Hallo, ich habe eine sehr interessante Stellenausschreibung gefunden und wollte mich gerade darauf bewerben, doch als ich nun nach die eigentliche Firma gegoogelt habe, kamen eine Reihe an Links mit einer Insolvenzeröffnung vor nicht all zu langer Zeit zutage... Soll man sich da nun noch bewerben oder ist das von vorne Herein ein faules Ei?
Mit so einer Rechtschreibung im Anschreiben nehmen die dich selbst dort nicht.
Eine Firma, mit solider Finanzgrundlage, kann trotzdem Zahlungsunfähig werden. Es müssen sich nur genügen Kunden mit ihren "Zahlungszielen" flexibel zeigen.
Denke kaum das der Insolventverwalter sich durch dich noch mehr Kosten aushlasen lassen. Er wird sehen das er die Firma wieder aufbauen kann und die wird abgewickelt. Echt kommische Fragen die hier gestellt werden was haben die Leute nur damals gemacht wo es noch kein Internet gegeben hat.
Andreas schrieb: > was haben die Leute nur > damals gemacht wo es noch kein Internet gegeben hat. Sie haben Insolvenzen nicht an die große Glocke, sondern nur in den Schaukasten am Gerichtsgebäude gehangen. :-) mfG Paul
Also echt mal. Ist doch eine berechtigte Frage und schon etwas komisch.
Ne meinte mit entscheidungen, welche man selber getroffen hat. Sei es bei Bewerbungsgesprächen oder auch beim verhandeln des Lohnes. Was hier so manchmal gefragt wird denkt man echt die Leute machen sich keine gedanken mehr was Sie wollen.
Bewerber schrieb: > ich habe eine sehr interessante Stellenausschreibung gefunden und wollte > mich gerade darauf bewerben, doch als ich nun nach die eigentliche Firma > gegoogelt habe, kamen eine Reihe an Links mit einer Insolvenzeröffnung > vor nicht all zu langer Zeit zutage... Frag per Email nach ob die Ausschreibung noch aktuell ist. Wenn nach 7d keine positive Antwort kommt, vergiss es. Wenn doch schick eine Bewerbung und erwähne im Anschreiben deinen Gehaltsvorstellungen. Wenn du dann zum VG eingeladen wirst hast du Gelegenheit die Insolvenzfrage nach Belieben zu erörtern.
Bewerber schrieb: > Also echt mal. > > Ist doch eine berechtigte Frage und schon etwas komisch. Jeder der einen kennt, der einen kennt, dessen Firma insolvent war, weiß wie sowas abläuft. Und ein gutes ende gibt es in den seltensten Fällen. Amateur schrieb: > Eine Firma, mit solider Finanzgrundlage, kann trotzdem Zahlungsunfähig > werden. Es müssen sich nur genügen Kunden mit ihren "Zahlungszielen" > flexibel zeigen. Dann muss sich die Geschäftsleitung aber Fragen lassen, was sie da für Kunden an Land gezogen hat und ob man nicht doch Vorkasse machen sollte.
Manchmal wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet um sich des nutzlosen überteuerten Personals zu entledigen, also Telefon- desinfizierer, Werbeleute, Meinungsforscher und was weiß ich noch so. Vielleicht ist die Insolvenz ja schon abgeschlossen? Im Internet gibts so viel Müll, da sollte man den Beruf des Webmüllmanns mal einführen, der mal aufräumt. ;-b
Inkognito schrieb: > Manchmal wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet um sich des > nutzlosen überteuerten Personals zu entledigen, also Telefon- > desinfizierer, Werbeleute, Meinungsforscher und was weiß ich > noch so. Ein Insolvenzverfahren muss man immer noch beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Für ein wirtschaftlich völlig gesundes Unternehmen wird ein Antrag auf Insolvenz nicht akzeptiert werden.
