Forum: Offtopic Offene Steckdosen, offene Verteilerdosen


von Uhu U. (uhu)


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Ich habe letzthin mit einem gesprochen, der von seinem Vermieter von 
einen Dreckloch ins nächste verschoben wird. In seiner derzeitigen 
Wohnung ist (nicht nur) die elektrische eine Katastrophe: da gibt es 
offene Steckdosen, und Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr heraus 
stehen -- schlicht lebensgefährlich.

Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus?

von Old P. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
>
> Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus?

Wie sieht es in sochen Fällen mit gesundem Menschenverstand aus.

Old-Papa

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu U. schrieb:
> der von seinem Vermieter von einen Dreckloch ins nächste verschoben wird.

Wie ist das zu verstehen? Üblicherweise beziehen sich 
Wohnungs-Mietverträge auf ein bestimmtes Objekt.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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.... sagen wir es so:"Dazu gehören genau 2 Personen."

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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offene Steckdosen etc. ----> Gefahrenabwehr
Konkret Gefahr des versehentliches Berührens spannungsführender Teile. 
Gefahrenpotential sehr hoch ---> sofort abzustellen.

Namaste

von Uhu U. (uhu)


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Old P. schrieb:
> Wie sieht es in sochen Fällen mit gesundem Menschenverstand aus.

Das ist eine Kategorie, die in diesem Millieu offensichtlich rar ist... 
Der Vermieter ist hart auf Alk, der Mieter steht unter Betreuung.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Old P. schrieb:
>> Wie sieht es in sochen Fällen mit gesundem Menschenverstand aus.
>
> Das ist eine Kategorie, die in diesem Millieu offensichtlich rar ist...
> Der Vermieter ist hart auf Alk, der Mieter steht unter Betreuung.

na da haben wir ja beide beieinander, damit sowas klappt. Wer von Beiden 
ist der Betreuer?

Namaste

von Uhu U. (uhu)


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Der Betreuer ist eine Frau, vom Amtsgericht eingesetzt. Der Vermieter 
hat in besseren Zeiten mal Physik studiert - deswegen jucken den solche 
Kleinigkeiten von vorn herein nicht.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Damit der Elefant im Raum nicht unbeachtet rumsteht: Wäre das nicht 
Sache der Betreuerin?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Tja, dann ist im Zweifel die Betreuerin zusammen mit dem Vermieter am 
Arsch!
Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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"am" oder "ein"?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Okams Rasiermesser, am genügt.


Namaste

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> In seiner derzeitigen
> Wohnung ist (nicht nur) die elektrische eine Katastrophe: da gibt es
> offene Steckdosen, und Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr heraus
> stehen -- schlicht lebensgefährlich.

Nicht alles, was wild ausschaut ist in Wirklichkeit auch 
lebensgefährlich. Eine mehr oder weniger moderne Steckdose hat heute 
auch noch einen Berührschutz. Und wenn Drähte aus den Verteilerdosen 
herausschauen, dann ist es erst dann gefährlich, wenn ein Außenleiter 
blank und da Strom drauf ist.

Die gleiche Situation hast du nämlich in der Regel beim Einzug in eine 
Wohnung bei den Anschlüssen der Deckenlampen. Denn die sind in der Regel 
tatsächlich blank und an der Stellung des Lichtschalters kannst du oft 
nicht erkennen ob die an oder aus ist. Aber da sagt keiner, dass so 
etwas lebensgefährlich ist.

Im Zweifelsfall würde ich sagen, dass der Mieter ja bereits 
verhaltensbezogene Maßnahmen ergriffen hat. Er weiß ja anscheinend, dass 
von den Stellen eine Gefährdung ausgeht.

Uhu U. schrieb:
> Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus?

Sicherheitsvorschriften für wen?
Wenn man von (Sicherheits-)Vorschriften spricht, dann in der Regel um 
dem Vermieter Druck zu machen. Wahrscheinlich kann man das tatsächlich. 
Man kann den Vermieter verklagen, Gutachten und Gegengutachten 
anfertigen lassen, die Anwälte bezahlen und und und.....

Oder man kann sich für 1€ die Abdeckung kaufen oder für 2,50€ die ganze 
Steckdose. Von den Centbeträgen für Deckel von Verteilerdosen will ich 
garnicht sprechen. Und wenn man selbst die Steckdosen nicht tauschen 
kann, dann holt man sich einen Elektriker für 60€/Std. Eine Steckdose 
ist in max. 5 Minuten angeschlossen, montiert und getestet.

