Hallo, ich habe in meiner Mietwohnung keinen eigenen Telefon/Internetanschluss. Der Internetzugang wird durch den Vermieter (untere Wohnung) über derzeit WLAN bereitgestellt. Der Zugang ist derzeit nicht sonderlich starke (massive Decke). Nun beabsichtige ich, mit 2 Devolos eine Verbindung zum unteren Router (FritzBox) aufzubauen. Alles befindet sich am gleichen Stromanschluss, keine Trennung des Stromnetzes oder zwischengeschaltete Stromzähler. Nun habe ich mir bei Amazon schon eine günste FBox ausgesucht https://www.amazon.de/AVM-WLAN-Router-Glasfasermodem-Fast-Ethernet-Mediaserver/dp/B00YOJ9JL4/ref=sr_1_4?s=computers&ie=UTF8&qid=1472604854&sr=1-4 Die sollte doch für mein vorhaben reichen, oder? Ich möchte da in den WAN/LAN1 Anschluss reingehen. Nun würde ich gerne ein eigenes Netz aufbauen. Also die IP unten von der FritzBox nur als Gateway nutzen. Geht das so, oder ist etwas anderes sinnvoll?
Hallo, Devolos und Stromnetz für eine INET - Verbindung, das ist eine sehr schlechte Idee. Das Stromnetz ist keine Verkabelung für Datenverbindungen. Damit wird die gesamte Nachbarschaft gestört. http://www.pc-praktisch.de/tipps-und-hilfen/12-technik,-wlan,-tv,-mobiltelefone/24-powerline-plc-internet-%C3%BCbers-stromnetz-weshalb-sie-auf-diese-technik-besser-verzichten-sollten-teil-2.html http://www.darc.de/der-club/distrikte/c/ortsverbaende/10/plc/ Als Verursacher bist Du für die Beseitigung der Störung verantwortlich und evtl. müssen auch die Kosten eines BNetzA Messeinsatz bezahlt werden.
Karl M. schrieb: > Damit wird die gesamte Nachbarschaft gestört. Außerdem gibt's natürlich keinerlei Funktionsgarantie. Es gibt Berichte, wonach bereits das Zwischenschalten einer Verteilerleiste die Verbindung unbenutzbar macht – was zeigt, wie sehr all diese PLC-Dinger „auf Kante genäht“ sind. U. U. ist das durch die Decke gedämpfte WiFi dann die stabilere Verbindung. Ein ordentliches Kabel, dezent in einem Stück Kabelkanal verborgen, ist allemal die beste Lösung. Auch, wenn der Spruch bei manchen Leuten unpopulär ist, „Wer Funk kennt, nimmt Kabel“ gilt halt immer noch. Simon, du hast im HF-Forum gepostet – damit sind natürlich die Funkstörungen hier viel mehr das Thema als irgendwelche IP-Routing-Sachen. Für die wäre das Unterforum „PC-Hard- und -software“ der bessere Platz, aber du solltest dann auch eine Skizze mitliefern, auf der die von dir angedachte IP–Konfiguration genauer beschrieben ist. Die Beschreibung eines komplexeren Netzes nur mit Worten ist schwer zu verstehen.
Simon Peters schrieb: > Die sollte doch für mein vorhaben reichen, oder? Ich möchte da in den > WAN/LAN1 Anschluss reingehen. Nun würde ich gerne ein eigenes Netz > aufbauen. Also die IP unten von der FritzBox nur als Gateway nutzen. > Geht das so, oder ist etwas anderes sinnvoll? Ja, das geht. Es gäbe auch günstigere Geräte als eine Fritzbox für diesen Zweck, aber die verlinkte wird ja auch nicht gerade zu Wucherpreisen angeboten ;-) Karl M. schrieb: > Als Verursacher bist Du für die Beseitigung der Störung verantwortlich > und evtl. müssen auch die Kosten eines BNetzA Messeinsatz bezahlt > werden. Kannst Du das irgendwie belegen? Mir erscheint das seltsam, dass jemand, der ein CE konformes Gerät kauft und "bestimmungsgemäß verwendet" - wie es so schön heißt, hier haftbar ist... Wenn, dann hat der Hersteller/Inverkehrbringer getrickst/eine falsche Erklärung abgegeben und ist dafür verantwortlich.
