Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Goetzfried AG besorgt sich Profil-Fotos vom Internet


von Freiberufler (Gast)


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Hallo,
ich hatte mit Goetzfried noch nie ein Projekt, war aber schon oft im 
Gespräch.
Kürzlich wollte ich bei deren Homepage ein eigenes Zugangs-Profil 
anlegen, und stellte fest, dass schon eines existiert.
Da ich oft genug meine Daten (Lebenslauf, d.h. "Profil") schickte, 
hatten sie diese.
Das Bild überraschte mich. Ein 15 Jahre altes Freizeit-Foto, was ich vor 
10 Jahre auf stayfriends hochgeladen habe.
Sonst existieren keine Fotos von mir auf dem Internet.

Ich bin mir schon sehr sicher, dass Goetzfried dieses Foto nicht von mir 
selbst hat. Ich würde es sowieso nicht mehr verwenden.

Aber ich frage mich, ob Goetzfried damit ein Eigentor geschossen hat.
Jemand sucht sich auf deren Homepage Freiberufler raus.
Wenn der passende gefunden ist, macht man einen Google-Bilder Search und 
hat schon direkten Zugang zum Freiberufler und spart sich die 
Provisionen des Dienstleisters.
Meine erste Reaktion war, dass ich mich ärgerte weil ein persönliches 
Foto zweckentfremdet wurde.

von Sanaponix (Gast)


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Ist das überhaupt rechtens, einfach ein Foto zu verwenden?

von Ich mal wieder (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Meine erste Reaktion war, dass ich mich ärgerte weil ein persönliches
> Foto zweckentfremdet wurde.

Frage doch mal nach, zumal das Foto wohl garantiert kein Bewerbungsfoto 
ist, das die aus anderer Quelle mal erhalten haben könnten.

von Inkognito (Gast)


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Da du einen Rechtsanspruch am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht) hast,
kannst du die Nutzung unter Androhung rechtlicher Schritte untersagen
und den Nachweis, dass Bild nachhaltig gelöscht zu haben, hat die
Firma rechtsverbindlich auch zu führen. Nutze es. Wenn dir durch
den Missbrauch kein nachweisbarer Schaden entstanden ist, Schwamm
drüber. Ich hab mal gelesen, dass persönliche Daten nach einem
halben Jahr, gemäß Datenschutzgesetz, sofern die nicht mehr
offensichtlich benötigt werden, automatisch unaufgefordert
gelöscht werden müssen. Ob eine Zuwiderhandlung da Folgen haben
kann, weiß ich nicht.

von Freiberufler (Gast)


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Ich kenn die Nutzungsbedingungen von stayfriends nicht,
aber ich gehe davon aus, dass es legal ist, Fotos für solche Zwecke zu 
verwenden.
(kein Missbrauch, oder Übertreten von Persönlichkeitsrechte).
Hätte mich gefreut, vorher gefragt zu werden.
Löschen könnte ich es sogar selbst durch den Zugang zum Profil.

Die Frage ist, welche Vorteile/Nachteile so ein Foto hat.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Ich kenn die Nutzungsbedingungen von stayfriends nicht,
> aber ich gehe davon aus, dass es legal ist, Fotos für solche Zwecke zu
> verwenden.

Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der 
Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal (KUG 
§22)

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Schick den mal eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung zur 
Unterschrift.

Wenn Dich das Bild besoffen, nackt oder in deinen Privatgemächern zeigt, 
kannst  Du noch §201a des Strafgesetzbuchs nachschieben.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

von Dussel (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der
> Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal
Führ mal genauer aus, was das mit der von dir zitierten Aussage zu tun 
hat.

von Ich mal wieder (Gast)


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Freiberufler schrieb:
> Die Frage ist, welche Vorteile/Nachteile so ein Foto hat.

Eben, wenn du dich bewirbst, machst Du das doch i.a. mit aktuellem 
Bewerbungsbild.

Bei Stayfriends dürfte es von mir auch Fotos geben, aber nicht ganz 
aktuelle.

