Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für Personaldienstleister?


von Jan (Gast)


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Der Bundesrat hat heute die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 
(AÜG) gebilligt, die etwa Überlassungshöchstdauer oder Equal Pay in der 
Zeitarbeit neu regelt. Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach 
18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin 
dort arbeiten sollen.

Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?

von Rick M. (rick-nrw)


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Jan schrieb:
> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?

Wenn die über AÜG verliehen werden ebenso.

Nur was steht im Kleingedrucktem?

von Mark B. (markbrandis)


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Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten 
einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu 
holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen; da 
nützen auch Gesetze nicht viel.

von Jan (Gast)


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Matthis B. schrieb im Beitrag #4806186:

> Tri tra trollala....heute ist Black Friday und Troll-Day :)

Tut mir leid das der Bundesrat diesen Beschluss nicht paar Tage vorher 
beschlossen hat. Beim nächsten mal werde ich mit Ratsmitgliedern Kontakt 
aufnehmen, dass sie solche Entscheidungen bitte nicht am Freitag fällen.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Bevor dieser durchaus sinnvolle Thread abdriftet, hier mal ein Dokument 
dass die wichtigsten Neuerungen diskutiert:

http://www.personalorder.de/magazin/main/docs/2_Gesetzentwurf2016_ChR.pdf

von Michael B. (laberkopp)


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Jan schrieb:
> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?

Du fliegst nach 18 Monaten halt raus.

Dann suchen sie wieder Fachkräfte, und jammern, daß sie keine neuen 
Sklaven finden.

Es muss Pflicht werden, daß ein flexibler Arbeitnehmer aus der 
Zeitarbeitsvermittlung ab dem ersteh Tag mindestens das bekommt, was der 
normalerweise im Betrieb fest Angestellte bekommen würde, und wegen 
seiner Flexibilität sogar etwas mehr.

Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es 
natürlich beim Sklavenhaltertum.

von Zocker_50 (Gast)


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> Re: Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für Personaldienstleister?

Alles Quatsch !

War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe, 
dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.

Schon damals durfte kein Externer länger als ein Jahr bei Siemens 
beschäftigt sein, da er nach diesem Jahr hätte auf Festeinstellung 
klagen können und ich kenne Leute die haben das gemacht und gewonnen.

Und das ist 25 Jahr her.

Was jetzt der Quatsch soll ist mir Rätselhaft. Reine Augenwischerei!

von Jan (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
>> Re: Neue Vorschriften zu Leiharbeit auch für
> Personaldienstleister?
>
> Alles Quatsch !
>
> War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,
> dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.

Aber was ist bei größeren Projekten? willst du den Arbeiter dann kurz 
vor dem Abschluss des Projektes rauswerfen?

von Jo S. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es
> natürlich beim Sklavenhaltertum.

Solange diejenigen, die es betrifft, nichts unternehmen, wird sich 
nichts ändern.

von Jo S. (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
> War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,
> dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.

Das waren alles eigenständige Unternehmen (juristische Personen) und 
somit war und ist die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei.

von joe (Gast)


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Ich hab das Gefühl, die Konzerne bereiten sich schon auf die Zeit nach 
der Zeitarbeit vor. Auch weils nicht so toll fürs Image ist.
Immer mehr Teilbereiche werden in eigenständige GmbH's ausgegliedert, in 
denen keine Tariflöhne mehr gezahlt werden. Auch kann die GmbH nach 
belieben verkauft oder geschlossen werden. Letztendlich wird so doch 
auch indirekt der Kündigungsschutz aufgeweicht.

von Jo S. (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
> War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,
> dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.

Das waren alles eigenständige Unternehmen (juristische Personen) und 
somit war und ist die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei.

Ob die Höchstausleihdauer wie damals 12 Monate waren oder nun bald 18 
Mon. sein werden, ist fast egal. Mit dem Hin- und Herschieben der 
Leihkräfte zwischen den (eigenständigen) Konzernunternehmen wird die 
Höchstdauer obsolet.

Die einzig sinnvolle Lösung ist ein Einkommenszuschlag, z.B. 30% über 
dem eines vergleichbaren Festangestellten, um die Flexibilität zu 
vergüten.

von aGast (Gast)


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Haltet Euch mal nicht zu fest an den 18 Monaten fest. Da gibt es auch 
eine Öffnungsklausel nach der durch einen Tarifvertrag von 18 Monaten 
abgewichen werden kann. Wenn jetzt im Tarifvertrag auch noch steht das 
es eine Öffnungsklausel für eine Betriebsvereinbarung gibt dann ist 
alles Möglich.
Macht Euch mal keine Sorgen, die IG-Metall als verlängerter Arm des 
Arbeitgeberverbandes kriegt da schon was hin.

von aGast (Gast)


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Matthis B. schrieb im Beitrag #4806295:
> Dann wäre Zeitarbeit auch attraktiver.

Ja genau, Hauptsache die Kohle fließt. Das ihr aber innerhalb von 
wenigen Werktagen abgemeldet werden könnt das wird dann total verdrängt.
Danach kommt wieder der Jammer mit der Arbeitslosigkeit.

von Zocker_50 (Gast)


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> > War 1 Jahr bei Siemens in Karlsruhe, dann ein Jahr bei KWU in Karlsruhe,
> > dann ein Jahr bei einer anderen Siemens-Tochter und so weiter.

> Aber was ist bei größeren Projekten? willst du den Arbeiter dann kurz
> vor dem Abschluss des Projektes rauswerfen?

War fünf Jahre am selben Schreibtisch, habe fünf Jahre lang 
Software-Endwigglung für redundante Systeme gemacht und war bei fünf 
Siemens-
Töchtern.

Was hat sich da geändert ?

> Autor: Jo S. (joo)
> Datum: 25.11.2016 20:53

> Die einzig sinnvolle Lösung ist ein Einkommenszuschlag, z.B. 30% über
> dem eines vergleichbaren Festangestellten, um die Flexibilität zu
> vergüten.

Du wirst es kaum glauben aber in diese Richtung lief es, da ich keinen 
Zwängen wie ein festangestellter Mitarbeiter unterworfen war.

Konnte jeden Tag 24 Stunden arbeiten und nachts nochmal 24 Stunden, da 
hatte der Siemens Betriebsrat keinen Einfluß drauf.

Ach ja, hatte nach den 5 Jahren noch meinen Schreibtisch für 20,- DM 
beim Personalkauf erstanden, da das gute Stück mir ans Herz gewachsen 
war. Den habe ich immer noch.

von Manfred (Gast)


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Jan schrieb:
> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?
Jan schrieb:
> Tut mir leid das der Bundesrat diesen Beschluss nicht paar Tage vorher
> beschlossen hat.
Geh' erst mal zur Grundschule und lerne Deutsch.

Zocker_50 schrieb:
> Schon damals durfte kein Externer länger als ein Jahr bei Siemens
> beschäftigt sein, da er nach diesem Jahr hätte auf Festeinstellung
> klagen können und ich kenne Leute die haben das gemacht und gewonnen.
Ja, wurden dann eingestellt und waren ein halbes Jahr danach wieder 
draußen - diese Regelung ist pure Theorie, habe ich im Betrieb so 
erlebt.

Genauso wie bei Zeitverträgen, die nicht beliebig oft verlängert werden 
durften, z.B. bei Bosch - Gesetzliches Ende ausgeschöpft und ab da keine 
Anstellung mehr.

Diese ganzen Regelungen waren gut gemeint, in der Realität erreichen sie 
genau das Gegenteil.

von Cyborg (Gast)


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Für jede gesetzliche Regelung wird die Wirtschaft einen Ausweg
entwickeln um sich ihre Pfründe zu bewahren. Nur wenn man die
Gesetze des Marktes nutzt (Angebot und Nachfrage) wird man etwas
positives bewirken können.
Wer zu viel Geld verlangt, wird halt kalt abgelehnt.

von Jens (Gast)


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Bitkom jammert schon:


https://heise.de/-3504674

von Claymore (Gast)


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Leiharbeit hat im Ingenieursbereich sehr viele Nachteile, für alle 
Beteiligten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das weiterhin eine 
Randerscheinung bleibt, auch wenn es in den letzten Jahren vielleicht 
Wachstum auf niedrigem Niveau gab.

Viel interessanter ist und bleibt der Trend, ganze Pakete, also 
Entwicklung und Fertigung auszulagern. Wieso sollte man nur die 
Ingenieursarbeit auslagern (was man mit Leiharbeit ja noch nicht einmal 
wirklich tut), wenn man gleichzeitig auch die Fertigungstiefe reduzieren 
kann? Im vielen Bereichen (Konsumelektronik siehe Apple, 
Halbleiterindustrie - Stichwort "Fabless") ist es ja sogar üblich, nur 
die Fertigung auszulagern und nur noch Entwicklung zu machen.

Das heißt logischerweise nicht, dass es den Beschäftigten besser geht, 
nur weil die Fertigung mit ausgelagert wird und die Firmen damit keine 
Personaldienstleister mehr sind. Umgekehrt kann ein Dienstleister, der 
sich spezialisiert hat und nicht nur Leiharbeit anbietet, ein viel 
besserer Arbeitgeber sein.

Cyborg schrieb:
> Für jede gesetzliche Regelung wird die Wirtschaft einen Ausweg
> entwickeln um sich ihre Pfründe zu bewahren.

Natürlich werden die Unternehmen immer Wege suchen, ihre Gewinne zu 
optimieren. Daran kann man sich ewig aufregen, man kann aber auch ganz 
pragmatisch sein und die Seiten wechseln und selbst davon profitieren.

von GasGerd (Gast)


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Die SPD führt also die Agenda Politik weiter fort. Danach jammert sie 
über die Wahlergebnisse. Unwählbar diese "soziale" Partei.

