Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Lohnkürzung nach Kündigung


von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Hallo Forum,

ein Bekanter hat den Job gewechselt. Zuvor hat ihm der alte AG gerade 
eine Lohnerhöhung zukommen lassen. Dies ist mit keiner Silbe angekündigt 
worden. Erst als der Bekannte nachgefragt hat, wurde ihm bestätigt, dass 
es eine Lohnerhöhung gegeben hat. Dies wurde auch dem Abteilungsleiter 
mitgeteilt. Schriftlich gibt es dazu exakt nichts.

Dann hat der Bekannte aus guten Grund gekündigt und einen neuen AV bei 
einem anderen Unternehmen unterzeichnet. Er hat noch bis zum Ende der 
Kundigungsfrist minus Resturlaub gearbeitet und zum Beenden eines 
laufenden Projekts bei der alten Firma maßgeblich beigetragen. Die 
Überraschung kam mit dem letzten Lohnstreifen. Der Betrag der 
Lohnerhöhung vom März wurde ihm aberkannt, sein aktueller Lohn 
entspricht wieder dem vor der Lohnerhöhung, also Stand Februar. 
Zusatzlich wurde ihm die Erhöhung vom März vom aktuellen Lohn abgezogen. 
Für mich ist es klar, dass das nicht zulässig ist, mal ganz abgesehen 
von der Dreistigkeit. Was meint ihr - wie kann mein Bekannter dagegen 
vorgehen, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen? Ist Drohen gegenüber 
dem alten AG mit Verweis auf die Gesetzeslage angebracht? Wie seht ihr 
die Aussicht auf Erfolg, falls doch ein Anwalt eingeschaltet werden 
muss?

von Nase (Gast)


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Knut B. schrieb:
> Schriftlich gibt es dazu exakt nichts.
Tja, Pech halt.

Der AG mag halt versehentlich zu viel überwiesen haben...
Kannst du ihm was anderes nachweisen..?

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Nase schrieb:
> Knut B. schrieb:
>> Schriftlich gibt es dazu exakt nichts.
> Tja, Pech halt.
>
> Der AG mag halt versehentlich zu viel überwiesen haben...
> Kannst du ihm was anderes nachweisen..?

Ja, da er es unter Zeugen (Abteilungsleiter) gesagt hat.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Knut B. schrieb:

>
> Ja, da er es unter Zeugen (Abteilungsleiter) gesagt hat.

Kein Richter wird dir eine mündliche Zusage einer Lohnerhöhung abkaufen.

MfG,

von Nase (Gast)


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Knut B. schrieb:
> Nase schrieb:
>> Knut B. schrieb:
>>> Schriftlich gibt es dazu exakt nichts.
>> Tja, Pech halt.
>>
>> Der AG mag halt versehentlich zu viel überwiesen haben...
>> Kannst du ihm was anderes nachweisen..?
>
> Ja, da er es unter Zeugen (Abteilungsleiter) gesagt hat.
Und du denkst, angesichts des geschilderten Betriebsklimas werden diese 
Zeugen das riskieren und dem Chef in den Rücken fallen?

Mit den bezahlten drei Monaten kannst du dich ja nichtmal auf 
Gewohnheitsanspruch berufen.

von Johannes O. (jojo_2)


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Er soll sich beim nem RA beraten lassen.

Persönlich denke ich aber, dass er sehr schlechte Karten hat.
- Zeugen werden vermutlich nicht zu einem gekündigten Mitarbeiter 
stehen, wenn sie weiterhin Karriere machen wollen
- Er hat nichts schriftliches
- Auch in der Verwaltung kommen Fehler vor, dann ist eben der 
überbezahlte Lohn einfach zurückgefordert worden.
- Es wird sich vermutlich auch gar nicht lohnen, um wieviel Geld geht es 
denn?

