Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kunde zahlt nicht & späte Mängelrügen


von Loris M. (lowebdesign)


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Hallo an alle

Ich habe für einen Kunden einen Online Shop für Autoteile erstellt. Der 
Shop basiert auf Gambio und mittels Interface werden Artikel aus der 
TecDoc Datenbank gezogen. Nun im Februar 2015 kontaktierte mich der 
Kunde (es sind Vater und Sohn) und wünschte ein Redesign eines Shops, 
den sie gekauft hatten. Leider bekam ich diesen nie zu Gesicht, weil der 
Verkäufer seine Rechnung nicht bezahlte. Deswegen erstellte ich einen 
komplett neuen Shop (im gekauften Shop hat der ehemalige Inhaber 
angeblich alle Artikel  manuell eingespeist, tausende) Wie auch immer 
nach langen hin und her ging der Shop im Juli online. Ich ging leider in 
den Ferien danach und konnte keinen Abnahmevereinbarung tätigen. Nach 
meiner Rückkehr schien alles i.O zu sein und ehrlich gesagt ich vergass 
die Vereinbarung für die Abnahme.

Nun es gab vo da an 2 Probleme. 1. es fehlte Geld für die Werbung 
(Adwords) und 2. sie hatten zu wenig Lieferantenverträge somit nicht 
sehr viele Artikel. Wer TecDoc nicht kennt kann auf der Website von 
denen nachschauen. Die sind globaler Player für Artikeldaten und 
Lieferanten wie Bosch usw. werden nach Vereinbarung aktiviert im Shop.

Es lief schleppend. Die beiden haben überhaupt keine Ahnung von 
Unternehmensführung geschweige noch von Autoteile. Im Oktober bis 
November gab es 4 Sitzungen mit einen Unternehmensberater. Aus diesen 
Sitzung resultierte die Erkenntnis das die oben genannte 2 Punkte das 
Problem waren. Nun lange Rede kuzer Sinn. Natürlich konnten sie alle 
meine Aufwände nicht bezahlen. Nebst Shop habe ich noch Datenerfassung 
und sonst noch ähnliches gemacht. Gesamtkosten ca 10k. Ich erstellte 
eine Schuldanerkennung welche sie auch unterschrieben. Wir vereinbarten 
Teilzahlungen zu 500.- monatlich. Ab Januar 2016 hörte ich nicht mehr 
viel. Sie zahlten auch die ersten beide Raten. Nun kommt der Hammer.

Die 3. Rate wurde nicht bezahlt. Stattdessen erhielt ich einen Brief mit 
lauter Mängeln (sehr oberflächlich formuliert) und im Schreiben stand 
noch, dass die Schuldanerkennung nur unter Zwang unterschrieben wurde 
und mich auf Schadenersatz klagen. Ich schaltete sofort einen Anwalt 
ein. Der wies sie auf die Forderung und weiste alle Mängel zurück. Nun 
vorgestern erhielt ich wieder einen Brief mit 3-4 Mängel. In der 
Schuldanerkennung stand, dass der Shop samt Domain bis zu vollständigen 
Zahlung der Shuld in meinem Eigentum bleiben. Der Shop läuft auf einen 
meiner Server.

Nun am Montag werde ich sie def. betreiben, da dann die Frist vorbei 
ist. Jedoch wie sollte ich mich wegen des Servers verhalten? Ich dachte 
mir, dass ich Sie auffordere einen neuen Server zu mieten und alles 
darauf zu spielen. Somit bin auch wegen des Servers aus der Schusslinie 
bin und vorallem ist diese Rechnung auch noch nicht beglichen. Ich 
schrieb im Vertrag, dass ich den Server bis Ende April laufen lasse. Bis 
dann sollte der Server auf bezahlt sein.

Meiner Meinung nach, versuchen Sie mich zu provozieren damit ich einen 
Fehler mache. Sie haben den Shop im Juli 15 in Betrieb genommen, Werbung 
gemacht und auch Verkäufe getätigt, natürlich nicht sehr viele. Aber das 
gillt doch als definitive Abnahme. Man kann doch nicht nach 9 Monaten 
kommen und sagen, dass Design passt nicht und dies und das resp. alles 
Dinge, die bei einer Abnahme ersichtlich sind. Zuletzt möchte ich noch 
erwähnen, dass das Interface von einer anderen IT Firma stammt, somit 
haben Sie dort auch direkte Vertragsbeziehungen. Was meint ihr können 
allfällige Schadenersatzforderungen auf mich zukommen?

