Hallo, ich komme zwar aus dem Maschinebau, aber ich denke, dass das im Bereich von Elekrtotechnik/Elektronik ähnlich aussieht. Im Maschinenbau gibt es sinngemäß folgende CE-Vorschrift: Bei jeder Maschine/Anlage ist eine Bedienungsanleitung zumindest in Papierform mit zu liefern, in der entsprechenden Landessprache, zu dem Land wo die Maschine/Anlage verkauft wird. Wer kennt eine Vorschriftennummer dazu? Ein Link wäre hilfreich. Danke... MfG. Zeinerling
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Verschoben durch User
Ist bei elektrischen Betriebsmitteln genau so. Die nationale Umsetzung findest du innerhalb des Produktsicherheitsgesetzes ProdSG bzw. für elektr. Betriebsmittel in der 1. Produktsicherheitsverordnung (1.ProdSV). https://www.buzer.de/s1.htm?g=1.+ProdSV&f=1 Für die europäischen Richtlinien einfach bei eur-lex.europa.eu schauen. Hier die Niederspannungsrichtlinie (das EU-Vorbild des 1. ProdSV): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0035 Viel Freude beim lesen....das macht immer richtig spar (nicht). Aber gehört halt dazu.
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Bearbeitet durch User
Stefan F. schrieb: > Viel Freude beim lesen....das macht immer richtig spar (nicht). Aber > gehört halt dazu. Danke für den Hinweis. Ich halte diese Thematik auch für extrem trocken, aber es gehört zu jedem Produkt hinzu. Daran sollten sie sich mal die Chinesen ein Beispiel nehmen. Deren Bedienungsanleitungen sind zwar manchmal in deutscher Sprache verfasst, aber sehr schwer zu lesen. MfG. Zeinerling
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