Das wäre der pragmatische Lösungsweg. Und der Vermieter freut sich in 
der Regel auch dem Mieter die paar Kröten Miete für die Reparatur 
nachzulassen, da er keinen Stress hat.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das mag ein pragmatischer Ansatz sein, entlässt aber weder den Vermieter 
als Eigentümer der Mietsache noch die Betreuerin als Vormund des 
Schutzbefohlenen aus deren Verantwortung.

 Der Schutzbefohlene kann wahrscheinlich nicht mal einen Elektriker 
beauftragen, da er zumindest in Teilen nicht geschäftsfähig ist. Deshalb 
ja die gerichtlich angeordnete Betreuung.

 Hier kann sogar die  Befähigung der Betreuerin in Zweifel gezogen 
werden und der Richter in Mithaftung geraten, wenn er nicht ausreichend 
geprüft hat, ob die Betreuerin geeignet ist ihren Job zu machen.

 Bestimmt aber ist nicht davon auszugehen, dass der zu Betreuende für 
sich selbst Sorge tragen können sollte.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Dimitri R. schrieb:
> Eine mehr oder weniger moderne Steckdose hat heute auch noch einen
> Berührschutz.

Der ist wohl grade auf Sauftour... Man sieht blanke Messingkontakte, die 
man auch locker mit den Fingern erreichen kann...

> Und wenn Drähte aus den Verteilerdosen herausschauen, dann ist es erst
> dann gefährlich, wenn ein Außenleiter blank und da Strom drauf ist.

Du bist ja ein ganz schlauer... Ich würde noch nichtmal den Dreck unter 
den Fingernägeln verwetten, dass der saufende Physiker auf 
funktionsfähige Isolierung geachtet hat.

> Im Zweifelsfall würde ich sagen, dass der Mieter ja bereits
> verhaltensbezogene Maßnahmen ergriffen hat. Er weiß ja anscheinend, dass
> von den Stellen eine Gefährdung ausgeht.

Zu diesem Schwachsinn erübrigt sich jeder Kommentar...

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:
> Vormund des Schutzbefohlenen aus deren Verantwortung

Ich gehe jetzt davon aus, dass wir von Deutschland sprechen.
In Deutschland gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten eine Person 
entmündigen zu lassen. Und die Bestellung eines Betreuers (!= Vormund) 
bedeutet nicht, dass der Betreuer ähnliche Pflichten hat, wie ein 
Vormund (z.B. Eltern).

Winfried J. schrieb:
> entlässt aber weder den Vermieter
> als Eigentümer der Mietsache noch die Betreuerin als Vormund des
> Schutzbefohlenen aus deren Verantwortung.

Nun zum Vermieter:
Ja, die Wartung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen geht zur 
Last des Vermieters. Und ja, er ist auch für Fehler verantwortlich (= er 
muss für die Folgen gerade stehen). Die Frage ist jedoch, welches Risiko 
von einer solchen elektrischen Anlage ausgeht. Ein Basis-Berührschutz 
der Steckdosen ist alleine durch deren Bauart vorhanden und von frei 
liegenden Leitern in Verteilerdosen (die wahrscheinlich irgendwo oben 
angebracht sind) geht eh kein Risiko aus.

IMHO wäre das alles einfach nur ein Mangel an der elektrischen Anlage, 
wenn z.B. eine fachkundige Person (Elektrofachkraft) nicht verpflichtet 
wäre, die Anlage stillzulegen um eine Gefährdung auszuschließen.

Winfried J. schrieb:
> Bestimmt aber ist nicht davon auszugehen, dass der zu Betreuende für
> sich selbst Sorge tragen können sollte.

Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers bedeutet nicht, dass der 
Betreute nicht für sich sorgen kann. Viel mehr ist es Realität, dass der 
Betreuer nur 1-2 Mal pro Monat den Betreuten sieht. In der restlichen 
Zeit ist er entweder auf sich alleine gestellt oder es kümmert sich 
jemand um ihn. (Pflegepersonal, Putzfrau, etc.)

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Angehängte Dateien:

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Uhu U. schrieb:
> Der ist wohl grade auf Sauftour... Man sieht blanke Messingkontakte, die
> man auch locker mit den Fingern erreichen kann...

