Ich habe letzthin mit einem gesprochen, der von seinem Vermieter von einen Dreckloch ins nächste verschoben wird. In seiner derzeitigen Wohnung ist (nicht nur) die elektrische eine Katastrophe: da gibt es offene Steckdosen, und Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr heraus stehen -- schlicht lebensgefährlich. Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus?
Uhu U. schrieb: > > Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus? Wie sieht es in sochen Fällen mit gesundem Menschenverstand aus. Old-Papa
Uhu U. schrieb: > der von seinem Vermieter von einen Dreckloch ins nächste verschoben wird. Wie ist das zu verstehen? Üblicherweise beziehen sich Wohnungs-Mietverträge auf ein bestimmtes Objekt.
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.... sagen wir es so:"Dazu gehören genau 2 Personen." Namaste
offene Steckdosen etc. ----> Gefahrenabwehr Konkret Gefahr des versehentliches Berührens spannungsführender Teile. Gefahrenpotential sehr hoch ---> sofort abzustellen. Namaste
Old P. schrieb: > Wie sieht es in sochen Fällen mit gesundem Menschenverstand aus. Das ist eine Kategorie, die in diesem Millieu offensichtlich rar ist... Der Vermieter ist hart auf Alk, der Mieter steht unter Betreuung.
Uhu U. schrieb: > Old P. schrieb: >> Wie sieht es in sochen Fällen mit gesundem Menschenverstand aus. > > Das ist eine Kategorie, die in diesem Millieu offensichtlich rar ist... > Der Vermieter ist hart auf Alk, der Mieter steht unter Betreuung. na da haben wir ja beide beieinander, damit sowas klappt. Wer von Beiden ist der Betreuer? Namaste
Der Betreuer ist eine Frau, vom Amtsgericht eingesetzt. Der Vermieter hat in besseren Zeiten mal Physik studiert - deswegen jucken den solche Kleinigkeiten von vorn herein nicht.
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Damit der Elefant im Raum nicht unbeachtet rumsteht: Wäre das nicht Sache der Betreuerin?
Tja, dann ist im Zweifel die Betreuerin zusammen mit dem Vermieter am Arsch! Namaste
Uhu U. schrieb: > In seiner derzeitigen > Wohnung ist (nicht nur) die elektrische eine Katastrophe: da gibt es > offene Steckdosen, und Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr heraus > stehen -- schlicht lebensgefährlich. Nicht alles, was wild ausschaut ist in Wirklichkeit auch lebensgefährlich. Eine mehr oder weniger moderne Steckdose hat heute auch noch einen Berührschutz. Und wenn Drähte aus den Verteilerdosen herausschauen, dann ist es erst dann gefährlich, wenn ein Außenleiter blank und da Strom drauf ist. Die gleiche Situation hast du nämlich in der Regel beim Einzug in eine Wohnung bei den Anschlüssen der Deckenlampen. Denn die sind in der Regel tatsächlich blank und an der Stellung des Lichtschalters kannst du oft nicht erkennen ob die an oder aus ist. Aber da sagt keiner, dass so etwas lebensgefährlich ist. Im Zweifelsfall würde ich sagen, dass der Mieter ja bereits verhaltensbezogene Maßnahmen ergriffen hat. Er weiß ja anscheinend, dass von den Stellen eine Gefährdung ausgeht. Uhu U. schrieb: > Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus? Sicherheitsvorschriften für wen? Wenn man von (Sicherheits-)Vorschriften spricht, dann in der Regel um dem Vermieter Druck zu machen. Wahrscheinlich kann man das tatsächlich. Man kann den Vermieter verklagen, Gutachten und Gegengutachten anfertigen lassen, die Anwälte bezahlen und und und..... Oder man kann sich für 1€ die Abdeckung kaufen oder für 2,50€ die ganze Steckdose. Von den Centbeträgen für Deckel von Verteilerdosen will ich garnicht sprechen. Und wenn man selbst die Steckdosen nicht tauschen kann, dann holt man sich einen Elektriker für 60€/Std. Eine Steckdose ist in max. 5 Minuten angeschlossen, montiert und getestet. Das wäre der pragmatische Lösungsweg. Und der Vermieter freut sich in der Regel auch dem Mieter die paar Kröten Miete für die Reparatur nachzulassen, da er keinen Stress hat.