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Inkognito schrieb: > Manchmal wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet um sich des > nutzlosen überteuerten Personals zu entledigen, also Telefon- > desinfizierer, Werbeleute, Meinungsforscher und was weiß ich > noch so. Nein, man schließt die Firma einfach. Danach macht man sie wieder auf und übernimmt die Mitarbeiter die einem passen. Sowas hat man früher bei Kleinunternehmen gemacht, wenn eine Mitarbeiterin z.B. schwanger und dadurch unkündbar wurde. Sie war danach trotzdem arbeitslos. Heutzutage ist sowas nicht mehr nötig, denn es gibt passende Versicherungen welche die Lohnfortzahlungen übernimmt.
Mark B. schrieb: > Ein Insolvenzverfahren muss man immer noch beim zuständigen Amtsgericht > beantragen. Für ein wirtschaftlich völlig gesundes Unternehmen wird ein > Antrag auf Insolvenz nicht akzeptiert werden. Das ist doch Blödsinn. Die Insolvenz kann z.B. die Krankenkasse beantragen, wenn die Beiträge für die Beschäftigten nicht abgeführt werden. Das habe ich gemacht: Statt mich mit dem sog. Arbeitgeber herumzustreiten, habe ich mich an die Krankenkasse gewandt. Es wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet, die Beiträge aus der Insolvenzmasse gezahlt und unser fehlender Lohn auch. Dann ist der große Meister krachen gegangen und womit? Mit Recht! MfG Paul
Es kostet ja nichts sich zu bewerben. Vieleicht wrd die Firma wieder auferstehen, ohne die Schulden von vorher. Die ersten paar Loehne wuerd ich aber auf Vorkassen haben wollen...
Paul B. schrieb: > Dann ist der große Meister krachen gegangen und womit? Mit Recht! Wo klebst du denn die Abschussetiketten hin? Gleich neben deinem Bewerbungsfoto? ;-b Paul B. schrieb: > Das ist doch Blödsinn. > > Die Insolvenz kann z.B. die Krankenkasse beantragen, wenn die Beiträge > für die Beschäftigten nicht abgeführt werden. Antrag stellen, der ein berechtigtes Interesse belegen kann, dann jeder. Also kein Blödsinn, denn es ging bei der Aussage doch darum WO der Antrag gestellt wird und nicht wer. Oh D. schrieb: > Es kostet ja nichts sich zu bewerben. Online sicher nichts, mal vom Zeitaufwand abgesehen. Aber wenn du mit deiner Zeit nichts besseres zu tun hast? Zielführender wäre es erst mal die Firma zu kontakten um zu fragen was Sache ist. Vielleicht erfährst du sagar was, dass du dir die Mühe sparen kannst. Mark B. schrieb: > Für ein wirtschaftlich völlig gesundes Unternehmen wird ein > Antrag auf Insolvenz nicht akzeptiert werden. Ein Außenstehender wird das kaum beurteilen können. Zudem muss das Gericht das erst mal prüfen, also wird das Verfahren wohl eröffnet und wenn der Sachverhalt für die Firma spricht wohl auch wieder Folgenlos geschlossen. Kommt ja öfters vor, dass auf die Art ein Investor gesucht wird, den man so nicht finden konnte. Vermögen von Firmen kann nahezu nach Belieben an Tochterfirmen ausgelagert werden, ohne das dafür ein Gegenwert besteht. Buchhalter haben da so einige legale Tricks drauf.
Paul B. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Ein Insolvenzverfahren muss man immer noch beim zuständigen Amtsgericht >> beantragen. Für ein wirtschaftlich völlig gesundes Unternehmen wird ein >> Antrag auf Insolvenz nicht akzeptiert werden. > > Das ist doch Blödsinn. > > Die Insolvenz kann z.B. die Krankenkasse beantragen, wenn die Beiträge > für die Beschäftigten nicht abgeführt werden. Ich sehe da keinen Widerspruch. Ein wirtschaftlich völlig gesundes Unternehmen hat schließlich keine Probleme damit, die Beiträge zu den Sozialversicherungen zu zahlen.
