Forum: Offtopic Doppel-Versteuerung


von das Steuermonster (Gast)


Lesenswert?

Moin allersteis,

mal ne Frage die nicht wirklich hier her gehört, aber denoch von
einigen beantwortet werden könnte!

Es geht um die "Liebe" Versteuerung des Gewinns.

Also angenommen Herr X ist Selbständig und lässt die Kunden die
Rechnungen auf ein "Firmenkonto" einzahlen.
So, jetzt muss dieser "Gewinn" natürlich irgendwann versteuert
werden.

Aber, eben dieser Herr X möchte ja auch von was leben, und überweist
sich ein Teil des (nach einkalkulierung der fälligen Steuern) Gewinns
auf sein privates Konto - muss dieses dann auch wieder versteuert
werden?

Hab mal irgendwas von wegen Doppel-Versteurung gehört!
Wann trifft die zu und was kann man dagegen machen?
(Also was muss man machen um nicht zweimal sein Geld los zu werden?)

von cazy horse (Gast)


Lesenswert?

kommt auf die Rechtsform der Selbständigkeit an.
Als Einzelunternehmer entfällt die Körperschaftssteuer, das, was als
Ertrag am Jahresende aus der gewerblichen Tätigkeit übrigbleibt, ist
ganz normal als Einkommen zu versteuern. Dabei spielt es keine Rolle,
ob man sich jeden Monat ein "Gehalt" überweist oder nach Bedarf
Privatentnahmen macht.
Also ganz einfach: Umsatz-Kosten-Abschreibungen=Ertrag.
Wieviel du dann löhnen musst, rechnet dir das Finanzamt aus :-)
Und entsprechend deines Ertrages bekommst du einen
Vorauszahlungsbecheid für das nächste Jahr (meist zu hoch angesetzt,
Widerspruch einlegen, die gehen immer davon aus, dass du im nächsten
Jahr mehr verdienen wirst, warum auch immer).
Geht es um eine GmbH, sieht das anders aus.

von das Steuermonster (Gast)


Lesenswert?

Aha alles klar.

Also solange es ein Einzelunternehmen ist, muss nur einmal das ganze
Versteuert werden.

Ist es ne GmbH, muss der Gewinn sowie der Lohn des Geschäftsführers
versteuert werden.
(und wann man der selber ist dann also diese Doppel-Versteuerung von
der ich gehört habe)

Aber, gibt es nicht eine gewisse Grenze des Gewinns, ab der man eine
Geschäftsform zwingend eingehen muss??

von Ulrich (Gast)


Lesenswert?

egal was für einen Gewinn oder Verlust man macht, irgendeine Rechtsform
ist es immer. Im einfachsten Fall Einzelunternehmer.
Das man ab einem bestimmten Gewinn auf eine andere Geschäftsform
umsteigen muss halte ich für sehr sehr unwarscheinlich. Eventuell lohnt
es sich ab einem bestimmten Gewinn steuerlich, aber damit kenne ich mich
nicht aus.

von mmm (Gast)


Lesenswert?

es gibt keine gewinngrenze ab der man die rechtsform wechseln muss.

von GroKo (Gast)


Lesenswert?

Doppel-Versteuerung heißt:
nach der Einkommenssteuer nochmal 19% für
jeden Furz den du kaufst.
Dank Kompromiß der GroKo: 16+(0+2)/2=19

von Brillitsch (Gast)


Lesenswert?

Ist beim Einzelunternehmer der gewerblichr Gewinn größer als
ca.24.000,-EUR??, so kommt noch die Gewerbesteuer hinzu.

Diese Steuer ist wohl die asozialste Steuer die sich Politiker
ausgedacht haben. Weil nur die Unternehmen diee Steuer zahlen müssen,
die sich mangels Größe und fehlender Internationaler Ausrichtung nicht
arm rechnen können.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.