Hallo Forum, ein Bekanter hat den Job gewechselt. Zuvor hat ihm der alte AG gerade eine Lohnerhöhung zukommen lassen. Dies ist mit keiner Silbe angekündigt worden. Erst als der Bekannte nachgefragt hat, wurde ihm bestätigt, dass es eine Lohnerhöhung gegeben hat. Dies wurde auch dem Abteilungsleiter mitgeteilt. Schriftlich gibt es dazu exakt nichts. Dann hat der Bekannte aus guten Grund gekündigt und einen neuen AV bei einem anderen Unternehmen unterzeichnet. Er hat noch bis zum Ende der Kundigungsfrist minus Resturlaub gearbeitet und zum Beenden eines laufenden Projekts bei der alten Firma maßgeblich beigetragen. Die Überraschung kam mit dem letzten Lohnstreifen. Der Betrag der Lohnerhöhung vom März wurde ihm aberkannt, sein aktueller Lohn entspricht wieder dem vor der Lohnerhöhung, also Stand Februar. Zusatzlich wurde ihm die Erhöhung vom März vom aktuellen Lohn abgezogen. Für mich ist es klar, dass das nicht zulässig ist, mal ganz abgesehen von der Dreistigkeit. Was meint ihr - wie kann mein Bekannter dagegen vorgehen, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen? Ist Drohen gegenüber dem alten AG mit Verweis auf die Gesetzeslage angebracht? Wie seht ihr die Aussicht auf Erfolg, falls doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss?
Knut B. schrieb: > Schriftlich gibt es dazu exakt nichts. Tja, Pech halt. Der AG mag halt versehentlich zu viel überwiesen haben... Kannst du ihm was anderes nachweisen..?
Nase schrieb: > Knut B. schrieb: >> Schriftlich gibt es dazu exakt nichts. > Tja, Pech halt. > > Der AG mag halt versehentlich zu viel überwiesen haben... > Kannst du ihm was anderes nachweisen..? Ja, da er es unter Zeugen (Abteilungsleiter) gesagt hat.
Knut B. schrieb: > > Ja, da er es unter Zeugen (Abteilungsleiter) gesagt hat. Kein Richter wird dir eine mündliche Zusage einer Lohnerhöhung abkaufen. MfG,
Knut B. schrieb: > Nase schrieb: >> Knut B. schrieb: >>> Schriftlich gibt es dazu exakt nichts. >> Tja, Pech halt. >> >> Der AG mag halt versehentlich zu viel überwiesen haben... >> Kannst du ihm was anderes nachweisen..? > > Ja, da er es unter Zeugen (Abteilungsleiter) gesagt hat. Und du denkst, angesichts des geschilderten Betriebsklimas werden diese Zeugen das riskieren und dem Chef in den Rücken fallen? Mit den bezahlten drei Monaten kannst du dich ja nichtmal auf Gewohnheitsanspruch berufen.
Er soll sich beim nem RA beraten lassen. Persönlich denke ich aber, dass er sehr schlechte Karten hat. - Zeugen werden vermutlich nicht zu einem gekündigten Mitarbeiter stehen, wenn sie weiterhin Karriere machen wollen - Er hat nichts schriftliches - Auch in der Verwaltung kommen Fehler vor, dann ist eben der überbezahlte Lohn einfach zurückgefordert worden. - Es wird sich vermutlich auch gar nicht lohnen, um wieviel Geld geht es denn? Ich hatte auch mal ein paar Monate ein bisschen zuviel bekommen. Das war auf der Lohnabrechnung zwar aufgeführt, aber die steuerliche Einordnung war inkorrekt (zwei Posten wurden vertauscht die steuerlich unterschiedlich behandelt werden müssen!). Nach einem Hinweis an die Verwaltung wurde das geändert. Ich bekam für die VORHERIGEN Monate eine angepasste Abrechnung, die Differenz wurde mit dem Lohn verrechnet.
