Forum: Haus & Smart Home Hauselektrik als Ingenieur abnehmen


von _Gast (Gast)


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Hi,

meines Wissens muss eine Hauselektrik von einem Elektromeister 
abgenommen werden wegen Brandschutz, Versicherung, usw.

Kann ich mir als Ingenieur (ich bin kein Elektromeister und habe nur 
studiert) dieses "Zertifikat", damit ich selber Hauselektrik abnehmen 
bzw. durchführen kann, irgendwo anerkennen lassen? Welche gesetzlichen 
Grundlagen gibt es dafür überhaupt?

Danke und Grüße

: Verschoben durch Moderator
von Joachim B. (jar)


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im Zweifel wird eine Versicherung nicht zahlen wollen, das du alles 
richtig gemacht hast kannst du bei einem abgebrannten Haus schwerlich 
beweisen.

Ich würde die paar Euro für ein Protokoll vom eingetragenen 
Elektromeister immer zahlen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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von Cyblord -. (cyblord)


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Man muss beim EVU gelistet sein um die Installation des Hauptanschlusses 
im Haus durchführen zu dürfen. Also dort nachfragen. Alles was danach 
kommt darf man im Haus selbst machen, ist dem EVU egal und der 
Versicherung auch.
Die Versicherung müsste beweisen dass man gepfuscht hat, um eine Zahlung 
im Brandfall o.ä. zu verweigern. Lass dir da von den Duckmäusern keine 
Angst machen.

Bei uns im Lokalblatt inseriert immer ein Elektromeister für 
"Selberbauer". Der bietet den Sicherungskasten + Anzahl Sicherungen + 
sonstiges Zubehör + 10 Stunden Beratung + Abnahme für 2000 EUR an. Gibt 
es sicher noch öfter.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Die Versicherung müsste beweisen dass man gepfuscht hat, um eine Zahlung
> im Brandfall o.ä. zu verweigern. Lass dir da von den Duckmäusern keine
> Angst machen.

mag sein, erst mal behaupten sie was und vor Gericht ist man je nach 
Argumentation dem Richter ausgeliefert.

Bevor ich mich vor Gericht mit einer Versicherung streite will ich die 
besseren Karten in der Hand haben.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Die Versicherung müsste beweisen dass man gepfuscht hat, um eine Zahlung
>> im Brandfall o.ä. zu verweigern. Lass dir da von den Duckmäusern keine
>> Angst machen.
>
> mag sein, erst mal behaupten sie was und vor Gericht ist man je nach
> Argumentation dem Richter ausgeliefert.

Quatsch. Außerdem könnte dir das immer passieren. Versicherungen zahlen 
im Schadenfall auch mal, weil sonst würde niemand eine abschließen. Das 
sind Ammenmärchen von ängstlichen Duckmäusern.

Außerdem: Woher soll die Versicherung überhaupt Wind davon bekommen, wer 
das verkabelt hat? Und selbst wenn sie was ahnen sollten: Die müssten 
erst mal nachweisen dass es KEIN E-Meister gemacht hat. Wie soll das 
gehen?

Und vor allem: Wenn du selbst verkabelst weißt du was du tust, also 
macht man es richtig und braucht dann auch vor einem Brand keine Angst 
zu haben.

> Bevor ich mich vor Gericht mit einer Versicherung streite will ich die
> besseren Karten in der Hand haben.

Und die sind?
Du: "Herr Richter ich habe doch einen E-Meister bezahlt damit der alles 
sauber macht, es geht doch nicht dass ich jetzt bluten muss weil alles 
abgebrannt ist".
Richter: "Doch das geht".

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Quatsch. Außerdem könnte dir das immer passieren. Versicherungen zahlen
> im Schadenfall auch mal, weil sonst würde niemand eine abschließen. Das
> sind Ammenmärchen von ängstlichen Duckmäusern.

jane is klar, was ich schon erlebt habe,


besonders gefiel mir die Geschichte vom teuren Rennrad welches in 
Frankreich an einem Aussichtspunkt mit 2 Schlössern gesichert wurde.

Argument der Versicherung, grob fahrlässig, denn schiesslich wusste der 
VN das dort gerne geklaut wird sonst hätte er nicht 2 Schlösser genutzt.

von Nop (Gast)


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Cyblord -. schrieb:

> Richter: "Doch das geht".

Derselbe Richter, der Hitler mit dem Leasingvertrag hat abblitzen 
lassen? ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Quatsch. Außerdem könnte dir das immer passieren. Versicherungen zahlen
>> im Schadenfall auch mal, weil sonst würde niemand eine abschließen. Das
>> sind Ammenmärchen von ängstlichen Duckmäusern.
>
> jane is klar, was ich schon erlebt habe,
>
> besonders gefiel mir die Geschichte vom teuren Rennrad welches in
> Frankreich an einem Aussichtspunkt mit 2 Schlössern gesichert wurde.
>
> Argument der Versicherung, grob fahrlässig, denn schiesslich wusste der
> VN das dort gerne geklaut wird sonst hätte er nicht 2 Schlösser genutzt.

Jaja das sind halt so Geschichten. Gerade solche hanebüchene Argumente 
seitens der Versicherung wären doch vor Gericht schnell abgehandelt.
Aber ich halte das für frei erfunden.