Im Anhang ist ein Foto einer Steckdose ohne Abdeckung. Wo sind da 
Kontakte, die man auch locker mit den Fingern erreichen kann?

VDE 0106-100 fordert allerdings nur einen Berührschutz, keinen "ich fass 
da mal rein um mich selbst umzubringen" Schutz.

Uhu U. schrieb:
> Du bist ja ein ganz schlauer... Ich würde noch nichtmal den Dreck unter
> den Fingernägeln verwetten, dass der saufende Physiker auf
> funktionsfähige Isolierung geachtet hat.

Ich schon, denn im Zweifelsfall macht das der Hersteller der Leitungen 
und der Elektriker bei der Abnahme der E-Anlage.

Uhu U. schrieb:
> Zu diesem Schwachsinn erübrigt sich jeder Kommentar...

Ich weiß, du würdest deinen Pudel auch in der Mikrowelle trocknen, wenn 
da nicht ein Warnschild drauf wäre...

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri R. schrieb:
> Im Anhang ist ein Foto einer Steckdose ohne Abdeckung. Wo sind da
> Kontakte, die man auch locker mit den Fingern erreichen kann?

Du hast leider keine Steckdose des dort verbauten Typs fotografiert.

Setzen, sechs.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Du hast leider keine Steckdose des dort verbauten Typs fotografiert.
>
> Setzen, sechs.

Du auch nicht....
Aber hey, wir leben eh in einer postfaktischen Welt... da spielt "pics 
or didn't happen" eh keine Rolle. Von daher:

Hui... du und der Betreute haben mein vollstes Mittleid. Der pöhse 
Alkoholiker-Vermieter stellt dem armen Mann eine unsichere Wohnung zur 
Verfügung. Er verlangt Miete und versäuft dann das ganze Geld....

Und weder du noch der Betreute könnt nichts dagegen machen, da 
Steckdosen heute nicht verkauft werden............

Hörst du das!?! Es spielt grade die kleinste Violine der Welt das 
traurigste Lied der Welt! Und nur für dich! Buhuuuuu!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Dimitri R. schrieb:
> Betreuers (!= Vormund)

Haarspalterei in diesem Zusammenhang

bedeutet nicht, dass der Betreuer ähnliche Pflichten hat, wie ein
Vormund (z.B. Eltern).
richtig Eltern bekleiden die Rolle altersabhängig ziemlich universell,
Betreuer hingegen kontextbezogen (Meist Aufenthalt, finanziell, 
medizinisch).
Was in der Konsequenz ziemlich jedem Fall die Geschäftsfähigkeit 
betrifft.

Somit bleibt o.G. wahrscheinlich.

Elektrotechnisch ist die Aderisolation keine Berührungsschutz! Und 
dieser mithin selbst auf deinem Foto unzureichend.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:
> Haarspalterei in diesem Zusammenhang

Nee, eben nicht.

Winfried J. schrieb:
> bedeutet nicht, dass der Betreuer ähnliche Pflichten hat, wie ein
> Vormund (z.B. Eltern).

Nein! Die Eltern müssen für das Wohl des Kindes sorgen, auch wenn das 
Kind es nicht will. Ein Betreuer muss es nicht. Wenn der Betreute es 
will, kann er z.B. selbst einer Körperverletzung einwilligen oder sonnst 
"dumme" Sachen machen, die seine Gesundheit beeinflussen. Erst bei einer 
tatsächlichen Gefährdung müsste der Betreuer (wie auch jeder andere) 
eingreifen. Ein Betreuer kann es z.B. nicht verhindern, dass sich der 
Betreute gegen seinen Willen ein Tattoo stechen lässt.

Ebenso wenig kann der Betreuer einen Betreuten zu einer ärztlichen 
Behandlung zwingen.

Das wäre nur bei einer Entmündigung möglich. Und heute wird in der Regel 
niemand entmündigt.

Winfried J. schrieb:
> Elektrotechnisch ist die Aderisolation keine Berührungsschutz! Und
> dieser mithin selbst auf deinem Foto unzureichend.

Aderisolation?
Auf dem Foto ist eine relativ moderne Steckdose von Jung drauf, die dem 
aktuellen Stand der Technik entspricht. Ich kann problemlos in die 
Steckdose hinein fassen, ohne dass etwas passiert. Erst wenn ich mich 
etwas anstrenge, und drücke, besteht die Möglichkeit eines Kontaktes der 
Haut mit leitenden Teilen.

