Hallo Forengemeinde, ich versuche mich gerade mit Künstlichen Neuronalen Netzen zu beschäftigen, wobei mir eine nichttechnische Frage im Kopf herumspukt: Angenommen, ich entwickle ein Programm zur Übersetzung Englisch->Deutsch, welches auf KNN oder einem anderen Algorithmus zum maschinellen Lernen beruht. Dieses trainiere ich mit allen möglichen englischen Sätzen aus real existierenden, im Web gefundenen Texten und deren von mir selbst manuell erstellten Übersetzungen. Gehört das fertig trainierte Programm mir allein oder haben die Verfasser der zum Training verwendeten Texte ein Mitspracherecht? Falls es mir allein gehört: Wie sieht es aus, wenn ich auf eigene Übersetzungen verzichte und Texte verwende, bei denen ich eine englisch- und eine deutschsprachige Fassung im Netz finde? Gruß Sebastian
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Sebastian L. schrieb: > wobei mir eine nichttechnische Frage im Kopf herumspukt Na dann bist Du hier falsch. Sebastian L. schrieb: > Gehört das fertig trainierte Programm mir allein Wenn Du es selber erstellst und keinem gibst, na klar. Sebastian L. schrieb: > oder haben die > Verfasser der zum Training verwendeten Texte ein Mitspracherecht? Wie soll das ein Verfasser herausbekommen, ob seine Texte beim Training verwendet werden oder nicht? Sebastian L. schrieb: > Falls es mir allein gehört: Wie sieht es aus, wenn ich auf eigene > Übersetzungen verzichte und Texte verwende, bei denen ich eine englisch- > und eine deutschsprachige Fassung im Netz finde? Um was gehts denn hier eigentlich und überhaupt?
Pit schrieb: > Um was gehts denn hier eigentlich und überhaupt? Um eine rein theoretische Frage. Ich bin in dem Thema wahrscheinlich noch etliche Zeit nicht, wenn überhaupt jemals, so fit, dass ich eine halbwegs konkurrenzfähige Übersetzungssoftware herausbringen könnte. Also ganz allgemein formuliert: "Haben Urheber der zum Training einer selbstlernenden Software verwendeten Daten Rechte an der fertig trainierten Software?"
Das deutsche Urheberrecht kennt als schützenswerten Gegenstand nur das konkrete Werk. Wenn du also einen Text liest und daraus irgendwelche Schlüsse ziehst, dann hat der Urheber des Textes keine Rechte an deinen Schlußfolgerungen. Das ist in §24 auch explizit so in Marmor gemeisselt: UrhG §24(1): > Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines > anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers > des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. PS: Ich bin kein Jurist; dieses Posting ist natürlich ohne Gewähr und für niemanden rechtsverbindlich.
Der § klingt aufgrund seiner Formulierung auf jeden Fall schon mal ziemlich einschlägig. Wenn das ursprüngliche Werk ein Text ist und das neu geschaffene eine Software, klingt das ziemlich nach "selbständig" und auch ziemlich nach "freier Benutzung".
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