Ich hatte auch mal ein paar Monate ein bisschen zuviel bekommen. Das war 
auf der Lohnabrechnung zwar aufgeführt, aber die steuerliche Einordnung 
war inkorrekt (zwei Posten wurden vertauscht die steuerlich 
unterschiedlich behandelt werden müssen!).
Nach einem Hinweis an die Verwaltung wurde das geändert. Ich bekam für 
die VORHERIGEN Monate eine angepasste Abrechnung, die Differenz wurde 
mit dem Lohn verrechnet.

von nemesis... (Gast)


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Knut B. schrieb:
> Hallo Forum,
>
> ein Bekanter hat den Job gewechselt. Zuvor hat ihm der alte AG gerade
> eine Lohnerhöhung zukommen lassen. Dies ist mit keiner Silbe angekündigt
> worden. Erst als der Bekannte nachgefragt hat, wurde ihm bestätigt, dass
> es eine Lohnerhöhung gegeben hat. Dies wurde auch dem Abteilungsleiter
> mitgeteilt. Schriftlich gibt es dazu exakt nichts.

War die vielleicht tariflich?

> Dann hat der Bekannte aus guten Grund gekündigt und einen neuen AV bei
> einem anderen Unternehmen unterzeichnet.

Einen Grund brauchen Arbeitnehmer nicht. Sofern es ein normaler
Arbeitsvertrag können AN jederzeit fristgerecht kündigen.
AG dagegen müssen außerhalb einer Probezeit eine Kündigung BEGRÜNDEN.

> Er hat noch bis zum Ende der
> Kundigungsfrist minus Resturlaub gearbeitet und zum Beenden eines
> laufenden Projekts bei der alten Firma maßgeblich beigetragen.

Dann sollte sich das auch positiv auf sein Arbeitszeugnis auswirken.

> Die
> Überraschung kam mit dem letzten Lohnstreifen. Der Betrag der
> Lohnerhöhung vom März wurde ihm aberkannt, sein aktueller Lohn
> entspricht wieder dem vor der Lohnerhöhung, also Stand Februar.
> Zusatzlich wurde ihm die Erhöhung vom März vom aktuellen Lohn abgezogen.

Das ist gelebte Praxis beim Weihnachtsgeld und wenn die Lohnerhöhung
eine Leistungszulage ist, dann würde ich das mal als rechtens einstufen.
Ein paar Monate später wäre das nicht mehr möglich gewesen (betriebliche 
Übung).

> Für mich ist es klar, dass das nicht zulässig ist, mal ganz abgesehen
> von der Dreistigkeit.

Anscheinend überschätzt du die Rechtmäßigkeit etwas.

> Was meint ihr - wie kann mein Bekannter dagegen
> vorgehen, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen? Ist Drohen gegenüber
> dem alten AG mit Verweis auf die Gesetzeslage angebracht? Wie seht ihr
> die Aussicht auf Erfolg, falls doch ein Anwalt eingeschaltet werden
> muss?

Lohnt sich für ein paar Scheine nicht, weil vor einem Arbeitsgericht
jede Partei die Prozesskosten hälftig tragen muss. Unterm Strich wird
da nichts bei raus kommen. Das weiß auch die Firma und daher machen die
das auch so dreist.

Nase schrob:

Mit den bezahlten drei Monaten kannst du dich ja nichtmal auf
Gewohnheitsanspruch berufen.

Februar: alter Lohn
März: neuer Lohn inkl. Zuschlag
April: neuer Lohn abzl. Zuschlag f. März und April.

Für mich sind das nur zwei Monate.

Ich würde da keine Wellen schlagen und mich auf den neuen Job
fokussieren. Man muss auch bedenken, das Firmen, insbesondere
Personaler telefonieren können. Da sollte man keinen Anlass
für einen schlechten Ruf (hat uns wegen einer Kleinigkeit verklagt)
bieten, gegen den man ohnehin machtlos ist.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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nemesis... schrieb:
> War die vielleicht tariflich?

Nein - kleine Klitsche, nix Tarif.

nemesis... schrieb:
> Februar: alter Lohn
> März: neuer Lohn inkl. Zuschlag
> April: neuer Lohn abzl. Zuschlag f. März und April.

Nee, März: neuer Lohn. April: alter Lohn minus März Zuschlag.

nemesis... schrieb:
> Man muss auch bedenken, das Firmen, insbesondere
> Personaler telefonieren können.