Das ist der geforderte Basisschutz nach VDE.

Ich stelle dir (und Anderen) mal eine andere Frage. Wer schonmal eine 
Wohnung gemietet hat, weiß wie die Anschlüsse der Lampen aussehen. In 
den seltensten Fällen ist der Leiter mit einer Lüsterklemme isoliert. 
(Wobei eine Lüsterklemme sehr ähnlich zu der Steckdose auf dem Foto 
aufgebaut ist und den gleichen Basisschutz bietet - wenn ich mich 
anstrenge, bekomme ich auch da einen gewischt.)

Öfter liegen die Adern einfach nur blank. Da geht tatsächlich eine 
Gefährdung aus. Ich habe aber noch keinen Vermieter erlebt, der den 
Vermieter auf diese Gefährdung aufmerksam gemacht hat.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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ad 1 siehe psych.K.G.

Kennzeichen des Betreuungsverfahrens ist, das der Betreuer die Beriche 
verantwortet welche der zu betreuende nicht zu verantworten vermag. der 
Betreuer entscheidet in diesen Fällen im Interesse des Betreuten, das 
muss nicht zwingend dessen Willen entsprechen.
Aber  darum geht es hier gar nicht sondern darum das er die Verntwortung 
für dessen Lebensumfeld/ dessen Sicherheit im Wohnumfeld  mitträgt, zum 
Beispiel wenn dieser seinen Wohnort nicht frei zu wählen im Stande ist.


ad 2 viel Glück bei Gericht im Schadenfall, Du wirst es brauchen.

Die EN / VDE schreibt zwingend einen zugelassenen, geprüften, konformen 
(CE) Berührungsschutz vor. Einfache Isolation ist für 
Niederspannungsanlagen dezidiert nicht ausreichend. Siehe 
Schutzisolation. Es bedarf mindestens einer doppelten Isolation wenn 
nicht unterwiesene Personen nur den Raum betreten können. Alternativ 
sind andere Schutzmaßnahmen erforderlich (PE)

Namaste

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:
> Es bedarf mindestens einer doppelten Isolation wenn
> nicht unterwiesene Personen nur den Raum betreten können

Ich wiederhole mich hier:
Bist du schon einmal in eine neue Wohnung / Haus eingezogen? Wo ist die 
doppelte Isolation und Berührungsschutz bei den Anschlüssen normaler 
Lampen?

Wo ist der doppelte Berührungsschutz in der Fassung bei einfachen 230V 
Leuchtmitteln mit E27 oder E14 Fassung? (Insbesondere dann, wenn falsch 
angeschlossen)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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1. ja
2. ja gibt es  sowohl unter Putz als auch auf Putz

in D. in ordentlich ausgebauten Neubauten(leider selten)
in Austria in gewönlichen Neubauten
in der Schweiz und Liechtenstein in allen Neubauten

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Nochmal zur Erinnerung: es geht hier nicht um irgend einen Neubau, 
sondern um ein über hundertjähriges Haus, in dem sich in einer Wohnung 
ein notorischer Säufer mit Physikstudium ausgetobt hat, der sich (nicht 
nur) um Sicherheitsstandards der Elektrik einen Dreck geschert hat. Die 
Wohnung ist ein verkommenes Dreckloch, in dem außer der Elektrik auch 
die Wasser- und Sanitärinstallation nach Nicht-Standards 
zusammenimprovisiert ist.

So lange er selbst drin wohnte, war die Elektrik erstmal sein eigenes 
Problem. (Das mit dem Wasser tangierte allerdings auch die Wohnung 
darunter.)

Nun weiß ich, dass das EVU hier eine Sicherheitsüberprüfung durch ein 
akreditiertes Fachunternehmen fordert, wenn eine Wohnung länger als 
einen Monat nicht ans Stromnetz angeschlossen war. Diese Prüfung würde 
das Dreckloch mit Sicherheit nicht bestehen. Da der Kerl aber zumindest 
seine Stromrechnungen ausreichend regelmäßig beglichen hat, kam er nicht 
in die Verlegenheit - dumm ist er offensichtlich nicht...

