Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechnung schreiben


von Dieter (Gast)


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Hallo zusammen.

Ich habe vor ein paar Monaten ein Nebengewerbe angemeldet (Bereich: 
IT-Dienstleistungen), da ich damals dachte, im Netzwerkmarkt mich 
etablieren zu können.
Bisher hatte ich keinen Auftrag, doch vor einer Woche kam der 
"Durchbruch", ich habe eine Software für ein Unternehmen entwickelt.

Das Produkt ist fertig, nun geht es ans Rechnung schreiben.
Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei 
freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe 
dafür nötig wäre.

Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat.

Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung 
verpflichtend stehen?

Es handelt sich um einen Betrag von 800 Euro.

Könntet ihr mir helfen?


Vielen Dank!

von Pandur S. (jetztnicht)


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Also, eine Rechnung muss enthalten :

Absender, mit Firmenname, Name, Adresse, Tel, Fax, email
Adressat,
Ort & Rechnungsdatum,
"Rechnung" & Rechnungsnummer
 allenfalls Kundennummer

Art der Leistung
 allenfalls Projektnummer
 allenfalls Auftragsnummer
 allenfalls Ansprechspartner
 allenfalls Teillieferung von
Rechnungsbetrag zur Leistung
 allenfalls Lieferkosten
 allenfalls Mehrwertsteuer
Summe

Allenfalls Garantiebedingungen
Zahlungsbedingungen : 30 Tage netto allenfalls mit Skonto innerhalb14 
Tagen
Wohin gezahlt werden soll, mit Kontoinhaber & IBAN

"Besten Dank"

allenfalls Unterschrift

---

Die Rechnung muss fuer den Kunden eindeutig, einordnungsbar, und 
herzeigbar sein.

Das Finanzamt interessiert sich nur fuer den Betrag und allenfalls fuer 
die Mehrwertsteuer, falls die abgerechnet werden muss/darf.

wobei den Skonto wuerd ich nicht gewaehren, da die Zinsen eh gleich 
null. Falls die Kunden ueber keinen Skonto stoehnen, gib lieber 45 Tage 
Zahlungsfrist.
Bezahlen kann sowieso doppelt solange dauern, egal welche Frist

: Bearbeitet durch User
von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Hallo Dieter,
da es im Internet kaum Informationen zu dem Thema gibt, würde ich 
anbieten, Dir zu helfen.

Für nur 100€ netto erhältst Du von mir eine Rechnung als Word-Dokument, 
ohne Aufpreis schon mit allen wichtigen Features:
- Meinem Namen inkl. Adresse
- Deinem Namen inkl. Adresse
- Datum
- Rechnungsnummer
- Beschreibung der Dienstleistung (hier: "Google-Proxy")
- ausgewiesener Umsatzsteuer
- Zahlungsziel
- Meiner Umsatzsteuer-ID
- Meiner Kontonummer

Für Sparfüchse das Ganze als PDF für nur 95€ netto.
Und nur für ganz kurze Zeit im Angebot: Rechnung als GIF für nur 90€ 
netto.

Weiterführende Dienstleistungen bietet Dein Steuerberater an.

Grüße,
 marcus

von Pandur S. (jetztnicht)


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Ja kein Word Dokument versenden, nie, da dort ueblicherweise die History 
drin ist, dann sieht man die Korrekturen, der Betrag wurde erniedrigt 
oder so.
Falls eine elektronische Rechnung, resp irgendwelche Dokumente, dann 
immer pdf.

: Bearbeitet durch User
von mh (Gast)


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Dieter schrieb:
> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung
> verpflichtend stehen?

Dem Finanzamt wurdest Du schon mit der Gewerbeanmeldung gemeldet. Das 
einzige, was Die von Dir wollen ist, dass Du den Fragebogen, den sie dir 
schicken/geschickt haben ausfüllst und schön brav Deine Sterererklärung 
zusammen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst. Falls Du nicht 
umsatzsteuerbefreit bist, wollen die zudem regelmäßig die 
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen.

Was auf der Rechnung stehen muss, hängt ebenfalls davon ab, ob Du 
umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Beispiele gibt es zu hauf bei 
google...

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Oh D. schrieb:
> Ja kein Word Dokument versenden, nie, da dort ueblicherweise die History
> drin ist, dann sieht man die Korrekturen, der Betrag wurde erniedrigt
> oder so.
> Falls eine elektronische Rechnung, resp irgendwelche Dokumente, dann
> immer pdf.
Ich hatte vergessen das Sarkasmus-Schild hochzuhalten.
Das angebotene Word-Dokument ist natürlich eine Vorlage.

von m.n. (Gast)


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Oh D. schrieb:
> Also, eine Rechnung muss enthalten :

Das Leistungsdatum fehlt in der Aufstellung!

von Steffen R. (steffen_rose)


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Oh D. schrieb:
> Das Finanzamt interessiert sich nur fuer den Betrag und allenfalls fuer
> die Mehrwertsteuer, falls die abgerechnet werden muss/darf.

Das möchte ich nocht etwas hervorheben, falls sich der TE an anderen 
Rechnungen orientiert. Eine Umsatzsteuer darf die Rechnung nur 
enthalten, wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Wenn du die Abrechnung über dein angemeldetes Gewerbe machst, bist du 
selbstständig. Hier weiß ich nicht, ob dies nicht generell so ist.

Bei Freiberuflern ist dies wahlweise und die Berechtigung muss vorab 
angemeldet werden.

von Mikro 7. (mikro77)


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Dieter schrieb:
> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei
> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe
> dafür nötig wäre.

Interessant. Ich würde nicht alles glauben was ich höre. ;-)

https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29

> Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat.

Das hört sich nicht gut an. Da wirst du wohl einiges nachholen müssen.

Grundsätzlich gibt es keine formale Anforderungen an eine Rechnung (es 
muss nichtmal Rechnung drauf stehen).

Die Anforderungen ergeben sich eher implizit aus dem Steuerrecht. Für 
die stl. Gewinnermittlung braucht es im Mindestfall natürlich einen 
Betrag und ein Datum. Die hier schon genannten anderen Rechnungsangaben 
ergeben sich aus den Anforderungen zum Vorsteuerabzug.

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_national/Neue_Pflichtangaben_fuer_Rechnungen/684834

> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung
> verpflichtend stehen?

Da ändert sich nix. Wenn du ust.-pflichtig bist machst du eh deine 
monatliche Voranmeldung (bisher mit Betrag Null, jetzt halt mit den 
angefallenen Umsätzen).

Beim Jahresabschluss reichst du keine Rechnungen ein, sondern nur die 
Gewinnermittlung. Die Unterlagen (also u.a. Ausgangsrechnungen) mußt du 
10 Jahre aufbewahren und bei einer Prüfung vorlegen.

von Steffen R. (steffen_rose)


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Mikro 7. schrieb:
> Dieter schrieb:
>> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei
>> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe
>> dafür nötig wäre.
>
> Interessant. Ich würde nicht alles glauben was ich höre. ;-)
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29

Informatiker und Ingenieure gehören dazu, wenn sie Individualsoftware 
erstellen. Die Befähigung zu dieser kreativen Arbeit muss man allerdings 
nachweisen. Entweder hat man einer entsprechende Ausbildung oder 
ausreichend Berufserfahrung.

>> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung
>> verpflichtend stehen?
>
> Da ändert sich nix. Wenn du ust.-pflichtig bist machst du eh deine
> monatliche Voranmeldung (bisher mit Betrag Null, jetzt halt mit den
> angefallenen Umsätzen).

Praktisch würde man sich bei diesen Beträgen von der monatlichen 
Voranmeldung befreien lassen.

von Pandur S. (jetztnicht)


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> Grundsätzlich gibt es keine formale Anforderungen an eine Rechnung (es
muss nichtmal Rechnung drauf stehen).

Naja. Der Kunde muss sie verarbeiten koennen. Wenn nicht "Rechnung" 
drauf steht, was soll denn drauf stehen dass sie bezahlt wird ? Mal 
abgeshen von "Invoice"

Normalerweise ist zB eine Proformarechnung, ein Dokument fuer Zollzwecke 
und wird nicht bezahlt, weil noch eine richtige Rechnung kommt.
Irgendwer bei uns hatte mal die smarte Idee, den Wareneingang anzuweisen 
Proformarechnungen gleich wegzuwerfen, da zu nichts nutze.
Wenn es da nicht Lieferanten gaebe, bei denen die Proformarechnung alles 
ist was kommt... Die Buchhaltung wollte diese Proformarechnung auch 
nicht bezahlen.

Also.. man muss damit rechnen dass etwas, wo nicht gross "Rechnung" oder 
"invoice" draufsteht, gleich weggeworfen wird. Wareneingang und 
Buchhaltung haben effiziente Arbeitsvorgaenge, da muss alles 
reinpasssen, sonst ist nichts.

In der gleichen Kategorie ... Lieferanten, resp deren Buchhaltung, die 
pro Firma nur einen Kunden zulassen. Der erste Besteller der Firma wird 
als Kunde eroffnet. zB Der Sepp bei Siemens. Toll. Wenn nun der Hansi 
von Siemens etwas bestellt, bekommt er das auch geliefert, da 
Lieferadresse. Die Rechnung geht aber an den Sepp. Der laesst sie dann 
liegen, oder wirft sie weg, da nicht an ihn. Toll. Mit zwei monaten 
Verspaetung geht dann eine Mahnung an den Sepp raus, der weiss von 
nichts und wirft sie weg. Das zieht sich dann hin. Und die Firma wird 
als Scheissladen, schlechter Zahler, festgehalten.
Nochmals, sich an die Formalitaeten halten.

: Bearbeitet durch User
von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Hi Dieter,
mein erster Post hatte sich mit dem von "Oh doch" überschnitten, da 
siehst Du wie lange ich nebenbei an dem Ding getippt habe.

Wie auch immer - am Start der Selbständigkeit sind einige Dinge zu 
beachten. Ich hatte Dir tatsächlich eine mögliche Lösung auf Deine Frage 
angeboten.
Ich selbst bin seit 2004 Selbständig. Zunächst als Gewerbe, da ich auch 
Hardware verkauft habe, seit 2009 als freiberuflicher Ingenieur.

Neben Deinem Ansprechpartner beim Finanzamt, der auf konkrete Fragen 
antworten wird, würde ich Dir empfehlen, weitere Unterstützung zu 
suchen.
Wenn Du im persönlichen Umfeld niemanden hast, könntest Du Dir einen 
Profi suchen. Angenommen, Du hast keine technischen Probleme, dann 
bleibt das Thema Buchhaltung.
Ich selbst hatte damals zunächst einen Steuerberater, der sich auf 
Startups spezialisierte, stundenweise bezahlt. Dann habe ich in der 
Familie einen Bilanzbuchhalter, der meine Buchführung und Steuerthemen 
die ersten paar Jahre betreut hat. Mit dessen Unterstützung in der 
Hinterhand, habe ich mich nebenbei in die Thematik eingearbeitet. Seit 
ca. 8 Jahren mache ich "das bisschen" Buchhaltung selber.

Übrigens glaube ich, dass Du nach dem Lesen des Threads tatsächlich mehr 
weißt als vorher. Und wärst Du im Forum angemeldet, hättest Du mir auch 
eine PM schicken können. Vielleicht hätte ich Dir bei Vorkasse auf die 
Rechnung 100% Skonto gewährt. ;)

Cheerio,
 marcus

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Steffen R. schrieb:
> Eine Umsatzsteuer darf die Rechnung nur enthalten, wenn man zum
> Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Das stimmt so nicht.

Grundsätzlich darf jeder eine Umsatzsteuer ausweisen – aber in dem
Moment, wo er es tut, schuldet er ebendiese sofort dem Finanzamt.

Also nur ausweisen, wenn du sie dann auch abführst.  Ansonsten ggf.
als Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Dieter schrieb im Beitrag #4534959:
> Jetzt weiss ich so viel wie vorher.

Nun, auch wenn Marcus H.'s Beitrag oben negativ bewertet wird: er
hat dir auf ein wenig sarkastische Weise alles aufgeführt, was auf
einer Rechnung stehen muss.

Dass du sie 10 Jahre lang aufheben musst anschließend, wurde dir
ebenfalls genannt.

Dem Finanzamt musst du ggf. die Umsatzsteuer abführen (wenn
ausgewiesen) und ansonsten auf der Steuererklärung den Betrag als
Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit ausweisen.

Aber als „Durchbruch“ würde ich einen besseren Tagessatz noch nicht
bezeichnen. ;-)

von Grossgewerbetreibender (Gast)


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Dieter schrieb:
> Ich habe vor ein paar Monaten ein Nebengewerbe angemeldet
Was hast du denn angemeldet?

Wenn es ein Gewerbe ist, dann ist Dein Vergleich mit den Künstlern etc 
schon mal hinfällig.

von otto (Gast)


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Dun solltest das Gewerbe anmelden , Rechnung erstellen nach belieben, da 
gibt  es kein Format. Dann das Gewerbe wieder abmelden, so da es das 
Finanzamt mitbekommt. Sonst musst du irgendwann (nicht viel Später) alle 
3 Monate Gewerbesteuer abführen an das Finanzamt , obwohl du keine 
Aufträge hast.
Die Höhe der Vorauszahlung legt das Finanzamt fest.

von Ich (Gast)


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Schau mal ins BGB, darüber müsstest Du bereits bei der Gewerbeanmeldung 
gestolpert sein (ohne Blick in die dort referenzierten BGB-Paragrafen 
bin ich jedenfalls nicht ausgekommen).

z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Das Leistungsdatum, das schon erwähnt wurde, ist wichtig. Sonst wird bei 
professionelleren Firmen die Rechnung mit entsprechendem Vermerk direkt 
abgewiesen ...

von Werkstudent300 (Gast)


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Wie ist denn das wenn ich Freiberuflich tätig sein will, muss ich dann 
auch ein Gewerbe anmelden oder nur beim Finanzamt ne Steuernummer 
beantragen und die geringen Einkommen bei der Jahressteuer als sonstige 
Einkommen angeben?

von Joe (Gast)


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Das sind doch Einnahmen aus einem Hobby, solange dies nicht auf eine 
berufliche Tätigkeit abzielt.

