Hi, Aluminium ist doch bestimmt zu weich, um dort ein Gewinde rein zu drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird, oder? Wie kann man das Problem lösen, wie wird das professionell gelöst? Denke an einen Gewindeeinsatz aus Stahl, der in das Alu geschraubt und seitlich mit einer Schraube fixiert wird, was haltet ihr davon? Irgendwie finde ich nichts Eindeutiges im Netz zu dem Thema, alles dreht sich nur um Korrosion, Edelstahlschrauben etc. Vielleicht ist diese Frage ja auch überflüssig, aber Alu ist ja nunmal weicher und wenn ich was mache, soll es auch halten. Gruß und Danke
Fenster, Türen, Fahrräder alles aus Alu und überall halten die Schrauben.
Wenn du regelmäßig was rein- und rausschrauben möchtest, nimm Stahl Einnietmuttern. :)
https://www.google.de/search?q=helicoil&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gws_rd=cr&ei=-pV2WMzjE6uegAbDip6wCg https://www.boellhoff.com/de-de/produkte-und-dienstleistungen/spezialverbindungselemente/gewindeeinsaetze-helicoil.php https://www.google.de/search?q=ensat&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=JpZ2WK38E47Z8Afr06O4CA http://www.kerbkonus.de/proddb/assistent.php?lang=de&a=presel_ds&ds=20&sub_cat=ensat-bohrung
Hallo, ich denke das suchst du... Selbstschneidende Gewindeeinsätze zur Herstellung hochbelastbarer, verschleißfester und vibrationssicherer Schraubverbindungen in Werkstoffen mit geringer Scherfestigkeit wie z.B. Aluminium und Aluminiumlegierungen, Messing, Bronze, Gusseisen, Duroplaste und Thermoplaste. http://www.norelem.de/de/de/Produkte/Produkt%C3%BCbersicht/Flexibles-Normteilesystem/Verbindungselemente-Kugeldruckschrauben-Auflageplatten-Gewindestifte-Druckst%C3%BCcke-Drehmomentschrauben-Gewindeeins%C3%A4tze-Ringschrauben-Lastb%C3%BCgel-Tragbolzen/Drehmomentschrauben-Gewindeeins%C3%A4tze/Gewindeeins%C3%A4tze-selbstschneidend-Schneidbohrungen.html
Cool, vielen Dank für die Infos. Ob es sowas auch als gleichzeitige Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet?
Tobias S. schrieb: > Hallo, > > ich denke das suchst du... > > Selbstschneidende Gewindeeinsätze zur Herstellung hochbelastbarer, > verschleißfester und vibrationssicherer Schraubverbindungen in > Werkstoffen mit geringer Scherfestigkeit wie z.B. Aluminium und > Aluminiumlegierungen, Messing, Bronze, Gusseisen, Duroplaste und > Thermoplaste. > > http://www.norelem.de/de/de/Produkte/Produkt%C3%BC... Nö, eher weniger. Selbstschneidender Kram ist für "regelmäßig" rein und raus ungeeignet, oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden Schrauben?
Korbinian G. schrieb: > Nö, eher weniger. Selbstschneidender Kram ist für "regelmäßig" rein und > raus ungeeignet, oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden > Schrauben? Du weißt aber schon, was ein Gewindeeinsatz ist? Der wird in das Alu geschraubt und ist auf Grund seiner höheren Härte besser für das ständige Rein- und Rausdrehen von Schrauben geeignet. Selbstschneidend hat nur den Vorteil, dass du nicht noch extra ein Gewinde schneiden musst sondern das Teil direkt in die Bohrung reindrehen kannst.
Korbinian G. schrieb: > oder kennst du ein Fahrrad mit selbstschneidenden Schrauben? Er schreibt ja auch nicht von sebstschneidenden Schrauben sondern von Gewindeeinsätzen. Die werden nur einmal eingeschraubt und da passen dann Schrauben mit Maschinengewinde rein. Alu ist aber nicht gleich Alu. In härtere Legierungen kann man problemlos Gewinde schneiden und die regelmäßig benutzen. Oft ist das Problem nur die geringe Materialstärke, in 2mm Stahlplatten hält ein Gewinde deutlich mehr aus als in 2mm Alu. Die da gerne benutzten Einnietmuttern für kleinere Gewindedurchmesser sind meist auch aus Alu.
Um was geht es denn konkret? Vllt kann man dann eher abschätzen ob ein GewindeEinsatz nötig ist.
