Hallo, ist es eigentlich legal, sich Filme bei kinox.to anzuschauen? Und eine zweite Frage: Kann man sich dabei von dieser Seite Schadsoftware einfangen? Das liest sich jedenfalls abenteuerlich: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinox.to
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Das reine Anschauen ist Grauzone. Ja du kannst dir Schadsoftware reinziehen, aber mit Adblock / Noscript und unter Linux hält sich die Gefahr in Grenzen. Steht halt auf einer Stufe mit bs.to Manchmal muss man halt zu solchen Portalen greifen, wenn es legal keine Möglichkeit gibt, weil irgendein Rechteverwerter meint landesspezifischen Lizenzzirkus aufführen zu müssen.
Die Seite steht immerhin auf Platz 48 der meistaufgerufenen Webseiten in D. http://www.alexa.com/topsites/countries;1/DE
D. I. schrieb: > Das reine Anschauen ist Grauzone. Ja du kannst dir Schadsoftware > reinziehen, aber mit Adblock / Noscript und unter Linux hält sich die > Gefahr in Grenzen. In Zeiten von Raspberry Kodi FireTV muss man doch nicht mehr auf irgendwelche Webbrowser zurückgreifen.
In Deutschland ist das Konsumieren von Material, das offentsichtlich illegal zustande gekommen ist, eine Strafbare Handlung. Wenn Du dem Richter glaubhaft machen kannst, dass dir bei der Nutzung dieser Seite keinerlei Bedenken aufkamen, dann wird er Dich warscheinlich midle bestrafen. Allerdings hast du diese Chance gerade vertan. Ein fleißiger Anwalt wird genau diesen Thread finden und dem Richter damit vorführen, dass Du bereits Bedenken hattest.
Stefan U. schrieb: > In Deutschland ist das Konsumieren von Material, das offentsichtlich > illegal zustande gekommen ist, eine Strafbare Handlung. https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-eugh-urteil-sind-jetzt-alle-streaming-seiten-legal-53574/ https://www.wbs-law.de/urheberrecht/justizministerium-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49574/
Joachim B. schrieb: > Stefan U. schrieb: >> In Deutschland ist das Konsumieren von Material, das offentsichtlich >> illegal zustande gekommen ist, eine Strafbare Handlung. > > https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-eugh-urteil-sind-jetzt-alle-streaming-seiten-legal-53574/ > https://www.wbs-law.de/urheberrecht/justizministerium-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49574/ Richtig, der aktuelle Stand ist, dass es nicht klar ist, also umstritten. Eine klare Aussage wie stefanus sie trifft ist falsch, daher Grauzone.
Ich habe nur geschrieben, dass es eine strafbare Handlung ist. Nicht, dass sie bestraft werden muss. In unklaren Fällen hat der jeweilige Richter die Freiheit, zu entscheiden. Eeben deswegen habe ich darauf hingeweisen, dass man den Richter von "ich wusste nicht, dass das illegal ist" überzeugen muss.
Stefan U. schrieb: > Ich habe nur geschrieben, dass es eine strafbare Handlung ist. Und das ist nicht richtig. Es kann eine strafbare Handlung sein, aber nicht mal das ist klar, da strittig. Die Frage der Bestrafung ist erst nachgelagert. Wissen oder Nichtwissen spielt da kaum eine Rolle, höchstens beim Strafmaß.
wie geht das deutsche Recht damit um, wenn ich in einem Imbiss Musik höre, die aus einer nicht angemeldeten "Radio-Kratze" kommt oder der Betreiber keine Gema Gebühren zahlt?
Stefan U. schrieb: > Ich habe nur geschrieben, dass es eine strafbare Handlung ist. Und das ist falsch. Das deutsche Recht hält Downloads von offensicht- lich nichtlegalen Quellen mittlerweile für strafbar. Und kinox.to kann man angesichts der ausführlichen Berichterstattung sicherlich als offensichtlich illegal ansehen. Streaming zählt aber nicht als Download. Nicht daß es da technisch einen Unterschied gäbe. Was ich mit Daten mache, die bei mir aufschlagen, kann kein Außenstehender kontrollieren ... Ja, Juristerei ist oftmals hochgradig dämlich. An dieser Stelle ist es ausnahmsweise mal zu unserem Vorteil. Wollen wir froh sein.
Daniel C. schrieb: > Die Seite steht immerhin auf Platz 48 der meistaufgerufenen Webseiten in > D. > > http://www.alexa.com/topsites/countries;1/DE "Pl. 17: Bild.de Erstklassiger Journalismus und innovatives Webdesign stehen bei BILD.de für spannenden Content" Irgendwie macht das die ganze Seite unglaubwürdig. ;)
Axel S. schrieb: > Streaming zählt aber nicht als Download. Nicht daß es da technisch einen > Unterschied gäbe. Was ich mit Daten mache, die bei mir aufschlagen, kann > kein Außenstehender kontrollieren ... > > Ja, Juristerei ist oftmals hochgradig dämlich. An dieser Stelle ist es > ausnahmsweise mal zu unserem Vorteil. Wollen wir froh sein. Sie hatten aber schon mal versucht und die Leute, die davon betroffen wurden, dürften natürlich diese Ganoven (aka Anwälte) bezahlen.
Black J. schrieb: > Sie hatten aber schon mal versucht und die Leute, die davon betroffen > wurden, dürften natürlich diese Ganoven (aka Anwälte) bezahlen. WER bitte hat WAS versucht??
Matthias L. schrieb: > Black J. schrieb: > Sie hatten aber schon mal versucht und die Leute, die davon betroffen > wurden, dürften natürlich diese Ganoven (aka Anwälte) bezahlen. > > WER bitte hat WAS versucht?? Redtube Fall, davon wurden auch einige Leiten betroffen, die online stream auf deren Plattform angeschaut hatten. Die Kläger hatte zwar kein Recht dazu, genauso wie der Richter, der es erlaubt hat, den Anwälten Daten von Provider zu holen. Aber wen kümmert es, das Internet ist doch ein Neuland für Deutschland. Wenn diese Männchen in der Regierung wirklich gewollt hätte, gäbe es keine solche Schlupflöcher.
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