Dann gilt:

http://www.steuer-info-blog.de/allgemein/hobbyeinnahmen-bleiben-hobby-und-mussen-nicht-versteuert-werden.html

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Werkstudent300 schrieb:
> beim Finanzamt ne Steuernummer beantragen

Selbst das musst du nicht.  Du kannst genausogut deine normale
Steuernummer benutzen.  Den Kunden musst du diese ohnehin nicht
geben, für die wäre es erst relevant, wenn du Mehrwertsteuer
abrechnest und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Aber auch die brauchst du erst, wenn du im EU-Ausland aktiv wirst.

von Joie (Gast)


Angehängte Dateien:

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Letztlich bist du Kleinunternehmer, wenn nicht anders gewünscht bzw. 
nicht anders beim Finanzamt gemeldet.

Da ist es egal, ob freiberuflich oder gewerblich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_%28Deutschland%29

Oder rechnest du damit, mehr als 17500€ Umsatz im laufenden 
Geschäftsjahr einzunehmen?




------------------------
alle Angaben ohne Gewähr

von NurEinGast (Gast)


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Nun - soweit ich es kenne ist die Steuernummer schon eine Pflichtangabe.
Ersatzweise die Ust-Id, aber die wird er wohl nicht haben.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/

von Mikro 7. (mikro77)


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NurEinGast schrieb:
> Nun - soweit ich es kenne ist die Steuernummer schon eine Pflichtangabe.
> Ersatzweise die Ust-Id, aber die wird er wohl nicht haben.

Und da steht auch, dass dies Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug 
sind.

von Mikro 7. (mikro77)


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Joie schrieb:
> Letztlich bist du Kleinunternehmer, wenn nicht anders gewünscht
> bzw.
> nicht anders beim Finanzamt gemeldet.

Interessant. Ich dachte immer das Tätigkeiten mit 
Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von vier Wochen angemeldet werden 
müssen. Nachdem eine Umsatzabschätzung vorgenommen wurde entscheidet das 
FA ob die Regelung als KU angewendet werden darf.

von Mikro 7. (mikro77)


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Werkstudent300 schrieb:
> Wie ist denn das wenn ich Freiberuflich tätig sein will, muss ich dann
> auch ein Gewerbe anmelden oder nur beim Finanzamt ne Steuernummer
> beantragen und die geringen Einkommen bei der Jahressteuer als sonstige
> Einkommen angeben?

Anmeldung direkt beim FA. Nicht beim Gewerbeamt! FA sendet dir Vordruck 
zur Schätzung deines Gewinns und Umsatzes. Abhängig von deren Schätzung 
geht es dann weiter (KU, ESt Vorauszahlungen, Art der Gewinnermittlung, 
etc.)

Die o.g. Alternative wäre Liebhaberei: Dafür darf keine 
Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Soll heißen, bei einer Prüfung 
solltest du Belege haben die zeigen dass dein Hobby mehr Ausgaben als 
Einnahmen bringt.

: Bearbeitet durch User
von Joie (Gast)


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Mikro 7. schrieb:
> Anmeldung direkt beim FA. Nicht beim Gewerbeamt! FA sendet dir Vordruck
> zur Schätzung deines Gewinns und Umsatzes. Abhängig von deren Schätzung
> geht es dann weiter (KU, ESt Vorauszahlungen, Art der Gewinnermittlung,
> etc.)

Bist du sicher? Ich habe meine freiberufliche, kleinunternehmerische 
Tätigkeit nie beim FA angemeldet.
Rechne es einfach bei der jährlichen Steuererklärung als freiberufliche 
Tätigkeit ab und die akzeptieren es seit Jahren anstandslos.

von Mikro 7. (mikro77)


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Überrascht mich. Habe jetzt auf Anhieb aber auch nicht die gesetzl. 
Quelle gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Katalogberuf ohne 
Anmeldung durchgewunken wird. Für die KU muss(te bisher) beim FA aber 
ein Flag gesetzt werden.

Du hast nichts angemeldet, gibst aber Einnahmen aus selbständiger 
Tätigkeit an... Und es gibt keine Nachfragen vom FA?! Sind 
Vorausszahlungen auf die ESt bei dir fällig? Liegst du unter der 
Freigrenze von 410€. Machst du eine Gewinnermittlung nach 4.3?

Gewerbesteuer ist ja beim EU erst über dem Freibetrag von 24,5T€ fällig. 
Sind die Einnahmen geringer dürfte sich auch das Interesse des 
Bearbeiters in Grenzen halten. -- Bei einer Betriebsprüfung fallen viele 
vermeintliche Freiberufler aus allen Wolken weil sie nachträglich als 
Gewerbetreibende eingestuft werden und Gewerbesteuer nachzahlen müssen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mikro 7. schrieb:
> Habe jetzt auf Anhieb aber auch nicht die gesetzl. Quelle gefunden.

Wenn der Wikipedia-Artikel korrekt ist, wird bei weniger als 17500
Euro Umsatz erstmal per se keine Umsatzsteuer erhoben.  Lediglich,
wenn man auf diese Ausnahmeregelung verzichten will (um die
Umsatzsteuer ausweisen zu können, weil die Geschäftspartner zum
Vorsteuerabzug berechtigt sind), muss man das beantragen und ist dann
auf fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Falls das so korrekt ist, dann wäre es nicht verwunderlich, wenn das
Finanzamt entsprechend geringe Einnahmen erstmal einfach so akzeptiert,
auch ohne dem zuvor explizit zugestimmt zu haben.

von Mikro 7. (mikro77)


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Die gesetzl. Regelung der KU ist klar. Trotzdem will das FA vorab in der 
Anmeldung eine Prognose für Gewinn und Umsatz haben. Die Pflicht zur 
Gewerbeanmeldung ist in der Gewerbeordnung geregelt.

Ich habe die gesetzl. Grundlage für die Pflicht zur Anmeldung einer 
selbständigen Tätigkeit als Freiberufler gesucht (und nicht gefunden).

Zitat: "Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das 
dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen."

Das findet man auf den Seiten des FA und praktisch überall sonst im 
Internet. Wurde mir auch so damals bei der Existenzgründung gesagt.

von Steffen R. (steffen_rose)


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Mikro 7. schrieb:
> Zitat: "Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das
> dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen."

