Forum: Offtopic Projektidee: Fotofalle für Lärmverursacher


von Tom W. (Gast)


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Fotofallen seit in der Naturbeobachtung lange bekannt, um Tiere 
abzulichten, die man ansonsten nicht vor die Linse bekommt.

Ich möchte Ähnliches realisieren, um den Autoblödeln Herr zu werden, die 
hier z.T. nachts durch die Gegend rasen. Immer mehr Deppen drehen ihre 
Anlagen auf und donnern lautstark durchs Wohngebiet, immer öfters auch 
nachts. Die Bässe knallen durch die Hauswände und nerven, bzw wecken die 
Kinder auf.

Ich möchte ein Mikro mit einem Foto koppeln, um der Polizei mal Nummern 
nennen zu können, denn das Problem ist, dass man sie selbst tagsüber 
kaum erwischt: Der Lärm dauert 10 Sekunden, die oft nicht ausreichen, um 
zum Fenster zu kommen, zumal wir auf die Strasse einen schlechten Blick 
haben und nur schräg runter gucken können.

Anzeigen ohne eine Autonummer, bringen leider nix :-(

Hätte einer einen Tipp für einen Audiobausatz, der sowas schon kann und 
einen Fotoauslöser bedient?

Das Foto soll übrigens nicht als Beweismittel verwendet werden (bringt 
wahrscheinlich eh nix)  - Ich brauche aber die Nummer!

: Verschoben durch User
von mahwe (Gast)


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kann dich voll verstehen,
glaube das das aber Datenschutzrechtliche Probleme gibt.
Bevor du da Arbeitszeit investierst frage bitte bei den Herren in blau 
nach, ob das erlaubt ist und ob die Polizei das überhaupt auswerten 
kann, darf und verfolgen darf, muss ja auch rechtskräftig sein.
Sonst hast du nur unerlaubt ein FOTO einer Person gemacht, welche du 
nicht um Erlaubnis gefragt hast.
Was mit Sicherheit erlaubt ist, das du einen dB Messer mit einem 
Audioaufnahme koppelst und einfach mal eine Woche die Umgebungsgeräusche 
aufzeichnest mit Uhrzeit(Laptop mit Matlab und Datenlogger, 
Audioaufzeichnung sobald Grenzwert überschritten wird). Von dem ganzen 
einen Protokoll erstellen, und einreichen mit bitte um mehr Kontrollen.

von Jörg R. (solar77)


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Du müsstest auch beweisen das der Lärm von dem fotografierten Auto 
kommt. Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich 
deren Fahrer machen darfst. Zum Glück, auch wenn ich deinen Ärger 
verstehen kann. Mit welcher Kamera soll denn fotografiert werden? Einen 
Blitz kannst Du ja nicht verwenden. Das wiederum heißt das bei 
Dunkelheit eine lange Belichtungszeit erforderlich ist. Bei einem 
fahrendem Auto kommen da nur unscharfe Bilder heraus.

von Kai A. (kaiand1) Benutzerseite


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Nun für deine Tierbeobachtung würde zb ein Raspberry gehen mit der 
Nachtsichtkamera + Infrarot LED um nen schönes Video zu machen.


Aber wegen dein Autobelästiger sowas kennt man selbst da wir sowas auch 
mal mit Motoradfahrer haben...
Jedenfalls darfst du so im Öffentlichraum nicht so einfach 
Aufnahmen/Überwachung machen.
Wobei dies Firmen zwar öfters machen und da nicht wirklich was dagegen 
gesagt wird jedoch bei privat ist gleich alles viel schlimmer g
Aber wenn du die Zeit weiß würde ja einfach mal ne Nacht wachbleiben...

von Jobst M. (jobstens-de)


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mahwe schrieb:
> glaube das das aber Datenschutzrechtliche Probleme gibt.

Jörg R. schrieb:
> Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich
> deren Fahrer machen darfst.