Immerhin scheint der TO die Wahl zu haben, ob er sich nun bei der maroden Firma bewirbt, oder es einfach bleiben lässt. Manch ein armer Teufel kann dagegen nicht frei entscheiden, weil ihm sonst schwere finanzielle Nachteile drohen. Denn er bezieht Leistungen nach SGB II, und ein hinterhältiger (oder dummer) JobCenter-Fuzzi nötigt ihn, sich dort zu bewerben...
Mark B. schrieb: > Ich sehe da keinen Widerspruch. Ein wirtschaftlich völlig gesundes > Unternehmen hat schließlich keine Probleme damit, die Beiträge zu den > Sozialversicherungen zu zahlen. Warum stellst Du Dich absichtlich dumm? Verstehe ich nicht. Nimm das als Beispiel: Herr Mueller schrieb: > Manch ein armer Teufel kann dagegen nicht frei entscheiden, weil ihm > sonst schwere finanzielle Nachteile drohen. Denn er bezieht Leistungen > nach SGB II, und ein hinterhältiger (oder dummer) JobCenter-Fuzzi nötigt > ihn, sich dort zu bewerben... Der arme Teufel hat keine Möglichkeit, die Solvenz des "Unternehmens" zu prüfen, in das er gestopft wird. Er arbeitet > einen Monat umsonst und bekommt obendrein von der Krankenversicherung die Mitteilung, daß ersatzweise ER die Beiträge zahlen soll, weil der sog. Arbeitgeber keine abführt. Nein, wir sind hier nicht auf der "Fritz Heckert". Wenn man sich wehren muß, dann muß man sich wehren. Dafür kann man sich dann auch einen Verbündeten (hier Krankenversicherung) holen. -Paul-
Herr Mueller schrieb: > Manch ein armer Teufel kann dagegen nicht frei entscheiden, weil ihm > sonst schwere finanzielle Nachteile drohen. Denn er bezieht Leistungen > nach SGB II, und ein hinterhältiger (oder dummer) JobCenter-Fuzzi nötigt > ihn, sich dort zu bewerben... Wenn man sich mit dem Sozialsystem ein wenig beschäftigt, kann man die Vorgehensweise so gestalten, das man dabei nicht unter die Räder gerät. Einfältige Menschen schaffen das natürlich nicht, sind schnell überfordert und werden dann sanktioniert. In der Regel haben die Ämter gar keine Connection zu Arbeitgebern. Die picken gemäß der Berufsbeschreibung ein unpassendes Jobangebot aus der Jobbörse und erwarten, dass das Angebot abgearbeitet wird. Gegengeprüft wird es dann mit der Bewerbungsliste, die man einreicht, um Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget auf Antrag zu bekommen. Beweisen muss man das nicht, nur glaubhaft machen, da eh nicht jede Firma antwortet.
Paul B. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Ich sehe da keinen Widerspruch. Ein wirtschaftlich völlig gesundes >> Unternehmen hat schließlich keine Probleme damit, die Beiträge zu den >> Sozialversicherungen zu zahlen. > > Warum stellst Du Dich absichtlich dumm? Verstehe ich nicht. Geht das bitte auch in normalem Tonfall? Danke. > Nimm das als Beispiel: > > Herr Mueller schrieb: >> Manch ein armer Teufel kann dagegen nicht frei entscheiden, weil ihm >> sonst schwere finanzielle Nachteile drohen. Denn er bezieht Leistungen >> nach SGB II, und ein hinterhältiger (oder dummer) JobCenter-Fuzzi nötigt >> ihn, sich dort zu bewerben... > > Der arme Teufel hat keine Möglichkeit, die Solvenz des "Unternehmens" > zu prüfen, in das er gestopft wird. Er arbeitet > einen Monat umsonst > und bekommt obendrein von der Krankenversicherung die Mitteilung, daß > ersatzweise ER die Beiträge zahlen soll, weil der sog. Arbeitgeber keine > abführt. Jetzt erst weiß ich, worauf Du hinaus willst (weil dies zuvor schlicht unklar war). Meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine Verpflichtung, für ein bestimmtes Unternehmen zu arbeiten. Sondern es gibt für Arbeitslose die Verpflichtung, sich darum zu bemühen eine Arbeit zu finden, indem man zum Beispiel nachweist dass man sich bei X Firmen beworben hat. Korrigiere mich doch bitte gern wenn ich da falsch liege.