T. F. schrieb: > Kannst Du das irgendwie belegen? Zumindest findest du Beschreibungen im Netz, bei denen die BNetzA einem Betreiber eine Betriebseinstellung der PLC-Geräte angeordnet hat. Dass sie demjenigen auch die Kosten des Messeinsatzes aufgedrückt hätten, wäre mir nicht bekannt, aber sie dürften es tun (und derjenige müsste sich dann selbst mit dem Inverkehrbringer des Geräts im Zweifelsfalle herumschlagen). Heißt natürlich mit anderen Worten, dass der Messeinsatz dann durch die davon gestörten Funkdienste (Frequenznutzungsbeitrag) bzw. durch uns alle (steuerliche Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben der BNetzA) finanziert worden ist. Das könnte man durchaus als Begünstigung der Hersteller der PLC-Geräte betrachten, eigentlich sollten sie ja für ihre Technik (auch finanziell) geradestehen, denn sie haben den Gewinn damit zuvor dankend eingenommen. > Mir erscheint das seltsam, dass jemand, > der ein CE konformes Gerät kauft und "bestimmungsgemäß verwendet" Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Ersteller der entsprechenden Regelungen, auf der die Konformität basiert, vorrangig haben von wirtschaftlichen Aspekten (der PLC-Hersteller) leiten lassen und dabei billigend in Kauf genommen haben, dass ggf. eben auch Funkdienste gestört werden dabei. Das hat zur Folge, dass damit auch für offiziell CE-konforme Geräte dennoch nicht sichergestellt ist, dass sie keine Störungen verursachen. Störungsfreiheit von Funkdiensten ist übrigens eine Aufgabe, die die beteiligten Länder bzw. ihre dazu vorhandenen Einrichtungen gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag sicherzustellen haben.
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Jörg W. schrieb: > Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Ersteller der entsprechenden > Regelungen, auf der die Konformität basiert, vorrangig haben von > wirtschaftlichen Aspekten (der PLC-Hersteller) leiten lassen und dabei > billigend in Kauf genommen haben, dass ggf. eben auch Funkdienste > gestört werden dabei. Das hat zur Folge, dass damit auch für offiziell > CE-konforme Geräte dennoch nicht sichergestellt ist, dass sie keine > Störungen verursachen. Das glaube ich Dir sofort ;-) Mir ging es hauptsächlich darum, ob der Käufer eines solchen Gerätes für einen derartigen Messeinsatz zahlen muss. Es kann ja nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Käufer die technischen Hintergründe bis ins Detail kennt. Technisch ist das Vorhaben meiner Meinung nach umsetzbar, d.h. es wird funktionieren. Dass man als Amateurfunker dazu eine etwas andere Einstellung hat, kann ich verstehen, aber der TO weiß ja evtl. sogar, ob jemand in der Nachbarschaft diesem Hobby nachgeht.
T. F. schrieb: > Es kann ja nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Käufer die > technischen Hintergründe bis ins Detail kennt. Deshalb vermute ich auch, dass die BNetzA in Fällen, wo jemand sowas nicht vorsätzlich wider besseres Wissen betreibt, vom ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen wird und die Kosten selbst trägt. Worst case jedoch wären sie dazu berechtigt, die Kosten vom Verursacher einzutreiben, und das ist erstmal der Betreiber einer Anlage. Der wiederum müsste seinen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer dann zivilrechtlich durchsetzen. Zwar würde er sehr wahrscheinlich in so einem Falle Recht bekommen, aber halt erst Jahre später. :/
Jörg W. schrieb: > Karl M. schrieb: >> Damit wird die gesamte Nachbarschaft gestört. > > Außerdem gibt's natürlich keinerlei Funktionsgarantie. Es gibt > Berichte, wonach bereits das Zwischenschalten einer Verteilerleiste > die Verbindung unbenutzbar macht Es gehört schlicht bestraft, PLC über eine Verteilerleiste zu führen. In den Gebrauchsanweisungen steht es auch drin. Nur die liest ja keiner. Würde PLC bestimmungsgemäß genutzt, gäbe es weniger Probleme mit Funkstörungen.
Wolfgang E. schrieb: > Es gehört schlicht bestraft, PLC über eine Verteilerleiste zu führen. Ich hatte das ja auch nur als Beispiel genutzt welches zeigt, dass diese Technik grundlegend problembehaftet ist. Nicht, weil die Leute zu blöd sind, eine Bedienungsanleitung zu lesen, sondern weil eine Niederspannungsverkabelung einfach nach anderen Kriterien verlegt wird als der Vorsorge eines möglichst gleichmäßigen Wellenwiderstands zur Signalübertragung. Wenn schon eine simple Steckdosenleiste das System zum Umkippen bringt, was bitte weißt du denn, wie der Elektriker die Strippen im Verteilerkasten gerade verlegt hat?
> jemand, der ein CE konformes Gerät kauft Die PLC-Übertragung verursacht Störungen, die oft weit über die sonst geltenden Grenzwerte hinausgehen. Messungen im Prüflabor finden mit ideal verdrillten Stromleitungen und symetrischer Anordnung statt. Die Lobby hat eine Sonderlösung ausgehandelt, wobei diese Geräte verkauft und betrieben werden dürfen. Wird jedoch an der Grundstücksgrenze eine Überschreitung gemessen, muss nachgebessert oder das PLC-Geraffel stillgelegt werden. Die vorläufige Ausnahmeregelung hatte die Bezeichnung NB30. https://de.wikipedia.org/wiki/Tr%C3%A4gerfrequenzanlage Schon eine Stichleitung für den Lichtschalter macht das Stromnetz unsymerisch. Werden neben dem PLC-Modem weitere Geräte wie z.B. ein Schaltnetzteil betrieben, so bilden sich an Halbleitern weitere Mischprodukte. Teilweise liegen die Störungen 40dB über NB30, insgesamt also 70dB über dem Grenzwert, welchen andere Geräte im Haushalt einhalten müssen.
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