Hallo, ich habe ein ganz dringende Frage ich hoffe sie wird dieses WE noch beantwortet! Ich bin zur Zeit in einer schulischen Ausbildung. Nun möchte ich gerne einen Nebenjob beginnen,Allerdings will der zuküntige Arbeitgeber das ich mir einen Gewerbeschein hole und dann eben so bei ihm arbeite. Nun möchte ich gerne wissen wie sich das ganz verhält ich werde im Monat nicht über 400 verdienen und wollte wissen ob ich dann,wenn ich diesen Schein habe, Steuern zahlen muss?? Da ich noch bei meinen Eltern versichert bin wollte ich auch gerne wissen ob sich dort was ändert??Muss ich mich dann selber versichern?? Zu Guter Letzt!! Wie sieht es mit dem Kindergeld aus?? bekommen meine Eltern es weiterhin?? Ich würde mich super freuen wenn eine schnelle Antwort kommt. Vielen Dank!!
> ich habe ein ganz dringende Frage ich hoffe sie wird dieses WE noch > beantwortet! Bezahlst du auch den Wochenendeilzuschlag? Frag das Finanzamt, einen Steuerberater und die Kasse, die das Kindergeld ausbezahlt. Die Leute kennen sich mit sowas aus und haben deine restlichen Daten. Du wirst sie allerdings erst wieder ab Montag 8 Uhr erreichen können. ;-)
mit gewerbeschein verlierst du dein kindergeld.... wenn du unter 400 bleibst hast du keine "lohnnebenkosten" und bist ned versicherungspflichtig soviel ich weiss, wenn du irgendwo unter 400 jobben gehst ist ja auch nix
Willst du zufällig zur Vermögensberatung oder deutsche Vermögensberatung oder wie sich der Laden nennt? Falls ja, machs net...
Also wenn du Freunde hast und so. Irgendwie will keiner mehr was mit dir zu tun haben weil du dich manipulieren lässt und total abhebst... Und der Verdienst ist nicht so hoch wie dir erzählt wird...
Hey vielen Dank für die Antwort Sebastian,ich habe mich erkundigt und solange man unter einer Einkommensgrenze bleibt dann haben die Eltern ein Anspruch auf das Kindergeld.
Hey Chris ich werde nich an bei so einer Vermögenssache anfangen sondern im Fitness Studio.
@Schüler23 ... denk mal nach wie Du selber in ein paar Jahren Geld zum Lebensunterhalt verdienen möchtest ...(ich erinnere nur an die Praktikantenausbeutung)..... als ob es nicht schon genug arbeitssuchende Menschen unterwegs sind - die haben aber eine Familie und bekommen für sich (selber) kein Kindergeld .... sondern wir bezahlen Dir Dein Kindergeld also bleib wech vom Arbeitsmarkt ;-) Ahoi Daniel
wenn dein zukünftiger Arbeitgeber einen Gewerbeschein verlangt, dann Finger weg davon!!!. Damit will er sich Solzialabgaben etc sparen, das Risiko liegt dann voll bei Dir. Ausserdem könnte das dann als Scheinselbständigkeit kräftige Nachzahlungen nach sich ziehen! dkm
Wie soll ich das jetzt verstehn? Ich zieh jetzt demnächst in meine eigene Bude und wollte mir einen Gewerbeschein holen um 100-200 nebenbei zu verdienen. Ich wollte bei einem Großhändler kleine Mengen an Eiweiß,Amino,Creatin und Tribulus holen und im Internet verkaufen, da ich die sachen mit Gewerbeschein zum Produktionspreis bekomme. Wie isn das jetzt? Kann ich mich von der jährlichen Pflichtsteuer von 50 befreien lassen, wenn mein verdienst unter 5000 pro jahr liegt? Kann es sein, dass die versuchen mich übers Ohr zu hauen und ich später richtig nachzahlen muss??? Bitte um schnelle antwort. Kru3m3L
Hi @All, es gibt das Kleingewerbe (Gewerbeamt der Stadt macht dieses)! Das kann jeder machen! Es muß dann allerdings der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden und man darf keine Mwst ausweisen! Gerade für Kru3m ist das sicher eine gute Lösung!! LG Tassilo
@ Kru3m3L: auch wenn es jetzt schon etwas her ist: ich hatte mal für zwei-drei Jahre ein Gewerbe angemeldet, als ich noch Schüler war. Später hatte ich dann keine Zeit mehr. Jedenfalls hat mich 1992 der Schein 25DM beim Ordnungsamt gekostet. Später die Abmeldung war kostenlos. ALSO, wenn du den Schein (Kopie!) nur für die Bestellungen brauchst, dann meld doch einfach ein Gewerbe an und ne Woche später wieder ab. Aber vorsicht, bei mir kam damals gleich die IHK und wollte 100DM Jahresbeitrag! Weiterhin brauchst du auch kein Gewerbe angemeldet haben, wenn du unter einer Gewinn- oder Umsatzgrenze bleibst. (Finanzamt fragen, die sind AUSKUNFTSPFLICHTIG)) tschü carl
