Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eingliederungshilfe nach §§88,89,91,92 SGB III


von Eingliederungshilfe (Gast)


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Fachfrage ans Forum:

Nach SGB III  gibt es eine Eingliederungshilfe nach §§88,89,91,92 SGB 
III, Derzufolge kann ein AG für einen AL eine Eingliederungshilfe von 
der Agentur für A. erhalten.
Die Hilfe beträgt ca. 50% des Bruttoentgeldes für die ersten 6 Monate, 
und wird mit der Bedingung gewährt der Beschäftigung von min. 12 
Monaten.

Meine Frage:

Wer hat allgemein damit Erfahrungen gesammelt?
(positive/negative)
Wurde die Beschäftigung über den Zeitraum (12 Monate) weitergeführt.
Was muß man als AN beachten wenn man im Förderzeitraum (6 Monate oder 12 
Monatszeitraum) kündigt?

von Cyborg (Gast)


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Eingliederungshilfe schrieb:
> Nach SGB III  gibt es eine Eingliederungshilfe nach §§88,89,91,92 SGB
> III,

§91,92 kannste schon mal ausklammern. §91 ist für Behinderte
§92 regelt den Förderungsausschluß. Viele Arbeitgeber werden
die Risiken von diesen nachteiligen Modalitäten gar nicht
übernehmen wollen. Wenn die meisten AG allein nur die Andeutung
"behindert" registrieren, geht bei denen doch gleich die Scheuklappe
zu.

> Derzufolge kann ein AG für einen AL eine Eingliederungshilfe von
> der Agentur für A. erhalten.

Oder dem Jobcenter.

> Voraussetzung
> Die Hilfe beträgt ca. 50% des Bruttoentgeldes für die ersten 6 Monate,
> und wird mit der Bedingung gewährt der Beschäftigung von min. 12
> Monaten.

Ne, der Zuschuß kann BIS zu 50% betragen. Das ist eine 
Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Der muss da aber auch
den Eindruck haben, dass sich der AG den AN sonst nicht leisten kann.
Welcher Arbeitgeber lässt da denn so weit die Hosen runter?
Auch ist die erschwerte Eingliederung durch Hemmnisse Voraussetzung,
die plausibel sein müssen und das in einer Arbeitsmarktkultur, wo die
AG ja so geschwätzig bzgl. der Einstellgründe sind, kaum zu erwarten.
;-b
Jedenfalls macht die Eingliederungsbeihilfe stets den Eindruck als
ob die mit dem AGG sich im Dauersparring befindet.
So einfach mit der Gießkanne gibts da kein Geld.
Viele Konstellationen sind schon durch §92 ausgeschlossen.
Einen Rechtsanspruch gibts für die Förderung ohnehin nicht.
Knackpunkt bei der ganzen Geschichte ist die Höhe des Lohns/Gehalts.
Nicht jedes Fantasie-Einkommen wird auch gefördert. Und was passiert,
wenn die Förderung zurück gefahren wird, was geschieht dann mit dem
AN? Wenn es Auswahlkriterien/-statistiken zu dem Bereich gibt, dann
hält die, die BA sicher unter Verschluss, nicht das noch Begehrlichkeit
und Fördermittelmissbrauch entsteht.
Man müsste erst mal einen AG finden, den man das schmackhaft machen
könnte. Auf den AG kommen nicht nur viel Bürokratie zu, sondern
die Nachhaltigkeit ist da auch nicht sicher gestellt, weil die Behörde
immer ihren Daumen drauf behält. Geht die Sache schief, hat der AG
nichts davon und zahlt wohlmöglich drauf. Vermutlich wird damit
nur der Mindestlohn ausgehebelt, kann das aber nicht versichern.

von Micro de Luxe (Gast)


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Die Zeitarbeitsfirmen nehmen sowas gerne mit, weil sie den MA nach 
Wegfall des Auftrags in jedem Fall wieder loswerden.

