
http://www.mikrocontroller.net/forum/read-7-284486.html#284486
Sollte DAS meine Chance sein!?!?!?

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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@Nope: die Teile/Module die ich verkaufe sind nach meiner Einschätzung
auf Basis der EAR-Webseite keine Geräte im Sinne des ElektroG. Wäre das
anders, dann wäre dieser Shop schon längst zu, denn auf eine
EAR-Registrierung habe ich wirklich keine Lust.

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Andreas,

Danke, das ist auch meine meinung über meine module.
Ich entwickele und verkaufe elektronische module.

www.mdejong.de

Grüße Mark,

von Gerd (Gast)


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@Mark de Jong

Weitermachen!
Dein MMC/SD-Card Interface weckt mein größtes Interesse!! :-)

von Mark D. (mark_de_jong)


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@Gerd,

Bitte um email, wegen MMC/SD-Card Interface.
Mark.de.Jong (at) mdejong (punkt) de

Grüße,

von Mitleser (Gast)


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Mit dem "Weitermachen" würde ich an Mark seiner Stelle lieber erstmal
warten und stattdessen die Webseite überarbeiten! Keine Menüs beim IE
ohne ActiveX (das schlimmste Einfallstor für Schädlinge beim IE) und
der Firefox braucht ein Plugin bloß für eine blöde Menüleiste und damit
dieser Text noch einigermaßen zum Thread passt kein Impressum, kein gar
nichts, ein gefundenes Fressen für Abmahner!

schöne Grüße!

von Mark D. (mark_de_jong)


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@Mitleser:
Dann solltest Du deine IE einstellung anpassen, dann siehst Du meine
webseite richtig. Auch mit Impressum.

Aber danke für deinen aufbauende kritiek.

Grüße Mark,

von Mitleser (Gast)


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@Mark
Ich weiß Mark, aber wie schon angedeutet ist mein IE im Sinne der
Sicherheit angepasst bzw. wenns um Sicherheit geht ist der IE eh das
letzte, trotzdem verwenden ihn noch viele (was aber hier nicht das
Thema ist). Nichts für ungut, nimm es als gut gemeinten Rat. Wenn man
erst ein Plugin runterladen muss (wenigstens beim Mozilla Firefox) um
das Impressum zu sehen könnte daraus schnell ein Wettbewerbsvorteil
konstruiert werden. Ausserdem, hat ein simples Menue das nötig? ;)

Gruß

von beta-frank (Gast)


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Vielleicht könnte man als Kleinstunternehmer bzw. als Übergangslösung
für Garagenstarter mit mehr KnowHow als Startkapital grundsätzlich
EAR-unrelevante Bausätze B2C verkaufen.

Und als zweites Standbein bietet man noch Löt- und Schraubdienste an.
Dort kann der Endkunde seinen gerade erworbenen Bausatz aufbauen lassen
;)

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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@ beta-frank

löt und schraubdienste... dann dürftest du als Hersteller gelten.
die Konsequenz daraus---> teure Registrierung.

sehe ich jedenfalls so.

von Gerd (Gast)


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@beta-frank,

genau diese Idee habe ich auch gerade... ;-)

@Teilchenbeschleuniger,

wieso denn?

Der Kunde bringt SEINE Bauteile zur Verarbeitung.
Dann bin ich Dienstleister, aber kein Hersteller im Sinne von ElektroG.

von J-Jay (Gast)


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Nochmal zum "Gerätebegriff" und B2B:

Wir produzieren hochspezialisierte MessGERÄTE (Spektrumanalyse,
Logikanalyse, Speicheroszilloskope). Fallen diese Geräte unter die
nicht registrierungspflichtigen B2B Geräte?

Otto-Normal-Atze hat ja nicht unbedingt ein Spektrumanalyzer im
Wohnzimmer stehen... Wie sieht es mit Messgeräten aus?

Gruß Jonas

von Marillion (Gast)


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> Nochmal zum "Gerätebegriff" und B2B:

Wir produzieren USB-Messgeräte. Nach unserer Recherche sind das
B2B-Geräte.
Laut Anhang I fallen diese unter der Gruppe 10, da diese Geräte aber
von Fachkräften und Spezialisten bedient werden müssen, ist noch die
Frage zu klären, ob sie überhaupt registrierungspflichtig sind.

von The Daz (Gast)


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"Laut Anhang I fallen diese unter der Gruppe 10, da diese Geräte aber
von Fachkräften und Spezialisten bedient werden müssen"

In diesem Zusammenhang ist doch die Defintion von "Fachmann" bzw.
"Spezialist" mal interessant. Koennten Gerds Profi-Kunden nicht in
diese Kategorie fallen ?

von dennis (Gast)


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Hi,
ich hab mir auch mal überlegt mit mit Elektronik ein wenig Geld zu
verdienen und jetzt les ist das hier. Ich hab zwar noch nicht alle
Beiträge gelesen, aber mir ist auch so schon schlecht genug. Nur
durchblicken tu ich nicht (wie die meisten anscheinend). Gilt das
Gesetzt denn auch für solche kleinen Mengen? Wie macht das der Shop
hier zb? Still halten und das beste hoffen oder in den sauren Apfel
beißen und zahlen?

von TravelRec. (Gast)


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Noch ´ne dumme Frage: Wie sieht das mit Modulen für Modellsteuerungen
aus, die ohne PC nicht funktionieren? Also wo ein PC als steuerndes
Element unabdingbar ist, damit das Modul funktioniert oder überhaupt
etwas tut? Demzufolge wäre das Modul an sich ja dann wohl kein Gerät
sondern eine ressourcenauslagernde Einheit?!

von dennis (Gast)


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das dürfte keine Rolle spielen. Aber wo ist die Grenze? Ab wann zählt
etwas als Gerät? Ist ein Controller schon ein Gerät? Oder ist eine
Platine mit einem Controller ein Gerät? Oder erste eine Platine mit
Controller, Stiftleisten und Spannungsregler? Oder erst wenn das ganze
in einem Gehäuse ist?

Wie ist das zb mit der Platine?
http://shop.mikrocontroller.net/images/avrplat28.jpg
Gilt das als Bausatz weil der Controller nicht bestückt ist?

Oder das Modul hier?
http://shop.mikrocontroller.net/images/avr-h128b.jpg
Ist das schon ein Gerät? Eigentlich kann man stand alone damit nichts
anfangen.

Fragen über Fragen, aber anscheinend hat nichtmal die zuständige
Behörde ne Ahnung davon

von dennis (Gast)


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von crazy horse (Gast)


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wie auch immer, ob es nun um EAR oder was anderes geht - wir müssen
wirklich wieder lernen, uns auch mal zu wehren. Die allgemeine
vorhandene Opferlamm-Verhaltensweise oder Vogel-Strauss-Weise bringt
uns alle an den Rand des Abgrunds oder sogar noch weiter. Und keiner in
Berlin oder Brüssel merkt überhaupt, was alles schief läuft - bis alles
zusammen bricht.

von diday (Gast)


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Hallo alle zusammen,

ich haben mich in den letzten Wochen durch den ganzen Wust dieses neuen
Gesetzes durchgekämpft und muss sagen dass ich nun auch nicht wirklich
schlauer bin als vorher. Das ich als Hersteller von kleinen Geräten
erstmal voll unter das Gesetz falle ist ja geklärt aber wie sieht es
denn aus wenn ich ausschließlich außerhalb des Geltungsbereichs der EU
verkaufe??? Wozu muss ich mich da überhaupt registrieren? Bis dato
konnte mir keine Stelle ob Umweltamt oder EAR eine klare Antwort darauf
geben. Wenn einem von euch schon was dazu bekann sein sollte würde es
mich freuen wenn ihr das Wissen teilt.

von Berater (Gast)


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Solch ein ähnliches Problem habe ich auch.
Ich liefere Elektroniken an eine Hamburger Firma. Ich habe also meine
Produkte "in Verkehr" gebracht.

Die Hamburger Firma vesendet diese Geräte alle in die USA.

Ich werde einen Teufel tun und mich hierfür registrieren zu lassen.

Ich muss nicht jeden Bürokratenwahn mitmachen.

Der USA-Kunde hat mir schon den Vorschlag gemacht,
dem 'alten Europa' den Rücken zu kehren und in die USA zu kommen.

Naja, vielleicht geh ich, vielleicht aber auch nicht.

von Gerd (Gast)


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Vierter Beitrag über diesen, erster Link, Interview mit Anette van
Dillen

Man achte mal auf die Arroganz und Überheblichkeit dieser Person, mit
der speziell die  (tatsächlichen!) Probleme für Kleinunternehmern
übergangen werden.

Die Registrierung allein ist ja nicht das einzige Problem!
Schon bei der Beschaffung und Vorhaltung der geforderten Sicherheit
wird noch einmal kräftig in die Tasche gegriffen – und zwar von zwei
Seiten!
Und wie soll’s auch anders sein: Die Melde und Statistikpflicht, die
selbstverständlich Zeit und Geld kosten.
Am Ende ist man dann auch irgendwann noch glücklicher Gewinner eine
Containers mit unbekannten Standort, Inhalt und Größe den man innerhalb
24 Stunden entsorgen soll.
Spätestens dann dürften die meisten Klein- und Kleinstunternehmer dem
Untergang geweiht sein!

„…Da die Registrierung Voraussetzung für den Marktzugang in Deutschland
ist, gibt der aus den registrierungspflichtigen Produkten erzielte
Umsatz/Gewinn den Wert der Registrierung für das Unternehmen wieder…“

Macht sich hier denn wirklich niemand Gedanken zum Datenschutz?
Die EAR besteht aus Konzernen an die WIR ALLE Daten liefern soll – in
schöner Regelmäßigkeit und möglichst exakt bitte!

Und guckt doch mal die Stifterliste an:
USA, JAPAN… dahin könnten unsere Daten in Zukunft fliesen und
verarbeitet werden.

von volker (Gast)


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Wer war eigentlich für die Auswahl der Unternehmen verantwortlich,
die die EAR gegründet haben?
Da sind doch bestimmt viele Klein- und Kleinstunternehmen nicht gefragt
worden.
Ist das eigentlich rechtens, wenn nur einige große Firmen sich
zusammenschließen und ein Regelwerk ausarbeiten, welches dann für alle
gelten soll?

Volker

von dennis (Gast)


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man sollte mit der Geschichte mal richtig an die Medien gehen, zb Stern
TV o.ä.

von Markus Burrer (Gast)


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So Leute, ich hab mich im eigenen Interesse mal zu dem Thema schlau
gemacht und hab jetzt nen absoluten Schenkelklopfer für euch:

*Ein Mikrocontroller gilt im b2c Bereich als eigenständiges
elektronisches Gerät und ist damit anmeldepflichtig!!!!*

Wäre fast vom Stuhl gefallen als ich das gehört habe. Ich hab danach
nicht mehr weitergebohrt, aber ich nehme mal an das dann alle IC's wie
zb MAX232, FT232, L298 usw anmeldepflichtig sind. Aber wie gesagt, nur
b2c.

An Kosten kann man im ersten Jahr mit 900-1000EUR rechnen, in den
Folgejahren mit ca 500EUR

Viel Spaß beim Schmunzeln
Gruß
Markus
www.embedit.de

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Markus,

Wie bitte, es ist doch nocht denn 1. april.

Woher hast Du die info?

Wenn das wirklich so ist, dann mussen wahrscheinlich alle kleinere
Firmen sich registrieren oder zumachen.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein. Ich wollte es auch
nicht glauben, aber er war sich ziemlich sicher

von Freak5 (Gast)


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Ich habe eine Frage an euch: Wenn ihr eine Firma habt, das Gesetz
kennt(ich kenne es als Schüler schon seit den Sommerferien, nur hatte
ich keine Infos dazu. Erfahren kann man soetwas alleine schon durch das
anschauen der 8 Uhrnachrichten), warum hat scheinbar keiner(ich habe
erst 20% dieses Beitrages gelesen) einen direkten Brief an die jetzige
Regierung geschrieben? Es lässt sich an einer bestehenden
Ungerechtigkeit sicher etwas ändern.

Dann habe ich in diesem Artikel einige Wiedersprüche gesehen. Oben hat
jemand geschrieben, dass man nicht zahlen muss, wenn eine
Unverhältnissmäßigkeit besteht.
Dann hat jemand gesagt, dass das aber nur der Fall ist, wenn dadurch
das Unternehmen pleite geht.

Dann kamen wieder Beiträge über Unternehmensschließungen, wegen dem
Gesetz. Das wäre doch eine klare Unverhältnissmäßigkeit.

Das mit den Hobbybastlern wurde vielleicht übersehen. Wenn es sich noch
nicht einmal um ein Gewerbe handelt, stellt es vielleicht auch kein
Problem da.

von René K. (king)


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> Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein.

Um Marks Frage auf den Punkt zu bringen: Was ist die Quelle? Wer ist
"er"?

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Markus,

Also kommt die aussage nicht von der EAR (oder von einen Anwalt), oder
?

Ich kann es einfach nicht glauben, dann werde Ich auch woll zumachen
mußen, die 900-100 EURO im erste jahr, und dann noch jedes jahr 500
EURO, mussen erst mals wieder rein kommen.

Ich kann nicht einfach alle Preise erhöhnen, meine Kunden werden das
nicht mitmachen.

Grüße Mark,

von vornüber (Gast)


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"Naja, die Quelle dürfte einigermaßen kompetent sein. Ich wollte es
auch nicht glauben, aber er war sich ziemlich sicher"

Respekt, das war eine stichhaltige Aussage!

von Markus Burrer (Gast)


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Hat schonmal IRGENDJEMAND Infos von der EAR bekommen? Ich zitiere aus
http://www.heise.de/ct/05/24/003/default.shtml

"Wir möchten Sie zunächst um Ihr Verständnis dafür bitten, dass EAR
kein Beratungsunternehmen ist, sondern als "Gemeinsame Stelle der
Hersteller" im Sinne des ElektroG anders gelagerte Aufgaben
wahrzunehmen hat. Wir unterliegen den Beschränkungen des
Rechtsberatungsgesetzes und weisen Sie demzufolge darauf hin, dass die
Rechtsberatung in Deutschland den rechtsberatenden Berufen
(Rechtsanwälten etc.) vorbehalten ist."

Ich habe heute mehrere Stunden im Internet gelesen und hab am Telefon
gehangen um Informationen zu dem Thema zu bekommen. In den meisten
Fällen konnte man regelrecht das große Fragezeichen über den Köpfen
spüren. Ich hab dann mal bei take e way angerufen. Die Auskunft scheint
mir ausreichend gesichert

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Alle,

Aber es kann doch nicht siein oder?

IC = Gerät

ein IC ist doch niemals ein gerät, oder sehe ich da was falsch.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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Das Gesetz definiert erstmal alles was mit elektrischem Strom betrieben
wird und eine eigenständige Funktion hat als "Gerät". Danach kommen
die berühmten Ausnahmen und Fallentscheidungen. Das ganze trifft wie
gesagt auch nur dann zu wenn man an Privatkunden verkauft. Werden die
Teile ausschließlich an gewerbliche Kunden verkauft wird davon
ausgegangen das die Einzelteile in "ein größeres Ganzes", sprich in
ein größeres elektrisches Gerät, das selbst wieder
registrierungspflichtig ist, eingebaut wird. Ein Privatkunde wird kaum
ein registrierungspflichtiges Gerät bauen und verkaufen ohne sich
selbst zu registrieren, da er sich damit strafbar machen würde. Denn
das in Umlauf bringen derartiger elektronischer Geräte ist ohne
Registrierung nicht mehr gestattet.

Ich hab das Gesetz nicht gemacht und bin als betroffener auch nicht
wirklich glücklich darüber. Aber was soll man machen? Es ist erstmal
gesetzlich so geregelt und damit man in Deutschland verkaufen darf muß
man darauf eingehen (Das man ohne Registrierung in anderen EU Ländern
auch nichts mehr verkaufen darf steht auf einem anderen Blatt).

Das einzige was man jetzt noch machen kann ist ein Zusammenschluß
möglichst vieler betroffener, um Druck auf die Regierung ausüben zu
können damit das Gesetz geändert wird, damit Kleinunternehmer nicht so
stark belastet werden wie es jetzt der Fall ist. Die
Registrierungsgebühr von 700EUR ist aber trotzdem futsch

Gruß
Markus
www.embedit.de

von Beobachter (Gast)


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Bitte nicht die Leute durch Schnellschüsse noch mehr verwirren. Diese
Information entspricht nicht den von der EAR herausgegebenen Hinweisen.
Im PDF "elektrog_hinweise" des BMU vom 24. Juni 2005 ist unter Punkt 3
"Spezielle Abgrenzungsfälle" in Unterpunkt 3.1 aufgeführt, was als
Gerät im Sinne der EAR anzusehen ist und was nicht. Demnach wird ein
Mikrocontroller/Mikroprozessor erst dann zum eigenständigen Gerät, wenn
er in einer Mikroprozessorkarte eingebaut ist und für den Anwender dann
eine erwartete eigenständige Funktion erfüllt. Gerade Grafikkarten
erfüllen z.B. diese Bedingung. Der Mikroprozessor/Mikrocontroller einer
Grafikkarte hat für sich allein zwar auch schon eine Funktion, aber erst
auf der Karte mit äußerer Beschaltung entfaltet er für den Anwender
seine (spezielle) Eigenschaft, nämlich die Ausgabe von Grafik an einen
Bildschirm). Im Gegensatz dazu ist nach meiner persönlichen Auffassung
eine nicht spezialisierte Mikrocontrollerkarte a'la Elektor, die vom
Anwender programmiert und erweitert werden kann, kein eigenständiges
Gerät im Sinne der EAR. Solch einer Karte fehlt der geforderte
spezielle Zweck. Sie ist zunächst einmal unbestimmt und dient in erster
Linie dem Erlernen der Mikrocontrollertechnik. Übrigens ebenso wie
Flüssigkristallanzeigen, welche die EAR auch NICHT als Geraät
betrachtet und die ja ebenfalls bereits einen Mikrocontroller mit sich
bringen. Wenn allerdings eine fertige Mikrocontrollerkarte einem
speziellen Zweck dient, wie z.B. der Temperaturmessung und Überwachung,
dann kann ich mir vorstellen, dass die Stiftung hier auf ein Gerät im
Sinne der EAR entscheidet.

Man muss das Problem der Einstuferei auch mal von einer anderen Seite
betrachten. Die EAR hat mit Sicherheit ein großes Interesse möglichst
die Masse des (künftigen) Elektroschrotts zu erfassen. Da sind z.B.
Grafikkarten und Motherbords bei deren Kurzlebigkeit mit Sicherheit
mengenmäßig von Relevanz.

Info von take e way? Da wäre ich sehr vorsichtig, denn die profitieren
ja von der neuen Regelung und verdienen ihr Geld damit.

Die derzeit einzig wirklich verlässliche Quelle ist nach wie vor die
EAR, denn die muss im Zweifel auch die Einstufung (natürlich gegen
Gebühr) vornehmen, und Zweifel gibt es nach dem letzten c't Interview
noch in Hülle und Fülle. Und selbst auf Mündliches würde ich mich nicht
verlassen, nur was gedruckt wurde oder offiziell bekanntgegeben wird ist
auch belastbar.

Ob etwa AMD seine Prozessoren hat registrieren lassen?!

Ich hab testweise bei ebay mal in den Foren nach dem Stichwort
"elektrog" gesucht. Ergebnis: 0! Scheint dort bis jetzt kein Thema zu
sein oder soll ich annehmen alle wüßten schon bescheid und hätten schon
alle Registrierungen unter Dach und Fach?

@Freak5
Privat darfst du nach wie vor alles, aber darum geht es hier nicht.

Alle Angaben in diesem Text sind natürlich nicht rechtsverbindlich und
nur meine Meinung nach Lage und Studium der vorhandenen Texte.

Ein Beobachter

von Mark D. (mark_de_jong)


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Hallo Markus,

Ich weis auch das Du das Gesetz nicht bemacht hast, und das Du
betroffen bist.

Es soll ja auch eine kennzeichnung auf jedes gerät, "die
durchgestrichene mülltonne", Firma name, etc.

Aber wie soll ich das auf ein Modul von 10mmx10mm mit Bauteile auf
beide seiten noch drauf machen?

Oder auf ein SOIC-8 mikrocontroller?

Grüße Mark,

von Mark D. (mark_de_jong)


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@Beobachter:

Was würdest Du machen?

Du entwickelst elektronische Module (zB. LCD Controller auf Platine),
womit bastler ein "gerät" bauen.

Würdest Du dich registieren?

Mich interresiert nur deine Meinung.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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@ Beobachter: ich hab mir den Abschnitt schon mehrfach durchgelesen. Mit
den Displays liegst du falsch. Damit sind keine kompletten Displays mit
Steuerelektronik gemeint sondern effektiv nur die Glasplatte mit den
Flüssigkristallen

http://www.reichelt.de/bilder/web/A500/LCD13.jpg

Ein Display wie du es meinst (mit Displaycontroller) ist im b2b auch
nicht registrierungspflichtig, eben weil davon ausgegangen wird das es
in ein größeres Gerät eingebaut wird. Im b2c wird es
registrierungspflichtig.

Das mit dem einzelnen Controller kann ich auch noch nicht ganz glauben
und ich bin da auch noch skeptisch was das angeht, aber spätestens
sobald ein Controller auf einer Platine steckt ist es zu spät.

Zitat:
----------------------
Ähnliche Beispiele für Geräte mit eigenständiger Funktion sind
Mikroprozessorkarten, Karten für die Zentraleinheit (Motherboards),
Modem-Karten, Festplatten- oder Diskettenlaufwerke für Computer.
----------------------

Das bezieht sich zwar auf PCs, läßt sich aber genauso auf
Mikrocontrollerboards anwenden solange es nicht explizit ausgeschlossen
ist.

Fakt für mich ist: es ist egal ob ein einzelner Controller
registrierungspflichtig ist oder nicht. Das geringe Gewicht ändert
nichts an den Gebühren, die ich für die Entsorgung zahlen muß.

Mag sein das hinter take e way ein kommerzieller Gedanke steckt. Aber
ich sehe keine Chance auf "normalem" Weg weiterzumachen weil der
neben dem Geld noch eine Menge Arbeit bedeutet. Da wird mir wenigstens
der ganze bürokratische Scheiß abgenommen.

Ach ja, man darf privat natürlich im Norma/Aldi/Lidl irgendwelche
billige Elektronik kaufen und bei Ebay verteigern o.ä.
In dem Fall bist du nicht der Hersteller sondern Wiederverkäufer. Die
Registrierung hat dann schon ein anderer gemacht.
Was man nicht darf ist eigene Platinen zu entwickeln und die dann
verkaufen. In dem Moment bist du Hersteller im Sinne des Gesetzes

von Beobachter (Gast)


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@Mark de Jong

Jeder muss das für sich selbst entscheiden, da jeder auch selbst für
sein Handeln einstehen muss. Im Moment gibt es keine Rechtssicherheit.
Wer also absolute Rechstsicherheit möchte (gibt es die eigentlich
wirklich?), der muss seinen Verkauf im Zweifel einstellen oder sich
Registrieren und die EAR mit der Prüfung beauftragen. Kann man sich
letzteres finanziell leisten und stellen die (künftigen) EAR-Kosten
grundsätzlich kein Hindernis dar (d.h. der Umsatz gibt das her), dann
würde ich mich registrieren und wäre damit auf der sicheren Seite. Aber
was macht man bei nur geringen Umsätzen und Zweifel an der
Registrierungsnotwendigkeit? Anwalt kann man sich auch nicht leisten.
Dann hilft nur ganz aufhören oder eine Zeitlang aussetzen (in der
berechtigten Hoffnung auf Klärung bis zum März) oder den Mut haben,
selbst einschätzen zu können, dass man wahrscheinlich nicht betroffen
ist. Konkret: Bausätze würde ich weiter ohne Registrierung vertreiben
(die Elektor hatte ja schon mal was inoffiziell in Erfahrung gebracht).
Bauelemente würde ich ebenfalls weitervertreiben (auch Mikrocontroller,
jedenfalls bis die EAR solche Bauteile in ihren Texte als
registriepflichtig benennen). Eine Kontrollerplatine ohne spezielle
Bestimmung halte ich (wie schon gesagt) ebenfalls für nicht
registrierungspflichtig (solange Controller selbst nicht
registrierpflichtig sind). Sonst hätte die EAR ja LCD-Anzeigen
ebenfalls als Gerät eingestuft. LCD-Anzeigen enthalten immer einen
Mikrocontroller.

Anders verhält es sich z.B. bei einen USB zu Seriell Konverter für den
PC. Sowas hat einen speziellen Anwendungszweck und ist ein
Peripheriegerät, was wahrscheinlich (siehe Beispiel Modemkarte) zu
registrieren ist.

@Mark
Die Unterscheidung zwischen Flüssigkristallanzeigen mit und ohne
Controller will ich mal einen netten Herrn (oder Dame) von der EAR
treffen lassen. Nie und nimmer glaube ich, dass die das dort
auseinanderhalten können. Zumal die meisten Flüssigkristallanzeigen
heutzutage doch nicht mehr so strohdumm daherkommen wie die betagten
Teilchen (der Trend geht zu intelligenteren Teilchen und nicht
rückwärts). Auch finde ich bei der Einstufung als Gerät nicht die
Unterscheidung zwischen B2B und B2C. Der Gerätebegriff hat mit dem
späteren Adressaten erst mal nichts zu tun. Ansonsten ist die
Inanspruchnahme eines Dienstleisters ja nichst schlechtes, sondern ganz
im Gegenteil. Kommt halt auf die Gebühren an (das "Paket"). Vielleicht
kann man bei Gelegenheit noch mal auf deine Webseite eingehen und wie
und für was du dich genau registriert hast. Ist sicher interessant für
viele hier. Es gibt viel zu wenig Beispiele, an denen sich andere
orientieren können.

Und noch mal was anderes. Sicher hat jeder Angst vor Abmahnungen.
Schaut man sich die Seiten bei ebay an, fallen einem täglich hunderte
Seiten auf, die potentiell "gute Kandidaten" für diese Praktik wären.
Abgemahnt wird auch, jedoch in weit geringerem Umfang als es möglich
wäre. Warum sollte eine Kanzlei sich sofort auf einen Grenzfall
stürzen, wenn es genügend eindeutige Kandidaten gibt? In den Foren ist
dazu interessantes zu lesen. Zur EAR: Warum sollte sich eine untere
Abfallbehörde sofort mit all seiner Gesetzeskraft auf einen Grenzfall
(ein paar Gerätchen die erst der Klärung bedürfen) einschiessen, wenn
es so viele "schöne Kandidaten" gibt, die jetzt und künftig ganz
eindeutig massig Hardware, Leuchten, Hifi-Zeugs usw. verticken ohne
registriert zu sein? Die Staatsanwaltschaften kommen doch (laut
Heise-Meldung) z.B. mit den vielen abgemahnten Tauschbörsenteilnehmern
nicht mehr zurande und stellen die Bagatellfälle (< 100 UhRG Vergehen)
ein, um die wirklichen Vergehen noch ahnden zu können (Justiz ist
überlastet).

Aber wie gesagt, dies ist meine persönlich Meinung. Andere mögen es
anders sehen. Es kann sich auch schnell was ändern, aber ich glaube
(auch im Hinblick auf das letzte c't Interview), dass die EAR sich
erstmal auf die eindeutigen Fälle konzentriert und im März dann ihren
Erfolgt medial bekanntgibt. War und ist es denn bei der LKW-Maut
anders? Irdendwo stand was von 2 Millionen EUR Bußgeld bei 200.000
erwischten Vergehen (natürlich verschieden gestaffelt). Und noch immer
gibt es Mautpreller.

Ein Beobachter

von Beobachter (Gast)


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verdammich! der Text @Mark war für Markus bestimmt.

Grüße

von Bernd (Gast)


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Ich habe eine Firma mit 44 Mitarbeitern. Die Schließung wurde bereits
eingeleitet, auf Grund des unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risikos
die sich aus dieser Verordnung ergibt. Mir gut bekannte Kunden die
ebenfalls Firmen haben, sagten mir, das auch diese schließen werden.

Es ist ein gelungener Trick der übermächtigen Großindustrie, alle
kleinen Newcomer zu unterdrücken. Wie oben jemand sagte stellen die 120
größten von EAR betroffenen Firmen hierzulande nur ca. 10% des
Elektroschrotts. Diese 120 größten waren an der Gesetzesgebung aktiv
beteiligt. Mit dem Ziel, das die kleinen (jeder darf sich die
"Gewinnchance" auf einen Container der für tausende EUR entsorgt
werden muss selbst ausrechnen) den Elektroschrott der großen
entsorgen.

Ansonsten hätte es völlig genügt, die Elektronik-Produkte nach Gewicht
und Verkaufszahlen zu versteuern. Wie die Tabaksteuer, die Ökosteuer
etc.

Das sollte jeder sofort sehen was da los ist. Ein par Politiker (ich
möchte keine Namen nennen) sind um eine sieben bis achtstellige Summe
reicher geworden. Denn auch mit der EAR werden sehr teure Posten
geschaffen, und einige weniger bereichern sich daran gewaltig.

Bis ich von EAR erfahren habe, dachte ich mit Merkel wird alles besser.
Aber das Gegenteil scheint ja deutlich der Fall zu sein. Das die gute
Frau dieses Problem nicht sieht ist einfach unfassbar. Ich denke es
liegt einfach daran, weil unsere Politiker derart unverschämt viel
verdienen, das sie kein Auge mehr für die Probleme des Volkes haben.
Und deren Probleme sind nun mal überwiegend finanzieller Natur. Wer
aber selber keine finanziellen Probleme hat, KANN sich nicht in die
Lage anderer hinein versetzen. Denn für jemanden mit 6 - 8 stelligen
Summen auf dem Konto was wohl auf die meisten Politiker zutreffen
dürfte, bleibt die Welt immer in Ordnung, fast egal was passiert.

Nicht das Merkel im Monat 15.000 EUR quasi steuerfrei zukommen. Sie
muss theoretisch nicht einmal mehr als 500 EUR für ihren
Lebensunterhalt ausgeben. Kanzlerbunker für 500 Kröten lehnt sie aber
ab - wie großzügig. Da wären noch die vielen anderen tausend dinge die
ihr gratis zur Verfügung gestellt werden. Von dem Airbus den sie nach
Lust und Laune nehmen darf mal ganz zu schweigen.

Aber so ist das nicht nur bei ihr, das gilt für fast alle abgeordneten.
Egal was man anstellt, einmal Abgeordneter und sein Leben lang
ausgesorgt. Da verliert jeder den Blick für die Realität, daher bitte
ich für diese Herrschaften um Verständnis. Vielen Dank!

von Bernd (Gast)


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NACHTRAG: "Wie oben jemand sagte stellen die 120
größten von EAR betroffenen Firmen hierzulande nur ca. 10% des
Elektroschrotts."

ANDERS RUM: 120 stellen 90% des Elektro-Schrotts !!!!

von Markus Burrer (Gast)


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@ Beobachter: Was die Unterscheidung zwischen b2b und b2c angeht bin ich
mir sicher. Ebenfalls was die Displays angeht. Bei den Controllern bin
ich wie gesagt noch skeptisch. Abmahnungen von Behördenseite befürchte
ich im Moment auch noch nicht. Die haben genug damit zu tun das System
in den Griff zu kriegen, ebenfalls die abmahnwütigen Anwälte.

@ Bernd: die Reaktion finde ich jetzt etwas übertrieben. Wenn ich als
One-Man-Show glaube mich der Herausforderung stellen zu können sollte
das ein fast schon mittelständisches Unternehmen eigentlich problemlos
schaffen können. Zugegeben, das Gesetz ist der größte Müll und ich
hoffe auch auf Nachbesserung. Aber ich kämfe nicht seit 3 Jahren um mir
meine Brötchen zu verdienen um sie mir von so einem blöden Gesetz
wegnehmen zu lassen. Auf Hartz IV hab ich nämlich keinen Bock. Da kommt
mein Trotzkopf und mein Stolz durch. Ich werde weitermachen

von Mark D. (mark_de_jong)


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@Beobachter:
Danke für deine Antwort, klar muss jeder fur sich entscheiden, es geht
mir auch nicht darum das die entscheidung von jemand anderem gemacht
wird, nur interresiert mich die meinung von anderen.

Klar ist auch das Risikos da sind, aber das hat jedes gewerbe vorallem
im anfang.

Ich bin noch am anfang von mein gewerbe, und deswegen sind solche
zusätzliche Kosten noch nicht aufzubringen.

Das ist eine gute idee, um anhand von konkrete beispiele zu sagen ob es
ein "gerät" ist oder nicht.

Ich habe auch schon überlegt meine Module nur noch als Bausatz
anzubieten, aber viele Bauteil gibt es nur noch in kleine SMD formen
(144 pins, 0,5mm pitch), die sind für viele Bastler nicht oder sehr
schwer lötbar.

Grüße Mark,
www.mdejong.de
P.S. Ich hoffe das ich es richtig rüber bringe, Deutsch ist nicht meine
Muttersprache (ich komme aus Holland :-) )

von MartinK (Gast)


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@Mark de Jong

Als Holländer könntest du in deinem Heimatland die Sachen
registrieren lassen. (ist billiger und einfacher)
Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, kann man vom eigenen
Land aus die Waren direkt an Endverbraucher ins EU-Ausland schicken,
ohne sich dort nochmals registrieren zu müssen. Man muss im eigenen
Land nur Angaben über die Exporte machen.

von Mark D. (mark_de_jong)


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@MartinK:
Nein, geht nicht, ich wohne in Deutschland und nicht in Holland.

Und auch wenn, die Admin kram würde um einiges größer werden.

Grüße Mark,

von Beobachter (Gast)


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@Mark de Jong
Es ist nicht klar definiert, was ein Bausatz ist. Klar scheint nur zu
sein, dass es nicht genügt, den Anwender eine Sicherung, einen Jumper,
einen Stecker o.ä. zur Komplettierung des Ganzen anbringen zu lassen.
Ein Lötvorgang sollte schon notwendig sein. Ein TQFP mit feiner Pitch
könnte nach meiner Ansicht aber schon aufgelötet sein. Das Tütchen vom
R8C aus der Dezember-Elektor könnte den Charakter eines Bausatzes
aufweisen. Die Stiftleisten waren einzulöten (dazu braucht es einen
Lötkolben mit feiner Spitze und Übung). Damit man nicht zu sehr in der
Grauzone ist, hätte ich dort noch den Quartz beigelegt und je nach dem
noch die SMDs - den Kontroller jedoch aufgelötet). Aber das ist
natürlich nur meine persönliche Meinung.

@Markus Burrer
Wir müssen das mal so stehen lassen. Es wäre jedenfalls schlimm, wenn
Mikrocontroller nicht als Bauteile sondern als Geräte gelten würden. Wo
wäre dann die Abgrenzung? Wäre dann ein ADC auch ein Gerät? Ein 7107
ebenfalls? Vielleicht auch schon ein NE555? Und, falls letzterer nicht,
wo ist dann die Liste in der jedes einzelne IC als Gerät oder auch nicht
eingeordnet würde. Da müsste es ja bereits eine Anweisung an die
Hersteller geben, ihre Bauteile zu klassifizieren (die EAR hätte dazu
sicher nicht die Kenntnisse). Damit wäre Absurdistan dann komplett.
Nee, nee, das kann nicht sein!
Deinem Kommentar zu Bernd kann ich nur zustimmen. Bei soviel Leuten
sollten die Kosten nicht zur Schliessung führen. Da kann was nicht
stimmen.

Ein Beobachter

von Beobachter (Gast)


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Hab gerade noch was im CodeMercs Forum gefunden. Die EU hat eine Seite
wo man sein Lob oder seinen Tadel loswerden kann:

http://www.europa.eu.int/yourvoice/forms/dispatch?form=418&lang=DE

Aber bitte dran denken: unsachliche Kritik oder erfundenes Zeugs
angeben ist kontraproduktiv und hilft niemandem!

Der Link mitsamt entsprechendem Thread stammt von hier:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=243

von Gerd (Gast)


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"Damit wäre Absurdistan dann komplett."

Ist es das nicht schon längst?
Deutschland ist schon lange zu einer Bananenrepublik verkommen.

"Bei soviel Leuten sollten die Kosten nicht zur Schliessung führen. Da
kann was nicht stimmen."

Hackt bitte nicht auf andere rum. Das ist die Entscheidung von Bernd,
keiner von uns kennt die genauen Gründe. ElektroG war vielleicht der
Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hat.

Ich muss dazu sagen, dass ich (als ich von EAR erfahren habe) auch erst
einmal überreagiert habe. Es hat mich wirklich für ein paar Tage total
aus der Bahn geworfen, weil ich diesen Schwachsinn einfach nicht
glauben konnte.
Ich bin vom Typ Mensch, der sehr gerecht denkt und handelt und
vielleicht auch ein bisschen zu sozial und solidarisch ist. Aber so bin
ich nun mal.

Der Gedanke, dass mich ElektroG womöglich um meine gesamte Existenz
bringt (ich habe Familie und Haus) hat mich zunächst erst mal in blinde
Wut ausbrechen lassen
(zum Glück bin ich selten in Berlin und ich besitze auch keine
Waffen).

Nun hatte ich ein paar Tage zum Abkühlen und Nachdenken. Habe die Sache
analysiert und nach Lösungen gesucht.
Resultat: Ich mache erst einmal weiter mit einem reduzierten Angebot.
D.h., ich nehme meine E-Drum Pads (mein Hauptprodukt) vorerst aus dem
Handel und versuche die anderen Artikel verstärkt in den Markt zu
bringen.
Ich denke jetzt entscheiden zu können, dass meine restlichen Artikel
nicht als eigenständige Elektrogeräte anzusehen sind und deshalb nicht
unter die Registrierungspflicht fallen.
Ich habe ja praktisch auch gar keine andere Wahl, denn als alternative
zu WENIG bleibt NICHTS. Und: Auf Harz IV ist sicherlich keiner scharf…
Außerdem sehe ich nicht ein das ich all die Jahre der Mühe auf den
Müllhaufen kippe soll, nur weil unser Gesetzgeber unfähig ist zu
erkennen, wer in diesem Land eigentlich die Träger sind (die Industrie
ist es jedenfalls nicht!)…

Da liegt mir der Gedanke schon näher das ich (unabhängig von EAR) in
ein Nachbarland gehen werde. Die ersten Kontakte nach Österreich habe
ich bereits geknüpft.
Es ist zugegen auch nicht unproblematisch, zumal ich dann pendeln
müsste. Aber andererseits sind die Bedingungen dort noch etwas besser
und man ist (noch?) um die Kleinen bemüht.
Jedenfalls habe ich keine Lust mehr noch irgendetwas für dieses Land zu
tun. Ich sehe hier einfach keine Perspektiven mehr und werde mich
deshalb früher oder später (lieber früher) von hier verabschieden. Ich
bin froh darüber, dass meine Frau und mein Sohn das genau so sehen…

Ich schreibe das alles deshalb, weil ich damit vielleicht den
„verzweifelten“ etwas Mut machen kann. Ich habe vor zwei Wochen auch
noch voller Verzweiflung hier gesessen und nicht gewusst wie es (dank
ElektroG) weiter gehen soll. Jetzt sehe ich zwar immer noch kein Licht,
aber einen kleinen funken und an dem werde ich mich zunächst einmal
orientieren.

Grüße
Gerd

von Chris (Gast)


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Ich habe den Thread bisher nur zum Teil gelesen und eine Frage blieb
nachdem, was ich gesehen habe, offen:

Sehe ich das richtig, dass es sowohl für den Endkunden als auch für das
Unternehmen unkritisch ist, wenn sich der Sitz des Unternehmens
ausserhalb der EU befindet und der Endkunde sich das Produkt nach
Deutschland bestellt ?

von Markus Burrer (Gast)


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Mir ist (wie vermutlich schon vielen) die Rechnung durch den Kopf
gegangen WIE ungerecht verteilt das Gesetz eigentlich ist.

Ich produziere im Jahr deutlich unter 200kg Elektronikteile bzw bringe
sie in den Umlauf. Wenn ich von den 195EUR pro Tonne Entsorgungskosten
ausgehe die ich bei take e way zahlen würde komme ich auf
Entsorgungskosten für meinen eigenen Elektronikschrott von deutlich
unter 50EUR.

Wieso muß ich also im ersten Jahr 900 und danach 500EUR (immer noch bei
take e way) zahlen? Wobei die Entsorgungskosten selbst für die
pauschalisierte eine Tonne noch annehmbar wären. Was im Verhältnis dazu
die Big 120 zahlen müssen will ich gar nicht wissen sonst kommen mir die
Tränen.

In meinem Fall werden also 50EUR pro Jahr für die Entsorgung von
Elektronikschrott verwendet und der Rest für die Entsorgung von
Arbeitsplätzen?

von Markus Burrer (Gast)


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Ich habe gerade erfahren das der Versand von Deutschland in andere EU
Länder relativ problemlos ist solange es an Privathaushalte geht.
Dann ist in dem jeweiligen Land keine Anmeldung erforderlich. Die Menge
muß jedoch hier in Deutschland angegeben werden.

Im b2b muß jedoch entweder der Empfänger registriert sein oder man muß
in dem jeweiligen Land entsprechende Abgaben zahlen

von Chris (Gast)


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Was ist unter den "jeweiligen Abgaben" zu verstehen ? Wäre das in dem
Moment ein prozentualer Anteil oder verhält sich das genauso als wenn
man seinen Firmensitz in diesem Land hätte ?

von Markus Burrer (Gast)


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Das kann ich noch nicht genau sagen. Jedes Land hat da seine eigenen
Releungen (wo ist da die EU?). Deutschland hat natürlich das
komplizierteste System, zumindest soweit mir bisher bekannt

von Teilchenbeschleuniger (Gast)


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wie sieht es aber aus, wenn privat zu privat ein Gerät oder Maschine
verkauft wird, per Vertrag verpflichte, das Teil zur Entsorgung
kostenlos aber vollständig an mich zurückzugeben.
und ich zerlege das und schaff es zum Schrotthänder.

Geht das?

Übrigens kaufen die alles auf , sogar für Computerplatinen gibts noch
knete.Also mache ich noch gewinn bei der Entsorgung. Genauso ist
ein doppelter Gewinn für die 120 größten Schrottproduzenten abzusehen:
a) die Entsorgungskosten bezahlen die Kleinen
b) das zu entsorgte Material wird weiterverkauft (Recycling) Gewinn für
die Ear oder den 120 Firmen.

von Iltis (Gast)


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Meine Idee sich in Tschechien für 0 Euro zu registrieren ist ja
bekannt.
Von dort aus könnte ich dann in die restliche EU versenden.
Aber leider konnte ich bis jetzt nicht herausfinden, wo ich mich
registrieren muß.


mfg
Flo

von Mike (Gast)


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@iltis mußt du dazu nicht auch den sitz in tschechien haben und auch
wirklich von DA versenden?

von Verdatterter (Gast)


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Hallo,
also ich hab' mir den Schwachsinn mal durchgesehen und bin bei
http://www.bmu.de/files/abfallwirtschaft/downloads/application/pdf/elektrog_hinweise.pdf
auf den Punkt 2.2 Prüfschritt 2 gestoßen ...
Also das steht, das KEIN Gerät was eine Wechslespannung über 1000V zum
Betrieb benötigt respektive ausgibt unter die Regelung fällt !!!!
Ergo, für das Gerät wird ein externer Trafo (eigenes Gerät) vorgesehen,
der aus 230 Volt 1000 Volt macht und im Gerät wird das ganze dann wieder
auf die üblichen 12V heruntergebracht ...
Und schon ist es aus dem Gesetz rausgefallen !
Oder man verlegt sich auf die Entwicklung/Vertrieb von Weidezaungeräten
und Elektroschockern, die haben auch über 1000 Volt ...
Herr laß Hirn vom Himmel regnen !!!!!!!!!!!
Blöd nur das man vorher die Köpfe einschlagen muß damits auch wirkt
...
Das ist wieder mal eine typische Lobbyisten Geschichte, ich wette da
haben sich soviele ZweitausendTeuroAnzugIchBinVollSeriösVertriebis die
Klinken in den entsprechenden EU Büros in die Hand gegeben, das die da
einfach weg sind :(
Es macht schon Sinn, den ganzen Schrott und vor allem die
Umweltgefährdung in den Griff zu bekommen, doch so eine gequirlte
Scheiße mit "Stiftung" für's Geldeinsammeln gibt's nur in D :( :(
Der gleiche Mist wie beim DSD (Duales System, die gelben Säcke halt),
die "Industrie" kümmert sich um die "Wiederverwendung"
"wertvoller" Rohstoffe ...
Klar entweder ins Ausland gekarrt und verbuddelt, oder doch verheizt,
ist damit ja "wiederverwertet" ...
Nee, nee, nee da muß man sich einfach irgend ein Ländchen aus den 150
paargequetschten aussuchen und dort einfach seine Firma einrichten,
Briefkasten&Telefonumleitung reichen.
Dann haben die Importeure den schwarzen Peter, warum das wohl so ist ?
Nein bestimmt nicht weil die Großindustrie voll in China einfällt und
dort wieder mal die Umwelt geschädigt wurde ...
Ganz bestimmt nicht ...
So und nu hör' ich auf bevor ich noch gegen das KrWaffKontrG §1 Anl.
Abschn. 19a) und § 211 StGB verstoße !

von Tom (Gast)


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Hat jemand eine Ahnung, Wieviel der betroffenen Hersteller/Firmen sich
schon registriert haben, bzw. wieviele noch nicht?
Würde mich interessieren, was mit ein paar 1000 nicht registrierten
Firmen passiert. (So nach dem Motto: Ihr müsst da hin, aber keiner
kommt).

Tom

von Mathias H. (mathias)


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@Bernd
Zitat:
Ich habe eine Firma mit 44 Mitarbeitern. Die Schließung wurde bereits
eingeleitet, auf Grund des unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risikos
die sich aus dieser Verordnung ergibt. Mir gut bekannte Kunden die
ebenfalls Firmen haben, sagten mir, das auch diese schließen werden.

Hallo Bernd mich würden Deine und die anderen Firmen die zumachen
möchten mal interessieren.

Bin selbst Einzelkämpfer und bin gerade dabei für einen Kleinbetrieb
(Vertrieb) ein serienreifes Gerät zu entwickeln.

Mathias

MH-Elektron@web.de

von Markus Burrer (Gast)


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Solange du nur entwickelst und nicht der Hersteller bist haste keine
Probleme

von Mathias H. (mathias)


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@Markus Burrer
Danke, das weiß ich. Aber mir geht es um meine gutbefreundete kleine
Vertriebsfirma.

von Winfried (Gast)


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Man wird ja kreativ bei solchen Aussichten: Wie wäre es denn, wenn man
Geräte nun nicht mehr verkauft sondern auf Lebenszeit vermietet. Das
Gerät bleibt also im Besitz des Herstellers, der Kunde kann es aber
beliebig lange nutzen. Bei Software ist das doch glaube ich schon lange
so (uneingeschränktes Nutzungsrecht).

von Gerd (Gast)


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"Man wird ja kreativ bei solchen Aussichten: Wie wäre es denn, wenn man
Geräte nun nicht mehr verkauft sondern auf Lebenszeit vermietet. Das
Gerät bleibt also im Besitz des Herstellers, der Kunde kann es aber
beliebig lange nutzen. Bei Software ist das doch glaube ich schon lange
so (uneingeschränktes Nutzungsrecht)."

Diese Thema wurde hier schon behandelt (bitte Lesen!).

