Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Prüfung Anerkennung, recht lösung?


von Hugues H. (hugues)


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Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem, und ich stelle mich seit gestern die Frage: was 
soll ich machen?

Ich habe seit zwei Jahre Hochschule gewechselt, und für die Anerkennung 
meine Prüfung in der neuen Hochschule sollte ich zu jeden Professor mit 
einem ausgefüllten Formular gehen, damit jeder den Inhalt von Fächer 
bestätigt. Jedoch wurde meine bestandene BWL-Prüfung von der neuen Prof 
anerkannt, seine Meinung war, das den Inhalt nicht mit seiner Vorlesung 
stimmt.
Ich habe mich später zweimal für seine BWL-Prüfung angemeldet, und 
zweimal nicht bestanden. Einige Freund von alten Hochschule haben für 
meine neue Hochschule gewechselt, und ihre bestandene BWL-Prüfung wurde 
nicht nur von der Professor anerkannt, sondern von dem Prüfungsamt, weil 
die Hochschule sich später entschieden hat, die Anerkennung nicht mehr 
von Professoren durchgeführt wird, sondern direkt von Prüfungsamt.
Danach habe ich einen Antrag zur Anerkennung gestellt, denn ich habe 
angst vor der mündlichen Prüfung, aber den Antrag wurde abgelehnt, weil 
ich die Prüfung an der neuen Hochschule schon einmal geschrieben habe. 
jetzt weiße ich nicht, was ich machen konnte, damit diese Prüfung 
anerkennt wird, es ist meine letzte Prüfung und ich muss diese bestehen, 
um meine Abschlussarbeit anzumelden.
hat jemand schon so was erlebt?

Mit Freundlichen Grüßen

von Niemand (Gast)


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Was mir als Erstes sehr arg auffällt:
bist du der deutschen Sprache in Schriftform aus einem Migrationsgrund 
nicht mächtig oder ist das eiens deiner viele Probleme?
Mit einem Studium sollte das nicht in der Form so ausfallen?

Zu deinem eigentlichen Problem, das ist ein rechtliches Problem welches 
sich doch sehr verzwickt anhört. Du hättest die Prüfung nicht so ohne 
Weiteres schreiben sollen, nun wird sich die Stelle dort auf deine 
maßgebliche "Unfähigkeit" dadurch berufen.

Viel Erfolg in dem Kampf

von Niemand (Gast)


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Oh je, jetzt hat es mich auch mit der Verwurschtelung der Buchstaben 
erwischt.
> nicht mächtig oder ist das ei(e)nes deiner viele(n) Probleme?

> Zu deinem eigentlichen Problem, das ist ein rechtliches Problem(,) welches

von Hugues H. (hugues)


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Danke für deine Reaktion, ich bin ausländiche Student in 
Ingenieurstudium, und herzlich gesagt, habe ich immer Schwierigkeiten 
mit Fächer wie BWL oder Recht, denn um was zu verstehen, muss ich viel 
Energie und zeit ausgeben. Deswegen hast du sofort was auf meinen ersten 
Nachricht bemerkt.

Danke

von Guest (Gast)


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Ein Rechtsstreit kostet viel Zeit und Geld und muss nicht unbedingt 
Erfolg haben.

Wenn du diese Zeit und Geld ins Lernen für die Prüfung investierst 
kommst du weiter. Kannst du den Prof nicht bitten, die mündliche Prüfung 
auf englisch abzuhalten?

von Joachim B. (jar)


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Niemand schrieb:
> bist du der deutschen Sprache in Schriftform aus einem Migrationsgrund
> nicht mächtig oder ist das eiens deiner viele Probleme?

fiel mir auch gleich auf, leider und dann BWL wo es nur um Worte geht.
Die Professoren sind Götter das muss man leider hinnehmen, vor Gericht 
gehen ist nur sehr theoretisch möglich, ich habe das bei Komiltonen 
selber erlebt, die hatten keinen Erfolg.

Besser ist die Prüfung halt zu bestehen und sein "Fähnchen" in den Wind 
zu hängen, lernen was der Prof. verlangt oder sich wenn möglich einen 
anderen Prof. zu suchen.
Bei mir im Studium konnte ich mich mit einem Prof. auf eine gemeinsame 
Zusammenarbeit verständigen, bei einem anderen Prof gabs nur den Weg 
Augen zu und durch, Ärger runterschlucken und gute Mine zum bösen Spiel 
zu machen.

: Bearbeitet durch User
von proxyhatch (Gast)


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Hugues H. schrieb:
> Jedoch wurde meine bestandene BWL-Prüfung von der neuen Prof
> anerkannt, seine Meinung war, das den Inhalt nicht mit seiner Vorlesung
> stimmt.