> Derselbe Richter, der Hitler mit dem Leasingvertrag hat abblitzen
> lassen? ;-)

Genau der ;-)

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Jaja das sind halt so Geschichten.

keine Geschichte ist als ich einen Heckaufprall hatte und mein Oszi 
beschädigt wurde, die Versicherung meinte Eigenverschulden denn das 
teure Gerät hätte ja auch beim scharfen bremsen....

Wobei nie erklärt wurde wie man durch scharfes bremsen sein hinters 
Blech zerknüllt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Jaja das sind halt so Geschichten.
>
> keine Geschichte ist als ich einen Heckaufprall hatte und mein Oszi
> beschädigt wurde, die Versicherung meinte Eigenverschulden denn das
> teure Gerät hätte ja auch beim scharfen bremsen....
>
> Wobei nie erklärt wurde wie man durch scharfes bremsen sein hinters
> Blech zerknüllt.

Das hört ja gar nicht mehr auf. Wie bei den Gebrüder Grimm hier.

Aber was lernen wir aus deinen Geschichten? Du hast doch anscheinend 
alles richtig gemacht und trotzdem hat die Versicherung gezickt. Also 
würde sie analog dazu auch beim Brand zicken, wenn der E-Meister alles 
verlegt hat. Womit deine Geschichten deine Argumentation überhaupt nicht 
untermauern. Eher müsste man daraus schließen, gar nicht erst eine 
Versicherung abzuschließen weil sie eh nicht zahlt und dann könnte man 
erst recht alles selbst machen.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>> Jaja das sind halt so Geschichten.
>>
>> keine Geschichte ist als ich einen Heckaufprall hatte und mein Oszi
>> beschädigt wurde, die Versicherung meinte Eigenverschulden denn das
>> teure Gerät hätte ja auch beim scharfen bremsen....
>>
>> Wobei nie erklärt wurde wie man durch scharfes bremsen sein hinters
>> Blech zerknüllt.
>
> Das hört ja gar nicht mehr auf. Wie bei den Gebrüder Grimm hier.
>
> Aber was lernen wir aus deinen Geschichten? Du hast doch anscheinend
> alles richtig gemacht und trotzdem hat die Versicherung gezickt. Also
> würde sie analog dazu auch beim Brand zicken, wenn der E-Meister alles
> verlegt hat. Womit deine Geschichten deine Argumentation überhaupt nicht
> untermauern. Eher müsste man daraus schließen, gar nicht erst eine
> Versicherung abzuschließen weil sie eh nicht zahlt und dann könnte man
> erst recht alles selbst machen.

Dann könnte man aber die Haftpflicht des Meisters packen.

Letztlich ist Versicherung aber ein zu vernachlässigendes Thema, wenn 
die Kinder verbrannt sind, interessiert dich das nicht mehr.

Gruss
Axel

von Cyblord -. (cyblord)


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Axel L. schrieb:
> Dann könnte man aber die Haftpflicht des Meisters packen.

Die zickt dann halt genau so.

Im Prinzip ist das ganze Versicherungsbashing müßig. Wenn man selbst 
verlegt macht es korrekt, korrekter als der E-Betrieb. Wenn man das 
nicht kann oder will dann lässt man es verlegen. Schon einfache Ausfälle 
in der Elektrik, ohne das angenommene mittlere Flammeninferno, sind ein 
Ärgernis das man nicht haben will.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Das hört ja gar nicht mehr auf.

Dann hör doch einfach auf.

Die Regeln stehen klipp und klar in dem Link oben beschrieben.

„Um Anschlussarbeiten an das öffentliche Stromnetz durchführen zu 
können, ist eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom der 
Verteilungsnetzbetreiber (VNB) erforderlich. Eine Eintragung kann nur 
dann erfolgen, wenn ein vom ZVEH und VDN (Verband der Netzbetreiber - 
VDN - e. V. beim VDEW) festgelegtes Mindestqualifikationsprofil erfüllt 
wird. Kann dieses Mindestqualifikationsprofil nicht zweifelsfrei 
nachgewiesen werden, muss ein Sachkundenachweis abgelegt werden.“

Wenn man sich die Themen des entsprechenden Lehrgangs ansieht, dann
kann sich jeder auch selbst ausrechnen, ob er davon tatsächlich was
in seinem Studium je gehört hat …

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Wenn man selbst
> verlegt macht es korrekt, korrekter als der E-Betrieb

da bin ich voll bei dir!

meine selbstverlegte Elektrik ist besser als was bei einem Freund vom 
Fachbetrieb abgeliefert wurde.

Trotzdem gönnte ich mir eine Abnahme vom Fachbetrieb für 300,-DM, aus 
heutiger Sicht vielleicht unnötig, aber egal.

Tipps gab der Meister ja trotzdem und die griff ich bei meiner 
Installation auch gerne auf.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg W. schrieb:
> Die Regeln stehen klipp und klar in dem Link oben beschrieben.

1.) Das weiß ich.
2.) Das habe ich sogar verkürzt hier nochmal selbst so geschrieben.

> Wenn man sich die Themen des entsprechenden Lehrgangs ansieht, dann
> kann sich jeder auch selbst ausrechnen, ob er davon tatsächlich was
> in seinem Studium je gehört hat …

Darum gings gar nicht. Sondern um das ewige lamentieren "Dann zahlt die 
Versicherung nicht".