Geht nicht, weil von der Stiftung auch dieses "Schlupfloch" bereits
abgedichtet wurde.
Aber ich will hier nix falsches sagen... einfach mal bei EAR
nachlesen!

Wir sind wohl das einzige Land mit einer derart umfangreichen Stiftung
für Müll und Dreck!

Wie wäre es mal mit einer Stiftung für die ca. 500.000 obdachlosen
Kinder hier in Deutschland leben (müssen!)…
Die Industrie bringt es ja noch nicht mal fertig Kindergrippen oder
"Horte" für die arbeitenden Mütter bereitzustellen...

Aber Hauptsache wir haben eine Stiftung für Schrott die im Übrigen ca.
9 Millionen Euro an Kosten verschlingt (steht irgendwo bei der BMU).

Und noch mal werfe ich das Thema in die Runde:
*Hat sich schon jemand über den Datenschutz Gedanken gemacht!?*

Ich sehe in der Stifterliste, dass ausländische Konzerne aus USA und
Japan die Mehrheit stellen. Ist das noch normal?

von Unbekannter (Gast)


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Ein nettes Land zum Auswandern wäre z.B. Brasilien.

Ist natürlich eine andere Wirtschaftssituation, aber es ist extrem
günstig dort etwas aufzubauen, wenn man ein paar Euro übrig hat. Dort
ist man schon mit 5stelligen Euro Beträgen dabei, sich eine Villa
hinstellen zu lassen bzw. zu kaufen und etwas aufzumotzen.

Als Elektriker ist man in Brasilien übrigens ein Gott, allerdings
braucht man ziemliche Nerven. Brasilianische Elektro-Technik ist vom
anderem Stern. Aber dennoch haben die Brasilianer eine heiden Angst vor
Strom. Als Elektriker ist man sozusagen Magiker.

Und wenn man dann noch etwas von Elektronik versteht, und z.B.
Garantorfernbedienungen reparieren kann, oder andere Alltagselektronik,
wird man gehuldigt.

Allerdings sollte man sein Werkzeug aus Europa importieren und sehr gut
darauf aufpassen.

Werde mir in ein paar Wochen einige Orte in Brasilien anschauen, und
wenn uns der Mut packt, werden wir nach Brasilien auswandern.

Tschüss Deutschland, Deine Ausbildung, Schulen und Hochschulen habe ich
genossen, vielen Dank für die Investition, darüber freut sich nun ein
anderes Land, wenn ich daraus etwas machen möchte!

von Scheuklappe (Gast)


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@Gerd

Zitat:
"Ich sehe in der Stifterliste, dass ausländische Konzerne aus USA und
Japan die Mehrheit stellen. Ist das noch normal?"

Die außereuropäische Wirtschaft hat natürlich nichts dagegen,
wenn Europa die Fundamente seiner Hi-Tech-Kompetenz unterhöhlt.
Und damit die einzige Chance überhaupt, um neben Billiglohn-Ländern
wie China (demnächst neben Billiglohn auch immer mehr Hi-Tec,
nicht nur die Fertigung, nein auch die Forschung wird ja immer mehr
verlagert, siehe z.B. Siemens und Airbus) bestehen zu können
(Kreativität, Patente und wirtschaftliche Umsetzung natürlich
immer vorausgesetzt).

Die Chance, daß der kreative, begeisterte E-Technik-Student
oder fähige Seiteneinsteiger mit seinem Wissen ein paar Euro verdient,
erste Schritte in die Selbstständigkeit erprobt, was evtl.
Ausgangspunkt der Entstehung einer größeren Firma sein kann,
die Arbeitsplätze schafft, wird durch unsere inkompetententen
Landes- und Europapolitiker zunichte gemacht.

Daneben werden viele kleine Firmen an dem unsäglich aufwendigen
und teuren Verwaltungsoverhead sterben, weil sie die hierfür
aufgewendete Zeit und das hierfür verschwendete Geld nicht in
ihr Kerngeschäft, Entwicklung neuer Produkte und Marketing
investieren können. Dadurch steigt die Arbeitslosigkeit und
die Politikverdrossenheit.

Gleichzeitig beklagen unsere Politiker den Rückgang der E-Technik
Studierendenzahlen, und daß der Bürger die Europapolitik
"nicht genügend wahrnimmt und deshalb nicht schätzt"
(siehe Spiegel-Forum Koch-Mehrin).

Wie war das noch gleich mit den Softwarepatenten ?
Wird nicht mehr gebraucht, es gibt andere Wege für
diese Brandstifter, die für ihr Tun nicht zur Rechenschaft
gezogen werden können, unsere Gesellschaft zu ruinieren.
Endstation ist ein verarmter Polizeistaat, bedeutungslos
für die Weltwirtschaft. Die Wertschöpfung und Besteuerung
"deutscher Konzerne" findet in Asien statt.

von Stephan (Gast)


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Habe Antwort vom Büro Trittin bekommen! LOL

Die schreiben, er ist nicht mehr dafür zuständig, und ich soll mich an
seine Nachfolgerin wenden.

Dabei hatte ich mich ausdrücklich mit seiner "Vergangenheit"
beschäftigt und auch zitiert. Echt ein Witz.

Die sog. Nachfolgerin wird mich sicherlich wieder an Trittin verweisen,
weil sie hat ja damit nichts zu tun gehabt bisher.

Warum hab ich da jetzt eigentlich hingeschrieben...? Total sinnlos
gewesen.

Stephan.

von crazy horse (Gast)


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Was hast du denn von Trittin erwartet? Hast du allen Ernstes geglaubt,
du bekommst eine sinnvolle Antwort? Übrigens wird dir das bei allen
anderen genauso ergehen. Der einzige, der mitfühlend ein paar tröstende
Worte finden wird, wird der Abgeordnete deines Wahlkreises sein. Machen
kann er aber leider auch nichts, aber er wird es bei Gelegenheit zur
Sprache bringen (will ja deine Stimme nicht verlieren), haha.
Manchmal denke ich wirklich, ich bin in einem ganz schlechten Traum,
nur das Aufwachen dauert schon so verdammt lange...

von crazy horse (Gast)


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by the way - warum wird eigentlich nicht von Politikern und Ministern
eine "insolvenz(abwahl)sichere" Rückstellung gefordert, damit
wenigstens ein kleiner Teil der von ihnen verursachten Schaäden
beglichen werden kann? Die können sich den aberwitzigsten Mist erlauben
und verlassen in jedem Fall das sinkende Schiff mit dem goldenen
Handschlag.

von Gerd (Gast)


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@Scheuklappe,

stimme in allen punkten zu!

Ich werde auf jeden Fall noch weiter kämpfen um das Fundament zu
erhalten, auf das ich meinen Weggang aus "good old germany" bauen
werde. Ich brauch nur noch etwas Zeit (und Mittel) um den Irrsinn hier
ein Ende zu machen...
Meine Produkte kann ich (wie bisher auch) sehr gut über den
Direktvertrieb organisieren. Der Standort Deutschland ist mir nicht
mehr besonders wichtig - es geht auch von woanders.

Nur traurig das jetzt bereits die kleinen zu solchen "Mitteln"
greifen müssen um überhaupt noch Gewinne zu erwirtschaften. Unglaublich
was hier in Deutschland passiert...

von Guido Körber (Gast)


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Also ich möchte mal versuchen ein paar Leute etwas zu beruhigen. Das
ElektroG ist wirklich ein Schrottgesetz und die gesamte Umsetzung ist
(leider k)ein Schildbürgerstreich. Aber zumindest für Kleinanbieter,
die hauptsächlich den deutschen Markt bedienen, gibt es anscheinend
Optionen die Kosten zumindest überschaubar zu halten:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=317

Katastrophal wird es jedoch sobald man in andere EU Länder verkaufen
will. Das ElektroG regelt den Fernabsatz an Privatkunden in anderen EU
Staaten ja nur für Deutschland, also welche Verpflichtungen der hier
ansäössige Versender in Deutschland hat, wie die Regelungen im
Empfängerland aussehen ist dann im Einzelfall zu klären. Eine Anfrage
von mir bei der AIHK ist bisher ergebnislos verlaufen.

Betreffs Einstellung oder Reduzierung der Geschäftstätigkeit möchte ich
alle davon betroffenen Leute darum bitten dazu etwas in unserem Forum an
folgenden Thread anzuhängen:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=306
Dort gibt es bereits einige Beispiele und je mehr wir übersichtlich an
einem Ort gesammelt haben, desto einfacher kann man das Problem
kommunizieren.

von Guido Körber (Gast)


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Betr.: Microcontroller sind Geräte

Also diese hier getroffene Aussage kann ich nach meinem Kenntnissstand
des ElektroG verneinen. Das ElektroG geht zwar in der Definition des
Gerätes über die WEEE hinaus, aber nicht so weit.

Prinzipiell als Geräte gerechnet werden Komponenten die im allgemeinen
Handel dem Endkunden zugänglich sind und ohne spezielle Werkzeuge und
Spezialkenntnisse vom Endanwender in Betrieb genommen werden können.
Lötarbeiten zählen da definitiv nicht mit dazu, dieser Passus ist
gezielt auf die allgegenwärtigen Computercomponenten die auch im
Elektrogrossmarkt erhältlich sind und von jedem ehemaligen
Autoschrauber zu PCs verarbeitet werden.

Wir werden jedenfalls für unsere Chips und die Starterkitbausätze keine
Registrierung vornehmen und es im Zweifelsfalle gerichtlich klären.

von Markus Burrer (Gast)


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Nun gut, aber als konkretes Beispiel:
http://shop.embedit.de/product_002100_120.php
Das ist ein Gerät, nicht wahr?

von Unbekannter (Gast)


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Das dürfte ein Gerät sein...

Genau daran sieht man, wie absolut oberhirnrissig das alles ist!

von Markus Burrer (Gast)


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Eben. Ich würde es auch als Gerät einstufen. Aber beim dem wird es schon
 schwieriger (sorry für die Eigenwerbung, aber ich denke ihr habt
Verständnis)

http://shop.embedit.de/product_002006002_341.php

Ich würde das auch als Gerät im Sinne des ElektroG bezeichnen, einfach
aus dem Grund weil nicht mehr erforderlich ist als eine Spannung
anzuschließen. Und dafür ist nur ein Schraubenzieher nötig den man wohl
kaum als "spezielles Werkzeug" klassifizieren kann.

Dann gibt es noch die Module (Link spar ich mir, findet man auch dort).
Die alleine würde ich nicht als Gerät bezeichnen, zumindest solange
niemand ein Board anbietet wo man die einfach reinstecken kann. Sobald
es aber ein Board gibt könnte man so ein Modul zb wie eine Grafikkarte
betrachten. Ich weiß nicht ob die da bei der EAR so stark
differenzieren und nicht einfach alles in einen Topf schmeißen was nach
Plug&Play Elektronik aussieht.

Die bei take e way schmeißen erstmal alles was an Privatkunden bzw
Endverbraucher geht und den "zu registrieren Topf". Damit müssen sie
nicht immer unbedingt richtig liegen, aber sind (für sich) auf der
sicheren Seite

Wie dem auch sei: man kann definitiv sagen das ich
registrierungspflichtige Geräte vertreibe. Da ich mir den Aufwand mich
direkt bei der Stiftung zu registrieren nicht geben will und vor allem
zeitlich auch gar nicht leisten kann werde ich mich über take e way
registrieren. Die berechnen aber als Mindestentsorgungsmenge eine ganze
Tonne. Es ist also egal ob ich 20kg oder 800kg pro Jahr in Umlauf
bringe, ich zahle immer das gleiche.

Die Härtefallgeschichte will ich mir ehrlich gesagt auch nicht geben
weil der Zeitaufwand bei der Menge der Produkte, die ich angeben
müsste, einfach zu groß ist. Wenn man nur 4-5 Teile hat geht das noch.
Ich kann eigentlich nur auf eine baldige Änderung hoffen

von Guido Körber (Gast)


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Die Härtefallregelung ist in der Gebührenverordnung eigentlich ganz
einfach geregelt. Nur hat die EAR anfangs versucht die so umzumünzen,
dass man nur dann Härtefall ist, wenn man wirtschafltich bedroht wird
durch die Gebühren.

Richtig ist aber, dass der Gegenstand des Verwaltungsaktes nun mal die
Entsorgung der Elektronik ist. Und wenn die realen Kosten dafür nur 20
Euro sind kann keine Gebühr von 700 oder mehr erhoben werden, weil das
unverhältnismässig ist.

Also Antrag stellen mit der Begründung, dass die Tonnage pro jahr so
klein ist, dass die Gebühren die echten Kosten bei Weitem übersteigen.
Das ist doch wohl nicht zu viel Aufwand um etwa 700 Euro zu spraren?

von Markus Burrer (Gast)


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Laut meinen Informationen will die EAR eine möglichst detailierte
Auflistung aller Produkte und eine Übersicht über die Finanzen der
letzen x Jahre. Man kann es zwar versuchen, aber wenn der Aufwand den
Nutzen übersteigt...

von Guido Körber (Gast)


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Ja, das war bisher so. Laut Informationen von einem erfolgreichen
Antragssteller muss die EAR aber vom BMU was auf die Finger bekommen
haben nicht mehr so gierig den Gebühren hinterherzulaufen.

Nach der Gebührenverordnung und dem Grundgesetz ist es garnicht
zulässig, dass die EAR die Befreiung von den Gebühren von der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig macht. Es geht darum
eine Verhältnismässigkeit zum Gegenstand des Verwaltungsaktes zu
bewahren und Gegenstand des ElektroG ist nun mal die Entsorgung der
Altgeräte.

von Markus Burrer (Gast)


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Ah, gut zu hören. Ich den Weg jetzt auf jeden Fall versuchen. Und sollte
es doch nicht klappen mache ich aus der Not ne Tugend

von Mark D. (mark_de_jong)


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Wie währe es mit folgende lösung:

-Mann verkauft nur noch Bausätze. Oder teil Bausätzte (z.b. nur SMD
teile bestückt).

-Mann biete die dienstleistung an die Bausätze zusammen zu löten.

Der nachteile wäre die mehrfache versandtkosten für denn Kunden, aber
keinen verkauf von geräte, oder sehe ich das falsch.

Grüße Mark,

von Markus Burrer (Gast)


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Ich bin mir immer noch nicht 100% im klaren darüber ob Bausätze wirklich
so einfach ausgenommen sind. Aber ich kann vielen meiner Kunden keinen
Sack Bauteile schicken. Und wenn ich als Dienstleistung das Bestücken
anbiete bin ich ja eigentlich auch schon wieder Hersteller eines
Gerätes

von Mark D. (mark_de_jong)


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Da bin ich nicht der meinung, ein Bausatz kann doch nie ein gerät sein,
wenn noch gelötet werden muss zum inbetrieb nehmen.

Der kunde schickt doch die teile, platine, etc, und ich würde die
zusammen löten, das ist nur eine dienstleistung, und keinen verkauf von
ein gerät, die teile gehören dem Kunden.

von Markus Burrer (Gast)


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Trotzdem kein praktikabler Weg. Die Kunden würden nur kopfschüttelnd
nach anderen Herstellern suchen

von Guido Körber (Gast)


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Das ist mal wieder ein Beispiel für ein grundlegendes Problem mit dem
ElektroG: Man wird verantwortlich gemacht, wenn man sich nicht
gesetzeskonform verhält, andererseits gibt es aber keine Instanz die
verbindliche Auskünfte erteilt was denn nun gesetzeskonform ist.

von Markus Burrer (Gast)


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Hirnloser Bürokratiewahn halt. Ist doch in good old Germany nix neues

von MaxMueller (Gast)


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Ich verstehe sowieso nicht, warum fuer ein verkauftes Produkt
hinsichtlich Entsorgung verantwortlich sein soll. Ist er noch
Eigentuemer? Nein! Was steht im GG? Richtig! Eigentum verpflichtet...

Wieso muss ich mich eigentlich um fremdes Eigentum kuemmern, auch wenn
ich mal der Hersteller war? Nur weil irgendwelche Pophanze irgendwelche
Paragraphenwerke ersonnen haben? Da koennte ja jeder kommen...

von Mike (Gast)


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endlich mal ein guter ansatz!
was machen die verpackungshersteller, die ihre verpackungen an die
betriebe verkaufen, die dann wurst, dvd-player, klopapier und sonstiges
reinpacken?
wäre mir neu, daß ein wurstherrsteller seine verbrauchte wurstpelle
wieder zurücknimmt....

von Stephan (Gast)


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Stimmt.

Aber wie wäre es denn so:

Ihr bietet Eure Sachen als Bausatz an, über Eure Firma X. Gleichzeitig
die Möglichkeit, es bei der Firma Y zusammenbauen zu lassen. Beide
Firmen sind Eure :-) . Müssen natürlich rechtlich unabhängig sein.
Firma Y ist somit nur noch ein Dienstleister, der im Auftrag des Kunden
ein Produkt zusammenbaut.

Klar, der Kunde sieht das Produkt erst im zusammengebauten Zustand in
seinem Briefkasten.

Dann wäre doch das ganze Problem in trockenen Tüchern, oder?

Stephan.

von Stephan (Gast)


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Das liegt sicherlich daran, dass die EAR auch keine neuen Vorschläge
macht :-) .

Ich für meinen Teil habe sehr viel Zeit damit verbracht, über das
ElektroG zu recherchieren.

Die FDP und tatsächlich auch die CDU haben in einer öffentlichen(!)
Anhörung tatsächlich die Frage gestellt gehabt, was mit den Kleinst-
und Kleinunternehmern passiert, und ob die Gebühren eine unbillige
Härte darstellen würden.

Diese Frage konnte verneint werden, weil es die Möglichkeit gibt, eine
Gebührenbefreiung zu beantragen.

Stephan.

von Markus Findel (Gast)


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Sacht mal bitte einer wie das denn nun gerichtlich aussieht. Wie kann es
denn sein dass die Unternehmen so ungleich belastet werden? Ist sowas GG
konform? Und Containerlotterie? Was geht denn? Wie bitte?
Lotterieverfahren? Wo sind wir denn? So ein Lötzinn kann doch unmöglich
vor einem Gericht Bestand haben. Da ist keine Planungssicherheit etc...
Klagt irgendjemand? Solltet ihr vielleicht bevor ihr euren Laden
dichtmacht, wenn dann Hartz 4 isses doch auch egal. Wie sieht es denn
mit einer Sammelklage über die Vereinigung mb aus? Ich muss sagen ich
bin geschockt. Zwar denke ich nicht dass 1000 Euro pro Jahr einen
umbringen, aber es macht Geschäftsgründungen vollkommen risikobehaftet
scheinend und schon aus psychologischen Gründen machen es viel weniger
Leute. Echt schade wenn man bedenkt dass es bei Ebay so schöne Sachen
von Hobbyisten gab... LCR Meter, AVR Board...

von G. Schlomka (Gast)


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@Markus Findel

Betr. Klagen / Sammelklagen etc

Das sagt sich leichter als es sich tut. Es gibt in D keine direkte
Möglichkeit, einfach gegen ein Gesetz, oder seine Implementierung zu
klagen. I.d.R. sieht der Weg so aus:

Man braucht ersteinmal einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde,
gegen den Widerspruch erhoben werden kann. Das könnten
Gebührenbescheide sein, oder Verweigerung der Registrierung,
Bussgeldbescheide, etc.

Durch den Widerspruch kann es zum Verfahren kommen. Je nach Begründung
des Widerspruchs kann das sich sehr weit weg vom eigentlichen
Verwaltungsakt entfernen - und bedingt dann den sog. Instanzenzug.
Dabei werden die verschiedenen Gerichtsinstanzen durchlaufen, ggfs. bis
zu Verfassungsgericht. Die Dauer eines solchen Prozederes liegt so bei
rund 8 Jahren....

Trotzdem sind wir von der VMB dabei, juristische Vorgehensmöglichkeiten
zu prüfen, auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Das
heißt nicht, daß wir planen, irgendwelche Klagen zu führen, aber wir
suchen nach interessanten Ansatzpunkten. Ein paar haben wir schon
gefunden, aber das können und wollen wir zu diesem Zeitpunkt nicht
öffentlich machen. Juristisch ausgebildete Mitglieder der VMB sind
natürlich grundsätzlich  eingeladen, sich einzubringen!

Zum Thema Bausätze: Man sollte bedenken, daß, auch wenn bestimmte
Konstruktionen vielleicht den Gesetzeswortlaut ausmanöverieren,
Gerichte regelmäßig Umgehungstatbestände als solche erkennen und man
dann doch relativ schlechte Karten hat. Zummindest könnte das dann ganz
schnell Änderungen des Gesetzes  Erlasse  Verordnungen oder auch nur
Auslegungen durch das Gericht nach sich ziehen, die das 'Schlupfloch'
schnell stopfen. Also Vorsicht, bevor man sich auf solche Konstrukte
stützt.

Wie immer ohne Gewähr und nur meine persönliche Auffassung.

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Peter (Gast)


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Der beschriebene Weg durch die Instanzen mag zwar lange dauern, aber das
Problem ist, die Zahlung des Verwaltungsaktes um den man sich streitet
ist trotzdem zu leisten. Es sei denn die Vollziehung wird ausgesetzt.
Wenn die Existenz nicht bedroht ist, wird die Vollziehung nicht
ausgesetzt. Und selbst dann wird man mit Standard Antworten abgewiesen.
Auch der Gang durch die Instanzen kostet richtig Geld.
Wenn der ganze Spass mehrere Jahre dauert, kommt jedes Jahr wieder was
dazu. Ausserdem löst es das Problem kurzfristig nicht, was aber nötig
wäre damit Kleinstbetriebe nicht einen hohen Prozentsatz ihres Gewinnes
für ein Gesetz verbraten was die Welt in dieser Form nicht braucht.

von Guido Körber (Gast)


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Nochmal: Die Verhältnismässigkeit des Verwaltungsaktes bezieht sich
nicht auf die Frage ob das betroffene Unternehmen wirtschaftlich
bedroht wird, sondern auf das Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und
Gegenstand des Verwaltungsaktes.

Also im Klartext: Wer 100kg Geräte vertreibt hat mit ca. 20 Euro
Entsorgungskosten zu rechnen. Dagegen sind Euro 700 an
Verwaltungsgebühren wohl nicht mehr verhältnismässig und müssen laut
Gebührenordnung der EAR ermässigt oder ganz erlassen werden.

von G. Schlomka (Gast)


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@Guido Körber:

Hallo! Ja, Sie haben Recht. Wir halten die Auslegungskriterien der EAR
von wegen 'Existenzbedrohung' etc. auch für nicht haltbar. Ein
abgelehnter Antrag auf Ermäßigung / Erlass der Gebühren wäre z.B. ein
Klageeinstiegspunkt. Im Übrigen kann man in dringenden Fällen bei
Gericht erfahrungsgemäß sehr leicht die Aussetzung des Vollzugs
erreichen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Wie immer ohne Gewähr und nur meine persönliche Auffassung.

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von holgerz (Gast)


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Mal so zwei, drei Fragen.

Ich melde mich bei der EAR an.
Angemeldete Schrottmenge: 1 bis 5 kg --> Ist schwierig abzuschätzen.

Von welchen kann Gebühren kann ich befeit werden?
Alle?
Oder muss ich die "Firmenanmeldung" trotzdem bezahlen?

Gruß
Holger

von Guido Körber (Gast)


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Was Sie bezahlen müssen hängt von der Entscheidung der EAR ab.
Prinzipiell sieht die Gebührenordnung eine Ermässigung oder einen
Erlass fast aller Gebühren vor, ausser solchen Dingen wie den
Zuschlägen für selbstverschuldete Handarbeit bei Meldungen etc.

von Guido Körber (Gast)


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Keine schlechte Idee, der gleiche Spammer ist bei unserem Forum an der
Aktivierung gescheitert...

von G. Schlomka (Gast)


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Frontal 21 hat einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Elektroschrott
gebracht. Wir haben Details auf unserem Blog veröffentlicht:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/01/19/noch_mehr_giftmull_in_die_3_welt_dank_el~485312

Selbst Mitarbeiter des Bundesumweltamtes kritisieren das ElektroG -
vielleicht bildet sich ja langsam ein wenig Einsicht?

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Hannes L. (hannes)


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> vielleicht bildet sich ja langsam ein wenig Einsicht?

Dann müsste man ja zugeben, dass man Mist gebaut hat oder dem
Lobbyismus verfallen ist. Aber welcher Politiker tut den sowas???

...

von G. Schlomka (Gast)


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> Dann müsste man ja zugeben, dass man Mist gebaut hat oder dem
Lobbyismus verfallen ist. Aber welcher Politiker tut den sowas??? <

Immerhin haben die Politiker, die für das ElektroG verantwortlich
zeichnen, aktuell nichts mehr zu sagen. Insoweit sollte es für Ihre
Nachfolger wenig Grund geben, keine Einsicht zu zeigen...:)


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Markus Burrer (Gast)


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Das Problem ist: solange die aktuellen Politiker aus der gleichen Partei
stammen werden die nen Teufel tun und da was dran ändern, egal wie
hirnrissig Gesetze oder Beschlüsse sind.

Außerdem wäre ich dafür das Politiker, auch Politiker a.D., für den
Bockmist zur Verantwortung gezogen werden den sie verzapft haben. Z.B.
Kürzung/Streichung ihrer so heißgeliebten Rente oder Haftstrafen.

von G. Schlomka (Gast)


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> Außerdem wäre ich dafür das Politiker, auch Politiker a.D., für den
Bockmist zur Verantwortung gezogen werden den sie verzapft haben. Z.B.
Kürzung/Streichung ihrer so heißgeliebten Rente oder Haftstrafen. <

Naja, das sind langsam grundsatzpolitische Diskussionen, die unter
einem ElektroG-Thread eigentlich nicht hingehören. Aber ich gebe Ihnen
grundsätzlich Recht. Das ist ja das Grundwesen von Bürokratien (zu
denen man die gesamte Politik durchaus hinzuzählen kann):

Die Trennung von Macht und Verantwortung. Nicht umsonst war das auch
die Hauptverteidigungslinie der NS-Verbrecher. Nur wer ggfs. auch die
Verantwortung für seine Handlungen übernehmen muss (und damit ist
nicht der Rücktritt gemeint), handelt sorgfältig. So sind die
Menschen nunmal.

Insoweit wäre eine Erweiterung des Strafgesetzbuches durchaus sinnvoll.
Beispielsweise wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze, oder deren
Handhabung mittels Erlassen, für verfassungswidrig befunden hat, die
Politik / Behörden das aber einfach ignorieren. Hatten wir fast ein
Jahrzehnt bei der Besteuerung von Einkommen, die unter dem
Existenzminimum liegen. Soetwas müsst meiner Meinung nach dem
Tatbestand des Landesverrates gleichgestellt werden, bei Feststellung
der besonderen Schwere der Schuld.


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Marillion (Gast)


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> Insoweit sollte es für Ihre Nachfolger wenig Grund geben, keine
Einsicht zu zeigen...:)


Das ist wohl Wunschdenken.

Wie ist es anders zuerklären, daß der Wirtschaftsminister Glos noch
nicht die Notbremse gezogen hat?

Als CSU-Mann vertritt dieser auch die sehr große Schar bayrischer
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen.

Da die CSU eh angeschlagen ist, währe ein Aufstand obiger Unternehmer
wohl am effektivsten.

von katha (Gast)


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Wir haben uns anfang November bei der EAR angemeldet und sind immer noch
nicht entgültig registriert.
Es ist schon soweit das uns viele Kunden deswegen abspringen(
Computerhersteller)!!!
Wie kann ich Druck machen.
Es meldet sich niemand am Telefon und auf meine Mails antwortet
Keiner??!!!!!!!!!!!!!!!!!
Helft mir Katha

von G. Schlomka (Gast)


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@Marillion:

Warum hat Herr Glos nicht die Notbremse gezogen??? Ich musste echt
lachen. Erstens ist das nicht seine direkte Zuständigkeit, und
zweitens...nunja, will ja niemanden beleidigen, aber um einen
Gesetzestext zu lesen, zu verstehen oder ihn gar zu verfassen braucht
es Wissen (spezifisch) und Intelligenz (allgemein). Man sollte doch von
Politikern nicht mehr verlangen, als sie zu leisten
vermögen...<grins>...insoweit würde ich speziell Herrn Glos da
niemals Böswilligkeit unterstellen.

Einen "Aufstand" wollen wir nicht anzetteln, aber wir Unternehmer
müssen uns zusammentun um etwas zu bewegen. Dafür haben wir ja die VMB
gegründet, und wir suchen noch aktive Mitglieder, die was
(konstruktives!) tun wollen! Also!

@Katha:

Mailen Sie mir doch mal etwas mehr Details zu Ihrem Problem. Allgemein
können Sie die EAR nicht zu einer schnellen Reaktion oder Registrierung
zwingen. Unserer Erfahrung nach werden aber Registrierungen durchaus
relativ schnell (so 2-3 Wochen) bearbeitet. Wenn nicht, liegt es
meistens an einem speziellen Problem, z.B. keine Garantiestellung, oder
Härtefallantrag, oder andere "Formfehler".


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Tobias S. (tobias)


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Hi,

kennt eigendlich jeman die Konditionen, zu denen take-e-way Garantieen
vergibt? Auf ihrer "Hompage" lassen sich ja schlicht keine relevanten
Informationen finden.

Gruss Tobias

von Susi (Gast)


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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ab wann die Kennzeichnungspflicht mit der
durchgestrichenen Mülltonne in den Niederlanden in Kraft tritt?

Vielen Dank ... Grüße Susi

von Guido Körber (Gast)


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In den Niederlanden ist das nationale WEEE Gesetz seit letzem August(?)
in Kraft. Also es besteht bereits seit einiger Zeit die Pflicht dafür.

von Susi (Gast)


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Danke für die schnelle Antwort...Susi

von Ommel (Gast)


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"Unserer Erfahrung nach werden aber Registrierungen durchaus
relativ schnell (so 2-3 Wochen) bearbeitet. Wenn nicht, liegt es
meistens an einem speziellen Problem, z.B. keine Garantiestellung,
oder
Härtefallantrag, oder andere "Formfehler"."

Nicht unbedingt.
B2B-Registrierungen dauern erheblich länger.
Wir haben uns auch schon im November für B2B angemeldet und warten
immer noch.
Und auf der Stiftung-EAR-Seite findet sich unter "Registrierung" der
Hinweis, dass "eine Vielzahl von b2b-Herstellern nicht vor Ende Januar
mit einer Bescheidung rechnen kann".

Wahrscheinlich ist an denen einfach nicht so viel zu verdienen.
Da dies aber offensichtlich bedeutet, dass die Registrierungsanträge
nicht in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet werden, könnte
eventuell über eine Schadenersatzklage nachgedacht werden, wenn die
Stiftung den Antrag so lange verschleppt, bis die Kunden abspringen.
Iich bin aber kein Anwalt, das ist nur eine Vermutung.

Gruß
Ommel

von G. Schlomka (Gast)


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@tobias:

Bei take-e-way kann man auch anrufen, wir wurden freundlich, schnell
und kompetent behandelt.

@ommel:

Ja, b2b ist nochmal was anderes. Das liegt letztendlich an der
Überprüfung, die die EAR machen muss (will!), daß die Geräte wirklich
den EAR-Standards für b2b Meldungen entsprechen. Dort herrscht ja die
eindeutige Tendenz, möglichst alles als b2c einzustufen.

Im Übrigen ist die b2b-Registrierung auch nicht der Weisheit letzter
Schluß, denn dort kommt das dicke Ende sprichwörtlich zum Schluss,
nämlich bei der Rücknahmepflicht der 'Hersteller'. Mehr dazu unter
unserem BlogArtikel

http://elektrog.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/06/unkalkulierbare_kosten_rollen_auf_kleinb~365095


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Beobachter (Gast)


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Den Frontal 21-Bericht habe ich ebenfalls gesehen. Dass Elektroschrott
ins Ausland verkarrt wird ist eigentlich nichts neues. Manch gelbem
Müllsack des dualen Systems ist in der Vergangenheit ähnliches
wiederfahren, so wurde jedenfalls einst berichtet. Nicht gerade
angenehm anzusehen im Bericht war die Frau, die über offenem Feuer
Platine für Platine gegrillt hat, um damit wohl Bauteile bzw.
Metallverbindungen zur Rückgewinnung zu trennen (oder gings um das
Kupfer der Platine?). Ist eigentlich auch nebensächlich, jedenfalls für
uns. Für die Frau bedeutet dieser Ein-Euro-oder-noch-weniger-Job
vielleicht ihr überleben oder ein Zubrot, die Gesundheit bleibt ihr
dabei zumindest langfristig betrachtet auf der Strecke.

Doch zurück zum Thema. Eine Folge des ElektroG ist anscheinend das
massenhafte Verschippern von Altgeräten, deklariert oder besser gesagt
getarnt als Gebrauchtware, um den Entsorgungskosten zu entgehen.
Gebrauchte Elektrogeräte in ein Nicht-EU-Land zu verkloppen ist zwar
nicht verboten, aber so wie es im Bericht gezeigt mit ganzen Containern
voll geschieht, deren Inhalt auf den ersten Blick schon lange jegliches
Funktionsleben ausgehaucht hat, war das wohl nicht vom Gesetzgeber
angedacht. Besonders interessant fand ich dabei, dass die Zollbehörden
das Problem hinlänglich kennen und trotzdem praktisch nicht dagegen
vorgehen, mit der Begründung, sie müßten dann ja die Funktion oder
besser die Nichtfunktion eines jeden einzelnen Gerätes nachweisen und
dies sei wegen der großen Anzahl an Containern täglich einfach nicht zu
bewältigen (und man könne schließlich nicht den ganzen Betrieb im
Containerhafen deswegen aufhalten, so der Tenor). Ob es den
Abfallbehörden im Ländle mit der Überwachung des ElektroG ab März
ähnlich ergeht?

Wenigstens wurde mal über das Thema berichtet, auch wenn dabei der
Umweltaspekt im Vordergrund stand und über die Belastung für
Kleinunternehmen kein Wort fiel.

Ein Beobachter

von Marillion (Gast)


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@ H.Schlomka

> Erstens ist das nicht seine direkte Zuständigkeit...

Hm, da hab' ich wohl verpasst, wie in den letzten Wochen die
Palamentarischen Spielregeln für die Verabschiedung von Gesetzen
geändert wurden.

Der Vorgänger vom Wirtschaftsminister M.Glos war W.Clement. Dieser hat
mit dem anderen Fachminister Trittin(Umwelt) das EAR-Gesetz
unterschrieben.

Für mich heißt das, daß der Wirtschaftminister zu 50% involviert ist.
Und daraus leite ich, im Gegensatz zu Ihnen, mal eine direkt
Zuständigkeit ab.

Ob M.Glos dem EAR-Gesetz inhaltlich folgen kann ist uninteressant.
Aber M.Glos, als Politiker, versteht was von Begriffen wie:
Investitionshemmnis, Arbeitsplatzgefährdung, Blockade im
EU-Warenverkehr, Existenzgründungsgefährdung, usw.
Und deshalb möchte ich einen Vorschlag wiederholen, der desöfteren von
div.Fachzeitschriften gemachr wurde: Schreibt an Eure
Bundestagsabgeodneten oder geht in deren Sprechstunde, schreibt an Eure
Landräte und den Wirtschaftsminister Glos.

Die Empfehlung an den Umweltminister Gabriel zu schreiben spare ich
mir.
Als ehemaliger Pop-Beauftragter der SPD ist der weniger kompetent als
M.Glos.


Marillion

von G. Schlomka (Gast)


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@Marillion:

Sie haben natürlich Recht, daß man durchaus seine Abgeordneten und
Regierungsmitglieder direkt angehen kann und soll. Warum der
Wirtschaftsminister das ElektroG unterschrieben hat, weiß ich ehrlich
gesagt nicht. Die inhaltliche Zuständigkeit sehe ich aber doch eher
beim Umweltminister.

So oder so habe ich längst die Illusion verloren, unsere Politiker
wären Willens und in der Lage, sinnvolle und nützliche Gesetze zu
machen. Daher meine 'Belustigung' über die Vorstellung, Herr Glos
(oder sonstwer in der Regierung) würde die 'Notbremse' ziehen. Gerade
das ElektroG selbst offenbart doch, daß die Gesetzesmacher, also die
Politiker und Bürokraten tief unten in den Ausschüssen, eine völlig
naive, geradezu kindliche Vorstellung von der (Wirtschafts)welt haben.
Um unseren Protest zu hören, braucht es nur Ohren. Um ihn zu verstehen,
um zu erkennen, daß er berechtigt ist, braucht es ein Verständnis eben
dieser komplexen Wirtschaftswelt.

Damit komme ich zu Ihnen, Beobachter:

>Wenigstens wurde mal über das Thema berichtet, auch wenn dabei der
Umweltaspekt im Vordergrund stand und über die Belastung für
Kleinunternehmen kein Wort fiel.<

Diese Umweltaspekte sind auch für den naiven, von Sachkenntnis
unbelasteten Politiker sofort zu verstehen (zumindest bei entsprechend
einfacher Aufbereitung wie in Frontal 21). Insoweit ein guter Ansatz,
um gegen das ElektroG zu protestieren. Uns kann es doch völlig schnuppe
sein, was die Gründe für eine Änderung / Abschaffung des Schrottgesetzes
sind. Hauptsache ist, daß etwas geschieht, und hoffentlich das
Richtige.


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Steven (Gast)


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Hallo,

ist es möglich, dass ein Vorschlag veröffentlich wird, mit dem man
Antrag auf die Härtefallreglung stellen kann? Dies könnte dann als
Standard für Klein-/Kleinstunternehmer herhalten und somit schon einmal
eine deutliche Entlastung darstellen.

Besonders interessant ist ja das Gesetz für Anbieter von
kundenspezifischen Lösungen, d.h. Produkten, die nicht in großen
Stückzahlen vertrieben werden. Man kann ja nur geräte, jedoch nicht
Baugruppen registrieren. (Wie sieht es mit Variantenbestückung aus?)
Angenommen, jemand vetreibt kundenspezifische Einzellösungen für 2000
EUR und das 100x im Jahr, so hat er ein bescheidedenes Einkommen.
Demgegenüber stehen jedoch 100 Registrierungen, wobei hier die Gebühren
die Hälfte der Einnahmen ausmachen. Wäre das ein Härtefall oder liegt
dies im Ermessen der EAR?

Steven

von Guido Körber (Gast)


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Es wird nicht das einzelne Gerät, sondern eine Geräteklasse registriert.

von Flo (Gast)


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Kann evtl. jemand ein Beispiel für einen Härtefallantrag
veröffentlichen?

Danke!

von G. Schlomka (Gast)


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@Flo, Steven

Leider haben wir selbst keine Erfahrung mit den Härtefallanträgen. Es
wäre aber für die VMB ein interessantes Thema; insbesondere
Unternehmen, die erfolgreich einen solchen Antrag gestellt haben,
können sich gerne bei uns melden, damit wir eine Art Vorgehensmuster,
Checklisten, etc. ausarbeiten können.
Eventuell könnten wir auch ein VMB-Mitglied bei einem Härtefallantrag
unterstützend begleiten, um Erfahrungen aus 1. Hand zu gewinnen.

Geeignete Personen/Unternehmen bitte direkt bei mir melden!

mailto:schlomka@vereinigung-mb.de

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Beobachter (Gast)


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@G. Schlomka und alle

Hab gerade noch mal auf kurz auf die Elektor-Webseite geschaut. Dort
wurde ein Link eines Artikels der Aachener Zeitung gepostet ("Bescheid
zurückgenommen nach Klage"). Der ganze Artikel steht zwar leider nur
nach kostenpflichtigem Abo zur Verfügung, aber der kurze Auszug dürfte
auch schon recht interessant sein:

http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=642920&template=detail_standard

Ein Beobachter

von TravelRec. (Gast)


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Yep, interessant - es gibt also die ersten (?) Zeichen im Blätterwald...
Gut zu wissen für die kleinen Leute in der Provinz. Was mich ernsthaft
wundert: In Rundfunk und Fernsehen (auch in Wirtschaftssendungen)
schweigt man sich bislang zum ElektroG aus.

von Ludwig W. (lordludwig)


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so viel zu "schaffung von arbeitsplätzen"

von Steven (Gast)


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Es wurden doch Arbeitsplätze geschaffen.
Irgendwie erinnert mich das an den einen Ruderer und den 7
Steuermännern.
http://www.my-japan.de/temp/Management.jpg

von katha (Gast)


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@G.Schlomker
Wir sind durch Take-e-way mit der Ear im Kontakt also kann ich
Formfelhler auf jeden Fall ausschließen.
Die EAR arbeitet einfach zu langsam. Und dann noch das vernichtende
Statement der Ear auf der Internet seite zum Thema Registrierung auf
der Frontpage der Seite!!Echt heftig zu langsam und dann den
Herstellern alles in die Schuhe schieben. Echt krass.


http://www.stiftung-ear.de/content/e43/e120/e773/e1079/051221TerminlagebeiEARundRegistrierungsnachweis_ger.pdf?preview=preview

von Marillion (Gast)


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@katha

Was soll daran "heftig und krass"(Stöhn) sein?

Die Unternehmer sind selbst schuld. Ich hab' mich auch erst vor
einigen Tagen angemeldet, bin auch selbst schuld.

Bis zur Erteilung einer WEEE-Nr. wird selbstverständlich nichts
"in Verkehr" gebracht - wirklich nicht? Muß ich gleich mal
nachschaun....

von vornüber (Gast)


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der Unternehmer ist immer schuld! Diese abartige Spezies von
Beamtendränglern. Wirklich widerlich diese Unternehmer. Da sind solche
Statements doch absolut angemessen.
Wird Zeit, dass man die Anmelde-Gebühren erhöht und die mageren
EAR-Stundensätze (160,00 Euro) auch nochmal kräftig anhebt.
Dann kann man die EAR-Ersatzbehörde endlich auf über 1000 Leute
aufstocken, einen stolzen Neubau im Frankfurter Bankenviertel schultern
und somit der Wirtschaft wirklich helfen. Das bringt Deutschland dann
endlich wieder auf die Überholspur...

von Beobachter (Gast)


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ZDF Blickpunkt hat einen guten Beitrag "Entsorgung zum Nulltarif"
unter dem Stichwort "Aufreger" über die neue
Elektroschrott-Verordnung gesendet.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,3716920,00.html

Hier kam die Belastung für kleine und mittlere Betriebe zur Sprache,
die das neue Gesetz mit sich bringt. Als Betroffene kam die Firma
Fibotec in Mainingen (stellen Messgeräte her, 6 Mitarbeiter) zu Wort.
Ebenfalls beklagte sich die IHK Südringen über diesen bürokratischen
Irrsinn. Lediglich der Herr vom Zentralverband der Elektrotechnik und
Elektroindustrie verteitigte deren "Machwerk".

Wer den Beitrag nur kurz überfliegen möchte, sollte ab "Hersteller
belastet" lesen und vor allem den Abschnitt
"Bürokratieabbau heute?".

Ein Beobachter

PS: Ein positives Voting (unten auf der Webseite) schadet der Sache
sicherlicherlich nicht ;)

von vorbeigeschlendert (Gast)


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sind eigentlich vom vereinigung-mb (und/oder anderen) Aktionen geplant,
Messepräsenz o.ä.? In 3 Wochen wäre ja z.B. die embedded in
Nürnberg...

Grüße

von G. Schlomka (Gast)


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@vorbeigeschlendert:

'Aktionen' im Sinne von Demos, Messeauftritten o.ä. sind derzeit
nicht geplant, insbesondere da uns dafür die nötige Manpower fehlt.
Sollten sich genug aktive Mitglieder dafür finden, wäre das aber auch
ein interessanter Aspekt.

Im Moment konzentriert sich unsere Arbeit auf Öffentlichkeitsarbeit
einerseits (Internet, Journalistenkontakte, etc) und auf die
juristische Recherche andereseits. Vielleicht allgemein interessant:
Herr Körber vom Codemercs-Forum und die VMB haben beschlossen, unsere
Arbeit zusammen fortzuführen. Insoweit werden wohl auch bald die
Internetauftritte gemeinsam erfolgen.

Ein aktuelles, gemeinsames Thema ist die Ausarbeitung von einer
Zusammenfassung für die wichtigsten anderen EU-Länder, als kleiner
Leitfaden für Unternehmen, die im Binnemarkt im- und exportieren.

@Beobachter:

Vielen Dank für Ihre häufigen Hinweise auf interessante
Presseveröffentlichungen. Hätten Sie nicht Lust, bei der VMB im
Presserat mitzuwirken?

@alle:

Heute sind wir aus dem Lachen nicht mehr herausgekommen - ohne daß wir
das wollten hat mein Unternehmen (Noisemagic GmbH) heute den heiligen
Gral erreicht: Wir haben (schon seit einiger Zeit) eine gültige WEEE
Nummer von der EAR, haben aber heute von der EAR die Mitteilung
bekommen, daß der Kostenbescheid von letztem Jahr (bummelige 900 €)
rechtswidrig und damit ungültig sei. Wir haben also (im Moment) eine
gültige Registrierung mit NULL Kosten!!!

Entsprechende Faxkopie von take-e-way mit handschriftlichem Vermerk:
Herzlichen Glückwunsch!!!

Natürlich hat das keinen Bestand, und wir werden das schon richten.
Aber es ist eine echte Bürokratie-Posse, die wir in Auszügen noch diese
Woche in unserem Blog (http://elektrog.blog.de) veröffentlichen werden.


Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Guido Körber (Gast)


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Also ich bin am 14.2. auf der Embedded und werde mit Sicherheit einige
Firmen ansprechen wegen gemeinsamen Vorgehens.

von Beobachter (Gast)


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also alles schön und Gut, aber jetzt kommts richtig:

Unsere Liebe Meinungsfreiheit hat ab diesem Jahr auch einen Maulkorb
bekommen. Per Gesetz  natürlich!! Ct 1/06

Seit Anfang des Jahres sollten Forumbetreiber aufpassen was alles in
ihren Foren so steht, denn dafür kann ja Vater Staat ja auch Strafen
verhängen!

Wenn jemand Öfen anzünden will, ist das ja schon fast terroristisch,
der arme Forumbetreiber, wenn er es nicht rauslöscht, fast oder
ganzsicher bankrott.


Demonstrieren, auch nicht schlecht. Wenn Vater Staat dahinter einen
terroistischen Gedanken sieht, darf das ganze sogar von der Armee als
Blutbat im Kampf gegen den Terrror beendet werden.( Ideale Ausrede
gegen alles was demonstrieren will, Rentner eingeschlossen!)

So wie jeder Internetbetreiber jetzt Voratsdatenspeicherung betreiben
soll( Fankfurt 639000 CD'S) und bezahlen soll er das alleine laut
Schäuble, so sollen alle für einen bankrotten Staat zahlen. Im übrigen
wie sieht es mit der MwSt bei der EAR aus? da kommen ja ab 2007 auch
noch mal 3 Pünktchen dazu.

Im übrigen waren die Elektrofuzies die letzteren in der Runde.
Als erstes haben die Stromfuzies ordentlich fusioniert, gibt ja nur
noch einen oder zwei, Dan die Wasser und Abwasserverbände mit ihren
Anschlußpflichten und richtig satten Beiträgen. Im Osten viel höher als
im Westen. Weil im Osten ja richtig dick verdient wird.. :-((
Dann kamen die Müllfuzies mit ihren Verbrennungsanlagen und der
genjalen Idee Endlagerung zu verbieten mit Gesetzesbeschluß.
Die ROHS kam eigentlich nur dazwischen, die hatten die anderen in ihrem
Wahn alles zu besteuern außen vor gelassen, weil es sie nicht betrifft.
Gott sei Dank, haben die sich wohl gedacht.