: Verschoben durch Moderator
von Rene H. (Gast)


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"Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich 
nicht. Das ist ein Schweizer gedöns.

Zur Erklärung: eine Betreibung ist eine Schuldforderung, wenn die nicht 
beglichen wird, wird automatisch eine Pfändung eingeleitet. Danach folgt 
der Privatkonkurs.

von Rene H. (Gast)


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Wenn sie nicht bezahlen, schalte die Server aus. Punkt.

von punkt (Gast)


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Hätte ich schon lange gemacht

von Belan (Gast)


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punkt schrieb:
> Hätte ich schon lange gemacht

Zu diesem Punkt würde ich erst einmal anwaltlichen Rat einholen.

von Carl D. (jcw2)


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Schalte den Server wie vertraglich festgelegt aus, mach vorher 2Kopien 
der relevanten Konfiguration, eine für dich, eine für die Kunden und 
prüfe, ob diese ausreicht zum neu aufsetzen. Juristen sind nämlich 
schräg veranlagt (aus Technikersicht) und man sollte ihnen keine 
Handhabe geben.

Besorg dir einen Anwalt, der am besten selbst drauf kommt, daß die 
mehrmonatige Benutzung eines Webshops ohne Beanstandung (wirklich?) eine 
Abnahme ist und die Tatsache, daß das Geschäft nicht läuft, nicht 
nachträglich dem ausführenden WebDesigner angelastet werden kann. Das 
ginge nur, wenn der Shop Probleme macht, die der WebDesigner 
verantworten muß.

Aber wie gesagt: Anwalt! Wenn er den letzten Absatz nicht allein 
formulieren kann, ist es der Falsche.

von Anonymous (Gast)


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Besorg dir einen Rechtsanwalt, die schrecken ab und du bist sicher 
unterwegs!

Ich bin sogar einem Konzern mit einem Rechtsanwalt auf die Pelle 
gerückt.
Siehe da auf einmal gab's eine Lösung! Der Konzern hat mich natürlich 
auch auf die Rechtsabteilung verwiesen (das machen die sowieso).

Alles andere ist verschwendete Zeit, auch wenn der Rechtsanwalt Geld 
kostet der Rechtsanwalt schützt Deine Nerven und Deine Zeit. Immer schön 
im Vorhinein abklären wie die Berechnung abläuft (stündlich oder 
anteilig) damit du die volle Kontrolle hast und im Notfall die Reisleine 
ziehen kannst.

von Günther K. (avr-guenther)


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Hoi,

auf garkeinen Fall den SERVER abschalten. Das endet tödlich(finanziell) 
und zwar für dich.

Such Dir einen guten Anwalt. Der rät Dir was Du machen kannst.

Ciao

von Mikro 7. (mikro77)


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Lorenzo V. schrieb:
> Ich
> schrieb im Vertrag, dass ich den Server bis Ende April laufen lasse. Bis
> dann sollte der Server auf bezahlt sein.

Falls sie gar nix gezahlt haben dafür, kann man den Dienst 
wahrscheinlich abschalten. Die Frage ist, ob du die Daten verfügbar 
halten musst, bzw. bei Zahlung den Dienst wieder verfügbar machen mußt. 
Denkbare Alternative: Außerordentlich kündigen (wg. vertragswidrigen 
Verhaltens) mit angemessener Frist (bspw. 2 Wochen, so dass sie 
"Schaden" selbst abwenden können). Am sichersten ist es aber wohl auch 
das mit einem Anwalt durchzusprechen. :-(

: Bearbeitet durch User
von Anonymous (Gast)


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Kosten Rechtsanwalt (meine Erfahrung):
Erstgespräch 4 Stunden (Erläuterung der Sachlage)
250 EUR zzgl. Steuern -- das war wirklich günstig.
Du kannst die Rechtsanwalt Kosten auf die Gegenseite umlegen wenn sie 
verliert.

Jede weitere Stunde 450 EUR, schlussendlich hat der RA mich 3000 EUR 
gekostet es waren in Wirklichkeit 2 Tage die ich beansprucht hatte.
Der Rechtsanwalt hat die Telefonate direkt geführt und den Email Verkehr 
mit der Gegenseite durchgeführt (alles in meinem Beisein).