Bastler schrieb: > Hi, Aluminium ist doch bestimmt zu weich, um dort ein Gewinde rein zu > drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird, oder? Regelmässig alle 100 Jahre - oder regelmässig jede Minute? Wie sauber ist die Umgebung? Nutzt du 10 oder 95% des möglichen Anzugsmoment? Bei 40-60% Moment und sauberen Gewindegängen kann man das ohne Probleme jeden Monat mal lösen. Einfach eine Dimension hochgehen. Anfänger brauchen einen Drehmomentschlüssel. Hülsen haben die Herausforderung dass du einen Werkstoff mehr hasst. Wenn das jede Minute drehen soll, ist ein Spitzgewinde sowieso verkehrt.
Bastler schrieb: > ein Gewinde rein zu > drehen, in das etwas regelmäßig rein- und rausgeschraubt wird Bastler schrieb: > Ob es sowas auch als gleichzeitige > Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet? Es mag eine Lösung zur Erfüllung beider Anforderungen geben, das ist dann aber ganz sicher aufwendiger als eine simple Schraubverbindung. Häufiges Lösen der Verbindung und Dichtung im Gewinde schließen sich gegenseitig aus.
Dieter W. schrieb: > Häufiges Lösen der Verbindung und Dichtung im Gewinde schließen sich > gegenseitig aus. Seh ich genauso. Dann brauchts eine tauschbare Dichtung. Also passende Dichtflächen an Schraube und zu verschraubenden Materialen und dann entweder Nut mit O-Ring oder Gummi oder Cu Dichtringe, je nach Material, Temperatur Anzugsmomenten etc. Schau dir an wie man das bei Ölablasschrauben macht, oder bei Hydraulikschläuchen, Kraftstoffleitungen, Sanitärinstallationen.
Bastler schrieb: > Denke an > einen Gewindeeinsatz aus Stahl, der in das Alu geschraubt und seitlich > mit einer Schraube fixiert wird, was haltet ihr davon? Zusammen mit deinem dichtigkeitsproblem musst du natürlich auch dafür sorgen, daß diese Gewinde dicht sind. Bzw. durch eine Flächendichtung mit überdeckt werden.
Es geht um eine CO2-Waffe, die ich auf eine CO2-Flasche für Wassersprudler umbauen will, aktuell wird eine Flasche mit M16-Gewinde genutzt, die sind nicht nur kleiner, sondern auch nur ein Mal nutzbar, also Einweg-Flaschen, die Wassersprudler-Flaschen kann ich dagegen in fast jedem Supermarkt befüllen lassen. Es ist ein G1/2 Witworth-Rohrgewinde, aber sehr abgeflacht und gerundet, also keine scharfen Kanten, die die Dichtungen beschädigen würden, dass man sie ab und an austauschen muss ist ja kein Problem. Im angehangenen Bild hab ich mal dargestellt wie ich mir das vorstelle, der Gewindeeinsatz "schneidet" tiefer ist Material, meine nicht im Sinne von selbstschneidendem Einsatz, weiss nicht wie ich es anders ausdrücken soll. Hoffe meine Zeichnung ist verständlich. Danke und Gruß
Und was spricht gegen den klassischen Weg, Adapter aus Messing zu verwenden?
Die Wassersprudler haben eine Flachdichtung und genau so sollte man sie auch abdichten. Ansonsten bin ich raus, das ist ziemlich in der Grauzone der Legalität.
Aso, von links nach rechts ist erst ein kleiner Ring nur mit Außengewinde, dann eine Dichtung, dann der eigentliche Einsatz und dann nochmal ein Ring nir mit Außengewinde, was halten ihr von der Idee? Fertiges brauche ich übrigens nichts, natürlich dennoch interessant zu wissen, dass es sowas gibt und wie es heisst, danke dafür, aber ich werde mir das alles drehen lassen (müssen, wenn ich selbst an die nötigen Maschinen käme, würd ichs selbst machen, egal wieviel Ausschuss es gäbe, bis es klappt:))).
Ja, das stimmt wohl mit der Grauzone, weiss, kenne die Rechtslage mit der Waffenherstellung recht gut, aber was Modifikationen angeht, machen das sehr viele, man kauft sich eine billige Waffe und verbessert sie, am Druckminderer wird nichts verändert und die Dinger werden eh vorm Spielen geprüft, als die Projektilgeschwindigkeit.
Bastler schrieb: > Aso, von links nach rechts ist erst ein kleiner Ring nur mit > Außengewinde, dann eine Dichtung, dann der eigentliche Einsatz und dann > nochmal ein Ring nir mit Außengewinde, was halten ihr von der Idee? Bei einer solchen, sicherheitsrelevanten Anwendung, garnichts. Sind denn wenigstens die Nenndrücke der beiden Flaschen gleich gross?