Die werben ja gerne mit ihrer "Festanstellung", die aber keine ist, weil 
sie den Ma nur solange beschäftigen, wie es Arbeit gibt. 
Weiterbeschäftigung ist unwahrscheinlich, weil für ein neues Projekt an 
anderer passt.

Die ganzen Unterstützungen wie Eingliederung und Vermittlungsgutschein 
taugen denen nur, um Geld zu sparen.

Man sollte sowas komplett sein lassen und die Eingliederung den AN 
direkt zahlen, dann können die mit der Gehaltsforderung runtergehen und 
kommen direkt irgendwo rein.

von Cyborg (Gast)


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Eingliederungshilfe schrieb:
> Was muß man als AN beachten wenn man im Förderzeitraum (6 Monate oder 12
> Monatszeitraum) kündigt?
Wenn du dann wieder Leistungen beziehst:
Alg1:Sperre
Alg2:Sanktion
Fördermittel muss DU vermutlich nicht ersetzen. Allerdings bis du
für künftige Förderungen für eine gewisse Zeit erst mal raus.

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Micro de Luxe schrieb:
> Die Zeitarbeitsfirmen nehmen sowas gerne mit, weil sie den MA nach
> Wegfall des Auftrags in jedem Fall wieder loswerden.
Naja, die Branche ist bekannt.
> Die werben ja gerne mit ihrer "Festanstellung", die aber keine ist, weil
> sie den Ma nur solange beschäftigen, wie es Arbeit gibt.
> Weiterbeschäftigung ist unwahrscheinlich, weil für ein neues Projekt an
> anderer passt.
Hmm, die Firma hat im Jobportal der Agentur für A. ihre Stelle 
geschaltet.
Scheint die arbeiten auf der Basis.
> Die ganzen Unterstützungen wie Eingliederung und Vermittlungsgutschein
> taugen denen nur, um Geld zu sparen.
Naja, mitnehmen was geht, macht  aber jeder, oder?
> Man sollte sowas komplett sein lassen und die Eingliederung den AN
> direkt zahlen, dann können die mit der Gehaltsforderung runtergehen und
> kommen direkt irgendwo rein.
Ja, aber das ist wohl zuviel verlangt von unseren Staat, der will lieber 
mehr Milliardäre haben!

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Eingliederungshilfe schrieb:
>> Was muß man als AN beachten wenn man im Förderzeitraum (6 Monate oder 12
>> Monatszeitraum) kündigt?
> Wenn du dann wieder Leistungen beziehst:
> Alg1:Sperre
> Alg2:Sanktion

Bei Eigenkündigung dürfte das aber immer  so sein!

> Fördermittel muss DU vermutlich nicht ersetzen.

Ok, aber wenn man da nicht bei der Agentur für A nochmal anklopft sollte 
das Normal sein.

> Allerdings bis du
> für künftige Förderungen für eine gewisse Zeit erst mal raus.

Wie lange?

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Ne, der Zuschuß kann BIS zu 50% betragen.
Im vorliegenden Fall wurden die 50% genehmigt für die ersten 6 Monate.
Könnte das ein Min. Zeitraum sein?
Da ja nach 12 Monate der AG  dann die Zahlung nicht wieder zurück zahlen 
muß.
> Das ist eine
> Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Der muss da aber auch
> den Eindruck haben, dass sich der AG den AN sonst nicht leisten kann.
Ähh???
Was???
Der Laden hat ca. 140 MA!
> Welcher Arbeitgeber lässt da denn so weit die Hosen runter?
Kann ich mir im vorliegenden Fall nicht vorstellen das er das müßte.
> Auch ist die erschwerte Eingliederung durch Hemmnisse Voraussetzung,
> die plausibel sein müssen und das in einer Arbeitsmarktkultur, wo die
> AG ja so geschwätzig bzgl. der Einstellgründe sind, kaum zu erwarten.
Hmm, den dann müßte ja eine Diskriminierung vorliegen, die nicht nach 
dem
AGG gedeckt wäre!
> ;-b
> Jedenfalls macht die Eingliederungsbeihilfe stets den Eindruck als
> ob die mit dem AGG sich im Dauersparring befindet.
> So einfach mit der Gießkanne gibts da kein Geld.
Sicher nicht, nur scheint es mir so zu sein, dass die Agentur für A. 
bei den AG die große Kanne benutzt und bei den AN die 
Tröpfchenbewässerung bevorzugt.