Leiharbeit gehört verstaatlicht über die Arbeitsagentur. Die können 
sicher auch das was brunnell und ferchchau können. Dann würde der 
überlassene das ganze Geld bekommen und Unternehmen die die Leiharbeit 
zweckentfremden können leicht davon ausgeschlossen werden.

Dazu sollte der Arbeitgeber die gesamte Arbeitslosenversicherung zahlen 
und die doppelte Rentenversicherung. Immerhin gibt es Zeiten zwischen 
den einzelnen Entleihstationen und auch Umzüge für den Entliehenen.

Dann wäre die ANÜ eine passable Sache und alle könnten davon 
profitieren.

von MaWin (Gast)


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Mark B. schrieb:

> Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten
> einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu
> holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen

Die Dummheit wird aber irgendwann weh tun, bei der Jahresbilanz und 
Unternehmen lernen nur durch Schmerz.

von Cyborg (Gast)


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Das neue Gesetz wird trotzdem nicht weit genug gehen, weil das
für die Wirtschaft ja immer noch zu attraktiv ist, es zu missbrauchen.
Das muss für die Wirtschaft zu Gunsten der MA teurer werden, dann
werden wieder Dauerarbeitsplätze entstehen.
In Niedersachsen sind die Arbeitgeberverbände sogar so dreist,
dass sie eine Auflockerung der Arbeitszeitgesetze verlangen.

von Claymore (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Das muss für die Wirtschaft zu Gunsten der MA teurer werden, dann
> werden wieder Dauerarbeitsplätze entstehen.

Aber nicht in Deutschland.

von Thomas1 (Gast)


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Leiharbeiter müßten mehr verdienen als Festangestellte. Alleine aus 
Gründen der Planungssicherheit im Beruf. Im Ausland funktioniert es 
auch.

von Echobeam (Gast)


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Claymore schrieb:

>
> Natürlich werden die Unternehmen immer Wege suchen, ihre Gewinne zu
> optimieren. Daran kann man sich ewig aufregen, man kann aber auch ganz
> pragmatisch sein und die Seiten wechseln und selbst davon profitieren.

Jeder kann das aber nicht praktizieren, denn bei diesem Modell braucht 
es wenige Abzocker, dafür viele Gebeutelte. Selbst die Erde wird 
ausgeblutet, dass die Lebensfeindlichkeit für den Menschen auf ihr in 
den nächsten 500 Jahren drastisch zunehmen wird, Exitus für den Homo 
weit ich vor Ausgehen des Sonnenreaktors so sicher wie das Amen in der 
Kirche.

von Claymore (Gast)


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Echobeam schrieb:
> Jeder kann das aber nicht praktizieren, denn bei diesem Modell braucht
> es wenige Abzocker, dafür viele Gebeutelte.

Nein, nicht zwingend. Vielleicht möchten die "Abzocker" gerne, dass die 
Leute das denken.

Echobeam schrieb:
> Selbst die Erde wird
> ausgeblutet, dass die Lebensfeindlichkeit für den Menschen auf ihr in
> den nächsten 500 Jahren drastisch zunehmen wird

Da wäre ich mir nicht so sicher. Aktuell gibt es wirklich ernsthafte 
Bemühungen, etwas dagegen zu tun. Inzwischen weiß eigentlich auch jeder, 
dass sich das rentiert. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die 
Wirtschaft schnell umschwenkt.

von MaWin (Gast)


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> Autor: MaWin (Gast)
> Datum: 26.11.2016 10:34

Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen der seinen Namen nicht kennt und 
stattdessen MaWin ins Namensfeld schreibt.

von MaWin (Gast)


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>Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen der seinen Namen nicht kennt und
>stattdessen MaWin ins Namensfeld schreibt.

Glaubst du ernsthaft, dass das hier irgend jemanden interessiert?

von Axel (Gast)


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Claymore schrieb:
> Leiharbeit hat im Ingenieursbereich sehr viele Nachteile, für alle
> Beteiligten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das weiterhin eine
> Randerscheinung bleibt, auch wenn es in den letzten Jahren vielleicht
> Wachstum auf niedrigem Niveau gab.

Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im 
Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen 
Ingenieuren.

von Zocker_50 (Gast)


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> Autor: MaWin (Gast)
> Datum: 26.11.2016 16:00

> Mal wieder ein Beitrag des Psychopathen

Führst du wieder Selbstgespräche ?

von Mark B. (markbrandis)


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Axel schrieb:
> Leiharbeit ist im Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders
> bei den jungen Ingenieuren.

Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA- 
bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das 
sind ne ganze Menge.

von Nils P. (ert)


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Mark B. schrieb:
> Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA-
> bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das
> sind ne ganze Menge.

hehe,

bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn 
sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und 
dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein 
feuchten Händedruck wert...

von Claymore (Gast)


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Axel schrieb:
> Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im
> Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen
> Ingenieuren.

Nein, es ist die absolute Ausnahme.

Selbst wenn ein erheblicher Anteil der Absolventen über Leiharbeit 
einsteigen würde (was nicht stimmt), würde das gar nichts heißen. Die 
Leute müssen da schließlich nicht lange bleiben.

Überhaupt kenne ich nur einen einzigen Ingenieursbereich, in dem man 
überhaupt Leiharbeit findet: Die Entwicklung. Aber das ist nur ein 
winziger Bereich. Der Löwenanteil der Ingenieure findet man in anderen 
Jobs. Wenn man seinen Blick aber nur auf die Entwicklung fixiert, könnte 
man einen verzerrten Eindruck bekommen.

Der Normalfall für junge Ingenieure wird immer mehr das duale Studium.

Nils P. schrieb:
> bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn
> sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und
> dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein
> feuchten Händedruck wert...

Das ist entweder frei erfunden oder ein Einzelfall. Oder kannst du 
gegenteiliges belegen?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Mark B. schrieb:
> Ich fürchte, dass so manche Firma dumm genug ist um nach 18 Monaten
> einen entliehenen Ingenieur wegzuschicken und dafür den nächsten zu
> holen. Aber gegen Dummheit ist bekanntlich kein Kraut gewachsen; da
> nützen auch Gesetze nicht viel.
Wenn die einen wegschicken dann ist der Grund ein anderer.
Was dann "offiziell" genannt wird, ist dann oft "politisch" zu sehen!

Das Gesetz wurde von der Nahles gestrickt!
Bekanntermaßen ist die die trickreichste unter den Tricksern von der 
SPD!

Deshalb brauchen die Firmen wg. der 18 Monate nix  zu befürchten!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Claymore schrieb:
> Axel schrieb:
>> Von welcher Randerscheinung sprichst du? Leiharbeit ist im
>> Ingenieursbereich heute der Normalfall, ganz besonders bei den jungen
>> Ingenieuren.
>
> Nein, es ist die absolute Ausnahme.

Stimmt!
AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer!
Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!

von Claymore (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Stimmt!
> AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer!
> Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!

Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive 
Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich 
komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich 
schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.

von Rick M. (rick-nrw)


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Cha-woma M. schrieb:
> Stimmt!
> AÜG`ler im Ing.-Bereich, einfach zu teuer!
> Da ist der Werkverträgler viel billiger und williger!

Da muss nur die Abgrenzung zur Zeitarbeit deutlich sein.
Sonst könnte sich ein Werkvertragler nach 18 Monaten einklagen, weil 
seine Arbeit eigentlich Zeitarbeit war.

Das gleiche gilt auch für Freiberufler, die klagen sich nicht ein, aber 
es könnten Ansprüche aus der Rentenversicherung auf das Unternehmen 
zukommen.

Claymore schrieb:
> Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive
> Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich
> komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich
> schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.

Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise 
angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Nils P. schrieb:
> Mark B. schrieb:
>> Nein. Du vergisst zum Beispiel sämtliche Jungingenieure, die ein BA-
>> bzw. DH-Studium machen und die in aller Regel übernommen werden. Das
>> sind ne ganze Menge.
>
> hehe,
>
> bei VW ist es jetzt soweit, dass die Studierenden im Praxisverbund, wenn
> sie fertig sind, nicht von den Fachabteilungen übernommen werden und
> dann ans Band geschickt werden... Die Einstellzusage ist dann ein
> feuchten Händedruck wert...

Der Ausstieg ist für jeden dualen Studenten der BA vorgesehen.
Nach Abschluß des Studiums endet der Ausbildungsvertrag!

Ist halt auch wie bei den Auszubildenen der gewerblichen Ausbildung.
Da Endet das Beschäftigungsverhältnis auch mit Abschluß der Ausbildung
Die werden aber durch Tarifverträge geschützt!
Denen geben sie dann min. 1 jahr volles VW-Facharbeitergehalt.
Was dann locker 50000€/anno sind.
Danach werden die in eine Weiterbildung (VZ) zum Meister oder Techniker 
geschickt. (Je nach Lust und Laune)
Bezahlen tut das die Agentur für A. mit Beitragsmitteln!
Auf der Parkbank (All-Inclusiv) können die Kücken-Konzerndrohnen nochmal 
2 Jahre wie im VW-Lehrlings-Bullerbü  "abhängen".
Danach haben die immer noch den Anspruch auf 1 Jahr Alg1 mit ca. 
1400€/mtl.!