Mir ist schon bewußt, dass das kein Spaß ist, bin seit 21 Jahren im Schützenverein, spiele AirSoft und manchmal Paintball, hab schon öfters gesehen, wie es mitten im Sommer schneit, wenn jemand sein Gerät in der Sonne liegen lässt und das Überdruckventil aufplatzt. Es soll definitiv wenn, dann sicherer werden, "Im Zweifelsfall nie..." lautet mein Motto. Der maximale Druck der Sprudlerflaschen ist mit 450 Bar angegeben und die kleinen liegen so bei 250 Bar, wenn man kein Set kauft, muss man eh darauf achten, dass die Berstscheibe immer darunter liegt, manche Flaschen halten "nur" 200 Bar, die Scheibe bricht aber erst bei 250 = übel! Daher sind die anderen auch sicherer, sie fühlen sich auch sicherer an, sind schon deutlich schwer, finde ich aber ganz angenehm, da sie unter dem Lauf in der Hand liegt. Die Sicherheit ist der Grund warum ich nicht nur mit dem Dreher rede, sondern hier im Forum fragen, wo ein paar mehr Leute mit Ahnung ihren leckeren Senf dazu geben können ;)))
Bastler schrieb: > Die Sicherheit ist der Grund warum ich nicht nur mit dem Dreher rede, > sondern hier im Forum fragen, wo ein paar mehr Leute mit Ahnung ihren > leckeren Senf dazu geben können ;))) Die Fachkenntnis der "Antworter" in diesem Forum kannst Du aber nur schwer abschätzen, zumal Du eine fachfremde Frage stellst. Kennst Du über Deinen Verein nicht jemanden, der Waffen repariert und auch eine einschlägige Ausbildung hat? Einer solchen Person würde ich für einen solchen Umbau mehr Kompetenz zutrauen.
Hmm, ja, noch kenne ich keinen, aber du hast schon recht, sollte mir besser jemanden suchen, irgendjemand wird wohl irgendjemanden kennen, der irgendjemanden kennt, der sicher bescheid weiss, wie immer. Ist bisher auch nur eine Idee, hab noch nichts gemacht außer Zeichnungen.
Bastler schrieb: > Cool, vielen Dank für die Infos. Ob es sowas auch als gleichzeitige > Dichtungen gibt, die Spiralen mit Gummi, Silikon etc. beschichtet? Kannst dann Helicoil mit Loctite einsetzen. Bastler schrieb: > umbauen will, Mit Ansage im Internet? Schon mal das Waffengesetz gelesen? Du darfst nicht an Schusswaffen schrauben, selbst welche herstellen. Man kann einen Antrag bei der zuständigen Waffebehörde stellen, für nicht kommerzielle Waffenreparatur. Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im Grunde strafbar. Aber keine Sorge, nicht mal der Beamte von der Waffenbehörde wusste das. Wo kein Kläger ... Aber ich würde das nicht unbedingt so heraus posaunen.
Da steht ja auch nichts von bauen und ich weiss sehr gut über die Gesetzeslage und die Prozedur der Herstellung bescheid, welche wie so oft völlig an der Realität vorbei gehen, denn man darf zwar nichtmal ein Luftgewehr aus Einer Spritze und Gummibändern bauen, die kleine Plastikkügelchen durch einen Lauf verschießt, aber hohle Pfeile von einem Lauf abschießen, egal mit welchem Druck. Es geht um eine Modifikation, die nicht genau geregelt ist, es gibt viele fertige Teile zum Modifizieren von Paintball und AirSoft Waffen und nahezu jeder, der spielt, modifiziert im Rahmen des Legalen, bei Federdruck-Systemen wird nichts an der Feder geändert und bei Druckluft und CO2 nichts am Druck und wie erwähnt gibt es immer jemanden mit einem Gerät, womit man die Geschwindigkeit der Geschosse prüft, schließlich schießt man bewußt auf einander. Bin Dankbar für jeden Rat und jede Kritik, aber Klugscheissereien kann der Klugscheisser gerne dem Spiegel erzählen, von mir aus Kommentare schreiben und dann den Tab schliessen, ohne den Kommentar abzusenden.
Also nochmal: Du brauchst einen Adapter M16 (*x?) auf G1/2 für 450 bar, denn soviel Druck kann auf der Flasche sein, richtig? Oder reichen 200 bar, wegen der Berstscheibe?