Man darf aber Fehler machen ...
Und nicht immer hat dies eine Strafe zur Folge. Kommt sicherlich auf den 
Bearbeiter und die Umstände an. Und durch die Angabe in der 
Steuererklärung inkl. der Einnahme-Überschuss-Rechnung etc. kann man das 
bestimmt als Selbstanzeige werten.

Ich hatte vor Jahren Glück und einen netten Bearbeiter.

von otto (Gast)


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Freiberuflich ist kein Gewerbe.
Freiberuflich ist eine Künstlertätigkeit mit der du dein Geld verdienst.

von Steffen R. (steffen_rose)


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otto schrieb:
> Freiberuflich ist eine Künstlertätigkeit mit der du dein Geld verdienst.

Freiberufler sind nicht nur Künstler..
Freie Berufe gibt es verschiedene:
- Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mikro 7. schrieb:
> Das findet man auf den Seiten des FA und praktisch überall sonst im
> Internet.

Es wäre natürlich schön, wenn sie auch die Rechtsgrundlage jeweils
mit nennen würden …  Das ist offenbar diese hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html

(Bußgeldvorschrift dazu: § 379 Steuergefährdung)

Aber bei den 800 Euro Umsatz des TE wird das dem Finanzbeamten
vermutlich nur ein müdes Lächeln abringen für die paar Groschen, die
er dafür noch kassieren kann.

von Mikro 7. (mikro77)


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Du hast es gefunden! Sehr schön! :-)

...und grundsätzlich gebe ich euch recht, dass die "Gefahren" sehr 
überschaubar sind. Bei @Joie scheint gar nix passiert zu sein. Und bei 
kleinen Beträgen sollte eh nix passieren.

Trotzdem, wenn man an den falschen Bearbeiter gerät, bist du gleich bei 
dem auf dem Kieker. Ist der mit dem linken Bein aufgestanden, dann macht 
der vielleicht auch 'ne Betriebsprüfung. Das habe ich so gern wie 'ne 
Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Von steuerrechtlicher Relevanz sehe ich 
"nur" die entgangenen Vorauszahlungen auf die ESt. Sollte man imho 
zumindest im Hinterkopf behalten wenn man es "vergessen" hat sich 
anzumelden.

: Bearbeitet durch User
von Steffen R. (steffen_rose)


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Jörg W. schrieb:
> Aber bei den 800 Euro Umsatz des TE wird das dem Finanzbeamten
> vermutlich nur ein müdes Lächeln abringen für die paar Groschen, die
> er dafür noch kassieren kann.

Man sollte hier eher an die Interessen des AG denken. Immerhin soll der 
ja die Rechnung bezahlen und muss diese auch irgendwo verbuchen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Steffen R. schrieb:
> Immerhin soll der ja die Rechnung bezahlen und muss diese auch irgendwo
> verbuchen.

Wenn da keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und ansonsten alle
notwendigen Anforderungen an eine Rechnung erfüllt sind, sollte er
kein Problem haben, diese zu buchen – egal, ob der TE nun seine
freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet hat oder nicht.

von Steffen R. (steffen_rose)


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Mir ging es hier um die Diskussion der Pflichtangaben und dabei die 
Aussage, dass Unternehmen, welche die Rechnung bekommen, ggf. Angaben 
benötigen/wollen, auch wenn sie aus Sicht des Freiberuflers wegen 
Geringfügigkeit o.ä. nicht notwendig erscheinen.

von Mikro 7. (mikro77)


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Wie oben bereits gesagt: Es gibt imho keine Formvorschriften für 
Rechnungen (in Hinsicht auf BGB und HGB).

Es gibt lediglich Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug aus dem 
Umsatzsteuerrecht.

Ist keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen oder will der 
Rechnungsempfänger diese nicht geltend machen, ist die Rechnung 
formfrei.

Bei einer Prüfung wäre es natürlich für den Rechnungsempfänger hilfreich 
(Plausibilität) wenn die Rechnung zumindest Betrag, Datum, Leistung und 
Anschrift des Rechnungsausstellers enthält.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Normalerweise ist zB eine Proformarechnung, ein Dokument fuer Zollzwecke
> und wird nicht bezahlt, weil noch eine richtige Rechnung kommt.

Stimmt so auch nicht. Die Proformarechnung wird durchaus bezahlt, wenn 
sie nämlich für die Vorauskasse z.B. bei Erstkunden verwendet wird. Nach 
Bezahlung und Belieferung bekommt der Kunde dann nochmals die richtige 
Rechnung. Beide Rechnungen landen nach Buchung dann im Ordner 
"Wareneingang".

Das Ding für Zollzwecke, das zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument 
(ABD) in dreifacher, einzeln unterschriebener Ausfertigung in die 
Versandtasche der Sendung gesteckt wird, heißt "Handelsrechnung" 
(Commercial invoice).

Jedenfalls ist das die in DE übliche Verfahrensweise.

von Dieter (Gast)


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Habe gerade hierzu noch eine Frage:
Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem
niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import- 
oder andere Kosten zu sparen.

Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem 
Wert auszustellen.

Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das 
dann?

von nemesis... (Gast)


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Dieter schrieb:
> Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem
> Wert auszustellen.

Die Falle dahinter hast du aber schon begriffen? Du bist dann 
erpressbar.

> Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das
> dann?

Auslandskunden haben Vorkasse zu leisten, ansonsten können die sich
einen anderen Dummen suchen. Wenn, dann wird das ganze Ordnungsgemäß
nach Recht und Gesetz zum Vorteil des Lieferanten gehandhabt.
Problem ist natürlich, welche ausländischen Gesetze für den
Auslandskunden greifen. Dagegen sollte/muss man sich durch AGB
absichern.

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Dieter schrieb:
> Habe gerade hierzu noch eine Frage:
> Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem
> niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import-
> oder andere Kosten zu sparen.
>
> Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem
> Wert auszustellen.
>
> Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das
> dann?

Sprich nochmal mit Deinem Steuerberater. Tatsächlich werden verschiedene 
"Wirtschaftsgüter" unterschiedlich besteuert/verzollt. Ggf. ist es daher 
zulässig, mit mehreren Rechnungen zu arbeiten.
Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten 
zu tun:
- Einkommenssteuer
- Umsatzsteuer
- Zoll

Zölle werden im allgemeinen auf Hardware, häufig nach TARIC und 
"Gewicht", erhoben.
Man kann sich daher z.B. vorstellen, die Zollrechnung auf die physisch 
gelieferte Hardware auszustellen.
Die Firmware-/Softwarekomponente wird davon abgekoppelt und aufgrund 
einer zweiten Rechnung per Email geliefert.
Beide Rechnung laufen ganz normal in der Buchhaltung, jedoch reduziert 
sich der Betrag auf der Zollrechnung.

In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus 
Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der 
Hardware ausstellen.