Nun kann man sich natürlich fragen, welchen Sinn diese 
Prüfungsanforderung hat: sollen tatsächlich die Sicherheitsstandards 
garantiert werden, oder handelt es sich in Wahrheit nur um einer 
Schikane gegen Leute, denen wegen Schulden beim EVU der Strom abgestellt 
wurde.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Uhu, du bist doch technisch nicht total unversiert. Biete doch deinem 
Bekannten an, daß du die elektrischen Anlagen in Ordnung bringst. 
Steckdosen-und Schalter-Einsätze etc. gibt es für kleines Geld zu 
kaufen. Ansonsten hat bestimmt noch der eine oder andere von der letzten 
Haus-Renovierung ein paar ausgebaute (funktionierende) Eisätze in seinem 
Fundus, die er spenden könnte.

Eine E-Check Prüfung gibts für ca. 150 EUR. Vielleicht kannst du die 
Kostenübernahme durch den Betreuer abstimmen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Nun weiß ich, dass das EVU hier eine Sicherheitsüberprüfung durch ein
> akreditiertes Fachunternehmen fordert, wenn eine Wohnung länger als
> einen Monat nicht ans Stromnetz angeschlossen war. Diese Prüfung würde
> das Dreckloch mit Sicherheit nicht bestehen. Da der Kerl aber zumindest
> seine Stromrechnungen ausreichend regelmäßig beglichen hat, kam er nicht
> in die Verlegenheit - dumm ist er offensichtlich nicht...
>
> Nun kann man sich natürlich fragen, welchen Sinn diese
> Prüfungsanforderung hat: sollen tatsächlich die Sicherheitsstandards
> garantiert werden, oder handelt es sich in Wahrheit nur um einer
> Schikane gegen Leute, denen wegen Schulden beim EVU der Strom abgestellt
> wurde.

Diese Forderung geht nicht vom EVU aus, sondern vom Netzbetreiber. Und 
wenn dieser Netzbetreiber den Kunden eine Monatsfrist setzt, so sind 
andere weniger tolerant und verlangen IMMER die Unterschrift eines 
akkreditieren Unternehmens, dass die Kundenanlage den Vorschriften 
entspricht.

Eine Versorgungseinstellung vom EVU veranlasst ist dabei keine Trennung 
des Anschlusses.

Ich kenne kein einziges EVU, dass bei Individualverträgen nach einer 
Versorgungseinstellung einen "Sicherheitscheck" fordert. Und in der 
Grundversorgung gem. StromGVV muss eh kein Sicherheitscheck erfolgen, 
wenn ein der Strom - auch für Monate - abgestellt wurde, weil der Kunde 
nicht bezahlt hat.

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri R. schrieb:
> Ich kenne kein einziges EVU, dass bei Individualverträgen nach einer
> Versorgungseinstellung einen "Sicherheitscheck" fordert.

Tatsache ist jedenfalls, dass dieser Check gefordert wird, wenn die 
Wohnung mindestens einen Monat lang nicht mit Strom beliefert wurde - 
egal aus welchem Grund.

Was mich wundert: warum siehst DU die Lücke in diesem System nicht: 
einerseits die strenge Monatsvorgabe, andererseits Narrenfreiheit, so 
lange nur regelmäßig bezahlt wird. Das kann doch wohl nicht sein...

von Uhu U. (uhu)


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Wegstaben V. schrieb:
> Biete doch deinem Bekannten an, daß du die elektrischen Anlagen in Ordnung
> bringst.

Ich bin doch nicht wahnsinnig und schaffe da noch Haftpflichten für mich 
selbst...

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> Tatsache ist jedenfalls, dass dieser Check gefordert wird, wenn die
> Wohnung mindestens einen Monat lang nicht mit Strom beliefert wurde -
> egal aus welchem Grund.

Tja, dann sollten die Kunden wohl den § 19 StromGVV kennen, denn dort 
heißt es:
(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich 
wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung 
entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und 
Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für 
strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale 
Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die 
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht 
übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage 
nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu 
gestatten.


Nix Check. Würde das EVU oder der Netzbetreiber den Check fordern, hätte 
ihn die säumigen Kunden schon längt mit einstweiligen Verfügungen 
überrollt. Außerdem würde da auch das Selbsthilferecht nach  § 229 BGB 
greifen.

