Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Lieferung von Deutschland nach Deutschland mit Zollpapieren


von Rolf S. (audiorolf)


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Wenn man in zwei Ländern residiert, bietet sich die nicht zu 
unterschätzende Möglichkeit, diese immer wieder zu vergleichen und zu 
schauen, wo es die bessere Orga hat.

Nehmen wir den aktuellen Fall: Man bringt eine Warenlieferung von der 
Schweizer Seite zu seinem Weihnachts- und Wochenenddomizil und sie dort 
über die Feiertage zu bearbeiten und hintendran wieder einzuführen.

Schweiz: 2 Zettel ausgefüllt, einen UST-Steuer-Erstattungsverzicht 
erklärt und das Ganze bei der Wiedereinreise vorgezeigt. Das war es. 2 
Koffer hin und her - null Problem.

Deutschland: Der Zoll möchte eine Ausfuhrerlaubnis sehen, weil es sich 
um gefälschte oder beschränkte Waren handeln könnte und nicht sicher 
gestellt ist, das sie wiederkommen. Zudem möchte er wissen, wie sie 
eingeführt worden sind, weil sie ja illegal in die EU gelangt sein 
könnte. Erst nach langem Hin und Her und Vorlage einer 
PRoduktionsbescheinigung, darf man sie mitnehmen. Der Schweizer Zoll 
schaut einmal rein und erachtet es als unbedenklich. Es liegt nichts 
vor. Bei der Rückführung im verbauten Zustand das gleiche Spiel: Wieder 
Einfuhr unbekannter Waren, obwohl nur ein Gehäuse mit Elektronik drum 
herum ist und man die Zettel der Ausfuhr ja vorweisen kann. Einmal UST 
bezahlen, einmal wieder zurückerstatten und die Differenz vom Zoll bei 
den deutschen Behörden ausgleichen lassen.

Merke:

Es macht einen Unterschied, ob Du was kleines in etwas Großem einführts 
oder das Grosse mit nach Deutschland bringst und des kleine einbaust. 
Der umständlichere Weg ist zollaufwandstechnisch der Einfachere.

von Tr (Gast)


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Wenn man wirklichen Freihandel wollte, könnte man das alles ersatzlos 
streichen. Aber ich träume und mach dafür jetzt besser die Augen zu!

von Andreas (Gast)


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Hallo Rolf,

Do solltest Dich mal mit dem Carnet beschäftigen.
Diese sind genau für so etwas gut.

Andreas

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Vor einigen Jahren hatte ich einmal eine schriftliche Anfrage an den 
Zoll gerichtet, in der ich mehrere Szenarien aufführte, die für 
Lieferungen in die Schweiz relevant waren. Hierbei ging es darum, dass 
von uns in der EU hergestellte Geräte wahlweise mit oder ohne Zubehör 
aus Taiwan ausgeliefert werden sollten. Ebenso gab es auch Kunden, die 
den von uns angeboteten kostenpflichtigen Montageservice nutzten und 
daher das Zubehör schon ab Werk eingebaut wurde.

Nach ca. zwei Wochen rief eine sehr freundliche Mitarbeiterin des 
deutschen Zolls an und erläuterte mir, dass es keine Möglichkeit gäbe, 
eine Zollerklärung so auszufüllen, dass sie sowohl den deutschen 
Ausfuhrbestimmungen als auch den schweizer Einfuhrbestimmungen genüge. 
Der Zoll dürfe aber nur rechtssichere Auskünfte geben, und zudem hätten 
wir einen Anspruch darauf, dass uns der Zoll eine legale Ausfuhr 
ermögliche. Aus diesem Grunde würde der Zoll daher den Erhalt meiner 
Anfrage nicht bestätigen, und auch bei weiteren Anfragen meinerseits 
wäre davon auszugehen, dass diese auf dem Verwaltungsweg verloren gingen 
und es mir nicht gelänge, den Eingang nachzuweisen. Ich hatte damals 
noch überlegt, solch eine Anfrage über einen Notar per 
Postzustellurkunde einzureichen, es dann aber doch sein lassen. 
Vermutlich hat sich der Zoll irgendein rechtliches Hintertürchen 
geschaffen, auf Grund dessen selbst nachweislich zugestellte Urkunden 
immer noch verschwinden können, ohne ihn dafür belangen zu können. 
Letztendlich ist man dann eben doch der Behördenwillkür ausgeliefert.

: Bearbeitet durch User
von Horst (Gast)


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Tr schrieb:
> Wenn man wirklichen Freihandel wollte, könnte man das alles ersatzlos
> streichen.

Die Schweiz will immer anders sein als alle anderen.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Tr schrieb:
> Wenn man wirklichen Freihandel wollte, könnte man das alles ersatzlos
> streichen.


Freihandel ist fuer die Dummen, die dran glauben. Egal, ob Schweiz oder 
nicht.
Jeder zieht seine Normen hoch um sich abzuschotten. Die einen wollen 
keine GVO (genveraenderte Organismen) hineinlassen, die Anderen wollen 
antibiotikaverseuchtes Fleich verkaufen, die Dritten wollen Gammelfleich 
exportieren koennen um Subventionen zu kassieren.
Die Einen wollen fuer Elektronik UL Zertifikate, die Anderen wollen 
RoHS.
Die Einen wollen zur Haftung einen Importeur im Land sehen, die Anderen 
bestehen auf einer Tochterfirma, die Dritten glauben es sei schon gut.

Die einen haben Selbstdeklaration fuer Elektronik, die Anderen wollen's 
effektiv gemessen sehen, die Dritten wollen's sogar selbst messen 
koennen.

: Bearbeitet durch User
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