Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen musste


von Danilo (Gast)


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Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit 
Abfindung verlassen musste.

Wie sieht das eigentlich aus, hat sowas Chancen? Die Position scheint 
etwas oberhalb der Position angesiedelt die derjenige vor 6 Jahren 
aufgeben musste.

Fachlich passt das aber so gut, dass derjenige eigentlich (bis auf das 
Alter) ein Idealkandidat wäre.

Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit in der mind. 5 Jahre 
Berufserfahrung in dieser Branche und im Umfeld gefordert ist.

von Marco S. (masterof)


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Wenn es passt, einfach mal bewerben. Mehr als eine Absage kann nicht 
kommen.

von Dr. A. Fissur (Gast)


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Danilo schrieb:
> (bis auf das
> Alter)

Heutzutage ist das doch das Ausschlusskriterium oder?
Damit hast Du die Frage selbst beantwortet

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Danilo schrieb:
> Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit
> Abfindung verlassen musste.

Warum haben sie dich "Entsorgt"?

Also mal ehrlich, auf deine Frage solltest du besser selbst wissen wie 
man darauf antworten sollte!

von ... (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Warum haben sie dich "Entsorgt"?
>
> Also mal ehrlich, auf deine Frage solltest du besser selbst wissen wie
> man darauf antworten sollte!

Liest sich eher so, als würde er für einen Bekannten schreiben oder das 
er selbst der Personaler ist...

von Pandur S. (jetztnicht)


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Meine Ahnung. Vor 6 Jahren kam ein junger dynamischer Chef, der wollte 
ein junges dynamisches Team. Der Alte musste raus. Nun ist der junge 
dynamische Chef weg, das Projekt laeuft noch, und irgendwer muss es 
machen.

Daher, auf alle Faelle bewerben. Aber viel teurer, dh 50% mehr.

von Joachim B. (jar)


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Cha-woma M. schrieb:
> Warum haben sie dich "Entsorgt"?

ist doch egal

wenn er nix taugte wird er heute  auch nicht eingestellt, wenn die 
"Entsorgung" organisatorische Gründe hatte kann es sein das sich die 
Umorganisation nicht bewährt hat.

Also wer mag soll sich bewerben, was gibts zu verlieren?

von Rick M. (rick-nrw)


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>Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung 
verlassen musste

Mit Abfindung geht man freiwillig!

Danilo schrieb:
> Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit
> Abfindung verlassen musste.
>
> Wie sieht das eigentlich aus, hat sowas Chancen? Die Position scheint
> etwas oberhalb der Position angesiedelt die derjenige vor 6 Jahren
> aufgeben musste.

Was machst Du jetzt?

Warum "musstest" Du damals gehen?

Warum willst Du wieder dahin zurück?

von Human Resources (Gast)


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Die Frage ist doch: Was hat "derjenige" in den letzten 6 Jahren 
beruflich gemacht. Falls er arbeitslos war wird das eher nichts.

von Klapperstorch (Gast)


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Oh D. schrieb:
> Daher, auf alle Faelle bewerben. Aber viel teurer, dh 50% mehr.

Oder: Sich als externer Berater anbieten (100% mehr). Kenne einen Fall, 
da hat das geklappt. Früher hat der Kollege fast Bure-Out gehabt, jetzt 
schiebt er als Berater eine viel ruhigere Kugel und kassiert mehr als 
vorher. Bei wie vielen anderen Fällen das nicht klappt bzw. nicht 
geklappt hat, weiß keiner, aber man kann's ja mal versuchen.

von Inkognito (Gast)


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Macht nur Sinn, wenn man da keine alten Bekannten trifft.
Vor allem nicht, ehemalige Vorgesetzte und Kollegen, die
die Leiter herauf gefallen sind, es aber eigentlich nie
verdient hatten.
Die Chancen sind dann schon davon abhängig, ob man sich im Guten
oder Schlechten getrennt hatte. Alte Bekannte kann man ja auch
in anderen Firmen wieder treffen.
Ich hab mal durch Kündigung durch den Arbeitgeber von einer
Gesellschaft zur Schwestergesellschaft gewechselt. Später dann
wieder Retour. Dann war nach Projektende wieder Schluss.
Noch mal bei der Schwester einsteigen war mir dann nicht mehr
zumutbar. Hab dann was viel besseres gefunden.

von Dussel (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> Früher hat der Kollege fast Bure-Out gehabt,
Ist das ein Schreibfehler oder gibt es das auch neuerdings? Mit jeweils 
einem anderen Buchstaben kann daraus Burn-Out oder Bore-Out werden. Oder 
ist das richtig und meint die Überarbeitung mit langweiliger Arbeit? ;-)
Die Frage meine ich ernst.

von Klapperstorch (Gast)


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Dussel schrieb:
> Klapperstorch schrieb:
>> Früher hat der Kollege fast Bure-Out gehabt,
> Ist das ein Schreibfehler oder gibt es das auch neuerdings? Mit jeweils
> einem anderen Buchstaben kann daraus Burn-Out oder Bore-Out werden. Oder
> ist das richtig und meint die Überarbeitung mit langweiliger Arbeit? ;-)
> Die Frage meine ich ernst.

Sorry, war Tippfehler: Der Typ hatte Burn-out, war so richtig am Ende 
und hat sich mit der Thema derart intensiv beschäftigt, dass er 
heutzutage Vorträge zum Thema "Burn-Out" und Prävention gibt (für gutes 
Geld versteht sich).