>für 450 bar, denn soviel Druck kann auf der Flasche sein
Bei CO2 können niemals 450 bar auf der Flasche sein. CO2 ist in der
Flasche flüssig und hat bei Raumtemperatur ca. 60 bar Dampfdruck.
Die 450 bar sind der maximale Betriebsdruck, nicht der Fülldruck.
Andreas G. schrieb: > Bei CO2 können niemals 450 bar auf der Flasche sein. CO2 ist in der > Flasche flüssig und hat bei Raumtemperatur ca. 60 bar Dampfdruck. Oh, ja, stimmt natürlich! Wie kommt der Bastler dann auf eine Berstscheibe für 200 bar?
foldi schrieb: Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im Grunde strafbar. Schau Dir mal im PDF vom folgenden Link die Seite 91 Frage 7.04 bzw. Seite 92 Frage 7.08 an. http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/FragenkatalogSachkunde/Sachkunde-node.html
Bastler schrieb: > nahezu jeder, der spielt, modifiziert im Rahmen des Legalen, Ist eben nicht legal. Auch wenn es alle tun und es nicht verfolgt wird, so ist es doch illegal. Und das Waffengesetz macht da leider keine Unterschiede. Demnach ist jegliche "Arbeit" an Waffen verboten. Wie schon gesagt, der Beamte wusste das auch nicht.
F. F. schrieb: > Du darfst nicht an Schusswaffen schrauben, selbst welche herstellen. > Man kann einen Antrag bei der zuständigen Waffebehörde stellen, für > nicht kommerzielle Waffenreparatur. > Selbst viele Jäger, die an ihren Schäften arbeiten, machen sich im > Grunde strafbar. Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu. Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden." Falls du wirklich eine Sachkunde gem. §7 WaffG haben solltest empfehle ich dringend eine erneute Beschäftigung mit der Materie bevor du wirklich Schaden anrichtest.
Zusammengefasst: Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Teilnehmer in diesem Forum sind überzeugte Pazifisten. (Das ist auch gut so) Jegliche Fragen über Geschosse (auch Gunrails) stoßen hier auf taube Ohren.( das ist noch besser) Rezepte für Sprengmittel werden nicht kommentiert. (Unsere Jugendbasteleien würden wir niemals im Internet verbreiten). Fazit: Dieses Forum ist für solche "Basteleien" einfach falsch, und das ist postiv zu verstehen:) Viele Grüße Bernd
Georg W. schrieb: > Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu. > Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft > dürfen von mir bearbeitet werden." Lies selbst nach! Das Gesetz beschränkt das nicht auf "wesentliche Waffenteile". Ich habe das Gesetz hier und es ist kein Teil einer Waffe ausgenommen. Die Leistung steigern macht auch die Zulassung der Waffe ungültig und somit hast du eine "neue" Waffe hergestellt. Gibts auch Urteile drüber. Klar habe ich meinen Schaft selbst gekürzt und eventuell sogar die Schlösser eingestellt, aber nur weil alle das tun, wird es nicht rechtens. Visierung, also Zielfernrohr, kannst du dran rum machen, soviel du willst.
:
Bearbeitet durch User
F. F. schrieb: > Georg W. schrieb: >> Das gilt nur für die sog. wesentlichen Teile, Schäfte zählen nicht dazu. >> Die korrekte Antwort lautet "Abzug, Visierung und Schaft >> dürfen von mir bearbeitet werden." > > Lies selbst nach! > Das Gesetz beschränkt das nicht auf "erhebliche Waffenteile". > Ich habe das Gesetz hier und es ist kein Teil einer Waffe ausgenommen. doch, nicht wesentlcihe Teile sind wirklich ausgenommen. für wesentliche Teile gibts bei der zuständigen Behörde eine gebürenpflichtige Genehmigung zum nichtgewerblichen Waffenbasteln. Nach dem Basteln muss die Knarre, egal ob AR-15, Luftgewehr oder Schrotflinte, zum Beschussamt.
Also an meinen Moutainbikes habe ich die Kombination Stahl und Aluminium recht oft. Dass das gerne mal zusammen bäckt ist ein Problem welches man mit Molykote lösen kann. Ein Helicoil Gewinde ist natürlich besser, aber wer hat schon das Werkzeug dafür? Selbstschneidende Schrauben sind besser als ihr Ruf. Ich habe welche in Holz getestet. Nachdem ich das "Holzgewinde" mit Vaseline gefettet hatte habe ich etwa 100 mal die Schraube komplett raus und wieder festgezogen. Ging beim letzten male so gut wie am Anfang. Bei MDF oder anderem Pressholz geht das nicht, da sollte man einen Echtholtdübel einleimen oder eine Metallbuchse mit Gewinde.
