Forum: HF, Funk und Felder Mobil Funkanlage ohne Lizenz (HB)


von Rene H. (Gast)


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Hallo Zusammen,

der Titel ist etwas unglücklich, ich weiss, besser wusste ich es aber 
auch nicht zu beschreiben.

Ich habe in meinem Auto ein Funkgerät installiert für 2m/70cm. Natürlich 
habe ich eine Lizenz (HB9). Kürzlich kam ich in eine Verkehrskontrolle 
und da wurde auch meine Lizenz geprüft (nachdem sie das Mikrofon sahen).

Jetzt stellt sich mir die Frage: was ist wenn meine Frau mit dem Auto 
fährt (ohne Lizenz). Bekommt sie dann Kummer resp. wie kann man das 
sicherstellen dass sie keinen Kummer bekommt? Vielleicht weiss das 
jemand hier?

vy 73 de René

von Florian W. (florian_w77)


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Ist das Mikro steckbar, bzw mit Bajonett-Verschluss? Wenn ja, jedesmal 
ausbauen und mitnehmen, dann ist das Gerät für deine Frau nicht 
betriebsbereit.

MfG
Florian Walder

von VielleichtDoch (Gast)


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Florian W. schrieb:
> Ist das Mikro steckbar, bzw mit Bajonett-Verschluss? Wenn ja, jedesmal
> ausbauen und mitnehmen, dann ist das Gerät für deine Frau nicht
> betriebsbereit.

So ein Quatsch!

von Wersi (Gast)


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VielleichtDoch schrieb:
> Florian W. schrieb:
>> Ist das Mikro steckbar, bzw mit Bajonett-Verschluss? Wenn ja, jedesmal
>> ausbauen und mitnehmen, dann ist das Gerät für deine Frau nicht
>> betriebsbereit.
>
> So ein Quatsch!

Dann sag, wie's richtig ist!

von Sven D. (Gast)


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Du als Betreiber einer Amateurfunkanlage hast sicherzustellen das diese 
von Unbefugten nicht benutzt werden kann. So einfach ist das. Das 
bedeutet Du musst das Funkgerät unbenutzbar machen(Stromkabel entfernen, 
Bedienteil entfernen, Antenne oder der Kabel entfernen) sobald eine 
Person ohne Amateurfunklizenz das Auto benutzt.

Edit: Nur das Mikrofon entfernen verhindert nicht die Benutzung der 
Anlage durch Unbefugte.

von Matthias K. (kannichauch)


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Das jemand verbotenerweise mit dem Gerät rumspielen könnte ist ein 
Problem und ich finde dazu einen Schlüsselschalter für die 
Spannungsversorgung ganz gut.
Und bei Dir zuhause? Dein Shack, falls Du sowas hast, ist ja 
wahrscheinlich auch durch die Frau zugänglich und da prüft auch niemand.
Ich vermute, die Beamten sind gerne etwas neugierig oder sie haben Dich 
direkt bei der Benutzung gesehen.

von Rene H. (Gast)


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Vielen Dank an alle. Ich denke um sicher zu gehen, frage ich morgen bei 
der Polizei mal an. Ich werde berichten.

Matthias K. schrieb:
> Und bei Dir zuhause? Dein Shack, falls Du sowas hast, ist ja
> wahrscheinlich auch durch die Frau zugänglich und da prüft auch niemand.

Natürlich, sogar durch die Kinder. Da gehen die aber nicht dran, auf der 
einen Seite weil es sie nicht interessiert auf der anderen ist die 
Bedienung zu kompliziert. Das sind zuviele Geräte, die Mädchen sind 
schon mit zwei Fernbedienungen überfordert ;)


> Ich vermute, die Beamten sind gerne etwas neugierig oder sie haben Dich
> direkt bei der Benutzung gesehen.

Nein, es war nicht in Benutzung. Im Gegensatz zu Deutschland ist das 
Funken während dem fahren verboten und endet mit dem 
Führerscheinverlust.

Grüsse,
René

Edit: Schlüsselschalter ist zwar eine gute Idee, die vertragen sich aber 
mit der Stromstärke nicht.

von Sven D. (Gast)


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Rene H. schrieb:
> Ich denke um sicher zu gehen, frage ich morgen bei
> der Polizei mal an.

Wieso die Polizei? Sowas sollte in der VO Funk für die Schweiz stehen. 
Frag lieber bei der USKA nach, falls Du die für Dich geltenden 
Vorschriften nicht kennst.

von Rene H. (Gast)


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Sven D. schrieb:
> Rene H. schrieb:
> Ich denke um sicher zu gehen, frage ich morgen bei
> der Polizei mal an.
>
> Wieso die Polizei? Sowas sollte in der VO Funk für die Schweiz stehen.

Da steht aber nichts dazu.

> Frag lieber bei der USKA nach, falls Du die für Dich geltenden
> Vorschriften nicht kennst.

Die USKA ist ein Verein, auf deren Antwort würde ich nicht Vertrauen, 
wenn ich ehrlich bin.

von oszi40 (Gast)


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Rene H. schrieb:
> Edit: Schlüsselschalter ist zwar eine gute Idee, die vertragen sich aber
> mit der Stromstärke nicht.