Gibt es da nicht wirklich - Familienbetrieb mit hemdsärmeliger 
Verwaltung, naja...
Aber vielleicht hast Du Recht, dass es den Aufwans nicht lohnt. Es geht 
aber immerhin um 400EUR, das ist im Osten des Landes nicht soo wenig.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Johannes O. schrieb:
> Persönlich denke ich aber, dass er sehr schlechte Karten hat.
> - Zeugen werden vermutlich nicht zu einem gekündigten Mitarbeiter
> stehen, wenn sie weiterhin Karriere machen wollen

Der Kollege hat ebenfalls gekündigt und macht jetzt anderswo Karriere. 
Ich denke, den hätten wir auf unserer Seite ;-)

Nase schrieb:
> Und du denkst, angesichts des geschilderten Betriebsklimas werden diese
> Zeugen das riskieren und dem Chef in den Rücken fallen?

Ja, ganz gewiss :-).

Nase schrieb:
> Mit den bezahlten drei Monaten kannst du dich ja nichtmal auf
> Gewohnheitsanspruch berufen.

Hmm - wie gesagt, es geht um einen Bekannten, nicht um mich. Aber vom 
Sachverhalt sicher richtig.

von Ansgar K. (malefiz)


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War es eine tariferhöhung und ist er in einer Gewerkschaft?

von A. H. (ah8)


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nemesis... schrieb:
> Lohnt sich für ein paar Scheine nicht, weil vor einem Arbeitsgericht
> jede Partei die Prozesskosten hälftig tragen muss.

Das ist zwar formal richtig aber nur die halbe Wahrheit. Denn in der 
Regel wird das Gericht einen Vergleich anstreben und kommt es vor einem 
Arbeitsgericht zu einem Vergleich fallen gar keine Gerichtskosten an. 
Selbst wenn kein Vergleich möglich ist kann man vor dem Stellen von 
Anträgen seine Klage noch zurück ziehen. Auch dann bleibt die Sache 
kostenfrei und der Richter lässt in der Regel schon deutlich 
durchblicken, wenn ein eventueller Antrag wenig Aussicht auf Erfolg hat. 
Das finanzielle Risiko ist für einen AN vor einem Arbeitsgericht also 
ziemlich gering.

Abgesehen davon hängen Gerichtskosten vom Streitwert ab und dürften hier 
eher unerheblich sein.

Dennoch glaube ich auch, dass eine Klage in diesem Fall keinen Sinn 
macht. Zwar dürfte das Verhalten des AG gegen Treu und Glauben verstoßen 
und damit rechtswidrig sein, die Beweislast läge wohl aber immer noch 
beim AN und ohne etwas Schriftliches wäre er auf Zeugen angewiesen, die 
er wohl kaum finden wird.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem. Aber vielen Dank schon mal für die 
Ausführungen, die helfen für ein Beratungsgespräch sicher weiter.

von Claus M. (energy)


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Knut B. schrieb:
> Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem.

Hilft aber nix. Ohne was schriftliches alles unerheblich. Dann 
deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die 
jederzeit wieder gestrichen werden kann.

von A. H. (ah8)


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Claus M. schrieb:
> Knut B. schrieb:
>> Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem.
>
> Hilft aber nix. Ohne was schriftliches alles unerheblich. Dann
> deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die
> jederzeit wieder gestrichen werden kann.

Diese Aussage ist, mit Verlaub gesagt, schlichter Unsinn. Ein Vertrag 
ist ein Vertrag und eine Zusage ist eine Zusage, ob mündlich oder 
schriftlich spielt für die rechtliche Bewertung nicht die geringste 
Rolle. Das einzige Problem von mündlichen Vereinbarungen ist ihre 
schlechte Beweisbarkeit und damit die Notwendigkeit von Zeugen. Und 
selbst eine freiwillige Leistung darf ein AG vielleicht jederzeit 
zurücknehmen, aber ganz gewiss nicht rückwirkend und nur, weil ein AN 
gekündigt und hat.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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von nemesis... (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Ähnlicher Fall:
> http://www.frag-einen-anwalt.de/Gehaltserhoehung-o...