Ein bisschen LESEN und VERSTEHEN worum sich eine Diskussion gerade 
dreht, kann man sicher auch von einem Moderator erwarten, oder?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Darum gings gar nicht.

Doch, darum ging es dem Threadersteller.

Das Sinnieren, ob und wann eine Versicherung dann was zahlt, ist
doch völlig nebensächlich.  Wenn er den Anschluss selbst vornehmen
möchte, dann muss er sich erstmal an die Regeln halten.  Diese sehen
ja durchaus die Möglichkeit vor, dass man das auch als Ing. machen
darf, aber es ist eben kein Automatismus („Ich habe doch vier
Semester E-Technik gehört, dann muss ich das doch dürfen!“)

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> „Um Anschlussarbeiten an das öffentliche Stromnetz durchführen zu
> können, ist eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom der
> Verteilungsnetzbetreiber (VNB) erforderlich.

ich hatte beim EVU nach Vorlage vom Gesellenbrief und Diplomzeugnis als 
El.Ing Energietechnik eine Ausnahme für meine Wohnung und 
Eigeninstallation bekommen.

von A. S. (Gast)


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_Gast schrieb:
> damit ich selber Hauselektrik abnehmen
> bzw. durchführen kann

mir ist noch nicht klar, ob Du es für Dich oder für andere tun willst. 
Die Voraussetzung beim Hausanschluss ist ja (nehme ich an) geklärt (also 
übers EVU).

Auch für den Rest reicht kein Zertifikat mehr aus. Du must Fachmann 
sein, und das bleibt man nur durch regelmäßige Schulung bzw. 
Verfolgung der gängigen Vorschriften (VDE 100 etc).

Das wird plausibler, wenn Du z.B. eine Ausbildung (Gesellenbrief) hast 
und Dir damit als Ingenieur den Meister anerkennen lässt. Und ein paar 
Schulungen dazu belegst oder Dir die Normen besorgst. Ansonsten wird es 
schwierig zu Argumentieren, dass Du wirklich auf der Höhe der Zeit bist.

So wie früher: "ich bin Elektro-Fachkraft, ich darf an 220V(*), weil ich 
vor 100 Jahren eine richtige Ausbildung gemacht habe" geht es heute 
nicht mehr.

(*) genau das meine ich damit

von Peter (Gast)


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Cyblord -. schrieb:

> Quatsch. Außerdem könnte dir das immer passieren. Versicherungen zahlen
> im Schadenfall auch mal, weil sonst würde niemand eine abschließen. Das
> sind Ammenmärchen von ängstlichen Duckmäusern.

Bestimmt, vieleicht bei einem Toaster, aber bei einem Wohnungs- oder 
Hausbrand - lol - wenn die sich da drücken könne bestimmt nicht! Und 
selbst wenn, willst du dich über Jahre mit einer Versicherung 
rumschlagen? Wenn es vor Gericht geht zahlen die erst, wenn die alle 
Rechtsmittel ausgeschöpft haben, also nach X-Jahren und was machst du in 
der Zwischenzeit? Campen?

> Außerdem: Woher soll die Versicherung überhaupt Wind davon bekommen, wer
> das verkabelt hat? Und selbst wenn sie was ahnen sollten: Die müssten
> erst mal nachweisen dass es KEIN E-Meister gemacht hat. Wie soll das
> gehen?

Über ein Abnameprotokoll

> Und vor allem: Wenn du selbst verkabelst weißt du was du tust, also
> macht man es richtig und braucht dann auch vor einem Brand keine Angst
> zu haben.

Das denken/sagen am Anfang immer alle, und was kommt dabei heraus??
Hinter dem Wasserhahn/Spülbecken in der Küche eine dreifach 
Steckdosenleiste,
oder der Halogentrafo, der für 5 Halogenlampen ausgelegt ist wird mit 10 
Lampen bertieben (ist ja immer etwas reverve drin) und dann noch in der 
Deckenisolierung eingepackt.... is ja nur Strom,
oder wieso darf ich mit grüngelb nichst schalten??
wieso darf ich keine einfache Lampe in die Dusche hängen?
etc pp

von Der Andere (Gast)


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Peter schrieb:
> Über ein Abnameprotokoll

Das im Zweifel mit verbrannt ist.
Und den E Betrieb gibts auch nicht mehr, also auch da keine 
Dokumentation. Denn der hat beim Streit wegen Pfusch bei einem anderen 
Kunden seinen Betrieb Konkurs gehen lassen und den nächsten aufgemacht.

Peter schrieb:
> Hinter dem Wasserhahn/Spülbecken in der Küche eine dreifach
> Steckdosenleiste,

Kenn ich, unter der Spüle hinter dem Syphon eine 4fach. Und weil er 
keine 4Fach Abdeckung hatte hat er die einfach weggelassen.
War ein Elektriker der das so installiert hat in einer Wohnung, die ich 
vor einigen Jahren gehauft habe.

von Der Andere (Gast)


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Achim S. schrieb:
> Auch für den Rest reicht kein Zertifikat mehr aus. Du must Fachmann
> sein, und das bleibt man nur durch regelmäßige Schulung bzw.
> Verfolgung der gängigen Vorschriften (VDE 100 etc).