Also nachfragen.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Dussel schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der
>> Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal
> Führ mal genauer aus, was das mit der von dir zitierten Aussage zu tun
> hat.

Nutzungsbedingungen einer Webseite die gegen geltens Recht verstossen 
sind nichtig. In dem referenzierten Gesetz ist geregelt das zur 
Weiterverbreitung die Genehmigung des dargestellten nötig sind, wobei es 
Ausnahmen gibt (Person des Zeitgeschehens) zu denen eine Weitergabe ohne 
Zustimmung statthaft ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Konkret "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten 
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden".

Die im ersten Post geschilderte Verwendung der im Internet gefundenen 
Bilder durch Goetzenfried fällt IMHO unter Zur Schaustellung ohne 
Genehmigung.

von Freiberufler (Gast)


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Die Profilbilder sind bei Goetzfried AG nur für "Kunden" sichtbar,
also Firmen, die einen teuren Zugang zu Goetzfried haben, um nach 
externen Arbeitskräften zu suchen. Nicht für jeden sichtbar.
Juristisch vielleicht Grenzbereich.
Aber man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt und den 
Dienstleister vergraulen. Eventuell nett sagen, dass es nicht so ganz ok 
war.

von Dussel (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Nutzungsbedingungen einer Webseite die gegen geltens Recht verstossen
> sind nichtig. In dem referenzierten Gesetz ist geregelt das zur
> Weiterverbreitung die Genehmigung des dargestellten nötig sind
Wenn, wie angenommen, die Genehmigung vorliegt, ist es aber nicht mehr 
illegal und die Einwilligung verstößt nicht gegen das Gesetz.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Freiberufler schrieb:

> Juristisch vielleicht Grenzbereich.
> Aber man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt und den
> Dienstleister vergraulen. Eventuell nett sagen, dass es nicht so ganz ok
> war.

Nicht "eventuell" sondern auf jeden Fall! Abmahnen ist natürlich kein 
Weg eine Geschäftsbeziehung aufzubauen, aber man sollte mit Nachdruck 
darauf hinweisen das die Verwendung eines nicht autorisierten und 
genehmigten Bildes nicht korrekt ist gebietet.

Ich hab nun keinen Allerweltsnamen, dennoch gibt es einige Namensvetter 
im Internet die mir nicht ähnlich sehen. Der Kunde wird ein um 15 Jahre 
geflunkertes Bild schon als unprofessionell werten, bei einem komplett 
falschen ist das Vertrauen gleich verspielt.

Wahrscheinlich keine Absicht beim Götzenfried, eben nur äußerst 
unbedarft. Eigentlich sollten die gesetzlichen Grundlagen der 
Mediengestaltung einem Profildatenbankdesigner in der Ausbildung gelehrt 
worden sein.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Dussel schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Nutzungsbedingungen einer Webseite die gegen geltens Recht verstossen
>> sind nichtig. In dem referenzierten Gesetz ist geregelt das zur
>> Weiterverbreitung die Genehmigung des dargestellten nötig sind
> Wenn, wie angenommen, die Genehmigung vorliegt, ist es aber nicht mehr
> illegal und die Einwilligung verstößt nicht gegen das Gesetz.

Der TO versichert aber das er Götzenfried weder Foto noch Genehmigung 
erteilt hat. Ob Götzenfried das Foto über Stayfriends hat, wissen wir 
nicht. Selbst wenn das so wäre, die AGB von stayfriends sind ein 
Vertragsbestandteil zwischen den vertragspartnern Stayfriends und dem 
Fotografierten. Wenn die AGB eine Genehmigung für stayfriends beinhaltet 
dann ist diese aber nicht per se auf den Vertrag zwischen Götzenfried 
und dem Fotografierten übertragbar.