Klar, so dolle hat`s der BA(DH)-Student nicht!
Der muß halt dann auch ans Band zu den Malochern (Igitigitigit!!!!).
Aber auch für den gilt dann mit den Gehalt von einem Jahr ein Anspruch 
auf Alg1! Und da es sich ja um den gehätschelten Konzernnachwuchs 
handelt, wird für die sich schon eine Hochschule finden. Wo sie den 
Master machen können und mit Staatsknete vor der Knechtschaft des 
Bafögamtes verschont werden!
Und auch hier hat der nach Abschluß des Studiums Anspruch 1 Jahr lang 
auf Alg.1!

Echt MEGA-Hart das ganze!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rick M. schrieb:
> Da muss nur die Abgrenzung zur Zeitarbeit deutlich sein.
> Sonst könnte sich ein Werkvertragler nach 18 Monaten einklagen, weil
> seine Arbeit eigentlich Zeitarbeit war.

Wo hat die Nahles da noch ein "Schlupfloch" offen gelassen?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rick M. schrieb:
> Claymore schrieb:
>> Wie gesagt, das einfachste ist es, gleich das ganze Produkt inklusive
>> Fertigung an einen Zulieferer auszulagern. Darüber beschwert sich
>> komischerweise keiner, obwohl bei den Zulieferern teilweise wesentlich
>> schlechtere Arbeitsbedingungen als bei Leiharbeitsfirmen herrschen.
>
> Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise
> angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.

Äh???????????????

Die Zuli`s entwickeln auf den Gelände bzw. mit der Infrastruktur der 
Automobilis!
Und da die Zuli`s noch nie eine eigene Entwicklungsabteilung hatten, 
wurde die Entwicklungsdienstleister einfach zu den Zuli`s geschoben.

Also:

Vor 2010 war der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim 
Automotiv-Konzern.
Dort wurden die Produkte  entwickelt die dann von den Zuli`s gefertigt 
wurden.
Heute ist der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Zuli tätig, und 
entwickelt dort die Produkte für den Automotiv-Konzern.
Der Clue dabei ist, der Zuli hat die Kosten zu tragen, und der Konzern 
kasssiert für "fast umsonst" die Entwicklungsergebnisse ein!
Und:
Hat der Zuli keine Aufträge, hat der DL. auch keine Aufträg!
Folge->
Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und 
freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!

von Claymore (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Die haben dann aber einen festen Arbeitsplatz und sind nicht monatsweise
> angestellt, wenn auch teilweise zu schlechteren Gehalts-Bedingungen.

Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die 
Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal 
sehr bezweifeln.

Cha-woma M. schrieb:
> Der Ausstieg ist für jeden dualen Studenten der BA vorgesehen.
> Nach Abschluß des Studiums endet der Ausbildungsvertrag!

Kein Unternehmen bildet Studenten aus, die man später nicht braucht. Das 
ist nicht so wie bei den Azubis, die man wenigstens als billige 
Arbeitskräfte nutzen kann. Der Betreuungsaufwand ist sehr viel höher.

Cha-woma M. schrieb:
> Der muß halt dann auch ans Band zu den Malochern (Igitigitigit!!!!).

Unfug.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Claymore schrieb:
> Unfug.

Was?

von Claymore (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Was?

Die wirklich völlig unfähigen beschäftigt man vielleicht als 
Sachbearbeiter auf unterster Ingenieurs-Tarifstufe. Aber kein Ingenieur 
wird ans Band gestellt. Oder verwechselst du das mit 
Fertigungsingenieuren? Der Name bedeutet nicht, dass die Leute am Band 
stehen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Claymore schrieb:
> dass die Leute am Band
> stehen.

Wir reden hier von VW!
Nur so "by the way"!

von Rick M. (rick-nrw)


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Claymore schrieb:
> Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die
> Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal
> sehr bezweifeln.

Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.

Obwohl ich einige Leute von Bertrandt als Werkvertragler kannte, die 
auch mal hier und mal da Ihre Messungen durchführen dürften.
Feste eigenständige Planung waren bei dem Chaos-Kunden nicht möglich.
Als Leih-Ing. konnte man das gelassener sehen.

Einen festangestellten Facharbeiter von VW oder beim Daimler Stuttgart 
mit einem Ingenieur bei einem Krauter zu vergleichen tut weh.

Cha-woma M. schrieb:
> Folge->
> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und
> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!

Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen 
kann.
Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5 
Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche 
Kündigung ohne Abfindung.

Cha-woma M. schrieb:
> Wo hat die Nahles da noch ein "Schlupfloch" offen gelassen?

Da gibt es bestimmt welche.

von Claymore (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Wir reden hier von VW!
> Nur so "by the way"!

Auch bei VW stehen keine Ingenieure am Band.

Rick M. schrieb:
> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.

Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B. 
in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km 
entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate 
an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rick M. schrieb:
> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen
> kann.
> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5
> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche
> Kündigung ohne Abfindung.

Hmm, das Zeug was du rauchst, muß echt megageil sein!

von Rick M. (rick-nrw)


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Claymore schrieb:
> Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B.
> in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km
> entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate
> an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.

Ja - die gibt es, bei denen werden aber Reisekosten + Unterbringung 
+Mehrverpflegungsaufwand zu 100% vor Steuern gezahlt, nicht nur daran 
beteiligt.

Nach dem Einsatz droht auch nicht immer die Kündigung - 
Aufhebungsvertrag.

Cha-woma M. schrieb:
> Rick M. schrieb:
>> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen
>> kann.
>> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5
>> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche
>> Kündigung ohne Abfindung.
>
> Hmm, das Zeug was du rauchst, muß echt megageil sein!

Nö, bin Realist.
Was würdest Du machen, ohne weiteren annehmbaren Einsatz?
Klagen?

: Bearbeitet durch User
von Paul B. (paul_baumann)


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Claymore schrieb:
> Oder verwechselst du das mit
> Fertigungsingenieuren? Der Name bedeutet nicht, dass die Leute am Band
> stehen.

Er bedeutet, daß sie ziemlich fertig sein müssen.
:)
MfG Paul

von Claymore (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Ja - die gibt es, bei denen werden aber Reisekosten + Unterbringung
> +Mehrverpflegungsaufwand zu 100% vor Steuern gezahlt, nicht nur daran
> beteiligt.

Nicht unbedingt. Ein typischer Fall ist die Verlegung des Einsatzorts 
innerhalb des Konzerns zum entfernten Standort. Dann zählt die Anreise 
ganz normal als Pendler-Arbeitsweg und wird nicht vergütet.

von Leiher (Gast)


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Leiharbeit hat einen wesentlichen Vorteil: Man ist nicht Teil eines 
bizarren Beziehungsgeflechts eines verwachsenen Teams.

Man kommt zur Arbeit, macht seine zugewiesenen Aufgaben und ist 
spätestens nach zwei Jahren weg.
Nimmt an keinen Geburtstagen und sonstigen idiotischen Feiern teil, 
spendet nicht an neue Väter oder Mütter und hat sonst keine 
Verpflichtungen in der Beziehungskiste.


So hat man den Kopf während und nach der Arbeit frei.

Nachteil: Wenn was schief läuft, wird der Leiher verantwortlich gemacht 
und über Bord geworfen.
Die Ergebnisse des Leihers werden als eigene ausgegeben und sich damit 
profiliert.

Der Leiher hat größere Arbeitspakete in der gleichen Zeit als echte 
Team-Mitglieder.


Aber insgesamt hält sich die Waage.

von So siehts aus (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Äh???????????????
>
> Die Zuli`s entwickeln auf den Gelände bzw. mit der Infrastruktur der
> Automobilis!
> Und da die Zuli`s noch nie eine eigene Entwicklungsabteilung hatten,
> wurde die Entwicklungsdienstleister einfach zu den Zuli`s geschoben.
>
> Also:
>
> Vor 2010 war der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim
> Automotiv-Konzern.
> Dort wurden die Produkte  entwickelt die dann von den Zuli`s gefertigt
> wurden.
> Heute ist der Entwicklungs-Ing. per Werkvertrag beim Zuli tätig, und
> entwickelt dort die Produkte für den Automotiv-Konzern.
> Der Clue dabei ist, der Zuli hat die Kosten zu tragen, und der Konzern
> kasssiert für "fast umsonst" die Entwicklungsergebnisse ein!
> Und:
> Hat der Zuli keine Aufträge, hat der DL. auch keine Aufträg!
> Folge->
> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und
> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!

Das ist die korrekte Beobachtung. Das aktuellste Beispiel ist doch 
Bosch, die haben doch vor einem Monat einen Dienstleister aufgekauft, 
weil sie eben gesehen haben, wo die Reise hingeht (jedoch sind sie 
wieder einmal spät dran, diese Entwicklung konnte man doch vor 5-6 
Jahren beobachten)

http://www.automobilwoche.de/article/20161013/NACHRICHTEN/161019957/softwareentwicklung-bosch-will-itk-engineering-uebernehmen


Rick M. schrieb:
> Claymore schrieb:
>> Auch Leiharbeiter werden erst einmal fest eingestellt. Dass die
>> Jobsicherheit bei einem kleineren Zulieferer besser ist, würde ich mal
>> sehr bezweifeln.
>
> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.
>
> Obwohl ich einige Leute von Bertrandt als Werkvertragler kannte, die
> auch mal hier und mal da Ihre Messungen durchführen dürften.
> Feste eigenständige Planung waren bei dem Chaos-Kunden nicht möglich.
> Als Leih-Ing. konnte man das gelassener sehen.