Da ich weiterhin bei diesem Rechtsanwalt bleibe haben wir einen Vertrag 
abgeschlossen und sind nun bei 250 EUR/h

Nen Rechtsanwalt benötigt man nur wenn man Fehler begeht... Ich verbuche 
die Kosten als Anfängerfehler auf meinem Lebenskonto.

von Loris M. (lowebdesign)


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Rene H. schrieb:
> "Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich
> nicht. Das ist ein Schweizer gedöns.
>
> Zur Erklärung: eine Betreibung ist eine Schuldforderung, wenn die nicht
> beglichen wird, wird automatisch eine Pfändung eingeleitet. Danach folgt
> der Privatkonkurs.

Ja, das ist korrekt ich bin auch in der Schweiz wohnhaft. Enschuldige 
das Missverständnis.

von Loris M. (lowebdesign)


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Carl D. schrieb:
> Schalte den Server wie vertraglich festgelegt aus, mach vorher 2Kopien
> der relevanten Konfiguration, eine für dich, eine für die Kunden und
> prüfe, ob diese ausreicht zum neu aufsetzen. Juristen sind nämlich
> schräg veranlagt (aus Technikersicht) und man sollte ihnen keine
> Handhabe geben.
>
> Besorg dir einen Anwalt, der am besten selbst drauf kommt, daß die
> mehrmonatige Benutzung eines Webshops ohne Beanstandung (wirklich?) eine
> Abnahme ist und die Tatsache, daß das Geschäft nicht läuft, nicht
> nachträglich dem ausführenden WebDesigner angelastet werden kann. Das
> ginge nur, wenn der Shop Probleme macht, die der WebDesigner
> verantworten muß.
>
> Aber wie gesagt: Anwalt! Wenn er den letzten Absatz nicht allein
> formulieren kann, ist es der Falsche.

Danke für deine Antwort. Ja, bis Februar verhielten sich die beiden 
ruhig. Nach einen newsletter versand an die ehemalige kunden ca 4.5k gab 
es einige Bestellungen und in ein Whatsapp freute sich die Kunden sogar. 
Und ja, auch vorher gab es nie solche Beanstandungen.

von KLaus P. (Gast)


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Rene H. schrieb:
> "Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich
> nicht. Das ist ein Schweizer gedöns.

Es gibt in Deutschland aber die Be*i*treibung: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_%28Deutschland%29

von Rene H. (Gast)


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KLaus P. schrieb:
> Rene H. schrieb:
> "Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich
> nicht. Das ist ein Schweizer gedöns.
>
> Es gibt in Deutschland aber die Be*i*treibung:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungs...

Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht. Der Begriff scheint aber 
trotzdem in Deutschland nicht sehr geläufig zu sein.

Grüsse,
René

von Softwareprofi (Gast)


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Anonymous schrieb:
> Nen Rechtsanwalt benötigt man nur wenn man Fehler begeht...

... und nicht in der Lage ist, sich selber zu helfen. Ich würde erst mal 
Fristen setzen, mit den Konsequenzen drohen und die negative publicity 
in den Raum stellen, die der Kunde bekommt, wenn er sich Leistungen 
erschleicht und Leute hintergeht. Man muss natürlich im Recht sein und 
Druck machen können. Wenn man es taktisch geschickt genug anstellt, dann 
rennen die Buben in die Ecke.

Ich habe mal eine (Person in einer) Firma förmlich unter psychischen 
Druck setzen müssen, um an mein Geld zu kommen. Mit Taktik geht da viel. 
Die meisten haben ziemliche Angst vor negativer publicity in ihrem 
Konzenr. Da geht was. Gott sei Dank sind das Einzelfälle!!!

von Tux (Gast)


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Hi Loris,

es ist völlig unerheblich, was für eine Datenbank und Onlineshop gemacht 
wurde. Wie sieht der Vertrag aus, was steht da drin? Gibt es ein Ziel?

In Deutschland gibt es zum einen Werkverträge und 
Dienstleistungsverträge. Nur teilweise können Werkvertäge auch als 
Dienstleistungsverträge zu behandeln sein.