PS:
Man stelle sich vor, eine politische Gruppierung wie bspw eine 
Aktivistenwebsite würde ein gefundes Profilfoto in seinen Websites 
verwenden. Oder die "Praktizierenden Freunde des Nudismus von 
Köln-Kalk". Oder oder oder

PS1:
Man stelle sich den Ärger vor wenn ein falsches Profilbild verwendet 
wird und die FindFace-App Dubletten auf einschlägigen Portalen findet.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/findface-app-mit-gesichtserkennung-loest-hype-in-russland-aus-a-1092951.html

von Rheiner (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:

> Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der
> Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal (KUG
> §22)

Es kann aber sein, dass er im Rahmen der Nutzungsbedingungen von "stay 
friends" sein Einverständnis zur Weiterverbreitung des Bildes gegeben 
hat.

Ob so eine Klausel rechtens ist, ist dann eine andere Frage, ab willst 
du das wirklich im Zweifel juristisch ausfechten?

von Tontechniker (Gast)


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Was soll diese ganze blöde Diskussion hier?

Ein Portraitbild darf immer nur mit der Genehmigung des abgelichteten 
veröffentlicht werden (Ausnahme Personen des Zeitgeschehens).
Diskussion Ende

Egal ob AGB von stayfriends oder IKEA oder dem Postboten, alles 
unwichtig.
Keine Ausnahme.
Basta.

(Aber wenn ihr sonst keinen zum quatschen habt, könnt ihr ja 
weiterrumdiskutieren.)

von Ich mal wieder (Gast)


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Tontechniker schrieb:
> Ein Portraitbild darf immer nur mit der Genehmigung des abgelichteten
> veröffentlicht werden (Ausnahme Personen des Zeitgeschehens).
> Diskussion Ende

Richtig!
Also bei der Goetzfried AG nachfragen und um Stellungnahme bitten.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Rheiner schrieb:
>> Nutzungsbedingungen sind hier Wurscht, falls Du nicht eine Person der
>> Zeitgeschichte bist ist eine Verbreitung ohne Einwilligung illegal (KUG
>> §22)
>
> Es kann aber sein, dass er im Rahmen der Nutzungsbedingungen von "stay
> friends" sein Einverständnis zur Weiterverbreitung des Bildes gegeben
> hat.

Nein vereinbarte Nutzungsbedingungen zwischen zwei partnern sind nicht 
auf dritte übertragbar.

Tontechniker schrieb:
> Was soll diese ganze blöde Diskussion hier?
...
> Egal ob AGB von stayfriends oder IKEA oder dem Postboten, alles
> unwichtig.
> Keine Ausnahme.
> Basta.

Ganz meiner Meinung/Erfahrung -> ende diskussion.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Das Web ist doch keine Einbahnstrasse für Firmen und deren Chefs,
macht doch also das selbe wie diese.
Forscht doch nach deren Fotos und Hintergründen,
evtl ist man in diesen Kreisen ja genauso blöd
und veröffentlicht sein Privatleben.

vielleicht hat die Page der Firma ja die "Köpfe" auf deren Inhalten 
veröffentlicht.
ladet dieses Bild bei G**gle hoch ("Bild hier ablegen")
und sucht nach "optisch ähnlichen Bildern"

wer weiss, was für Seiten da auftauchen,
vielleicht ergibt sich da ja eine Entscheidungshilfe um zu sagen:
Nö da bewerb ich mich doch lieber nicht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Freiberufler schrieb:
> Die Profilbilder sind bei Goetzfried AG nur für "Kunden" sichtbar,
> also Firmen, die einen teuren Zugang zu Goetzfried haben, um nach
> externen Arbeitskräften zu suchen. Nicht für jeden sichtbar.
> Juristisch vielleicht Grenzbereich.
Da der TO aber seine Bewrbungsunterlagen schon einmal zugesand hat, ist 
da die Frage ob er nicht aus "versehen" ein Foto hochgeladen hat.
> Aber man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt und den
> Dienstleister vergraulen. Eventuell nett sagen, dass es nicht so ganz ok
> war.
Eben, weil Worte oft mehr verletzen können als heilen!

von Inkognito (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Da der TO aber seine Bewrbungsunterlagen schon einmal zugesand hat, ist
> da die Frage ob er nicht aus "versehen" ein Foto hochgeladen hat.