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Insolvenz heisst ja, dass man nicht flüssig ist, was ugs heisst, dass man die Gläubiger nicht bedienen kann. Das kann schnell passieren, wenn man eimem Auftrag bekommt, das Material vorhalten, oder eben erstmal besorgen muss, und dann möchte oder kann der Auftraggeber den Vorschuss nicht bezahlen. Klar kann der Auftragnehmer Regress fordern, aber wo man nichts holen kann... Da war dann das Vertrauen zu gross, aber wenn man grundsätzlich misstrauisch ist, dann bekommt man auch keine Kunden. Ist im Handwerk immer wieder ne Gratwanderung. In der Industrie ist es öfters mal Missmamagement. Die Köpfe, welche da rollen, rollen sich da auf weichen Polstern mit samt sem Körper oft aus. Eine Flaschnerei oder ein Dachdeckerbetrieb mit sieben Beschäftigten kann schon ob des Umweltwahnes von Wegen grüner plakette am Transporter schon in die Knie gehen, ein Industriebetrieb muss dann Leute entlassen, um die geschassten Manager abfindungsmässig zu finanzieren. Sich bei einem insolventen Betrieb zu bewerben, kann schon eine Chance sein, wenn der Insolvenzverwalter wirklich Stellen ausschreibt, denn die Firma soll ja weiterbestehen. Allerdings kann sie auch wirklich untergehen, und wenn nicht, dann wird man da eher nicht nach dem üblichen Tarif bezahlt, was sich aber u. U. mittelfristig ändern kann, wenn die Firma wieder Land gewinnt. Jedoch wohlgemerkt Kann, nicht Muss. Es könnte ein Sprungbrett sein. Ich sage mal so: Als Berufsanfänger ja eher schon, um Berufserfahrung nachweisen zu können, abe rimmer mit dem Blick auf andere Angebote, falls es dort schlecht aussieht. Dann kannst du zumindest mal ein Arbeitszeugnis nachweisen.
Mark B. schrieb: > Geht das bitte auch in normalem Tonfall? Danke. Ja natürlich: Ich würde gern wissen, warum Du Dich absichtlich dümmer stellst, als Du wirklich zu sein scheinst? Jetzt besser? Mark B. schrieb: > Meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine Verpflichtung, für ein > bestimmtes Unternehmen zu arbeiten. Sondern es gibt für Arbeitslose die > Verpflichtung, sich darum zu bemühen eine Arbeit zu finden, indem man > zum Beispiel nachweist dass man sich bei X Firmen beworben hat. > Korrigiere mich doch bitte gern wenn ich da falsch liege. Aber gern: Wenn Dich die Arbeitsverwaltung auffordert, bei diesem bestimmten Unternehmen zu arbeiten, weil die Tätigkeit dort Deiner Qualifikation entspricht, dann HAST Du das zu tun. Widrigenfalls werden die Sozialleistungen ganz oder teilweise gestrichen. -Paul-
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> Autor: Karl (Gast) > Datum: 27.06.2016 11:17 > Mit so einer Rechtschreibung im Anschreiben nehmen die dich selbst dort > nicht. Quatschkopp ! > Re: Bewerbung bei insolventer Firma Was spricht dagegen ? Es kann doch nur besser werden. Ist doch wenigstens ein Neuanfang.
Paul B. schrieb: > Wenn Dich die Arbeitsverwaltung auffordert, bei diesem bestimmten > Unternehmen zu arbeiten, weil die Tätigkeit dort Deiner Qualifikation > entspricht, dann HAST Du das zu tun. Widrigenfalls werden die > Sozialleistungen ganz oder teilweise gestrichen. Unrealistisch, denn dann müsste der Sachbearbeiter Ahnung über alle Berufbilder haben, was vollkommen unrealistisch ist. Das würde bei Ungelernten ja noch klappen, evtl. bei Lehrberufen, wie Elektriker, Klempner, Maurer, etc. auch noch, aber ab Facharbeiter, ist bei denen Sense. Die schaffen es nicht z.B. einen Elektrotechniker zu unterscheiden nach Geräte und System, Gebäude- und Energietechnik, Mechatronik, SPS, Automotiv, Nachrichtentechnik oder Datentechnik(IP) usw. zu unterscheiden. Das raffen die nicht. Bei den Akademikern wirds dann noch schlimmer.