Na, wenn ein erhöhtes Brutto und das für Monate ersichtlich ist, dann
liegt kein Abrechnungsfehler vor, weil ein Fehler durch die Buchhaltung,
sofern das da keine Schlafmützen sind, sofort aufgedeckt würde.
Richter sind nämlich nicht blöde.
Bei so ein paar Wochen oder Monate kann das schon mal passieren,
aber das ist eher selten und somit unwahrscheinlich.

Claus M. schrieb:
> Dann
> deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die
> jederzeit wieder gestrichen werden kann.

Da wäre ich aber skeptisch. Jederzeit sicher nicht, in einem
überschaubaren Zeitrahmen dagegen schon. Beim Weihnachtsgeld
ist das nämlich üblich. Wenn der AN erst nach dem April kündigt,
kann man die Gratifikation nicht mehr zurück verlangen. An der
Rechtsprechung dürfte sich eigentlich nichts geändert haben
und die ist schon uralt.


Ist eigentlich schon mal jemand hier im Arbeitsgerichtsprozess
vereidigt worden? Da relativiert sich dann nämlich die Beweislast,
denn welcher Angestellter will da eine Strafe riskieren. Kein
Arbeitgeber ist das wert. Daher scheuen viele Firmen
Arbeitsgerichtsprozesse, wie der Teufel das Weihwasser.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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A. H. schrieb:
> Claus M. schrieb:
>> Knut B. schrieb:
>>> Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem.

Der aber wohl nur bezeugen kann das es in der Firma Gehaltserhöhungen 
gegeben haben sollte, aber nicht ob die erhöhte Buchung damit in 
direkten Zusammenhang steht.

>> Hilft aber nix. Ohne was schriftliches alles unerheblich. Dann
>> deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die
>> jederzeit wieder gestrichen werden kann.
>
> Diese Aussage ist, mit Verlaub gesagt, schlichter Unsinn. Ein Vertrag
> ist ein Vertrag und eine Zusage ist eine Zusage, ob mündlich oder
> schriftlich spielt für die rechtliche Bewertung nicht die geringste
> Rolle.

So wie oben geschildert handelt es sich nicht um eine Zusage zwischen 
zwei Vertragspartnern. Wie oben geschildert kam es zu keiner Aussage des 
GF bezüglich eine Erhöhung des TO zum angegeben Monat. Zitat "Dies ist 
mit keiner Silbe angekündigt worden".

Oben wurde allein geschildert, das es eine höhere Überweisung als sonst 
gegeben hat und der Empfänger sich versucht einen Reim daraufzumachen.

Eine Gehaltszusage sieht anders aus, die beinhalt wer, wieviel, wann, 
wie oft, unter welchen Voraussetzungen bekommt.

MfG,

von nemesis... (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> So wie oben geschildert handelt es sich nicht um eine Zusage zwischen
> zwei Vertragspartnern. Wie oben geschildert kam es zu keiner Aussage des
> GF bezüglich eine Erhöhung des TO zum angegeben Monat. Zitat "Dies ist
> mit keiner Silbe angekündigt worden".

Müsste er das denn tun? Die Juristen haben da einen Begriff Namens:
Konkludent, was nichts anderes bedeutet wie schlüssiges Handeln.
Sicher kann es bei der Lohnabrechnung mal einen Fehler geben, aber
wenn man nachteilig später das wieder rückgängig macht, eben wegen
eines Irrtums, dann sollte das zeitnah auch begründet werden, weil man
ja in den Rechtsraum eines anderen, nämlich dem Arbeitnehmer eingreift.
Abhängig beschäftigt heißt nämlich nicht entmündigt.
Fehlt die Begründung, würde ich das als Indiz werten, dass eine 
Lohnerhöhung und kein Irrtum vorlag. Das ist natürlich ziemlich 
grenzwertig, aber lässt durchaus Spielraum für Interpretation.

> Oben wurde allein geschildert, das es eine höhere Überweisung als sonst
> gegeben hat und der Empfänger sich versucht einen Reim daraufzumachen.

Sicher wird es da wohl auch eine Sorgfaltspflicht geben, nur wie
muss man da vorgehen? Anhand der Lohnabrechnung wäre es zumindest
nicht verkehrt in der Personalverwaltung nachzufragen und konstruktiv
mit zu wirken, ob ein Fehler nicht zu einer Rückforderung führt und
man den Mehrbetrag dann nicht euphorisch verzockt, sondern behält.

