Hat man nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanspruch auf den Resturlaub, ohne für "Notfälle" in die Firma gerufen zu werden? Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt. Ich habe noch genügend Urlaubstage übrige, um die Zeit bis zum Ende dieses Monats zu überbrücken und habe diese ab Montag genommen. Jetzt ist es so, dass ich den sechs Monaten, die ich in dem Unternehmen war, doch einiges aufgebaut habe. Das ganze habe ich ordnungsgemäß an meine Kollegen übergeben und auch dem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter mehrmals erklärt. Allerdings weiß ich genau, dass die Beiden das wieder nicht auf die Reihe kriegen werden und ich in den nächsten anderthalb Wochen sehr wahrscheinlich einen Anruf erhalten werde, dass ich unbedingt noch zum Arbeiten in die Firma kommen soll, "weil es brennt". Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Recht habe, dies abzulehnen, ohne dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt? Letzten Ende habe ich keine Möglichkeit mehr, meinen Urlaub zu einer anderen Zeit zu nehmen und ausbezahlen werden die mir auch nichts. Ob das jetzt diplomatisch geschickt ist, interessiert mich dabei ehrlich gesagt im Moment einen Scheiß. Mein Arbeitszeugnis habe ich auch schon in der Tasche.
Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr.
Kommisch, dass man nach der Probezeit einen Mitarbeiter kündigt, der offensichtlich essentiel geworden ist. Wenn sie dich kündigen, dann gehen sie wahrscheinlich davon aus, dass sie ohne dich alles hinkriegen können
wenn im Urlaub nicht ohne Bezahlung gearbeitet wird, könnte die Kündigung erfolgen.
Jobhocker schrieb: > Kommisch, dass man nach der Probezeit einen Mitarbeiter kündigt, der > offensichtlich essentiel geworden ist. Ich bin nicht unverzichtbar geworden. Ich habe aber einiges geschafft. > Wenn sie dich kündigen, dann gehen sie wahrscheinlich davon aus, dass > sie ohne dich alles hinkriegen können Das sollten sie auch können. Ich habe Ihnen alles mehrmals erklärt und gezeigt. Nur sind der Chef und sein Surrogat recht denkfaul und lassen sich liebe alles noch ein viertes mal erklären, anstatt sich selber mit der Materie zu beschäftigen.
Lutz H. schrieb: > wenn im Urlaub nicht ohne Bezahlung gearbeitet wird, könnte die > Kündigung erfolgen. Sie ist schon erfolgt!
Pferd schrieb: > Hat man nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanspruch auf den > Resturlaub, ohne für "Notfälle" in die Firma gerufen zu werden? Theoretisch ja, aber du hast ja keine Rufbereitschaft. Also sollen die an der Entscheidung, dich raus zu schmeißen, ersticken. Du bist im Urlaub nicht erreichbar und damit hat es sich. Ich glaube nicht, dass die das wagen würden. Lieber setzen die das Projekt in den Sand. Ist mir auch mal passiert. Da kam nichts mehr und das Projekt wurde begraben, weil das sowieso nur ne durchgeknallte Idee vom Chef war, die nicht Marktfähig war. Für eine außerordentliche Kündigung wäre Arbeitsverweigerung im genehmigten Urlaub auch zu unbedeutend. Der Urlaub ist verbindlich.
Muss man im Urlaub erreichbar sein? Bekommst Du dafür eine Rufbereitschaftspauschale? Nein? Dann bist Du einfach nicht erreichbar und machst Urlaub.
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Sofern es zeitlich möglich ist, sind grundsätzlich alle noch verbleibenden Urlaubstage vom Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung zu nehmen. Dazu gibt es eine ganze Reihe Rechtsprechungen.
> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.
Hast Du das auch schriftlich?
Wenn Du die Kündigung schriftlich hast dann endet das Arbeitsverhältnis
inclusive möglicher Rufbereitschaft - dann können sie anrufen und Du
kannst auflegen ... ich verstehe den Thread nicht oder bist Du am Ende
ein Troll
S. B. schrieb: > Hast Du das auch schriftlich? Leider ja. > Wenn Du die Kündigung schriftlich hast dann endet das Arbeitsverhältnis > inclusive möglicher Rufbereitschaft - dann können sie anrufen und Du > kannst auflegen ... ich verstehe den Thread nicht oder bist Du am Ende > ein Troll Mir ist nicht fristlos gekündigt worden sondern zum Ende des Monats. Also dem 31.01. So lange bin ich dort noch angestellt und werde bezahlt. Was daran nicht zu verstehen ist, verstehe ich wiederum nicht.