Ich weiß nicht ob ich mich jetzt an alle Forschriften gehalten habe
oder wie viele ich überschritten habe, eines ist gewiss, im Osten gabs
viel Scheiß! aber so was hat selbst die Partei nicht hinbekommen!!!!

Im übrigen wer glaubt, das die Stasi eine Sammelwut hatte, sollte sich
mal jetzt über die neuen Gesetze informieren.
Lustig wirds auch wenn RFID zum Einsatz kommt, und unser Staat dan
richtig Datensammeln kann.

Ich werde vielleicht umschulen so als Bäcker, Fleischer.. ist
vielleicht kriesensicherer als die E-branche.

Ich weiß nicht ob es vielleicht doch schon Wahlfäschungsorgane gibt.
Wenn man so sieht, wieviele Plakate von den Rechten umherhingen, und
die hatten zum Schluß noch nicht mal 1%?! Rechts oder links?
mit den Linken kann man ja auch nichts anfangen, welche Linken denn
eigentlich?.....

So könnte es noch ein bisschen weitergehen..
Auswandern wäre noch ne Alternative, aber wer nimmt uns schon?

Ein guter Freund sagte zu letzten Wahl: Du hast nur die Möglichkeit das
Tempo zu bestimmen, mit dem der Wagen vor die Wand fährt.

Geht doch noch schneller?

von castle (Gast)


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"Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen privat
verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze
einzuhalten sind !"

ihr könnt ja nicht leben wenn ihr keine 500% gewinn habt.
der ebayer kommt mit weniger aus.

castle

von vornüber (Gast)


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castle = frustrierter Hellseher ohne Begabung

von Beobachter (Gast)


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Achtung: Der Text von 16:28 ist NICHT von mir!

LIEBER POSTER VON 16:28:  IDENTITÄTSKLAU GEHÖRT SICH NICHT!

Wenn man was zu sagen hat, dann bedient man sich nicht eines
Pseudonyms, das bereits ein anderer verwendet, noch dazu im gleichen
Tread. Ich bitte das im Sinne der Sache zu unterlassen oder wenigstens
eine Ziffer wie Beobachter2 o.ä. dranzuhängen.

@Forenbetreiber Andreas Schwarz
Leider schützt auch eine Registrierung nicht, wie ich gerade
feststellen konnte (das Pseudonym kann trotzdem weiter verwendet
werden) und das nach einer Registrierung immer der volle Name im
Posting erscheint (was die Verwendung von Phantasienamen herausfordert)
ist auch nicht gerade hilfreich.

@Schlomka
Den Bericht im ZDF hab ich nur zufällig mitbekommen. Momentan bleibe
ich mal lieber bei vereinzelten Beiträgen hier im Forum, sonst wächst
mir das Ganze noch über den Kopf. Ich freue mich aber, wenn meine Texte
brauchbare Hinweise zum Themenkomplex liefern und z.B. in Ihrem Blog
oder im Codemercs-Forum von Guido Körber Verwendung finden.

Ein Beobachter

von Hannes L. (hannes)


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> Achtung: Der Text von 16:28 ist NICHT von mir!

Das ist wohl wahr...
Das sieht man schon alleine an der Rechtschreibung, die untypisch für
den Beobachter ist.

...

von vornüber (Gast)


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Ja, Niveau des Textes und die Rechtschreibung waren 10 Stufen niedriger.

von Steven (Gast)


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@castle

<zitat>
"Es gibt leider genügend Leute, die bei eBAY solche Schaltungen
privat
verkaufen, und sich einen Sch... drum kümmern, was für Gesetze
einzuhalten sind !"

ihr könnt ja nicht leben wenn ihr keine 500% gewinn habt.
der ebayer kommt mit weniger aus.
</zitat>

Ich würde eher sagen, es ist Unwissenheit. So sehr wurde das Gesetz
auch nicht an die Öffentlichkeit getragen. Fast jeder
Bastler/Hersteller hat von RoHS-Konformität und vieleicht auch in
diesem Zusammenhang von WEEE gehört aber nur wenige habe das mit dem
ElektroG in Verbindung gebracht.

Desweiteren gibt es bei Ebay immer noch zahlreiche Anbieter, die zwar
gewerblich handeln (und auch ihre Steuern abführen), sich jedoch nicht
als gewerblich angemeldet haben.

@alle
Von einer Registrierung befreit sind ja die b2b. Reicht hier eine
Erklärung des Käufers aus, dass er "Businesskunde" ist oder muss er
das auch belegen?

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es vor allem im
Kleingerätebereich (z.B. Programmer) sehr viele Private gibt, die so
ein Teil dringend benötigen, wegen des ElektroG aber gezwungen werden,
 nicht mehr auf das günstigste Angebot zurückgreifen zu können.
"Hiermit erkläre ich mich bereit, dass ich das verkaufte Teil
gewerblich nutze" o.s.ä. So gesehen, sitzen die Privaten mit im Boot.

Ich werde vermutlich auch auf der Embedded sein und mal meien Lauscher
ausstrecken. Ich schätze aber mal, dass da viel zu viel einfach
geschluckt wird.

Es bleibt spannend.

Steven

von Guido Körber (Gast)


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Von der Registrierung befreit ist kein Hersteller, egal was für eine Art
Geräte er macht. B2B hat halt nur den Vorteil sich nicht an der
Containerlotterie beteiligen zu müssen.

Der Vertriebsweg ist auch nicht ausschlaggebend für die Frage B2B oder
B2C, sondern die Geräteart. Low-Cost Programmer sind da wohl auf der
Kippe zwischen den Kategorien, Auslegungssache wo sie hingehören.

von katha (Gast)


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@marillion
wir haben uns anfang November registriern lassen. Über einen monat vor
Ende der Anmeldefrist.
Also was können wir dann dafür.
Wir sind uns keiner Schuld bewusst.

von Guido Körber (Gast)


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Der Unternehmer hat heutzutage über einen Wahrsager und eine
Zeitmaschine zu verfügen, damit er sich notfalls rückwirkend
gesetzeskonform verhalten kann...

von G. Schlomka (Gast)


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@Guido Körber:

LOL! Aber Sie haben Recht - man lese nur das Statement der EAR zur
Terminlage der EAR und zum Registrierungsnachweis. Da wird allen
Ernstes verkündet, der dusselige Unternehmer sei doch selber schuld,
wenn die Registrierung nicht schnell genug erfolgt, denn seit 12/04 sei
ja der Inhalt des ElektroG bekannt.

Ja soll man denn als Bürger und Martteilnehmer auf bloße
Gesetzesentwürfe hin aktiv werden?

Die Realitätswahrnehnumg dieser EAR ist wohl völlig verzerrt. Gerade
die heutige Legislative zeichnet sich doch durch pausenlose Änderungen
und fehlgeleitete Schnellschüsse aus. Unser Steuerberater meinte erst
vor kurzem, daß die 'Halbwertszeit' deutscher (Steuer)Gesetze unter
1/2 Jahr gefallen sei und es sich langsam kaum noch lohne, neue Gesetze
überhaupt zu lesen....geschweige denn Gesetzesentwürfe!

Euer Georg Schlomka

www.vereinigung-mb.de

von Beobachter (Gast)


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Nur kurz zum Thema "Legistalive". Angela Merkel hat heute in ihrer
Antrittsrede im schönen schweizerischen Ski-Ort Davos vor dem
Weltwirtschaftsforum den sog. Bürokratieabbau nach eigenen Worten zur
"Chefsache" erklärt. Gut, der Begriff hat etwas gelitten (wir
erinnern uns: schon unser Altbundeskanzler verwendete selbigen - nein,
nicht der Dicke, gemeint ist der mit dem Victoryzeichen, mit der
"Nachhaltigkeit"), trotzdem nicht unwichtig sowas auszusprechen.
Vielleicht folgen ja bald Taten, wer weiß?!

Ein Beobachter

von Guido Körber (Gast)


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Zu diesen schönen "Chefsachen" sollten wir vielleicht mal einen
ordentlich fundierten Brief zum Thema schreiben und ihn jedem möglichen
Politiker zukommen lassen. Möglichst jeder von uns. Wenn ein Waschkorb
voller Briefe zu einem Thema ankommt sollte zumindest eine gewisse Spur
von Aufmerksamkeit ausgelöst werden.

von Steffen (Gast)


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"Wenn ein Waschkorb
voller Briefe zu einem Thema ankommt sollte zumindest eine gewisse
Spur
von Aufmerksamkeit ausgelöst werden."

Jo, ich glaube auch noch an den Weihnachtsmann.

OK, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

von D. H. (slyd)


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Grad in den Anzeigen hier links an der Seite gesehen:
http://www.ear-buchhaltung.de/index.php
Ist aber 'n sehr ungünstiger Name für ne Software geworden, die sich
an Mittelständler richtet ;)



BtT:

Kann man nicht irgendwie jemandem mit viel Einfluss vom BMU o.ä.
kontaktieren und versuchen demjenigen klarzumachen das das EAR
dringenst geändert werden muss? Mindestens sowas wie eine
"Volumenregel" mit geringeren Kosten für kleine Unternehmen fehlt ja
eindeutig.

Irgendwas muss man doch tun können!
Wen könnte man da denn ansprechen? (nicht alleine natürlich, sonst jukt
das da ja keinen, aber wenn sich viele kleine Unternehmer da melden...)


Also das Motto der Bundesregierung mit von wegen "Weniger Bürokratie"
wäre ja sonst jetzt schon gescheitert...

von Jussarian (Gast)


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Sehr lesenswert, bringt uns aber auch nicht weiter.


http://www.elektroniknet.de/ek/aktuell/leserbriefe.htm

von Susi (Gast)


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Hallo zusammen,

kann mir jemand schnellstmöglich ein paar Adressen nennen, wo ich diese
Aufkleber mit der durchgestrichenen Mülltonne herbekomme?
Ich war einmal auf solch einer Seite, habe aber leider den Namen
vergessen.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße Susi

von Girly (Gast)


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Hallo erstmal an alle die verzweifelt..... sind:

Da viele Klein-Unternehmer mehr darunter leider und fast jeder seinen
Laden lieber dicht macht bzw. machen möchte....


Jeder von uns (Hersteller/Inverkehrbringer) hat massive probleme.
Warum setzt Ihr Euch Klein-Unternhemer nicht zusammen und reicht eine
SAMMELKLAGE ein?!
Ich meine damit, Registriert Euch schon mal auf deren Seite, Stammdaten
usw...., und gibt eine/Eure Marke ein, eine Geräteart an. Somit ist man
nach dem ElektroG Registriert. Was danach kommt, (das ist der Punkt an
der Sache: NICHT ZAHLEN

Das ElektroG sagt auch, das es Grenzfälle gibts, wenn die Mengen ....
Verhältnismßig zu dem was die EAR an Gebühren und dem Container-Los
nicht stimmen usw.....

genau hier eine Sammelklage einreichten!!!! (Alle Klein-Unternehmer
sollen sich zusammen tuen und KLAGEN!!!


Für diese Stammregistrieung mit der Eingabe einer Marke, Kategorie z.B.
8 (Medizin.Geräte)+ B2B Gerät, kommt ein Kostenbescheid ih Höhe 179,80
Euro (hier sind bereits die 16& MwSt. enthalten)
Das ist noch nicht zu Ende, bei jedem B2B Gerät muss man eine
"Glaubhaftmachung"  noch ausführlich niederlegen, dies muss wiederum
von dem Hr. Dr. Winghofer (EAR) freigegeben werden.
Nach der Freigabe muss man die Registrierung fortsezten bzw.
abschließen.

Ich könnte jetzt einen Roman bezüglich EAR schreiben, habe seit Monaten
deren Seite und andere Seiten von oben bis unten runtergerattert,
Verbände usw. gesprochen....

Da hilft wirklich nur die Sammelklage und nichts anderes!!!!
Wenn EAR aktiv sein kann, warum können Wir/Ihr, das nicht sein!?!

ALSO: Kopf hoch und was uns nicht umbringt, macht uns nur HÄRTER!!!

von T. Stütz (Gast)


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@Girly

Soweit ich micht erinnern kann gibt es in Deutschland keine Möglichkeit
eine Sammelklage zu machen (die USA kennen sowas).

Da das ein gültiges Gesetz ist kann nur durch das Verfassungsgericht
geklagt werden was einige JAHRE dauern dürfte, bis dahin heißt es
zahlen,zahlen,zahlen... oder Betrieb dichtmachen und ins Ausland
gehen.

Gruss

von Guido Körber (Gast)


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Noch viel schlimmer.

Erst mal muss man betroffen sein, also Nachteile durch das Gesetz
erleiden. Dann muss man sich durch die unteren Instanzen klagen und
jede Instanz verlieren. Erst dann besteht die Möglichkeit gegen das
Gesetz als solches vorzugehen.

Hier ist aber eine positive Entwicklung, vielleicht tut sich da ja
wirklich was:
http://www.karl-heinz-florenz.de/de/presse/pm_anzeige.php?id=263

von Girly (Gast)


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T.Stüzt

Da ich "leider" kein Rechtsanwalt bin (in diesem Falle wünschte ich
mir, das ich ein Anwalt wäre) dann.... :)

Soweit ich mich erkundigt habe, gibt es Deutschland schon Sammelklagen,
sind halt nicht zulässig und wären verfassungswidrig.

Deswegen meine Frage: Was würde denn erstmal dagegen sprechen, wenn
alle Kleinunternehmer sich zusammen schließen und einen Anwalt zu
diesem Thema einschalten?

Wir wollten Deutschland aufrecht halten und dafür sollte man kämpfen
und nicht die Flinte ins Korn werfen.

von Peter (Gast)


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Warum kommen die alle jetzt wo es zu spät ist? Diese überbezahlten
Sozialtheoretiker haben einfach ihre Aufgaben im Vorfeld nicht gemacht.

von G. Schlomka (Gast)


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Betreff: Sammelklagen etc.

Es gibt in Deutschland (jenseits der Verfassungsbeschwerde, die aber
auch nicht jedem und auch nicht mit beliebigen Themen offensteht) keine
Möglichkeit, direkt gegen ein Gesetz zu klagen, und schon gar nicht in
Form einer Sammelklage.

Gleichwohl gibt es Ansatzpunkte. Wir sind nach wie vor damit
beschäftigt, zu analysieren, auf welcher inhaltlichen Ebene am
erfolgversprechendsten juristisch agiert werden könnte. Das führt oft
zu merkwürdigen Winkelzügen, aber so ist nunmal der deutsche
Rechtsraum. Typischerweise sind die Dinge, die dem "Normalmenschen"
als erstes ins Auge stechen, beim ElektroG beispielsweise die grobe
Benachteiligung kleiner Unternehmen, weniger gut geeignet. Am Besten
schlägt man die Paragraphenreiter mit ihren eigenen Waffen:
Formaljuristisch. Und das ElektroG und seine Implementierung sind voll
von Fehlern, die man auch gegen das Gesetz selbst ausnutzen könnte. Als
Beispiel sei der §3.12 ElektroG genannt, mit dem reine Zwischenhändler
auch in die Herstellerpflicht genommen werden sollen.
Details in diesem Blog-Eintrag:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2005/12/23/atempause_fur_zwischenhandler~410018

Leider können und wollen wir Details zu unseren aktuellen Erwägungen
nicht öffentlich machen - man muss den Gegner ja nicht warnen. Sollten
wir uns für einen Klageweg entschließen, hört Ihr von uns.

Natürlich sind juristisch vorgebildete Mitstreiter in der VMB hoch
erwünscht, auch für die Mitarbeit im juristischen Rat.

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von R. D. (Gast)


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Hallo an alle,

ich habe als Ing. bei meiner alten Fa. aufgehört und als
Existenzgründer über sechs Jahre ein Produkt entwickelt. Nun ist es
geschafft es geht auf die Fertigung und Vermarktung zu. Was es Nerven
und Kraft gekostet hat, ohne Einnahmen eine Vision in ein technisch und
wirtschaftlich praktikables Produkt zu verwandeln, kann ich kaum
beschreiben.

Die Geräte enthalten einen ordentlichen Gehalt an eingen Milligramm
Aresen in einem riesigen Stück Halbleiter aus GaAs. Das ist aber
scheinbar RoHS mäßig voll OK, dagegen machen mir die wenigen
Millionstel Gramm Blei, die sich in den vor Jahren extra angefertigeten
nicht RoHS konformen Bauteile riesige Sorgen.

Ich habe nun die Wahl, die alten Teile weg zu werfen und neue Teile
RoHS konform fertigen zu lassen oder ich verwende die alten und werde
zum Verbrecher. In meinem Leben habe ich beim Kauen vom Essen mehr Blei
von meinen Amalganblomben abgemahlt und selber geschluckt, als sich hier
an Blei befindet.

Nun k...tzt mich die ganze mich die ganze Sache mit der EAR
fürchterlich an:
Die Geräte sind so groß wie ein 1-Cent - Stück, recht teuer und wiegen
nur einige Gramm. Eine Jahresproduktion passt in die Hosentasche. Ein
Marmeladenglas dient mir bei der Entwicklung und dem Löten von
Prototypen als Mülleimer und mußte ca. alle zwei Jahre entsorgt werden.
In einer kleinen Keksdose habe ich die Bauteile für die Fertigung der
nächsten Jahre gebunkert. Die Geräte sollten eine Lebensdauer von
größer 30 Jahren haben. So, das sind die Größenordnungen (an
Gebrauchtgeräte - Abfall!), in denen ich denke.

Nach dieser Zeit, sind die finanziellen Reserven ordentlich ausgelaugt
- und ich muß erst mal mühsam einen Kundestamm aufbauen. Trotzdem muß
ich mich wohl bei der EAR anmelden und muß an der Rücknahme und
Entsorgung von Abfall teilnehmen - es darf doch nicht war sein, daß man
nun hunderte oder tausende von EUR zahlen muß für die Anmeldung und die
Entsorgung von einigen Gramm Abfall, der erst in vielen Jahrzehnten
anfällt!!!!!

Praktisch kann nur ich die Geräte entsorgen, da nur ich weis, wie man
hinter der ultraharten Saphirplatte an das Bauteil mit dem giftigen
GaAs kommt. So war das ab Anfang an geplant - alles andere macht keinen
Sinn. Die automatischen Sortieranlagen scheitern GARANTIERT an dem
Gerät.


Außerdem frage ich mich, ob es eine unparteische Instanz gibt, die EAR
kontrolliert. Es beschleicht mich da schon der Verdacht, daß der
Mittelstand nicht nur unverhältnis hoch belastet wird, sondern am Ende
auch eine unverhältnismäßig große Change hat, einen Kontainer voll
Abfall zu gewinnen. Wie sieht wohl die Berechnungsmethode aus, um so
ein Ding zu gewinnen? Geht die Change wirklich proportional zu der
erzeugten Menge Abfall oder werden z.B. 20 gr Abfall auf eine
Mindestmenge von 1 Tonne aufgerundet....? Das "Stiftung" beileibe
nicht vor gewinnorientierten und unsauberen Geschäftsgebaren schützt,
sieht man ja an der Stiftung Warentest.

Als ich mit der Existenzgründung begann, zwang mich die Handwerkskammer
mit unsaubersten Methode und schriftlich falschen Gesetzeszitaten zu
einer Mitgliedschaft. Nach langem Kampf konnte ich kündigen und bekam
auch das Geld zurück. Mit CE und EMV konnte ich mich anfreunden. Nun
aber die Sache mit RoHS und dann noch EAR machen mich rasend wütend.

Ich finde es O.K., wenn eine Handyproduzent mit voller Härte RoHS und
EAR zu spüren bekommt - da geht es um richtig große Mengen. Aber in
meinem Fall wird doch alles langsam zum Witz.

Hat jemand eine Idee, wie ich das System umgehen kann? Wenn es ein
Beispiel für Unverhältnismäßigkeit gibt, dann doch meins. Ich bin
aktiver Umweltschützer, aber hier will ich nicht mitmachen - das hat in
meinem Fall nichts mehr mit Umwelt sondern nur noch mit Geld abzocken zu
tun.

Ich habe genug mit der technischen Seite zu tun, ich habe einfach nicht
die Zeit mich Stunden lang durch das Internet zu kämpfen. Kann mir nicht
irgend jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll?

Gruß,

R.D.

von aerodactyl (Gast)


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Hallo R.D.,

willkommen im Club. Zuerst das Positive: "You are not alone".
Nun ja, das wird dir sicher nicht weiterhelfen. Auch ich bin betroffen,
weiß aber nicht 100% sicher, ob ich registrierpflichtig bin oder
nicht(wahrscheinlich schon).Bei meinen Produkten entstehen auch max. 5
kg potentieller Schrott im Jahr und ich bin seit 2 Jahren im Geschäft.
Bei der Registrierung kannst du einen Härtefallantrag stellen. Wonach
das EAR den aber beurteilt ist ober-undurchsichtig. Und das ist das,
was mich so auf die Palme bringt. Wir Kleinen, auch KMU's genannt,
werden genau so bestraft, wie die Großen (Siemens, AEG, Sony, usw.) Die
lachen sich über eine Registrierungsgebühr von 155 EUR tot und das
Prüfen des Treuhandkonto für 455 EUR vertreibt vorgenanntes Grinsen
sicher auch nicht. Bei meinem Geschäft im (noch) Nebenerwerb macht das
glatt 10-20% des Gewinns aus. Von der zusätzlichen Arbeit ganz zu
schweigen.
Wichtig ist, nicht zu verzweifeln, sondern die Augen und Ohren in alle
Richtungen ausrichten und hoffen, dass bereits registrierte Leute über
Ihre Erfahrungen berichten und auch Härtefälle berichten, wie sie das
argumentativ eingereicht haben.

Was sagte Heinz Erhard bereits: "Zähne hoch und Kopf zusammenbeißen"

Saluti
Uwe

von Jussarian (Gast)


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@ R.D.

Du sprichts immer von einem Gerät. Ist es das wirklich?
Fürt Dein Gerät eine eigenständige Funktion aus, wenn Du die
Versorgungsspannung anlegst?

Oder ist Dein Gerät nur ein Zulieferteil für eine andere Maschine, die
von einer anderen Firma gebaut wird? Wenn ja, dann biste fein raus.

Du schreibst auch nicht ob Dein Gerät b2b oder b2c ist.

Was RoHS angeht, prüfe bitte, ob die millionstel Gramm Blei, den
gesetzlichen Grenzwert in der 'homogenen Masse' Deines Gerätes
überschreitet.

von R. D. (Gast)


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Das Gerät führt eine eigenständige Funktiom aus und ist offensichtlich
für private wie auch für geschäftliche Kunden. Leider sind die
millionstel Gramm Blei in einer (unendlich kleinen) homogenen Masse und
damit über dem Grenzwert.

Meine aktuelle Idee ist:
Statt mit einem Einführungpreis werden die Geräte erst mal als Vorführ-
oder Testgeräte verkauft. Dann kann man die Geräte auch noch nach dem
1.7.06 verkaufen, da sie ja zu dem Zeitpunkt ja schon Gebrauchtgeräte
sind. Im großen und ganzen kann man ja dafür sorgen, daß dies auch der
Wahrheit entspricht.

Nun ja, irgendwie bekommt man das schon gebacken.... Außerdem, wird man
ja auch nicht ins Gefängnis gesteckt, wenn man mit 50,5 km/h in der
Ortschaft erwischt wird - auch wenn dies definitiv illegal ist. Eine
Strafe richtet sich ja auch nach dem Ausmaß des Vergehens.

von Jussarian (Gast)


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R.D.

noch ne' Idee:

Hast du nicht eine befreundete Firma, der du vor dem 01.07.06 eine
2-Jahresproduktion 'verkaufen' kannst?

Somit wären deine Geräte vor dem Stichtag 'in Verkehr' gebracht.

von Guido Körber (Gast)


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Eine einfache Option ist die Geräte ausserhalb der EU zu verkaufen.

So werden wir es mit Restbeständen handhaben, die wir nicht vor dem
1.7. wegbekommen.

von Mike (Gast)


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ist nur doof, wenn 99,999% der kunden innerhalb der eu wohnen.
und das dürfte, angesichts der menge eu-länder, für viele zutreffen.
bei mir sind es 100% kunden ausschließlich eu-länder/95% davon sogar
aus deutschland....wer kann seine produkte schon auf usbekisch in
georgischen Zeitungen bewerben?

von Guido Körber (Gast)


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Ich denke da eher an USA, Kanada und Australien wo etliche unserer
Kunden sitzen...

von G. Schlomka (Gast)


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RoHS - Stoffverbote


Wir haben uns etwas intensiver mit den ab Juli gültigen Stoffverboten
des ElektroG beschäftigt, und mussten zu unserem Entsetzen feststellen,
daß dies möglicherweise die schlimmste Splitterbombe des Gesetzes
darstellt. U.E. wird dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit fast der
gesamte Handel illegalisiert. Details hier:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/02/17/rohs_die_unterschatzte_gefahr~569330

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von G. Schlomka (Gast)


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Sorry, der link oben ist falsch. Hier die richtige Version:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2006/02/17/rohs_die_unterschatzte_gefahr~569330

von Thomas O. (Gast)


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Hallo,

hier mal meine Vorschläge zur Vorgehensweise um daran was zu ändern.

1. Übers Fernsehen Publik machen was das für Auswirkungen auf die
Kleinunternehmer hat. Nur so erreicht man die breite Öffentlichkeit
(Nutznieser des Gesetztes, Datenschutz, Fallbeispiele, persönliche
Schicksale...) Termin ausmachen wann die Leute ihre Mail an einen
TV-Sender schicken sollen. Wenn da mal am Tag 1000 Mails eingehen dann
wird sich da bestimmt Interesse des Senders regen.

2. Über die (baldige) Schließung der eigenen Firma wegen diesem Gesetz
möglichst viel Wind machen. Zeitungen....

3. Die Stellen anschreiben die an der Firma Beiträge abschöpfen z.B.
IHK, Gemeinden/Bürgermeister(Gewerbesteuer)

4. Möglichst an den Höchsten das ganze schreiben, die Unteren stehen ja
nur gut da, wenn keine Kritik nach oben weitergeleitet wird.

5. Am besten wäre es natürlich wenn man so eine Aktion möglichst
zeitnah startet bringt ja nicht wenn in einem Amt das Zeug nur 1 Brief
wöchentlich eintrudelt, das muss alles möglichst nah beieinanderliegen.
Vielleicht kann das ja jemand wie die www.vereinigung-mb.de
organisieren, das da von den Mietgliedern Massenschreiben an die
entsprechenden Stellen rausgehen.

6. Mal den Politikern zeigen was Sie da erzählen und im Prinzip doch
keine Ahnung haben "Bürokratieabbau für den Mittelstand....)
vielleicht auch Zitate sammeln.

Ich wollte mir in nächster Zeit auch einen Nebenerwerb zulegen, zum
Glück bin ich mit meiner Schaltungsart wegen des Einbauortes nicht
betroffen, aber ich finde man sollte möglichst bald gegen diese
Dängelung der Kleinen was unternehmen.

von kathi (Gast)


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Hi
Ich wollte nur einmal fragen , ob sich von euch auch schon jemand in
Holland registriert hat. Und mir vielleicht sagen kann was man bei der
Registrierung beacheten muss Vielen Dank .
Ciao Kathi

von Manu (Gast)


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Könnt ihr in Deutschland auch ein Referendum gegen ein Gesetz ergreifen
bzw. eine Volksinitiative starten? Das heisst z.B. 50'000
Unterschriften benötigt werden und die Gesetzesvorlage dann vor das
Volk kommt?

Also ich bin mit der Schweizer Regelung sehr zufrieden. Man bezahlt wie
manche schon geschrieben haben, je nach Gerätekategorie unterschiedliche
Beträge für die Entsorgung und kann dann die Geräte gratis abgeben und
jede Verkaufsstelle MUSS Geräte, auch wenn sie nicht von ihnen sind,
zurücknehmen.

Eure Regelung erinnert mich irgendwie an das, was ich über den
Dosenpfand gehört habe. Etwas so einfaches das so grosse Problem
verursacht

von Thomas (Gast)


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Das ganze nennt sich "Effizienz"....Was 1968 nicht geklappt hat, wird
jetzt auf den Weg gebracht.....:o))))))

Aber vielleicht entpuppt sich das ganze ja noch als zeitnaher
Fastnachtsbeitrag...oder warten wir einfach bis zum 1.April ....

von kathi (Gast)


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Könnte mir bitte Jemand helfen.
Ich weiß leider gar nicht an wen ich mich wenden kann und die EAR hilft
mir auch nicht niemand antwortet auf meine E-mails.
Gibt es denn keine Übersicht über alle EU Länder und deren Umsetzung
des Gesetzes.
Bitte Bitte helft mir
Wie ist das Gesetz den In den Niederlanden umgesetzt worden??


Vielen Dank Ciao

von Stefan (Gast)


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von Mike (Gast)


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okay, fassen wir mal zusammen:

240 Registrierungsgebühr (jedes Jahr, auch wenn sich da nichts änder)
455 für jedes B2C-Produktsortiment.

Wie sieht es mit den Kosten für diese insolvenssichere Treuhanddings
aus? Hat der einer genaue Kosten an einem Beispiel?
Ist es richtig, daß mindestmenge 1 Tonne ist?

Somit wären es jährlich 240+455+Treuhandkosten, richtig?

von peter (Gast)


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Hallo,
ist es eigentlich auch möglich den Aufkleber ( durchgestrichene
Mülltonne) auch unter dem Gerät anzubringen, da wir hinten an unseren
Geräten schon einige Aufkleber anbringen müssen??
Bitte helft mir
Danke Peter

von mike (Gast)


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Gibt es eigentlich auch gute Workshops zu diesem Thema ??
Hat da jemand infos??

von G. Schlomka (Gast)


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@peter:

Ich wüsste nicht, warum der Aufkleber auch nicht unter dem Gerät
angebracht werden dürfte.

@mike

>Somit wären es jährlich 240+455+Treuhandkosten, richtig?<

So billig kommt man nicht davon:

Wenn man w/ Entsorgervertrag und Insolvenzgarantie eines der
Kollektivsysteme nutzt, z.B. take-e-way, sieht das so aus:

EAR:

Stammregistrierung 155,--
Garantieprüfung    545,--

take-e-way (1 t)   240,--

Summe              940,--
MwSt               150,40

Total             1090,40

Wohlgemerkt, bei Registrierung nur einer Marke und Geräteart, nur für
Deutschland.

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Mike (Gast)


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1090,40 jährlich? Auch wenn ich mit meinen Sachen nichtmal 40kg
(eigentlich 20kg, aber vielleicht kommt ja noch der große Aufschwung
bei mit *hust) an Schrott einsätze?

Angenommen ich verkaufe Musik-Elektronik. Vom E-Drummer bis zum
Verstärker (4 Transistsoren und 3 Widerstände, so als "Beispiel" für
die Art). Gilt dann Musik-Elektronik als eine Geräteart? Oder ist
Instrument eine Art, Verstärker noch eine Art

von G. Schlomka (Gast)


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@Mike:

Zu den Gerätearten findet man ganz gute Aufschlüsselungen bei der EAR.
Die Kosten sind nicht jährlich; in den Folgejahren wird es deutlich
weniger. Allerdings sind Anpassungen bei Mengenüberschreitungen teuer,
denn dann muss auch die Garantiesumme angepasst werden, was eine
erneute Garantieprüfung der EAR auslöst.

Interessant übrigens, daß die 'Prüfung der Garantie' teurer ist, wenn
man sich einem Kollektivsystem anschließt - logischerweise sollte man
doch das Gegenteil erwarten.

Im Übrigen kommen auf Sie nicht nur die Registrierung/Meldung/Garantie
zu, sondern auch die Pflicht zur Entsorgungsdokumentation sowie die
Verantwortung zur Einhaltung der Stoffverbote. Weiterhin hat die in
Verkehr gebrachte Menge nur einen begrenzten Einfluß auch die
Wahrscheinlichkeit, einen 30 t Container zugeteilt zu bekommen.
Theoretisch könnte das auch gleich zu Anfang sein....

Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Susi (Gast)


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Hallo zusammen,

ich brauche mal wieder Hilfe. Wir haben nun unsere Firma und Produkte
registriert und unsere Reg.-Nr. auch erhalten. Nun habe ich auf der
ear-Homepage etwas über örE, Behälter... usw. gelesen und weiß nicht
genau was ich diesbezüglich zu tun habe. Kann mir dies kurz und knapp
erklärt werden? Vielen Dank im Voraus.
Grüße Susi

von Thomas O. (Gast)


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abo

von anton (Gast)


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Das ElektroG ist aus der RoHs und WEEE Richtlinie entstanden und gelten
EU-weit. Der Inverkehrbringer muss diese Richtlinien einhalten, wenn er
innerhalb der EU verkaufen will. Wer diese Richtlinien nicht einhält,
darf innerhalb der EU entsprechende Prodrukte
nicht verkaufen, egal aus welcher Region der Weltkugel diese stammen
oder reimportiert sind.

Rohs heisst u.a. bleifrei löten, das geht nur mit höheren
Löttemperaturen, d.h. mehr Energieverbrauch,
noch mehr Treibhauseffekt usw.
Ich kenne jemand, bei dem ist das Stromnetz zusammengekracht, als er
die Bleifrei-Lötanlagen in Betrieb genommen hat, d.h. ein größerer
Umspanntrafo wurde erforderlich. teuer,teuer,teuer.

Die Kunststoffe zahlloser Bauteile halten höhere Temperaturen nicht aus
und geben mehr giftge Gase an die Umwelt ab. Das nennt sich dann
Umweltpolitik!!

Ich habe habe gehört, wenn das EU-Parlament einem
EU-Richtlinienvorschlag der EU-Kommision nicht widerspricht, wird
entsteht eine gültige EU-Richtlinie, die die EU-Länder in nationales
Recht umsetzen müssen. Ich habe keine Ahnung, ob das stimmt,
Wenn ja, darf man sich über so mnachen EU-Mist nicht wundern.

von Paul (Gast)


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Hi

Ich hab mich nun fast durch dieses Ellenlange Thread gewühlt und kann
gar nicht glauben was hier läuft... Die ganze Sache scheint komplett an
mir vorbeigegangen zu sein... Bleibt nur darauf zu hoffen, dass dieser
Missstand bald (und das ist ja bekanntlich ein dehnbarer Begriff) aus
der Welt geschafft wir. Eine Diskussion was in diesem Land so alles
läuft ist ja bereits aufgekommen und die möchte ich an dieser Stelle
garnicht mehr fortsetzen :(

Bei mir ergibt sich folgende Sachlage: Ich entwickle und vertreibe
nebenerwerblich elektronische Systeme für Karts. Mir stellt sich die
Frage, ob es sich bei einem Kart nun eindeutig um ein Transportmittel
handelt. Wo finde ich die Definition von Transportmittel? Wäre es so,
wäre ich aus dem Schneider wenn ich das richtig verstehe. Heißt aber
nicht dass ich die ganze Sache trotzdem für eine riesengroße Sauerei
halte :(

Grüße Paul

von Beobachter (Gast)


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Der Bundesverband für Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) fordert in
einem offenen Brief v. 13.2.2006 an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
eine "Kleinbetriebsregelung" für PC-Assemblierer und den Abbau von
Bürokratie (siehe PDF).

http://www.bvt-ev.de/bvt_cm/aktuelles/news/PM_BVT_Offener_Brief_BMU_10022006.php

Nach eigenen Angaben vertritt der BVT weit über 10.000 Unternehmen mit
einer 6-stelligen Zahl an Beschäftigten.

Ein Beobachter

von Thomas O. (Gast)


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@Paul: Bei Fahrzeugen ist es ja so gereglt das die Hersteller die
Fahrzeuge kostenlos zurücknehmen müssen und fachgerecht entsorgen. Es
geht also bestimmt um die Frage ob so ein Kart auch zur Verwertung vom
Hersteller zurückgenommen wird. Wenn ja dann ist dieser auch für die
Entsorgung für Teile verpflichtet die sich am Kart befinden (deine
elektr. Schaltng)

von Feadi (Gast)


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Hallo,

ich denke es gibt bestimmt schon Gesetze die verbieten, anderen
Menschen solche Schikanen in den Weg zu legen.

Kann man im Fall ElektroG nicht was mit den Menschenrechten anfangen?
Siehe Artikel 22 u. 23:
http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

Oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Siehe §1, §3 u. §4:
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#K1

Was ist mit der Geschäftsgrundlage?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsgrundlage

Bei den Firmen die zur ElektroG gehören, könnte man ja das hier
vermuten: "... Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion
in Verwaltung, ..."
von http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption

<zitat
src=http://www.interkultureller-rat.de/Themen/Stellungnahmen/Anti_Diskriminierung.pdf>;
... Dazu gehört ganz zentral der
Grundsatz, dass der Staat niemanden
wegen seines Geschlechts, seiner Behinderung,
seines Alters, seiner sexuellen
Identität oder seiner ethnischen
Herkunft diskriminieren darf. Im Grundgesetz
wird dies in Artikel 3 (3) ausdrücklich
festgeschrieben. ...
</zitat>

Aber warum darf der Staat mich diskriminieren, indem er es mir
unmöglich macht, einen Einstieg in die Selbständigkeit zu finden indem
ich selbstentwickelte Geräte verkaufe?


Am besten gefällt mir das hier:
Siehe §23, http://www.welt.de/data/2005/01/22/391800.html

Gruß, Feadi (der ohne Registrierung nicht einmal mehr ausprobieren
darf ob sich Selbstentwickeltes verkauft)

von André B. (Gast)


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Hallo zusammen.

Ich bin nur ein einfacher Endnutzer, der zufällig auf diese Seite
gestolpert ist.

Ich bin schier entsetzt, was die Bürokratie in Deutschland wieder für
"Blüten" treibt.

Was ich allerdings auch schlimm finde ist, dass ich bisher nichts von
dem Drama mitbekommen habe. Klar, man hört davon, dass es eine neue
Regelung gibt für die Rücknahme von Elektronikschrott und denkt sich:
"hm das hauen sie uns wieder auf den Preis drauf, aber wenigstens wird
das Gerät später ordentlich entsorgt."

Welche Auswirkungen dieses Gestz und seine Durchführung hat wurde mir
aber noch nie bewußt gemacht. Und ich denke so geht es wohl allen, die
nichts mit Herstellung und Vertrieb von Elektrogeräten und teilen zu
tun haben.
Also ich würde sagen, Ihr solltet wirklich mal die breite
Öffentlichkeit wecken.
OK, das deutsche Schaf mäht dann mal kurz und lässt sich dann trotzdem
scheren.
Aber einen Versuch wäre es wert, mal mit den Sensationsmedien wie Akte
deckt auf, Bild, Stern und Co. kontakt aufzunehmen.
Vielleicht werden ja dann doch mal Politiker wach und merken, dass da
mal wieder was aus dem Ruder läuft.

Viele Grüße,
André

von Martin (Gast)


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Hi Leute,
ich habe mal eine Frage an euch und zwa, sind wir schon bei der EAR
angemeldet haben auch eine Reg. nr. erhalten.
Ich war vor ein paar Tagen auf einem ElektroG-Seminar, wo mir gesagt
wurde, dass ich die Reg. daten von einem Wirtschaftsprüfer prüfen bzw.
beglaubigen lassen muss!!
Meine Frage ist nun, hat das schon jemand von euch gemacht.
Habt ihr eure Registrierungsformulare nur unterschreiben lassen oder
wie habt ihr das gemacht!
Und noch eine Frage:
Wie beurkundet Ihr eure RoHS-Konformitätserklärung??
Bzw. wie weißt Ihr sicher nach, dass in euren Produkten ( Bauteile für
PCs von anderen Firmen oder so)
keine ROHS unkonformen Stoffe enthalten sind::
Bitte schreibt mir bald eine Anstwort!
Vielen Dank
Ciao Martin

von Heinz (Gast)


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Hallo Martin

RoHS bestätigt der Hersteller durch eine schriftliche
Konformitätserklärung (so wie beim CE) und mit einer "RoHS-Konform"
Etikette am Gerät. Hersteller ist derjenige, der Geräte (die unter das
ElektroG fallen) herstellt und in Verkehr bringt.

Wirtschaftsprüfer haben mit dieser Erklärung nichts zu tun.
Wirtschaftsprüfer können lediglich die Einzahlungen zur Rücklage auf
Dein Treuhandkonto für B2C belegen.


Hinweis
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft oder Beratung.

von Rudolf Dölling (Gast)


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Habe vor kurzem den Gebührenbescheid zur Anmeldung bekommen. Er enthielt
den Satz: "Die Voraussetzung einer Kostenbefreiung oder
Kostenermäßigung liegen nicht vor"

Ich habe dann bei der IHK sowie bei der LFU in Bayern nachgefragt (LFU
war die erste Adresse, die ich aus dem Web fischen konnte) und bekam
von meiner IHK wie auch von der LFU übereinstimmende ANtworten:

1) Es sei nicht bekannt, welche Kriterien für die Kostenbefreiung
gelten.
2. Es sei bisher in keinem einzigen Fall einem Antrag auf
Kostenbefreiung stattgegeben worden.

Zusätzlich bekam ich vom zuständigen Mitarbeiter meiner IHK die
Einschätzung, das Ganze sei ein wunderbares Instrument zur
Marktbereinigung, das sich einige Große unter den Nagel gerissen hätten
....(guckt mal die Zusammensetzung des Kuratoriums der EAR an)

Tut was! Schreibt an eure Bundestagsabgeordneten! Das Gesetz ist so
gemacht worden, damit sich die Politik die Hände in Unschuld waschen
kann.Der Bundestag hat sich mit der Beleihung der Stiftung aus der
Verantwortung gestohlen und argumentiert nun erst mal: "was wollt ihr
denn - ihr wolltet doch Entbürokratisierung - jetzt habt ihr eure
Selbstverwaltung."

Nach dem die Dinge so liegen und nachdem der Gebührenbescheid noch
nicht mal einen Widerspruch zulässt (was ein Formfehler sein dürfte)
klage ich also gegen den Gebührenbescheid. Wer mitmachen will, ist gern
eingeladen, mein Anwalt würde sich freuen, mehr als 1x 178 Euro als
Streitwert zusammenzukriegen ....

Und ich stelle mir vor, daß es am Verwaltungsgericht Ansbach sehr viel
Post gibt, wenn jeder von uns eine Widerspruchsklage einreicht.

Rudolf

von Guido Körber (Gast)


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Sehr gut, das ist genau so ein Beispielfall wie wir ihn brauchen.

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Geräte auch nicht gerade in ganzen
Schiffsladungen verkaufen? Wenn die Kosten für die Entsorgung der
Geräte deutlich unter den Kosten für die Registrierung liegen sollte
keine Verhältnissmässigkeit gegeben sein, damit dürften die Gebühren
nicht oder nur in vermindetrem Umfang anfallen.

von Martin (Gast)


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Und was ist mit der Kennzeichnung, muss ich für das RoHs auch noch einen
Sticker auf unser Produkt kleben ( wie die durchgestrichene Mülltonne
beim ElektroG) UND WAS für ein zeichen ist dafür vorgesehnen?? Vielen
Dank
Martin

von Rudolf Dölling (Gast)


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ich bin dafür nicht der wahre Fachmann, aber es wird z.B. von
Platinenherstellern angeboten, ein durchgestrichenes Pb auf bleifreie
Platinen zu drucken. Ich weiß aber nicht, ob das ein amtlich gültiges
Zeichen ist oder werden wird wie das hilfreiche CE oder die gekreuzigte
Mülltonne

Rudolf

von Guido Körber (Gast)


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Es gibt so weit mir bekannt ist keine Kennzeichunungspflicht für die
Einhaltung der RoHS. Ab dem 1.7.2006 wird das schlicht vorausgesetzt.
Daher ist davon auszugehen, dass es bei einer Kennzeichnung der
Produkte nach dem 1.7. als Anlass für Abmahnungen dienen wird.
Schliesslich muss dann ja jeder die RoHS einhalten und darauf gesondert
hinzuweisen verschafft einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil.

Natürlich ist eine Kennzeichnung zu reinen Logistikzwecken etwas
anderes, wir kennzeichnen alle bei uns im Lager befindlichen Teile auch
eindeutig.

Wie im Einzelnen überprüfbar sein soll ob ein Gerät vor oder nach dem
Stichtag in Verkehr gebracht wurde ist unklar. Und wie ein Hersteller
von Geräten sicherstellen soll, dass alle verwendeten Einzelteile RoHS
konform sind ist dem Gesetzgeber schlicht egal.

von Yussarian (Gast)


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Die CE-Konformität ist auch gesetzlich vorgeschrieben, und denoch muss
überall das CE-Zeichen drauf.

Oder ist es etwa so, daß RoHS Bestandteil von CE ist, und deshalb nicht
gesondert aufgeführt wird?

von G. Schlomka (Gast)


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Kennzeichnungspflicht ab 24.3. - Vorsicht bei Bauteilen

Durch die demnächst in Kraft tretende Kennzeichnungspflicht nach § 7
ElektroG kann es bei den Bauteilen von Elektrogeräten,  insbesondere
bei den typischen Computerkomponenten, zu grossen Abmahnrisiken im
Handel kommen.

Die Analyse des VMB zeigt, daß in bestimmten, durchaus typischen
Situationen ein gesetzeskonformes Verhalten unmöglich scheint. Einen
Ausflug nach Absurdistan können Sie hier unternehmen:

http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kennzeichnungspflicht_ab_dem_24_marz_abm~648888


Kopfschüttelnd, Euer

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Manfred B. (manfred)


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hat schon einer das Editorial der 'Elektronik' vom 06.03.2006
gesehen?
Die 'Elektronik' hat eine öffentliche Petition an den Bundestag
gerichtet diverse Paragraphen des ElektroG auszusetzen. Bitte schaut
die kommenden Tage mal unter
http://itc.napier.ac.uk/e%2DPetition/bundestag/list_petitions.asp dort
ist eine Liste der eingereichten Petitionen die man dann online
unterschreiben und unterstützen kann

vielleicht hilft's

von G. Schlomka (Gast)


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@Yussarian:

Für RoHS ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben. RoHS und WEEE haben
absolut nichts mit CE zu tun. Soweit ein E-Gerät mit einer (beliebigen)
RoHS-Kennzeichnung versehen ist, ist das eine Herstellerspezifische
Sache. Ab Gültigkeit der Stoffverbote dürfte eine RoHS-Kennzeichnung
bei Produkten, für die die Stoffverbote gelten, sogar einen Verstoß
gegen das UWG darstellen.

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung u. o. Gewähr.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Manfred B. (manfred)


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habe erst gerade die elektronische Form des Editorial gefunden:
http://www.elektroniknet.de/ek/aktuell/weee_aussetzen.htm

Grüße

von Rudolf Dölling (Gast)


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Wen es interessiert:
eben (19.3.2006 18:40) lief im DLF die Sendung Hintergrund Wirtschaft
zum Thema Elektroschrott.

Wer es nachlesen möchte (man kann es auch im Internet nachhören):
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hiwi/480533/

von G. Schlomka (Gast)


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@Rudolf Dölling:

Der DLF-Beitrag ist ja wohl das Letzte. Ich hätte nicht damit
gerechnet, daß ausgerechnet der Deutschlandfunk ohne jede Recherche
oder Sachverstand unreflektiert die Verbreitungen eines Müll-Profiteurs
wiedergeben würde. Allein solche Äußerungen wie '25 Kg Elektroschrott
würde jeder Bundesbürger pro Jahr hinterlassen' braucht ja wohl nicht
mehr als 2 Sekunden kritisches Nachdenken...

Tja, der Öffentlichkeitspunkt geht wohl an den Gegner.