Hast du dafür eine Quellenangabe?

von Der Andere (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Wenn er den Anschluss selbst vornehmen
> möchte, dann muss er sich erstmal an die Regeln halten.

Dem TO ging es nicht um den Hausanschluss, sondern die Elektrik hinter 
dem Teil der verplombt ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Der Andere schrieb:
> Dem TO ging es nicht um den Hausanschluss, sondern die Elektrik hinter
> dem Teil der verplombt ist.

Ich sehe da nichts von „verplombt“ in seiner Nachricht.  Da er auch
über alle Berge ist, werden wir es auch nicht erfahren.

Davon abgesehen: verplombt wird ja erst bei der Inbetriebnahme, also
nach einer Abnahme.  Für den verplombten Teil wiederum hat dann
das EVU die Hoheit, da braucht man sowieso nicht drüber diskutieren.

von Alter Meister (Gast)


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Um dem ganzen Hin und Her ein Ende zu setzen: Es kommt ganz einfach 
darauf an, was das EVU vorschreibt. Danach richtet sich auch die 
Versicherung.

Hier bei mir (Westnetz) darf ich nicht mal als Elektromeister eine 
einfache AP-Steckdose gegen eine doppelte wechseln. Das ist Fakt, siehe 
§13 im Link. Nur Instandhaltungsarbeiten sind davon ausgenommen, wenn 
ich das richtig verstehe.

Im Nachbarort hingegen (glaube das ist EWR-Netz Gebiet) durfte mein 
Kollege (ebenfalls Meister und nicht konzessioniert) seine eigene 
Verteilung abnehmen und den Zähler setzen. Den hat aber nochmal jemand 
vom EVU abgenommen. Ist aber schon ein paar Jahre her.

Somit ist die Diskussion dahingehend erledigt. Einfach beim eigenen EVU 
nachschauen, alles andere ist reine Spekulation.

http://www.westnetz.de/web/cms/mediablob/de/1771564/data/1768324/14/westnetz/netz-strom/netzanschluss/niederspannung/allgemeine-und-technische-anschlussbedingungen/Niederspannungsanschlussverordnung-NAV.pdf

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Für den verplombten Teil wiederum hat dann
> das EVU die Hoheit, da braucht man sowieso nicht drüber diskutieren.

auch dafür habe ich mich vom EVU für die Laube meines Vaters absegnen 
lassen.

Plombe abgeschnitten, alles neu gemacht, EVU angerufen damit die wieder 
verblomben.

War ganz entspannt

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> auch dafür habe ich mich vom EVU für die Laube meines Vaters absegnen
> lassen.

Klar, wenn du dir mit denen einig bist, ist das kein Thema.

Sie haben aber eindeutig die Hoheit darüber und bestimmen, wen sie
die entsprechenden Arbeiten ausführen lassen.  Wenn dem nicht so
wäre, könnte man sich die Plomberei auch sparen.

Auch bei dir war es ja kein Automatismus (wie ihn der TE irgendwie
zu erwarten scheint), sondern ein tatsächlich gut genug passendes
Studium und der Geselle (der dich vermutlich zumindest als jemand
ausweist, der auch handwerklich in der Lage ist – das ist ja beim
Studium allein keineswegs gegeben), als dass das EVU offenbar von der
nötigen Sachkunde hinreichend überzeugt war.

: Bearbeitet durch Moderator
von A. S. (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Hast du dafür eine Quellenangabe?

Naja, da er für Änderungen an Hausinstallationen eh ins 
Installateurverzeichnis eingetragen werden muss, bestimmt der 
Versorger seine Anforderungen im Detail selber. Allgemein:

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft#.C3.84nderung_durch_die_EU-Harmonisierung

Zitat:

Änderung durch die EU-Harmonisierung

Die alte „ständische Ordnung“, nach der die Regel „einmal 
Elektrofachkraft, immer Elektrofachkraft“ galt, kann heute nicht mehr 
aufrechterhalten werden. Denn in der Praxis ist die Elektrofachkraft 
denselben Regeln unterworfen wie andere „Befähigte Personen“ (früher 
„Sachkundige“). Danach muss eine Person nicht nur eine fachlichen 
Ausbildung (Grundausbildung) haben, sondern auch über aktuelle 
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen (also die Tätigkeit, z.B. das 
Wechseln von 230-V-Steckdosen in der Haustechnik, aktiv in den letzten 
Jahren ausgeübt haben, was z.B. bei einem Planungsingenieur nur bedingt 
der Fall ist). Außerdem ist der Nachweis notwendig, dass die Person 
aktive Kenntnis der aktuellen einschlägigen Bestimmungen hat, es muss 
also eine nachgewiesene Weiterbildung stattgefunden haben.

von _Gast (Gast)


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Nicht schlecht, da hab ich ja was losgetreten.
Also mir geht es um die Elektroinstallation im eigenen Haus NACH der 
Plombe. Also Steckdosen, Lampen, Lichtschalter, Sicherungen, etc.

von A. S. (Gast)


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Austauschen (Instandhalten) hinter der Plombe, ja.  Zusätzliche 
Steckdosen oder Sicherungen nach Eintragung ins Installateurverzeichnis.

Unabhängig davon muss die Arbeit auch fachgerecht sein. Das eine hat mit 
dem Anderen nichts zu tun.

