Hallo an alle Ich habe für einen Kunden einen Online Shop für Autoteile erstellt. Der Shop basiert auf Gambio und mittels Interface werden Artikel aus der TecDoc Datenbank gezogen. Nun im Februar 2015 kontaktierte mich der Kunde (es sind Vater und Sohn) und wünschte ein Redesign eines Shops, den sie gekauft hatten. Leider bekam ich diesen nie zu Gesicht, weil der Verkäufer seine Rechnung nicht bezahlte. Deswegen erstellte ich einen komplett neuen Shop (im gekauften Shop hat der ehemalige Inhaber angeblich alle Artikel manuell eingespeist, tausende) Wie auch immer nach langen hin und her ging der Shop im Juli online. Ich ging leider in den Ferien danach und konnte keinen Abnahmevereinbarung tätigen. Nach meiner Rückkehr schien alles i.O zu sein und ehrlich gesagt ich vergass die Vereinbarung für die Abnahme. Nun es gab vo da an 2 Probleme. 1. es fehlte Geld für die Werbung (Adwords) und 2. sie hatten zu wenig Lieferantenverträge somit nicht sehr viele Artikel. Wer TecDoc nicht kennt kann auf der Website von denen nachschauen. Die sind globaler Player für Artikeldaten und Lieferanten wie Bosch usw. werden nach Vereinbarung aktiviert im Shop. Es lief schleppend. Die beiden haben überhaupt keine Ahnung von Unternehmensführung geschweige noch von Autoteile. Im Oktober bis November gab es 4 Sitzungen mit einen Unternehmensberater. Aus diesen Sitzung resultierte die Erkenntnis das die oben genannte 2 Punkte das Problem waren. Nun lange Rede kuzer Sinn. Natürlich konnten sie alle meine Aufwände nicht bezahlen. Nebst Shop habe ich noch Datenerfassung und sonst noch ähnliches gemacht. Gesamtkosten ca 10k. Ich erstellte eine Schuldanerkennung welche sie auch unterschrieben. Wir vereinbarten Teilzahlungen zu 500.- monatlich. Ab Januar 2016 hörte ich nicht mehr viel. Sie zahlten auch die ersten beide Raten. Nun kommt der Hammer. Die 3. Rate wurde nicht bezahlt. Stattdessen erhielt ich einen Brief mit lauter Mängeln (sehr oberflächlich formuliert) und im Schreiben stand noch, dass die Schuldanerkennung nur unter Zwang unterschrieben wurde und mich auf Schadenersatz klagen. Ich schaltete sofort einen Anwalt ein. Der wies sie auf die Forderung und weiste alle Mängel zurück. Nun vorgestern erhielt ich wieder einen Brief mit 3-4 Mängel. In der Schuldanerkennung stand, dass der Shop samt Domain bis zu vollständigen Zahlung der Shuld in meinem Eigentum bleiben. Der Shop läuft auf einen meiner Server. Nun am Montag werde ich sie def. betreiben, da dann die Frist vorbei ist. Jedoch wie sollte ich mich wegen des Servers verhalten? Ich dachte mir, dass ich Sie auffordere einen neuen Server zu mieten und alles darauf zu spielen. Somit bin auch wegen des Servers aus der Schusslinie bin und vorallem ist diese Rechnung auch noch nicht beglichen. Ich schrieb im Vertrag, dass ich den Server bis Ende April laufen lasse. Bis dann sollte der Server auf bezahlt sein. Meiner Meinung nach, versuchen Sie mich zu provozieren damit ich einen Fehler mache. Sie haben den Shop im Juli 15 in Betrieb genommen, Werbung gemacht und auch Verkäufe getätigt, natürlich nicht sehr viele. Aber das gillt doch als definitive Abnahme. Man kann doch nicht nach 9 Monaten kommen und sagen, dass Design passt nicht und dies und das resp. alles Dinge, die bei einer Abnahme ersichtlich sind. Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass das Interface von einer anderen IT Firma stammt, somit haben Sie dort auch direkte Vertragsbeziehungen. Was meint ihr können allfällige Schadenersatzforderungen auf mich zukommen?
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"Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich nicht. Das ist ein Schweizer gedöns. Zur Erklärung: eine Betreibung ist eine Schuldforderung, wenn die nicht beglichen wird, wird automatisch eine Pfändung eingeleitet. Danach folgt der Privatkonkurs.
punkt schrieb: > Hätte ich schon lange gemacht Zu diesem Punkt würde ich erst einmal anwaltlichen Rat einholen.
Schalte den Server wie vertraglich festgelegt aus, mach vorher 2Kopien der relevanten Konfiguration, eine für dich, eine für die Kunden und prüfe, ob diese ausreicht zum neu aufsetzen. Juristen sind nämlich schräg veranlagt (aus Technikersicht) und man sollte ihnen keine Handhabe geben. Besorg dir einen Anwalt, der am besten selbst drauf kommt, daß die mehrmonatige Benutzung eines Webshops ohne Beanstandung (wirklich?) eine Abnahme ist und die Tatsache, daß das Geschäft nicht läuft, nicht nachträglich dem ausführenden WebDesigner angelastet werden kann. Das ginge nur, wenn der Shop Probleme macht, die der WebDesigner verantworten muß. Aber wie gesagt: Anwalt! Wenn er den letzten Absatz nicht allein formulieren kann, ist es der Falsche.