> Eine Gehaltszusage sieht anders aus, die beinhalt wer, wieviel, wann,
> wie oft, unter welchen Voraussetzungen bekommt.

Ich wüsste jetzt nicht, dass ein Gehaltserhöhungszusage an die
Schriftform gebunden oder vorgeschrieben ist. Was leere Versprechungen
sind, hat doch sicher schon jeder Arbeitnehmer erlebt.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Fpga K. schrieb:

>  Die Juristen haben da einen Begriff Namens:
> Konkludent, was nichts anderes bedeutet wie schlüssiges Handeln.
> Sicher kann es bei der Lohnabrechnung mal einen Fehler geben, aber
> wenn man nachteilig später das wieder rückgängig macht, eben wegen
> eines Irrtums, dann sollte das zeitnah auch begründet werden, weil man
> ja in den Rechtsraum eines anderen, nämlich dem Arbeitnehmer eingreift.

Quatsch "Eingriff in den AN-Rechtsraum", was einmal zuviel gezahlt wurde 
wird beim nächsten Mal einbehalten und alles ist im Lot - das wusste 
schon Adam Ries.

> Abhängig beschäftigt heißt nämlich nicht entmündigt.
Fehlbuchung = Entmündigung -> Alter, heute schiessen die 
Küchentischjuristen Koboldz.

> Fehlt die Begründung, würde ich das als Indiz werten, dass eine
> Lohnerhöhung und kein Irrtum vorlag.

Zeig mir den Juristen für den eine einmalige erhöhte Buchung ohne 
jegliche Ankündigung/Erläuterung konkludent eine Gehaltserhöhung 
darstellt und keine Fehlbuchung. Zumal die Fehlbuchung bei der nächsten 
regulären Möglichkeit wie eine solche behandelt wurde, nämlich 
einbehalten in der Monatsabrechnung.

MfG,

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Fpga K. schrieb:
> So wie oben geschildert handelt es sich nicht um eine Zusage zwischen
> zwei Vertragspartnern. Wie oben geschildert kam es zu keiner Aussage des
> GF bezüglich eine Erhöhung des TO zum angegeben Monat

Es gab im Nachinein die mündliche Bestätigung der Zahlung, sowohl dem 
AN, als auch dem Abteilungsleiter gegenüber. Das schrieb ich aber weiter 
oben schon. Insofern war die Bezahlung des Zuschlages bewußt und 
keinesfalls ein Irrtum. Ebensolches sagt der Lohnschein vom März aus.

von Trainer (Gast)


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Die Erhöhung ging doch bestimmt an alle wenn nicht vorher abgesprochen. 
Also einfach die Lohnabrechnung von den Kollegen vorlegen.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Wie, an alle? Der eine benannte Bekannte hat eine Lohnerhöhung bekomen, 
sonst niemand. Wohl als Anerkennung für seine guten Leistungen im 
aktuellen Projekt...

von Carsten Sch. (Gast)


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Knut B. schrieb:
> Es gab im Nachinein die mündliche Bestätigung der Zahlung, sowohl dem
> AN, als auch dem Abteilungsleiter gegenüber. Das schrieb ich aber weiter
> oben schon. Insofern war die Bezahlung des Zuschlages bewußt und
> keinesfalls ein Irrtum. Ebensolches sagt der Lohnschein vom März aus.

Ja das schriebst du...
Aber nicht ob nur vorZeugen bestätigt wurde das er bewusst eine höhere 
Gehaltszahlung erhalten hat, oder ob wirklich explizit vor Zeugen die 
auch jetzt zu seinen Gunsten aussagen würden bestätigt wurde das von 
jetzt an sein Grundgehalt um 400 Euro (Brutto oder Netto?)höher ist?