Die Versicherung kann sich nicht auf die fehlende Eintragung berufen, Du 
nicht auf eine erfolgte. Beispiel: 16A mit 1.5mm² wäre heute wohl immer 
fachlich falsch, ein Kabelbrand mit 2.5mm² nicht ausgeschlossen.

von Alter Meister (Gast)


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_Gast schrieb:
> Nicht schlecht, da hab ich ja was losgetreten.
> Also mir geht es um die Elektroinstallation im eigenen Haus NACH der
> Plombe. Also Steckdosen, Lampen, Lichtschalter, Sicherungen, etc.

Lies die NAV deines EVU/VNB. Punkt. Alles andere ist pure raterei. Man 
kann es immer nur wiederholen. Ich weiß einfach nicht warum das keiner 
kapiert.

Steht in der NAV, dass du es darfst, ist alles in Butter. Natürlich 
setzt das immer voraus, dass du die nötige Fachkenntnis und praktische 
Erfahrung hast.

Dennoch kann man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass du es 
nicht bzw. nur als konzessionierter Elektrobetrieb darfst.

PS: Gerne kannst du uns die Seite deines EVU/VNB nennen, dann können 
auch wir gemeinsam nachschauen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Achim S. schrieb:
> Beispiel: 16A mit 1.5mm² wäre heute wohl immer fachlich falsch
Die 1,5mm² sind strommäßig (Belastung, Überlast und Kurzschluss) fast 
immer ausreichend. Meist ist der Spannungfall das begrenzende Kriterium. 
Siehe 
https://www.elektropraktiker.de/ep-2001-01-24-24.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5386&hash=d3445e104e6f5a9ff5b7eaab014028ed

Cyblord -. schrieb:
> Man muss beim EVU gelistet sein um die Installation des Hauptanschlusses
> im Haus durchführen zu dürfen. Also dort nachfragen. Alles was danach
> kommt darf man im Haus selbst machen, ist dem EVU egal und der
> Versicherung auch.
So habe ich das auch gemacht: den Elektrikermeister alles im 
Verteilerkasten verdrahten lassen und ab dort die mit ihm abgesprochene 
und geplante Hausverkabelung selber gemacht. Aber das war schon zu 
Jahrtausendwende. Seither wurden viele neue und überarbeitete Normen 
verabschiedet.

Achim S. schrieb:
> Änderung durch die EU-Harmonisierung
> Die alte „ständische Ordnung“, nach der die Regel „einmal
> Elektrofachkraft, immer Elektrofachkraft“ galt, kann heute nicht mehr
> aufrechterhalten werden. Denn in der Praxis ist die Elektrofachkraft
> denselben Regeln unterworfen wie andere „Befähigte Personen“ (früher
> „Sachkundige“). Danach muss eine Person nicht nur eine fachlichen
> Ausbildung (Grundausbildung) haben, sondern auch über aktuelle
> Kenntnisse und Erfahrungen verfügen (also die Tätigkeit, z.B. das
> Wechseln von 230-V-Steckdosen in der Haustechnik, aktiv in den letzten
> Jahren ausgeübt haben, was z.B. bei einem Planungsingenieur nur bedingt
> der Fall ist). Außerdem ist der Nachweis notwendig, dass die Person
> aktive Kenntnis der aktuellen einschlägigen Bestimmungen hat, es muss
> also eine nachgewiesene Weiterbildung stattgefunden haben.
Fazit: wir werden von Buchhaltern zu Tode verwaltet. In vielen 
Bereichen, besonders in der Sicherheitstechnik. Aber das ist nur meine 
persönliche Meinung. Andere können das gut finden. Im Besonderen die 
Buchhalter...

von Cyborg (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> („Ich habe doch vier
> Semester E-Technik gehört, dann muss ich das doch dürfen!“)

Du hast die Theroie, aber nicht die Praxis gelernt und nur das
wurde bei dir auch abgeprüft.

von Klaus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Eher müsste man daraus schließen, gar nicht erst eine
> Versicherung abzuschließen weil sie eh nicht zahlt

Eine Versicherung ist ein Unternehmen mit Gewinnerziehlungsabsicht. Dies 
erreicht sie nicht wirklich, wenn sie Geld an Versicherte zahlt, egal 
was in der Werbung behauptet wird.

MfG Klaus

von A. S. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Fazit: wir werden von Buchhaltern zu Tode verwaltet. In vielen
> Bereichen, besonders in der Sicherheitstechnik.

Ich sehe das bei Statik, Gas, Elektro nicht so schlimm. Jeder von uns 
bastelt doch daran herum, auf eigenes Risiko. Aber das offiziell zu 
erlauben, ohne praktische Erfahrung, ohne Messgeräte, ohne 
Weiterbildung?

von Cyblord -. (cyblord)


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Klaus schrieb:
> Eine Versicherung ist ein Unternehmen mit Gewinnerziehlungsabsicht. Dies
> erreicht sie nicht wirklich, wenn sie Geld an Versicherte zahlt, egal
> was in der Werbung behauptet wird.