Das mag ein pragmatischer Ansatz sein, entlässt aber weder den Vermieter als Eigentümer der Mietsache noch die Betreuerin als Vormund des Schutzbefohlenen aus deren Verantwortung. Der Schutzbefohlene kann wahrscheinlich nicht mal einen Elektriker beauftragen, da er zumindest in Teilen nicht geschäftsfähig ist. Deshalb ja die gerichtlich angeordnete Betreuung. Hier kann sogar die Befähigung der Betreuerin in Zweifel gezogen werden und der Richter in Mithaftung geraten, wenn er nicht ausreichend geprüft hat, ob die Betreuerin geeignet ist ihren Job zu machen. Bestimmt aber ist nicht davon auszugehen, dass der zu Betreuende für sich selbst Sorge tragen können sollte. Namaste
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Dimitri R. schrieb: > Eine mehr oder weniger moderne Steckdose hat heute auch noch einen > Berührschutz. Der ist wohl grade auf Sauftour... Man sieht blanke Messingkontakte, die man auch locker mit den Fingern erreichen kann... > Und wenn Drähte aus den Verteilerdosen herausschauen, dann ist es erst > dann gefährlich, wenn ein Außenleiter blank und da Strom drauf ist. Du bist ja ein ganz schlauer... Ich würde noch nichtmal den Dreck unter den Fingernägeln verwetten, dass der saufende Physiker auf funktionsfähige Isolierung geachtet hat. > Im Zweifelsfall würde ich sagen, dass der Mieter ja bereits > verhaltensbezogene Maßnahmen ergriffen hat. Er weiß ja anscheinend, dass > von den Stellen eine Gefährdung ausgeht. Zu diesem Schwachsinn erübrigt sich jeder Kommentar...
Winfried J. schrieb: > Vormund des Schutzbefohlenen aus deren Verantwortung Ich gehe jetzt davon aus, dass wir von Deutschland sprechen. In Deutschland gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten eine Person entmündigen zu lassen. Und die Bestellung eines Betreuers (!= Vormund) bedeutet nicht, dass der Betreuer ähnliche Pflichten hat, wie ein Vormund (z.B. Eltern). Winfried J. schrieb: > entlässt aber weder den Vermieter > als Eigentümer der Mietsache noch die Betreuerin als Vormund des > Schutzbefohlenen aus deren Verantwortung. Nun zum Vermieter: Ja, die Wartung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen geht zur Last des Vermieters. Und ja, er ist auch für Fehler verantwortlich (= er muss für die Folgen gerade stehen). Die Frage ist jedoch, welches Risiko von einer solchen elektrischen Anlage ausgeht. Ein Basis-Berührschutz der Steckdosen ist alleine durch deren Bauart vorhanden und von frei liegenden Leitern in Verteilerdosen (die wahrscheinlich irgendwo oben angebracht sind) geht eh kein Risiko aus. IMHO wäre das alles einfach nur ein Mangel an der elektrischen Anlage, wenn z.B. eine fachkundige Person (Elektrofachkraft) nicht verpflichtet wäre, die Anlage stillzulegen um eine Gefährdung auszuschließen. Winfried J. schrieb: > Bestimmt aber ist nicht davon auszugehen, dass der zu Betreuende für > sich selbst Sorge tragen können sollte. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers bedeutet nicht, dass der Betreute nicht für sich sorgen kann. Viel mehr ist es Realität, dass der Betreuer nur 1-2 Mal pro Monat den Betreuten sieht. In der restlichen Zeit ist er entweder auf sich alleine gestellt oder es kümmert sich jemand um ihn. (Pflegepersonal, Putzfrau, etc.)