Wenn nicht explizit von einer Verantwortlichen Person (GF oder 
Prokurist) gesagt wurde das diese Zusatzzahlung auf die dauerhafte 
Erhöhung seines Grundgehaltes zurückzuführen ist, dann kann der 
Arbeitgeber immer noch behaupten das sei entweder eine freiwillige 
Zulage, z.b.für Betriebstreue gewesen (einmalig oder regelmäßig) die er 
je nach Argumentation durchaus Zurückfordern kann.

Wurde nicht explizit von einer Verantwortlichen Person (GF oder 
Prokurist) gesagt das diese Zusatzzahlung tatsächlich in der Höhe von 
400 Euro erfolgen sollte, dann kann der Arbeitgeber immer noch behaupten 
das ein Fehler in der Zahlungshöhe vorlag. Tatsächlich sollte die Zulage 
ja nur 40 Euro betragen. Dummerweise hat man dann etwas zu viel 
überwiesen und versehentlich alles wieder einbehalten. Die 40 Euro 
überweist man aber sofort zurück...

Ein einzelner Lohnschein hinggen sagt genau GAR NICHTS aus, denn es ist 
ja die natürliche Folge eines Fehlers bei der Dateneingabe oder 
Informationsübermittlung das dieser ebenfalls falsche Werte aufweist.
Fehler passieren nicht erst bei der Überweisung (sofern die überhaupt 
noch händisch erfolgt und nicht automatisiert anhand der 
Lohnabrechnungsdaten) sondern viel häufiger schon bei der 
Lohnberechnung.

Nicht falsch verstehen:
Ich glaube dir durchaus das es so ist wie von dir behautet. Also das es 
eine freiwillige Lohnerhöhung gab die der Chef nun rückwirkend wegen der 
Kündigung gestrichen hat. Und auch das die entweder  wirklich als 
Erhöhung des Grundgehalts laufen sollte oder sich gar niemand in der 
Firma da näher Gedanken gemacht hat als was die definiert wird.

Aber das so zu beweisen wird schwer... Da müssen die Zeugen schon 
wirklich sehr genau und übereinstimmend den Gesprächsinhalt wiedergeben 
der zudem noch die genaue Definition (Art und Höhe) umfassen muss, damit 
die Firma nicht anders argumentieren kann.

Und selbst wenn der Nachweis gelingt das es um eine Anhebung des 
Grundgehaltes um 400 Euro ging, dann bleibt noch die Frage ob die 
Rücknahme für die nach Ausspruch der Kündigung zu zahlenden und 
vielleicht sogar für bereits gezahlten Gehälter möglich ist.

Also insgesamt sehr sehr hohe Hürden wo selbst wenn es prima läuft am 
ende vielleicht irgendetwas herauskommt wie das die Rückorderung nicht 
rechtmäßig, aber die nicht erfolgte Weiterzahlung Ok ist.
Läuft nur in einem Punkt nicht so gut verliert man haushoch und hat nur 
noch mehr Ärger an der Backe.

Ich bin sicher nicht der Typ der schnell dazu rät klein bei zu geben.

Aber in diesem Fall, wo es um eine Zusatzzahlung geht nach der man nicht 
einmal gefragt, geschweige denn mit der man gerechnet hat, die quasi als 
unerwartetes "Geschenk" vom Arbeitgeber unter Annahme einer noch länger 
andauernden Beschäftigung kurz vor der Kündigung wie vom Himmel gefallen 
ist, da sollte man bei diesen unsicheren Rahmenbedingungen dann doch 
besser die Kirche im Dorf lassen.
Statt verbrannte Erde zu erzeugen sehen das man das Arbeitsverhältnis 
ordentlich beendet, ein vernünftiges Zeugnis bekommt und sich voll auf 
den neuen Job konzentrieren.

(Wenn der Arbeitgeber hingegen den gemeinsam vereinbarten Lohn plötzlich 
kürzen würde, dann gilt das natürlich nicht. Das sollte man sich 
hingegen keinesfalls bieten lassen.)

Gruß
Carsten

von Hp M. (nachtmix)


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Carsten Sch. schrieb:
> Statt verbrannte Erde zu erzeugen sehen das man das Arbeitsverhältnis
> ordentlich beendet, ein vernünftiges Zeugnis bekommt und sich voll auf
> den neuen Job konzentrieren.

