Forum: HF, Funk und Felder Getrenntes Netz aufbauen


von Simon Peters (Gast)


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Hallo,

ich habe in meiner Mietwohnung keinen eigenen Telefon/Internetanschluss. 
Der Internetzugang wird durch den Vermieter (untere Wohnung) über 
derzeit WLAN bereitgestellt. Der Zugang ist derzeit nicht sonderlich 
starke (massive Decke).

Nun beabsichtige ich, mit 2 Devolos eine Verbindung zum unteren Router 
(FritzBox) aufzubauen. Alles befindet sich am gleichen Stromanschluss, 
keine Trennung des Stromnetzes oder zwischengeschaltete Stromzähler.

Nun habe ich mir bei Amazon schon eine günste FBox ausgesucht
https://www.amazon.de/AVM-WLAN-Router-Glasfasermodem-Fast-Ethernet-Mediaserver/dp/B00YOJ9JL4/ref=sr_1_4?s=computers&ie=UTF8&qid=1472604854&sr=1-4

Die sollte doch für mein vorhaben reichen, oder? Ich möchte da in den 
WAN/LAN1 Anschluss reingehen. Nun würde ich gerne ein eigenes Netz 
aufbauen. Also die IP unten von der FritzBox nur als Gateway nutzen. 
Geht das so, oder ist etwas anderes sinnvoll?

von Karl M. (Gast)


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Hallo,

Devolos und Stromnetz für eine INET - Verbindung, das ist eine sehr 
schlechte Idee.

Das Stromnetz ist keine Verkabelung für Datenverbindungen. Damit wird 
die gesamte Nachbarschaft gestört.

http://www.pc-praktisch.de/tipps-und-hilfen/12-technik,-wlan,-tv,-mobiltelefone/24-powerline-plc-internet-%C3%BCbers-stromnetz-weshalb-sie-auf-diese-technik-besser-verzichten-sollten-teil-2.html

http://www.darc.de/der-club/distrikte/c/ortsverbaende/10/plc/

Als Verursacher bist Du für die Beseitigung der Störung verantwortlich 
und evtl. müssen auch die Kosten eines BNetzA Messeinsatz bezahlt 
werden.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Karl M. schrieb:
> Damit wird die gesamte Nachbarschaft gestört.

Außerdem gibt's natürlich keinerlei Funktionsgarantie.  Es gibt
Berichte, wonach bereits das Zwischenschalten einer Verteilerleiste
die Verbindung unbenutzbar macht – was zeigt, wie sehr all diese
PLC-Dinger „auf Kante genäht“ sind.  U. U. ist das durch die Decke
gedämpfte WiFi dann die stabilere Verbindung.

Ein ordentliches Kabel, dezent in einem Stück Kabelkanal verborgen,
ist allemal die beste Lösung.  Auch, wenn der Spruch bei manchen
Leuten unpopulär ist, „Wer Funk kennt, nimmt Kabel“ gilt halt immer
noch.

Simon, du hast im HF-Forum gepostet – damit sind natürlich die
Funkstörungen hier viel mehr das Thema als irgendwelche
IP-Routing-Sachen.  Für die wäre das Unterforum „PC-Hard- und
-software“ der bessere Platz, aber du solltest dann auch eine
Skizze mitliefern, auf der die von dir angedachte IP–Konfiguration
genauer beschrieben ist.  Die Beschreibung eines komplexeren Netzes
nur mit Worten ist schwer zu verstehen.

von T. F. (waidler)


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Simon Peters schrieb:
> Die sollte doch für mein vorhaben reichen, oder? Ich möchte da in den
> WAN/LAN1 Anschluss reingehen. Nun würde ich gerne ein eigenes Netz
> aufbauen. Also die IP unten von der FritzBox nur als Gateway nutzen.
> Geht das so, oder ist etwas anderes sinnvoll?

Ja, das geht. Es gäbe auch günstigere Geräte als eine Fritzbox für 
diesen Zweck, aber die verlinkte wird ja auch nicht gerade zu 
Wucherpreisen angeboten ;-)

Karl M. schrieb:
> Als Verursacher bist Du für die Beseitigung der Störung verantwortlich
> und evtl. müssen auch die Kosten eines BNetzA Messeinsatz bezahlt
> werden.

Kannst Du das irgendwie belegen? Mir erscheint das seltsam, dass jemand, 
der ein CE konformes Gerät kauft und "bestimmungsgemäß verwendet" - wie 
es so schön heißt, hier haftbar ist... Wenn, dann hat der 
Hersteller/Inverkehrbringer getrickst/eine falsche Erklärung abgegeben 
und ist dafür verantwortlich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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T. F. schrieb:

> Kannst Du das irgendwie belegen?

Zumindest findest du Beschreibungen im Netz, bei denen die BNetzA
einem Betreiber eine Betriebseinstellung der PLC-Geräte angeordnet
hat.

Dass sie demjenigen auch die Kosten des Messeinsatzes aufgedrückt
hätten, wäre mir nicht bekannt, aber sie dürften es tun (und derjenige
müsste sich dann selbst mit dem Inverkehrbringer des Geräts im
Zweifelsfalle herumschlagen).  Heißt natürlich mit anderen Worten,
dass der Messeinsatz dann durch die davon gestörten Funkdienste
(Frequenznutzungsbeitrag) bzw. durch uns alle (steuerliche
Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben der BNetzA) finanziert worden
ist.  Das könnte man durchaus als Begünstigung der Hersteller der
PLC-Geräte betrachten, eigentlich sollten sie ja für ihre Technik
(auch finanziell) geradestehen, denn sie haben den Gewinn damit zuvor
dankend eingenommen.