Generell gilt: über solche Sachen entscheidet der 
Prüfungsausschussvorsitzende und nicht der BWL-Prof. selbst (außer er 
ist der PA-Vorsitzende). Wenn dein Antrag auf Anerkennung von 
Prüfungsleistungen abgelehnt wurde, musst du halt einen 
Leistungsnachweis erbringen (d. h. Prüfung schreiben und bestehen).

Da musst du wohl durch und für die BWL-Prüfung lernen. Da musste jeder 
von uns durch und die meisten haben es auch geschafft. Viel Erfolg im 3. 
Versuch!!!

von Hugues H. (hugues)


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danke für deine Antwort, ich habe diese Woche viele Professoren 
getroffen, um meine Situation zu erklären. Mein damalige 
Mathematik-Professor und der Präsident meiner Hochschule haben mir 
empfohlen, zu PA-Vorsitzende hin zu gehen, um sie zu bitten, meine 
bestandene BWL-Prüfung aus ersten Hochschule zu anerkennen. Montag gehe 
ich dort.
Ich danke Ihnen für die Antworten, schöner Sonntag.

von Couka R. (Gast)


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Tu' das und berichte uns dann. Das wird den ein oder anderen 
interessieren, wie es ausging.

lg, couka

von Claus M. (energy)


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Hugues H. schrieb:
> ich habe diese Woche viele Professoren
> getroffen, um meine Situation zu erklären.

Mit der ganzen Energie die du nun schon dort reingesteckt hast hättest 
du mal besser für die Prüfung gelernt.

Es ist doch so einfach: Hosenboden setzen, lernen, Prüfung schreiben, 
bestehen, fertig.

von Niemand (Gast)


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der To mißverständlich
ich noch mal weil irreführend
> Jedoch wurde meine bestandene BWL-Prüfung von der neuen Prof
> anerkannt, seine Meinung war, das den Inhalt nicht mit seiner Vorlesung
> stimmt.
das soll doch sicherlich nicht anerkannt heißen?

weiter in eher dann später lehrreichen Gefilden
> Mein damalige Mathematik-Professor und der Präsident meiner Hochschule
> haben mir empfohlen,
das kannst du hier vergessen, ist ja auch klar warum die dir das 
empfohlen haben!

> zu PA-Vorsitzende hin zu gehen, um sie zu bitten, meine bestandene
> BWL-Prüfung aus ersten Hochschule zu anerkennen.
Ein Mathe Prof. und der Präsident der HS bzgl. BWL?
Da wirst du ganz sicherlich eine Abweisung bekommen, weil davor dein 
Prof. dich dazu gebracht hat, eine Prüfung abzulegen, durch die du 
durchgerasselt bist, denn das Ergebnis gibt ihm dann wieder Recht.
Der PA wird nicht seine Profs. ggü. dir in Frage stellen!

> Montag gehe ich dort.
kannst du versuchen, ich sehe aber keine Erfolgschancen, außer dir fällt 
ein Rechtsmittel dazu ein!

Bzgl. dem Problem mit dem Fach BWL, also wenn das schon zu solchen 
Ausmaßen führt, wo man in BWL nicht sonderlich viel Ahnung, außer vllt. 
etwas logisches und wirtschaftl. Denken braucht, würde ich mir 
überlegen, ob ich hier in dem Land den Anforderungen auf dem Level 
gewachsen bin?

Hier fällt mir schon ein ganz einfacher Punkt zu obigem Text auf:
> seine Meinung war, das den Inhalt nicht mit seiner Vorlesung stimmt.
Vorlesungen sind Pillepalle, der Lehr- und Prüfungsplan sind 
verbindlich, den Prof. kannst´e wahrscheinlich auch so vergessen.
Allein das Argument hättest du dir voher überlegen sollen, der lässt 
dich sicherlich absichtlich durchfallen, weil er damit seinen 
Arbeitsplatz und damit Umsatz an der HS rechtfertigt!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Seit
29.05.2016 09:19
im forum gegistriert,

Joachim B. schrieb:
> Niemand schrieb:
>> bist du der deutschen Sprache in Schriftform aus einem Migrationsgrund
>> nicht mächtig oder ist das eiens deiner viele Probleme?
>
> fiel mir auch gleich auf, leider und dann BWL wo es nur um Worte geht.
> Die Professoren sind Götter das muss man leider hinnehmen, vor Gericht
> gehen ist nur sehr theoretisch möglich, ich habe das bei Komiltonen
> selber erlebt, die hatten keinen Erfolg.

Und dann das BWL ist gedöns???

Mein Urteil:
"Toll ein Troll"!!!!!!!!!!!!!!

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