Uhu U. schrieb: > Der ist wohl grade auf Sauftour... Man sieht blanke Messingkontakte, die > man auch locker mit den Fingern erreichen kann... Im Anhang ist ein Foto einer Steckdose ohne Abdeckung. Wo sind da Kontakte, die man auch locker mit den Fingern erreichen kann? VDE 0106-100 fordert allerdings nur einen Berührschutz, keinen "ich fass da mal rein um mich selbst umzubringen" Schutz. Uhu U. schrieb: > Du bist ja ein ganz schlauer... Ich würde noch nichtmal den Dreck unter > den Fingernägeln verwetten, dass der saufende Physiker auf > funktionsfähige Isolierung geachtet hat. Ich schon, denn im Zweifelsfall macht das der Hersteller der Leitungen und der Elektriker bei der Abnahme der E-Anlage. Uhu U. schrieb: > Zu diesem Schwachsinn erübrigt sich jeder Kommentar... Ich weiß, du würdest deinen Pudel auch in der Mikrowelle trocknen, wenn da nicht ein Warnschild drauf wäre...
Dimitri R. schrieb: > Im Anhang ist ein Foto einer Steckdose ohne Abdeckung. Wo sind da > Kontakte, die man auch locker mit den Fingern erreichen kann? Du hast leider keine Steckdose des dort verbauten Typs fotografiert. Setzen, sechs.
Uhu U. schrieb: > Du hast leider keine Steckdose des dort verbauten Typs fotografiert. > > Setzen, sechs. Du auch nicht.... Aber hey, wir leben eh in einer postfaktischen Welt... da spielt "pics or didn't happen" eh keine Rolle. Von daher: Hui... du und der Betreute haben mein vollstes Mittleid. Der pöhse Alkoholiker-Vermieter stellt dem armen Mann eine unsichere Wohnung zur Verfügung. Er verlangt Miete und versäuft dann das ganze Geld.... Und weder du noch der Betreute könnt nichts dagegen machen, da Steckdosen heute nicht verkauft werden............ Hörst du das!?! Es spielt grade die kleinste Violine der Welt das traurigste Lied der Welt! Und nur für dich! Buhuuuuu!
Dimitri R. schrieb: > Betreuers (!= Vormund) Haarspalterei in diesem Zusammenhang bedeutet nicht, dass der Betreuer ähnliche Pflichten hat, wie ein Vormund (z.B. Eltern). richtig Eltern bekleiden die Rolle altersabhängig ziemlich universell, Betreuer hingegen kontextbezogen (Meist Aufenthalt, finanziell, medizinisch). Was in der Konsequenz ziemlich jedem Fall die Geschäftsfähigkeit betrifft. Somit bleibt o.G. wahrscheinlich. Elektrotechnisch ist die Aderisolation keine Berührungsschutz! Und dieser mithin selbst auf deinem Foto unzureichend. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Haarspalterei in diesem Zusammenhang Nee, eben nicht. Winfried J. schrieb: > bedeutet nicht, dass der Betreuer ähnliche Pflichten hat, wie ein > Vormund (z.B. Eltern). Nein! Die Eltern müssen für das Wohl des Kindes sorgen, auch wenn das Kind es nicht will. Ein Betreuer muss es nicht. Wenn der Betreute es will, kann er z.B. selbst einer Körperverletzung einwilligen oder sonnst "dumme" Sachen machen, die seine Gesundheit beeinflussen. Erst bei einer tatsächlichen Gefährdung müsste der Betreuer (wie auch jeder andere) eingreifen. Ein Betreuer kann es z.B. nicht verhindern, dass sich der Betreute gegen seinen Willen ein Tattoo stechen lässt. Ebenso wenig kann der Betreuer einen Betreuten zu einer ärztlichen Behandlung zwingen. Das wäre nur bei einer Entmündigung möglich. Und heute wird in der Regel niemand entmündigt. Winfried J. schrieb: > Elektrotechnisch ist die Aderisolation keine Berührungsschutz! Und > dieser mithin selbst auf deinem Foto unzureichend. Aderisolation? Auf dem Foto ist eine relativ moderne Steckdose von Jung drauf, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Ich kann problemlos in die Steckdose hinein fassen, ohne dass etwas passiert. Erst wenn ich mich etwas anstrenge, und drücke, besteht die Möglichkeit eines Kontaktes der Haut mit leitenden Teilen. Das ist der geforderte Basisschutz nach VDE. Ich stelle dir (und Anderen) mal eine andere Frage. Wer schonmal eine Wohnung gemietet hat, weiß wie die Anschlüsse der Lampen aussehen. In den seltensten Fällen ist der Leiter mit einer Lüsterklemme isoliert. (Wobei eine Lüsterklemme sehr ähnlich zu der Steckdose auf dem Foto aufgebaut ist und den gleichen Basisschutz bietet - wenn ich mich anstrenge, bekomme ich auch da einen gewischt.) Öfter liegen die Adern einfach nur blank. Da geht tatsächlich eine Gefährdung aus. Ich habe aber noch keinen Vermieter erlebt, der den Vermieter auf diese Gefährdung aufmerksam gemacht hat.