Eine Bewerbung ist Vertrauenssache. Daten des Bewerbers im
Außenverhältnis, ohne dessen Wissen, zu verwenden ist unzulässig,
egal obs zur Einstellung kommt oder nicht.
Nicht alles lässt sich mit einem Versehen rechtfertigen.

von As-I-Roved-Out (Gast)


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Inkognito schrieb:
> Ich hab mal gelesen, dass persönliche Daten nach einem
> halben Jahr, gemäß Datenschutzgesetz, sofern die nicht mehr
> offensichtlich benötigt werden, automatisch unaufgefordert
> gelöscht werden müssen.

Das ist soweit nicht ganz korrekt.
Die Firma VETTER (Pharma Ravensburg) behält diese Daten sogar bis zu 10 
Jahre ohne separat darauf hinzuweisen.
Auch die meisten "Ingenieursdienstleister" lassen "Kandidaten" in ihren 
"Datenbanken" um eben schnellen Zugriff auf "geeignete Kandidaten" zu 
haben. Hatte auch vor Kurzem einen Anruf in dieser Richtung.

Geht man stickt nach dem, was von Gesetz etc. her zu tun wäre müsste man 
an die verdächtige Firma erst einen Brief schreiben um zu erfahren 
"welche Daten haben die eigentlich von mir und wo kommen sie her?" 
(Auskunft nach § 34 BDSG gilt dann als Nachweis um ein Verfahren 
auszulösen ) und darauf hin kann man erst tätig werden und Mahnungen 
o.Ä. raushauen.

von Freiberufler (Gast)


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>Da der TO aber seine Bewrbungsunterlagen schon einmal zugesand hat, ist
>da die Frage ob er nicht aus "versehen" ein Foto hochgeladen hat.

Bestimmt nicht dieses, da ich das 15-Jahr alte Foto nicht mehr auf 
lokalen Datenträgern habe.
Versehen nahezu ausgeschlossen.
Vielleicht fanden die das stayfried-Foto einfach ansprechender.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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As-I-Roved-Out schrieb:
> Geht man stickt nach dem, was von Gesetz etc. her zu tun wäre müsste man
> an die verdächtige Firma erst einen Brief schreiben um zu erfahren
> "welche Daten haben die eigentlich von mir und wo kommen sie her?"
> (Auskunft nach § 34 BDSG gilt dann als Nachweis um ein Verfahren
> auszulösen ) und darauf hin kann man erst tätig werden und Mahnungen
> o.Ä. raushauen.

Na, und wer hat den Datenschutz rechtlich  so "bürgerfreundlich" 
eingerichtet?

"Unter Rot-Grün war es ja mit der SPD auch nicht wirklich möglich, das 
Bundesdatenschutzgesetz so zu modernisieren, wie es erforderlich gewesen 
wäre. Diese ganzen Affären, die wir heute haben, sind eine Folge von 
Verweigerung der Politik, im Datenschutzbereich auch zu handeln.

Klein: Sie fordern jetzt, Frau Stokar, eine Sonderkommission, eine "SoKo 
Datenklau". Das klingt mit Verlaub auch ein wenig nach Aktionismus."

Hier zu lesen aus dem Jahr 2008!!!!!!!!!!!!!

http://www.deutschlandfunk.de/wir-brauchen-eine-radikale-aenderung-im-datenschutzgesetz.694.de.html?dram:article_id=66128


Immer witzig wie sich CDU-CSU/SPD/FDP/GRÜNE sich gegeseitig ihre Taten 
in der gemeinsamen Regierungszeit zurechtlegen!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Inkognito schrieb:
> Eine Bewerbung ist Vertrauenssache. Daten des Bewerbers im
> Außenverhältnis, ohne dessen Wissen, zu verwenden ist unzulässig,
> egal obs zur Einstellung kommt oder nicht.
> Nicht alles lässt sich mit einem Versehen rechtfertigen.

Die Daten werden Anonymisiert!
Was ist dan da verwerflich?
Wenn der Bewerber zuvor zugestimmt hat, beim DL?

von Inkognito (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Wenn der Bewerber zuvor zugestimmt hat, beim DL?

Wann oder wie soll das passieren? Konkludent?

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