Besorg dir einen Rechtsanwalt, die schrecken ab und du bist sicher unterwegs! Ich bin sogar einem Konzern mit einem Rechtsanwalt auf die Pelle gerückt. Siehe da auf einmal gab's eine Lösung! Der Konzern hat mich natürlich auch auf die Rechtsabteilung verwiesen (das machen die sowieso). Alles andere ist verschwendete Zeit, auch wenn der Rechtsanwalt Geld kostet der Rechtsanwalt schützt Deine Nerven und Deine Zeit. Immer schön im Vorhinein abklären wie die Berechnung abläuft (stündlich oder anteilig) damit du die volle Kontrolle hast und im Notfall die Reisleine ziehen kannst.
Hoi, auf garkeinen Fall den SERVER abschalten. Das endet tödlich(finanziell) und zwar für dich. Such Dir einen guten Anwalt. Der rät Dir was Du machen kannst. Ciao
Lorenzo V. schrieb: > Ich > schrieb im Vertrag, dass ich den Server bis Ende April laufen lasse. Bis > dann sollte der Server auf bezahlt sein. Falls sie gar nix gezahlt haben dafür, kann man den Dienst wahrscheinlich abschalten. Die Frage ist, ob du die Daten verfügbar halten musst, bzw. bei Zahlung den Dienst wieder verfügbar machen mußt. Denkbare Alternative: Außerordentlich kündigen (wg. vertragswidrigen Verhaltens) mit angemessener Frist (bspw. 2 Wochen, so dass sie "Schaden" selbst abwenden können). Am sichersten ist es aber wohl auch das mit einem Anwalt durchzusprechen. :-(
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Kosten Rechtsanwalt (meine Erfahrung): Erstgespräch 4 Stunden (Erläuterung der Sachlage) 250 EUR zzgl. Steuern -- das war wirklich günstig. Du kannst die Rechtsanwalt Kosten auf die Gegenseite umlegen wenn sie verliert. Jede weitere Stunde 450 EUR, schlussendlich hat der RA mich 3000 EUR gekostet es waren in Wirklichkeit 2 Tage die ich beansprucht hatte. Der Rechtsanwalt hat die Telefonate direkt geführt und den Email Verkehr mit der Gegenseite durchgeführt (alles in meinem Beisein). Da ich weiterhin bei diesem Rechtsanwalt bleibe haben wir einen Vertrag abgeschlossen und sind nun bei 250 EUR/h Nen Rechtsanwalt benötigt man nur wenn man Fehler begeht... Ich verbuche die Kosten als Anfängerfehler auf meinem Lebenskonto.
Rene H. schrieb: > "Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich > nicht. Das ist ein Schweizer gedöns. > > Zur Erklärung: eine Betreibung ist eine Schuldforderung, wenn die nicht > beglichen wird, wird automatisch eine Pfändung eingeleitet. Danach folgt > der Privatkonkurs. Ja, das ist korrekt ich bin auch in der Schweiz wohnhaft. Enschuldige das Missverständnis.
Carl D. schrieb: > Schalte den Server wie vertraglich festgelegt aus, mach vorher 2Kopien > der relevanten Konfiguration, eine für dich, eine für die Kunden und > prüfe, ob diese ausreicht zum neu aufsetzen. Juristen sind nämlich > schräg veranlagt (aus Technikersicht) und man sollte ihnen keine > Handhabe geben. > > Besorg dir einen Anwalt, der am besten selbst drauf kommt, daß die > mehrmonatige Benutzung eines Webshops ohne Beanstandung (wirklich?) eine > Abnahme ist und die Tatsache, daß das Geschäft nicht läuft, nicht > nachträglich dem ausführenden WebDesigner angelastet werden kann. Das > ginge nur, wenn der Shop Probleme macht, die der WebDesigner > verantworten muß. > > Aber wie gesagt: Anwalt! Wenn er den letzten Absatz nicht allein > formulieren kann, ist es der Falsche. Danke für deine Antwort. Ja, bis Februar verhielten sich die beiden ruhig. Nach einen newsletter versand an die ehemalige kunden ca 4.5k gab es einige Bestellungen und in ein Whatsapp freute sich die Kunden sogar. Und ja, auch vorher gab es nie solche Beanstandungen.