Knut B. schrieb: > Hallo Forum, > > ein Bekanter hat den Job gewechselt. Zuvor hat ihm der alte AG gerade > eine Lohnerhöhung zukommen lassen. Dies ist mit keiner Silbe angekündigt > worden. Erst als der Bekannte nachgefragt hat, wurde ihm bestätigt, dass > es eine Lohnerhöhung gegeben hat. Dies wurde auch dem Abteilungsleiter > mitgeteilt. Schriftlich gibt es dazu exakt nichts. War die vielleicht tariflich? > Dann hat der Bekannte aus guten Grund gekündigt und einen neuen AV bei > einem anderen Unternehmen unterzeichnet. Einen Grund brauchen Arbeitnehmer nicht. Sofern es ein normaler Arbeitsvertrag können AN jederzeit fristgerecht kündigen. AG dagegen müssen außerhalb einer Probezeit eine Kündigung BEGRÜNDEN. > Er hat noch bis zum Ende der > Kundigungsfrist minus Resturlaub gearbeitet und zum Beenden eines > laufenden Projekts bei der alten Firma maßgeblich beigetragen. Dann sollte sich das auch positiv auf sein Arbeitszeugnis auswirken. > Die > Überraschung kam mit dem letzten Lohnstreifen. Der Betrag der > Lohnerhöhung vom März wurde ihm aberkannt, sein aktueller Lohn > entspricht wieder dem vor der Lohnerhöhung, also Stand Februar. > Zusatzlich wurde ihm die Erhöhung vom März vom aktuellen Lohn abgezogen. Das ist gelebte Praxis beim Weihnachtsgeld und wenn die Lohnerhöhung eine Leistungszulage ist, dann würde ich das mal als rechtens einstufen. Ein paar Monate später wäre das nicht mehr möglich gewesen (betriebliche Übung). > Für mich ist es klar, dass das nicht zulässig ist, mal ganz abgesehen > von der Dreistigkeit. Anscheinend überschätzt du die Rechtmäßigkeit etwas. > Was meint ihr - wie kann mein Bekannter dagegen > vorgehen, ohne dass ihm weitere Kosten entstehen? Ist Drohen gegenüber > dem alten AG mit Verweis auf die Gesetzeslage angebracht? Wie seht ihr > die Aussicht auf Erfolg, falls doch ein Anwalt eingeschaltet werden > muss? Lohnt sich für ein paar Scheine nicht, weil vor einem Arbeitsgericht jede Partei die Prozesskosten hälftig tragen muss. Unterm Strich wird da nichts bei raus kommen. Das weiß auch die Firma und daher machen die das auch so dreist. Nase schrob: Mit den bezahlten drei Monaten kannst du dich ja nichtmal auf Gewohnheitsanspruch berufen. Februar: alter Lohn März: neuer Lohn inkl. Zuschlag April: neuer Lohn abzl. Zuschlag f. März und April. Für mich sind das nur zwei Monate. Ich würde da keine Wellen schlagen und mich auf den neuen Job fokussieren. Man muss auch bedenken, das Firmen, insbesondere Personaler telefonieren können. Da sollte man keinen Anlass für einen schlechten Ruf (hat uns wegen einer Kleinigkeit verklagt) bieten, gegen den man ohnehin machtlos ist.
nemesis... schrieb: > War die vielleicht tariflich? Nein - kleine Klitsche, nix Tarif. nemesis... schrieb: > Februar: alter Lohn > März: neuer Lohn inkl. Zuschlag > April: neuer Lohn abzl. Zuschlag f. März und April. Nee, März: neuer Lohn. April: alter Lohn minus März Zuschlag. nemesis... schrieb: > Man muss auch bedenken, das Firmen, insbesondere > Personaler telefonieren können. Gibt es da nicht wirklich - Familienbetrieb mit hemdsärmeliger Verwaltung, naja... Aber vielleicht hast Du Recht, dass es den Aufwans nicht lohnt. Es geht aber immerhin um 400EUR, das ist im Osten des Landes nicht soo wenig.