Allerdings ist der Abschlusssatz schon kennzeichnend:

"Als Demontagestandort hat Deutschland deshalb nur dann eine Chance,
wenn das Zerlegen, Sortieren und Wiederverwerten als Hightech-Industrie
organisiert wird - so wie es bei der Herstellung in Fernost schon heute
der Fall ist."

So stellt man sich also die Zukunft Deutschlands vor - als
Müllverwerter Asiens. Aber vielleicht nur gerecht, wenn man bedenkt,
daß seit Jahrzehnten Menschen auf und von Müllkippen in Asien leben,
die u.a. mit unsern Abfällen befüllt werden.

Meine ganz persönliche Meinung.

Georg Schlomka

von dennis (Gast)


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von Rudolf Dölling (Gast)


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In der SZ gab es heute einen Artikel aus der Sicht der Kommunen

ich zitiere hier mal einen Absatz:

Auch der Deutsche Städt
e- und Gemeindebund (DSTG) kritisierte das System als zu kompliziert
und undurchsichtig. ¸¸Das EAR wählt im Lotterieverfahren Entsorger aus,
weigert sich aber, diese gegenüber den Städten und Kommunen zu
benennen", sagte der DSTG-Wirtschaftsbeigeordnete Jens Lattmann. Nach
seinen Erfahrungen liefern die in der Pflicht stehenden Entsorger -
wenn überhaupt - häufig Container, die den Anforderungen nicht genügen,
weil etwa eine Abdeckung fehlt. Diese müssten dann zurückgeschickt
werden. Hinzu kommt, dass wohl ein Teil der Geräteproduzenten noch
nicht beim EAR registriert ist, wie die Herstellerverbände ZVEI und
Bitkom mitteilen.

Die dem Bundesumweltministerium untergeordnete EAR meldete unterdessen
am Mittwoch, dass die Ablaufkoordination ¸¸erfolgreich getestet"
worden sei. Etwa 450 kommunale Übergabestellen hätten daran
teilgenommen. Für weitere Auskünfte war das EAR nicht erreichbar. Ein
Sprecher des Bundesumweltministeriums räumte jedoch ein, es könne hier
und da zu Schwierigkeiten in der Anfangsphase kommen. ¸¸Von einem Chaos
kann man aber sicher nicht sprechen."

Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.69, Donnerstag, den 23. März 2006 , Seite 17

Was lehrt uns das?

EAR ist also nicht ein Kleinfürstentum, sondern bleibt dem BUM
unterstellt. Briefe also auch ab und zu an Sigmar Gabriel schreiben.

Rudolf

von Malte _. (malte) Benutzerseite


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Auch in unserer Tageszeitung (Ruhrnachrichten) war heute ein Bericht
über das EAR Gesetz.
Darin hieß es dass zum einen ein Drittel der Sammelstellen noch nicht
ausreichend mit Containern ausgestattet wären. Als nächstes wurde von
10000 Herstellern und Importeuren gesprochen von denen sich erst die
Hälfte registriert hätten. Dann wurde noch erwähnt dass das EAR Gesetz
den Kommunen erlaubt einzelnen Gerätegruppen in Eigenregie zu entsorgen
statt sie den Herstellern zu überlassen. Diese Möglicheit würde von
einigen Kommunen genutzt damit in diesem Berich arbeitende soziale
Betiebe weiterhin tätig sein können. Als Beispiel wurde Dortmund
genannt.
Die Probleme die sich für klein und kleinst Betriebe ergeben wurden
nicht angesprochen.

von G. Schlomka (Gast)


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Zu dem Heise-Ticker haben wir einen Kommentar veröffentlicht.

http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kennzeichnungspflicht_ab_dem_24_marz_abm~648888

Die Zuständigkeit des BMU für die Rechts- und Fachaufsicht ist sowohl
im ElektroG selbst, als auch in der Beleihungsurkunde der EAR
festgeschrieben. Tatsächlich ist das einer unsrerer Kritikpunkte - wenn
schon EAR, dann richtig. Bei der aktuellen Gestaltung ist die EAR nichts
weiter als ein Erfüllungsgehilfe für das BMU, der über die
Registrierung, Gebührenerhebung und Containerzuteilung praktisch
keinerlei Kompetenzen hat. Insbesondere kann das EAR keine Verordnungen
oder Erlasse zum ElektroG tätigen, oder auch nur rechtsverbindliche
Auskünfte z.B. zur Frage, ob ein bestimmtes Produkt überhaupt ein
Elektrogerät i.S.d.G. ist, geben.

Insoweit ist das EAR mit viel zu geringen Befugnissen ausgestattet.
Leider fühlt sich das EAR aber dennoch dazu berufen, jede Menge
Gesetzesauslegung in seinen FAQs zu betreiben. Jeder Leser dieser FAQs
sei nochmals eindringlich darauf hingewiesen, daß das alles
nicht-rechtsverbindliche Meinungen des EAR  sind (schreibt das EAR
sogar selbst auf seinen Internet-Seiten, immerhin!), und man sich z.B.
bei Abmahnungen darauf nicht berufen kann, genausowenig wie auf
Gesetzesinterpretationen hier im Forum oder in unserm Blog.

Siehe auch diesen etwas ältern Artikel in unserem Blog:

http://elektrog.blog.de/2005/12/12/kann_man_sich_auf_die_auserungen_der_ear~380513

von G. Schlomka (Gast)


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Leider hat sich ein sinnentstellender Fehler im obigen Post
eingeschlichen - es muss heißen:

der über die Registrierung, Gebührenerhebung und Containerzuteilung
hinaus praktisch keinerlei Kompetenzen hat.

von Beobachter (Gast)


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Sinngemäßer Originalton CDU Angela Merkel heute beim Wahlkampfabschluss
in Dessau: "Wir lösen immer ein Problem so dicht wie möglich am
Menschen, dies ist Christlich Demokratische Politik". Weitere Sätze im
Originalton ".. nicht ständig den Menschen Knüppel zwischen die Beine
werfen .." ebenso wie ".. Bürokratie abbauen .." und ".. unsinnige
Richtlinien verhindern ..".

Diese und ähnliche Sätze, die den Menschen derzeit von der CDU bei
öffentlichen Kundgebungen auf unseren Marktplätzen um die Ohren gehauen
werden, klingen angesichts des ElektroG wie blanker Hohn. Ebenso in
Mainz und anderen Städten wurde den Bürgern Bürokratieabbau gepredigt,
vom Abbau unsinniger Richtlinien erzählt und der Mittelstand und
Kleinunternehmen beschworen. Damit werden die Menschen systematisch
verspottet und für dumm verkauft, zumindest in dieser Thematik.

Die großen Lobbyisten haben die Bundesregierung voll im Griff. Genau
wie dem  ElektroG mindestens eine Bagatellklausel fehlt, wurde
kurzerhand auf drängen der Musikindustrie die geplante Bagatellklausel
bei der Neufassung des Urheberrechts gestrichen, aus blanker Profitgier
mächtiger Unternehmen. Den Bürger einschränken, entrechten und vor den
Kadi ziehen wo es nur geht. Arbeitsbeschaffung für Anwälte.

Mehr Bildung und Kinder braucht das Land? Das Recht auf Privatkopie
OHNE Einschränkung gerade bei Printmedien in zunehmend elektronischer
Form ist Voraussetzung für Bildung für Jedermann. Wir lernen durch
abkucken und neu interpretieren des Inhalts. Unsere Eltern haben nie
Lizenzgebühren dafür verlangt, als wir Vati beim Heimwerken und Mutti
beim Kuchenbacken über die Schulter schauten. Und auch sehr viel gute
Software ist durch Abkupfern und anschliessendes Weiterentwickeln
entstanden.

Und der Verbraucherschutz? Gestern ein Bericht von Report in der ARD.
Kein Auskunftsrecht auf Gammelfleich, kein Recht die Inhaltsstoffe
unserer Lebensmittel zu erfahren. Im Zweifel Betriebsgeheimnis (darf
jeder Hersteller jetzt für sich neuerdings in Anpruch nehmen). So
steht's jetzt im Gesetz. Das Volk dumm halten per Verordnung.

Der Spitzenkandidat der CDU Böhr spricht sich in Mainz offen für grüne
Gentechnik aus. Originalworte sinngemäß, ".. das würden schließlich
jetzt alle machen, .. das bräuchten wir in Deutschland jetzt auch".
Irrtum, lieber Herr Böhr! Kein Winzer aus Rheinland Pfalz brauch grüne
Gentechnik, genauso wenig wie das deutsche Reinheitsgebot für Bier es
braucht. Nein, Nein und nochmals Nein!

Auch hier haben die Lobbyisten die Union voll im Griff, übrigens ebenso
wie beim Atomstrom.

Da reimt sich ein Sachverhalt zum anderen und es braucht einen
eigentlich nicht mehr wundern, warum das ElektroG ist wie es ist. Laut
Panorama (oder war es Report?!) greifen Lobbyisten sogar während der
Gesetzgebung aktiv in Gesetze ein und diktieren unseren Volksvertretern
ganze Textpassagen, die wir dann später per Wahl mal eben absegnen
sollen. Hier wird der Demokratie ernsthaft Schaden zugefügt. Und was
bleibt einem als Wähler an der Wahlurne eigentlich noch für
Möglichkeiten außer eine Protestpartei zu wählen?

Ein Beobachter

von G. Schlomka (Gast)


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Hallo Beobachter,

long time no see, eh?

Leider muss ich Ihnen ganz überwiegend Recht geben. Die tollen Bilder
von Demokratie, Marktwirtschaft, etc. sind in meinem Augen schon seit
langem nichts als Propaganda. In Wirklichkeit haben wir schon längst
die Diktatur der Bürokratie, und damit der Lobbys.

Ich habe mir schon längst geschworen, daß, falls ich eines Tages die
Diagnose einer kurzfristig zum Tode führenden Krankheit bekomme, ich
mich (erstmalig) patriotisch-gemeinnützig verhalten werde, indem ich
mich ganz persönlich mit ein paar Leitfiguren dieser Schmierenkomödie
beschäftigen werden...dann, wenn Sanktionen des Staates aufgrund der
Krankheit völlig irrelevant werden...

Tja, leider hilft das aktuell nicht weiter. Nach wie vor suchen wir
nach Möglichkeiten, den Tsunami ElektroG möglichst unbeschadet zu
überstehen.

Gott steh uns bei.

von Rudolf Dölling (Gast)


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@ Beobachter

Warum sind Lobbyisten so einflußssreich?

Ca. 90% aller Gesetze werden ohne große Debatte mit großen Mehrheiten
durchgewunken. Sonst hätten wir nicht so viele Gesetze pro Jahr. Die
schiere Masse der Vorlagen macht es dem einzelnen Abgeordneten
unmöglich, sich ernsthaft mit allen Themen auseinanderzusetzen. Deshalb
wurden die Ausschüsse eingerichtet, um die Vorarbeit in kleinen effektiv
arbeitenden Gruppen zu leisten.

Aber auch für diese Arbeitsteilung wird der Arbeitsdruck seit geraumer
Zeit übermächtig. Damit schlug die Stunde der Lobbyisten.

Ein guter arbeitender Lobbyist quasselt nicht möglichst viele
Abgeordnete in der Lobby an.
Ein guter Lobbyist wendet sich an einige wenige Abgeordnete, die als
Cheerleaders für bestimmte Themen auftreten. Die bekommen keine dicken
Geschenke etc., wie üblicherweise unterstellt wird. Irrtum: Sie
bekommen vom Lobbyisten fertig ausformulierte Gesetzesvorlagen in die
Hand gedrückt, die sie nur noch auf ihrem Briefpapier ausdrucken
müssen. Das erspart ihnen eine ungeheure Menge Arbeit. Die Texte sind
so professionell formuliert, daß sie ohne große Widersprüche die
Ausschüsse passieren. Ist diese Hürde genommen, empfehlen die
Fraktionsführer in der Regel die Annahme des Vorschlags. Der
einbringende Abgeordnete hat sich damit Verdienste erworben .. und er
möchte ja wieder als Kandidat aufgestlt und vom Volk gewählt
werden....

Das sprach ein "freier" Lobbyist auf einem Seminar für
Führungskräfte. Das Seminar wurde übrigens zu einem fürstlichen Preis
angeboten und der Lobbyist warb damit für sich, dass er die
Gesetzesvorlagen nach den Wünschen der Anwesenden "parlamentskonform"
 ausarbeiten wolle.

von Frederik (Gast)


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Hallo,

Ich habe gerade den ganze Thread gelesen. Bei mir ist folgende
Situation :

Ich habe ein paar Schaltungen entworfen und den Quellcode für AVRs
geschrieben.

Ich wollte mich als Kleinunternehmer anmelden um diese Schaltungen zu
verkaufen. Das ganze soll als Bausatz angeboten werden, also Platine +
Tüte mit Teilen.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich mich dann nicht registrieren
muss ?

Wie sieht es aus mit ROHS ? Die Platinen meines Herstellers sind
Bleifrei. Aber bei den Bauteilen verkaufen zb. CSD oder Segor
nachwievor welche ohne ROHS Symbol.

Darf man diese in Mengen dort einkaufen um sie später weiter zu
verkaufen ?

Wir reden hier von 5-10 bausätze pro monat.

Ich will ja nicht ärger bekommen.

Vielen Dank !!

Frederik

von Rudolf Dölling (Gast)


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@ Frederik

Keine übergroße Sorge!

Bauteile dürfen nach wie vor ohne RoHS Kennzeichen verkauft werden,
denn es gibt zugelassene Ausnahmen für bestimmte Gerätegruppen (va.
Medizintechnik) ...der Gesetzgeber hatte wohl Sorge, ihm würde
demnächst beim Onkel Doktor das Hirn im Tomographen verbrutzelt :-)

Wenn mich nicht alles täuscht, wird die Luftfahrtindustrie auch alle
Ausnahmen auf sich beziehen. Und welcher Abgeordnete möchte schon gern
vom Himmel fallen, bloß weil ein paar RoHS-konforme SMDs von der
Platine hopsen?

Wir werden weiterhin an bestimmten Stellen Relais mit Hg-wetted
Kontakten verbauen. Solang es nix Besseres oder Gleichwertiges gibt
....z.B. Null-Ohm-Amperemeter, die von paar A bis unterhalb pA messen,
kriegt man nur mit giftigen Bauteilen sauber hin. Deshalb: in
Nischenmärkten passiert da nix. Die Abmahnwelle läuft dort, wo
Großumsätze durchgezogen werden :-)

Rudolf

von Stephan (Gast)


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Die öffentliche Petition scheint (immer noch) nicht veröffentlicht zu
sein. Zufall oder Absicht?

Hätte mich da gerne eingetragen. Für eine Aussetzung des ElektroG
dürfte es aber eh' zu spät sein.

Stephan.

von G. Schlomka (Gast)


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Kleinunternehmen werden von der EAR verständnisvoll beraten...

Wir haben eine wunderbare Fundstelle in einem namhaften Kommentar zum
ElektroG gefunden, in der der Sinn und Zweck für die Bildung einer
"Gemeinsamen Stelle" erläutert wird. Dem geneigten Leser unseres
Artikels sei versichert, daß es sich NICHT um einen Aprilscherz
handelt, was dort zu lesen ist. Man könnte drüber lachen, wenn es nicht
zum Heulen wäre.

Hier gehts zum Artikel:
http://elektrog.blog.de/2006/04/02/wussten_sie_das_die_ear_der_schutzpatron~695979

Euer

Georg Schlomka

Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
www.vereinigung-mb.de

von J. Randahhn (Gast)


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Wie ich auf der Seite des Deutschen Bundestages sehe, ist die Petition
noch immer nicht veröffentlicht. Kennt jemand die Zusammenhänge?

Falls nicht, interessiert mich trotzdem von wem die Petition wann
eingereicht wurde. Ausserdem der genaue Name der Petition. Es muss
möglich sein nachzufragen, nur benötige ich genau diese Angaben.

Vielen Dank!

-Jean-

von H.-J. Becker (Gast)


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Ist ja wirklich alles hochinteressant, doch leider wahr - hätten wir
alle aber früher ändern müssen, Brüssel und die Großindustrie zwingt
den Kleinunternehmer in die Knie, und das ist gewollte (Lobba) Politik
- das Elektrogerätegesetz wurde von SONY und Philips forciert in die
Gesetzesbildung gebracht !! Meine Meinung ist auf
www.europa-nein-danke.de zu sehen

von Veit Schumacher (Gast)


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Werte Unternehmer und Eigentümer klein- und mittelständischer Betriebe,

zum aktuellen ElektroG Gesetz möchte der Bundesverband Deutscher
Mittelstandsberater e.V. (BVDM) gerne Stellung nehmen und lädt Sie
hierfür herzlich ein, seine Initiative "Du bist deutscher
Mittelstand" zu unterstützen.

Besuchen Sie doch diesbezüglich unser Mittelstandsforum unter
http://www.du-bist-deutscher-mittelstand.de und eröffnen eine neue
Diskussion oder Schildern dort Ihre Erfahrungen mit dem neuen ElektroG
Gesetz. Wir würden uns freuen im Interesse der KMU handeln und deren
Interessen vertreten zu können.

Mit freundlichen Grüßen.

Veit Schumacher

von Wolfgang Weinmann (Gast)


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Hallo,

ich habe eine Unklarheit mit der Abholanordnung eines Containers. Laut
EAR muß folgende Menge zurückgenommen werden:
-------------------------------------
Grundlage der Rücknahmeverpflichtung ist

a) ...
b) für "neue" Altgeräte nach Wahl des Herstellers der Absatzanteil
wie a) oder der von ihm nachgewiesene Anteil seiner eindeutig
identifizierbaren Altgeräte an der gesamten Altgerätemenge je
Geräterart.
-------------------------------------

Für mich heißt b), daß wenn ich 1 kg Schrott pro Jahr produziere, ich
auch nur dieses eine Kilo zurücknehmen muß. Unter dieser Bedingung kann
man mir doch nie einen Container im Tonnenbereich zuweisen. Heißt das,
daß ich nie eine Abholanordnung bekomme?

Gruß

Wolfgang

von Peter (Gast)


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Hallo,

kann mir jemand sagen, ob noch Seminare bezüglich EAR angeboten
werden?

Danke vorab

Peter

von Unbek die mit betroffen ist! (Gast)


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Hallo Peter,

ich kann dir nur sagen, für dieses sog. EAR würde ein Seminar nicht
ausreichen, eher ein Studium!

Hier ein Link zur EAR, Fragen und Antworten, vielleicht ist es
Hilfreich für dich.
http://www.ear-projekt.de/index.html


Hier ein anderer Link "Code Mercenaries Forum":
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11&sid=804aed1efde99c2b65118771b0cca0b0

Ansonsten sind hier auch viele Fallbeispiele die sehr nützlich sein
können!!!

Gruß
:)

von Veit Schumacher (Gast)


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Hallo werte klein und mittelstaendische Unternehmer,

ich suche Meinungen und Erfahrungsberichte zum Thema ElektroG Gesetz,
da ich einne Artikel schreiben moechte zum Thema " neue Belastungen
durch das ElektroG Gesetz fuer den Mittelstand".

Dabei soll es um die Darstellung der neuen Regelungen gehen und im
gleichen Atemzug um die Auswirkungen auf den Mittelstand. Dafuer wollte
ich gerne auf die Meinungen und Erfahrungen von betroffenen Unternehmern
zurueckgreifen.

Ich bin fuer die Presse und Oeffentlchkeitsarbeit des Bundesverbandes
Deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM) zustaendig und habe ein
Angebot vorliegen fuer einen Leitartikel zur Thematik. Ich wuerde mich
freuen von einigen von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten. Die Chance
zu Wort zu kommen, sollten Sie meiner Meinung nach nutzen.

Besuchen Sie hierfuer auch unser Forum unter
www.du-bist-deutscher-mittelstand.de , in dem wir unsere Initiative
vorstellen ud auf dem Sie Ihre Meinungen und Erfahrungen, unter anderem
zum ElektroG Gesetz kundtun koennen.

Euch freue mich auf Ihren Eintrag.

Veit Schumacher
PR&Oeffentlichkeitsarbeit des BVDM

von Aufreger (Gast)


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Wer sich für Kleinunternehmer einsetzt, der sollte es nicht nötig haben
auf Webseiten zu verweisen, die nur durch Download eines ActiveX-Plugin
ersichtlich werden. Informierte sicherheitsbewußte Anwender haben diese
gefährliche Schnittstelle abgeschaltet und machen einen weiten Bogen
darum.

Schönen Gruß nach Redmont

von Aufreger (Gast)


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Kleine Berichtigung, meinte natürlich Redmond ;)

von zuschauer (Gast)


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hallo peter,
das umweltinstitut offenbach macht tolle seminare zum Thema elektroG
und rohs.
Ich war schon da.
War echt gut

von BVDM (Gast)


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Sehr geehrte Unternehmer und Unternehmerinnen,

ich suche Unternehmer aus der Elektrobranche, die mir zum Thema
ElektroG Gesetz Erfahrungsberichte zukommen lassen würden.

Ich schreibe einen Bericht für das Magazin "E-commerce" und würde
gerne über die Erfahrungen von Unternehmern mit dem neuen Gesetz
berichten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich einige von Ihnen bereit erklären
würden, einen kleinen Beitrag zu verfassen. Entweder per mail an
veit.schumacher@marktposition.de oder in unserem Forum unter
http://www.du-bist-deutscher-mittelstand.de

Vielen Dank im Voraus.

Veit Schumacher
(Beauftragter des Bundesverbandes Deutscher Mittelstandsberater e.V.
für dessen PR & Öffentlichkeitsarbeit)

von G. Schlomka (Gast)


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Hallo Herr Schumacher,

ich fände es interessant, wenn Sie ein wenig erläutern würden, was
genau die Zwecke und Aktivitäten Ihres Verbandes sind. In etlichen
Foren sind schon mehr oder minder kommerzielle Akteure aufgetreten -
das möchte man schon vorher wissen, denke ich.

MfG

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von BVDM (Gast)


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Sehr geehrter Herr Schlomka,

wir sind ein nicht gewinnorientierter Verband, der sich für die
Interessen klein- und mittelständischer Unternehmen einsetzt. Dabei
geht es in erster Linie darum den Begriff Mittelstand in der
Gesellschaft zu verankern und deutlich zu machen, was für Leistungen er
erbringt, wie wichtig er für die deutscher Gesamtwirtschaft ist und
welchen Stellenwert er in der NAchhaltigkeitsdiskussion erfüllt. Wir
als Verband haben es uns daher zur AUfgabe gemacht branchenübergreifend
ein Sprachrohr für die Interessen der KMU zu institutionalisieren.

Als noch junger Verband möchten wir ein Netzwerk an mittelständischen
Unternehmen aufbauen, die sich nach dem Motto "der Mittelstand hilft
sich selbst" untereinander beraten und unterstützen. Darüber hinaus
wollen wir uns für deren wirtschaftspolitischen Belange, wie bspw. im
ElektroG Gesetz, auf bundesweiter Ebene einsetzen. Eine Einreichung
einer Pedition wird angestrebt und die Durchführung von Seminaren in
Planung. Wir wurden (zugegebenermaßen) von der Tragweite des Gesetzes
überrascht und wollen entsprechend über Multiplikatoren aus Medien und
Wirtschaft den Mittelstand zu Wort kommen lassen.

Gerade durch den Artikel in der E-Commerce können so Unternehmen auf
Misstände hinweisen, die so vielleicht nie an die Öffentlichkeit
geraten wären. Durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gerät die
Politik so unter Druck und überdenkt neue Möglichkeiten hinsichtlich der
Gesetzgebung.

Ich hoffe ich konnte hinsichtlich Ihrer Fragen weiterhelfen, ansonsten
schauen Sie doch bitte auf den Seiten des Verbandes unter
http://www.bvd-mittelstandsberater.de nach oder kontaktieren Sie uns
persönlich. Auch in unserem Forum können Sie mit einer Stellungnahme
einen Beitrag leisten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen.

Veit Schumacher

von Thomas O. (Gast)


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mich würde es mal interessieren ob es schon erste Urteile zum Thema
gibt.

von Ommel (Gast)


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Jetzt haben wir die Einladung zur Abstimmung erhalten.

Und nun aber ZACK, ZACK!

Potentielle Kandidaten (in unserem Fall zum PB3) müssen bis zum
22.05.2006 ihre Einverständniserklärung bei der EAR eingereicht haben.
Die Wahl selbst erfolgt online vom 15.05. bis 22.05. (jeweils
einschließlich).

So, und wenn wir jetzt nicht aufpassen, dann werden dieselben Nasen der
Großindustrie wie bisher weitermachen, weil sie rechtzeitig Bescheid
wussten und ihre Einverständniserklärung sicherlich schon abgegeben
haben - während der kleine Krauter die Mail vosichtshalber nicht erst
gar nicht geöffnet hat (sieht nämlich aus wie Spam) oder es innerhalb
einer guten Woche nicht gebacken bekommt, seine Stmme abzugeben oder
sich gar zur Wahl zu stellen.

Und - ich war noch gar nicht auf der Abstimmungsseite - vermutlich
können stets nur diejenigen gewählt werden, die ihre Erklärung im
jeweiligen Moment bereits abgegeben haben.
Also: wählen am besten erst am 22. Mai, wenn alle Kandididaten
feststehen - ggf. Kandidatur (d.h. Einverständniserklärung) aber
baldmöglichst?

Auf jeden Fall Gefahr im Verzug!

Gruß, Ommel

P.S. Der ganze Terminplan ist eine unglaubliche Frechheit, nachdem die
EAR monatelang ihre Pflichten nicht erfüllt hat. Aber so müssen sie es
wohl machen, um "die Kleinen" von der Entscheidungsebene
fernzuhalten.

von hans (Gast)


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wo kann ich denn abstimmen

von Georg Schlomka (Gast)


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Äußerst dringend - laufendes Wahlverfahren bei der EAR

FRIST: bis zum 22. Mai 2006


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 15. Mai läuft die erste Abstimmung der registrierten
Hersteller bei der EAR. Wichtigster Abstimmungspunkt ist, ob die von
der EAR ausgearbeitete Interims-Geschäftsordnung und
Interims-Wahlordnung angenommen werden sollen.


Wir sind der Auffassung, daß sowohl der Ablauf dieser ersten
Abstimmung, als auch die Ausgestaltung der Wahlordnung, sowie die
vorgeschlagenen Stimmgewichtungen in den Produktbereichen 3 und 5 mit
der demokratischen Grundordnung Deutschlands, die sich auch in den
Anforderungen des ElektroG an die Gemeinsame Stelle wiederspiegelt,
nicht vereinbar sind.

Daher empfehlen wir allen registrierten KMU, insbesondere die
Interims-Wahlordnung abzulehnen.

Begründung:

1) Ablauf

Nach unseren Informationen wurden die Wahleinladungen am 11.5. von der
EAR verschickt. Die zugrundeliegenden Dokumente (Interims-Wahlordnung
und Interims-Geschäftsordnung) datieren vom 8. Mai; der Wahlzeitraum
ist vom 15.5. bis 22.5.2006 angesetzt.

Mit einer derart kurzen Vorlaufzeit, kombiniert mit der kurzen
Abstimmperiode, kann überhaupt nicht gewährleistet werden, daß alle
Hersteller an der Abstimmung mitwirken können. Da auch die Benennung
der Kandidaten für die nachfolgenden Wahlen der Vorsitzenden der PBV in
diesem Zeitraum erfolgen soll, kann von einer fairen, demokratischen
Mitwirkung der Hersteller keine Rede sein; vielmehr scheint man hier
Fakten schaffen zu wollen.

2) Inhalt der Interims-Wahlordnung

§ 6(2) der Interims-Wahlordnung sieht vor, daß der Wahlvorstand, der
bei der ersten Wahl deckungsgleich mit dem Vorstand der EAR selbst ist,
festlegt, wer von den benannten Kandidaten überhaupt auf die zur
Abstimmung zu stellenden Kandidatenlisten kommt.

Damit wird das gesamte Wahlverfahren vollständig zur Farce; im Klartext
heißt das, daß der Vorstand der EAR bestimmen könnte, wer kandidieren
darf. Das ist völlig inakzeptabel.

3) Stimmgewichtung nach dem sog. "Quadratwurzelverfahren"

Betroffen sind die Produktbereiche 3 und 5. Dieses
Stimmgewichtungsverfahren ist geeignet, sicherzustellen, daß die
übergroße Mehrheit der registrierten Hersteller in Zukunft keinerlei
Einfluß mehr haben wird, denn es kommt eine (abgemilderte) Gewichtung
nach Marktanteilen zur Anwendung. Gerade im Produktbereich 3 würde die
Annahme dieser Wahlordnung zur Folge haben, daß die Regelsetzung, und
(indirekt) die Wahl des Kuratoriums und des Vorstandes vollständig in
den Händen der Grossindustrie liegt; die KMU würden vollends zum
Spielball der Grossen.

Die Chance, diese grobe Benachteiligung der KMU zu verhindern, besteht
ausschließlich bis zum 22. Mai 2006, und zwar indem die
Interims-Wahlordnung abgelehnt wird, denn dafür reicht die einfache
Mehrheit nach Köpfen!

Gleichzeitig würde dadurch die EAR gezwungen, eine neue Abstimmung, und
diesmal hoffentlich mit angemessenen Fristen, durchzuführen.

Wir arbeiten zeitgleich ein Protestschreiben aus, welches wir unter
http://elektrog.blog.de veröffentlichen werden. Bitte schicken sie es
an das BMU - das ist die einzige Instanz, die der EAR gegenüber
weisungsberechtigt ist.


Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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So funktioniert das (vielleicht??) mit dem Abstimmen:

http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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Wir haben wegen der unsäglichen, laufenden 'Wahl' bei der EAR
Protestschreiben vorbereitet, an das Bundesumweltministerium, und an
die IHKs.

Bitte machen Sie mit, es ist nur noch Zeit bis zum 22. Mai, 24:00 Uhr!


Die Protestschreiben finden Sie hier:

http://elektrog.blog.de/2006/05/19/protestieren_sie_beim_bundesumweltminist~811945
_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo,

wir hatten einen Fehler in unserer Anleitung zum E-Voting bei der EAR.

Wir haben die Anleitung aktualisiert.

Jetzt ist alles mit Screenshots ganz genau gezeigt. Sorry für den
Fehler.

http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von helge (Gast)


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Wer ist eigentlich von "uns" zur Wahl aufgestellt!
Wen kann ich wählen ich bin echt überfragt.
Ich wollte bei der EAR wählen, aber bei der 2, Maske wusste ich leider
nicht weiter.
Wo finde ich die Namen

Bitte helft mir dasmit ich noch heute abstimmen kann.

Ciao Leute
Euer Helge

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo allerseits,

ein kleines, nicht so optimistisches Update betreffend die Proteste und
den Ablauf der Wahl:

http://elektrog.blog.de/2006/05/22/wahlen_ear_stand_der_dinge~820287

An alle, die noch nicht abgestimmt haben:

Ran!!! Bis 24:00 kann man vielleicht noch was verhindern!

@Helge: Hier gibt es eine detaillierte Anleitung zur EAR-Wahl:

http://elektrog.blog.de/2006/05/18/ear_wahlen_anleitung_walkthru~809238

_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Ommel (Gast)


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Also...
Hmm....

Laut Stiftung EAR soll ja das Interims-Wahlverfahren auf breite
Zustimmung gestoßen sein, über 90 Prozent in den meisten
Produktbereichen.
Und angeblich soll doch auch nach Köpfen abgestimmt worden sein.

Allerdings...
ich zerbreche mir nun schon eine ganze Weile den Kopf:
Wie kann bei 110 Abstimmenden eine Zustimmung von genau 96,28 Prozent
erreicht werden?

Oder, noch auffälliger, wie können bei 50 Abstimmenden 93,45 Prozent
Ja-Stimmen entstehen? Nach meinen bescheidenen Rechenkünsten hat hier
jede Stimme 2% Gewicht, hier können sich doch überhaupt nur ganzzahlige
Prozente in 2er-Schritten ergeben?

Doch keine reine Abstimmung nach Köpfen?
Oder kann ich nicht rechnen?
Oder jemand anderes nicht?

Ommel, immer noch grübelnd...

von T.Stütz (Gast)


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@Ommel

Ich hab mich auch gewundert, dann aber die Abstimmungsmodalitäten
angesehen (auf der ear Seite zuerst in die Ergebnisse und dann zum Bsp
auf PB6)

Da steht nix anderes als das jede Stimme (pro Firma) Gewichtet wird je
nach Volumen der Altgeräte => wer viel Müll produziert hat größeres
"Gewicht" bei der Wahl.

Gruss

von Ommel (Gast)


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$7 Schlussbestimmungen
(1) Diese Interims–Wahlordnung tritt mit Annahme durch die
registrierten Hersteller der jeweiligen PBV in Kraft. Für die Annahme
ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der regist-rierten
Hersteller erforderlich.

Die in $6(4) genannte Gewichtung bezieht sich m.E. eindeutig nur auf
die einzelnen Abstimmungsgegenstände, aber nicht auf die Annahme der
Wahlordnung an sich.
Vielleicht war es anders beabsichtigt, aber eine automatische
Übertragung der Stimmgewichtsregelung von $6 auf $7 sehe ich nicht.

Gruß, Ommel

von Ommel (Gast)


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Ach ja, und außerdem:
Eine Wahlordnung, über die erst noch abgestimmt werden muss, bei
derselben Wahl bereits zugrundezulegen (d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem
sie nicht angenommen ist) dürfte wohl nicht zulässig sein.

Fragt sich dann aber, was denn bis dato galt.

Gruß, Ommel

von Rudolf Dölling (Gast)


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Nachtrag zurr Wahl: Da ich in der Wahlwoche auf einer Messe war, konnte
ich mich erst am 22. drum kümmern ... ab 8 Uhr abends habe ich mich
durch die Menüs gehievt, Dann stand ich plötzlich vor der Maske zur
Abstimmung über Personen - und fand keinen Vorschlag, den man hätte
anhaken können. Vermutlich habe ich mich zu blöd angestellt, irgendwer
hätte ja auf der Liste auftauchen müssen, dem man ein Häkchen geben
kann.

Da ich eigenlich sonst einigermaßen mit Programmen wie auch mit
Internetseiten umgehen kann, behaupte ich mal, daß diese Wahlmaschine
schlicht bescheiden programmiert war. Nun waren wir aber zur Abstimmung
aufgerufen und ich schätze, ich bin nicht der einzige, der wie der Ochs
vorm Berg stand.

Frage: Rechtfertigt das bereits eine Wahlanfechtung? Eigentlich ist der
Wahlleiter verpflichtet, eine Wahl so zu gestalten, daß man auch
abstimmen kann ....

Rudolf Dölling

von Guido Körber (Gast)


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Eine neue Wahlordnung bereits für die Abstimmung zur Annahme derselben
zu verwenden widerspricht so ziemlich jeglichen Rechtsgrundsätzen. Es
kann nur die vorher gültige Wahlordnung für diese Abstimmung gelten und
da die EAR vorher keine Wahlordnung hatte gilt nun mal eine Stimme pro
Stimmberechtigten.

Wir prüfen momentan die Option dagegen zu klagen.

von Georg Schlomka (Gast)


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Ja, die Zahlen lassen eigentlich keinen anderen Schluss zu, als daß
bereits die Stimmen der Abstimmung gewichtet wurden. Um darüber mehr zu
erfahren haben wir ein entsprechendes Schreiben an EAR, UBA und BMU
geschickt:

http://elektrog.blog.de/2006/05/29/abstimmungsergebnisse~838171

Sollte sich die Annahme einer Gewichtung bestätigen, und Herr Theusner
keine Auskunft darüber geben können, mit welcher gesetzlichen oder
satzungsgemäßen Regelung eine solche Gewichtung zu begründen wäre,
werden wir die Wahl gerichtlich anfechten.

Freundlichkeit und gute Argumente scheinen ja bei EAR nichts zu
fruchten.

_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Thomas (Gast)


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Die Rücknahmepflicht gilt doch nur für Hersteller ,Richtig?
Wenn der Händler davon ausgeschloßen ist, dann kann man da
doch tricksen. Als Einzelperson gibt man sich lediglich NUR als Händler
aus. Auch wenn man die Produkte selber herstellt. Das man die selber
herstellt, kann einem nicht nachgewiesen werden.

Wenn jemand nachfragt ,wo man die Teile eingekauft hat (Finanzamt), so
gibt man einfach einen fliegenden Händler auf irgend einem Trödelmarkt
an.
Dieser läßt sich nämlich nicht mehr Eindeutig feststellen.

Man könnte auch einen Freund benennen der einfach behauptet, die
Produkte wären Abfall gewesen und er mußte Sie verschenken. Nachher hat
sich für den Händler aber herausgestellt ,das der "Abfall" doch noch
zu gebrauchen war. In diesem Falle tritt der Händler in die
Rolle des Entsorgers. Und es gibt kein Gesetz ,das verbietet, "Müll"
an andere weiterzuverkaufen. Da der "Hersteller" die Ware ja schon
"Entsorgt" hat, nämlich indem er Sie an den Händler verschenkt hat
muß er für eine Entsorgung nicht mehr aufkommen.

Man muß als Händler lediglich nachweisen, das die Ware keine Hehlerware
ist. Das währe so auf jedenfall gelungen.

von Georg Schlomka (Gast)


Lesenswert?

Hallo Thomas,

Ihr Vortrag ist sicher sehr kreativ. Ich würde aber dringend empfehlen,
sich ersteinmal ordentlich mit dem ElektroG und der weiteren Rechtslage
in Deutschland zu beschäftigen. Hinzu kommt, daß - auch in Unkenntnis!
- ein Aufruf zu Straftaten selbst eine Straftat darstellen kann. Daher
empfehle ich allen Lesern, wenn Sie denn nach Umgehungskonstruktionen
suchen, diese mit einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe
abzustimmen, bevor man sie anwendet oder gar veröffentlicht.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Stromspannung (Gast)


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Das ElektroG ist ja wohl kein Strafgesetzbuch, mithin kann eine Umgehung
des selbigen auch kein Straftatbestand sein? Den kreativen Beitrag als
Aufruf zu Straftaten mißzuverstehen, dürfte ohnehin keinem gelingen,
wenn man auch nur halbwegs etwas auf die Werte unserer freiheitlich
demokratischen Grundordnung gibt.


PS: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, kein Aufruf zu
Straftaten, sondern nur persönliches Gelaber.

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo Stromspannung,

ob irgendwelche Teile des Posts von Thomas einen Aufruf zur Straftat
darstellen, kann und will und darf ich nicht beurteilen. Allerdings bin
ich mir ziemlich sicher, daß manche der vorgeschlagenen Konstruktionen
und Handlungen eine Vielzahl anderer Gesetzgebungen berühren, und nicht
nur das ElektroG selbst.

Insoweit war der Hinweis einfach nur eine Warnung. Wir sollten uns alle
im Klaren darüber sein, daß dieses Forum (und andere Plattformen)
bestimmten Personenkreisen ein Dorn im Auge sein dürften, und von
diesen Personenkreisen auch sicher aufmerksam beobachtet werden.

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Thomas (Gast)


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OK soetwas gehört hier nicht rein. Einen Aufruf zu einer Straftat wollte
ich wirklich nicht machen. Ich bin halt nur etwas verärgert
 über diese Regelung. Dann ist es wohl doch besser Harz VI
zu beantragen und dem Staat auf der Tasche zu liegen ,als sich mit
Kleinserien den Lebensunterhalt zu verdienen.

Naja , Harz VI zu beantragen um diese "Straftat" nicht begehen zu
müßen kostet den Staat weitaus mehr. Der entstandene "Schaden" durch
diese "Schummelei" ist für den Staat weitaus niederiger als wenn
jemand sich dann dauerarbeitslos meldet. OK davon rate ich Euch ab, da
diese Schummelei eine Straftat ist!!!!!!!

Zudem würden bei
Kleinserien im Jahr Entsorgungskosten von etwa 200 Euro anfallen wenn
man die möglichkeit zum selberentsorgen den hätte. Ich bin da eher für
eine Gesetzesänderung die es Kleingewerblichen mit einfachen Aufwand
erlaubt ,die Entsorgungskosten zu zahlen.
Aber ich würde einfach nicht einsehen, für etwas was 200 Euro kostet
gleich 3000 Euro oder mehr zu bezahlen. Wenn jemand 3000 Euro für etwa
50 Kilo Elektronikschrott zahlen müßte, dann
stimmt für mich einfach die Relation zwichen erbrachter Leistung und
Geldwert nicht überein. Hier sind dann 98% der Kosten reine
Verwaltungskosten. Oder wir werden alle Beamte um wenigstends von den
hohen Verwaltungskosten zu profetieren*g*.

von Georg Schlomka (Gast)


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Hallo Thomas,

natürlich sind wir alle, die als kleine Unternehmen vom ElektroG
betroffen sind, sehr unzufrieden, und es steht für uns ausser Frage,
daß das ElektroG sehr schädliche Folgen hat und haben wird.

Mit Sicherheit wird es auch viele kleine Unternehmen geben, die, sei es
aus Unwissenheit, oder aus anderen Gründen, das ElektroG nicht
beachten.

Manche werden durchkommen, andere werden den Haien der Abmahnvereine
zum Opfer fallen.

Wirklich ändern kann man aber nur etwas, wenn man innerhalb der
rechtsstaatlichen Grenzen gegen diese Regelungen / Behörden angeht. Das
versuchen wir nach besten Kräften; z.Zt. bereiten wir eine gerichtliche
Anfechtung der abgelaufenen Wahl vor.

Wenn Sie etwas tun wollen, spenden Sie ein wenig für Gerichtskosten und
Anwälte. Um die Schmutzarbeit kümmern wir uns...:)


In diesem Sinne

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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Das scheint mir die Essenz zu sein! Anwälte, der Schmarotzende
Berufsstand Nummer 1 in diesem besch. Land,  werden wieder die Gewinner
sein. Hohe Gebüren durch hohe Streitwerte. Wie ich an anderer Stelle
beschrieben habe, bin auch ich in der Audiotechnik aktiv und habe mein
Projekt eingestellt.

von Georg Schlomka (Gast)


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Sehr geehrter Herr Schuhmacher,

es ist wohl kaum die Schuld der Anwälte, wenn ungerechte und hochgradig
auslegungsbedürftige, unleserliche und undurchdachte Gesetze
verabschiedet werden. Diese Schelte sollte sich eher gegen unsere
Herren Abgeordnete und ihren Bürokratenstab richten.

Im Übrigen arbeitet unser Anwalt in dieser Sache, zumindest soweit
keine Vor-Ort-Termine anstehen, pro bono. Denn auch er möchte etwas
gegen den Missstand ElektroG / EAR unternehmen.

MfG

Georg Schlomka
www.vereinigung-mb.de

von Georg Schlomka (Gast)


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Ein Mitgliedsunternehmen der VMB hat eine einstweilige Verfügung gegen
EAR beim Landgericht Nürnberg-Fürth erreichen können.

Das Spiel (die Wahlen!) geht also in die Verlängerung! Wie man sieht,
kann man eben doch etwas tun.

Mehr in unserem Blog:

http://elektrog.blog.de/2006/06/22/landgericht_verhangt_einstweilige_verfug~901956
_______________
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de

von Stefan Engler (Gast)


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Zitat:

Autor: Unbekannter
Datum: 17.12.2005 01:00

------------------------------------------------------------------------ 
--------

@crazy horse:

> Sinn eines Unternehmens ist es, Geld zu verdienen, weiter
> gar nichts. Das ganze Gequatsche von sozialer Verantwortung
> ist gequirlte Kacke.

Nicht ganz. Einige Auszüge aus dem Grundgesetz:


   Artikel 14:

   [...]

   (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
       Wohle der Allgemeinheit dienen.

   [...]


   Artikel 20:

   (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
       und sozialer Bundesstaat.

   [...]


Jedes Unternehmen hat, so wie jeder Bürger dieses Staates, sehr wohl
eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.

... Zitat Ende.

Also, mein Kommentar dazu:

mein kommentar kommt zwar etwas spät, habe aber erst jetzt das
interessante Thema hier gelesen...
Zu dem obigen Zitat: wer ist denn der unbekannte Schreiber welcher
einem Papagei gleich hier irgendwelche Gesetze zitiert? Und wer ist
eigentlich das Papageienherrchen, welcher alles dem Papagei vorkaut?

Soziale Verpflichtung hin od. her, wie sie es denn mit dem Amtseid aus,
den diverse Politiker, Abgeordnete, Minister, Beamte, etc. geleistet UND
gebrochen haben?? Interessiert sich der Papagei auch dafür oder nur für
die Pflichten die DER BÜRGER hat?

Fischer hat vor dem Untersuchungsausschuss ein Schuldeingeständnis
abgegeben, und? Streichung der Pension? Gefängnis? NEIN! Im Gegenteil!
Hochzeit in Rom, Medienmittelpunkt, Honorar-Professur im Ausland,
usw... usw...
Keine Strafe, nix mit Pflichten und Verantwortung, etc.

Oder Herr Ernst Welteke. Ehemals höchster Deutscher Beamter, korrupt,
verurteilt, aus dem Amt entfernt! Und? Bekommt 8000,00EUR Pension jeden
Monat, 13x im Jahr! Und dieser Herr hatte die Frechheit besessen in
einem Interview zu sagen, daß ihm 8000,00EUR Pension im Monat zu wenig
sind, er dagegen klagen will da ihm mehr zu steht weil er - er weiß es
ist schwer dem einfachen Volk zu vermitteln - nunmal einen höheren
Lebensstandard hat als wie der einfache Bürger...!

Hat hier noch irgendjemand Fragen ?

Ehrlich gesagt fehlen MIR die Worte bei soviel Kacke die hier im Land
abgeht... Ein Bundesrichter hat festgestellt, daß 245,00EUR (als
Hartz4-Empf.) zum Leben ausreichen. Mehr ist nicht notwendig...!
Punkt. Basta. Aus.

Aktuelles Urteil aus Köln von der Ausländerbehörde zu der Ausweisung
der Familie des Kalifen von Köln (wer es noch nicht weiß: der sog.
Kalif von Köln, Herr Metin Kaplan, hat einen Mordauftrag erteilt,
welcher auch ausgeführt wurde!): die Tochter des 'Kalifen' kann trotz
Aufhebung des Asylstatusses NICHT ausgewiesen werden, weil diese
inzwischen ein Kind bekommen hat und dieses Kind DEUTSCHER Staatsbürger
ist... Aber es kommt noch dicker: Die Frau des 'Kalifen' kann NICHT
ausgewiesen werden, weil der Mann, der ja bekanntermaßen in der Türkei
im Kanst sitzt (wo er hingehört), die Frau nicht ernähren könnte, weil
er ja im Knast sitzt! Also folgende Logik: die Frau kann nicht in die
Türkei - wo sie hinmüßte nach deutschem Recht - weil der Ehemann sie
nicht erhähren kann, weil dieser im Knast sitzt...!

Meine Frage an die Community hier: WIE ernährt denn der Ehemann die
Frau, WENN DIESE IN DEUTSCHLAND IST, wenn der Mann in der Türkei im
Knast sitzt...??

Oder anders (für die, denen das Nachdenken zu schwer fällt): weil der
Ehemann die Frau in der Türkei nicht ernähren kann (weil er ja im Knast
sitzt), können das ja die Deutschen solange tun...

Wie blöde muß ich denn sein, diesen Schwachsinn, der hier im Land
abgeht, zu unterstützen und zu finanzieren?

Ich möchte EINEN, wirklich NUR EINEM hier im Forum erleben, der von
sich sagt: JA! Ich gehe hart arbeiten damit andere sich einem schönen
Tag machen können... (ins Schwimmbad gehen bei diesen herrlichen
Temperaturen, während sich der Deutsche in der Fabrik die Brust auf den
Rücken ackert...).