Und mal mit dem alten AG reden, warum er die rückwirkendende Lohnkürzung 
gemacht hat.
Augenscheinlich war er bisher ja mit der Arbeit seines Angestellten 
zufrieden.

Gelegentlich kommt es ja vor, dass später noch fachliche Fragen zu 
erledigten Projekten auftauchen, und dann wäre es für den alten AG nicht 
hilfreich, wenn er sich jetzt so schofelig anstellt...

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Folgend eine Anwaltsauskunft zum Thema Lohnüberzahlung:
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-zuviel-gezahlten-arbeitslohn-an-den-arbeitgeber/

Demnach ist §814 BGB -"Kenntniss der Nichtschuld"- die dem Vernehmen 
nach in der Praxis selten erfolgreiche Möglichkeit die Rückforderung 
abzuwenden.

https://dejure.org/gesetze/BGB/814.html

Carsten Sch. schrieb:
> Also insgesamt sehr sehr hohe Hürden wo selbst wenn es prima läuft am
> ende vielleicht irgendetwas herauskommt wie das die Rückorderung nicht
> rechtmäßig, aber die nicht erfolgte Weiterzahlung Ok ist.
> Läuft nur in einem Punkt nicht so gut verliert man haushoch und hat nur
> noch mehr Ärger an der Backe. ...

Carsten's Ausführungen schliesse ich mich voll an. Sprecht das Ganze mal 
mit dem Cheffe sachlich durch und versucht mal dessen Standpunkt 
"nachzufühlen".

Der zahlt mehr, weil er den Mitarbeiter behalten will, aber dieser 
kündigt einfach und sagt nich mal Danke. Vielleicht heisst es noch - der 
Cheff ist selber Schuld, weil er es nicht mal gebacken kriegt eine Extra 
den Mitarbeitern zu kommunizieren. Verständlich wenn da Cheffe einen 
Zorn auch in Richtung Abteilungsleiter entwickelt.

MfG,

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Alles klar, vielen Dank, insbesondere an Carsten. Ich werde euren Rat 
weitergeben und versuchen, den Bekannten entsprechend zu unterstüzen, da 
es im Moment auch so ist, dass der letzte Lohn noch nicht überwiesen 
ist, während andere Kollegen den Lohn schon haben. Das klingt für mich 
nicht so, als wolle der Chef in Zukunft noch auf das Know How bei 
speziellen Fragen zuruckgreifen. Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, 
dass er in dem Fall dann auf Granit beißt... Ich melde mich, wenn es 
etwas neues gibt.

von nemesis... (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Sprecht das Ganze mal
> mit dem Cheffe sachlich durch und versucht mal dessen Standpunkt
> "nachzufühlen".

Wenn der überhaupt noch Lust hat mit dem "Verräter" noch ein Gespräch
zu führen. Diese Typen fühlen sich nämlich nur dann in ihrer Rolle
wohl, wenn sie Chef spielen dürfen. Das ist hier aber nicht mehr
der Fall, weil die Furcht vor dem Arbeitsplatzverlust nicht mehr
existent ist. Da wird der so einen Hals bekommen, wenn er nur daran
denken muss.

Knut B. schrieb:
> Ich werde euren Rat
> weitergeben und versuchen, den Bekannten entsprechend zu unterstüzen, da
> es im Moment auch so ist, dass der letzte Lohn noch nicht überwiesen
> ist, während andere Kollegen den Lohn schon haben.

Die Abschlussrechnung ist ja auch meist etwas aufwendiger, aber
nicht so aufwendig, dass man da Wochen oder Monatelang auf das Geld
warten muss. Da würde ich dann aber mal die Personalabteilung
kontakten, wann die Kohle kommt und wenn den Worten keine Taten
folgen, den Rechtsweg beschreiten, also das Geld anmahnen usw.
Nicht, dass der Chef durch dreht und noch kreativer wird als
bisher.

> Das klingt für mich
> nicht so, als wolle der Chef in Zukunft noch auf das Know How bei
> speziellen Fragen zuruckgreifen.

Wahrscheinlich ist das sowieso keine Option, weil ja dann der Chef
zu Kreuze kriechen müsste. Das macht kein Chef.

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