Johannes O. schrieb: > Persönlich denke ich aber, dass er sehr schlechte Karten hat. > - Zeugen werden vermutlich nicht zu einem gekündigten Mitarbeiter > stehen, wenn sie weiterhin Karriere machen wollen Der Kollege hat ebenfalls gekündigt und macht jetzt anderswo Karriere. Ich denke, den hätten wir auf unserer Seite ;-) Nase schrieb: > Und du denkst, angesichts des geschilderten Betriebsklimas werden diese > Zeugen das riskieren und dem Chef in den Rücken fallen? Ja, ganz gewiss :-). Nase schrieb: > Mit den bezahlten drei Monaten kannst du dich ja nichtmal auf > Gewohnheitsanspruch berufen. Hmm - wie gesagt, es geht um einen Bekannten, nicht um mich. Aber vom Sachverhalt sicher richtig.
nemesis... schrieb: > Lohnt sich für ein paar Scheine nicht, weil vor einem Arbeitsgericht > jede Partei die Prozesskosten hälftig tragen muss. Das ist zwar formal richtig aber nur die halbe Wahrheit. Denn in der Regel wird das Gericht einen Vergleich anstreben und kommt es vor einem Arbeitsgericht zu einem Vergleich fallen gar keine Gerichtskosten an. Selbst wenn kein Vergleich möglich ist kann man vor dem Stellen von Anträgen seine Klage noch zurück ziehen. Auch dann bleibt die Sache kostenfrei und der Richter lässt in der Regel schon deutlich durchblicken, wenn ein eventueller Antrag wenig Aussicht auf Erfolg hat. Das finanzielle Risiko ist für einen AN vor einem Arbeitsgericht also ziemlich gering. Abgesehen davon hängen Gerichtskosten vom Streitwert ab und dürften hier eher unerheblich sein. Dennoch glaube ich auch, dass eine Klage in diesem Fall keinen Sinn macht. Zwar dürfte das Verhalten des AG gegen Treu und Glauben verstoßen und damit rechtswidrig sein, die Beweislast läge wohl aber immer noch beim AN und ohne etwas Schriftliches wäre er auf Zeugen angewiesen, die er wohl kaum finden wird.
Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem. Aber vielen Dank schon mal für die Ausführungen, die helfen für ein Beratungsgespräch sicher weiter.
Knut B. schrieb: > Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem. Hilft aber nix. Ohne was schriftliches alles unerheblich. Dann deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die jederzeit wieder gestrichen werden kann.
Claus M. schrieb: > Knut B. schrieb: >> Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem. > > Hilft aber nix. Ohne was schriftliches alles unerheblich. Dann > deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die > jederzeit wieder gestrichen werden kann. Diese Aussage ist, mit Verlaub gesagt, schlichter Unsinn. Ein Vertrag ist ein Vertrag und eine Zusage ist eine Zusage, ob mündlich oder schriftlich spielt für die rechtliche Bewertung nicht die geringste Rolle. Das einzige Problem von mündlichen Vereinbarungen ist ihre schlechte Beweisbarkeit und damit die Notwendigkeit von Zeugen. Und selbst eine freiwillige Leistung darf ein AG vielleicht jederzeit zurücknehmen, aber ganz gewiss nicht rückwirkend und nur, weil ein AN gekündigt und hat.