Auch das kann ich unterschreiben. Als Leihingenieur (per ANÜ) ist es 
deutlich entspannter, weil man soz. einfach seine Stunden abarbeitet.
Per Werkvertrag hat man aber den ganzen Stress am Hals, v.a. weil der 
"Kunde" erstens nicht weiß, was er genau will bzw nicht genau definiert, 
zweitens er selber total chaotisch arbeitet und man damit selber nicht 
genau planen kann und drittens man oft auf die Infrastruktur des Kunden 
angewiesen ist (SW-Lizenzen, Build-Systeme oder einfach aus 
Datenschutz-Gründen direkt im Netzwerk des Kunden arbeitet). Bevor einer 
argumentiert, dass man vom Kunden eben ein "ausführliches" Lastenheft 
anfordert, bevor man den Auftrag annimmt, kann ich nur sagen: als 
Ingenieur, der das Gewerk abliefern soll, hat man relativ wenig 
Mitspracherecht. Der Dienstleister nimmt die Aufträge entgegen und hat 
meistens nicht genug erfahrene Mitarbeiter, welche ein Projekt richtig 
managen können (da ja die meistens nach ein paar Jahren Erfahrung 
abhauen).


Claymore schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>> Wir reden hier von VW!
>> Nur so "by the way"!
>
> Auch bei VW stehen keine Ingenieure am Band.
>
> Rick M. schrieb:
>> Als Leiharbeiter muss man idR. mobiler sein.
>
> Nicht zwingend. Es gibt auch "feste" Jobs mit viel Reisetätigkeit (z.B.
> in Konzernen mit Aufgaben in mehreren Standorten, die über 100km
> entfernt sind, oder als Vertriebler) und Leiharbeiter, die über Monate
> an einem Standort und immer heimatnah (<100km) eingesetzt werden.

Ich vermute mal, dass du noch nie in solch einer Situation warst. Bei 
festen Jobs mit viel Reisezeit, ist aber die Vergütung/Entschädigung 
deutlich besser, weil die sonst keiner machen möchte. Zusätzlich bekommt 
man auch einen Firmenwagen gestellt.
Als Leihingenieur oder Werkverträgler muss man vieles erstmal selber 
bezahlen (oft mit dem eigenen Auto reisen) und später kann man einen 
Teil von der Steuer abziehen.

von Claymore (Gast)


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So siehts aus schrieb:
> Ich vermute mal, dass du noch nie in solch einer Situation warst. Bei
> festen Jobs mit viel Reisezeit, ist aber die Vergütung/Entschädigung
> deutlich besser, weil die sonst keiner machen möchte. Zusätzlich bekommt
> man auch einen Firmenwagen gestellt.

Ich kenne Leute, die in der Situation waren. Der Arbeitsort wird einfach 
an einen Standort > 100km entfernt verlegt, weil man gerade wieder etwas 
umstrukturiert. Wenn man nicht umziehen will, pendelt man die Strecke. 
Dienstwagen gibt es dafür selbstverständlich nicht, genauso wenig zählt 
das als Arbeitszeit. Das Gehalt wird auch nicht besser - wieso auch? 
Allenfalls kann man heutzutage ein paar Tage Homeoffice verhandeln, je 
nach Chef wirkt sich das dann aber negativ in der Leistungsbeurteilung - 
und damit direkt im Gehalt - aus.

Natürlich ist nicht jeder Job so. Aber das dürfte wesentlich weiter 
verbreitet sein als Leiharbeit unter Ingenieuren.

Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts), 
muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere 
Auslandsaufenthalte.

von Mark B. (markbrandis)


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Claymore schrieb:
> Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts),
> muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere
> Auslandsaufenthalte.

Zum Glück muss man das nicht wollen.

von Rick M. (rick-nrw)


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Claymore schrieb:
> Der Arbeitsort wird einfach
> an einen Standort > 100km entfernt verlegt, weil man gerade wieder etwas
> umstrukturiert.

So einfach ist das nun auch nicht, sofern ein Arbeitsort festgelegt ist, 
bzw. erste Einsatzstätte oder wie das jetzt steuertechnisch heisst.

Claymore schrieb:
> Natürlich ist nicht jeder Job so. Aber das dürfte wesentlich weiter
> verbreitet sein als Leiharbeit unter Ingenieuren.

Glaube ich nicht. kenne mehr Ingenieure die leihweise bundesweit 
unterwegs sind, als Angestellte, die 100km+ unfreiwillig versetzt 
werden.


Claymore schrieb:
> Wenn man Karriere im Konzern machen will (Abteilungsleiter aufwärts),
> muss man sowieso 100% flexibel sein - inklusive längere
> Auslandsaufenthalte.

Da ist es auch mal üblich unter landesüblichen Bedingungen weltweit zu 
arbeiten, während der Arbeitsvertrag in Deutschland ruht.

Aber wir kommen vom Thema ab.

von Claymore (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Zum Glück muss man das nicht wollen.

Nein. Wobei ich auch schon Konzernmitarbeiter gesprochen habe, die auf 
kreative Weise zu längeren Auslandseinsätzen genötigt wurden. Um 
Karriere ging es da nicht einmal.

von Claymore (Gast)


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Rick M. schrieb:
> So einfach ist das nun auch nicht, sofern ein Arbeitsort festgelegt ist,
> bzw. erste Einsatzstätte oder wie das jetzt steuertechnisch heisst.

So etwas kann man ganz schnell ändern. Neuere Arbeitsverträge lassen da 
alle Spielarten offen.

Rick M. schrieb:
> Glaube ich nicht. kenne mehr Ingenieure die leihweise bundesweit
> unterwegs sind, als Angestellte, die 100km+ unfreiwillig versetzt
> werden.

Bei mir ist es umgekehrt. Leiharbeit kenne ich eigentlich nur in der 
Art, dass Projekte mindestens 1 Jahr laufen und der Einsatzradius auf 
ca. 100km begrenzt ist und man sogar bemüht um einen heimatnahen Einsatz 
ist.

Rick M. schrieb:
> Aber wir kommen vom Thema ab.

Nicht wirklich. Wenn Leiharbeit heißen würde, dass es im Wesentlichen um 
kurzfristige Projekte geht - was soll dann das neue Gesetz überhaupt 
bringen? Das wurde doch genau deshalb erfunden, weil Leute dauerhaft in 
den Unternehmen beschäftigt werden und nicht ständig durchwechseln.

von Rick M. (rick-nrw)


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Claymore schrieb:
> Bei mir ist es umgekehrt. Leiharbeit kenne ich eigentlich nur in der
> Art, dass Projekte mindestens 1 Jahr laufen und der Einsatzradius auf
> ca. 100km begrenzt ist und man sogar bemüht um einen heimatnahen Einsatz
> ist.

Das ist dann sehr positiv!
In welcher Gegend ist das?


Claymore schrieb:
> Wenn Leiharbeit heißen würde, dass es im Wesentlichen um
> kurzfristige Projekte geht - was soll dann das neue Gesetz überhaupt
> bringen?

Nicht viel.

Claymore schrieb:
> Das wurde doch genau deshalb erfunden, weil Leute dauerhaft in
> den Unternehmen beschäftigt werden und nicht ständig durchwechseln.

OK Unterscheidung:
Hilfskräfte
Facharbeiter
Techniker/Ingenieure

Letztere brauchen eine längere Einarbeitungszeit und werden oft für 
längere Projekte gebraucht und werden zu Dauerleihgaben.

Ohne eine gesetzliche Grenze wird das zur Normalität.
Die Ausnahmen im derzeitigen Gesetz muss man noch herausfinden.

War in Unternehmen mit 50%+ externen Ingenieuren, konnte man gut an der 
E-Mail-Adresse erkennen Vorname.Nachname.ext@ oder .fer@ für Ferschau - 
.wwn@ für Euro-Engin-ring. etc.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Rick M. schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>> Folge->
>> Die Ing. werden gleich gekündigt, oder indirekt per Ü-Std.-Abbau und
>> freiwilligen "Zwangsurlaub" Stillgelegt!
>
> Es wird ein Aufhebungsvertrag angeboten, zu dem man nicht Nein sagen
> kann.
> Inhalt: Ich stimme einer Aufhebung zu, dafür bekomme ich 0,5
> Monatsgehälter X Anzahl der Beschäftigungsjahre, sonst betriebliche
> Kündigung ohne Abfindung.

Kommt drauf an was sich für einen mehr lohnt:
+ Volles ALG1
+ paar Alibi-Wochen mehr im Lebenslauf
+ 3 Wochen Frist gegen Kündigung zu klagen
- keine Abfindung
- Selbstbeteiligung Rechtsschutzversicherung

oder

+ Abfindung
- Sofortige Arbeitslosigkeit
- 12 Wochen weniger ALG1
- Abfindung wird mit ALG1 verrechnet
- keine Klagemöglichkeit

Bzgl. ALG1-Sperre oder Aufrechnung mit Abfindung: Je nach Streitwert 
einen Experten hinzuziehen! Im Zweifel stellt sich das Amt nämlich stur 
und man muss unmögliche Nachweise erbringen.

: Bearbeitet durch User
von Ich (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> - 12 Wochen weniger ALG1
> - Abfindung wird mit ALG1 verrechnet

Nein, es geht ohne 12 Wochen weniger ALG1,
unter gewissen Voraussetzungen (ohne Gewähr)
1.) Die betriebliche Kündigung hättest du auch ohne Aufhebungsvertrag 
bekommen, das muss eindeutig hervorgehen.
2.) Die Abfindung darf max. 0,5 der letzten Monatsbrutto x Anzahl der 
Beschäftigungsjahre sein
3.) Kündigungsfristen werden eingehalten.

von Robert K. (Firma: Medizintechnik) (robident)


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Jan schrieb:
> Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach
> 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin
> dort arbeiten sollen.

Gilt das auch für Altverträge?