Pferd schrieb: > Das sollten sie auch können. Ich habe Ihnen alles mehrmals erklärt und > gezeigt. Nur sind der Chef und sein Surrogat recht denkfaul und lassen > sich liebe alles noch ein viertes mal erklären, anstatt sich selber mit > der Materie zu beschäftigen. 1. Du bist gekündigt 2. Du hast alles ordnungsgemäß übergeben 3. Du hast Dein Zeugnis 4. Du hast genehmigten/Anspruch auf Rest-Urlaub bis zum Ende Deines Vertrages Setz Deinen alten AG auf Deine Blacklist & gut ist. Sollten Sie sich melden & Du hast Lust könntest Du ja nach Ende Kündigung dort als Freelancer aushelfen - zu Deinen Konditionen! LOL mfg Olaf P.S.: kein Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit. Konsultier notfalls einen RA f. Arbeitsrecht.
Grundsätzlich ist der Urlaub mit dem AG abzustimmen. Im Gegenzug hat der AG allerdings die Pflicht Dir Deinen Urlaub zu ermöglich (Fürsorgepflicht). Wenn Du Urlaubsanspruch hast, dann ist der auch zu gewähren. Und Urlaub ist Urlaub. Der ist zur Erholung da. Anrufen oder sonstwas ist also nicht drin.
Wenn ich dich recht verstanden habe, ist der Urlaub doch schon gewährt? Da das Arbeitsverhältnis nur noch auf dem Papier besteht, denn der Urlaub reicht bis zu deinem Arbeitsende, wie du schreibst, bist du doch schon raus. In der Krankheit muss man erreichbar sein. Dazu gibt es einschlägige Urteile. Aber selbst da nicht telefonisch. Mein Vorgesetzter hat meine private Email Adresse, meine Telefonnummer hat keiner. Weder Festnetz noch privates Handy. Ich habe ein dienstliches Handy und das ist ausgeschaltet, der Ansagebetrieb eingeschaltet. Letztes Jahr war ich vier Monate wegen meiner Schulter nicht da, dieses Mal zwei Monate, weil sie noch mal operiert werden musste. Zwischenzeitlich kamen drei Anfragen per Mail. Da reagiere ich zu meiner Zeit drauf. Warum glauben eigentlich alle, dass ein Arbeitgeber das recht hat, einen jederzeit erreichen zu können? Jedem ist aber klar, dass man den Chef (ich meine den richtigen Big Boss) eigentlich auf keinen Fall und schon gar nicht für irgendwelchen Mist anrufen darf. Aber er (auch der "kleine" Boss) darf das? Mit welchem Recht? Was macht die "gleicher"?
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Soweit mir bekannt ist gilt in Sachen Urlaub folgendes: 1. Die vertragliche Urlaubszeit. Ev. plus Resturlaub aus den Vorjahr und plus, im Vertrag vereinbarte Zeiten. 2. Bei kürzerer Anwesenheit hat sich folgendes eingebürgert: Bis zu einem halben Jahr gilt Anspruch = Urlaub / relative Anwesenheit. Erst danach kann auch der ganze Urlaub fürs Jahr genommen werden. 3. Urlaub ist immer mit dem Betrieb abzustimmen. 4. Der Urlaub kann nur während der Betriebszugehörigkeit genommen werden. 5. Eine Ausbezahlung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Punkt drei hat aber einen kleinen Pferdefuß. Wird Dir gekündigt, so bedeutet dies auf jeden Fall: Der Urlaub ist vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Punkt vier hat zur Folge, dass sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum Ende des Urlaubes verlängert. Und die Kündigung im Grunde genommen unwirksam wird, da der Austrittstermin ja nicht mehr stimmt. Da der Betrieb Dich durch die Kündigung, praktisch zwingt, den Dir zustehenden Urlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, müsste es reichen, wenn Du den Urlaub ankündigst und nicht beantragst. Den Urlaub zusammenhängend zu nehmen spielt hier ebenfalls mit hinein.
Cyblord -. schrieb: > Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du > in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr. LOL
Amateur schrieb: > Punkt drei hat aber einen kleinen Pferdefuß. Wird Dir gekündigt, so > bedeutet dies auf jeden Fall: Der Urlaub ist vor Ende des > Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Das bedeutet also, wenn dir am Jahresanfang gekündigt wird, musst du den ganzen Urlaub nehmen und hast das gesamte Jahr keinerlei Anspruch auf Urlaub? Selbst wenn du zwei Tage später schon einen neuen Job antrittst, hast du das gesamte Jahr keinerlei Urlaubsanspruch, weil du ja allen Urlaub beim alten Arbeitgeber schon am Jahresanfang aufbrauchen musstest?
asdf schrieb: > Jahresanfang aufbrauchen > musstest Es wird oft nur der anteilige Urlaub berechnet. Bei 24 Tagen im Jahr sind das etwa 2 Tage im Monat. Aber genau steht das in den jeweiligen rechtlich gültigen Verträgen.
