Hallo, ich hatte mit Goetzfried noch nie ein Projekt, war aber schon oft im Gespräch. Kürzlich wollte ich bei deren Homepage ein eigenes Zugangs-Profil anlegen, und stellte fest, dass schon eines existiert. Da ich oft genug meine Daten (Lebenslauf, d.h. "Profil") schickte, hatten sie diese. Das Bild überraschte mich. Ein 15 Jahre altes Freizeit-Foto, was ich vor 10 Jahre auf stayfriends hochgeladen habe. Sonst existieren keine Fotos von mir auf dem Internet. Ich bin mir schon sehr sicher, dass Goetzfried dieses Foto nicht von mir selbst hat. Ich würde es sowieso nicht mehr verwenden. Aber ich frage mich, ob Goetzfried damit ein Eigentor geschossen hat. Jemand sucht sich auf deren Homepage Freiberufler raus. Wenn der passende gefunden ist, macht man einen Google-Bilder Search und hat schon direkten Zugang zum Freiberufler und spart sich die Provisionen des Dienstleisters. Meine erste Reaktion war, dass ich mich ärgerte weil ein persönliches Foto zweckentfremdet wurde.
Ist das überhaupt rechtens, einfach ein Foto zu verwenden?
Freiberufler schrieb: > Meine erste Reaktion war, dass ich mich ärgerte weil ein persönliches > Foto zweckentfremdet wurde. Frage doch mal nach, zumal das Foto wohl garantiert kein Bewerbungsfoto ist, das die aus anderer Quelle mal erhalten haben könnten.
Da du einen Rechtsanspruch am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht) hast, kannst du die Nutzung unter Androhung rechtlicher Schritte untersagen und den Nachweis, dass Bild nachhaltig gelöscht zu haben, hat die Firma rechtsverbindlich auch zu führen. Nutze es. Wenn dir durch den Missbrauch kein nachweisbarer Schaden entstanden ist, Schwamm drüber. Ich hab mal gelesen, dass persönliche Daten nach einem halben Jahr, gemäß Datenschutzgesetz, sofern die nicht mehr offensichtlich benötigt werden, automatisch unaufgefordert gelöscht werden müssen. Ob eine Zuwiderhandlung da Folgen haben kann, weiß ich nicht.
Ich kenn die Nutzungsbedingungen von stayfriends nicht, aber ich gehe davon aus, dass es legal ist, Fotos für solche Zwecke zu verwenden. (kein Missbrauch, oder Übertreten von Persönlichkeitsrechte). Hätte mich gefreut, vorher gefragt zu werden. Löschen könnte ich es sogar selbst durch den Zugang zum Profil. Die Frage ist, welche Vorteile/Nachteile so ein Foto hat.
Freiberufler schrieb: > Ich kenn die Nutzungsbedingungen von stayfriends nicht, > aber ich gehe davon aus, dass es legal ist, Fotos für solche Zwecke zu > verwenden. Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal (KUG §22) http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html Schick den mal eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Unterschrift. Wenn Dich das Bild besoffen, nackt oder in deinen Privatgemächern zeigt, kannst Du noch §201a des Strafgesetzbuchs nachschieben. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Berufsrevolutionär schrieb: > Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der > Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal Führ mal genauer aus, was das mit der von dir zitierten Aussage zu tun hat.
Freiberufler schrieb: > Die Frage ist, welche Vorteile/Nachteile so ein Foto hat. Eben, wenn du dich bewirbst, machst Du das doch i.a. mit aktuellem Bewerbungsbild. Bei Stayfriends dürfte es von mir auch Fotos geben, aber nicht ganz aktuelle. Also nachfragen.
Dussel schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der >> Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal > Führ mal genauer aus, was das mit der von dir zitierten Aussage zu tun > hat. Nutzungsbedingungen einer Webseite die gegen geltens Recht verstossen sind nichtig. In dem referenzierten Gesetz ist geregelt das zur Weiterverbreitung die Genehmigung des dargestellten nötig sind, wobei es Ausnahmen gibt (Person des Zeitgeschehens) zu denen eine Weitergabe ohne Zustimmung statthaft ist. http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html Konkret "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden". Die im ersten Post geschilderte Verwendung der im Internet gefundenen Bilder durch Goetzenfried fällt IMHO unter Zur Schaustellung ohne Genehmigung.
Die Profilbilder sind bei Goetzfried AG nur für "Kunden" sichtbar, also Firmen, die einen teuren Zugang zu Goetzfried haben, um nach externen Arbeitskräften zu suchen. Nicht für jeden sichtbar. Juristisch vielleicht Grenzbereich. Aber man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt und den Dienstleister vergraulen. Eventuell nett sagen, dass es nicht so ganz ok war.
Berufsrevolutionär schrieb: > Nutzungsbedingungen einer Webseite die gegen geltens Recht verstossen > sind nichtig. In dem referenzierten Gesetz ist geregelt das zur > Weiterverbreitung die Genehmigung des dargestellten nötig sind Wenn, wie angenommen, die Genehmigung vorliegt, ist es aber nicht mehr illegal und die Einwilligung verstößt nicht gegen das Gesetz.