Wer so bescheuert ist, der soll auch immer schön GEZ zahlen, oder die
lekker Gebühren hier an die Stiftung-EAR überweisen, oder sonstwas, was
sich die Politik eben gerade mal wieder ausgedacht hat...

Der obige Forums-Papagei, welcher uns hier an DIE PFLICHTEN erinnert,
ist vermutlich auch einer, welcher es sich in einer Vollkaskomentalität
gleich hier in Deutschland bequem gemacht hat (vermutlich Beamter).
Dieser fürchtet nun zurecht um SEINE Pfründe, würden eine zunehmende
Anzahl von Bürgern etwas alternative, kreativere Wege beschreiten...
Wohlwahr: seine Angst gilt denjenigen, die sich gegen die Gesetze
verhalten, wohlwissend, daß sein bequemer Alltag eines Tages jäh
gestört werden könnte. Der bequeme Alltag vom Sortieren der Akten,
immer schön einen Aktendeckel aufgeschlagen auf dem Tisch liegen haben,
sieht nach Arbeit aus, möglichst ohne Bürgerkontakt, denn der Kontakt
zum Bürger stellt eine Störung des soooo liebgewonnenen Alltags dar!

Wem da nicht die Augen aufgehen und die Galle überläuft - na, dem ist
wirklich nicht zu helfen: es wird wohl die Bestimmung desjenigen sein,
eines schönen Tages mit all diesen tollen Gesetzen, Richtlinien,
Bestimmungen, Anweisungen, etc. dieses Landes unterzugehen...

Kopf hoch: alle anderen werden für sich einen Weg finden.
Möglicherweise etwas am Rand der Legalität, aber immer auf der krativen
Überlebensseite...

Ich werde meinen Weg gehen und kann nur jedem/jeder empfehlen sehr,
sehr wachsam zu sein, wenn irgendwelche Mitbürger wie Bojen aus dem
Nichts auftauchen (s. obiges Zitat), und uns daran erinnern, was UNSERE
Pflichten sind...

Meine Pflicht ist es zu überleben!

Hört nicht auf die Schäferhunde, die uns anbellen!
Wehret den Anfängen!
S.Engler

P.S.: ich brauche mich nicht zu verstecken. Wer mir schreiben möchte
kann dies auch tun an meine e-mail-Adr.: stefanengler98@yahoo.de

von Tuerkin (Gast)


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Vorab:
Bin eine Türkin (wie ich es bewusst als "Namen" hier geschrieben
habe). Besuche jedesmal diese Foren bzgl. WEEE/RoHS, dieser schwachsinn
von S. Engler hat nichts mit dem Thema zu tun, fehl am Platz!!!
Er sollte eher die "MECKER" oder "Rassisten" Foren aufsuchen!

Hiermit bitte ich Sie diesen Beitrag von S. Engler zu löschen!

Vielen Dank im Voraus.

MfG
Türkin (die auch hart für Ihr Geld arbeitet und sich mit den Deutschen
Gesetzten gut auskennt!!!

von Norbert (Gast)


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Ich stimme Stefan Engler voll zu!

Ich habe schon lange mit dieser Ordnungs-, Sozial-,
Einwanderungs-, Steuer- und Abgabendiktatur abgeschlossen.


@Türkin

Das du für dein Geld hart arbeitest, ehrt dich! Aber deine Person war
nicht Inhalt irgendeiner Kritik.

von Unbekannter (Gast)


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Dieser "Stefan Engler" ist wohl mit dem falschen Bein aufgestanden,
anders ist seine schlechte Laune und seine Stammtisch-Politik nicht zu
erklären.

von D. H. (slyd)


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von Ralf (Gast)


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Hallo,

seit ein paar Tagen beschäftige ich mich nun auch mit dem ElektroG und
habe ein paar Fragen, auf die ich noch keine Antworten finden konnte.

1. Was konkret ist eine "Marke"? Also muss ich mein Produkt zunächst
als Marke (gegen weitere hohe Gebühren) prüfen und eintragen lassen?
(Ohne Angabe einer Marke ist nämlich keine Registrierung bei EAR
möglich)

2. Zur Fertigung meines Produktes verwende ich ein "Originalteil"
eines sehr bekannten Herstellers. Dies besteht aus ca. 90% Kunststoff
und ca. 10% Blech. Das "Originaltteiltei trägt das CE-Zeichen.

Meine Fragen dazu:

- Ist die Verwendung dieses Teiles ohne ausdrückliche Genehmigung des
eigentlichen Herstellers überhaupt zulässig?

- Darf ich das Teil viellecht dann verwenden, wenn ich die
Kennzeichnungen des Originalherstellers entferne?

- Verliert das Teil durch Hinzufügen einer Leiterplatte mit extrem
einfach Bestückung seine CE-Zulassung

- Muss ich nun eine neue CE-Zulassung (EMV-Prüfung) durchführen
lassen?


Vielen Dank und Grüße
Ralf

von Thomas O. (Gast)


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CE hat ja mit EAR eigentlich nichts am Hut. Hier geht es um die
Entsorgung der Geräte und den ganzen Sicherheiten falls der Hersteller
pleite geht.

von Ralf (Gast)


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Hallo Thomas,

mir ist schon bewusst, dass CE (EMV) und ElektroG nichts miteinander zu
tun haben. Trotzdem stellen sich mir diese Fragen bei einem Projekt ...
:-)

Gruß
Ralf

von Thomas O. (Gast)


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Erstell doch einfach nen neuen Beitrag anstatt es unter ein ganz anderes
Thema zu stellen.

von Stefan Engler (Gast)


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Hallo Tuerkin und die Anderen,

Tuerkin hat Recht, mein Beitrag vom 17.7.06 gehört nicht in dieses
Forum. Es ging ja auch ein wenig um "deutsches Recht" und mehr od.
weniger schwachsinniger Gesetze und deren Auslegung.

Sollte sich jemand durch meinen obigen Beitrag verletzt od. gekränkt
fühlen, so bitte ich denjenigen hier um Entschuldigung.

Rassistisch war ich allerdings nicht, ich hatte lediglich ein "so
tolles deutsches Urteil" interpretiert um die Unlogik aufzuzeigen,
welche sich hinter dem deutschen Recht versteckt.
Übrigens (nicht meine Meinung, sondern publiziert von Herrn Rolf Bossi,
Promi-RA und Buchautor): die deutsche Rechtssprechung basiert in ihren
Grundzügen auf altes, übertragenes und neu interpretiertes
Nazirecht...
Aber auch das gehört hier nicht her und daher zukünftig nur noch
Kommentare "zur Sache".

Wie geschrieben, bitte nicht alles so ernst nehmen, es sollte auch
etwas zu Nachdenken anregen...
S.Engler

von Supersofti1970 (Gast)


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Die EAR ist der Tod des produzierenden Mittelstandes.

von Stefan (Gast)


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Hallo zusammen,
ich arbeite in einer mittelständischen Firma mit 30 Angestellten und
mußte mich lange Zeit mit dem EAR herumschlagen. Die Anerkennung
unserer Garantie (Betrag immerhin 500Euro..) dauerte 3 Monate und wurde
erstmal abgelehnt. Man verlangte von uns einen Treuhänder. Nach langer
Diskussion durften wir die Garantie auf einem Sparkassenbuch einer
unabhängigen Privatperson deponieren. Dies wurde jedoch von der EAR
erst genehmigt nachdem die Bank schriftlich bestätigt hat das man über
die 500 Euro auch ohne Kündigunsfrist verfügen kann. Woher soll so ein
Jurist bei der EAR auch wissen das dies auf jedes Sparbuch in dieser
Summe zutrifft. Cool war auch ein Telefonat mit Herrn Gold...., der
Oberjurist von diesem Laden. Er sagte das wer diese paar Euros nicht
aufbringen könnte sollte doch lieber etwas anderes machen. So arrogant
kann man nur sein wenn man einen vermutlich unkündbaren Job,
Supergehalt und keinerlei Respekt und Bodenhaftung mehr gegenüber
seinen Mitbürgern besitzt. Unser Antrage auf Kostenbefreiung auf Grund
der Geringen Menge wurde natürlich abgelehnt. Wir sollten durch einen
Wirtschaftsprüfer nachweisen das diese Beiträge uns ruinieren würden.
Haben die eine Ahnung was ein Wirtsschaftsprüfer kostet ? Außerdem
steht in der Gebührenordnung §2, das die Kosten in angebrachter Menge
zur Inverkehrgebrachten Menge stehen müssen. Also mal gerechnet, 275€
Enstorgungskosten für 2006 im Verhlätnis zu mehreren Hundert Euro
Gebühr. Mitlerweile klagen wir und einige andere Firmen gegen diese
Willkür vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Die haben in den letzten
Tagen in anderen Fällen schon sehr intressante Urteile gegen die EAR
gefällt, u.a. haben Sie sogar verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

von Thomas O. (Gast)


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@Stefan: kannst du mir ne Quelle zu den Urteilen nennen? Würde mich
interessieren was da genau entschieden wurde.

von Stefan Engler (Gast)


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QThomas O

Zu Deiner Frage nach der Quellenangabe: Du findest die meisten
Sachverhalte mittels der Archiv-Suchefunktion auf der HP von:
a) Berliner Morgenpost
b) Tagesspiegel-Online  (ggf. via Google)

Ein AZ zu diesem Kalifen-Urteil habe ich nicht zur Hand, aber es wurde
verhandelt vor der Kölner Ausländerbehörde.
Den Sachverhalt habe ich sinngemäß so wiedergegeben, wie er publiziert
wurde. Allerdings habe ich in einem Fall einen Umkehrschluß gewagt,
welcher einigen hier aufgestoßen ist.
Dies war meine Interpretation, die eigentlich nicht in dieses Forum
gehört... Manchmal kann man sich etwas über deutsche Rechtssprechung
erregen, soll so nicht wieder vorkommen.

Auch ich bin (wie wahrscheinlich die meisten hier) ein Technik-Freak
und mache hauptberuflich Entwicklungen im Bereich Fahrzeugtechnik für
einem bekannten deutschen Fz.-Hersteller.

Was mich etwas ärgert ist eben die Tatsache, das mir als Entwickler von
Amts wegen permanent Knüppel zwischen die Beine geworfen werden!

Insofern kann ich gut verstehen, wenn Personen resignieren, die Firma
verkaufen/auflösen und ihre Antriebskraft vollens verlieren...

Gruß,
Stefan

von Holger Schmidt (Gast)


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Stephan Engler hat sich bei seinem Beitrag zweifellos in Rage
geschrieben und alle seine Äußerungen würde ich auch nicht
unterschreiben.
Aber dennoch: Im Kern hat er Recht.
Das mit dem Kalifen von Köln ist zweifellos eine traurige
Angelegenheit, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Man sollte hier wirklich mal vernünftig an die Sache herangehen  und
solche Leute den Landes verweisen. Solche Einzelbeispiele sind nicht
nachvollziehbar und helfen nur den rechtsextremistischen Teufeln der
NPD in der Bevölkerung Fuß zu fassen.
Die türkischen Gastarbeiter kamen in den 60/70er Jahren in unser Land,
aber nun sollte man das Kapitel Moslems in Deutschland wieder beenden
und den Normalzustand wieder herstellen. Es spielt keine Rolle ob diese
Arbeiten gehen oder zu mir freundlich sind. Ich möchte nicht das ich im
Alltag mit dieser fremden und unheimlichen Kultur konfrontiert werde.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Wort "Alltag".
Ich habe nichts gegen Schüleraustausch, persönliche Freundschaften,
Urlaub oder so etwas. Aber wenn ganze Stadtbezirke einen islamischem
Beigeschmack bekommen, dann gefällt mir das überhaupt nicht.

Das sagte ich auch schon oft zu hier lebenden Moslems und selbst die
gaben mir da auch fast immer Recht !

Wenn ich nach Tunis, Kairo oder Ankara fahre, dann will ich islamische
Kultur sehen und keinen deutschen Bratwurststand. Und in Köln oder
Berlin will ich deutsche Kultur sehen.
Das sollte man doch verstehen, oder ?

von crazy horse (Gast)


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hat eigentlich mal jemand versucht, in einem islamischen Land eine
christl. Kirche zu bauen? Hier gibts Steuermittel als Zuschuss für den
Moschee-Bau :-(
Oberhausen glaube ich war das.

von Hannes L. (hannes)


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Ich dachte, hier geht es um Elektro-Altgeräte? Unser Dorf hat immer noch
keinen Container und keinen zuständigen Wertstoffhof. Wer Elektroschrott
hat, muss über das Landratsamt ein Einsatzfahrzeug des Entsorgers
bestellen, was den Spaß vermutlich extrem verteuert.

Aber was die Verbreitung des Islams in Deutschland betrifft, habt Ihr
schon recht, diese Bevölkerungsgruppe wächst wirklich wie ein
Krebsgeschwür...

...

von Stefan Engler (Gast)


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Q...HanneS...

direkt um (die Entsorgung von) Elektro-Altgeräte ging es hier
eigentlich nicht. Ursächlich ging es um ein wunderschönes, neues
Gesetz, welches einigen Kollegen unter uns Knüppel zwischen die Beine
wirft und für erhebliche Verunsicherung sorgt...

Das eigentliche Problem ist doch die 'Machtlosigkeit' mit welcher wir
Betroffenen auftreten MÜSSEN - ob wir wollen oder nicht - geradezu einem
Bittsteller gleich. Der kleine Entwickler wird so zu einem behördlichem
'Vorgang' (Fachsprache: Verwaltungsakt). Und so hat die Behörde die
wohlwollende Grundlage geschaffen zur Umsetzung ihrer staatlichen
Willkühr.

Und das hat nichts - wie ein Forenteilnehmer hier einmal mutmaßte - mit
dem Aufstehen auf dem falschen Fuß zu tun! Denn: das staatliche System
macht keine Fehler... es IST der Fehler!

Ich persönlich kenne einige gestandene Ingenieure, die in dem
(deutschen) System einfach keine Perspektive mehr gesehen haben.
Natürlich, nicht alles läuft für den Einzelnen immer über Jahre rund.
Aber diese Menschen haben mir gesagt: Was soll ich mich da noch
krummachen? Für wen denn - wenn nicht für mich? Etwa für den sog. Vater
Staat? Nichtdoch. Sie sagen: ich lebe momentan ganz gut von Hartz4 und
einigen Nebentätigkeiten... ...der Mercedes läuft auf den Namen vom Opa
- so what?

Manometer. Soll das unsere Zukunft sein?

Je mehr staatliche Reglementierung erfolgt - desto mehr Menschen werden
sich diesem System entziehen...! Und zu meiner Meinung reagieren diese
Leute absolut menschlich! Je größer der Drang des Staates den Bürger
reglementieren zu wollen - desto größer der Drang des Bürgers zu
'kreativen' mithin alternativen Erwerbsquellen...

Der Autor Günter Ogger hat einaml gesagt (in seinem Buch "Deutschland
vor dem Chaos"): je schlechter die Politik und je größer der Wunsch
des Staates alles kontrollieren zu wollen - desto größer ist die
Schwarzarbeit im diesem Land. Weiter: die Schwarzarbeit an sich ist
nichts illegales, vielmehr die ureigenste Form des Menschen im
Austausch von Dienstleistungen (ohne den Staat daran zu beteiligen,
wozu auch). Der gemeine und oft gescholltene Schwarzarbeiter handelt
also garnicht illegal, sondern - ohne es primär zu realisieren - in
seinem Wesen und Handeln völlig menschlich (lt. Ogger).

Hoffe zum Nachdenken angeregt zu haben,
S.Engler.

von Hannes L. (hannes)


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@Stefan:

Du brauchst mich nicht zum Nachdenken anzuregen, Du rennst bei mir
offene Türen ein. Mir ist bewusst, dass DL keine Demokratie hat,
sondern eine Lobbykratie. Mir ist auch bewusst, dass sich diese nicht
einfach so abschaffen lässt, es sind zu Viele, die nicht bereit sind,
auf ihre Privilegien zu verzichten. Mir ist auch klar, dass Politik
nicht im Bundestag (von den "gewählten" Marionetten) gemacht wird,
sondern in den Ämtern selbst, denn die dort tätigen Beamten werden
einen Teufel tun, sich selbst überflüssig zu machen, indem sie
Bürokratie abbauen. Also wird das Krebsgeschwür "Beamtentum" weiter
wuchern.

Es ist auch klar, dass das EAR-Gesetz viele kleine Betriebe (eben den
"Mittelstand") in den Ruin treibt. Gewinner sind wieder mal die
großen Konzerne, die auch die Mittel haben, entsprechende Mitarbeiter
(Beamte) entsprechender Ämter und auch Politiker von ihrer Sicht der
Dinge zu überzeugen.

...

von Stefan Engler (Gast)


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@...HanneS...

Beamtentum, Marionettengehabe, usw... Ja, Recht hast Du wohl.

In diesem Zusammenhang fällt mir ein Zitat einer Bekannten ein, welche
in der DDR aufgewachsen ist: "In der DDR wußte jeder was falsch läuft
- aber keiner durfte etwas darüber sagen... Hier, im Westen, kannst Du
alles sagen was Du willst - aber keine Sau interessiert es...". Da ist
wohl was dran, nichtwahr?

Nochmal: es ist ein großes Problem über Mißstände in diesem schönen
Land zu lamentieren, ohne wirklich gute Konzepte zu deren Lösung
anbieten zu können. Ich wurde hier ob meiner "Stammstichparolen"
gescholten, gern würde ich eine Lösung der Probs hier feilbieten - habe
diese aber leider auch nicht. Bemerkenswerterweise haben meine
"Kritiker" hier auch kein Stück zur Erkenntniss od. Lösung des
Problems beigetragen, warum wohl?

Jede Partei, welche gerade nicht regiert, tönt, was alles falsch
entschieden wurde und was diese - würde sie gewählt - alles wieder
ändern würde.
Schöne, verlogene (Politik-)Scheinwelt.

Also, ...HanneS..., ich stimme mit Dir vollens überein.
Doch wisse: nur kollektives Handeln wird hier weiterhelfen!
Der Aufbau, die Kanalisierung und Bündelung der Kräfte - darin liegt
die eigentliche Herausforderung.

Möge dieses Forum die Diskutanten einigen und dazu beitragen.

S.Engler.

von crazy horse (Gast)


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Das Problem wird sich lösen. Die Auswanderungsrate ist exponentiell, im
letzten Jahr waren es 160.000. Klingt nicht viel - aber wenn es Jahr
für Jahr mehr wird? Dazu ständiger Geburtenrückgang.
Und wenn man sich anschaut, wer so geht..., ich stelle mir die dummen
Gesichter vor, wenn nur noch Politiker, Beamte, Rentner und
Hartz-Empfänger hier sind, wer wird denn dann gegängelt und verwaltet?
Mir persönlich geht es materiell ziemlich gut, da kann ich nicht
klagen, trotzdem habe ich die Nase restlos voll, man bekommt einen
Knüppel nach dem anderen in die Beine, es macht keinen Spass mehr.

von Stefan Engler (Gast)


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Hallo, crazy horse!

Ich freue mich für Dich das es Dir materiell gut geht und Du nicht
klagen kannst. Das kann nicht jeder von uns sagen.

Die Zahlen, die Du genannt hast, stimmen ungefähr mit meinen
Informationen überein. Dennoch finde ich es ziemlich bemerkenswert: die
Personen, welche Deutschland verlassen, sind hochgebildet und studiert
(z.T. Ärzte, Ingenieure, etc.) welche hier leider keine Zukunft mehr
sehen. Im Gegenzug wandert ungefähr die gleiche Anzahl an Personen nach
BRD ein. Stellt sich doch die Frage: sind diese auch so hochgebildet wie
der Abgang an Personen, oder sind dies Flüchtlinge, Asylanten,
irgendwelche Verfolgte, etc., welche vermutlich an den schönen,
sozialen Systemen partizipieren wollen. Ich weiß es nicht.

Aber ich möchte der Foren-Gemeinde doch folgendes Erlebnis nicht
vorenthalten: eine Bekannte von mir, sie ist aus der Ukraine,
antwortete auf meine Frage, wie sie denn nach Deutschland gekommen sei
wie folgt: "...durch meinen Mann, er ist Jude.". Auf meine weitere
Frage, was denn der Mann hier arbeiten würde, welche Fähigkeiten dieser
hier anbieten würde, antwortete die Dame (fast schon pikiert): "...aber
warum sollte mein Mann denn arbeiten? Er ist doch Jude! Und der deutsche
Staat hat doch die Möglichkeiten geschaffen für diese Menschen, hierher
zu kommen...". Jeder möge sich selbst ausmalen, wovon diese Menschen
leben und wer deren Krankenversicherung zahlt.

Mir fehlen da einfach schlicht die Worte.
S. Engler.

von Raffnix (Gast)


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Hallo Leute,

wie ich sehe bewegen sich auf dieser Plattform auch zahlreiche
Fachleute für alles mögliche.... ;-)

Ich hätt da auch mal ne Frage in die Runde. Ich bin eigentlich nur ein
sehr kleiner HÄNDLER für Computer, Telefone und Digitalkameras.
Verkaufe üblicherweise nur fertige Systeme namhafter Hersteller. Von
Zeit zu Zeit bekomme ich aber auch Anfragen, ob ich einen Computer
individuell zusammenbauen kann. Ich bin aber kein gelernter
Elektroniker oder Techniker. (Habe im Hauptberuf was ganz anderes
gelernt) Ist es überhaupt legal als "ungelernter" Coputer selber
zusammen zu bauen und diese zu verkaufen? Und welche anderen Gesetze
außer dem EAR muß ich dabei einhalten??? Habe mal gehört, dass ich die
fertigen Geräte beim TÜV abnehmen lassen müsste. Würde aber nur
Standardkomponenten "zusammenstecken", nix selber löten.

Gibt es sowas wie ein Handuch oder Informationsquelle über die Gesetze
und Verordnungen, die in so einem Fall (Assemblierung von PC's)greifen
würden????

von Alexander (Gast)


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Hallo allerseits,
habe erst jetzt dieses Forum entdeckt. Deswegen ist meine Frage ja
irgendwann/wo bereits beantwortet worden. trotzdem stelle ich sie mal:

Wie sieht eigentlich die rechtl. Lage aus, wenn ein (Klein)unternehmer,
der bislang hier in D. seine Geräte gebaut und verkauft hat, ins
(außereuropäische) Ausland umzieht (zumindest mit seiner Firma) um dann
seine Produkte per Versandhandel (z.B. via ebay) weiter zu verkaufen.
Bei ebay haben z.B. schon Firman aus z.B. den USA oder HongKong Ware
angeboten und auch von dort verschickt. Da die EAR ja nur in der EU
gilt, wäre dann doch der Anbieter davon nicht berührt oder?

@Raffnix: Solange Du den PC nur aus (Standard)komponenten
zusammensteckst (also z.B. fertiges Gehäuse, in das Du das fertige
Mainbord reinschraubst, usw.), kannst Du als Händler durchgehen. Sobald
 Du aber z.B. einen Lötkolben anzufasst, um irgendwas zu reparieren oder
zu verändern, braucht Du einen entsprechenden  Meisterbrief (oder ein
Ingenieurdiplom). Aber vielleicht kannst Du ja auch Deine Fa. ins
Ausland verlegen ;-)

Gruß,
Alexander

von T.Stütz (Gast)


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Leider bringt das nichts in das Ausland zu gehen, da Sie dann ja als
"Erstinverkehrbringer" innerhalb der EU gelten (also auch als
Händler).

Gruss

von Raffnix (Gast)


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Hallo Alexander,

danke für die Info! Das macht mir wieder Hoffnung. Mit dem Lötkolben
würde ich eh nur mehr Schaden anrichten, als Positives bewirken. Daher
lasse ich es eh. Was mich außerdem bewegt, ist die Frage, wenn ich
einen Rechner aus fertigen Standardkomponenten zusammenstecke
(assembliere) erschaffe ich ja ein neues Gerät. Braucht man für dieses
neue Gerät dann wieder CE-Zeichen, TÜV-Gutachten,
Radio-Strahlengutachten oder sonstige Zulassungen. Oder reichen die
Prüfzeichen der Einzelkomponenten? (Sofern welche darauf sind)Muß ich
über die zusammengesteckten Kisten irgendwelche Nachweise führen?

Mit dem Auswandern muß ich mir Zeit lassen, bin ein wenig immobil...
;-) Würde dann lieber das Gewerbe aufgeben.

Gruß

von Rudolf Dölling (Gast)


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Hallo Raffnix,

das CE - Zeichen darf in Eigenverantwortung vergeben werden. Solange
das Gerät die Eigenschaften erfüllt, gibt es kein Problem. Lässt aber
ein Kunde nachmessen, warum sein Fernseher flimmert, wenn der PC an
ist, dann könnte es ein Problem geben.

Rudolf

von Guido Körber (Gast)


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Also erst mal was grundsätzliches:

Das Gesetz um das es hier geht heisst ElektroG. EAR ist die
privatwirtschaftliche Veranstaltung der großen Unternehmen um die
kleinen platt zu machen, das Elektro Altgeräte Register, zuständig für
die Koordinierung der Abholung von eingesammelten Altgeräten.

Was nun die Frage nach Hersteller oder Händler betrifft ist das
ziemlich komplex. Das ElektroG definiert leider diverse Begriffe um,
einer davon ist der Begriff des Herstellers.

Im Sinne des ElektroG ist der "Hersteller" jeder der Geräte im
Geltungsbereich des Gesetzes erstmalig in Verkehr bringt. Das kann also
auch ein Importeur sein, oder jemand der Geräte bei anderen in Auftrag
fertigen lässt und dann unter eigenem Namen vertreibt.

Da es sich bei den Einzelteilen eines Computers nicht um Geräte handelt
(die Definition ist schwer, da die EAR hier eine andere Meinung vertritt
als das Gesetz), ist im Zweifelsfalle derjenige der Hersteller, der
diese zu einem Gerät zusammenfügt. Streng genommen wäre der Händler der
einem fertigen PC weiteren Speicher einbaut auch ein Hersteller und
müsste die dem bereits gemeldeten Gerät hinzugefügte Masse der EAR
melden.

Je mehr man sich mit den Details und Folgen des ElektroG
auseiandersetzt desto mehr verliert man den Respekt vor dem
Gesetzgeber...

von Stefan Engler (Gast)


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@Guido Körber:
Du möchtest gern, das wir alle Respekt vor dem Gesetzgeber haben, ja?
Ist denn die Frage erlaubt, ob der sog. Gesetzgeber auch Respekt vor
mir/uns also vor seinen Bürgern hat?

Oder stellt sich diese Frage nicht/darf sich nicht stellen?

Der sogenannte Gesetzgeber (dies sind übrigens mehrheitlich Leute,
welche geschworen haben dem Wohl des Volkes zu dienen, und nicht
umgekehrt!) hat soeben ein "Antidiskrimenierungsgesetz" erlassen.
Dazu gleich eine Behörde aus dem Boden gestampft wo Leute Posten
zugeschoben bekommen, die die Partei bislang anderswo nicht
unterbringen konnte (alles gaaaanz korrekt so, keiner der Bürger hat
doch da was gegen, nichtwahr?). Demnach ist es ab dem 1.1.2007 VERBOTEN
in einer Zeitungsanzeige nach einem "Kraftfahrer" zu suchen. Es ist
dann nach DEM NEUEN GESETZ (um so etwas geht es hier ja im Forum!)
falsch und strafbar! Alles klar? Angezeigt werden kann die Firma, die
die "Kraftfahrer"-Sucheanzeige geschaltet hat!
Ich finde soetwas absurd!

Nach der Einlassung von Guido Körber würde Respekt vor dem Gesetzgeber
bedeuten: JEDES noch so schizophrene Affentheater (Gesetz) mitzumachen
- natürlich ohne nachzudenken, immer schön wie es "vom Gesetzgeber"
verordnet wird...!

Respekt vor dem Gesetzgeber sollen wir haben (tönt Guido Körber): im
Jahre 2004 - vor Einführung von Hartz4 - wurde VOM GESETZGEBER gesagt:
"...niemand wird zu einem Wohnungsumzug GEZWUNGEN...". Mit dieser
Aussage sollten die Bedenken von einigen abgetan werden, welche
meinten, Hartz4 wäre ein Gesetz in die verordnete Armut. Und? Heute
können wir alle (auch Guido Körber) in der Zeitung von tausenden
amtlichen Schreiben an die (Hartz4-)Bevölkerung lesen, diese möchte die
Wohnungskosten verringen, sonst gibt es eine Leistungskürzung!
Gott erhalte mir da den Respekt vor den gesetzgeberischen
Lügenbaronen!

weiteres Beispiel: meine Tochter ist 26Jahre und wohnt (noch) bei mir
zuhause, sie hat einen Hart4-Antrag gestellt. WARUM besteht das Amt
(durch den Gesetzgeber angeleitet) nun auf einen Einkommensnachweis
INKLUSIVE Vermögensauflistung VON MIR?!?
Hallo? Ich habe keinen Antrag od. sonstwas gestellt, also was soll das?
Ich beschwerte mich und verlangt ein Gespräch mit dem Gruppenleiter der
Behörde. In dem Gespräch wollte ich gern wissen, auf welcher
RECHTSGRUNDLAGE von mir diese Nachweise eingefordert werden, und wo
genau ich diese nachlesen könnte. So, jetzt kommts: dieser
(verbeamtete) Gruppenleiter sage mir wörtlich: "...nun, das können Sie
nirgends im Gesetzestext nachlesen, das entscheiden die Sachbearbeiter
je nach Fall...".

HA HA HA !

Bei so viel Schwachsinn, lieber Guido Körber, habe ich den Respekt
längst verloren! Was soll denn dieser Quatsch, ich kann dieses Gesetz
nirgendswo nachlesen und das jeder Sachbearbeiter selber entscheidet -
am besten alle unterschiedlich, von Tagesverfassung abhängig, oder was?
Nee, mein Lieber, das ist Verarschung des Bürgers!

Und wenn soetwas hier mit dem ElektroG / EAR durchgezogen wird, ohne
Rechtsgrundlage, undurchsichtig, für den Betroffenen nicht
nachvollziehbar, von Fall zu Fall anders - nach was bleibt dann denn
noch übrig, als irgendwie sein eigenes (halblegales) Ding zu machen...

Zusatz, lieber Guido Körber, zum Thema Respekt vor dem Gesetzgeber:
mein Opa hatte sich im 2.Weltkrieg geweigert irgendwelche Gefangenen zu
erschießen. Daraufhin wurde mein Opa vor Ort standrechtlich
hingerichtet. Der Gesetzgeber, lieber Guido Körber, hat also damals
erlaubt meinen Opa abzuknallen. Alles völlig legal! Ne tolle
Vorstellung lieferst Du hier ab, Guido Körber.

Ehrlich gesagt, hätte mein Opa damals sein ganzes Magazin auf
irgendsoeinearmegefangenensau abgefeuert - ich hätte meinen Opa heute
möglicherweise noch. Ich hätte meinen Opa gerne kennengelernt - es war
mir nicht vergönnt, weil mein Opa das Leben eines niederen Gefangenen
höher einstufte als sein eigenes - als wie vom "Gesetzgeber"
gefordert wurde. Das hat ihm selbst das Leben gekostet!
Ehrlich, Mann, ich scheiße auf den Respekt vor dem Gesetzgeber!

S.Engler

von Aufreger (Gast)


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Ich glaube, ich lese nicht recht?
Hallo Stefan Engler!!! Guido Körber ist nicht dein Gegner und auch kein
Befürworter des ElektroG. Er und andere engagieren sich mit Eifer auf
eigenen Webseiten, um diese Behördenwillkür Namens Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die, die davon betroffen sind
irgendwie umgänglich zu machen. Also such dir bitte nicht den falschen
Gegner aus, sondern lies stattdessen die Beiträge dieses Threads
aufmerksam durch!

von Steffen (Gast)


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@Aufreger
Full ACK!

@Stefan Engler
Würde mal sagen, wer lesen kann ist klar im Vorteil!

von Kai (Gast)


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"Respekt vor dem Gesetzgeber sollen wir haben (tönt Guido Körber): im
Jahre 2004 - vor Einführung von Hartz4 - wurde VOM GESETZGEBER gesagt:
"...niemand wird zu einem Wohnungsumzug GEZWUNGEN...". Mit dieser
Aussage sollten die Bedenken von einigen abgetan werden, welche
meinten, Hartz4 wäre ein Gesetz in die verordnete Armut. Und? Heute
können wir alle (auch Guido Körber) in der Zeitung von tausenden
amtlichen Schreiben an die (Hartz4-)Bevölkerung lesen, diese möchte
die
Wohnungskosten verringen, sonst gibt es eine Leistungskürzung!
"

passt zwar nicht zum eigentlichen thema, aber unkommentiert stehen
lassen geht auf keinen fall: Herr Engler? Ich bin vor 2 Jahren
"freiwillig" umgezogen, weil es beruflich und damit auch finanziell
nicht besonders lief? Wer hat nun mit mir Mitleid und warum? Niemand!
Warum auch, es ist doch ein ganz normaler Vorgang, nicht schön
vielleicht, aber auch nicht besonders bemerkenswert.
Und nun frage ich Sie mal direkt: Was ist daran so schlimm, wenn ein
HartzIV-Empfänger umzieht. Seine alte Wohnung zahlte das Amt, seine
neue auch. Er macht also auch weiterhin massivst Gewinn bei der Sache

von Stefan Engler (Gast)


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@Aufreger
@Steffen

Ja, Ihr habt damit Recht. Habe G.K. auch nicht als Gegner gesehen.
Seine Meinung erschien mir zuerst ein wenig kontrovers. So also Guido
Körber für 'unsere' Sache einsteht - mithin gegen Behördenwillkühr
und diesen ganzem Bürokratiewahnsinn - so hat er meinen ganzen Respekt!
Absolut.
Ich ziehe meinen Hut vor Guido Körber, möge er bitte meine obigen
Zeilen nicht ernst (persönlich) auffassen.

Natürlich ist im Vorteil, wer lesen kann... Ich gebe zu (ein Mangel
meiner selbst) einiges nur 'überflogen' zu haben. Sorry.

@Kai:

Sie also haben mich direkt angesprochen. Ich habe ja auch einiges aus
meiner Erfahrung dazu beigetragen, ist ja nicht immer leicht hier seine
Lebensgeschichte (teilweise) zu offenbaren.

Also: wer freiwillig seinen Wohnsitz verlegt (neuen Job in anderer
Stadt, neue Freundin, etc.), handelt nach eigenem Ermessen. Dagegen
kann/wird niemand etwas sagen wollen - egal ob nun vom Staat bezahlt
od. nicht. Es ging in meinem Thread doch auch um die 'Verlogenheit'
des Gesetzgebers, darum also, das bei dem Gesetzgebungsverfahren (wo
noch Veto-Möglichkeiten bestehen, z.B. seitens des Bundesrates) die
Sachlage heruntergespielt wird. O-Ton: "...niemand wird gezwungen
seine Wohnung aufzugeben...". Aber genau das passiert doch jetzt
tausendfach: egal, ob der Betroffene das möchte oder nicht. Natürlich
wird die alte wie die 'neue' Wohnung durch den Staat bezahlt. Es geht
doch darum, das der Betroffenen zum Spielball der Behörden (des
Gesetzgebers) wird. Und dies ist nicht akzeptabel!

Und auf das ElektroG/EAR übertragen (dieses Thema hier) wird der
(Klein-)Unternehmer zum Spielball der Behörden. Und genau dies muß doch
bekämpft und möglichst verhindert werden...

@Kai:
Die Entscheidung zu einem Wohnungswechsel sollte jeder für sich selbst
treffen - so wie Sie es getan haben - und nicht das Amt!
Natürlich wird es kein Mitleid von irgendjemanden geben (können), jeder
hat ja 'sein' Paket zu tragen. Ich aber wünsche Ihnen - Kai - für die
Zukunft alles Gute...

S.Engler.

von Kai (Gast)


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Herr Engler, Sie scheinen vollkommen den Blick für die Realität verloren
zu haben.
Der, der die Wohnung bezahlt, bestimmt auch was er wo wie bezahlt.
Und wenn man selbst die Wohnung nicht zahlen kann, hat man auch keinen
Anspruch auf die Bestimmung. Das ist doch logisch.
Ich selbst zahle meine Wohnung und kann deswegen bestimmen, ob ich
umziehe. Kann ich meine Wohnung nicht bezahlen (wie es ja bei mir war),
dann bestimme ich auch den Umzug. Zahlt ein anderer die Wohnung, dann
hat logischerweise er auch das Recht der Bestimmung.
Möchte ich nicht, daß ein anderer bestimmt, muß ich was dafür tun:
Arbeiten gehen und selbst die Miete bezahlen.
Ich verstehe nicht, warum Sie da so einen Aufriss machen...
und es wird ja auch niemand gezwungen zumziehen. nur wer geld weiterhin
für die Miete bezahlt haben will, muß halt in eine passende (und das ist
das Zauberwort).
"Es geht
doch darum, das der Betroffenen zum Spielball der Behörden (des
Gesetzgebers) wird. Und dies ist nicht akzeptabel!"
Was ist nicht akzeptabel? Das der, der die Miete zahlt, sagt wo es lang
geht? Das ist doch wohl nicht ihr ernst. Die Leute werden nicht ein
Sammellager gesteckt, sondern bekommen eine andere Wohnung. So wie ich
es zb auch machen mußte, weil ich kein Geld mehr hatte. Wo ist da das
Problem?

von Stefan Engler (Gast)


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@Kai:

Na, da scheint ja einer ganz schön was durcheinander zu bringen!
Sie, Herr Kai, meinen also, wer die Wohnung bezahlt bestimmt auch
darüber "wo es lang geht", ja? Das Amt bezahlt aber leider die
Wohnung nicht! Sondern der Steuerzahler! Weiterhin wird DER BEAMTE /
SACHBEARBEITER auch vom Steuerzahler bezahlt! Folglich müßte ICH (als
Steuerzahler der ja die ganze Schose löhnt) dem Sachbearbeiter sagen,
was er wie zu tun hat. Weiterhin müßte ICH (als Steuerzahler)
bestimmen, wer nun umzieht und wer nicht... Also in einer Art
Volksabstimmung der Zahlenden, oder wie?? So einen Blödsinn habe ich
hier wirklich noch nicht gelesen denn Tatsache ist, das der
Sachbearbeiter MIR sagt was ich wie zu tun hätte, obwohl ICH ihm sein
Gehalt erwirtschafte! Ihr Beitrag oben ist absurd!

Um es mal mit Ihren Worten zu formulieren: das der Sachbearbeiter sagen
will "wo es lang geht", obwohl der Sachbearbeiter SELBST vom
Steuerzahler alimentiert (durchgefüttert) wird, eben DAS IST NICHT
AKZEPTABEL!

Hierzu mal ein obiges Zitat:

Aktuelles Urteil aus Köln von der Ausländerbehörde zu der Ausweisung
der Familie des Kalifen von Köln (wer es noch nicht weiß: der sog.
Kalif von Köln, Herr Metin Kaplan, hat einen Mordauftrag erteilt,
welcher auch ausgeführt wurde!): die Tochter des 'Kalifen' kann
trotz
Aufhebung des Asylstatusses NICHT ausgewiesen werden, weil diese
inzwischen ein Kind bekommen hat und dieses Kind DEUTSCHER Staatsbürger
ist... Aber es kommt noch dicker: Die Frau des 'Kalifen' kann NICHT
ausgewiesen werden, weil der Mann, der ja bekanntermaßen in der Türkei
im Kanst sitzt (wo er hingehört), die Frau nicht ernähren könnte, weil
er ja im Knast sitzt! Also folgende Logik: die Frau kann nicht in die
Türkei - wo sie hinmüßte nach deutschem Recht - weil der Ehemann sie
nicht erhähren kann, weil dieser im Knast sitzt...!
Meine Frage: WIE ernährt denn der Ehemann die Frau, WENN DIESE IN
DEUTSCHLAND IST, wenn der Mann in der Türkei im Knast sitzt...??
Oder anders (für die, denen das Nachdenken zu schwer fällt): weil der
Ehemann die Frau in der Türkei nicht ernähren kann (weil er ja im Knast
sitzt), können das ja die Deutschen solange tun...

Mit der KAi-Logik also müßte doch die ganze Sippe längst abgeschoben
sein, da erwiesen ist, das diese sich hier in Deutschland nicht
benehmen können. Aber nein, kassieren seit 20 jahren Sozialhilfe...
Wie das denn, wenn es doch gar kein Problem gibt?

Also, ein Problem sehe ich lediglich in einer gestörten Wahrnehmung
einzelner Personen hier.
S.Engler.

von Steffen (Gast)


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Mann Mann Mann !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

S.Engler, HIER GEHT ES UM DAS EAR!!!!!!!!!!!!! UND NICHT UM IRGEND
EINEN ANDEREN SCHROTT.

Tu uns einen Gefallen und verschone uns mit deiner SAU DUMMEN
PROPAGANDA!

von Kai (Gast)


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Herr Engler, nicht Sie erwirtschaften das Gehalt des Beamten, sondern
Ihr Unternehmen, was Sie bezahlt bringt das Geld für Sie auf. Und das
Geld kommt wieder vom Kunden, der das Geld von seinem Arbeitgeber hat
der...wie weit wollen Sie das Rad zurückdrehen? So weit bis es Ihnen
passt?..scheinbar schon. Also sowas unlogisches. Ich bitte Sie.

Und versuchen Sie doch bitte nicht, Sozial-Recht mit Ausländerrecht zu
mischen. Was kommt als nächstes Polemische von Ihnen? Das Fußballer zu
viel verdienen? Oder die Ölmultis alle bestreikt werden sollen?

von Aufreger (Gast)


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Die Hartz IV-Gesetzgebung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist ein
Ärgernis für sich und gehört nicht in diesen Thread. Hier geht es
ausschließlich um die Elektroschrottrichtlinie (ElektroG). Man kann das
Thema ALG-II zwar benennen und ebenso wie das ElektroG zurecht als
Schikane ansehen (für den einen mehr, für den anderen weniger), aber
das "Kleingedruckte" zum Thema Hartz-IV gehört einfach NICHT hier
rein. Mach doch ein neues Thema auf, dann kann dort Dampf abgelassen
werden und andere können sich dazu äußern.

von stefan engler (Gast)


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Welch Sammelsurium von Fehlannahmen, welch Papageienpapagei, der hier
alles nachkrächzt, was ihm die Herrschaften außerhalb des Käfigs
brockenhaft und vorgekaut an Thesen vorwerfen. Zu müßig wäre es, alles
erneut abzuhandeln: Sozialsysteme platzen nicht, weil es ein
Naturgesetz ist, sondern sie willkürlich nicht mehr gefüllt werden.
Arbeitsplatzpolitik? - Fehlanzeige! Hier setzen Eliten an, wenn es
ihnen ernst wäre; Renten- und Krankensysteme halten sich konstant, eine
Explosion, wie es das Papageienherrchen verkündet, gibt es nicht...

Fest gemauert in der Erden, steht das Fundament dieses deutschen
Systems. Ungerecht fühlen sich viele behandelt, von Steuerlasten
jammern sie, obwohl ein Gemeinwesen im kapitalistischen System nur
durch Steuern aufrechterhalten werden kann. Vornehmlich ist das Klagen
über Steuerlast heute berechtigt, denn die drückende Last erlaubt kein
sorgenfreies Leben, einer Sicherheit vor Arbeitslosigkeit und Krankheit
wegen. Doch selbst intakte Sozialsysteme ermutigen immer wieder zu
Klagen, solange man gesund und leistungsfähig ist.

Da träumt man von Staat, der keine Steuern erhebt. Ist man doch gesund
und produziert und bringt seine Nation nach vorne. Aber dann schmerzt
es hier und da, langsam wird man, Ballast ist man plötzlich und dann
wird auf die Ungerechtigkeit dieser Welt geschimpft, welche keine
Sozialleistungen als Naturgesetz kennt.

Und so fest der Glaube an das Kapital ist, so fest der Glaube daran,
dem Wettbewerbskontrahenten zuvorzukommen. Und exportieren wir Pest und
Cholera, eitrige Beulen und blutiges Fleisch - es ist einerlei, bevor
die Konkurrenz kommt und uns diesen rentablen Markt wegschnappt.
Mehrwert und Profit dürfen doch nicht vergeudet werden, selbst wenn man
damit den Tod des Menschen durch Menschenhand forciert.

So argumentiert das Kapital: Wir würden es nicht wollen, aber der
Wettbewerb, Sie verstehen? - Ethik ist dem Kapitalist als Wort ebenso
bekannt und sonntags zur Kirche wird er einer bestimmten Moral auch
Geltung zulassen, doch Sonntage vergehen und es folgt der Werktag, der
Zeitraum der fehlenden Moral. Ach Gott ist ein Ruhekissen, auf ihn
beruft man sich, holt seine Moralvorstellungen hervor und lobpreist
sie, aber der Wettbewerb, das muß man doch verstehen! Bevor sich der
Engländer eine goldene Nase am Mord an einem Kleinkind verdient, dann
doch lieber wir. Sicher, nur spirituell klebt uns dieses Blut an den
Händen, doch diese blutigen Hände tragen Geld in sich, verdient durch
dies Blutgeschäft. Ein Münzchen in den Korb, der des Sonntags durch die
Reihen der fürchterlich Moralischen wandert und dies ist der
Ausgleich...

So läuft es in Deutschland.

Kai, Aufreger, Steffen, u.a.
Niemand sollte sich hier ob seiner Geistesschwäche schämen!
Es ist absolut menschlich, schlichten Gemüts zu sein.
S.Engler.

von Aufreger (Gast)


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Lieber Stefan Engler, wenn du dich schon für geistig überlegerner
(gegenüber wem oder was eigentlich?) hälst, dann missachte doch nicht
permanent die Forenregeln!

Ansonsten noch folgendes:
Es gibt bei jeder Diskussion mindestens einen Kandidaten, der
unglaublich viel (schwafeliges) beiträgt, nur nichts zum eigentlichen
Thema.

von Taucher (Gast)


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"Niemand sollte sich hier ob seiner Geistesschwäche schämen!
Es ist absolut menschlich, schlichten Gemüts zu sein."
Kein Wunder, daß Sie da so gut drauf sind. Sich die eigene Situation
gut reden ist aller Übel Anfang - Herr Engler vielleicht sollten Sie
Ihr schlichtes Gemüt aber mal einfach aufbessern, anstatt es schön zu
reden? Einen Anfang machen ja schon mal einige Forumsbeiträge hier
(Kai, Aufreger etc)

von fender (Gast)


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Hallo,

die EAR ist doch nur ein Rädchen in der staatlichen Abzocker-Familie.
Mir fällt da die GEZ, Gelber Punkt, Abwasserverbände,
Telefongesellschaften, Energielieferanten und noch mehr ein. Fast alle
haben schon ihren eigenen Korruptionsskandal. Die unentdeckten werden
folgen...

Bei sehr offensichtlichen und nicht mehr zu rettenden Vorkommnissen
wird ein Bauernopfer mal eben mit einigen Millionen Abfindung an die
Seite gestellt. (Dort sehe ich die Zukunft von lebensmüden
Starreportern).

Müssen wir als Staat mehr Einnahmen haben, wird ein neuer Scheißverein
gegründet, bekommt staatliche, somit Gebührenhoheit. Vermutlich mit
berechenbaren Dividenten.

Die gewählten Bürgervertreter sollten sich endlich an ihren Schwur
halten und Schaden vom Volk fernhalten.