Eine Versicherung die nie zahlt, wird auch niemand abschließen. Das weiß 
man auch ohne Werbung.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Eine Versicherung die nie zahlt, wird auch niemand abschließen. Das weiß
> man auch ohne Werbung.

das wird gerne vergessen, ich habe aus diesem Grund Versicherungen 
gekündigt, aber sie wirbt wieder sehr offensiv und ich bin sicher es 
werden bei dieser wieder welche abgeschlossen, was interessieren heute 
die Menschen meine schlimmen "Einzelerfahrungen" zumal ich ja nicht alle 
vor dieser warnen kann und mag.

von Cyblord -. (Gast)


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Du könntest uns auch den Namen der Versicherung nennen, damit bei dem 
Saftladen keine Police abgeschlossen wird.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> das wird gerne vergessen, ich habe aus diesem Grund Versicherungen
> gekündigt, aber sie wirbt wieder sehr offensiv und ich bin sicher es
> werden bei dieser wieder welche abgeschlossen, was interessieren heute
> die Menschen meine schlimmen "Einzelerfahrungen" zumal ich ja nicht alle
> vor dieser warnen kann und mag.

Weil halt ein Einzelfall nicht repräsentativ ist. Heute kann man sich im 
Netz genug Bewertungen und Testurteile, auch zu Versicherungen, angucken 
und so kann jeder selbst entscheiden. Die Informationen sind da.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Heute kann man sich im
> Netz genug Bewertungen und Testurteile, auch zu Versicherungen, angucken
> und so kann jeder selbst entscheiden. Die Informationen sind da.

und manchmal fake

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Heute kann man sich im
>> Netz genug Bewertungen und Testurteile, auch zu Versicherungen, angucken
>> und so kann jeder selbst entscheiden. Die Informationen sind da.
>
> und manchmal fake

Ja das Leben ist ungerecht und manchmal muss man selber denken.

von Joachim B. (jar)


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Abradolf L. schrieb:
> Du könntest uns auch den Namen der Versicherung nennen, damit bei dem
> Saftladen keine Police abgeschlossen wird.

du weisst aber wie leicht man vor Gericht kommen kann wegen übler 
Nachrede?

Auch ist nicht jeder Richter immer perfekt im Urteil im Sinne der 
Gesetze.

leider......

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Abradolf L. schrieb:
>> Du könntest uns auch den Namen der Versicherung nennen, damit bei dem
>> Saftladen keine Police abgeschlossen wird.
>
> du weisst aber wie leicht man vor Gericht kommen kann wegen übler
> Nachrede?

Schon wieder so ein Humbug. Du lebst in einer Welt voller Angst.

>
> Auch ist nicht jeder Richter immer perfekt im Urteil im Sinne der
> Gesetze.
... und korrupter unfähiger Richter.

Kein Schwein interessiert sich dafür ob du in einem Forum eine 
Versicherung, einen Schokoriegel oder die Merkel runtermachst. Ehrlich!

: Bearbeitet durch User
von Sebastian L. (sebastian_l72)


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_Gast schrieb:
> Hi,
>
> meines Wissens muss eine Hauselektrik von einem Elektromeister
> abgenommen werden wegen Brandschutz, Versicherung, usw.
Meister braucht man nicht. Du brauchst den Sachkundenachweis. Einige 
Inschinörstudiengänge sind mögliche Voraussetzungen.

Eine berufliche Haftpflichtversicherung sollte man schon haben und die 
selbstständige Tätigkeit in die für dich angemessene Rechtsform bringen.
Existenzgründer Kurse gibt es viele. Einige sind gratis, manche sind 
umsonst.

von Nop (Gast)


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Ich habe auch keine Hausratversicherung, weil die erstens sowieso nicht 
zahlen, zweitens nur den vernachlässigbaren Zeitwert der Dinge, und auch 
das nur, wenn man alle Rechnungen noch hat. Das Geld habe ich 
stattdessen lieber in hochwertige Absicherung der Eingangstür gesteckt.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Du lebst in einer Welt voller Angst.

Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.

Ich würde dir ja gerne glauben aber ich halte deine Meinug zwar für 
ehrenwert aber leider nicht für mich verlässlich belastbar.

: Bearbeitet durch User
von Der Andere (Gast)


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Nop schrieb:
> Das Geld habe ich
> stattdessen lieber in hochwertige Absicherung der Eingangstür gesteckt.

ROFL
Die hilft prima. Dann braucht die Feuerwehr 3 Minuten länger, bis sie an 
den Brandherd kommt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Du lebst in einer Welt voller Angst.
>
> Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
>
> Ich würde dir ja gerne glauben aber ich halte deine Meinug zwar für
> ehrenwert aber leider nicht belastbar.

Und ich halte deine Angst für ein Symptom von Unwissenheit. Unwissenheit 
über rechtliche Grundlagen und über rechtstaatliche und 
privatwirtschaftliche Vorgänge.
Und man merkt auch, dass du deine Meinung auf Einzelfälle und 
Höhrensagen aufbaust. Weder hast du schon mal einschlägige Urteile, egal 
welcher gerichtlicher Instanz, gelesen, noch irgendwie Erfahrungen damit 
gesammelt.
Fundierte Unwissenheit mit solidem Halbwissen gepaart mit Angst vor 
deinem eigenen Schatten.
Wissen würde hier Licht ins Dunkel bringen.

von Nop (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Die hilft prima. Dann braucht die Feuerwehr 3 Minuten länger, bis sie an
> den Brandherd kommt.