Bernd F. schrieb: > Die absolut überwiegende Mehrzahl aller Teilnehmer in diesem > Forum sind überzeugte Pazifisten. (Das ist auch gut so) > > Jegliche Fragen über Geschosse (auch Gunrails) stoßen hier > auf taube Ohren.( das ist noch besser) > > Rezepte für Sprengmittel werden nicht kommentiert. > > (Unsere Jugendbasteleien würden wir niemals im Internet verbreiten). > > Fazit: Dieses Forum ist für solche "Basteleien" einfach falsch, > und das ist postiv zu verstehen:) Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine eingebildete Mehrheit.
F. F. schrieb: > Lies selbst nach! Dann nenne bitte die deiner Meinung nach zutreffenden Paragraphen!
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein. Die gewerbsmäßige Herstellung habe ich mal außen vor gelassen. Es steht weiterhin noch drin, wenn du diese Erlaubnis hast, kannst du auch "wesentliche Teile" erwerben oder besitzen, aber die Bearbeitung und Instandsetzung ist nicht auf diese Teile namentlich beschränkt. Es bedarf also unabhängig vom Waffenschein oder Jagdschein immer dieser Erlaubnis und es steht da nichts von "nur an wesentlichen Teilen" in dem Text. Also ist das verboten. Es kommt halt immer drauf an wie ein Richter das wertet, wenn so was (überhaupt) vor Gericht kommt. Beispiel: nehmen wir eine besonders kurzläufige Drückjagdwaffe. Wenn du nun den Schaft abschneidest und einen winzigen Pistolengriff über lässt. So wäre die Waffe dann u.U. keine Langwaffe mehr und man könnte dir die böse Absicht unterstellen wollen, dass du damit, unter dem Mantel, in die Bank gehen möchtest und etwas mehr Geld abheben willst. Wenn ein Richter also nun diesen Gedanken im Kopf hat (du musst das ja alles nicht getan haben und schon gar nicht vor haben, aber in dem Kopf des Richters spielt sich dieses Szenario ab) und du damit vor Gericht gelandet bist, er den Text wörtlich nimmt, dann bist du mit 1-5 Jahren dabei. Nachtrag: Leider ist das Bild auf der Seite. Das passiert hier immer wieder, obwohl es richtig rum fotografiert wurde und bei mir auch so angezeigt wird, wie es soll. Kann nur jedem Waffenbesitzer empfehlen sich dieses Buch zu kaufen. Da stehen auch die Verwaltungsvorschriften drin. Das findet man so nicht im Internet. Der Voreintrag für eine Kurzwaffe steht nicht im Waffengesetz und auch so habe ich nirgends gelesen, wo das zu finden war. Das war in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu finden und die sind in diesem Buch abgebildet.
:
Bearbeitet durch User
Kein Recht ohne Verwaltungsvorschrift: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwj9yuSEmMnRAhWGKMAKHQWcDJEQFgghMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.dsb.de%2Fmedia%2FPDF%2FRecht%2FWaffenrecht%2FAktuelles%2F1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf&usg=AFQjCNHt1PPE_tPpe2ThZnFRl2JFQKFKLw&bvm=bv.144224172,d.ZGg&cad=rja "Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der Visiereinrichtung." Das steht listigerweise unter der Bemerkungen zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel, Seite 26 Wenn du Recht hättest wäre die obige Musterantwort eindeutig falsch. Ich werde mal per Gelegenheit bei jemandem nachfragen, der Sachkundeschulungen verkauft. Im Vorderladerbereich sind vorgefertigte Bausätze verbreitet. Dafür würdest du auch dann auch eine Genehmigung benötigen. Mit Pistolengriff wird es so oder so brenzlig.
Cyblord -. schrieb: > Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine > eingebildete Mehrheit. und warum hältst du dich nicht an deine Ratschläge.
Der Andere schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Red doch einfach für dich selbst, und nicht für alle oder eine >> eingebildete Mehrheit. > > und warum hältst du dich nicht an deine Ratschläge. Tu ich doch. Ich behaupte nicht dass andere irgendeiner Meinung sind.
Georg W. schrieb: > Kein Recht ohne Verwaltungsvorschrift: 21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen. Ich glaube das hilft uns beiden weiter. Danke für deinen Hinweis!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.