Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Anspruch auf Resturlaub nach Erhalt der Kündigung


von Pferd (Gast)


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Hat man nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanspruch auf den 
Resturlaub, ohne für "Notfälle" in die Firma gerufen zu werden?

Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt. Ich habe noch genügend 
Urlaubstage übrige, um die Zeit bis zum Ende dieses Monats zu 
überbrücken und habe diese ab Montag genommen.
Jetzt ist es so, dass ich den sechs Monaten, die ich in dem Unternehmen 
war, doch einiges aufgebaut habe. Das ganze habe ich ordnungsgemäß an 
meine Kollegen übergeben und auch dem Geschäftsführer und seinem 
Stellvertreter mehrmals erklärt.
Allerdings weiß ich genau, dass die Beiden das wieder nicht auf die 
Reihe kriegen werden und ich in den nächsten anderthalb Wochen sehr 
wahrscheinlich einen Anruf erhalten werde, dass ich unbedingt noch zum 
Arbeiten in die Firma kommen soll, "weil es brennt".
Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Recht habe, dies abzulehnen, 
ohne dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt? Letzten 
Ende habe ich keine Möglichkeit mehr, meinen Urlaub zu einer anderen 
Zeit zu nehmen und ausbezahlen werden die mir auch nichts.
Ob das jetzt diplomatisch geschickt ist, interessiert mich dabei ehrlich 
gesagt im Moment einen Scheiß. Mein Arbeitszeugnis habe ich auch schon 
in der Tasche.

von Cyblord -. (cyblord)


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Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du 
in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr.

von Jobhocker (Gast)


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Kommisch, dass man nach der Probezeit einen Mitarbeiter kündigt, der 
offensichtlich essentiel geworden ist.

Wenn sie dich kündigen, dann gehen sie wahrscheinlich davon aus, dass 
sie ohne dich alles hinkriegen können

von Lutz H. (luhe)


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wenn im Urlaub nicht ohne Bezahlung gearbeitet wird, könnte die 
Kündigung erfolgen.

von Pferd (Gast)


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Jobhocker schrieb:

> Kommisch, dass man nach der Probezeit einen Mitarbeiter kündigt, der
> offensichtlich essentiel geworden ist.

Ich bin nicht unverzichtbar geworden. Ich habe aber einiges geschafft.

> Wenn sie dich kündigen, dann gehen sie wahrscheinlich davon aus, dass
> sie ohne dich alles hinkriegen können

Das sollten sie auch können. Ich habe Ihnen alles mehrmals erklärt und 
gezeigt. Nur sind der Chef und sein Surrogat recht denkfaul und lassen 
sich liebe alles noch ein viertes mal erklären, anstatt sich selber mit 
der Materie zu beschäftigen.

von asdf (Gast)


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Lutz H. schrieb:
> wenn im Urlaub nicht ohne Bezahlung gearbeitet wird, könnte die
> Kündigung erfolgen.

Sie ist schon erfolgt!

von Cyborg (Gast)


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Pferd schrieb:
> Hat man nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanspruch auf den
> Resturlaub, ohne für "Notfälle" in die Firma gerufen zu werden?

Theoretisch ja, aber du hast ja keine Rufbereitschaft. Also sollen
die an der Entscheidung, dich raus zu schmeißen, ersticken. Du bist
im Urlaub nicht erreichbar und damit hat es sich. Ich glaube nicht,
dass die das wagen würden. Lieber setzen die das Projekt in den Sand.
Ist mir auch mal passiert. Da kam nichts mehr und das Projekt wurde
begraben, weil das sowieso nur ne durchgeknallte Idee vom Chef war,
die nicht Marktfähig war. Für eine außerordentliche Kündigung wäre
Arbeitsverweigerung im genehmigten Urlaub auch zu unbedeutend. Der
Urlaub ist verbindlich.

von 1N 4. (1n4148)


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Muss man im Urlaub erreichbar sein? Bekommst Du dafür eine 
Rufbereitschaftspauschale? Nein? Dann bist Du einfach nicht erreichbar 
und machst Urlaub.

von qualle (Gast)


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Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Sofern es zeitlich möglich ist, sind grundsätzlich alle noch 
verbleibenden Urlaubstage vom Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung zu 
nehmen.
Dazu gibt es eine ganze Reihe Rechtsprechungen.

von S. B. (Gast)


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> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.
Hast Du das auch schriftlich?
Wenn Du die Kündigung schriftlich hast dann endet das Arbeitsverhältnis 
inclusive möglicher Rufbereitschaft - dann können sie anrufen und Du 
kannst auflegen ... ich verstehe den Thread nicht oder bist Du am Ende 
ein Troll

von Pferd (Gast)


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S. B. schrieb:

> Hast Du das auch schriftlich?