Freiberufler schrieb: > Juristisch vielleicht Grenzbereich. > Aber man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt und den > Dienstleister vergraulen. Eventuell nett sagen, dass es nicht so ganz ok > war. Nicht "eventuell" sondern auf jeden Fall! Abmahnen ist natürlich kein Weg eine Geschäftsbeziehung aufzubauen, aber man sollte mit Nachdruck darauf hinweisen das die Verwendung eines nicht autorisierten und genehmigten Bildes nicht korrekt ist gebietet. Ich hab nun keinen Allerweltsnamen, dennoch gibt es einige Namensvetter im Internet die mir nicht ähnlich sehen. Der Kunde wird ein um 15 Jahre geflunkertes Bild schon als unprofessionell werten, bei einem komplett falschen ist das Vertrauen gleich verspielt. Wahrscheinlich keine Absicht beim Götzenfried, eben nur äußerst unbedarft. Eigentlich sollten die gesetzlichen Grundlagen der Mediengestaltung einem Profildatenbankdesigner in der Ausbildung gelehrt worden sein.
Dussel schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Nutzungsbedingungen einer Webseite die gegen geltens Recht verstossen >> sind nichtig. In dem referenzierten Gesetz ist geregelt das zur >> Weiterverbreitung die Genehmigung des dargestellten nötig sind > Wenn, wie angenommen, die Genehmigung vorliegt, ist es aber nicht mehr > illegal und die Einwilligung verstößt nicht gegen das Gesetz. Der TO versichert aber das er Götzenfried weder Foto noch Genehmigung erteilt hat. Ob Götzenfried das Foto über Stayfriends hat, wissen wir nicht. Selbst wenn das so wäre, die AGB von stayfriends sind ein Vertragsbestandteil zwischen den vertragspartnern Stayfriends und dem Fotografierten. Wenn die AGB eine Genehmigung für stayfriends beinhaltet dann ist diese aber nicht per se auf den Vertrag zwischen Götzenfried und dem Fotografierten übertragbar. PS: Man stelle sich vor, eine politische Gruppierung wie bspw eine Aktivistenwebsite würde ein gefundes Profilfoto in seinen Websites verwenden. Oder die "Praktizierenden Freunde des Nudismus von Köln-Kalk". Oder oder oder PS1: Man stelle sich den Ärger vor wenn ein falsches Profilbild verwendet wird und die FindFace-App Dubletten auf einschlägigen Portalen findet. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/findface-app-mit-gesichtserkennung-loest-hype-in-russland-aus-a-1092951.html
Berufsrevolutionär schrieb: > Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der > Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal (KUG > §22) Es kann aber sein, dass er im Rahmen der Nutzungsbedingungen von "stay friends" sein Einverständnis zur Weiterverbreitung des Bildes gegeben hat. Ob so eine Klausel rechtens ist, ist dann eine andere Frage, ab willst du das wirklich im Zweifel juristisch ausfechten?
Was soll diese ganze blöde Diskussion hier? Ein Portraitbild darf immer nur mit der Genehmigung des abgelichteten veröffentlicht werden (Ausnahme Personen des Zeitgeschehens). Diskussion Ende Egal ob AGB von stayfriends oder IKEA oder dem Postboten, alles unwichtig. Keine Ausnahme. Basta. (Aber wenn ihr sonst keinen zum quatschen habt, könnt ihr ja weiterrumdiskutieren.)
Tontechniker schrieb: > Ein Portraitbild darf immer nur mit der Genehmigung des abgelichteten > veröffentlicht werden (Ausnahme Personen des Zeitgeschehens). > Diskussion Ende Richtig! Also bei der Goetzfried AG nachfragen und um Stellungnahme bitten.
Rheiner schrieb: >> Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der >> Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal (KUG >> §22) > > Es kann aber sein, dass er im Rahmen der Nutzungsbedingungen von "stay > friends" sein Einverständnis zur Weiterverbreitung des Bildes gegeben > hat. Nein vereinbarte Nutzungsbedingungen zwischen zwei partnern sind nicht auf dritte übertragbar. Tontechniker schrieb: > Was soll diese ganze blöde Diskussion hier? ... > Egal ob AGB von stayfriends oder IKEA oder dem Postboten, alles > unwichtig. > Keine Ausnahme. > Basta. Ganz meiner Meinung/Erfahrung -> ende diskussion.
Das Web ist doch keine Einbahnstrasse für Firmen und deren Chefs, macht doch also das selbe wie diese. Forscht doch nach deren Fotos und Hintergründen, evtl ist man in diesen Kreisen ja genauso blöd und veröffentlicht sein Privatleben. vielleicht hat die Page der Firma ja die "Köpfe" auf deren Inhalten veröffentlicht. ladet dieses Bild bei G**gle hoch ("Bild hier ablegen") und sucht nach "optisch ähnlichen Bildern" wer weiss, was für Seiten da auftauchen, vielleicht ergibt sich da ja eine Entscheidungshilfe um zu sagen: Nö da bewerb ich mich doch lieber nicht.