wenn man sich einen Gewerbeschein holt kostet der zwischen 15-30 und wenn man den hat kommt die IHK und will 50 jahresbeitrag haben denn kann man dann am ende des jahres sich wieder holen wenn man unter 5.000 gewinn geblieben ist. aber dabei bleibt man eigentlich nie weil meistens ist es so das wenn man eine tätigkeit aufnimmt wo der arbeitgeber einen GeW-schein haben will immer über 5.000 im Jahr kommt und dann kann man sich auch die 50 nicht wieder holen und dann kommt es auch drauf an wieviel man verdient hat zwar freut man sich wenn man viel verdient hat aber dann kann es sein das das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt wird und das sind ja 154 im Monat und im Jahr macht das dann schon 1.848 und die sollte man schon mal mehr dazu verdienen zu den 5.000 weil es bringt nix wenn man im Jahr mit dem Gewerbeschein z.B. 6.000 verdient das sind dann pro monat 500 dazu kommt dann am jahresende die steuer die abgezogen werden muss und dann sind das dann auch nur noch 4.800 am jahresende die man ausgezahlt bekommt und dann aber auch kein Kindergeld mehr bekommt. Also man sollte sich so einen Schein erst holen wenn man mehr als ca. 7.000 verdienen kann weil sonst hat man mehr abgaben als wenn man einen normalen 400 basis job macht weil da wird nix abgezogen und das kindergeld erhält man trotzdem das macht dann am jahresende 4.800 + 1.848 = 6.648. EInen Vorteil davon hat meistens nur der arbeitgeber weil er vieles davon am jahresende wieder bekommt vom finanzamt und ihr wenn ihr mehr als 5000 verdient es schwer haben werdet das bei euch nicht viel abgezogen wird. Also versucht schon mal im vorraus zu erfahren wieviel euch das einbrigen würde. ciao
Es wird off-topic, aber trotzdem: Wovon hängt es ab, ob jemand Kindergeld bekommt oder nicht ? Bekommt das nicht automatisch jeder ? Selbständige wie Angestellte wie Arbeitslose ?
Ich bin fest angestellt bei einer Firma und habe einen Nebenjob auf 50-Tage-im-Jahr-Basis. Jetzt möcht ich einen zweiten Nebenjob annehmen. Es hieß ich solle diesen zweiten Nebenjob auf Gewerbeschein machen. Geht das überhaupt? Darf ich damit nur einen bestimmten Betrag verdienen? WIe ist das mit der Steuer am Ende des Jahres? Wär nett wenn mir einer helfen könnte.
Das mit dem Gewerbeschein, wie funktioniert dass: funkt das Amt dann gleich an alle Instanzen weiter: "Hey, passt auf: der ist selbstständig, verdient genung Geld, dem könnt ihr auch kein HarztIV mehr geben" im Buschtelefon? Funktioniert so ein Nebenjob auch mit Obergrenze beim Verdienst? Wie legt man beim Finanzamt und der IHK und allen offen, dass man ein armer Schüler ist, das bisschen Geld dringend bracht und Abzüge vom Finanzamt echt unfair sind für jemanden, der eh nicht viel hat...
Ja , ich hab mal ne frage zum Thema gewerbeschein ? Wie ist das wenn mein CHef sagt es ist auf gewerbeschein , ich aber keinen Beantrage ( da ich nur auf 400 euro basis arbeite ) .....ist das dann schwarz arbeit ? Bekomme ich ärger ? Und kann och parallel mit meiner Lohnstuerkarte auch auf 400 arbeiten , ohne abzüge ? danke
Tachchen, also ich hätte auch eine Frage dazu: Ich bin nun noch Schüler (offiziell bis 12. Juli) nun muss ich mir etwas Geld verdienen weil ich im September ausziehen werde. Da es sich nur um 2-3 Monate handelt denke ich nicht das ich mehr als 2000 verdienen werde. Nun meine Fragen: Kindergeld, kennt jemand die Höhe des Gewinns den ich "erwirtschaften"^^ darf und trotzdem noch Kindergeld bekomme? Und noch jetzt die wichtigste Frage: Hat irgendjemand ne Ahnung wieviel ich verdienen dürfte und mich noch nicht selbst versichern muss? Danke schon im vorraus!