Und gilt das auch für Ferchau und Kollegen?

Ich kenne eine Reihe von Ingenieure, die über solche Firmen angestellt 
sind und als sogenannte "resident engineers" in Firmen eingestellt sind. 
D.h. sie werden von ihrer Firma beauftragt, in der anderen Firma, 
Projekte zumanagen und vorort zu unterstützen. Formell sind sie aber in 
Ferchau angestellt.

Wer prüft, ob es sich um echte Leiharbeit handelt?

Führt das Gesetz nicht dazu, das die Leiharbeiter jetzt nach 16 Monaten 
gekündigt werden, um sie loszuwerden?

Ich gehe davon aus, dass Ferchau einfach die Leute nach einigen Montaten 
tauscht.

Als ich noch in der Automotivebranche war, war ich damit konfrontiert: 
Conti hatte solche Regelungen, dass jemand nur 3M arbeiten durfte, 
danach raus mit dem Mann.

von Rick M. (rick-nrw)


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Robert K. schrieb:
> Führt das Gesetz nicht dazu, das die Leiharbeiter jetzt nach 16 Monaten
> gekündigt werden, um sie loszuwerden?

Da stellt sich die Frage, immer wieder einen einarbeiten, dann wieder 
Leute haben, die nicht ins Team passen, etc. oder die guten fest 
einstellen oder zumindest einen 2 Jahresvertrag anbieten.

Du kannst als Leihing. aber auch einen Festvertrag ablehnen und dann 
trotzdem dort leihweise weiter arbeiten.

Robert K. schrieb:
> Wer prüft, ob es sich um echte Leiharbeit handelt?

Wo kein Kläger ist....
aber das Risiko für den Kunden, ist doch recht groß, jemanden einstellen 
zu müssen.

Robert K. schrieb:
> Als ich noch in der Automotivebranche war, war ich damit konfrontiert:
> Conti hatte solche Regelungen, dass jemand nur 3M arbeiten durfte,
> danach raus mit dem Mann.

Waren das Ingenieure, dann wären die gerade eingearbeitet, oder eher 
Hiwis?

von Robert K. (Firma: Medizintechnik) (robident)


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Es waren Ingenieure, die im Bereich Entwicklung und Test eingesetzt 
waren und die gegen ihren Willen das Projekt verlassen mussten, weil 
Hannover das so wollte. Obwohl die Entwicklungsleiter jemanden gerne 
behalten hätten, kam dann schnell ein anderer, weil man in der Zentrale 
panische Angst hatte, jemand einstellen zu müssen. Was eigentlich dazu 
gedacht war, die Leute, die gebraucht wurden, dauerhaft zu binden, 
entpuppte sich durch das Verhalten der BUs als boomerang.

von Breaking jobless (Gast)


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Claymore schrieb:
> Mark B. schrieb:
>> Zum Glück muss man das nicht wollen.
>
> Nein. Wobei ich auch schon Konzernmitarbeiter gesprochen habe, die auf
> kreative Weise zu längeren Auslandseinsätzen genötigt wurden. Um
> Karriere ging es da nicht einmal.

Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist 
Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende 
verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne 
Enklave.

von Claymore (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Das ist dann sehr positiv!
> In welcher Gegend ist das?

Süddeutschland natürlich. Ich denke es sollte sich herumgesprochen 
haben, dass fast alles nördlich des Mains aus Ingenieurssicht Provinz 
ist.

Rick M. schrieb:
> OK Unterscheidung:
> Hilfskräfte
> Facharbeiter
> Techniker/Ingenieure
>
> Letztere brauchen eine längere Einarbeitungszeit und werden oft für
> längere Projekte gebraucht und werden zu Dauerleihgaben.

Selbst bei Facharbeitern ist es nicht unüblich, über viele Monate oder 
gar Jahre zu verleihen. Selbst wenn die Leiharbeit wirklich nur für 
Auftragsspitzen gedacht sind. Denn solche Spitzen können durchaus mal 
mehr als ein Jahr anhalten. Alternativ könnte und würde man in solchen 
Fällen befristet einstellen - aber das kann Begehrlichkeiten beim 
Betriebsrat und der Gewerkschaft wecken. Also lieber Leiharbeit. Was 
nicht heißt, dass Leute nicht übernommen werden, wenn sich die 
Auftragsspitze doch als echtes Wachstum entpuppt.

Bei Ingenieuren machen Einsätze unter einen Jahr überhaupt keinen Sinn, 
wenn es sich nicht um absolute Experten handelt, die punktuell 
Spezialwissen einbringen.

Rick M. schrieb:
> Ohne eine gesetzliche Grenze wird das zur Normalität.
> Die Ausnahmen im derzeitigen Gesetz muss man noch herausfinden.

Das klingt so, als wäre Leiharbeit der natürliche Lauf der Dinge. Das 
ist aber Quatsch. Der natürliche Lauf ist, dass man das Kern-Know-How 
soweit wie möglich intern hält, unwichtiges Know-How als Gesamtpaket 
nach Außen vergibt und nur punktell für Randthemen, bei denen sich weder 
das eine noch das andere lohnt, auf Leiharbeit setzt. Oftmals wird 
Leiharbeit aber auch nur als Recruiting-Möglichkeit oder aufgrund 
politischer Spielchen (Gewerkschaft!) verwendet.

Rick M. schrieb:
> War in Unternehmen mit 50%+ externen Ingenieuren, konnte man gut an der
> E-Mail-Adresse erkennen Vorname.Nachname.ext@ oder .fer@ für Ferschau -
> .wwn@ für Euro-Engin-ring. etc.

Solche Firmen mag es vereinzelt geben. Aber vermutlich hattest du den 
Blick nur auf die Entwicklung oder verwandten Themen. Es gibt aber 
weitaus bedeutsamere Beschäftigungsbereiche für Ingenieure.

von Mark B. (markbrandis)


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Breaking jobless schrieb:
> Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist
> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende
> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne
> Enklave.

Übertreibst Du nicht ein wenig? So um etwa fünf Größenordnungen? ;-)

von Rick M. (rick-nrw)


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Claymore schrieb:
> Solche Firmen mag es vereinzelt geben. Aber vermutlich hattest du den
> Blick nur auf die Entwicklung oder verwandten Themen. Es gibt aber
> weitaus bedeutsamere Beschäftigungsbereiche für Ingenieure.

Ja, es war Entwicklung.

Claymore schrieb:
> Selbst bei Facharbeitern ist es nicht unüblich, über viele Monate oder
> gar Jahre zu verleihen. Selbst wenn die Leiharbeit wirklich nur für
> Auftragsspitzen gedacht sind. Denn solche Spitzen können durchaus mal
> mehr als ein Jahr anhalten.

Klar gibt es das.

Claymore schrieb:
> Das klingt so, als wäre Leiharbeit der natürliche Lauf der Dinge. Das
> ist aber Quatsch. Der natürliche Lauf ist, dass man das Kern-Know-How
> soweit wie möglich intern hält, unwichtiges Know-How als Gesamtpaket
> nach Außen vergibt und nur punktell für Randthemen, bei denen sich weder
> das eine noch das andere lohnt, auf Leiharbeit setzt. Oftmals wird
> Leiharbeit aber auch nur als Recruiting-Möglichkeit oder aufgrund
> politischer Spielchen (Gewerkschaft!) verwendet.

Leiharbeit ist wie sie ist.
Dank eines EX-SPD Ministers und christlichen Gewerkschaften ist das 
ausgeufert.

Das Kern-Know-How, das bleibt einem externen Ingenieur nicht völlig 
verschlossen. Für Randthemen braucht man ständig Ingenieure, das geht 
auch ohne Zeitarbeit. Die landen dann nicht unbedingt in oberen 
Gehaltsklassen, machen dafür stressarm ihren 35h/Woche Job.

Leiharbeit - unkompliziert einen einstellen, jederzeit, selbst nach 6 
Monaten "Probezeit" loswerden.
Jetzt muss man sich halt nach spätestens 18 Monaten sich entscheiden, 
wenn es keine Schlupflöcher gibt, ob man die Leihkraft fest übernimmt, 
falls er will.

von Claymore (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Ja, es war Entwicklung.

Eben. Wie ich schon sagte: Die Entwicklung ist nur ein winziger 
Beschäftigungsbereich für Ingenieure. Selbst wenn es dort 100% 
Leiharbeit gäbe, hat das für die Masse keine all zu große Aussagekraft. 
Auch wenn das Entwickler subjektiv anders wahrnehmen (leider viel zu oft 
aus Arroganz oder Unwissen über andere Beschäftigungsbereiche).

Rick M. schrieb:
> Dank eines EX-SPD Ministers und christlichen Gewerkschaften ist das
> ausgeufert.

Von ausufern kann wirklich keine Rede sein. Zumindest nicht im 
technischen Bereich.

Rick M. schrieb:
> Das Kern-Know-How, das bleibt einem externen Ingenieur nicht völlig
> verschlossen.

Das bringt dem Unternehmen aber nichts, wenn er ein paar Monate später 
schon wieder weg ist. Selbst die "ich-wechsel-alle-2-Jahre-Mentalität" 
ist in der Entwicklung schon kritisch.

Rick M. schrieb:
> Für Randthemen braucht man ständig Ingenieure, das geht
> auch ohne Zeitarbeit.

Natürlich geht das auch ohne, schließlich arbeitet man meistens auch 
ohne.

Rick M. schrieb:
> Die landen dann nicht unbedingt in oberen
> Gehaltsklassen, machen dafür stressarm ihren 35h/Woche Job.

Ein externer ist trotzdem immer noch billiger als ein Tarif-Ingenieur.

