Forum: PC Hard- und Software Office 2016 Pro Plus Volumenlizenz aktivieren


von Stephan S. (plonk)


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Hallo,

wir haben im Unternehmen von einem Händler (kein eBay o.ä.) ein 
"Scheibchen" einer Office 2016 Pro Plus-Volumenlizenz gekauft und 
möchten dieses jetzt zur Nutzung einrichten.
Da wir noch keine IT-Abteilung haben, die uns bei der Aktivierung zur 
Seite steht, müssen wir das jetzt selbst auf die Reihe bekommen.
Vom Händler kommt keine sinnvolle Anleitung, deswegen möchte ich mal 
hier nachfragen, ob der eine oder die andere den Prozess schon hinter 
sich gebracht hat und mir da ein paar Hinweise geben kann.

Nun bin ich mit meinen Informationen so weit, dass wir einen KMS-Server 
brauchen, der die Lizensierung der Clients übernimmt. Das teilt mir auch 
die Office-Installation in der Übersicht mit. Wäre kein Problem, einen 
Server haben wir hier, doch wie sieht das im Detail aus? Ich muss 
zugeben, als Elektrotechniker habe ich keine ausreichen tiefen 
Kenntnisse der IT, als dass ich dieses Problem auf die Schnelle (sicher 
und zuverlässig!) lösen könnte...

Wäre schön, wenn jemand da ein paar Tipps auf Lager hätte.

Freundliche Grüße,
Stephan

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Stephan S. schrieb:
> Nun bin ich mit meinen Informationen so weit, dass wir einen KMS-Server
> brauchen, der die Lizensierung der Clients übernimmt.

Eigentlich nicht. Bislang zumindest haben sich Volumenlizenzen in der 
Handhabung nicht von Einzellizenzen unterschieden - mit dem Unterschied, 
daß der gleiche "Key" bei jeder einzelnen Installation verwendet wird.

Man kann einen KMS verwenden, aber man muss nicht. Der KMS ist dann 
sinnvoll, wenn man nicht jeden Rechner, auf dem Office verwendet wird, 
selbst ins Internet lassen möchte.

Kann natürlich sein, daß MS das bei Office 2016 noch eine Pirouette 
weitergedreht hat; wenn ich mir das Gehampel mit Einzellizenzen davon 
für die etwas abgespeckten Versionen ansehe, bei denen die "Product Key 
Card" nicht mehr den Key enthält, sondern nur einen Zugangscode für 
einen MS-Server, von dem man sich die Installationsdaten herunterladen 
darf und nach Registrierung mit noch einem Konto dann erst den 
eigentlichen Installationskey erhält ... dann kann ich mir vorstellen, 
daß MS jetzt auch Nutzern von Volumenlizenzen das Leben schwer macht.

von guest (Gast)


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Stephan S. schrieb:
> wir haben im Unternehmen von einem Händler (kein eBay o.ä.) ein
> "Scheibchen" einer Office 2016 Pro Plus-Volumenlizenz gekauft und
> möchten dieses jetzt zur Nutzung einrichten.

Was ist hier mit ein "Scheibchen" gemeint?
Volumenlizenen vom MS dürfen nicht geteilt werden! Sie haben -wie Rufus 
schon schrieb- nur einen Key und wenn der außer von Euch auch noch von 
anderen benutzt wird, ist das illegal.

von D. J. (basteldag)


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guest schrieb:
> Stephan S. schrieb:
>> wir haben im Unternehmen von einem Händler (kein eBay o.ä.) ein
>> "Scheibchen" einer Office 2016 Pro Plus-Volumenlizenz gekauft und
>> möchten dieses jetzt zur Nutzung einrichten.
>
> Was ist hier mit ein "Scheibchen" gemeint?
> Volumenlizenen vom MS dürfen nicht geteilt werden! Sie haben -wie Rufus
> schon schrieb- nur einen Key und wenn der außer von Euch auch noch von
> anderen benutzt wird, ist das illegal.