Rene H. schrieb: > "Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich > nicht. Das ist ein Schweizer gedöns. Es gibt in Deutschland aber die Be*i*treibung: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_%28Deutschland%29
KLaus P. schrieb: > Rene H. schrieb: > "Betreibungen" kennt man meines Wissens in Deutschland und Oestreich > nicht. Das ist ein Schweizer gedöns. > > Es gibt in Deutschland aber die Be*i*treibung: > https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungs... Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht. Der Begriff scheint aber trotzdem in Deutschland nicht sehr geläufig zu sein. Grüsse, René
Anonymous schrieb: > Nen Rechtsanwalt benötigt man nur wenn man Fehler begeht... ... und nicht in der Lage ist, sich selber zu helfen. Ich würde erst mal Fristen setzen, mit den Konsequenzen drohen und die negative publicity in den Raum stellen, die der Kunde bekommt, wenn er sich Leistungen erschleicht und Leute hintergeht. Man muss natürlich im Recht sein und Druck machen können. Wenn man es taktisch geschickt genug anstellt, dann rennen die Buben in die Ecke. Ich habe mal eine (Person in einer) Firma förmlich unter psychischen Druck setzen müssen, um an mein Geld zu kommen. Mit Taktik geht da viel. Die meisten haben ziemliche Angst vor negativer publicity in ihrem Konzenr. Da geht was. Gott sei Dank sind das Einzelfälle!!!
Hi Loris, es ist völlig unerheblich, was für eine Datenbank und Onlineshop gemacht wurde. Wie sieht der Vertrag aus, was steht da drin? Gibt es ein Ziel? In Deutschland gibt es zum einen Werkverträge und Dienstleistungsverträge. Nur teilweise können Werkvertäge auch als Dienstleistungsverträge zu behandeln sein. Beim Werkvertrag wird gezahlt, wenn ein Werk abgeliefert wird. Das Werk muss dann natürlich auch mal abgenommen werden. Aber wenn es mehrere Monate in Betrieb ist, kann ich nicht sagen "geht nicht" und Zahlungen müssen geleistet werden, siehe die Quellen unten. Rechnung, Mahnung mit Fristen, dann muss man Geld gerichtlich eintreiben lassen. Zitat aus den Quellen unten: "Der "Projektvertrag" ist im BGB als eigener Vertragstyp nicht geregelt. In der Praxis wird zumeist ein Werkvertrag bei Projekten vereinbart werden, da die Erreichung eines bestimmten Erfolges Ziel eines Projektes ist. Allerdings ist insbesondere nach der Schuldrechtsmodernisierung des BGB im Jahre 2002 es durchaus möglich, dass ein Projekt nach den gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts beurteilt wird oder beispielsweise bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten von einem Dienstvertrag auszugehen ist." Meist sind es Dienstleistungsverträge. Man vereinbart eine auf Stundenbasis zu erstellende Leistung. Eine Garantie für den Betrieb kann man als kleiner IT-Dienstleister meist gar nicht geben. Im Dienstleistungsfall muss man sich die geleisteten Stunden quittieren lassen. Das Werk muss dann mal abgenommen werden. Wie,das gehört im Vertrag geregelt. Da steht dann normalerweise drin, bis wann Fehler kostenlos beseitigt werden. Wie ist der Support geregelt? Stellst Du den Server kostenlos bereit? Gibt es da einen Vertrag? Wenn ja, kannst Du den ja kündigen und mit abschalten drohen? Ein Serverbetrieb ist doch nicht kostelos. Google, es gibt viele Seiten dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/it-dienstvertrag.html http://www.it-recht-kanzlei.de/subunternehmer-abschlagzahlung-sicherheitsleistung.html http://www.computerwoche.de/a/verguetung-worauf-freiberufler-bei-it-projekten-achten-muessen,593611 Gruß, Tux
Günther K. schrieb: > Hoi, > > auf garkeinen Fall den SERVER abschalten. Das endet tödlich(finanziell) > und zwar für dich. Mit welcher Begründung? Wenn ich bei der Autovermietung ein Auto miete und es einfach behalte ohne zu bezahlen kommen die irgendwann vorbei und nehmen es kurzerhand wieder mit. Wenn ich sie daran hindere bringen sie beim nächsten Besuch die Polizei mit. Wenn ich einen Server bei Google miete und den nicht bezahle wird er nach Ablauf der Frist kurzerhand abgeschaltet und gelöscht und Google erfährt dabei keine tödliche Niederlage. Was ist also hier der Unterschied?
Hallo Tux Danke für deine Antwort. Der Server ist separat vertraglich geregelt. Am Montag sendet mein Anwalt ein Schreiben. Sie müssen mir bis 30.04. die Logindaten des neuen Servers angeben. Die Daten werden dann transferiert. Ich denke mehr als so kann man nicht entgegenkommen.
Bernd K. schrieb: > Günther K. schrieb: >> Hoi, >> >> auf garkeinen Fall den SERVER abschalten. Das endet tödlich(finanziell) >> und zwar für dich. > > Mit welcher Begründung? > > Wenn ich bei der Autovermietung ein Auto miete und es einfach behalte > ohne zu bezahlen kommen die irgendwann vorbei und nehmen es kurzerhand > wieder mit. Wenn ich sie daran hindere bringen sie beim nächsten Besuch > die Polizei mit. > > Wenn ich einen Server bei Google miete und den nicht bezahle wird er > nach Ablauf der Frist kurzerhand abgeschaltet und gelöscht und Google > erfährt dabei keine tödliche Niederlage. > > Was ist also hier der Unterschied? Gar keinen. Wenn ich meine Telefonrechnung nicht bezahle. Dann wird die Leitung auch gesperrt. Ist bei einen Server ja nicht anders oder?
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