Rick M. schrieb:
> Jetzt muss man sich halt nach spätestens 18 Monaten sich entscheiden,
> wenn es keine Schlupflöcher gibt, ob man die Leihkraft fest übernimmt,
> falls er will.

Was bei Ingenieuren auch kein großes Problem ist.

von Breaking jobless (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Breaking jobless schrieb:
>> Konzern ist halt hauptsächlich international, gerade im Automotive ist
>> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende
>> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt. Europa ist dann nur noch ne
>> Enklave.
>
> Übertreibst Du nicht ein wenig? So um etwa fünf Größenordnungen? ;-)

Vielleicht ein bisschen überspitzt formuliert, aber Europa hat doch 
abseits von Firmen kaum Kaukraft für deutsche Neuwagen. Zudem geht der 
Chinese auf Know-how-Kauf in Deutschland inkl. Patente. Dreimal darf man 
raten, ob diese "besetzten" (Zuliefer)firmen hier bleiben oder nach 
Asien abwandern und Konzerne spätestens dann folgen. Für Europa sehe ich 
wenig Hoffnung und noch weniger für die EU.

von Jo S. (Gast)


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Breaking jobless schrieb:
> gerade im Automotive ist
> Europa so gut wie abgehakt, da wird noch bis zum absehbaren Ende
> verwaltet und dann vollständig umgesiedelt

Das war die medial verbreitete Stimmung Anfang der 80er Jahre, als die 
Japaner in Europa Verkaufsrekorde feierten.

Wie ist die Lage gegenwärtig: Die Japsen interessieren kaum noch. Die 
deutschen - insbesondere die Premiumhersteller - machen Umsatz- und 
Gewinnrekorde. Denen geht es so gut wie nie zuvor, und zwar schon so 
lange, daß man es kaum noch fassen kann.

Mit ihren verschobenen/verlagerten Gewinnen könnten sie locker Apple, 
Google und Co. aufkaufen und Apple-Audis, Google-Daimlers, etc. 
verhöckern.

:)

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Robert K. schrieb:
> Gilt das auch für Altverträge?

Nein, die Frist wird für alle Verträge ab den 01.04.2017 berechnet!

 Daniel sagt:
14. Oktober 2016 um 20:08

„Demnach darf eine Zeitarbeitnehmerin bzw. ein Zeitarbeitnehmer nicht 
länger als 18 Monate an den gleichen Kunden überlassen werden“
Ich bin schon seit 2,5 Jahren bei einem Unternehmen beschäftigt. Wenn 
das Gesetz am 01.01.17 kommt, beginnen die 18 Monate von vorne ? Oder 
werden die 2,5 Jahre dann schon angerechnet? Muss mein Dienstleister mir 
eine andere Stelle anbieten / suchen?
Antworten

    Prokontex Personalberatung sagt:
    25. Oktober 2016 um 15:05

    Hallo Daniel,

    danke für Ihren Kommentar.
    Tatsächlich ist es so, dass das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 
(AÜG) nun erst zum 01.04.2017 inkrafttreten wird. Ab dann beginnen auch 
die Fristen zu laufen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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aGast schrieb:
> Macht Euch mal keine Sorgen, die IG-Metall als verlängerter Arm des
> Arbeitgeberverbandes kriegt da schon was hin.

Passend dazu das Sprachroh der Bessermenschen:

http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-05/leiharbeit-arbeitgeber-gesamtmetall-arbeitsmartkreform-koalition-einigung

von Meety (Gast)


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Es wird sich gar nichts ändern. Habe heute mit meinem Cheffe gesprochen, 
der mich zu einem großen Optikkonzern geschickt hat und die sind frohen 
Mutes, dass sie auch die kommenden zehn Jahre so weiter machen können, 
wie bisher.

Die Sektkorken haben schon geknallt!

von Gästchen (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Es muss Pflicht werden, daß ein flexibler Arbeitnehmer aus der
> Zeitarbeitsvermittlung ab dem ersteh Tag mindestens das bekommt, was der
> normalerweise im Betrieb fest Angestellte bekommen würde, und wegen
> seiner Flexibilität sogar etwas mehr.
> Aber so lange Politiker bloss am Arsch der Lobbyisten lecken, bleibt es
> natürlich beim Sklavenhaltertum.

Noch besser könnte ich es nicht schreiben. Dieselben Politiker faseln 
dann einem rum was über Leistungsgesellschaft und Flexibilität. Es ist 
in ganz Europa der Fall dass Angestellten bei einem Sklavenhalter das 
Gleiche oder mehr bekommen als normale Angestellte. Nur nicht beim 
"Exportweltmeister". Wenn ich mir momentan die Presse oder die 
Gesellschaft anschaue so bin ich mir sicher dass Deutsche die Demokratie 
erfolgreich verschlafen haben und haben nun eine handfeste 
Wirtschaftsdiktatur vor ihre Nase.

von waflija (Gast)


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Jan schrieb:
> Der Bundesrat hat heute die Reform des
> Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
> (AÜG) gebilligt, die etwa Überlassungshöchstdauer oder Equal Pay in der
> Zeitarbeit neu regelt. Mit dieser Neuregelung müssen Leiharbeiter nach
> 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin
> dort arbeiten sollen.
>
> Wie sieht dies mit unsere Ingenieurszuhälter aus?

-> Die Höchstdauer kann durch eine willige Gewerkschaft in der 
(Tochter-)Geselschaft ausgehebelt werden.

-> Equal Pay gibt es auch nicht sofort, sondern erst nach 9 (!) Monaten. 
Bei besonderen Tarifverträgen erst nach 15 Monaten.

-> das neue Gesetz schaft recht viel unsicherheit für "echt" 
selbstständige Programmierer und Berater (Freelancer). Besonders wenn 
man vor Ort beim Kunden arbeitet. Bis lang ist nicht geklärt, ob man 
dann nicht auch auf einmal als ANÜ gilt und der Auftraggeber erhebliche 
Probleme bekommt.

Wenn es nach mir geht hätte man den ganzen ANÜ Schei* einfach abschaffen 
können. Entweder Selbstständig oder Angestellt. Wofür gibt es den 
befristete Verträge?

Im Prinzip sollte es doch klassisch so sein, dass mehr Risiko auch mehr 
Geld heißt. Durch ANÜ haben die Auftrageber das hohe Risiko auf den 
Arbeitnehmer geschoben und zahlen dafür sogar noch 20% weniger. Dass 
nenn ich mal ausnutzen des Machtgefälles.

von Markus (Gast)


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Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie 
erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die 
Stammmitarbeiter.
Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht 
durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie 
können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.

von S. K. (Gast)


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Nein, Leiharbeiter ist oft auch einfach Menschen, die aussortiert 
wurden, z.B. wegen des Alters. Ingenieure über 50 landen oft nach 
Kündigung in der Leiharbeit.

von Cyblord -. (Gast)


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von Benji (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Taa-taa:
>
> 
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/leiharbeit-in-deutschland-bis-zu-48-monate-in-der-metallindustrie-moeglich-a-1143881.html

Folgendes Szenario:

Du sitzt auf deinem bequemen Posten im Betriebsrat/im Gewerkschaftsbüro.
Arbeiten tust du schon lange nicht mehr, das rumsitzen und ab und zu 
Reden schwingen ödet dich eher an.
Die Geschäftsführung lädt dich deswegen sporadisch auf Reisen ein, 
bezahlt dir Kost, Logis und Puffbesuch.

Denkst du du würdest deinen idealen lange treu bleiben?

von Cyborg (Gast)


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Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss
sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher
noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Cyborg schrieb:
> Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss
> sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher
> noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.

z.B. "WErkvertrag", bei dem der Vertrag auf eine gewisse Zeit 
abgeschlossen wird. Pro Forma wird ein eigenes "Arbeitsbüro" für die 
Leiher eingerichtet.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Benji schrieb:
> Denkst du du würdest deinen idealen lange treu bleiben?

Welche Ideale?

von Rick M. (rick-nrw)


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Cyborg schrieb:
> Das sich so eine weichgespülte Gesetzesänderung durch setzt muss
> sich erst mal zeigen. Da kennen die im Personalbereich sicher
> noch reichlich Tricks um so was zu umgehen.

Die brauchen keine Tricks!

Gesetz:
Du MUSST nach 9 Monaten das gleiche Gehalt bekommen
Du MUSST nach 18 Monaten übernommen werden oder gehst.

es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes.
und das werden die zu 99%.

Das Gesetz ist so viel wert wie ein Wahlversprechen.

von Markus (Gast)


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Bei einem Werkvertrag gilt Equal pay nicht.

Das pro forma"Arbeitsbüro" für "Werkvertragler" ist mit dem neuem Gesetz 
viel gefährlicher geworden.
Eine Anweisung darf der Werkvertragler vom Entleiher nicht bekommen.
Meldet der Werkvertragler dies anonym dem Zoll, haben Verleiher und 
Entleiher gehörige Probleme, wenn Beweise vorhanden sind.
Das Arbeitsbüro alleine ist kein alleiniges Merkmal für einen 
Werkvertrag.

von Robert K. (Firma: Medizintechnik) (robident)


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Rick M. schrieb:
> es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes.
> und das werden die zu 99%.

Das ist der eigentliche Witz! Mit wem wird denn da der Tarifvertrag 
geschlossen? Gilt der des Entleihers oder des Verleihers?

von Markus B. (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Rick M. schrieb:
>> es sei denn irgendwelche Tarifvereinbarungen sagen etwas anderes.
>> und das werden die zu 99%.
>
> Das ist der eigentliche Witz! Mit wem wird denn da der Tarifvertrag
> geschlossen? Gilt der des Entleihers oder des Verleihers?