Bitte nimm den Finger runter , legal illegal: es gibt schon genug zu 
diesem Thema

von Rolf S. (audiorolf)


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Ich glaube bei der Konstellation hat er schlechte Karten. Entweder der 
Händler hat den Schaden, weil er nicht nochmal verkaufen kann oder er 
selber kann die Lizenz nicht melden. MS lehnt das in der Regel ab!

von Stephan S. (plonk) (Gast)


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Hallo,

ist schon etwas her, ich danke für eure Hinweise.
Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es 
nichts zu rütteln.
Nach der Installation ging zunächst alles gut, konnte den Key eingeben, 
auch ohne KMS.
Nur etwas später zeigt mir das System dann, die maximale Anzahl der 
Aktivierungen wäre schon überschritten...
Jetzt erstmal wieder auf den Verkäufer warten, er meint, es sei Ersatz 
möglich.

Meine Frage ist aber gelöst!

Freundliche Grüße,
Stephan

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Stephan S. (plonk) schrieb:
> Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es
> nichts zu rütteln.

Hast Du dafür eine Quelle?

von Lukas (Gast)


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Kommt darauf an was du von dem Händler bekommen hast.
Eine Volumenlizenz musst du bei MS eingeben und bekommst dann den 
Install Schlüssel und sogar Schlüssel für eine Downgradeberechtigung.

von Icke ®. (49636b65)


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Stephan S. (plonk) schrieb:
> Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es
> nichts zu rütteln.

Eben nicht. Volumenlizenzen werden im Rahmen von Verträgen verkauft. 
Verträge können aber nicht einseitig ohne Zustimmung des 
Vertragspartners geändert werden. Richtig ist, daß in Ausnahmefällen 
Volumenlizenzen geteilt werden dürfen. Ein solcher Ausnahmefall tritt 
bspw. ein, wenn Firmen teilweise verkauft oder anderweitig aufgesplittet 
werden. Die Lizenzen gehen dann anteilig an die Teilfirmen. Der Verkauf 
von Volumenlizenzen im Endkundenhandel ist grundsätzlich illegal, außer 
MS hat dies ausdrücklich genehmigt.

> Nur etwas später zeigt mir das System dann, die maximale Anzahl der
> Aktivierungen wäre schon überschritten

Dies ist ein klares Indiz dafür, daß hier einfach ein MAK-Schlüssel 
verkauft wurde, dessen maximale Aktivierungsgzahl erreicht wurde. Wäre 
die Volumelizenz legal verkauft worden, gäbe es auch einen 
entsprechenden Zugang zum VLSC, wo die Zahl der bisherigen Aktivierungen 
einsehbar ist.
Sieh es ein, ihr wurdet beschissen. An eurer Stelle würde ich den 
Kaufpreis vollumfänglich zurückfordern und wenn sich der Händler 
sträubt, Strafanzeige erstatten.

: Bearbeitet durch User
von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Hi, VLSC ist ein gutes Stichwort, ja prüf das da mal.

Ansonsten zum KMS (Vorausgesetzt Du hast sauber lizensiert) :
Der braucht eine gewisse kritische Grundmasse, ich glaube mich zu 
erinnern mindestens 25 Aktivierungswillige Clients, damit er aktiviert. 
War bei unseren 2 auch so, die mussten erstmal mit Aktivierungsanfragen 
gefüttert werden, damit der Rest dann von selbst läuft.

Dann ist wichtig, damit Du nicht die ganze Welt aktivierst, schotte den 
KMS nach aussen ab, sodass er wirklich nur das betreffende Netz 
versorgen kann. Firewall etc.

Dann muss der DNS der Firma/Einrichtung sogenannte Service-Records für 
den Zugriff auf KMS, bzw. als Hinweis auf den angebotenen KMS-Dienst 
enthalten. Vorzugsweise natürlich im Built-In DNS des Active Directory. 
Damit wissen die Clients dann Automagisch, dass sie einenen KMS fragen 
müssen und auch welchen.

Mann kann eine Office-Installation mit ein paar Befehlen automatisieren, 
sodass sie sofort als KMS-Version aktiv wird und direkt weiß, wo sie 
hingehört. Musst mal die Befehle googlen, hab ich nicht im Kopf.

Gruß und viel Spass damit.

von Stephan S. (plonk)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Stephan S. (plonk) schrieb:
>> Tatsächlich ist das Splitten solcher Volumenlizenzen legal, da gibt es
>> nichts zu rütteln.
>
> Hast Du dafür eine Quelle?
Siehe hier: 
http://www.silicon.de/41606752/bgh-aufteilung-von-volumenlizenzen-legal/
Sieht für mich ziemlich eindeutig aus, weitere Recherche mit 
Informationen neueren Datum bringen das gleiche Ergebnis.

von Εrnst B. (ernst)


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Stephan S. schrieb:

> Siehe hier:
> http://www.silicon.de/41606752/bgh-aufteilung-von-...
> Sieht für mich ziemlich eindeutig aus, weitere Recherche mit
> Informationen neueren Datum bringen das gleiche Ergebnis.