Kommt ganz darauf an, was Du abschaltest. Es gibt auch Kfz-Relais (die 
leider auch Strom brauchen).

von Rene H. (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Rene H. schrieb:
> Edit: Schlüsselschalter ist zwar eine gute Idee, die vertragen sich aber
> mit der Stromstärke nicht.
>
> Kommt ganz darauf an, was Du abschaltest. Es gibt auch Kfz-Relais (die
> leider auch Strom brauchen).

Nun, es müsste das Funkgerät selbst sein. Beim senden zieht das 12-15A. 
Ich mag nichts auf Kante genäht, es müsste also 30A vertragen. Dann bin 
ich bei einer Schaltung mit Schalter und Relais. Diesen Aufwand möchte 
ich eigentlich nicht betreiben.

von oszi40 (Gast)


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Rene H. schrieb:
> es müsste also 30A vertragen

Nur als Beispiel sind auch 150A-Relais verfügbar wenn Du nicht die 
russische Lösung mit einem Bügel über den Einschalter wünschst. 
https://www.conrad.de/de/kfz-relais-o0306030.html

von Hp M. (nachtmix)


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Sven D. schrieb:
> Du als Betreiber einer Amateurfunkanlage hast sicherzustellen das diese
> von Unbefugten nicht benutzt werden kann. So einfach ist das.

In Deutschland.
In der Schweiz mag das anders aussehen.

Ich konnte in den Informationschriften der BAKOM nur finden, dass man 
ohne Konzession die Anlage nicht benutzen darf.
Dass man aktiv die Benutzung verhindern muss, habe ich nicht gefunden.
Ich denke, dass es ausreicht die Fahrzeuginsassen darauf hinzuweisen, 
dass sie das Gerät nicht benutzen dürfen.
http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01560/index.html?lang=de

P.S.:
Doch, da steht etwas:

Art. 11 FKV Benützung von Funkanlagen
1 Ist für die Benützung einer Funkanlage ein Fähigkeitsausweis 
erforderlich, so dürfen nur
Personen die Funkanlage benützen, welche einen solchen Ausweis besitzen.
2 Die Konzessionärin darf die Funkanlage nur zu ihrem Eigengebrauch 
benützen und
muss verhindern, dass Unbefugte die Funkanlage benützen.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hp M. schrieb:
> Ich konnte in den Informationschriften der BAKOM nur finden, dass man
> ohne Konzession die Anlage nicht benutzen darf.

In Deutschland ist der Besitz einer Funkanlage für jedermann (oder
-frau) statthaft.  Lediglich für den Betrieb ist eine Frequenzzuteilung
erforderlich.

Rene, schick doch deine Frau einfach mal zur Prüfung. :-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sven D. schrieb:
> Edit: Nur das Mikrofon entfernen verhindert nicht die Benutzung der
> Anlage durch Unbefugte.

Naja, wenn man den Sendebetrieb nur durch die PTT am Mikrofon
erreichen kann, sollte das durchaus hinreichend sein.  Ein Unbefugter
müsste sich ja dann noch ein passendes Mikrofon beschaffen.  Er könnte
sich dann genausogut auch gleich ein Funkgerät beschaffen. ;-)

Wenn man den Sendebetrieb aber auch durch eine Taste am Bedienfeld
erreichen kann, wäre das technisch nicht ausreichend, aber ob die
Polizisten das wissen? ;-)

Alles in allem finde ich es nett, dass die Regelungen in DL mit dem
TKG damals doch einigermaßen liberalisiert worden sind.

: Bearbeitet durch Moderator
von Peter (Gast)


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Huch? Darf man so Anlagen nicht besitzen ohne lizenz?

von Pedro (Gast)


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Peter schrieb:
> Huch? Darf man so Anlagen nicht besitzen ohne lizenz?

Jörg W. schrieb:
> In Deutschland ist der Besitz einer Funkanlage für jedermann (oder
> -frau) statthaft.  Lediglich für den Betrieb ist eine Frequenzzuteilung
> erforderlich.

von Rene H. (Gast)


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Hp M. schrieb:
> 2 Die Konzessionärin darf die Funkanlage nur zu ihrem Eigengebrauch
> benützen und
> muss verhindern, dass Unbefugte die Funkanlage benützen.

Danke Dir, dass habe ich nicht gesehen.

Jörg W. schrieb:
> Rene, schick doch deine Frau einfach mal zur Prüfung. :-)

Ja, natürlich. Das habe ich natürlich schon versucht :-). Sie ist dafür 
aber nicht zu begeistern.

Jörg W. schrieb:
> Naja, wenn man den Sendebetrieb nur durch die PTT am Mikrofon
> erreichen kann, sollte das durchaus hinreichend sein.

Der Sendebetrieb ist nur mit dem Mikrofon möglich. Theoretisch. APRS 
sendet aber immer, auch ohne Mikrofon. Also müsste eigentlich alles 
raus. Wenn man das genau nimmt.

Peter schrieb:
> Huch? Darf man so Anlagen nicht besitzen ohne lizenz?

In der Schweiz darf man ohne Lizenz weder eine Anlage besitzen noch 
kaufen. Die Verkäufer sind verpflichtet Deine Lizenz zu prüfen.

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