Bewerber schrieb: > Soll man sich da nun noch bewerben oder ist das von vorne Herein ein > faules Ei? Firmen, die den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt haben, dürfen keine Stellenanzeigen mehr rausgeben. Zocker_50 schrieb: > Was spricht dagegen ? Es kann doch nur besser werden. Ist doch > wenigstens ein Neuanfang. Ich bekomme mein Geld bestensfalls mit Verzögerung, Insolvenzgeld. Habe mein letzten Lohnansprüche nach einer Insolvenz einer Leihbude 2003 in 2013 bekommen, 250€ wurden überwiesen. Wenn Du also Zeit hast. Aber warum sollte man sich ausgereechnet eine Firma in der Insolvenz (warum auch immer) für eine Bewerbung ausuchen, hast Du keine Alternativen?
Paul B. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Geht das bitte auch in normalem Tonfall? Danke. > > Ja natürlich: > Ich würde gern wissen, warum Du Dich absichtlich dümmer stellst, als Du > wirklich zu sein scheinst? Das tue ich nicht. > Jetzt besser? Nein. > Mark B. schrieb: >> Meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine Verpflichtung, für ein >> bestimmtes Unternehmen zu arbeiten. Sondern es gibt für Arbeitslose die >> Verpflichtung, sich darum zu bemühen eine Arbeit zu finden, indem man >> zum Beispiel nachweist dass man sich bei X Firmen beworben hat. >> Korrigiere mich doch bitte gern wenn ich da falsch liege. > > Aber gern: > Wenn Dich die Arbeitsverwaltung auffordert, bei diesem bestimmten > Unternehmen zu arbeiten, Nach meinem Verständnis können sie einen arbeitslosen Menschen dazu auffordern, sich dort zu bewerben. Das ist nicht das Gleiche wie dort eine Tätigkeit aufzunehmen. > weil die Tätigkeit dort Deiner Qualifikation entspricht, Ich bezweifle, dass der durchschnittliche Angestellte bei der Bundesagentur für Arbeit z.B. einen Energietechniker von einem Nachrichtentechniker unterscheiden kann.
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Mark B. schrieb: > Ich bezweifle, dass der durchschnittliche Angestellte bei der > Bundesagentur für Arbeit z.B. einen Energietechniker von einem > Nachrichtentechniker unterscheiden kann. Es gibt dort Leute, die dem Delinquenten ohne mit der Wimper zu zucken mitteilen, daß SAP das Gleiche wie SPS sei. Mark B. schrieb: > Nach meinem Verständnis können sie einen arbeitslosen Menschen dazu > auffordern, sich dort zu bewerben. Dein Verständnis hat dann aber nichts mit der Realität gemein. > Das ist nicht das Gleiche wie dort > eine Tätigkeit aufzunehmen. Fähigkeiten und Fertigkeiten können auch befohlen werden. Wenn man Dich in eine Schaltschrankfertigung steckt, bei der Du Stunde um Stunde eine Strippe von K1.4 auf K24.5 ziehst, dann machst Du das. Warum? ->Weil SAP das Gleiche wie SPS ist. MfG Paul
Paul B. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Ich bezweifle, dass der durchschnittliche Angestellte bei der >> Bundesagentur für Arbeit z.B. einen Energietechniker von einem >> Nachrichtentechniker unterscheiden kann. > > Es gibt dort Leute, die dem Delinquenten ohne mit der Wimper zu zucken > mitteilen, daß SAP das Gleiche wie SPS sei. Solche Irrtümer sollten sich eigentlich leicht aufklären lassen. Wikipedia ist nur zwei Mausklicks entfernt. Natürlich setzt dies ein Mindestmass an Verstand bzw. Vernunft voraus...