Weil das so ein spannendes Thema ist und sich kaum ein Techniker gern 
damit beschäftigt, biete ich meine Unterstützung hierzu sogar auf meiner 
Website an. http://www.harerod.de/#Exportwesen

Ist genau wie bei Zulassungen, Übersetzungen, Fertigungssteuerung und 
Zuverlässigkeitsanalyse - an sich spannende Themen, aber für viele 
Entwickler ein ungeliebtes Thema. Verstehe ich, fand ich vor zwanzig 
Jahren auch öde. ;)

von Bürovorsteher (Gast)


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> Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten
> zu tun:
> - Einkommenssteuer
> - Umsatzsteuer
> - Zoll

Blödsinn, das betrifft den Versender der Ware überhaupt nicht.

Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind vom ausländischen Käufer an seine 
eigenen Behörden zu bezahlen.

> In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus
> Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der
> Hardware ausstellen.

Noch größerer Blödsinn. Außerdem gibt es keine Zollrechnung, sondern ein 
ABD und eine Handelsrechnung.

Zur Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll wird die an der Ware 
angebrachte Handelsrechnung herangezogen.
Lass dir nicht einfallen in der Handelsrechnung andere Warenwerte 
anzugeben, als im Ausfuhrbegleitdokument. Manchmal macht die deutsche 
Ausgangszollstelle auch eine Überprüfung, ob alles i.O. ist.
Und wenn du denkst, dass du den Warenwert im Ausfuhrbegleitdokument 
entsprechend verminderst, hast du dich auch angeschissen, da dann der 
Ausgangsvermerk nicht mehr zur Rechnung passt. Das haut dir dein 
Steuerberater um die Ohren und du darfst dann die volle Ust für die 
Warenlieferung an das FA abdrücken - obwohl du sie nicht eingenommen 
hast.
Die Rechnung ohne erhobene USt wird nämlich nur vom FA anerkannt, wenn 
der Ausgangsvermerk vom Zoll oder die Gelangensbestätigung des 
Spediteurs vorliegt (Ware hat das Land verlassen).

Soviel zur Schlaumeierei. Muss aber jeder selbst wissen, was er tut.
Denkt nicht, dass der Zoll unendlich bescheuert ist. Dort kennt man sich 
mit solchen Kindereien aus. Außerdem bleibt zu beachten, dass Zoll und 
Finanzamt nur beide Seiten derselben Medaille sind.

Rechnungen für Software oder Entwicklungsleistungen können 
selbstverständlich extra gestellt werden.

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Bürovorsteher schrieb:
> Blödsinn, das betrifft den Versender der Ware überhaupt nicht.

Doch, tut es. Denn der steht im Wettbewerb mit anderen Anbietern und 
wird daher zusehen, die Kosten im legalen Rahmen zu optimieren.

Der Post ist ein wunderschönes Beispiel für aus dem Zusammenhang 
gerissene Zitate eines nicht angemeldeten Schreiberlings. seufz
Ein Leser des Freds muss sich dann die Informationen wieder 
zusammensuchen.
Glücklicherweise stehen die Posts direkt untereinander.

von Niemand (Gast)


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Also ich muß schon sagen: angemeldete User schreiben hier auch schon 
ganz schönen Käse - Marcus H.!
Tricksen kannst vllt. mit den Einkäufern bei deinem Kunden, mit der 
deutschen Bürokratie schießt du dir bei Erkennung deiner zwielichtigen 
Praktiken aber für immer ins eigene Knie!
Und dann willst du sowas auch noch als DL für Andere anbieten?
Viel Erfahrung muß man dabei nicht haben, aber dem Bürovorsteher ist 
nicht nur von der Argumentation her zu glauben.

Wenn ich einen Kunden und damit Käufer ein zu niedrige RE ausstelle, nur 
weil der mir irgendwelche Märchen erzählt ... Nachtigall ich hör dir 
trapsen!
Klar kann man das machen, wenn man zu viel Lange Weile und zu viel Kohle 
hat.

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Naja, das Thema ist nicht so einfach, deswegen hatte ich „Dieter“ ja 
zuerst das Gespräch mit seinem Steuerberater empfohlen. Ein sehr guter 
Ansprechpartner ist auch eine internationale Spedition.
Um was ging es mir in meinem Post? Ich hatte in etwa folgende Aufgabe im 
Hinterkopf:

„Niemand“, aufrichtiger deutscher Steuerzahler und 
Automatisierungsgenie, hat für seinen Kunden Moshe K. aus Tel Aviv eine 
Automatisierungslösung entwickelt. Bei der Hardware handelt es sich um 
einen „Raspberry Pi“, Einkaufspreis 30€, Verkaufspreis soll 60€ sein. 
Für die Firmwareentwicklung entstand ein Aufwand von 3500€.
Der Kunde hat ein Konto bei DHL Express und stellt seine Kundennummer 
„Niemand“ zur Verfügung. Gleichzeitig bittet er um Express-Versand, weil 
die Lösung dringend in zwei Tagen benötigt wird.

Unerfahren in Exportsachen wendet sich „Niemand“ an „Bürovorsteher“. 
Dieser weiß, dass für Zollzwecke eine „Proformarechnung“ benötigt wird. 
Er schreibt also für „Niemand“ eine „Proformarechnung“ über 3560€.
Anhand dieser Rechnung versucht „Niemand“ den Versand anzumelden – nur 
um von DHL Express folgende Information zu bekommen „Product not 
available between this origin and destination with given shipment 
parameters.“

Fragen:
a)  Was kann „Niemand“ tun, damit DHL Express das Paket doch 
transportiert?
b)  Oder bleibt nur der Weg zum Hauptzollamt und anschließend zur 
Spedition?
c)  Muss er etwa das Paket selber hinfliegen? Das wäre billiger als die 
Spedition, aber dummerweise ist sein Reisepass gerade abgelaufen…

Und da wir auch morgen noch gut schlafen wollen, wünschen wir uns 
selbstredend nur legale Lösungsansätze.

von Bürovorsteher (Gast)


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> b)  Oder bleibt nur der Weg zum Hauptzollamt und anschließend zur
> Spedition?

Schon wieder nix geschnallt.
Erstes mögliches Verfahren:
- Richtige Rechnung schreiben
- Handelsrechnung (Nix Proforma!) - wie eine Handelsrechnung aussehen 
muss, beschreiben die IHK in epischer Breite).
- DHL express, UPS oder eine andere Spedition (Fachbegriff: zugelassener 
Versender) mit der Gesamtabwicklung des Exports beauftragen, die kennen 
sich mit der Zollabwicklung gut aus, das ist deren Tagesgeschäft.
- Die schicken dir dann eine Rechnung für die verrichtete Dienstleistung 
nebst Gelangensbestätigung.
- Vor dem Öffnen setzen! Könnte den Warenwert leicht um ein Mehrfaches 
überschreiten.

