Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertragsfrage zu abgeltung der Überstunden


von Markus M. (mikrokontrollierter)


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Hallo,

habe ein Arbeitsvertrag indem Überstunden in einem bergrenzten Bereich 
pro Monat abgegolten sind mit dem Gehalt. Bedeutet dies gleichzeitig 
auch, dass die Überstunden immer zur vollen Anzahl in jedem Monat 
verlangt werden können? Diese dann weder ausbezahlt noch abgefeiert 
werden können? Oder werden sie nur nicht ausbezahlt.
Es gibt ein Gleitzeitkonto auf dem Stunden aufgebaut werden können. Die 
möglichen aufzubauenden Stunden liegen aber unter der maximalen Anzahl 
an abgegoltenen Überstunden.

von D. I. (Gast)


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Richtig, du kannst davon ausgehen, dass dieses Kontingent dann auch 
genutzt wird ohne Gegenleistung.

von genervt (Gast)


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Markus M. schrieb:
> maximalen Anzahl an abgegoltenen Überstunden.

Über welche Anzahl reden wir hier eigentlich und wie hoch ist dein 
Einkommen?

von Wurzelpeter (Gast)


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Die möglichen aufzubauenden Stunden sind doch bis 10h die Woche?
Und du hast mehr Stunden abgegolten?
Mehr als 20 oder so pro Monat sind nicht zulässig.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Markus M. schrieb:
> habe ein Arbeitsvertrag indem Überstunden in einem bergrenzten Bereich
> pro Monat abgegolten sind mit dem Gehalt. Bedeutet dies gleichzeitig
> auch, dass die Überstunden immer zur vollen Anzahl in jedem Monat
> verlangt werden können? Diese dann weder ausbezahlt noch abgefeiert
> werden können? Oder werden sie nur nicht ausbezahlt.
> Es gibt ein Gleitzeitkonto auf dem Stunden aufgebaut werden können. Die
> möglichen aufzubauenden Stunden liegen aber unter der maximalen Anzahl
> an abgegoltenen Überstunden.

Hast du überhaupt einen Arbeitsvertrag in Schriftform?

von Niemand (Gast)


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Markus Müllheimer schrieb
> habe ein Arbeitsvertrag indem Überstunden in einem bergrenzten Bereich
> pro Monat abgegolten sind mit dem Gehalt. Bedeutet dies gleichzeitig auch,...
fragst du immer erst nach Vertragsunterzeichnung was du da 
unterschrieben hast? Oder gefällt dir der "Laden", in dem du deine 
tagliche Arbeitszeit ableistest, zunehmend weniger?

von Markus M. (mikrokontrollierter)


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Habe noch nichts unterschrieben... ich kenne diese Art von Vertrag nur 
nicht.
sind 15h/monat bei 53k im Jahr, Bayern als Ingenieur.
Mir war nur nicht klar ob es rein um die Ausbezahlung geht oder generell 
um das Verfallen der Stunden.

von mh (Gast)


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Markus M. schrieb:
> Bedeutet dies gleichzeitig
> auch, dass die Überstunden immer zur vollen Anzahl in jedem Monat
> verlangt werden können?

Nein, dann wären es keine Überstunden, sondern reguläre Arbeitszeit.
Wenn Du keine anderen Jobs zur Auswahl hast, schau' Dir das Ganze doch 
mal an, wofür gibt's denn sonst Probezeit.
In meinem Vertrag steht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten 
sind. "Gelebt" wird es aber ganz anders. Man hat ganz "normal" Gleitzeit 
mit Stempeluhr und Zeitkonto. Wenn das Konto über 30 Stunden im Plus 
ist, werden automatisch 10 Stunden ausbezahlt - obwohl's im Vertrag 
anders steht...

Die Aussagen hier in diesem Unterforum sind eigentlich immer 
irreführend. Da bei jeder Firma anders vorgegangen wird, kann man sowas 
eigentlich nur bei den (zukünftigen) Kollegen erfragen - vorab oder in 
der Probezeit.

von nemesis... (Gast)


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Markus M. schrieb:

> Es gibt ein Gleitzeitkonto auf dem Stunden aufgebaut werden können.

Dann gibts sowieso keine Überstunden. Du musst nur deine Stunden
zwischen der Mindestzahl und der Höchstzahl "schwimmen" lassen
was einem Flexibilität bietet. Das Mehrarbeit angeordnet wird,
ist meist sowieso nicht zu erwarten. Man muss eh nur die
Kernarbeitszeit einhalten.
Aufpassen sollte man eher auf so Klauseln mit einem Gehaltsvorbehalt,
auch als Leistungszulage bekannt. Der Arbeitgeber kann die dann unter
bestimmten Umständen anwenden. Muss man aber nicht akzeptieren, man
riskiert allerdings dann auch den Job.

von nemesis... (Gast)


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mh schrieb:
> Markus M. schrieb:

> der Probezeit.

Was hat die Probezeit denn damit zu tun?

von Zocker_50 (Gast)


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> Autor: Markus Müllheimer (mikrokontrollierter)
> Datum: 29.04.2016 17:26

> habe ein Arbeitsvertrag indem Überstunden in einem bergrenzten Bereich
> pro Monat abgegolten sind mit dem Gehalt.

Hört, Hört.

> Bedeutet dies gleichzeitig auch, dass die Überstunden immer zur vollen
> Anzahl in jedem Monat verlangt werden können?

Natürlich, davon ist auszugehen.

> Diese dann weder ausbezahlt noch abgefeiert werden können?

So ist es.

> Oder werden sie nur nicht ausbezahlt.

Du arbetest die für die Katz.

> Es gibt ein Gleitzeitkonto auf dem Stunden aufgebaut werden können. Die
> möglichen aufzubauenden Stunden liegen aber unter der maximalen Anzahl
> an abgegoltenen Überstunden.

Ha, Ha, Ha, da bist du ganz schön reingelegt worden.

von lizenzierter Funkloch Bohrspezialist (Gast)


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Ist bei uns bei gehobenen Jobs Standard. Das sind dann auch Jobs wo man 
erkannt hat das Stunden zaehlen wenig Sinn macht. Dafuer kannst duch mal 
ankommen und erklaeren du seist ausgebrannt und brauchest eine Auszeit. 
Dh 3 Wochen zu Hause abhaengen, natuerlich als Arbeitszeit.

von Markus M. (mikrokontrollierter)


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Ansich hat die Firma auch nicht den anschein gemacht als würden dort bis 
zum abwinken Überstunden geklopft werden. Zumindest waren um 17Uhr die 
Büros zu 5/6 leer.
Nunja... klar. Probezeit ist eine möglichkeit aber wollte ich eigentlich 
nie selber nutzen.
Ich muss den Vertrag ja nicht unterschreiben. Gehaltstechnisch wäre es 
in Ordnung im vergleich zu meinem aktuellen allerdings schon rund 10% 
weniger. Dafür saubere schöne moderne Arbeit ohne schlechtes Gewissen 
wie im Moment (Militärgüter).

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