Leider ja.

> Wenn Du die Kündigung schriftlich hast dann endet das Arbeitsverhältnis
> inclusive möglicher Rufbereitschaft - dann können sie anrufen und Du
> kannst auflegen ... ich verstehe den Thread nicht oder bist Du am Ende
> ein Troll

Mir ist nicht fristlos gekündigt worden sondern zum Ende des Monats. 
Also dem 31.01. So lange bin ich dort noch angestellt und werde bezahlt. 
Was daran nicht zu verstehen ist, verstehe ich wiederum nicht.

von Olaf B. (Firma: OBUP) (obrecht)


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Pferd schrieb:
> Das sollten sie auch können. Ich habe Ihnen alles mehrmals erklärt und
> gezeigt. Nur sind der Chef und sein Surrogat recht denkfaul und lassen
> sich liebe alles noch ein viertes mal erklären, anstatt sich selber mit
> der Materie zu beschäftigen.

1. Du bist gekündigt
2. Du hast alles ordnungsgemäß übergeben
3. Du hast Dein Zeugnis
4. Du hast genehmigten/Anspruch auf Rest-Urlaub bis zum Ende Deines 
Vertrages

Setz Deinen alten AG auf Deine Blacklist & gut ist.

Sollten Sie sich melden & Du hast Lust könntest Du ja nach Ende 
Kündigung dort als Freelancer aushelfen - zu Deinen Konditionen! LOL

mfg

Olaf

P.S.: kein Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit. Konsultier notfalls 
einen RA f. Arbeitsrecht.

von Nikolaus (Gast)


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Grundsätzlich ist der Urlaub mit dem AG abzustimmen.
Im Gegenzug hat der AG allerdings die Pflicht Dir Deinen Urlaub zu 
ermöglich (Fürsorgepflicht). Wenn Du Urlaubsanspruch hast, dann ist der 
auch zu gewähren.
Und Urlaub ist Urlaub. Der ist zur Erholung da. Anrufen oder sonstwas 
ist also nicht drin.

von F. F. (foldi)


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Wenn ich dich recht verstanden habe, ist der Urlaub doch schon gewährt?
Da das Arbeitsverhältnis nur noch auf dem Papier besteht, denn der 
Urlaub reicht bis zu deinem Arbeitsende, wie du schreibst, bist du doch 
schon raus.
In der Krankheit muss man erreichbar sein. Dazu gibt es einschlägige 
Urteile. Aber selbst da nicht telefonisch.
Mein Vorgesetzter hat meine private Email Adresse, meine Telefonnummer 
hat keiner. Weder Festnetz noch privates Handy. Ich habe ein 
dienstliches Handy und das ist ausgeschaltet, der Ansagebetrieb 
eingeschaltet. Letztes Jahr war ich vier Monate wegen meiner Schulter 
nicht da, dieses Mal zwei Monate, weil sie noch mal operiert werden 
musste. Zwischenzeitlich kamen drei Anfragen per Mail. Da reagiere ich 
zu meiner Zeit drauf.
Warum glauben eigentlich alle, dass ein Arbeitgeber das recht hat, einen 
jederzeit erreichen zu können?
Jedem ist aber klar, dass man den Chef (ich meine den richtigen Big 
Boss) eigentlich auf keinen Fall und schon gar nicht für irgendwelchen 
Mist anrufen darf. Aber er (auch der "kleine" Boss) darf das? Mit 
welchem Recht? Was macht die "gleicher"?

: Bearbeitet durch User
von Amateur (Gast)


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Soweit mir bekannt ist gilt in Sachen Urlaub folgendes:
1. Die vertragliche Urlaubszeit. Ev. plus Resturlaub aus den Vorjahr und
   plus, im Vertrag vereinbarte Zeiten.
2. Bei kürzerer Anwesenheit hat sich folgendes eingebürgert:
   Bis zu einem halben Jahr gilt Anspruch = Urlaub / relative
   Anwesenheit. Erst danach kann auch der ganze Urlaub fürs Jahr
   genommen werden.
3. Urlaub ist immer mit dem Betrieb abzustimmen.
4. Der Urlaub kann nur während der Betriebszugehörigkeit genommen
   werden.
5. Eine Ausbezahlung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen
   werden.