Was tun sie ? Das genaue Gegenteil ! Sie verscheißern uns, die wir sie
gewählt haben. Warum haben wir sie gewählt?

Zusätzlich werden innerdeutsch medienmäßig "Wessis" gegen "Ossis"
mittels der offensichtlich doch nicht so freien Medien immer noch
aufgeputscht, damit wir und schön selbst mit uns beschäftigen und nicht
mit wirklich interessanten Problemen.

Übrigens ist die Inszenierung eines solchen Bruderkrieges, egal in
welcher Form, als Landeshochverrat zu werten. Was steht darauf ?.?.?.?
Muß man sich das als Volk wirklich gefallen lassen ? Divide et Impera ?
Nicht mehr lange !!!

von Steffen (Gast)


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Zum Thema geistiger Horizont will ich mich mal nicht weiter äußern aber
warum wundert es mich nicht, dass die obigen Phrasen von S. Engler in
unveränderter Form in völlig anderem Zusammenhang finde?

--> http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=40287

So viel zum Thema Geistesschwäche!

Gruß
Steffen

von DeutscherMichel (Gast)


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Hallo,

vielleicht können wir die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft"

www.insm.de

mit ins Boot nehmen???


Diese Initiative kann es sich leisten eine mehrseitige Beilage in der
FAZ zu schalten, in der sie folgendes fordert:

"Wachstum! Und so geht's:"
- Steuern senken
- Bildung fördern
- Arbeit bezahlbahr machen
- Bürokratie stoppen (hierbei müßte man sie beim Wort nehmen!)

Wer der Ansprechpartner für das Stoppen der Bürokratie ist konnte ich
den Internetseiten der INSM nicht entnehmen. Weder eine Suche nach
"ear" noch nach "ElektroG" ergab einen Treffer. Das bedeutet wohl,
daß dieses Thema auch Neuland für die INSM darstellt. Vielleicht
betreten sie es ja.


P.S.
Ganz am Rande bemerkt und in dem Bewußtsein, daß dieser Thread nicht
der geeignete Ort für politische Diskussionen ist - ich habe durchaus
Verständnis für den einen oder anderen, dem wie Stefan Engler ob dessen
was uns hier in Deutschland von der Politik geboten wird, mal richtig
der Kragen platzt und er ordentlich vom Leder zieht! Es ist ein Zeichen
von Zivilcourage gegen himmelschreiende Mißverhältnisse aufzubegehren
und sie sie nicht wie zig Millionen andere mürrisch
herunterzuschlucken.

von Angekotzter (Gast)


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@Engler: Du meckerst, schimpfst und jammerst. Nun mal eine Frage an
dich: Bist du aktiv (in welcher Form auch immer) in der Politik tätig?
Wenn nein, erkläre uns bitte, warum nicht!?

von Alexander (Gast)


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T.Stütz schrieb am 28.08.2006:
"Leider bringt das nichts in das Ausland zu gehen, da Sie dann ja als
"Erstinverkehrbringer" innerhalb der EU gelten (also auch als
Händler)."

Hmmmmh, das bringt mich dann aber auf eine Frage: Angenommen, ich
bestelle mir (z.B. via ebay) bei einem Händler in den USA (könnte auch
ein anderes Land sein) ein elektronisches Gerät, bezahle es per PayPal,
o.ä. und der freundliche Händler in den Staaten schickt es mir per Paket
zu. Wer ist denn dann der Hersteller bzw. Importeur? Der Händler in den
USA hat selbstverständlich keine Filiale hier in Deutschland und kennt
das (deutsche) ElektroG bestenfalls vom Hörensagen (vielleicht gibt es
ja ein analoges Gesetz in den USA, das er selbstverständlich beachten
muß, aber damit haben wir hier ja nix zu tun).
Oder alternativ: Ich fahre mal eben über die Grenze in die Niederlande
und kaufe dort im nächsten Laden z.B. ein Radio und nehm's mit nach
Hause. Gilt dann dafür das deutsche ElektroG oder das niederländische?
Oder darf ich nix mehr mit nach Hause nehmen, was ich im Ausland kaufe?
Wenn ja, wer kontrolliert das? Die Umsetzung der EU-Verordnung ist ja
jedem Land selber überlassen und ich habe gehört, daß man sich in
manchen anderen EU-Ländern da weit konzilianter gibt, es also nicht so
genau nimmt.
Diese Szenarien sind gar nicht so konstruiert, schließlich werden per
Internet durchaus Waren weltweit angeboten.
Ich habe dazu mal den Rechtsanwalt meines Vertrauens gefragt und der
erklärte mir, daß der US-Händler kein Importeur sei, denn er würde das
Gerät bestenfalls aus den USA _ex_portieren. Und ich bin's als
Privatperson und Endkunde auch nicht, da ich das Gerät ja nur für mich
haben will und es nicht hier in Verkehr bringen will.
Oder wird der gewissenhafte Herr vom Zoll dann das Gerät einfach
konfiszieren mit der Begründung, es sei nicht ElektroG-konform?

Irgendwie kommt's mir so vor, als ob da Gesetze gemacht werden, die
nicht nur absurd sind (siehe die Beiträge in diesem Thread), sondern
auch entweder leicht zu umgehen sind (einfach aus dem Ausland per
Internet bestellen) oder zu noch viel Absurderem führen (vom Zoll
konfisziert, etc.).

von T.Stütz (Gast)


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@Alexander

Tja, wie üblich ist das dann Auslegungssache:

- wenn du der "Endverbraucher" bist (also nix mit weiterverkaufen)
  dann ist der Händler in USA dafür zuständig.
- wenn du der "Wiederverkäufer" bist dann bist du dafür zuständig

zu "mal kurz ins Ausland und dort einkaufen"

- als Endverbraucher müßtest du das Gerät dann IM AUSLAND entsorgen,
  da die Wertstoffhöfe dieses Gerät nicht annehmen werden.
- Als (Zwischen-)Händler bist du für die Entsorgung wieder zuständig.

Fazit: entweder du oder der Händler von dem gekauft worden ist, ist
auch für die Entsorgung zuständig.

Da es keine Einheitliche Regelungen gibt ist ein Händler eigentlich
dazu gezwungen in jedem EU-Land die EAR zu zahlen. Und das soll auch
noch freundlich gegenüber Kleinunternehmer und Mittelständler sein.
Ich für meinen Teil, hab den "Hardwareentwicklungs"-Teil komplett
gekillt.

Gruss

PS: sollte ich da jetzt falsch liegen dann bitte um Kommentare

von Thomas O. (Gast)


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muss ein Bausatz eigentlivch auch CE-Konform sein? Dachte das dafür der
Hersteller also der Kaufer dafür verantwortlich ist.

Gilt eine Firma die im Kundenauftrag einen Bausatz zusammenlöten als
Hersteller.

von Guido Körber (Gast)


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Der/die Gesetzgeber sind leider sehr phantasielose Kreaturen, die sich
mit solch exotischen Dingen wie dem kleinen Grenzverkehr zum Einkauf im
Nachbarland nicht auseinandersetzen.

Tatsächlich ist es so, dass genau diese Dinge völlig ungeklärt sind.
Niemand weiss eine Antowrt auf die Frage was denn dem in den
Niederlanden ordentlich registrierten und nur dort verkaufenden
Hersteller passiert wenn irgendwann seine Geräte im Container in
Deutschland gefunden werden.

Der Endverbraucher ist aber mitnichten dazu verpflichtet das Gerät ins
Ursprungsland zurückzuführen, er muss es lediglich ordnungsgemäss beim
Recyclinghof in den passenden Container werfen, wo er es her hat ist
egal.

Genauso wurde der Versandhandel vergessen. Prinzipiell kann der Zoll
die unregistrierten Geräte aus dem Ausland abfangen wenn sie an einen
Endkunden gehen sollen, weil der natürlich nicht der "Hersteller" im
Sinne des ElektroG sein kann, es sei denn er ist gewerbetreibend und
veräussert das Gerät weiter (auch gebraucht).

von Guido Körber (Gast)


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Ein Bausatz kann nicht CE konform sein, da sich die CE in der Elektronik
nur auf ganze Geräte bezieht.

Der Auftragslöter allerdings sollte aufpassen, den trifft
möglicherweise die komplette Verantwortung für das Gerät.

Merke: Der moderne Unternehmer sollte über zwei bis drei Rechtsanwälte
verfügen (mehr schaden auch nicht) und im Umgang mit Kristallkugeln und
Kaffeesatz geübt sein. Weiterhin sollte er natürlich jederzeit
ausreichend Geld für Gebühren bereithalten.

von Marku Johnnsen (Gast)


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Hallo,


ich werde bald Wasserionisatoren Importieren und habe nun vor kurzen
von diesem EAR Gesetz gehört und mich auch schon mal auf dieser
Interntet Seite umghört

von Marku Johnnsen (Gast)


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Hallo,


ich werde bald Wasserionisatoren Importieren und habe nun vor Kurzem
von diesem EAR Gesetz gehört und mich auch schon mal auf dieser
Internet Seite umgesehen. Leider bin ich aus dieser nicht richtig
schlau Geworden außer dass ich mich registrieren lassen muß.
Kann mir bitte jemand helfen! Was muß ich machen muß ich mich nur
einmal registrieren und dann jedes Jahr wieder einen Obolus entrichten
oder richtet sich dieser nach der Menge der von mir auf den Markt
gebrachten Geräten. Welche Rolle spielt hierbei die Geräteart falle ich
unter Haushaltsgroßgeräte oder Haushaltskleingeräte. Ich werde an
Händler und an Endkunden Verkaufen muß ich eine Garantie in der
Registrierung haben. Was ist mit den Händlern an die ich Verkaufe
müssen die die Registrierung machen. Gibt es Tricks! Was ist wenn mann
bei dem ....... nicht mitmacht gibt es Strafen und wenn ja welche.
Welche kosten kommen ungefähr auf mich zu wenn ich alles Ordungsgemäß
registriere Hiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeee

von AstorX (Gast)


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Guten Tag, alle zusammen,

nach fast gründlichem Durchlesen dieses Forums komme ich zu dem Schluß,
dass einerseites sich eine immense Wut breitmacht, die man zwar
verstehen kann, die aber an dieser Stelle nichts nutzt und andererseits
nach Lösungen, Nischen und Lücken gesucht wird. Dazu ist meiner Meinung
nach immer notwendig, dass man sich nochmal vor Augen hält, wo
eigentlich das Problem liegt. Ich bin leider kein Technikfreak, aber
als Jurist weiss ich, wie man bestimmt Gesetze und Vorschriften zu
lesen hat. Nachdem ich mir in den letzten zwei Tagen die einschlägigen
Vorschriften genauer angesehen habe, komme ich zu folgender
Zusammenfassung:

Die beiden EU-Richtlinien ("Schrott und Schadstoffe") mussten in
Deutschland umgesetzt werden. Diese Umsetzung geschah im ElektroG.
Neben einigen kleinen Nebenregelungen wurde hier einmal die
Mitteilungspflicht und zum anderen das Verbot bestimmter Stoffe
festgehalten. Beide Regelungen haben es in sich!

Thema 1: Schadstoffe:

Ab dem 1. Juli 2006 dürfen keine NEU-Waren mehr IN VERKEHR gebracht
werden, die bestimmte schädliche Stoffe beinhalten. Das betrifft
hauptsächlich alle die Sachen, die weichgelötet sind, weil darin wohl
solche verbotenen Stoffe enthalten sind.

An dieser Stelle trifft es also alle die, die gewerblich basteln,
Produkte noch auf Lager haben oder eine Produktionskette haben, die
nicht oder nicht so schnell umgestellt werden kann. Die dürfen ihre
Produkte nicht mehr verkaufen, vermieten, verleihen oder sonstwie in
Verkehr bringen.

Hier gibt es aber noch ein paar legale Ausnahmen:

1. Produkte, die vor dem 1.7.2006 in Verkehr gebracht wurden
2. Produkte, die die Schadstoffe unter den Grenzwerten beinhalten
3. Ersatzteile für Produkte, die vor dem 1.07.2006 in Verkehr gebracht
wurden

Aus der Einleitung "Es ist verboten, NEUE Elektro- und
Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen ..." leite ich ab, dass es
nicht verboten ist, gebrauchte Geräte in Verkehr zu bringen, die die
Schadstoffe über Grenzwert beinhalten.

Jemand, der also gewerbsmäßig weichlötet und eigentlich diese Sache
nicht in Verkehr bringen dürfte, müsste sie als gebrauchte Ware in
Verkehr bringen.
Die Ersatzteilproblematik könnte Fallstricke bergen, weil dafür ja ein
Originalteil vor dem 1.07.2006 in Verkehr gebracht worden sein müsste
und ich nicht einschätzen kann, ob nur der Hersteller des Originalteils
Ersatzteile in Verkehr bringen darf.

Immer ausgehend vom Sinn der Norm - Umweltschutz und Müllverringerung -
geht es eigentlich nur immer denen an den Kragen, der die Sache als
erster in Verkehr bringt. Und zwar ist hier immer vom Geltungsbereich
des Gesetzes die Rede - also Deutschland. Das kann auf verschiedene
Weise passieren: selber herstellen und verkaufen, importieren und
verkaufen, importieren und in EU-Staat weiterverkaufen, usw.
Ein Lösungsansatz wäre: herstellen > in ein, nicht im Geltungsbereich
liegendes Land (Schweiz) verkaufen und als gebraucht zurückkaufen. Mal
von zollrechtlichen Vorschriften abgesehen (die Ware muss ja nicht
fliessen) ist das aber nicht unbedingt ne tolle Lösung.

Die in einen o.g. Beitrag angesprochene Idee, in einem - nicht zum
Geltungsbereich des Gesetzes und der EU-Normen gehörenden Land was zu
kaufen (als Endkunde) könnte vielleicht auch ein Weg sein, eigene
Waren, die Schadstoffe oberhalb der Grenzwerte besitzen, zu vertreiben.
"Liebe Kunden, wenn ihr meine Waren kaufen wollt, dann bestellt sie bei
xyz Corp. / USA". Auch hier wird möglicherweise der Zoll einen Strich
durch die Rechnung ziehen und es klingt auch zu kompliziert.

So sehr ich mich auch bemühe, hier ein Loch zu finden, die Legislative
hat gute Arbeit geleistet, ich finde keins. Vielleicht ist das aber
auch gut so - vielleicht sollte man wirklich auf bestimmte Schadstoffe
so weit wie möglich verzichten. Da ich kein Techniker bin, würde mich
mal interessieren, wie kompliziert es ist, Schadstoffe zu vermeiden
(Hartzulöten???).

Thema 2. Mitteilungspflicht

Dieses Thema ist tiefgreifender und undurchsichtiger! Grundsätzlich
soll diese Regelung den Verursache des Schrotts treffen, also
denjenigen, der zuerst den Schrott in den Geltungsbereich bringt!

§ 13 i.V.m. § 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1

"Jeder Hersteller ist verpflichtet ..." trifft jeden, der
GEWERBSMÄßIG herstellt. Das Gesetz spricht (unnötigerweise) von einem
MARKENNAMEN und kumulativ vom erstmaligen Inverkehrbrigen. Wenn man es
also genau nimmt bedeutet das, dass ich nur mitteilen muss, wenn ich
einen eigenen Markennamen habe UND erstmals in Verkehr bringe. Hier
finden sich gute Anhaltspunkte für einen Juristen, aus der
Mitteilungspflicht rauszukommen. Das Wort ERSTMALIG ist hierbei ganz
wichtig. Es kann nicht jeder in der Kette herangezogen werden
(DOPPELABGABE), sondern nur der Erste (der greifbar ist).

§ 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2

Hier liegt ein guter Ansatzpunkt beim WEITERVERKAUFEN. Geräte anderer
Anbieter verleihen, vermieten usw. ist nicht aufgenommen! Dieser Absatz
trifft die Ebay-Händler, die Ware von Sony, JVC u.a. verkaufen und zwar
nicht für Sony, sondern unter ihrem eigenen Namen.

§ 3 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3

Dieser Absatz spricht vom Einführen in den Geltungsbereich des
Gesetzes. Dazu muss aber kommen, dass er die Geräte auch in Verkehr
bringt. Das überschneidet sich vielleicht im ersten Moment mit dem
Abs.2, meint aber alle die, die aus China direkt importieren und hier
in Verkehr bringen (also auch manche grossen Ebayer).

§ 3 Abs. 12

Der VERTREIBER ist derjenige, der zu fassen ist, wenn man den
Hersteller nicht packen kann. So oder so ähnlich muss man den willen
des gesetzgebers interpretieren. Damit packt man alle die, die nicht
nachweisen können, woher sie die Geräte haben oder die, die mit Waren
von nichtregistrierten Herstellern Geschäft machen.
Aber Achtung: auch die, die SCHULDHAFT Geräte anderer
nichtregistrierter Händler/hersteller kaufen und ZUM VERKAUF anbieten,
werden wie der ursprüngliche Hersteller behandelt.

Geräte von nichtregistrierten Händlern/Herstellern aufkaufen und sie
vermieten wird von keinem dieser Absätze umfasst. da haben die
Rechtsgelehrten wohl was vergessen???


Zusammenfassend ist zu sagen, dass es eigentlich immer den greift, der
als erstes in der Kette ist. Es kann ja nicht sein, dass jeder in der
Verkaufskette sich mitteilen muss und zahlen muss. Schlimm ist - und
das wurde ja hier im Forum schon öfter deutlich gemacht - dass dieses
Gesetz eine Innovationsbremse ist. Der kleine Jungunternehmer, der sich
auf sein elektronisches Produkt eine Existenz aufbauen will, wird schon
vor dem ersten Schritt mit Kosten für Mitteilungen, Hartlötverfahren
und Entsorgung belastet und wird wohl kaum das Risiko eingehen, diese
ganzen Kosten im Hinblick auf das immer bestehende Geschäftsrisiko
tragen. So manch eine Idee wird somit entweder in der Schublade landen
oder in ein liberaleres Land verkauft oder Sie geht mitsamt dem
Erfinder ...

Freundliche Grüße

von Jörg S. (Gast)


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Erst einmal vielen Dank für deinen "juristischen Beistand".

>vielleicht sollte man wirklich auf bestimmte Schadstoffe
>so weit wie möglich verzichten. Da ich kein Techniker bin, würde >mich
mal interessieren, wie kompliziert es ist, Schadstoffe zu >vermeiden
(Hartzulöten???).

Es geht hier (denke ich) nicht darum das jemand RoHS (bleifrei) nicht
mag. Die Produktion von bleifreien Sachen ist zwar schwieriger als
früher, aber machbar.
Mein Problem ist das es sich nicht lohnt ein paar Platinen mit ein paar
Euro Gewinn zu verkaufen, wenn ich "nebenbei" hunderte oder tausende
Euro Zusatzkosten durch die EAR habe. Es wird aber auch keiner was
dagegen haben wenn ein paar Prozent vom Verkaufspreis für die
Entsorgung abgeführt werden. Es muss halt das Verhältnis stimmen.

Die Idee "gebrauchte" Ware zu verkaufen hatte ich auch schon, aber
ich denke doch mal das es nicht so einfach ist. Wenn ich die Sachen
kurz an eine andere Firma verkaufe und dann zurückkaufe kann das vorm
Gesetz doch nicht schon als Gebrauchtware gelten, oder irre ich mich
da?

von Thomas O. (Gast)


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wie ist es wenn man Gebrauchtware aus einem Land importiert das nciht
zum Geltungsbereich gehört? Ist man als Importeur dran oder nciht weils
keine Neuware ist.

von Pit (Gast)


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@AstorX

Danke für Deinen Beitrag. Jetzt kann ich mir schon ein etwas besseres
Bild vom EAR machen.

Pit

von AstorX (Gast)


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@ Thomas O.

zum Thema gebrauchte Ware lässt sich ja das ElektroG nicht aus.

Einerseits sagt o.g. § 3 Abs. Satz 1 Nr. 3 das Hersteller derjenige
ist, der gewerbsmäßig Geräte erstmalig in den Geldtungsbereich
einführt. Da steht nichts von neu oder gebraucht. Da der gesamte § 3
ElektroG ja nur Begriffsdefinitionen sind und das eigentlich wichtige
z.B im § 5 (Stoffverbote) steht und dort etwas von neuen Geräten steht,
lege ich das Gesetz so aus, dass es nur für Neugeräte gilt. Gebrauchte
Geräte darf man demnach in den Geltungsbereich einführen.
Wenn man vom Sinn des Gesetzes ausgeht (was will der Gesetzgeber
erreichen?) muss man sehen, dass damit schon ne Menge erreicht ist.
1. hier wird nichts mehr hergestellt, was Schadstoffe hat
2. es wird auch nichts neues eingeführt, was Schadstoffe hat

Gebrauchte Geräte sind in dem Sinne keine Handelsware und würden auch
nicht in einem großen Umfang eingeführt. Wenn doch, wird man sehr
schnell zum Prüfungsobjekt der Gewerbeaufsichtsämter werden. Außerdem
wird man deklarierte gebrauchte Ware nicht so gut handeln können und
schlußendlich ist ja da noch der Zoll.

Aber es gibt noch einen ganz anderen Haken:

In einer anderen europäischen Richtlinie (EMV) lässt man sich über Neu-
und Gebrauchtgeräte aus und wie man die behandelt:

... Gebrauchtes Gerät: Gerät, das bereits früher im EWR in Verkehr
gebracht und in Betriebgenommen wurde. Dieses Gerät entsprach den
damals geltenden einzelstaatlichen oder EU-Rechtsvorschriften, je nach
Zeitpunkt38. Es muß den Bestimmungen der EMV Richtlinie genügt haben,
wenn diese zu dem betreffenden Zeitpunkt dafür Gültigkeit hatte.
Gebrauchte Geräte, die im EWR vor dem Inkraftsetzungsdatum der
EMV-Richtlinie in Verkehr gebracht waren und benutzt wurden,
unterliegen nicht der Richtlinie; sie waren nach den damals geltenden
Bestimmungen in Verkehr gebracht und benutzt worden. Sie waren
damals rechtmäßig und sind es noch heute, sofern sie nicht geändert und
dadurch zu quasi neuen Geräten” gemacht wurden. Ihr Verkehr im EWR
stützt sich auf Artikel 30/36 des Unionsvertrags.

Gebrauchte Geräte, die aus einem Drittland importiert wurden und
erstmals im EWR zum Zweck des Vertriebs und/oder des Gebrauchs
verfügbar gemacht wurden, gelten im Hinblick auf die Anwendung der
EMV-Richtlinie nicht als gebrauchte, sondern als NEUE Geräte.
...

Man kann Gift drauf nehmen, dass diese Richtlinie als
Auslegungsgrundlage auch für das ElektroG genommen wird.

Damit steht fest: keine gebrauchten Geräte aus Nicht-EU importieren und
in Verkehr bringen!

Als Endnutzer für schadstoffbelastete Geräte aus dem
Nichtgeltungsbereich die in den Geltungsbereich eingeführt werden -
egal ob neu oder gebraucht - bringt man sie ja nicht in Verkehr. Ob die
über die Grenze gelassen werden, ist eine andere Sache.

Über die Mitteilungspflich bei dieser Frage verweise ich nach oben!

Ich weise darauf hin, dass ich hier nur meine Meinung kundgebe und
nicht verbindlich berate!

Freundliche Grüße

P.S. Eine Sache noch, die interessieren könnte:

... Im Bezug auf §5 ElektroG (in der Umsetzung des Art. 4 RoHS)
bedeutet für Deutschland das "in Verkehr bringen" neuer Geräte die
erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt mit dem Zweck des
Vertriebs. Entsprechend den Ausführungen im Leitfaden zur Umsetzung der
nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien (New Approach) erfolgt die
Bereitstellung durch die Übergabe des Produzenten von der Produzierenden
Fabrik an die erste Handelsstufe im Gemeintschaftsmarkt, wobei es sich
um fertige Handelsware (verpackt usw.) handeln muss. Falls ein
Importeur Geräte einführt, ist das Bereitstellen in diesem Sinne mit
der Abfertigung durch den Zoll und dem Transport zum ersten
Importeur-Lager im Gemeintschaftsmarkt erfüllt.
...
Quelle:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=596&sid=68d8c15b0928226a7833cae4f3df8037

Das stammt vom Umweltministerium und lässt alle die aufatmen, die noch
Ware als Generalimporteur liegen haben, die vor dem 1.07.2006
eingeführt wurde. Das bedeutet für pfiffige Leute aber auch: man kann
die Ware den Großen für wenig Geld abkaufen, weil die ja keine
Gewährleistung mehr geben können - da kein Ersatz mehr lieferbar ist!

von AstorX (Gast)


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von Owz (Gast)


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Hallo!

Dazu hätte ich auch mal ne Frage:
Ich weis, das für klein und kleinst Firmen es ein Problem ist. Deshalb
meine Frage.
Wenn sich mehrere kleinst Firmen zusammen tun, und eine gemeinsame
Vertriebs GmbH oder so was gründen. Diese kann dann die Verpflichtungen
gegen das ElektroG erfüllen, so das sich die einzelnen Unternehmen nicht
mehr darum kümmern müssen.
Dabei soll aber jeder seinen Markennamen behalten. Das hätte auch noch
andere Vorteile, wenn dies Vertriebs GmbH eine kleine Lagerhaltung
hätte, so könnte bei ein-Mann-Firmen der Verkauf auch im Urlaub, oder
während der Dienstreise weiter laufen.

Ich hab leider zu wenig Ahnung davon, des halb möchte ich diesen
Vorschlag einfach mal zur Diskussion stellen.

mfg Owz

von Alexander (Gast)


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Hallo miteinander,

AstorX schrieb am 26.09.2006:
"Als Endnutzer für schadstoffbelastete Geräte aus dem
Nichtgeltungsbereich die in den Geltungsbereich eingeführt werden -
egal ob neu oder gebraucht - bringt man sie ja nicht in Verkehr. Ob
die
über die Grenze gelassen werden, ist eine andere Sache."

So etwas hatte ich mir schon gedacht, als ich weiter oben die Frage
aufwarf, wie es sich denn verhalte, wenn jemand (als Endkunde!) direkt
etwas aus dem Ausland (u.U. aus einem nicht-EU Land)z.B. per
Versandhandel kauft. In diesem Zusammenhang hatte ich schon damit
gerechnet, daß dann in Zukunft der Zoll die Ware evtl. nicht
durchlassen werde, weil das Produkt dann ja nicht dem ElektroG
entspräche.
Soweit so gut.
Aaaber:
Stellen wir uns mal folgende Situation vor: Eine Firma in D. braucht
für ihre Produktion hier in D. eine bestimmte, neue Werkzeugmaschine,
die es in D. aber nicht zu kaufen gibt, weil es hier keinen Hersteller
oder Importeur dafür gibt. Die Maschine wird aber von einem Hersteller
in den USA (oder Japan, oder sonstwo) angeboten. Dieser Hersteller
versendet sie auch, das Teil wird aber vom deutschen Zoll nicht
freigegeben mit dem Hinweis: "Entspricht nicht dem deutschen
ElektroG!" Nun ruft unser deutscher Fabrikant in den USA beim
Hersteller an und schildert dem die Lage. Letzterer zuckt aber nur mit
den Schultern und wundert sich, was "die Krauts" da wieder für
komische Gesetze haben. Er könne da aber leider nix machen, schließlich
kann er sich ja nicht für die paar Kunden in D. extra bei der EAR
registrieren, etc.
Das Ende vom Lied wäre dann, daß unser Fabrikant die Maschine nicht
kaufen wird, weil er sie ja nicht hierher bekommt. Ihm bleiben also nur
2 Möglichkeiten:
1. Darauf verzichten und weiter mit veralteter Technologie
produzieren.
2. Seinen Standort in Deutschland aufgeben und die Produktion ins
Ausland verlegen.
Beides, da sind wir und wohl alle einig, ist unakzeptabel :-(

Und da wäre noch ein Aspekt: Wenn in Zukunft wegen dieses Gesetzes (und
vielleicht noch einigen anderen, die da noch gemacht werden) Produkte
aus dem Ausland nicht mehr hereingelassen werden, kann das politisch zu
Dissonanzen führen. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß insbesondere die
USA einem Behinderung des freien Handels vorwerfen, indem man
irgendwelche Vorschriften erließe, die sie in den Staaten nicht kennen,
nicht befolgen können und auch nicht wollen.
Tja, und ein Handelskrieg wäre ja wohl so ziemlich das Letzte, was eine
Bundesregierung (und auch die dt. Wirtschaft) möchte.
Daher befürchte ich, daß der Zoll Direktlieferungen aus dem Ausland
mehr oder weniger willkürlich behandelt, so nach dem Motto: Wenn
"Klein Alexander" sich etwas aus Übersee bestellt, dann
beschlagnahmen wir das mal. Wenn aber die "Karl Krösus AG" eine
millionenteure Anlage kauft, dann werden wir uns mit denen lieber nicht
anlegen.
Welche Auswirkungen das natürlich für das Rechtsbewußtsein in der
Bevölkerung bedeutet, kann sich jeder selber ausmalen.

Alles in allem scheint mir bei der Umsetzung dieser Art von Gesetzen
(und derer gibt es leider viele in diesem unserem Lande!) das Chaos
vorprogrammiert zu sein. Wir bezahlen das dann letzendlich mit
- mehr Arbeitslosigkeit (Produktion ins Ausland)
- weniger, schlechteren und teureren Produkten
- weiterem technologischen Rückfall Deutschlands

Traurig das alles! :-(((

Trotzdem mit besten Grüssen,
Alexander

von AstorX (Gast)


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Kurz mal @ Alexander

Du siehst das aus der Sicht der Mitteilungspflicht wegen der Entsorgung
der Geräte. Da sehe ich keine grossen Probleme, weil es bei einigen
Teilen auch relativ geringe Gebühren sind, es Ausnahmeregelungen gibt
und bei grossen Maschinen es ja auch möglich sein kann, dass sie über
1000/1500 Volt Betriebsspannung haben und damit fallen sie nicht in den
Geltungsbereich des ElektroG. Viel wichtiger sind die Schadstoffverbote:
Aus diesen Gründen wirst Du die Ware nicht in Land bekommen!

von Tbv (Gast)


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Hallo zusammen!

Auch ich komme nicht mit den ElektroG- und RohS-Richtlinien klar :(

Ich bin kleingewerblicher Hersteller von KFZ-Zusatzinstrumenten.

D.h. meine Produkte werden fest in den Fahrzeugen verbaut, also am
Bordnetz fest angeschlossen. Soweit ich mich belesen konnte, fallen
diese Produkte nicht unter ElektroG, sondern unterliegen der
Altfahrzeugverordnung.

Kann ich mir da sicher sein? Müßte ich mich in irgendeiner Form bei der
EAR anmelden oder was auch immer?

Thema RohS im KFZ. Ich kann leider keine klare Aussage finden, ob Rohs
im KFZ vorgeschrieben ist oder nun doch nicht? Stichwort:
Betriebsssicherheit.

Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

Gruß, Tbv.

von Tobias S. (tobias)


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Hi,
fuer alle, die ein wenig Englisch koennen ist dieser web cast von
techonline bestimmt sehr interessant:

http://seminar2.techonline.com/s/emagr1_oct0406

Er beschreibt das System von WEEE aus der amerikanischen Sicht, was ich
durchaus interessant finde.

Gruss Tobias

von Guido Körber (Gast)


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>Ich bin kleingewerblicher Hersteller von KFZ-Zusatzinstrumenten.
>
>D.h. meine Produkte werden fest in den Fahrzeugen verbaut, also am
>Bordnetz fest angeschlossen. Soweit ich mich belesen konnte, fallen
>diese Produkte nicht unter ElektroG, sondern unterliegen der
>Altfahrzeugverordnung.

Der wichtige Punkt ist, dass das Gerät fest im Fahrzeug eingebaut wird. 
Zusatzteile, die leicht wieder entfernt werden können zählen als 
getrennte Geräte.

Im Zweifelsfalle beim Landesumweltamt nachfragen und nicht locker lassen 
bis die eine Aussage gemacht haben. Viele Landesumweltämter sind sich 
ihrer Aufgaben nicht wirklich bewusst, aber sie sind tatsächlich für 
solche Aussagen zuständig.

von alexatmk (Gast)


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hallo,

das problem der kleinunternehmer sind ja nicht die eigentlichen 
entsorgungs- sonder die verwaltungskosten, welche bei kleinen mengen im 
verhältnis relativ hoch sind - oder?
d.h. mit größeren gesamtmengen wird das ganze pro stück billiger.

wäre es denn nicht denkbar eine initiative für kleineunternehmer nach 
folgendem schema zu starten (im folgenden 'gesellschaft' genannt):
man gründet einen Verein/Interessensgemeinschaft oder eine Unternehmung 
GmbH/Ltd., welche mitglied bei ear wird, sich gegen containerzuteilung 
etc. versichert. kleinunternehmer können dann ihre geräte über diese 
gesellschaft 'abwickeln'.

wenn ich das richtig verstanden habe, werden die gebühren ja beim 
hersteller, nicht beim vertrieb fällig.
es müsste doch möglich sein die verträge so zu gestalten, daß die 
gesellschaft als 'in verkehr bringende' instanz gilt, der 
kelinunternehmer als vertrieb.

man könnte dann die grundsätzlichen verwaltungskosten auf mehrere 
kleinunternehmer aufteilen.
welche verwaltungskosten fallen denn jeweils für ein einzelnes produkt 
an?

klärt mich mal darüber auf ob/warum sowas nicht geht

danke
alex

von Kai (Gast)


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Hallo Leute, habe gerüchteweise gehört, daß es schon einige Abmahnwellen 
wegen der fehlenden EAR-Nummer im Impressum gegeben hat.
Weiß da einer was genaueres zu, oder ist das nur 
Panik-Mache/Mißverständniß?

von Tobias (Gast)


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Hat sich eigentlich schon jemand die Novelle zur Kostenverodnung 
angesehen?

Entwurf: Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- 
und ElektronikgerätegesetzArtikel in Notizzettel legen.

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38117.php


Rabatt ist jetzt besser (??) geregelt, wenn man bestimmte Mengen nicht 
unterschreitet...
Allerdings, ist immer noch die Frage, wie man darlegen kann

von Der Gast Mark (Gast)


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Guten Abend miteinander!

Ich habe zu dem Thema mal folgende Frage:

In §5 vom ElektroG steht:
"Ausgenommen von den Stoffverboten sind Ersatzteile für die Reparatur 
oder die Wiederverwendung von Geräten, die vor dem 01. Juli 2006 
erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden."

Das heißt also, dass z. B. eine Platine für ein bestimmtes Gerät auch 
als neu produziertes Teil die RoHs-Richtlinien NICHT einhalten muss, 
wenn es sich dabei um ein Ersatzteil für ein altes (vor 1.6.06 in 
Verkehr gebrachtes) Gerät handelt.

Gilt dies denn auch im Bezug auf die Registrierung bei dieser 
EAR-Stiftung??
Sprich, wenn ein Anbieter auschließlich Ersatzteile für solche alten 
Geräte anbietet, ist er dann auch von der Registrierung "befreit"?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Mark

von Sebastian A. (c_bastian)


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Weil ich beim durchblättern diesen wichtigen Link nicht gefunden habe 
und damit alle, wirklich alle mitzeichnen:

Es läuft gerade eine Online-Petition an den Bundestag, meines Erachtens 
der z.Zt. einzige legale Weg aus unserem Dilemma:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=332

Also, alle mitzeichnen.

Gruß,
Sebastian

von Kurfürst Carl Theodor (Gast)


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Ham'wer doch schon alle.....

von Stephan (Gast)


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Wollte mal nachfragen,

hat sich jemand schon mit der neuen Kostenverordnung beim EAR 
angemeldet? Und es geschafft, die Gebühren erlassen zu bekommen?

Stephan.

von abgemahnter (Gast)


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hallo,

ich bin kein hersteller sondern nur verkäufer. ich kannte das problem 
ehrlich gesagt auch garnicht, da ich kaufmann bin und kein anwalt. auch 
bin ich nur eine kleine firma(1-mann betrieb) und kann mir ehrlich 
gesagt keinen anwalt leisten. da ich online vertreibe, habe ich schon 
massig abmahnungen, wegen falsch gesetzter kommas in den agb´s etc.(so 
ungefähr kommt es mir wirklich vor).
heute jedenfalls habe ich mal eine abmahnung erhalten, weil ich artikel 
vertreibe die angeblich keine solche zulassungen haben.
ehrlich gesagt bin ich kurz vorm hinwerfen. ich habe den ganzen tag nur 
noch zu tun, um irgendwelche sinnlos gesetze zu erfüllen, mich zu 
darüber zu informieren und umzusetzen. zu meiner arbeit komme ich kaum 
noch, obwohl die auftragslage ganz gut.
was mach ich nun? ich habe die abmahnung, weil ich artikel verkaufe die 
angeblich keine ear registrierung haben(der hersteller sitzt in 
deutschland war aber heute nicht zu erreichen.)
die abmahnung kostet einen haufen kohle. außerdem soll ich eine 
unterlassungserklärung unterzeichnen, dass ich keine solchen artikel 
mehr verkaufe, sonst zig-tausend euro strafe. ich weiß nichtmal woran 
man erkennt, ob eine zulassung existiert!? ich habe mir 
konkurrenzprodukte angeschaut(selber artikel, anderer hersteller), die 
sehen absolut genauso aus. auf keinen der artikel steht eine nummer etc.
woran erkenne ich, ob eine zulassung vorhanden ist oder nicht? der 
anwalt von dem die abmahnung stammt, konnte mir keine auskunft dazu 
geben.
ich soll was unterschreiben, soll einen haufen kohle zahlen und muss 
noch mehr zahlen jedesmal, wenn ich einen solchen artikel verkaufe.
ist doch pervers, oder?
kann ich den schaden an den hersteller weiterleiten? in meinen augen ist 
der dafür verantwortlich. wenn ich in deutschland ware für den 
weiterverkauf einkaufe, kann ich doch davon ausgehen, dass diese den 
gesetzl. vorschriften entspricht!? Oder muss ich bei jeden artikel den 
ich ins sortiment aufnehme eine anwalt eine umfassende recherche 
durchführen lassen(wird sicherlich bei ca. 160Euro Stundenlohn für 
anwälte höchstens ein paar tausend kosten :-()?

von abgemahnter (Gast)


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ich möchte noch erwähnen, dass ich von den artikel rauhe mengen im lager 
habe für ca. 4000 euro. kann ich das jetzt in die tonne kloppen?

von Thomas O. (Gast)


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die Chancen stehen gut wenn der Abmahner gar kein Konkurrent ist(bzw. 
jemand der einen Schaden davon trägt), sonder nur mit den solchen 
Massenabmahnungen seinen Geldbeutel aufbessern will. War bei fehlenden 
Impressums auf Internetseiten auch so. Da hat jeder jeden verklagt um 
Geld mit zu machen bis  entschieden wurde ohne berechtigtes Interesse 
wäre die Abmahnung nichts wert.

von abgemahnter (Gast)


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Woran erkennt man als Händler welche Artikel Ordnungsgemäß 
gekennzeichnet sind? Nur an der durchgestrichenen Mülltonne? Oder gibt 
es noch andere Merkmale.
Denn das angesprochene Produkt hat diese Kennzeichnung, davon habe ich 
noch Massig "Beweismaterial" am Lager. Allerdings vermute ich, dass 
dieses Zeichen aufgedruckt ist, obwohl es garnicht registriert ist. Dann 
wäre es ja arglistige Täuschung/Urkundenfälschung vom Hersteller und die 
Abmahnung gegen mich hinfällig?
Die Abmahnung kommt von der Wettbewerbszentrale. Leider kommt man dort 
nicht dahinter, wer die "aufgehetzt" hat.

von Hannes L. (hannes)


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> Die Abmahnung kommt von der Wettbewerbszentrale. Leider kommt man dort
> nicht dahinter, wer die "aufgehetzt" hat.

Die brauchen keinen Auftraggeber, Abmahnungen sind ein lukratives 
Geschäft, denn die Erlöse gelten als Einnahmen und können zum Begleichen 
der laufenden Kosten des abmahnenden Unternehmens verwendet werden. Ein 
Zustand, der zum Himmel stinkt.

Leider kann ich Deine Frage bezüglich Erkennbarkeit der Registrierung 
auch nicht beantworten.

...

von abgemahnter (Gast)


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Ich bin in einer solchen Nische tätig, dass ich mir garnicht vorstellen 
kann, dass die von alleine gerade auf dieses Produkt kommen. Das kann 
eigentlich nur ein Mitbewerber eines Konkurrenzproduktes sein.
Ich habe mich auf der HP der
EAR-Stiftung mal schlau gemacht. Die durchgetrichene Mülltonne ist das 
Erkennungszeichen. Darunter ein Balken soll signalisieren, dass das 
Produkt nach 2005 im Umlauf gebracht worden sein soll. Desweiteren 
haftet der Vertreiber(also ich), wenn er schuldhaft unregistrierte Ware 
vertreibt.
Als schuldhaft gilt, wenn man die Waren einkauft und sich nach dieser 
Registrierung bzw. der Registriernummer erkundigt. Die Registriernummer 
soll min. auf der Rechnung bzw. Lieferschein erkennbar sein.
Ich habe mal spaßenshalber mehrere hundert Rechnungen aus 2006 
durchgeschaut. Ich habe gerademal einen Hersteller wo diese Nummern mit 
angegeben sind. Alle anderen haben nichts!!!

von Stephan (Gast)


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Sag uns mal, um was für einen Artikel es sich handelt, und ich sage Dir, 
ob Du eine WEEE-Reg.-Nr. benötigst.

Dann wäre es noch gut zu wissen, ob Dein Lieferant eine WEEE-Reg.-Nr. 
hat. Denn der Wiederverkäufer braucht eine solche Nummer nur, wenn er 
Produkte von nicht registrierten Lieferanten bezieht.

Oder anders herum: Bevor Du einen Artikel in Dein Sortiment aufnimmst, 
lasse Dir von Deinem Lieferanten seine WEEE-Reg.-Nr. mitteilen.

Stephan.

von abgemahnter (Gast)


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Es handelt sich z.B. um Leuchtstoffröhren. Diese unterliegen dieser 
Registrierung, das habe ich inzwischen rausbekommen.
Da es eine ganz spezielle Lichtfarbe ist, die so nicht zubekommen ist 
und der Einsatzkreis sehr klein ist, werden diese Leuchtmittel bei einem 
großen deutschen Lampenhersteller X im Auftrag einer kleinen deutschen 
Firma Y hergestellt und gelabelt mit dem Namen der Firma Y. Die Firma Y 
vertreibt diese Leuchtmittel über den Großhandel. Ich habe 
zwischenzeitlich mit der Firma Y telefoniert. Die Firma ist nicht 
registriert, man kannte sich damit dort auch garnicht aus, ist halt auch 
nur eine kleine 5-Mann Firma.
Da ich aber nicht direkt bei Firma Y einkaufe, sondern beim Großhandel, 
habe ich mit diesen nochmal telefoniert. Dort wußte man auch von nichts.
Ich versthe nicht so recht, warum ich als Ende der Kette abgemahnt 
werde, obwohl ich die Herkunft zweifelsfrei nachweisen kann und beide 
Firmen vor mir in Deutschland sitzen und greifbar wären.
Hinzu kommt, dass ich nicht weiß, wer nun eigentlich Hersteller ist. Der 
dessen Label die Leuchtmittel tragen oder der der sie wirklich in den 
Fabriken herstellt? Der Leuchtenhersteller ist ein Riesen Konzern.
Haftbar wird wiederum der kleinste Händler gemacht.
Beide Firmen(also Firma X und der Großhandel) haben nach eigener Aussage 
übrigens bislang noch keine Abmahnung erhalten, obwohl diese sehr viel 
mehr dieser Artikel vertreiben.

von Hannes L. (hannes)


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Liegt die Ursache vielleicht im Status (B2B bzw. B2C)?

...

von Stephan (Gast)


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Wenn Dein Lieferant tatsächlich keine WEEE-Reg.-Nr. hat, sieht es nicht 
so gut aus. Den letzten beissen bekanntlich die Hunde. Soweit ich weiss, 
bedeutet das "In-Verkehr-Bringen" den Verkauf an den Endkunden. Wenn 
also Dein Lieferant keine WEEE-Reg.-Nr. hat, denke ich, dass Du entweder 
den Artikel nicht hättest verkaufen dürfen oder eben zuerst selber beim 
EAR anmelden und dann erst verkaufen.

Grundsätzlich halte ich es so, dass ich nur von Händlern und Importeuren 
kaufe, die auch eine WEEE-Reg.-Nr. haben. Ich selbst habe keine, 
schreibe bei meinen Angeboten aber immer hin, unter welcher Nummer die 
Teile angemeldet sind. Abmahnungen habe ich noch nicht bekommen 
(zumindest nicht zu diesem Thema).

Stephan.

von Stephan (Gast)


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Tja, scheint wohl so, alle sind zufrieden, alles ist bestens, oder?

Will mal wieder diesen Thread aufwärmen, in der Hoffnung, dass sich doch 
noch etwas produktives hieraus ableiten lässt.

Hat jemand sich nun schon auf die neue Kostenverordnung stützend beim 
EAR angemeldet?

Nächste Woche besuche ich übrigens die EAR in Fürth.

Stephan.

von Stephan (Gast)


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Also, ich hab jetzt meine Registrier-Nummer ... :-)))))))))))).
Hat mich genau 536 Euronen gekostet.

Eigentlich hatte ich mit dem doppelten gerechnet. Glück gehabt.

Meinen Härtefall-Antrag haben sie abgelehnt. War aber zu erwarten.

So long!
Stephan.

von Kaule (Gast)


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und was kostet dich der spaß nun jährlich?

von flummi (Gast)


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Also ich habe mir den ganzen thread durch gelesen, mich bei der ear und 
anderen stellen erkundigt, aber es kann mir immernoch keiner genau sagen 
ob ich mich anmelden muss. ich stelle elektronisches 
musikinstrumentenzubehör her welches mit 9V Batterien betrieben wird. da 
fängt der erste streit schon mal an! dann exportiere ich zu 100% an 
Distirbutoren und Händler wobei 50% in der Eu sitzen der Rest weltweit. 
Ich bringe also keine Geräte im Geltungsbereichs des ElektroG in 
Verkehr! Soweit ich verstanden habe sind die Händler in den EU Staaten 
dann selbst für die Zulassung dieser Geräte in den jeweiligen Ländern 
zuständig.(sofern sie überhaut darunter fallen?)Da ich nicht die Absicht 
habe an Endkunden direkt oder in Deutschland zu verkaufen sehe ich 
eigentlich keinen Grund zur Anmeldung zumal selbst die exportierte Menge 
sehr klein ist (>30kg p.a.). Die Kosten für die Anmeldung und vorallem 
dieses Garantiesystem würden meinen Gewinn fast vernichten, da muss es 
doch Sonderregelungen geben.Ich stehe eben noch am Anfang und habe nicht 
die Megaumsätze.

Würde mich freuen wenn ich mal ne einigermassen klare Antwort bekäme, 
auf die offiziellen Stellen kann man sich jedenfalls nicht verlassen. 
Danke

von Sebastian (Gast)


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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6468376_REF1,00.html

Wurde irgendwer gefragt und hat EAR gesagt?