Doch, kann er. Die Fotos dienen eindeutig der Beweissicherung. Du darfst 
auch einen Blumendieb in Deinem Garten fotografieren.
Das Problem hierbei ist tatsächlich ehr der Nachweis darüber, dass der 
Schall auch aus diesem Auto kam und vor allem auch, wie laut es 
tatsächlich gewesen ist.

Auch mit Blitz zu fotografieren stellt kein Problem dar. Macht man bei 
Geschwindigkeitsmessungen ja auch.
Wenn Du es dennoch heimlich machen möchtest, nimmst Du IR (oder UV?).


Gruß

Jobst

von S. R. (svenska)


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Jörg R. schrieb:
> Du müsstest auch beweisen das der Lärm von dem fotografierten Auto
> kommt.

Nein. Einerseits ist die Wahrheitsfindung im Zweifelsfall die Aufgabe 
des Gerichts, andererseits ergeben sich Indizien automatisch, wenn ein 
Halter mehrfach wegen Ruhestörung angezeigt wird.

Wenn ich als Radfahrer von einem Autofahrer bedrängt werde und Anzeige 
erstatte, passiert nichts. Bekommt der Autofahrer aber noch eine 
zweite/dritte Anzeige, gibt's durchaus Ärger.

> Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich
> deren Fahrer machen darfst.

Die Straße ist ein öffentlicher Raum. Wenn eine Mautbrücke anlasslos 
Nummernschilder fotografieren darf, dann darf der TO das auch.

Außerdem will der TO ja nicht anlasslos fotografieren, sondern, wie eine 
Radarfalle auch, nur Verstöße dokumentieren. Vgl. den Rentner, der aus 
dem Fenster schaut und jeden Parkverstoß zur Anzeige bringt. Das ist 
vielleicht ein Arschlochverhalten, aber vollkommen legal.

> Einen Blitz kannst Du ja nicht verwenden. Das wiederum heißt das bei
> Dunkelheit eine lange Belichtungszeit erforderlich ist. Bei einem
> fahrendem Auto kommen da nur unscharfe Bilder heraus.

Das sehe ich als das größere Problem an. Möglicherweise kann man sich da 
an den rotblitzenden Radarfallen orientieren, aber das wird dann schnell 
teuer.

mahwe schrieb:
> Was mit Sicherheit erlaubt ist, das du einen dB Messer mit einem
> Audioaufnahme koppelst und einfach mal eine Woche die Umgebungsgeräusche
> aufzeichnest mit Uhrzeit. Von dem ganzen einen Protokoll erstellen, und
> einreichen mit bitte um mehr Kontrollen.

Einen Versuch ist's zwar wert, aber interessieren wird das eher 
niemanden. Vielleicht, wenn genug Anzeigen zusammenkommen und das 
Personal gerade nichts zu tun hat...

Viel wichtiger: Tue dich mit deinen Nachbarn zusammen. Wenn du Anzeige 
erstattest "am 31.09. um 23:55" und dein Nachbar das bestätigen kann 
("Samstagnacht, ja"), ist das deutlich glaubwürdiger.

von Jörg R. (solar77)


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Jobst M. schrieb:
> mahwe schrieb:
>> glaube das das aber Datenschutzrechtliche Probleme gibt.
>
> Jörg R. schrieb:
>> Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich
>> deren Fahrer machen darfst.
>
> Doch, kann er. Die Fotos dienen eindeutig der Beweissicherung. Du darfst
> auch einen Blumendieb in Deinem Garten fotografieren.

Richtig. In meinem Garten auf meinem Grundstück. Darüber hinaus glaube 
ich nicht das ich als Privatperson einfach so Überwachungsfotos machen 
darf.


> Auch mit Blitz zu fotografieren stellt kein Problem dar. Macht man bei
> Geschwindigkeitsmessungen ja auch.

Dann lasse es mal Aufgrund deines Blitz zu einem Unfall kommen. Die 
Polizei verwendet mit Sicherheit Blitze die einiges an Zulassungen haben 
müssen, davon gehe ich jedenfalls aus. Abgesehen davon haben die 
Blitzgeräte der Polizei ein anderes Licht als das einer "normalen" 
Kamera für den Hausgebrauch.