Zweites mögliches Verfahren unter Anwendung der Internetzollanmeldung 
IAAplus im zweistufugen Normalverfahren:
- Richtige Rechnung schreiben
- Handelsrechnung (Nix Proforma!) - wie eine Handelsrechnung aussehen 
muss, beschreiben die IHK in epischer Breite).
- im Vorfeld ein ELSTER-Zertifikat bei Herrn Schäuble beantragen, aber 
das hast du als Firma wegen der Lohnsteueranmeldung ja sowieso.
- Beim HZA Dresden eine EORI-Nummer benatragen. Hierzu brauchst du wegen 
der Authentizität deiner Daten/Unterschrift für den weiteren 
Verfahrensgang noch ein Faxgerät.
-  irgendwann kommt Schriftverkehr aus Dresden.
- Mit den zugesandten Daten über zoll.de anmelden und eine IAAplus im 
zweistufigen Normalverfahren anmelden
- Kopfseite ausfüllen, Warenpositionsseite(n) ausfüllen. Wenn du nach 
ca. sechs Stunden keine Fehlermeldungen mehr bekommst, signieren und 
Abschicken.
- vorher natürlich noch in Win den Barcodezeichensatz installieren.
- Antwort vom Ausfuhrzollamt abholen, Status muss 12 sein (Anmeldung 
angenommen)
- Barcode mit MRN ausdrucken
- Ware versandfertig verpacken, Paket bleibt offen
- mit Ware und ausgedrucktem Barcode zur Gestellung zum ZA (nein, kein 
HZA)
fahren
-"Export" oder "Ausfuhr" suchen, Barcode mit MRN zeigen
- der Zollbeamte scannt das und bekommt deine Anmeldung auf den Monitor
- entweder gibt er dir Status 17 (Anmeldung nicht angenommen) oder 
Status 31 (zur Ausfuhr überlassen)
- dann fährst du wieder in die Firma, gehtt bei Status 17 nochmal auf 
LOS und beginnst alles von vorn oder druckst bei Status 31 das 
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus
- Das ABD kommt zusammen mit der Handelsrechnung (dreifach) in eine 
durchsichtige Versandtasche dergestalt, dass der Zöllner im 
Ausgangszollamt die MRN problemlos scannen kann (wichtig!)
-zur Sicherheit klebst du noch einen leuchtendgelben Aufkleber "Achtung 
Ausfuhranmeldung!" auf das Paket
- Paketkarte ausfüllen.
- Ab zum Postamt
- nach ca. 2-3 Tagen sollte das Paket DE verlassen haben (zur Abholung 
der Nachrichten) bei zoll.de einloggen)
- Ausgangsvermerk ausdrucken und an die Originalrechnung anheften. Jetzt 
ist dein Steuerberater glücklich.

Bei Sendungen mit 6000+ EUR muss noch zusätzlich die 
Warenverkehrsbescheinigung EUR1 ausgefertigt werden.

Auf den Warenpositionsseiten bei den Zeilen "Unterlagen" den 
nichtmilitärischen Status der Ware deklarieren (national 3LNA 81, 
international Y901).

Die Zolltarifnummern für die Waren sind auch irgendwo bei zoll.de 
versteckt. Frohes Suchen!

Ja Marcus, auch illegale Poster wissen manchmal, wie es geht.
Rat für die Zukunft: äußere dich nicht zu Themen, von denen du keinen 
blassen Schimmer hast.

von Bürovorsteher (Gast)


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Nochwas: bei Postversand muss als Ausgangszollstelle DE003305 (Zollamt 
Fracht) angegeben werden.

von Bürovorsteher (Gast)


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Es sind zwei Rechnungen auszufertigen:

- eine über die körperlich vorhanden Ware (Banana epsilon)
dazu die Handelsrechnung.

Das geht den Zoll etwas an.

- eine zweite über die Entwicklungsleistung (immaterielles Zeugs, 
Software)
die wird ohne USt gestellt und wandert a. zum Kunden und b. direkt in 
deine Buchhaltung. Das geht den Zoll erstmal nichts an.

Lass dir nicht einfallen, der Einfachheit halber nur Rechnungen über 
immaterielle Leistungen zu stellen. Alles muss für das FA plausibel 
bleiben.

von F. F. (foldi)


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Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber es ist doch verdammt gefährlich
auch nur irgendwas zu machen, womit man Geld verdient,
außer du machst es als Arbeitnehmer.

Das höchstgefährliche Rechnungsschreiben sollte man unbedingt 
unterlassen.

von Bürovorsteher (Gast)


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Proformarechnung zwecks Vorkasse kannst du dem Kunden naürlich gerne 
zuschicken - aber nur ihm.

Anzahlungen bei Auslandskunden sind problematisch, da hierbei 
korrekterweise erstmal die deutsche USt mitberechnet und bezahlt werden 
muss.
Nach Warenversand wird die bereits bezahlte USt dem Kunden bei der 
Restzahlung wieder erstattet (so wollte es mein Steuerberater).

von Bürovorsteher (Gast)


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@ Foldi

ach was, Kleinigkeit für einen Großstädter.
Nach der 10. Warensendung geht das Ganze ganz locker in 10 min.
Der Zöllner auf dem Ausfuhrzollamt kennt mich schon. Da dauert das 
Procedere etwa 15 s.
Die längste Zeit verbringe ich dabei immer auf dem Postamt, weil dort 
alle Versandhandelkunden vor mir ihre Retouren abschicken.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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F. F. schrieb:
> aber es ist doch verdammt gefährlich

Das ganze Leben ist lebensgefährlich. ;-)

Im Ernst: worin soll die Gefahr beim Schreiben einer Rechnung
bestehen?  Zumal der TE ja eingangs schrieb, dass er bereits geraume
Zeit ein Nebengewerbe angemeldet hat.  Aber auch sonst: eine Rechnung
schreiben kann erstmal jeder.  Habe ich schon x-fach gemacht, das Wort
„Rechnung“ über einem Zettel interessiert erstmal das Finanzamt
überhaupt nicht.  Für die wird es nur interessant, wenn eine solche
Tätigkeit auf Dauer angelegt ist (ich also nicht nur beispielsweise
Verkäufe aus einer Haushaltsauflösung einmalig tätige) und eine
Gewinnerzielungsabsicht besteht (es muss keiner tatsächlich
erwirtschaftet worden sein :), aber wenn ich einfach nur 1:1 irgendwas
durchreiche, ist es offenkundig, dass ich damit nicht einmal Gewinn
erzielen wollte).  Auch dann ist es aber nicht „gefährlich“, sondern
es treten die im Thread lang und breit diskutierten steuerlichen
Szenarien in Kraft.  Bei TE mit seinen paar hundert Euro Umsatz sehr
wahrscheinlich nur eine geringfügige Erhöhung des jährlichen
Einkommenssteuerbetrags.

von F. F. (foldi)


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Jörg W. schrieb:
> Im Ernst: worin soll die Gefahr beim Schreiben einer Rechnung
> bestehen?

Ich dachte es geht aus meinem Text hervor.
[sarkasmus] ... [/sarkakasmus] eben nachgereicht.