ad 1 siehe psych.K.G. Kennzeichen des Betreuungsverfahrens ist, das der Betreuer die Beriche verantwortet welche der zu betreuende nicht zu verantworten vermag. der Betreuer entscheidet in diesen Fällen im Interesse des Betreuten, das muss nicht zwingend dessen Willen entsprechen. Aber darum geht es hier gar nicht sondern darum das er die Verntwortung für dessen Lebensumfeld/ dessen Sicherheit im Wohnumfeld mitträgt, zum Beispiel wenn dieser seinen Wohnort nicht frei zu wählen im Stande ist. ad 2 viel Glück bei Gericht im Schadenfall, Du wirst es brauchen. Die EN / VDE schreibt zwingend einen zugelassenen, geprüften, konformen (CE) Berührungsschutz vor. Einfache Isolation ist für Niederspannungsanlagen dezidiert nicht ausreichend. Siehe Schutzisolation. Es bedarf mindestens einer doppelten Isolation wenn nicht unterwiesene Personen nur den Raum betreten können. Alternativ sind andere Schutzmaßnahmen erforderlich (PE) Namaste
Winfried J. schrieb: > Es bedarf mindestens einer doppelten Isolation wenn > nicht unterwiesene Personen nur den Raum betreten können Ich wiederhole mich hier: Bist du schon einmal in eine neue Wohnung / Haus eingezogen? Wo ist die doppelte Isolation und Berührungsschutz bei den Anschlüssen normaler Lampen? Wo ist der doppelte Berührungsschutz in der Fassung bei einfachen 230V Leuchtmitteln mit E27 oder E14 Fassung? (Insbesondere dann, wenn falsch angeschlossen)
1. ja 2. ja gibt es sowohl unter Putz als auch auf Putz in D. in ordentlich ausgebauten Neubauten(leider selten) in Austria in gewönlichen Neubauten in der Schweiz und Liechtenstein in allen Neubauten Namaste
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Nochmal zur Erinnerung: es geht hier nicht um irgend einen Neubau, sondern um ein über hundertjähriges Haus, in dem sich in einer Wohnung ein notorischer Säufer mit Physikstudium ausgetobt hat, der sich (nicht nur) um Sicherheitsstandards der Elektrik einen Dreck geschert hat. Die Wohnung ist ein verkommenes Dreckloch, in dem außer der Elektrik auch die Wasser- und Sanitärinstallation nach Nicht-Standards zusammenimprovisiert ist. So lange er selbst drin wohnte, war die Elektrik erstmal sein eigenes Problem. (Das mit dem Wasser tangierte allerdings auch die Wohnung darunter.) Nun weiß ich, dass das EVU hier eine Sicherheitsüberprüfung durch ein akreditiertes Fachunternehmen fordert, wenn eine Wohnung länger als einen Monat nicht ans Stromnetz angeschlossen war. Diese Prüfung würde das Dreckloch mit Sicherheit nicht bestehen. Da der Kerl aber zumindest seine Stromrechnungen ausreichend regelmäßig beglichen hat, kam er nicht in die Verlegenheit - dumm ist er offensichtlich nicht... Nun kann man sich natürlich fragen, welchen Sinn diese Prüfungsanforderung hat: sollen tatsächlich die Sicherheitsstandards garantiert werden, oder handelt es sich in Wahrheit nur um einer Schikane gegen Leute, denen wegen Schulden beim EVU der Strom abgestellt wurde.