Nur als Denkanstoß,
Sebastian

von flummi (Gast)


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Na endlich reagiert die EU mal! Es sind 2 Unternehmen mit einer Studie 
zur WEEE und RoHS beauftragt. Wer was am bestehenden Gesetz ändern will 
und der englischen Sprache mächtig ist, fülle bitte die Umfrage aus:
http://www.eetimes.eu/uk/201202269

Vielleicht erreichen wir "Kleinen" so auch mal das ein Gesetz geändert 
wird!!!!! Deutschen Artikel dazu gibts im Elektor
http://www.elektor.de/elektronik-news/rohs--und-weee-richtlinien-sollen-weniger-burokratisch-und-effektiver-werden.220541.lynkx

Ran Leute!

von Ich (Gast)


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Also mich wundert nun nichts mehr. :o((

Ob Bausatz oder nicht, steht dann auch nicht mehr zur Diskussion. ODER?

DIN VDE 0869 wurde "zurückgezogen"....oder habe ich mich da verlesen?

Meine Frage wollte ich eigentlich dahingehend stellen, ob man den 
Begriff "Bausatz" durch 2 verschiedene Gesetze unterschiedlich auslegen 
darf? Jeder so wie er möchte.....

von Mario G. (rodenberger)


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Hallo,

also ich habe mir nun fast den ganzen Thread von Anfang durchgelesen.

Mittlerweile habe ich mehr Zeit zum lesen von Gestzen verbracht als ich 
für die Entwicklung meiner Produkte benötige, die nun erst mal in der 
Ecke liegen.

Mir kommt es langsamm so vor als ob wir "infiltriert" sind....
Um was geht es denn hier eigentlich? Umweltschutz? Um Interessen 
anderer?
Welcher?

Wir legen Atomkraftwerke still um die Umwelt zu schonen?
Importieren wir dann den Strom aus dem Ausland? Alternativen gibt es ja 
kaum? Kohle? Windkraft? lach  UmweltschMutz hat aber auch keine 
Grenzen.

Warum muß bei uns immer alles so kompliziert sein?
Autobahnmaut: Andere Länder machen vor wie es gehen könnte, wir machen 
es ganz anders. Aber komischerweise betrifft es auch wieder nur uns.....

WIN-VISTA.....na auch schon einen neuen PC zugelegt und den alten 
verschrottet? Aber das ist ja Software und kein Elektroschrott.

Keine Frage: Umweltschuz muß sein und ich sehe auch einen gewissen Grund 
im ElektroG, aber doch nicht so, das die "Kleinen" mal wieder auf der 
Strecke bleiben. Haben wir denn noch nicht genug Arbeitslose?

Ich für meinen Teil kann nur hoffen, das sich durch die Studie ein 
Lichtblick für die "Kleinen" ergibt.
Und auch ich werde hoffnungsvoll darauf warten MÜSSEN.

Nur weiter so Deutschland, und hier ist keiner mehr der noch was 
produziert. Und die die noch da sind, können sich nichts mehr kaufen.

GUTE NACHT!

von Fragender (Gast)


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Was ist denn mit "Bausatz"? Ist sowas nun auch EAR-pflichtig?

von Mario G. (rodenberger)


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Hallo.

"BAUSATZ" die Frage ist eben wo fängt es an und wo hört es auf.
Viele ( auch die Großen) haben Bausätze im Bezug auf die DIN nicht 
regsitriert. Hatte eigentlich gehofft das auch  ich das so machen 
könnte.
Aber man hat sie (DIN) eben mal schnell gelöscht, oder wie gesagt ich 
sehe es nur so, dann berichtigt mich bitte.

Irgendwo hatte ich sogar gelesen, das man zu dem Bausatz nicht alle 
Bauteile verkaufen darf und man mindestens ein Bauelement auch nicht 
selber liefern kann  will  darf / sollte.....

Mir geht das ganz schön auf die Nerven.

Der Begriff" Eigenständig" ist auch so ein krummes Ding.
Behaupten sogar manche ein Mikrocontroller ist auch schon ein 
selbstständigess Gerät.
schrei ABER DA KÖNNTE MAN JA NICHT MAL DIE REG-NUMMER DRAUFSCHREIBEN.

Abgesehen davon wäre der Chip keine 10 qcm groß. Oder gilt das nur für 
Leiterplatten (außer Handy) ? Dann könnte man ja alles als Drahthaufen 
verkaufen?

MAN MAN MAN

von Fragender (Gast)


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Wie sieht es jetzt allgemein mit Erfahrungen EAR aus?
Wer hat schon schon registrieren lassen mit was für Hürden und Kosten?
Ein Erfahrungsbericht der "Betroffenen" wäre nicht schlecht nach dieser 
Zeit.
Vielen Dank

von Gast (Gast)


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Ich würde mich gerne registrieren, wenn es so gehandhabt wird, wie in 
anderen Ländern auch. Einfach einen Obolus entrichten, der sich nach der 
gewichteten Menge berechnet, die man im Jahr produziert. Der Kunde darf 
dann seinen Elektronikschrott wie gewohnt im Wertstoffhof abgeben.

Bisher ist ja noch völlig unbekannt, was passiert, wenn trotz 
durchgestrichener Mülltonne ein kunde auf die Idee kommt, den Schrott im 
Hausmüll zu entsorgen. Naheliegend wäre, dass der Hersteller belangt 
wird, der aber sich dagegen nicht wehren kann und als Abhilfe anbietet, 
über die Seriennummer den Käufer zu identifizieren. Das würde bedeuten, 
dass man beim Kauf z.B. einer Grafikkarte seine Personalien angeben 
müsste. Für die Hersteller ist das ein heißes Eisen. Da sind wohl die 
Kosten für eventuelle Strafen geringer. Das kann man auf den Endpreis 
aufschlagen.

von Mario G. (rodenberger)


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Hi,

also ich denke nicht das der Hersteller dafür belangt werden kann, wenn 
sein Produkt im Hausmüll landet.

Ich sehe es auch so, das man einfach für die produzierte Menge einen 
Aufschlag bezahlen sollte. Registrieren OK, damit man schwarze Schafe 
erkennt.

Es wäre doch eine Leichtigkeit dem Finanzamt zu den verjkauften Dingen 
noch die Gewichte dazu zu schreiben.
Dann haben wir halt noch ne Steuer mehr, na und.

Was allerdings jetzt passiert mit dem Schrott, da schaut mal auf:

 http://elektrog.blog.de/

Mit den Strafen für eine Nichtregistrierung wäre ich vorsichtig.
Es gib immer jemanden der darann verdienen will, auch wenn Du nur 50 Eur 
sparst. Die Strafen liegen wohl über 10.000 Eur.

Gruß

von Fragender (Gast)


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Sonst weiter keine Erfahrungen?

Kann es sein, daß der ElektroG-Blog schon seit 1 Jahr nicht mehr geführt 
wird?

von BridgetAnjellla (Gast)


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Happy New Year 2008.!

von Girly (Gast)


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von Gerd V. (gerald)


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Zitat aus http://elektrog.blog.de/ :

So musste beispielsweise die Fa. Detronik & Recycling GmbH seit März 
zwei Drittel ihrer Mitarbeiter entlassen, der Geschäftsführer Frank 
Oynhausen muss um seine Existenz bangen.

Zitatende

der arme Unternehmer und die glücklichen Arbeiter die entlassen wurden.
Endlich jemand, der wirklich die Gemütslage in D niederschreibt.
Wenn man Arbeiter noch durch das Wort Sklave ersetzt, ein perfekter 
Bericht.

von Controller (Gast)


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>Es wäre doch eine Leichtigkeit dem Finanzamt zu den verjkauften Dingen
>noch die Gewichte dazu zu schreiben.
>Dann haben wir halt noch ne Steuer mehr, na und.

Noch eine Steuer und noch eine Steuer und eine Abgabe. Wer soll das 
alles noch finanzieren? Bald muss man im billigen china produzieren, um 
die ganzen überflüssigen Regularien zu entgehen.

Wie ist auch wieder so einer, der es aufgegeben hat :
http://www.96khz.org/audiodspproject.html

von Martin.G (Gast)


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Hallo zusammen,

ich musste mich leider auch bei der EAR anmelden. Habe dieses Jahr als 
Kleinunternehmer im Nebenerwerb eine kleines Import Geschäft gegründet 
und es falle ca. 40 Kg Elektroschrott an.
Die Kosten die bis jetzt durch die EAR entstanden sind 
(Stammregistrierung u. Überprüfung Garantien) belaufen sich auf fast 
800,-Euro. Dem gegenüberstellen kann ich ca. 1000,- Euro Gewinn.
Meiner Meinung nach sind die Kosten die die EAR erhebt nicht 
gerechtfertigt.
1. Die Stammregistrierung führt man selber durch und muss dafür noch 
zahlen. Das kenn ich von keiner anderen Stelle.
2. Man arbeitet der EAR zu. Das bedeutet dass man für die EAR arbeitet 
und somit dieser Kosten erspart.

Ich werde der EAR erst einmal selber eine Rechnung stellen über meine 
Arbeitszeit die ich für die Einarbeitung und Registrierung aufgebracht 
habe.
Des Weiteren werde ich die Kosten für die Stammregistrierung nicht 
zahlen, da ich die Arbeit selbst geleistet habe.

Wie sieht ihr das?  Wollen wir uns nicht zusammenschließen und alle der 
EAR eine Rechnung stellen? Und eine Sammelklage gegen die EAR 
einreichen?
Es grenzt schon an einen staatlich genehmigten Betrug was die EAR da 
abzieht. Keinen Service, undurchsichtige Kostenberechnung, keinerlei 
Beratung, Telefonisch nicht zu erreichen. Alles Punkte die auf ein nicht 
seriöses Unternehmen hinweisen.

Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen!! Lasst uns eine Sammelklage 
gegen die EAR einreichen.

Gruß,
Martin

p.s   Diesen Beitrag werde ich in möglichst

von Martin.G (Gast)


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Hier noch ein interessanter Link über die Gebührenberechnung:
http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/allgemein/articles/154549/

Das bestätigt eigentlich dass die EAR sich auf rechtlich unsicheren 
Boden bewegt.

Noch mal: last uns eine Sammelklage einreichen!! Gemeinsam sind die 
Kosten für uns Kleinunternehmer, die eine Klage verursachen, leicht zu 
tragen.

Gruß,
Martin

von Mario (Gast)


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Hallo Martin,
ja, so ist es leider. FREIE Marktwirtschaft.
Aber 800 Eur hättest Du nicht zahlen müssen.
Über Take-e-way hättest Du etwa 300 Eur und ich glaube bei der EAR noch 
mal so 200 Eur gezahlt (müste ich nachsehen).
Aber das sind auch 500 Eur die man erst mal Gewinn machen muss.
Dazu kommt das Take-e-way  die Gebühren anhebt, auf ca. 350 Eur und das 
ist mir leider auch zu viel. Ich bin also auch am überlegen dicht zu 
machen.....und ich vermute mal das das der Sinn der EAR ist!
Dazu muss man nur ein paar Berichte lesen.
So kann das nichts werden mit D wenn die kleinen kaputt gemacht werden.
Den Sinn einer Gebühr sehe ich ja ein, aber doch nicht so.
Warum muss bei uns (D) immer alles so kompliziert sein !???

Aber mal ne ganz andere Frage. Man kommt doch gar nicht in diesen 
"EAR-Server". Dafür braucht man ja schon einen "speziellen PC". Keine 
Ahnung....Win 98m ohne Firewall und Virenscanner...und blos keine 
Updates, sonnst sind die Versionen zu neu und dann geht es auch nicht 
mehr bekloppt.

Gruß Mario

von Martin (Gast)


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Hallo Mario,

die 800 Euro sind schon richtig. Man zahlt für jede Marke die man bei 
der EAR registriert, für Stammeintrag und Garantie, Bearbeitungskosten. 
Bei mir war das für 5 Marken wobei bei einer Marke eine Prüfung 
vorgenommen wurde die mich noch mal zusätzlich um die 130 Euro gekostet 
hat.
Normalerweise kann jeder auf die Software zugreifen mußt nur die 
richtige Java-Version installiert haben.
Das die Kosten für Kleinunternehmer, wie ich es bin, kaum tragbar sind 
scheint in D und der EU wohl niemanden zu interessieren. Überleg doch 
mal wer bei den großen Konzern in den Vorständen sitzt. Wie heißt es so 
schön "die Politik wird nicht von Politikern gemacht sondern von den 
Konzernen" ich empfinde unser Politik als verlogen und korrupt.

Gruß,
Martin

von Ralf (Gast)


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Hallo Martin,

ich bin ganz deiner Meinung, wir sollten uns gegen diese EAR Willkür 
wehren. Ich wäre unter umständen gerne dazu bereit dagegen vorzugehen. 
Lass uns doch mal näher in Kontakt kommen.

Gruß Ralf

von Breitenbach (Gast)


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Hallo!

Der Vetrieb von unregistrierten Beleuchtungskörpern, also zB 
Leuchtstofflampen, ist verboten. Das ist mir jetzt soweit klar.
Wie ist das aber mit dem Import aus einem EU-Land:
Importiere ich als Händler also eine Leuchtstofflampe aus NL von einem 
Großhändler, und kommt diese Leuchtstofflampe aus China und wurde vom 
Großhändler nicht registriert, gelte ich als "Inverkehrbringer" und 
müsste also diesen Artikel registrieren.

Was aber, wenn ich eine Leuchtstofflampe eines Markenherstellers 
importiere. Dieser ist bestimmt in NL registriert. Dort aber 
funktioniert das Abgabensystem ganz anders, da der Endkunde in NL die 
Entsorgung zusätzlich bezahlt beim Einkauf (wird auf der Quittung 
separat ausgewiesen). Der Hersteller oder der Großhändler in NL also bei 
einem Export hier sicherlich keine Entsorgungsgebühren bezahlt. (?)
Importiere ich nun diesen Artikel, dessen Marke natürlich auch bei der 
ear-stiftung registriert ist, muss ich mir doch eigentlich um eine 
Registrierung keine Gedanken machen, oder?

Meine Frage ist: Warum darf der Großhändler in NL unregistrierte 
Leuchtstofflampen verkaufen. Der Händler in Deutschland aber zwingend 
eine Registrierung benötigt, auch wenn er ins EU-Ausland exportiert????

Wo genau habe ich jetzt einen Denkfehler???
Vielen Dank für Aufklärung!

Grüße,
D. Breitenbach

von gast (Gast)


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Wenn der Händler in DE regestriert = ne Nummer hat, dann hat er auch 
bezahlt. Dann sollte es kein Problem sein. Jedes Land regelt den 
EAR-Mist auf Ihre weise.
Soweit ich weiß, daf er nicht nach DE liefern, wenn er keine Nummer hat. 
Wenn Du innerhalb de EU orderst, solltest Du auf der sicheren Seite 
sein. Aber warum fragst du nicht die EAR? Oder besser die IHK (dann 
kennt dich die EAr nicht sofort!)?

von Gast (Gast)


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Hi

ich habe dazu keine Worte mehr, echt!

Habe gerade eine Abmahnung bekommen wusste das alles nicht
und wenn ich mich da Registrieren muss und all diese Kosten habe mache 
ich meinen Shop dicht denn das lohnt sich definitiv nicht mehr.

Wollte mir nur nebenbei ein paar Euro verdienen da ich in meinem Job 
halt nicht gerade der Gr0ßverdiener bin.
Da gehe ich ja lieber Zeitungen austragen oder besser noch ich arbeite 
schwarz nebenbei, der Staat will doch beschissen werden anders kommt man 
doch zu nix mehr hier in Deutschland. !!!Kack Staat!!!

Ich sag euch eins wenn ich jetzt irgendwie wegen einer Abmahnung evtl. 
Tausende von Euro zahlen muss werde ich die Abmahner Töten ich lege Sie 
alle um mir Egal dann habe ich nix zu verlieren gehe ich halt in den 
Knast da gehts einem doch auch ganz gut hehe.

Ich könnte echt kotzen, Mann, Mann, Mann. Ich bin Stink sauer :-(

Gruß an alle

von Chris (Gast)


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Was hast Du denn in deinem Shop verkauft und warum genau wurdest Du 
abgemahnt? Ruhe bewahren und die Sachlage prüfen bzw. von einem 
fachkundigen Anwalt prüfen lassen. Lass Dich bloß nicht abzocken!

von Gast (Gast)


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Na Unterhaltungselektronik MP-3 Player
Computerzubehör externe Festplatten, Navigationssysteme usw.

Und der Abmahner ist halt ein sogenannter direkter Konkurent.

Ich verstehe das nicht also mir ist noch nicht in den Sinn gekommen bei 
anderen zu schauen ob die gegen irgendein Wettbewerbsrecht verstossen da 
habe ich gar keine Zerit dafür muss mich ja um meine eigen Geschäfte 
kümmern.

Aber ich glaube das ist ein einträgliches Geschäft vieleicht Schwenke 
ich ja um und werde Profissioneller Abmahner.(zocker)

Ich lebe eigentlich nach dem Motto leben und leben lassen
aber wenn mich einer nicht mehr leben lassen will dann garantiere ich 
für nix.

von Gast (Gast)


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Ach ja ich hatte Anfang des Jahres schon 600Euro bezahlt wegen einer 
Abmahnung (Anwaltskosten) da ja bei Ebay man 30 Tage Rückgaberecht 
gewähren muss und ich hatte 14 Tage drin, genau so ein Bullshit.

So wenn ich wieder zu einem Anwalt gehe zum Prüfen der macht das ja auch 
nicht für umme ich kann mir das einfach nicht leisten.

Und so wie ich das sehe komme ich ja nicht um die Registrierung bei der 
EAR und das sind so hohe kosten was ich bisher glesen habe dass das 
einfach mein Budget sprengt so viel habe ich ja nicht mal verdient.

Wobwi gerade jetzt am Ende des Jahres ich Anfange git zu verkaufen.
Also alles wieder weg wäre wo ich jetzt sagen könnte es bleibt mal was 
hängen.
Möchte noch erwähnen dass ich im Januar mit dem Geschäft begonnen hatte.

von Gast (Gast)


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Entschuldigung für die vielen Schreibfehler aber ich bin sehr aufgeregt 
gerade

von Chris (Gast)


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Wahrscheinlich hat dein Konkurrent irgendwann mal einen "Testkauf" bei 
dir getätigt. Normalerweise läuft das so ab.
Da Du nicht genau schreibst warum Du abgemahnt wurdest, nehme ich an, 
dass es sich um eine fehlende WEEE Nummer auf mindestens einem der von 
dir verkauften Produkte handelt.

Woher beziehst Du deine Waren? Inland? EU? Ausserhalb der EU? Das 
ElektroG unterscheidet diese Fälle soweit ich weiß. Bei letzterem zählst 
Du als Importeur auch gleichzeitig als Hersteller iSd ElektroG.

Das ist alles recht undurchschaubare Materie. Ich kann dir nur raten 
wirklich zu einem Anwalt zu gehen. Dazu kann man bei Abmahnungen im 
gewerblichen Umfeld generell nur raten. Für einen halbwegs vernünftigen 
juristischen Rat bist Du hier sowieso im falschen Forum :-)

In einem Punkt gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Ich verstehe auch 
nicht, was Leute außer Profitgier zu einer Abmahnung veranlasst. Dabei 
verdienen die Rechtsanwälte doch immer noch am meisten daran, nicht etwa 
dein Konkurrent. Eine freundliche aber bestimmte E-Mail tut es doch 
zunächst auch. Danach kann man immer noch abmahnen.

Viel Erfolg! Lass Dich nicht unterkriegen!

von Thomas (kosmos)


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könntest du mal die Abmahnung reinstellen, natürlich mit geschwärzten 
Daten, mich würde einfach nur mal der Text der Abmahnung interessieren.

von Jupp (Gast)


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Rechtsberatung von dritten ist in Deutschland strafbar ! Also zum Anwalt 
gehen und gut ist !

von Thomas (kosmos)


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Meiner Meinung nach solltest du du.........

und schon ist es keine Rechtsberatung mehr und sogar durchs Grundgesetzt 
abgedeckt.

@Jupp: Bist du Anwalt?

von Max M. (xxl)


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>Aber ich glaube das ist ein einträgliches Geschäft vieleicht Schwenke
>ich ja um und werde Profissioneller Abmahner.(zocker)
Das machste dann nur ca. Fünfmal und hast dann das Stigma eines
Berufsabmahners an der Backe, mit der Folge das vermutlich
deine Klagen bei den Gerichten nicht mehr angenommen werden.
(Hab ich mal wo gehört oder gelesen, ist aber schon lange her
und kann daher nicht für die Richtigkeit garantieren).

>da ja bei Ebay man 30 Tage Rückgaberecht
>gewähren muss und ich hatte 14 Tage drin, genau so ein Bullshit.
Na, wenn man Gewerblich (Anscheinsvermutung)handelt lässt man
so ein multible nutzbares Angebot bzgl. der Geschäftsbedingungen
anwaltlich auf Konsistenz prüfen. 30 Tage wären mir auch Neu.
Hoffentlich biste da nicht einem Abmahnanwalt auf dem Leim gegangen.
Die verschicken nämlich häufig haltlose Schreiben die der Abmahnanwalt
überhaupt nicht zu verfolgen beabsichtigt.


>So wenn ich wieder zu einem Anwalt gehe zum Prüfen der macht das ja auch
>nicht für umme ich kann mir das einfach nicht leisten.
Das hängt von deinem Einkommen ab. Wenn du ohnehin nicht zu den
Großverdienern gehörst könnte Beratungshilfe eine Alternatiive sein
das Kostenrisiko zu minimieren. Lediglich 10Euro Selbstbeteiligung
musst du dem Anwalt abdrücken die er dir aber auch erlassen kann
wenn du darum bittest und dir das schriftlich bestätigen lässt.
Ein viel gravierendes Problem ist, das der Anwalt auch ordentliche
Arbeit leistet, nicht alles annimmt ohne eine ehrliche Vertretungs-
absicht zu hegen und nicht zur Unzeit plötzlich behauptet das hätte
keine Aussicht auf Erfolg weil es lukrative Fälle hat und die lieber
bearbeiten will. Kommt leider sehr oft vor. Andererseits gibts kein
Gesetz sich nicht einen neuen Beratungsschein besorgen zu dürfen
und einen anderen Anwalt zu konsultieren. Beim Arzt hat man doch
auch die freie Wahl und kann sich andere Meinungen einholen.

>Rechtsberatung von dritten ist in Deutschland strafbar
Rechtsberatung ist nur dann eine Rechtsberatung wenn diese von einem
Juristen erfolgt. Ansonsten ist es eine private Rechtsauffassung,
evtl. eine Rechtsmeinung, mal ganz abgesehen davon das der Bezug
zu den Gesetzen, Vorschriften und der aktuellen Rechtssprechung
fehlen dürfte. Erst wenn ein Nichtanwalt so was machen würde
und evtl. auch noch Geld verdient wäre es illegal. Mittlerweile
ist aber auch das schon gelockert worden was aber nicht sehr
bekannt ist. Im Einzelfall müsste das geprüft werden.

Abmahnungen durch einen Anwalt sollen ja angeblich auf 100Euro,
glaub ich, Abmahngebühr beschränkt sein und das müßte man doch
finanziell verkraften können. Blöd wirds nur wenn man den
abmahnwürdigen Fehler in multiblen Verkäufen gemacht hat und
man dann auch multibel zur Kasse gebeten wird.
Da muß man dann eben aufpassen.

Was die Erstberatung angeht darf ein Anwalt auch nur noch
ca. 200 Euro nehmen dürfen. Im Zweifel googlen.
Recht preiswerten Rechtsrat kann man auch auf der Webseite
http://www.frag-einen-anwalt.de/
erfragen. Evtl. ist das Rechtsproblem dort sogar schon mal
beantwortet worden.

Bevor ichs vergesse: Kein Rechtsrat, da ich kein Anwalt bin,
nur etwas Lebenserfahren.

von Gast (Gast)


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Also die Abmahnung ist ein langer Brief mit Erklärung warum weshalb usw.
ist zu lange um hier reinzutexten.
Auf jedenfall geht es um die Kennzeichnungspflicht.
Als Anhang ist noch eine Unterlassungserklärung die ich unterschreiben 
soll
das schreiben ist nicht vom Anwalt der Firma also schon mal keine Kosten 
das ist ja schon mal positiv dass die nicht gleich einen Anwalt 
eingeschaltet haben.

Zur  Frage von Chris, woher ich die Ware beziehe, ich beziehe die Ware 
aus EU-Land und vertreibe nur Deutschlandweit.

Zu Jupp, ich wollte hier ja auch keine Rechtsberatung bekommen sondern 
nur meinen Ärger über diesen ganzen Blödsinn loswerden.

So wie ich das verstehe muss ich mich bei EAR anmelden und das Kostet 
jede Menge so dass ich zu dem Schluss komme, das ich meinen Shop 
schliesen werde.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Gast schrieb:

> So wie ich das verstehe muss ich mich bei EAR anmelden und das Kostet
> jede Menge so dass ich zu dem Schluss komme, das ich meinen Shop
> schliesen werde.

Es gibt auch relativ preisgünstige Rundumsorglos-Pakete (z.B. von 
take-e-way). Je nach Sortiment kannst Du da mit etwa 500 Euro pro Jahr 
davonkommen.

Ansonsten: Wie sieht es denn bei Deinem Wettbewerber aus? Ist da alles 
in Ordnung? ;-) Man kann auch durchaus zurückschießen.

Chris D.

von Gast (Gast)


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Hi Chris,

das bei Tak-e-way schaue ich mir mal an.

Ansonsten: Wie sieht es denn bei Deinem Wettbewerber aus? Ist da alles
in Ordnung? ;-) Man kann auch durchaus zurückschießen.

Ja daas weis ich aber ehrlich gesagt habe ich keine lust und keine Zeit 
jetzt da einen Krieg vom Zaun zu brechen.
Ich habe mir natürlich dessen Seite auch angeschaut und im grossen 
ganzen denke ich, dass bei denen alles korrekt ist.

Danke die Chris

von Gast (Gast)


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Noch was zur Frage zu Max wegen dem 30tägigen Rückgaberecht bei Ebay.

Das ist tatsächlich so, denn bei Ebay klickst du ja auf sofort kaufen
und dann hat der Käufer ein Rechtbindendes Geschäft abgeschlossen ohne 
dass er unbdingt die AGBs gelesen hat erkann sich nicht die AGBs zb. 
Downloaden.

Anders bei einem reinen Onlineshop da muss man bevor du eine Bestellung 
abschicken kannst einen haken setzen, dass du die AGBs gelesen hast und 
akzeptierst, da brauchst du dann nur 14Tage Rückgaberecht gewähren.

Alles ein reiner Bürokratenscheiss.

von Max M. (xxl)


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>Anders bei einem reinen Onlineshop da muss man bevor du eine Bestellung
>abschicken kannst einen haken setzen, dass du die AGBs gelesen hast und
>akzeptierst, da brauchst du dann nur 14Tage Rückgaberecht gewähren.

Na, das hört sich komisch an. Da würde ich lieber die 200Euro
investieren bevor du dich noch tiefer rein reitest. Die Aufgabe
deiner Verkaufsaktivitäten hat nur zukünftigen, nicht aber
rückwirkenden Einfluss. Vor allem erstmal nichts unterschreiben
ohne das das ganze mal juristisch geprüft und bewertet wurde.
Nicht das du noch einen Schadenersatz berappen sollst.

von Mark B. (markbrandis)


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Chris D. schrieb:
> Es gibt auch relativ preisgünstige Rundumsorglos-Pakete (z.B. von
> take-e-way). Je nach Sortiment kannst Du da mit etwa 500 Euro pro Jahr
> davonkommen.

Hm, scheint ja ne gute Sache zu sein dass es sowas wie take-e-way gibt. 
Aber die Fritzen kriegen es tatsächlich nicht gebacken, die Preise für 
ihre Module auf der Homepage zu nennen? Oder brauch ich ne neue Brille?

von Mario (Gast)


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Hallo,

ich habe es leider vorerst auch aufgegeben.
take-e-way ist eine gute Sache, ich war dort auch registriert.
Nur wenn man mehrere (eigene) Artikel anbietet und dass nur in kleinen 
Stückzahlen (da manchmal auch nach Kundenwunsch, kann man es vergessen.
Schwarz wollte und will ich nicht, da man am Ende ganz schnell mal mehr 
drauflegt als man Gewinn gemacht hat.

>Und der Abmahner ist halt ein sogenannter direkter Konkurent.

Kann ich verstehen, wenn er registirert ist, muss er teurer verkaufen 
und kann die Preise nicht halten.

Die Idee mit der EAR mag irgendwie eine Berechtigung haben.
Die Umsetzung ist aber absolute Sch...e.
Wenn man da´nn noch lesen muss, das der E-Schrott teuer an die 3.Welt 
verkauft wird, kann man sich nur noch wundern......oder auch nicht.

Gab es zur EAR nicht schon eine Petition im Bundestag????

Gruß Mario

von Gast (Gast)


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Weis eigentlich jemand welche artikel man da alles registrieren muss?

Gilt das auch bei z.B. Digitalkameras, Navigationssysteme, TFT Monitore 
?

Gibt es da eine Liste ?

Wenn man da jede Marke und noch die jeweiligen Modelle anmelden muss 
dann geht das doch in die Tausende von Euro oder nicht?

von Gast (Gast)


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"Wenn man da jede Marke und noch die jeweiligen Modelle anmelden muss
dann geht das doch in die Tausende von Euro oder nicht?"

Das ist aber nur für die "Kleinen" ein Problem. Also wurde das Ziel der 
Aktion erreicht: die Kleinen kaputtzumachen. Für nichts anderes wurde 
dieser Schwachsinn erfunden...

von Gast (Gast)


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Ja genau so sehe ich das auch.

Einfach scheisse so was.

von Mario (Gast)


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Richtig.
Vom Prinzip jedes elektronische Teil, das alleine einen Zweck erfüllt.
Wenn es eine Batterie hat auf alle Fälle.
Einen Widerstand nicht, aber eine LED schon. Dann such mal auf der LED 
die Marke und die WEEE-Nummer......
Da stellt sich die Frage wie man rausfindet ob der Großhändler die 
registriert hat. Auch wenn er eine WEEE-Nummer hat, heist das ja noch 
lange nicht das er diese registriert hat.

Der jenige der das Teil in der Verkehr, also den (privaten) Endkunden 
beliefert, ist der der dafür verantwortlich gemacht wird.

Man beachte auch die Kennzeichnungspflicht.
NoName-Produkte dürfte es seit einiger Zeit auch nicht mehr geben.

Ich hatte meine Produkte damals mit einem (guten) Aufkleber versehen, 
das ist ablösbar und darf nicht sein!

Was man auch beachten muss, der Begriff "Marke" wird von der EAR auch 
anderst definiert, Der Herstellername ist da keine Marke in den ihrem 
Sinne.

Verstehen soll das vermutlich auch keiner.

Wird in eine anderes Land geleifert, muss man das auch dort 
gegistrieren.
Dann viel Spaß dabei. :o(



Das ist meine Meinung und keine Rechtsauskunft! ;o).
Man darf Mich gerne berichtigen, wenn es nicht so ist!

Gruß Mario

von Sunrise (Gast)


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"aber eine LED schon"

Wie kommst Du da drauf, dass eine LED registriert sein muss?

von Mario (Gast)


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Zitat" Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die
Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit
Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in
Haushalten"

Dazu gibt es noch ein Schreiben, das ich jedoch nicht kopieren darf.
Hier ist allerdings die Rede von LED-Lampen.
LED's- (Lampen) zählen dann zu Gasentladungslampen.

von Mario (Gast)


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habe dazu noch in einem Protokoll des Vere e.V. gefunden

"LED's sind ausnahmslos alle zu registrieren"

von Gast (Gast)


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Verstehe ich das richtig, dass die LEDs auch registriert werden müssen, 
wenn sie in Bausätzen verkauft werden? Bausätze an sich sind ja von der 
Registrierung ausgenommen.

von Mario (Gast)


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Habt Ihr alle keine Namen?

@Gast
Da frag doch mal die EAR-Stiftung.
Wo steht das Bausätze ausgenommen sind?
Ich hatte mal etwas davon gelesen, das man Bausätze registrieren muss, 
wenn man dazu alle nötigen Bauteile mit verkauft oder diese in seinem 
Shop anbietet.
Wie gesagt, ich habe das irgendwo gelesen, wie genau das nun richtig 
ist, weis ich nicht. Das Eis ist mir jedenfalls zu dünn um auf diese Art 
weiter zu machen, denn den Gedanken hatte ich auch schon mit den 
Bausätzen.

Wobei es auch heißt, das ein elektronisches Produkt alleine eine 
Funktion haben muss. Meine Projekte haben das nicht (ganz), da sie an 
andere Baugruppen anzuschließen sind und wenn man will das noch von 
einem Fachmann gemacht werden muss.

Eigentlich Schade, das man seine Zeit mit so einem Quatsch verbringen 
muss.
Man hat vermutlich vergessen, das es auch die kleinen sind, die die 
Wirtschaft ankurbeln können / könnten.

Aber macht die "Kleinen" nur kaputt , dann können die von den "Großen" 
auch nichts mehr kaufen!

von Franz (Gast)


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Um Bausätze aufbauen zu können braucht man Fachwissen und Werkzeug. Es 
sind keine fertigen Geräte. Deshalb fallen sie nicht unter das Gesetz.

von Ralle (Gast)


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Genau das ists das Problem Mario die Zeit da hast du recht.

Deswegen werde ich alle Elektroartikel aus meinem Sortiment nehmen
denn wie ich schon erwähnt habe mache ich das nur  Nebenberuflich und 
habe meine Freizeit invesiert um meinen Shop aufzubauen und anzukurbeln.
Zum Glück muss ich nicht davon leben!!

Und jetzt wo es anfängt zu laufen muss ich wieder aufhören denn ich habe 
keine Zeit mich mit diesem Mist auseinander zu setzen.

Jetzt werde ich eben nur noch Artikel anbieten die man nicht irgendwo 
Registrieren muss und auch keine Insolvenzversicherung braucht, "So ein 
Scheiss" braucht keiner.

von Mario (Gast)


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Hallo Franz

wenn es so ist ist es gut, hast Du das schriftlich?

zitat " Bausätze, die der Endnutzer zu einem Elektro- und 
Elektronikgerät zusammensetzt und bestimmungsgemäß nutzt, sind wie 
Komplettgeräte zu behandeln"

Mir ist das leider alles zu blöd.
Und die Auskünfte der EAR sollen ja auch nicht rechtsverbindlich 
sein...............

von Realist (Gast)


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Nochmal die Frage:

Was ist aus der Petition geworden? Werde gleich mal nachschauen. Evtl. 
sollten wir ja mal eine Unterschriftenaktion starten. Dieser Schwachsinn 
muss ein Ende haben! Ich bin zwar nicht betroffen, aber möchte 
verhindern, dass wir vollends in einem Bürokratie- und Lobbysumpf 
versinken. Mit dem ElektroG sollten augenscheinlich die Kleinen über die 
Bürokratie zermürbt werden. Und diese Rechnung ist offensichtlich ganz 
und gar aufgegangen.

von Ralle (Gast)


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Unterschriftenaktion

ich bin dabei

von Mario (Gast)


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Ich auch.
Nur was sollte sich ganau ändern?

Ich bin dafür es so zu machen wie in der Schweiz.
Für jedes Produkt zahlt man seine Gebühr (je nach Art/Schadstoffen).
In der Gebühr sind alle Kosten enthalten, inkl. Entsorgung.
Es gibt keine Grundgebühr und sonnstige Kosten.
Die Gebühr gehört auf die Rechnung.
Wegen mir kann das Finanzamt dann auch die Kosten einfordern, denn die 
sehen eh jede Rechnung.

Die Gebür würde also für jeden (gleichen) Artikel gleich sein, egal ob 
man  nur 5 oder 1000de verkauft.
Dann könnten ich (und sicher auch viele andere) endlich wieder anfangen 
und meine Kleinserien produzieren, die eh nur sehr wenig Leute brauchen.

Was mit den Daten bei der EAR passiert möchte ich gar nicht wissen.

Mal abgesehen von den Kosten die man derzeit bei der EAR hat, darf man 
auch die Verwaltungskosten nicht unterschätzen.
Ich kann mir vorstellen das die Kosten in einigen Betrieben dadurch sehr 
gestiegen sind.

von Franz (Gast)


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Die EAR beantwortet telefonische Anfragen nicht. Bei einer Anfrage per 
Mail gibts ein Standardschreiben zurück. Die EAR gibt keine 
rechtssicheren Aussagen. Diese gibt's nur gegen Bares vom Anwalt. Man 
könne sich auf deren Homepage informieren.

Für den Gewinn, der bei geringen Stückzahlen von Bausätzen, bei denen 
man sich nicht einmal sicher sein kann, ob man legal handelt, rumkäme, 
lohnt sich das nicht.

Die anfängliche Motivation und der Elan weichen allmählich dem 
Desinteresse und der Resignation.

Zu deutsch, ein Riesengeschiss für nix.

von Sunrise (Gast)


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"Ich bin dafür es so zu machen wie in der Schweiz."

Absolute Zustimmung! So ein unglaublicher Schwachsinn mit Registrierung, 
Treuhandkonto etc. pp., und dann noch die völlig abstruse "Verlsoung" 
von Elektroschrottcontainern, kann nur einem kranken Politikergehirn 
entspringen. Aber weit gefehlt! Die Wirtschaftslobby kann noch viel 
abartigeres erdenken.

von Interessierter (Gast)


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> dass wir vollends in einem Bürokratie- und Lobbysumpf
> versinken.

Wie hieß nochmal die Spasspartei, die sich ganz groß auf die Fahnen 
geschrieben hatte Bürokratie abzubauen? War das nicht die FDP? Wo bleibt 
eigentlich die Einlösung dieses Versprechens?

> Mit dem ElektroG sollten augenscheinlich die Kleinen über die
> Bürokratie zermürbt werden. Und diese Rechnung ist offensichtlich ganz
> und gar aufgegangen.

Es sollte doch gerade einer immer vorgeblich so Mittalstand freundlichen 
Partei oberstes Ziel seien solche Markthürden einzureißen. Aber mein 
schlimmer Verdacht ist mit Mittelstand meinte die FDP immer nur 
diejenigen, die diese absurden Gebühren mit einem müden Lächeln als 
Nebensächlichkeit abtun, angesichts ihrer Finanzkraft.

von Xaver (Gast)


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Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt 
wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch 
registrieren.

von Interessierter (Gast)


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> Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt
> wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch
> registrieren.

Das halte ich für eine Fehlinterpretation der Gesetzeslage. Ein Bausatz 
ist im einfachsten Sinne ein Beutel Bauteile mit einer Platine darin 
nebst einer Bauanleitung. Davon bedarf einzeln nichts der Registrierung 
und eine Geräteeigenschaft gibt es im unzusammengebauten Zustand auch 
noch nicht.

Hier hat bei der Informationsweitergabe wohl mal wieder das 'Stille Post 
Problem' Wirkung gezeigt.

von Xaver (Gast)


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von Malte _. (malte) Benutzerseite


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Nach dem Interview ist also der Unterschied: Muss gelötet werden und ist 
Steckbar in einen Sockel...

Ab einem Gewissen Punkt ist ist es vielleicht einfacher Schadstofffreie 
Bauteile zu erfinden, die man guten Gewissens über den Hausmüll 
entsorgen kann ;-)

von Thomas (kosmos)


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die einfachste Möglichkeit ist also seine Produkte nur in die Schweiz zu 
verkaufen zwar ein etwas kleinerer Markt aber unbürokratisch.

von dyrhfg (Gast)


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>Laut unverbindlicher Aussage der EAR werden Bausätze genauso behandelt
>wie Geräte. Die Hersteller solcher Bausätze müssen sich auch
>registrieren.

Du kannst doch nicht die fragen, die das Geld wollen! Was dabei 
rauskommt ist doch klar.

Wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Unparteiischen.

Gast

von Ralle (Gast)


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Hallo Thomas,

Ist das wirklich so mit der Schweiz?

Kann ich dahin Elektroteile und Geräte in die Schweiz verkaufen ohne 
mich bei EAR anzumelden?

Aber da hat man doch wieder das Problem mit der Verzollung oder?

von Xaver (Gast)


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> Wenn Du es wirklich wissen willst, frag einen Unparteiischen.

Z.B.? Nach Möglichkeit unentgeltlich.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Die EAR darf dazu gerne eine Aussage machen (wobei fraglich ist, ob sie 
das überhaupt darf). Die ist aber nicht maßgebend.

Im übrigen halte ich die Einordnung von Bausätzen als Geräte einfach für 
falsch. Im ElektroG ist das schon recht eindeutig geregelt: das Gerät 
muss ohne größeren Aufwand von Laien in Betrieb genommen werden können.
Das ist bei einem Bausatz sicherlich nicht der Fall.

Ich kenne auch keinen Bausatzhersteller, der sich hätte registrieren 
lassen.

Ich würde das vor Gericht mit einem einfachen Beispiel klären:
Einmal ein Beutel mit allen Bauteilen von Reichelt, einmal ein Beutel 
mit allen Bauteilen von mir. Und die würde ich dem Richter vorlegen und 
sagen, dass für den einen Beutel ausdrücklich nicht gezahlt werden muss, 
für den anderen aber soll.

Chris D.

von Thomas (kosmos)


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Man muss sich halt an die Schweizer regeln halten die ja ganz human sein 
sollen.

von Mario (Gast)


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Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man ja in dem Land registriert 
sein, wo man hinliefert.
Liefert man also in die Schweiz, dann geht das die EAR eigentlich nichts 
an. EIGENTLICH deshalb, weil ich schon ein Formular hatte in dem gefragt 
worden war, was man in andere Länder geliefert hat.
Ich werde den Verdacht nicht los, das es hier um was ganz anderes geht.

Falls jemand genau rausfindet wie das mit der Schweiz funktionieren 
könnte, wäre ich wieder dabei.
Ich hatte schon vor einiger Zeit das dortige Unternehmen angeschrieben, 
doch leider keine Antwort bekommen. Eventuell gibt man sich dort mit 
solchen Mindermengen gar nicht ab!
Für den EAR-Mist in dieser Art habe ich keine Lust. Um so besser wenn 
das mit der Schweiz unproblematsch wäre.



Was ist eigentlich, wenn mir ein Anwalt sagt / schreibt, "brauch ich 
nicht registrieren" und es kommt dann zu einer Verhandlung und die EAR 
sagt "registrieren" und die bekommen Recht? Der "Hebel" scheint ja 
unheimlich lang zu sein.

von Ralle (Gast)


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Hier habe ich noch was gefunden auszug von der IHK bezüglich 
Wiederrufsrecht bei Ebay:

Widerrufsrecht bei Internetauktionen

Widerrufsfrist bei eBay-Verkäufen
Rechtsprechung: 1 Monat Widerrufsfrist statt 2 Wochen

Die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist bei eBay-Verkäufen beträgt einen Monat 
statt der sonst üblichen 2 Wochen.
Dies haben das OLG Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az. 3U 103/06) und 
das KG Berlin (Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5W 156/06) entschieden.

Die regelmäßige Frist von zwei Wochen gelte nur dann, wenn der 
Verbraucher vor oder bei Zustandekommen des Vertrages nochmals in 
Textform über das Widerrufsrecht belehrt werde.
Da der Vertragsschluss bei eBay bereits durch die Verbrauchererklärung 
zustande komme und die Widerrufsbelehrung den Anforderungen an die 
Textform nicht genüge, könne dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst 
nach Vertragsschluss in Textform übermittelt werden. Die Widerrufsfrist 
verlängere sich daher auf einen Monat.

Die IHK Pfalz empfiehlt angesichts dieser beiden Entscheidungen, bei 
Verkäufen über Internet-Auktionsplattformen ein einmonatiges 
Widerrufsrecht einzuräumen und auch entsprechend zu belehren.

von Ralle (Gast)


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Ich habe jetzt nochmal ein bischen bei EAR nachgelesen
und wenn ich das richtig verstehe zähle ich nur als Hersteller wenn ich 
Artikel Importiere bzw selbst herstelle
also dementsprechend zum ersten mal in den Verkehr bringe als 
Hersteller.

Das heist wenn ich bei einem Händler in Deutschland kaufe und der 
bereits registriert ist brauche ich das nicht nochmals zu tun denn dann 
sind ja auch die  Geräte bereits gekennzeichnet.

Richtig???

von Ralle (Gast)


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Habe noch was gefunden

Frage: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?

Wer als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt ist zunächst in § 3 Abs. 
11 ElektroG geregelt. Hersteller ist danach vor allem derjenige, der ein 
entsprechendes Elektro- oder Elektronikgerät gewerbsmäßig unter seinem 
Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in 
Verkehr bringt. Dies ist sozusagen der „klassische“ Hersteller eines 
Gerätes, der das Gerät auch in Deutschland vertreibt.

Allerdings hat sich auch als Hersteller zu behandeln lassen, der 
Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals gewerbsmäßig in den 
Geltungsbereich des ElektroG einführt und in Verkehr bringt (oder in 
einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführt). Hierunter 
fällt also beispielsweise derjenige Händler, der Produkte unmittelbar 
aus China importiert und in Deutschland in Ladengeschäften oder über das 
Internet verkauft.

Zu guter Letzt – und hier besteht ein enormes Rechtsrisiko für 
Unwissende – gelten nach § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG auch solche 
Vertreiber (also Händler!!!) als Hersteller im Sinne des ElektroG, die 
schuldhaft neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht registrierter 
Hersteller zum Verkauf anbieten - wobei nicht einmal erforderlich ist, 
dass bereits Elektro- oder Elektronikgeräte verkauft wurden.

Entscheidend ist, dass die Fiktion nur eintritt, wenn der Online-Händler 
(als sog. „Vertreiber“) schuldhaft gehandelt hat. Dies ist immer dann 
der Fall, wenn der Händler weiß, billigend in Kauf nimmt oder aufgrund 
fehlender Sorgfalt verkennt, dass er Geräte nicht registrierter 
Hersteller anbietet. Führt ein Hersteller im schriftlichen 
Geschäftsverkehrs nicht die nach § 6 Abs. 2 S.4 ElektroG erforderliche 
Registrierungsnummer, so ist vom Händler zu verlangen, dass er sich beim 
Hersteller oder auf der vom EAR gemäß § 14 Abs. 2 einzurichtenden 
Internetseite erkundigt, ob dieser registriert ist (so auch der 
Kommentar zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Giesberts/Hilf).

Achtung: Diese Herstellerfiktion hat absolute Praxisrelevanz! So 
untersagte etwa das Landgericht München I (Beschluss vom 20.06.2008, Az. 
1HK O 10415/08) einem Online-Händler, im geschäftlichen Verkehr mit dem 
Endverbraucher Angebote von kennzeichnungspflichtigen Waren im Sinne des 
ElektroG zu veröffentlichen oder zu unterhalten. Das Landgericht München 
I stufte den Händler als „Hersteller“ i.S.d. ElektroG ein. Da dieser 
schuldhaft nicht registrierte Elektrowaren gehandelt hat, sei ein 
wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß gegen das ElektroG gegeben.

Fazit für Händler: Auch der einfache Online-Händler von Elektrogeräte 
hat sich registrieren zu lassen, wenn der tatsächliche Hersteller oder 
Importeur, von dem er seine Geräte bezieht, nicht der 
Registrierungspflicht nachgekommen ist. Diese Verantwortlichkeit von 
Händlern soll sicherstellen, dass tatsächlich für jedes Gerät, das auf 
dem deutschen Markt angeboten wird, ein entsorgungspflichtiger 
„Hersteller“ zur Verfügung steht und dementsprechend zur Verantwortung 
gezogen werden kann.
Ob ein Hersteller bereits registriert ist, lässt sich ganz einfach in 
einer Online-Datenbank der Stiftung EAR (www.stiftung-ear.de) 
nachschauen.

von Ralle (Gast)


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Welche Produkte sind betroffen?
Die Registrierungspflicht betrifft 95 % aller IT- und TK-Produkte wie 
z.B. PCs, Notebooks, Drucker, Monitore, Kopierer, Telefone, Faxgeräte, 
Produkte der Unterhaltungselektronik (bspw. MP3 Player, Digitalkameras), 
aber auch Spielkonsolen oder Zubehör. Unabhängig vom B2C- oder 
B2B-Vertriebskanal sind alle Geräte betroffen, die zu einer privaten 
Nutzung geeignet sind. Bei einigen Geräten (z.B. PC-Komponenten) ist 
noch nicht eindeutig festgelegt, ob sie unter die Kategorie „Ersatzteil“ 
fallen und nicht meldepflichtig sind. Hierzu soll es ab Ende Mai einen 
Produktkatalog als Richtlinie vom Umweltbundesamt geben.