Ähnlicher Fall: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gehaltserhoehung-ohne-Schriftform,-Gehaltsherabsetzung-mit-Kuendigung---f52711.html
Fpga K. schrieb: > Ähnlicher Fall: > http://www.frag-einen-anwalt.de/Gehaltserhoehung-o... Na, wenn ein erhöhtes Brutto und das für Monate ersichtlich ist, dann liegt kein Abrechnungsfehler vor, weil ein Fehler durch die Buchhaltung, sofern das da keine Schlafmützen sind, sofort aufgedeckt würde. Richter sind nämlich nicht blöde. Bei so ein paar Wochen oder Monate kann das schon mal passieren, aber das ist eher selten und somit unwahrscheinlich. Claus M. schrieb: > Dann > deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die > jederzeit wieder gestrichen werden kann. Da wäre ich aber skeptisch. Jederzeit sicher nicht, in einem überschaubaren Zeitrahmen dagegen schon. Beim Weihnachtsgeld ist das nämlich üblich. Wenn der AN erst nach dem April kündigt, kann man die Gratifikation nicht mehr zurück verlangen. An der Rechtsprechung dürfte sich eigentlich nichts geändert haben und die ist schon uralt. Ist eigentlich schon mal jemand hier im Arbeitsgerichtsprozess vereidigt worden? Da relativiert sich dann nämlich die Beweislast, denn welcher Angestellter will da eine Strafe riskieren. Kein Arbeitgeber ist das wert. Daher scheuen viele Firmen Arbeitsgerichtsprozesse, wie der Teufel das Weihwasser.
A. H. schrieb: > Claus M. schrieb: >> Knut B. schrieb: >>> Wie gesagt, Zeuge ist kein Problem. Der aber wohl nur bezeugen kann das es in der Firma Gehaltserhöhungen gegeben haben sollte, aber nicht ob die erhöhte Buchung damit in direkten Zusammenhang steht. >> Hilft aber nix. Ohne was schriftliches alles unerheblich. Dann >> deklariert es der Arbeitgeber als freiwillige außertarifliche Zulage die >> jederzeit wieder gestrichen werden kann. > > Diese Aussage ist, mit Verlaub gesagt, schlichter Unsinn. Ein Vertrag > ist ein Vertrag und eine Zusage ist eine Zusage, ob mündlich oder > schriftlich spielt für die rechtliche Bewertung nicht die geringste > Rolle. So wie oben geschildert handelt es sich nicht um eine Zusage zwischen zwei Vertragspartnern. Wie oben geschildert kam es zu keiner Aussage des GF bezüglich eine Erhöhung des TO zum angegeben Monat. Zitat "Dies ist mit keiner Silbe angekündigt worden". Oben wurde allein geschildert, das es eine höhere Überweisung als sonst gegeben hat und der Empfänger sich versucht einen Reim daraufzumachen. Eine Gehaltszusage sieht anders aus, die beinhalt wer, wieviel, wann, wie oft, unter welchen Voraussetzungen bekommt. MfG,
Fpga K. schrieb: > So wie oben geschildert handelt es sich nicht um eine Zusage zwischen > zwei Vertragspartnern. Wie oben geschildert kam es zu keiner Aussage des > GF bezüglich eine Erhöhung des TO zum angegeben Monat. Zitat "Dies ist > mit keiner Silbe angekündigt worden". Müsste er das denn tun? Die Juristen haben da einen Begriff Namens: Konkludent, was nichts anderes bedeutet wie schlüssiges Handeln. Sicher kann es bei der Lohnabrechnung mal einen Fehler geben, aber wenn man nachteilig später das wieder rückgängig macht, eben wegen eines Irrtums, dann sollte das zeitnah auch begründet werden, weil man ja in den Rechtsraum eines anderen, nämlich dem Arbeitnehmer eingreift. Abhängig beschäftigt heißt nämlich nicht entmündigt. Fehlt die Begründung, würde ich das als Indiz werten, dass eine Lohnerhöhung und kein Irrtum vorlag. Das ist natürlich ziemlich grenzwertig, aber lässt durchaus Spielraum für Interpretation. > Oben wurde allein geschildert, das es eine höhere Überweisung als sonst > gegeben hat und der Empfänger sich versucht einen Reim daraufzumachen. Sicher wird es da wohl auch eine Sorgfaltspflicht geben, nur wie muss man da vorgehen? Anhand der Lohnabrechnung wäre es zumindest nicht verkehrt in der Personalverwaltung nachzufragen und konstruktiv mit zu wirken, ob ein Fehler nicht zu einer Rückforderung führt und man den Mehrbetrag dann nicht euphorisch verzockt, sondern behält. > Eine Gehaltszusage sieht anders aus, die beinhalt wer, wieviel, wann, > wie oft, unter welchen Voraussetzungen bekommt. Ich wüsste jetzt nicht, dass ein Gehaltserhöhungszusage an die Schriftform gebunden oder vorgeschrieben ist. Was leere Versprechungen sind, hat doch sicher schon jeder Arbeitnehmer erlebt.