Schönes Beispiel dass "Recht haben" und "Recht bekommen" 
unterschiedliche Geschichten sind...

Du hast also einen Lizenzschlüssel, der sich z.B. 100× verwenden lässt 
bekommen, mit der freundlichen Ermahnung des Gebraucht-Software-Händers, 
diese doch Bitte Bitte nur einmal zu verwenden.
Genau denselben Schlüssel haben auch 99 andere Hansel bekommen.

von den 99 muss nur ein einziger eine Zweitinstallation gemacht haben, 
um deinen Schlüssel zu entwerten (den letzten beißen die Hunde)


Drei Optionen sehe ich:

Du wendest dich an Microsoft. Die werden den Ursprungs-Schlüssel 
sperren. und vielleicht bekommst du einen Ersatz-Schlüssel. Ganz 
vielleicht ist das dann wieder ein 100er-Key, wovon du dann 99 
weiterverkaufen kannst :)

Oder

Du wendest dich an den Verkäufer. Der wird solche Fälle ja dauernd 
haben.
Wenn der dir einen Ersatzschlüssel schickt: Sofort verwenden, nicht 
lange warten. Sonst: sh. oben, du willst diesmal nicht der letzte sein.

Oder

Du schaust dich auf div. Raubkopierer-Seiten nach einem Crack um.
Den darfst du dann (meines inzwischen möglicherweise veralteten) Wissens 
nach straffrei einsetzen, einen "Legale Lizenz!"-Schrieb zum Abheften 
hast du ja.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Εrnst B. schrieb:
> Den darfst du dann (meines inzwischen möglicherweise veralteten) Wissens
> nach straffrei einsetzen

Das Umgehen eines Kopierschutzes (und nichts anderes ist ein Crack) ist 
behördlicherseits umstritten.

von Icke ®. (49636b65)


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Εrnst B. schrieb:
> Stephan S. schrieb:
>
>> Siehe hier:
>> http://www.silicon.de/41606752/bgh-aufteilung-von-...
>> Sieht für mich ziemlich eindeutig aus, weitere Recherche mit
>> Informationen neueren Datum bringen das gleiche Ergebnis.
>
> Schönes Beispiel dass "Recht haben" und "Recht bekommen"
> unterschiedliche Geschichten sind...

Allerdings. So was kommt raus, wenn Richter entscheiden, die von den 
technischen Hintergründen wenig Ahnung haben. In punkto Volumelizenzen 
werden alle paar Jahre gegensätzliche Urteile gefällt. Diesmal solls 
wohl endgültig sein. Richtig interessant wird es, wenn eine nennenswerte 
Zahl von Usern ihre per MAK-Key aktivierten Lizenzen auf neue Hardware 
umziehen will, dies jedoch wegen abgelaufener Zähler nicht mehr 
funktioniert.

von Εrnst B. (ernst)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Das Umgehen eines Kopierschutzes (und nichts anderes ist ein Crack) ist
> behördlicherseits umstritten.

Bin kein Anwalt, aber §69c + d im UrhG liest sich für mich wie:

"die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere 
Umarbeitungen eines Computerprogramms" sind erlaubt, wenn dies für eine 
"bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms" notwendig ist.


Damit wäre der Crack legal, außer man deklariert das Anmelden an den 
MS-Lizenzserver als Teil der bestimmungsgemäßen Benutzung.

von Zeitverschwender (Gast)


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Εrnst B. schrieb:
> außer man deklariert das Anmelden an den
> MS-Lizenzserver als Teil der bestimmungsgemäßen Benutzung.