S. R. schrieb:
> Die Straße ist ein öffentlicher Raum. Wenn eine Mautbrücke anlasslos
> Nummernschilder fotografieren darf, dann darf der TO das auch.

Glaube ich nicht. Aber es wäre schön wenn sich hierzu mal ein Jurist 
äußern könnte.

: Bearbeitet durch User
von Jobst M. (jobstens-de)


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Jörg R. schrieb:
> In meinem Garten auf meinem Grundstück.

Unerheblich. Auch dort gilt ohne Straftat das Persönlichkeitsrecht.
Du darfst aber auch einen Autoeinbrecher auf der Straße fotografieren.
Und ein Auto inkl. Kennzeichen sowieso. Das darfst Du sogar 
veröffentlichen! Dann allerdings ohne Fahrer.


> Darüber hinaus glaube
> ich nicht das ich als Privatperson einfach so Überwachungsfotos machen
> darf.

Nicht einfach so. Hat ja einen Grund. Sind auch keine Überwachungsfotos, 
sondern Beweisfotos, denn es wird ja nicht ohne Anlass fotografiert.


Jörg R. schrieb:
> Dann lasse es mal Aufgrund deines Blitz zu einem Unfall kommen.

Da würde ich es drauf ankommen lassen.
Zumindest hätte man den Lärmverursacher dann sofort.


Jörg R. schrieb:
> Glaube ich nicht.

Macht nichts. Ich weiß es! Sie ist öffentlicher Raum. Und wenn ich dort 
Fotos mache und Du bist da mit drauf, dann ist das Dein Problem, solange 
ich Dich nicht in den Vordergrund stelle.
Und ich darf auch dieses Foto veröffentlichen!


Edit: Das einzige, was man Dir evtl. vorwerfen könnte, wäre, dass Du 
Dich darauf vorbereitet hast. Dann ist es nämlich eigentlich Aufgabe der 
Polizei. Wenn die allerdings nichts unternimmt ...


Gruß

Jobst

: Bearbeitet durch User
von Kai A. (kaiand1) Benutzerseite


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Schaut euch mal das an
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Einbrecher-verklagt-Hausbesitzer-wegen-Videoueberwachung-id32307897.html

Es gibt mehere solcher Urteile.
Und das Video ist da so erstmal mit einem Foto gleichzusetzten.
Immerhin ist es so das ja kein Foto gemacht wird von der Umgebung wo 
evtl zufällig andere Leute drauf sind sondern es ja gezielt auf Personen 
abgesehen hat die Lärm ect machen.
Und da der Angeklagte die Beweise auch Sichten darf bzw Kopie von erhält 
kann dieser ggfs eine Klage machen.

Aber genaueres kann halt nur ein Jurist sagen wie die Gesetzte dazu sind 
und was möglich ist und erlaubt ist.

von Jobst M. (jobstens-de)


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Kai A. schrieb:
> Und das Video ist da so erstmal mit einem Foto gleichzusetzten.

Nein. Ein Video läuft ohne Anlass.

Ist mir jetzt aber auch egal.
Gute Nacht!

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Jobst M. schrieb:
> Jörg R. schrieb:
>> Dann lasse es mal Aufgrund deines Blitz zu einem Unfall kommen.
>
> Da würde ich es drauf ankommen lassen.
> Zumindest hätte man den Lärmverursacher dann sofort.

Gehts noch?

von Rolf M. (rmagnus)


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Jobst M. schrieb:
> Jörg R. schrieb:
>> Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich
>> deren Fahrer machen darfst.
>
> Doch, kann er. Die Fotos dienen eindeutig der Beweissicherung. Du darfst
> auch einen Blumendieb in Deinem Garten fotografieren.

Das ist was anderes. Auf eigenem Privatgrund darf man das durchaus. Auf 
öffentlichem Grund oder gar einem fremden Grundstück nicht ohne 
Erlaubnis.

S. R. schrieb:
>> Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich
>> deren Fahrer machen darfst.
>
> Die Straße ist ein öffentlicher Raum. Wenn eine Mautbrücke anlasslos
> Nummernschilder fotografieren darf, dann darf der TO das auch.