nemesis... schrieb: > Fpga K. schrieb: > Die Juristen haben da einen Begriff Namens: > Konkludent, was nichts anderes bedeutet wie schlüssiges Handeln. > Sicher kann es bei der Lohnabrechnung mal einen Fehler geben, aber > wenn man nachteilig später das wieder rückgängig macht, eben wegen > eines Irrtums, dann sollte das zeitnah auch begründet werden, weil man > ja in den Rechtsraum eines anderen, nämlich dem Arbeitnehmer eingreift. Quatsch "Eingriff in den AN-Rechtsraum", was einmal zuviel gezahlt wurde wird beim nächsten Mal einbehalten und alles ist im Lot - das wusste schon Adam Ries. > Abhängig beschäftigt heißt nämlich nicht entmündigt. Fehlbuchung = Entmündigung -> Alter, heute schiessen die Küchentischjuristen Koboldz. > Fehlt die Begründung, würde ich das als Indiz werten, dass eine > Lohnerhöhung und kein Irrtum vorlag. Zeig mir den Juristen für den eine einmalige erhöhte Buchung ohne jegliche Ankündigung/Erläuterung konkludent eine Gehaltserhöhung darstellt und keine Fehlbuchung. Zumal die Fehlbuchung bei der nächsten regulären Möglichkeit wie eine solche behandelt wurde, nämlich einbehalten in der Monatsabrechnung. MfG,
Fpga K. schrieb: > So wie oben geschildert handelt es sich nicht um eine Zusage zwischen > zwei Vertragspartnern. Wie oben geschildert kam es zu keiner Aussage des > GF bezüglich eine Erhöhung des TO zum angegeben Monat Es gab im Nachinein die mündliche Bestätigung der Zahlung, sowohl dem AN, als auch dem Abteilungsleiter gegenüber. Das schrieb ich aber weiter oben schon. Insofern war die Bezahlung des Zuschlages bewußt und keinesfalls ein Irrtum. Ebensolches sagt der Lohnschein vom März aus.
Die Erhöhung ging doch bestimmt an alle wenn nicht vorher abgesprochen. Also einfach die Lohnabrechnung von den Kollegen vorlegen.
Wie, an alle? Der eine benannte Bekannte hat eine Lohnerhöhung bekomen, sonst niemand. Wohl als Anerkennung für seine guten Leistungen im aktuellen Projekt...