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Schau noch mal in deinen Abfindungsvertrag von damals. Manchmal 
enthalten solche Verträge zum Beispiel Rückzahlungsklauseln für die 
erhaltene Abfindung wenn man wieder im selben Betrieb anfängt. Sollte 
das so sein sieh zu, dass du eine Klausel im neuen Vertrag oder eine 
zusätzliche Bestätigung bekommst, dass die Firma auf die alte Abfindung 
verzichtet.

von oszi40 (Gast)


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Danilo schrieb:
> Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit

Bewerben kann man sich immer. Evtl. ist der Vorgänger verschwunden weil 
ihm dieser Stuhl zu heiß war (seine berechtigten Sicherheits-Forderungen 
nicht erfüllt wurden)? Nicht jeder mag Schwedische Gardienen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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oszi40 schrieb:
> Danilo schrieb:
>> Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit
>
> Bewerben kann man sich immer. Evtl. ist der Vorgänger verschwunden weil
> ihm dieser Stuhl zu heiß war (seine berechtigten Sicherheits-Forderungen
> nicht erfüllt wurden)? Nicht jeder mag Schwedische Gardienen.

Also der SI-Ing. für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer (bzw. 
Betriebsleitung. Nur Verantwortung hat der keine!
Alter Mythos, das die gesetzliche geforderten Beauftragten Konsequenzen 
zu spüren hätten wenn sie Fehler machen.

Was an Druck von der GF oder BL kommt, dass ist wass anderes.
Aber Beauftragte haben ähnlich dem BR einen besonderen Kündigungsschutz.
Somit auch einen besseren Stand als normale Beschäftigte!

von MaWin (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Mit Abfindung geht man freiwillig!

Nicht unbedingt, aber: Mit Abfindung verzichtet man darauf, vor einem 
Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen.
Da hat er sich vermutlich dran gehalten. Er sollte also als 
verlässlicher Arbeitnehmer gelten.

von Danilo (Gast)


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Inkognito schrieb:
> Macht nur Sinn, wenn man da keine alten Bekannten trifft.
> Vor allem nicht, ehemalige Vorgesetzte und Kollegen, die
> die Leiter herauf gefallen sind, es aber eigentlich nie
> verdient hatten.

Das ist einer der kritischen Punkte. Insbesondere die ehemaligen GL und 
AL die abgestürzt sind und nun dort als Referenten abhängen.

Derjenige kann sich aber über Informanten noch informieren ob die da 
nach wie vor Ihren Hintern breitsitzen.

Jedenfalls ist er damals wg. permanentem Ärger mit denen auch gegangen 
(was auch Sicherheitsaspekte betraf). War halt keine Kohle da ein 
Notstromaggregat mit einem Überspannungsschutz zu versehen.

Es wurde aber auch kein Rahmenvertrag mal gemacht, um wirtschaftlicher 
realisieren zu können. Kurzum: Ein Volldesaster.
Er hat dann die Schnauze voll gehabt.

Und wenn was ausfiel standen die 35 Minuten später im Büro und fragten:
"Wie konnte das passieren?"

von Blue (Gast)


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Morgen,
und warum will er dann zurück?
Glaubt dein Bekannter es hätte sich etwas geändert?
Das hört sich nicht so an, aber wenn er sich den Stress wieder antun 
möchte. Ich hätte da kein Interesse dran, es sei den es hätte sich etwas 
grundlegens geändert (was mit 90% Sicherheit nicht passiert ist) und die 
aktuelle Stelle ist noch mieser...

von Claymore (Gast)


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Trotz Abfindung wird man bei seinem alten Arbeitgeber wohl kaum 
verbrannte Erde hinterlassen. Von daher kann das gut klappen.

Erst kürzlich eine Geschichte von einem Bekannten gehört. Wurde bei 
einem Konzern mit hoher Abfindung heraus "gekauft". Kurze Zeit später 
war er als Freelancer wieder auf gleicher Position. Ein Jahr später kam 
die Festeinstellung. Ergebnis war ein höheres Gehalt als vorher und die 
fette Abfindung (sechsstellig wenn ich mich richtig erinnere) durfte er 
natürlich behalten.

von Danilo (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> oszi40 schrieb:
>> Danilo schrieb:
>>> Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit
>>
>> Bewerben kann man sich immer. Evtl. ist der Vorgänger verschwunden weil
>> ihm dieser Stuhl zu heiß war (seine berechtigten Sicherheits-Forderungen
>> nicht erfüllt wurden)? Nicht jeder mag Schwedische Gardienen.
>
> Also der SI-Ing. für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer (bzw.
> Betriebsleitung. Nur Verantwortung hat der keine!
> Alter Mythos, das die gesetzliche geforderten Beauftragten Konsequenzen
> zu spüren hätten wenn sie Fehler machen.

Für die Fasi mag das stimmen (rein beratende Aufgabe).

Es gibt aber auch noch andere Funktionen, die durchaus die klare 
Übertragung von Unternehmerpflichten beinhalten.

Da ist der Spagat dann groß zw. den gesetzl. Anforderungen und dem was 
das Budget so hergibt (siehe u.a. auch VW Abgas-Ding). Das ist ein typ. 
Beispiel.

Da hängt doch der Leiter der Qualitätssicherung oft entweder im Knast 
oder dann auf dem Abstellgleis (soll ja auch Leute geben die ein 
Gewissen haben die nicht alles abnicken).

Der BWLer steht aber aber schnell dicke da weil eine einfache, schnelle 
(und billige) Lösung gefunden wurde.

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