Cyblord -. schrieb: > Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du > in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr. Unsinn. Mag rein rechtlich so sein, aber mir ist noch kein Fall untergekommen wo das so gehandhabt wurde. Beim neuen AG gibt's natürlich den neuen Urlaubsanspruch.
Claus M. schrieb: > Beim neuen AG gibt's natürlich > den neuen Urlaubsanspruch. Auch wenn du beim alten AG schon alles aufgebraucht hast? Das glaube ich eher nicht. Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen hast.
asdf schrieb: > Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen > hast. Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?
Klapperstorch schrieb: > asdf schrieb: >> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen >> hast. > > Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und > wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast? Das heißt also, daß ich bei AG-Wechsel einen Anspruch auf 60 Tage Urlaub habe?
asdf schrieb: > Das heißt also, daß ich bei AG-Wechsel einen Anspruch auf 60 Tage Urlaub > habe? Wenn das so in Deinem Vertrag steht schon. Wahrscheinlicher sind wahrscheinlich so um die 30 Tage, und zwar anteilig, also pro Monat 2,5 Tage.
Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die Stelle wechselst...
Klapperstorch schrieb: > Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die > Stelle > wechselst... Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom alten weiß? ;-)
Pferd schrieb: > Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt. Das sollte man vermeiden. Sprich unbedingt mit Deinem Chef, ob man das nicht in eine Kündigung deinerseits umwandeln kann. Alles andere macht sich sehr schlecht im Lebenslauf bei weiteren Vorstellungsgesprächen. "Pferd", ja, auch ein toller Name...
asdf schrieb: > Klapperstorch schrieb: >> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die >> Stelle >> wechselst... > > Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom > alten weiß? ;-) Weil Dir Dein Urlaub normalerweise nur anteilig zusteht, also pro gearbeitetem Monat. Es könnte sein, dass das in Deinem Arbeitsvertrag anders drinsteht, dass Du praktisch den Urlaubsanspruch von einem ganzen Jahr hast, obwohl Du nur 1 Tag gearbeitet hast.
Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und Februar gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das ganz Jahr arbeiten).
Klapperstorch schrieb: > Es könnte sein, dass das in Deinem Arbeitsvertrag > anders drinsteht, dass Du praktisch den Urlaubsanspruch von einem ganzen > Jahr hast, obwohl Du nur 1 Tag gearbeitet hast. So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin. Und laut deiner Aussage erfährt mein neuer AG nichts vom alten AG. Also habe ich doch (laut deiner Aussage) beim neuen AG wieder 30 Tage Anspruch.
asdf schrieb: > So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin. Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön. Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".
Klapperstorch schrieb: > asdf schrieb: >> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin. > > Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön. > Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung". Aber da bist Du zu blöd dafür, sorry, aber bei den Fragen, die Du stellst...
Pferd schrieb: > Allerdings weiß ich genau, dass die Beiden das wieder nicht auf die > Reihe kriegen werden und ich in den nächsten anderthalb Wochen sehr > wahrscheinlich einen Anruf erhalten werde, dass ich unbedingt noch zum > Arbeiten in die Firma kommen soll, "weil es brennt". Meine Güte, was zeugt dieser ganze Beitrag mal wieder von Unkenntnis. Es gibt das Bundesurlaubsgesetz, das auch für dich gilt. Dein Urlaub steht dir zu, den können sie auch wegen solcher Argumente nicht einfach unterbrechen. Wenn sie dich schon kündigen, dann nimmst du gefälligst deinen Urlaub OHNE Unterbrechung! Und wenn sie nicht mehr klarkommen, soll dir das egal sein, deine Übergabe machst du vor dem Resturlaubsantritt und fertig. Wenn dann etwas fehlt, hast du nichts falsch gemacht, dann muss die Firma sich eben früher darum kümmern, dass alles vollständig ist. Und wenn sie dann noch Ärger machen, dann gehst du zum Arbeitsrechtler und fertig! Das ist nichts Seltenes und auch nicht sonderlich teuer. Ich muss mich immer wieder wundern, wie wenig Ahnung Leute haben, die ins Berufsleben starten?! Ich rate einfach mal dazu in der Buchhandlung das Arbeitsrecht zu erwerben, kostet auch nicht mehr als 12,-€ und darin solche Dinge mal nachzulesen. Deine Ex-Kollegen können dir scheissegal sein (sorry), besonders dann, wenn sich dich gekündigt haben. Amen.
Klapperstorch schrieb: > asdf schrieb: >> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin. > > Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön. > Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung". Siehst du, da sind wir wieder bei meiner Aussage von oben (die du abgestritten hast). asdf schrieb: > Claus M. schrieb: >> Beim neuen AG gibt's natürlich >> den neuen Urlaubsanspruch. > > Auch wenn du beim alten AG schon alles aufgebraucht hast? > Das glaube ich eher nicht. > > Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen > hast.