Die Mautbrücke ist keine Privatperson. Und (zumindest offiziell) 
speichert die auch keine Bilder.

Jobst M. schrieb:
>> Darüber hinaus glaube
>> ich nicht das ich als Privatperson einfach so Überwachungsfotos machen
>> darf.
>
> Nicht einfach so. Hat ja einen Grund. Sind auch keine Überwachungsfotos,
> sondern Beweisfotos, denn es wird ja nicht ohne Anlass fotografiert.

Also für mich sind das Überwachungsfotos. Es wird ja nicht gezielt eine 
Person, die eine Straftat begeht, fotografiert (wie bei dem Beispiel mit 
dem Einbrecher), sondern einfach ein Foto gemacht, wenn ein lautes 
Geräusch registriert wird, egal wo dieses Geräusch tatsächlich herkommt.

Jobst M. schrieb:
> Jörg R. schrieb:
>> Glaube ich nicht.
>
> Macht nichts. Ich weiß es! Sie ist öffentlicher Raum. Und wenn ich dort
> Fotos mache und Du bist da mit drauf, dann ist das Dein Problem, solange
> ich Dich nicht in den Vordergrund stelle.
> Und ich darf auch dieses Foto veröffentlichen!

Dann kannst du sicher Erklären, warum Google sich bei Streetview den 
Aufwand gibt, alle Nummernschilder und Gesichter unkenntlich zu machen.

von Klaus (Gast)


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Jörg R. schrieb:
> Du müsstest auch beweisen das der Lärm von dem fotografierten Auto
> kommt. Ich glaube nicht das Du einfach so Bilder von Autos und womöglich
> deren Fahrer machen darfst.

Die Bilder muß man ja nicht zeigen. Du kannst ja sagen, warst gerade mit 
dem Müll draußen, hast den Lärm aus diesem Auto gehört und die Nummer 
unter der Laterne lesen können. Wenn die Karre dann noch tiefergelegt 
und ne Disco eingebaut ist gibts sicher keine Zweifel.

MfG Klaus

P.S. Wie sagte schon 2011 unser heutiger Obereuropäer, ein Vorbild 
mindestens für alle Politiker

> Wenn es ernst wird, muss man lügen

http://diepresse.com/home/wirtschaft/eurokrise/1335097/Junckers-beste-Zitate_Wenn-es-ernst-wird-muss-man-lugen?gal=1335097&index=8&direct=&_vl_backlink=&popup=

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Thomas W. schrieb:
> Das Foto soll übrigens nicht als Beweismittel verwendet werden (bringt
> wahrscheinlich eh nix)  - Ich brauche aber die Nummer!

Da wirst Du Dir ein, zwei Nächte um die Ohren hauen müssen und Dich 
nachts nach draußen begeben müssen, in Deinen Garten (so vorhanden), auf 
eine Parkbank, was auch immer, und selbst die Nummernschilder mit 
Uhrzeiten schriftlich erfassen.

Wenn Du das ein paarmal gemacht hast, hast Du Material, mit dem Du bei 
der Polizei vorstellig werden kannst. Du selbst bist der Zeuge, der 
wahrheitsgemäß angeben kann, daß um 23:45 der rote tiefergelegte Opel 
Corsa mit "Unz-Unz-Unz" durch die Gegend röhrte.

Wobei auch hier die Aussage "laut" subjektiv ist, um die aber zu 
objektivieren, müsstest Du ein kalibriertes Schallpegelmessgerät 
verwenden.

Automatisierte Erfassungs- und Überwachungsmaßnahmen zu gebrauchen steht 
Dir nicht zu, allein schon deswegen, weil Du als technischer Laie gar 
nicht ausreichend gut Fehlerfassungen ausschließen kannst.

Um die auszuschließen, müsste man Video- und Tonaufnahmen anfertigen, 
und das ist nun tatsächlich ausgeschlossen.