Punkt drei hat aber einen kleinen Pferdefuß. Wird Dir gekündigt, so 
bedeutet dies auf jeden Fall: Der Urlaub ist vor Ende des 
Arbeitsverhältnisses zu nehmen.
Punkt vier hat zur Folge, dass sich das Arbeitsverhältnis automatisch 
bis zum Ende des Urlaubes verlängert. Und die Kündigung im Grunde 
genommen unwirksam wird, da der Austrittstermin ja nicht mehr stimmt.

Da der Betrieb Dich durch die Kündigung, praktisch zwingt, den Dir 
zustehenden Urlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, 
müsste es reichen, wenn Du den Urlaub ankündigst und nicht beantragst. 
Den Urlaub zusammenhängend zu nehmen spielt hier ebenfalls mit hinein.

von Klapperstorch (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du
> in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr.

LOL

von asdf (Gast)


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Amateur schrieb:
> Punkt drei hat aber einen kleinen Pferdefuß. Wird Dir gekündigt, so
> bedeutet dies auf jeden Fall: Der Urlaub ist vor Ende des
> Arbeitsverhältnisses zu nehmen.

Das bedeutet also, wenn dir am Jahresanfang gekündigt wird, musst du den 
ganzen Urlaub nehmen und hast das gesamte Jahr keinerlei Anspruch auf 
Urlaub? Selbst wenn du zwei Tage später schon einen neuen Job antrittst, 
hast du das gesamte Jahr keinerlei Urlaubsanspruch, weil du ja allen 
Urlaub beim alten Arbeitgeber schon am Jahresanfang aufbrauchen 
musstest?

von Lutz H. (luhe)


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asdf schrieb:
> Jahresanfang aufbrauchen
> musstest

Es wird oft nur der anteilige Urlaub berechnet.
Bei 24 Tagen im Jahr sind das etwa 2 Tage im Monat.
Aber genau steht das in den jeweiligen  rechtlich gültigen Verträgen.

von Claus M. (energy)


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Cyblord -. schrieb:
> Du weißt aber, wenn du jetzt den gesamten Jahresurlaub nimmst, hast du
> in einem neuen Job dieses Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr.

Unsinn. Mag rein rechtlich so sein, aber mir ist noch kein Fall 
untergekommen wo das so gehandhabt wurde. Beim neuen AG gibt's natürlich 
den neuen Urlaubsanspruch.

von asdf (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Beim neuen AG gibt's natürlich
> den neuen Urlaubsanspruch.

Auch wenn du beim alten AG schon alles aufgebraucht hast?
Das glaube ich eher nicht.

Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen 
hast.

von Klapperstorch (Gast)


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asdf schrieb:
> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen
> hast.

Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und 
wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?

von asdf (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> asdf schrieb:
>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen
>> hast.
>
> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und
> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?

Das heißt also, daß ich bei AG-Wechsel einen Anspruch auf 60 Tage Urlaub 
habe?

von Klapperstorch (Gast)


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asdf schrieb:
> Das heißt also, daß ich bei AG-Wechsel einen Anspruch auf 60 Tage Urlaub
> habe?

Wenn das so in Deinem Vertrag steht schon. Wahrscheinlicher sind 
wahrscheinlich so um die 30 Tage, und zwar anteilig, also pro Monat 2,5 
Tage.

von Klapperstorch (Gast)


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Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die Stelle 
wechselst...

von asdf (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die
> Stelle
> wechselst...

Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom 
alten weiß? ;-)

von Pete K. (pete77)


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Pferd schrieb:
> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.

Das sollte man vermeiden. Sprich unbedingt mit Deinem Chef, ob man das 
nicht in eine Kündigung deinerseits umwandeln kann.
Alles andere macht sich sehr schlecht im Lebenslauf bei weiteren 
Vorstellungsgesprächen.

"Pferd", ja, auch ein toller Name...

von Klapperstorch (Gast)


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asdf schrieb:
> Klapperstorch schrieb:
>> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die
>> Stelle
>> wechselst...
>
> Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom
> alten weiß? ;-)

Weil Dir Dein Urlaub normalerweise nur anteilig zusteht, also pro 
gearbeitetem Monat. Es könnte sein, dass das in Deinem Arbeitsvertrag 
anders drinsteht, dass Du praktisch den Urlaubsanspruch von einem ganzen 
Jahr hast, obwohl Du nur 1 Tag gearbeitet hast.

von Klapperstorch (Gast)


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Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und Februar 
gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden 
Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das 
ganz Jahr arbeiten).

von asdf (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> Es könnte sein, dass das in Deinem Arbeitsvertrag
> anders drinsteht, dass Du praktisch den Urlaubsanspruch von einem ganzen
> Jahr hast, obwohl Du nur 1 Tag gearbeitet hast.