von Karsten B. (kastenhq2010)


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Cyborg schrieb:
> Der muss da aber auch
> den Eindruck haben, dass sich der AG den AN sonst nicht leisten kann.
> Welcher Arbeitgeber lässt da denn so weit die Hosen runter?

Sicher? Soweit ich weiß reicht es einfach aus anzugeben, dass der neue 
Mitarbeiter nicht genau die Spezialkenntnisse hat, die er für die Arbeit 
braucht, deshalb über das normale Maß hinaus eingelernt werden muss und 
der Zuschuss wird bewilligt. Zudem läuft die Geschichte sowieso nicht 
öffentlich ab.

von Cyborg (Gast)


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Eingliederungshilfe schrieb:
> Hmm, die Firma hat im Jobportal der Agentur für A. ihre Stelle
> geschaltet.

Da wurde auch schon für Prostituierte geworben. Nicht alles was
in der Jobbörse angeboten wird, ist auch seriös. Man kann zwar
Auffälligkeiten melden, aber wenn die Firmen abwiegeln wird eine
kritische Anzeige da nicht entfernt. Das größte Problem sind da
die Dateileichen(analog zu früheren Karteileichen). Nach 90 Tagen
fliegen die zwar sowieso raus, aber ob die Stelle noch vakant war,
oder überhaupt existierte, wird nicht geprüft.
Da können Versprechungen gemacht werden, die gar keinen Bestand
haben. Jedenfalls muss man da äußerst vorsichtig sein. Ich hab
da schon so manchen komischen Vogel kennen gelernt und manchmal
gleich gemerkt was da lief.
Einige können das aber so clever verkaufen, dass man den Trick
dahinter gar nicht gleich erkennt. Inzwischen hab ich dafür einen
siebten Sinn entwickelt. Da gehts auch nicht um dich, sondern nur
ums Geld.

> Scheint die arbeiten auf der Basis.

Auf Vermittlungsgutschein wird das auch gelegentlich gesucht.
Die Intransparenz bleibt.
An den Problemen des Arbeitsmarktes ändert das nämlich nichts.

Eingliederungshilfe schrieb:
> Ja, aber das ist wohl zuviel verlangt von unseren Staat, der will lieber
> mehr Milliardäre haben!

Ne, mehr Neubürger, die sich wie die Karnickel vermehren, um die
Überalterung zu bremsen. Früher haben das Kriege geschafft, schaffen
das auch heute noch, nur nicht in Europa.

Eingliederungshilfe schrieb:
> Wie lange?

Ermessensentscheidung. Bei Bildungsförderung ist das ähnlich. Wenn
man das nicht nutzt, ist erst mal für eine gewisse Zeit Sense bis
man dann wieder an dich heran tritt.

Eingliederungshilfe schrieb:
> Bei Eigenkündigung dürfte das aber immer  so sein!

Nicht immer. Wenn du einen plausiblen Grund hast, dann nicht.
Ein Grund wird akzeptiert, wenn der AG gegen geltendes Recht gegenüber
dem AN verstoßen hat und man das auch glaubhaft machen kann.
Beispiel: Man muss zu schwere Sachen >30kg von Hand heben. Erlaubt ist
aber nur <30kg, oder Überstunden kloppen ohne Bezahlung, oder man muss
dauernd am Monatsende hinter seinem Geld her rennen, oder jemand in der 
Firma ist gewalttätig (hatte ich mal) und die Firma tut nichts.