Hi, und zwar hab ich ich ein Paar Fragen zu gelegentlichen eBay Verkäufen. Ich bin noch Schüler und verkaufe ab und zu bei eBay einige dinge, bleibe dabei aber stets unter 400€ Gewinn. Die Frage ist jetzt, ob ich meine kleineren Einkünfte Irgendwo geltend machen muss, da alles nur übers Internet und die Bank geschieht? (Ich besitze keine Lohnsteuerkarte falls das Wichtig ist). Und ich habe eine weitere Frage bezüglich des Gewerbescheins. Wenn ich privat, Waren zum Beispiel von Irgendeinem Versanhaus beziehe, wie es jeder tuen könnte und diese dann teurer bei eBay verkaufe, zähle ich dann auch schon als Gewerbetreibender? Denn ich kann ja durch die Rechnung des Versandhauses nachweisen, dass ich diesen Gegenstand Privat gekauft/verkauft habe oder ? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
@Patrick: Das gibt da so ein Amt (Finanzamt? Ordungsamt?), bei dem man sich bezüglich solcher Fragen Auskunft einholen kann. Die meisten Antworten, die du hier dazu bekommst, sind Vermutungen oder Meinungen, nichts wirklich rechtssicheres. Gehe am besten mal bei deinem Finanzamt vorbei. Als Schüler werden sie dir IMHO wegen "der paar Kröten" nicht den Kopf abreissen.
Zum Thema "Gewerbetreibender" wäre vielleicht die ortsansässige IHK noch ein Anlaufpunkt.
@Patrick Guther: > ob ich meine kleineren Einkünfte Irgendwo geltend machen muss Weniger als 400 Gewinn, hört sich für mich an, als ob der Gewinn irgendwo zwischen 300 und 400 liegt und das sind keine so kleinen Einkünfte. Müßtest Du schon geltend machen. Gewerbeschein für 30 holen und als Kleingewerbetreibender eintragen lassen. > da alles nur übers Internet und die Bank geschieht? total schnuppe, wie Du Geld verdienst. > Ich besitze keine Lohnsteuerkarte falls das Wichtig ist Nee, brauchst Du für eine selbständige Tätigkeit ja auch nicht. >Und ich habe eine weitere Frage bezüglich des Gewerbescheins. Wenn > ich privat, Waren zum Beispiel von Irgendeinem Versanhaus beziehe, > wie es jeder tuen könnte und diese dann teurer bei eBay verkaufe, > zähle ich dann auch schon als Gewerbetreibender? Klar ! Wieso denn nicht ? Ob Du bei dem Versender privat oder gewerblich einkaufst, macht kein großen Unterschied. Die beiden wesentlichen Unterschiede sind: - als Selbständiger könntest Du Vorsteuerabzug machen (ok, kommt als Kleingewerbetreibender nicht infrage) - im Business2Business können die Verträge nahezu frei gestaltet werden, wohingegen Business2Privat immer das BGB das letzte Wort hat (natürlich immer zum Nachteil des Händlers) > Denn ich kann ja durch die Rechnung des Versandhauses nachweisen, > dass ich diesen Gegenstand Privat gekauft/verkauft habe oder ? Wenn Du zehn Fernseher kaufst und hinterher wieder teuer verscheuerst, wird Dir niemand abnehmen, das dies zum privaten Gebrauch geschah, sondern zu gewerblichen Zwecken. Die Rechnung interessiert da kein Schwein. > Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Nein, nicht wirklich. Google nach 'Existenzgründung', von den IHK gibt es haufenweise Seiten, teilweise mit kurzen, aber prägnanten Zusammenfassungen. Als Kleingewerbetreibender ist der bürokratische Aufwand auch gleich Null, trotzdem sollte man das alles mal gelesen haben. Selbständigkeit (auch als Teil- oder Nebenjob) ist in Deutschland nunmal eine Qual und vom Staat nicht gewollt (anders sind die ganzen Schikanen nicht zu erklären).
OK, danke für die schnellen und klaren Antworten. Dann werde ich mich mal bei den entsprechenden Ämtern und Behörden näher dazu infomieren.
Super Infos. Ich hatte das gleiche Problem und bin froh hier ein wenig Hilfe gefunden zu haben. Hab gerade über Google die Seite www.gewerbe-anmelden.info gefunden. Da findest Du noch ein paar Infos zu dem Thema die mir noch etwas geholfen haben. Viel Erfolg.
Hallo, ich nutze mal dieses bestehende Thema. Mein Anliegen/Frage ist folgende: Ich bin 18 jahre alt, Schüler auf nem Gymnasium und verdiene nebenbei ca 90 Euro im Monat auf Lohnsteuerkarte 6/1. Nun möchte ich en bisschen was nebenbei verdienen und habe auch die richtige Geschäftsidee dazu. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen. NICHT im Internet und kein ebay-schrott! Die Einkünfe der Tätigkeit würden sich nach aktuellen Berechnungen auf maximal 300 Euro pro Monat belaufen (ohne Mewehrtsteuer mitgerechnet zu haben, also mein "Gewinn") Nun meine Frage: Was soll ich machen ? -1. Ein Kleingewerbe anmelden ? -2. Nen normales Gwerbe mittels Gewerbeschein anmelden ? 3. Muss der Firmenname meinen Familiennamen beinhalten ? 4. Würde meine Mutter weiterhin das Kindergeld bekommen ? Gruss Florian
Ich würde einfach mal zu dem entsprechenden Amt gehen und nachfrage. Das machen die kostenfrei und im Grunde auch verlässlich.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.