So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin. Und laut 
deiner Aussage erfährt mein neuer AG nichts vom alten AG. Also habe ich 
doch (laut deiner Aussage) beim neuen AG wieder 30 Tage Anspruch.

von Klapperstorch (Gast)


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asdf schrieb:
> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin.

Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön. 
Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".

von Klapperstorch (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> asdf schrieb:
>> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin.
>
> Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön.
> Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".

Aber da bist Du zu blöd dafür, sorry, aber bei den Fragen, die Du 
stellst...

von oh nä jetzt nicht (Gast)


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Pferd schrieb:
> Allerdings weiß ich genau, dass die Beiden das wieder nicht auf die
> Reihe kriegen werden und ich in den nächsten anderthalb Wochen sehr
> wahrscheinlich einen Anruf erhalten werde, dass ich unbedingt noch zum
> Arbeiten in die Firma kommen soll, "weil es brennt".

Meine Güte, was zeugt dieser ganze Beitrag mal wieder von Unkenntnis. Es 
gibt das Bundesurlaubsgesetz, das auch für dich gilt.

Dein Urlaub steht dir zu, den können sie auch wegen solcher Argumente 
nicht einfach unterbrechen.

Wenn sie dich schon kündigen, dann nimmst du gefälligst deinen Urlaub 
OHNE Unterbrechung! Und wenn sie nicht mehr klarkommen, soll dir das 
egal sein, deine Übergabe machst du vor dem Resturlaubsantritt und 
fertig. Wenn dann etwas fehlt, hast du nichts falsch gemacht, dann muss 
die Firma sich eben früher darum kümmern, dass alles vollständig ist.

Und wenn sie dann noch Ärger machen, dann gehst du zum Arbeitsrechtler 
und fertig! Das ist nichts Seltenes und auch nicht sonderlich teuer.

Ich muss mich immer wieder wundern, wie wenig Ahnung Leute haben, die 
ins Berufsleben starten?! Ich rate einfach mal dazu in der Buchhandlung 
das Arbeitsrecht zu erwerben, kostet auch nicht mehr als 12,-€ und darin 
solche Dinge mal nachzulesen.

Deine Ex-Kollegen können dir scheissegal sein (sorry), besonders dann, 
wenn sich dich gekündigt haben.

Amen.

von asdf (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> asdf schrieb:
>> So, also nehme ich 30 Tage Urlaub vor meinem Kündigungstermin.
>
> Ja. Wenn das Dein alter Arbeitgeber so abnickt, ist das doch schön.
> Nennt sich auch "widerrufliche Freistellung".

Siehst du, da sind wir wieder bei meiner Aussage von oben (die du 
abgestritten hast).

asdf schrieb:
> Claus M. schrieb:
>> Beim neuen AG gibt's natürlich
>> den neuen Urlaubsanspruch.
>
> Auch wenn du beim alten AG schon alles aufgebraucht hast?
> Das glaube ich eher nicht.
>
> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen
> hast.

von asdf (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> Aber da bist Du zu blöd dafür, sorry, aber bei den Fragen, die Du
> stellst...

Ich konfrontiere dich lediglich mit deinen eigenen Aussagen. :-)

von oh nä jetzt nicht (Gast)


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Klapperstorch schrieb:
> Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und
> Februar
> gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden
> Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das
> ganz Jahr arbeiten).

Logisch. Eben.

von asdf (Gast)


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oh nä jetzt nicht schrieb:
> Klapperstorch schrieb:
>> Zum Beispiel: Du hast beim alten Arbeitgeber nur im Januar und
>> Februar
>> gearbeitet, dann bekommst Du auch nur für 2 Monate die entsprechenden
>> Urlaubstage angerechnet (wäre ja unfair gegenüber den Kollegen, die das
>> ganz Jahr arbeiten).
>
> Logisch. Eben.

Ganz meine Meinung. Das war ja auch mein Argument. Aber das hat der 
Klapperstorch abgestritten.

Klapperstorch schrieb:
> asdf schrieb:
>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen
>> hast.
>
> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und
> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?