Uhu, du bist doch technisch nicht total unversiert. Biete doch deinem Bekannten an, daß du die elektrischen Anlagen in Ordnung bringst. Steckdosen-und Schalter-Einsätze etc. gibt es für kleines Geld zu kaufen. Ansonsten hat bestimmt noch der eine oder andere von der letzten Haus-Renovierung ein paar ausgebaute (funktionierende) Eisätze in seinem Fundus, die er spenden könnte. Eine E-Check Prüfung gibts für ca. 150 EUR. Vielleicht kannst du die Kostenübernahme durch den Betreuer abstimmen.
Uhu U. schrieb: > Nun weiß ich, dass das EVU hier eine Sicherheitsüberprüfung durch ein > akreditiertes Fachunternehmen fordert, wenn eine Wohnung länger als > einen Monat nicht ans Stromnetz angeschlossen war. Diese Prüfung würde > das Dreckloch mit Sicherheit nicht bestehen. Da der Kerl aber zumindest > seine Stromrechnungen ausreichend regelmäßig beglichen hat, kam er nicht > in die Verlegenheit - dumm ist er offensichtlich nicht... > > Nun kann man sich natürlich fragen, welchen Sinn diese > Prüfungsanforderung hat: sollen tatsächlich die Sicherheitsstandards > garantiert werden, oder handelt es sich in Wahrheit nur um einer > Schikane gegen Leute, denen wegen Schulden beim EVU der Strom abgestellt > wurde. Diese Forderung geht nicht vom EVU aus, sondern vom Netzbetreiber. Und wenn dieser Netzbetreiber den Kunden eine Monatsfrist setzt, so sind andere weniger tolerant und verlangen IMMER die Unterschrift eines akkreditieren Unternehmens, dass die Kundenanlage den Vorschriften entspricht. Eine Versorgungseinstellung vom EVU veranlasst ist dabei keine Trennung des Anschlusses. Ich kenne kein einziges EVU, dass bei Individualverträgen nach einer Versorgungseinstellung einen "Sicherheitscheck" fordert. Und in der Grundversorgung gem. StromGVV muss eh kein Sicherheitscheck erfolgen, wenn ein der Strom - auch für Monate - abgestellt wurde, weil der Kunde nicht bezahlt hat.
Dimitri R. schrieb: > Ich kenne kein einziges EVU, dass bei Individualverträgen nach einer > Versorgungseinstellung einen "Sicherheitscheck" fordert. Tatsache ist jedenfalls, dass dieser Check gefordert wird, wenn die Wohnung mindestens einen Monat lang nicht mit Strom beliefert wurde - egal aus welchem Grund. Was mich wundert: warum siehst DU die Lücke in diesem System nicht: einerseits die strenge Monatsvorgabe, andererseits Narrenfreiheit, so lange nur regelmäßig bezahlt wird. Das kann doch wohl nicht sein...
Wegstaben V. schrieb: > Biete doch deinem Bekannten an, daß du die elektrischen Anlagen in Ordnung > bringst. Ich bin doch nicht wahnsinnig und schaffe da noch Haftpflichten für mich selbst...