Geht in erster Linie um Einbrüche, und die werden in der Realität nicht 
so begangen, daß man mit ner Axt die Tür eindrischt. Zudem muß man keine 
unüberwindliche Absicherung haben (gibt es eh nicht), sondern nur eine 
deutlich bessere als die Nachbarn.

Beim Brand in Abwesenheit, wo die Feuerwehr erstmal kommen muß, ist da 
eh schon alles ausgebrannt, mitsamt den Rechnungen, ohne die eine 
Hausrat gar nichts zahlt. Spätestens der Wasserschaden ruiniert die 
Dokumente dann vollends.

Dann stellt sich die Hausratversicherung ganz unschuldig hin und sagt 
"ja, zahlen wir, zeigen Sie uns doch mal alle Originalrechnungen. Sie 
bekommen dann 5% der Summe, weil die Sachen ja gebraucht sind und nach 5 
Jahren abgeschrieben und wertlos."  Bevor ich diesen Leuten mein Geld in 
den Rachen schmeiße, verbrenne ich es lieber!

von Mike J. (linuxmint_user)


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Ich habe ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Zum einen gab es den Elektromonteur der sich an keine Normen gehalten 
hat und dessen Arbeit man als Pfusch bezeichnen kann. Wenn man dort 
nicht selbst noch mal alles kontrolliert, dann kann es schwere Fehler 
geben.

Es gab aber auch den Privatmann der die Kabel scheinbar vertauscht hat 
und es selbst nicht getestet hat ob die Erdung auch ordentlich 
angeschlossen wurde.

Als ich in dem Haus dann meine Ständerbohrmaschine aufgestellt habe und 
sie dort in die Steckdose gesteckt habe lagen auf dem Gehäuse 230V an.
Zum Glück habe ich kein metallisch blankes Teil berührt, sondern bin mit 
der Hand nur über das lackierte Blech gefahren ... bis ich an die Stelle 
gekommen bin wo es einen ganz winzigen Lackschaden gab.

Danach habe ich dort alles raus gerissen und alles komplett neu verlegt. 
Also mit neuen, dicken Kabeln, neuen Steckdosen, Sicherungen, 
Fehlerstromschutzschalter, Kabelkanälen.


Es gibt also den Fall dass der scheinbare Profi nicht weiß war er macht 
und auch den Fall das der Laie keine Ahnung hat.
Im Ernstfall setze ich dann aber doch lieber auf denjenigen der darin 
ausgebildet wurde und die Fallstricke der Installation kennt.

von Joachim B. (jar)


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Mike J. schrieb:
> Im Ernstfall setze ich dann aber doch lieber auf denjenigen der darin
> ausgebildet wurde und die Fallstricke der Installation kennt.

oder kennen sollte, leider sind auch die nicht unfehlbar stehen unter 
(Zeit)Druck oder manchmal Lustlosigkeit, weil sie Stress mit dem Chef 
oder der Frau hatten, alles menschlich, im Zweifel mache ich es wo 
möglich lieber selbst.

Es mag sein das 90% der Fachkräfte gut arbeiten, aber ich ärgere mich 
wenn ich für mein Geld die anderen 10% erwische und noch schlimmer wenn 
ich das merke.

Mein Cousin, Elektriker mit Gesellenbrief war nicht in der Lage eine 
Schaltung mit 2 Eltakos für el. Rolläden zu bauen, on/off und up/down

Das war so simpel ein Taster für on/off an Eltako ein/aus und ein Taster 
für Richtungswechsel an Eltako Wechsler up/down.

: Bearbeitet durch User
von Mike J. (linuxmint_user)


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Joachim B. schrieb:
> im Zweifel mache ich es wo möglich lieber selbst.

Oder man macht es selbst und lässt es sich dann von einem Fachmann 
abnehmen.
So teuer ist eine Abnahme doch bestimmt nicht.


Es ist verständlich wenn einer mal einen Fehler macht, aber das ist 
meiner Ansicht nach nicht so das Problem. (siehe [1])


Viele hier im Forum sind Ingenieure der E-Technik oder verwandte 
Fachrichtungen, können die Funktionsweise von elektronischen Baugruppen 
erklären und sie auch selbst bauen.
Viele hier durchwühlen auch ständig die DIN-Normen und kennen sich damit 
aus, aber prozentual ist das dann doch ein kleiner Haufen.

Selbst ein Prof. oder Doktor hat manchmal nicht so die Ahnung. Es sind 
teilweise einfache Dinge an die man nicht denkt.


[1]
Ich war mal etwas enttäuscht von unserem Heizungs-Service-Dienst.
Unsere Gastherme wurde von dem Personal gereinigt und der Fachmann hatte 
scheinbar einen Defekt (Drucksensor) erkannt. Um das zu kompensieren hat 
er jedenfalls die Regelung des Gebläses deaktiviert. Das Ding lief dann 
entweder auf 100% oder auf 0%.
Er hat uns das nicht gesagt, ich merkte nur dass die Heizung sehr oft 
angesprungen ist, teilweise im Abstand von 30 Sekunden.

Diese Art des Betriebs lässt die Heizung schneller altern und ausfallen, 
daher habe ich mir das angeschaut und für 20 Euro einen neuen 
Drucksensor besorgt.
Das Teil hat fast nichts gekostet und die Arbeitszeit war sehr gering, 
man musste ja nur das alte abstecken und das neue wieder anstecken.