Es gilt der Tarifvertrag des Verleihers, z.B. BAP oder iGZ. Oder sogar 
eine Betriebsvereinbarung. Der Leiharbeiter muss dem per Arbeitsvertrag 
jedoch zugestimmt haben. (Unterschreiben oder Änderungskündigung.)

Es gibt unterschiedliche Dienstleister/Verleiher. Beim 
Vorstellungsgespräch muss der Arbeitnehmer unbedingt danach fragen!

Dienstleister A:
Keine Lizenz für Leiharbeit. Nur Werkvertrag:
Kein Equal pay, keine Branchenzuschläge. Meistens illegale Leiharbeit. 
Bei Zoll/Finanzbehörde anonym melden. Note 5. (Wenn illegal, dann 
Arbeitsverhältnis mit Entleiher entstanden: Note 1, wenn danach kein 
"Mobbing" durch Entleiher.)

Dienstleister B:
Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig.
Equal pay am 1. Tag. Note 2+.

Dienstleister C:
Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ:
Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich, 
weil Tarifvertrag. Note 4.
(Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen 
Branchenzuschläge eher gering.)
Dienstleister C ist Standard bei Verleihern.

Dienstleister D:
Keine Lizenz für Leiharbeit. Kein Werkvertrag. Es wird automatisch ein 
Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher fingiert. Note 1.

Dienstleister E:
Lizenz für Leiharbeit. Betriebsvereinbarung mit Zusatz max. 48 Monate 
Verleih möglich, TV LeiZ bei IG Metall. Branchenzuschläge. 
Arbeitsangebot durch Entleiher nach 24 Monaten zwingend. Note 4-.

von Rick M. (rick-nrw)


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Da ich hier erwähnt werde

Markus B. schrieb:
> Dienstleister B:
> Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig.
> Equal pay am 1. Tag. Note 2+.

Kenne keine Leihbude, die genau aus diesem Grund nicht irgendeinen 
Tarifvertrag hat.

Markus B. schrieb:
> Dienstleister C:
> Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ:
> Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich,
> weil Tarifvertrag. Note 4.
> (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen
> Branchenzuschläge eher gering.)
> Dienstleister C ist Standard bei Verleihern.

Equal Pay nach x Monaten hat nichts damit zu tun, das es irgendeinen 
Tarifvertrag gibt, höchstens welchen.


Markus B. schrieb:
> Dienstleister E:
> Lizenz für Leiharbeit. Betriebsvereinbarung mit Zusatz max. 48 Monate
> Verleih möglich, TV LeiZ bei IG Metall. Branchenzuschläge.
> Arbeitsangebot durch Entleiher nach 24 Monaten zwingend. Note 4-.

Es geht sogar noch länger als 48 Monate, wenn sachlich begründet.
Firmen wie Siemens können sich ebenfalls intern eigene Leute ausleihen.

Markus B. schrieb:
> Es gilt der Tarifvertrag des Verleihers, z.B. BAP oder iGZ. Oder sogar
> eine Betriebsvereinbarung. Der Leiharbeiter muss dem per Arbeitsvertrag
> jedoch zugestimmt haben. (Unterschreiben oder Änderungskündigung.)

Was ist, wenn IGZ BAP tariflich vereinbaren 120 Monate Leute 
auszuleihen?
Sollte gesetzeskonform sein.

von Markus B. (Gast)


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> Markus B. schrieb:
>> Dienstleister B:
>> Lizenz für Leiharbeit. Keinem Tarifvertrag zugehörig.
>> Equal pay am 1. Tag. Note 2+.
>
> Kenne keine Leihbude, die genau aus diesem Grund nicht irgendeinen
> Tarifvertrag hat.
Kleine unerfahrene Leihbuden.

>
> Markus B. schrieb:
>> Dienstleister C:
>> Lizenz für Leiharbeit. Tarifvertrag BAP oder iGZ:
>> Branchenzuschläge bis zum 18. Monat (6.Stufe). Kein Equal pay möglich,
>> weil Tarifvertrag. Note 4.
>> (Außer Metall-Elektro Branchenzuschläge sind die restlichen
>> Branchenzuschläge eher gering.)
>> Dienstleister C ist Standard bei Verleihern.
>
> Equal Pay nach x Monaten hat nichts damit zu tun, das es irgendeinen
> Tarifvertrag gibt, höchstens welchen.
Ein Tarifvertrag kann Equal pay umgehen nach § 8 Abs 4 AÜG. Und das tun 
alle Tarifverträge mittels billigen Branchenzuschlägen bis zum 18. 
Verleihmonat.

> Es geht sogar noch länger als 48 Monate, wenn sachlich begründet.
> Firmen wie Siemens können sich ebenfalls intern eigene Leute ausleihen.
Ich glaube, dass das Finanzamt spätestens bei der Steuererklärung 
Einwände erhebt. Bin mir aber nicht sicher. Am Ende sogar das 
Bundesarbeitsgericht.
>

> Was ist, wenn IGZ BAP tariflich vereinbaren 120 Monate Leute
> auszuleihen?
> Sollte gesetzeskonform sein.
Nach § 1 sollte das auf den ersten Blick zulässig sein. Aber das 
Bundesarbeitsgericht wird Einspruch erheben, denn 18 Monate sind schon 
Mal ein Anhaltspunkt. Es heißt im Gesetz: man darf davon "abweichen", 
nicht verstoßen.
48 Monate ist noch "abweichen". Darüber hinaus ist es ein Verstoß. Man 
kann nicht einfach im Tarifvertrag 120 oder 360 Monate schreiben. Wird 
einkassiert.

von Markus B. (Gast)


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Woher stammt die Zahl 48 (Monate)?

"Für die steuerrechtliche Beurteilung der dauerhaften Zuordnung zu einer 
bestimmten Tätigkeitsstätte gilt insbesondere Folgendes (BMF vom 
24.10.2014, BStBl I 2014, 1412, 1279, Rz. 20):

Versetzung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten – keine 
dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«.

Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch 
verbunden mit dem Ziel der Versetzung – keine dauerhafte Zuordnung, 
damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«."

Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der 
ArbN

- unbefristet,
- für die Dauer des Dienstverhältnisses oder
- über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus

an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll.

Sollte im Tarifvertrag - AÜG mehr als 48 Monate stehen, ist es offiziell 
vorsätzliche Schwarzarbeit. Darauf steht Gefängnis (auf Bewährung) für 
die Tarifpartner äh... Sozialpartner.

von Rick M. (rick-nrw)


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Markus B. schrieb:
> Woher stammt die Zahl 48 (Monate)?

Quelle:
https://www.igmetall.de/neue-leiharbeits-tarife-in-der-metallindustrie-25349.htm
Betriebsräte können bessere Vereinbarungen aushandeln
Der Tarifvertrag ermöglicht es Betriebsräten, noch bessere und 
passgenaue Vereinbarungen für Leiharbeiter auszuhandeln: mehr Geld, etwa 
gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte ab dem ersten Tag. Oder eine 
maximale Quote von Leiharbeitern in der Belegschaft. Dafür können 
Betriebsräte in Ausnahmen freiwillig die Verleihdauer auf bis zu 48 
Monate verlängern.

nd letztlich ist es besser, wenn Leiharbeiter bis zu 48 Monate in einem 
Betrieb mit guten Bedingungen und gutem Geld bleiben, als nach 18 
Monaten in einen anderen Betrieb versetzt zu werden, wo sie dann 
schlechtere Bedingungen haben - oder gar arbeitslos zu werden.


Markus B. schrieb:
> Versetzung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten – keine
> dauerhafte Zuordnung, damit keine neue »erste Tätigkeitsstätte«.

Markus B. schrieb:
> Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der
> ArbN
>
> - unbefristet,
> - für die Dauer des Dienstverhältnisses oder
> - über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus
>
> an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll.

Bei Zeitarbeitsfirmen ist in der Regel die erste Tätigkeitsstätte die 
Adresse der Leihbude, obwohl man dort i.a.  nie tätig ist.

Eine neue erste Tätigkeitsstätte gibt es nur bei einem neuen 
Arbeitsvertrag im Bereich Zeitarbeit.

von Markus B. (Gast)


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Die Frage "woher die Zahl 48 kommt", wollte ich durch die Vorgaben der 
Finanzbehörden beantworten. Das wusste die IG Metall. Daher deren 
maximale Verleihdauer von 48 Monaten. Mehr ist nicht möglich. Es kann 
sein, dass BAP iGZ nachziehen.

Die örtliche Einrichtung der Zeitarbeitsfirma ist immer die erste 
Tätigkeitsstätte bzw. der Betrieb des Entleihers ist nie die erste 
Tätigkeitsstätte.
FG Niedersachsen, Urt. v. 30.11.2016 - 9 K 130/16.
"Mit Urteil vom 30.11.2016 hat das Finanzgericht Niedersachsen (FG) 
entschieden, dass ein Leiharbeiter, der „bis auf Weiteres“ im Betrieb 
eines Entleihers tätig ist, keine erste Tätigkeitsstätte hat. Somit muss 
er die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale 
i.H.v. 0,30 € pro Entfernungskilometer geltend machen, sondern kann sie 
als Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, d.h. mit 0,30 € pro 
gefahrenem Kilometer, geltend machen."
D.h. Hin-und Rückweg können abgerechnet werden in der Steuererklärung.
"Bis auf weiteres" ist mit 18 Monaten bzw. 48 Monaten gleichzusetzen.

von Rick M. (rick-nrw)


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Markus B. schrieb:
> D.h. Hin-und Rückweg können abgerechnet werden in der Steuererklärung.
> "Bis auf weiteres" ist mit 18 Monaten bzw. 48 Monaten gleichzusetzen.