Freiberufler schrieb: > Die Profilbilder sind bei Goetzfried AG nur für "Kunden" sichtbar, > also Firmen, die einen teuren Zugang zu Goetzfried haben, um nach > externen Arbeitskräften zu suchen. Nicht für jeden sichtbar. > Juristisch vielleicht Grenzbereich. Da der TO aber seine Bewrbungsunterlagen schon einmal zugesand hat, ist da die Frage ob er nicht aus "versehen" ein Foto hochgeladen hat. > Aber man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt und den > Dienstleister vergraulen. Eventuell nett sagen, dass es nicht so ganz ok > war. Eben, weil Worte oft mehr verletzen können als heilen!
Cha-woma M. schrieb: > Da der TO aber seine Bewrbungsunterlagen schon einmal zugesand hat, ist > da die Frage ob er nicht aus "versehen" ein Foto hochgeladen hat. Eine Bewerbung ist Vertrauenssache. Daten des Bewerbers im Außenverhältnis, ohne dessen Wissen, zu verwenden ist unzulässig, egal obs zur Einstellung kommt oder nicht. Nicht alles lässt sich mit einem Versehen rechtfertigen.
Inkognito schrieb: > Ich hab mal gelesen, dass persönliche Daten nach einem > halben Jahr, gemäß Datenschutzgesetz, sofern die nicht mehr > offensichtlich benötigt werden, automatisch unaufgefordert > gelöscht werden müssen. Das ist soweit nicht ganz korrekt. Die Firma VETTER (Pharma Ravensburg) behält diese Daten sogar bis zu 10 Jahre ohne separat darauf hinzuweisen. Auch die meisten "Ingenieursdienstleister" lassen "Kandidaten" in ihren "Datenbanken" um eben schnellen Zugriff auf "geeignete Kandidaten" zu haben. Hatte auch vor Kurzem einen Anruf in dieser Richtung. Geht man stickt nach dem, was von Gesetz etc. her zu tun wäre müsste man an die verdächtige Firma erst einen Brief schreiben um zu erfahren "welche Daten haben die eigentlich von mir und wo kommen sie her?" (Auskunft nach § 34 BDSG gilt dann als Nachweis um ein Verfahren auszulösen ) und darauf hin kann man erst tätig werden und Mahnungen o.Ä. raushauen.
>Da der TO aber seine Bewrbungsunterlagen schon einmal zugesand hat, ist >da die Frage ob er nicht aus "versehen" ein Foto hochgeladen hat. Bestimmt nicht dieses, da ich das 15-Jahr alte Foto nicht mehr auf lokalen Datenträgern habe. Versehen nahezu ausgeschlossen. Vielleicht fanden die das stayfried-Foto einfach ansprechender.
As-I-Roved-Out schrieb: > Geht man stickt nach dem, was von Gesetz etc. her zu tun wäre müsste man > an die verdächtige Firma erst einen Brief schreiben um zu erfahren > "welche Daten haben die eigentlich von mir und wo kommen sie her?" > (Auskunft nach § 34 BDSG gilt dann als Nachweis um ein Verfahren > auszulösen ) und darauf hin kann man erst tätig werden und Mahnungen > o.Ä. raushauen. Na, und wer hat den Datenschutz rechtlich so "bürgerfreundlich" eingerichtet? "Unter Rot-Grün war es ja mit der SPD auch nicht wirklich möglich, das Bundesdatenschutzgesetz so zu modernisieren, wie es erforderlich gewesen wäre. Diese ganzen Affären, die wir heute haben, sind eine Folge von Verweigerung der Politik, im Datenschutzbereich auch zu handeln. Klein: Sie fordern jetzt, Frau Stokar, eine Sonderkommission, eine "SoKo Datenklau". Das klingt mit Verlaub auch ein wenig nach Aktionismus." Hier zu lesen aus dem Jahr 2008!!!!!!!!!!!!! http://www.deutschlandfunk.de/wir-brauchen-eine-radikale-aenderung-im-datenschutzgesetz.694.de.html?dram:article_id=66128 Immer witzig wie sich CDU-CSU/SPD/FDP/GRÜNE sich gegeseitig ihre Taten in der gemeinsamen Regierungszeit zurechtlegen!
Inkognito schrieb: > Eine Bewerbung ist Vertrauenssache. Daten des Bewerbers im > Außenverhältnis, ohne dessen Wissen, zu verwenden ist unzulässig, > egal obs zur Einstellung kommt oder nicht. > Nicht alles lässt sich mit einem Versehen rechtfertigen. Die Daten werden Anonymisiert! Was ist dan da verwerflich? Wenn der Bewerber zuvor zugestimmt hat, beim DL?
Cha-woma M. schrieb: > Wenn der Bewerber zuvor zugestimmt hat, beim DL? Wann oder wie soll das passieren? Konkludent?
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