Dich aber wie oben beschrieben mit Stift und Zettel hinzusetzen und 
Notizen zu machen, das ist nicht ausgeschlossen.

von Boris O. (bohnsorg) Benutzerseite


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Da wirst Du Dir ein, zwei Nächte um die Ohren hauen müssen und Dich
> nachts nach draußen begeben müssen, in Deinen Garten (so vorhanden), auf
> eine Parkbank, was auch immer, und selbst die Nummernschilder mit
> Uhrzeiten schriftlich erfassen.

Die Frucht vom verbotenen Baum muss man ja niemandem zeigen: Stellen wir 
uns vor, jemand errichtet eine automatische Aufnahmevorrichtung für die 
Nummernschilder. Die so entstandenen Aufnahmen überträgt derjenige auf 
einen Zettel Papier und erklärt an Eides Statt, mit eigenen Augen das 
gesehen zu haben.

Beim sichtbaren Blitz wird es kritisch, weil der Autofahrer das als 
Gefährdung auslegen kann.

Und bzgl. der Lautstärke hat der Gesetzgeber zwischen 22:00 und 06:00 im 
Rahmen der sog. Nachtruhe ganz klare Vorstellungen. Bei lauten Maschinen 
geht das sogar noch deutlich weiter als 06:00. Die Imissionsgrenzen sind 
allerdings Landesrecht.

(bzgl. illegal erlangter Beweismittel ist es in Deutschland einfacher 
als in den USA: grundsätzlich vor Gericht zugelassen.)

: Bearbeitet durch User
von Jobst M. (jobstens-de)


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Rolf M. schrieb:
> Auf öffentlichem Grund

Falsch

> oder gar einem fremden Grundstück nicht ohne
> Erlaubnis.

Richtig. Ausnahme: Es ist öffentlicher Bereich, wie z.B. Flughafen 
(Gastebene)

Schaut Euch bitte endlich die Gesetzestexte im Internet oder die 
Beschreibungen dazu bei Wikipedia an. Ich habe mich lange damit 
auseinander gesetzt!

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache


Gruß

Jobst

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Boris O. schrieb:
> Stellen wir uns vor, jemand errichtet eine automatische
> Aufnahmevorrichtung für die Nummernschilder. Die so entstandenen
> Aufnahmen überträgt derjenige auf einen Zettel Papier und erklärt an
> Eides Statt, mit eigenen Augen das gesehen zu haben.

Dann begeht er Meineid.

Und hat spätestens dann massive Probleme, wenn er ein Fahrzeug angibt, 
daß da zwar langgefahren ist, aber nachweisbar keinen Krach gemacht hat. 
Wenn das z.B. eine Zivilstreife war, kommt das schnell 'raus.

von Clemens L. (c_l)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Und hat spätestens dann massive Probleme, wenn er ein Fahrzeug angibt,
> daß da zwar langgefahren ist, aber nachweisbar keinen Krach gemacht hat.

Eine Tonaufnahme sollte kein technisches Problem sein; vor allem, wenn 
es nur um Krach geht.

von Wolfgang E. (Firma: janeeisklar) (whattheheck)


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Jobst M. schrieb:
> Ich weiß es! Sie ist öffentlicher Raum. Und wenn ich dort
> Fotos mache und Du bist da mit drauf, dann ist das Dein Problem, solange
> ich Dich nicht in den Vordergrund stelle.
> Und ich darf auch dieses Foto veröffentlichen!

Das in den "Vordergrund stellen" ergibt sich bei dieser Art des 
"Beweises" automatisch, wenn nur ein Auto auf dem Foto ist und der 
Fahrer erkennbar ist.
Denn der Anlass für das Foto ist die eindeutige Identifizierung des 
Fahrers und sei es nur über das Nummernschild.
Die Persönlichkeitsrechte des Fahrers werden verletzt.
Wenn es eine privat gebastelte Anlage ist, deren Fehlerhäufigkeit nicht 
einmal messtechnisch erfasst wurde, kann man sogar von wahlloser 
Überwachung sprechen.
Also lehne dich nicht zu weit aus dem Fenster mit deiner persönlichen 
Gesetzesinterprätation.

