Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Anfrage v. Firma für die Entwicklung einer Schaltung


von Andy (Gast)


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Hallo
Ich habe vor paar Wochen einer Anfrage von meiner alten Firma bekommen 
bzgl. Der Entwicklung einer Schaltung + Software + Prototyp... Gegen 
Honorar...
Meine Frage ist hier nun.. Was muss ich als Privatmann (kein Gewerbe) 
beachten?!

Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für 
evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..
Die wollen von mir nur einen Prototyp.. Die Serie würde dann über eine 
andere Firma laufen..allerdings dann auch mit meiner Schaltung und 
Software.
Kann man sich hier irgendwie absichern?

von Nimm Google und einen Anwalt (Gast)


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UG?

CE?

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Andy schrieb:

> Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für
> evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..
> Die wollen von mir nur einen Prototyp.. Die Serie würde dann über eine
> andere Firma laufen..allerdings dann auch mit meiner Schaltung und
> Software.
> Kann man sich hier irgendwie absichern?

Ja, in dem Du im Werkvertrag klar machsr dass du nicht für CE etc. 
verantwortlich bist. Dann würde ich aber als Firma  nicht dir den 
Auftrag
sondern einem etablierten Ingenieursbüro/Dienstleister.

von Migelchen (Gast)


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Hallo,

sofern du direkt deklarierst, dass die Schaltungsversion und der 
Prototyp Laborversionen sind und nicht für den Consumer-, Industrie- 
oder Automotive-Markt, etc. geeignet sind, entgeht man allen 
potentiellen Zertifizierungen, usw..
Du lässt dir lediglich die Arbeitszeit und das Material bezahlen und 
nicht die Produktentwicklung.

Die Produktreife für deine Schaltung kann ja die andere Firma machen.


Gruß
Migelchen

von 2⁵ (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Die Produktreife für deine Schaltung kann ja die andere Firma machen.

Gute Güte. Wäre es dann nicht sinnvoller, wenn die "andere Firma" gleich 
die ganze Entwicklung macht?

von Migelchen (Gast)


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2⁵ schrieb:
> Migelchen schrieb:
>> Die Produktreife für deine Schaltung kann ja die andere Firma machen.
>
> Gute Güte. Wäre es dann nicht sinnvoller, wenn die "andere Firma" gleich
> die ganze Entwicklung macht?

Scheinbar ja nicht, wenn der TO angeblich die Aufgabe der Vorentwicklung 
erhalten hat.
Das Erstellen einer Produktreife anhand einer vorhandenen Schaltung samt 
Prototypen ist jedenfalls schon mal günstiger, als wenn du die externe 
Firma alles machen lässt.
Zumal die Firma den TO mit seinen Kompetenzen ja kennt.

Die Sache klingt jedenfalls nicht unplausibel.


Auch wenn hier übertrieben auf die Zertifzierung und dergleichen 
eingegangen wird.
Im Endeffekt ist die Firma selbst für die Marktfreigabe verantwortlich 
und nicht irgendein HW-Entwickler, der eine Schaltung und Prototypen 
entwickelt.


Gruß
Migelchen

von Migelchen (Gast)


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Andy schrieb:
> Die wollen von mir nur einen Prototyp.. Die Serie würde dann über eine
> andere Firma laufen..allerdings dann auch mit meiner Schaltung und
> Software.

Was mich allerdin gs noch interessiert.
Wer kümmert sich in deinem Szenario eigentlich um die 
Serienunterstützung ?
Wenn es mit "deiner" Schaltung und Software laufen soll, muss es ja 
jemanden geben, der etwaige Änderung in HW und SW vornimmt.

Wenn das auch wieder du bist, kann das ja ein heiteres Unterfangen 
werden. :)

Deshalb lieber deine Hard- und Software offziell als nicht markttauglich 
deklarieren (Laborversionen) und deine alte Firma entscheiden lassen, ob 
sie die ersten Versionen von dir als Produkt für sich auf dem Markt 
einführt.


Gruß
Migelchen

von Dito (Gast)


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Migelchen schrieb:
> sind und nicht für den Consumer-, Industrie-
> oder Automotive-Markt, etc. geeignet sind

Gut dann halt in der Luftfahrt oder Medizintechnik...

von Migelchen (Gast)


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Dito schrieb:
> Migelchen schrieb:
>> sind und nicht für den Consumer-, Industrie-
>> oder Automotive-Markt, etc. geeignet sind
>
> Gut dann halt in der Luftfahrt oder Medizintechnik...

Hehe,

dafür hatte ich noch das "etc." angehängt. :P


Gruß
Migelchen

von Inkognito (Gast)


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Andy schrieb:
> Kann man sich hier irgendwie absichern?