Die Aktivierungsorgie ist ein integrales Feature von MS-Produkten. ;-)

Manchmal kommt es mir so vor, als wären MS-Produkte nur Selbstzweck
für Leute, die mit Ihrer Zeit nichts Produktives anzufangen wissen,
oder warum versucht hier ernsthaft jemand seit geschlagenen zwei
Wochen, sein Office zu aktivieren!?

von Stephan S. (plonk)


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Εrnst B. schrieb:
>
> Drei Optionen sehe ich:
>
> Du wendest dich an Microsoft. [...]
Hab ich, die waren überhaupt nicht dafür zuständig. Dafür hat man ja den 
Admin (den wir nicht haben).
> Oder
>
> Du wendest dich an den Verkäufer. Der wird solche Fälle ja dauernd
> haben.
> Wenn der dir einen Ersatzschlüssel schickt: Sofort verwenden, nicht
> lange warten. Sonst: sh. oben, du willst diesmal nicht der letzte sein.
Genau das hab ich gemacht und zwar gleich sofort. Die einzige Lösung 
hier...
> Oder
>
> Du schaust dich auf div. Raubkopierer-Seiten nach einem Crack um.[...]
Geht leider nicht, falls mal doch der Prüfer ins Haus kommt...

MfG

von Stephan S. (plonk)


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Zeitverschwender schrieb:
> Manchmal kommt es mir so vor, als wären MS-Produkte nur Selbstzweck
> für Leute, die mit Ihrer Zeit nichts Produktives anzufangen wissen,
> oder warum versucht hier ernsthaft jemand seit geschlagenen *zwei*
> Wochen, sein Office zu aktivieren!?
Das Uhrwerk läuft nur, wenn man hinsieht ;-)
Natürlich bin ich da nicht rund um die Uhr dran gesessen...
Es hat wohl so lange gedauert, gerade weil ich meine Zeit anderweitig 
produktiv einsetzen musste.
Falls es dich tröstet: privat bin ich ja Linuxer... Aber wir haben 
festgestellt, dass es diese Mischung zwischen MS und OpenSource nicht 
bringt. Kostet nur noch mehr Zeit und Nerven. Habe ich probiert, keine 
Chance. Meine Dokumente kommen bei den chinesischen Kollegen als Rührei 
an. Da ist das MS-Zeug einfach zu unflexibel. Deswegen beuge ich mich 
und bringe das zum Laufen.

MfG

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Stephan S. schrieb:
> Kostet nur noch mehr Zeit und Nerven.

Wäre es dann nicht einfacher, den verlangten Kotau gegenüber Redmond 
nicht klammheimlich per Zweitmarkt umgehen zu wollen, sondern die 
Produkte so zu beziehen, wie der Kaiser es verkündet hat?

Wie war nochmal der Spruch? Wer (zu) billig kauft, kauft zweimal? ;-)

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Das Umgehen eines Kopierschutzes (und nichts anderes ist ein Crack) ist
> behördlicherseits umstritten.

Zumal der nette Versuch deutscher Richter, Microsoft Knüppel zwischen 
die Beine zu werfen, letztlich nur dazu führt, dass Microsoft sich neue 
Verfahren ausdenkt, für solche Knüppel keinen Raum mehr zu lassen. Waren 
Betriebssysteme einstmals separate Komponenten, die Richter zum 
Leidwesen von MS auch tatsächlich als getrennte Komponenten ansahen, so 
steckt dann eben heute der Lizenzschlüssel ausschliesslich in einem 
Schlüsselchip vom Rechner und schon eine an sich harmlose Reparatur des 
Rechners gerät zum Risiko.

So lobenswert diese Bestrebungen des Rechtssystems sind - wer gewinnt 
dabei am Ende wirklich?

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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Stephan S. schrieb:
> falls mal doch der Prüfer ins Haus kommt...

...solltet ihr noch einiges mehr bereithalten als den Lizenzschlüssel:

https://www.it-daily.net/analysen/12987-vorsicht-beim-kauf-aufgespaltener-volumenlizenzen-kommentar

Zitat:
"Ein wichtiger Punkt bei einer Auditierung sei der Beleg über die 
Erschöpfungsvoraussetzung – also u.a. woher die Software stammt, die 
Offenlegung der Rechtekette und ein Nachweis darüber, dass der 
Ersterwerber die bei sich installierte Software unbrauchbar gemacht hat 
und keine Programmkopie zurückbehält."

Sind diese Belege nicht zu erbringen, könnt ihr euch das Geld sparen und 
gleich eine gecrackte Version einsetzen.
Wie so ein Audit abläuft und was an Kosten auf euch zukommt, siehe hier:

http://www.compliancemagazin.de/compliancefachbeitraege/management/dittrich--kollegen230813.html

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