Knut B. schrieb: > Es gab im Nachinein die mündliche Bestätigung der Zahlung, sowohl dem > AN, als auch dem Abteilungsleiter gegenüber. Das schrieb ich aber weiter > oben schon. Insofern war die Bezahlung des Zuschlages bewußt und > keinesfalls ein Irrtum. Ebensolches sagt der Lohnschein vom März aus. Ja das schriebst du... Aber nicht ob nur vorZeugen bestätigt wurde das er bewusst eine höhere Gehaltszahlung erhalten hat, oder ob wirklich explizit vor Zeugen die auch jetzt zu seinen Gunsten aussagen würden bestätigt wurde das von jetzt an sein Grundgehalt um 400 Euro (Brutto oder Netto?)höher ist? Wenn nicht explizit von einer Verantwortlichen Person (GF oder Prokurist) gesagt wurde das diese Zusatzzahlung auf die dauerhafte Erhöhung seines Grundgehaltes zurückzuführen ist, dann kann der Arbeitgeber immer noch behaupten das sei entweder eine freiwillige Zulage, z.b.für Betriebstreue gewesen (einmalig oder regelmäßig) die er je nach Argumentation durchaus Zurückfordern kann. Wurde nicht explizit von einer Verantwortlichen Person (GF oder Prokurist) gesagt das diese Zusatzzahlung tatsächlich in der Höhe von 400 Euro erfolgen sollte, dann kann der Arbeitgeber immer noch behaupten das ein Fehler in der Zahlungshöhe vorlag. Tatsächlich sollte die Zulage ja nur 40 Euro betragen. Dummerweise hat man dann etwas zu viel überwiesen und versehentlich alles wieder einbehalten. Die 40 Euro überweist man aber sofort zurück... Ein einzelner Lohnschein hinggen sagt genau GAR NICHTS aus, denn es ist ja die natürliche Folge eines Fehlers bei der Dateneingabe oder Informationsübermittlung das dieser ebenfalls falsche Werte aufweist. Fehler passieren nicht erst bei der Überweisung (sofern die überhaupt noch händisch erfolgt und nicht automatisiert anhand der Lohnabrechnungsdaten) sondern viel häufiger schon bei der Lohnberechnung. Nicht falsch verstehen: Ich glaube dir durchaus das es so ist wie von dir behautet. Also das es eine freiwillige Lohnerhöhung gab die der Chef nun rückwirkend wegen der Kündigung gestrichen hat. Und auch das die entweder wirklich als Erhöhung des Grundgehalts laufen sollte oder sich gar niemand in der Firma da näher Gedanken gemacht hat als was die definiert wird. Aber das so zu beweisen wird schwer... Da müssen die Zeugen schon wirklich sehr genau und übereinstimmend den Gesprächsinhalt wiedergeben der zudem noch die genaue Definition (Art und Höhe) umfassen muss, damit die Firma nicht anders argumentieren kann. Und selbst wenn der Nachweis gelingt das es um eine Anhebung des Grundgehaltes um 400 Euro ging, dann bleibt noch die Frage ob die Rücknahme für die nach Ausspruch der Kündigung zu zahlenden und vielleicht sogar für bereits gezahlten Gehälter möglich ist. Also insgesamt sehr sehr hohe Hürden wo selbst wenn es prima läuft am ende vielleicht irgendetwas herauskommt wie das die Rückorderung nicht rechtmäßig, aber die nicht erfolgte Weiterzahlung Ok ist. Läuft nur in einem Punkt nicht so gut verliert man haushoch und hat nur noch mehr Ärger an der Backe. Ich bin sicher nicht der Typ der schnell dazu rät klein bei zu geben. Aber in diesem Fall, wo es um eine Zusatzzahlung geht nach der man nicht einmal gefragt, geschweige denn mit der man gerechnet hat, die quasi als unerwartetes "Geschenk" vom Arbeitgeber unter Annahme einer noch länger andauernden Beschäftigung kurz vor der Kündigung wie vom Himmel gefallen ist, da sollte man bei diesen unsicheren Rahmenbedingungen dann doch besser die Kirche im Dorf lassen. Statt verbrannte Erde zu erzeugen sehen das man das Arbeitsverhältnis ordentlich beendet, ein vernünftiges Zeugnis bekommt und sich voll auf den neuen Job konzentrieren. (Wenn der Arbeitgeber hingegen den gemeinsam vereinbarten Lohn plötzlich kürzen würde, dann gilt das natürlich nicht. Das sollte man sich hingegen keinesfalls bieten lassen.) Gruß Carsten
Carsten Sch. schrieb: > Statt verbrannte Erde zu erzeugen sehen das man das Arbeitsverhältnis > ordentlich beendet, ein vernünftiges Zeugnis bekommt und sich voll auf > den neuen Job konzentrieren. Und mal mit dem alten AG reden, warum er die rückwirkendende Lohnkürzung gemacht hat. Augenscheinlich war er bisher ja mit der Arbeit seines Angestellten zufrieden. Gelegentlich kommt es ja vor, dass später noch fachliche Fragen zu erledigten Projekten auftauchen, und dann wäre es für den alten AG nicht hilfreich, wenn er sich jetzt so schofelig anstellt...