Bis zu einem gewissen Grad mit einer Betriebshaftpflichtversicherung,
aber ohne freiberufliche gewerbliche Anmeldung wird das nicht gehen.
Ohnehin wird es noch reichlich Stolpersteine geben, die dir den Spaß
daran verderben würden, mal von der Zahlungsmoral deines Kunden ganz
abgesehen. Wenn es nur bei dem einen Kunden bleibt, kommt noch das
Problem der Scheinselbständigkeit dazu. Besser du machst erst mal
einen Existenzgründerkurs deiner lokalen IHK mit, damit du die Basics
lernst. Das gilt natürlich nur für D. In Österreich und der Schweiz
wird das wohl etwas anders sein.

von Ordner (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Das Erstellen einer Produktreife anhand einer vorhandenen Schaltung samt
> Prototypen ist jedenfalls schon mal günstiger, als wenn du die externe
> Firma alles machen lässt.

Naja das würde ich nicht so pauschal stehenlassen. Ich hab schon einige 
Prototypen gesehen die waren hinsichtlich EMV-Abstrahlung und ESD 
Festigkeit so schlecht da half nur komplettes Re-design. Insbesonders 
wenn man unbedingt mit einer Zweilagen-Platine auskommen wollte.

Eine externe Firma mit Expertise schafft das ohne komplettes Re-design 
und sollte damit schneller und letzlich preislich besser sein als ein 
Gelegenheitsentwickler der CE scheut wie der Teufel das Weihwasser.

von Migelchen (Gast)


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Inkognito schrieb:
> Bis zu einem gewissen Grad mit einer Betriebshaftpflichtversicherung,
> aber ohne freiberufliche gewerbliche Anmeldung wird das nicht gehen.
> Ohnehin wird es noch reichlich Stolpersteine geben, die dir den Spaß
> daran verderben würden, mal von der Zahlungsmoral deines Kunden ganz
> abgesehen. Wenn es nur bei dem einen Kunden bleibt, kommt noch das
> Problem der Scheinselbständigkeit dazu. Besser du machst erst mal
> einen Existenzgründerkurs deiner lokalen IHK mit, damit du die Basics
> lernst. Das gilt natürlich nur für D. In Österreich und der Schweiz
> wird das wohl etwas anders sein.

Er kann eifach eine temporäre projektbezogene Anstellung bei seiner 
alten Firma machen, sofern der aktuelle Arbeitgeber nichts dagegen hat 
und gut.
Da muss er nicht anmelden und die Zulassung und Huftung liegt lediglich 
bei dem alten Arbeitgeber.

Ordner schrieb:
> Naja das würde ich nicht so pauschal stehenlassen. Ich hab schon einige
> Prototypen gesehen die waren hinsichtlich EMV-Abstrahlung und ESD
> Festigkeit so schlecht da half nur komplettes Re-design. Insbesonders
> wenn man unbedingt mit einer Zweilagen-Platine auskommen wollte.
>
> Eine externe Firma mit Expertise schafft das ohne komplettes Re-design
> und sollte damit schneller und letzlich preislich besser sein als ein
> Gelegenheitsentwickler der CE scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Also ich setze voraus, dass der TO nicht umsonst das Entwicklungsprojekt 
erhalten hat und das Schaltungsdesign sowie der spätere Prototyp schon 
einen Stand haben sollten, der so bereits auf den Markt eingeführt 
werden könnte.
Nur würde ich den Status die Version der Schalötung samt Prototyp aus 
rechtlicher Sicht nicht als markttauglich "deklarieren".
Aus rein formeller bzw. offizieller Sicht. Inoffiziell kann die 
Schaltung ja einwandfrei funktionieren.


Gruß
Migelchen

von Mikro 7. (mikro77)


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Andy schrieb:

> Ich habe vor paar Wochen einer Anfrage von meiner alten Firma bekommen
> bzgl. Der Entwicklung einer Schaltung + Software + Prototyp... Gegen
> Honorar...
>
> Meine Frage ist hier nun.. Was muss ich als Privatmann (kein Gewerbe)
> beachten?!

Auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast: Abhängig von Art und Umfang 
kann trotzdem gewerbliche Tätigkeit vorliegen. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Anonsten: Ggf. Anmeldung bei FA und KK notwendig. Umsatzsteuer. 
Jahressteuererklärung mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Evtl. 
Gerwerbesteuererklärung.

> Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für
> evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..