Hier haben offensichtlich so viele Leute Schiss vor alles und jeden.

Mal im Ernst: Wem sollte ein kleiner Formfehler in einer ersten Rechnung 
Probleme bereiten?
Der Kunde bekommt sein Produkt (gehen wir davon aus, dass er zufrieden 
ist) und wird die anstandslos bezahlen, selbst wenn sie auf 
Butterbrotpapier geschrieben ist.
Der, nennen wir ihn hier Lieferant, bekommt seine Kohle.
Das Finanzamt seine Steuern.

Keinen, auch wirklich keinen einzigen Menschen interessiert dann, ob da 
ein Komma zu weit links steht.
Formfehler die von bestimmten Firmen beanstandet würde, würde keinen 
Auftrag an so eine Newcommer heraus geben.

Es ist hier doch das gleiche mit irgendwelcher Hardware. Wenn ein Kunde 
etwas von mir bekommt, ich alle möglichen Sicherheiten (VDE 100 
z.B.)bedacht habe und das Produkt läuft, passiert nichts, außer alle 
sind glücklich (incl. Finanzamt).

Wo wäre unser Land oder die ganze Menschheit, wenn nicht wenigstens ein 
paar Menschen nicht so einen Schiss gehabt hätte?
Wir würden immer noch alle mit Angst in der Höhle leben.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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F. F. schrieb:
> Ich dachte es geht aus meinem Text hervor.

OK, sorry, dass ich sie Sarkasmus-Smileys übersehen habe.  War mein
Ironiedetektor wohl gerade kaputt.

Ich sehe das genauso wie du, und der ganze Export-Kram sollte wohl
am besten in einem eigenen Thread diskutiert werden.  Das war ja
gar nicht die Frage des TE.

von Niemand (Gast)


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> Mal im Ernst: Wem sollte ein kleiner Formfehler in einer ersten Rechnung
> Probleme bereiten?
> Der Kunde bekommt sein Produkt (gehen wir davon aus, dass er zufrieden
> ist) und wird die anstandslos bezahlen, selbst wenn sie auf
> Butterbrotpapier geschrieben ist.

mit der Einstellung fliegste bei jeder Buchhaltung und Kundenabteilung 
achtkantig wieder raus!

> Der, nennen wir ihn hier Lieferant, bekommt seine Kohle.
> Das Finanzamt seine Steuern.
wenn der Kunde deine saloppe Einstellung teilt, dann vllt.?

> Keinen, auch wirklich keinen einzigen Menschen interessiert dann, ob da
> ein Komma zu weit links steht.
und damit der Artikel oder die Leistung um den Faktor 10 für den 
Lieferanten ins Minus rutscht und der Besteller sich die Hände reibt!

Versuch dich bitte nicht in Dingen die dir nicht liegen!

von F. F. (foldi)


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Niemand schrieb:
> Versuch dich bitte nicht in Dingen die dir nicht liegen!

Ich habe schon mal eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben, aber weil ich 
das neben meiner Arbeit gemacht hatte, wurde mir das zu viel.
Da hat sich nie einer beschwert.

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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*** Marcus H. schrieb im Beitrag #4545708 ***
 Dieter schrieb:
> Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem
> niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import-
> oder andere Kosten zu sparen.
> Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem
> Wert auszustellen.
> Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das
> dann?

 Sprich nochmal mit Deinem Steuerberater. Tatsächlich werden 
verschiedene
 "Wirtschaftsgüter" unterschiedlich besteuert/verzollt. Ggf. ist es 
daher
 zulässig, mit mehreren Rechnungen zu arbeiten.
 Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten
 zu tun:
 - Einkommenssteuer
 - Umsatzsteuer
 - Zoll
 Zölle werden im allgemeinen auf Hardware, häufig nach TARIC und
 "Gewicht", erhoben.
 Man kann sich daher z.B. vorstellen, die Zollrechnung auf die physisch
 gelieferte Hardware auszustellen.
 Die Firmware-/Softwarekomponente wird davon abgekoppelt und aufgrund
 einer zweiten Rechnung per Email geliefert.
 Beide Rechnung laufen ganz normal in der Buchhaltung, jedoch reduziert
 sich der Betrag auf der Zollrechnung.

 In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus
 Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der
 Hardware ausstellen.
*** ENDE Marcus H. schrieb im Beitrag #4545708 ***


Bürovorsteher schrieb:
> Es sind zwei Rechnungen auszufertigen:
>
> - eine über die körperlich vorhanden Ware (Banana epsilon)
> dazu die Handelsrechnung.
>
> Das geht den Zoll etwas an.
>
> - eine zweite über die Entwicklungsleistung (immaterielles Zeugs,
> Software)
> die wird ohne USt gestellt und wandert a. zum Kunden und b. direkt in
> deine Buchhaltung. Das geht den Zoll erstmal nichts an.
>
> Lass dir nicht einfallen, der Einfachheit halber nur Rechnungen über
> immaterielle Leistungen zu stellen. Alles muss für das FA plausibel
> bleiben.


Welcher Unterschied zwischen den beiden Posts hat nun die ganze Hektik 
ausgelöst? *Schon wieder nix geschnallt.*

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:
> Ich sehe das genauso wie du, und der ganze Export-Kram sollte wohl
> am besten in einem eigenen Thread diskutiert werden.  Das war ja
> gar nicht die Frage des TE.

Das Exportthema hatte ein nicht angemeldeter Dieter im Beitrag #4545667 
losgetreten. Es bestand eine gewisse Chance, dass es sich um den TE 
handelt.

Wenn ich allerdings gewusst hätte, wie das hier abgeht, dann hätte ich 
mir den Exportpost gespart.

von Niemand (Gast)


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F. Fo meinte zu seiner Verteidigung
> Ich habe schon mal eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben, aber weil ich
> das neben meiner Arbeit gemacht hatte, wurde mir das zu viel.
und nun bist du deshalb darin allwissend oder der Meister?
> Da hat sich nie einer beschwert.
Über was nicht beschwert: über deine Arbeit / Leistung, über die Kosten 
dafür, oder über deine RE´n?

Wer etwas aufgibt, hat es nie richtig angefangen oder betrieben!
Halbe Sachen sind kein Maßstab.

Dein jetziger Job ist wahrscheinlich genau das Richtige für dich! Bleibe 
dabei und denke nicht über was Anderes mehr nach!

Erkentnis von mir: schon ein klein wenig falsches Angebot kann der Grund 
für einen verlorenen Auftrag sein.
Eine RE mit Fehler zur Zahlung vor der Lieferung ..... man oh man, wie 
naiv muß man da bloß sein!

Angestellte sehen das aber immer etwas lockerer, die schützt bei Fehlern 
ja ihr AG!
Der darf sich dann nämlich die Mühe machen und wieder alles irgendwie 
ausbügeln!

von Niemand (Gast)


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> Welcher Unterschied zwischen den beiden Posts hat nun die ganze Hektik
> ausgelöst? *Schon wieder nix geschnallt.*
deine Selbstbeweihräucherung aka Eigenwerbung ist eigentlich schon gar 
nicht mehr zu übersehen!
Du läufst offensichtl. deinem Mstr. hinterher!