Eingliederungshilfe schrieb:
>> Das ist eine
>> Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Der muss da aber auch
>> den Eindruck haben, dass sich der AG den AN sonst nicht leisten kann.
> Ähh???
> Was???
> Der Laden hat ca. 140 MA!

Eine Firma, die genug Kapital hat, sich neue MA selbst zu leisten, wird
keine Förderung bekommen. Das würde sonst dem Förderzweck zu wieder
laufen. Ich meine auch mal wo gehört zu haben, dass pro Betrieb nur
maximal zwei MA gefördert werden, eben damit damit nicht ganze
Firmen auf der Schiene fahren und sich dabei ne goldene Nase verdienen.

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Man müsste erst mal einen AG finden, den man das schmackhaft machen
> könnte.
Der AG stellt doch den Antrag?
> Auf den AG kommen nicht nur viel Bürokratie zu, sondern
> die Nachhaltigkeit ist da auch nicht sicher gestellt, weil die Behörde
> immer ihren Daumen drauf behält.
Inwiefern Bürokratie?
> Geht die Sache schief, hat der AG
> nichts davon und zahlt wohlmöglich drauf.
Hmm, wenn die den rausschmeißen?
Was verlieren die denn?
Kündigung in der Probezeit kann man immer machen.
Und wenn der AG dann für einen Monat die 50% wieder bei der Agentur für 
A. abgibt? Was verliert der schon groß?
Die Firma hat dafür schon eine MA die den Fall in 4 Stunden erledigt,
Kosten vllt. 200-300 Euro.

> Vermutlich wird damit
> nur der Mindestlohn ausgehebelt, kann das aber nicht versichern.
Beim Min.Lohn wird doch selbst die Agentur für A. nicht mitspielen.
Dafür wurde doch die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose 
geschaffen!
Also würde ja eh  die Aufstockerregelung greifen!

Für den AN ist doch die Lage folgende:
Ab den ersten Arbeitstag hat der min. 14 Tage Kündigungsfrist plus 
Anspruch auf Krankengeld für nochmal 6 Wochen.
Also schon mal fast 8 Wochen sicher!
Jeden Monat den der AN länger bei der Firma ist, wird doch jeder 
Rauswurf für den AG immer teurer. Nach 6 Monaten muß der AG ja der 
Agentur für A. ja das Gehalt für 3 Monate erstatten. Erst nach weiteren 
6 Monaten kann der AG den AN entlassen ohne das er an die Agentur für A. 
was blechen muß!
Für den AG dürfte eine Kündigung durch ihn  bei der Agentur für A. 
nicht positiv ankommen.
Was seinen Kündigungswillen  bremsen dürfte.

Meine Einschätzung,
der AN hat während des 1. Jahres mit der Kündigung am Anfang oder nach 
12 Monaten zu rechnen.
Liege ich da richtig?

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Tom S. schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> Der muss da aber auch
>> den Eindruck haben, dass sich der AG den AN sonst nicht leisten kann.
>> Welcher Arbeitgeber lässt da denn so weit die Hosen runter?
>
> Sicher?
Der Antrag geht immer vom AG aus, was der angibt weis der AN nicht!
> Soweit ich weiß reicht es einfach aus anzugeben, dass der neue
> Mitarbeiter nicht genau die Spezialkenntnisse hat, die er für die Arbeit
> braucht, deshalb über das normale Maß hinaus eingelernt werden muss und
> der Zuschuss wird bewilligt.
Denkbar, kann die AN aber wurscht sein solange er eine einigermaßen gut 
bezahlten Arbeitsplatz bekommt.
> Zudem läuft die Geschichte sowieso nicht
> öffentlich ab.
Ja, damit die pösen Beitragszahler nicht hinter den Vorhang blicken 
können!

von Cyborg (Gast)


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Tom S. schrieb:
> Sicher?