Markus B. schrieb:
> sondern kann sie
> als Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, d.h. mit 0,30 € pro
> gefahrenem Kilometer, geltend machen."

Vorsicht!
Bei Auswärtstätigkeit zählt die Kilometeranzahl  von der ersten 
Tätigkeiststätte also Leihbude zum Kundenbetrieb (Einsatzort)

Die Entfernung vom Heimatort zur Erste Einsatzstätte mit der einfachen 
Entfernungspauschale.

Der Ursprung der 48 Monate ist wohl was für Steuerfachleute oder 
Rechtsverdreher.

Falls man nach den 48 Monaten nur die Straßenseite und den Betrieb 
wechselt, geht das mit den bis zu 48 Monaten bei gleicher ersten 
Tätigkeitsstätte mit der Dauerauswärtstätigkeit weiter.

von Markus B. (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Vorsicht!
> Bei Auswärtstätigkeit zählt die Kilometeranzahl  von der ersten
> Tätigkeiststätte also Leihbude zum Kundenbetrieb (Einsatzort)

Nö. Das Finanzamt hat die Strecke von der Wohnung zum Entleiherbetrieb 
-Hin und zurück- anerkannt.
Man fährt ja nicht von der Wohnung zur Leihbude und von dort aus zum 
Entleiherbetrieb, sondern von der Wohnung direkt zum Entleiherbetrieb.


> Die Entfernung vom Heimatort zur Erste Einsatzstätte mit der einfachen
> Entfernungspauschale.
Ja. Erste Tätigkeitsstätte ist die Leihbude.

> Der Ursprung der 48 Monate ist wohl was für Steuerfachleute oder
> Rechtsverdreher.
Jo.

von Rick M. (rick-nrw)


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Markus B. schrieb:
> Nö. Das Finanzamt hat die Strecke von der Wohnung zum Entleiherbetrieb
> -Hin und zurück- anerkannt.
> Man fährt ja nicht von der Wohnung zur Leihbude und von dort aus zum
> Entleiherbetrieb, sondern von der Wohnung direkt zum Entleiherbetrieb.

Glück gehabt!

30cent/Entfernungskilometer(hin+rückweg) gilt (meines Wissens) vom 
Heimatort bis zur Ersten Einsatzstätte, was normalerweise, außerhalb der 
Leiharbeit der tatsächliche Arbeitsort ist.

30cent/Fahrtstrecke gilt für Erste Einsatzstätte-tatsächlicher 
Arbeitsort gilt für Einsatzwechseltätigkeiten, Leiharbeit, Montage.


Selbst wenn du 300km vom Heimatort bis zum Kunden fährst, deine erste 
Einsatzstätte aber nur 30km vom Kunden weg ist, könntest du nur 30km 
doppelt abrechnen - die anderen max. 170km nur einfach.
Falls dein Finanzamt das anders sieht- Gratulation - Schnauze halten!

Wobei bei der Montage man dort mit Firmenfahrzeugen fährt und vor Ort 
Hotel + Mehrverpflegungsaufwand bezahlt bekommt, was bei der Zeitarbeit 
eher unbekannt ist. Bestenfalls gibt es Pauschalen, die reichen für 
einen Zeltplatz unter einer Brücke eine BAB.

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Markus (Gast)
> Datum: 18.04.2017 19:58

> Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie
> erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die
> Stammmitarbeiter.
> Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht
> durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie
> können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.

Mensch redest du einen Mist !

von Markus B. (Gast)


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Zocker_52 schrieb:
>> Autor: Markus (Gast)
>> Datum: 18.04.2017 19:58
>
>> Leiharbeiter sind Personen mit schlechten Schulnoten. Daher haben sie
>> erst nach 9 Monaten das Anrecht auf gleichen Lohn wie die
>> Stammmitarbeiter.
>> Um die Leiharbeiter, die dann doch sehr gute Arbeit leisten, nicht
>> durchgehend auszunutzen, wird die Leiharbeit auf 18 Monate verkürzt. Sie
>> können dann übernommen werden, was meistens nicht geschieht.
>
> Mensch redest du einen Mist !

Nicht kommentieren, d.h. aggressiv werden, sondern argumentieren. OK? 
Das wussten die Griechen vor 2000 Jahren doch auch. Zocker52, nehme 
jeden Satz auseinander. Zeigs uns. Jeder ist lernwillig. Gruß

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: Markus Becker (markus3001)
> Datum: 04.11.2017 20:58

> Jeder ist lernwillig.

Da bin ich mir nicht so sicher.

Selbst lernwillig bedeutet aber nicht lernfähig !

von Markus B. (Gast)


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Zocker_52 schrieb:
>> Autor: Markus Becker (markus3001)
>> Datum: 04.11.2017 20:58
>
>> Jeder ist lernwillig.
>
> Da bin ich mir nicht so sicher.
>
> Selbst lernwillig bedeutet aber nicht lernfähig !

Argumentiere Zocker52! Bewerte nicht schon wieder den Satz.
Dafür gibt es auch das Internetzeitalter. Nutze die Chance.
Also, nehme unsere Sätze auseinander. Und jetzt...

von Markus B. (Gast)


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Rick M. schrieb:

> Selbst wenn du 300km vom Heimatort bis zum Kunden fährst, deine erste
> Einsatzstätte aber nur 30km vom Kunden weg ist, könntest du nur 30km
> doppelt abrechnen - die anderen max. 170km nur einfach.
> Falls dein Finanzamt das anders sieht- Gratulation - Schnauze halten!

Nein. Jedes Finanzamt muss es machen. Da wird nichts abgezogen. Es 
werden volle 300 km in die Steuererklärung geschrieben ohne Wenn und 
Aber. Es sind Reisekosten. Wer nichts fordert, erhält auch nichts.
https://www.lohnsteuerhilfe.net/fahrtkosten-fuer-leiharbeiter-finanzgericht-entscheidet-zugunsten-der-eine-million-zeitarbeitnehmer

Beitrag #5198308 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rick M. (rick-nrw)


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Markus B. schrieb:
> Nein. Jedes Finanzamt muss es machen. Da wird nichts abgezogen. Es
> werden volle 300 km in die Steuererklärung geschrieben ohne Wenn und
> Aber. Es sind Reisekosten. Wer nichts fordert, erhält auch nichts.
> 
https://www.lohnsteuerhilfe.net/fahrtkosten-fuer-leiharbeiter-finanzgericht-entscheidet-zugunsten-der-eine-million-zeitarbeitnehmer

Danke für den Link

von S. K. (Gast)


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"Voraussetzung dafür, dass die Fahrtkosten für Leiharbeiter als 
Dienstreisekosten abgesetzt werden können:

Der Zeitarbeitnehmer muss einen Vertrag haben, der eine bestimmte 
Regelung enthält. Er muss mit einer jederzeitigen Umsetzung bzw. 
Versetzung – bundesweit – einverstanden sein"

Das ist aber nicht generell der Fall. Wenn der Arbeitsplatz klar 
definiert ist, entfällt das wieder. Der Verleiher zahlt zudem meistens 
eine Auslöse, die schon inbegriffen ist, daher kann man das nur 
gegenrechnen, um keine Steuer dafür zu zahlen, es aber nicht nochmals 
absetzen.

Um das Thema zu umgehen:

Keine Zeitarbeit unterschreiben sondern selbständig tätig werden!

Dann entstehen Übernachtungskosten, Verpflegunsmehraufwände und 
Fahrtkosten in realer Höhe. Bei vielen Freiberuflern sind das jährlich 
>10.000 die abgesetzt werden, zzgl zum Geschäftswagen.

von Rick M. (rick-nrw)


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Silke K. schrieb:
> Der Zeitarbeitnehmer muss einen Vertrag haben, der eine bestimmte
> Regelung enthält. Er muss mit einer jederzeitigen Umsetzung bzw.
> Versetzung – bundesweit – einverstanden sein"

In den meisten Verträgen, die ich da kenne, steht drin, das man bereit 
ist auch an anderen Standorten eingesetzt zu werden, sprich bundesweit.


> Das ist aber nicht generell der Fall.

Ausnahmen gibt es immer!

> Wenn der Arbeitsplatz klar definiert ist, entfällt das wieder.

Der Arbeitsplatz ist in der Zeitarbeit nie klar definiert, wie auch?

> Der Verleiher zahlt zudem meistens
> eine Auslöse, die schon inbegriffen ist, daher kann man das nur
> gegenrechnen, um keine Steuer dafür zu zahlen, es aber nicht nochmals
> absetzen.

Wenn ich was steuerfrei bekomme, kann ich das nicht mehr steuerlich 
absetzen, logisch.

Die meisten Leihbuden (99%) zahlen aber nicht kostendeckend.
Für 21,50€/Tag findet man kaum eine Unterkunft, von 15cent pro 
Entfernungskilometer ganz abgesehen.
Dann kann man direkt nach der Erlaubnis für einen Nebenjob fragen.

von Markus B. (Gast)


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Silke K. schrieb:

> Um das Thema zu umgehen:
>
> Keine Zeitarbeit unterschreiben sondern selbständig tätig werden!

Wenn man für ca. min. 60€ /Std. bezahlt wird.
Rentenbeiträge/Krankenversicherung/Pflege komplett selbst bezahlen. Kein 
bezahlter Urlaub/Krankheitstage.

Und das Thema ist" neue Vorschriften zu Leiharbeit"...
Neuen Thread starten, bitte.

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