von Stefan M. (derwisch)


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Also einfach mal zu nächsten Polizeiwache fahren und fragen was man tun 
kann.
Die müssten es hofffentlich wissen.
Theoretisch kannst Du auch jedes mal wenn es passiert die Polizei rufen, 
und eine Ruhestörung melden.
Wenn Du das so 5 bis 8 mal gemacht hast, werden die schon eine Aktion 
einleiten.
Am besten auch noch Nachbarn dazu auffordern beim selben Ereignis auch 
die Polizei zu rufen.
das verleiht der Sache Nachdruck.
Oft wird viel zu lange gezögert, wenn es darum geht wegen irgendwas mal 
die Polizei zu rufen.
Die kommen nicht nur dann, wenn schon jemand blutet.
Selbst wen einer besoffen, pöbelnd durch die Straße wankt, kann ( soll! 
) man das tun.

P.S.: Das was Du selbst als Beweisaufnahme durchführen willst, kannst Du 
auch der Polizei aufdrücken. dafür sind die da, nicht der Bürger.

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Wolfgang E. schrieb:
> Also lehne dich nicht zu weit aus dem Fenster mit deiner persönlichen
> Gesetzesinterprätation.

Dadurch kann man aber besser Bilder erzielen, weil keine reflektierende 
Glasscheibe stört.
------------------------------------------------------------------------ 
-
Wenn ich noch kleine Kinder hätte, denen man die Nachtruhe zunichte 
macht, wäre mir Alles, womit ich Abhilfe schaffen kann, recht. Auf grobe 
Klötze gehören grobe Keile.

MfG Paul

von Alexander S. (alex998)


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Stefan M. schrieb:
> Theoretisch kannst Du auch jedes mal wenn es passiert die Polizei rufen,
> und eine Ruhestörung melden.
> Wenn Du das so 5 bis 8 mal gemacht hast, werden die schon eine Aktion
> einleiten.

Ja - sie werden dich auf ihre schwarze Liste für notorische Querulanten 
setzen.

Stefan M. schrieb:
> Oft wird viel zu lange gezögert, wenn es darum geht wegen irgendwas mal
> die Polizei zu rufen.
> Die kommen nicht nur dann, wenn schon jemand blutet.

Du meinst die Damen und Herren von der Polizei die Bargeld verlangen 
wenn sie zu einem Verkehrsunfall gerufen werden (und bei reinen 
Blechschäden schon garnicht mehr ausrücken wollen).

Die kommen bestimmt gleich mit 3 Streifenwagen an wegen nächtlicher 
Ruhestörung - haha.

von Philipp L. (philipp_l89)


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Alexander S. schrieb:
> Du meinst die Damen und Herren von der Polizei die Bargeld verlangen
> wenn sie zu einem Verkehrsunfall gerufen werden (und bei reinen
> Blechschäden schon garnicht mehr ausrücken wollen).

Recht haben sie: Paragraph 34, Absatz 1.2 der Straßenverkehrsordnung: 
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte den Verkehr zu sichern 
und bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite zu fahren.

Kostet ansonsten 30€ und ich finde vollkommen zurecht!!!

Prinzipiell muss die Polizei eigentlich nur bei Unfällen mit großem 
Schaden oder Personenschaden gerufen werden.

von Le X. (lex_91)


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Wenn das Kamerasystem ausgereift ist sollte man sehen, ob man es auch 
anderweitig einsetzen kann.

Z.B. wenn jemand den Gartenzwerg umkippt.
Oder um automatisch Falschparker bei der Polizei zu melden.

von Stefan M. (derwisch)


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Alexander S. schrieb:
> Ja - sie werden dich auf ihre schwarze Liste für notorische Querulanten
> setzen.

Wohl kaum, es ist deren Pflicht sich darum zu kümmern.
Die Polizei ist ein staatliches Organ zum Schutz der Bürger, und wird 
von uns allen mit Steuergeldern finanziert.
Es gibt immer so eine unterschwellige Angst vor der Polizei.
Das ist aber eine Fehleinschätzung vieler Bürger.

von Alexander S. (alex998)


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Stefan M. schrieb:
> Wohl kaum, es ist deren Pflicht sich darum zu kümmern.