Bei Ermessensentscheidung kann man sich nie sicher sein.
Wenn da einem Facharbeiter ein Lager- oder Grünpflegejob gefördert
wird, wird die Nachhaltigkeit nicht gegeben sein. Von wirklich 
zielgerichteter Förderung, also das der Facharbeiter auch in
seinem Fach gefördert wird, hab ich noch nie gehört(obwohl ich,
dass es die gibt, nicht ausschließen kann). Meist sind dabei
so windige Träger beteiligt, die gegenüber den Behörden-Sachbearbeitern
mehr versprechen als sie halten.
Wenn man als Betroffener die Träger mal nach Rezessionen und Referenzen
befragt, geraten die sofort in Erklärungsnot, weil das Förderkonzept
nämlich nur ne Luftblase ist. Der Betroffene ackert dann nämlich
für nichts und wieder nichts. Sklaverei, nur ohne Zuckerbrot und
Peitsche.

von Cyborg (Gast)


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Eingliederungshilfe schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> Man müsste erst mal einen AG finden, den man das schmackhaft machen
>> könnte.
> Der AG stellt doch den Antrag?
Das kann er aber nur, wenn der Bewerber auch gefördert wird.
Gemäß §35 SgB 1 braucht eine Arbeitslosigkeit nicht offenbart zu
werden.
Aus einer Bewerbung muss das nicht hervor gehen und einen Schein,
dass du gefördert wirst, bekommst du vom Amt auch nicht.
Nicht mal eine mündliche Zusicherung.
Der AG muss beim Amt quasi blind einen Antrag stellen, der dann
ein paar Tage oder Wochen, selten wohl Monate braucht, bis der
beschieden wird. Ausgang ungewiss.
>> Auf den AG kommen nicht nur viel Bürokratie zu, sondern
>> die Nachhaltigkeit ist da auch nicht sicher gestellt, weil die Behörde
>> immer ihren Daumen drauf behält.
> Inwiefern Bürokratie?
Na Antrag stellen, wie das auch jeder Antragsteller für Leistungen
gewöhnt ist. Schreibst du doch selbst. Außerdem muss die Firma
noch Nachweise liefern, die die Sachbearbeiter haben wollen.
Das geht aus §92 doch hervor.
>> Geht die Sache schief, hat der AG
>> nichts davon und zahlt wohlmöglich drauf.
> Hmm, wenn die den rausschmeißen?
> Was verlieren die denn?
Unter Umständen muss die Förderung zurück gezahlt werden, dann hat die
Firma ein dickes Minus in den Büchern. Also nicht so einfach.
> Kündigung in der Probezeit kann man immer machen.
Hör bloß auf mit der Probezeit. Das aber auch das Klischee mit der
Probezeit einfach nicht tot zu bekommen ist. Benutze mal die Foren-Suche
und lies mal, was dazu schon so geschrieben wurde. Probezeit ist für
den AN nur eine Zitterpartie, mit reduzierter KF und Befreiung des AG
von einer Begründung.
Hier sollte man aber auch das Informationsbedürfnis des Amtes im Fokus 
behalten, nicht das wegen dem Fehlen eines Grundes einem da eine 
Sperre/Sanktion trifft.
Nach der PZ greift eine längere KF und ein Kündigungsgrund ist nötig.
Was dann als Kündigungsgrund gerichtlich Bestand hat steht dann wieder
auf einem anderen Blatt.
Bloß nicht denken in der PZ kann man kündigen. Man kann IMMER, wenn