Beim Werkvertrag wird gezahlt, wenn ein Werk abgeliefert wird. Das Werk 
muss dann natürlich auch mal abgenommen werden. Aber wenn es mehrere 
Monate in Betrieb ist, kann ich nicht sagen "geht nicht" und Zahlungen 
müssen geleistet werden, siehe die Quellen unten.

Rechnung, Mahnung mit Fristen, dann muss man Geld gerichtlich eintreiben 
lassen.

Zitat aus den Quellen unten:
"Der "Projektvertrag" ist im BGB als eigener Vertragstyp nicht geregelt. 
In der Praxis wird zumeist ein Werkvertrag bei Projekten vereinbart 
werden, da die Erreichung eines bestimmten Erfolges Ziel eines Projektes 
ist. Allerdings ist insbesondere nach der Schuldrechtsmodernisierung des 
BGB im Jahre 2002 es durchaus möglich, dass ein Projekt nach den 
gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts beurteilt wird oder 
beispielsweise bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten von einem 
Dienstvertrag auszugehen ist."

Meist sind es Dienstleistungsverträge. Man vereinbart eine auf 
Stundenbasis zu erstellende Leistung. Eine Garantie für den Betrieb kann 
man als kleiner IT-Dienstleister meist gar nicht geben.

Im Dienstleistungsfall muss man sich die geleisteten Stunden quittieren 
lassen. Das Werk muss dann mal abgenommen werden. Wie,das gehört im 
Vertrag geregelt. Da steht dann normalerweise drin, bis wann Fehler 
kostenlos beseitigt werden.

Wie ist der Support geregelt? Stellst Du den Server kostenlos bereit? 
Gibt es da einen Vertrag? Wenn ja, kannst Du den ja kündigen und mit 
abschalten drohen? Ein Serverbetrieb ist doch nicht kostelos.

Google, es gibt viele Seiten dazu:
http://www.it-recht-kanzlei.de/it-dienstvertrag.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/subunternehmer-abschlagzahlung-sicherheitsleistung.html
http://www.computerwoche.de/a/verguetung-worauf-freiberufler-bei-it-projekten-achten-muessen,593611

Gruß,
Tux

von Bernd K. (prof7bit)


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Günther K. schrieb:
> Hoi,
>
> auf garkeinen Fall den SERVER abschalten. Das endet tödlich(finanziell)
> und zwar für dich.

Mit welcher Begründung?

Wenn ich bei der Autovermietung ein Auto miete und es einfach behalte 
ohne zu bezahlen kommen die irgendwann vorbei und nehmen es kurzerhand 
wieder mit. Wenn ich sie daran hindere bringen sie beim nächsten Besuch 
die Polizei mit.

Wenn ich einen Server bei Google miete und den nicht bezahle wird er 
nach Ablauf der Frist kurzerhand abgeschaltet und gelöscht und Google 
erfährt dabei keine tödliche Niederlage.

Was ist also hier der Unterschied?

von Loris M. (lowebdesign)


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Hallo Tux

Danke für deine Antwort. Der Server ist separat vertraglich geregelt. Am 
Montag sendet mein Anwalt ein Schreiben. Sie müssen mir bis 30.04. die 
Logindaten des neuen Servers angeben. Die Daten werden dann 
transferiert. Ich denke mehr als so kann man nicht entgegenkommen.

von Loris M. (lowebdesign)


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Bernd K. schrieb:
> Günther K. schrieb:
>> Hoi,
>>
>> auf garkeinen Fall den SERVER abschalten. Das endet tödlich(finanziell)
>> und zwar für dich.
>
> Mit welcher Begründung?
>
> Wenn ich bei der Autovermietung ein Auto miete und es einfach behalte
> ohne zu bezahlen kommen die irgendwann vorbei und nehmen es kurzerhand
> wieder mit. Wenn ich sie daran hindere bringen sie beim nächsten Besuch
> die Polizei mit.
>
> Wenn ich einen Server bei Google miete und den nicht bezahle wird er
> nach Ablauf der Frist kurzerhand abgeschaltet und gelöscht und Google
> erfährt dabei keine tödliche Niederlage.
>
> Was ist also hier der Unterschied?


Gar keinen. Wenn ich meine Telefonrechnung nicht bezahle. Dann wird die 
Leitung auch gesperrt. Ist bei einen Server ja nicht anders oder?

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