F. Fo
> Das höchstgefährliche Rechnungsschreiben sollte man unbedingt unterlassen.
Und wie kommt man dann zu seinem Geld?
Gleich mal sofort eine Mahnung schreiben? ;-)

von Anbieter (Gast)


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Oh D. schrieb:
> Also, eine Rechnung muss enthalten :
>
> Absender, mit Firmenname, Name, Adresse, Tel, Fax, email
> Adressat,

Wenn man schon ein Fax enthalten muss, dann würde ich auch ein TELEX 
fordern.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Niemand schrieb:
> Du läufst offensichtl. deinem Mstr. hinterher!

Du kü. offens. mä. v. ab.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Marcus H. schrieb:
> Das Exportthema hatte ein nicht angemeldeter Dieter im Beitrag #4545667
> losgetreten. Es bestand eine gewisse Chance, dass es sich um den TE
> handelt.

Scheinbar nennt sich in diesem Thread gern mal jemand „Dieter“.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Dieter schrieb:
> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei
> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe
> dafür nötig wäre.
>
> Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat.

Solche Fragen wird Dir ein Steuerberater sicher gerne beantworten. Wenn 
Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen 
aufzusuchen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sheeva P. schrieb:
> Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen
> aufzusuchen.

Für stolze 800 Euro Einnahmen?

Dann bleiben ja nur noch 80 am Ende übrig …

: Bearbeitet durch Moderator
von Bürovorsteher (Gast)


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Das tut ja inzwischen richtig weh.
Gugl: "Rechnung schreiben"

Hier ein vertrauenswürdiger Link: 
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/rechnung/

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Jörg W. schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen
>> aufzusuchen.
>
> Für stolze 800 Euro Einnahmen?
>
> Dann bleiben ja nur noch 80 am Ende übrig …

Wie ein Rechtsanwalt nach dem Streitwert berechnet auch ein 
Steuerberater seine Gebühren nach dem Sachwert. Bei einer 
Steuererklärung für ein zvE von 30.000 Euro fallen normalerweise keine 
250 Euro an, wohlgemerkt: für eine Steuererklärung, hier geht es nur um 
eine einfache Beratung.

Als Selbständiger -- auch im Nebengewerbe -- ist der TO ohnehin zur 
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, und wenn er bisher nichtmal 
weiß, was auf eine Rechnung gehört und wie er steuerrechtlich 
einzuordnen ist, dann braucht er dazu in jedem Fall einen Steuerberater. 
Warum also nicht gleich alles richtig machen und sich jetzt einen 
suchen?

Irgendwie finde ich das auch etwas seltsam: einerseits empfiehlt jeder 
Selbständige bei Fragen in seinem Fachgebiet zurecht seine 
professionelle Unterstützung, natürlich gegen angemessene Vergütung. 
Aber wenn es darum geht, die Hilfe von anderen Profis in Anspruch zu 
nehmen, kommt das große Heulen und Zähneklappern wegen der Kosten.

Ich kann da nur sagen: mein Rechtsanwalt und meine Steuerberaterin haben 
mir bisher schon ein Vielfaches ihrer Honorare gespart. Ist doch super: 
ich kann mich auf die Dinge konzentrieren, die ich kann und an denen ich 
Spaß habe, und sie umgekehrt genauso. Nebenbei sind solche Leute oft gut 
vernetzt, so daß manchmal sogar ein paar Aufträge zurückkommen...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sheeva P. schrieb:
> wenn er bisher nichtmal weiß, was auf eine Rechnung gehört und wie er
> steuerrechtlich einzuordnen ist, dann braucht er dazu in jedem Fall
> einen Steuerberater.

Im Prinzip gebe ich dir da recht.

Aber wenn für ihn schon 800 Euro Umsatz der „Durchbruch“ sind, dann
sollte man sich schon überlegen, wem man von dem bisschen noch alles
was abgeben möchte.

von Niemand (Gast)


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Jörg Wunsch (als Mod.) meinte
> Du kü. offens. mä. v. ab.
Du kürzt offensichtlich mächtig viel ab?
Wo liegt das Problem? Bei meinem Text waren es aber nur 2 Wörter, und 
die sollte man schon drauf haben: Mstr. > Meister, offensichtl. > 
offensichtlich!

Vllt. sollte man für solche Fälle einen Historie oder 
Abkürzungserklärung anhängen?

> Aber wenn für ihn schon 800 Euro Umsatz der „Durchbruch“ sind, dann
> sollte man sich schon überlegen, wem man von dem bisschen noch alles
> was abgeben möchte.
man beachte den Sachverhalt Umsatz, denn dies ist nicht gleich dem 
Gewinn!

von Niemand (Gast)


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Sheeva Plug meinte
> Irgendwie finde ich das auch etwas seltsam: einerseits empfiehlt jeder
> Selbständige bei Fragen in seinem Fachgebiet zurecht seine
> professionelle Unterstützung, natürlich gegen angemessene Vergütung.
Selbstständige und professionelle Unterstützung! das sind aber nicht 
immer zwei gleiche oder überhaupt die Seiten einer Medallie!

> Aber wenn es darum geht, die Hilfe von anderen Profis in Anspruch zu
> nehmen, kommt das große Heulen und Zähneklappern wegen der Kosten.
Buchführung und Abrechnung + RE-Stellung nimmt dir der Steuerberater 
nauch nicht noch ab, wenn man die verinnerlicht hat, ist der Rest nur 
noch ein Klacks und etwas Arbeit wie Überwindung.

> Ich kann da nur sagen: mein Rechtsanwalt und meine Steuerberaterin haben
> mir bisher schon ein Vielfaches ihrer Honorare gespart.
Dann mußt du dich beruflich ja schon ganz schon angestellt haben?
> Ist doch super: ich kann mich auf die Dinge konzentrieren, die ich kann > und an 
denen ich Spaß habe, und sie umgekehrt genauso.
Hört sich an wie eine Lobeshymne auf diese Berufsstände!
RA u. StrBrtr. kosten unnötig Geld und Arbeit u. erfordern auch noch 
Kontrolle wie Beobachtung, da kann ich das auch gleich selber machen u. 
es kostet meist viel weniger.
So jedenfalls die zahlreichen Erfahrungen von mir.

Wenn ich dann noch das tollpatschige Getue von gegnerischen RA erlebe, 
da fragt man sich oft was unser Rechtssystem doch für ein lächerlicher 
Saft- laden ist!
> Nebenbei sind solche Leute oft gut vernetzt, so daß manchmal sogar ein
> paar Aufträge zurückkommen...
Ja klar, Unfähige und Unnütze leben nur von der Vernetzung, allein wären 
die ja auch nicht überlebensfähig!

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