Die Behebung des Problems hätte dem Service-Betrieb aber nahezu nichts 
eingebracht und es schien so als ob sie da einen Trick gefunden haben um 
möglichst bald wieder einen Kunden ein neues Gerät + Einbau + 
irgendwelche Zusatzmaßnahmen verkaufen zu können.



Ist nur blöd dass nicht jeder irgend einen Ingenieur in der Familie hat 
der die Arbeit überprüfen kann.

Bei der Waschmaschine meiner Mutter war es ähnlich. Der Reparatur des 
Lagers (sehr günstig) folgte aus irgend einem Grund noch der Austausch 
der Elektronik. Die Elektronik (vorderes Tastenfeld mit Platine) hat 375 
Euro gekostet.
Ersetzt wurde es durch ein gebrauchtes Teil, das hat man erkannt weil 
die Tasten stark abgenutzt, etwas schief und vergilbt waren.

Das "alte", angeblich defekte Tastenfeld (+Elektronik) sah aus wie neu 
da hier niemand raucht, die Waschmaschine gut gepflegt wird und wir 
damit auch gut umgehen.

Den Kunden zu verarschen ist aber scheinbar zum Standard geworden da man 
so mehr Geld macht und der Schwindel kaum auffliegt. Es gibt sicherlich 
auch ordentliche Handwerker/Fachleute, aber die muss man auch erst 
einmal finden.


Das Verhalten dieser "Fachmänner" gleicht einem Mann der dein KFZ warten 
soll und dann den Bremsschlauch anschneidet damit du irgend wann einen 
Unfall baust und er dir ein neues Fahrzeug verkaufen kann.
Zum Schluss ist es dann sogar ein Unfallwagen den er dir als Neufahrzeug 
verkauft hat.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mike J. schrieb:
> So teuer ist eine Abnahme doch bestimmt nicht.

Das Problem dabei für den Abnehmenden: er muss am Ende dafür gerade
stehen, was da installiert ist.  Wenn er denjenigen, der es gebaut
hat, gar nicht kennt und seine Arbeit nicht einschätzen kann, dann
kann ich ihn schon verstehen, sich damit schwer zu tun.

Gegenbeispiel, ein Elektromeister, der die Arbeit seiner Mitarbeiter
am Ende kontrollieren und abnehmen muss.  Der kennt seine Pappenheimer,
und er wird über kurz oder lang wissen, bei wem er welche Stellen
besser nochmal kontrolliert, bevor er sie freigibt.  Damit ist das
Risiko für ihn deutlich besser kalkulierbar.

von Axel L. (axel_5)


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Joachim B. schrieb:
> Mike J. schrieb:
>> Im Ernstfall setze ich dann aber doch lieber auf denjenigen der darin
>> ausgebildet wurde und die Fallstricke der Installation kennt.
>
> oder kennen sollte, leider sind auch die nicht unfehlbar stehen unter
> (Zeit)Druck oder manchmal Lustlosigkeit, weil sie Stress mit dem Chef
> oder der Frau hatten, alles menschlich, im Zweifel mache ich es wo
> möglich lieber selbst.
>
> Es mag sein das 90% der Fachkräfte gut arbeiten, aber ich ärgere mich
> wenn ich für mein Geld die anderen 10% erwische und noch schlimmer wenn
> ich das merke.
>

Die 90% würde ich für extrem optimistisch halten. Wann immer ich 
Handwerker mit Dingen beauftragt habe, bei denen ich mich selbst 
auskenne oder zumindest selbst eingelesen habe, habe ich eher bei 90% 
der angefragten Handwerkern schon im ersten Gespräch so eklatante 
Wissenslücken gefunden, dass die nicht in Frage kamen.

Gruss
Axel

von Joachim B. (jar)


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Axel L. schrieb:
> Die 90% würde ich für extrem optimistisch halten. Wann immer ich
> Handwerker mit Dingen beauftragt habe, bei denen ich mich selbst
> auskenne oder zumindest selbst eingelesen habe

man muss hier optimistisch sein weil sonst wieder viele "Fachkräfte" 
heulen.

Beispiel Fliesenleger beauftragt, er kommt soll 3 Fliesen austauschen, 
ich habe noch einen Karton Reserve, er sucht sich welche aus ohne 
glasierte Kanten an der Ecke, ich weise ihn doch darauf hin das früher 
im Karton nicht alle mit glasierten Kanten geliefert wurden, er meinte 
das macht man heute anders nur was interessiert es mich bei einer 
Reparatur von 3 Fliesen?

Ich suche als mit Ihm im Lichte mit einer gut glasierten Kante aus, er 
legt sie sich zurecht und klebt genau eine um 180° gedreht, ich merke 
das erst als er fertig mit kleben und verfugen und raus war.

Hinterher gesteht er das er Maurer ist.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Axel L. schrieb im Beitrag #4875149:
> oder ich
> einen Handwerker kenne, von dem ich weis, dass er die Arbeit vernünftig
> hinbekommt.

witzigerweise kannte ich den ja vorher ein Fliesenlegermeister der echt 
gut gearbeitet hat, nur schickte er seine "Vertretung"

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