Was bedeutet das für Sie, den IT- und TK-Fachhandel?
Nichts – wenn Sie als Zwischenhändler weder Hersteller, noch Importeur 
sind. Der Fachhandel kann kleine Mengen genauso wie der Verbraucher 
entsorgen (s.o.). Bei größeren Mengen werden Entsorgungsunternehmen 
beauftragt - wie bereits heute schon.



Wer gilt als Hersteller oder Importeur?
Sie gelten als Hersteller, wenn Sie Geräte produzieren oder Elektro- 
oder Elektronikteile erwerben und in Geräte einbauen. Sie gelten als 
Importeur, wenn Sie den Kaufvertrag in einem anderen Land schließen als 
Sie die Ware verkaufen. Auch die Distribution ist oftmals in der Rolle 
des Importeurs.

von importör? (Gast)


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@Ralle
muss ich auch registrieren, wenn ich privat z.B.
einen MP3-player im Ausland kaufe?
oder eine im Auslandurlaub erworbene Kamera mitbringe?

von Ralle (Gast)


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Hallo importör

nein privat natürlich nicht

Man muss sich auch nicht als Verkäufer registriene wenn man ein Gaerät 
im Ausland kauft zum Eigengebrauch.

Nur darf man es dann nicht verkaufen

Privat ist es e´sowieso egal denn dann importiert ja der Verkäufer zu 
dir und dieser steht dann in der Pflicht sich zu registrieren.

von Ralle (Gast)


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Meine Beiträge sind nur aus Recherchen

Keine Verbindlichen Aussagen und keine Rechtsberatung sondern nur als 
info zu sehen.

Muss man ja sagen sonst kommt wieder jemand und meckert
bin selbst nur hier um etwas Licht ins Dunkle zu bekommen, Gelle

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Also für seine Rechtsauskünfte haftet der Anwalt, allerdings nicht dafür 
das dein von ihm vor Gericht vertretendes Anliegen dann auch für dich 
entschieden wird. Durch einen Anwalt steigen also nur deine Chancen, 
mehr nicht!!!
Soweit ich mich erinnere, haben die Anwälte für falsche Rechtsauskünfte 
auch eine eigene Haftpflichtversicherung.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ralle schrieb:
> Habe noch was gefunden
>
> Frage: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG?
>
> Wer als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt ist zunächst in § 3 Abs.
> 11 ElektroG geregelt. Hersteller ist danach vor allem derjenige, der ein
> entsprechendes Elektro- oder Elektronikgerät gewerbsmäßig unter seinem
> Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des ElektroG in
> Verkehr bringt. Dies ist sozusagen der „klassische“ Hersteller eines
> Gerätes, der das Gerät auch in Deutschland vertreibt.
>

Steht da wirklich 'Markennamen' ??
Das wäre interessant, da eine Marke ein geschützter Begriff ist und 
normalerweise nur mittelständige bis große Firmen alles per Marke 
absichern.
Würde bedeuten, das ein Kleinunternehmer und um das geht es ja hier 
erstmal, ohne Marke schlicht und ergreifend NICHT betroffen ist!

Das hätte Aussicht auf Erfolg und müßte durch einen Anwalt oder notfalls 
Musterprozeß abgecheckt werden.

von Ralle (Gast)


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@abdul k.

so steht es da
habe ich von so einer rechtberaterseite gefunden

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Ralle schrieb:
> Hallo importör
>
> nein privat natürlich nicht
>
> Man muss sich auch nicht als Verkäufer registriene wenn man ein Gaerät
> im Ausland kauft zum Eigengebrauch.
>
> Nur darf man es dann nicht verkaufen

So kann man das nicht sagen, es muss heißen

man darf es nicht gewerblich vertreiben ( = in den Markt einführen).

Verkaufen != gewerblich vertreiben (genauer KANN gleich sein, MUSS ABER 
NICHT) :)

Privat kannst du im kleinen Rahmen alles veräußern (an Freunde, 
Kollegen, die Oma etc., wird ja auch rege gemacht), das kann auch eine 
EAR mit ihrem Stuss nicht außer Kraft setzen.

von kakadu (Gast)


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Wer kann mir sagen ob dies jetzt so ist, dass wenn ein Hersteller oder 
Marke z.b Acer zb. Amazon in der Lister der Registrierten Hersteller bei 
EAR eingetragen ist und ich kaufe bei denen ein Produkt zum 
Wiederverkauf

dann muss ich mich nicht auch noch registrieren bei EAr?????

Ist dies so weis das jemand ??

von kakadu (Gast)


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Schade das kann anscheinend niemand sagen.

Nur die EAR aber ob die einem richtige Auskunft geben?
hm mal sehen ich werde da heute anrufen.

von kakadu (Gast)


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Scheiss EAR
da bekommt man keinen persönlich ans Telefon
nur Ansage auf Band wenn man Fragen hat soll man Email schicken.

von WEEE ist geil (Gast)


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Wir sind eine kleine Einmannfirma mit relativ geringen Umsätzen. Seit 
fast 1,5 Jahren haben wir versucht, eine WEEE Nummer zu bekommen, aber 
die Mitarbeiter der EAR haben das mit immer neuen Schikanen lange Zeit 
verhindert. Erst vor kurzem ist es uns gelungen, für eines unserer 
Produkte diese WEEE Nummer zu bekommen, nachdem wir uns dem Diktat der 
Ear gebeugt haben.

ANMELDUNG
Die Anmeldung jedes einzelnen Produktes ist für kleine Firma ein enormer 
zeitlicher und finanzieller Aufwand. Bei vielen Produkten ist der 
Verkauf danach nicht mehr wirtschaftlich.

Wir müssen für jedes betroffenen Produkt jetzt 3 Bildern einreichen. 
Fotos von hinten, oben, unten und Schrägansicht. Dazu sollen alle unsere 
Produkte mit einer unablösbaren Kennzeichnung versehen werden. Das geht 
bei vielen Produkten aber nicht, weil Sie zu klein sind. Diese kleinen 
Geräte oder Gadgets haben eben keinen Stecker oder Kabel hinten raus und 
keinen Platz für Typenschilder wie bei den Geräten der Großindustrie.

Hier werden Birnen und Äpfel in einen Topf geworfen.

Wenn ein und das gleiche Produkt von mehreren Händlern nach Deutschland 
importiert wird, muss sich jeder Händler einzeln mit diesem Produkt bei 
der EAR registrieren lassen. Ich kenne ein Produkt, das auch wir im 
Sortiment haben, das von mindestens 10 anderen Händlern nach Deutschland 
importiert wird. Jeder von diesen Händlern hat soweit mir bekannt ist, 
nur geringe Mengen bestellt ( je ca 20 Stück), muss aber jetzt wegen den 
20 Stück den vollen Registrierungswahnsinn über sich ergehen lassen. Das 
ergibt 10 x EAR Gebühren, 10 x Take e Way Gebühren für insgesamt nur ca 
200 importierte Produkte. Das ist Wegelagerei. Abzocke ohne Ende. Warum 
sind nicht die europäischen Importeure der Gerätes für die Registrierung 
der Gesamtmenge verantwortlich. Fertig.

Für jeden Artikel muss nun monatlich und pünktlich!! eine Meldung bei 
der EAR abgegeben werden, wie viel Geräte jeden Typs jeweils verkauft 
wurde. das gilt auch wenn man nichts verkauft hat. Solche Daten gibt 
doch die EDV vielfach gar nicht her, wir können keine solchen 
Statistiken abrufen.

Und wenn die Meldung zu spät abgegeben wird, wird man auch noch von der 
Take E Way mit 50 Euro Strafgebühr belangt. Ich komme mir vor, wie ein 
kleiner Schuljunge, vollkommen bevormundet.

Dann sollen wir auch alle unsere Kataloge, Internet, Briefpapier 
Aufträge, Rechnungen usw mit den entsprechenden WEEE Nummern 
kennzeichnen. Wie weit sind wir nun schon wieder im Überwachungsstaat 
angelangt. Das ist doch quasi eine Waren Stasi. All das schafft einen 
wahnsinnigen bürokratischen Aufwand für alle Firmen.

EAR
Die Kommunikation mit der EAR klappt überhaupt nicht. Die EAR antwortet, 
wenn überhaupt, nur sehr unfreundlich und auf sehr arrogante Weise. Die 
EAR ist telefonisch nicht erreichbar. Das geht doch gar nicht. Die 
verstecken sich doch. Und die EAR fordert in ihren Emails explizit dazu 
auf, andere Firmen zu melden, zu denunzieren und zu verraten mit 
Screenshot, Webseite, Angabe der Firma. Das ist in meinen Augen die 
allergrößte Frechheit.

Die Stiftungsgründer der EAR sind 30 Firmen aus dem Bereich der 
Großindustrie. Die EAR benimmt sich aber im Augenblick wie das neue 
große "Warensuperkontrollministerium" für ganz Deutschland.

Wieso konnte die EAR, als Stiftung von 30 Großfirmen, die Macht über 
alle Waren und alle anderen kleinen Händler in ganz Deutschland erlagen. 
Wieso gibt es nicht nicht eine staatliche und neutrale Stelle. Wie kann 
es sein, dass eine private Stiftung mit solchen Machtbefugnissen 
ausgestattet wird und keiner stattlichen Kontrolle unterliegt.

Ich verstehe nicht, wieso sich das Umweltbundesamt hier zum Handlanger 
einer privaten Stiftung der Großindustrie machen lässt und die kleinen 
Händler auch noch mit hohen Bußgeldbescheiden bedroht.

Die Umsetzung der WEEE in Deutschland wurde von der EAR gemacht, die 
kleinen Händler wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Wir hatten und 
haben kein Mitsprachrecht. Wir sitzen nicht mit am Tisch, wenn die 30 
"Großen" tagen. Das hat mit Demokratie nicht mehr zu tun. Das ist 
Diktatur pur.





WARENEINTEILUNG
Es gibt viel zu viel kostenpflichtige Warengruppen bei der 
Registrierung. Auch von Seiten der Take-e-way ist eine klare Zuordnung 
fast nie möglich. siehe Beispiel Turnschuh von Addidas. Auch wir haben 
Produkte die in kein Schema passen, also werden sie der teuersten Gruppe 
zugeordnet: LED Artikel werden plötzlich zu Gasentladungslampen.

Hier werden bewusst sehr hohe zusätzliche Kosten generiert. Damit werden 
viele Artikel plötzlich zu sehr teuren Elektroaltgeräten. Das ist doch 
kompletter Irrsinn. Merkt denn das niemand.

Alle nicht registrieren Händler unterliegen im Augenblick faktisch einem 
Verkaufsverbot für deren Artikel, nur weil die Mitarbeiter der EAR nicht 
fähig sind, durch ein einfaches Verfahren die erforderlichen und vor 
allem bezahlbaren Registrierungen für Kleinstmengen zu erteilen.
Die Anmeldung von Kleinstmengen ist wirtschaftlich im Augenblick nicht 
möglich. Handel in kleinen Mengen ist damit nicht mehr möglich. die Take 
e way und die EAR nehmen dazu nicht Stellung

KOSTEN
Durch die Anmeldung entstehen jetzt allen Firmen erhebliche Mehrkosten. 
Seit dem ersten Kontakt mit der EAR sind uns bestimmt 70 Stunden 
zusätzliche Arbeit entstanden. Wer kommt eigentlich für diese Kosten 
auf. Hier wird ein irrsinniger bürokratischer Apparat aufgebaut. Andere 
Länder agieren hier wesentlich cleverer.

Wir sollen nun alle unsere Produkte einzeln unter verschiedenen 
Markennamen und unter verschiedenen Warengruppen anmelden. Klar das 
bringt eine Menge zusätzliches Geld in die Kassen der EAR und der Take e 
Way. Hier wird abgezockt, was das Zeug hält. Die Kleinen finanzieren die 
Großen.

Die ersten Abmahnungen sind bereits bei den Händlern eingegangen. Die 
Großindustrie und die EAR machen die kleinen Händler kaputt.

FAZIT
- Die EAR bestimmt jetzt, wer was verkaufen darf oder nicht.
- Faktisch wird durch die EAR der gesamte Warenhandel kontrolliert
- Die EAR hat unglaubliche Machtbefugnisse.
- Die EAR ist vollkommen abgeschottet und telefonisch nicht erreichbar.
- Die Webseite der EAR ist extrem Benutzerunfreundlich.
- Ein enormer Verwaltungsaufwand ist erforderlich.
- Freier Handel ist nicht mehr möglich.
- Grenzüberschreitender Handel ist nicht mehr möglich
- Alle Preise verteuern sich drastisch.
- Einzelne Artikel können wirtschaftlich in kleinen Mengen nicht mehr 
verkauft werden.
- Händler werden kriminalisiert und mit hohen Bußgeldern belegt.
- Deutschland hat das komplizierteste und aufwändigste Meldesystem.
- Die EAR wurde von nur 30 Großfirmen gegründet.
- Tausende kleine Händler haben bei der EAR und der Umsetzung der WEEE 
überhaupt kein
Mitspracherecht.
- Der Geschäftsführer der EAR ist faktisch der neue 
Warenkontrollminister und die Mitarbeiter
des Umweltbundesamts sind die Handlanger.
- Wenige Mitarbeiter der EAR bestimmen über alle anderen deutschen 
Firmen
und deren Waren! Und es werden immer mehr Mitarbeiter bei der EAR.


UNSERE BITTE
Wir sind ja alle gerne bereit unserer Verantwortung nachzukommen, für 
die zukünftige Entsorgung unserer Artikel aufzukommen, aber bitte mit 
einem einfachen transparenten System, mit einem finanzierbaren System 
und mit einem System, dass uns Händler nicht per se zu Verbrechern oder 
Tätern macht nur weil wir Handel betreiben. Handel mit Gütern, die 
bisher frei verkauft werden konnten, Artikel die der Endverbraucher 
jetzt nicht mehr zu einem angemessenen Preis kaufen kann. Die EAR sahnt 
ab und kassiert riesige Summen. Der Verbraucher muss es im Endeffekt 
zahlen.

Die Gebühren der EAR und die Gehälter der EAR Mitarbeiter unterliegen 
keiner öffentlichen Kontrolle und werden willkürlich festgelegt.

Die EAR und die Busgeldbescheide des UBA machen die kleinen Firmen und 
damit Deutschland kaputt. Statt die kleinen Firmen zu fördern, werden 
diese nun als "Täter" hingestellt und dafür dass sie Mehrwert schaffen, 
vom Staat nun auch noch bestraft.

Es muss sich dringend was ändern. Hoffenlich bald. Jeder ist betroffen!

von Max M. (xxl)


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>Wir sind eine kleine Einmannfirma...
Wie geht das denn?

Mein Vorschlag: kleines Büro anmieten z.B. über einen Strohmann
und dort die Firma melden. Wo nichts zu holen ist kann man so
viel Bescheide hinschicken bis der Arzt(oder Gerichtsvollzieher)
kommt. Ist natürlich nicht ernst gemeint. Schon mal die IHK gefragt?
Vielleicht wissen die Rat? Unklar ist mir auch wie eine Stiftung
einen Bussgeldbescheid erlassen kann oder ist es eine Behörde?
Ich würde bei Problemen die Hilfe der IHK in Anspruch nehmen.
Wer könnte auch sonst helfen?

von EAR-Zerstörter (Gast)


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>Merkt denn das niemand.

Doch! Ich glaube schon. Vermutlich fast alle die hier (nur noch) lesen.
Das Problem ist, das wohl jeder für sich kämpft.
Geh doch auf die Straße, meinst Du Dich hört einer ?
Schreib mal ein Plakat "EAR - RAUS" das versteht doch fast keiner.
Nicht ohne Grund darfst Du die EAR-Gebühren auf deinen Rechnungen NICHT 
irgend wie ausweisen. Schau mal in die Schweiz!

Politik wird doch schon lange nicht mehr für den Bürger gemacht.
Wie kann es sein das ein Politiker auch in einem Vorstand von einem 
Betrieb ist....! Für einen "Nebenjob" sollten die gar keine Zeit haben, 
so wie es hier läuft.

Ich habe es aufgegeben irgend welche elektronischen Artikel zu 
entwickeln und zu verkaufen. Es macht einfach keinen Spaß wenn man mehr 
Zeit und Geld in so einen Bürokratenmist investieren muss, als wie man 
für das Produkt selber benötigt.
So geht es sicher auch vielen. Schlecht wenn man davon Leben muss oder 
wollte.

Wer Arbeiten möchte wird doch hier nicht mehr belohnt.

Es wird endlich mal Zeit zu handeln.
Nur wer hilft UNS denn? Verdi?
SEIT IHR DENN ALLE SO MÜDE........so wie ich. :o((

Gruß

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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EAR-Zerstörter schrieb:
>>Merkt denn das niemand.
>
> Doch! Ich glaube schon. Vermutlich fast alle die hier (nur noch) lesen.
> Das Problem ist, das wohl jeder für sich kämpft.

Ganz genau!

Ingenieure und auch wir Infos werkeln eben lieber im Kämmerlein als sich 
nach außen hin zu verkaufen. Das ist einerseits gut, andererseits hat 
man so natürlich keine Lobby.

Auf der letzten Vere-Versammlung (das ist der Verein, dem take-e-way 
hintergeschaltet ist) waren gerade einmal 18(!) von mehreren tausend 
Mitgliedern.
Man mag über den Vere denken, was man will - es wäre zumindest mal eine 
Möglichkeit, Öffentlichkeit herzustellen. Eine Versammlung mit 3-4000 
Unternehmern hat ein deutlich anderes Gewicht als eine mit 18 ...

> Geh doch auf die Straße, meinst Du Dich hört einer ?

Alleine sicher nicht.

> Schreib mal ein Plakat "EAR - RAUS" das versteht doch fast keiner.
> Nicht ohne Grund darfst Du die EAR-Gebühren auf deinen Rechnungen NICHT
> irgend wie ausweisen. Schau mal in die Schweiz!

Wir prüfen gerade, ob man die Kosten nicht auf einer Unterseite des 
eigenen Internetauftritts aufdröseln kann.

> Politik wird doch schon lange nicht mehr für den Bürger gemacht.
> Wie kann es sein das ein Politiker auch in einem Vorstand von einem
> Betrieb ist....! Für einen "Nebenjob" sollten die gar keine Zeit haben,
> so wie es hier läuft.

Absolut. Ich wäre auch für ein Verbot von Nebentätigkeiten - außer dem 
vorher bereits ausgeübten Beruf. Es muss ja keiner MdB werden. Wenn 
doch, gibt es eben diese Einschränkung.
Von wegen "meine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen" ...

> Ich habe es aufgegeben irgend welche elektronischen Artikel zu
> entwickeln und zu verkaufen. Es macht einfach keinen Spaß wenn man mehr
> Zeit und Geld in so einen Bürokratenmist investieren muss, als wie man
> für das Produkt selber benötigt.
> So geht es sicher auch vielen. Schlecht wenn man davon Leben muss oder
> wollte.

Sehr schade. Wir sollten kämpfen. Aber dazu benötigen wir 
Öffentlichkeit.

> Wer Arbeiten möchte wird doch hier nicht mehr belohnt.

Doch, im Allgemeinen schon. Aber der EAR-Mist ist wirklich eine 
Katastrophe - besonders europaweit.

Man müsste die EAR ja auch nicht einmal abschaffen (damit die Jungs dort 
nicht heulen).
Einfach wie bisher in eine Kategorie einteilen und dann nach Gewicht pro 
Gerät eine Gebühr, die am Ende des Monats auf das EAR-Konto überwiesen 
wird. Die EAR kümmert sich dann um die Ausschreibung für die Entsorger 
und die Abholung der Container. Die Gemeinden müssten nichts ändern, die 
Entsorger eigentlich auch nichts, aber es wäre wesentlich einfacher.

> Es wird endlich mal Zeit zu handeln.
> Nur wer hilft UNS denn? Verdi?
> SEIT IHR DENN ALLE SO MÜDE........so wie ich. :o((

Nein. Ich verdiene mittlerweile genug, um die EAR zu finanzieren - aber 
ich weiss noch, wie hart das gerade am Anfang ist. Und wenn dann ein 
Herr T. von der EAR auf der Infoveranstaltung tönt, dass, wer nicht 
einmal diese 500 Euro übrig hätte, es sowieso nicht zu etwas bringen 
würde, dann möchte man schon gerne nach vorne zum Podium schreiten und 
das körperlich ausdiskutieren (macht man natürlich nicht, weil man gut 
erzogen ist.)

Mit dem Vere hat man zumindest einen Startpunkt (kostet jetzt wohl sogar 
nur noch 30 Euro pro Jahr anstatt 40). Ich bin das nächste Mal auf jeden 
Fall auf der Versammlung und ich würde mir wünschen, dass es noch 
deutlich mehr werden.

Chris D.

von Max M. (xxl)


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>(macht man natürlich nicht, weil man gut erzogen ist.)
Wohl eher weil du Respekt vor der Strafjustiz hast.

>Ich bin das nächste Mal auf jeden Fall auf der Versammlung
>und ich würde mir wünschen, dass es noch deutlich mehr werden.
Und was soll das bringen? Da musste schon dafür sorgen das die
Betonköpfe umdenken und das geht nur wenn du auch mal versuchst
einen Beitrag in der Versammlung vorzutragen. Da die Säcke allerdings
daran kein Interesse haben werden ist das nur ein frommer Wunsch.
Ändern kann man nur etwas durch Lobbyismus auf Regierungsebene.
Angeblich soll man für 6k€ ja schon Gespräche mit einem nicht
näher genannten Ministerpräsidenten buchen können. Vielleicht
geht das auch bei anderen? Das wäre doch mal ein Ansatz.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
>>(macht man natürlich nicht, weil man gut erzogen ist.)
> Wohl eher weil du Respekt vor der Strafjustiz hast.

Nein, wohl eher nicht.
Ich mag körperliche Gewalt nunmal nicht.

>>Ich bin das nächste Mal auf jeden Fall auf der Versammlung
>>und ich würde mir wünschen, dass es noch deutlich mehr werden.
> Und was soll das bringen? Da musste schon dafür sorgen das die
> Betonköpfe umdenken und das geht nur wenn du auch mal versuchst
> einen Beitrag in der Versammlung vorzutragen.

Kann man ja machen - dort sitzen übrigens nicht die Betonköpfe.
Die sind woanders.

Man glaubt nicht, was Masse alles bewirken kann. Das beschlossene 
Paintballverbot z.B. wurde sehr schnell gekippt, weil die Spieler und 
Händler zusammengearbeitet und ihre Abgeordneten mit E-Mails bombardiert 
haben.

Es geht also durchaus.

Wenn alle nur jammern, wird es natürlich nichts werden.

Chris D.

von EAR (Gast)


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...wenn die Kirchenobersten(-innen) mit besten Beziehungen, wie 
göttlichem Beistand etc. ihren Job nur noch unter Alkohol durchhalten, 
wie soll es uns Heiden dann erst gehen? Ich verstehe die Resignation von 
EAR-Zerstörer gut.

von EAR-Zerstörter (Gast)


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>Man müsste die EAR ja auch nicht einmal abschaffen (damit die Jungs dort
>nicht heulen).
>Einfach wie bisher in eine Kategorie einteilen und dann nach Gewicht pro
>Gerät eine Gebühr............

Ja, dann wäre ich wieder mit dabei.

>Ich verstehe die Resignation von EAR-Zerstör(t)er gut.

OK, Nur wenn alle so denken wird das eben nichts.

>wer nicht einmal diese 500 Euro übrig hätte, es sowieso nicht zu etwas >bringen 
würde,........

HALLO, wer hat die denn schon übrig.
Und das zählt ja nur für ein Produkt.
Wenn man aber nur Geräte in kleinen Stückzahlen herstellt weil der 
Kundenkreis eben ein kleiner ist oder man sogar nur spezielle 
Kundenwünsche erfüllen möchte, dann würde jede Platine einige 100 Eur 
kosten.
Das geht doch so nicht!

von Max M. (xxl)


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>Ich mag körperliche Gewalt nunmal nicht.
Ich auch nicht, aber was ist wenn du angegriffen wirst?
Hällste dann auch die andere Backe hin?

von Otto Normal (Gast)


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WEEE ist geil (Gast) schrieb:

> UNSERE BITTE
> Wir sind ja alle gerne bereit unserer Verantwortung nachzukommen, für
> die zukünftige Entsorgung unserer Artikel aufzukommen, aber bitte mit
> einem einfachen transparenten System

Da habe ich doch noch Westerwelles Worte von vor der Wahl im Ohr

"Wir (FDP) wollen ein einfaches, transparentes Steuersystem .."

Statt sich nur noch mit Hartz-IV zu befassen sollten die Liberalen sich 
mal besser mit solchen Themen beschäftigen.

Sende deinen Text mal an einen FDP-Abgeordneten und frage nach, warum 
ein Partei die angeblich immer für kleine- und mittlere Unternehmen 
steht nichts macht um dieses Umsatzverhinderungsgesetz für ALLE so 
umzugestalten, dass Kosten und Nutzen in einem verträglichen Verhaältnis 
zueinender stehen.

Die Antwort postest du uns dann bitte wieder hier. Bin gespannt!

(falls es dazu kommt)

von Otto Normal (Gast)


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Chris D. (myfairtux) schrieb:

> Und wenn dann ein
> Herr T. von der EAR auf der Infoveranstaltung tönt, dass, wer nicht
> einmal diese 500 Euro übrig hätte, es sowieso nicht zu etwas bringen
> würde, dann möchte man schon gerne nach vorne zum Podium schreiten und
> das körperlich ausdiskutieren

Daran sieht man für wen dieses Gesetz eigentlich gemacht ist, nämlich 
für die, die 500 EUR ein lapidarer Betrag ist. Wenn dadurch aber 
Eigeninitiativen verhindert oder aus Angst vor hohen Kosten erst gar 
nicht zustande kommen und statt dessen Transfergelder bezogen werden 
müssen, dann werden Kleinstbeträge plötzlich wieder als Ausgaben 
wahrgenommen. Diese Logik soll der Mann auf der Strasse dann verstehen 
..

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Max M. schrieb:
>>Ich mag körperliche Gewalt nunmal nicht.
> Ich auch nicht, aber was ist wenn du angegriffen wirst?
> Hällste dann auch die andere Backe hin?

Dann verteidige ich mich natürlich angemessen.

"Nicht mögen" heisst nicht "nicht machen".

Chris D.

von kleinergrosshändler (Gast)


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WEEE ist geil schrieb:
> Wieso konnte die EAR, als Stiftung von 30 Großfirmen, die Macht über
> alle Waren und alle anderen kleinen Händler in ganz Deutschland erlagen.
> Wieso gibt es nicht nicht eine staatliche und neutrale Stelle. Wie kann
> es sein, dass eine private Stiftung mit solchen Machtbefugnissen
> ausgestattet wird und keiner stattlichen Kontrolle unterliegt.
>
> Ich verstehe nicht, wieso sich das Umweltbundesamt hier zum Handlanger
> einer privaten Stiftung der Großindustrie machen lässt und die kleinen
> Händler auch noch mit hohen Bußgeldbescheiden bedroht.
>
> Die Umsetzung der WEEE in Deutschland wurde von der EAR gemacht, die
> kleinen Händler wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Wir hatten und
> haben kein Mitsprachrecht. Wir sitzen nicht mit am Tisch, wenn die 30
> "Großen" tagen. Das hat mit Demokratie nicht mehr zu tun. Das ist
> Diktatur pur.

man müsste sich vielleicht an eine höhere stelle wenden. gibt es da 
nicht auch eine vereinigung für kleine firmen?

das mit den grossfirmen ist ein gutes stichwort:
ich sehe hier gerade eine werbung eines grossen (online)versandhauses 
neben diesem fenster. eigenartig ist, daß dieses versandhaus unter 
anderem elektrokleingeräte verkauft, die nicht EAR registriert sind. und 
auch über die offiziele website der betreffenden sehr bekannten marke, 
werden diese produkte in deutschland und gemäß agb nach deutschem recht 
verkauft. 1000de ebay-händler haben für diese angebotene unregistrierte 
marke bereits abmahnungen erhalten...

jetzt haben sie den kleinen firmen das elektrog und das battg aufs auge 
gedrückt. was kommt als nächstes? verpackg anstatt verpackv und 
vielleicht ein elektrosmoggesetz?

der gesetzgeber vergisst einfach, das durch elektrog, battg und verpackv 
nicht nur gebühren anfallen, sondern daß auch ein enormer arbeitsaufwand 
notwendig wird, der ja nun mal auch zeit, geld und kunden kostet. und 
mindestens ein mitarbeiter in der firma sollte jura studiert haben...

sofern jemand fragen zu den gesetzen und verordnungen hat, kann er sich 
gerne an mich wenden. habe das alles schon dreimal durch. natürlich 
keine rechtsberatung!

von Max M. (xxl)


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>die nicht EAR registriert sind.
Wie kommst du zu der Erkenntnis?

von kleinergrosshändler (Gast)


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Max M. schrieb:
>>die nicht EAR registriert sind.
> Wie kommst du zu der Erkenntnis?

ja wozu gibt es denn wohl die einsicht ins melderegister? auf den 
angsprochenen interseiten, finden sich im übrigen auch keinerlei 
hinweise zum umweltschutz. mach das mal ebayhändler oder als kleiner 
shopbetreiber....

von joini2 (Gast)


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Moin Leute,

hmmm.... bin ich aus der Nummer raus, wenn ich als Hersteller und 
Verticker meiner Produkte der ear einen Entsorger meiner Wahl nenne? 
Meine: Wir haben hier einen Containerdienst am Ort. Mit dem mach ich nen 
Preis aus. Meine Kunden haben auf ihrer Rechnung stehen: Kostenfrei 
Rücksendung für Sie zur Entsorgung durch uns.

Danke für die Antwort!

Joini

von Hannes L. (hannes)


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Was ist, wenn der Containerdienst pleite geht? Genau deshalb wurde ja 
das System geschaffen, es ist nur leider aufgrund der Gier einiger 
weniger Leute in Schieflage geraten, so wie alle Deutschen Verwaltungs- 
und Wirtschafts-Systeme.

...

von Mario G. (rodenberger)


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>gibt es da nicht auch eine vereinigung für kleine firmen?

Ich denke das Take-e-way sich schon um die kleinen kümmert.
Jedenfalls nehmen die den Kleinen eine Menge arbeit ab, das geht schon 
mit der "Garantie" (Stichwort: Treuhandkonto) los.
Allerdings sind sie auch an die "Gesetze" der EAR gebunden.

Ich bin auch der Meinung das hier keiner dabei ist, die nichts für den 
Umweltschutz tun zu wollen. Nur so wie es geregelt ist ist es einfach 
Mist.
Ich wüste zu gerne mal was an den ganzen Gebühren wirklich hängen bleibt 
oder wer sich die Taschen voll stopft.
Ich glaube kaum das durch das Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne 
weniger Elektronikschrott in den Hausmüll fliegt.

Da fällt mir sofort die Gelbe Tonne ein, die man wohl wieder abschaffen 
will weil viele Firmen den "Grünen Punkt" drauf machen aber nicht 
zahlen.
Mir wird dann aber nicht klar warum man solche Firmen nicht bestraft???
Sind die einfach wieder zu groß??? Ich versteh es einfach nicht!

Aber zurück zur EAR.
Ich bin der Meinung das gerade bei Einzelunternehmen eine andere Lösung 
her gehört.
Wie wär es, wenn auf jeder Rechnung die man eh schreiben muss auch das 
Gewicht der Elektronik mit draufsteht. Wegen mir auch noch irgend welche 
Schadstoffklassen. Dann kassiert halt das Finanzamt die Gebühren nach 
Gewicht. Was kostet denn eigentlich die Entsorgung der Tonne Schrott???
Prozentual gesehen habe ich kein Problem damit für diese Kosten 
aufzukommen.
Nur bei diesen Kosten für Registrietrung, Garantie, Prüfungen und was da 
so alles anfällt ist der Anteil der eigentlichen Kosten für die 
Entsorgung wohl sehr gering.

Mal ganz davon abgesehen sollte man erst mal den auf die Füße treten die 
gar kein Gewerbe haben und bereits Unmengen an Elektronik verkaufen.
Nachvollziehen kann ich das auch nicht.

Ich war bereits bei Take-e-way registriert. Nachdem die Gebühren meinen 
Gewinn aufgefressen haben habe ich erst mal aufgehört.
Projekte liegen genug in der Schublade.....

von joini (Gast)


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Hallo Mario,

Recht hast Du. Wie schon gesagt: Hier teilen sich nur wenige den Kuchen. 
Die Willigen kommen nicht hoch, die Großen haben Vorstände die sich 
denken :" Nach mir die Sinflut, hauptsache ich hab mein Geld im Sack". 
Aus ists mit dem "Deutschen Wirtschaftswunder"...

Trotzdem, es gibt ne Lösung. Hab ich irgendwie im Gefühl. Man muß sie 
nur finden...

Grüße

Joini

von Max M. (xxl)


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>Was kostet denn eigentlich die Entsorgung der Tonne Schrott???
Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Schrotthändler den ich
mal fragen kann. Früher waren das je nach Marktlage 20-30 Euro für 
Sortenreinen Stahl. Bei anderen Metallen gibts andere Preise.
Heute hab ich keine aktuellen Zahlen.

von Fragesteller (Gast)


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Gibt es denn überhaupt hier jemanden der als Ein-Mann-Unternehmen mit 
GERINGEM Umsatz (bsp. 100 bis 300 Eur im Monat) z.B. als Nebenverdienst 
o.ä. diese Prozedur mit der Anmelderei bei der EAR oder auch bei 
Take-e-way schon mal durchgezogen hat oder dauerhaft vollzieht?

Solche persönlichen Erfahrungen wären doch mal interessant.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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nun rechne mal


Angesicht 200€ Anmeldegebür Mitgliedsbeitrag Containerlotterie und 
Rücklagenbildungspflicht.

Nenne mir einen triftigen Grund so etwas zu tun?

100-300€ Umsatz per Monat kann höchstens ein Hobbygewerbe werden aber 
kein Teil oder Vollerwerbstätigkeit.

Und genau hier liegt die Krux der Markteintritt wird hierdurch 
erschwert.
Es ist Protektionismus Gross gegen Klein, der Umweltschutz wird als 
Feigenblatt zur Marktabschottung und zum Investitionsschutz der Großen 
mißbraucht ein Fall für's Kartellamt.

MfG Winne

von Mario G. (rodenberger)


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>Gibt es denn überhaupt hier jemanden der als Ein-Mann-Unternehmen mit
>GERINGEM Umsatz (bsp. 100 bis 300 Eur im Monat) z.B. als Nebenverdienst
>o.ä. diese Prozedur mit der Anmelderei bei der EAR oder auch bei
>Take-e-way schon mal durchgezogen hat oder dauerhaft vollzieht?

>Solche persönlichen Erfahrungen wären doch mal interessant.

Da muss ich mich wohl schon wieder melden ;o)

Es war bei mir vorerst nur als Nebengewerbe geplant.
Somit sollte es ein Einstig sein, da ich nicht weis wie lange ich meinen 
derzeitigen Beruf der nichts mit Elektronik zu tun hat, aus 
gesundheitlichen Gründen noch ausüben KANN.

Ich habe mich über Take-e-way angemeldet, und den "kleinen Härtefall" 
Antrag gestellt. Den direkten Weg zur EAR habe ich aufgegeben (bei der 
Software braucht man ja einen extra PC).
Das ganze kostete dann ca. 300 Eur für EIN Produkt.
Man muss natürlich die maximal Menge beachten die man verkaufen darf und 
jeden Monat seine Mengenmeldung machen.
Das klappte soweit ganz gut.
Irgend wann am Ende des Jahres flatterte eine Rechnung von knapp 200 Eur 
ins Haus da ich angeblich meine Monatsmeldung nicht gemacht habe, das 
war dann die Ablehnung des Härtefallantrages. Man wartete regelrecht 
darauf das man einen Fehler macht. Man hätte ja auch mal anrufen können 
und fragen was los ist!!!?????
Der Fehler lag allerdings bei Take-e-way, die dann ohne Probleme die 
Kosten übernommen haben.
Egal, aber 300 Eur muss man erst mal Gewinn mit nur einem Produkt machen 
das selbst nur 60 -70 Eur kostet. Da sich meine Projekte im Astronomie- 
Bereich bewegen hat man auch einen nicht so großen Kundenkreis.
Das hat allerdings auch den Vorteil, das das ganze mehr persönlich 
abläuft. Es soll(te) ja auch Spaß machen.
Ich habe dann angefangen weitere Projekte zu entwerfen, die ich aber aus 
Kostengründen (neues Produkt ---> neue Registrierung) niemals gebaut 
habe.
Den Begriff "MARKE" der EAR verstehe ich bis heute nicht!
Dazu kam dann das ich festgestellt habe, das schon jemand so etwas in 
der Art verkauft. Aber zu einem Preis den ich gar nicht unterbieten 
konnte.
WARUM??? Weil ich das Produkt registriert hätte und ich ein angemeldetes 
Gewerbe habe! Ich hätte die Person ja melden können, aber das wäre für 
Mich das letzte!
Und so habe ich letztes Jahr gar nichts gebaut und verkauft und den Shop 
vorerst (eventuell für immer) geschlossen.

Ich hoffe eigentich immer noch auf eine Lösung die es einfacher macht.
Vieleicht sollte man es doch einfach mal bei den Medien versuchen und 
auf das Problem aufmerksamm machen.

Gruß Mario

von cris (Gast)


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Hallo;

ich habe eine frage : wie lange dauert  Weee registrierungsverfahren? 
5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder monate ?

danke

von Reisender (Gast)


Angehängte Dateien:

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B2B muss man nicht registrieren.
Das darf SO "entsorgt" werden.........
**SIEHE ANHANG*

Mich Kotzt das an!

von Johannes B. (jojob)


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@cris
Wir warten seit mehr als 10 Monate auf die Zuteilung einer neuen 
Registrierungszummer... Die EAR kriegt es offensichtlich nicht auf die 
Reihe...

von Thomas (kosmos)


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ist das nicht als Freibrief zu sehen. Die drangsalieren die kleinen 
anscheinend absichtlich. Kann mir nicht vorstellen das ein Richter denen 
Recht gibt wenn Sie sich 10 Monate Zeit lassen. Mehr als einen Antrag 
stellen kann der kleine Mann ja nicht tun.

von Johannes B. (jojob)


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So einfach ist das denke ich nicht. Schließlich gibt es bei Verzögerung 
auch gewisse Wege (wenn auch nur sehr beschränkt) gegen die Behörde bzw. 
in diesem Fall Beliehene vorzugehen. Aber auch dieses Vorgehen kostet 
immer wieder Zeit und der Erfolg ist oft nicht garantiert, da es nur um 
formale Aspekte geht.

Wenn die EAR wirklich eine unabhängige Behörde wäre, dann müssten Sie 
eigentlich froh sein möglichst viele Nummern verteilen zu können um 
möglichst viele Gebühren kassieren zu können.

von Dr. No (Gast)


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Also nachdem ich einen hinweis bekommen haben, dass ich mich nicht bei 
der EAR angemeldet habe, habe ich nun diesen Schritt unternommen und 
mich wiederwillig bei der EAR eingetragen. Was das kostet kann ich nun 
nicht sagen. Ich importiere kleine Elektrosachen aus asien die ich nur 
B2b verkaufe (Das ist wirklich so).

Ich werde euch auf dem laufenden halten und mitteilen was das alles im 
ganzen gekostet hat.

Ich verkaufe wohl unter 100kg im Jahr.. habe auch den kleinen Härtefall 
angemeldet.

Ich hoffe das ganze dauert nicht allzulange..

viele Grüße

Dr. NO

von obfi (Gast)


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... nach all den negativen Punkten zum EAR vielleicht mal ein paar Dinge 
zum Richtigstellen:

1) Das Elektronikabfall nicht auf die Müllkippe oder in die 
Verbrennungsanlage gehört sollte wohl selbstverständlich sein. Damit 
musste ein Verfahren geschaffen werden, der den Elektronikschrott im 
Hausmüll vermeidet d.h. getrennt sammelt.
2) B2B ist meistens kein Problem (auch so in der Firma in der ich 
arbeite) weil gezielt zum Businesskunden eine Rücknahmeverpflichtung 
gegeben wird, d.h. dieser Kunde kann einfach anrufen und sagen: Holt 
bitte Euren Elektronikschrott ab.
3) Rahmenbedingung für die EAR war eine EU-Richtline, die zwingend in 
nationales Recht umgesetzt werden muss. Bei der Implementierung gibt es 
natürlich Freiheitsgrade ... genau so wie beim Flaschenpfand.
4) Die Industrie wollte für das Elektronikabfallgesetz keinen zweiten 
grünen Punkt generieren, d.h. eine Gelddruckmaschine auf Seiten der 
Abfallwirtschaft, der automatisch mit dem Verkauf jedes 
Elektronikgerätes gespeist wird. (Der grüne Punkt hat aus meiner Sicht 
nur eine zweite Einnahmequelle der Abfallwirtschaft geöffnet, den ein 
Rückgehen der normalen Müllgebühren ist natürlich nicht passiert ...)
Die Entsorgungsgebühren sind mit dem EAR erst dann zu bezahlen, wenn 
nach Proporz ein Container von der Firma entsorgt werden muss - so lange 
bleibt das Geld in der Bilanz des Unternehmens als hoffentlich 
eingestellte Rückstellung. Das bedeutet natürlich auch, das 
sichergestellt werden muss, im Insolvenzfall auch dieses Geld noch da zu 
haben - dazu die Sicherheitsregeln. Das damit ein - für Kleinfirmen - 
schwer zu handhabender Prozess entstanden ist, ist sicherlich auch 
darauf zurückzuführen, das die Verbände wie ZVEI,BitKom,... nicht gerade 
die Kleinen vertretem. Liegt vielleicht ja auch daran, dass die Kleinen 
sich die Mitgliedsgebühren in einem Verband sparen und sich nicht 
einbringen.
5) Natürlich sind auch die Themen "Hersteller" vs. "Inverkehrbringer" zu 
beachten - sowohl bei einer Produktion in Deutschland als auch bei dem 
Import von Elektronikgeräten. Jeder, der (gewerblich) Elektronikgeräte 
herstellt oder mit Import vertreibt, sollte sich daher mit EAR 
beschäftigen. Von geistreichen Ideen wie "fehlende" Jumper würde ich 
absehen, denn so dumm sind unsere Richter auch nicht ...
6) Das es - speziell auch in der Bucht - viele gibt, die mit diesem 
Thema lasch umgehen und glauben, dieses nicht zu müssen, habe ich auch 
schon selbst gemerkt - da kommt auch viel Ware ins Land, für die CE 
immer noch "China Export" bedeutet. Nur mal ganz Ernst: Sollen die einen 
Freibrief bekommen nur weil sie klein sind? Dann würde jeder nur noch 
diese Ware kaufen und wir könnten unsere Umwelt vergessen.
7) Last but not least zahlt zum Schluss immer der Verbraucher, den jeder 
Händler/Hersteller gibt diese Kosten nur weiter ...

von Michael S. (technicans)


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>Die Entsorgungsgebühren sind mit dem EAR erst dann zu bezahlen, wenn
>nach Proporz ein Container von der Firma entsorgt werden muss - so lange
>bleibt das Geld in der Bilanz des Unternehmens als hoffentlich
>eingestellte Rückstellung.
Sollte das stimmen müssen sich die "Kleinen" wohl keine Sorgen machen
weil sie es entweder nie, oder sehr lange brauchen, bis sie man so einen
Container voll bekommen.

>Das es - speziell auch in der Bucht - viele gibt, die mit diesem
>Thema lasch umgehen und glauben, dieses nicht zu müssen, habe ich auch
>schon selbst gemerkt
Äh, Händler oder wer?

>B2B ist meistens kein Problem (auch so in der Firma in der ich
>arbeite) weil gezielt zum Businesskunden eine Rücknahmeverpflichtung
>gegeben wird, d.h. dieser Kunde kann einfach anrufen und sagen: Holt
>bitte Euren Elektronikschrott ab.
Und das kauft der EAR einem ab?

>Jeder, der (gewerblich) Elektronikgeräte herstellt oder mit
>Import vertreibt, sollte sich daher mit EAR beschäftigen.
Ich meine mal gelesen zu haben das das keine Rolle spielt, kann mich
leider nicht mehr erinnern wo das stand. Also sind private
Inverkehrbringer genauso gelackt.

von Peter S. (Gast)


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Muss ich jetzt auch ein USB-Kabel anmelden das ich importiere?

von Peter S. (Gast)


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Also das steht unter "Anhang I Liste der Kategorien und Geräte":
1
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
2
[...]
3
Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung,
4
Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/BJNR076200005.html

Gehören da jetzt USB-Kabel/LAN-Kabel etc. dazu?

von Thomas (kosmos)


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wenn ein Kabel für dich ein Gerät ist dann schon

von Peter S. (Gast)


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Danke für deine Aufmerksamkeit,
aber ob es für mich ein Gerät ist ist doch irrelevant.
Wichtig ist was das Gesetz sagt.

von Thomas (kosmos)


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die Container landet übrigends in 3te Welt Länder einfach auf 
Müllhalden, deswegen ist so oder so nicht sichergestellt das das Zeug 
richtig entsorgt wird.

Ich sehe nur den Weg das ganze in einem EU-Land zu produzieren in dem es 
besser umgesetzt ist, der deutsche Kunde kann es dann von dort bestellen 
und importiert es dann praktisch selber.

von Alfred H. (Firma: AW Tools) (haas-aw)


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Wir verkaufen Baustromverteiler, teilweise komplett und sofort benutzbar 
und teilweise ohne Sicherungen (die werden dann selbst eingebaut).

Gilt ein Baustromverteiler, bei dem man noch die Zuleitung und die LS 
einbauen muss, als Elektrogerät ?

von MaWin (Gast)


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Alfred H. schrieb:
> Wir verkaufen Baustromverteiler, teilweise komplett und sofort
> benutzbar
> und teilweise ohne Sicherungen (die werden dann selbst eingebaut).
>
> Gilt ein Baustromverteiler, bei dem man noch die Zuleitung und die LS
> einbauen muss, als Elektrogerät ?

Interessante Frage, den Baustromverteiler trägt mn zwar herum, aber 
nicht während des Betriebs, ist er ein Gerät oder eine Maschine ? Er hat 
zumindest keinen Schukostecker als Eingang.

Egal, das Innenleben muss nach CE sein wie im fest installierten 
Verteiler (d.h. heute SK II), und er muss CE erfüllen, auch wenn zur 
Inbetriebnahme noch die Installation einer (passend ausgewählten) 
Sicherung nach Bedienungsanleitung und der Anschluss eines Kabels 
erforderlich ist.

EMV spielt wohl keine Rolle, aber Niederspannungsrichtlinie, für die 
Maschinenrichtlinie fehlt der Motor.

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