man was besseres hat und es dann vom SGB folgenlos ist oder der Job
unzumutbar ist, was aber eine Auslegungssache ist.
> Und wenn der AG dann für einen Monat die 50% wieder bei der Agentur für
> A. abgibt? Was verliert der schon groß?
Na, die Förderung, denn der MA ist nun teuerer, wie die
Firma ursprünglich das mal kalkuliert hatte.
> Die Firma hat dafür schon eine MA die den Fall in 4 Stunden erledigt,
> Kosten vllt. 200-300 Euro.
Mit was für Zahlen rechnest du denn? Bei 50% kommst auf Brutto an.
Minijobs werden nicht gefördert. Durch die 100 Euro Kappung werden die
doch bei Leistungsbezug schon gefördert. Der AN ist dabei der
Dumme, weil er dann für einen Ministundenlohn schuftet.
>> Vermutlich wird damit
>> nur der Mindestlohn ausgehebelt, kann das aber nicht versichern.
> Beim Min.Lohn wird doch selbst die Agentur für A. nicht mitspielen.
> Dafür wurde doch die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose
> geschaffen!
Das ist zwar richtig, wird in der Praxis meines Wissens nicht
ausgenutzt, weil das, dass Einkommensniveau zu nachhaltig beeinflusst.
> Also würde ja eh  die Aufstockerregelung greifen!
Wenn du jeden Monat deinen Einkommensnachweis einreichst, kann
man das wohl machen.
> Für den AN ist doch die Lage folgende:
> Ab den ersten Arbeitstag hat der min. 14 Tage Kündigungsfrist plus
> Anspruch auf Krankengeld für nochmal 6 Wochen.
> Also schon mal fast 8 Wochen sicher!
Oder länger, denn es gilt 14 Tage zum Monatsersten oder zur Monatsmitte.
Nach der Probezeit min. 4 Wochen KF.
Eine Krankschreibung hebelt keine Kündigung aus oder hemmt die.
Außerdem müsste da auch der Arzt mit spielen. Lohnfortzahlung von
6 Wochen durch den AG wäre zumindest ungekündigt gesichert.  Danach
gäbe es bei Fortdauer der Krankschreibung Krankengeld, das aber
geringer ist als der Lohn. Der AG hat ja dann keinen Lohn mehr zu 
zahlen.
Es ist aber unwahrscheinlich das AG da so lange mit spielen, denn
der Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsvertrag hat ja Bestand, wenn du
ihn dann mal durch Arbeitsantritt weiter führst. Da ist eine 
Neueinstellung von Ersatz auch erst mal nicht möglich weil der AG
dann vielleicht für zwei MA nicht genug Arbeit hat.
> Jeden Monat den der AN länger bei der Firma ist, wird doch jeder
> Rauswurf für den AG immer teurer. Nach 6 Monaten muß der AG ja der
> Agentur für A. ja das Gehalt für 3 Monate erstatten. Erst nach weiteren
> 6 Monaten kann der AG den AN entlassen ohne das er an die Agentur für A.
> was blechen muß!
Das sind die Rahmenbedingungen. Wie dann da entschieden wird eine andere
Sache.
> Für den AG dürfte eine Kündigung durch ihn  bei der Agentur für A.
> nicht positiv ankommen.
> Was seinen Kündigungswillen  bremsen dürfte.
Solange du ihm Geld einbringst, sowieso nicht.
> Meine Einschätzung,
> der AN hat während des 1. Jahres mit der Kündigung am Anfang oder nach
> 12 Monaten zu rechnen.
> Liege ich da richtig?
Und danach ohne Förderung nicht?