Folgend eine Anwaltsauskunft zum Thema Lohnüberzahlung: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-zuviel-gezahlten-arbeitslohn-an-den-arbeitgeber/ Demnach ist §814 BGB -"Kenntniss der Nichtschuld"- die dem Vernehmen nach in der Praxis selten erfolgreiche Möglichkeit die Rückforderung abzuwenden. https://dejure.org/gesetze/BGB/814.html Carsten Sch. schrieb: > Also insgesamt sehr sehr hohe Hürden wo selbst wenn es prima läuft am > ende vielleicht irgendetwas herauskommt wie das die Rückorderung nicht > rechtmäßig, aber die nicht erfolgte Weiterzahlung Ok ist. > Läuft nur in einem Punkt nicht so gut verliert man haushoch und hat nur > noch mehr Ärger an der Backe. ... Carsten's Ausführungen schliesse ich mich voll an. Sprecht das Ganze mal mit dem Cheffe sachlich durch und versucht mal dessen Standpunkt "nachzufühlen". Der zahlt mehr, weil er den Mitarbeiter behalten will, aber dieser kündigt einfach und sagt nich mal Danke. Vielleicht heisst es noch - der Cheff ist selber Schuld, weil er es nicht mal gebacken kriegt eine Extra den Mitarbeitern zu kommunizieren. Verständlich wenn da Cheffe einen Zorn auch in Richtung Abteilungsleiter entwickelt. MfG,
Alles klar, vielen Dank, insbesondere an Carsten. Ich werde euren Rat weitergeben und versuchen, den Bekannten entsprechend zu unterstüzen, da es im Moment auch so ist, dass der letzte Lohn noch nicht überwiesen ist, während andere Kollegen den Lohn schon haben. Das klingt für mich nicht so, als wolle der Chef in Zukunft noch auf das Know How bei speziellen Fragen zuruckgreifen. Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass er in dem Fall dann auf Granit beißt... Ich melde mich, wenn es etwas neues gibt.
Fpga K. schrieb: > Sprecht das Ganze mal > mit dem Cheffe sachlich durch und versucht mal dessen Standpunkt > "nachzufühlen". Wenn der überhaupt noch Lust hat mit dem "Verräter" noch ein Gespräch zu führen. Diese Typen fühlen sich nämlich nur dann in ihrer Rolle wohl, wenn sie Chef spielen dürfen. Das ist hier aber nicht mehr der Fall, weil die Furcht vor dem Arbeitsplatzverlust nicht mehr existent ist. Da wird der so einen Hals bekommen, wenn er nur daran denken muss. Knut B. schrieb: > Ich werde euren Rat > weitergeben und versuchen, den Bekannten entsprechend zu unterstüzen, da > es im Moment auch so ist, dass der letzte Lohn noch nicht überwiesen > ist, während andere Kollegen den Lohn schon haben. Die Abschlussrechnung ist ja auch meist etwas aufwendiger, aber nicht so aufwendig, dass man da Wochen oder Monatelang auf das Geld warten muss. Da würde ich dann aber mal die Personalabteilung kontakten, wann die Kohle kommt und wenn den Worten keine Taten folgen, den Rechtsweg beschreiten, also das Geld anmahnen usw. Nicht, dass der Chef durch dreht und noch kreativer wird als bisher. > Das klingt für mich > nicht so, als wolle der Chef in Zukunft noch auf das Know How bei > speziellen Fragen zuruckgreifen. Wahrscheinlich ist das sowieso keine Option, weil ja dann der Chef zu Kreuze kriechen müsste. Das macht kein Chef.
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