Wenn sie es denn können. Bei mir (Kleinstadt in der Provinz, ~25.000EW) 
ist nach 20 Uhr Wilder Westen, da hat die lokale PI gerade noch 
Notbesatzung.
Hatte neulich erst dass Vergnügen abends nach neun die Polizei zu 
verständigen, Tenor: Wenn's nicht gerade ein Mord ist, rufen Sie doch 
morgen nochmal an.

Tatsache ist dass die Polizei in vielen Gegenden unterbesetzt und 
unterfinanziert ist (in einer Grosstadt mag dass ja anders aussehen).

> Die Polizei ist ein staatliches Organ zum Schutz der Bürger, und wird
> von uns allen mit Steuergeldern finanziert.

Sehr schön aufgesagt.

von Stefan M. (derwisch)


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Alexander S. schrieb:
> Wenn sie es denn können. Bei mir (Kleinstadt in der Provinz, ~25.000EW)
> ist nach 20 Uhr Wilder Westen, da hat die lokale PI gerade noch
> Notbesatzung.
> Hatte neulich erst dass Vergnügen abends nach neun die Polizei zu
> verständigen, Tenor: Wenn's nicht gerade ein Mord ist, rufen Sie doch
> morgen nochmal an.
>
> Tatsache ist dass die Polizei in vielen Gegenden unterbesetzt und
> unterfinanziert ist (in einer Grosstadt mag dass ja anders aussehen).

Das ist ganz sicher ein Problem.
Ich wohne in einer ländlichen Gegend und müsste jetzt echt überlegen, 
von wo die Polizei bei uns anrückt.
Das sollte aber nie ein Grund sein, die Polizei nicht zu verständigen.
Und wenn es "nur" Lärmbelästigung ist.

von Lothar K. (megastatic)


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oder so:

http://www.heise.de/ct/Redaktion/cm/Thumpmobile_Zapper.html

nicht ernst gemeint, aber lustig beschrieben . . .

von Rolf M. (rmagnus)


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Jobst M. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Auf öffentlichem Grund
>
> Falsch

Da du nicht darauf eingegangen bist, wiederhole ich folgendes nochmal:

Rolf M. schrieb:
> Dann kannst du sicher Erklären, warum Google sich bei Streetview den
> Aufwand gibt, alle Nummernschilder und Gesichter unkenntlich zu machen.

Lies doch mal das hier:
https://www.rechtambild.de/2014/09/fotografieren-und-veroeffentlichen-von-autokennzeichen-was-ist-erlaubt/

Das klingt nicht ganz so klar und einfach, wie du das darstellst, 
insbesondere wenn es um das automatisierte Erfassen von Nummernschildern 
geht.

Boris O. schrieb:
> (bzgl. illegal erlangter Beweismittel ist es in Deutschland einfacher
> als in den USA: grundsätzlich vor Gericht zugelassen.)

Für deren Erstellung dürfte man aber trotzdem bestraft werden.

Philipp L. schrieb:
> Prinzipiell muss die Polizei eigentlich nur bei Unfällen mit großem
> Schaden oder Personenschaden gerufen werden.

Das sieht die Versicherung allerdings ggf. anders.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Alexander S. schrieb:
> Wenn's nicht gerade ein Mord ist, rufen Sie doch
> morgen nochmal an.

Blöde Aussage. Der Ermordete läuft doch nicht weg. DAS kann bis morgen 
warten. :-)

von Joe F. (easylife)


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Erstaunlich, wie viele Mitbürger offenbar kein Gefühl für hoheitliche 
Aufgaben und Blockwartgehabe haben. In der heutigen Zeit ist es 
ausserdem nicht unwahrscheinlich, dass jemand so eine Installation für 
eine Sprengfalle hält. Der Einsatz des Räumkommandos ist dann aber auf 
jeden Fall was für Youtube.

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