von Cyborg (Gast)


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Eingliederungshilfe schrieb:
> Denkbar, kann die AN aber wurscht sein solange er eine einigermaßen gut
> bezahlten Arbeitsplatz bekommt.

Gut bezahlte Arbeitsplätze werden sowieso nicht gefördert.
Da würde die Kosten/Nutzen-Schere zu weit auseinander gehen.
Das ist keine gelebte Förderpraxis. Jobs am untersten Ende, knapp
über Hartz 4 werden dagegen schon gefördert, weil die Kosten
moderat bleiben.

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Mal zur Situation:

Der AG hat mit den zu "Förderden" einen "Vorvertrag"  Ende Juli 
abgeschlossen.
Das erste VG wurde Anfang Juli geführt. Danach wurde erst nach ca. 2 
Wochen ein zweites VG geführt. Dort wurde die Einstellung zum Anfgang 
Oktober vereinbart! Vorvertrag wurde dann umgehend dem  zu "Förderden" 
zugesandt.
Schon beim ersten VG hat der Bewerber nach einer Möglichkeit zum 
früheren Eintritt gefragt. Dies  wurde aber abgelehnt, begründet mit der 
Urlaubszeit (JULI/August/September).
In der zwischenzeit wurde vpm AG immer wieder ein Mail versand in dem 
mal die Kleidergröße für die Schutzkleidung erfrgat wurde, und der 
Antrag auf einen Frimenausweis bei einem Kundenbetrieb (kein AÜG, 
sondernPlanungsleistung im Anlagenbereich schon mal erfragt wurde.
Zum 20. September ging als Zeitschrift der Förderbescheid 
Eingliederungshilfe nach §§88,89,91,92 SGB III bei zu "Förderden" ein.

In der Eingleiderungshilfe wird ein 50% Lohnzuschuss für die ersten 6 
Monate gewährt. Für die Zusage den zu "Förderden" für min. 12 Monate zu 
Beschäftigen!
Die Summe war nicht "klein", ca. 12000 Euro sollte der AG erhalten.

So wie ich es sehe hat der AG von vorneherein  geplant nur dann die 
Einstellunng vorzunehmen wenn er die Förderung erhält.
Ohne Förderung wäre der Bewerber dann schon zum 1. Arbeitstag gekündigt 
worden!

Oder sehe ich da was Falsch?

von Lümmeltüte (Gast)


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Eingliederungshilfe schrieb:

> Wer hat allgemein damit Erfahrungen gesammelt?

Ein Ingenieurkollege von mir wird darüber gefördert. Das Gute ist, er 
hat nach sehr langer Suche eine Stelle gefunden. Das schlechte ist, er 
wird trotz der Förderung absolut miserabel bezahlt.

Allerdings gibt das Ganze relative Jobsicherheit für einen bestimmten 
Zeitraum, weil das Unternehmen den Förderbetrag zurückzahlen muss, wenn 
das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird.
Es wird da mit Sicherheit Sonderregelungen für den Fall geben, dass der 
Arbeitnehmer wegen irgendwelcher Verfehlungen gekündigt wird. Aber da 
wird der Arbeitgeber das dann vermutlich sehr genau begründen müssen.

von Frisch Gekündigter (Gast)


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Lümmeltüte schrieb:
> Es wird da mit Sicherheit Sonderregelungen für den Fall geben, dass der
> Arbeitnehmer wegen irgendwelcher Verfehlungen gekündigt wird. Aber da
> wird der Arbeitgeber das dann vermutlich sehr genau begründen müssen.

Hmm?
Ob die Agentur für A nach einer Begründung frägt , wenn sie anstandslos 
die Kohle zurück  bekommt?

Denke ich nicht!

von S. B. (Gast)


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> Wer hat allgemein damit Erfahrungen gesammelt?
das kannst Du voll vergessen - meist sind das Verträge mit Befristung, 
zweimal Befristung geht ohne Probleme, dann sind auch die 19 Monaten 
voll und die Kündigung kommt zu 99,9%. Das sind Firmen, die mit der 
ARGE/Jobcenter Spielchen treiben und die ARGE/Jobcenter spielt wegen der 
Statistik Pflege voll mit.
Ekelhaft.

von Cyborg (Gast)


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S. B. schrieb:
> ARGE/Jobcenter spielt wegen der
> Statistik Pflege voll mit.

Und weil es der oberschlaue Gesetzgeber so will. Allerdings wo ein
Schlauer ist, gibt es immer noch einen Schlaueren und der macht dann
den Reibach.;-b

Frisch Gekündigter schrieb:
> Ob die Agentur für A nach einer Begründung frägt , wenn sie anstandslos
> die Kohle zurück  bekommt?

Wenn der Grund eines Verwaltungsaktes weg fällt, kann man das
ja zu den Akten legen, bzw. die Akte schließen.
Übrigens gibts "frägt" nur in Niederdeutschland. Wir schreiben hier
hochdeutsch.