Klapperstorch schrieb: > Aber da bist Du zu blöd dafür, sorry, aber bei den Fragen, die Du > stellst... Ich konfrontiere dich lediglich mit deinen eigenen Aussagen. :-)
Klapperstorch schrieb: > Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und > Februar > gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden > Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das > ganz Jahr arbeiten). Logisch. Eben.
oh nä jetzt nicht schrieb: > Klapperstorch schrieb: >> Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und >> Februar >> gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden >> Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das >> ganz Jahr arbeiten). > > Logisch. Eben. Ganz meine Meinung. Das war ja auch mein Argument. Aber das hat der Klapperstorch abgestritten. Klapperstorch schrieb: > asdf schrieb: >> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen >> hast. > > Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und > wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast? Und jetzt schreibt er genau das Gegenteil, nämlich das, was ich schon oben geschrieben habe.
http://www.mittelstand-die-macher.de/recht-finanzen/arbeitsrecht/resturlaub-bei-kuendigung-das-muessen-unternehmer-wissen-8927 Schönen Sonntag noch ;-)
oh nä jetzt nicht schrieb: > http://www.mittelstand-die-macher.de/recht-finanze... > > Schönen Sonntag noch ;-) Danke für die Bestätigung. @Klapperstorch: solltest du auch lesen.
asdf schrieb: > Klapperstorch schrieb: >> asdf schrieb: >>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen >>> hast. >> >> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und >> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast? > > Und jetzt schreibt er genau das Gegenteil, nämlich das, was ich schon > oben geschrieben habe. Da hat der Klapperstorch schon recht, wenn der alte AG bei Kündigung im Januar schon die 30 Tage Urlaub für das ganze Jahr gewährt hat, dann ist das sein Problem. Der neue AG kann dir deshalb nicht den anteiligen Urlaub verweigern! Der alte AG könnte allerdings die Bezahlung für den zu viel gewährten Urlaub im Nachhinein zurückverlangen, wenn es nicht in seinem Einflussbereich stand (z.B AN kündigt auf 31.5, nachdem er im Januar/Februar den ganzen Jahresurlaub genommen hat.
Tommi schrieb: > Der neue AG kann dir deshalb nicht den anteiligen > Urlaub verweigern! Warum schreibt er dann: Klapperstorch schrieb: > Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die > Stelle wechselst... Aber das ist im Prinzip auch egal. Dank "oh nä" haben wir eine Antwort und damit der TO auch... Schönen Sonntagabend :-)
asdf schrieb: > Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom > alten weiß? ;-) Wer stellt denn einen ohne Lebenslauf ein und da stets gewöhnlich drin. Gibts eigentlich keine Urlaubsbescheinigungen vom alten AG mehr?
Cyborg schrieb: > Gibts eigentlich keine Urlaubsbescheinigungen vom alten AG mehr? Ist für den neuen AG uninteressant. Du hast einen Urlaubsanspruch nach deinem Arbeitsvertrag. Wenn du nach Vertrag 30 Tage zustehen und du zum 1.7. anfängst, stehen dir 15 Tage zu. Dabei ist es für den neuen AG egal, wieviel Tage du beim alten genommen hast. Wenn du länger als 6 Monate im Unternehmen bist, hast du den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, könntest also im Jänner 5 Wochen in den Ski-Urlaub fahren. Vorausgesetzt natürlich, der Chef macht mit. Wenn er dich im Februar kündigt, ist das sein Problem. Er darf die zu viel erhaltenen Urlaubstage nicht zurück fordern. Anders ist es allerdings, wenn du selber kündigst. Dann kann der AG die zu vielen Tage zurück fordern. Das ist aber das gleiche wie mit dem Weihnachtsgeld. Ab und zu soll es ja sowas noch geben...
Pferd schrieb: > Jetzt ist es so, dass ich den sechs Monaten, die ich in dem Unternehmen > war, doch einiges aufgebaut habe. Kann ich mir zwar nicht so recht vorstellen, aber sei es drum. > Das ganze habe ich ordnungsgemäß an > meine Kollegen übergeben und auch dem Geschäftsführer und seinem > Stellvertreter mehrmals erklärt. Ich denke mal, damit hast du schon mehr als genug getan. > Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt. Damit hat man dir mehr als deutlich zu verstehen gegeben, dass man auf dich verzichten will und offenbar auch kann.
Pferd schrieb: > Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Recht habe, dies abzulehnen, > ohne dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt? Leider bist du auf Weltreise ohne anständigen internet Zugang... So ein Pech aber auch! Ganz ehrlich: wenn ich gekündigt werden würde, dann geh ich sicher nicht mehr ans Telefon, selbst wenn die Bude brennt!
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