Das hängt davon ab, was ihr vertraglich vereinbart. Hier eine 
Vertragsvorlage, die auf Anhieb ok aussieht (Anstellung auf 
Honorarbasis, ohne Haftung):

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/freie_mitarbeiter/index.html

von Planlos (Gast)


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Mikro 7. schrieb:
> Auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast: Abhängig von Art und Umfang
> kann trotzdem gewerbliche Tätigkeit vorliegen.

Sollte eher Freiberuflich sein, ist ja deutlich "Ingenieurshaft", die 
Tätigkeit, und der Hauptaugemerk liegt nicht auf dem Verkauf des 
Prototypen.

Spart zumindest die Gewerbesteuer.

von m.n. (Gast)


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Planlos schrieb:
> Spart zumindest die Gewerbesteuer.

Und die IHK!

Andy schrieb:
> Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für
> evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..

Du entwickelst eine Schaltung und kein Gerät.
Für die Einhaltung von Normen ist derjenige verantwortlich, der sie in 
Verkehr bringt.
Das hat aber nichts damit zu tun, daß man das Gerät im Auto durch die 
Gegend fährt ;-)

von Inkognito (Gast)


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Migelchen schrieb:
> Er kann eifach eine temporäre projektbezogene Anstellung bei seiner
> alten Firma machen, sofern der aktuelle Arbeitgeber nichts dagegen hat
> und gut.
> Da muss er nicht anmelden und die Zulassung und Huftung liegt lediglich
> bei dem alten Arbeitgeber.

So ein Konstrukt halte ich für äußerst problematisch.
Einen Arbeitsvertrag ruhen lassen und einen neuen
temporär abschließen? Klingt irgendwie machbar, aber
da werden wohl Interessenkonflikte auftreten, die
sich nicht so einfach lösen lassen.

von Daniel (Gast)


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Ich weiss nicht was hier alle mit ce und so haben... Meine sein wir mal 
ehrlich, vielen firmen in verschiedenen Industriebereichen ist das sowas 
von egal... (sicher, medizin, militär, automotive werden das nicht 
sein...). Da beschränkt sich CE auf das erstellen einer 
Konformitätserklärung. Welche Normen erfüllt sein müssen, erfährt man, 
wenn der Zoll meckert weil einige nicht erfüllt sind. Dann wird die 
CE-Konformitätserklärung angepasst, und weiter gehts...
Wenn die entsprechenden Anforderungen gemäss CE nicht explizit verlangt 
werden, kommt kein CE Zeichen drauf, und gut... (geh davon aus, dass 
wenn der Bereich in welchem die Firma angesiedelt ist heikel wäre 
diesbezüglich, kämen sie nicht auf die idee dich zu fragen...). Solange 
du nichts unterschreibst, und kein CE vorlügst, bist du auch nicht 
haftbar...
P.S. ich red jetzt hier nicht von Klitschen mit 50 Angestellten, wenn 
auch nicht von einem Konzern...

von Inkognito (Gast)


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Daniel schrieb:
> Welche Normen erfüllt sein müssen, erfährt man,
> wenn der Zoll meckert weil einige nicht erfüllt sind.

Kann ich nicht nachvollziehen. Der Zoll ist nur bei Importen/Einfuhren
beteiligt. Wenn hier was entwickelt und dann exportiert
wird, wird das Europaintern keinen Zoll jucken und Europaextern
auch keinen, weil dort kein CE Gültigkeit hat.

von cassini (Gast)


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Daniel schrieb:
> Ich weiss nicht was hier alle mit ce und so haben

Es geht hier letztlich um die Produkthaftung. Produkte müssen sicher 
sein, d.H. sie dürfen der Umgebung  (Menschen, Umwelt, usw) keinen 
Schaden zufügen. Dazu gehören z.B auch Vermögensschäden. Wenn eine 
selbst gebastelte Waage falsch wiegt und der Benutzer deshalb 10.000 
Beutel mit Erdnüssen zurückrufen muss, weil zu wenig drin ist, dann ist 
das ein Vermögensschaden.

Dann hilft es auch nicht, dass die Waage direkt nebem dem Rüttelantrieb 
für die Erdnüsse stand, und wegen dessen EMV-Emissionen die Waage 20% zu 
viel anzeigte. Deswegen ist EMV so wichtig.

Es stimmt im übrigen nicht, dass wenn keine Konformitätserklärung 
vorliegt, man dafür auch nicht haftbar ist.


Aber zurück zum Thema: Der TO sollte sich ein genaues Lastenheft geben 
lassen, dieses entsprechend verhandeln (also: Punkt 1 kann ich, Punkt 2 
auch, Punkt 3 (EMV) muss ein Dienstleister machen usw.) Und dann muss 
man sehen, ob man zusammmenkommt.

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