Eingliederungshilfe schrieb:
> Zum 20. September ging als Zeitschrift der Förderbescheid
> Eingliederungshilfe nach §§88,89,91,92 SGB III bei zu "Förderden" ein.

Hä, was soll "Zeitschrift" heißen, oder meinst zu Zweitschrift?

Eingliederungshilfe schrieb:
> Die Summe war nicht "klein", ca. 12000 Euro sollte der AG erhalten.

Relativ, denn der Staat und die Sozialsysteme hätten ja auch was davon
und so bleibt das Geld aus den Fördertöpfen sinnvoll im Umlauf.
Die Ämter wissen schon manchmal nicht, wohin mit der Kohle und wenn
die das Geld nicht zweckgebunden verwenden, gibts nächstes Jahr
weniger. Das ist aber in der Verwaltung ein alter Hut.

Eingliederungshilfe schrieb:
> Ohne Förderung wäre der Bewerber dann schon zum 1. Arbeitstag gekündigt
> worden!

Was soll der Quatsch denn? Hat der AG nun Arbeit oder nicht?
Wenn der AN die Arbeit antritt, müsste der AG, sofern er es sich
anders überlegt hätte, ja noch 14 Tage bezahlte Kündigungsfrist
einhalten und die bezahlt der.

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Eingliederungshilfe schrieb:
>> Zum 20. September ging als Zeitschrift der Förderbescheid
>> Eingliederungshilfe nach §§88,89,91,92 SGB III bei zu "Förderden" ein.
>
> Hä, was soll "Zeitschrift" heißen, oder meinst zu Zweitschrift?

Zweitschrift war gemeint.

Cyborg schrieb:
> Was soll der Quatsch denn? Hat der AG nun Arbeit oder nicht?
> Wenn der AN die Arbeit antritt, müsste der AG, sofern er es sich
> anders überlegt hätte, ja noch 14 Tage bezahlte Kündigungsfrist
> einhalten und die bezahlt der.

Doch, nur will der offenbar im Vorfeld noch mal mehrere Kandidaten im 
Standby halten!
Und ob der Vorvertrag so binden ist?
Weis nur ein Vertragsrechtler!

von Lümmeltüte (Gast)


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Frisch Gekündigter schrieb:

> Ob die Agentur für A nach einer Begründung frägt , wenn sie anstandslos
> die Kohle zurück  bekommt?

Hast du Gestern gesoffen? Wenn der Mitarbeiter nicht betriebsbedingt 
gekündigt wird, sondern aufgrund von Verfehlungen, die nicht in der 
Verantwortung der Arbeitgebers liegen, gibt es wahrscheinlich eine 
Regelung, dass die Förderung nicht rückerstattet werden muss.

Macht ja auch sinn. Wenn der Arbeitnehmer nach 10 Monaten beim Klauen 
erwischt wird, warum soll das Unternehmen dann dafür büßen müssen?

Auf der anderen Seite, kann ein Unternehmen natürlich auf die Tour auch 
versuchen, den Arbeitnehmer loszuwerden, ohne regresspflichtig zu sein. 
Ein paar willkürliche Abmahnungen und ab damit. Darum die genaue Prüfung 
des Kündigungsgrunds durch das Amt.

von Eingliederungshilfe (Gast)


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Heiner schrieb im Beitrag #4774403:
> Micro de Luxe schrieb:
>
>> Die Zeitarbeitsfirmen nehmen sowas gerne mit, weil sie den MA nach
>> Wegfall des Auftrags in jedem Fall wieder loswerden.
>
> Die Leihbude muss den Mitarbeiter aber mindestens zwölf Monate
> beschäftigen. Ansonsten müssen sie die Förderung voll zurückzahlen. Von
> daher ist deine Aussage unsinnig.

Eine Leihbude war es nicht.
Ein echtes Ing. Planungsbüro halt.
Wo wirklich noch Pläne erstellt werden.
Zwar für Kunden im Auftrag, aber es wird echt Planung betrieben.

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