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Selber hatte ich auch schon das Vergnügen, einen Altbau auf 
'Stromdiebstahl' hin zu prüfen.
Weiter war dort das Dach nicht mehr vollflächig vorhanden.
Die Installation war teilweise 'sportlich' und durch die nicht ganz 
trockene Umgebung waren auch einige R-ISO-Werte nicht mehr so der 
Brüller.
Trotzdem war der EVU (Energie Versorgungs Unternehmen) / VNB 
(Versorgungs Netz Betreiber) ... Beides identisch, heißen halt jetzt VNB 
... -Bereich schadfrei, auch konnten aufgrund des Hauszustand 
Decken/Wände zur Sichtung großzügig geöffnet werden.

Und Ja, dort hat der VNB einen E-Check des Hausinstallation gefordert, 
BEVOR das Gelump wieder auf Spannung genommen wurde - wobei ab Zähler 
dem VNB die Installation nicht nur nichts mehr angeht, sondern auch 
reichlich egal ist - der Strom Der Da flöten geht, ist zumindest 
gezählt.

Aber man sieht wieder: Wenn Du ganz unten bist, hilft Dir Niemand mehr.
Ob besoffener Vermieter oder struntzdumme Bevormunder werden Ihre 
Stellung gnadenlos ausnutzen :)

MfG

von Korax K. (korax)


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Uhu U. schrieb:
> Ich bin doch nicht wahnsinnig und schaffe ...

So stell ich mir dich vor. Bloß keine Initiative, nur Gequatsche.

von Mani W. (e-doc)


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Uhu U. schrieb:
> Ich habe letzthin mit einem gesprochen

Ich auch!


Uhu U. schrieb:
> da gibt es
> offene Steckdosen, und Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr heraus
> stehen

Offene Steckdosen kann man mit passenden Oberteilen wieder schließen,
falls die neuen Teile mit den alten zusammen passen...


Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr herausstehen?

Keine Deckel drauf? Oder stehen blanke Drähte raus, dann ist ja
grundsätzlich keine Funktion zu erwarten im Haus...

von Old P. (Gast)


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Mani W. schrieb:
>
> Offene Steckdosen kann man mit passenden Oberteilen wieder schließen,
> falls die neuen Teile mit den alten zusammen passen...

Klar doch, sowas "kuckt sich auch weg"

> Verteilerdosen, aus denen die Drähte wirr herausstehen?
>
> Keine Deckel drauf? Oder stehen blanke Drähte raus, dann ist ja
> grundsätzlich keine Funktion zu erwarten im Haus...

Na dann ist es ja nicht schlimm. Die Betreuerin pappt Deckel drauf und 
alles ist gut.
Natürlich nicht!
Wenn die Elektrik schon so jämmerlich ist, ist der Rest der Bude wohl 
auch nicht besser. Sowas bietet man niemandem an und einem unter 
Betreuung stehendem Menschen erst recht nicht.

Old-Papa

von Mani W. (e-doc)


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Old P. schrieb:
> Na dann ist es ja nicht schlimm. Die Betreuerin pappt Deckel drauf und
> alles ist gut.

So war das nicht gemeint!


Wenn es nicht gerade um stoffisolierte Drähte in alten Bleirohren
handelt und die Querschnitte passen, auch vielleicht Erdung vorhanden
wäre, dann ist es keine Hexerei in den Verteilerdosen wieder fachgerecht
zusammen zu schließen um dann mit passenden Steckdosenoberteilen den 
Rest
zu erledigen...
Oder neue Dosen und neue Schalter...

Es ist machbar, und wenn man es selbst nicht einschätzen kann, dann kann
sich ein Elektriker das ansehen, danach kann man dann entscheiden ob man
den Wechsel in die andere Wohnung aktzeptiert oder nicht...

von Uhu U. (uhu)


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Mani W. schrieb:
> Es ist machbar

Ja natürlich ist das machbar. Nur: wers macht, unterstützt damit nur den 
Saufbold, damit der sich ungestört die Birne volllaufen lassen kann - 
die Miete kommt ja dann regelmäßig und ohne Abzug...

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Es ist machbar, und wenn man es selbst nicht einschätzen kann, dann kann
> sich ein Elektriker das ansehen

Also auch wenn ich schon viel an Wohnungselektrik rumgebastelt habe - 
wir hatten ja damals nix:

Selber machen sollte man da gar nichts. Und den Elektriker muss der 
Vermieter beauftragen. Dem muss man aber die Notwendigkeit erstmal 
klarmachen. Was hier anscheinend nur die Betreuerin könnte. Die das 
Problem aber anscheinend nicht erkennt.