Mark B. schrieb: > Nach meinem Verständnis können sie einen arbeitslosen Menschen dazu > auffordern, sich dort zu bewerben. Das ist nicht das Gleiche wie dort > eine Tätigkeit aufzunehmen. Mark B. schrieb: > Ich bezweifle, dass der durchschnittliche Angestellte bei der > Bundesagentur für Arbeit z.B. einen Energietechniker von einem > Nachrichtentechniker unterscheiden kann. Stimmt! Die machen Vorschläge, man kann dann denen mitteilen, warum man sich dort nicht beworben hat. Mit dem netten Hinweis, das eine Bewerbungs dorthin kein Problem, aber völlig sinnlos gewesen wäre. Nebenbei legt man eine List von Firmen vor, bei denen man sich ohne Vorschlag vom Amt beworben hat.
Psst schrieb: > Mit dem netten Hinweis, das eine Bewerbungs dorthin kein Problem, aber > völlig sinnlos gewesen wäre. > > Nebenbei legt man eine List von Firmen vor, bei denen man sich ohne > Vorschlag vom Amt beworben hat. Zum Beispiel so.
Psst schrieb: > Mit dem netten Hinweis, das eine Bewerbungs dorthin kein Problem, aber > völlig sinnlos gewesen wäre. Die Einschätzung, was für den Betreffenden sinnvoll oder nicht ist, steht ihm nicht zu, lautet die Antwort darauf. > > Nebenbei legt man eine List von Firmen vor, bei denen man sich ohne > Vorschlag vom Amt beworben hat. Dazu ist man ohnehin verpflichtet. MfG Paul
Paul B. schrieb: > Die Einschätzung, was für den Betreffenden sinnvoll oder nicht ist, > steht ihm nicht zu, lautet die Antwort darauf. Wer behauptet das, wo steht das, lautet dann meine Antwort. Sehr geehrte Damen und Herren, Entschuldigen Sie, dass ich Sie damit belästigen muss. Ich werde vom Arbeitsamt gezwungen Ihnen diese Bewerbung zu schreiben, obwohl ich, aus meiner Sicht, fachlich überhaupt auf Ihre ausgeschriebene Stelle passe. Sollten Sie widererwartend doch meine SPS-Kentnisse als ausreichende SAP-Kenntnisse ansehen, so freue ich mich über Ihre Antwort. MfG Psst Psst@Psst.psst Anlage
Paul B. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Nach meinem Verständnis können sie einen arbeitslosen Menschen dazu >> auffordern, sich dort zu bewerben. > > Dein Verständnis hat dann aber nichts mit der Realität gemein. Es braucht doch nicht wirklich jemand Angst haben, dass er hernach den Job aufnehmen muss. Beim aktuellen Ingenieurs"mangel", mit falscher Qualifikation, dem Stigma der Arbeitslosigkeit und dann noch mit hoher Motivation im Vorstellungsgespräch...
meckerziege schrieb: > und dann noch mit hoher Motivation im Vorstellungsgespräch... Selbst mit höchster Motivation kann man kein totes Pferd reiten. Bei einer kranken Firma sich ernsthaft zu bewerben scheint mir krank. Sie wird in vielen Fällen mit den selben Kunden und den selben Produkten die selben Sorgen haben wie vorher. WENNN das Amt die Kosten trägt, könnte man ja mal hingehen zur Info. Aber große Vorsicht bei Auslage von Spesen!!!!! Manche warten heute noch auf die Erstattung.
Ach - ich have mein Studiumspraktikum such bei einem -in Eigenverwaltung- insolventem großem Automobilzulieferer gemacht. Trotzdem wurden Ingenieure eingestellt und Kopfprämien für passendeS Personal ausgelobt. Neue Technik wie teurere PCs musste jedoch über die Zentrale genehmigt werden. Vg an die Schwarzmaler - den Standort gab es such Jahre später noch...
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