> Mir erscheint das seltsam, dass jemand,
> der ein CE konformes Gerät kauft und "bestimmungsgemäß verwendet"

Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Ersteller der entsprechenden
Regelungen, auf der die Konformität basiert, vorrangig haben von
wirtschaftlichen Aspekten (der PLC-Hersteller) leiten lassen und dabei
billigend in Kauf genommen haben, dass ggf. eben auch Funkdienste
gestört werden dabei.  Das hat zur Folge, dass damit auch für offiziell
CE-konforme Geräte dennoch nicht sichergestellt ist, dass sie keine
Störungen verursachen.

Störungsfreiheit von Funkdiensten ist übrigens eine Aufgabe, die die
beteiligten Länder bzw. ihre dazu vorhandenen Einrichtungen gemäß dem
Internationalen Fernmeldevertrag sicherzustellen haben.

: Bearbeitet durch Moderator
von T. F. (waidler)


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Jörg W. schrieb:
> Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Ersteller der entsprechenden
> Regelungen, auf der die Konformität basiert, vorrangig haben von
> wirtschaftlichen Aspekten (der PLC-Hersteller) leiten lassen und dabei
> billigend in Kauf genommen haben, dass ggf. eben auch Funkdienste
> gestört werden dabei.  Das hat zur Folge, dass damit auch für offiziell
> CE-konforme Geräte dennoch nicht sichergestellt ist, dass sie keine
> Störungen verursachen.

Das glaube ich Dir sofort ;-)
Mir ging es hauptsächlich darum, ob der Käufer eines solchen Gerätes für 
einen derartigen Messeinsatz zahlen muss. Es kann ja nicht davon 
ausgegangen werden, dass jeder Käufer die technischen Hintergründe bis 
ins Detail kennt.
Technisch ist das Vorhaben meiner Meinung nach umsetzbar, d.h. es wird 
funktionieren.
Dass man als Amateurfunker dazu eine etwas andere Einstellung hat, kann 
ich verstehen, aber der TO weiß ja evtl. sogar, ob jemand in der 
Nachbarschaft diesem Hobby nachgeht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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T. F. schrieb:
> Es kann ja nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Käufer die
> technischen Hintergründe bis ins Detail kennt.

Deshalb vermute ich auch, dass die BNetzA in Fällen, wo jemand sowas
nicht vorsätzlich wider besseres Wissen betreibt, vom ihrem
Ermessensspielraum Gebrauch machen wird und die Kosten selbst trägt.

Worst case jedoch wären sie dazu berechtigt, die Kosten vom
Verursacher einzutreiben, und das ist erstmal der Betreiber einer
Anlage.  Der wiederum müsste seinen Schadenersatzanspruch gegenüber
dem Verkäufer dann zivilrechtlich durchsetzen.  Zwar würde er sehr
wahrscheinlich in so einem Falle Recht bekommen, aber halt erst
Jahre später. :/

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Jörg W. schrieb:
> Karl M. schrieb:
>> Damit wird die gesamte Nachbarschaft gestört.
>
> Außerdem gibt's natürlich keinerlei Funktionsgarantie.  Es gibt
> Berichte, wonach bereits das Zwischenschalten einer Verteilerleiste
> die Verbindung unbenutzbar macht

Es gehört schlicht bestraft, PLC über eine Verteilerleiste zu führen. In 
den Gebrauchsanweisungen steht es auch drin. Nur die liest ja keiner.
Würde PLC bestimmungsgemäß genutzt, gäbe es weniger Probleme mit 
Funkstörungen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Wolfgang E. schrieb:
> Es gehört schlicht bestraft, PLC über eine Verteilerleiste zu führen.

Ich hatte das ja auch nur als Beispiel genutzt welches zeigt, dass
diese Technik grundlegend problembehaftet ist.  Nicht, weil die Leute
zu blöd sind, eine Bedienungsanleitung zu lesen, sondern weil eine
Niederspannungsverkabelung einfach nach anderen Kriterien verlegt
wird als der Vorsorge eines möglichst gleichmäßigen Wellenwiderstands
zur Signalübertragung.  Wenn schon eine simple Steckdosenleiste das
System zum Umkippen bringt, was bitte weißt du denn, wie der
Elektriker die Strippen im Verteilerkasten gerade verlegt hat?

von B e r n d W. (smiley46)


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> jemand, der ein CE konformes Gerät kauft

Die PLC-Übertragung verursacht Störungen, die oft weit über die sonst 
geltenden Grenzwerte hinausgehen. Messungen im Prüflabor finden mit 
ideal verdrillten Stromleitungen und symetrischer Anordnung statt. Die 
Lobby hat eine Sonderlösung ausgehandelt, wobei diese Geräte verkauft 
und betrieben werden dürfen. Wird jedoch an der Grundstücksgrenze eine 
Überschreitung gemessen, muss nachgebessert oder das PLC-Geraffel 
stillgelegt werden.

Die vorläufige Ausnahmeregelung hatte die Bezeichnung NB30.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tr%C3%A4gerfrequenzanlage

Schon eine Stichleitung für den Lichtschalter macht das Stromnetz 
unsymerisch. Werden neben dem PLC-Modem weitere Geräte wie z.B. ein 
Schaltnetzteil betrieben, so bilden sich an Halbleitern weitere 
Mischprodukte. Teilweise liegen die Störungen 40dB über NB30, insgesamt 
also 70dB über dem Grenzwert, welchen andere Geräte im Haushalt 
einhalten müssen.

: Bearbeitet durch User
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