Blöde Situation. Aber mit "mach halt paar Deckel drauf" ist da nix.

Wer ist denn derjenige welcher den Mietvertrag unterschrieben hat? Und 
wer bezahlt die Miete? IMHO der einzige, der hier Druck machen kann.

von Korax K. (korax)


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Uhu U. schrieb:
> Ich habe letzthin mit einem gesprochen, ...
> Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus?

Das hat old papa schon im ersten Post beantwortet.

Was willste eigentlich? Wissen wie (in solchen Fällen, haha) die 
Sicherheitsvorschriften lauten? Nur so aus Interesse? Oder willst du dem 
Menschen helfen?

1. offene Steckdosen -> Menschenverstand.
2. Betreuering auf die Füße steigen
3. Von einem Fachmann in Ordnung bringen lassen und dessen Entgeld von 
der Miete abziehen. Rigoros.

Oder woanders einziehen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Du übersiehst, dass das einer betreuten Person meist ohne Mithilfe des 
Betreuers nicht frei steht. Hier braucht es jemanden, der den Betreuer 
anzeigt wegen Gefährdung durch Unterlassen. Der begibt sich damit aber 
auf Hohe See, also in Gottes Hand. .....

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (phetty)


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Uhu U. schrieb:
> Saufbold, damit der sich ungestört die Birne volllaufen lassen kann -

Anlage wegen Gefährdung stilllegen (lassen).

von Robert L. (lrlr)


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Uhu U. schrieb:
> Wie sieht es in solchen Fällen mit den Sicherheitsvorschriften aus?

warum beantwortet eigentlich keiner die Frage?

Sicherheitsvorschriften sind immer die selben, egal ob der Mieter 
besoffen ist oder nicht.

den Sicherheitsvorschriften ist es auch ziemlich egal wer/ob 
irgendjemand der Beiden oder ganz wer andere ein 
Vormund/Betreuer/Eltern/was auch immer ist.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> warum beantwortet eigentlich keiner die Frage?

Beitrag "Re: Offene Steckdosen, offene Verteilerdosen"


Namaste

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Robert L. schrieb:
> warum beantwortet eigentlich keiner die Frage?

Also hör mal, du bist doch nicht neu in diesem Forum. Langsam müsstest 
du doch wissen, dass hier viele zuerst an dem Problem herumdoktern statt 
die Infos zu liefern, die der Fragesteller braucht.

Stattdessen wird auf die VDE Vorschriften verwiesen. Nur auf welche 
genau, das bleibt oft im Verborgenen. Wahrscheinlich weil viele hier 
schon mal etwas von VDE gehört haben, die Normen aber selbst nicht 
kennen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Dimitri R. schrieb:


:)))


<;))))><

Namaste

von Paul B. (paul_baumann)


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Robert L. schrieb:
> Sicherheitsvorschriften sind immer die selben, egal ob der Mieter
> besoffen ist oder nicht.

Naja -Besoffene haben aber einen Schutzengel, den Andere nicht haben.

MfG Paul

von Korax K. (korax)


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Robert L. schrieb:
> warum beantwortet eigentlich keiner die Frage?

nun denn:
"...Darin hat der BGH festgestellt: Der Vermieter ist gesetzlich nicht 
verpflichtet, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die 
Elektroinstallation und -geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu 
unterziehen. Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass 
den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in 
einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich 
grundsätzlich auf alle Teile des Hauses. "

"...ist der Vermieter gut beraten,..."
http://www.e-check.de/privat/e-check/zielgruppen/vermieter.html

Also eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von 
Sicherheitsvorschriften gibt es nicht. Erst im Schadensfall wird danach 
gefragt.

Frage beantwortet?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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> also ...
so ein Unfug!

Wenn da 30 steht kannst auch 70

11. Gebot,

setzt zwar StVo nicht aus, funktioniert aber genauso.
wo kein Kläger....

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Robert L. (lrlr)


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besseres Beispiel wäre die Deutsche Autobahn
kannst legal 250 Fahren

solange nix passiert alles ok,
wenn was passiert ist alles über 130 Problematisch
was die "Schuldfrage" betrifft

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