Uhu U. schrieb: > Tatsache ist jedenfalls, dass dieser Check gefordert wird, wenn die > Wohnung mindestens einen Monat lang nicht mit Strom beliefert wurde - > egal aus welchem Grund. Tja, dann sollten die Kunden wohl den § 19 StromGVV kennen, denn dort heißt es: (4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten. Nix Check. Würde das EVU oder der Netzbetreiber den Check fordern, hätte ihn die säumigen Kunden schon längt mit einstweiligen Verfügungen überrollt. Außerdem würde da auch das Selbsthilferecht nach § 229 BGB greifen.
Hi Selber hatte ich auch schon das Vergnügen, einen Altbau auf 'Stromdiebstahl' hin zu prüfen. Weiter war dort das Dach nicht mehr vollflächig vorhanden. Die Installation war teilweise 'sportlich' und durch die nicht ganz trockene Umgebung waren auch einige R-ISO-Werte nicht mehr so der Brüller. Trotzdem war der EVU (Energie Versorgungs Unternehmen) / VNB (Versorgungs Netz Betreiber) ... Beides identisch, heißen halt jetzt VNB ... -Bereich schadfrei, auch konnten aufgrund des Hauszustand Decken/Wände zur Sichtung großzügig geöffnet werden. Und Ja, dort hat der VNB einen E-Check des Hausinstallation gefordert, BEVOR das Gelump wieder auf Spannung genommen wurde - wobei ab Zähler dem VNB die Installation nicht nur nichts mehr angeht, sondern auch reichlich egal ist - der Strom Der Da flöten geht, ist zumindest gezählt. Aber man sieht wieder: Wenn Du ganz unten bist, hilft Dir Niemand mehr. Ob besoffener Vermieter oder struntzdumme Bevormunder werden Ihre Stellung gnadenlos ausnutzen :) MfG
Uhu U. schrieb: > Ich bin doch nicht wahnsinnig und schaffe ... So stell ich mir dich vor. Bloß keine Initiative, nur Gequatsche.
Uhu U. schrieb: > Ich habe letzthin mit einem gesprochen Ich auch! Uhu U. schrieb: > da gibt es > offene Steckdosen, und Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr heraus > stehen Offene Steckdosen kann man mit passenden Oberteilen wieder schließen, falls die neuen Teile mit den alten zusammen passen... Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr herausstehen? Keine Deckel drauf? Oder stehen blanke Drähte raus, dann ist ja grundsätzlich keine Funktion zu erwarten im Haus...
Mani W. schrieb: > > Offene Steckdosen kann man mit passenden Oberteilen wieder schließen, > falls die neuen Teile mit den alten zusammen passen... Klar doch, sowas "kuckt sich auch weg" > Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr herausstehen? > > Keine Deckel drauf? Oder stehen blanke Drähte raus, dann ist ja > grundsätzlich keine Funktion zu erwarten im Haus... Na dann ist es ja nicht schlimm. Die Betreuerin pappt Deckel drauf und alles ist gut. Natürlich nicht! Wenn die Elektrik schon so jämmerlich ist, ist der Rest der Bude wohl auch nicht besser. Sowas bietet man niemandem an und einem unter Betreuung stehendem Menschen erst recht nicht. Old-Papa
Old P. schrieb: > Na dann ist es ja nicht schlimm. Die Betreuerin pappt Deckel drauf und > alles ist gut. So war das nicht gemeint! Wenn es nicht gerade um stoffisolierte Drähte in alten Bleirohren handelt und die Querschnitte passen, auch vielleicht Erdung vorhanden wäre, dann ist es keine Hexerei in den Verteilerdosen wieder fachgerecht zusammen zu schließen um dann mit passenden Steckdosenoberteilen den Rest zu erledigen... Oder neue Dosen und neue Schalter... Es ist machbar, und wenn man es selbst nicht einschätzen kann, dann kann sich ein Elektriker das ansehen, danach kann man dann entscheiden ob man den Wechsel in die andere Wohnung aktzeptiert oder nicht...
Mani W. schrieb: > Es ist machbar Ja natürlich ist das machbar. Nur: wers macht, unterstützt damit nur den Saufbold, damit der sich ungestört die Birne volllaufen lassen kann - die Miete kommt ja dann regelmäßig und ohne Abzug...