Und jetzt schreibt er genau das Gegenteil, nämlich das, was ich schon 
oben geschrieben habe.

von oh nä jetzt nicht (Gast)


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von asdf (Gast)


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oh nä jetzt nicht schrieb:
> http://www.mittelstand-die-macher.de/recht-finanze...
>
> Schönen Sonntag noch ;-)

Danke für die Bestätigung.
@Klapperstorch: solltest du auch lesen.

von Tommi (Gast)


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asdf schrieb:
> Klapperstorch schrieb:
>> asdf schrieb:
>>> Das gilt nur, wenn du bei alten AG nur den anteiligen Urlaub genommen
>>> hast.
>>
>> Wie soll das den gehen? Woher soll denn der neue AG wissen, ob und
>> wieviel Urlaub Du beim alten AG genommen hast?
>
> Und jetzt schreibt er genau das Gegenteil, nämlich das, was ich schon
> oben geschrieben habe.

Da hat der Klapperstorch schon recht, wenn der alte AG bei Kündigung im 
Januar schon die 30 Tage Urlaub für das ganze Jahr gewährt hat, dann ist 
das sein Problem. Der neue AG kann dir deshalb nicht den anteiligen 
Urlaub verweigern!
Der alte AG könnte allerdings die Bezahlung für den zu viel gewährten 
Urlaub im Nachhinein zurückverlangen, wenn es nicht in seinem 
Einflussbereich stand (z.B AN kündigt auf 31.5, nachdem er im 
Januar/Februar den ganzen Jahresurlaub genommen hat.

von asdf (Gast)


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Tommi schrieb:
> Der neue AG kann dir deshalb nicht den anteiligen
> Urlaub verweigern!

Warum schreibt er dann:
Klapperstorch schrieb:
> Du hast natürlich nicht doppelt so viel Urlaub, nur weil Du die
> Stelle wechselst...

Aber das ist im Prinzip auch egal.
Dank "oh nä" haben wir eine Antwort und damit der TO auch...

Schönen Sonntagabend :-)

von Cyborg (Gast)


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asdf schrieb:
> Und warum nicht? Wenn doch (laut "Klapperstorch") der neue AG nichts vom
> alten weiß? ;-)

Wer stellt denn einen ohne Lebenslauf ein und da stets gewöhnlich drin.

Gibts eigentlich keine Urlaubsbescheinigungen vom alten AG mehr?

von Jens P. (picler)


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Cyborg schrieb:
> Gibts eigentlich keine Urlaubsbescheinigungen vom alten AG mehr?

Ist für den neuen AG uninteressant. Du hast einen Urlaubsanspruch nach 
deinem Arbeitsvertrag. Wenn du nach Vertrag 30 Tage zustehen und du zum 
1.7. anfängst, stehen dir 15 Tage zu. Dabei ist es für den neuen AG 
egal, wieviel Tage du beim alten genommen hast.

Wenn du länger als 6 Monate im Unternehmen bist, hast du den Anspruch 
auf den vollen Jahresurlaub, könntest also im Jänner 5 Wochen in den 
Ski-Urlaub fahren. Vorausgesetzt natürlich, der Chef macht mit. Wenn er 
dich im Februar kündigt, ist das sein Problem. Er darf die zu viel 
erhaltenen Urlaubstage nicht zurück fordern. Anders ist es allerdings, 
wenn du selber kündigst. Dann kann der AG die zu vielen Tage zurück 
fordern. Das ist aber das gleiche wie mit dem Weihnachtsgeld. Ab und zu 
soll es ja sowas noch geben...

von Jens P. (picler)


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Pferd schrieb:
> Jetzt ist es so, dass ich den sechs Monaten, die ich in dem Unternehmen
> war, doch einiges aufgebaut habe.

Kann ich mir zwar nicht so recht vorstellen, aber sei es drum.

> Das ganze habe ich ordnungsgemäß an
> meine Kollegen übergeben und auch dem Geschäftsführer und seinem
> Stellvertreter mehrmals erklärt.

Ich denke mal, damit hast du schon mehr als genug getan.

> Man hat mir zum Ende der Probezeit gekündigt.

Damit hat man dir mehr als deutlich zu verstehen gegeben, dass man auf 
dich verzichten will und offenbar auch kann.

von Meckerziege (Gast)


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Pferd schrieb:
> Jetzt würde mich interessieren, ob ich das Recht habe, dies abzulehnen,
> ohne dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt?

Leider bist du auf Weltreise ohne anständigen internet Zugang... So ein 
Pech aber auch!

Ganz ehrlich: wenn ich gekündigt werden würde, dann geh ich sicher nicht 
mehr ans Telefon, selbst wenn die Bude brennt!

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