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Mani W. schrieb: > Es ist machbar, und wenn man es selbst nicht einschätzen kann, dann kann > sich ein Elektriker das ansehen Also auch wenn ich schon viel an Wohnungselektrik rumgebastelt habe - wir hatten ja damals nix: Selber machen sollte man da gar nichts. Und den Elektriker muss der Vermieter beauftragen. Dem muss man aber die Notwendigkeit erstmal klarmachen. Was hier anscheinend nur die Betreuerin könnte. Die das Problem aber anscheinend nicht erkennt. Blöde Situation. Aber mit "mach halt paar Deckel drauf" ist da nix. Wer ist denn derjenige welcher den Mietvertrag unterschrieben hat? Und wer bezahlt die Miete? IMHO der einzige, der hier Druck machen kann.
Uhu U. schrieb: > Ich habe letzthin mit einem gesprochen, ... > Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus? Das hat old papa schon im ersten Post beantwortet. Was willste eigentlich? Wissen wie (in solchen Fällen, haha) die Sicherheitsvorschriften lauten? Nur so aus Interesse? Oder willst du dem Menschen helfen? 1. offene Steckdosen -> Menschenverstand. 2. Betreuering auf die Füße steigen 3. Von einem Fachmann in Ordnung bringen lassen und dessen Entgeld von der Miete abziehen. Rigoros. Oder woanders einziehen.
Du übersiehst, dass das einer betreuten Person meist ohne Mithilfe des Betreuers nicht frei steht. Hier braucht es jemanden, der den Betreuer anzeigt wegen Gefährdung durch Unterlassen. Der begibt sich damit aber auf Hohe See, also in Gottes Hand. ..... Namaste
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Uhu U. schrieb: > Saufbold, damit der sich ungestört die Birne volllaufen lassen kann - Anlage wegen Gefährdung stilllegen (lassen).
Uhu U. schrieb: > Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus? warum beantwortet eigentlich keiner die Frage? Sicherheitsvorschriften sind immer die selben, egal ob der Mieter besoffen ist oder nicht. den Sicherheitsvorschriften ist es auch ziemlich egal wer/ob irgendjemand der Beiden oder ganz wer andere ein Vormund/Betreuer/Eltern/was auch immer ist.
Robert L. schrieb: > warum beantwortet eigentlich keiner die Frage? Beitrag "Re: Offene Steckdosen, offene Verteilerdosen" Namaste
Robert L. schrieb: > warum beantwortet eigentlich keiner die Frage? Also hör mal, du bist doch nicht neu in diesem Forum. Langsam müsstest du doch wissen, dass hier viele zuerst an dem Problem herumdoktern statt die Infos zu liefern, die der Fragesteller braucht. Stattdessen wird auf die VDE Vorschriften verwiesen. Nur auf welche genau, das bleibt oft im Verborgenen. Wahrscheinlich weil viele hier schon mal etwas von VDE gehört haben, die Normen aber selbst nicht kennen.
Robert L. schrieb: > Sicherheitsvorschriften sind immer die selben, egal ob der Mieter > besoffen ist oder nicht. Naja -Besoffene haben aber einen Schutzengel, den Andere nicht haben. MfG Paul
Robert L. schrieb: > warum beantwortet eigentlich keiner die Frage? nun denn: "...Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses. " "...ist der Vermieter gut beraten,..." http://www.e-check.de/privat/e-check/zielgruppen/vermieter.html Also eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gibt es nicht. Erst im Schadensfall wird danach gefragt. Frage beantwortet?
> also ...
so ein Unfug!
Wenn da 30 steht kannst auch 70
11. Gebot,
setzt zwar StVo nicht aus, funktioniert aber genauso.
wo kein Kläger....
Namaste
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besseres Beispiel wäre die Deutsche Autobahn kannst legal 250 Fahren solange nix passiert alles ok, wenn was passiert ist alles über 130 Problematisch was die "Schuldfrage" betrifft
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